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DE10341891A1 - Reversible Straffeinrichtung mit Pneumatik/Feder-Antrieb - Google Patents

Reversible Straffeinrichtung mit Pneumatik/Feder-Antrieb Download PDF

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DE10341891A1 DE2003141891 DE10341891A DE10341891A1 DE 10341891 A1 DE10341891 A1 DE 10341891A1 DE 2003141891 DE2003141891 DE 2003141891 DE 10341891 A DE10341891 A DE 10341891A DE 10341891 A1 DE10341891 A1 DE 10341891A1
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Abstract

Eine reversibel arbeitende Straffeinrichtung für Sicherheitsgurte, insbesondere in Kraftfahrzeugen, mit einem an einen von einem Faltenbalg umschlossenen Halter angeschlossenen Gurtschloss, dem ein in der Straffrichtung wirkender erster Strafferantrieb und ein entgegen der Straffrichtung arbeitender zweiter Antrieb zum Zurückführen des Gurtschlosses in dessen Ausgangsstellung zugeordnet ist, wobei einer der Antriebe aus einer Antriebsfeder besteht und der andere Antrieb als pneumatischer Antrieb ausgebildet ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsfeder (16) durch den mit Druck beaufschlagten Druckraum (30) des pneumatischen Antriebs gespannt gehalten ist und die Straffbewegung aufgrund der Federvorspannung der Antriebsfeder (16) durch die Entlastung des Druckraums (30) erzeugbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine reversibel arbeitende Straffeinrichtung für Sicherheitsgurte, insbesondere in Kraftfahrzeugen, mit einem von einem von einem Faltenbalg umschlossenen Halter getragenen Gurtschloss, dem ein in der Straffrichtung wirkender erster Strafferantrieb und ein entgegen der Straffrichtung arbeitender zweiter Antrieb zum Zurückführen des Gurtschlosses in dessen Ausgangsstellung zugeordnet ist, wobei einer der Antriebe aus einer Antriebsfeder besteht und der andere Antrieb als pneumatischer Antrieb ausgebildet ist, Eine Straffeinrichtung mit den vorgenannten Merkmalen ist aus der JP 10167001-A bekannt, bei welcher eine das Gurtschloss tragende Halterstange in einen Pneumatikzylinder eingeführt und mit einem im Inneren des Zylinders beweglichen und den Zylinder in zwei Zylinderräume unterteilenden Kolben verbunden ist. Der Kolben ist von einer in dem den Gurtschloss abgewandten Zylinderraum angeordneten Druckfeder als Antriebsfeder in eine Stellung vorgespannt, in welcher das Gurtschloss in dessen Ausgangsposition gehalten ist. An den anderen Zylinderraum ist eine Druckluftzuleitung angeschlossen, über die z. B. bei einem stärkeren Bremsvorgang Druckluft in den Zylinderraum eingebracht und dadurch der Kolben in Straffrichtung entgegen der Wirkung der Antriebsfeder verschoben wird. Durch das Einziehen der Halterstange in den Pneumatikzylinder wird das Gurtschloss in Straffrichtung bewegt. Soll der Straffvorgang beendet und das Gurtschloss in seine Ausgangsstellung zurückbewegt werden, so wird die Druckluftbeaufschlagung des Zylinderraumes entlastet, und die vorgesehene, als Druckfeder ausgebildete Antriebsfeder drückt über die Beaufschlagung des Kolbens mit Halterstange das Gurtschloss in dessen Ausgangsstellung zurück. Hierdurch ist eine reversible Arbeitsweise der Straffeinrichtung gewährleistet. Zwischen dem Gurtschloss und dem Pneumatikzylinder ist ein den Einschubweg überspannender und damit gegen Schmutzeinwirkung schützender Faltenbalg angeordnet.
  • Mit der bekannten Straffeinrichtung ist der Nachteil verbunden, dass die eigentliche Straffbewegung durch den Druckaufbau im Pneumatikzylinder erzeugt werden muss, so dass ein entsprechend leistungsfähiges Druckerzeugungsaggregat erforderlich ist.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, für eine Straffeinrichtung mit den eingangs genannten Merkmalen eine Möglichkeit zu schaffen, die Straffbewegung auch mit geringer dimensionierten und somit kostengünstigeren Druckerzeugungsaggregaten zu realisieren.
  • Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung aus dem Inhalt der Patentansprüche, welche dieser Beschreibung nachgestellt sind.
  • Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, die Antriebsfeder durch den mit Druck beaufschlagten Druckraum gespannt zu halten und die Straffbewegung aufgrund der Federvorspannung der Antriebsfeder durch die Entlastung des Druckraumes zu erzeugen. Hierbei wird vorzugsweise Überdruck verwendet, da damit ein erheblich größeres Energiereservoir geschaffen werden kann, als dies bei der Verwendung von beispielsweise Unterdruck der Fall wäre. Die Befüllung des Druckraumes kann bei der Spannung der Antriebsfeder sehr langsam erfolgen, so dass hier ein entsprechend klein ausgelegtes Druckerzeugungsaggregat verwendet werden kann. Die eigentliche Straffbewegung wird dann durch das schlagartige Entspannen des Druckraumes eingeleitet, wobei die Straffleistung durch die gespannte Antriebsfeder maßgeblich bestimmt ist und das eigentliche Druckerzeugungsaggregat für den Straffvorgang nicht von Bedeutung ist.
  • Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgeschlagen, dass der den Halter umschließende Faltenbalg als Druckraum des über eine Zuleitung an den Faltenbalg angeschlossenen pneumatischen Antriebs ausgebildet ist und die Falten des Faltenbalges in sich die Federwindungen der Antriebsfeder aufnehmen. Mit der gegenseitigen Integration von pneumatischem Antrieb in Form des Faltenbalges und dem Federantrieb ist die Baugröße der Straffeinrichtung wesentlich verringert.
  • Alternativ ist hinsichtlich der Zuordnung von Faltenbalg und Antriebsfeder vorgeschlagen, die Antriebsfeder außenseitig um den Faltenbalg anzuordnen, so dass diese den Faltenbalg formstabilisiert. Die Stützung des Faltenbalges ist insbesondere von Bedeutung, weil der Faltenbalg selbst als Druckraum verwendet wird.
  • Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß der Halter zur Ausführung der Straffbewegung in einen mit Abstand zum Gurtschloß in dessen Ausgangsstellung angeordneten Führungsblock einschiebbar und der Faltenbalg jeweils dicht mit dem Gurtschloß und dem Führungsblock verbunden ist.
  • Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, dass der auf den Faltenbalg wirkende pneumatische Antrieb als den Faltenbalg bei Druckbeaufschlagung zusammenziehender pneumatischer Muskel und die Antriebsfeder als der Straffrichtung entgegenwirkende Druckfeder ausgebildet ist.
  • In einer Umkehrung des vorgenannten Wirkprinzips kann vorgesehen sein, dass die Antriebsfeder als in Straffrichtung wirkende Zugfeder ausgebildet ist und der Faltenbalg bei Druckbeaufschlagung das Sicherheitsgurtschloss entgegen der Wirkung der Zugfeder in dessen Ausgangsstellung hält.
  • Um den Halter am Ende des Straffweges gegen eine Rückbewegung festzulegen, da nach Beendigung des Straffvorganges in aller Regel eine Zugkraft am Sicherheitsgurtschloss angreift, ist nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, dass dem Halter eine den Halter bei Beendigung des Straffvorganges festlegende, mittels einer Steuervorrichtung steuerbare Rücklaufsperre zugeordnet ist.
  • Nach einem Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass der Halter aus einer mit einer sägeblattartigen Verzahnung versehenen Halterstange besteht, in die ein zwischen einer Eingriffsstellung und einer Freigabestellung steuerbarer Sperrhebel eingreift.
  • Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß an dem Gurtschloß ein Anschlag für den Sperrhebel angeordnet ist, der am Ende des Einschubweges der Halterstange in den Führungsblock den Sperrhebel außer Eingriff mit der Verzahnung drückt. Dieser Anschlag ist erforderlich, weil der Vorstraffvorgang auch nach einem teilweisen Einschub der Halterstange in den Führungsblock abgeschlossen sein kann, so daß beim Ablegen des Sicherheitsgurtes aufgrund der weiterhin wirkenden Federkraft der Antriebsfeder der Rest des Straffweges von der Halterstange durchlaufen wird, wobei der federbelastete Sperrhebel über die Verzahnung hinwegratscht. In diesem Fall wird der Sperrhebel durch den am Gurtschloß befindlichen Anschlag am Ende des Straffweges außer Eingriff mit der Verzahnung gedrückt.
  • Weiterhin kann nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen sein, daß der Sperrhebel mittels einer Feder in seine Sperrstellung vorgespannt und mittels der Steuervorrichtung in seine Freigabestellung überführbar und darin während der Rückführung des Gurtschlosses in dessen Ausgangsstellung gehauen ist. Soweit nämlich der Sperrhebel aufgrund seiner Federvorspannung bei der Verschiebung der Halterstange in deren Verzahnung eingreifen würde, muß dafür Sorge getragen werden, daß während des Ausschubs der Halterstange aus dem Führungsblock der Sperrhebel außer Eingriff mit der Halterstange gehalten ist; insofern wirkt die Steuervorrichtung nur während dieses Bewegungsvorgangs. Diese Steuervorrichtung ist nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung als Magnet ausgebildet.
  • Neben der vorbeschriebenen Bauform einer derartigen Rücklaufsperre sind erfindungsgemäß jedoch weitere, in vielfältiger Weise bekannte Bauformen entsprechend arbeitender Rücklaufsperren einsetzbar.
  • Hinsichtlich der Ansteuerung des Faltenbalges ist nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, dass dem Faltenbalg ein Ventil zur Steuerung des Druckluftbeaufschlagung des Faltenbalges zugeordnet ist, wobei in diesem Fall vorgesehen sein kann, dass an den Faltenbalg ein Vorratsbehälter mit vorgespannter Druckluft angeschlossen ist.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, dass an den Faltenbalg ein regelbarer, beispielsweise als Druckluftkompressor ausgebildeter Drucklufterzeuger angeschlossen ist, der je nach Ansteuerung den Faltenbalg mit Druckluft beaufschlagt oder aber diesen sich entspannen lässt.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wiedergegeben, welches nachstehend beschrieben ist; die einzige Figur zeigt eine Straffeinrichtung für ein Sicherheitsgurtschloss in einer schematischen Darstellung.
  • Die aus der Zeichnung ersichtliche Straffvorrichtung 10 für ein Gurtschloss 11 besteht im Wesentlichen aus einer Halterstange 12 als Träger des Gurtschlosses 11, die durch einen Führungsblock 13 längs verschieblich geführt ist. In der Ausgangsstellung befindet sich das Gurtschloss 11 mit Abstand zum Führungsblock 13, und dieser Abstand wird durch einen Faltenbalg 14 überbrückt, der jeweils dicht mit dem Gurtschloss 11 und dem Führungsblock 13 verbunden ist, weil der Faltenbalg 14 in den pneumatischen Antrieb für die Straffvorrichtung 10 einbezogen ist und als Druckraum 30 dient. In die Falten 15 des Faltenbalges 14 ist als zweiter Antrieb eine Zugfeder 16 mit ihren Federwindungen 17 integriert. Weiterhin ist durch den Führungsblock 13 eine an einen der Erzeugung einer entsprechenden Luftdruckmenge dienenden Kompressor 19 angeschlossene Zuleitung 18 geführt, die den Kompressor 19 mit dem inneren Druckraum 30 des Faltenbalges 14 verbindet.
  • Die Halterstange 12 ist zu ihrem Zusammenwirken mit einer Rücklaufsperre mit einer sägeblattartigen Verzahnung 20 versehen und trägt in ihrem dem Gurtschloss 11 benachbarten Bereich einen Anschlag 31, dessen Funktion noch zu beschreiben ist.
  • Die in dem Führungsblock 13 ausgebildete Rücklaufsperre zur Festlegung der Halterstange 12 am Ende des Straffweges besteht aus einem Sperrhebel 21, der von einer Feder 22 in seine Anlagestellung an der Halterstange 12 bzw. Eingriffsstellung in die daran ausgebildete Verzahnung 20 vorgespannt ist. Damit der Sperrhebel 21 während des Ausschubes der Halterstange 12 aus dem Führungsblock 13 in Richtung der Ausgangsstellung des Gurtschlosses 11 außer Eingriff mit der Verzahnung 20 der Halterstange 12 steht, ist in dem Führungsblock ein mit einer Feder 25 vorgespanntes Halteelement 23 vorgesehen, welches in einer Führung 24 beweglich und von einem Magneten 26 mit einem Stößel 27 und einem daran befindlichen, das Halteelement 23 beaufschlagenden Ansatz 28 steuerbar ist.
  • Die in der Zeichnung dargestellte Ausgangsstellung für das Gurtschloss 11 ist im normalen Anlegezustand des Sicherheitsgurtsystems gegeben, und diese Stellung wird dadurch gehalten, dass der Druckraum 30 des Faltenbalges 14 über den Kompressor 19 ständig mit einem Druck beaufschlagt ist, der ausreicht, die Kraft der Zugfeder 16 auszugleichen.
  • Das System kann auch soweit luftdicht ausgelegt werden, dass der Kompressor 19 nach der einmaligen Befüllung des Druckraumes 30 abgeschaltet werden kann, oder den Druck mittels eines Regelkreislaufes durch wiederholte Befüllung konstant hält. Die Befüllung des Druckraumes 30 durch den Kompressor 19 kann dabei während eines sehr langen Zeitraumes erfolgen, der unabhängig von der Straffbewegung ist.
  • Soll nun die Straffvorrichtung 10 aktiviert werden, so reicht es aus, den Kompressor 19 abzuschalten oder ein entsprechend vorgesehenes Ventil zu öffnen und somit den Druck aus dem Druckraum 30 des Faltenbalges 11 herauszunehmen; in diesem Fall kann nun die Zugfeder 16 als eigentlicher Strafferantrieb wirksam werden und das Gurtschloss 11 mit der daran angeschlagenen Halterstange 12 durch den Führungsblock 13 hindurchführen. Der Straffvorgang ist dabei dann beendet, wenn beispielsweise die vorhandene Gurtlose aus dem Sicherheitsgurtsystem herausgenommen ist, so daß an dem Gurtschloß 11 nun eine Gurtbandzugkraft angreift, die die Kraft der Zugfeder 16 als Antriebsfeder aufhebt; in diesem Fall bleibt das Gurtschloß 11 in der erreichten Endstellung stehen, wobei jedoch aufgrund der Druckentlastung des Druckraumes 30 die Kraft der Zugfeder 16 weiterhin wirkt. In dieser Endstellung wird die Halterstange 12 mittels des Sperrhebels 21 verriegelt und festgelegt, so dass ein anschließender stärkerer, auf das Gurtschloss 11 wirkender Gurtbandzug im Lastfall nicht mehr dazu führen kann, dass die Halterstange 12 wieder ausgezogen wird.
  • Hat der Insasse den Gurt abgelegt und soll demzufolge für den weiteren Gebrauch des Sicherheitsgurtes das Gurtschloss 11 wieder in seine normale, in der Zeichnung dargestellte Stellung gebracht werden, so führt ein Lösen des fahrzeugseitigen Sicherheitsgurtes von dem Gurtschloß 11 dazu, daß die weiterhin wirksame Zugfeder 16 die Halterstange 12 über den noch nicht ausgeschöpften Straffweg in den Führungsblock 13 hinein verschiebt, bis der in der Nähe des Gurtschlosses 11 angebrachte Anschlag 31 auf den Sperrhebel 21 trifft und diesen außer Eingriff mit der Verzahnung 20 der Halterstange 12 drückt. In dieser Stellung muß der Sperrhebel 21 festgelegt werden, damit es möglich ist, durch eine nunmehr angesteuerte Druckbeaufschlagung des Druckraumes 30 des Faltenbalges 14 die Halterstange 12 wieder aus dem Führungsblock 13 herauszuschieben, bis die in der Zeichnung dargestellte Ausgangsstellung des Gurtschlosses 11 erreicht ist. Dieses Außereingriffhalten des Sperrhebels 21 wird verwirklicht durch ein den Sperrhebel 21 beaufschlagendes Halteelement 23, welches seinerseits von einer Feder 25 beaufschlagt und in einer Führung 24 geführt ist. Das Halteelement 23 ist seinerseits von einem Magneten 26 steuerbar, der über einen am Ende eines Stößels 27 angeordneten Betätigungsansatz 28 mit dem Halteelement 23 zusammenwirkt.
  • Hat also bei Erreichen der Endstellung der Anschlag 31 den Sperrhebel 21 außer Eingriff mit der Verzahnung 20 gedrückt, so wird gleichzeitig der Magnet 26 aktiviert, der das Halteelement 23 in eine Stellung überführt, in welcher das Halteelement 23 den Sperrhebel 21 in dessen Freigabestellung für die Halterstange hält; hat das Gurtschloß 11 durch Druckbeaufschlagung des Druckraumes 30 seine vorgesehene Endstellung erreicht, so wird die Aktivierung des Magneten 26 aufgehoben, und das Halteelement 23 schnappt unter der Wirkung der Feder 25 in seine Stellung zurück, in welcher es den Sperrhebel 21 freigibt; der Sperrhebel 21 wird seinerseits von der Feder 22 in seine Anlagestellung an der Halterstange 12 vorgespannt, und somit steht das System für einen erneuten Straffvorgang zur Verfügung.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, den Patentansprüchen, der Zusammenfassung und der Zeichnung offenbarten Merkmale des Gegenstandes dieser Unterlagen können einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.

Claims (15)

  1. Reversibel arbeitende Straffeinrichtung für Sicherheitsgurte, insbesondere in Kraftfahrzeugen, mit einem an einen von einem Faltenbalg umschlossenen Halter angeschlossenen Gurtschloss, dem ein in der Straffrichtung wirkender erster Strafferantrieb und ein entgegen der Straffrichtung arbeitender zweiter Antrieb zum Zurückführen des Gurtschlosses in dessen Ausgangsstellung zugeordnet ist, wobei einer der Antriebe aus einer Antriebsfeder besteht und der andere Antrieb als pneumatischer Antrieb ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsfeder (16) durch den mit Druck beaufschlagten Druckraum (30) des pneumatischen Antriebs gespannt gehalten ist und die Straffbewegung aufgrund der Federvorspannung der Antriebsfeder (16) durch die Entlastung des Druckraums (30) erzeugbar ist.
  2. Straffeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der den Halter (12) umschließende Faltenbalg (14) als Druckraum (30) des über eine Zuleitung (18) an den Faltenbalg (14) angeschlossenen pneumatischen Antriebs (19) ausgebildet ist und die Falten (15) des Faltenbalges (14) in sich die Federwindungen (17) der Antriebsfeder (16) aufnehmen.
  3. Straffeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der den Halter (12) umschließende Faltenbalg (14) als Druckraum (30) des über eine Zuleitung (18) an den Faltenbalg (14) angeschlossenen pneumatischen Antriebs (19) ausgebildet ist und die Antriebsfeder (16) den Faltenbalg (14) außenseitig umschließt und dadurch den Faltenbalg (14) formstabilisiert.
  4. Straffeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (12) zur Ausführung der Straffbewegung in einen mit Abstand zum Gurtschloß (11) in dessen Ausgangsstellung angeordneten Führungsblock (13) einschiebbar und der Faltenbalg (14) jeweils dicht mit dem Gurtschloß (11) und dem Führungsblock (13) verbunden ist.
  5. Straffeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der auf den Faltenbalg (14) wirkende pneumatische Antrieb als den Faltenbalg (14) bei Druckbeaufschlagung zusammenziehender und damit das Gurtschloß (11) in Straffrichtung bewegender pneumatischer Muskel und die Antriebsfeder als der Straffrichtung entgegenwirkende Druckfeder ausgebildet ist.
  6. Straffeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsfeder als in Straffrichtung wirkende Zugfeder (16) ausgebildet ist und der Faltenbalg (14) bei Druckbeaufschlagung das Gurtschloss (11) entgegen der Wirkung der Zugfeder (16) in dessen Ausgangsstellung hält.
  7. Straffeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis b, dadurch gekennzeichnet, dass dem Halter (12) eine den Halter (12) bei Beendigung des Straffvorganges festlegende, mittels einer Steuervorrichtung (26) steuerbare Rücklaufsperre (20, 21) zugeordnet ist.
  8. Straffeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter aus einer mit einer sägeblattartigen Verzahnung (20) versehenen Halterstange (12) besteht, in die ein zwischen einer Eingriffsstellung und einer Freigabestellung steuerbarer Sperrhebel (21) eingreift.
  9. Straffeinrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Gurtschloß (11) ein Anschlag (31) für den Sperrhebel (21) angeordnet ist, der am Ende des Einschubweges der Halterstange (12) in den Führungsblock (13) den Sperrhebel (21) außer Eingriff mit der Verzahnung (20) drückt.
  10. Straffeinrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Sperrhebel (21) mittels einer Feder (22) in seine Sperrstellung vorgespannt und mittels der Steuervorrichtung (26) in seine Freigabestellung überführbar und darin während der Rückführung des Gurtschlosses (11) in dessen Ausgangsstellung gehalten ist.
  11. Straffeinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung aus einem den Sperrhebel (21) beaufschlagenden Magneten (26) besteht.
  12. Straffeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass dem Faltenbalg (14) ein Ventil zur Steuerung des Druckluftbeaufschlagung des Faltenbalges (14) zugeordnet ist.
  13. Straffeinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass an den Faltenbalg (14) ein Vorratsbehälter mit vorgespannter Druckluft angeschlossen ist.
  14. Straffeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an den Faltenbalg (14) ein regelbarerer Drucklufterzeuger (19) angeschlossen ist.
  15. Straffeinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Drucklufterzeuger ein Druckluftkompressor (11) ist.
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