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DE10357702A1 - Befestigungselement zur Verankerung in einem kurzen, nicht hinterschnittenen Sackloch - Google Patents

Befestigungselement zur Verankerung in einem kurzen, nicht hinterschnittenen Sackloch Download PDF

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DE10357702A1
DE10357702A1 DE2003157702 DE10357702A DE10357702A1 DE 10357702 A1 DE10357702 A1 DE 10357702A1 DE 2003157702 DE2003157702 DE 2003157702 DE 10357702 A DE10357702 A DE 10357702A DE 10357702 A1 DE10357702 A1 DE 10357702A1
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expansion cone
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Artur Prof.Dr.h.c.Dr.-Ing.e.h. Fischer
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Fischerwerke Artur Fischer GmbH and Co KG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Befestigungselement (10) zur Verankerung in einem kurzen, nicht hinterschnittenen Sackloch in beispielsweise einer Baustahlplatte (22). Die Erfindung schlägt vor, das Befestigungselement (10) mit einem Schaft (12) und einem Spreizkonus (14) auzubilden, auf den eine ungeschlitzte, rohrförmige Spreizhülse (16) aufschiebbar ist. Durch das Aufschieben auf den Spreizkonus (14) drückt sich die Spreizhülse (16) mit ihrem dem Spreizkonus (14) zugewandten Stirnbereich in eine Lochwandung ein und verankert dadurch das Befestigungselement (10) kraft- und formschlüssig im Sackloch. Ein Kreuzrändel (20) außen auf der Spreizhülse (16) in ihrem dem Spreizkonus (14) zugewandten Stirnbereich verbessert die Verankerung. Ein axialer Fortsatz (23) am Spreizkonus (14) stützt das Befestigungselement beim Aufschieben der Spreizhülse (16) auf den Spreizkonus (14) an einem Grund (29) des Sacklochs ab und verhindert, dass die Spreizhülse (16) am Grund (29) des Sacklochs aufsitzt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Befestigungselement nach Patentanmeldung DE 103 45 118 (Stammanmeldung) zur Verankerung in einem kurzen, nicht hinterschnittenen Sackloch gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Das Befestigungselement ist insbesondere dazu vorgesehen, eine Befestigungsmöglichkeit an einem plattenförmigen Bauteil beispielsweise aus Baustahl zu schaffen, um ein weiteres Bauteil daran befestigen zu können. Dabei soll das plattenförmige Bauteil nicht durchbohrt werden, weswegen eine nur vergleichsweise kurze Verankerungstiefe zur Verfügung steht, insbesondere wenn ein Durchmesser des Sacklochs ungefähr gleich groß wie eine Dicke des Bauteils ist. Kurz ist im Verhältnis zum Durchmesser des Sacklochs zu verstehen.
  • Aus der EP 440 896 B1 ist ein Befestigungselement bekannt, das zur Verankerung in einem hinterschnittenen Bohrloch in einem plattenförmigen Bauteil, beispielsweise einer Fassadenplatte vorgesehen ist. Das bekannte Befestigungselement weist einen Schaft mit einem Spreizkonus an einem Schaftende auf, der sich in Richtung vom Schaft weg erweitert. Auf dem Schaft befindet sich ein in Seitenansicht gesehen wellenförmig gebogener Ring, der zur Verankerung auf den Spreizkonus aufgeschoben wird und sich dadurch aufweitet. Der aufgeweitete Ring hintergreift die Hinterschneidung des Bohrlochs.
  • Das bekannte Befestigungselement lässt sich zwar in einer Platte verankern, die verhältnismäßig dünn in Bezug auf einen Bohrlochdurchmesser sein kann, es hat jedoch den Nachteil, dass es eine Hinterschneidung zur Verankerung benötigt. Die Herstellung der Hinterschneidung erfordert einen zusätzlichen Aufwand.
  • Die Stammanmeldung DE 103 45 118 zur vorliegenden Patentanmeldung gibt ein Befestigungselement an, das in einem nicht hinterschnittenen und im Verhältnis zum Durchmesser kurzen Sackloch verankerbar ist. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Verankerbarkeit des Befestigungselements zu verbessern.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Das erfindungsgemäße Befestigungselement weist eine rohrförmige und vorzugsweise ungeschlitzte Spreizhülse auf, die sich auf dem Schaft befindet und auf dem Schaft verschiebbar ist. Zum Verankern im Sackloch wird das Befestigungselement mit dem Spreizkonus voraus in das Sackloch eingesetzt und die Spreizhülse auf den Spreizkonus aufgeschoben. Beim Aufschieben weitet der Spreizkonus die Spreizhülse in deren dem Spreizkonus zugewandten Stirnbereich auf. Der aufgeweitete Stirnbereich drückt sich in eine Lochwandung des Sacklochs ein und verankert dadurch das Befestigungselement im Sackloch. Es entsteht eine form- und kraftschlüssige Verbindung zwischen der im vorderen Stirnbereich aufgeweiteten Spreizhülse und dem Sackloch, wodurch eine hohe Verankerungskraft auch in einem kurzen Sackloch erreicht wird.
  • Sitzt der Spreizkonus mit seinem dem Schaft abgewandten, im Durchmesser größeren Ende auf einem Grund des Sacklochs auf, kann es vorkommen, dass die Spreizhülse beim Aufschieben auf den Spreizkonus am Grund des Bohrlochs aufsitzt. Dies ist insbesondere bei einem verhältnismäßig großen Durchmesser des Sacklochs der Fall, wenn ein vergleichsweise großer Ringspalt zwischen dem im Durchmesser größeren Ende des Spreizkonus und einer Lochwandung besteht. Der Grund des Sacklochs behindert das Aufschieben der Spreizhülse auf den Spreizkonus und damit das Aufweiten der Spreizhülse. Folge kann eine verschlechterte Verankerung des Befestigungselements im Sackloch sein. Deswegen sieht die Erfindung einen axialen Fortsatz des Schafts auf der dem Schaft abgewandten und im Durchmesser größeren Seite des Spreizkonus vor. Der Spreizkonus des erfindungemäßen Befestigungselements sitzt dadurch nicht mit seinem im Durchmesser größeren Ende auf dem Grund des Sacklochs auf, sondern es sitzt der axiale Fortsatz am Grund des Sacklochs auf. Der Spreizkonus hat dadurch axialen Abstand vom Grund des Sacklochs, wobei ein kurzer Abstand des Spreizkonus vom Grund des Sacklochs, d.h. ein axial kurzer Fortsatz genügt. Der axiale Fortsatz sollte kurz gehalten werden, um die notwendige Verankerungstiefe und damit die Tiefe des Sacklochs nicht unnötig zu verlängern. Durch den axialen Fortsatz wird ein axialer Abstand zwischen dem Sackloch und der Spreizhülse gewonnen, so dass der Grund des Sacklochs die axiale Verschiebung und damit die Aufweitung der Spreizhülse nicht behindert. Die Erfindung hat den Vorteil einer verbesserten Verankerbarkeit des Befestigungselements im Sackloch weil ein Grund des Sacklochs das Aufschieben der Spreizhülse auf den Spreizkonus und damit die Verankerung des Befestigungselements im Sackloch nicht behindert.
  • Weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Befestigungselements ist eine Abstützung seines Schafts gegen Querkräfte durch die Spreizhülse im Bohrloch. Des Weiteren zeigt eine bündig im Sackloch versenkte Spreizhülse eine korrekte Verankerung des Befestigungselements an sofern das Sackloch eine vorgegebene Solltiefe aufweist. Das erfindungsgemäße Befestigungselement ist insbesondere zur Verankerung in Baustahl, Aluminium oder dgl. vorgesehen, es eignet sich aber auch zur Verankerung in anderen Werkstoffen, beispielsweise Beton. Um das Aufschieben der Spreizhülse auf den Spreizkonus und das dadurch bewirkte Aufweiten der Spreizhülse zu erleichtern kann der Spreizkonus mit einem Schmiermittel versehen sein.
  • Um das Aufschieben der Spreizhülse auf den Spreizkonus nicht zu behindern, darf der Fortsatz nicht seitlich über den Spreizkonus vorstehen. Insbesondere weist der Fortsatz keinen größeren Durchmesser als Spreizkonus an seinem durchmessergrößeren Ende auf. Geeignet erscheint ein zylindrischer axialer Fortsatz mit dem gleichen Durchmesser wie dem größeren Durchmesser des Spreizkonus. Auch kann sich der Fortsatz vom Spreizkonus weg verjüngen oder einen kleineren Durchmesser als der Spreizkonus aufweisen. Der axiale Fortsatz muss keinen kreisförmigen Querschnitt aufweisen.
  • Zur Erzielung hoher Verankerungswerte ist die Spreizhülse vorzugsweise ungeschlitzt. Die Spreizhülse ist kurz im Verhältnis zu ihrem Durchmesser, vorzugsweise weist sie eine axiale Länge auf, die in etwa einem Durchmesser des Schafts des Befestigungselements entspricht. Die Spreizhülse ist in diesem Fall axial kürzer als ihr Außendurchmesser.
  • Ebenfalls der Erleichterung der Aufweitung der Spreizhülse in ihrem dem Spreizkonus zugewandten Stirnbereich dient eine hohlkonische Aufweitung nach Art einer Fase auf einer Innenseite einer dem Spreizkonus zugewandten Stirnseite der Spreizhülse. Eine Materialdicke der Spreizhülse ist dadurch in dem beim Aufschieben auf den Spreizkonus sich aufweitenden Stirnbereich der Spreizhülse verringert, wodurch sich die Spreizhülse mit geringerer Kraft aufweiten lässt.
  • Vorzugsweise weist die hohlkonische Aufweitung der Spreizhülse einen spitzeren Konuswinkel als der Spreizkonus auf. Dadurch gelangt die Spreizhülse beim Aufschieben auf den Spreizkonus zuerst mit ihrem dem Spreizkonus zugewandten Stirnende in Kontakt mit dem Spreizkonus. Es wird das Stirnende der Spreizhülse aufgeweitet und in die Lochwand des Sacklochs eingedrückt.
  • Zur Erzielung hoher Verankerungswerte hat sich ein Konuswinkel des Spreizkonus im Bereich von etwa 14° bis 20°, vorzugsweise von etwa 17° als günstig gezeigt.
  • Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht eine Aufrauung auf einer Außenseite der Spreizhülse zumindest in deren dem Spreizkonus zugewandten Stirnbereich vor. Die Aufrauung kann beispielsweise ein Kreuzrändel sein, ungeeignet ist eine linienförmige Aufrauung wenn sie achsparallel ist. Beim Aufweien der Spreizhülse drückt sich die Aufrauung in die Lochwandung des Sacklochs ein und erhöht dadurch die Verankerungskraft. Des Weiteren bewirkt die Aufrauung, wenn sie durch Umformen wie beispielsweise Rändeln hergestellt ist, eine Oberflächenverfestigung der Spreizhülse. Dadurch drückt sich die Aufrauung selbst dann in die Lochwandung ein, wenn die Spreizhülse und ein das Sackloch aufweisendes Bauteil aus Werkstoffen ursprünglich gleicher Härte bestehen.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung weist die Spreizhülse einen Stahl großer Härte auf, beispielsweise ist sie aus einem legierten, nicht rostenden Stahl (beispielsweise A4-Stahl) hergestellt. Es genügt auch eine örtlich erhöhte Härte des Stahls außen in dem dem Spreizkonus zugewandten Stirnbereich der Spreizhülse, der sich beim Aufweiten der Spreizhülse in die Lochwandung eindrückt. Mit großer Härte ist insbesondere eine Härte der Spreizhülse gemeint, die größer ist als die Härte von Baustahl, damit sich das Befestigungselement mit hoher Verankerungskraft in Baustahl verankern lässt.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein erfindungsgemäßes Befestigungselement unverankert; und
  • 2 das Befestigungselement aus 1 in einem Bauteil verankert.
  • Das in 1 dargestellte, insgesamt mit 10 bezeichnete erfindungsgemäße Befestigungselement weist einen Schaft 12 mit einem Spreizkonus 14 an einem Ende auf, der sich in Richtung vom Schaft 12 weg erweitert. Des Weiteren weist das Befestigungselement 10 eine rohrförmige, ungeschlitzte Spreizhülse 16 auf, die auf dem Schaft 12 verschiebbar ist. Die Spreizhülse 16 und der Schaft 12 mit dem Spreizkonus 14 bestehen aus einem nicht rostenden A4-Stahl, also aus einem Stahl großer Härte.
  • Die Spreizhülse 16 weist eine hohlkonische Aufweitung 18 nach Art einer Fase auf ihrer Innenseite an ihrer dem Spreizkonus 14 zugewandten Stirnseite auf. Ein Konuswinkel der hohlkonischen Aufweitung 18 ist spitzer als ein Konuswinkel des Spreizkonus 14, der einen Konuswinkel von etwa 17° aufweist. Durch die unterschiedlichen Konuswinkel sitzt die Spreizhülse 16, wenn sie auf den Spreizkonus 14 geschoben wird, zuerst mit ihrem dem Spreizkonus 14 zugewandten Stirnrand auf dem Spreizkonus 14 auf. Die Spreizhülse 16 sitzt also nicht gleich über die gesamte axiale Länge ihrer hohlkonischen Aufweitung 18 mit der hohlkonischen Aufweitung 18 auf dem Spreizkonus 14 auf, wenn sie auf den Spreizkonus 14 aufgeschoben wird. Die Spreizhülse 16 lässt sich dadurch leichter an ihrem dem Spreizkonus 14 zugewandten Stirnrand radial nach außen aufweiten, wenn sie auf den Spreizkonus 14 aufgeschoben wird.
  • Auf ihrer Außenseite ist die Spreizhülse 16 in einem dem Spreizkonus 14 zugewandten Stirnbereich mit einem eine Aufrauung bildenden Kreuzrändel 20 versehen.
  • Auf einer dem Schaft 12 abgewandten, durchmessergrößeren Seite des Spreizkonus 14 weist der Schaft 12 bzw. der Spreizkonus 14 einen axialen Fortsatz 23 auf. Der Fortsatz 23 ist zylindrisch und weist den gleichen Durchmesser wie das durchmessergrößere Ende des Spreizkonus 14 auf. Der Fortsatz 23 ist axial kurz, er weist in axialer Richtung nur einen Bruchteil der Länge des Spreizkonus 14 auf. Der Spreizkonus 14 ist axial kürzer als ein Durchmesser des Schafts 12. Der axiale Fortsatz 23 endet mit einer Fase 25. Eine achsparallel verlaufende, wulstförmige Drehsicherungsrippe 27 wirkt einem Verdrehen des Schafts 12 und des Spreizkonus 14 in der Spreizhülse 16 entgegen.
  • 2 zeigt das erfindungsgemäße Befestigungselement 10 in verankertem Zustand. Das Befestigungselement 10 wird mit seinem Spreizkonus 14 in ein ursprünglich zylindrisches, nicht mit Bezugszahl versehenes Sackloch in einem Bauteil, beispielsweise einer Baustahlplatte 22 eingesetzt, so dass der axiale Fortsatz 23 bzw. seine Fase 25 auf einem Grund 29 des Sacklochs aufsitzt. Der axiale Fortsatz 23 bildet eine Art Stütze, die den Spreizkonus 14 am Grund 29 des Bohrlochs abstützt. Die Spreizhülse 16 wird auf den Spreizkonus 14 aufgeschoben. Das Aufschieben der Spreizhülse 16 auf den Spreizkonus 14 erfolgt beispielsweise mittels eines nicht dargestellten, rohrförmigen Setzwerkzeugs, das über den Schaft 12 auf eine dem Spreizkonus 14 abgewandte Stirnseite der Spreizhülse 16 aufgesetzt wird. Mit Hammerschlägen wird die Spreizhülse 16 auf den Spreizkonus 14 geschoben, wobei in diesem Fall das Aufschieben treffender als Auftreiben bezeichnet wird. Beim Aufschieben auf den Spreizkonus 14 weitet der Spreizkonus 14 die Spreizhülse 16 beginnend an ihrem dem Spreizkonus 14 zugewandten Stirnrand in dem dem Spreizkonus 14 zugewandten Stirnbereich radial nach außen auf. Die Spreizhülse 16 drückt sich aufgrund ihrer größeren Härte in ihrem dem Spreizkonus 14 zugewandten Stirnbereich in eine Lochwandung des ursprünglich zylindrischen und nicht hinterschnittenen Sacklochs ein und verankert das Befestigungselement 10 form- und kraftschlüssig in der Baustahlplatte 22. Beim Aufweien der Spreizhülse 16 wird auch der Kreuzrändel 20 in die Lochwandung in der Baustahlplatte 22 eingedrückt und verbessert die Verankerung des Befestigungselements 10 in der Baustahlplatte 22.
  • Der axiale Fortsatz 23, der den Spreizkonus 14 beim Aufschieben der Spreizhülse 16 am Grund 29 des Bohrlochs abstützt, bewirkt einen axialen Abstand der Spreizkonus 14 vom Grund 29 des Bohrlochs. Dadurch wird ein axialer Freiraum zwischen der Spreizhülse 16 und dem Grund 29 des Bohrlochs geschaffen, die Spreizhülse 16 sitzt beim Aufschieben auf den Spreizkonus 14 nicht auf dem Grund 29 des Bohrlochs auf. Das Aufweien der Spreizhülse 16 wird deswegen nicht durch den Grund 29 des Bohrlochs behindert.
  • Weist das Sackloch in der Baustahlplatte 22 eine vorgegebene Tiefe auf, dann ist die Verankerung des Befestigungselements 10 abgeschlossen, wenn die Spreizhülse 16 bündig in der Baustahlplatte 22 versenkt ist. Auf diese Weise ist eine korrekte Verankerung des Befestigungselements 10 einfach feststellbar.
  • Die Spreizhülse 16 stützt das Befestigungselement 10 gegen Querbeanspruchungen ab.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Befestigungselement 10 ist in einfacher Weise eine Möglichkeit zur Befestigung eines weiteren, nicht dargestellten Bauteils an der Baustahlplatte 22 geschaffen. Zur Befestigung eines solchen anderen Bauteils weist der Schaft 12 ein Gewinde 24 auf.
  • Das Befestigungselement 10 benötigt eine nur geringe Verankerungstiefe. Bei einem Durchmesser des Gewindes 24 des Schafts 12 in der Größe M 6 ist ein Durchmesser des Sacklochs in der Baustahlplatte 22 von 8 mm bei einer Sacklochtiefe von 5 bis 6 mm vorgesehen.

Claims (4)

  1. Befestigungselement zur Verankerung in einem kurzen, nicht hinterschnittenen Sackloch, mit einem Schaft, der einen Spreizkonus an einem Ende aufweist, der sich in Richtung vom Schaft weg erweitert, und mit einer Spreizhülse, die zum Aufweiten und Verankern im Sackloch auf den Spreizkonus aufschiebbar ist, so dass sie sich zumindest in einem dem Spreizkonus zugewandten Stirnbereich aufweitet, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (12) einen axialen Fortsatz (23) auf einer dem Schaft (12) abgewandten Seite des Spreizkonus (14) zum Abstützen des Spreizkonus (14) an einem Grund (29) des Sacklochs beim Aufschieben der Spreizhülse (16) aufweist.
  2. Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Fortsatz (23) seitlich nicht über den Spreizkonus (14) vorsteht.
  3. Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spreizhülse (16) ungeschlitzt ist.
  4. Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spreizhülse (14) kurz im Verhältnis zu ihrem Durchmesser ist.
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