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Die
Erfindung betrifft einen Stock, beispielsweise einen Stock für Nordic
Sports, Nordic Walking oder einen Ski-, Trekking- oder Wanderstock, nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1. Des weiteren betrifft die Erfindung Befestigungsmittel
für die Befestigung
von lösbaren
Endstücken
eines Stocks.
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Ein
Stock gemäß der Gattung
weist in der Regel ein einendseitig lösbar angeordnetes Endstück auf.
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Die
lösbaren
Endstücke
sind hierbei in der Regel in Form von Spitzen und/oder Dämpfungselementen
oder dergleichen ausgebildet. Durch die lösbare Anordnung der Endstücke ist
es möglich,
abhängig
von der Art des Einsatzzwecks und abhängig von der jeweiligen Bodenbeschaffenheit
das jeweils geeignete Endstück
auf den Stock aufzusetzen.
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Hierbei
ergibt sich das Problem, dass die nicht benutzten Endstücke irgendwo
aufbewahrt werden müssen.
Gewöhnlich
werden die meist schmutzigen Endstücke in einer Jackentasche oder
im Rucksack verstaut, wodurch die Jackentasche bzw. der Rucksack
oftmals verschmutzt und beschädigt wird.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, einen
Stock vorzuschlagen, bei welchem die oben aufgeführten Nachteile unterbunden
sind.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch
einen Stock mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
und vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
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Beim
erfindungsgemäßen Stock
ist zusätzlich
zu den Merkmalen gemäß der Gattung
vorgesehen, dass ein Befestigungsmittel zur lösbaren Halterung eines von
der Innenseite gelösten
Endstücks am
Stock vorgesehen ist.
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Hierbei
ist es möglich
am Stock oder am Endstück
Befestigungsmittel vorzusehen.
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Es
ist aber auch denkbar am Stock und am Endstück jeweils zueinander funktionskomplementäre Befestigungsmittel
vorzusehen.
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Ist
ein Befestigungsmittel am Stock vorgesehen, so ist dieses vorzugsweise
im Bereich einer Stange des Stocks angeordnet, wodurch die Handhabung
des erfindungsgemäßen Stocks
nicht durch ein im Bereich eines Griffs angeordnetes Befestigungsmittel
gestört
wird.
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Das
Endstück
des erfindungsgemäßen Stocks
kann je nach Einsatzzweck und Bodenbeschaffenheit aus verschiedenen
Materialien gefertigt sein sowie verschiedenste Formen und Funktionen haben.
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Beispielsweise
kann das Endstück
als Dämpfungselement
zur Dämpfung
der Aufprallkräfte auf
hartem Untergrund ausgebildet sein. Hierbei kann es sich bei dem
Dämpfungselement
beispielsweise um ein Asphalt-Pad, ein Asphalt-Paw, einen Gummistopper,
einen Walking-Aufsatz, einen Gummipuffer oder dergleichen handeln.
Als gängige
Materialen werden üblicherweise
Gummi- bzw. Karbongummimischungen verwendet.
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Des
Weiteren kann das Endstück
als Stockspitze ausgebildet sein. Hierbei kann es sich sowohl um
Ersatzspitzen für
beschä digte
oder verbrauchte Stockspitzen als auch um Wechselspitzen für unterschiedliche
Einsatzzwecke und Bodenbeschaffenheiten handeln. Die Stockspitzen
sind üblicherweise aus
Hartmetall gefertigt.
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Des
Weiteren kann es sich beim Endstück um
einen Aufsatz zum Schonen der Stockspitze bzw. des Dämpfungselementes
handeln.
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Es
gibt verschiedene Möglichkeiten,
wie das Endstück
mit dem Stock über
Befestigungsmittel verbindbar ist. Nach einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Endstück
mit dem Stock über
Befestigungsmittel in der Art einer Clipverbindung verbindbar. Eine
Klippverbindung ist auf einfache Weise herstellbar und wieder lösbar und
garantiert dennoch eine sichere Halterung des Endstücks am Befestigungsmittel.
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Vorzugsweise
weist das Befestigungsmittel eine Klammer auf, welche zur Herstellung
der Clipverbindung abschnittsweise unter federelastischer Spannung
an einem Anlagebereich zur Anlage bringbar ist.
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Ist
beispielsweise ein Befestigungsmittel mit Klammer am Stock oder
am Endstück
vorhanden, so ist dieses entsprechend am Anlagebereich des Endstücks oder
des Stocks zur Anlage bringbar.
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Hierbei
ist es sowohl denkbar, dass der Anlagebereich durch Innenflächen und/oder
durch Außenflächen des
Endstücks
bzw. des Stocks gebildet wird. Des Weiteren gibt es verschiedene
Möglichkeiten
die Klammer auszuführen.
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Eine
mögliche
Ausführungsform
besteht darin, die Klammer als ringförmige Feder mit umfangsseitiger Öffnung auszubilden.
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Weist
beispielsweise nur der Stock ein Befestigungsmittel auf, ist es
möglich,
dass die Klammer bei Vergrößerung des
Umfangs unter federelastischer Deformation an einem durch die Außenfläche gebildeten
Anlagebereich des Endstücks
zur Anlage bringbar ist, oder aber durch Verkleinerung des Umfangs
an einem durch die Innenfläche
des Endstücks gebildeten
Anlagebereich zur Anlage bringbar ist.
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Des
Weiteren ist es möglich,
dass die Klammer einen länglichen
Klemmabschnitt aufweist, wobei die Clipverbindung herstellbar ist,
in dem das zu halternde Endstück
bzw. der Stock zwischen dem länglichen
Klemmabschnitt und der Stange bzw. einem Abschnitt des Endstücks eingeklemmt
wird. Ist beispielsweise der längliche
Klemmabschnitt an der Stange des Stocks angeordnet, ist es sinnvoll,
wenn sich der längliche
Klemmabschnitt im Wesentlichen parallel zur Stange erstreckt.
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Eine
weitere Möglichkeit
besteht darin, dass die Klammer zwei gegenüberliegend angeordnete federelastisch
gelagerte Flügel
aufweist, welche unter federelastischer Deformation an jeweils korrespondierenden,
d. h. gegenüberliegenden
Anlagebereichen entweder des Endstücks oder des Stocks zur Anlage
bringbar sind.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
ist das Endstück
mit dem Stock über
Befestigungsmittel in der Art einer Steckverbindung verbindbar.
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Hierbei
ist es beispielsweise möglich,
dass das Endstück
und der Stock jeweils ein Befestigungsmittel aufweisen, wobei das
am Endstück
vorgesehene Befestigungsmittel eine Ausnehmung und das am Stock
vorgesehene Befestigungsmittel einen dazu form- und funktionskomplementären Stift
aufweisen, der in die im Endstück
vorgesehene Ausnehmung einführbar
ist. Darüber
hinaus ist es aber auch denkbar, dass das am Endstück vorgesehene
Befestigungsmittel einen Stift und das am Stock vorgesehene Befestigungsmittel
eine dazu form- und funktionskomplementäre Ausnehmung aufweisen.
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Eine
weitere Möglichkeit
wie das Endstück mit
dem Stock über
Befestigungsmittel verbindbar ist, besteht darin, das Endstück mit dem
Stock in der Art einer Schraubenverbindung zu verbinden.
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Hierbei
ist es sowohl möglich,
dass das am Endstück
vorgesehene Befestigungsmittel eine Ausnehmung mit Innengewinde
und das am Stock vorgesehene Befestigungsmittel einen dazu form-
und funktionskomplementären
Stift mit Außengewinde aufweist
oder aber dass das am Endstück
vorgesehene Befestigungsmittel einen Stift mit Außengewinde
und das am Stock vorgesehene Befestigungsmittel eine dazu form-
und funktionskomplementäre Ausnehmung
mit Innengewinde aufweist.
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Eine
weitere Möglichkeit
zur Verbindung zwischen Endstück
und Stock über
Befestigungsmittel besteht darin, dass das Endstück mit dem Stock in der Art
einer Haftverbindung verbindbar ist. Hierunter ist beispielsweise
zu verstehen, dass das Endstück und
der Stock durch Magnetkraft miteinander verbindbar sind, wobei beispielsweise
das am Stock vorgesehene Befestigungsmittel einen Magneten und das
am Endstück
vorgesehene Befestigungsmittel einen metallischen Abschnitt aufweist.
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Eine
weitere Befestigungsmöglichkeit
besteht darin, dass das Endstück
mit dem Stock über Befestigungsmittel
wie eine Schlaufe oder ein Band verbindbar ist. Hierbei kann die
Schlaufe oder das Band sowohl aus einem biegbaren oder unbieg baren Material
sein, welches entweder elastisch oder inelastisch ist. Des Weiteren
kann die Schlaufe oder das Band Bestandteil des Befestigungsmittels
des Endstücks
oder des Stocks sein.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
sind das Endstück
und der Stock über
Befestigungsmittel in der Art einer Rastverbindung miteinander verbindbar.
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Als
konkrete Ausgestaltung dieser Ausführungsform ist vorgesehen,
dass das am Stock bzw, am Endstück
vorgesehene Befestigungsmittel eine Rastnase aufweist, die in eine
damit korrespondierende Rastnut am Befestigungsmittel des Endstücks bzw.
des Stocks einrastbar ist.
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Vorzugsweise
ist das am Stock bzw. am Endstück
vorgesehene Befestigungsmittel lösbar
mit dem Stock bzw. dem Endstück
verbunden, sodass das Befestigungsmittel bei Beschädigung des
Stocks bzw. des Endstücks
wieder verwendet werden kann.
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Ist
das Befestigungsmittel unlösbar
mit dem Stock bzw. dem Endstück
verbunden, ist es aus fertigungstechnischen Gründen vorteilhaft, dieses einstückig mit
dem Stock bzw. dem Endstück
auszubilden.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Befestigungsmittel derart ausgebildet sind,
dass an diesem mehrere Endstücke
bzw. Stöcke
und/oder zusätzlich
Zubehörteile
befestigbar sind.
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Der
erfindungsgemäße Stock
findet vorzugsweise als Nordic Sports-Stock, Nordic Walking und/oder
als Trekking-Stock und/oder als Wanderstock und/oder als Skistock,
Verwendung welcher z. B. auch als Teleskopstock ausgebildet sein
kann.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand von schematischen Zeichnungen auf der
Grundlage von bevorzugten Ausführungsbeispielen
weiter veranschaulicht.
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Es
zeigen:
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1 eine erste Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Befestigungsmittels
in Seitenansicht und im Querschnitt,
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2 eine zweite Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Befestigungsmittels
in Seitenansicht und im Querschnitt,
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3 eine dritte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Befestigungsmittels
in Seitenansicht und im Querschnitt,
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4 eine vierte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Befestigungsmittels
in Seitenansicht und im Querschnitt,
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5 eine fünfte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Befestigungsmittels
in Seitenansicht und im Querschnitt,
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6 eine sechste Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Befestigungsmittels
in Seitenansicht und im Querschnitt, Die 1a und 1b zeigen einen
Längenabschnitt
eines erfindungsgemäßen Stocks 1 mit
einem am Stock 1 angeordneten Befestigungsmittel 2 und
daran gehaltertem als Asphalt-Pad 3 ausgebildeten Endstück. Im vorliegenden
Ausführungsbeispiel
ist das Befestigungsmittel 2 im Bereich der Stange 4 des
Stocks 1 angeordnet. Das Befestigungsmittel 2 weist
eine Schelle 5 und eine Klammer 7 auf. Hierbei
wird das Befestigungsmittel 2 mit der Schelle 5 über Schrauben 6 an
der Stange 4 fixiert.
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Des
Weiteren ist das Asphalt-Pad 3 mit dem Befestigungsmittel 2 in
der Art einer Clipverbindung über
die Klammer 7 verbindbar. Die Klammer 7 ist, wie
aus der 1b zu entnehmen
ist, als ringförmige Feder
mit umfangseitiger Öffnung 8 ausgebildet.
Auf der der Öffnung 8 gegenüberliegenden
Seite ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel
ein Steg 9 an der Klammer 7 angeordnet, welcher
die Schelle 5 mit der Klammer 7 verbindet. Zumindest
die Klammer 7 ist aus einem federelastischen Material wie
beispielsweise Kunststoff oder Metall gefertigt.
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Zur
Halterung des Asphalt-Pads 3 am Befestigungsmittel 2 ist
dieses beispielsweise seitlich in die Öffnung 8 unter federelastischer
Deformation der Klammer 7 einführbar, bis die Klammer 7 an
einem einen Anlagebereich 10 bildenden Abschnitt der äußeren Mantelfläche 11 des
Asphalt-Pads 3 unter federelastischer Spannung abschnittsweise
umgreift. Die 1b zeigt
den Anlagebereich 10 und die Klammer 7 lediglich
aus Gründen
der Übersichtlichkeit
zueinander beabstandet.
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Selbstverständlich könnte im
vorliegenden Ausführungsbeispiel,
da die Art der Befestigung des Befestigungsmittels 2 am
Stock 1 nicht mit der Art der Befestigung des Asphalt-Pads 3 am
Befestigungsmittel 2 in Wechselwirkung steht, das Befestigungs mittel 2 am
Stock durch eine Clipverbindung, eine Schraubklemmverbindung, eine
Kabelbinderverbindung, eine Verbindung mittels Band oder Gurt oder aber
einstückig
mit dem Stock ausgebildet sein.
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Des
Weiteren wäre
es im vorliegenden Fall auch denkbar, das Befestigungsmittel am
Asphalt-Pad 3 vorzusehen, wobei dann die Klammer des Befestigungsmittels
des Asphalt-Pads einen Anlagebereich des Stocks, wie beispielsweise
einen Abschnitt der Mantelfläche
der Stange, umgreifen würde.
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Die 2a und 2b zeigen eine zweite Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Stocks 1 in Seitenansicht
und im Querschnitt.
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Die 2a zeigt einen Längenabschnitt
der Stange 4, an dem ein erfindungsgemäßes Befestigungsmittel 20 angeordnet
ist. Das Befestigungsmittel 20 ist an der Stange 4 des
Stocks 1 in der Art einer Klippverbindung befestigt. Hierzu
weist das Befestigungsmittel 20 eine einen Abschnitt der
Stange 4 umfangsseitig abschnittsweise umgreifende Klammer 21 auf,
welche im Querschnitt kreisringförmig
mit umfangsseitiger Öffnung 22 ausgebildet
ist.
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In
der 2a ist das Asphalt-Pad 3 im
Bereich der Befestigung am Befestigungsmittel 20 teilweise
aufgeschnitten dargestellt, sodass ein Blick ins Innere des Asphalt-Pads
möglich
ist.
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Das
als Asphalt-Pad 3 ausgebildete Endstück ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel
mit dem Befestigungsmittel 20 in der Art einer Klippverbindung
verbindbar. Hierzu weist das Befestigungsmittel 20 einen
sich parallel zur Stange 4 erstrecken den Klemmabschnitt 23 auf,
der unter federelastischer Spannung aus seiner Ruhelage auslenkbar
ist. Hierbei erfolgt die Auslenkung in der Zeicheneben der 2.
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Des
Weiteren weist das Befestigungsmittel 20 eine dem Klemmabschnitt 23 gegenüberliegend angeordnete
und sich zu diesem parallel erstreckende Auflagefläche 24 auf.
Zur Befestigung des Asphalt-Pads ist dieses mit seiner offenen oberen
bzw. unteren Stirnseite 26 bzw. 27 in den durch
den Klemmabschnitt 23 und die Auflagefläche 24 gebildeten Schlitz 25 einführbar, sodass
der Klemmabschnitt 23 unter federelastischer Spannung auf
der inneren Mantelfläche 28 sowie
die Auflagefläche 24 auf
der äußeren Mantelfläche 29 der
Hülle 30 des
Asphalt-Pads 3 zur Anlage gebracht sind.
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Somit
ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel
das zu halternde als Asphalt-Pad 3 ausgebildete Endstück zwischen
dem Klemmeabschnitt 23 und dem Stock 1 mittelbar
eingeklemmt. Selbstverständlich
ist es auch denkbar, dass die Auflagefläche 24 direkt durch
einen Abschnitt des Stocks 1, wie beispielsweise Mantelfläche der
Stange 4 gebildet wird, sodass das Asphalt-Pad 3 bzw.
das Endstück
unmittelbar zwischen dem Klemmabschnitt 23 und dem Stock 1 eingeklemmt
ist.
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Selbstverständlich kann
das Asphalt-Pad 3 auch eine zu den offenen Stirnseiten 26 und 27 separate Öffnung aufweisen,
in welche der Klemmabschnitt 23 eingreift.
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Die 3a und 3b zeigen den erfindungsgemäßen Stock 1 in
Seitenansicht und im Querschnitt im Bereich von Befestigungsmitteln.
Hierbei weisen der Stock 1 ein Befestigungsmittel 40 und
das Asphalt-Pad ein dazu funktionskomplementäres Befestigungsmittel 48 auf.
Der Stock 1 gemäß den 3a und 3b zeigt bekanntermaßen einen Längsschnitt einer Stange 4,
an dem das Befestigungsmittel 40 angebracht ist. Das Befestigungsmittel 40 ist
an der Stange 4 in einer der vorher genannten Arten befestigt.
Das Befestigungsmittel 40 weist einen durch einen Querverbinder 42 seitlich
zur Stange 4 versetzten sich parallel zur Stange 4 erstreckenden
Stift 41 auf, dessen freies Ende sich in Bezug zur Stange nach
oben erstreckt. Das am Asphalt-Pad 3 angeordnete Befestigungsmittel 48 weist
einen Steg 44 auf, der seitlich an der Hülle 43 des
Asphalt-Pads 3 angeordnet ist, mit in der 3 nach unten offen dargestellter Ausnehmung 45.
Die Ausnehmung 45 ist hierbei form- und funktionskomplementär zum Stift 41 ausgebildet,
sodass zwischen Stift 41 und Ausnehmung 45 eine
reibschlüssige
Verbindung herstellbar ist. Das Asphalt-Pad 3 ist mit dem
Stock 1 über
die Befestigungsmittel 40 und 48 in der Art einer
Steckverbindung verbindbar.
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Selbstverständlich könnte im
vorliegenden Fall der Steg 44 auch innerhalb der Hülle 43 des
Asphalt-Pads 3 angeordnet sein. Eine weitere Möglichkeit
zur Verbindung des Asphalt-Pads 3 mit dem Stock über Befestigungsmittel
könnte
darin bestehen, einen Stift form- und funktionskomplementär zur offenen
oberen bzw. unteren Stirnseite 46 bzw. 47 des
Asphalt-Pads 3 auszubilden, wobei das Asphalt-Pad 3 über die
obere bzw. untere Stirnseite 46 bzw. 47 darüber hinaus
mit der Endseite der Stange 4 des Stocks 1 verbindbar.
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Die 4a und 4b zeigen eine vierte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Stocks 1 in
Seitenansicht und im Querschnitt im Bereich von Befestigungsmittel 50 und 56.
Das Befestigungsmittel 50 ist an der Stange 4 des
Stocks 1 entweder in der Art der in 2 beschriebenen Clipverbindung oder der Art
der in 1 beschriebenen
Schellenverbindung oder in der Art einer Schraubklemm- oder Kabelbinder-Verbindung
verbunden. Darüber
hinaus ist es auch möglich,
dass das Befestigungsmittel 50 einstückig mit der Stange 4 des
Stocks 1 ausgebildet ist.
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Das
Befestigungsmittel 50 weist einen zur Stange 4 beabstandeten
und sich parallel zu dieser nach oben erstreckenden Stift 51 mit
Außengewinde 52 auf.
Das Befestigungsmittel 56 des Asphalt-Pads 3 weist
im Bereich der oberen Stirnseite 53 des Asphalt-Pads 3 eine
Ausnehmung 54 mit in Richtung der Stirnseite 53 weisender Öffnung auf.
In der Ausnehmung 54 erstreckt sich ein Innengewinde 55,
das form- und funktionskomplementär zum Außengewinde 52 ausgebildet
ist.
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Demzufolge
ist das Asphalt-Pad 3 mit dem Stock über die Befestigungsmittel 50 und 56 in
der Art einer Schraubenverbindung verbindbar.
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Die 5a und 5b zeigen den erfindungsgemäßen Stock 1 in
Seitenansicht und im Querschnitt im Bereich eines am Stock 1 vorgesehenen
Befestigungsmittels 60. Auf die Art der Befestigung des
Befestigungsmittels 60 am Stock 1 soll in diesem
Zusammenhang nicht weiter eingegangen werden.
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Das
Befestigungsmittel 60 weist zwei Schlaufen 61 und 62 auf,
welche aus elastisch dehnbarem wie auch undehnbarem flexiblen Material,
wie beispielsweise Gummi oder Gewebe, gefertigt sein können. Zur
Halterung des Asphalt-Pads 3 durch das Befestigungsmittel 60 umgreifen
die Schlaufen 61 und 62 die äußere Mantelfläche 63 der
Hülle 64 des Asphalt-Pads 3.
Hierbei kommt die äußere Mantelfläche 63 auf
einer im vorliegenden Ausführungsbeispiel
durch einen Steg 65 bildeten Auflagefläche 66 des Befestigungsmittels 60 zur
Anlage. Selbstverständlich könnte eine
Auflagefläche
auch durch ein Abschnitt des Stocks 1 bzw. der Stange 4 gebildet werden.
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In
den 6a und 6b ist ein erfindungsgemäßer Stock 1 mit
Befestigungsmitteln 70 und 73 in Seitenansicht
sowie im Querschnitt dargestellt.
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Das
am Stock 1 angeordnete Befestigungsmittel 70 weist
einen in den 6a und 6b seitlich nach rechts vorspringenden
Steg 71 auf, der zumindest abschnittsweise aus einem magnetischen
Material gefertigt ist. Das Befestigungsmittel 73 des Asphalt-Pads 3 ist
im vorliegenden Ausführungsbeispiel als
die äußere Mantelfläche der
Hülle 72 des
Asphalt-Pads 3 umgreifender ringförmiger Abschnitt 73 ausgebildet.
Hierbei ist der ringförmige
Abschnitt 73 aus Metall gefertigt.
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Selbstverständlich könnten die
in den vorherigen Zeichnungen dargestellten Befestigungsmittel (2, 20, 40, 48, 50, 56, 60, 70, 73)
auch derart am Stock 1 und/oder am Asphalt-Pad 3 angeordnet
sein, dass der Stock 1 und das Asphalt-Pad 3 eine
andere als die dargestellte Lage relativ zueinander einnehmen.
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- 1
- Stock
- 2
- Befestigungsmittel
(Stock)
- 3
- Asphalt-Pad
- 4
- Stange
- 5
- Schelle
- 6
- Schraube
- 7
- Klammer
- 8
- Öffnung (Klammer)
- 9
- Steg
- 10
- Anlagebereich
- 11
- äußere Mantelfläche (Asphalt-Pad)
- 20
- Befestigungsmittel
(Stock)
- 21
- Klammer
- 22
- Öffnung (Klammer)
- 23
- Klemmabschnitt
- 24
- Auflagefläche (Befestigungselement)
- 25
- Schlitz
(Befestigungselement)
- 26
- offene
obere Stirnfläche
- 27
- offene
untere Stirnfläche
- 28
- innere
Mantelflächen
(Asphalt-Pad)
- 29
- äußere Mantelflächen (Asphalt-Pad)
- 30
- Hülle (Asphalt-Pad)
- 40
- Befestigungsmittel
(Stock)
- 41
- Stift
- 42
- Querverbinder
(Befestigungsmittel Asphalt-Pad)
- 43
- Hülle (Asphalt-Pad)
- 44
- Steg
(Befestigungsmittel Asphalt-Pad)
- 45
- Ausnehmung
(Steg)
- 46
- offene
obere Stirnseite
- 47
- offene
untere Stirnseite
- 48
- Befestigungsmittel
(Asphalt-Pad)
- 50
- Befestigungsmittel
(Stock)
- 51
- Stift
- 52
- Außengewinde
- 53
- Stirnseite
(Asphalt-Pad)
- 54
- Ausnehmung
(Asphalt-Pad)
- 55
- Innengewinde
(Ausnehmung)
- 56
- Befestigungsmittel
(Asphalt-Pad)
- 60
- Befestigungsmittel
(Stock)
- 61
- Schlaufe
- 62
- Schlaufe
- 63
- äußere Mantelfläche (Asphalt-Pad)
- 64
- Hülle (Asphalt-Pad)
- 65
- Steg
(Befestigungsmittel)
- 66
- Auflagefläche
- 70
- Befestigungsmittel
(Stock)
- 71
- Steg
(aus magnetischem Material)
- 72
- Hülle
- 73
- Befestigungsmittel
(ringförmiger
Abschnitt Asphalt-Pad)