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Abstellrost, insbesondere für Kühlschränke Die Erfindung bezieht
sich auf einen Abstellrost, insbesondere für die Verwendung in Kühlschränken, bei
dem parallele, durch Hohlstäbe; vorzugsweise Rohre, gebildete Querstäbe zwischen
Profilleisten festgelegt sind.
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Bei einer bekannten Ausführungsform solcher Abstellroste haben die
Querstäbe an ihren Enden flache Abwinkelungen, die bei als Hohlstäbe ausgebildeten
Querstäben aus plattgedrückten Enden gebogen sind.
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Mit diesen abgewinkelten Enden werden die Querstäbe in längs durchgehende
Winkelnuten der Profilleisten eingeschoben und darin durch an den Enden der Profilleisten
angebrachte Verschlußmittel gehalten.
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Dabei wird angestrebt, daß die abgewinkelten Enden der Querstäbe in
den Winkelnuten der Profilleisten einen Klemmsitz haben. Um diesen Klemmsitz zu
verbessern, wird empfohlen, in den Winkelnuten der Profilleisten zusammen mit den
abgewinkelten flachen Enden der Querstäbe eine Klemmleiste einzuschieben, die gleichzeitig
als Abstandhalter ausgebildet ist.
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Derart hergestellte Abstellroste sind nicht verwindungssteif, da
durch das Einschieben der flachen Abwinkelungen der Querstäbe in die Nuten der Profilleisten
zwischen den letzteren und den Querstäben eine feste Verbindung nicht erzielt wird.
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Gemäß der Erfindung sind die als Hohlstäbe ausgebildeten Querstäbe
mit ihren Enden auf an den Profilleisten nach innen vorspringende Ansätze aufgeschoben
und an diesen durch Verquetschen festgelegt.
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Hierdurch sind die Querstäbe mit den Profilstäben einzeln starr verbunden,
und es entsteht ein verwindungssteifer Rost. Trotzdem verbleibt der der vorerwähnten
bekannten Ausführung eigene Vorteil, daß der Zusammenbau nach dem dekorativen Fertigbearbeiten,
z. B. Eloxieren, der Teile vorgenommen werden kann.
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Durch das Verquetschen der hohlen Stabenden wird die Oberflächenveredelung
nicht beeinträchtigt. Bei bekannten verwindungssteifen Rosten, deren Querstäbe mit
den Profilstäben verschweißt oder vernietet sind, muß das sperrige Fertigerzeugnis
in die Behandlungsbäder gebracht werden.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die Ansätze der Profilleisten
zum Aufquetschen der Hohlstäbe durch aus den zur Rostfläche senkrechten Stegen ausgestanzte
und herausgebogene Lappen gebildet. Hierbei kann die vordere Profilleiste unmittelbar
als Zierleiste ausgebildet werden, dadurch, daß man sie als nach unten offenen U-Profilstab
ausbildet, dessen äußerer U-Schenkel den zur Bildung der Befestigungslappen ausgestanzten
inneren U-Schenkel verdeckt und eine Zierleiste bildet.
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Die Erfindung wird nachstehend an Hand von in
der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigt Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Rost in
schaubildlicher Darstellung, Fig. 2 einen Schnitt nach Linie II-II der Fig. 1 in
größerem Maßstab, Fig. 3 einen gleichen Schnitt an einer Rahmenseite für eine andere
Art der Befestigung der Hohlstabenden, Fig. 4 zwei Querschnitte von Hohlstäben,
Fig. 5 einen Gesamtgrundriß in kleinerem Maßstab.
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Die Auflagefläche des Rostes wird durch Querstäbe in Form von Hohlstäben
1 gebildet, die gemäß Fig. 4 rundum geschlossene, gegebenenfalls nahtlose oder einen
Längsschlitz aufweisende Rohre sein können.
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Die vorzugsweise aus Aluminium hergestellten Hohlstäbe 1 sind zwischen
zwei Profilleisten 2 und 3 angeordnet, an denen sie mit ihren Enden befestigt sind.
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Sind die Hohlstäbe gemäß Fig. 5, rechts, keine rundum geschlossenen
Rohre, so wird der Längsschlitz nach unten gelegt. Die Profilleisten 2 und 3 sind
an ihren beiden Enden derart ausgeklinkt, daß dort nur die zur Abstellfläche des
Rostes senkrechten Stegteile 4 stehen bleiben. Diese flachen Stegteile sind nach
innen U-förmig zurückgebogen und reichen mit ihren zu den Hohlstäben 1 rechtwinklig
verlaufenden freien Schenkeln über mindestens zwei Hohlstäbe hinweg, die in Ausnehmungen
5 der Schenkel durch Verstemmen festgelegt sind. Hierdurch ist die Rechtwinkligkeit
zwischen den Hohlstäben 1 und den Profilleisten 2, 3 gesichert. Gleichzeitib bilden
die zurückgebogenen Leistenenden, die auch durch angemetete oder augepunktete Blechstreifen
erzeugt sein können, Auflagen für den Rost.
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Die Befestigung der Enden der Hohlstäbe 1 an den Profilleisten 2,
3 kann auf verschiedene Weise geschehen.
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Fig. 1 und 2 zeigen eine bevorzugte Art der Befestigung der Hohlstäbe
1 an den Profilleisten 2 und 3.
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Aus den zur Rostfläche senkrechten Stegen 4 der Profilleisten 2 und
3 sind Lappen 6, 7 ausgestanzt und herausgebogen. Auf die durch diese Lappen gebildeten
Ansätze der Profilleisten sind die Hohlstäbe 1 bis zum Anschlagen ihrer Enden an
der Stegfläche der Profilleisten aufgeschoben. Die Enden der Hohlstäbe sind gegenüber
den Lappen 6, 7 plattgequetscht und mit ihnen durch körnerartige Prägungen 8 gegen
axiales Abziehen verzahnt.
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Der besondere Vorteil dieser Befestigungsart besteht darin, daß die
Hohlstäbe 1 lediglich auf das gewünschte Längenmaß abgeschnitten zu werden brauchen
und an ihren Enden nicht bearbeitet werden müssen. Die Profilleisten 2 und 3 können
für sich vollständig fertig gestanzt werden. Das mit einfachen Werkzeugen durchführbare
Verquetschen der Rohrenden ist auch kein Hindernis, an allen Teilen vor dem Zusammenfügen
eine Oberflächenveredlung, z. B. durch Eloxieren, vorzunehmen. Man braucht also
nicht, wie das bei Schweiß- oder Nietverbindungen unvermeidlich ist, das sperrige
Fertigerzeugnis in die Behandlungsbäder zu bringen.
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Ein weiterer Vorteil der Ausführungsform (Fig. 1 und 2) besteht darin,
daß zum Verquetschen der Hohlstabenden nur die nach innen zeigende Seite der Profilleisten
zugänglich sein muß. Man hat also hinsichtlich der Profilierung der Profilleisten
große Freiheit. Beispielsweise kann man, wie es in Fig. 2, links, dargestellt ist,
der vorderen Profilleiste 2 ein nach unten offenes U-Profil geben. Der äußere U-Schenkel
2' deckt die bei der Bildung der Befestigungslappen 6, 7 entstehenden Durchbrüche
9 (s. Fig. 1) des inneren U-Schenkels 4 ab und kann als Zierleiste ausgebildet,
z. B. mit verzierenden Sicken versehen werden. Die hintere Profilleiste 3 kann,
wie dargestellt, als einfache, nach hinten offene U-Schiene ausgebildet sein.
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Bei der Ausführungsform (Fig. 3) ist der mit den Enden der Hohlstäbe
1 zu verbindende Steg 4 der Profilleisten 2 und 3 an den Anschlußstellen für die
Hohlstäbe mit Bohrungen 10 versehen. Durch diese Bohrungen sind von außen her mit
Knöpfen 11 versehene Stifte 12 hindurchgesteckt. Auf die Stifte 12 werden die Hohlstäbe
in gleicher Weise wie auf die Lappen 6 und 7 der Ausführungsform (Fig. 1 und 2)
aufgesteckt und mit ihnen verquetscht. Auch bei dieser Ausführungsform sind alle
wesentlichen Vorteile der Quetschbefestigung der Hohlstabenden vorhanden.
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Auch hier kann, wie beim Ausführungsbeispiel (Fig. 1 und 2), an die
vordere Profilleiste 2 ein als Zierleiste wirkender abwärts gerichteter Deckschenkel
2' angebogen sein. Statt dessen kann man, wie in Fig. 3 dargestellt, aber auch in
an sich bekannter Weise auf die Profilleiste eine besondere Zierleiste 13 aufschieben.
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An Stelle der in Fig. 3 dargestellten flachen Stifte 12 können auch
Rundstifte vorgesehen sein, die dem Innendurchmesser der Hohlstäbe 1 angepaßt sind.