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Vorschubvorrichtung für den Grubenbetrieb Zusatz zur Patentanmeldung
R 25710 VI a / 5 c (Auslegeschrift 1140 165)
Gegenstand der Patentanmeldung
R 25710 VI e,/5 c ist eine Vorschubvorrichtung für den Grubenbetrieb, insbesondere
zum Rücken von aus Stempeln, Kappen und Sohlstücken gebildeten Ausbaugliedern, die
aus einem Doppelzahnstangentrieb besteht, der in geeigneter Weise, beispielsweise
mittels eines Druckluftmotors oder eines Elektromotors unmittelbar oder zweckmäßiger
über ein Getriebe angetrieben wird.
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Bei einer solchen Rückvorrichtung dient jeweils eine der beiden Zahnstangen
des Doppelzabnstangentriebs, die starr mit einem Ausbauglied verbunden ist, als
das die Rückkraft aufnehmende Widerlager, an der sich die andere, angetriebene Zahnstange,
die mit dem zu rückenden Ausbauglied verbunden ist, mittelbar über ein Antriebsritzel
abstützt. Die Schrittweite, die mit der Rückvorrichtung erzielt werden kann, entspricht
maximal etwa der Summe der beiden Zahnstangenlängen. Es lassen sich daher mit der
Rückvorrichtung Schrittweiten erzielen, die wesentlich größer sind als die Länge
der einzelnen Ausbauglieder, gesehen in Rückrichtung.
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Das Antriebsritzel des Doppelzahnstangentriebs greift einerseits in
die Verzahnung der fest angebrachten Zahnstange ein und wälzt sich hierauf ab. Andererseits
greift das Ritzel aber auch in die Verzahnung der beweglichen Zahnstange ein, die
parallel zu der festen Zahnstange angeordnet ist, und erteilt dieser beweglichen
Zahnstange eine Bewegung in Vorschubrichtung. Da das Ritzel auf der festen Zahnstange
ebenfalls eine Bewegung in Vorschubrichtung ausführt, wobei das Getriebe und der
Antrieb mitgenommen werden, ist die Geschwindigkeit, mit der sich die bewegliche
Zahnstange vorbewe-gt, doppelt so groß wie die Geschwindigkeit, mit der sich der
Antrieb und das Getriebe in Vorschubrichtung bewegen. Entsprechend ist auch der
Weg, den die bewegliche Zahnstange zurücklegt, doppelt so groß wie der Weg, den
der Antrieb und das Getriebe auf der festen Zahnstange zurücklegen.
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Als Antrieb wird zweckmäßig ein. als tragbares Handgerät ausgebildeter
Motor, beispielsweise ein Druckluftmotor verwendet, der für das Rücken vorübergehend
mit dem Doppelzahnstangentrieb in Verbindung gebracht werden kann. Für das Rücken
von Ausbaugliedern werden die Zahnstangen seitlich an zwei benachbarten Ausbaugliedern
so angeschlossen, da.ß sie in Rückrichtung liegen und ihre Verzahnung gegeneinandergerichtet
ist. Es ist möglich, mittels eines Doppelzahnstangentriebs eine ganze Reihe von
Ausbaugliedern nacheinander zu rücken, wobei die Ausbauglieder so eingerichtet sein
müssen, daß die Zahnstangen hieran leicht befestigt und auch wieder gelöst werden
können. Es ist aber auch möglich, jedes einzelne Ausbaugespann mit einem Doppelzahnstangentrieb
auszurüsten. Aber auch hierbei kann es zweckmäßig sein, die Zahnstangen leicht lösbar
derart mit den einzelnen Ausbaugliedern in Verbindung zu bringen, daß sie unabhängig
von dem Ausbauglied, dem sie zugeordnet sind, vorzugsweise an diesem geführt, vorgeschoben
werden können, um beispielsweise ein in Rückrichtung vor den Ausbaugliedern angeordnetes
Fördermittel zu rücken. Zu diesem Zweck lassen sich an den vorderen Enden der Zahnstangen
auch besondere Stößel anbringen. Nach dem Rücken des Förderers müssen die Zahnstangen
selbstverständlich wieder zurückgefahren und an den Ausbaugliedern verriegelt werden.
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Bei dem Gegenstand der Hauptpatentanmeldung müssen die einzelnen Ausbauglieder
gegebenenfalls durch Abstandshalfter und Führungen verbunden werden, um ein geführtes
Rücken zu ermöglichen und ein Schiefstellen, Abrutschen oder Umfallen des vom Hangenden
gelösten Ausbaugliedes beim Rücken zu verhindern. Zu diesem Zweck kann zwischen
den zu einem Ausbaugespann verbundenen Ausbaugliedern eine Führungsschiene angeordnet
werden, an welcher Abstandshalter der Ausbauglider angreifen und in Uängsrichtung
geführt werden. Da die Rückvorrichtung sehr große Rilckschritte zuläßt, muß die
Führungsschiene eine verhältnismäßig große Länge, besitzen.
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Die zusätzliche Erfindung bezweckt, die Vorschub-bzw. Rückvorrichtung
gemäß der Hauptpatentanmeldung so zu verbessern, daß von der Anordnung derartiger
Führungselemente, die sehr sperrig sind, abgesehen werden kann.
Gemäß
der Erfindung ist das Getriebegehäuse des Doppelzahnstangentriebs so ausgebildet,
daß die beiden Zahnstangen des Antriebs und damit auch die mit den Zahnstangen verbundenen,
vorzurückenden Ausbauglieder durch das Getriebegehäuse in Vorschubrichtuug geführt
werden. Um eine sichere Führung zu erzielen, wird das Getriebegehäuse zweckmäßig
mit einer Länge ausgeführt, daß es die ausgefahrenen Zahnstangen möglichst weit,
unter Umständen sogar ganz, überdeckt. Vorzugsweise soll die Gehäuselänge etwa gleich
der ganzen Länge der Zahnstange sein. Für das kastenförmige, längliche Getriebegehäuse
kann: dabei ein Zweikammerprofil, beispielsweise ein. Wähnlches Profil, verwendet
werden, so daß für jede der beiden nebeneinanderliegenden Zahnstangen des Doppelzahnstangentriebs
eine besondere Kammer bzw. Öffnung vorliegt, in der die Zahnstange geführt wird.
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Da bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung der Doppelzahnstangentneb
und die Führungselemente durch zweckentsprechende Gestaltung des Getriebegehäuses
miteinander vereinigt sind, kann von zusätzlichen Führungseinrichtungen im allgemeinen
abgesehen werden. Vorteilhaft ist auch, daß das Zahnstangenpaar, welches in dem
Getriebegehäuse gelagert und geführt ist, nicht mehr auf ganzer Länge offen liegt.
Es wird daher durch das Gehäuse weitgehend gegen herabfallendes Gestein u. dgl.
geschützt. Außerdem baut das Zahnstangengetriebe in zusammengefahrenem Zustand im
Vergleich zu den langen Führungsschienen, die bisher verwendet wurden, sehr kurz,
so daß es unter Tage einfach zu transportieren und einzubauen ist.
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Die Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung.
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Fig. 1 zeigt in Draufsicht ein im Streb angeordnetes Ausbaugespann
in zwei verschiedenen Rückstellungen, welches aus zwei miteinander gekuppelten Ausbaurahmen
besteht; Fig. 2 zeigt in Ansicht von vorn oder hinten die Ausbaurahmen gemäß Fig.
1 im Bereich ihrer Stempelfüße und Sohlstücke.
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Zwischen dem Kohlenstoß 1, vor dem ein Förderer 18 liegt, und dem
Versatz 2 eines Abbaubetriebs ist zur Abstützung des Hangenden ein Ausbaugespann
angeordnet, welches aus zwei gleichartigen Ausbaurahmen A und B besteht.
Jeder Ausbaurahmen besteht aus zwei hydraulischen Teleskopstempeln 3 und 4, dem
Unterteil des Rahmens mit Fußplatten 5 und 6, die durch Flacheisen 7 verbunden sind,
und dem Rahmenoberteil, der aus einer von den Stempeln getragenen Kappe 8 gebildet
ist, die aus zwei bei 9 gelenkig verbundenen Abschnitten besteht.
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Die Ausbaurahmen A und B sind im Bereich der Stempelfüße
durch eine Vorschubvorrichtung verbunden. Diese umfaßt zwei gleich lange Zahnstangen
10,
von denen die eine an dem Rahmen A und die andere an dem Rahmen B angelenkt
ist, und ein. in einem Gehäuse 11 untergebrachtes Getriebe.
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Die Zahnstangen 10, deren Länge mit der ränge des Rahmenunterteils
übereinstimmt, liegen mit etwas Abstand parallel nebeneinander. In die Verzahnung
10a der beiden Zahnstangen greift ein nicht dargestelltes Ritzel des Getriebes ein.
Aus dem Getriebegebäuse nagt eine Vierkantwelle 12 heraus, auf die ein als tragbares
Handgerät ausgebildeter Antriebsmotor aufgesetzt worden kann, der das genannte Ritzel
über das Getriebe antreibt. Das Getriebegehäuse 11 ist beidseitig so weit
verlängert, daß seine Länge etwa der Länge der beiden Zahnstangen entspricht. Die
Verlängerungen bzw. Ansätze des Getriebegehäuses, in deren Mitte das eigentliche
Getriebe 11 liegt, sind mit 13 bezeichnet. Sie besitzen ein Zweikammerprofil von
der Form eines liegenden H. In. jede der beiden Kammern 13a und 13 b greift durch
einen seitlichen Längsschlitz 14, der sich über die gesamte Länge des Gehäuses 13
erstreckt, eine der beiden Zahnstangen 10 ein. Diese werden mittels Längsrippen
10 b an dem Seitenwandungen des Gehäuses 13 geführt. Die durch die Schlitze
14 hindurchgreifenden Ansätze 10c der Zahnstangen sind mittels leicht lösbarer Steckbolzen
15 an Klauen 16 befestigt, welche am den Sohlplatten 5 und 6 der Ausbaurahmen vertikal.
angebrachte I-Stücke 17 umgreifen und hieran in, vertikaler Richtung geführt sind.
Auf diese Weise können sich die Ausbaurahmen Unregelmäßigkeiten des Liegenden sehr
gut anpassen.
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Das mit dem Getriebe verbundene Führungsgehäuse 13 ist oben und unten
sowie seitlich an den Schlitzen 14 durch die Anordnung der Zahnstangenansätze 10c
und der Rippen 10 b geschlossen. Die Zahnstangen 10 sind daher weitgehend gegen
Verschmutzung und Be^ schädigung geschützt. Auf Grand der großen Baulänge des Gehäuses
13 erhält man eine ausgezeichnete Führung der Ausbaurahmen.
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Hinsichtlich der Wirkungsweise des Doppelzahnstangentriebs besteht
zu dem Gegenstand der Hauptpatentanmeldung kein. Unterschied. Unterschiedlich ist
hier im wesentlichen nur die Gestaltung der Füh rang für die Ausbaurahmen, wobei
es für die Zusatzerfindung von Bedeutung ist, daß das Getriebegehäuse derart ausgebildet
ist bzw. mit dem Getriebegehäuse Führungselemente derart in Verbindung gebracht
sind, daß die Zahnstangen hieran eine ausreichende Führung erhalten.
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Die verschiedenen Stellungen dar Ausbaurahmen A und B vor und nach
dem Rücken sind in Fig. 1 angedeutet. In der oberen Darstellung der Fig. 1 sind
die Ausbaurahmen derart gegeneinander versetzt, daß der vordere Stempel 3 des Rahmens
A auf einer Höhe mit dem hinteren Stempel 4 des Rahmens B liegt. Nach .dem Rücken
des Rahmens A liegt, wie die untere Darstellung der Fig. 1 erkennen läßt, der hintere
Stempel 4 des Rahmens A etwa auf einer Höhe mit dem vorderen Stempel 3 des Rahmens
B. Es ist ersichtlich, daß der Rahmen A einen Rückschritt ausgeführt hat, der etwa
dem doppelten Abstand der Stempel 3 und 4 in den Rahmen A und B entspricht.
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Es ist selbstverständlich auch möglich, größere Rückschritte als dargestellt
auszuführen. Die Schrittgröße ist lediglich von. der Länge dies Zahnstangenpaares
abhängig.