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Die
Erfindung betrifft einen Gurtstraffer für ein Sicherheitsgurtsystem,
mit einem in einem Gehäuse
drehbar gelagerten Ritzel, einer Antriebseinheit und einer Zahnstange,
deren Verzahnung mit dem Ritzel in direktem Eingriff steht oder
gelangt und die mittels der Antriebseinheit antreibbar ist.
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Ein
derartiger Gurtstraffer ist beispielsweise aus der
DE 103 42 283 A1 bekannt.
Als Antriebseinheit ist eine pyrotechnische Treibladung vorgesehen. Diese
erzeugt ein Druckgas, das den Kolben einer Kolben-Zylinder-Einheit
beaufschlagt, der im Zylinder längsverschiebbar
geführt
ist. Der Kolben ist mit einer Zahnstange gekoppelt, die über ein
Ritzel die Welle eines Gurtaufrollers antreibt, um in einem Rückhaltefall
Gurtbandlose einzuziehen.
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Demgegenüber schafft
die Erfindung einen Gurtstraffer, der sich durch eine hohe Straffleistung bei
gleichzeitig besonders kompakter Bauweise auszeichnet.
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Erfindungsgemäß wird dies
bei einem Gurtstraffer der eingangs genannten Art dadurch erreicht, daß die Zahnstange
die Form eines Kreisbogens aufweist und sich bei Aktivierung der
Antriebseinheit auf einer Kreisbahn bewegt. Unter Kreisbogen ist
in diesem Zusammenhang insbesondere auch ein Vollkreis zu verstehen,
der ja gerade einen Kreisbogen mit einem Zentriwinkel von 360° darstellt.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung
läßt sich
gegenüber
der aus dem Stand der Technik bekannten linearen Zahnstange, die
sich auf einer linearen Bahn bewegt, insbesondere die Baulänge des
Gurtstraffers deutlich reduzieren und der Straffweg wesentlich vergrößern. Natürlich könnte anstelle
einer kreisbogenförmigen
Zahnstange auch eine anders gekrümmte Zahnstange
verwendet werden, die sich auf einer gekrümmten Bahn, beispielsweise
einem Oval, bewegt. Allerdings müßte dann
(aufgrund des nicht konstanten Krümmungsradius) die Zahnstange
biegsam ausgeführt
sein.
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Vorzugsweise
ist der Mittelpunkt der Kreisbahn gegenüber der Drehachse des Ritzels
versetzt. Auf diese Weise läßt sich
auch bei einem vergleichsweise großen Kreisbahnradius ein direkter
Eingriff der Zahnstange mit dem Ritzel realisieren, so daß auf weitere
Zahnräder
zur Kräfteübertragung
verzichtet werden kann.
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Zur
Erhöhung
der Stabilität
kann ein Drehflügel
vorgesehen sein, über
den die Zahnstange im Mittelpunkt der Kreisbahn drehbar am Gehäuse gelagert
ist.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform weist
die Zahnstange ein Angriffselement für die Antriebseinheit auf,
das einen größeren radialen
Abstand vom Mittelpunkt der Kreisbahn aufweist als die Verzahnung.
Da also die auf das Angriffselement wirkende Antriebskraft über einen
längeren
Hebelarm verfügt
als die durch die Verzahnung auf das Ritzel übertragene Kraft, genügt aufgrund
der Drehmomenterhaltung eine vergleichsweise geringe Antriebskraft am
Angriffselement zur Drehung des Ritzels, weshalb die Bauteilbelastung
für das
antreibende Element gegenüber
bekannten Systemen deutlich geringer ist.
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Um
ein besonders rasches Ansprechen des Gurtstraffers zu gewährleisten,
umfaßt
die Antriebseinheit vorteilhaft einen pyrotechnischen Antrieb. Alternativ
könnte
jedoch auch ein elektrischer oder mechanischer Antrieb zum Einsatz
kommen.
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Das
Angriffselement kann als Druckfläche ausgebildet
und in einer Druckkammer angeordnet sein, die die Kreisbahn zumindest
teilweise umgibt.
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Die
Antriebseinheit weist bevorzugt ein Kraftübertragungselement auf, das
kraftschlüssig
oder direkt mit dem Angriffselement gekoppelt ist und dieses bei
Aktivierung der Antriebseinheit mit der Antriebskraft beaufschlagt.
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Insbesondere
ist das Kraftübertragungselement
einstückig
mit dem Angriffselement ausgebildet.
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Bei
dem Kraftübertragungselement
kann es sich um eine rohrförmige
Hülse handeln.
Diese kann beispielsweise durch das von einem pyrotechnischen Antrieb
erzeugte Druckgas beaufschlagt und dadurch entlang der Kreisbahn
bewegt werden. Zu diesem Zweck sollte die Hülse ebenfalls die Form eines Kreisbogens
aufweisen oder biegsam ausgestaltet sein.
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Alternativ
kann das Kraftübertragungselement
ein Kolben sein, der insbesondere wiederum kreisbogenförmig ausgebildet
und im Inneren eines kreisbogenförmigen
Zylinders angeordnet ist.
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Natürlich kann
das Kraftübertragungselement
auch mehrere Kugeln umfassen, von denen eine direkt an das Angriffselement
angreift.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, daß die Druckkammer eine Beschichtung
aufweist, die zur Abdichtung dient. Durch eine solche Beschichtung
läßt sich
insbesondere eine im Querschnitt rechteckige Druckkammer, in der
ein ebenfalls in Draufsicht rechteckiges Angriffselement angeordnet
ist, deutlich besser abdichten, als wenn eine Dichtung am Angriffselement
vorgesehen wäre.
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Um
eine besonders gute Dichtwirkung zu erzielen, ist es vorteilhaft,
wenn das Angriffselement teilweise in die Beschichtung eindringt.
Es liegt dann also ein Übermaß der Einzelteile
vor, wodurch die Dichtungsbeschichtung zusammengedrückt wird
und mögliche
Dichtspalten der einzelnen Komponenten zueinander geschlossen werden.
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Um
das Eindringen des Angriffselements in die Beschichtung zu erleichtern,
weist das Angriffselement vorteilhaft auf der der Antriebseinheit
abgewandten Seite wenigstens eine abgeschrägte Kante auf.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist ein Sperrkeil vorgesehen, der bei Aktivierung der
Antriebseinheit mit dem Ritzel in Eingriff gelangt und anschließend eine
Drehung desselben entgegen der Straffrichtung verhindert. Durch
diese Ausgestaltung wird bereits unmittelbar nach Beendigung der Gurtstraffung
ein Gurtbandabzug wirkungsvoll verhindert, da der Sperrkeil schon
mit dem Ritzel in Eingriff gelangt, während die Straffbewegung noch
andauert. Somit befindet sich der Sperrkeil in einer Art Lauerposition,
die jeglichen unerwünschten
Gurtbandauszug nach Beendigung der Straffbewegung verhindert.
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Der
Sperrkeil kann zu Beginn der Straffbewegung lösbar mit der Zahnstange gekoppelt
sein. Wird die Zahnstange durch die Antriebseinheit bewegt, so bewegt
sich auch der Sperrkeil in Straffrichtung auf das Ritzel zu.
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Bevorzugt
ist der Sperrkeil zu Beginn der Straffbewegung längs einer gehäusefesten
Kulisse geführt.
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Gemäß einer
Ausgestaltung weist der Sperrkeil wenigstens einen Zahn auf, der
zu Beginn der Straffbewegung in die Verzahnung der Zahnstange eingreift
und auf diese Weise die (lösbare)
Verbindung mit der Zahnstange realisiert.
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Um
sicherzustellen, daß der
Sperrkeil zum geeigneten Zeitpunkt außer Eingriff mit der Zahnstange
gelangt, kann der Sperrkeil eine vorgespannte Feder aufweisen, die
sich an der Zahnstange abstützt.
Sofern die Ausgestaltung der gehäusefesten Kulisse
es zuläßt, wird
somit der Sperrkeil aus der Verzahnung der Zahnstange befreit.
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Gemäß einer
alternativen Ausführung
ist der Sperrkeil zu Beginn der Straffbewegung über ein Zwischenglied mit der
Zahnstange gekoppelt. Dieses Zwischenglied bewegt sich zumindest
zu Anfang der Strafbewegung gemeinsam mit der Zahnstange.
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Wiederum
kann der Sperrkeil eine vorgespannte Feder aufweisen, die sich bei
dieser Ausführung
am Zwischenglied abstützt
und im geeigneten Moment für
ein Lösen
des Sperrkeils vom Zwischenglied sorgt.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Zahnstange
einen Abschnitt ohne Verzahnung aufweist, der vor Aktivierung der
Antriebseinheit im Bereich des Ritzels angeordnet ist. Dies ist
vor allem dann von Vorteil, wenn die Zahnstange die Form eines Vollkreises
aufweist, also insbesondere als Hohlrad ausgebildet ist. Durch die
fehlende Verzahnung ist gewährleistet,
daß sich das
Ritzel während
des normalen Aufrollbetriebes frei bewegen kann. Beim Auslösen des
Gurtstraffers dreht sich die Zahnstange relativ zum Ritzel, wodurch nach
einer gewissen Winkeldrehung die Verzahnung der Zahnstange mit dem
Ritzel in Eingriff gelangt. Auf diese Weise kann auf eine mechanische
Kupplung sowie deren Montage verzichtet werden, wodurch sich ein
Kostenvorteil ergibt. Die beschriebene Ausgestaltung zeichnet sich
zudem durch einen relativ geringen Schlupf aus, was einen geringeren
Leistungsverlust des Gesamtsystems und eine verminderte Insassenbelastung
zur Folge hat. Im Fall einer Zahnstange, die die Form eines Teilkreisbogens
aufweist, kann alternativ die Zahnstange so angeordnet sein, daß sie vor
Aktivierung des Gurtstraffers noch nicht mit dem Ritzel in Eingriff
steht.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, daß zur
Abdichtung der Druckkammer eine Dichtung zwischen der Zahnstange
und dem Gehäuse
angeordnet ist, deren Dichtungswirkung mit steigendem Druck zunimmt.
Auf diese Weise wird ein Dichtspalt zwischen der Zahnstange und
dem Gehäuse
des Gurtstraffers optimal abgedichtet, insbesondere auch während des
Straffvorgangs, bei dem die Zahnstange eine Drehbewegung ausführt.
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Die
gewünschte
Dichtungswirkung kann dadurch erreicht werden, daß die Dichtung
eine Angriffsfläche
für den
Gasdruck aufweist, die einem abzudichten den Spalt gegenüber liegt.
Mit steigendem Gasdruck erhöht
sich also die Kraft, die die Dichtung in Richtung des abzudichtenden
Spalts beaufschlagt. Diese Ausgestaltung zeichnet sich durch ihre
einfache Montage und kostengünstige
Herstellung aus.
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Weiterhin
von Vorteil ist es, wenn das Gehäuse
einen Vorsprung aufweist, durch den die Dichtung gehalten ist. Dieser
verhindert zum einen ein Verschieben der Dichtung, zum anderen dient
er der gezielten Lenkung des Gasdrucks auf die Angriffsfläche der
Dichtung.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung mehrerer bevorzugter Ausführungsformen anhand der beigefügten Zeichnung.
In dieser zeigt:
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1 eine
schematische Schnittansicht eines Gurtstraffers gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung im Einbauzustand vor einer Aktivierung;
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2 eine
Schnittansicht des Gurtstraffers aus 1 nach dem
Aktivieren des Gurtstraffers;
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3 eine
schematische Darstellung der beim Gurtstraffer aus 1 auftretenden
Kräfte
und Drehmomente;
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4 eine
Skizze der an der Zahnstange angreifenden Kräfte;
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5 eine
zweite Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Gurtstraffers
im Einbauzustand in Perspektivansicht (a) bzw. in Schnittansicht
(b);
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6 den
Gurtstraffer aus 5 nach einem Straffvorgang,
wiederum in Perspektivansicht (a) bzw. in Schnittansicht (b);
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7 einen
Gurtstraffer gemäß einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung im Einbauzustand in Perspektivansicht (a) bzw. in
Schnittansicht (b);
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8 den
Gurtstraffer aus 7 nach einem Straffvorgang,
wiederum in Perspektivansicht (a) bzw. in Schnittansicht (b);
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9 einen
Gurtstraffer gemäß einer
vierten Ausführungsform
der Erfindung im Einbauzustand in Perspektivansicht (a) bzw. in
Schnittansicht (b);
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10 den
Gurtstraffer aus 9 nach einem Straffvorgang,
wiederum in Perspektivansicht (a) bzw. in Schnittansicht (b);
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11 eine
Schnittansicht eines Gurtstraffers gemäß einer fünften Ausführungsform der Erfindung im
Einbauzustand;
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12 eine
Schnittansicht des Gurstraffers aus 11 nach
einem Straffvorgang;
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13 eine
Schnittansicht eines Gurtstraffers gemäß einer sechsten Ausführungsform
der Erfindung im Einbauzustand;
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14 eine
Schnittansicht des Gurtstraffers aus 13 nach
einem Straffvorgang;
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15 eine
Schnittansicht eines Gurtstraffers gemäß einer siebten Ausführungsform
der Erfindung im Einbauzustand;
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16 eine
vergrößerte Detaildarstellung des
Gurtstraffers aus 15;
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17 eine
Detailschnittansicht längs
der Linie I-I in 16;
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18 eine
Schnittansicht eines Gurstraffers gemäß einer achten Ausführungsform
der Erfindung im Einbauzustand;
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19 eine
Schnittansicht eines Gurtstraffers gemäß einer neunten Ausführungsform
der Erfindung im Einbauzustand;
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20 eine
Schnittansicht eines Gurtstraffers gemäß einer zehnten Ausführungsform
der Erfindung im Einbauzustand;
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21 eine
Schnittansicht des Gurtstraffers aus 20 unmittelbar
nach Beginn eines Straffvorgangs;
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22 eine
Schnittansicht eines Gurtstraffers gemäß einer elften Ausführungsform
der Erfindung im Einbauzustand; und
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23 eine
vergrößerte Detaildarstellung des
Gurtstraffers aus 22.
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1 zeigt
einen Gurtstraffer 10 gemäß einer ersten Ausführungsform
der Erfindung. Der Gurtstraffer 10 weist ein Gehäuse 12 auf,
das mit dem Aufrollergehäuse 13 eines
Gurtaufrollers verbunden, insbesondere einstückig mit diesem ausgeführt ist.
In einer Vertiefung 14 im Inneren des Gehäuses 12 ist ein
Ritzel 16 drehbar gelagert, das in einem Rückhaltefall
an die Welle des Gurtaufrollers ankoppelbar ist. Die Drehachse des
Ritzels 16 ist mit A bezeichnet.
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Weiterhin
weist der Gurtstraffer 10 eine Zahnstange 18 auf,
deren Verzahnung 20 mit dem Ritzel 16 kämmt. Die
Zahnstange 18 hat die Form eines Kreisbogens, hier eines
Viertelkreisbogens, und kann sich auf einer Kreisbahn K um den Mittelpunkt M
bewegen, um das Ritzel 16 anzutreiben. Die Zahnstange 18 weist
ein Angriffselement 22 auf, hier einen vom Mittelpunkt
M aus gesehen radial nach außen weisenden
Flügel,
der in einer teilringförmigen
Ausnehmung 24 im Gehäuse 12 angeordnet
ist. Das Angriffselement 22 weist also einen größeren radialen Abstand
vom Mittelpunkt M der Kreisbahn K auf als die Verzahnung 20.
Ebenfalls in der unmittelbar radial außerhalb der Kreisbahn K verlaufenden
Ausnehmung 24 angeordnet ist eine Antriebseinheit 26,
die in der 1 nur angedeutet ist und bei
Aktivierung auf das Angriffselement 22 einwirkt.
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Wie
aus 1 ersichtlich ist, fällt der Mittelpunkt M der Kreisbahn
K nicht mit der Drehachse A des Ritzels 16 zusammen.
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Im
normalen Fahrbetrieb ist der Gurtstraffer
10 nicht mit
der Welle des Gurtaufrollers verbunden. In einem Rückhaltefall
wird das Ritzel
16 an die Gurtaufrollerwelle angekoppelt
und gleichzeitig oder bereits zuvor die Antriebseinheit
26 aktiviert,
bei der es sich um eine elektrische, eine mechanische oder eine pyrotechnische
Einheit handeln kann. Die Antriebseinheit
26 treibt die
Zahnstange
18 in der
1 entgegen
dem Uhrzeigersinn an (siehe
2), indem sie
das Angriffselement
22, das sich in der Ausnehmung
24 im
Gehäuse bewegen
kann, mit einer Antriebskraft F
A beaufschlagt
(vgl.
3). Dadurch wird ein Drehmoment M
A der
Zahnstange
18 bezüglich des
Mittelpunkts M erzeugt, welches gleich dem Produkt der Antriebskraft
F
A und dem Antriebsradius r
A (Abstand
des Angriffspunkts der Kraft F
A am Angriffselement
22 vom
Mittelpunkt M der Kreisbahn) ist. Da der Antriebsradius r
A größer als
der Radius r
V der Verzahnung
20 ist,
kann durch eine relativ geringe Kraft F
A ein
Drehmoment M
A erzeugt werden, welches am Ritzel
16 als
vergleichsweise große
Kraft F
R abgeleitet werden kann. Die Kraft
F
R wiederum erzeugt am Ritzel
16 ein
Drehmoment M
R, welches dem effektiven Aufrollermoment
entspricht und an einer Gurtspule mit dem Radius r
Sp eine
Gurtbandkraft F
GB bewirkt. Dabei gilt für die auf
das Ritzel
16 wirkende Kraft F
R:
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Die
Gurtbandkraft berechnet sich im idealen Fall zu:
wobei r
R den
Radius des Ritzels
16 bezeichnet.
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In 4 ist
noch einmal das Hebelverhältnis an
der Zahnstange 18 verdeutlicht. Durch den größeren Hebelarm
rA wird die Antriebskraft FA in
eine größere Kraft
FR übersetzt,
die durch die Verzahnung 20 auf das Ritzel 16 ausgeübt wird.
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5 zeigt
einen Gurtstraffer 10 gemäß einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung, wobei gleiche oder funktionsgleiche Bauteile gleiche
Bezugszeichen tragen und im folgenden nur auf die Unterschiede zur
ersten Ausführungsform
eingegangen wird.
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Beim
Gurtstraffer 10 gemäß 5 umfaßt die Antriebseinheit 26 einen
pyrotechnischen Antrieb 28, der über eine Bohrung 30 im
Gehäuse 12 mit
der Ausnehmung 24 in Verbindung steht. Die Zahnstange 18,
die über
einen Dreh flügel 32 im
Mittelpunkt M der Kreisbahn K drehbar am Gehäuse gelagert ist, ist im Inneren
eines teilkreisringförmigen
Kanals 34 angeordnet. Im Bereich der Ausnehmung 24 für das Angriffselement 22 geht
der Kanal 34 direkt in die Ausnehmung 24 über. Die
Ausnehmung 24 ist als Druckkammer ausgebildet, und das
Angriffselement 22 weist eine Druckfläche auf.
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Im
Rückhaltefall
wird der pyrotechnische Antrieb 28 aktiviert und erzeugt
ein Druckgas, das über die
Bohrung 30 in die als Druckkammer gestaltete Ausnehmung 24 strömt und dadurch
das Angriffselement 22 mit Druck beaufschlagt. Dadurch
wird die Zahnstange 18 in eine Drehbewegung entgegen dem Uhrzeigersinn
versetzt, die wiederum das Ritzel 16 antreibt (6).
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Die 7 und 8 zeigen
einen Gurtstraffer gemäß einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung, der sich von der Ausführungsform der 5 und 6 lediglich
dadurch unterscheidet, daß ein Kraftübertragungselement
in Form einer rohrförmigen
Hülse 36 vorgesehen
ist, die hier einstückig
mit dem Angriffselement 22 sowie der Zahnstange 18 ausgebildet
ist. Die Hülse 36 weist
wie die Zahnstange 18 Kreisbogenform auf und ist im nicht
aktivierten Zustand des Gurtstraffers 10 über ein
ebenfalls kreisbogenförmiges
Rohr 38 geführt.
Das Rohr 38, das ebenso wie die Hülse 36 im Inneren
der als Druckkammer ausgebildeten Ausnehmung 24 angeordnet ist,
dient der Führung
der Hülse 36,
die sich bei einer Druckbeaufschlagung des Angriffselements 22 im Uhrzeigersinn
(7b) bewegt und dadurch das Ritzel 16 antreibt.
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Bei
der vierten Ausführungsform
des Gurtstraffers 10 gemäß den 9 und 10 ist
als Kraftübertragungselement
ein gekrümmter
Kolben 40 vorgesehen, der in einer ebenfalls kreisbogenartig gekrümmten Zylinderhülse 41 geführt ist.
Der Kolben 40 wird durch den pyrotechnischen Antrieb 28 an
seinem dem Antrieb zugewandten Ende 42 mit Druckgas beaufschlagt
und treibt durch die kraftschlüssige Kopplung
mit dem Angriffselement 22 die Zahnstange 18 und
somit auch das Ritzel 16 im Uhrzeigersinn (10b)
an. Optional kann eine Anfahrdämpfung 44 zwischen
dem Kolben 40 und dem Angriffselement 22 sowie eine
Endlagendämpfung 46 am
endseitigen Anschlag 48 des Kanals 34 bzw. der
Ausnehmung 24 vorgesehen sein.
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Die 11 und 12 zeigen
eine fünfte Ausführungsform
der Erfindung, die derjenigen der 9 und 10 sehr ähnlich ist.
Der Gurtstraffer 10 gemäß den 11 und 12 weist
als Kraftübertragungselement
mehrere Kugeln 50 auf, die mit dem vom pyrotechnischen
Antrieb 28 erzeugten Druckgas beaufschlagt werden und über die
kraftschlüssige
Kopplung mit dem Angriffselement 22 die Zahnstange 18 und
somit das Ritzel 16 im Uhrzeigersinn antreiben.
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In
den 13 und 14 ist
eine sechste Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Gurtstraffers 10 dargestellt,
der sich vom Gurtstraffer 10 gemäß den 5 und 6 im
wesentlichen dadurch unterscheidet, daß die Zahnstange 18 die
Form eines Vollkreises anstelle eines Viertelkreisbogens aufweist.
Aufgrund der größeren Bogenlänge der
teilringförmigen
Ausnehmung 24 für
das Angriffselement 22 (hier etwa 5/8 des Vollkreises)
weist der Gurtstraffer 10 gemäß den 13 und 14 zudem
eine höhere
Straffleistung auf.
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Die 15 bis 17 zeigen
eine siebte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Gurtstraffers 10,
der dem Gurtstraffer 10 gemäß den 1 und 2 ähnelt. Jedoch
weist beim Gurtstraffer 10 der 15 bis 17 die
Ausnehmung 24, die im gezeigten Beispiel einen rechteckigen
Querschnitt hat, eine Beschichtung 52 auf. Durch die Beschichtung 52 wird
eine Abdichtung des als Druckkammer 54 ausgebildeten Abschnittes
der Ausnehmung 24 erreicht, der bezüglich des Angriffselements 22 auf der
Seite der Antriebseinheit 26, hier insbesondere des pyrotechnischen
Antriebs 28, liegt.
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Wie
in den 16 und 17 zu
erkennen ist, weist das Angriffselement 22 auf seinen drei
freien (also nicht mit der Zahnstange 18 verbundenen) Seiten
jeweils eine abgeschrägte
Kante 56 auf, die auf der der Antriebseinheit 26 abgewandten
Seite des Angriffselements angeordnet ist. Die abgeschrägten Kanten 56 erleichtern
ein Eindringen des Angriffselements 22 in die Beschichtung 52,
wodurch die Dichtungswirkung verstärkt wird. Bei der Straffbewegung,
bei der sich das Angriffselement 22 längs der Ausnehmung 24 bewegt,
wird die Beschichtung 52 gleichsam verpreßt bzw.
gewalkt und so die gewünschte
Dichtungsfunktion erreicht. Eine zusätzliche, am Angriffselement 22 angebrachte
Dichtung ist nicht vonnöten.
Weiterhin lassen sich durch die Beschichtung 52 Toleranzen
der einzelnen Teile zueinander ausgleichen. Dabei stellt die Beschichtung 52 eine
besonders verschleißarme
Abdichtung dar, da in jeder Position der Zahnstange 18 ein
anderer Abschnitt der Beschichtung 52 durch das Angriffselement 22 belastet
wird.
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18 zeigt
einen Gurtstraffer 10 gemäß einer achten Ausführungsform
der Erfindung. Auch dieser Gurtstraffer 10 ist im wesentlichen ähnlich zum Gurtstraffer
der 1 und 2 aufgebaut, weist jedoch zusätzlich einen
Sperrkeil 58 auf, der innerhalb der Kreisbahn K angeordnet
ist. Der Sperrkeil 58 ist im Schnitt annähernd kegelstumpfförmig ausgeführt und
weist zwei Zähne 60 auf,
die mit der Verzahnung 20 der Zahnstange 18 in
dem in der 18 gezeigten Einbauzustand in
Eingriff stehen. Durch die Zähne 60 ist
der Sperrkeil 58 zu Beginn der Straffbewegung lösbar mit
der Zahnstange 18 gekoppelt.
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Der
Sperrkeil 58 weist weiterhin eine vorgespannte Feder 62 auf,
die sich an der Zahnstange 18, insbesondere an deren Verzahnung 20,
abstützt. Durch
die Feder 62 wird der Sperrkeil gegen eine gehäusefeste
Kulisse 64 beaufschlagt, die sich in etwa kreisringförmig um
den Mittelpunkt M der Kreisbahn K erstreckt. Die Kulisse 64 weist
auf ihrer dem Ritzel zugewandten Seite eine Kante 66 auf.
Auf der dem Ritzel 16 zugekehrten Seite des Sperrkeils 58 sind mehrere
Ausnehmungen 68 vorgesehen.
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Bei
einer Aktivierung der Antriebseinheit 26 bewegt sich die
Zahnstange 18 auf der Kreisbahn K entgegen dem Uhrzeigersinn
und treibt dadurch das Ritzel 16 ebenfalls entgegen dem
Uhrzeigersinn an. Durch den Eingriff der Zähne 60 in die Verzahnung 20 der
Zahnstange 18 wird der Sperrkeil 58 längs der Kulisse 64 auf
das Ritzel 16 zu bewegt, bis er die Kante 66 der
Kulisse 64 passiert hat. Sobald dies geschieht, wird der
Sperrkeil 58 aufgrund der Vorspannung der Feder 62 und
der nun fehlenden Abstützung durch
die Kulisse 64 in Richtung des Mittelpunkts M der Kreisbahn
K gedrückt,
wobei die Zähne 60 außer Eingriff
mit der Verzahnung 20 gelangen. Zu diesem Zeitpunkt befindet
sich der Sperrkeil 58 bereits in einer Stellung, in der
das Ritzel 16 in Eingriff mit den Ausnehmungen 68 ist.
Die Ausnehmungen 68 sind derart asymmetrisch ausgebildet,
daß in
der Straffrichtung des Ritzels 16, also entgegen dem Uhrzeigersinn,
ein abweisendes Moment auf den Sperrkeil 58 ausgeübt wird,
so daß dieser
die Drehung des Ritzels 16 in Straffrichtung nicht behindert.
Die Zähne des
Ritzels 16 können
also in dieser Richtung über die
Ausnehmungen 68 rutschen.
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Beginnt
nun das Ritzel 16 nach Beendigung der Straffbewegung, bedingt
durch den in den Gurt fallenden Fahrzeuginsassen, sich im Uhrzeigersinn zu
drehen, ergibt sich für
den Sperrkeil 58 aufgrund der Formgebung der Ausnehmungen 68 ein
einziehendes Moment, welches eine Drehung des Ritzels 16 im
Uhrzeigersinn sofort blockiert. Durch die Formgebung der Ausnehmungen 68 nimmt
nämlich
die Verzahnung des Ritzels 16 den Sperrkeil im Uhrzeigersinn
mit nach oben, wo er an der gehäusefesten Kulisse 64 anstößt und sich
verkeilt. Durch die sofortige Sperrung der Gurtaufrollerwelle nach
Beendigung des Straffvorgangs wird ein Schulterkraftabfall im Gurtband
wesentlich reduziert, und auch die dynamische Sperrseitenbelastung
des Sperrsystems wird deutlich verringert.
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19 zeigt
einen Gurtstraffer 10 gemäß einer neunten Ausführungsform
der Erfindung, wobei im folgenden nur auf die Unterschiede zum Gurtstraffer
gemäß 18 eingegangen
wird. In der Ausführungsform
nach 19 ist der Sperrkeil 58 nicht direkt
mit der Zahnstange 18 in Eingriff, sondern es ist ein Zwischenglied 70 vorgesehen,
das im Einbauzustand über
einen Zahn 72 in die Verzahnung 20 der Zahnstange
eingreift. Der Sperrkeil 58 stützt sich über die Feder 62 an
einer teilkreisförmig
gebogenen Abstützfläche 74 des
Zwischenglieds 70 ab.
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Bei
einer Aktivierung der Antriebseinheit 26 bewegt sich die
Zahnstange 18 entgegen dem Uhrzeigersinn und treibt auch
das Ritzel 16 entgegen dem Uhrzeigersinn an. Durch die
Kopplung des Zwischenglieds 70 mit der Zahnstange 18 wird
das Zwischenglied ebenfalls entgegen dem Uhrzeigersinn bewegt und nimmt über eine
Kante 76 den Sperrkeil 58 in Richtung zum Ritzel 16 hin
mit. Wiederum überspringt
der Sperrkeil 58 nach einer gewissen Drehung die Kante 66 der
Kulisse 64 und gerät
dadurch mit seinen Ausnehmungen 68 in Eingriff mit dem
Ritzel 16.
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Ungefähr zur gleichen
Zeit oder kurz nachdem der Sperrkeil 58 in seine Verriegelungsposition gelangt,
stößt eine
weitere radial verlaufende Kante 78 des Zwischenglieds 70 an
eine der Kante 66 entgegengesetzte Kante 80 der
Kulisse und wird auf diese Weise an einer weiteren Bewegung gehindert.
Da sich die Zahnstange 18 unvermindert entgegen dem Uhrzeigersinn
bewegt, wird der Zahn 72 abgeschert.
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Wiederum
sind die Ausnehmungen 68 so ausgebildet, daß bei einer
Drehung des Ritzels 16 in Straffrichtung (entgegen dem
Uhrzeigersinn) ein abweisendes Moment auf den Sperrkeil 58 ausgeübt wird,
das diesen in Richtung auf die Abstützfläche 74 drängt, während sich
bei einer (versuchten) Drehung des Ritzels 16 im Uhrzeigersinn
eine einziehendes Moment auf den Sperrkeil 58 ergibt, welches
für eine Blockierung
des Ritzels 16 in Gurtbandabzugsrichtung sorgt.
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In
den 20 und 21 ist
eine zehnte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Gurtstraffers 10 dargestellt,
der dem Gurtstraffer der 13 und 14 sehr ähnlich ist.
Allerdings weist die Zahnstange 18 beim Gurtstraffer 10 der 20 und 21 einen
Abschnitt 82 auf, in dem auf die Verzahnung 20 verzichtet
wurde. Dieser Abschnitt 82 ohne Verzahnung ist vor der
Aktivierung des Gurtstraffers (siehe 20) im
Bereich des Ritzels 16 angeordnet, so daß sich dieses
während
des normalen Aufrollbetriebes frei mit der Gurtaufrollerachse drehen
kann. Dadurch kann auf eine mechanische Kupplung zwischen Gurtaufrollerachse
und Ritzel 16 verzichtet werden. Bei einer Aktivierung
des Gurtstraffers 10 dreht sich die Zahnstange 18,
hier im Uhrzeigersinn, wodurch nach einem gewissen Drehwinkel die
Verzahnung 20 der Zahnstange 18 mit der Verzahnung
des Ritzels 16 in Eingriff gelangt (siehe 21)
und es zur Drehmomentübertragung
von der Zahnstange 18 auf das Ritzel 16 kommt.
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Die 22 und 23 zeigen
eine elfte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Gurtstraffers 10,
der ebenfalls dem Gurtstraffer 10 gemäß den 13 und 14 ähnelt. Allerdings
könnte beim
Gurtstraffer der 22 und 23 die
Zahnstange 18 ebenso als Teilkreisbogen ausgeführt sein. Der
Gurtstraffer 10 weist eine Dichtung 84 auf, die zwischen
der Zahnstange 18 und einem Vorsprung 86 des Gehäuses 12 angeordnet
ist.
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Bei
Aktivierung des pyrotechnischen Antriebs 28 entsteht in
der Druckkammer 54 ein Gasdruck (in 23 angedeutet
durch die Pfeile), der die Dichtung 84 an die rotierende
Zahnstange 18 drückt. Hierzu
ist die Dichtung 84 mit einer gewölbten Angriffsfläche 88 für den Gasdruck
versehen, die dem abzudichtenden Spalt 90 zwischen der
Zahnstange 18 und dem Gehäuse 12 gerade diagonal
gegenüber liegt.
Zusätzlich
sorgt der Vorsprung 86 für eine gezielte Lenkung des
Gasdrucks auf die Angriffsfläche 88.
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Durch
diese geometrische Ausgestaltung wird bei einer Druckbeaufschlagung
der Angriffsfläche 88 die
Dichtung 84 geradewegs auf den Spalt 90 zu bewegt,
wodurch dieser optimal abgedichtet wird. Dabei nimmt die Dichtungswirkung
der Dichtung 84 mit steigendem Gasdruck zu. Zudem ist die
Dichtung 84 zwischen dem Vorsprung 86 und der
Zahnstange 18 sicher eingebettet. Eine weitere, am Angriffselement 22 angebrachte
Dichtung 92 sorgt für
eine Abdichtung der Druckkammer 54 zwischen dem bewegten
Angriffselement 22 und der Wand 94 des Gehäuses 12.
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Sämtliche
Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Gurtstraffers 10 zeichnen
sich durch eine kompakte Bauweise und gleichzeitig eine hohe Straffleistung
aus. Durch unterschiedliche Wahl der Zahnstange 18 und
des Ritzels 16, insbesondere betreffend Zähnezahl
und Teilkreisdurchmesser, lassen sich unterschiedliche Straffleistungen
realisieren. Aufgrund der Hebelwirkung (vgl. 4) läßt sich auch
durch eine vergleichsweise geringe Antriebsenergie eine große Straffleistung
erzielen. Gleichzeitig wird die Bauteilbelastung reduziert. Das
System ist aufgrund der wenigen Bauteile sehr kostengünstig und
läßt sich
auch ohne Kupplung realisieren, wenn die Zahnstange 18 gemäß den
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20 und 21 ausgebildet
ist oder aber, bei Ausbildung als Teilkreisbogen, vor der Aktivierung
des Gurtstraffers 10 sowie nach dem Straffvorgang nicht
mit dem Ritzel 16 in Eingriff steht, sondern nur für die Zeitdauer
des Straffens mit diesem in Eingriff gelangt. Dann kann das Ritzel 16 ständig mit
der Welle des Gurtaufrollers gekoppelt sein.
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Natürlich liegt
es im Ermessen des Fachmanns, sämtliche
beschriebenen Merkmale sowohl einzeln als auch in Kombination miteinander
einzusetzen, um die erfindungsgemäße Aufgabe zu lösen.