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Anker, insbesondere zur Verankerung von Binnenwasserfahrzeugen in
fließenden Gewässern Die herkömmlichen Stockanker sind zur Verankerung von Binnenwasserfahrzeugen
in fließenden Gewässern völlig unzureichend. Eine zufriedenstellende Festlegung
der Fahrzeuge mit diesen Ankern konnte nur in den seltensten Fällen erreicht werden,
nämlich nur dann., wenn auf dem Gewässergrund genügend große und schwere Hindernisse
vorhanden waren, an denen bzw. in denen sich der Anker festhaken konnte. Dieser
Zufall tritt jedoch höchst selten ein. üblicherweise ist ein mehr oder minder feinkörniger
Belag auf dem Gewässergrund vorhanden, in welchem die herkömmlichen Anker kaum Halt
finden konnten. Konnten diese Anker schon nicht bei der Festlegung normaler Flußschiffe
befriedigen, so gilt dies in noch höherem Maße bei der Verankerung von militärischen
Landungsbooten, Schiffsbrücken, Fähren u. dgl.
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Ähnliches gilt auch für die stocklosen Anker, die sogenannten Patentanker,
deren Mittel zum Eingraben nicht verhindern können, daß sie sich aus ihrer Wirkungsebene
herausdrehen und so ebenfalls nicht mit dem Boden in ausreichendem Maße in Eingriff
kommen können.
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Die Untersuchung der Wirkung der herkömmlichen Anker führte zu der
Feststellung, daß die Zugkraft, der ein Anker standhält, im allgemeinen proportional
zu dessen Gewicht ist und bei gleichförmigem Bodenbelag, z. B. Sand, Kies oder Geröll
auch annähernd gleich seinem Eigengewicht, gegebenenfalls zuzüglich Kettengewicht,
ist.
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Dies bedeutete, daß die Fahrzeuge mit Ankern, Ankerketten und Seilwinden
von beträchtlichem Gewicht ausgerüstet werden mußten, das sie ständig mit sich führen
müssen. Trotzdem war die Verankerung in starker Strömung derart langwierig, schwierig
und vor allem unsicher, daß - insbesondere auf Grund der auf dem militärischen Sektor
bestehenden Vorschriften zur Verankerung von Landungsbooten, Schwimmbrücken u. dgl.
- zusätzlich die Anordnung von Stützen und die Festlegung der Fahrzeuge mit stromauf
zum Ufer geführten Drahtseilen vorgesehen werden mußten.
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Aus diesen Schwierigkeiten ergab sich als Aufgabe der Erfindung, einen
Anker zu schaffen, der bei verhältnismäßig leichtem Eigengewicht auf Grund seiner
Eigenschaften, insbesondere seiner Formgebung, eine sichere Verankerung von Binnenwasserfahrzeugen
in fließenden Gewässern, bei dem in diesen meist vorhandenen gleichförmigen Bodenbelag,
den genannten Vorschriften genügend, gewährleistet, indem der Bodenbelag auf den
Ankerflunken aufgehäuft wird, ohne von der Strömungleicht fortgeschwämmt werden
zu können. Die Lösung der gestellten Aufgabe wird bei einem Anker, insbesondere
zur Verankerung von Binnenwasserfahrzeugen in fließenden Gewässern, bestehend aus
einem Ankerschaft und einem, mittels eines in einer Bohrung am Ende des Ankerschaftes
gelagerten Zapfens um einen begrenzten Winkel schwenkbaren Ankerkopf, der in zwei
zum Schaft symmetrisch angeordnete Flunken unterteilt ist, die als in Richtung des
Schaftes weisende, in der Mittellage parallel zu diesem verlaufende, schaufelartige
Platten ausgebildet sind, darin gesehen, daß diese schaufelartigen Platten innen
und außen in Spitzen auslaufen, daß sie an ihrer diesen Spitzen gegenüberliegenden
Kante mit einer senkrecht zu ihrer Ebene verlaufenden, sich über die gesamte Länge
des Ankerkopfes erstreckenden Endplatte versehen sind, und daß sie Seitenwände aufweisen,
die in Gestalt eines gleichschenkeligen Dreieckes von dieser Endplatte bis zu den
Spitzen der schaufelartigen Platten verlaufen.
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Die zur notwendigen Begrenzung der Schwenkbewegung des Ankerkopfes
erforderlichen Anschläge sind an diesem, zwischen den inneren Seitenwänden angeordnet,
und zwar derart, daß der Schwenkbereich des Ankerkopfes nach beiden Seiten jeweils
etwa 35° beträgt.
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Es ist zwar schon ein Anker bekanntgeworden, der derartige schaufelartige
Platten als Arme aufweist, die jedoch nur in eine einzige mittige Spitze auslaufen.
Sie sind mit einem sogenannten Schlagstück
ausgerüstet, das nicht
senkrecht zu den Platten steht, sondern als abgewinkeltes Stück ausgebildet ist,
wobei die beiden abgewinkelten Flächen gegen die Platten geneigt sind. Weiterhin
sind hier Seiten-Versteifungen vorgesehen, die nur bis etwa zur halben Länge der
Platten verlaufen. Dieser Anker ist außerdem mit einem den Ankerkopf auf beiden
Seiten überragenden Stock ausgerüstet. Dieser Stock, in Verbindung mit den. mittig
angeordneten Spitzen der Platten; begünstigt ein Kippen des Ankers, so daß er für
den vorgesehenen Verwendungszweck kaum geeignet ist. Außerdem sind das Schlagstück
und die Versteifungen nicht geeignet, eine etwa gebildete Aufhäufung von Grund auf
den Platten dort zu halten. Die Ausbildung des Schlagstückes als abgewinkeltes Stück
soll offenbar eine solche vermeiden.
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Demgegenüber kann sich der erfindungsgemäße Anker bei Zug auf den
Ankerschaft mit den genannten schaufelartigen Platten sofort eingraben. Der auf
den Schaufeln aufgehäufte Grund wird durch die Endplatte und die Seitenwände, die
sich über die gesamte Länge der schaufelartigen Platten erstrecken, dort gehalten.
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Vergleichsversuche mit anderen Ankern, insonderheit dem vorstehend
eingehend beschriebenen Anker, haben bei vollkommen gleichartigen Bedingungen ergeben,
daß unabhängig vom Gewicht des Ankers und gegebenenfalls der Ankerkette, die Ankerwirkung,
bei dem vorgesehenen Verwendungszweck der Anker, bei dem erfindungsgemäßen Anker
in verblüffender Weise in Bereichen liegt; die um Zehnerpotenzen höher sind als
bei den bekannten Ankern, deren Ankerwirkung im wesentlichen von ihrem Gewicht und
dem der Ankerkette abhing.
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Weitere Einzelheiten und der durch dieselben erzielten Vorteile ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnung, deren Figuren eine beispielsweise
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ankers darstellen. Es zeigt
Beim Fallenlassen des Ankers bewegt sich der Ankerkopf aus der Ebene des Ankerschaftes
um die im vorliegenden Falle vorgesehenen 35° heraus. Nach dem Auftreffen auf den
Grund dringen infolge der über den Ankerschaft 1 auf die Flunken 4, 5 ausgeübten
Zugkraft deren Spitzen 6 in den Boden ein. Dieser schiebt sich während des Eindringens
derselben auf die schaufelartigen Platten 4 und 5 und wird von der Endplatte 7 und
den Seitenwänden 10 festgehalten, so daß eine zusätzliche, das im vorliegenden Falle
geringe Gewicht des Ankers erhöhende Belastung eintritt.
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Weiter kommt hinzu, daß die Platte? nahezu senkrecht zur Strömung
steht, die einen Druck auf die Platte 7 in Eindringrichtung ausübt, wodurch der
Anker zusätzlich im Boden festgehalten wird. Die durch das Eingraben der Spitzen
6 in den Boden erzielte Haltekraft, vermehrt durch die, dem Ankergewicht und dem
Gewicht des auf den Flunken aufgehäuften Bodens proportionale Kraft, wird bei längerer
Verankerung durch das von der Strömung mitgeführte und an der Endplatte 7 angehäufte
Bodenmaterial noch weiter erhöht, wobei die Endplatte ein Freischwemmen der Spitzen
durch die Strömung verhindert.
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Berechnungen und die bereits erwähnten eingehenden Versuche haben
ergeben, daß der erfindungsgemäße Anker, insbesondere in starker Strömung, bis zu
vierzigmal größere Lasten sicherer verankern kann als die Anker herkömmlicher Art,
gleichgültig, ob es sich hier um Stockanker; Patentanker; Sternanker, Kreuzplattenanker
oder ähnliche Ausbildungsformen handelt.
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Als besonders vorteilhaft ist noch zu erwähnen, daß sich die Haltekräfte
des erfindungsgemäßen Ankers mit weitgehender Genauigkeit mathematisch vorausberechnen
lassen, so daß die Zugkraft, die er aufnehmen kann, im voraus bestimmbar ist.
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Wird der Anker eingeholt, ergibt das hierbei eintretende Kippen eine
augenblickliche Befreiung des Ankers aus dem Grund bzw. den sich auf ihm abgelagerten
Materialien.