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DE10342500A1 - Transportwagen zum Transport eines Krankenrollstuhls über Treppenstufen - Google Patents

Transportwagen zum Transport eines Krankenrollstuhls über Treppenstufen Download PDF

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DE10342500A1
DE10342500A1 DE2003142500 DE10342500A DE10342500A1 DE 10342500 A1 DE10342500 A1 DE 10342500A1 DE 2003142500 DE2003142500 DE 2003142500 DE 10342500 A DE10342500 A DE 10342500A DE 10342500 A1 DE10342500 A1 DE 10342500A1
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DE
Germany
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transport device
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wheelchair
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drive
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Werner Losch
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LOSCH AIRPORT EQUIPMENT GmbH
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LOSCH AIRPORT EQUIPMENT GmbH
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Abstract

Es wird eine Transportvorrichtung zum Transport eines Krankenrollstuhls über Treppenstufen beschrieben, in welche ein Krankenrollstuhl mit darauf sitzendem Behinderten eingeklinkt wird und welche mittels angetriebener Räder mit großem Durchmesser über Treppenstufen fahren kann.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Um einen Behinderten oder kranken Menschen über Treppenstufen zu transportieren, ist es bislang erforderlich, einen Treppenlift seitlich an der Treppe anzubringen, oder, falls dies nicht möglich ist, einen Treppensteiger zu verwenden, bei dem anstelle von Rädern rotierende, sternförmige Scheiben auf einer angetriebenen Achse angeordnet sind, die in die Kehlen der Treppenstufen greifen und mit ihren Ausnehmungen über die Kanten der Treppen gleiten. Bei beiden Lösungsansätzen ist es erforderlich, den Behinderten aus seinem Krankenrollstuhl zu heben und auf den Sitz des Treppenlifts oder des Treppensteigers zu setzen. Der Krankenrollstuhl muss in beiden Fällen getrennt über die Treppe befördert werden. Insbesondere die Bedienung eines Treppensteigers erfordert ausgebildetes und kräftiges Personal, da ein Abgleiten der Sternscheibe über die Kante einer Treppenstufe in Verbindung mit dem Weiterdrehen der Sternscheibe leicht einen Verlust der Haltekraft auf der Treppe zur Folge hat, die von der Mechanik und einem schwachen Bedienpersonal nicht mehr aufgefangen werden kann und leicht einen Absturz des Treppensteigers mit dem darauf sitzenden Behinderten zur Folge hat.
  • Aus der CH 389 827 ist bekannt, einen Krankenrollstuhl mit einer absenkbaren Raupenkette auszustatten, welche bei Bedarf auf den Boden abgesetzt wird, um so Treppenstufen zu überwinden. Einerseits ist bei dieser Lösung die aufwändige Mechanik besonders störanfällig, andererseits sind die dauerhaft an dem Krankenrollstuhl angeordneten Raupenketten bei Nichtbenutzung störend und platzraubend.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine einfach aufgebaute Transportvorrichtung zu entwickeln, mit der ein Krankenrollstuhl mit darauf sitzendem Behinderten über die Treppenstufen einer Treppe befördern kann, wobei die Transportvorrichtung möglichst sicher und einfach zu bedienen sein soll.
  • Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
  • Weitere zweckmäßige und vorteilhafte Maßnahmen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist gekennzeichnet durch einen U- oder H-förmigen Tragrahmen, bestehend aus zwei in Längsrichtung der Transportvorrichtung verlaufenden Schenkeln und einem die Transportvorrichtung in eine Vorderseite und eine Rückseite teilenden, orthogonal zu den Schenkeln angeordneten und diese verbindenden Steg, jeweils zwei in Längsrichtung an einem Schenkel angeordnete Räder, wobei die jeweils an gegenüberliegenden Schenkeln angeordneten Räder auf einer gemeinsamen, geometrischen Drehachse liegen, mindestens das an der Vorderseite angeordnete Treibrad mit einer Antriebsvorrichtung verbunden ist, und das an der Rückseite angeordnete Laufrad an einer in Längsrichtung vorzugsweise motorisch verstellbaren Auszugsvorrichtung angeordnet ist. Der Radstand ist in Längsrichtung verstellbar, so dass ein stabiler und kippsicherer Stand der Transportvorrichtung auf den Stufen einer Treppe möglich ist. An der Vorderseite der Transportvorrichtung, zwischen den Schenkeln angeordnete, um eine parallel zu dem Steg verlaufende Pendelachse kardanisch aufgehängte Aufnahmevorrichtung ist für den Krankenrollstuhl vorgesehen, so dass die Sitzfläche des Krankenrollstuhls immer horizontal ausgerichtet ist. Die Aufnahmevorrichtung mit dem Krankenrollstuhl lösbar beispielsweise durch einen Bajonettverschluss oder eine federunterstützte Greifvorrichtung verbindbar, wobei die Pendelachse in Längsrichtung parallel zu den Schenkeln relativ zu dem Tragrahmen, beispielsweise durch eine Teleskopschiene, verschiebbar angeordnet ist und in vertikaler Richtung orthogonal zu der von dem Tragrahmen gebildeten Ebene relativ zum Boden verschiebbar angeordnet ist, beispielsweise durch eine Verschiebung der Pendelachse in vertikaler Richtung relativ zu dem Rahmen oder durch eine Höhenverstellung der an der Vorderseite der Transportvorrichtung angeordneten Treibräder. Somit kann die Aufnahmevorrichtung aus dem Bereich zwischen den Schenkeln heraus gefahren und auf den Boden abgesenkt werden kann. Schließlich sind vorgesehen eine an mindestens einem Rad oder an einer mit einem Rad fest verbundenen Achse angeordneten Bremsvorrichtung und mindestens eine mit der Antriebsvorrichtung und der Bremsvorrichtung verbundene, von beiden Seiten der Transportvorrichtung bedienbaren Betätigungsvorrichtung für die Bremsvorrichtung und die Antriebsvorrichtung.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Bremsvorrichtung in der Antriebsvorrichtung angeordnet ist und alternierend mit der Antriebsvorrichtung automatisch betätigt wird, so dass bei einer Betätigung der Antriebsvorrichtung die Bremsvorrichtung automatisch geöffnet oder entriegelt wird und bei einem Abstellen der Antriebsvorrichtung die Bremsvorrichtung automatisch betätigt wird.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Betätigungseinrichtung mit einem den vertikalen Abstand der Pendelachse zum Boden beeinflussenden Anheb- und Absenkmechanismus, mit einem die relative Position der Pendelachse in Längsrichtung des Tragrahmens beeinflussenden Verschiebeeinrichtung, mit einem den Krankenrollstuhl in der Aufnahmevorrichtung festhaltenden Ein- und Aushängemechanismus und mit der Auszugsvorrichtung der Hinterräder verbunden ist und deren Bewegungen steuert, wobei der Anheb- und Absenkmechanismus, die Verschiebeeinrichtung, der Ein- und Aushängemechanismus und die Auszugsvorrichtung motorisch angetrieben sind.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Treibräder voneinander unabhängig antreibbar sind, so dass eine Steuerung der Fahrtrichtung durch unterschiedliche Antriebsimpulse der Treibräder möglich ist. Vorteilhafterweise sind bei dieser Ausführung die Laufräder um eine senkrecht zu dem Tragrahmen verlaufenden Achse schwenkbar angeordnet.
  • Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Durchmesser der an der Vorderseite angeordneten Treibräder größer als der Durchmesser der an der Hinterseite angeordneten Laufräder ist.
  • Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Auszugsvorrichtung zusätzlich senkrecht zu der von dem Tragrahmen gebildeten Ebene verstellbar ist, so dass durch Absenken oder Anheben der Laufräder die Lage des Tragrahmens an verschiedene Treppensteigungen angepasst werden kann, wobei die Verstellung der Auszugsvorrichtung senkrecht zu der Ebene des Tragrahmens motorisch erfolgt und von der Betätigungseinrichtung aus steuerbar ist.
  • Eine zusätzliche, vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Treibräder gegenüber dem Tragrahmen gefedert aufgehängt sind, beispielsweise an einem gabelförmigen Federbein und mit einer zwischen dem Federbein und dem Tragrahmen angeordneten Feder wie sie von Fahrrädern her bekannt ist.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass jeweils die Betätigungsvorrichtung sowohl an der Transportvorrichtung, als auch von einer weiteren, mitlaufenden Person bedient werden kann.
  • Eine andere besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass bei weit ausladenden Teleskopschienen zur Stabilisierung der Tragevorrichtung noch zusätzliche Abstützvorrichtungen direkt auf den Boden führend, eingebaut werden.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im Folgenden beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Transportvorrichtung in der Seitenansicht,
  • 2 die Transportvorrichtung nach 1 in der Draufsicht in Fahrposition und
  • 3 die Transportvorrichtung nach 1 in der Draufsicht in Be- und Entladeposition.
  • Die in 1 dargestellte Transportvorrichtung 1 zum Transport eines Krankenrollstuhls über Treppenstufen besteht aus einem U-förmigen Tragrahmen 2, an dessen in den 2 und 3 erkennbaren Schenkeln 3 jeweils ein Treibrad 4 an der Vorderseite und ein Laufrad 5 an der Rückseite angeordnet sind. Das Treibrad 4 ist über einen Transmissionsriemen oder eine Kette mit einem Elektromotor 6 verbunden. Das Laufrad 5 ist an einer Auszugsvorrichtung 7 angeordnet, so dass der Achsabstand zwischen Treibrad 4 und Laufrad 5 in Fahrtrichtung verlängert werden kann. Auf dem Tragrahmen 2 ist parallel oberhalb der Schenkel 3 jeweils eine Teleskopschiene 8 angeordnet, an deren freiem Ende ein Tragekorb 9 zur Aufnahme des Krankenrollstuhls angeordnet ist. Der Tragekorb 9 ist über eine quer verlaufende Pendelachse 10 mit den Teleskopschienen 8 verbunden, wobei der Schwerpunkt des Tragekorbs 9 einschließlich in dem Tragekorb 9 eingefahrenen Krankenrollstuhl und auf dem Krankenrollstuhl sitzendem Behinderten unterhalb der Pendelachse 10 liegt, so dass der Tragekorb 9 in Längsrichtung der Transportvorrichtung 1 kardanisch aufgehängt ist und immer vertikal ausgerichtet bleibt. Die Pendelachse 10 ist beidseitig an jeweils einer auf einem Schenkel 3 des Tragrahmens 2 angeordneten Teleskopschiene 8 angeordnet, so dass durch ein Ausfahren der Teleskopschienen 8 die Position der Pendelachse 10 relativ zu dem Tragrahmen 2 in Längsrichtung parallel zu den Schenkeln 3 verändert werden kann. Die Teleskopschienen 8 sind im Bereich des die beiden Schenkel 3 verbindenden Stegs 11 um eine parallel zu dem Steg 11 verlaufende Querachse 12 schwenkbar angeordnet, so dass mittels der beidseitig des Tragrahmens 2 unter den Teleskopschienen 8 angeordneten ausfahrbaren Stempel 13 die Teleskopschienen 8 nach oben vom Tragrahmen 2 weggeschwenkt werden können und dadurch die Vertikalposition der Pendelachse 10 und des mit ihr verbundenen Tragekorbs 9 relativ zum Boden verändert werden kann. Das Treibrad 4 weist einen deutlich größeren Durchmesser von ca. 700 mm auf, als das Laufrad 5 mit einem Durchmesser von ca. 400 mm. Sowohl für die Treibräder 4 als auch für die Laufräder 5 werden handelsübliche Fahrradreifen verwendet, wie sie bei Downhill-Fahrrädern Verwendung finden. Hierbei ist zu beachten, dass die Treibräder grobstollig und extrem breit sind, um einen möglichst guten Halt auf den Treppenstufen zu gewährleisten. Um beim Fahren über die Treppenstufen einen maximalen Fahrkomfort zu erreichen, sind die Reifen der Räder nur schwach mit etwa 0,3 bis 0,5 bar aufgepumpt. Die Treibräder sind zusätzlich gegenüber dem Tragrahmen federnd aufgehängt. Die Federung ist eine handelsübliche Hinterradfederung eines Mountainbikes. Der Elektromotor 6 weist eine integrierte Bremse auf, so dass bei einer Unterbrechung der Stromzufuhr die Treibräder 4 gebremst werden. Das Bedienfeld (14) kann sowohl am Tragrahmen (2) als auch von einer 2. Person als tragbares Bedienfeld (14) eingesetzt werden. Bei weit ausladenden Teleskopschienen (8) der Transportvorrichtung (1) wird zur Stabilisierung der Transporteinrichtung (1) zusätzlich an den Teleskopschienen (8) eine Abstützvorrichtung (15), direkt auf den Boden führend, eingebaut.
  • In 2 und 3 ist zu erkennen, wie der Tragekorb 9 über die Pendelachse 10 mit den Teleskopschienen 8 verbunden ist. Die gesamte Transportvorrichtung 1 ist kompakt aufgebaut und weist eine Gesamtbreite von ca. 700 bis 900 mm auf. Um den Krankenrollstuhl in die Aufnahmevorrichtung 9 einklinken zu können, wird die gesamte Aufnahmevorrichtung 9 wie in 3 dargestellt durch Ausfahren der Teleskopschienen 8 aus dem Bereich zwischen den beiden Schenkeln 3 herausgefahren, so dass die Aufnahmevorrichtung von beiden Seiten aus frei zugänglich ist. Während dieser Phase sind die Auszugsvorrichtungen 7, an denen die Laufräder angeordnet sind, fast ganz eingefahren, so dass durch den kurzen Radstand ein möglichst geringer Platzbedarf und eine hohe Manövrierfähigkeit besteht. Nachdem der Behinderte mit seinem Krankenrollstuhl in der Aufnahmevorrichtung 9 eingeklinkt und festgeschnallt ist, werden die Auszugsvorrichtungen 7 wie in 2 dargestellt ausgefahren und die Teleskopschienen 8 nach dem Anheben der Aufnahmevorrichtung 9 um ca. 250 mm durch Schwenken der Teleskopschienen um die Querachse 12 eingefahren, so dass die Aufnahmevorrichtung 9 geschützt zwischen den beiden Schenkeln 3 des Tragrahmens 2 hängt. Soll der Transport über die Treppenstufen ausschließlich ohne Mitnahme des Rollstuhls des Behinderten erfolgen, so kann in dem Tragekorb 8 ein Sitz angeordnet werden, auf dem der Behinderte Platz nimmt. Vor dem Befahren einer Treppe werden die Auszugsvorrichtungen 7 mit den daran angeordneten Laufrädern 5 um ca. 1000 mm ausgefahren, so dass ein langer Radstand entsteht und die Transportvorrichtung 1, welche immer mit den Treibrädern 4 in Richtung oberes Treppenende verfährt, eine stabile Standfläche aufweist und so ein Umstürzen durch Verlagerung des Schwerpunktes nach außerhalb der Standfläche verhindert wird. Durch die kardanische Aufhängung der Aufnahmevorrichtung 9 um die parallel zu dem Steg 11 verlaufende Pendelachse 10 bleibt die Aufnahmevorrichtung 9 auch beim Treppensteigen immer vertikal ausgerichtet, so dass die Sitzfläche eines in der Aufnahmevorrichtung 9 eingeklinkten Krankenrollstuhls immer horizontal ausgerichtet ist.
  • Im Übrigen ist von besonderer Bedeutung, dass die Transportvorrichtung 1 einen Menschen mit einem Gewicht von bis zu 150 kg trägt, so dass auch dickleibige Menschen mit der Transportvorrichtung 1 über Treppenstufen transportiert werden können. Bei einer solchen Anwendung ist ein Sitz in dem Tragekorb 9 vorgesehen. Beidseitig der Transportvorrichtung 1 ist ein Bedienfeld 14 angeordnet, welches jeweils einen Schalter für das Vor- und Rückwärtsfahren für die beiden Treibräder 4 mit unterschiedlicher Geschwindigkeit aufweist, sowie einen Schalter für das Schwenken der Teleskopschienen 8 um die Querachse 12, einen Schalter für das Aus- und Einfahren der Teleskopschienen 8 und einen Schalter für das Ein- und Ausfahren der Auszugsvorrichtungen 7 und der daran angeordneten Laufräder 5.
  • Bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung 1 auf einem Flugplatz ist ein Hilfsrollstuhl in der Aufnahmevorrichtung 9 eingeklinkt, auf den der Behinderte von seinem Krankenrollstuhl noch im Flughafengebäude umgesetzt wird. Anschließend wird der Behinderte mit der Transportvorrichtung 1 in einem Vorfeldfahrzeug zum Flugzeug gefahren und ausgeladen. Der Behinderte wird dann mit der Transportvorrichtung 1 mit den Treibrädern 4 voraus über die Fluggasttreppe auf das Niveau der Flugzeugkabine befördert und am Ende der Treppe abgesetzt. Der eingeklinkte Hilfsrollstuhl wird entriegelt und der Behinderte an Bord des Flugzeuges mit dem Hilfsrollstuhl zu seinem Sitzplatz gefahren und auf diesen umgesetzt. Anschließend wird der leere Hilfsrollstuhl wieder zurück zur Transportvorrichtung 1 gebracht und dort eingeklinkt. Die Transportvorrichtung 1 fährt dann rückwärts die Fluggasttreppe hinunter, so dass die Treibräder 4 immer in Richtung des oberen Treppenendes weisen.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit
  • Die Erfindung ist insbesondere im Bereich der Rehabilitationstechnik gewerblich anwendbar.
  • 1
    Transportvorrichtung
    2
    Tragrahmen
    3
    Schenkel
    4
    Treibrad
    5
    Laufrad
    6
    Elektromotor
    7
    Auszugsvorrichtung
    8
    Teleskopschiene
    9
    Aufnahmevorrichtung, Tragekorb
    10
    Pendelachse
    11
    Steg
    12
    Querachse
    13
    Stempel
    14
    Bedienfeld
    15
    Abstützvorrichtung

Claims (11)

  1. Transportvorrichtung zum Transport eines Krankenrollstuhls über Treppenstufen, gekennzeichnet durch einen Tragrahmen (2) mit daran angeordneten Rädern (4, 5), sowie eine an dem Tragrahmen (2) angeordnete Aufnahmevorrichtung (9) für den Krankenrollstuhl.
  2. Transportvorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen U- oder H-förmigen Tragrahmen (2), bestehend aus zwei in Längsrichtung der Transportvorrichtung (1) verlaufenden Schenkeln (3) und einem die Transportvorrichtung (1) in eine Vorderseite und eine Rückseite teilenden, orthogonal zu den Schenkeln (3) angeordneten und diese verbindenden Steg (11), jeweils zwei in Längsrichtung an einem Schenkel (3) angeordnete Räder (4, 5), wobei mindestens das an der Vorderseite angeordnete Treibrad (4) mit einer Antriebsvorrichtung (6) verbunden ist, und das an der Rückseite angeordnete Laufrad (5) an einer in Längsrichtung verstellbaren Auszugsvorrichtung (7) angeordnet ist, eine an der Vorderseite der Transportvorrichtung (1 ), zwischen den Schenkeln (3) angeordnete, um eine parallel zu dem Steg (11) verlaufende Pendelachse (10) kardanisch aufgehängte Aufnahmevorrichtung (9) wobei die Pendelachse (10) in Längsrichtung parallel zu den Schenkeln (3) relativ zu dem Tragrahmen (2) und in vertikaler Richtung orthogonal zu der von dem Tragrahmen (2) gebildeten Ebene relativ zum Boden verschiebbar angeordnet ist, sowie einer an mindestens einem Rad (4, 5) oder an einer mit einem Rad (4, 5) fest verbundenen Achse angeordneten Bremsvorrichtung und mindestens einer mit der Antriebsvorrichtung (6) und der Bremsvorrichtung verbundenen, Betätigungsvorrichtung (14).
  3. Transportvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremsvorrichtung in der Antriebsvorrichtung (6) angeordnet ist und alternierend mit der Antriebsvorrichtung (6) automatisch betätigt wird.
  4. Transportvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (14) mit einem den vertikalen Abstand der Pendelachse (10) zum Boden beeinflussenden Anheb- und Absenkmechanismus (13), mit einem die relative Position der Pendelachse (10) in Längsrichtung des Tragrahmens (2) beeinflussenden Verschiebeeinrichtung (8), mit einem den Krankenrollstuhl in der Aufnahmevorrichtung (9) festhaltenden Ein- und Aushängemechanismus und mit der Auszugsvorrichtung (7) der Hinterräder verbunden ist und deren Bewegungen steuert.
  5. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Treibräder (4) voneinander unabhängig antreibbar sind.
  6. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der Treibräder (4) größer als der Durchmesser der Laufräder (5) ist und dass die Transportvorrichtung (1) auch nur mit einem Laufrad (5) stabil funktioniert.
  7. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Auszugsvorrichtung (7) zusätzlich senkrecht zu der von dem Tragrahmen (2) gebildeten Ebene verstellbar ist.
  8. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Treibräder (4) gegenüber dem Tragrahmen (2) gefedert aufgehängt sind.
  9. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Bedienfeld (14) sowohl an der Transportvorrichtung (1 ), als auch von einer anderen Person als tragbares Bedienfeld mitgeführt, bedient werden kann.
  10. Transportvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass anstelle des Krankenrollstuhls ein in Form und Abmessungen an das Raumangebot in einer Flugzeugkabine angepasster Hilfsrollstuhl in der Aufnahmevorrichtung (9) lösbar anordbar ist.
  11. Transportvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an den Teleskopschienen (8) noch eine Abstützvorrichtung (15), direkt auf den Boden führend, angeordnet ist.
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