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Die
Erfindung betrifft einen Ständer
gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1.
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Bei
einem derartigen in der
DE
10 222 741 A1 beschriebenen Ständer ist zum Antrieb des Stellringes
ein an dem Außenumfang
des Stellringes angreifender Antriebsmotor vorgesehen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Ständer dieser Art so zu gestalten,
daß auf
einen Antriebsmotor, insbesondere Elektromotor, verzichtet werden
kann.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe dienen die Merkmale des Kennzeichens des Patentanspruches
1.
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Weitere
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen behandelt.
Dabei kommt insbesondere den Merkmalen der Ansprüche 8 bis 10 eine besondere
Bedeutung zu, da damit die zusätzliche
Aufgabe eines Schnelleinschubs der Klemmbackenhalter in Richtung
des festzuklemmenden Profils, d.h. in Richtung der Symmetrieachse,
bewirkt werden kann.
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung näher beschrieben:
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1 zeigt
in perspektivischer Darstellung eine Draufsicht auf das im wesentlichen
wannenförmige
Basisgehäuse;
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2 zeigt
in perspektivischer Darstellung eine Draufsicht auf einen in das
Basisgehäuse
einsetzbaren, im wesentlichen ebenfalls wannenförmigen Stützkörper;
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3 zeigt
eine perspektivische Darstellung eines zwischen dem Basiskörper und
dem Stützkörper anzubringenden
doppelarmigen Winkelhebels;
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4 zeigt
eine perspektivische Darstellung eines Klemmbackenhalters mit daran
angeordneter Klemmbacke;
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5 zeigt
eine Unteransicht des mit einer spiralnutenförmigen Verzahnung versehenen
Stellringes;
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6 zeigt
eine perspektivische Darstellung von auf einer Welle befestigten
Antriebs- zahnrädern;
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7a zeigt
eine auf der Welle von 6 befestigte Mitnehmerscheibe
von der einen Seite her betrachtet;
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7b zeigt
die Mitnehmerscheibe von der anderen Seite her betrachtet;
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8 zeigt
eine Rückstellfeder;
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9 zeigt
eine perspektivische Darstellung eines ersten Abschnittes eines
Ratschenhebels;
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10 zeigt
einen zweiten Abschnitt des Ratschenhebels;
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11 zeigt
eine Ansicht des Abschlußdeckels
des erfindungsgemäßen Ständers.
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12 zeigt
eine Draufsicht auf den erfindungsgemäßen Ständer bei abgenommenem Abschlußdeckel
und aus Gründen
der Übersichtlichkeit fehlendem
Stellring;
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13 zeigt
eine Unteransicht des wannenförmigen
Stützkörpers gemäß 2 mit
zugeordneten Einzelelementen einschließlich des in 5 dargestellten
Stellringes;
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Der
in 1 dargestellte wannenförmige Basiskörper 1 hat
im wesentlichen die Form einer zylindrischen Schale, in der in gleichmäßigem Winkelabständen drei
Stützblöcke 2 untergebracht
sind, die auf ihrer Oberseite Führungsflächen für die in 4 dargestellten
Klemmbackenhalter 3 bilden. Zu beiden Seiten jedes Stützblocks
sind Lager 4 für
die mittleren Lagerzapfen 5.1 der in 3 dargestellten doppelarmigen
Winkelhebel 5 ange-bracht. An dem Basisgehäuse 1 ist
seitlich der untere Abschnitt 1.1 eines Lagerkastens für das in 6 dargestellte Doppelzahnrad 10.1/10.2 angebracht.
Auf dem Boden des Basisge-häuses 1 ist
einer von mehreren Führungszapfen 7 dargestellt.
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Der
in 2 dargestellte wannenförmige Stützkörper 6 hat eine solche
Form, daß er
in den wannenförmigen
Basiskörper 1 eingesetzt
werden kann. Zu diesem Zweck ist seine Außenwand mit Einbuchtungen zur
Aufnahme der Stützblöcke 2 versehen.
Der wannenförmige
Stützkörper 6 ist
gemäß 13 an
seiner Unterseite mit Führungshülsen 6.1 versehen,
die derart angeordnet sind, dass sie mit den Führungszapfen 7 des
Basiskörpers 1 fluchten. Diese
Führungszylinder 6.1 dienen
zur Aufnahme von nicht dargestellten Stützfedern, deren Funktion noch
beschrieben wird.
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Der
in 3 dargestellte Klemmbackenhalter 3 enthält eine
Zahnstange 8 mit mehreren in Umfangsrichtung – siehe 12 – gebogenen
Zähnen 8.1.
Am vorderen Ende der Zahnstange 8 ist eine Klemmbacke 8.2 befestigt.
Im hinteren Bereich des Klemmbackenhalters 3 sind seitliche
Führungsklauen 8.3 angeordnet.
Es sind weiterhin seitlich vorstehende Zapfen 8.4 vorgesehen.
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Der
in 5 dargestellte Stellring 9 ist an seiner
Unterseite mit einer mit den Zähnen 8.1 der Klemmbackenhalter 8 in
Zahneingriff bringbaren, in Richtung einer Spirale verlaufenden
Verzahnung 9.1 versehen. Diese Verzahnung 9.1 ist
entsprechend der Anzahl der Klemmbackenhalter mit in gleichmäßigen Winkelabständen liegenden
Bereichen 9.2 versehen, die die spiralförmige Verzahnung unterbrechen
und deren Breite der Breite der Zähne 8.1 in Umfangsrichtung
entspricht, derart, daß die
Klemmbacken entlang dieser Bereiche 9.2 relativ zu dem Stellring 9 in
radialer Richtung frei verschiebbar sind. Der Stellring 9 ist
an seinem Außenumfang
mit einem nach außen
gerichteten Zahnkranz 9.3 versehen. Zum rotatorischen Antrieb
des Stellringes 9 dient das in 6 dargestellte
Antriebselement 10, bestehend aus einer Welle 10.3 und
zwei auf dieser Welle starr befestigten Zahnrädern 10.1 und 10.2,
die in axialem Abstand voneinander angeordnet sind.
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Der
erfindungsgemäße Ständer wird
nunmehr anhand der 12 und 13 in
seinem im wesentlichen halbfertigen Montagezustand beschrieben,
wobei aus Gründen
der besseren Übersichtlichkeit
auf die Darstellung des Abschlußdeckels 11 verzichtet
ist.
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12 zeigt
das wannenförmige
Basisgehäuse 1 mit
darin eingesetztem wannenförmigen Stützkörper 6.
Auf den Stützblöcken 2 sind
die Klemmbackenhalter 3 gelagert, wobei die Führungsklauen 8.3 die
Stützblöcke umgreifen,
um eine sichere Führung
der Klemmbackenhalter zu gewährleisten,
wenn diese in radialer Richtung verschoben werden.
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Der
in 12 aus Gründen
der Übersichtlichkeit
nicht dargestellte Stellring 9 ist in seiner generellen
Anordnung in 13 gezeigt, und zwar in einer solchen
Position, daß die
Bereiche 9.2, die keine spiralförmige Verzahnung 9.1 aufweisen,
oberhalb der Klemmbackenhalter 3 liegen.
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Die
in den Lagern 4 des Basiskörpers 1 mit ihren
mittleren Zapfen 5.1 gelagerten, doppelarmigen Winkelhebel 5 sind
so gestaltet und positioniert, daß sie mit dem Ende des einen
Hebelarmes 5.2 gegen die Unterseite des wannenförmigen Stützkörpers 6 anliegen,
während
das mit den Zapfen 5.4 ausgerüstete Ende des zweiten Hebelarmes 5.3 den
Zapfen 8.4 der Klemmbackenhalter 3 gegenüberliegt.
Die Zapfen 5.4 jedes doppelarmigen Winkelhebels 5 stehen
in nicht dargestellter Weise mit den Zapfen 8.4 der zugeordneten
Klemmbackenhalter 3 in Verbindung. Auf diese Weise wird
erreicht, daß beim
Einsetzen bzw. Aufsetzen eines zylindrischen Profils in bzw. auf
den wannenförmigen
Stützkörper 6 dieser Stützkörper 6 entgegen
der Kraft der in oben beschriebener Weise den Stützkörper 8 abstützenden Federn
nach unten gedrückt
wird, wodurch die nach innen gerichteten und gegen die Unterseite
des Stützkörpers 6 anliegenden
Arme 5.2 der Schwenkhebel 5 nach unten gedrückt werden,
wodurch die nach oben gerichteten Arme 5.3 der Schwenkhebel 5 nach
innen verschwenkt werden, wodurch gleichzeitig die mit diesen Schwenkhebeln
gekoppelten Klemmbackenhalter im Schnellhub radial nach innen verschoben
werden, ohne daß es
einer Betätigung des
Stellringes 9 bedarf. Auf diese Weise werden die an den
Klemmbackenhaltern angebrachten Klemmbacken beim Einsetzen eines
zylindrischen Profils, beispielsweise eines Christbaum-stammes,
im Schnellhub gegen den Stamm zur Anlage gebracht, so daß die Klemmbacken
zum endgültigen
Festklemmen des Stammes nur noch um einen geringfügigen Betrag
nach innen bewegt werden müssen,
indem der Stellring 9 in Rotation versetzt wird. Wenn der Stellring 9 in
Drehung versetzt wird, fahren die Zähne 8.1 in die spiralförmige Verzahnung 9.1 des
Stellringes 9 ein, wodurch bei weiterer Rotation des Stellringes
die Klemmbacken nach innen gezogen werden und der Stamm festgeklemmt
wird. Um ein sicheres Einfahren der Zähne 8.1 des einzelnen
Klemmbackenhalters in die spiralförmige Verzahnung 9.1 des Stellringes 9 zu
gewährleisten,
sind die Zähne
an ihren vorderen Enden mit Abschrägungen bzw. Zuspitzungen 8.11
versehen.
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Der
Stellring 9 kann mittels des in 6 dargestellten
Doppelzahnrades 10.1/10.2 in Drehung versetzt
werden, da die Zähne
des innenliegenden Zahnrades 10.1 in den Zahnkranz 9.3 des
Stellringes 9 eingreifen. Die beiden durch die Welle 10.3 starr verbundenen
Zahn-räder 10.1 und 10.2 werden
mittels des in den 9 und 10 dargestellten
zweiteiligen Ratschenhebels 12/13 angetrieben.
Zu diesem Zweck ist auf der Welle 10.3 die in den 7a und 7b dargestellte
Mitnehmerscheibe 14 frei drehbar gelagert. Diese Mitnehmerscheibe
ist auf der einen Seite mit sich gegenüberliegenden Stützorganen 14.1/14.2 versehen,
zwischen denen der eine freie Schenkel 15.1 der in 8 dargestellten
Torsionsfeder 15 abgestützt
ist, wie es aus 13 ersichtlich ist. Der zweite
freie Schenkel 15.2 der Torsionsfeder 15 wirkt
mit einer gegenüberliegenden
Stützfläche des
Antriebsgehäuses 1.1 zusammen
derart, daß wenn
die Mitnehmerscheibe 14 gedreht wird, die Torsionsfeder 15 gespannt
wird, wenn dieser freie Schenkel 15.2 gegen die gegenüberliegende
Stützfläche des
Antriebsgehäuses 1.1 gedrückt wird,
wodurch eine Kraft aufgebaut wird, die bestrebt ist, die Mitnehmerscheibe 14 und
damit auch den Ratschenhebel 12/13 wieder in die
Ausgangsstellung zurückzustellen.
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Der
insbesondere in 9 dargestellte Ratschenhebel 12 hat
zwei das zweite Zahnrad 10.2 klauenartig umgreifende Gabelabschnitte 12.1,
mit denen er auf die Welle 10.3 aufschiebbar ist. Der Ratschenhebel 12 ist
beidseitig mit jeweils einem Kupplungsorgan in Form einer seitlich
vorspringenden Leiste 12.2 versehen, die dazu dient, in
jeweils eine Führungsnut 14.3 eingeschoben
zu werden, die auf der den Mitnehmerleisten 14.1/14.2 gegenüberliegenden
Seite der Mitnehmerscheibe 14 angebracht ist. Der Ratschenhebel
ist gemäß den 9 und 10 zweiteilig
ausgebildet, derart, daß an
den inneren Ratschenhebelabschnitt 12 der mit dem Zahnrad 10.1 in
Wirkverbindung kommt, ein äußerer Ratschenhebelabschnitt 13 ansetzbar
ist, der eine Sollbruchstelle aufweist, um das Überschreiten einer maximalen
Stellkraft zu verhindern.
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An
dem innenliegenden Abschnitt 12 des Ratschenhebels 12/13 ist
in üblicher
Weise als eigentliches Ratschenorgan eine Ratschenzunge 12.3 verschwenkbar
gelagert, die beim Niederdrücken des
Ratschenhebels 12/13 gegen obere Stützschultern
zu Anlage kommt und damit in der Lage ist, das Zahnrad 10.2 und
damit auch das Zahnrad 10.1 in Uhrzeigerrichtung anzutreiben,
wodurch infolge des Zahneingriffs des Zahnrades 10.1 mit
dem Zahnkranz 9.3 der Stellring 9 ebenfalls in
Rotation versetzt wird, wodurch die Klemmbackenhalter 3 und
damit die Klemmbacken 8.2 radial nach innen verschoben werden
und damit das eingesetzte Profil z.B. der Stamm eines Christbaumes
festgeklemmt wird.
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Sobald
das Zahnrad 10.2. um einen bestimmten Winkel gedreht worden
ist, kann der Ratschenhebel 12/13 wieder nach
oben verschwenkt werden, bis die Ratschenzunge 12.3 wieder in
eine Position kommt, in der sie sich auf die Oberseite eines Zahnes
des Zahnrades 10.2 auflegt bzw. davon abgestützt wird.
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Gemäß 7b ist
die Mitnehmerscheibe 14 mit zwei in einem Winkelabstand
von etwa 90 bis 110 ° liegenden
Führungsnuten 14.3 versehen.
Auf diese Weise besteht die Möglichkeit,
den Ratschenhebel 12 aus der in 12 dargestellten
Position zu lösen und
von der anderen Seite des Antriebsgehäuses 1.1 her wieder
so auf die Welle 10.3 aufzuschieben, daß die in 9 nicht
sichtbare Mitnehmerleiste 12.2 in die zweite Führungsnut 14.3 der
Mitnehmerscheibe 14 eingeschoben wird. In dieser Position
kann durch Niederdrücken
des Ratschenhebels 12.3 in Gegenuhrzeigerrichtung der Stellring 9 ebenfalls
in Gegenuhrzeigerrichtung gedreht werden, wodurch die Klemmbackenhalter 3 und
damit die Klemmbacken 8.2 aus ihrer wirksamen Klemmposition
zurückgezogen
werden.