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Die vorliegende Erfindung beruht
auf der japanischen Patentanmeldung Nr. 2002-321344, deren gesamte
Offenbarung durch Bezugnahme in die vorliegende Anmeldung eingeschlossen
wird.
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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Buchsenklemme, in welche eine Steckerklemme eingeführt werden
kann, um eine elektrische Verbindung mit der Steckerklemme zu bewirken.
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Eine Buchsenklemme stellt einen elektrischen
Verbinder des Buchsentyps dadurch dar, dass sie in Gehäusen mit
verschiedenen Formen vorgesehen ist, und weist einen Verbindungsabschnitt
auf, der einen elastischen Streifenabschnitt aufweist, der in Kontakt
mit einer Steckerklemme gebracht wird, wenn die Steckerklemme eingeführt wird.
Es gibt verschiedene Ausführungsarten
eines elastischen Streifenabschnitts einer Buchsenklemme, beispielsweise zwei
elastische Streifenabschnitte in Streifenform, die nach Art eines
Auslegers durch einen rohrförmigen
Abschnitt gehaltert werden, wobei die jeweiligen Oberflächen einander
gegenüberliegen,
und die Oberflächen
am nächsten
aneinander an einem Vorderendabschnitt liegen (vgl. beispielsweise
JP-UM-A-6-72169 ,
Seite 2,
1 und Figur 2),
oder es können
auch ein einzelner elastischer Streifenabschnitt oder zwei elastische
Streifenabschnitte vorgesehen sein, deren Vorderendabschnitte einander
gegenüberliegen,
und die zur Innenseite zurückgebogen
sind (vgl. beispielsweise
JP-A-8-321343 ,
Seiten 2 bis 3,
1, und
die
JP-A-9-82391 ,
Seiten 4 bis 5,
1 und
4). Eine derartige Buchsenklemme
ist mit einem rohrförmigen
Abschnitt versehen, der kontinuierlich zur Seite eines Endabschnitts
eines elastischen Streifenabschnitts übergeht, um den elastischen
Streifenabschnitt zu haltern, oder einen anderen Abschnitt als den
elastischen Streifenabschnitt zu haltern. Weiterhin ist ein Stromleitungsanbringungsabschnitt
vorgesehen, an welchem eine Stromleitung angebracht ist, und der
stetig in den rohrförmigen
Abschnitt übergeht,
sowie ein Schutzabschnitt zum Abdecken eines Vorderendabschnitts
des elastischen Streifenabschnitts, zu dessen Schutz, und dergleichen
je nach Erfordernis.
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Die Buchsenklemmen werden normalerweise
so hergestellt, dass ein Blech aus einem leitfähigen Metall gebogen wird (vgl.
beispielsweise
JP-UM-A-6-72169 ,
Seite 2,
1 und
1,
JP-A-8-321343 , Seiten 2 bis
3 und
1, und die
JP-A-9-82391 , Seiten
4 bis 5 und die
1 und
4).
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Wenn eine Buchsenklemme in einem
Hohlraum eines Gehäuses
aufgenommen ist, kann ein Klappern der Buchsenklemme in dem Hohlraum
auftreten, also deren Bewegung in Drehrichtung um eine Drehachse
in jener Richtung, in welcher die Buchsenklemme in den Hohlraum
eingeführt
wird, wobei die jeweiligen Oberflächen eines rohrförmigen Abschnitts
der Buchsenklemme in Berührung
mit Wandoberflächen
versetzt werden, welche den Hohlraum unterteilen. Weiterhin kann
der Fall auf treten, abhängig
von der Form oder der Größe einer
Lanze, die dazu vorgesehen ist, eine Buchsenklemme durch eine der
Oberflächen
zur Unterteilung eines Hohlraums zu verriegeln, dass die eine Oberfläche dazu führt, dass
ein Klappern der Buchsenklemme in dem Hohlraum nur durch eine Wand
der Oberfläche
eingeschränkt
wird, die vorspringend zum Zentrum der Oberfläche entlang zwei Eckabschnitten
verläuft, welche
den Hohlraum unterteilen.
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Der Eckabschnitt des rohrförmigen Abschnitts
der Buchsenklemme wird durch eine gekrümmte Oberfläche ausgebildet, durch Herstellung des
rohrförmigen
Abschnitts durch Abbiegen eines leitfähigen Metallblechs. Wenn bei
der einen Oberfläche
des Hohlraums das Klappern der Buchsenklemme in dem Hohlraum nur
durch die Wand der Oberfläche
eingeschränkt
wird, die vorspringend und ausgewölbt zum Zentrum entlang den
beiden Eckabschnitten der Oberfläche
verläuft,
welche den Hohlraum trennt, so wird abhängig von der Beziehung zwischen
der Breite der Oberfläche
der Wand auf der Seite des Hohlraums, die vorspringend verläuft, und dem
Durchmesser der gekrümmten
Oberfläche
des Eckabschnitts des rohrförmigen
der Eckabschnitte des rohrförmigen
Abschnitts der Buchsenklemme nicht in Berührung mit der Oberfläche der
Wand versetzt, die sich vorspringend in den Hohlraum erstreckt,
so dass der Fall auftritt, dass die Bewegung der Buchsenklemme in
dem Hohlraum nicht eingeschränkt
werden kann, und die Buchsenklemme in dem Hohlraum klappert. Falls
die Buchsenklemme in dem Hohlraum klappert, so wird, gesehen von
einer Querschnittsoberfläche
des Hohlraums aus, die Buchsenklemme in den Zustand versetzt, in
dem sie schräg
in dem Hohlraum angeordnet ist, was zu dem Nachteil führt, dass
eine Steckerklemme dort nicht eingeführt werden kann, oder der Verriegelungszustand
der Buchsenklemme durch die Lanze gelöst wird. Daher besteht ein
Bedürfnis
nach einer Buchsenklemme, die nicht in einem Hohlraum klappert, unabhängig von
der Ausbildung des Hohlraums, beispielsweise der Form einer Wand
oder einer Oberfläche,
welche den Hohlraum trennt.
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Das Ziel der Erfindung besteht darin,
eine Buchsenklemme so auszubilden, dass sie nicht in einem Hohlraum
klappert, unabhängig
von dem Aufbau eines Hohlraums eines Gehäuses.
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Eine Buchsenklemme gemäß der Erfindung löst das voranstehend
geschilderte Problem dadurch, dass eine Buchsenklemme zur Verfügung gestellt,
die einen Verbindungsabschnitt aufweist, der mit einem elastischen
Streifenabschnitt versehen ist, der einen Kontakt mit einer Steckerklemme
herstellt, und mit der Steckerklemme verbunden wird, sowie einem
rohrförmigen
Abschnitt, der kontinuierlich in den Verbindungsabschnitt übergeht,
um den Verbindungsabschnitt zu haltern, oder durch Einbau des elastischen
Streifenabschnitts des Verbindungsabschnitts, und so ausgebildet
ist, dass ein leitendes Metallblech gebogen wird, wobei ein Randabschnitt eines
Abschnitts des Metallblechs zur Ausbildung des rohrförmigen Abschnitts
auf einer Seite eines Eckabschnitts des rohrförmigen Abschnitts vorgesehen
ist, ein Vorsprungsabschnitt, der zu einer Seite vorspringt, die
dem Randabschnitt gegenüberliegt, auf
einer Seite eines Eckabschnitts einer Oberfläche vorgesehen ist, bei welcher
der Randabschnitt auf einer Seite gegenüberliegend dem einen Eckabschnitt einer
Seite vorgesehen ist, an dem der Randabschnitt angeordnet ist, und
zumindest ein Abschnitt des Randabschnitts und des Vorsprungsabschnitts
jeweils entsprechend die Eckabschnitte überlappen.
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Bei dieser Konstruktion werden selbst
dann, wenn das Klappern der Buchsenklemme in dem Hohlraum nur durch
die Oberfläche
der Wand eingeschränkt
wird, die sich vorspringend und gewölbt zum Zentrum der Oberfläche entlang
den beiden Eckabschnittabschnitten der Oberfläche erstreckt, welche den Hohlraum
unterteilt, der Randabschnitt jenes Abschnitts, der den rohrförmigen Abschnitt
der Metallplatte bildet, der auf der Seite des einen Eckabschnitts
angeordnet ist, sowie der Vorsprungsabschnitt, der auf der Seite
des Eckabschnitts an der Seite entgegengesetzt zu dem Eckabschnitt
der Oberfläche
vorgesehen ist, welche den Randabschnitt an der Seite aufweist,
an welcher der Randabschnitt vorgesehen ist, jeweils in Berührung mit
der Oberfläche
der Wand des Hohlraums gebracht, die vorspringend verläuft. Daher
wird eine Bewegung der Buchsenklemme in dem Hohlraum eingeschränkt, und
kann die Buchsenklemme kaum in dem Hohlraum klappern. Unabhängig von
der Struktur des Gehäuses
kann daher erreicht werden, dass die Buchsenklemme kaum zum Klappern
in dem Hohlraum neigt.
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Weiterhin kann, wenn ein elektrischer
Verbinder ausgebildet wird, der die voranstehend geschilderte Buchsenklemme
aufweist, die Buchsenklemme in der Praxis praktisch nicht in dem
Hohlraum klappern, so dass kaum ein Nachteil beim Einführen der
Steckerklemme und dergleichen auftritt, und die Verläßlichkeit
des elektrischen Verbinders verbessert werden kann.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch
dargestellter Ausführungsbeispiele
näher erläutert, aus
welchen weitere Vorteile und Merkmale hervorgehen. Es zeigt:
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1 eine
Perspektivansicht des äußeren Erscheinungsbilds
einer ersten Ausführungsform
einer Buchsenklemme gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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2 eine
Aufsicht auf die Außenkontur
der ersten Ausführungsform
der Buchsenklemme, die durch Einsatz der Erfindung entsteht, im
abgewickelten Zustand sowie im fertiggestellten Zustand;
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3 eine
Perspektivansicht der Außenansicht
der ersten Ausführungsform
der Buchsenklemme gemäß der vorliegenden
Erfindung im abgewickelten Zustand und im fertiggestellten Zustand;
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4 eine
Perspektivansicht des äußeren Aufbaus
eines Beispiels für
ein Gehäuse,
in welchem die Buchsenklemme gemäß der Erfindung
vorgesehen ist;
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5 eine
Ansicht eines Beispiels für
das Gehäuse,
bei dem die Buchsenklemme vorgesehen ist, die gemäß der Erfindung
ausgebildet ist, gesehen von einer Sicherungseinführungsöffnung aus;
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6 eine
Ansicht des Beispiels für
das Gehäuse,
bei welchem die Buchsenklemme vorgesehen ist, die gemäß der Erfindung
ausgebildet ist, gesehen von einer Seite einer Einführungsöffnung für eine Buchsenklemme
aus;
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7 eine
Schnittansicht des Gehäuses,
bei welchem die Buchsenklemme gemäß der vorliegenden Erfindung
vorgesehen ist, entlang einer Linie VII-VII in 6;
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8 eine
Querschnittsansicht des Gehäuses,
bei welchem die Buchsenklemme gemäß der vorliegenden Erfindung
vorgesehen ist;
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9 eine
Perspektivansicht eines Verfahrens zum Vereinigen eines Sicherungskastens,
der durch die Buchsenklemme und das Gehäuse gemäß der vorliegenden Erfindung
gebildet wird;
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10 eine
Schnittansicht mit einer Darstellung des Zustands der Montage der
erfindungsgemäßen Buchsenklemme
zum Einführen
in das Gehäuse,
gesehen von einer Linie X-X von 6 aus;
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11 eine
Schnittansicht eines Zustands der Montage der Buchsenklemme gemäß der Erfindung
an dem Gehäuse,
gesehen von der Linie X-X von 6 aus;
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12 eine
Querschnittsansicht der Buchsenklemme und des Gehäuses mit
der Darstellung eines Zustands, in welchem die Buchsenklemme gemäß der vorliegenden
Erfindung an dem Gehäuse angebracht
wird;
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13 eine
schematische Darstellung zur Erläuterung
des Grundes dafür,
dass bei einer Buchsenklemme nach. dem Stand der Technik Klappern auftreten
kann;
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14 eine
Perspektivansicht der Außenansicht
einer zweiten Ausführungsform
einer Buchsenklemme gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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15 eine
Perspektivansicht des äußeren Erscheinungsbildes
der zweiten Ausführungsform der
Buchsenklemme gemäß der vorliegenden
Erfindung; und
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16 eine
Perspektivansicht eines elektrischen Verbinders des Buchsentyps,
der durch Anbringen der Buchsenklemme gemäß der vorliegenden Erfindung
an einem Gehäuse
ausgebildet wird.
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(Erste Ausführungsform)
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Eine erste Ausführungsform einer Buchsenklemme
gemäß der vorliegenden
Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die 1 bis 12 erläutert. 1 ist eine Perspektivansicht
des äußeren Erscheinungsbilds
einer Buchsenklemme gemäß der Erfindung. 2 ist eine Aufsicht auf
das äußere Erscheinungsbild
der Buchsenklemme gemäß der vorliegenden
Erfindung, im abgewickelten Zustand und im fertiggestellten Zustand. 3 ist eine Perspektivansicht
des äußeren Erscheinungsbilds
der Buchsenklemme gemäß der Erfindung,
im abgewickelten Zustand und im fertiggestellten Zustand. 4 ist eine Perspektivansicht
eines Gehäuses,
bei welchem die Buchsenklemme gemäß der vorliegenden Erfindung
vorgesehen ist. 5 ist
eine Ansicht des Gehäuses,
bei welchem die erfindungsgemäße Buchsenklemme
vorgesehen ist, gesehen von einer Seite einer Sicherungseinführungsöffnung aus. 6 ist eine Ansicht des Gehäuses, bei
welchem die erfindungsgemäße Verkleidung
vorgesehen ist, gesehen von einer Seite einer Buchsenklemmeneinführungsöffnung aus. 7 ist eine Schnittansicht des
Gehäuses,
das mit der erfindungsgemäßen Buchsenklemme
versehen ist, gesehen von einer Linie VII-VII von 6 aus. 8 ist
eine Querschnittsansicht des Gehäuses,
bei welchem die erfindungsgemäße Buchsenklemme
vorgesehen ist.
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9 ist
eine Perspektivansicht zur Erläuterung
eines Verfahrens zum Vereinigen eines Sicherungskastens, der durch
die Buchsenklemme und das Gehäuse
gemäß der vorliegenden
Erfindung gebildet wird. 10 ist
eine Schnittansicht, welche den Zustand des Anbringens der erfindungsgemäßen Buchsenklemme
beim Einführen
in das Gehäuse
zeigt, gesehen von einer Linie X-X von 6 aus. 11 ist
eine Schnittansicht des Zustands der Montage der erfindungsgemäßen Buchsenklemme
an dem Gehäuse,
gesehen von der Linie X-X von 6 aus. 12 ist eine Querschnittsansicht
der Buchsenklemme und des Gehäuses
im Zustand der Anbringung der erfindungsgemäßen Buchsenklemme an dem Gehäuse. Weiterhin
sind in den 2 und 3 verkettete Klemmen dargestellt,
bei denen mehrere Buchsenklemmen an einen Generator angeschlossen
sind, als eine Sammelschiene, und ist in den 1 und 8 eine
einzelne Buchsenklemme gezeigt, also eine einpolige Klemme. In diesem
Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Erfindung unabhängig von
der Art und Weise der Buchsenklemme eingesetzt werden kann, also
sowohl bei verketteten Klemmen als auch bei einer einpoligen Klemme.
Weiterhin ist bei dieser Ausführungsform
als Beispiel ein elektrischer Verbinder dargestellt, der eine Buchsenklemme
aufweist, nämlich
ein elektrischer Verbinder des Buchsentyps zur Anbringung eines elektrischen
Bauteils, das eine Steckerklemme aufweist, und ist speziell als
Beispiel ein Sicherungskasten gewählt, der als elektrischer Verbinder
eine Sicherung als ein elektrisches Bauteil und eine Buchsenklemme
aufweist.
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Wie in den 1 bis 3 gezeigt,
weist eine Buchsenklemme 1 gemäß der Ausführungsform einen Verbindungsabschnitt 5 auf,
der zwei elastische Streifenabschnitte 3 aufweist, und
mit einer Steckerzunge einer Sicherung verbunden ist, einen rohrförmigen Abschnitt
7 zum Haltern eines Endabschnitts des elektrischen Bauteils 3 in
Form eines Auslegers, einen Anbringungsabschnitt 9 für eine Stromleitung, die
stetig in den rohrförmigen
Abschnitt 7 übergeht, zum
Anbringen einer Stromleitung, einen Schutzabschnitt 11 zum Schützen eines Vorderendabschnitts 3a des
elastischen Streifenabschnitts 3, sowie einen Verbindungsabschnitt
13 zum Verbinden des geschützten
Abschnitts 11 mit dem rohrförmigen Abschnitt 9 und
dergleichen. Weiterhin sind in den 2 und 3 mehrere Buchsenklemmen 1 über eine Sammelschiene 15 verbunden.
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Die elastischen Streifenabschnitte 3 sind streifenförmig ausgebildet,
wobei ihre jeweiligen Endabschnitte an einer Seite stetig in Seitenwände übergehen,
die einander gegenüberliegen,
nämlich des
rohrförmigen
Abschnitts 7, der die Form eines quadratischen Zylinders
aufweist. Jeweilige innere Oberflächen der beiden elastischen
Streifenabschnitte 3, die stetig in die Seitenwände des
rohrförmigen Abschnitts 7 übergehen,
und einander gegenüberliegen,
werden in einen Zustand versetzt, in welchem sie einander gegenüberliegen.
Weiterhin sind die elastischen Streifenabschnitte 3 allmählich in
einem Abstand der beiden elastischen Streifenabschnitte 3 verengt
ausgebildet, ausgehend von der Seite des rohrförmigen Abschnitts 7 aus,
und weiterhin zum Vorderendabschnitt 3a, und sind jeweils
zur Außenseite
an ihren Positionen abgebogen, an denen die inneren Oberflächen der
beiden elastischen Streifenabschnitte 3 am nächsten einander liegen. Hierdurch wird
ein Kontakt 17, der in Berührung mit einer Steckerzunge
einer Sicherung versetzt wird, an den Vorderendabschnitten 3a der
beiden elastischen Streifenabschnitte 3 ausgebildet. Weiterhin
ist ein Abschnitt von jeweiligen Vorderenden der beiden elastischen
Streifenabschnitte 3 bis zum Kontakt 17 verjüngt ausgebildet,
wobei der Abstand zwischen den beiden elastischen Streifenabschnitten 3 allmählich von
dem Kontakt 17 zu den jeweiligen Vorderenden der elastischen
Streifenabschnitte 3 hin zunimmt, wobei die verjüngten Innenoberflächen von
dem Kontakt 17 zu den Vorderenden der elastischen Streifenabschnitte 3 Führungsoberflächen 19 bilden,
um den Vorderendabschnitt der Steckerzunge der Sicherung zum Kontakt 17 zu
führen,
damit er in Berührung mit
dem Vorderendabschnitt der Steckerzunge der Sicherung versetzt wird.
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Der Anbringungsabschnitt 9 für eine Stromleitung
ist an einer Seitenwand vorgesehen, die nicht zu den Seitenwänden gehört, die
stetig in die elastischen Streifenabschnitte 3 des rohrförmigen Abschnitts 7 übergehen,
der die Form eines quadratischen Zylinders aufweist, stetig in Richtung
entgegengesetzt zum elastischen Streifenabschnitt 3, und ist
mit zwei Paaren sandwichartig angeordneter Teile 9a und 9b versehen,
um sandwichartig die Stromleitung in Seitenrichtung in einem Abschnitt
streifenförmig
einzuschließen.
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Der Schutzabschnitt 11 ist
so ausgebildet, dass er im wesentlichen um einen Winkel von 90 Grad
in Bezug auf die Verlaufsrichtung des Verbindungsabschnitts 13 am
Vorderende des Verbindungsabschnitts 13 abgebogen wird,
der stetig in derselben Richtung wie jener des elastischen Streifenabschnitts 3 an
einer Seitenwand verläuft,
nämlich
der Seitenwand des rohrförmigen
Abschnitts 7, der quadratischrohrförmig ist, und stetig in den
Anbringungsabschnitt 9 übergeht.
Hierdurch wird der Schutzabschnitt 11 in den Zustand versetzt,
in welchem er eine Seite der Vorderendabschnitte 3a der elastischen
Streifenabschnitte 3 abdeckt, in welche die Steckerzunge
der Sicherung eingeführt
wird, also die Seite der Führungsoberfläche 19,
damit der Vorderendabschnitt 3a des elastischen Streifenabschnitts 3 geschützt wird.
Weiterhin ist der Schutzabschnitt 11 mit einer Öffnung 21 in
Schlitzform versehen, in welche die Steckerzunge der Sicherung eingeführt werden
kann, wobei die Öffnung
aus einem Randabschnitt des Schutzabschnitts 11 ausgeschnitten
ist. Zwei Seitenränder
des Schutzabschnitts 11 sind mit Begrenzungsvorsprüngen 23 versehen,
welche eine Begrenzungsvorrichtung für den Bewegungsbereich des
elastischen Streifenabschnitts 3 bilden, um eine Verformung
oder ein Setzen des elastischen Streifenabschnitts 3 durch
dessen übermäßige Verformung
zu verhindern, wobei sie in Richtung des rohrförmigen Abschnitts 7 in
einem Winkel von im wesentlichen 90 Grad relativ zur Oberfläche des
Schutzabschnitts 11 vorspringen, und den Bewegungsbereich
des elastischen Streifenabschnitts 3 in Richtung nach außen einschränken.
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Der Verbindungsabschnitt 13 ist
streifenförmig
ausgebildet, und verläuft
stetig übergehend
in eine Seitenwand, nämlich
jene Seitenwand, die stetig in den Anbringungsabschnitt 9 für eine Stromleitung des
rohrförmigen
Abschnitts 7 übergeht,
der die Form des quadratischen Zylinders aufweist, wie bereits voranstehend
erwähnt,
und sich in derselben Richtung wie der elastische Streifenabschnitt 3 erstreckt.
Daher weist der Verbindungsabschnitt 13 eine Form auf, welche
die beiden elastischen Streifenabschnitte 3 von dem rohrförmigen Abschnitt
7 zum Vorderendabschnitt 3a des elastischen Streifenabschnitts 3 überlappt.
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Wie in den 2 und 3 gezeigt,
wird eine derartige Buchsenklemme 1 so hergestellt, dass
ein Blech aus einem leitfähigen
Metall, beispielsweise Kupferblech oder dergleichen, gebogen wird,
das beispielsweise durch ein Stanzwerkzeug gestanzt wird. Eine gestrichelte
Linie in 2 gibt eine
Biegelinie beim Biegen an.
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Im abgewickelten Zustand der Buchsenklemme 1 verlaufen
an einem Abschnitt 7a, der eine Seitenwand des rohrförmigen Abschnitts 7 bildet,
der Anbringungsabschnitt 9 für die Stromleitung und der Verbindungsabschnitt 13 stetig
streifenförmig
an beiden Enden. Von Abschnitten 7b und 7c aus,
die stetig in den Abschnitt 7a zur Ausbildung der Seitenwand des
rohrförmigen
Abschnitts 7 übergehen,
die stetig in den Anbringungsabschnitt 9 für die Stromleitung und
den Verbindungsabschnitt 13 zur Ausbildung von zwei Seitenwänden übergeht,
die um 90 Grad in Bezug auf den Abschnitt 7a zur Ausbildung
der Seitenwand gebogen sind, verlaufen die elastischen Streifenabschnitte 3 so,
dass sie parallel zum Verbindungsabschnitt 13 und in selber
Richtung wie jener des Verbindungsabschnitts 13 verlaufen.
Im abgewickelten Zustand verlaufen der elastische Streifenabschnitt 3 und
der Verbindungsabschnitt 13 parallel zueinander, und im
wesentlichen über
dieselbe Länge.
Weiterhin ist der Schutzabschnitt 11 stetig übergehend
in den Verbindungsabschnitt 13 ausgebildet. Der Schutzabschnitt 11 ist
mit dem Einschränkungsvorsprung 23 versehen,
und zwar so, dass dieser in Seitenrichtung des Schutzabschnitts 11 vorspringt. Ein
Abschnitt des Schutzabschnitts 11 vor einer Position des
Einschränkungsvorsprungs 23 wird
zeitweilig in einen Zustand versetzt, in welchem seine Breite im
selben Ausmaß verringert
ist, wie die Breite des Verbindungsabschnitts 13 beträgt, wobei
diese Breite dann auf mehr als jene des Verbindungsabschnitts 13 zunimmt.
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Der Abschnitt 7b zur Ausbildung
der Seitenwand zum Haltern des elastischen Streifenabschnitts 3 ist
mit einem Abschnitt 7d zur Ausbildung einer Seitenwand
entgegengesetzt zum Abschnitt 7a versehen, um die Seitenwand
auszubilden, die stetig in den Anbringungsabschnitt 9 für die Stromleitung übergeht,
wobei der Verbindungsabschnitt 13 um 90 Grad in Bezug auf den Abschnitt 7b zur
Ausbildung der Seitenwand abgebogen ist. Der Abschnitt 7c zur Ausbildung
der Seitenwand zum Haltern des anderen elastischen Streifenabschnitts 3 ist mit
einem Abschnitt 7e versehen, zur Ausbildung einer Seitenwand
entgegengesetzt zu dem Abschnitt 7a zur Ausbildung jener
Seitenwand, die stetig in den Anbringungsabschnitt 9 für die Stromleitung übergeht,
wobei der Verbindungsabschnitt 13 um 90 Grad in Bezug auf den Abschnitt 7c zur
Ausbildung der Seitenwand abgebogen ist, so dass er den Abschnitt 7d zur Ausbildung
der voranstehend geschilderten Seitenwand überlappt. Ein Vorsprungsabschnitt 25 in
Form einer Zunge, der zu dem elastischen Streifenabschnitt 3 hin
vorspringt, ist an einem Rand des Abschnitts 7e zur Ausbildung
der einen Seitenwand des rohrförmigen
Abschnitts 7 auf der Seite eines abgebogenen Abschnitts
des Abschnitts 7e sowie des Abschnitts 7c zur
Ausbildung der stetig in den Abschnitt 7e übergehenden
Seitenwand und auf einem Rand vorgesehen, entlang welchem der elastische
Streifenabschnitt 3 verläuft.
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Der rohrförmige Abschnitt 7 ist
zylinderförmig
ausgebildet, durch Biegen der Abschnitte 7a bis 7e des
rohrförmigen
Abschnitts 7 zur Ausbildung der jeweiligen Seitenwände, die
auf diese Weise hergestellt werden, im abgewickelten Zustand. Hierbei
wird ein Eckabschnitt des zylindrischen Abschnitts 7 durch
eine gekrümmte
Oberfläche
gebildet. Wie in den 1 bis 3 gezeigt, wird die Seitenwand
des rohrförmigen
Abschnitts 7, welche nicht den elastischen Streifenabschnitt 3 oder
den Verbindungsabschnitt 13 haltert, dadurch hergestellt,
dass eine Überlappung
des Abschnitts 7e zur Ausbildung der Seitenwand und des
Abschnitts 7d zur Ausbildung der Seitenwand erfolgt. In
den Seitenwänden,
die durch die Abschnitte 7d und 7e zur Ausbildung
der Seitenwände
ausgebildet werden, ist ein Randabschnitt 27, der in Richtung
des Verlaufs der Buchsenklemme 1 des Abschnitts 7e zur
Ausbildung der Seitenwand verläuft,
in Seitenrichtung der Buchsenklemme 1 gewölbt, auf
einer Seite eines Eckabschnitts des Abschnitts 7b zur Ausbildung
der Seitenwand, und des Abschnitts 7d zur Ausbildung der
Seitenwand in einem Zustand, in welchem eine gekrümmte Oberfläche des
Eckabschnitts überlappt wird,
und eine Position entsprechend einer Außenoberfläche des Abschnitts 7b zur
Ausbildung der Seitenwand erreicht.
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Der Vorsprungsabschnitt 25 ist
in derselben Ebene wie jener des Abschnitts 7e zur Ausbildung der
Seitenwand vorgesehen, der mit dem Vorsprungsabschnitt 25 versehen
ist, wenn der rohrförmige
Abschnitt 7 durch Biegen hergestellt wird. Weiterhin ist
der Vorsprung 25 auf einer Seite eines Eckabschnitts entgegengesetzt
zur Seite eines Eckabschnitts des Abschnitts 7b angeordnet,
der die Seitenwand bildet, und des Abschnitts 7d zur Ausbildung
der Seitenwand jener Seitenwand, die durch die Abschnitte 7d und 7e zur
Ausbildung der Seitenwand gebildet wird, also auf der Seite eines
Eckabschnitts des Abschnitts 7c zur Ausbildung der Seitenwand und
des Abschnitts 7e Ausbildung der Seitenwand. Weiterhin
ist der Vorsprungsabschnitt 25 in Seitenrichtung der Buchsenklemme 1 gewölbt, in
jenem Zustand, in welchem er die gekrümmte Oberfläche des Eckabschnitts des Abschnitts 7c zur
Ausbildung der Seitenwand und des Abschnitts 7e zur Ausbildung der
Seitenwand überlappt,
wobei ein Vorderende des Vorsprungs 25 eine Position entsprechend
einer äußeren Oberfläche des
Abschnitts 7c zur Ausbildung der Seitenwand erreicht. Auf
diese Weise wird an der Seitenwand, die durch die Abschnitte 7d und 7e zur Ausbildung
der Seitenwand gebildet wird, eine Ebene durch den Randabschnitt 27 des
Abschnitts 7e zur Ausbildung der Seitenwand über dem
vorderen Ende des Vorsprungsabschnitts 25 ausgebildet,
also von einer äußeren Oberfläche des
Abschnitts 7b zur Ausbildung der Seitenwand über eine äußere Oberfläche des
Abschnitts 7c zur Ausbildung der Seitenwand.
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Als nächstes erfolgt die Erläuterung
eines Beispiels für
den Aufbau eines Gehäuses
zur Ausbildung eines Sicherungskastens durch Anbringung der Buchsenklemme 1 gemäß der Ausführungsform. Weiterhin
kann, obwohl hier ein Gehäuse
eines Sicherungskastens zur Anbringung einer einzelnen Sicherung
erläutert
wird, der Sicherungskasten so ausgebildet sein, dass mehrere Sicherungen
dort vorgesehen werden können.
In diesem Fall wird ein Aufbau vorgesehen, bei welchem mehrere hier
geschilderte Gehäuse
miteinander verbunden werden.
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Wie in den 4 und 5 gezeigt,
ist ein Gehäuse 29 eines
Sicherungskastens kastenförmig
in Form eines Quaders ausgebildet, und ist mit einer Sicherungeinführungsöffnung 31 zur
Anbringung einer Sicherung an einem Endabschnitt und mit Rechteckform
versehen. Wie aus 6 hervorgeht,
ist der andere Endabschnitt des Gehäuses 29 in Rechteckform
mit zwei Buchsenklemmeneinführungsöffnungen 35 versehen,
damit die Buchsenklemmen 1 in zwei Hohlräume 33 eingeführt werden
können,
welche jeweils einen Raum zur Aufnahme der beiden Buchsenklemmen 1 bilden,
wenn der Sicherungskasten vereinigt ist. Wie aus 5 hervorgeht, ist die Sicherungseinführungsöffnung 31 mit
einer Form ausgebildet, welche der Form der anzubringenden Sicherung
entspricht, und wird durch einen Öffnungsabschnitt 31a mit
Rechteckform und durch Öffnungsabschnitte 31b mit
Schlitzform ausgebildet, deren Breite geringer ist als jene des Öffnungsabschnitts 31a,
und die sich jeweils von Zentren von Randabschnitten auf Seiten
der beiden kurzen Seiten des Öffnungsabschnitts 31a zu
Randabschnitten auf Seiten von zwei kurzen Seiten entsprechend Oberflächen der
Rechteckform erstrecken, die durch die Sicherungseinführungsöffnungen 31 des
Gehäuses 29 gebildet
werden.
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Wie in 6 gezeigt,
sind die Buchsenklemmeneinführungsöffnungen 35 Öffnungen
mit quadratischer Form, in welche die Buchsenklemme 1 eingeführt werden
kann, und werden so hergestellt, dass eine Öffnung 37 mit Rechteckform,
die an einem zentralen Abschnitt einer Oberfläche mit Rechteckform vorgesehen
ist, zwischen den Buchsenklemmeneinführungsöffnungen 35 des Gehäuses 29 angeordnet wird.
Wie in 7 gezeigt, verlaufen
die Buchsenklemmeneinführungsöffnungen 35 jeweils
stetig zu den Hohlräumen 33,
welche Räume
in Form eines quadratischen Zylinders darstellen, in welche die Buchsenklemmen 1 eingeführt werden
können,
die an der Innenseite des Gehäuses 29 vorgesehen
sind. Drei Oberflächen
jedes der beiden Hohlräume 33 werden
durch drei Seitenwände
des Gehäuses 29 unterteilt.
Daher wird, wie in 6 gezeigt,
jeder der beiden Hohlräume 33 durch
eine Oberfläche
mit Rechteckform unterteilt, die mit der Sicherungseinführungsöffnung 31 versehen
ist, wobei jede der Seitenwände 29a,
die einander gegenüberliegen,
um kurze Seiten von Oberflächen
in Rechteckform auszubilden, mit den Buchsenklemmeneinführungsöffnungen 35 und
einander entgegengesetzten Seitenwänden 29b versehen
ist, welche lange Seiten bilden.
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Wie in den 5 bis 7 gezeigt,
sind Lanzen 39 jeweils an Abschnitten entsprechend Oberflächen auf
Seiten in dem Gehäuse 29 vorgesehen,
an welchen die beiden Hohlräume 33 stetig
ineinander übergehen.
Ein Endabschnitt der Lanze 39 ist an einer Seite des Gehäuses 29 befestigt,
die mit der Buchsenklemmeneinführungsöffnung 35 versehen ist,
und sich von der Seite der Buchsenklemmeneinführungsöffnung 35 zur Seite
der Sicherungseinführungsöffnung 31 des
Gehäuses 29 erstreckt.
Der andere Endabschnitt der Lanze 39, der ein freies Ende bildet,
ist mit einem Verriegelungsabschnitt 39a versehen, der
zur Innenseite des Hohlraums 33 vorspringt.
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Wie aus den 7 und 8 hervorgeht,
sind Wände 41,
die jeweils in Richtung der Lanzen 39 vorspringen, an Abschnitten
von Seiten der Lanzen 39 der Seitenwände 29b des Gehäuses 29 vorgesehen, die
einander gegenüberliegen,
und bis zwischen die Verriegelungsvorsprünge 39a der Lanzen 39 und
die Sicherungseinführungsöffnung 31 reichen.
In den Oberflächen,
welche die Hohlräume 33 unterteilen, werden
daher Abschnitte jener Oberflächen
der beiden Hohlräume 33,
die einander gegenüberliegen, und
durch die Lanzen 33 gebildet werden, durch die Lanzen 33 gebildet,
wobei die Wände 41 von
inneren Oberflächen
der Seitenwände 29b des
Gehäuses 29 aneinander
entgegengesetzt vorspringen, so dass die Wände 41 in zwei Seitenrichtungen
der Lanzen 33 vorspringen. Weiterhin werden Abschnitte
der Oberflächen
der beiden Hohlräume 33,
die einander gegenüberliegen,
und nicht mit den Lanzen 33 versehen sind, nur durch die
Wände 41 gebildet,
die zu den inneren Oberflächen
der Seitenwände 29b des Gehäuses 29 einander
gegenüberliegend
vorspringen. Daher werden die Abschnitte der Oberflächen der
beiden Hohlräume 33,
die einander gegenüberliegen,
und nicht mit den Lanzen 33 versehen sind, also jene Abschnitte
von den Verriegelungsabschnitten 39a der Lanzen 39 bis
zwischen die Verriegelungsabschnitte 39a und die Sicherungseinführungsöffnung 31 in
einen Zustand versetzt, in welchem Freiräume mit Schlitzform ausgebildet
werden, die sich in Verlaufsrichtung der Hohlräume 33 erstrecken,
zwischen denen die Wände 41 liegen,
die von den inneren Oberflächen
der Seitenwände 29b des Gehäuses 29 einander
gegenüberliegend
vorspringen.
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Nunmehr erfolgt die Erläuterung
eines charakteristischen Abschnitts der erfindungsgemäßen Buchsenklemme 1 und
des Sicherungskastens, welche die Buchsenklemme 1 mit diesem
Aufbau aufweist. Wie in 9 gezeigt,
wird der Sicherungskasten gemäß der Ausführungsform
mit der Buchsenklemme 1 versehen, bei welcher ein Endabschnitt
einer Stromleitung 43 an dem Anbringungsabschnitt 9 für eine elektrische
Leitung angebracht ist, und wird in den Hohlraum 33 des
Gehäuses 29 von
der Seite des Schutzabschnitts 11 der Buchsenklemme 1 über die
Buchsenklemmeneinführungsöffnung 35 eingeführt. Wenn
die Buchsenklemme 1 an dem Hohlraum 33 des Gehäuses 29 angebracht
wird, wie in den 10 und 11 gezeigt, wird dort die
Buchsenklemme 1 in einem solchen Zustand eingeführt, in
welchem die Außenoberfläche des
Verbindungsabschnitts 13 und die Innenoberfläche der
Seitenwand 29a des Gehäuses 29,
welche den Hohlraum 33 unterteilen, einander gegenüberliegen,
bis sie in Berührung
mit der Innenoberfläche
eines Wandabschnitts 45 versetzt werden, der den Öffnungsabschnitt 31b mit
Schlitzform der Sicherungseinführungsöffnung 31 des
Gehäuses 29 bildet.
Hierdurch wird der Verriegelungsabschnitt 39a der Lanze 39 in
Eingriff mit einem Rand der Seitenwand gebracht, die durch Überlappung
der Abschnitte 7d und 9e zur Ausbildung der Seitenwand des
rohrförmigen
Abschnitts 7 der Buchsenklemme 1 an der Seite
des Anbringungsabschnitts 9 für die Stromleitung ausgebildet
wird, und wird die Buchsenklemme 1 fest in dem Hohlraum 33 des
Gehäuses 29 verriegelt.
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Wenn die Buchsenklemme 1 an
dem Hohlraum 33 des Gehäuses 29 angebracht
ist, wie in 11 und 12 gezeigt, werden Oberflächen der Wände 41,
die an Innenoberflächen
der Seitenwände 29b des
Gehäuses 29 einander
gegenüberliegend an
der Seite des Hohlraums 33 vorspringen, jeweils in den
Zustand versetzt, in welchem sie einer Außenoberfläche des Randabschnitts 27 des
Abschnitts 7e zur Ausbildung der Seitenwand gegenüberliegen,
die in Richtung entlang der Verlaufsrichtung der Buchsenklemme 1 und
einer Außenoberfläche des
Vorsprungsabschnitts 25 verläuft. Dadurch, dass die jeweiligen
Oberflächen
der Wände 41,
die zu den Innenoberflächen
der Seitenwände 29b des
Gehäuses 29 hin
vorspringen, die einander an der Seite des Hohlraums gegenüberliegen,
und die Außenoberflächen des
Seitenrandes 27 des Abschnitts 7e zur Ausbildung
der Seitenwand und die Außenoberfläche des
Vorsprungsabschnitts 25 in Berührung miteinander gelangen,
wird eine Bewegung der Buchsenklemme 1, bei welcher sie
sich um eine Drehachse in Richtung entlang der Einführungsrichtung
der Buchsenklemme 1 drehen kann, eingeschränkt. Daher kann
ein Klappern der Buchsenklemme 1 kaum durch das Vorhandensein des
Randabschnitts 27 des Abschnitts 7e hervorgerufen
werden, der die Seitenwand bilden soll, die in Seitenrichtung der
Buchsenklemme 1 gewölbt
ist, an einer Eckabschnittsseite der Seitenwand, welche der Oberfläche des
Hohlraums 33 des rohrförmigen
Abschnitt 7 gegenüberliegt,
wobei ein Spielraum mit Schlitzform entlang der Einführungsrichtung
der Buchsenklemme 1 der Seitenwand vorgesehen ist, und
der Vorsprungsabschnitt 25 auch in Seitenrichtung der Buchsenklemme 1 an
der anderen Eckabschnittsseite gewölbt ist.
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Als nächstes erfolgt die Erläuterung
des äußeren Aufbaus
der Sicherung, die an dem Sicherungskasten angebracht ist, der durch
Anbringung der Buchsenklemme 1 gemäß der Ausführungsform an dem Gehäuse 29 ausgebildet
wird. Der Sicherungskasten, der durch Anbringung der Buchsenklemme 1,
die bei der Ausführungsform
vorgesehen ist, an dem Gehäuse 29 ausgebildet
wird, kann mit einer Minisicherung versehen sein, nicht dargestellt, sowie
mit einer verkleinerten Minisicherung, die durch Verringerung der
Höhe einer Minisicherung ausgebildet
wird, die in 9 gezeigt
ist, und kann für
die Minisicherung als auch für
die verkleinerte Minisicherung verwendet werden. Die Minisicherung
ist eine Sicherung, die einen wohlbekannten Aufbau aufweist, bei
welchem zwei Teile von Steckerzungen mit Streifenform gegenüber einer
schlanken Oberfläche
eines Hauptkörpers
gewölbt
ausgebildet sind, dessen Außenform
im wesentlichen die Form eines ebenen Quaders ist.
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Bei der verkleinerten Minisicherung 47 sind Steckerzungen 47b mit
Streifenform, vereinigt mit einem Hauptkörper 47a, an zwei
Seitenabschnitten des Hauptkörpers 47a vorgesehen,
dessen Außenform
im wesentlichen die Form eines ebenen T ist, wobei die Gesamtform
eine Außenform
ist, welche im wesentlichen die Form eines ebenen Quaders ist, dessen
Abmessungen gleich jener eines Hauptkörpers der Minisicherung sind.
Auf diese Weise sind bei der verkleinerten Minisicherung 47 zwei
Teile der Steckerzungen kaum gegenüber dem Hauptkörper wie bei
der Minisicherung gewölbt,
wobei die Gesamtform einschließlich
der Steckerzungen 47b eine Außenform ist, welche im wesentlichen
die Form eines ebenen Quaders hat, mit Abmessungen gleich jenen des
Hauptkörpers
der Minisicherung. Daher wird die Höhe der verkleinerten Minisicherung 47 kleiner
als bei der Minisicherung ausgebildet, so dass sie kleiner ist als
die Minisicherung.
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Wenn die verkleinerte Minisicherung 47 an dem
Sicherungskasten angebracht wird, wird ein Abschnitt des Hauptkörpers 47a,
der zwischen den Steckerzungen 47b vorgesehen ist, in den Öffnungsabschnitt 31a mit
Rechteckform der Sicherungseinführungsöffnung 31 des
Gehäuses 29 eingeführt, und werden
zwei Teile der Steckerzungen 47b jeweils in die Öffnungsabschnitte 31b mit
Schlitzform der Sicherungseinführungsöffnung 31 eingeführt. Hierdurch
wird die Steckerzunge 47b der verkleinerten Minisicherung 47 zwischen
die beiden elastischen Streifenabschnitte 33 von der Öffnung 21 aus
eingeführt,
die an dem Vorsprungsabschnitt 11 der Buchsenklemme 1 vorgesehen
ist, der in der Nähe
der Innenoberfläche
der Wand 45 angeordnet ist, die mit dem Öffnungsabschnitt 31b mit
Schlitzform der Sicherungseinführungsöffnung 31 des
Gehäuses 29 versehen
ist. Hierbei wird jener Abschnitt des Hauptkörpers 47a der verkleinerten
Minisicherung 47, der sich zwischen den Steckerzungen 47b befindet,
in den Spalt mit Schlitzform eingeführt, der sich in Verlaufsrichtung
des Hohlraums 33 erstreckt, sandwichartig eingeschlossen
durch die Wände 41,
die an den Innenoberflächen
der Seitenwände 29b des
Gehäuses 29 einander
gegenüberliegend
vorspringen.
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Andererseits ist in dem Gehäuse des
Sicherungskastens zur Anbringung der verkleinerten Minisicherung 47,
um zu verhindern, dass sich der Abschnitt der Hauptkörpers 47a der
verkleinerten Minisicherung 47, der zwischen den Steckerzungen 47b angeordnet
ist, mit der Wand stört,
welche den Hohlraum 33 unterteilt, in den Oberflächen zum
Unterteilen des Hohlraums 33 an einem Abschnitt an der
Seite der Sicherungseinführungsöffnung 31 des
Verriegelungsabschnitts 39a der Lanze 39 der dem
durchgehenden Hohlraum 33 gegenüberliegenden Oberfläche ein
Spielraum zum Einführen
des Abschnitts des Hauptkörpers 47a der
verkleinerten Minisicherung 47 erforderlich, der zwischen
den Steckerzungen 47b angeordnet ist, und können nur
die Wände 41 vorhanden
sein, die gegenüber
den Innenoberflächen
der Seitenwände 29b des
Gehäuses 29 einander
gegenüberliegend
vorspringen.
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Wenn eine Buchsenklemme 49 nach
dem Stand der Technik bei dem Gehäuse 29 angebracht wird,
wie in 13 gezeigt, so werden
infolge der Tatsache, dass Eckabschnitte eines rohrförmigen Abschnitts 51 durch
gekrümmte
Oberflächen
gebildet werden, und daher in Abhängigkeit von der Beziehung
zwischen dem Durchmesser der gekrümmten Oberfläche und
der Breite zwischen den Innenoberflächen der Wände 41, die gegenüber den
Innenoberflächen
der Seitenwände 29b des
Gehäuses 29 einander
gegenüberliegend
vorspringen, an der Oberfläche
des Hohlraums 33, die mit dem schlitzförmigen Spielraum des Gehäuses 29 versehen
ist, die Innenoberflächen
der Wände 41,
die gegenüber
den Innenoberflächen
der Seitenwände 29b des
Gehäuses 29 einander
gegenüberliegend
vorspringen, also die Oberfläche
der Wand 41 an der Seite des Hohlraums 33 nicht
in Kontakt mit einer Außenoberfläche einer
Seitenwand versetzt, die durch Abschnitte 51d und 51e zur
Ausbildung der Seitenwand des rohrförmigen Abschnitts 51 der
Buchsenklemme 49 gebildet wird, also einer Außenoberfläche des
Abschnitts 51e zur Ausbildung der Seitenwand. Daher bewegt
sich die Buchsenklemme 49 so, dass sie sich um die Drehachse
in Richtung entlang der Einführungsrichtung
der Buchsenklemme 49 in den Hohlraum 33 dreht,
so dass ein Klappern der Buchsenklemme 49 hervorgerufen
wird.
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Das Problem der Erzeugung einer Klapperwirkung
der Buchsenklemme ist nicht auf den Sicherungskasten beschränkt, der
mit der verkleinerten Minisicherung versehen ist, sondern tritt
auch bei Gehäusen
verschiedener elektrischer Verbinder auf, bei denen nur eine Wand,
die gegenüber
einer Innenoberfläche
einer Seitenwand vorspringt, an einer Oberfläche vorgesehen werden kann,
welche einen Hohlraum unterteilt, wobei ein Spielraum mit Schlitzform
vorgesehen ist. Darüber
hinaus tritt das Problem auch in jenem Fall auf, in welchem eine
Seitenwand eines rohrförmigen
Abschnitts einer Buchsenklemme einem Abschnitt der Oberfläche des
Hohlraums gegenüberliegt,
die mit einer Lanze versehen ist, abhängig von der Größe und der
Form der Lanze, und von der Größe eines
Spielraums zwischen einem Seitenrand der Lanze, und Wänden, die
von Innenoberflächen
der Seitenwände
des Gehäuses
einander gegenüberliegend
vorspringen. Daher kann das Problem auch bei elektrischen Verbindern
auftreten, die unterschiedliche Aufbauten aufweisen, und ein Gehäuse zum
Verriegeln einer Buchsenklemme in einem Hohlraum mit Hilfe einer
Lanze aufweisen.
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Im Gegensatz hierzu ist bei der Buchsenklemme 1 gemäß der Ausführungsform
der Randabschnitt 27 des Abschnitts 7e zur Ausbildung der
Seitenwand an einer Eckabschnittsseite der Seitenwand angeordnet,
welche der Oberfläche
des Hohlraums 33 gegenüberliegt,
und mit dem schlitzförmigen
Spielraum des rohrförmigen
Abschnitts 7 entlang der Einführungsrichtung der Buchsenklemme 1 der
Seitenwand versehen ist, wobei der Vorsprungsabschnitt 25 an
der anderen Eckabschnittsseite angeordnet ist, so dass die Bewegung
der Buchsenklemme 1 in dem Hohlraum 33 eingeschränkt wird,
und die Buchsenklemme 1 nicht in dem Hohlraum 33 klappern
kann. Unabhängig
von der Ausbildung des Hohlraums des Gehäuses kann daher erreicht werden,
dass die Buchsenklemme kaum in dem Hohlraum klappert.
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(Zweite Ausführungsform)
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Als nächstes erfolgt die Erläuterung
einer zweiten Ausführungsform
einer Buchsenklemme gemäß der vorliegenden
Erfindung unter Bezugnahme auf die 14 bis 16. Die 14 und 15 sind
Perspektivansichten des Außenaufbaus
der Buchsenklemme gemäß der Erfindung. 16 ist eine Perspektivansicht
eines elektrischen Verbinders des Buchsentyps gemäß der Erfindung.
Bei dieser zweiten Ausführungsform
werden jener Aufbau und jener Betriebsablauf, die ebenso wie bei
der ersten Ausführungsform
sind, mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet, so dass auf ihre
erneute Erläuterung
verzichtet wird, und nachstehend nur insoweit der Aufbau und die
charakteristischen Unterschiede erläutert werden, die sich von
jenen der ersten Ausführungsform
unterscheiden.
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Ein Aspekt der Buchsenklemme gemäß der zweiten
Ausführungsform,
der sich von der ersten Ausführungsform
unterscheidet, betrifft die Form der Buchsenklemme. Eine Buchsenklemme 53 gemäß dieser
Ausführungsform
bildet einen elektrischen Verbinder des Buchsentyps, der mit einem
elektrischen Verbinder des Steckertyps verbunden ist, der eine Steckerklemme
aufweist, wobei, wie in den 14 und 15 gezeigt, ein rohrförmiger Abschnitt 35, der
stetig in den Anbringungsabschnitt 9 für eine Stromleitung übergeht,
sich bis zu einem Vorderendabschnitt der Buchsenklemme 53 erstreckt.
Innerhalb des rohrförmigen
Abschnitts 55 ist ein Blech aus einem elastischen Streifenabschnitt 59 mit
Streifenform vorgesehen, das zur Innenseite des rohrförmigen Abschnitts 55 an
einem Abschnitt einer Einführungsöffnung 57 für eine Steckerklemme
zurückgebogen
ist, die an einem Vorderendabschnitt der Buchsenklemme der Buchsenklemme 53 vorgesehen
ist. Die Steckerklemme wird zwischen einer Außenoberfläche des elastischen Streifenabschnitts 59, die
zurückgeklappt
ist, und eine innere Oberfläche eingeführt, die
der äußeren Oberfläche des
elastischen Streifenabschnitts 59 des rohrförmigen Abschnitts 55 gegenüberliegt,
wobei ein Kontakt durch einen Abschnitt gebildet wird, an welchem
der elastische Streifenabschnitt 59 und die Steckerklemme
in Berührung
miteinander gebracht werden. Auf diese Weise ist bei der Buchsenklemme 53 gemäß dieser Ausführungsform
der Verbindungsabschnitt 5, der den elastischen Streifenabschnitt 59 und
dergleichen zum Anschluss an die Steckerklemme aufweist, im Inneren
des rohrförmigen
Abschnitts 55 vorgesehen.
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Die Buchsenklemme 53 wird
ebenfalls durch Abbiegen eines Blechs aus leitfähigem Metall hergestellt, wobei
der rohrförmige
Abschnitt 55 ebenfalls durch Abschnitte 55a bis 55e zur
Ausbildung von Seitenwänden
entsprechend den Abschnitten 7a bis 7e zur Ausbildung
der Seitenwände
der ersten Ausführungsform
gebildet wird, und Eckabschnitte, die durch Abbiegen der Abschnitte 7a bis 7e zur
Ausbildung der jeweiligen Seitenwände gebildet werden, aus gekrümmten Oberflächen bestehen.
Die Seitenwand, die eine innere Oberfläche aufweist, die einer Außenoberfläche des
elastischen Streifenabschnitts 59 des rohrförmigen Abschnitts 55 gegenüberliegt, wird
durch Überlappung
des Abschnitts 55d zur Ausbildung der Seitenwand und des
Abschnitts 55e zur Ausbildung der Seitenwand hergestellt,
entsprechend den Abschnitten 7d und 7e zur Ausbildung
der Seitenwände
gemäß der ersten
Ausführungsform. Ein
Randabschnitt 61 des Abschnitts 55e zur Ausbildung
der Seitenwand, der in Richtung entlang der Verlaufsrichtung der
Buchsenklemme 53 verläuft,
ist in Seitenrichtung der Buchsenklemme 1 in dem Zustand
gewölbt
ausgebildet, in welchem er die gekrümmte Oberfläche des Eckabschnitts an der Eckabschnittsseite
des Abschnitts 55b zur Ausbildung der Seitenwand und des
Abschnitts 55d zur Ausbildung der Seitenwand abdeckt, und
erreicht einen Ort entsprechend einer äußeren Oberfläche des Abschnitts 55 zur
Ausbildung der Seitenwand.
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Vorsprungsabschnitte 63 in
Form einer Zunge, die in Seitenrichtung des rohrförmigen Abschnitts 55 vorspringen,
sind jeweils auf der Seite eines Eckabschnitts entgegengesetzt zur
Seite des Eckabschnitts des Abschnitts 55b zur Ausbildung
der Seitenwand und des Abschnitts 55d zur Ausbildung der Seitenwand
vorgesehen, also an der Seite des Eckabschnitts des Abschnitts 55c zur
Ausbildung der Seitenwand und des Abschnitts 55e zur Ausbildung der
Seitenwand, an Positionen in der Nähe der beiden Endabschnitte
des rohrförmigen
Abschnitts 55. Vorderenden der beiden Vorsprungsabschnitte 63 sind
in Seitenrichtung der Buchsenklemme 53 gewölbt, in
einem Zustand der Überlappung
der gekrümmten
Oberfläche
des Eckabschnitts des Abschnitts 55c zur Ausbildung der
Seitenwand und des Abschnitts 55e zur Ausbildung der Seitenwand,
und erstrecken sich bis zu Positionen entsprechend der Außenoberfläche des
Abschnitts 55c zur Ausbildung der Seitenwand. Der Vorsprungsabschnitt 63 liegt
in einer Ebene, nämlich
jener des Abschnitts 55e zur Ausbildung der Seitenwand,
der mit dem Vorsprungsabschnitt 63 versehen ist, wenn der
rohrförmige
Abschnitt 55 durch Abbiegen hergestellt wird. Auf diese
Weise wird an der Seitenwand, die durch die Abschnitte 55d und 55e zur
Ausbildung der Seitenwand gebildet wird, ein Zustand hervorgerufen,
in welchem eine Ebene von dem Randabschnitt 55 des Abschnitts 55e zur
Ausbildung der Seitenwand bis herüber zum Vorderende des Vorsprungsabschnitts 63 erzeugt
wird.
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Durch Anbringen der Buchsenklemme 53 in einem
(nicht gezeigten) Hohlraum eines Gehäuses 65 wird ein elektrischer
Verbinder des Buchsentyps ausgebildet, der eine Steckerklemmeneinführungsöffnung 67 aufweist,
wie dies in 13 gezeigt
ist. Bei dem Gehäuse 65 des
elektrischen Verbinders des Buchsentyps wird, wie bereits anhand
der ersten Ausführungsform
erläutert,
bei der Buchsenklemme nach dem Stand der Technik Klappern hervorgerufen,
infolge der Größe oder
der Form einer Lanze, nicht gezeigt, der Größe eines Abstands zwischen
einem Seitenrand der Lanze und Wänden,
die gegenüber
inneren Oberflächen
der Seitenwände
des Gehäuses
vorspringen, die einander gegenüberliegen, und
dergleichen.
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Im Gegensatz hierzu kann unter Verwendung
der Buchsenklemme 53 gemäß der Ausführungsform, ähnlich wie
bei der ersten Ausführungsform,
unabhängig
von der Ausbildung des Hohlraums des Gehäuses, die Buchsenklemme praktisch
daran gehindert werden, dass sie in dem Hohlraum klappert.
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Weiterhin ist die Erfindung nicht
auf Buchsenklemmen beschränkt,
die so wie bei der ersten und zweiten Ausführungsform ausgebildet sind,
sondern lässt
sich bei verschiedenen Buchsenklemmen einsetzen, die durch Biegen
eines leitfähigen
Metallblechs hergestellt werden. Weiterhin können die Formen des Randabschnitts
der Seitenwand des rohrförmigen
Abschnitts und des Vorsprungsabschnitts, die Anzahl an Vorsprungsabschnitten
und dergleichen, permanent eingestellt werden. Darüber hinaus werden
die Auswirkungen der Erfindung auch dann erzielt, wenn zumindest
der Abschnitt des Randabschnitts der Seitenwand des rohrförmigen Abschnitts
in den Zustand versetzt wird, in welchem er den Eckabschnitt überlappt.
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Gemäß der Erfindung kann, unabhängig von der
Ausbildung des Hohlraums des Gehäuses,
erreicht werden, dass die Buchsenklemme praktisch nicht in dem Hohlraum
klappert.