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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum lagegenauen Aufstellen eines
Trägers
für einen
Fahrweg eines spurgebundenen Fahrzeuges, insbesondere einer Magnetschwebebahn,
wobei der Träger
eine Fahrwegplatte mit daran angeordneten Führungselementen für das Fahrzeug
und mindestens einen, vorzugsweise zwei Stege aufweist, welche im
wesentlichen rechtwinklig von der Fahrwegplatte abstehen und der
Träger
auf einem Unterbau diskret gelagert wird sowie einen entsprechenden
Fahrweg.
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Aus
der US-P 4,698,895 ist ein gattungsgemäßer Fahrwegträger bekannt,
welcher eine Fahrwegplatte mit am äußeren Ende eines Obergurtes angeordneten
Führungselementen
für das
Fahrzeug aufweist. Im wesentlichen rechtwinklig von dieser Fahrwegplatte
stehen zwei Stege ab, welche an dem von der Fahrwegplatte abgewandten
Ende halbkreisförmig
miteinander verbunden sind. An den jeweiligen Enden des Fahrwegträgers sind
Auflagerkonsolen angeordnet, über
welche der Träger
gelagert ist. Die aus Beton bestehenden Fahrwegträger haben die
Auflagerkonsolen integriert. Nachteilig hierbei ist, daß abhängig von
der Fahrwegtrasse, d. h. insbesondere in Kurven, spezielle Fahrwegträger mit
auf die Kurvenneigung angepaßten
Auflagerkonsolen hergestellt werden müssen. Es ist daher eine Vielzahl von
individuellen Trägern
erforderlich, welche sehr zeitaufwendig und kostenintensiv hergestellt
werden.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es einen kostengünstigen Fahrwegträger zu schaffen, welcher
in großen
Stückzahlen
schnell hergestellt werden kann.
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Die
Aufgabe wird gelöst
mit einem Verfahren und einem Fahrweg mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
zum lagegenauen Aufstellen eines Trägers für einen Fahrweg eines spurgebundenen
Fahrzeuges, insbesondere einer Magnetschwebebahn, weist der Träger eine
Fahrwegplatte mit daran angeordneten Führungselementen für das Fahrzeug
und mindestens einen, vorzugsweise zwei Stege auf. Die Stege stehen
von der Fahrwegplatte im wesentlichen rechtwinklig ab. Der erfindungsgemäße Träger ist
nicht kontinuierlich, sondern diskret auf einem Unterbau gelagert.
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Erfindungsgemäß werden
der Träger
und eine Ausgleichsschwelle getrennt von einander hergestellt, anschließend Träger, Ausgleichsschwelle und
Unterbau miteinander verbunden und dabei zwischen Träger und
Ausgleichsschwelle und/oder Ausgleichsschwelle und Unterbau eine
Feineinstellung der vorbestimmten Raumkurve des Trägers durchgeführt. Durch
das erfindungsgemäße Verfahren
kann der Träger
in stets gleicher Bauweise hergestellt werden. Eine Serienfertigung
des Trägers
ist hierdurch sehr einfach möglich.
Ebenso kann in vielen Fällen eine
gleichartige Ausgleichsschwelle verwendet werden. Feine Einstellungen,
welche zur Erlangung der vorbestimmten Raumkurve des Trägers erforderlich sind,
können
bei der Kombination von Träger
und Ausgleichsschwelle oder Ausgleichsschwelle und Unterbau erzeugt
werden. Lediglich bei größeren Abweichungen
wird eine individuelle Ausgleichsschwelle geschaffen, welche konstruktiv
sehr einfach ausgestaltet ist und somit schnell, einfach und kostengünstig hergestellt
werden kann. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist die Herstellung
eines Fahrwegs für
eine Magnetschwebebahn in sehr kurzer Zeit möglich.
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Zwischen
Träger
und Ausgleichsschwelle und/oder Ausgleichsschwelle und Unterbau
kann die Feineinstellung mit Spindeln durchgeführt werden. Die Spindeln werden
dabei so verstellt, daß die
vorbestimmte Raumkurve des Trägers
insbesondere vor Ort exakt erreicht wird.
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Bei
der Einstellung entsteht ein Zwischenraum zwischen Träger und
Ausgleichsschwelle und/oder Ausgleichsschwelle und Unterbau. Dieser Zwischenraum
wird vorteilhafterweise mit einer Untergußmasse ausgefüllt. Die
Untergußmasse
härtet nach
einer gewissen Zeit aus und fixiert die Einstellung des Trägers.
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Wird
die Untergußmasse
derart gewählt,
daß sie
eine Längsverschiebung
des Trägers
auf dem Unterbau oder der Ausgleichsschwelle zuläßt, so können Längendehnungen, welche beispielsweise durch
Wärmeausdehnungen
entstehen, ausgeglichen werden.
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Wird
der Träger
auf dem Unterbau oder der Ausgleichsschwelle elastisch gelagert,
so werden Schwingungen des Trägers
absorbiert, wodurch ein gleichmäßiger, ruhiger
und akustisch gedämpfter
Betrieb des Fahrweges möglich
wird. Außerdem
sind Längenänderungen
des Trägers
durch die elastische Lagerung des Trägers möglich, ohne daß es zu
Verspannungen kommt.
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Um
den Träger
für die
Anschlüsse
an die folgenden Träger
definiert positionieren zu können,
ist es vorteilhaft, wenn der Träger über zumindest
ein Festlager auf dem Unterbau oder der Ausgleichsschwelle fixiert
wird.
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Um
den Träger
ganz besonders genau einstellen zu können, ist es vorteilhaft, wenn
er bei aufgebrachter Last untergossen wird. Die Position des Trägers, insbesondere
bei einer Überfahrt
des Fahrzeuges, wird hierdurch definiert.
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Ein
erfindungsgemäßer Fahrweg
eines spurgebundenen Fahrzeugs, insbesondere einer Magnetschwebebahn,
weist einen Träger
auf. Der Träger besteht
aus einer Fahrwegplatte mit daran angeordneten Führungselementen für das Fahrzeug
und mindestens einen, vorzugsweise zwei Stege, welche von der Fahrwegplatte
im wesentlichen rechtwinklig abstehen. Der Träger ist auf dem Unterbau diskret,
d. h. nicht über
seine ganze Länge,
sondern lediglich an einzelnen Lagerpunkten gelagert.
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Erfindungsgemäß ist zwischen
Träger
und Unterbau eine Ausgleichsschwelle als eigenständiges Bauteil angeordnet.
Der Träger
ist über
seine Stege mit der Ausgleichsschwelle und die Ausgleichsschwelle
mit dem Unterbau verbunden. Der für den erfindungsgemäßen Fahrweg
verwendbare Träger
wird als stets gleiches Serienteil schnell und industriell hergestellt.
Die erforderliche Genauigkeit hinsichtlich der Trassierung des Fahrwegs
wird mit einer Ausgleichsschwelle erzeugt, welche ein eigenständiges Bauteil
ist. Die Feineinstellung des Trägers in
Bezug auf die Trasse des Fahrwegs wird über die Verbindung des Trägers mit
der Ausgleichsschwelle und/oder über
die Positionierung der Ausgleichsschwelle auf dem Unterbau erreicht.
Ein derartiger Fahrweg kann mit wenigen unterschiedlichen Teilen sehr
individuell aufgebaut werden.
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Um
eine bestimmte Position des Trägers
in dem Fahrweg zu fixieren, ist der Träger und die Ausgleichsschwelle
und/oder die Ausgleichsschwelle und der Unterbau miteinander vergossen.
Als Untergußmasse
kann hierbei beispielsweise Beton oder Elastomer dienen.
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Zur
Befestigung des Trägers
und/oder der Ausgleichsschwelle sind vorteilhafterweise Träger und
Ausgleichsschwelle bzw. Ausgleichsschwelle und Unterbau mit einer
Lagerkonstruktion miteinander verbunden. Die Lagerkonstruktion weist
vorteilhafterweise eine Abhebesicherung für den Träger und/oder eine Längenausgleichsmöglichkeit und/oder
eine Querfesthaltung für
den Träger
auf. Der Träger
wird durch eine derartige Lagerkonstruktion zuverlässig in
seiner vorbestimmten Position gehalten. Dies ist insbesondere bei
einer Überfahrt
des Fahrzeuges sehr wichtig. Die Lagerkonstruktion muß hierbei
unter Umständen
sehr hohe Kräfte
aufnehmen können.
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An
einzelnen Lagerpunkten ist es vorteilhaft, wenn Träger und
Ausgleichsschwelle und/oder Ausgleichsschwelle und Unterbau mit
einem Festlager miteinander verbunden sind. Die Positionierung des Trägers wird
hierdurch definiert. Durch ein weiteres Lager, welches eine Längenausdehnung
des Trägers zuläßt, werden
Verspannungen des Trägers
bei Temperaturausdehnungen zuverlässig vermieden.
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Eine
besonders einfache und zuverlässige Lagerung
des Trägers
wird erzielt, indem an dem der Ausgleichsschwelle zugeordneten Ende
des Steges eine Montageplatte angeordnet ist. Die Montageplatte
kann beispielsweise mit Schraub- oder Zuganker in dem Steg befestigt
sein. Um die hohen Kräfte,
welche über
die Montageplatte in die Ausgleichsschwelle eingeleitet werden,
aufnehmen zu können.
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Gegenüber der
Montageplatte ist an der Ausgleichsschwelle eine Lagerplatte angeordnet.
Lagerplatte und Montageplatte korrespondieren miteinander und dienen
einer definierten Auflagerung des Trägers auf der Ausgleichsschwelle.
In Abhängigkeit von
den Verbindungen der Montageplatte mit der Lagerplatte kann ein
Loslager oder ein Festlager erzeugt werden. Das Festlager wird vorteilhafterweise dadurch
erzeugt, daß die
Lagerplatte und die Montageplatte mit einem Haltedorn miteinander
verbunden sind. Diese konstruktiv sehr einfache Ausführung hat sich
auch als sehr einfach zu montieren herausgestellt.
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Wirkt
die Montageplatte mit einer Querfesthaltung und einer Abhebesicherung
zusammen, so ist die Führung
des Trägers
in beiden Querrichtungen zur Längsachse
des Trägers
erreicht.
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Ist
zwischen Ausgleichsschwelle und Unterbau eine Abspannung angeordnet,
so wird die Ausgleichsschwelle fest auf dem Unterbau fixiert. Eine Lagerung
des Trägers
mit Fest- und Loslager ist in diesem Fall zwischen dem Träger und
der Ausgleichsschwelle vorteilhaft, um die Dehnungen des Trägers ausgleichen
zu können.
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Ist
zwischen Ausgleichsschwelle und Unterbau -eine Untergußmasse angeordnet,
so wird die Ausgleichsschwelle definiert fixiert. In Abhängigkeit der
Wahl der Untergußmasse
kann hier eine Dämpfung
des Trägers
gegenüber
dem Unterbau erzeugt werden.
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Der
erfindungsgemäße Fahrweg
bezieht sich insbesondere auf einen Träger, welcher an den längs verlaufenden
Stirnseiten der Fahrwegplatte, welche gleichzeitig den Obergurt
des Trägers
darstellt, die Anbauteile mit den Führungselementen zum Führen und/oder
Antreiben des Fahrzeuges angeordnet hat.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn der Träger als
Betonfertigteil hergestellt ist. Der Träger ist auf diese Weise sehr
schnell und industriell herstellbar.
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Bei
der Lagerung und der Ausführung
der Untergußmassen
ist es häufig
besonders vorteilhaft, wenn erreicht wird, daß eine Längsverschiebung des Trägers bezüglich des
Unterbaus ermöglicht
wird. Dies ist vorteilhaft, da davon ausgegangen wird, daß der Unterbau
weitgehend unveränderlich
positioniert ist, während
der Träger
aufgrund der Sonneneinstrahlung und anderer Temperatureinflüsse einer Längenänderung
ausgesetzt sein wird. Um Verspannungen des Trägers zu vermeiden, ist diese
Längsverschiebung
in Bezug auf den Unterbau vorteilhaft.
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Die
an der Fahrwegplatte angeordneten Stege sind im wesentlichen rechtwinklig
an der Fahrwegplatte angeordnet. Hierunter wird auch verstanden, daß die Stege
etwas nach außen
gespreizt oder nach innen zusammenlaufend ausgeführt sind.
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Weitere
Vorteile der Erfindung sind in den nachfolgenden Ausführungsbeispielen
beschrieben. Es zeigt:
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1 eine
perspektivische Darstellung eines Trägers und zweier Ausgleichsschwellen
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2 eine
perspektivische Darstellung eines montierten Trägers mit seiner Ausgleichsschwelle
auf einem Sockel
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3 eine
Ansicht der Stirnseite eines Fahrwegs der 2
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4 die
Stirnseite einer alternativen Träger-
und Ausgleichsschwellenmontage
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5 eine
Detaildarstellung einer Trägerbefestigung
und
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6 ein
alternatives Ausführungsbeispiel.
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In 1 ist
in perspektivischer Darstellung ein Träger 1 mit zwei ihm
zugeordneten Ausgleichsschwellen 2 dargestellt. Der Träger 1 besteht
aus einer Fahrwegplatte 3, welche den Obergurt des Träges 1 darstellt.
An den Längsseiten
der Fahrwegplatte 3 sind Anbauteile 4 angeordnet,
welche Führungselemente
für ein
Magnetschwebefahrzeug darstellen. Im wesentlichen rechtwinklig von
der Fahrwegplatte 3 stehen zwei Stege 5 von der
Fahrwegplatte 3 ab. Die Stege sind hierbei leicht nach
außen
gespreizt, um eine zusätzliche
Stabilität
des Trägers 1 zu
erreichen. Die der Fahrwegplatte 3 abgewandten Enden der
Stege 5 korrespondieren mit entsprechenden Aussparungen 6 in
den Ausgleichsschwellen 2. In diesen Aussparungen 6 werden die
Enden der Stege 5 eingesetzt und mit der Ausgleichsschwelle 2 verbunden.
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2 zeigt
eine perspektivische Darstellung des Trägers 1, welcher mittels
der Ausgleichsschwelle 2 mit einem Unterbau 7 verbunden
ist. Der Unterbau 7 kann in Form eines Sockels, einer Säule oder eines
durchgehenden Bandes ausgeführt
sein.
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Der
Träger 1 ist
mit der Ausgleichsschwelle 2 fest verbunden. Hierfür ist der
Träger 1 über seine Stege 5 in
den Aussparungen 6 der Ausgleichsschwelle 2 fest
eingegossen. Die Aussparungen 6 werden nach einer exakten
Zuordnung von Träger 1 und
Ausgleichsschwelle 2 mit einer Vergußmasse 8 ausgegossen
und fixieren somit den Träger 1 in
Bezug auf die Ausgleichsschwelle 2. Die exakte Positionierung
von Träger 1 und
Ausgleichsschwelle 2 erfolgt nach den individuellen Erfordernissen
an der Fahrwegtrasse. Es kann hierfür auch vorgesehen sein, daß der Träger 1 mit
Hilfe von Spindeln, welche zwischen dem Steg 5 und der
Aussparung 6 der Ausgleichsschwelle 2 angeordnet
sind in seine exakte Position in Bezug auf die Ausgleichsschwelle 2 gebracht
wird und anschließend
diese Position mit Hilfe der in die Aussparungen 6 eingefüllte Vergußmasse 8 fixiert
wird. Die Ausgleichsschwelle 2 ist auf dem Unterbau 7 mit
Hilfe von Gewindestählen 9 abgespannt.
Die Position der Ausgleichsschwelle 2 auf dem Unterbau 7 ist
mit einem Unterguß 10 fixiert.
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In 3 ist
eine Ansicht der Stirnseite der Trägerbefestigung aus 2 dargestellt.
Der Träger 1 ist
mit seinen beiden Stegen 5, welche leicht gespreizt von
der Fahrwegplatte 3 abstehen in den Aussparungen 6 der
Ausgleichsschwelle 2 befestigt. Die Befestigung erfolgt
mit den Vergußmassen 8.
Die Stege 5 können
sich mit nicht dargestellten Gewindespindeln in den Aussparungen 6 abstützen. Die
lagerichtige Position von Träger 1 zur
Ausgleichsschwelle 2 wird in diesem Falle mit der Vergußmasse 8 fixiert. Diese
Anordnung des Trägers 1 mit
Hilfe von Spindeln bietet sich an, wenn der Träger 1 vor Ort auf
der Baustelle mit der Ausgleichsschwelle 2 verbunden wird
und erst hier in seine lagerichtige Position gebracht wird. Wird
die Verbindung zwischen Träger 1 und
Ausgleichsschwelle 2 bereits in der Fabrik hergestellt,
so ist auch eine Positionierung von Träger 1 und Ausgleichsschwelle 2 zueinander
mit Hilfe von nicht dargestellten Trageinrichtungen möglich. Die beiderseitige
Position wird wiederum mit der Vergußmasse 8 fixiert.
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Um
eine besonders gute Verbindung zwischen dem Träger 1 und der Ausgleichsschwelle 2 zu erzielen,
kann es auch vorteilhaft sein, daß an den Enden der Stege 5 Kopfbolzen
angeordnet sind, welche in die Aussparung 6 hineinragen
und sich ideal mit der Vergußmasse 8 verbinden
können.
Die Kopfbolzen können
an einer Platte angeordnet sein, welche an die Unterseite der Stege 5 angeschraubt
oder angespannt ist und somit für
eine ideale Verbindung der Kopfbolzen über die Platte mit dem Steg 5 schafft.
Die Verbindung kann selbstverständlich
auch mit Bewehrungseisen erfolgen, welche aus der Unterseite der
Stege 5 und ggf. aus der Ausgleichsschwelle 2 in
die Aussparungen 6 hineinragen.
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Die
Abspannung der Ausgleichsschwelle 2 erfolgt mit den Gewindestählen 9,
welcher aus dem Unterbau 7 hervorsteht und einer Mutter,
welche die Ausgleichsschwelle 2 befestigt. Die Abspannung
erfolgt gegen ein Lager 11, welches zwischen der Ausgleichsschwelle 2 und
dem Unterbau 7 angeordnet ist. Die eingestellte Position
der Ausgleichsschwelle 2 wird mit dem Unterguß 10,
welcher zwischen der Ausgleichsschwelle 2 und dem Unterbau 7 angeordnet
wird, fixiert.
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Die
Form der Ausgleichsschwelle 2 ist nicht auf die hier dargestellte
Ausführung
beschränkt.
Das Prinzip der Erfindung, wonach der sehr aufwendige Träger 1 möglichst
immer ein Gleichteil über
den gesamten Fahrweg ist, wird mit der Ausgleichsschwelle 2 ermöglicht.
Die Ausgleichsschwelle 2, welche ebenfalls häufig die
selbe Form besitzen kann, ist allerdings einfach abwan delbar, da
es sich um ein sehr einfaches Bauteil handelt. So kann beispielsweise
in Kurvenbereichen des Fahrweges eine keilförmige Ausgleichsschwelle 2,
wie sie hier dargestellt ist, verwendet werden. In geradlinig verlaufenden
Bereichen des Fahrweges ist es dagegen ebenfalls möglich, daß die Ausgleichsschwelle 2 im
wesentlichen rechteckförmig
mit paralleler Ober- und Unterseite ausgeführt ist. Die Feineinstellungen
des exakten Verlaufs des Trägers 1 können sowohl
an der Verbindungsstelle zwischen dem Träger 1 und der Ausgleichsschwelle 2 als
auch zwischen der Ausgleichsschwelle 2 und dem Unterbau 7 erfolgen.
Es gibt somit vielfältige
Einstellungsmöglichkeiten,
welche in der gewünschten
Lage auch fixiert werden können, um
mit einem Standardbauteil des Trägers 1 die
vielfältigsten
Streckenverläufe
realisieren zu können.
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4 zeigt
eine Alternative zu den zuvor beschriebenen Verbindungen von Träger 1 mit
Ausgleichsschwelle 2 und Unterbau 7. Die Stege 5 weisen
an ihren Unterseiten Montageplatten 12 auf, welche gegen
die Stege 5 angespannt sind. Die Anspannung kann mittels
in die Stege 5 eingelassenen Stählen 13 mit Gewindehülsen erfolgen,
in welche Schrauben eingeschraubt werden, welche die Montageplatte 12 gegen
die Unterseite des Steges 5 anpreßt. Um eine besonders feste
Verbindung zu schaffen, kann eine zusätzliche Verklebung der Montageplatte 12 mit
der Unterseite des Steges 5 erfolgen. Gegenüber der
Montageplatte 12 ist auf der Ausgleichsschwelle 2 eine
Lagerplatte 14 angeordnet. Die Lagerplatte 14 ist
mit Kopfbolzen 15 in der Ausgleichsschwelle 2 befestigt.
Darüber
hinaus ist sie mit Spannschrauben 16 zusätzlich an
die Ausgleichsschwelle 2 angespannt. Zwischen der Montageplatte 12 und
der Lagerplatte 14 ist eine Elastomerschicht 17 vorgesehen,
welche für
eine Verbindung von Träger 1 mit
Ausgleichsschwelle 2 sorgt.
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Um
die Lage des Trägers 1 auf
der Schwelle 2 zu sichern, sind Krallen 18 vorgesehen,
welche an der Lagerplatte 14 befestigt sind. Die Krallen 18 sorgen
für eine
Querfesthaltung und Abhebesicherung des Trägers 1. Sie kor respondieren
mit einem Überhang
der Lagerplatte 14 über
den Steg 5. Versucht der Träger 1 beispielsweise
auf Grund seiner Belastung bei der Überfahrt eines Fahrzeuges zu
kippen oder sich quer zu verschieben, so stößt er an die Krallen 18 an
und wird in seiner Position zurückgehalten.
Die Krallen 18 sind dabei so ausgelegt, daß sie die
beim Abheben oder bei einer Querverschiebung entstehenden Kräfte in die
Lagerplatte 14 bzw. die Ausgleichsschwelle 2 einleiten.
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Die
Ausgleichsschwelle 2 ist auf dem Unterbau 7 vergossen.
Um eine lagestabile Positionierung der Ausgleichsschwelle 2 auf
dem Unterbau 7 zu erhalten, weisen Unterbau 7 und/oder
Ausgleichsschwelle 2 im Vergußbereich Verzahnungen 21 in Längs- und
Querrichtung auf. Hierdurch wird eine sichere Verbindung zwischen
Ausgleichsschwelle 2 und Unterbau 7 geschaffen.
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5 zeigt
eine vergrößerte Darstellung
der Befestigung des linken Steges 5 aus der 4.
Die Montageplatte 12 ist fest in Gewindehülsen der
Stähle 13 angeschraubt.
Der Überhang
der Montageplatte 12 wird von der Kralle 18 umgriffen.
Die Kralle 18 ist mit einer Schraube an der Lagerplatte 14 befestigt. Die
Lagerplatte 14 ist mit Kopfbolzen 15 und Spannschrauben 16 in
der Ausgleichsschwelle 2 angeordnet. Zwischen der Montageplatte 12 und
der Lagerplatte 14 ist die Elastomerschicht 17 angeordnet,
welche eine Dämpfung
des Trägers
und eine genaue Positionierung des Trägers 1 bewirkt.
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Im
Gegensatz zur Lagerkonstruktion des rechten Steges 5 aus 4 weist
die Lagerkonstruktion dieses hier in 5 dargestellten
linken Steges 5 einen zusätzlichen Haltedorn 19 auf.
Dieser Haltedorn 19 durchdringt die Montageplatte 12 und
reicht bis in die Lagerplatte 14 hinein. Hierdurch wird
bewirkt, daß diese
Lagerung als Festlager ausgeführt ist,
welche eine Längs- oder Querverschiebung
des Trägers 1 auf
der Ausgleichsschwelle 2 weitgehend verhindert. Die Lagerkonstruktion
des rechten Steges 5 ohne Haltedorn 19 stellt
dagegen ein Loslager dar, welches eine Längenausdehnung des Trägers 1 erlaubt.
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Ein
weiteres Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ist in 6 dargestellt.
Hierbei ist die Ausgleichsschwelle 2 auf dem Unterbau angegossen
oder angeschraubt. Auf der Ausgleichsschwelle ist ein Träger 1' auf der Schwelle 2 angespannt.
Die Anspannung erfolgt in ähnlicher
Weise wie die Anspannung der Ausgleichsschwelle 2 aus 3.
Ein Gewindestahl 9 spannt den Träger 1' über seine modifizierten Stege 5' auf der Ausgleichsschwelle 2 entgegen
der Lager 11 fest. Der Bereich zwischen der Unterseite
des Trägers 1' und der Oberseite
der Ausgleichsschwelle 2 kann mit einer Vergußmasse ausgefüllt werden.
Zur weiteren Trägerstabilisierung
ist in dem hier vorliegenden Ausführungsbeispiel der Träger 1' mit einer Verstärkungsplatte 20 versehen,
welche den Träger 1' weiter stabilisiert.
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele
beschränkt.
Insbesondere Kombinationen der einzelnen Lagerungen und Befestigungen
der erfindungsgemäßen Bauteile
fallen ebenfalls in den Schutzbereich der Erfindung.