Die vorliegende Erfindung betrifft einen Ski, der multifunktional einsetzbar und auf
verschiedene Umgebungsbedingungen und/oder Benutzer flexibel und optimal
anpaßbar ist.
Im Stand der Technik sind sogenannte Carvingski bekannt, die tailliert ausgebildet
sind, so daß sie einen gegenüber den beiden Enden des Skis schmäleren
Mittelabschnitt aufweisen. Die Breiten des Skis an den beiden Enden können
stark variieren und liegen im allgemeinen etwa zwischen 90 und 120 mm,
während der Mittelbereich eine Breite von etwa 60 bis 90 mm aufweist. Die Breite
des Skis an den beiden Enden ist üblicherweise unterschiedlich, wobei die Breite
vorne im Schaufelbereich des Skis im allgemeinen größer ist als am Skiende. Es
sind jedoch auch Carvingski bekannt, bei denen die Breite am Skiende größer ist
als im Schaufelbereich.
Die optimale Skiform hängt unter anderem von den äußeren
Umgebungsbedingungen ab, so daß keiner der bekannten Carvingski eine
vielseitige Einsatzmöglichkeit bietet, die optimal an die jeweiligen
Umgebungsbedingungen anpaßbar ist.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen verbesserten Ski
bereitzustellen, der insbesondere an verschiedenste Umgebungsbedingungen
und/oder Benutzer variabel anpaßbar ist. Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen
der Patentansprüche gelöst.
Dabei geht die Erfindung von dem Grundgedanken aus, an einem bezüglich
seiner Querachse asymmetrischen Carvingski bzw. an einem Carvingski mit
positiver oder negativer Verjüngung beide Endabschnitte aufzubiegen, um
beidseitig Skispitzen bereitzustellen, und eine Bindungsplatte am Ski
anzubringen, die in mindestens zwei verschiedenen Positionen fixierbar ist. Dabei
bildet in der ersten Position der Bindungsplatte ein erster Endabschnitt des Skis
die Skispitze, und in der zweiten Position bildet der gegenüberliegende zweite
Endabschnitt des Skis die Skispitze.
Dadurch wird ein Ski bereitgestellt, der je nach Schnee- bzw. Pistenbedingungen
oder auch abhängig von den Anforderungen des jeweiligen Skifahrers für
verschiedene Zwecke optimal anpaßbar ist. Insbesondere ist der
erfindungsgemäße Ski auf besonders vorteilhafte Weise sowohl an übliche, z. B.
harte und eisige Pistenbedingungen, als auch an Tiefschnee- und
Buckelpistenfahrten und Sprünge angepaßt. So ist beispielsweise ein Carvingski
mit einer Schaufel, die vorne breiter ist als hinten, sehr gut für "Freeride"-Techniken
(Carven auf und abseits der Piste) geeignet ist, während ein im
vorderen Schaufelbereich schmälerer Ski für "Freestyle", insbesondere für
Sprünge bessere Voraussetzungen schafft. Folglich wird mit dem
erfindungsgemäßen Ski, der bidirektional einsetzbar ist, ein optimal an
verschiedenste Anforderungen und Umgebungsbedingungen anpaßbarer Ski
bereitgestellt.
Eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Skis wird
nachstehend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beispielhaft beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Skis mit einer Bindungsplatte
in einer ersten Position für eine erste Fahrtrichtung des Skis;
Fig. 2 den erfindungsgemäßen Ski von Fig. 1, wobei die Bindungsplatte in
einer zweiten Position für eine Fahrt mit dem erfindungsgemäßen Ski in
entgegengesetzter Richtung vorgesehen ist;
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Ski gemäß Fig. 1 und 2, wobei eine
Ausführungsform des Positionswechsels der Bindungsplatte illustriert
wird;
Fig. 4 eine Unteransicht eines Mittelabschnitts des erfindungsgemäßen Skis
gemäß Fig. 3, in der eine Ausführungsform zur Montage der
Bindungsplatte am Ski illustriert wird; und
Fig. 5 ein Montageelement zur Fixierung der Bindungsplatte am Ski gemäß
Fig. 3.
Der in den Fig. 1 und 2 dargestellte erfindungsgemäße Ski 2 weist im
wesentlichen einen Skikörper 4 mit einem ersten Endabschnitt 6 und einem
zweiten Endabschnitt 8 sowie eine Bindungsplatte 10 auf. Im Bereich der
Endabschnitte 6 und 8 ist der Skikörper 4 aufgebogen, um jeweilige Skispitzen 12
und 14 auszubilden. Auf der Bindungsplatte 10 ist eine Bindung mit einem
vorderen Bindungselement 16 zur Aufnahme einer Spitze eines Skischuhs 17 und
ein hinteres Bindungselement 18 zur Aufnahme eines hinteren Abschnitts des
Skischuhs 17 montiert.
Der Skikörper 4 des erfindungsgemäßen Skis 2 ist asymmetrisch bezüglich seiner
Querachse ausgebildet, d. h. die Breite des Skikörpers 4 an den beiden
Endabschnitten 6 und 8 ist unterschiedlich, was beispielsweise durch eine
geeignete Taillierung des Skikörpers erreicht wird, indem der Mittelpunkt des die
Taillierung bildenden Radius bezüglich der Mitte der Skilänge in Längsrichtung
verschoben ist. In der bevorzugten Ausführungsform weist der erfindungsgemäße
Ski eine Gesamtlänge L von etwa 180 cm auf. Die maximale Breite des
Skikörpers 4 am ersten Endabschnitt 6 beträgt vorzugsweise etwa 111 mm, wobei
diese Breite in einem Abstand von etwa 110 mm von der ersten Skispitze 12
gemessen ist. Die maximale Breite des Skikörpers 4 an dem zweiten
gegenüberliegenden Endabschnitt 14 beträgt etwa 106 mm, wobei diese Breite in
einem Abstand von etwa 1.700 mm von der ersten Skispitze 12 gemessen ist. Die
minimale Breite des Skikörpers 4 beträgt in einem Abstand von etwa 934 mm von
der ersten Skispitze 12 vorzugsweise etwa 75 mm. Der Radius der Taillierung des
Skikörpers 4 beträgt vorzugsweise etwa 18,57 m. Demgemäß weist der Skikörper
4 eine Taillierung auf, durch die die jeweiligen breitesten Stellen in den
Endabschnitten 6 und 8 unterschiedlich breit sind, d. h. die Taillierung hat ein
Verjüngungsmaß, so daß je nach Position der Bindungsplatte 10 entweder der Ski
vorne breiter (positive Verjüngung) ist als hinten oder umgekehrt (negative
Verjüngung).
Der erfindungsgemäße Ski 2 ist dadurch variabel auf verschiedenste
Umgebungsbedingungen und Benutzer einstellbar, daß die Bindungsplatte 10 am
Skikörper 4 in zwei zueinander entgegengesetzten Richtungen fixierbar ist. D. h. in
einer ersten Position weist der vordere Teil der Bindungsplatte zur Aufnahme des
vorderen Bindungselements 16 entsprechend Fig. 1 zur ersten Skispitze 12,
während gemäß Fig. 2 in einer zweiten Position dieser vordere Abschnitt der
Bindungsplatte 10, der das vordere Bindungselement 16 trägt, zur zweiten
Skispitze 14 weist. Zur Montage der Bindungsplatte 10 am Skikörper 4 kann jeder
Montagemechanismus Anwendung finden, der dazu geeignet ist, die
Bindungsplatte 10 mit ausreichender Festigkeit in den beiden Positionen am
Skikörper 4 zu fixieren. Es ist jedoch bevorzugt, diese Montageeinrichtung in
Form eines Schnell- oder Schnappverschlusses auszubilden, der einen Wechsel
der Bindungsplatte von der ersten Position zur zweiten Position ohne
Zuhilfenahme von Werkzeug erlaubt. Dabei ist außerdem zu beachten, daß im
Bereich der Bindungsplatte 10 und Bindung des erfindungsgemäßen Ski 2
Schnee oder Eis vorhanden sein kann, der eine Handhabung der
Montageeinrichtung erschwert.
Neben den beiden zueinander gegenüberliegenden ersten und zweiten
Montagepositionen der Bindungsplatte am Skikörper 4 kann die Bindungsplatte
10 auch längsverschiebbar am Skikörper 4 ausgebildet sein. Dies ist
insbesondere für das Einstellen der optimalen Bindungsmontagepunkte für die
jeweilige Benutzungsrichtung des erfindungsgemäßen Skis 2 hilfreich. In den
Fig. 1 bis 3 sind bevorzugte Schuhmittenmarkierungen SMM1 und SMM2 für
die optimalen Montagepunkte der jeweiligen Fahrtrichtung angegeben. Zur
Einstellung beider Montagepunkte sollte der Drehpunkt geeignet gewählt
und/oder die Bindungsplatte 10 in Längsrichtung verschiebbar sein.
Entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform der Montageeinrichtung (nicht
dargestellt) sind sämtliche Montageelemente unabhängig von der Position der
Bindungsplatte 10 am Skikörper 4 unterhalb der Bindungsplatte 10 angeordnet.
Eine derzeit bevorzugte Möglichkeit, die Bindungsplatte 10 relativ zum Skikörper 4
von der in Fig. 1 gezeigten ersten Position in die in Fig. 2 gezeigte zweite
Position zu bringen, besteht darin, die Bindungsplatte 10 um einen Drehpunkt 20
zu drehen, wie dies in den Fig. 3 und 4 gezeigt ist. Gemäß dieser
Ausführungsform ist die Bindungsplatte 10 am Skikörper 4 mittels einer Dreh-
Führungseinrichtung 22 um den Drehpunkt 20 drehbar und vorzugsweise axial
verschiebbar am Skikörper 4 gehalten. Dazu weist die Bindungsplatte 10 einen
hinterschnittenen Führungsschlitz auf, in dessen Hinterschneidung ein am
Skikörper 4 montiertes Drehstück (nicht dargestellt) eingreift. Die Bindungsplatte
10 ist um dieses Drehstück frei drehbar. Ferner sind an der Bindungsplatte 10
mindestens ein, vorzugsweise zwei in Umfangsrichtung verlaufende,
hinterschnittene Schlitze 24 vorgesehen. Zur Fixierung der Bindungsplatte 10 am
Skikörper 4 sind am Skikörper vorzugsweise pro Schlitz 24 zwei
Montageelemente 26 vorgesehen, von denen eines in Fig. 5 näher gezeigt ist.
Das Montageelement 26 weist einen Hülsenabschnitt 28 und einen
Tellerabschnitt 30 auf und ist mittels einer Durchgangsbohrung 32 am Skikörper 4
befestigbar. Die Bindungsplatte 10 wird zur Fixierung am Skikörper 4 um den
Drehpunkt 20 geschwenkt, so daß die Schlitze 24 über die Montageelemente 26
geschoben werden. Dabei hintergreifen die Tellerabschnitte 30 der
Montageelemente 26 die Hinterschneidungen der Schlitze 24, wodurch die
Bindungsplatte 10 am Skikörper 4 festgelegt ist. Zur Fixierung dieser Position
weist die Bindungsplatte 10 im Bereich der Schlitze 24 mindestens eine,
vorzugsweise zwei Bohrungen 34 auf. In die Bohrungen 34 werden zur Sicherung
der Position der Bindungsplatte 10 am Skikörper 4 vorzugsweise zwei
Sicherungsstifte (nicht gezeigt) so eingeführt, daß sie zwischen einem
benachbarten Paar (in Querrichtung benachbart) von Montageelementen 26
positioniert sind, um ein Schwenken der Bindungsplatte 10 relativ zum Skikörper 4
zu verhindern. Sicherungsstifte können ihrerseits wiederum durch ein geeignetes
Sicherungsmittel an der Bindungsplatte fixiert sein.
Beim Wechsel der Position der Bindungsplatte 10 von der Fig. 1 gezeigten
Ausrichtung in die in Fig. 2 gezeigte Konfiguration muß zunächst der
Sicherungsstift entfernt und anschließend die Bindungsplatte 10 um den
Drehpunkt 20 geschwenkt werden bis sie nach einer Drehung um etwa 180° auf
gleiche Weise wie vorstehend beschrieben fixiert wird. Dazu sind am Skikörper 4
beidseitig des Drehpunkts 20 Montageelemente 26 vorgesehen, wie in Fig. 1
und 2 dargestellt. Entgegen der gezeigten Ausführungsform ist es jedoch
bevorzugt, die Montageelemente 26 derart beidseitig des Drehpunkts 20
vorzusehen, daß sie in beiden Positionen von der Bindungsplatte 10 abgedeckt
werden.
Der optimale Montagepunkt der Bindungsplatte 10 in den jeweiligen Positionen
kann durch die Dreh-Führungseinrichtung 22 eingestellt werden. Diese
Einrichtung erlaubt ein Verschieben der Bindungsplatte 10 in Längsrichtung relativ
zum Skikörper 4 wodurch eine zusätzliche Variabilität gegeben ist. Diesbezüglich
ist es auch möglich, an der Bindungsplatte 10 weitere Schlitze 24 vorzusehen, so
daß die Bindungsplatte in weiteren Axialpositionen fixierbar ist.
Alternativ zu der vorstehend beschriebenen Ausführungsform ist es auch möglich,
anstelle des Drehmechanismus einen Schiebemechanismus vorzusehen, der ein
Aufschieben der Bindungsplatte 10 auf den Skikörper 4 ermöglicht. Mit Hilfe eines
Schnellverschlusses kann in einer derartigen Ausführungsform die Bindungsplatte
10 am Skikörper 4 in Längsrichtung verschoben und/oder davon abgenommen
werden und in entgegengesetzter Richtung wiederum fixiert werden.
Entsprechend dieser Ausführungsform wäre eine zusätzliche Variabilität dadurch
gegeben, daß die Bindungsplatte 10 an einer Vielzahl verschiedener
Längspositionen einrastbar ausgestaltet werden kann.
Der erfindungsgemäße Ski erlaubt eine optimale Anpassung an
unterschiedlichste Umgebungsbedingungen und Fahrgewohnheiten eines
Skifahrers, so daß der erfindungsgemäße Ski gegenüber herkömmlichen Skiern
wesentlich variabler einsetzbar ist.