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Nullstelleinrichtung für Impulszähler mit Ankergang-Fortschaltung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Nullstellvorrichtung für Impulszähler mit Ankergang-Fortschaltung,
bei der die Wirkverbindung zwischen dem federbelasteten Antriebsanker und dem Schaltrad
der angetriebenen Ziffernrolle entgegen der Wirkung der Feder aufhebbar ist.
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Die Rückholfedern solcher Impulszähler üben schädliche Wirkungen z.
B. dadurch aus, daß sie die Antriebsklinken, den Graham-Anker od. dgl. ziemlich
fest an die mit der ersten Ziffernrolle fest verbundene Triebvorrichtung pressen
und dadurch Reibungskräfte hervorrufen, die durch den zwangläufig vorhandenen Abrieb
beim Betrieb des Zählers noch verstärkt werden. Bei der Rückstellung der Ziffernrollen
in die Ausgangslage können diese unerwünschten Reibungskräfte erhebliche Schwierigkeiten
bereiten. Diese Schwierigkeiten werden oft noch dadurch vergrößert, daß diese Reibungskräfte
über verschiedene Hebel wirksam werden, die den erforderlichen Kraftaufwand zur
Rückführung der Ziffernrollen in die Ausgangslage erheblich vergrößern.
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Um diese Schwierigkeiten zu vermeiden, hat man bereits empfohlen,
die angetriebene Ziffernrolle quer zu ihrer Achse zu teilen und diese beiden Teile
durch ein Ritzel zu verbinden, das zusammen mit den Zehner-Übertragungsritzeln vor
Beginn der Rückstellung durch den Rückstellhebel ausgehoben wird. Durch diese Maßnahme
wird verhindert, daß das Antriebsorgan beim Rückstellvorgang mitbewegt werden muß;
allein die Ziffernrollen werden hierbei in die Ausgangsstellung bewegt. Diese bekannte
Lösung ist jedoch verhältnismäßig aufwendig und verteuert somit die Herstellung
eines solchen Impulszählers nicht unerheblich.
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Bei einer anderen Art von Zählwerken mit Ankergang-Fortschaltung ist
die Wirkverbindung zwischen dem federbelasteten Antriebsanker und dem Schaltrad
der angetriebenen Ziffernrolle aufhebbar, um einerseits eine Nullstellung zu ermöglichen,
andererseits eine Überbeanspruchung des Zählwerks zu verhindern (deutsches Patent
814 956). Hierbei erfolgt das Rückstellen auf Null durch Verdrehen einer einen Schlitz
aufweisenden Welle um ihre Achse, wobei den Ziffernrollen zugeordnete, federbelastete
Hebel während des Drehens in diesen Schlitz einfallen und dadurch die Ziffernrollen
mitgedreht werden, bis die durch eine Raststelle fühlbare Nullstellung erreicht
ist. Hier besteht die Möglichkeit, daß man über die Nullstellung herausdreht und
dann weiterdrehen muß, bis wieder alle Ziffernrollen im Sichtfenster die Ziffern
0 zeigen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu vermeiden
und eine einfachere Lösung des vorliegenden Problems zu finden. Erfindungsgemäß
wird vorgeschlagen, dafür zu sorgen, daß vor Beginn der Rückführung der Ziffernrollen
in ihre Ausgangslage die Rückholfeder des Antriebsorgans durch ein Rückstellantriebsglied
unmittelbar, und zwar durch eine Schrägfläche, oder mittelbar von dem Klappanker
des Antriebsorgans abhebbar ist. Diese Lösung erreicht die Entlastung des Schaltwerks
einerseits durch den Nullstellantrieb selbst und andererseits durch Abheben der
Ankerfeder, was wesentlich ist, wenn das Rückstellantriebsglied elektromagnetisch
betätigt wird, verlangt keinen großen Aufwand und weist den weiteren Vorteil auf,
daß sie den nicht unerheblichen Raumbedarf, der bei den im allgemeinen beschränkten
Platzverhältnissen nicht zur Verfügung gestellt werden kann, nicht benötigt. So
ist z. B. von der Deutschen Bundespost, einem Hauptverbraucher solcher Impulszähler,
eine bestimmte Baubreite für Zähler bestimmter Eigenschaften vorgeschrieben, die
sich aus anderen, hier nicht zu erwähnenden Notwendigkeiten ergibt. Diese Baubreite
ist mit der vorstehend geschilderten bekannten Lösung im allgemeinen nicht einzuhalten,
während ihre Einhaltung keinerlei Schwierigkeiten bereitet, wenn man Impulszähler
erfindungsgemäß gestaltet. Durch das Abheben der Rückholfeder während des Rückführens
der Ziffernrollen in ihre Ausgangslagen werden aber auch die eingangs erwähnten
unerwünschten Reibungskräfte praktisch aufgehoben.
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Nun ist eine vollständige Entlastung des Antriebsorgans nicht immer
erwünscht, weil dieses hierdurch mit seinen zugehörigen Teilen völlig frei beweglich
wird und nachdem die Ziffernrollen ihre Ausgangslagen erreicht haben, in einer Lage
zum Eingriff kommen können, die vor der nächsten Betätigung bereits
eine
Verstellung der ersten Ziffernrolle zur Folge hat. Um nun weitere Aufwendungen zur
Verhinderung dieser Fehlstellung zu vermeiden, empfiehlt es sich, zusätzlich zur
abhebbaren Rückholfeder eine zweite, wesentlich schwächer bemessene Feder vorzusehen,
welche in der gleichen Richtung wie die abhebbare Rückholfeder auch während der
Rückführung der Ziffernrollen in ihre Ausgangslagen wirkt. Die abhebbare Rückholfeder
erzeugt also, wenn sie wirkt, eine verhältnismäßig starke Kraft, während die zusätzlich
vorgesehene Feder eine verhältnismäßig schwache Kraft ständig ausübt. Die durch
die Zusatzfeder hervorgerufenen Reibungskräfte liegen unterhalb der Grenze, die
aus den genannten Gründen unerwünscht ist. Diese Zusatzfeder braucht also nur die
vollständig freie Bewegungsmöglichkeit der Antriebsteile zu verhindern.
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Die Erfindung wird an Hand zweier Ausführungsbeispiele schematisch
erläutert. Es zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht auf die hier wesentlichen Teile eines
erfindungsgemäß gestalteten Impulszählwerkes mit Nullstellvorrichtung, wobei die
für die Erfindung unwesentlichen, bekannten Teile nicht dargestellt sind, Fig. 2
einen Teil des Ausführungsbeispieles der Fig. 1 in der Stellung, in der die Rückholfeder
abgehoben .ist, Fig. 3 einen Teil des Ausführungsbeispieles nach Fig. 1 in der Stellung
nach Fig. 2 mit einer Zusatzfeder.
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Die in Fig. 1 mit ihrer einen Kreisscheibenfläche sichtbare, antreibbare
Ziffernrolle 1 weist Antriebsstifte 2 auf, in die ein Graham-Anker 3 eingreift.
Der Klappanker eines nicht dargestellten Antriebsmagneten ist mit 4 bezeichnet.
Dieser Anker 4 wird, wenn die Spule seines zugeordneten Magneten stromlos ist, durch
eine Rückholfeder 5 in seine Ausgangslage zurückgedrückt. Die Rückholfeder 5 ist
durch einen Schenkel 6 derart verlängert, daß dessen freies Ende auf einer Schrägfläche
7 eines Rückstellhebels 8 derart aufliegt, daß die Rückholfeder 5 vor Einleitung
der Rückführungsbewegung der Ziffernrollen vom Anker 4 abgehoben wird. Die Anpressung
des Graham-Ankers 3 an die Antriebsstifte 2 der Ziffernrolle 1 wird dadurch aufgehoben,
Reibungskräfte also ausgeschaltet. Es ist nicht unbedingt erforderlich, den Schenkel
6 der Rückholfeder 5 schon in der Ausgangslage des Rückstellhebels 8 auf dessen
Schrägfläche 7 aufliegen zu lassen. Es kann zweckmäßig sein, diese Berührung erst
dann erfolgen zu lassen, wenn der Rückstellhebel schon einen gewissen Weg, der im
allgemeinen klein gehalten werden sollte, zurückgelegt hat.
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Ist der Rückstellhebel 8 betätigt worden, dann wirkt die Rückholfeder
5 nicht mehr auf den Anker 4 ein (Fig. 2).
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Fig. 3 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel, bei dem an Stelle nur
einer Rückholfeder 5 zwei Federn 9 und 10 vorgesehen sind, wobei der Schenkel 11
zur Feder 9, der Schenkel 12 zur Feder 10 gehört. Die Feder 10 übt eine verhältnismäßig
kleine Kraft auf den mit dem Anker 4 fest verbundenen Hebel 13 aus, während die
Feder9 auf diesen Hebel eine verhältnismäßig starke Kraft ausübt. Bei Betätigen
des Rückstellhebels 8 wird lediglich die Feder 9, die in Fig. 3 bereits in abgehobener
Stellung gezeichnet ist, abgehoben. Es ist also zum Unterschied gegenüber dem Ausführungsbeispiel
der Fig. 1 nur dafür zu sorgen, daß zusätzlich zu dem Abstützpunkt 14 der Rückholfeder
zwei Abstützpunkte 15 und 16 für die Schenkel der Zusatzfeder 10 vorgesehen sind.
Die Abstützpunkte 14 und 15 sind zählergehäusefest, der Abstützpunkt 16 ist am Hebel
13 vorgesehen. Beide Federn umfassen wie im Fall des Ausführungsbeispieles der Fig.
1 nur die Rückholfeder 5, einen Zapfen 17, der in geeigneter Weise im Zählergehäuse
gelagert ist.