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Die
Erfindung betrifft einen Kraftwagen mit einer Karosseriesäule der
im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
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Aus
der DE-PS 856 102 ist ein bereits ein Kraftwagen mit einer Karosseriesäule bekannt,
die sich als gerade Strebe zwischen einem oberen und einem unteren
Rahmenlängsträger des
Kraftwagens erstreckt, wobei die Strebe über ihre gesamte Länge schräg nach hinten
geneigt verläuft.
Die bekannte Karosseriesäule
ist dabei zwischen zwei Vordersitzen des Kraftwagens angeordnet
und überdeckt
mit ihrem unteren Säulenabschnitt
die zugehörigen
Sitzlehnen an ihrer jeweiligen Innenseite, wodurch im Falle eines
seitlichen Aufpralls des Fahrzeugs eine gewisse seitliche Abstützung der
Sitze an der Karosseriesäule
möglich
wäre.
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Im
Serienfahrzeugbau ist es üblich,
Karosseriesäulen
auf ihren dem Wageninnenraum zugewandten Umfangsbereichen mit Säulenverkleidungen
zu versehen.
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Ferner
sind aus dem Serienfahrzeugbau Innenraumbeleuchtungen für Kraftwagen
bekannt, die am Karosseriedach angeordnete Leuchten umfassen. Allein
mit diesen Leuchten ist eine gleichmäßige Ausleuchtung des Wageninnenraums
jedoch schwierig. Da die Leuchten zudem noch einen relativ großen Abstand
von den Fahrzeuginsassen aufweisen können, sind zur guten Ausleuchtung
des Wageninnenraums verhältnismäßig hohe
Helligkeiten der bekannten Leuchten notwendig. Infolge dieser gro ßen Helligkeit
können
aber Blendwirkungen der Innenraumbeleuchtung nicht immer vermieden
werden.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen Kraftwagen mit einer Karosseriesäule der
im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art dahingehend weiterzuentwickeln,
dass eine besonders gleichmäßige und blendarme
Beleuchtung des Wageninnenraums ermöglicht ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Weitere
die Erfindung in vorteilhafter Weise ausgestaltende Merkmale enthalten
die Unteransprüche.
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Der
mit der Erfindung erzielte Vorteil besteht darin, die Karosseriesäule zur
Wageninnenraumbeleuchtung zu nutzen, indem an der Karosseriesäule mindestens
ein Leuchtmittel der Wageninnenraumbeleuchtung angeordnet ist, dessen
Licht von einem großformatigen
Leuchtfeld der Säulenverkleidung abstrahlt.
Durch das großformatige
Leuchtfeld der Karosseriesäule
lässt sich
eine gleichmäßige und
besonders blendarme Beleuchtung das Wageninnenraums erreichen.
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Als
Abdeckung des Leuchtmittels kann dabei besonders einfach die Säulenverkleidung
selbst vorgesehen sein.
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Die
Karosseriesäule
kann als eine Zentralsäule
ausgebildet sein, die bereichsweise zwischen zwei vorderen Sitzen
des Kraftwagens verläuft,
sich wenigstens bis zur Höhe
einer Bordkante der Karosserie erstreckt und in einem Abstand vor
hinteren Sitzplätzen
des Kraftwagens angeordnet ist, wobei die Karosseriesäule zur
besonders gleichmäßigen Beleuchtung
des Wageninnenraums den vorderen Sitzen und den hinteren Sitzplätzen zugeordnete Leuchtfeldbereiche
umfassen, die über
den Umfang der Säulenverkleidung
verteilt angeordnet sind.
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Um
eine besonders steife und kompakte Bauweise zu ermöglichen
kann die Karosseriesäule zumindest über einen
Umfangsbereich eine Fachwerkstruktur mit mehreren Stäben aufweisen,
wobei das Leuchtfeld der Karosseriesäule in einer von Stäben begrenzten
Durchtrittsöffnung
angeordnet ist.
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Die
Karosseriesäule
kann einen Hohlquerschnitt aufweisen, in dem ein Luftführungskanal
einer Belüftungsanordnung
der Karosserie besonders platzsparend verläuft, wobei das Leuchtmittel
zwischen dem Umfang des Luftführungskanals
und dem Leuchtfeld der Säulenverkleidung
angeordnet ist. Somit kann die Karosseriesäule neben ihre tragenden Funktion
und ihrer Funktion als Innenraumbeleuchtung außerdem noch zur Innenraumbelüftung vorgesehen
sein.
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Um
auch mit dem im Hohlquerschnitt der Karosseriesäule verlegten Luftführungskanal
eine gemeinsame Beleuchtung von Leuchtfeldern zu ermöglichen,
die über
den Umfang der Säulenverkleidung verteilt
angeordnet sind, können
als Leuchtmittel zwei Ketten von Punktleuchten vorgesehen sein,
die jeweils zwischen dem Umfang des Luftführungskanals und der Säulenverkleidung
verlaufen und einander über
den Querschnitt der Karosseriesäule
gesehen diametral gegenüberliegen.
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Um
eine einfache und besonders kompakte Bauweise der Karosseriesäule zu ermöglichen,
kann als Leuchtmittel ein Lichtleiter vorgesehen sein. Dabei kann
der Lichtleiter rohrförmig
ausgebildet sein und besonders einfach und platzsparend zumindest bereichsweise
die Kanalwand des Luftführungskanals
bilden.
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Nachfolgend
wird ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung anhand einer zeichnerischen Darstellung näher erläutert.
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In
der Darstellung zeigen:
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1 einen
Kraftwagen mit einer zentralen Karosseriesäule in einer teilweise geschnittenen
Seitenansicht
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2 den
Innenraum des Kraftwagens im Bereich der zentralen Karosseriesäule in einer
perspektivischen Schrägansicht,
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3 die
Karosseriesäule
gemäß 2 in einer
perspektivischen Einzeldarstellung,
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4 einen
Schnitt durch die Karosseriesäule
gemäß der Linie
IV-IV in 3 und
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5 eine
alternative Ausführungsform
einer zentralen Karosseriesäule
mit angrenzenden Bereichen des Karosseriedaches in einer teilweise
im Schnitt dargestellten Schrägansicht.
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In 1 und 2 ist
ein viertüriger
Kraftwagen 1 mit zwei vorderen sowie zwei hinteren Seitentüren dargestellt,
der einen Fahrer- 2 und einen Beifahrersitz 3 sowie
zwei hintere Sitzplätzen 4 und 5 umfasst.
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Die
Karosserie des Kraftwagens 1 ist in üblicher Schalenbauweise aus
tiefgezogenen Blechteilen hergestellt und weist einen durch zwei
seitliche Längsträger begrenzten
Karosserieboden 6 auf, der in der Mittel-Längsebene
des Kraftwagens 1 einen erhabenen Mitteltunnel bildet.
von den seitlichen Längsträgern der
Karosserie ragt jeweils ein zugehöriger B-Säulenstummel
der Karosserieseitenwand nach oben hin ab, wobei die von Coupe-Kraftwagen bekannten
B-Säulenstummel
sich ihrer Länge
nach jeweils bis zu einer Bordkante, bzw. Gürtellinie der Karosserie erstrecken.
Vom Mitteltunnel erhebt sich spiegelsymmetrisch um die Mittel-Längsebene
des Kraftwagens 1 eine mittlere Karosseriesäule 7,
die sich ihrer Länge
nach vom Boden 6 bis zu einem Dach 8 der Karosserie
erstreckt und an ihrem oberen und unteren Endbereich mit dem Dach 8 bzw.
dem Boden 6 der Karosserie verschweißt ist.
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In
Verbindung mit 3 ist ersichtlich, dass die
Karosseriesäule 7 eine
in Schalenbauweise aus Stahlblech hergestellte Tragstruktur 9 umfasst.
In ihrem unteren Endabschnitt ist die Tragstruktur 9 der Karosseriesäule 7 unterhalb
einer Gabelstelle in zwei seitliche Stützschenkel 10 auf
gespreizt, die jeweils ein kastenförmiges, umlaufend geschlossenes
Hohlprofil aufweisen und auf einander entgegengesetzten Wandseiten
des Mitteltunnels verlaufen. Die Stützschenkel 10 der
Karosseriesäule 7 sind
im Hohlquerschnitt einer Mittelarmkonsole 11 der vorderen
Sitze 2 und angeordnet und somit zum Wageninnenraum hin
abgedeckt.
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Im
Anschluss an ihre Gabelstelle weist die Tragsäule 7 einen ovalen
Hohlquerschnitt auf und geht mit einer weichen Krümmung in
einen mittleren Säulenabschnitt über, der
schräg
nach hinten verläuft und
gegenüber
dem unteren Säulenabschnitt
deutlich stärker
nach hinten geneigt ist. Der mittlere Säulenabschnitt ist somit in
Längsrichtung
des Wagens 1 gesehen gegenüber dem unteren Säulenabschnitt nach
hinten zurückspringend
angeordnet. Der mittlere Säulenabschnitt
verläuft
mit kontinuierlich abnehmenden Querschnitt von der Gabelstelle aus
schräg nach
oben bis zu einer hinteren Scheitelstelle, an der ein vertikal nach
oben gerichteter oberer Endabschnitt der Tragsäule 7 anschließt. Der Übergang zwischen
dem mittleren Säulenabschnitt
und dem vertikalen oberen Endabschnitt der Tragsäule 7 ist dabei mit
einer weichen Krümmung
gestaltet. Der oberer Endabschnitt der Tragsäule 7 weist ebenfalls einen
ovalen Hohlquerschnitt auf und schließt an einem mittleren Dachknoten 12 mit
einem nach oben hin trichterförmig
erweitertem Hohlquerschnitt an das Dach 8 der Karosserie
an.
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Der
mittlere Dachknoten 12 ist über nicht gezeigte Dachstreben
an den seitlichen Dachholmen des Karosseriedaches 8 abgestützt, wobei
insgesamt vier Dachstreben vorgesehen sind, die ausgehend vom mittleren
Dachknoten 12 kreuzförmig
nach schräg
außen
zum Dachholm ihre Wagenseite verlaufen.
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Im
Höhenbereich
zwischen ihrer Gabelstelle und dem Dachknoten 12 weist
die Tragstruktur 9 der Karosseriesäule 7 einen ovalen
Hohlquerschnitt auf und ist an ihrem Außenumfang als Stabwerk ausgebildet.
Das Stabwerk der Tragstruktur 9 ist einteilig als Blechschale
aus Aluminium ausgebildet und umfasst mehrere jeweils streifenförmig ausgebildete Stäbe 13, 14, 15 und 16,
die an zugehörigen
Knotenpunkten miteinander verbunden sind.
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Der
vordere 13 und der hintere Konturstab 14 verlaufen
jeweils entlang der vorderen bzw. der hinteren Nahtlinie der Karosseriesäule 7 nach
oben und bilden eine durchgehende Verbindung von der Gabelstelle
zum mittleren Dachknoten 12.
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Die
seitlichen Konturstäbe 15 sind
um neunzig Grad versetzt zum vorderen und hinteren Konturstab 13 und 14 angeordnet
und verlaufen entlang der seitlichen Nahtlinien der Karosseriesäule 7 nach oben,
während
die kürzeren
Verbindungsstäbe 16 strebenförmige Querverbindungen
zwischen den Konturstäben 13, 14 und 15 bilden.
Die Verbindungsstäbe 16 verlaufen
entlang des Außenumfangs
der Karosseriesäule 7 schräg nach oben
und weisen über
ihre Länge
jeweils eine an die ovale Außenkontur
der Karosseriesäule 7 angepasste
Krümmung auf.
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Die
Stäbe 13, 14, 15 und 16 der
Karosseriesäule
weisen jeweils auf ihrer dem Wageninnenraum zugewandten Breitseite
eine polierte Oberfläche
auf, so dass für
die Stäbe 13, 14, 15 und 16 keine
weitere Abdeckung oder Verkleidung notwendig ist. Einander benachbarte
Stäbe 13, 14, 15 und 16 der
Karosseriesäule 7 begrenzen
jeweils fensterförmige
Durchtrittsöffnungen 17,
die über
die Höhe
und den Umfang der Karosseriesäule 7 verteilt
angeordnet sind. Die Durchtrittsöffnungen 17 sind
jeweils passgenau durch eine zugehörige Abdeckscheibe 18 verschlossen,
wobei die Abdeckscheiben 18 aus einem durch scheinenden
Kunststoffmaterial hergestellt sind und ein großformatiges Leuchtfeld 19 zur
Beleuchtung des Wageninnenraums bilden.
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In
Verbindung mit 4 ist ersichtlich, dass als
Leuchtmittel zur Beleuchtung der Leuchtfelder 19 eine vordere 20 und
eine hintere Kette 21 von Leuchtdioden 22 vorgesehen
sind. Die Diodenketten 20 und 21 sind im Hohlquerschnitt
der Karosseriesäule 7 angeordnet
und verlaufen jeweils entlang des vorderen 13 bzw. des
hinteren Konturstabes 14 der Karosseriesäule, wobei
jede der Diodenketten 20 und 21 über nicht
gezeigte Punktbefestigungsmittel am zugehörigen Konturstab 13 bzw. 14 der
Karosseriesäule 7 befestigt
ist.
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Die
Diodenketten 20 und 21 umfassen jeweils Haltemittel
für die
zugehörigen
Leuchtdioden 22 sowie einen elektrischen Leiter, der an
das Bordnetz des Kraftwagens angeschlossen ist. Als Leuchtdioden 22 sind
Weißlichtdioden
vorgesehen. Die Lichtleistung der Dioden 22 und die Lichtdurchlässigkeit
der Abdeckscheiben 18 ist dabei konstruktiv so ausgelegt,
dass bei Dunkelheit eine diffuse und weitgehend blendfreie Dauerbeleuchtung
sowohl der vorderen 2 und 3 als auch der hinteren
Sitzplätze 4 und 5 des
Kraftwagens 1 gegeben ist. Dabei ist von Vorteil, dass
die Leuchtfelder 18 der Karosseriesäule 7 hinter den vorderen
Sitzen 2 und 3 angeordnet sind, wodurch beim Blick
der vorderen Fahrzeuginsassen durch die Windschutzscheibe ein direkter
Lichteinfall von den Leuchtfeldern 19 in die Augen der
vorderen Insassen vermieden.
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Über die
Leuchtfelder 19 lassen sich in einfacher Weise Bedienelemente
beleuchten, die an der Mittelkonsole 11 oder der Karosseriesäule 7 angeordnet
sind. Die Beleuchtung der Leuchtfelder 19 kann wahlweise
mittels eines Schalters ein- und
ausschaltbar, über
einen Helligkeitssensor gesteuert oder mit der Außenbeleuchtung
des Kraftwagens gekoppelt sein.
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Des
weiteren wäre
es möglich
eine mehrstufige oder stufenlos einstellbare Beleuchtung der Leuchtfelder 19 vorzusehen,
so dass neben der diffusen Dauerbeleuchtung eine Lese- oder Einstiegsbeleuchtung
der Sitzplätze 2, 3, 4 und 5 möglich ist.
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Im
Hohlquerschnitt der Karosseriesäule 7 verläuft ein
Luftführungskanal 23,
der sich von einem auf dem Karosserieboden 6 angeordneten
Klimagerät 24 bis
zum Dachknoten 12 erstreckt. Der Luftführungskanal 23 ist
durch ein Stahlrohr gebildet, das einen an die Kontur der Karosseriesäule 7 gebogenen Verlauf
aufweist und über
nicht gezeigte Punktbefestigungsmittel an inneren Wandbereichen
der Tragstruktur 9 der Karosseriesäule 7 befestigt ist.
Der Luftführungskanal 23 verläuft dabei
spiegelsymmetrisch im die Mittel-Längsachse der Karosseriesäule 7 im
Bereich zwischen der vorderen 20 und der hinteren Diodenkette 21.
Dabei ist die vordere Diodenkette 20 zur Beleuchtung der
Leuchtfelder 19 auf der vorderen Umfangshälfte und
die hintere Diodenkette 21 zur Beleuchtung der Leuchtfelder 19 auf
der hinteren Umfangshälfte
der Karosseriesäule 7 vorgesehen.
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Dadurch
wäre auch
eine unterschiedliche Beleuchtung der auf der vorderen und auf der
hinteren Umfangshälfte
angeordneten Leuchtfelder 19 möglich, um eine unterschiedlich
intensive Beleuchtung der vorderen 2 und 3 sowie
der hinteren Sitzplätze 4 und 5 zu
ermöglichen.
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Das
Klimagerät 24 ist
Teil einer Belüftungsanordnung
zur Belüftung
und Klimatisierung des Wageninnenraums, wobei die Belüftungsanordnung
neben dem hinteren Klimagerät 24 noch
ein vorderes an der Instrumententafel des Kraftwagens angeordnetes
Klimagerät 25 umfasst.
Die Klimageräte 24 und 25 sind
in üblicher
und daher nicht näher
beschriebener Weise ausgeführt
und umfassen jeweils ein Luftförderaggregat,
einen Wärmetauscher
sowie einen Verdampfer. Das hintere Klimagerät 24 wird über einen
entlang dem Mitteltunnel verlaufenden Zuluftkanal 26 vom
vorderen Klimagerät 25 mit
unkonditionierter Außenluft
versorgt. Diese einströmende
Luft wird im hinteren Klimagerät 24 konditioniert
und strömt
in den Luftführungskanal 23 der
Karosseriesäule 7 aus.
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Über den
Luftführungskanal 23 wird
die im hinteren Klimagerät 24 konditionierte
Luft zu nicht gezeigten, am Karosseriedach 8 angeordneten
Luftausströmern
weitergeleitet. Des weiteren können
auch an der Karosseriesäule 7 selbst
Luftausströmer
angeordnet und vom Luftführungskanal 23 mit
konditionierter Luft gespeist sein. Durch den Luftführungskanal 23 wird
außerdem
eine Kühlung
der wärmeempfindlichen
Dioden 22 erreicht.
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In 5 ist
eine alternative Ausführung
einer Karosseriesäule 7a dargestellt,
welche die gleiche Tragstruktur 9 und die gleichen Leuchtfelder 19 wie die
Karosseriesäule 7 aufweist
und sich von dieser lediglich durch einen alternativ ausgeführten Luftführungskanal 23a unterscheidet.
Der Luftführungskanal 23a wird
vom Klimagerät 24 mit
konditionierte Luft versorgt und speist nicht gezeigte Luftausströmer an der
Karosseriesäule 7a und
am Karosseriedach 8.
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Der
Luftführungskanal 23a ist
als rohrförmiges
Kunststoffformteil aus einem durchsichtigen und lichtleitenden Kunststoffmaterial,
wie z. B. Plexiglas hergestellt und erstreckt sich vom hinteren
Klimagerät 24 bis
zum mittleren Dachknoten 12 der Karosseriesäule 7a.
Dabei weist der Luftführungskanal 23a eine
an den Verlauf der Karosseriesäule 7a angepasste,
gekrümmte
Kontur auf und ist mit seinem Querschnitt derart an die Tragstruktur 9 angepasst, dass
der ovale Hohlquerschnitt der Karosseriesäule 7a weitgehend
passgenau vom Luftführungskanal 23a ausgefüllt ist.
Somit sind die fensterförmigen Durchtrittsöffnungen 17 in
der Tragstruktur 9 der Karosseriesäule 7a jeweils vollständig vom
Luftführungskanal 23a überdeckt.
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Zur
Beleuchtung der Leuchtfelder 19 der Karosseriesäule 7a wird
Licht über
eine nicht gezeigte, zwischen den Stützschenkeln 10 der
Karosseriesäule 7a angeordnete
Lichtquelle in den Luftführungskanal 9a eingekoppelt,
wobei das Licht sich aufgrund der lichtleitenden Eigenschaft des
Kunststoffmaterials gleichmäßig über die
Oberfläche
des Luftführungskanals 23a verteilt
und über
die in den fensterförmigen
Durchtrittsöffnungen 17 angeordneten, durchscheinenden
Abdeckscheiben 18 in den Wageninnenraum austritt. Dabei
kann auch vollständig
auf die Abdeckscheiben 18 verzichtet werden, wobei dann
der Luftführungskanal 23a selbst
im Bereich der Durchtrittsöffnungen 17 die
Säulenverkleidung
der Karosseriesäule 7a bildet.
Somit wäre
der Luftführungskanal 23a zugleich
als eine die Leuchtfelder 19 aufweisende Säulenverkleidung
und als Leuchtmittel vorgesehen.
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Neben
den Leuchtfeldern 19 an der Karosseriesäule 7 kann die Innenraumbeleuchtung
des Kraftwagens 1 noch weitere Leuchten umfassen, die z.
B. in üblicher
und daher nicht näher
beschriebener Weise am Karosseriedach 8, an den Seitentüren oder
an den übrigen
Karosseriesäulen
den Kraftwagens 1 angeordnet sein könnten. Dadurch könnte die
Ausleuchtung des Wageninnenraums noch weiter verbessert werden.