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Fahrzeug zur Beförderung von Müll oder anderem Schüttgut Die Erfindung
betrifft ein Fahrzeug zur Beförderung von Müll oder anderem Schüttgut, bei dem der
Sarnmelbehälter als Drehtrommel ausgebildet und der hintere Abschlußdeckel mit einem
in den Sammelbehälter ragenden abgestumpften, unten eine Einschüttöffnung aufweisenden
Hohlkegel versehen ist, auf dessen Mantelaußenseite schraubenförmige Leitbleche
angeordnet sind, die in Verbindung mit an der Drehtrommel-Innenwand angeordneten
und mit dieser umlaufenden Mitnehmern das Gut in den Sammelbehälter abdrängen.
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Bei einer bekannten Ausführung dieser Art sind die Mitnehmer als
dreieckflächige Schaufeln ausgebildet, die parallel zur Drehachse an der Drehtrommel-Innenwand
angeordnet sind und den RingSächenquerschnitt zwischen dieser Innenwand und dem
Kegelmantel im wesentlichen ausfüllen, so daß sie rotierende Abteile bilden, die
in der Lage unterhalb der Einschüttöffnung nur nach oben; in allen übrigen Lagen
nur nach dem Trommelinnern hin offen sind.
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Damit in den letztgenannten Lagen die Abteilungen ausgeräumt werden,
sind auf dem Kegelaußenmantel schraubenförmig verlaufende Leisten von gleichbleibend
niedriger Höhe angeordnet, die einen Relativwiderstand bilden sollen und daher auch
durch entsprechende Rinnen ersetzt sein können, um das in den Abteilen umlaufende
Schüttgut in das Innere der Müllsammeitrommel hinein abzudrängen. Die Funktion dieser
bekannten Müllwagenfüllvorrichtung- ist jedoch unbefriedigend. Die Entleerung der
Abteile im Trommelinnern ist auf Schwerkraft angewiesen, was bei sperrigem oder
in den Abteilen verklemmtem Müll versagt. Mit den schraubenförmig verlaufenden Leisten
niedriger Höhe läßt sich keine ausreichende Schubkraft auf den Müll in Richtung
auf das Behälterinnere ausüben. Der wirksamen Ausübung einer solchen Schubkraft
wirkt auch die Zunahme der Mitnehmerschaufeltiefe in Richtung auf das Behälterinnere
entgegen. Verstopfungen sind die Folge; eine rasche und störungsfreie Müllaufnahme
ist damit also nicht gegeben.
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Bei einer anderen bekannten Ausführung eines Müllwagens mit Drehtrommel
und Abschlußdeckel mit in den Trommel-Innenraum ragendem Kegel ist es bekannt, den
Kegel von an der Trommel-Innenwand angebrachten Mitnehmern niedriger Bauhöhe umlaufen
zu lassen. Es handelt sich dabei um Zungen, die aus den im Trommelinnern angeordneten
schraubenförmigen Leitblechen ausgeschnitten sind und in gleicher Weise wie diese
wirksam werden sollen, d. h. also auf das Schüttgut eine kombinierte Hul> und
Längsförderbewegung ausüben sollen. Um
trotzdem sicherzustellen, daß kein Müll wieder
vor die Einschüttöffnung tritt, ist an der entsprechenden Seite der Ausschnittkante
der Einfüllöffnung im Kegelmantel eine Abweisfiosse tangential angeordnet, welche
den radialen Spalt zwischen dem Kegelmantel und den Zungen abdeckt. Die Einwärtsförderung
des Mülls durch die Zungen ist nicht zwangläufig, sonst wäre die Abweisfiosse ja
überflüssig. Die Abweisflosse läßt eine Müllsäule ansammeln, deren Gewicht mehr
und mehr in den an der Abweisfiosse liegenden spitzen Winkel drückt, was die Wirksamkeit
der Abweisflosse stören kann, zumindest aber auf die Trommel eine hemmende Bremswirkung
ausübt.
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Mit der Erfindung sollen alle diese Nachteile und Mängel der bekannten
Ausführungen behoben und darüber hinaus ein Fahrzeug zur Beförderung von Müll oder
anderem Schüttgut geschaffen werden, das sowohl für kleinstückiges als auch für
sperriges Gut geeignet ist und bei dem außerdem eine weitgehende Verdichtung des
aufgenommenen Gutes stattfindet. Dies wird dadurch erreicht, daß die Mitnehmer als
Rippen mit niedriger und gleichbleibender Bauhöhe ausgebildet sind und ein einziges
schraubenförmiges Leitblech sich vom oberen Scheitelpunkt des Kegels bis über die
ganze Einschüttöffnung an der inneren Kegelstumpfebene erstreckt, wobei sich
das
Leitblech radial derart verbreitert, daß sein äußerer Rand gleichen Abstand zu den
Mitnehmerrippen hält.
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Die Erfindung hat zur Folge, daß nach zunächst loser Füllung des
Behälters unter der Drehwirkung und nach Einsetzen eines Rückstaus des Mülls gegen
den rückwärtigen Behälterdeckel der nachgeschüttete Müll durch die Mituehmerrippen
von der Einschüttöffnung weg nach oben gefördert wird' und dabei in dem Ringraum
zwischen dem Kegelmantel und der Drehtrommel-Innenwand am oberen Scheitelpunkt in
den Wirkbereich des schraubenförmigen Leitblechs gelangt und an diesem zwangläufig
einer zunehmenden Preßdruckwirkung in Richtung auf das Behälterinnere ausgesetzt
wird. Diese Preßdruckwirkung erstreckt sich über etwas mehr als eine halbe Umdrehung
im Ausmaß der Tiefe, mit welcher der Kegel in das Behälterinnere ragt, wobei sich
die radiale Ausdehnung der Leitblechtläche mehr und mehr erweitert. Da der Müll
keine andere Wahl als zu dem beschriebenen Ausweichen in das Behälterinnere hat,
ist die Einschüttöffnung immer leer, so daß pausenlos nachgefüllt werden kann. Die
Zwangsförderung und Verdichtung erfolgt also stets gleichmäßig und kontinuierlich.
Sie läßt eine weitgehende Verdichtung des Mülls zu, wie sie zur Ausnutzung der Tragfähigkeit
des Fahrzeugs bei dem heute anfallenden Leichtmüll von ausschlaggebender Bedeutung
ist. Selbst in Steigungen am Berg wird der Behälter restlos gefüllt und das Gut
verdichtet. Förderschnecken im Behälterinnern sind zum Beladen nicht mehr notwendig.
Sie werden allenfalls zur Beschleunigung beim Entladen bei entgegengesetzter Drehrichtung
und entsprechendem Fördersinn verwendet, wobei jedoch eine ganz geringe Höhe der
Schnecken ausreicht, so daß insgesamt die Erfindung auch eine erhebliche Vereinfachung
und Verbilligung mit sich bringt.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die Mitnehmerrippen,
wie an sich bekannt, zur Drehtrommelachse im Fördersinn auf das Behälterinnere zu
verschränkt sind. Das hat in Verbindung mit dem schraubenförmigen Leitblech nicht
nur eine Unterstützung der Förderung des Mülls ins Behälterinnere etwa in Zusammenwirken
mit einer Förderschnecke gleicher Steigung im Behälterinnern, sondern auch die Einschließung
eines stumpfen und somit offenen Winkels zwischen den Mitnehmerrippen und dem schraubenförmigen
Leitblech am Preßkegel zur vorteilhaften Folge.
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Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 einen Drehtrommel-Sammelbehälter im Längsschnitt, Fig. 2 einen Querschnitt
in der Ebene I-I der Fig. 1, vom Behälterinnern aus gesehen, Fig. 3 eine schematische
Draufsicht von oben auf einen Behälter nach Fig. 1 und Fig. 4 einen schematischen
Längsschnitt eines Müllfahrzeugs mit am Ende konisch erweiterter Drehtrommel als
zweites Ausführungsbeispiel.
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Der als Drehtrommel ausgebildete Sammelbehälter 1 ist um seine Längsachse
drehbar in üblicher Weise auf dem Fahrgestell 2 eines Fahrzeuges gelagert. Das hintere
offene Ende der Drehtrommel 1 wird durch einen Deckel 5 abgeschlossen, der am Fahrgestell
um ein Gelenk 6 aufklappbar befestigt ist.
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Der Deckel 5 trägt einen in das Drehtrommelinnere ragenden abgestumpften
Hohlkegel 7, an dessen
Mantelaußenseite ein schraubenförmiges Leitblech 8 befestigt
ist, das sich vom oberen Scheitelpunkt S am Abschlußdeckel 5 bis über etwas mehr
als 1800 zum PunktE (Fig. 2) an der inneren Kegelstumpfebene 9 erstreckt und somit
eine Steigung aufweist, die sich auf dem genannten Winkelbereich über die ganze
Tiefe des Kegels 7 erstreckt. Der Punkt E liegt so, daß die Einschüttöffnung 10
(in Fig. 2 punktiert erkennbar) gegenüber dem Behälterinnern von der vorgelagerten
Partie des Leitbleches 8 abgedeckt ist.
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Die radiale Ausdehnung des Leitbleches erweitert sich vom Punkt S
bis zur Ebene 9 des Kegelstumpfes immer mehr entsprechend der Verjüngung des Kegels,
und zwar derart, daß der Außenrand 11 stets gleichen Abstand von der Trommel-Innenwand
bzw. von den daran befestigten Mitnehmerrippen 12 mit gleichbleibender Bauhöhe hält.
Diese Mitnehmerrippen erstrecken sich über die ganze Tiefe des Kegels 7 und sind
gegenüber der Drehachse der Trommel 1 so verschränkt, daß sie am Drehtrommelende
am weitesten in DrehrichtungD vorlaufen (s. vor allem Fig. 3). Sie sind also auf
das Trommelinnere zu im Fördersinn verschränkt genauso wie die Förderschnecken 13,
die im Behälter selbst mit niedriger Bauhöhe vorgesehen sein können. In dieser Verschränkung
bilden, wie Fig. 3 zeigt, die vorzugsweise stollenförmig (mit Dreieckquerschnitt)
gestalteten Mitnehmernppen 12 mit dem schraubenförmigen Leitblech 8 einen zum Behälterinnern
hin offenen stumpfen Winkel a. Von den Mitnehmerrippen 12 sind allenfalls mehr Stücke
als von den Förderschnecken 13 vorhanden.
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In dem in Fig. 2 dargestellten Schnitt liegt der Rand 11 des Leitbleches
8 in der Projektion auf einem Kreis. Diese Projektion wird zu einer Spirale, wenn
sich die Trommel-Innenwand, wie in Fig. 4 g zeigt ist, im Kegelbereich nach in außen
erweitert. Man wählt diese Trommelform, um eine niedrige Bauhöhe für die Einschüttöffnung
zu erreichen, wodurch das Einschütten von Hand erleichtert wird.
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Der Belade- und Verdichtungsvorgang ist bereits eingangs ausführlich
beschrieben. Zum Entladen wird der Deckel 5 mit dem Kegel 7 um das Gelenk 6 abgeschwenkt.
In Zusammenwirken mit einer Umkehr der Drehrichtung fördern die Schnecken 13 den
Entleerungsgang. Soll dieser Vorgang noch mehr beschleunigt werden, so kann der
Behälter 1 zusätzlich noch gekippt werden.