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DE1141562B - Signalpatrone - Google Patents

Signalpatrone

Info

Publication number
DE1141562B
DE1141562B DEW29406A DEW0029406A DE1141562B DE 1141562 B DE1141562 B DE 1141562B DE W29406 A DEW29406 A DE W29406A DE W0029406 A DEW0029406 A DE W0029406A DE 1141562 B DE1141562 B DE 1141562B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
carrier body
pyrotechnic
sets
cartridge
charge
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEW29406A
Other languages
English (en)
Inventor
Werner Forquignon
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
WEFO PYROTECHNISCHE FABRIK WISTEDT W FORQUIGNON
Original Assignee
WEFO PYROTECHNISCHE FABRIK WISTEDT W FORQUIGNON
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by WEFO PYROTECHNISCHE FABRIK WISTEDT W FORQUIGNON filed Critical WEFO PYROTECHNISCHE FABRIK WISTEDT W FORQUIGNON
Priority to DEW29406A priority Critical patent/DE1141562B/de
Publication of DE1141562B publication Critical patent/DE1141562B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F42AMMUNITION; BLASTING
    • F42BEXPLOSIVE CHARGES, e.g. FOR BLASTING, FIREWORKS, AMMUNITION
    • F42B12/00Projectiles, missiles or mines characterised by the warhead, the intended effect, or the material
    • F42B12/02Projectiles, missiles or mines characterised by the warhead, the intended effect, or the material characterised by the warhead or the intended effect
    • F42B12/36Projectiles, missiles or mines characterised by the warhead, the intended effect, or the material characterised by the warhead or the intended effect for dispensing materials; for producing chemical or physical reaction; for signalling ; for transmitting information
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F42AMMUNITION; BLASTING
    • F42BEXPLOSIVE CHARGES, e.g. FOR BLASTING, FIREWORKS, AMMUNITION
    • F42B12/00Projectiles, missiles or mines characterised by the warhead, the intended effect, or the material
    • F42B12/72Projectiles, missiles or mines characterised by the warhead, the intended effect, or the material characterised by the material
    • F42B12/76Projectiles, missiles or mines characterised by the warhead, the intended effect, or the material characterised by the material of the casing

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Thermal Sciences (AREA)
  • Air Bags (AREA)

Description

  • Signalpatrone Die Erfindung bezieht sich auf eine Signalpatrone mit einer Hülse, vorzugsweise aus Aluminium, die eine Ausstoßladung enthält.
  • Derartige Signalpatronen sind insbesondere im Seewesen seit langem allgemein üblich. Die Signalpatrone besteht prinzipiell aus einer äußeren Patronenhülse aus Leichtmetall, insbesondere Aluminium, in der im wesentlichen außer einer Ausstoßladung und gewöhnlich einem Verdämmungsmittel zur Erhöhung des Verbrennungsdrucks im Ausstoßmoment der eigentliche pyrotechnische Satz enthalten ist. Bei diesem pyrotechnischen Satz kann es sich je nach Bedarf um einen Leucht-, Signal-, Nebel- oder Knallsatz handeln. Darüber hinaus sind auch andere Sätze, wie beispielsweise Pfeifsätze, bekannt. Der pyrotechnische Satz kann zudem noch mit einem ebenfalls in der Patrone befindlichen Fallschirm verbunden sein, und es ist weiterhin möglich, die Patrone noch mit einem Raketenteil auszustatten, der seinerseits den pyrotechnischen Satz aufnimmt, zunächst emporträgt und danach ausstößt.
  • Bei einer einfachen Ausführung werden die pyrotechnischen Sätze direkt in die Patronenhülse eingepreßt. Dies hat sich jedoch als nachteilig erwiesen, weil die pyrotechnischen Sätze beim Einpressen in die Patrone beschädigt wurden.
  • Man ging dann dazu über, die pyrotechnischen Sätze in einen Trägerkörper aufzunehmen, der bei der Herstellung der Patrone als fertiges Erzeugnis in die Patronenhülse eingesetzt wird. Im allgemeinen werden die Sätze in den Trägerkörper in ihrer gesamten Länge in einem langen Hub eingepreßt. Bei einigen Spezialfällen, insbesondere bei den Pfeifsätzen, ist es jedoch erforderlich, die Pfeifsatzmasse in einzelnen Teilmengen nacheinander in den jeweiligen Trägerkörper einzuschlagen. Bei diesen Vorgängen treten mitunter beträchtliche Preß- bzw. Schlagdrücke auf.
  • Durch Verwendung eines Trägerkörpers werden die pyrotechnischen Sätze während und nach dem Verpressen geschützt. Dieser Trägerkörper bestand bisher aus einer Metallhülse, wobei wahlweise Aluminium, Zink, Weißblech, Schwarzblech od. dgl. verwendet wurde.
  • Die Metallhülse besitzt eine sehr hohe Wärmeleitfähigkeit. Dies ist mit dem Nachteil verbunden, daß der pyrotechnische Satz nicht gleichmäßig mit einer Brennoberfläche allmählich abbrennt, sondern infolge der in der Metallhülse weitergegebenen Wärme auch unterhalb der Oberfläche gezündet wird. Das führt meist zur Zersplitterung der Metallhülse oder sogar zum restlosen Verpuffen des Satzes. Dieser Nachteil tritt mit Vergrößerung des Verhältnisses von Länge des Satzes zum Durchmesser des Trägerkörpers verstärkt in Erscheinung.
  • Um diesen Nachteil zu vermeiden, ist man bereits dazu übergegangen, zwischen den pyrotechnischen Satz und die Innenwand des Trägerkörpers Isolierstoffe einzulegen, insbesondere in Form von Papier-oder Papplagen oder auch einer Asbestschicht. Bei Pfeifsätzen, die zu einer Zündung unter der Brennoberfläche infolge der Wärmeleitung in der Metallhülse besonders neigen, mußte die Isolierschicht so dick gewählt werden, daß die Metallhülse ganz wegfallen konnte und der Trägerkörper nur noch aus Pappe bestand. Das wiederum verkürzte die Lagerzeit der Pfeifsätze außerordentlich, da diese gewöhnlich aus Kaliumchlorat und Gallussäure bestehen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die den bekannten Metallträgerkörpern anhaftenden Nachteile zu vermeiden, insbesondere die Isolierung gegen den pyrotechnischen Satz zu eliminieren und einen Trägerkörper zur Aufnahme eines pyrotechnischen Satzes zu schaffen, der bei genügender Festigkeit und Haltbarkeit keine oder nur eine unbedeutende Wärmeleitfähigkeit besitzt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der abzuschießende Trägerkörper aus Kunststoff besteht und mehrere pyrotechnische Sätze eingepreßt enthält.
  • Der Verwendung von Kunststoffen als Ausgangsmaterial für derartige Trägerkörper stand bisher ein technisches Vorurteil entgegen. Bekannterweise bestehen insbesondere die Nebelsätze aus Hexachloräthan und Metallpulvern. Sie haben den Nachteil, daß sie beim Lagern Zersetzungsprodukte bilden, die vom Phosgen bis zum Aceton herunter nachweisbar sind. Diese organischen Substanzen wirken gegenüber Kunststoff, insbesondere Polystyrol und Polyäthylen, als Lösungsmittel und würden dementsprechend Beschädigungen an einem aus diesen Kunststoffen hergestellten Trägerkörper verursachen.
  • In neuerer Zeit sind jedoch Kunststoffe bekanntgeworden, auf die die genannten organischen Substanzen nicht einzuwirken vermögen und die sich infolgedessen in diesen Fällen als Ausgangsmaterial gut eignen. Als solche Kunststoffe seien insbesondere Polyäthylentetrafluorid und Polypropylen genannt.
  • Andere pyrotechnische Sätze, wie z. B. Leucht-oder Knallsätze, bestehen vorzugsweise aus Mischungen von Metallpulvern oder -stäuben mit anorganischen Sauerstoffträgern, wie Bariumnitrat, Natriumnitrat, Peroxyden, Chloraten und Perchloraten. Diese Stoffe sind gegenüber Kunststoff in ihrem Verhalten völlig indifferent, so daß die beschriebenen Nachteile hier nicht auftreten. Demnach hängt die Wahl des Kunststoffes bei der Herstellung des Trägerkörpers von der Zusammensetzung des jeweiligen pyrotechnischen Satzes ab.
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung besteht der Trägerkörper bei Ladungen mit nur anorganischen Bestandteilen vorzugsweise aus Polyäthylen oder Polystyrol, während bei Ladungen mit organischen Bestandteilen Polyäthylentetrafluoridoder Polypropylen verwendet wird.
  • Ein weiteres Vorurteil bestand gegen die Verwendung von Kunststoff bei der Herstellung von Trägerkörpern insofern, weil die Kunststoffe ungeeignet schienen, beim Einpressen des Satzes die beträchtfichen Preßausdrücke aushalten zu können. Erstaunlicherweise bleibt der Kunststoff jedoch tatsächlich unbeschädigt, sofern nur die Wandstärke des Trägerkörpers mindestens 0,5 mm beträgt. Während im Gegensatz dazu bei Metallhülsen etwa eine Wandstärke von 0,3 mm üblich ist, wobei jedoch der Innenraum des Körpers durch die Isolierung stark vermindert wird, ist es bei Kunststoffträgerkörpern zweckmäßig, eine Wandstärke von 0,6 bis 1 mm vorzusehen.
  • Der besondere Vorteil des Trägerkörpers gemäß der Erfindung liegt indessen darin, daß Kunststoff eine außerordentlich geringe Wärmeleitfähigkeit besitzt und somit ein völlig gleichmäßiges Abbrennen des jeweiligen pyrotechnischen Satzes gewährleistet und überdies die bisher erforderliche Isolierung zwischen Trägerkörper und Satz unnötig macht.
  • Gegenüber dem metallenen Trägerkörper besteht noch ein. Vorteil darin, daß oft als Hülse ausgeführte Körper einen vollkommen einheitlichen Querschnitt haben und nicht wie beim metallenen Körper eine Längsnaht, sei sie gefalzt oder gepreßt, aufweisen. Dadurch sind Seitenbrenner als Folge von Rissen dieser Naht wirksam unterbunden.
  • Bei in der Hand zu zündenden Knallkörpern bietet sich gegenüber der herkömmlichen Ausführung aus Pappe noch der Vorteil, an der den Knallsatz umschließenden Körperwand einen Kunststoffhandgriff anzuschließen. Der Sprengkörper braucht nicht mehr in der Hand gehalten zu werden, und durch Verwendung des Kunststoffes wird eine splitterfreie Knallwirkung erzielt.
  • Bei der Verwendung von Kunststoff als Ausgangsmaterial für Trägerkörper, insbesondere von Pfeifsätzen, besteht ein weiterer Vorteil darin, daß sich die Pfeifdauer beträchtlich erhöhen läßt. Wie erwähnt, sind die Pfeifsätze für die durch abgeleitete Wärme bewirkte Zündung unterhalb der Brennoberfläche besonders empfindlich. Diese Zündung wird bei besonders langen Sätzen immer leichter möglich, so daß langen Pfeifzeiten, die entsprechende Länge des Pfeifsatzes erfordern, eine Grenze gesetzt war. Durch die Verwendung von Kunststoffträgerkörpern ist die Ableitung von Wärme hinter die Brennoberfläche jedoch unterbunden, so daß auch die Pfeifsätze und damit die Pfeifzeiten wesentlich verlängert werden können. So lassen sich an Stelle von bisher etwa 5 bis 6 Sekunden dauernden Pfeiftönen solche von bis zu 15 Sekunden Dauer erzielen. Selbst das gleichzeitige Abbrennen eines Leuchtsternes (z. B. Blaufeuer) im gleichen Querschnitt ergab keine Beeinflussung des einen oder anderen Satzes.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung sind in den Trägerkörper mit einem oder mehreren eigenen pyrotechnischen Sätzen weitere, in sich abgeschlossene Trägerkörper mit pyrotechnischen Sätzen eingesetzt, wobei zum Ausstoßen dieser Körper eine Treibladung in dem primären Trägerkörper angeordnet ist, die über einen Feuerkanal mit der Ausstoßladung für den primären Trägerkörper in Verbindung steht.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung in Verbindung mit den Zeichnungen, die einige Ausführungsbeispiele darstellen. Es zeigt Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen Trägerkörper gemäß der Erfindung, Fig. 2 einen Querschnitt nach Linie 2-2 der Fig. 1, Fig. 3 einen Längsschnitt durch eine Patrone mit zwei Trägerkörpern gemäß der Erfindung, Fig. 4 die Teile aus Fig. 3 in voneinander getrennter Lage, Fig. 5 einen Querschnitt nach Linie 5-5 in Fig. 4, Fig. 6 eine weitere Patrone mit zwei Trägerkörpern gemäß der Erfindung, Fig. 7 die Teile aus Fig. 6 in voneinander getrennter Lage.
  • Der Trägerkörper 2 gemäß Fig. 1 hat zylindrische Grundform und weist exzentrisch drei verschieden weite und verschieden lange, von einer Stirnseite ausgehende Längsbohrungen 4 und 6 auf (s. auch Fig. 2). In die beiden Bohrungen 4 mit dem kleineren Durchmesser werden Pfeifsätze (Kreuzschraffur) eingeschlagen. Sie sind daher so tief wie möglich in den Trägerkörper 2 eingearbeitet. Die Bohrung 6 hat einen mehr als doppelt so großen Durchmesser wie jede der Bohrungen 4, ist jedoch nicht so lang wie diese. In die Bohrung 6 wird bei dieser Ausführungsform ein Leuchtsatz eingepreßt, der in Fig. 2 durch Schrägschraffur angedeutet ist. Der mit Pfeif- und Leuchtsatz versehene Trägerkörper 2 wird dann als Ganzes in die entsprechende Patrone eingesetzt.
  • Fig.3 zeigt eine vollständige pyrotechnische Patrone, die als pyrotechnische Sätze einen Signalsatz 11 und einen Pfeifsatz 12 enthält. Nach den Seiten und nach hinten ist die Patrone durch die Patronenhülse 1 aus Aluminium umschlossen. Die Hülse 1 ist an ihrem hinteren Ende mit einem Zünder 14 versehen, der beim Abschuß eine unmittelbar hinter der Rückwand der Hülse 1 liegende Treibladung 10 zündet. Über der Treibladung 10 sind die Trägerkörper 3 und 5 angeordnet. Der Trägerkörper 3 (s. Fig. 5) hat zylindrische Grundform, von der ein längs durchlaufender Abschnitt entfernt ist, und ist mit einer von dem dem hinteren Patronenende zugewandten Ende her bis fast ganz nach vorn durchlaufenden halbzylinderförmigen Einwölbung 9 versehen. Außerdem besitzt der Trägerkörper 3 eine relativ lange, schmale exzentrische Bohrung 15. Der Trägerkörper 5 ist vollzylinderförmig und weist eine wesentlich geringere Länge auf als der Trägerkörper 3. Sein Durchmesser ist der halbzylindrischen Einwölbung 9 in dem Trägerkörper 3 angepaßt, so daß er in dieser Einwölbung Platz findet. An seiner dem Patronenende abgewandten Seite ist an dem Trägerkörper 5 das Drahtseil 13 befestigt, das in Richtung zur Patronenspitze durch eine entsprechende Ausnehmung in den Trägerkörper 3 durch diesen hindurch verläuft. Das andere Ende des Drahtseiles 13 ist mit dem Fallschirm 19 verbunden, der in den beiden Halbschalen 16 aufgenommen ist. Zwischen dem Trägerkörper 3 und den Halbschalen 16 ist eine Pappscheibe 17 angeordnet, die eine zentrale Bohrung aufweist. Nach vorn ist die Patrone durch eine Holzspitze 18 abgeschlossen.
  • Nach dem Abschuß werden sowohl der Trägerkörper 3 wie der Trägerkörper 5 aus der Hülse 1 herausgeschossen, wobei der Fallschirm 19 ebenfalls mitgenommen wird. Nach dem Abschuß trennt sich der Trägerkörper 3 von dem über das Drahtseil 13 mit dem Fallschirm 19 verbundenen Trägerkörper 5 und fällt zur Erde zurück. Der beim Schuß gezündete Pfeifsatz 12 in der Bohrung 15 verursacht während des Fluges und auch je nach Pfeifdauer noch nach Rückkehr zur Erde ein entsprechendes Pfeifgeräusch. Der Trägerkörper 5 hingegen wird durch den Fallschirm 19 in der Luft gehalten; der in ihm enthaltene Satz brennt dort ab und schwebt nur langsam zur Erde nieder.
  • Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 6 und 7 ist in den Trägerkörper 24 mit einem eigenen pyrotechnischen Satz, im vorliegenden Fall einem Pfeifsatz, noch ein weiterer Trägerkörper 34 eingesetzt, der seinerseits im vorliegenden Fall einen Leuchtsatz enthält. Die Patrone ist seitlich und nach hinten durch die Hülse 7, die wieder vorzugsweise aus Alun-inium besteht, abgeschlossen. Der in ihrer Rückwand befindliche Zünder 20 steht mit der unmittelbar dahinter angeordneten Treibladung 22 in Verbindung. Über der Ladung 22 sitzt der Trägerkörper 24, der mit einer fast über seine gesamte Länge reichenden Bohrung 6 für einen Pfeifsatz sowie mit einem gänzlich durch ihn hindurchführenden Feuerkanal 28 versehen ist. Das der Patronenspitze zugewandte Ende des Trägerkörpers 24 weist eine ringsum überstehende Wandung 30 auf, durch die ein topfartiger Hohlraum gebildet wird. In diesem Hohlraum befindet sich eine Ausstoßladung 33, auf der der zweite, vorzugsweise ebenfalls aus Kunststoff bestehende Trägerkörper 34 sitzt. Oberhalb des Trägerkörpers 34 ist eine Filzscheibe 36 angeordnet, auf die als vordere Abschlußplatte eine Pappscheibe 38 folgt. An den hinteren Enden sowohl der Bohrung 26 für den Treibsatz sowie des Feuerkanals 28 können je nach Bedarf Zeitzünder 40 angeordnet sein.
  • Nach Zündung der Treibladung 22 beim Abschuß der Patrone wird der Trägerkörper 24 zusammen mit dem Trägerkörper 34 unter Entfernung der Filzscheibe 36 und der Pappscheibe 38 aus der Patronenhülse 7 herausgeschossen. Nach Ablauf der Zündzeit der Zünder 40 wird einmal der Pfeifsatz in der Bohrung 26 gezündet und beginnt das Warnsignal zu geben. Entsprechend wird je nach Wahl des zweiten Zünders 40 durch einen durch den Kanal 28 gehenden Zündstrahl die Ausstoßladung 33 am vorderen Ende des Trägerkörpers 24 gezündet, der Trägerkörper 34 aus dem Trägerkörper 24 ausgestoßen und der darin enthaltene Satz ebenfalls gezündet.
  • Abschließend wird besonders hervorgehoben, daß lediglich einige als Beispiel für viele stehende Ausführungsformen beschrieben wurden und daß der Gegenstand der Erfindung an die verschiedensten Anforderungen angepaßt werden kann.

Claims (6)

  1. PATENTANSPRÜCHE: 1. Signalpatrone mit einer Hülse, vorzugsweise aus Aluminium, die eine Ausstoßladung enthält, dadurch gekennzeichnet, daß der abzuschießende Trägerkörper (2, 3, 24) aus Kunststoff besteht und mehrere pyrotechnische Sätze (4, 6, 26,15) eingepreßt enthält.
  2. 2. Signalpatrone nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerkörper (2, 3, 24) bei Sätzen mit nur anorganischen Bestandteilen aus Polyäthylen oder Polystyrol besteht.
  3. 3. Signalpatrone nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerkörper (2, 3, 24) bei Sätzen mit organischen Bestandteilen aus Polyäthylentetrafluorid oder Polypropylen besteht.
  4. 4. Signalpatrone nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerkörper (2, 3, 24) mehrere gleiche oder verschiedene pyrotechnische Sätze (4, 6, 15, 26) eingepreßt enthält.
  5. 5. Signalpatrone nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Trägerkörper (24) mit einem oder mehreren eigenen pyrotechnischen Sätzen (26) weitere, in sich abgeschlossene Trägerkörper (34) mit pyrotechnischen Sätzen eingesetzt sind.
  6. 6. Signalpatrone nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerkörper (24) zum Ausstoßen weiterer Trägerkörper (34) mit pyrotechnischen Sätzen eine Treibladung (33) enthält, die über einen Feuerkanal (28) mit der Ausstoßladung (22) für den primären Trägerkörper (24) in Verbindung steht. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Auslegeschrift Nr. 1124 851; USA.-Patentschrift Nr. 2 868129.
DEW29406A 1961-02-03 1961-02-03 Signalpatrone Pending DE1141562B (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2014202478A1 (de) * 2013-06-21 2014-12-24 Rheinmetall Waffe Munition Gmbh Geschoss mit effekt- bzw. signalwirkung

Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US2868129A (en) * 1956-08-10 1959-01-13 Thomas H Johnson Flare device
DE1124851B (de) * 1958-04-21 1962-03-01 Karl Leitner Dipl Ing Hand- und Wurfgranate

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