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DE10340135A1 - Stock - Google Patents

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Publication number
DE10340135A1
DE10340135A1 DE2003140135 DE10340135A DE10340135A1 DE 10340135 A1 DE10340135 A1 DE 10340135A1 DE 2003140135 DE2003140135 DE 2003140135 DE 10340135 A DE10340135 A DE 10340135A DE 10340135 A1 DE10340135 A1 DE 10340135A1
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DE
Germany
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stick
tail
fastening means
floor
stick according
Prior art date
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Application number
DE2003140135
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English (en)
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DE10340135B4 (de
Inventor
Klaus Blessing
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Individual
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Publication of DE10340135B4 publication Critical patent/DE10340135B4/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45BWALKING STICKS; UMBRELLAS; LADIES' OR LIKE FANS
    • A45B1/00Sticks with supporting, hanging or carrying means
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45BWALKING STICKS; UMBRELLAS; LADIES' OR LIKE FANS
    • A45B9/00Details
    • A45B9/04Ferrules or tips
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45BWALKING STICKS; UMBRELLAS; LADIES' OR LIKE FANS
    • A45B2200/00Details not otherwise provided for in A45B
    • A45B2200/05Walking sticks
    • A45B2200/055Walking sticks for Nordic walking

Landscapes

  • Clamps And Clips (AREA)
  • Walking Sticks, Umbrellas, And Fans (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Stock 1, an dem einendseitig lösbar ein Endstück (3) angeordnet ist, wobei erfindungsgemäß Befestigungsmittel (2, 20, 40, 50, 60, 70) zur lösbaren Halterung des von der Endseite gelösten Endstücks (3) vorgesehen sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Stock, beispielsweise einen Stock für Nordic Sports, Nordic Walking oder einen Ski-, Trekking- oder Wanderstock, nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Des weiteren betrifft die Erfindung Befestigungsmittel für die Befestigung von lösbaren Endstücken eines Stocks.
  • Ein Stock gemäß der Gattung weist in der Regel ein einendseitig lösbar angeordnetes Endstück auf.
  • Die lösbaren Endstücke sind hierbei in der Regel in Form von Spitzen und/oder Dämpfungselementen oder dergleichen ausgebildet. Durch die lösbare Anordnung der Endstücke ist es möglich, abhängig von der Art des Einsatzzwecks und abhängig von der jeweiligen Bodenbeschaffenheit das jeweils geeignete Endstück auf den Stock aufzusetzen.
  • Hierbei ergibt sich das Problem, dass die nicht benutzten Endstücke irgendwo aufbewahrt werden müssen. Gewöhnlich werden die meist schmutzigen Endstücke in einer Jackentasche oder im Rucksack verstaut, wodurch die Jackentasche bzw. der Rucksack oftmals verschmutzt und beschädigt wird.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, einen Stock vorzuschlagen, bei welchem die oben aufgeführten Nachteile unterbunden sind.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Stock mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Bevorzugte Ausführungsformen und vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
  • Beim erfindungsgemäßen Stock ist zusätzlich zu den Merkmalen gemäß der Gattung vorgesehen, dass ein Befestigungsmittel zur lösbaren Halterung eines von der Innenseite gelösten Endstücks am Stock vorgesehen ist.
  • Hierbei ist es möglich am Stock oder am Endstück Befestigungsmittel vorzusehen.
  • Es ist aber auch denkbar am Stock und am Endstück jeweils zueinander funktionskomplementäre Befestigungsmittel vorzusehen.
  • Ist ein Befestigungsmittel am Stock vorgesehen, so ist dieses vorzugsweise im Bereich einer Stange des Stocks angeordnet, wodurch die Handhabung des erfindungsgemäßen Stocks nicht durch ein im Bereich eines Griffs angeordnetes Befestigungsmittel gestört wird.
  • Das Endstück des erfindungsgemäßen Stocks kann je nach Einsatzzweck und Bodenbeschaffenheit aus verschiedenen Materialien gefertigt sein sowie verschiedenste Formen und Funktionen haben.
  • Beispielsweise kann das Endstück als Dämpfungselement zur Dämpfung der Aufprallkräfte auf hartem Untergrund ausgebildet sein. Hierbei kann es sich bei dem Dämpfungselement beispielsweise um ein Asphalt-Pad, ein Asphalt-Paw, einen Gummistopper, einen Walking-Aufsatz, einen Gummipuffer oder dergleichen handeln. Als gängige Materialen werden üblicherweise Gummi- bzw. Karbongummimischungen verwendet.
  • Des Weiteren kann das Endstück als Stockspitze ausgebildet sein. Hierbei kann es sich sowohl um Ersatzspitzen für beschä digte oder verbrauchte Stockspitzen als auch um Wechselspitzen für unterschiedliche Einsatzzwecke und Bodenbeschaffenheiten handeln. Die Stockspitzen sind üblicherweise aus Hartmetall gefertigt.
  • Des Weiteren kann es sich beim Endstück um einen Aufsatz zum Schonen der Stockspitze bzw. des Dämpfungselementes handeln.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie das Endstück mit dem Stock über Befestigungsmittel verbindbar ist. Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist das Endstück mit dem Stock über Befestigungsmittel in der Art einer Clipverbindung verbindbar. Eine Klippverbindung ist auf einfache Weise herstellbar und wieder lösbar und garantiert dennoch eine sichere Halterung des Endstücks am Befestigungsmittel.
  • Vorzugsweise weist das Befestigungsmittel eine Klammer auf, welche zur Herstellung der Clipverbindung abschnittsweise unter federelastischer Spannung an einem Anlagebereich zur Anlage bringbar ist.
  • Ist beispielsweise ein Befestigungsmittel mit Klammer am Stock oder am Endstück vorhanden, so ist dieses entsprechend am Anlagebereich des Endstücks oder des Stocks zur Anlage bringbar.
  • Hierbei ist es sowohl denkbar, dass der Anlagebereich durch Innenflächen und/oder durch Außenflächen des Endstücks bzw. des Stocks gebildet wird. Des Weiteren gibt es verschiedene Möglichkeiten die Klammer auszuführen.
  • Eine mögliche Ausführungsform besteht darin, die Klammer als ringförmige Feder mit umfangsseitiger Öffnung auszubilden.
  • Weist beispielsweise nur der Stock ein Befestigungsmittel auf, ist es möglich, dass die Klammer bei Vergrößerung des Umfangs unter federelastischer Deformation an einem durch die Außenfläche gebildeten Anlagebereich des Endstücks zur Anlage bringbar ist, oder aber durch Verkleinerung des Umfangs an einem durch die Innenfläche des Endstücks gebildeten Anlagebereich zur Anlage bringbar ist.
  • Des Weiteren ist es möglich, dass die Klammer einen länglichen Klemmabschnitt aufweist, wobei die Clipverbindung herstellbar ist, in dem das zu halternde Endstück bzw. der Stock zwischen dem länglichen Klemmabschnitt und der Stange bzw. einem Abschnitt des Endstücks eingeklemmt wird. Ist beispielsweise der längliche Klemmabschnitt an der Stange des Stocks angeordnet, ist es sinnvoll, wenn sich der längliche Klemmabschnitt im Wesentlichen parallel zur Stange erstreckt.
  • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Klammer zwei gegenüberliegend angeordnete federelastisch gelagerte Flügel aufweist, welche unter federelastischer Deformation an jeweils korrespondierenden, d. h. gegenüberliegenden Anlagebereichen entweder des Endstücks oder des Stocks zur Anlage bringbar sind.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform ist das Endstück mit dem Stock über Befestigungsmittel in der Art einer Steckverbindung verbindbar.
  • Hierbei ist es beispielsweise möglich, dass das Endstück und der Stock jeweils ein Befestigungsmittel aufweisen, wobei das am Endstück vorgesehene Befestigungsmittel eine Ausnehmung und das am Stock vorgesehene Befestigungsmittel einen dazu form- und funktionskomplementären Stift aufweisen, der in die im Endstück vorgesehene Ausnehmung einführbar ist. Darüber hinaus ist es aber auch denkbar, dass das am Endstück vorgesehene Befestigungsmittel einen Stift und das am Stock vorgesehene Befestigungsmittel eine dazu form- und funktionskomplementäre Ausnehmung aufweisen.
  • Eine weitere Möglichkeit wie das Endstück mit dem Stock über Befestigungsmittel verbindbar ist, besteht darin, das Endstück mit dem Stock in der Art einer Schraubenverbindung zu verbinden.
  • Hierbei ist es sowohl möglich, dass das am Endstück vorgesehene Befestigungsmittel eine Ausnehmung mit Innengewinde und das am Stock vorgesehene Befestigungsmittel einen dazu form- und funktionskomplementären Stift mit Außengewinde aufweist oder aber dass das am Endstück vorgesehene Befestigungsmittel einen Stift mit Außengewinde und das am Stock vorgesehene Befestigungsmittel eine dazu form- und funktionskomplementäre Ausnehmung mit Innengewinde aufweist.
  • Eine weitere Möglichkeit zur Verbindung zwischen Endstück und Stock über Befestigungsmittel besteht darin, dass das Endstück mit dem Stock in der Art einer Haftverbindung verbindbar ist. Hierunter ist beispielsweise zu verstehen, dass das Endstück und der Stock durch Magnetkraft miteinander verbindbar sind, wobei beispielsweise das am Stock vorgesehene Befestigungsmittel einen Magneten und das am Endstück vorgesehene Befestigungsmittel einen metallischen Abschnitt aufweist.
  • Eine weitere Befestigungsmöglichkeit besteht darin, dass das Endstück mit dem Stock über Befestigungsmittel wie eine Schlaufe oder ein Band verbindbar ist. Hierbei kann die Schlaufe oder das Band sowohl aus einem biegbaren oder unbieg baren Material sein, welches entweder elastisch oder inelastisch ist. Des Weiteren kann die Schlaufe oder das Band Bestandteil des Befestigungsmittels des Endstücks oder des Stocks sein.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind das Endstück und der Stock über Befestigungsmittel in der Art einer Rastverbindung miteinander verbindbar.
  • Als konkrete Ausgestaltung dieser Ausführungsform ist vorgesehen, dass das am Stock bzw, am Endstück vorgesehene Befestigungsmittel eine Rastnase aufweist, die in eine damit korrespondierende Rastnut am Befestigungsmittel des Endstücks bzw. des Stocks einrastbar ist.
  • Vorzugsweise ist das am Stock bzw. am Endstück vorgesehene Befestigungsmittel lösbar mit dem Stock bzw. dem Endstück verbunden, sodass das Befestigungsmittel bei Beschädigung des Stocks bzw. des Endstücks wieder verwendet werden kann.
  • Ist das Befestigungsmittel unlösbar mit dem Stock bzw. dem Endstück verbunden, ist es aus fertigungstechnischen Gründen vorteilhaft, dieses einstückig mit dem Stock bzw. dem Endstück auszubilden.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Befestigungsmittel derart ausgebildet sind, dass an diesem mehrere Endstücke bzw. Stöcke und/oder zusätzlich Zubehörteile befestigbar sind.
  • Der erfindungsgemäße Stock findet vorzugsweise als Nordic Sports-Stock, Nordic Walking und/oder als Trekking-Stock und/oder als Wanderstock und/oder als Skistock, Verwendung welcher z. B. auch als Teleskopstock ausgebildet sein kann.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von schematischen Zeichnungen auf der Grundlage von bevorzugten Ausführungsbeispielen weiter veranschaulicht.
  • Es zeigen:
  • 1 eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Befestigungsmittels in Seitenansicht und im Querschnitt,
  • 2 eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Befestigungsmittels in Seitenansicht und im Querschnitt,
  • 3 eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Befestigungsmittels in Seitenansicht und im Querschnitt,
  • 4 eine vierte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Befestigungsmittels in Seitenansicht und im Querschnitt,
  • 5 eine fünfte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Befestigungsmittels in Seitenansicht und im Querschnitt,
  • 6 eine sechste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Befestigungsmittels in Seitenansicht und im Querschnitt, Die 1a und 1b zeigen einen Längenabschnitt eines erfindungsgemäßen Stocks 1 mit einem am Stock 1 angeordneten Befestigungsmittel 2 und daran gehaltertem als Asphalt-Pad 3 ausgebildeten Endstück. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das Befestigungsmittel 2 im Bereich der Stange 4 des Stocks 1 angeordnet. Das Befestigungsmittel 2 weist eine Schelle 5 und eine Klammer 7 auf. Hierbei wird das Befestigungsmittel 2 mit der Schelle 5 über Schrauben 6 an der Stange 4 fixiert.
  • Des Weiteren ist das Asphalt-Pad 3 mit dem Befestigungsmittel 2 in der Art einer Clipverbindung über die Klammer 7 verbindbar. Die Klammer 7 ist, wie aus der 1b zu entnehmen ist, als ringförmige Feder mit umfangseitiger Öffnung 8 ausgebildet. Auf der der Öffnung 8 gegenüberliegenden Seite ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein Steg 9 an der Klammer 7 angeordnet, welcher die Schelle 5 mit der Klammer 7 verbindet. Zumindest die Klammer 7 ist aus einem federelastischen Material wie beispielsweise Kunststoff oder Metall gefertigt.
  • Zur Halterung des Asphalt-Pads 3 am Befestigungsmittel 2 ist dieses beispielsweise seitlich in die Öffnung 8 unter federelastischer Deformation der Klammer 7 einführbar, bis die Klammer 7 an einem einen Anlagebereich 10 bildenden Abschnitt der äußeren Mantelfläche 11 des Asphalt-Pads 3 unter federelastischer Spannung abschnittsweise umgreift. Die 1b zeigt den Anlagebereich 10 und die Klammer 7 lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit zueinander beabstandet.
  • Selbstverständlich könnte im vorliegenden Ausführungsbeispiel, da die Art der Befestigung des Befestigungsmittels 2 am Stock 1 nicht mit der Art der Befestigung des Asphalt-Pads 3 am Befestigungsmittel 2 in Wechselwirkung steht, das Befestigungs mittel 2 am Stock durch eine Clipverbindung, eine Schraubklemmverbindung, eine Kabelbinderverbindung, eine Verbindung mittels Band oder Gurt oder aber einstückig mit dem Stock ausgebildet sein.
  • Des Weiteren wäre es im vorliegenden Fall auch denkbar, das Befestigungsmittel am Asphalt-Pad 3 vorzusehen, wobei dann die Klammer des Befestigungsmittels des Asphalt-Pads einen Anlagebereich des Stocks, wie beispielsweise einen Abschnitt der Mantelfläche der Stange, umgreifen würde.
  • Die 2a und 2b zeigen eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Stocks 1 in Seitenansicht und im Querschnitt.
  • Die 2a zeigt einen Längenabschnitt der Stange 4, an dem ein erfindungsgemäßes Befestigungsmittel 20 angeordnet ist. Das Befestigungsmittel 20 ist an der Stange 4 des Stocks 1 in der Art einer Klippverbindung befestigt. Hierzu weist das Befestigungsmittel 20 eine einen Abschnitt der Stange 4 umfangsseitig abschnittsweise umgreifende Klammer 21 auf, welche im Querschnitt kreisringförmig mit umfangsseitiger Öffnung 22 ausgebildet ist.
  • In der 2a ist das Asphalt-Pad 3 im Bereich der Befestigung am Befestigungsmittel 20 teilweise aufgeschnitten dargestellt, sodass ein Blick ins Innere des Asphalt-Pads möglich ist.
  • Das als Asphalt-Pad 3 ausgebildete Endstück ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel mit dem Befestigungsmittel 20 in der Art einer Klippverbindung verbindbar. Hierzu weist das Befestigungsmittel 20 einen sich parallel zur Stange 4 erstrecken den Klemmabschnitt 23 auf, der unter federelastischer Spannung aus seiner Ruhelage auslenkbar ist. Hierbei erfolgt die Auslenkung in der Zeicheneben der 2.
  • Des Weiteren weist das Befestigungsmittel 20 eine dem Klemmabschnitt 23 gegenüberliegend angeordnete und sich zu diesem parallel erstreckende Auflagefläche 24 auf. Zur Befestigung des Asphalt-Pads ist dieses mit seiner offenen oberen bzw. unteren Stirnseite 26 bzw. 27 in den durch den Klemmabschnitt 23 und die Auflagefläche 24 gebildeten Schlitz 25 einführbar, sodass der Klemmabschnitt 23 unter federelastischer Spannung auf der inneren Mantelfläche 28 sowie die Auflagefläche 24 auf der äußeren Mantelfläche 29 der Hülle 30 des Asphalt-Pads 3 zur Anlage gebracht sind.
  • Somit ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel das zu halternde als Asphalt-Pad 3 ausgebildete Endstück zwischen dem Klemmeabschnitt 23 und dem Stock 1 mittelbar eingeklemmt. Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass die Auflagefläche 24 direkt durch einen Abschnitt des Stocks 1, wie beispielsweise Mantelfläche der Stange 4 gebildet wird, sodass das Asphalt-Pad 3 bzw. das Endstück unmittelbar zwischen dem Klemmabschnitt 23 und dem Stock 1 eingeklemmt ist.
  • Selbstverständlich kann das Asphalt-Pad 3 auch eine zu den offenen Stirnseiten 26 und 27 separate Öffnung aufweisen, in welche der Klemmabschnitt 23 eingreift.
  • Die 3a und 3b zeigen den erfindungsgemäßen Stock 1 in Seitenansicht und im Querschnitt im Bereich von Befestigungsmitteln. Hierbei weisen der Stock 1 ein Befestigungsmittel 40 und das Asphalt-Pad ein dazu funktionskomplementäres Befestigungsmittel 48 auf. Der Stock 1 gemäß den 3a und 3b zeigt bekanntermaßen einen Längsschnitt einer Stange 4, an dem das Befestigungsmittel 40 angebracht ist. Das Befestigungsmittel 40 ist an der Stange 4 in einer der vorher genannten Arten befestigt. Das Befestigungsmittel 40 weist einen durch einen Querverbinder 42 seitlich zur Stange 4 versetzten sich parallel zur Stange 4 erstreckenden Stift 41 auf, dessen freies Ende sich in Bezug zur Stange nach oben erstreckt. Das am Asphalt-Pad 3 angeordnete Befestigungsmittel 48 weist einen Steg 44 auf, der seitlich an der Hülle 43 des Asphalt-Pads 3 angeordnet ist, mit in der 3 nach unten offen dargestellter Ausnehmung 45. Die Ausnehmung 45 ist hierbei form- und funktionskomplementär zum Stift 41 ausgebildet, sodass zwischen Stift 41 und Ausnehmung 45 eine reibschlüssige Verbindung herstellbar ist. Das Asphalt-Pad 3 ist mit dem Stock 1 über die Befestigungsmittel 40 und 48 in der Art einer Steckverbindung verbindbar.
  • Selbstverständlich könnte im vorliegenden Fall der Steg 44 auch innerhalb der Hülle 43 des Asphalt-Pads 3 angeordnet sein. Eine weitere Möglichkeit zur Verbindung des Asphalt-Pads 3 mit dem Stock über Befestigungsmittel könnte darin bestehen, einen Stift form- und funktionskomplementär zur offenen oberen bzw. unteren Stirnseite 46 bzw. 47 des Asphalt-Pads 3 auszubilden, wobei das Asphalt-Pad 3 über die obere bzw. untere Stirnseite 46 bzw. 47 darüber hinaus mit der Endseite der Stange 4 des Stocks 1 verbindbar.
  • Die 4a und 4b zeigen eine vierte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Stocks 1 in Seitenansicht und im Querschnitt im Bereich von Befestigungsmittel 50 und 56. Das Befestigungsmittel 50 ist an der Stange 4 des Stocks 1 entweder in der Art der in 2 beschriebenen Clipverbindung oder der Art der in 1 beschriebenen Schellenverbindung oder in der Art einer Schraubklemm- oder Kabelbinder-Verbindung verbunden. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass das Befestigungsmittel 50 einstückig mit der Stange 4 des Stocks 1 ausgebildet ist.
  • Das Befestigungsmittel 50 weist einen zur Stange 4 beabstandeten und sich parallel zu dieser nach oben erstreckenden Stift 51 mit Außengewinde 52 auf. Das Befestigungsmittel 56 des Asphalt-Pads 3 weist im Bereich der oberen Stirnseite 53 des Asphalt-Pads 3 eine Ausnehmung 54 mit in Richtung der Stirnseite 53 weisender Öffnung auf. In der Ausnehmung 54 erstreckt sich ein Innengewinde 55, das form- und funktionskomplementär zum Außengewinde 52 ausgebildet ist.
  • Demzufolge ist das Asphalt-Pad 3 mit dem Stock über die Befestigungsmittel 50 und 56 in der Art einer Schraubenverbindung verbindbar.
  • Die 5a und 5b zeigen den erfindungsgemäßen Stock 1 in Seitenansicht und im Querschnitt im Bereich eines am Stock 1 vorgesehenen Befestigungsmittels 60. Auf die Art der Befestigung des Befestigungsmittels 60 am Stock 1 soll in diesem Zusammenhang nicht weiter eingegangen werden.
  • Das Befestigungsmittel 60 weist zwei Schlaufen 61 und 62 auf, welche aus elastisch dehnbarem wie auch undehnbarem flexiblen Material, wie beispielsweise Gummi oder Gewebe, gefertigt sein können. Zur Halterung des Asphalt-Pads 3 durch das Befestigungsmittel 60 umgreifen die Schlaufen 61 und 62 die äußere Mantelfläche 63 der Hülle 64 des Asphalt-Pads 3. Hierbei kommt die äußere Mantelfläche 63 auf einer im vorliegenden Ausführungsbeispiel durch einen Steg 65 bildeten Auflagefläche 66 des Befestigungsmittels 60 zur Anlage. Selbstverständlich könnte eine Auflagefläche auch durch ein Abschnitt des Stocks 1 bzw. der Stange 4 gebildet werden.
  • In den 6a und 6b ist ein erfindungsgemäßer Stock 1 mit Befestigungsmitteln 70 und 73 in Seitenansicht sowie im Querschnitt dargestellt.
  • Das am Stock 1 angeordnete Befestigungsmittel 70 weist einen in den 6a und 6b seitlich nach rechts vorspringenden Steg 71 auf, der zumindest abschnittsweise aus einem magnetischen Material gefertigt ist. Das Befestigungsmittel 73 des Asphalt-Pads 3 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel als die äußere Mantelfläche der Hülle 72 des Asphalt-Pads 3 umgreifender ringförmiger Abschnitt 73 ausgebildet. Hierbei ist der ringförmige Abschnitt 73 aus Metall gefertigt.
  • Selbstverständlich könnten die in den vorherigen Zeichnungen dargestellten Befestigungsmittel (2, 20, 40, 48, 50, 56, 60, 70, 73) auch derart am Stock 1 und/oder am Asphalt-Pad 3 angeordnet sein, dass der Stock 1 und das Asphalt-Pad 3 eine andere als die dargestellte Lage relativ zueinander einnehmen.
  • 1
    Stock
    2
    Befestigungsmittel (Stock)
    3
    Asphalt-Pad
    4
    Stange
    5
    Schelle
    6
    Schraube
    7
    Klammer
    8
    Öffnung (Klammer)
    9
    Steg
    10
    Anlagebereich
    11
    äußere Mantelfläche (Asphalt-Pad)
    20
    Befestigungsmittel (Stock)
    21
    Klammer
    22
    Öffnung (Klammer)
    23
    Klemmabschnitt
    24
    Auflagefläche (Befestigungselement)
    25
    Schlitz (Befestigungselement)
    26
    offene obere Stirnfläche
    27
    offene untere Stirnfläche
    28
    innere Mantelflächen (Asphalt-Pad)
    29
    äußere Mantelflächen (Asphalt-Pad)
    30
    Hülle (Asphalt-Pad)
    40
    Befestigungsmittel (Stock)
    41
    Stift
    42
    Querverbinder (Befestigungsmittel Asphalt-Pad)
    43
    Hülle (Asphalt-Pad)
    44
    Steg (Befestigungsmittel Asphalt-Pad)
    45
    Ausnehmung (Steg)
    46
    offene obere Stirnseite
    47
    offene untere Stirnseite
    48
    Befestigungsmittel (Asphalt-Pad)
    50
    Befestigungsmittel (Stock)
    51
    Stift
    52
    Außengewinde
    53
    Stirnseite (Asphalt-Pad)
    54
    Ausnehmung (Asphalt-Pad)
    55
    Innengewinde (Ausnehmung)
    56
    Befestigungsmittel (Asphalt-Pad)
    60
    Befestigungsmittel (Stock)
    61
    Schlaufe
    62
    Schlaufe
    63
    äußere Mantelfläche (Asphalt-Pad)
    64
    Hülle (Asphalt-Pad)
    65
    Steg (Befestigungsmittel)
    66
    Auflagefläche
    70
    Befestigungsmittel (Stock)
    71
    Steg (aus magnetischem Material)
    72
    Hülle
    73
    Befestigungsmittel (ringförmiger Abschnitt Asphalt-Pad)

Claims (26)

  1. Stock (1) an dem einendseitig lösbar ein Endstück (3) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet , dass ein Befestigungsmittel (2, 20, 40, 48, 50, 56, 60, 70, 73) zur lösbaren Halterung des von der Endseite gelösten Endstücks (3) vorgesehen ist.
  2. Stock nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (2, 20, 40, 50, 60, 70) am Stock und/oder dass das Befestigungsmittel (48, 56, 73) am Endstück vorgesehen ist.
  3. Stock nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (2, 20, 40, 50, 60, 70) im Bereich einer Stange (4) des Stocks (1) vorgesehen ist.
  4. Stock nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Endstück (3) als Dämpfungselement (3) und/oder als Stockspitze oder als Aufsatz zum Schonen der Stockspitze oder des Dämpfungselements ausgebildet ist.
  5. Stock nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Endstück (3) mit dem Stock (1) über Befestigungsmittel (2, 20) in der Art einen Clipverbindung verbindbar ist.
  6. Stock nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das am Stock (1)/am Endstück (3) vorgesehene Befestigungsmittel (2, 20) eine Klammer (7, 21) aufweist, die zur Herstellung der Clipverbindung abschnittweise unter federelastischer Spannung an einem Anlagebereich (10, 28, 29) des Endstücks (3)/des Stocks (1) zur Anlage bringbar ist.
  7. Stock nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anlagebereich (10, 28, 29) durch einen Abschnitt der Außenfläche (11, 29) und/oder eine Innenfläche (29) des Endstücks (3)/des Stocks (1) gebildet ist.
  8. Stock nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Klammer (7) eine ringförmige Feder mit umfangseitiger Öffnung (8) zur zumindest abschnittsweisen Aufnahme des Anlagebereichs (10) aufweist.
  9. Stock nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Klammer (21) einen länglichen Klemmabschnitt (23) aufweist, wobei die Clipverbindung herstellbar ist, indem das zu halternde Endstück (3) unter federelastischer Spannung des Klemmabschnitts (23) zwischen dem länglichen Klemmabschnitt (23) und dem Stock (1) bzw. dem Endstück (3) eingeklemmt wird.
  10. Stock nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich der längliche Klemmabschnitt (23) im Wesentlichen parallel zur Stange (4) erstreckt.
  11. Stock nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Endstück (3) mit dem Stock (1) über Befestigungsmittel (40, 48) in der Art einer Steck-Verbindung verbindbar ist.
  12. Stock nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das am Endstück (3) vorgesehene Befestigungsmittel (48) eine Ausnehmung (45)/einen Stift und das am Stock (1) vorgesehene Befestigungsmittel (40) einen/eine dazu form- und funktionskomplementäre(n) Stift (41)/Ausnehmung aufweist.
  13. Stock nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Endstück (3) mit dem Stock (1) über Befestigungsmittel (50, 56) in der Art einen Schraub-Verbindung verbindbar ist.
  14. Stock nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das am Endstück (3) vorgesehene Befestigungsmittel (56) eine Ausnehmung (54) mit Innengewinde (55)/einen Stift mit Außengewinde und das am Stock (1) vorgesehene Befestigungsmittel (50) einen/eine dazu form- und funktionskomplementäre(n) Stift (51) mit Außengewinde (52)/Ausnehmung mit Innengewinde aufweist.
  15. Stock nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Endstück (3) mit dem Stock (1) über Befestigungsmittel (70, 73) in der Art einen Haft-Verbindung verbindbar ist.
  16. Stock nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Haft-Verbindung durch Magnetkraft vermittelt wird.
  17. Stock nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Endstück (3) mit dem Stock (1) über Befestigungsmittel (70) in der Art einer Schlaufe (61, 62) oder eines Bands verbindbar ist.
  18. Stock nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Endstück (3) mit dem Stock (1) über Befestigungsmittel in der Art einer Rastverbindung verbindbar ist.
  19. Stock nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das am Endstück (3)/am Stock (1) vorgesehene Befestigungsmittel eine Rastnase ausweist, die in eine dazu korrespondierende Rastnut des Befestigungsmittels des Endstücks (3)/des Stocks (1) einrastbar ist.
  20. Stock nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das am Stock (1)/am Endstück (3) vorgesehene Befestigungsmittel (2, 20, 40, 48, 50, 56, 60, 70, 73) lösbar mit dem Stock (1)/dem Endstück (3) verbunden ist.
  21. Stock nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (2, 20, 40, 48, 50, 56, 60, 70, 73) einstöckig mit dem Stock (1)/dem Endstück (3) ausgebildet ist.
  22. Stock nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das am Stock (1) am Endstück (3) vorgesehene Befestigungsmittel (2, 20, 40, 50, 60, 70) am Stock (1) durch eine Clipverbindung und/oder durch eine (Schraub)Klemmverbindung und/oder durch eine Schellenverbindung befestigt ist.
  23. Stock nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem am Stock (1)/am Endstück (3) vorgesehenen Befestigungsmittel (2, 20, 40, 48, 50, 56, 60, 70, 73) mehrere Endstücke (3)/Stöcke (1) und/oder zusätzlich Zubehörteile befestigbar sind.
  24. Stock nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stock (1) als Teleskop-Stock ausgebildet ist.
  25. Verwendung des Stocks nach einem der vorangegangenen Ansprüche als Nordic-Sports-Stock und/oder als Treckking-Stock und/oder als Wander-Stock und/oder als Ski-Stock.
  26. Befestigungsmittel für ein Endstück eines Stocks (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche.
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