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DE10356824A1 - Verpackungsverfahren mit Tragplatte - Google Patents

Verpackungsverfahren mit Tragplatte Download PDF

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DE10356824A1
DE10356824A1 DE2003156824 DE10356824A DE10356824A1 DE 10356824 A1 DE10356824 A1 DE 10356824A1 DE 2003156824 DE2003156824 DE 2003156824 DE 10356824 A DE10356824 A DE 10356824A DE 10356824 A1 DE10356824 A1 DE 10356824A1
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DE
Germany
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filling
receiving chambers
support plate
water
opening
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Ceased
Application number
DE2003156824
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English (en)
Inventor
Wolfgang Dr. Barthel
Birgit Dr. Burg
Salvatore Fileccia
Arno Dr. Düffels
Maren Dr. Jekel
Ulf Arno Timmann
Christian Dr. Nitsch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Publication date
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Priority to PCT/EP2004/010710 priority patent/WO2005051796A1/de
Priority to JP2006537090A priority patent/JP2007533560A/ja
Priority to EP04765562A priority patent/EP1678049A1/de
Publication of DE10356824A1 publication Critical patent/DE10356824A1/de
Priority to US11/411,591 priority patent/US20070119124A1/en
Ceased legal-status Critical Current

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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C11ANIMAL OR VEGETABLE OILS, FATS, FATTY SUBSTANCES OR WAXES; FATTY ACIDS THEREFROM; DETERGENTS; CANDLES
    • C11DDETERGENT COMPOSITIONS; USE OF SINGLE SUBSTANCES AS DETERGENTS; SOAP OR SOAP-MAKING; RESIN SOAPS; RECOVERY OF GLYCEROL
    • C11D17/00Detergent materials or soaps characterised by their shape or physical properties
    • C11D17/04Detergent materials or soaps characterised by their shape or physical properties combined with or containing other objects
    • C11D17/041Compositions releasably affixed on a substrate or incorporated into a dispensing means
    • C11D17/042Water soluble or water disintegrable containers or substrates containing cleaning compositions or additives for cleaning compositions

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Abstract

Kontinuierliche Verfahren zur Herstellung wasserlöslicher Behältnisse, umfassend die Schritte: DOLLAR A a) Tiefziehen eines wasserlöslichen Folienmaterials unter Ausbildung von Aufnahmekammern in einer Formstation; DOLLAR A b) Befüllen der gebildeten Aufnahmekammern mit einem Füllgut, ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel, in einer Füllstation und DOLLAR A c) Konfektionieren der befüllten Aufnahmekammern zum Endprodukt in mindestens einer weiteren Konfektionierungsstation; DOLLAR A dadurch gekennzeichnet, daß die in Schritt (a) gebildeten Aufnahmekammern im Verlauf des Verfahrens mittels einer Tragplatte transportiert werden, die für jede der Aufnahmekammern eine Öffnung aufweist, so daß die Aufnahmekammer durch die Öffnung frei durch die Tragplatte hindurchragt, zeichnen sich durch eine hohe Flexibilität hinsichtlich der Raumform der hergestellten Verpackungen aus, wobei insbesondere Änderungen dieser Raumform kurzfristig in einfacher Weise und kostengünstig realisiert werden können.

Description

  • Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist ein Verpackungsverfahren für Konsumgüter. Insbesondere offenbart diese Anmeldung Verfahren zur Verpackung von Konsumgütern mit wasserlöslichen Verpackungsmaterialien. Das beschriebene Verfahren eignet sich beispielsweise für die Verpackung von Füllgütern aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel.
  • Die Verpackung von Wirkstoffen in wasserlöslichen oder wasserdispergierbaren Verpackungsmaterialien ist im Stand der Technik insbesondere für Wirkstoffe aus dem Bereich der Wasch- oder Reinigungsmittel dokumentiert. Zur Herstellung und räumlichen Ausgestaltung wasserlöslicher Verpackungen stehen dem Fachmann dabei eine Reihe unterschiedlicher Verfahren zur Verfügung. Zu diesen Verfahren zählen u.a. das Flaschenblasen, der Spritzguß sowie unterschiedliche Tiefziehverfahren. Gegenüber tablettierten Angebotsformen zeichnen sich die nach diesen Verfahren hergestellten Mittel zwar in der Regel durch verbesserte Auflösungseigenschaften aus, gleichzeitig ist das Volumen dieser Mittel pro Dosiereinheit auf Grund der fehlenden Kompaktierung jedoch größer als das Volumen in ihrer Leistung vergleichbarer Tabletten. Durch dieses vergrößerte Volumen ergeben sich jedoch Probleme bei der Dosierung dieser Mittel, insbesondere bei der Dosierung von Wasch- oder Reinigungsmittel über das Dosierfach von Waschmaschinen oder Geschirrspülmaschinen. Einhergehend mit diesem vergrößerten Volumen zeichnen sich insbesondere die mittels Tiefziehverfahren hergestellten verpackten Mittel durch eine unattraktive Optik und Haptik aus. Die Beutel sind schlaff und nicht formstabil; das Verpackungsmaterial zeigt für das bloße Auge sichtbare Falten und Verwerfungen. Zur Lösung dieses Problems offenbart die WO 02/16206 (Reckitt Benckiser) ein Verfahren zur Herstellung aufgeblasener, wasserlöslicher Behälter, bei welchem die verpackten Inhaltsstoffe wenigstens eine Substanz umfassen, welche nach dem Verschließen des Beutels ein Gas freisetzt und so den Innendruck des Beutels erhöht. Ein solches Verfahren hat den Nachteil, daß die verpackten Mittel mindestens eine derartige Gas freisetzende Substanz enthalten müssen und bei einer Beschädigung des Behälters ihre vorteilhafte Optik und Haptik innerhalb kurzer Zeit verlieren. Schließlich wird bei diesen Mitteln ein nicht unerheblicher Teil des Volumens einer Dosiereinheit von einem Gas oder Gasgemisch eingenommen.
  • Aufgabe der vorliegenden Anmeldung war daher die Bereitstellung eines Verfahrens zur Verpackung von Konsumgütern aus dem Bereich der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel mit wasserlöslichen Verpackungsmaterialien, welches die Herstellung verpackter Mittel mit minimiertem Volumen ermöglicht. Die resultierenden Mittel sollten weiterhin ein für den Verbraucher attraktives Erscheinungsbild bieten und sollten insbesondere prall gefüllt und formstabil sein.
  • Es wurde nun festgestellt, daß sich diese Aufgaben durch ein kontinuierliches Verfahren zur Herstellung wasserlöslicher Behältnisse gelöst werden können, bei welchem der Transport der wasserlöslichen Behältnisse im Verlauf des Verfahrens mittels einer speziell ausgestalteten Tragplatte erfolgt. Ein erster Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist daher ein kontinuierliches Verfahren zur Herstellung wasserlöslicher Behältnisse, umfassend die Schritte:
    • a) Verformen eines wasserlöslichen Folienmaterials unter Ausbildung von Aufnahmekammern in einer Formstation;
    • b) Befüllen der gebildeten Aufnahmekammern mit einem Füllgut ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel; und
    • c) Konfektionieren der befüllten Aufnahmekammern zum Endprodukt in mindestens einer weiteren Konfektionierungsstation;
    dadurch gekennzeichnet, daß die in Schritt a) gebildeten Aufnahmekammern im Verlauf des Verfahrens mittels einer Tragplatte transportiert werden, die für jede der Aufnahmekammern eine Öffnung aufweist, so daß die Aufnahmekammer durch die Öffnung frei durch die Tragplatte hindurchragt.
  • In herkömmlichen Tiefziehverfahren werden die aus dem wasserlöslichen Folienmaterial in die Mulden einer Tiefziehmatrize eingeformten Aufnahmekammern mit Hilfe dieser Tiefziehmatrizen zu den weiteren Arbeitsstationen (Füllstation, Konfektionierungsstation) transportiert. Die aufwendig herzustellenden und kostspieligen Tiefziehmatrizen werden in diesen Verfahren damit zu einem großen Teil ausschließlich für Transportzwecke eingesetzt. Dieses Nachteil wird in dem erfindungsgemäßen Verfahren durch den Einsatz der beschriebenen Tragplatte beseitigt. Die Anzahl der eingesetzten Tiefziehmatrizen wird so auf ein Minimum reduziert, ohne die Verfahrenssicherheit oder die Verfahrensproduktivität zu verringern.
  • Als „Konfektionierung" werden im Rahmen der vorliegenden Anmeldung beispielsweise die Versiegelung Aufnahmekammern und/oder die Vereinzelung der Aufnahmekammern bezeichnet.
  • Der Transport des Folienmaterials in ungeformten, noch leeren sowie im befüllten und optional verschlossenen Zustand ist durch die Tragplatte spannungsfrei möglich. Zwischen den einzelnen Arbeitsstationen hängt das verformte Folienmaterial durch die Öffnung unten aus der Tragplatte heraus. An ihrem umlaufenden Rand werden die in Schritt a) gebildeten Aufnahmekammern durch die Tragplatte unterstützend gehalten. Damit sind die beschriebenen Tragplatten auch einfachen statischen Schienen überlegen, die in dem oben beschriebenen Verfahren alternativ zu den Tragplatten eingesetzt werden können, bei deren Einsatz jedoch ein spannungsfreier Transport der tiefgezogenen Behälter nicht gewährleistet ist. Zusätzlich kann das Folienmaterial beim Entlangziehen über die feststehenden Schienen beschädigt werden.
  • Die Tragplatte ist in einer bevorzugten Ausführungsform in Form eines kontinuierlich umlaufenden Förderbandes ausgebildet. Dieses Förderband ist dabei vorzugsweise in einzelne Felder mit einer bestimmten Anzahl Öffnungen eingeteilt. Die Anzahl dieser Öffnung pro Feld kann dabei beispielsweise der Anzahl der in einer der Arbeitsstationen (Formstation, Füllstation, Konfektionierungsstation) befindlichen Werkzeuge (Tiefziehmulden, Füllstutzen, Siegelvorrichtungen) entsprechen. Dies gilt insbesondere bei Einsatz beweglicher Arbeitsstationen; siehe unten im Text. Pro Feld können so beispielsweise zwischen 10 und 200 Öffnungen, vorzugsweise zwischen 10 und 120 Öffnungen, insbesondere zwischen 20 und 80 Öffnungen vorhanden sein, welche ihrerseits in Reihen aber auch versetzt angeordnet sein können.
  • Ein bevorzugter Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist daher ein kontinuierliches Verfahren zur Herstellung wasserlöslicher Behältnisse, umfassend die Schritte:
    • a) Tiefziehen eines wasserlöslichen Folienmaterials unter Ausbildung von Aufnahmekammern in einer Formstation;
    • b) Befüllen der gebildeten Aufnahmekammern mit einem Füllgut ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel in einer Füllstation; und
    • c) Konfektionieren der befüllten Aufnahmekammern zum Endprodukt in mindestens einer weiteren Konfektionierungsstation;
    dadurch gekennzeichnet, daß die in Schritt a) gebildeten Aufnahmekammern im Verlauf des Verfahrens mittels einer Tragplatte transportiert werden, die für jede der Aufnahmekammern eine Öffnung aufweist, so daß die Aufnahmekammer durch die Öffnung frei durch die Tragplatte hindurchragt, wobei die Tragplatte in Form eines kontinuierlich umlaufenden Förderbandes ausgebildet ist.
  • Als „Tiefziehen" werden dabei Verfahren bezeichnet, bei denen ein Folienmaterial durch Druckeinwirkung unter Ausbildung einer Mulde oder Aufnahmekammer verformt wird. Die Druckeinwirkung kann dabei beispielsweise durch Einwirkung eines Stempels, durch Einwirkung von Druckluft und/oder durch Einwirkung eines Unterdrucks erfolgen. Die Druckeinwirkung kann durch zwei Teile eines Werkzeugs erfolgen, welche sich wie Positiv und Negativ zueinander verhalten und einen zwischen diese Werkzeuge verbrachten Film beim Zusammendrücken verformen. Als Druckkraft eignet sich jedoch auch das Eigengewicht einer auf die Oberseite der Folie verbrachten Aktivsubstanz. Bevorzugt erfolgt die Verformung in eine Matrizenform, welche die endgültige Raumform der resultierenden Mulde oder Aufnahmekammer vorgibt und die reproduzierbare, Herstellung definierter Raumformen ermöglicht. Besonders bevorzugt werden im Rahmen der vorliegenden Anmeldung Verfahren, bei denen das Folienmaterial durch Einwirkung eines Unterdrucks in die Mulde einer Tiefziehmatrize eingeformt wird. Das tiefgezogene Folienmaterial wird nach dem Tiefziehen vorzugsweise durch Einsatz eines Unterdrucks in ihrer durch den Tiefziehvorgang erzielten Raumform fixiert. Zur Erzeugung des benötigten Unterdrucks eignen sich alle dem Fachmann für diese Zwecke bekannten Pumpen, insbesondere die für ein Grobvakuum einsetzbaren Wasserstrahl-, Flüssigkeitsdampfstrahl-, Wasserring- u. Kolben-Pumpen. Eingesetzt werden können aber beispielsweise auch Drehschieber-, Sperrschieber-, Trochoiden- und Sorptions-Pumpen. sowie sogenannte Rootsgebläse und Kryopumpen. Zur Einstellung eines Feinvakuums sind insbesondere Drehschieber-Pumpen, Diffusionspumpen, Rootsgebläse, Verdränger-, Turbomolekular-, Sorptions-, Ionengetter-Pumpen (Getter) geeignet.
  • Das in Schritt a) des erfindungsgemäßen Verfahrens eingesetzte wasserlösliche Folienmaterial umfaßt vorzugsweise ein wasserlösliches Polymer. Besonders bevorzugt werden dabei insbesondere Folienmaterialien, welche ganz oder teilweise aus Polyvinylalkohol oder einem Celluloseether wie Hydroxypropylmethylcellulose (HPMC) bestehen.
  • „Polyvinylalkohole" (Kurzzeichen PVAL, gelegentlich auch PVOH) ist dabei die Bezeichnung für Polymere der allgemeinen Struktur [-CH2-CH(OH)-]n die in geringen Anteilen auch Struktureinheiten des Typs [-CH2-CH(OH)-CH(OH)-CH2] enthalten.
  • Handelsübliche Polyvinylalkohole, die als weiß-gelbliche Pulver oder Granulate mit Polymerisationsgraden im Bereich von ca. 100 bis 2500 (Molmassen von ca. 4000 bis 100.000 g/mol) angeboten werden, haben Hydrolysegrade von 98-99 bzw. 87-89 Mol-%, enthalten also noch einen Restgehalt an Acetyl-Gruppen. Charakterisiert werden die Polyvinylalkohole von Seiten der Hersteller durch Angabe des Polymerisationsgrades des Ausgangspolymeren, des Hydrolysegrades, der Verseifungszahl bzw. der Lösungsviskosität.
  • Polyvinylalkohole sind abhängig vom Hydrolysegrad löslich in Wasser und wenigen stark polaren organischen Lösungsmitteln (Formamid, Dimethylformamid, Dimethylsulfoxid); von (chlorierten) Kohlenwasserstoffen, Estern, Fetten und Ölen werden sie nicht angegriffen. Polyvinylalkohole werden als toxikologisch unbedenklich eingestuft und sind biologisch zumindest teilweise abbaubar. Die Wasserlöslichkeit kann man durch Nachbehandlung mit Aldehyden (Acetalisierung), durch Komplexierung mit Ni- oder Cu-Salzen oder durch Behandlung mit Dichromaten, Borsäure od. Borax verringern. Die Beschichtungen aus Polyvinylalkohol sind weitgehend undurchdringlich für Gase wie Sauerstoff, Stickstoff, Helium, Wasserstoff, Kohlendioxid, lassen jedoch Wasserdampf hindurchtreten.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung werden Verpackungs- bzw. Hüllmaterialien bevorzugt, welche wenigstens anteilsweise einen Polyvinylalkohol umfassen, dessen Hydrolysegrad 70 bis 100 Mol-%, vorzugsweise 80 bis 90 Mol-%, besonders bevorzugt 81 bis 89 Mol-% und insbesondere 82 bis 88 Mol-% beträgt. In einer bevorzugten Ausführungsform besteht das eingesetzte Folienmaterial zu mindestens 20 Gew.-%, besonders bevorzugt zu mindestens 40 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt zu mindestens 60 Gew.-% und insbesondere zu mindestens 80 Gew.-% aus einem Polyvinylalkohol, dessen Hydrolysegrad 70 bis 100 Mol-%, vorzugsweise 80 bis 90 Mol-%, besonders bevorzugt 81 bis 89 Mol-% und insbesondere 82 bis 88 Mol-% beträgt. Vorzugsweise besteht das gesamte eingesetzte Folienmaterial zu mindestens 20 Gew.-%, besonders bevorzugt zu mindestens 40 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt zu mindestens 60 Gew.-% und insbesondere zu mindestens 80 Gew.-% aus einem Polyvinylalkohol, dessen Hydrolysegrad 70 bis 100 Mol-%, vorzugsweise 80 bis 90 Mol-%, besonders bevorzugt 81 bis 89 Mol-% und insbesondere 82 bis 88 Mol-% beträgt.
  • Vorzugsweise werden als Folienmaterialien Polyvinylalkohole eines bestimmten Molekulargewichtsbereichs eingesetzt, wobei erfindungsgemäß bevorzugt ist, daß das Folienmaterial einen Polyvinylalkohol umfaßt, dessen Molekulargewicht im Bereich von 10.000 bis 100.000 gmol-1, vorzugsweise von 11.000 bis 90.000 gmol-1, besonders bevorzugt von 12.000 bis 80.000 gmol-1 und insbesondere von 13.000 bis 70.000 gmol-1 liegt.
  • Der Polymerisationsgrad solcher bevorzugten Polyvinylalkohole liegt zwischen ungefähr 200 bis ungefähr 2100, vorzugsweise zwischen ungefähr 220 bis ungefähr 1890, besonders bevorzugt zwischen ungefähr 240 bis ungefähr 1680 und insbesondere zwischen ungefähr 260 bis ungefähr 1500. Erfindungsgemäß bevorzugt werden Folienmaterialien eingesetzt, die Polyvinylalkohole und/oder PVAL-Copolymere umfaßen, deren durchschnittlicher Polymerisationsgrad zwischen 80 und 700, vorzugsweise zwischen 150 und 400, besonders bevorzugt zwischen 180 bis 300 liegt und/oder deren Molekulargewichtsverhältnis MG(50%) zu MG(90%) zwischen 0,3 und 1, vorzugsweise zwischen 0,4 und 0,8 und insbesondere zwischen 0,45 und 0,6 liegt.
  • Die vorstehend beschriebenen Polyvinylalkohole sind kommerziell breit verfügbar, beispielsweise unter dem Warenzeichen Mowiol® (Clariant). Im Rahmen der vorliegenden Erfindung besonders geeignete Polyvinylalkohole sind beispielsweise Mowiol® 3-83, Mowiol® 4-88, Mowiol® 5-88, Mowiol® 8-88 sowie L648, L734, Mowiflex LPTC 221 ex KSE sowie die Compounds der Firma Texas Polymers wie beispielsweise Vinex 2034.
  • Weitere als Folienmaterial besonders geeignete Polyvinylalkohole sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
    Figure 00060001
  • Weitere als Material für die wasserlösliche oder wasserdispergierbaren Folien geeignete Polyvinylalkohole sind ELVANOL® 51-05, 52-22, 50-42, 85-82, 75-15, T-25, T-66, 90-50 (Warenzeichen der Du Pont), ALCOTEX® 72.5, 78, B72, F80/40, F88/4, F88/26, F88/40, F88/47 (Warenzeichen der Harlow Chemical Co.), Gohsenol® NK-05, A-300, AH-22, C-500, GH-20, GL-03, GM-14L, KA-20, KA-500, KH-20, KP-06, N-300, NH-26, NM11Q, KZ-06 (Warenzeichen der Nippon Gohsei K.K.). Auch geeignet sind ERKOL-Typen von Wacker.
  • Der Wassergehalt bevorzugter PVAL-Verpackungsmaterialien beträgt vorzugsweise weniger als 10 Gew.-%, bevorzugt weniger als 8 Gew.-%, besonders bevorzugt weniger als 6 Gew.% und insbesondere weniger als 4 Gew.-%.
  • Die Wasserlöslichkeit von PVAL kann durch Nachbehandlung mit Aldehyden (Acetalisierung) oder Ketonen (Ketalisierung) verändert werden. Als besonders bevorzugt und aufgrund ihrer ausgesprochen guten Kaltwasserlöslichkeit besonders vorteilhaft haben sich hierbei Polyvinylalkohole herausgestellt, die mit den Aldehyd bzw. Ketogruppen von Sacchariden oder Polysacchariden oder Mischungen hiervon acetalisiert bzw. ketalisiert werden. Als äußerst vorteilhaft einzusetzen sind die Reaktionsprodukte aus PVAL und Stärke.
  • Weiterhin läßt sich die Wasserlöslichkeit durch Komplexierung mit Ni- oder Cu-Salzen oder durch Behandlung mit Dichromaten, Borsäure, Borax verändern und so gezielt auf gewünschte Werfe einstellen. Folien aus PVAL sind weitgehend undurchdringlich für Gase wie Sauerstoff, Stickstoff, Helium, Wasserstoff, Kohlendioxid, lassen jedoch Wasserdampf hindurchtreten.
  • Beispiele geeigneter wasserlöslicher PVAL-Folien sind die unter Bezeichnung "SOLUBLON®" von der Firma Syntana Handelsgesellschaft E. Harke GmbH & Co. erhältlichen PVAL-Folien. Deren Löslichkeit in Wasser läßt sich Grad-genau einstellen, und es sind Folien dieser Produktreihe erhältlich, die in allen für die Anwendung relevanten Temperaturbereichen in wäßriger Phase löslich sind.
  • Weitere bevorzugte Folienmaterialien sind dadurch gekennzeichnet, daß sie Hydroxypropylmethylcellulose (HPMC) umfaßen, welche einen Substitutionsgrad (durchschnittliche Anzahl von Methoxygruppen pro Anhydroglucose-Einheit der Cellulose) von 1,0 bis 2,0, vorzugsweise von 1,4 bis 1,9, und eine molare Substitution (durchschnittliche Anzahl von Hydroxypropoxylgruppen pro Anhydroglucose-Einheit der Cellulose) von 0,1 bis 0,3, vorzugsweise von 0,15 bis 0,25, aufweist.
  • Die Dicke von bevorzugt eingesetztem wasserlöslichem Folienmaterial beträgt vorzugsweise zwischen 15 und 120 μm, bevorzugt zwischen 20 und 100 μm und insbesondere zwischen 25 und 80μm.
  • Anstelle der wasserlöslichen Folienbahn können in Schritt c) des erfindungsgemäßen Verfahrens sowie der beschriebenen bevorzugten Verfahrensvarianten selbstverständlich auch Platten oder vorgefertigte Verschlußteile aus wasserlöslichem Material aufgebracht werden.
  • Das eingesetzte Folienmaterial kann vor oder während des Tiefziehens vorbehandelt werden. Eine solche Vorbehandlung umfaßt beispielsweise die Einwirkung von Wärme und/oder Lösungsmittel und/oder die Konditionierung des Folienmaterials durch gegenüber Umgebungsbedingungen veränderte relative Luftfeuchte. Wird das Folienmaterial durch die Einwirkung von Wärme vorbehandelt, so wird dieses Material vorzugsweise für bis zu 5 Sekunden, bevorzugt für 0.001 bis 4 Sekunden, besonders bevorzugt für 0,01 bis 3 Sekunden und insbesondere für 0,02 bis 2 Sekunden auf Temperaturen oberhalb 60°C, vorzugsweise oberhalb 80°C, besonders bevorzugt zwischen 100 und 120°C und insbesondere auf Temperaturen zwischen 105 und 115°C erwärmt. Zur Abführung dieser Wärme, ist es bevorzugt die eingesetzten Matrizen und die in diesen Matrizen befindlichen Aufnahmemulden zu kühlen. Die Kühlung erfolgt dabei vorzugsweise auf Temperaturen unterhalb 20°C, bevorzugt unterhalb 15°C, besonders bevorzugt auf Temperaturen zwischen 2 und 14°C und insbesondere auf Temperaturen zwischen 4 und 12°C. Zur Kühlung eignen sich insbesondere Kühlflüssigkeiten, vorzugsweise Wasser, welche in speziellen Kühlleitungen innerhalb der Matrize zirkuliert werden.
  • Die in dem erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzten Tragplatten können weiterhin auch in Form einzelner Platten ausgebildet sein, welche, auf ein kontinuierlich umlaufendes Förderband montiert, den kontinuierlichen Transport der in Schritt a) gebildeten Aufnahmekammer ermöglichen.
  • Als Material für die Tragplatte eignen sich insbesondere korrosionsbeständige Werkstoffe, insbesondere Werkstoffe aus der Gruppe der Metalle oder Polymere. Selbstverständlich können die Tragplatten auch aus Verbundwerkstoffen gefertigt sein. Besonders bevorzugt werden erfindungsgemäße Verfahren, in denen Tragplatten mit einer Oberflächenbeschichtung eingesetzt werden. Eine solche Beschichtung umfaßt dabei vorzugsweise deformierbare Materialien wie beispielsweise Gummi, Silikone oder Kork. Die Öffnungen der Tragplatte sind vorzugsweise abgerundet. Scharte Ecken oder Kanten werden vorzugsweise vermieden. Sowohl die Beschichtung als auch die Abrundung der Öffnungen der Tragplatte dienen der Verhinderung von Beschädigungen des wasserlöslichen Films im Verlauf des Transports.
  • Die Tragplatte ist vorzugsweise plan. Besonders bevorzugt werden Tragplatten, welche elastisch stauch- und/oder biegbar sind. Die Öffnungen der Tragplatte sind vorzugsweise so geformt, daß die in Schritt a) gebildeten Aufnahmekammern verformungs- und zwängungsfrei durch die Öffnungen der Tragplatte hindurchragen können. In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens weist die Tragplatte eine der Größe der in Schritt a) gebildeten Aufnahmekammer angepaßte Öffnung auf. Die Öffnung der Tragplatte ist dabei vorzugsweise maximal 50 %, vorzugsweise maximal 35 %, bevorzugt maximal 21 %, besonders bevorzugt maximal 13 % und insbesondere maximal 5 % größer als die maximale Querschnittsfläche der frei durch die Öffnung ragenden Aufnahmekammer. Vorzugsweise wird auch die Form der Öffnung der Tragplatte der Form der Aufnahmekammer, insbesondere der horizontalen Querschnittsform der Aufnahmekammer, angepaßt.
  • Der maximale Durchmesser der Öffnungen der Tragplatte beträgt vorzugsweise zwischen 1 und 30 cm, vorzugsweise zwischen 1,5 und 20 cm und insbesondere zwischen 2 und 10 cm. Die Öffnung kann jede technisch realisierbare Flächenform aufweisen. Bevorzugt werden vieleckige Flächenformen wie Dreiecke, Vierecke, Sechsecke oder Achtecke ausgeführt. Besonders bevorzugt weist die Öffnung jedoch eine runde oder ovale Fläche auf.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren verläuft kontinuierlich. Das eingespeiste Folienmaterial wird ebenso wie die in Schritt a) gebildeten Aufnahmekammern kontinuierlich, vorzugsweise mit einer konstanten Geschwindigkeit transportiert. Die Transportgeschwindigkeit beträgt vorzugsweise zwischen 1 und 80 Meter pro Minute, bevorzugt zwischen 10 und 60 Meter pro Minute und insbesondere zwischen 20 und 50 Meter pro Minute. Der Transport erfolgt vorzugsweise horizontal.
  • Das tiefgezogene, wasserlösliche Folienmaterial wird in Schritt b) des erfindungsgemäßen Verfahrens befüllt. Die Befüllung kann dabei mit allen dem Fachmann für diesen Zweck bekannten statischen oder bewegten Füllvorrichtungen erfolgen. Zur Erhöhung des Durchsatzes und um eine exakte Befüllung der Aufnahmekammern zu gewährleisten, ist es im Rahmen der vorliegenden Anmeldung jedoch bevorzugt, daß die Befüllung mittels einer beweglichen Füllstation erfolgt, welche sich während eines Füllvorgangs in Transportrichtung der Aufnahmekammern bewegt, und nach Beendigung dieses Füllvorgangs und vor Beginn des nächsten Füllvorgangs an ihre ursprüngliche Position zurückkehrt.
  • Das Füllgut aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel kann in flüssiger oder fester Form eingefüllt werden. Als Flüssigkeiten können neben flüssigen Reinsubstanzen auch Lösungen oder Dispersionen eingesetzt werden. Mit besonderem Vorzug werden Flüssigkeiten verfüllt, deren Viskosität sich nach dem Befüllen auf Grund chemischer oder physikalischer Prozesse verändert. Ganz besonders bevorzugt werden Flüssigkeiten verfüllt, die sich nach dem Befüllen auf Grund chemischer oder physikalischer Prozesse verfestigen. Die eingefüllten Feststoffe können in jeder dem Fachmann bekannten und für derartige Verfahren gebräuchlichen Konfektionsform vorliegen. Bevorzugt werden insbesondere Pulver, Granulate, Extrudate oder Kompaktate. Selbstverständlich können Flüssigkeiten und Feststoffe auch gleichzeitig oder zeitlich versetzt in die Aufnahmekammer verfüllt werden. Besonders bevorzugt werden dabei Verfahren, bei denen in einem ersten Schritt eine erstarrende Flüssigkeit, vorzugsweise eine Schmelze, und in einem nachfolgenden Schritt ein Feststoff, vorzugsweise ein Pulver, ein Granulat oder ein Extrudat, in die Aufnahmekammer gefüllt wird. Hierbei ist es bevorzugt, die Verfüllung des Feststoffes erst nach dem wenigstens anteilsweisen erstarren der Flüssigkeit vorzunehmen.
  • Ein weiterer bevorzugter Gegenstand dieser Anmeldung ist daher ein kontinuierliches Verfahren zur Herstellung wasserlöslicher Behältnisse, umfassend die Schritte:
    • a) Tiefziehen eines wasserlöslichen Folienmaterials durch Einwirkung eines Unterdrucks unter Ausbildung von Aufnahmekammern in einer Formstation;
    • b) Teilweises Befüllen der gebildeten Aufnahmekammern mit einer Schmelze, umfassend eine Aktivsubstanz ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel in einer Füllstation; und nachfolgendes Befüllen mit einem Feststoff, vorzugsweise einem Pulver, Granulat, Extrudat oder Kompaktat, umfassend eine Aktivsubstanz aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel; und
    • c) Konfektionieren der befüllten Aufnahmekammern zum Endprodukt in mindestens einer weiteren Konfektionierungsstation;
    dadurch gekennzeichnet, daß die in Schritt a) gebildeten Aufnahmekammern im Verlauf des Verfahrens mittels einer Tragplatte transportiert werden, die für jede der Aufnahmekammern eine Öffnung aufweist, so daß die Aufnahmekammer durch die Öffnung frei durch die Tragplatte hindurchragt.
  • Die auf diese Weise erhaltenen zweifach befüllten Aufnahmekammern zeichnen sich durch eine 2-Phasen Optik aus. Vergleichbare Produkte lassen sich beispielsweise auch durch das gleichzeitige oder zeitlich versetzte Verfüllen zweier unterschiedlicher Pulver, zweier unterschiedlicher Flüssigkeiten, insbesondere zweier Flüssigkeiten mit unterschiedlichen Dichten, oder zweier unterschiedlicher Schmelzen oder aber durch das Einfüllen eines Feststoffs und das nachfolgende Befüllen mit einer Flüssigkeit, beispielsweise einer erstarrenden Schmelze, erhalten.
  • Gleichfalls bevorzugt ist deshalb ein kontinuierliches Verfahren zur Herstellung wasserlöslicher Behältnisse, umfassend die Schritte:
    • a) Tiefziehen eines wasserlöslichen Folienmaterials durch Einwirkung eines Unterdrucks unter Ausbildung von Aufnahmekammern in einer Formstation;
    • b) Teilweises Befüllen der gebildeten Aufnahmekammern mit einem Feststoff, vorzugsweise einem Pulver, Granulat, Extrudat oder Kompaktat, umfassend eine Aktivsubstanz aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel; und nachfolgendes Befüllen mit einer Schmelze, umfassend eine Aktivsubstanz ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel in einer Füllstation; und
    • c) Konfektionieren der befüllten Aufnahmekammern zum Endprodukt in mindestens einer weiteren Konfektionierungsstation;
    dadurch gekennzeichnet, daß die in Schritt a) gebildeten Aufnahmekammern im Verlauf des Verfahrens mittels einer Tragplatte transportiert werden, die für jede der Aufnahmekammern eine Öffnung aufweist, so daß die Aufnahmekammer durch die Öffnung frei durch die Tragplatte hindurchragt.
  • Die befüllten Aufnahmekammern werden in Schritt c) des erfindungsgemäßen Verfahrens konfektioniert. Diese Konfektionierung umfaßt in besonders bevorzugten Verfahrensvarianten beispielsweise die Versiegelung Aufnahmekammern und/oder die Vereinzelung der Aufnahmekammern.
  • Zur Versiegelung wird vorzugsweise eine weitere Verpackungsfolie, vorzugsweise eine wasserlösliche oder wasseridspergierbare Folie, eingesetzt. Diese weitere Verpackungsfolie kann mit der in Schritt a) eingesetzten Folie identisch sein, kann sich von ihr jedoch beispielsweise auch in Zusammensetzung und/oder Dicke unterscheiden. In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens handelt es sich bei der in Schritt c) eingesetzten Folien um eine Folie, welche in ihrer Zusammensetzung der Folie aus Schritt a) gleicht, jedoch eine im Vergleich geringere Dicke aufweist. Zur Versiegelung werden vorzugsweise Folienbahnen eingesetzt. Besonders bevorzugt ist jedoch eine Verfahrensvariante, bei der die Siegelfolie bereits vor dem Versiegeln in Form vorgefertigter Etiketten vorliegt, welche in ihrer Größe auf die Größe der Mulden der Formkörper abgestimmt sind und mittels eines Etikettenauflegers aus einem Vorrat entnommen und auf die Mulden aufgelegt werden. Die Versiegelung erfolgt bevorzugt durch Heißsiegelung (beispielsweise mittels beheizter Werkzeuge oder Lasterstrahl), durch Einwirkung von Lösungsmittel und/oder Klebstoffen oder durch Druck- bzw. Quetschkräfte. Zur Versiegelung kann die Aufnahmekammer in Schritt c) jedoch auch einfach mit einer weiteren Folie bedeckt werden, ahne diese Folie mit der die Aufnahmekammer bildenden Verpackungsfolie dauerhaft zu verbinden.
  • Außer durch ein weiteres Folienmaterial kann die Versiegelung in Schritt c) erfindungemäß besonders bevorzugter Verfahren beispielsweise auch mittels vorgefertigter Pouches, das heißt befüllter und verschlossener Portionsbeutel, erfolgen. Derartige Portionsbeutel können dabei beispielsweise durch Tiefziehverfahren, Spritzgußverfahren
  • Die Vereinzelung der erfindungsgemäß hergestellten verpackten Mittel kann durch alle dem Fachmann bekannten Verfahren erfolgen. Bevorzugt wird die Vereinzelung durch Schneiden oder Stanzen. Für die Vereinzelung durch Schneiden eignen sich beispielsweise statische oder bewegliche Messer. Bevorzugt werden dabei Messer mit beheizter Klinge eingesetzt. Die Vereinzelung durch Laserstrahlen ist eine weitere bevorzugte Verfahrensvariante.
  • Bei der „Vereinzelung" der befüllten Aufnahmekammern können sowohl einzelne befüllte und versiegelte Kammern, als auch Konfektionseinheiten von zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun, zehn, elf, zwölf oder mehr Aufnahmekammern erhalten werden. Im Falle von Konfektionseinheiten mit zwei oder mehr Aufnahmekammern, werden diese Konfektionseinheiten vorzugsweise mit Sollbruchstellen zur manuellen Trennung in Einzelkammern versehen.
  • Zur Versiegelung und Vereinzelung können ebenso wie bei der Befüllung statische oder bewegliche Stationen eingesetzt werden. Bevorzugt sind auch die Konfektionierungsstationen beweglich und bewegen sich in Transportrichtung der Aufnahmekammern mit, um nach Beendigung des Arbeitsschrittes an ihre ursprüngliche Position zurückzukehren.
  • In den einzelnen Arbeitsstationen kann das wasserlösliche Folienmaterials im Bereich der Öffnungen in der Tragplatte von unten unterstützend gehalten werden. Eine solche Unterstützungsform kann sowohl im Anschluß an die Verformung in Schritt a) aber vor, gleichzeitig mit oder nach dem Befüllen in Schritt b) oder vor, gleichzeitig mit oder nach der Konfektionierung in Schritt c) an die Folienbahn herangeführt werden. Dabei ist es insbesondere im Bereich der Füllstation besonders bevorzugt, wenn diese Unterstützungsvorrichtung mit einer Vorrichtung zur Erzeugung eines Unterdrucks versehen ist, so daß die in Schritt a) gebildeten Aufnahmekammern, sobald sie von der Unterstützungsvorrichtung umgeben sind, mittels eines Unterdrucks in diese Vorrichtungen eingeformt werden können. Die Mulden der Unterstützungsvorrichtung weisen dabei vorzugsweise eine mit der Raumform der Mulden der Tiefziehmatrize weitestgehend identische Raumform auf. Auch im Bereich der Konfektionierungsstation ist der Einsatz von Unterstützungsvorrichtungen bevorzugt. So kann eine solche Unterstützungsvorrichtung beispielsweise bei der Versiegelung der Aufnahmekammern in Schritt c) gleichzeitig als Gegenbacke für die auf die wasserlöslichen Verpackungsmaterialien einwirkende Siegelbacke eingesetzt werden.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden die befüllten und versiegelten Aufnahmekammern vor der Vereinzelung mindestens einmal erneut befüllt und versiegelt. Die resultierenden Produkte zeichnen sich wie die weiter oben beschriebenen Produkte durch eine 2-Phasen Optik aus, mit dem Unterschied, daß die Produkte bei wiederholter Versiegelung mindestens zwei voneinander durch ein Siegelmaterial abgetrennte Kammern aufweisen. Ein weiterer bevorzugter Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist daher ein kontinuierliches Verfahren, zur Herstellung wasserlöslicher Behältnisse, umfassend die Schritte:
    • a) Tiefziehen eines wasserlöslichen Folienmaterials unter Ausbildung von Aufnahmekammern in einer Formstation;
    • b) Befüllen eines Teilvolumens der gebildeten Aufnahmekammern mit einem Füllgut ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel in einer Füllstation;
    • c) Versiegeln des befüllten Teilvolumens der Aufnahmekammern;
    • d) Wenigstens anteilsweises Befüllen des Restvolumens der Aufnahmekammer mit einem Füllgut ausgewählt aus der Gruppe Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel in einer Füllstation;
    • e) Versiegeln des wenigstens anteilsweise befüllten Restvolumens der Aufnahmekammer;
    • f) Vereinzeln der Aufnahmekammern;
    dadurch gekennzeichnet, daß die in Schritt a) gebildeten Aufnahmekammern im Verlauf des Verfahrens mittels einer Tragplatte transportiert werden, die für jede der Aufnahmekammern eine Öffnung aufweist, so daß die Aufnahmekammer durch die Öffnung frei durch die Tragplatte hindurchragt.
  • Die Tragplatte ist in dieser Verfahrensvariante bevorzugt in Form eines kontinuierlich umlaufenden Förderbandes ausgebildet. In weiteren bevorzugten Ausführungsformen dieser Verfahrensvariante werden die Schritte d) und e) wiederholt. Auf diese Weise lassen sich verpackte Mittel mit drei, vier oder mehr voneinander getrennten Kammern herstellen. Es ist weiterhin bevorzugt in den Schritten b) und d) unterschiedliche Mittel zu verfüllen. Besonders bevorzugt ist die getrennte Befüllung mit festen und flüssigen Mitteln. Eine besonders bevorzugte Verfahrensvariante umfaßt daher die Schritte
    • a) Tiefziehen eines wasserlöslichen Folienmaterials unter Ausbildung von Aufnahmekammern in einer Formstation;
    • b) Befüllen eines Teilvolumens der gebildeten Aufnahmekammern mit einem festen Füllgut ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel in einer Füllstation;
    • c) Versiegeln des befüllten Teilvolumens der Aufnahmekammern;
    • d) Wenigstens anteilsweises Befüllen des Restvolumens der Aufnahmekammer mit einem flüssigen Füllgut ausgewählt aus der Gruppe Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel in einer Füllstation;
    • e) Versiegeln des wenigstens anteilsweise befüllten Restvolumens der Aufnahmekammer;
    • f) Vereinzeln der Aufnahmekammern;
    dadurch gekennzeichnet, daß die in Schritt a) gebildeten Aufnahmekammern im Verlauf des Verfahrens mittels einer Tragplatte transportiert werden, die für jede der Aufnahmekammern eine Öffnung aufweist, so daß die Aufnahmekammer durch die Öffnung frei durch die Tragplatte hindurchragt.
  • Anstelle des festen Füllguts oder in Kombination mit dem festen Füllgut können in Schritt b) dieser Variante auch erstarrende Flüssigkeiten, insbesondere erstarrende Schmelze, verfüllt werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren dient der Verpackung von Aktivsubstanzen oder Aktivsubstanzgemischen aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel.
  • Pharmazeutika ist im Rahmen der vorliegenden Anmeldung eine Sammelbezeichnung, die (in weiterem Sinne als die Bezeichnung Pharmaka oder Chemotherapeutika) weitgehend bedeutungsgleich mit dem Begriff Arzneimittel oder Medikament ist, und Wirk- und Heilstoffe sowie deren Träger in den verschiedenen Arzneiformen umfaßt. Als Pharmazeutika gelten demnach Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper Krankheiten, Leiden, Körperschäden od. krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen, die Beschaffenheit, den Zustand od. die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen, vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen, Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen oder die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des Körpers oder seelischen Zustände zu beeinflussen. Bei Pharmazeutika handelt es sich dabei in der Regel um chemische Elemente und chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen, Pflanzen, Pflanzenteile und Pflanzenbestandteile in bearbeitetem od. unbearbeitetem Zustand, Tierkörper, auch lebender Tiere, sowie Körperteile, -bestandteile u. Stoffwechselprodukte von Mensch und Tier in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand, Mikroorganismen einschließlich Viren sowie deren Bestandteile oder Stoffwechselprodukte. Zur Gruppe der Pharmazeutika zählen beispielsweise auch Sera und Impfstoffe. Im Rahmen dieser Anmeldung werden als Pharmazeutika weiterhin medizinische Geräte, Hilfsmittel oder Verbandsstoffe bezeichnet.
  • Körperpflegemittel im Sinne dieser Anmeldung sind Mittel zur Pflege des menschlichen Körpers. Zur Gruppe dieser Mittel zählen beispielsweise Reinigungsmittel für Haut und Haar, Badezusätze, Seifen usw. Von den Körperpflegemitteln zu unterscheiden sind die Mittel zur Verschönerung des menschlichen Körpers, welche als Kosmetika bezeichnet werden.
  • Zur Gruppe der Agrarhilfsmittel zählen im Rahmen der vorliegenden Anmeldung insbesondere die Futter-, Pflanzenschutz- oder Düngemittel. Bevorzugt eingesetzte Aktivstoffe sind die Insektizide, Fungizide, Herbizide, Acarizide oder Nemtozide ebenso wie die Pflanzenwachstumsregulatoren.
  • Bevorzugte Fungizide sind Triadimefon, Tebuconazol, Prochloraz, Triforin, Tridemorphq Propiconazol, Pirimicarb, Iprodion, Metalaxyl, Bitertanol. Iprobenfos, Sflusilazol, Fosetyl, Propyzamide, Chlorothalonil, Dichlone, Mancozeb, Anthraquinone, Maneb, Vinclozolin, Fenarimol, Bendiocarb, Captafol, Benalaxyl, Thiram. Bevorzugte Herbizide sind Quizalofop und seine Derivate, Acetochlor, Metolachlor, Imazapur und Imazapyr, Glyphosate und Gluphosinate, Butachlor, Acifluorfen, Oxyfluorfen, Butralin, Fluazifop-Butyl, Bifenox, Bromoxynil, Ioxynil, Diflufenican, Phenmedipham, d Desmedipham, Oxadiazon, Mecoprop, MCPA, MCPB, Linuron, Isoproturon, Flamprop und seine Derivate, Ethofumesate, Diallate, Carbetamide, Alachlor, Metsulfuron, Chlorsulfuron, Chlorpyralid, 2,4-D, Tribufos, Triclopyr, Diclofop-methyl, Sethoxydim, Pendimethalin, Trifluralin, Ametryn, Chloramben, Amitrole, Asulam, Dicamba, Bentazone, Atrazin, Cyanazin, Thiobencarb, Prometryn, 2-(2-Chlorobenzyl)-4,4-Dimethyl-1,2-Oxazolidin-3-on, Fluometuron, Napropamid, Paraquat, Bentazol, Molinat, Propachlor, Imazaquin, Metribuzin, Tebuthiuron, Oryzalin, Flupoxam. Als Insektzide oder Nematizide werden bevorzugt Ebufos, Carbosulfan, Amitraz, Vamidothion, Ethion, Triazophos, Propoxur, Phosalone, Permethrin, Cypermethrin, Parathion, Methylparathion, Diazinon, Methomyl, Malathion, Lindan, Fenvalerat, Ethoprophos, Endrin, Endosulfan, Dimpthoat, Dieldrin, Dicrotophos, Dichlorprop, Dichlorvos, Azinphos und seine Derivate, Aldrin, Cyfluthrin, Deltamethrin, Disulfoton, Chlordimeform, Chlorpyrifos, Carbaryl, Dicofol, Thiodicarb, Propargite, Demeton, Phosalone eingesetzt. Zur Gruppe der bevorzugten Pflanzenwachstumsregulatoren zählen Gibberellin Säure, ethrel oder Ethephon, Cycocel, Chlormequat, Ethephon, Mepiquat.
  • Baustoffe ist eine Sammelbezeichnung für die im Bauwesen verwendeten, meist anorganischen Stoffe. Zu den natürlichen Baustoffen gehören z. B. Natursteine, Holz, Schotter, Kies und Sand. Zu den künstlichen B. rechnet man Schlacken, keramische Baustoffe wie Klinker, Ziegel und Keramiken, Glas, Kunststoffe, Moniereisen etc., die Bindemittel (besser: Bindebaustoffe) Gips, Kalk, Mörtel, Zement und die mit diesen hergestellten Produkte wie Beton und dergleichen. Ferner gehören hierher Isoliermaterialien wie Glaswolle, Gesteinswolle, Schaumstoffe als Schall- und Wärmedämmstoffe sowie gegebenenfalls zum Brandschutz, die sogenannten Bauhilfsmittel, Dichtstoffe wie Asphalt, Klebemassen und die Bauten-, Holz- u. Flammschutzmittel. Von besonderem Interesse sind im Rahmen der vorliegenden Anmeldung dabei die Bauhilfsstoffe, das heißt, die als Verarbeitungshilfen und zur Veränderung der Eigenschaften von Bindemitteln eingesetzten Substanzen, wie Verflüssiger, Verzögerer und Beschleuniger, Luftporenbildner, Dichtungsmittel, Bauemulsionen als Haftbrücken usw.
  • Farbstoffe ist eine Sammelbezeichnung für in Lösungsmitteln und/oder Bindemitteln lösliche Farbmittel sowie die unlöslischen Pigmente, die den Farbstoffen an Zahl, Strukturvielfalt und meist auch an Leuchtkraft unterlegen sind. So kennt man nur etwa 100 reine Pigmente, aber viele Zehntausende von verschiedenen Farbstoffen, von denen allerdings nur 6000 bis 7000, in bedeutenderen Mengen sogar nur 500, technisch genutzt werden; üblicherweise rechnet man zu den Farbstoffen auch die optischen Aufheller. Man unterscheidet zunächst nach der Herkunft zwischen natürlichen und synthetischen Farbstoffen. Zu den ersteren gehören z. B. die nicht in allen Fällen technisch brauchbaren Anthocyane, Alizarin, Betalaine, Blauholz, Chlorophyll, Cochenille, Curcuma, Hämoglobin, Indigo, Kermes, Krapp, Lackmus, Orlean, Orcein, Antiker Purpur, Saflor usw. Bekanntere synthetische Farbstoffe sind z. B. Anilinblau, Anilinschwarz, Anthracenblau, Bismarckbraun, Chrysoidin, Cibablau, Fuchsin, Hydronblau (Hydron®-Blau R, 3R, G), Immedialschwarz (Immedial®-u. Immedial-Licht-Farbstoffe), Kongorot, Kristallviolett, Malachitgrün, Methylenblau, Methylorange, Methylviolett, Variamin®-Blau, Viktoriablau. Von den natürlichen Farbstoffen werden nur Alizarin und Indigo auch industriell synthetisch hergestellt, alle übrigen synthetischen Farbstoffe sind Neuschöpfungen der chemischen Industrie.
  • Im Rahmen der vorliegenden Anmeldung als Farbstoff besonders bevorzugte Substanzklassen sind die Azo-, Azin-, Anthrachinon-, Acridin-, Cyanin-, Oxazin-, Polymethin-, Thiazin-, und/oder Triarylmethan-Farbstoffe. Außer durch ihre chemische Konstitution lassen sich bevorzugte Farbstoffe weiterhin auch über ihr Verhalten zur Faser bzw. die anzuwendende Färbetechnik ohne Rücksicht auf die Konstitution charakterisieren. Besonders geeignet sind im Rahmen der vorliegenden Anmeldung demnach basische oder kationische Farbstoffe, Beizen- Farbstoffe, Direkt- Farbstoffe, Dispersions-Farbstoffe, Entwicklungs- Farbstoffe, Küpen- Farbstoffe, Metallkomplex- Farbstoffe, reaktiv-Farbstoffe, Säure- Farbstoffe, Schwefel- Farbstoffe und/oder substantive Farbstoffe.
  • Als Lebensmittel gelten im Rahmen der vorliegenden Anmeldung Stoffe, die dazu bestimmt sind, in unverändertem, zubereitetem od. verarbeitetem Zustand vom Menschen verzehrt zu werden; Zu den Lebensmitteln zählen auch die Lebensmittel-Zusatzstoffe, welche Lebensmitteln zur Beeinflussung ihrer Beschaffenheit oder zur Erzielung bestimmter Eigenschaften oder Wirkungen zugesetzt werden. Zu diesen Lebensmittel-Zusatzstoffen zahlen beispielsweise die Farbstoffe und die Konservierungsstoffe aber auch Vitamine oder Spurenelemente. Die Lebensmittel können neben ihren natürlichen Bestandteilen, unter denen es auch solche mit möglichen Schadwirkungen gibt, weitere Stoffe enthalten, die natürlicher oder synthetischer Herkunft sein können, und die beabsichtigt oder unbeabsichtigt in das Lebensmittel gelangt sein können; im letzteren Fall können sie anthropogenen oder natürlichen Ursprungs sein.
  • Außer den weiter oben genannten wasserlöslichen oder wasserdispergierbaren Verpackungsmaterialien eignen sich zur Verpackung der Aktivstoffe aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel weiterhin insbesondere die Cellulose Derivate, besonders die Methylcellulose, Hydroxypropylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose, Hydroxyethylcellulose, Natrium-Carboxymethylcellulose (Celluloseglykolat), Ethylcellulose, Celluloseacetatphthalat und/oder Hydroxypropylmethylcellulosephthalat. Bevorzugte Verpackungsmaterialien sind weiterhin die Polyacrylate und Polymethacrylate, beispielsweise Eudragit® E, Eudragit® E 30 D, Eudragit® L, Eudragit® L 30 D, Eudragit® S, Eudragit® RL und Eudragit® RS. Bevorzugte Verpackungsmaterialien aus der Gruppe der Vinylpolymere sind das Polyvinylpyrrolidon (PVP) und das Polyvinylacetatphthalat (PVAP). Ein weiteres bevorzugtes wasserlösliches Verpackungsmaterial ist Schellack.
  • Die vorgenannten wasserlöslichen oder wasserdispergierbaren Verpackungsmaterialien können in reiner Form, unter Zusatz von Hilfsmitteln, wie Weichmachern oder Stabilisatoren oder in Gemischen bzw. als Verbundmaterialien eingesetzt werden.

Claims (9)

  1. Kontinuierliches Verfahren zur Herstellung wasserlöslicher Behältnisse, umfassend die Schritte: a) Tiefziehen eines wasserlöslichen Folienmaterials unter Ausbildung von Aufnahmekammern in einer Formstation; b) Befüllen der gebildeten Aufnahmekammern mit einem Füllgut ausgewählt aus der Gruppe der Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Baustoffe, Farbstoffe oder Lebensmittel in einer Füllstation; und c) Konfektionieren der befüllten Aufnahmekammern zum Endprodukt in mindestens einer weiteren Konfektionierungsstation; dadurch gekennzeichnet, daß die in Schritt a) gebildeten Aufnahmekammern im Verlauf des Verfahrens mittels einer Tragplatte transportiert werden, die für jede der Aufnahmekammern eine Öffnung aufweist, so daß die Aufnahmekammer durch die Öffnung frei durch die Tragplatte hindurchragt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das in Schritt a) eingesetzte wasserlösliche Folienmaterial ein wasserlösliches Polymer umfaßt.
  3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllgut in Schritt b) in flüssiger oder fester Form eingefüllt wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Befüllung mittels einer beweglichen Füllstation erfolgt, welche sich während eines Füllvorgangs in Transportrichtung der Aufnahmekammern bewegt und nach Beendigung dieses Füllvorgangs und vor Beginn des nächsten Füllvorgangs an ihre ursprüngliche Position zurückkehrt.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Konfektionierung in Schritt c) die Versiegelung Aufnahmekammern und/oder die Vereinzelung der Aufnahmekammern umfaßt.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung der Tragplatte maximal 50 %, vorzugsweise maximal 35 %, bevorzugt maximal 21 %, besonders bevorzugt maximal 13 % und insbesondere maximal 5 % größer ist als die maximale Querschnittsfläche der frei durch die Öffnung ragenden Aufnahmekammer.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatte eine der Größe der in Schritt a) gebildeten Aufnahmekammer angepaßte Öffnung aufweist.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatte eine der Form der in Schritt a) gebildeten Aufnahmekammer angepaßte Öffnung aufweist.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatte eine Oberflächenbeschichtung aufweist.
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