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DE102007024880B4 - Verkleidung zur Verwendung in einem Innenraum eines Fahrzeugs - Google Patents

Verkleidung zur Verwendung in einem Innenraum eines Fahrzeugs Download PDF

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Abstract

Verkleidung (10) zur Verwendung in einem Innenraum eines Fahrzeugs, insbesondere eines Personenkraftwagens, wobei die Verkleidung (10) einen Bestandteil eines Luftkanals (9, 11) bildet, wobei der Luftkanal (9, 11) durch die Verkleidung (10) und eine im Bereich einer Rückseite der Verkleidung (10) angeordnete Luftschale (6, 15) gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verkleidung (10) eine B-Säulenverkleidung (10) ist, ein Verkleidungsabschnitt (12) der Verkleidung (10) zwei parallele Schenkel (13) und einen die beiden Schenkel (13) verbindenden Steg (14) aufweist, wobei der Steg (14) auf seiner Innenseite mit zwei horizontal beabstandeten Aufnahmen (19) für die Luftschale (6, 15) versehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verkleidung zur Verwendung in einem Innenraum eines Fahrzeugs, insbesondere eines Personenkraftwagens.
  • Solche Verkleidungen sind aus der Praxis vielfältig bekannt, beispielsweise als A-, B-, C-, D-Säulenverkleidung, Türverkleidung, Einstiegsverkleidung im Bereich einer Tür, Seitenwandverkleidung, Kofferraumverkleidung.
  • Insbesondere Personenkraftwagen sind in aller Regel mit einem Lüftungssystem im Bereich einer Verkleidung versehen.
  • In der EP 1 762 406 A1 ist ein Lüftungssystem für die Scheiben und die Passagiersitze eines Fahrzeugs beschrieben, wobei das Belüftungssystem Belüftungsöffnungen in der B-Säule des Fahrzeugs für ein Seitenfenster aufweist, die durch einen Luftführungskanal – nachfolgend kurz Luftkanal genannt – mit Luft versorgt werden. Der Luftkanal ist in die B-Säule des Fahrzeugs eingebaut. Luftkanal und Verkleidung stellen separate funktionelle Einheiten dar.
  • In der DE 10 2004 005 481 A1 ist bei einem Kraftfahrzeug ein Lüftungssystem für den Fahrzeuginnenraum beschrieben, das Luftkanäle aufweist, wobei der jeweilige Luftkanal beispielsweise ein Spritzgussteil aus Kunststoff ist oder aus Aluminium besteht. Der Luftkanal verläuft beispielsweise entlang eines Dachträgers und entlang der A-Säule des Kraftfahrzeugs. Der Luftkanal stellt somit gleichfalls eine funktionelle Einheit dar.
  • In der DE 103 47 841 A1 ist ein Kraftwagen mit einer Karosseriesäule beschrieben, die von einem Bodenbereich in Richtung eines Dachbereichs der Karosserie absteht und auf einer dem Wageninnenraum zugewandten Umfangswand eine Säulenverkleidung aufweist. Die Karosseriesäule weist einen Hohlquerschnitt auf, in dem ein Luftkanal einer Belüftungsanordnung der Karosserie verläuft. Bei dieser Anordnung stellen die Säulenverkleidung und der Luftkanal separate Funktionseinheiten dar.
  • In der US 7 044 537 B2 ist eine Luftkanalanordnung eines Kraftfahrzeugs beschrieben, wobei der Luftkanal durch die Verkleidung und eine im Bereich der Rückseite der Verkleidung angeordnete Schale gebildet ist.
  • In der DE 601 23 455 T2 ist eine Klimakanalanordnung für das Armaturenbrett eines Fahrzeugs beschrieben, wobei ein erstes Leitungsglied gebildet wird, indem ein Abschnitt eines rückseitigen Formtafelglieds als Abschnitt seiner Umfangswand verwendet wird. Ein weiterer Abschnitt wird durch einen wannenförmigen Leitungskörper gebildet.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Verkleidung eines Fahrzeugs dahingehend zu optimieren, dass die Funktionalität der Verkleidung gesteigert ist.
  • Die Erfindung schlägt eine Verkleidung zur Verwendung in einem Innenraum eines Fahrzeugs, insbesondere eines Personenkraftwagens vor, wobei die Verkleidung Bestandteil eines Luftkanals bildet, wobei der Luftkanal durch die Verkleidung und eine im Bereich einer Rückseite der Verkleidung angeordnete Luftschale gebildet ist, die Verkleidung eine B-Säulenverkleidung ist, ein Verkleidungsabschnitt der Verkleidung zwei parallele Schenkel und einen die beiden Schenkel verbindenden Steg aufweist, wobei der Steg auf seiner Innenseite mit zwei horizontal beabstandeten Aufnahmen für die Luftschale versehen ist.
  • Aufgrund der erfindungsgemäßen Gestaltung ist somit im Fahrzeug kein separater Luftkanal anzuordnen bzw. zu verlegen und dort zu positionieren, sondern es wird der Luftkanal gebildet durch das Zusammenwirken der Verkleidung, die einen Wandungsbereich des Luftkanals darstellt, mit der Luftschale, die den anderen Wandungsbereich des Luftkanals darstellt. Da die Verkleidung ohnehin vorgesehen ist, ist es nur nötig, zusätzlich die Luftschale vorzusehen.
  • In aller Regel wird die Luftschale so ausgebildet sein, dass sie, bezogen auf die Längserstreckung des durch Luftschale und Verkleidung gebildeten Luftkanals, eine Rückwand und zwei Seitenflächen besitzt. Die Deckfläche zum Abdecken der Luftschale wird dann durch die Verkleidung gebildet. Demzufolge ist der Luftkanal, bezogen auf dessen Längserstreckung, nur vorne und hinten offen und ist so zum Führen bzw. Durchleiten von Luft zu einer gewünschten Stelle im Innenraum des Fahrzeugs geeignet.
  • Grundsätzlich kann die Verkleidung und die Luftschale ein Bauteil darstellen, das unmittelbar bei der Herstellung von Verkleidung bzw. Luftschale gebildet wird. Die Verkleidung und die Luftschale können auch separate Bauteile darstellen. Die Luftschale wird mit der Verkleidung beispielsweise verschweißt, verklebt oder verklipst. Wie vorstehend beschrieben, kann der Luftkanal auch durch einen entsprechenden Prozess in einem Herstellungsschritt mit der Verkleidung entstehen.
  • Wird die Luftschale mit der Verkleidung verbunden (z. B. verklipst, punktweise verschweißt oder geklebt), ist zwischen diesen Teilen vorzugsweise eine Abdichtung vorgesehen, so dass eine ungewünschte Luftleckströmung zwischen Verkleidung und Luftschale vermieden wird.
  • Die Luftschale weist insbesondere ein U-förmiges Profil auf. Für den Fall, dass Luftschale und Verkleidung durch Einstecken miteinander verbindbar sein sollen, wird es als vorteilhaft angesehen, wenn die Luftschale im Querschnitt zwei Schenkel und einen diese verbindenden Steg aufweist, wobei die Schenkel im Bereich ihrer freien Enden in Aufnahmen der Verkleidung einsteckbar, insbesondere abgedichtet einsteckbar sind.
  • Die Verbindung zwischen Luftschale und Verkleidung erfolgt insbesondere in einem ebenen Wandungsbereich der Verkleidung.
  • Die B-Säulenverkleidung ist vorzugsweise mit mindestens einem zweiten Verkleidungsteil verbindbar und/oder überlappend anordbar. Demzufolge ist der Luftkanal an der Übergangsstelle der Verkleidungsteile getrennt. Das eine Verkleidungsteil kann nun auf das bereits verbaute Verkleidungsteil senkrecht oder waagerecht aufgesteckt werden oder um einen Drehpunkt in dem dem verbauten Verkleidungsteil abgewandten Bereich des einen Verkleidungsteils eingeschwenkt werden. Bei diesem Montageprozess wird der Luftkanal des zu montierenden Verkleidungsteils, insbesondere durch entsprechend aufgestellte Flansche, in den Luftkanal des bereits montierten Verkleidungsteils eingeführt. Diese Führung kann gleichzeitig als Dichtung dienen. Sie kann durch einen Schaum, 2K-Material, Filmhaut oder ein anderes Material noch optimiert werden. Die Führung kann in das zu verbauende Verkleidungsteil oder in das bereits eingebaute Verkleidungsteil integriert sein. Die Dichtfunktion kann durchaus auch durch eine umlaufende Nut in dem einen Verkleidungsteil und einen abgestellten Flansch in dem anderen Verkleidungsteil dargestellt werden.
  • Auf der Rückseite der Luftschale, somit auf der dem Luftkanal abgewandten Seite der Luftschale bieten sich Integrationsmöglichkeiten für Gurtführung, Halter zur Kabelführung, Halter zur Schlauchführung. In die Wandung der Luftschale können Kanäle, z. B. für Kabel, integriert sein.
  • Die erfindungsgemäße Verkleidung, die einen Bestandteil des Luftkanals bildet, erspart einen Luftkanal als separates Bauteil. Dies erfordert kein zusätzliches Werkzeug, keinen zusätzlichen Herstellungsprozess und keinen zusätzlichen Zusammenbau. Es ergeben sich somit günstigere Herstellungs- und Montagekosten, ferner ergibt sich eine reduzierte Prozesszeit. Es ist im Übrigen keine Materialdopplung zu verzeichnen. Da der Luftkanal nicht separat bezüglich der Verkleidung anzuordnen ist, können bei separaten Luftkanälen in aller Regel zu verzeichnende Geräuschprobleme durch Klappern eliminiert. werden.
  • Weitere Merkmale der Erfindung sind in der Beschreibung der Zeichnung und der Zeichnung selbst dargestellt. In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels dargestellt, ohne hierauf beschränkt zu sein. Es zeigt:
  • 1 eine Ansicht einer Verkleidungsanordnung bei einem Personenkraftwagen, im Bereich der Verbindung einer teilweise dargestellten Einstiegsverkleidung mit einer teilweise dargestellten B-Säulenverkleidung,
  • 2 einen Schnitt durch die Einstiegsverkleidung gemäß der Linie A-A in 1,
  • 3 einen Schnitt gemäß der Linie B-B in 1 durch den Verbindungsbereich von Einstiegsverkleidung und B-Säulenverkleidung,
  • 4 einen Schnitt durch die B-Säulenverkleidung gemäß der Linie C-C in 1 und
  • 5 einen Schnitt gemäß der Linie D-D in 1 und 3 durch den Überlappungsbereich von Einstiegsverkleidung und B-Säulenverkleidung.
  • Ausgegangen wird von dem Zustand der im Bereich des Bodens des Personenkraftwagens montierten Einstiegsverkleidung 1. Diese weist einen parallel zum Boden verlaufenden Verkleidungsabschnitt 2 sowie einen sich senkrecht hierzu erstreckenden, nach oben in Richtung der B-Säule des Fahrzeugs gerichteten Verkleidungsabschnitt 3 auf. Der Schnitt durch den Verkleidungsabschnitt 3 im Bereich der Linie A-A gemäß 1, wie er in 2 dargestellt ist, veranschaulicht, dass der senkrechte Verkleidungsabschnitt 3 ein U-förmiges Profil, somit zwei im Wesentlichen parallele Schenkel 4 und einen diese Schenkel 4 verbindenden Steg 5 aufweist. Mit der Rückseite des Verkleidungsabschnitts 3 ist eine Luftschale 6 verbunden, die gleichfalls U-förmig ausgebildet ist, somit zwei parallele Schenkel 7 und einen diese Schenkel 7 verbindenden Steg 8 aufweist. Die Länge der Schenkel 7 ist etwa halb so groß wie die Länge der Schenkel 4, und die Länge des Steges 8 etwa halb so groß wie die Länge des Steges 5.
  • Vorstehende Längenangaben beziehen sich auf die Erstreckung der Schenkel bzw. des Stegs in der Blattebene gemäß der Schnittdarstellung A-A nach 2.
  • Die Schenkel 7 sind im Bereich deren freien Enden mit dem Steg 5 verbunden, beispielsweise verklebt oder verschweißt. Die Luftschale 6 ist hierbei so bezüglich des Verkleidungsabschnitts 3 angeordnet, dass diese Teile, auf die vertikale Orientierung des Verkleidungsabschnitts 3 bezogen, symmetrisch angeordnet sind.
  • Zwischen der Luftschale 6 und dem Verkleidungsabschnitt 3 ist der Luftkanal 9 zum Zuführen von Luft in den Innenraum des Fahrzeugs gebildet. Nicht gezeigt ist die Fortsetzung des Luftkanals 9 in den Bereich des Verkleidungsabschnitts 2 der Einstiegsverkleidung 1. Dieser Luftkanal 9 teilt sich durch entsprechende Ausbildung der Luftschale 6, so dass die beiden Äste des Verkleidungsabschnitts 2 mit dem geteilten Luftkanal versehen sind oder wird als ein Strang nach unten weitergeführt.
  • Mit der Einstiegsverkleidung 1 ist eine B-Säulenverkleidung 10 verbindbar und im erfindungsgemäßen Sinne mit dem Luftkanal 9 der Einstiegsverkleidung 1 ein Luftkanal 11 der B-Säulenverkleidung 10 verbindbar, so dass ein Überströmen von Luft zwischen den Luftkanälen 9 und 11 möglich ist.
  • Hierzu ist der gezeigte untere Verkleidungsabschnitt 12 der B-Säulenverkleidung 10 im Querschnitt gemäß Schnittführung C-C entsprechend dem Querschnitt des Verkleidungsabschnitts 3 der Einstiegsverkleidung 1 gemäß Schnittführung A-A ausgebildet. Die parallelen Schenkel des Verkleidungsabschnitts 12 sind mit der Bezugsziffer 13, der die Schenkel 13 verbindende Steg mit der Bezugsziffer 14 bezeichnet. Entsprechend dem zur Einstiegsverkleidung 1 beschriebenen ist bei der B-Säulenverkleidung 10 mit dem Steg 14 des Verkleidungsabschnitts 12 eine Luftschale 15 verbunden, die parallele Schenkel 16 und einen die Schenkel 16 verbindenden Steg 17 aufweist.
  • Die Erstreckung der Schenkel 16 senkrecht zur Schnittebene C-C entspricht der Erstreckung des Steges 17 in dieser Richtung. In dieser Richtung sind die Schenkel 7 und der Steg 8 nach oben mit Versprung verlängert, um aufgrund des gebildeten Rücksprungs 21 den Überlappungsbereich zu den Schenkeln 16 und dem Steg 17 darzustellen (5).
  • Die von außen sichtbare Trennlinie zwischen der Einstiegsverkleidung 1 und der B-Säulenverkleidung 10, die parallel zum Boden verläuft, ist mit der Bezugsziffer 18 bezeichnet.
  • 3 veranschaulicht die Ausbildung von Einstiegsverkleidung 1 und B-Säulenverkleidung 10 im Bereich der Trennung dieser Bauteile und deren Verbindung: Der Steg 14 des Verkleidungsabschnitts 12 der B-Säulenverkleidung 10 ist auf seiner Innenseite mit zwei horizontal beabstandeten Aufnahmen 19 versehen, wobei die jeweilige Aufnahme 19 zwei Schenkel 20 aufweist. Die jeweilige Aufnahme 19 dient zwischen den beiden Schenkeln 20 der geführten und abgedichteten Aufnahme des freien Endes des Schenkels 7, das deshalb frei ist, weil die diesem Schenkel 7 zugeordnete Luftschale 6 über den Verkleidungsabschnitt 3 der Einstiegsverkleidung 1 nach oben hinaus verlängert ist. Entsprechend bildet der Steg 17 der Luftschale 15 zusammen mit dem Steg 8 des Luftkanals 6 den Überlappungsbereich.
  • Die B-Säulenverkleidung 10 ist im Bereich ihres unteren Endes in Bezug auf die Einstiegsverkleidung 1 eingeengt und wird im Sinne des Pfeils X gemäß der Darstellung in 5, somit zur Außenseite des Fahrzeugs hin, eingeschwenkt. Hierbei werden die Aufnahmen 19 auf die Schenkel 7 aufgesteckt und es kontaktiert der Steg 17 der Luftschale 15 den Steg 8 der Luftschale 6.
  • Aufgrund des Rücksprungs 21 im Bereich des oberen Endes der Luftschale 6, konkret des Steges 8, ergibt sich eine weiterhin abgedichtete Anordnung der Luftschalen 6 und 15 (siehe 5).
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Einstiegsverkleidung
    2
    Verkleidungsabschnitt
    3
    Verkleidungsabschnitt
    4
    Schenkel
    5
    Steg
    6
    Luftschale
    7
    Schenkel
    8
    Steg
    9
    Luftkanal
    10
    B-Säulenverkleidung
    11
    Luftkanal
    12
    Verkleidungsabschnitt
    13
    Schenkel
    14
    Steg
    15
    Luftschale
    16
    Schenkel
    17
    Steg
    18
    Trennlinie
    19
    Aufnahme
    20
    Schenkel
    21
    Rücksprung

Claims (13)

  1. Verkleidung (10) zur Verwendung in einem Innenraum eines Fahrzeugs, insbesondere eines Personenkraftwagens, wobei die Verkleidung (10) einen Bestandteil eines Luftkanals (9, 11) bildet, wobei der Luftkanal (9, 11) durch die Verkleidung (10) und eine im Bereich einer Rückseite der Verkleidung (10) angeordnete Luftschale (6, 15) gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verkleidung (10) eine B-Säulenverkleidung (10) ist, ein Verkleidungsabschnitt (12) der Verkleidung (10) zwei parallele Schenkel (13) und einen die beiden Schenkel (13) verbindenden Steg (14) aufweist, wobei der Steg (14) auf seiner Innenseite mit zwei horizontal beabstandeten Aufnahmen (19) für die Luftschale (6, 15) versehen ist.
  2. Verkleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verkleidung (10) und die Luftschale (6, 15) separate Bauteile darstellen.
  3. Verkleidung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftschale (6, 15) mit der Verkleidung (10) verschweißt, verklebt oder verklipst ist.
  4. Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verkleidung (10) und die Luftschale (6, 15) abgedichtet miteinander verbunden sind.
  5. Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftschale (6, 15) ein U-förmiges Profil aufweist.
  6. Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftschale (6, 15) im Querschnitt zwei Schenkel (7, 16) und einen diese verbindenden Steg (8, 17) aufweist, wobei die Schenkel (7) im Bereich ihrer freien Enden in die Aufnahmen (19) der Verkleidung (10) einsteckbar, insbesondere abgedichtet einsteckbar sind.
  7. Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftschale (6, 15) in einem ebenen Wandungsbereich (14) der Verkleidung (10) mit dieser verbunden bzw. verbindbar ist.
  8. Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die B-Säulenverkleidung (10) mit mindestens einem anderen Verkleidungsteil (1) verbindbar und/oder überlappend anordbar ist.
  9. Verkleidung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verkleidungsteile (1, 10) ineinander steckbar sind und/oder die Luftschalen (6, 15) der Verkleidungssteile (1, 10) ineinander steckbar sind.
  10. Verkleidung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verkleidungsteil (10) in das andere Verkleidungsteil (1) einschwenkbar ist.
  11. Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftschale (6, 15) im Bereich abgewandter Enden offen ist.
  12. Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftschale (6, 15) auf deren dem Luftkanal (9, 11) abgewandten Seite ein Element oder Elemente für die Gurtführung, Halter zur Kabelführung und/oder Halter zur Schlauchführung aufweist.
  13. Verkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass in die Wandung der Luftschale (6, 15) Kanäle, z. B. für Kabel, integriert sind.
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