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DE202008012900U1 - Befestigungsvorrichtung zum lösbaren Befestigen einer Steighilfe an einem Schneegleitbrett sowie Steighilfe - Google Patents

Befestigungsvorrichtung zum lösbaren Befestigen einer Steighilfe an einem Schneegleitbrett sowie Steighilfe Download PDF

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DE202008012900U1
DE202008012900U1 DE200820012900 DE202008012900U DE202008012900U1 DE 202008012900 U1 DE202008012900 U1 DE 202008012900U1 DE 200820012900 DE200820012900 DE 200820012900 DE 202008012900 U DE202008012900 U DE 202008012900U DE 202008012900 U1 DE202008012900 U1 DE 202008012900U1
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spigot
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climbing aid
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
    • A63C7/00Devices preventing skis from slipping back; Ski-stoppers or ski-brakes
    • A63C7/04Fastening-devices for skins

Landscapes

  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)

Abstract

Befestigungsvorrichtung zum wieder lösbaren Befestigen einer Steighilfe (2), beispielsweise eines Steigfells, an einem Gleitbrettkörper (1), gekennzeichnet durch wenigstens einen an einer zur Befestigung an der Steighilfe (2) dienenden Basis (4) vorgesehenen Steckzapfen (5, 13), der durch eine Öffnung (6) im Gleitbrettkörper (1) durchsteckbar ist, sowie durch ein Sicherungselement (8, 8a, 19) zum Sichern des Steckzapfens (5, 13) an einer Gleitbrettkörperoberseite.

Description

  • Die Neuerung bezieht sich auf eine Befestigungsvorrichtung zum lösbaren Befestigen einer Steighilfe an einem Schneegleitbrett gemäß Oberbegriff Schutzanspruch 1 sowie auf eine Steighilfe mit einer derartigen Befestigungsvorrichtung gemäß Oberbegriff Schutzanspruch 16.
  • Befestigungsvorrichtungen oder -systeme zum wiederlösbaren Befestigen von Steighilfen an Ski- oder anderen Schneegleitbrettkörpern sind grundsätzlich bekannt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Befestigungsvorrichtung aufzuzeigen, die bei einfacher Bedienbarkeit eine zuverlässige wiederlösbare Befestigung von Steighilfen an Schneegleitbrettern oder Skikern ermöglicht. Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Befestigungsvorrichtung entsprechend dem Schutzanspruch 1 ausgebildet. Eine Steighilfe ist Gegenstand des Schutzanspruchs 16.
  • Steighilfen im Sinne der Neuerung sind insbesondere Steigfelle, aber auch andere wiederlösbar an der Unterseite eines Schneegleitbretts oder eines Schneegleitbrettkörpers befestigbare, als Steighilfe geeignete Elemente.
  • Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Neuerung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und aus den Figuren. Dabei sind alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination grundsätzlich Gegenstand der Neuerung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung. Auch wird der Inhalt der Ansprüche zu einem Bestandteil der Beschreibung gemacht.
  • Die Neuerung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 in vereinfachter Darstellung und in Seitenansicht das vordere, als Schaufel ausgebildete Ende eines Skikörpers zusammen mit einer an diesem Skikörper mittels einer Befestigungsvorrichtung lösbar befestigten Steighilfe in Form eines Steigfells;
  • 2 in vereinfachter perspektivischer Darstellung und in einer Ansicht von oben das an dem vorderen Skikörperende zu befestigende Ende des Fells bzw. der Steighilfe;
  • 3 in vereinfachter perspektivischer Darstellung und in einer Ansicht von oben das vordere Ende des Skikörpers, zusammen mit der Befestigungsvorrichtung der 1;
  • 4 in Einzeldarstellung ein Sicherungselement der 2 und 3;
  • 5 in Einzeldarstellung ein Sicherungselement bei einer weiteren Ausführungsform;
  • 6 und 7 in Seitenansicht und in perspektivischer Darstellung einen Steckzapfen einer Befestigungsvorrichtung gemäß der Neuerung.
  • In den Figuren ist 1 der Skikörper eines Alpin- oder Tourenskis, von dem der einfacheren Darstellung wegen lediglich das vordere, zu einer Schaufel 1.1 aufgebogene Skikörperende dargestellt ist. Am Skikörper ist eine Steighilfe 2 in Form eines Fels wiederlösbar befestigt, und zwar derart, dass sich diese Steighilfe 2 an der Unterseite des Skikörpers 1 über die gesamte Länge dieses Skikörpers erstreckt und u. a. gegen die Lauffläche des Skikörpers 1 anliegt. An dem in den Figuren nicht dargestellten rückwärtigen Skikörperende ist die Steighilfe 2 in geeigneter Weise lösbar befestigt oder gesichert, beispielsweise durch Einhängen. Im Schaufelbereich 1.1 ist die Steighilfe 2 ebenfalls lösbar befestigt, und zwar mit einer in den 13 allgemein mit 3 bezeichneten Befestigungsvorrichtung. Diese Befestigungsvorrichtung umfasst u. a. eine Basis oder Platte 4, die in ihrer Formgebung, insbesondere auch im Verlauf des Plattenrandes, eventuell aber auch in Bezug auf ihre Krümmung an die Form des Schaufelbereichs 1.1 angepasst ist, sodass sich die Platte 4 an die Unterseite des Skikörpers 1 anschmiegend an dem vorderen Ende des Schaufelbereichs 1.1 befestigt werden kann. An der Platte 4 ist das vordere Ende der Steighilfe 2 in geeigneter Weise befestigt, und zwar bei der dargestellten Ausführungsform in der Form, dass die Steighilfe 2 mit ihrem vorderen Ende die dem Skikörper 1 zugewandte Seite 4.1 der Platte 4 überlappend mit dieser verbunden ist, beispielsweise durch Verkleben oder auf andere geeignete Weise.
  • Die Platte 4 ist mit einem über die Plattenseite 4.1 wegstehenden Steckzapfen 5 versehen, der bei montierter Steighilfe 2 durch eine im Skikörper am vorderen Ende des Schaufelbereichs 1.1 vorgesehenen Öffnung 6 durchgreift, so dass der Steckzapfen 5 mit seinem freien Ende etwas über die der Platte 4 abgewandte Oberseite des Skikörpers 1 vorsteht. Die Öffnung 6 befindet sich bei der dargestellten Ausführungsform im Bereich der Längsachse L des Skikörpers 1, und zwar im gleichen Abstand von den beiden Längsseiten des Skikörpers 1.
  • Die Platte 4 ist weiterhin an ihrem der Steigehilfe 2 abgewandten Randbereich mit zwei Vorsprüngen 7 versehen, die ebenfalls über die Plattenseite 4.1 vorstehen und so ausgebildet bzw. angeordnet sind, dass bei mit der Befestigungsvorrichtung 3 montierter Steighilfe 2 die Vorsprünge 7 am freien Ende des Schaufelbereichs 1.1 über die Oberseite des Skikörpers 1 vorstehen und dabei beidseitig von der Längsachse L des Skikörpers 1 angeordnet sind, und zwar zusammen mit dem Steckzapfen 5 nach Art eines gleichschenkligen Dreiecks, dessen Eckpunkte vom Steckzapfen 5 und von den Vorsprüngen 7 gebildet sind und dessen gleichlange Schenkel jeweils die Verbindungslinie zwischen einem Vorsprung 7 und dem Steckzapfen 5 sind.
  • Wie die Figuren zeigen, sind die Vorsprünge 7 an ihrer dem Steckzapfen 5 zugewandten Seite hakenartig ausgebildet, sodass diese Vorsprünge bei am Skikörper 1 befestigter Steighilfe 2 den Skikörper an seinem Rand hakenartig übergreifen.
  • Zur Sicherung des Steckzapfens 5 in der Öffnung 6 und damit zur Sicherung der Platte 4 am Skikörper 1 ist ein bügelartiges Sicherungselement 8 vorgesehen, welches über jeweils ein federelastisches bandartiges Verbindungsglied 9, beispielsweise über ein elastisches Band mit einem der Vorsprünge 7 verbunden ist. Bei der dargestellten Ausführungsform ist das Sicherungselement 8 bügelartig ausgeführt, und zwar mit zwei V-förmig zu ihren freien Enden hin divergierenden Bügelarmen 8.1 und einem diese Bügelarme zu dem V-förmigen Bügel verbindenden Abschnitt 8.2. Die Verbindungselement 9 sind jeweils mit dem freien Ende eines Bügelarms 8.1 verbunden.
  • Im Bereich des freien Endes ist der Steckzapfen 5 mit einer ringförmigen Umfangsnut 5.1 ausgebildet. Zur Sicherung des Steckzapfens 5 in der Öffnung 6 greift das gegen die Oberseite des Skikörpers 1 anliegende oder dieser Oberseite benachbarte Sicherungselement 8 mit der Innenseite seiner Bügelarme 8.1 und des verbindenden Abschnitts 8.2, d. h. mit der Innenseite seiner V-Form in die Umfangsnut 5.1 des Steckzapfens 5 ein und ist in dieser Nut durch die federelastisch gespannten Verbindungselemente 9 derart gehalten, dass das Sicherungselement 8 den Steckzapfen 5 an seiner den Vorsprüngen 7 abgewandten Seite umgreift.
  • Das Sicherungselement 8 ist mit einer von einem Band gebildeten Schlaufe 10 versehen, die eine Griffhandhabe bildet, und zwar zum vereinfachten Befestigen des Sicherungselementes 8 an dem durch die Öffnung 6 hindurchgeführten Steckzapfen 5 sowie zum vereinfachten Lösen des Sicherungselementes 8 von dem Steckzapfen 5 jeweils unter Spannen der Verbindungselemente 9.
  • Die Platte 4, die Vorsprünge 7 und der Steckzapfen 5 sind aus Kunststoff oder einem anderen geeigneten Material gefertigt. Insbesondere bei der Fertigung der Platte 4 aus Kunststoff besteht die Möglichkeit, diese Platte 4 einstückig mit dem Steckzapfen 5 und den Vorsprüngen 5 und/oder verformbar derart auszubilden, dass sich die Platte 4 beim Befestigen der Steighilfe 2 der Form des Skikörpers 1 anpasst. Für die Fertigung des bügelartigen Sicherungselementes 8 eignet sich beispielsweise ebenfalls Kunststoff oder ein anderes Material, z. B. Metall.
  • Die 5 zeigt als weitere mögliche Ausführungsform ein Sicherungselement 8a, welches anstelle des Sicherungselementes 8 verwendet werden kann. Das Sicherungselement 8a besteht im Wesentlichen aus einer Platte 11, die mit einer schlüssellochartigen Öffnung 12 versehen ist, welche einen Abschnitt 12.1 mit größerem Querschnitt und einen Abschnitt 11.2 mit reduziertem Querschnitt bildet. Die Platte 11 ist wiederum über die beiden elastischen Verbindungselemente 9 mit den Vorsprüngen 7 verbunden, und zwar derart, dass bei montierter Steighilfe 2 der Abschnitt 12.1 der schlüssellochartigen Öffnung 12 den Vorsprüngen 7 näher liegt als der Abschnitt 12.2, der zur Sicherung des Steckzapfens 5 in die Umfangsnut 5.1 eingreift. Das Anbringen des Sicherungselementes 8a an dem die Öffnung 6 durchgreifenden Steckzapfen 5 sowie das Lösen des Sicherungselementes 8a von diesen Steckzapfen erfolgt wiederum manuell durch Ausübung einer Zugspannung auf die Verbindungselemente 9.
  • Die 6 und 7 zeigen als weitere Ausführungsform einen Steckzapfen 13, der bei der Befestigungsvorrichtung 3 anstelle des Steckzapfens 5 Verwendung finden kann. Der Steckzapfen 13 ist als Druckknopf oder Federzapfen mehrteilig ausgeführt und besteht u. a. aus einem mit einem pilzartigen Bolzenkopf 14.1 ausgebildeten Bolzen 14, auf dem ausgehend vom Bolzenkopf 14.1 aufeinander folgend ein auf dem Bolzen 14 axial verschiebbarer Ring 15, an den Ring anschließend eine den Bolzen 14 umschließende Druckfeder 16 und an diese anschließend ein ring- oder scheibenartiges Zapfenelement 17 vorgesehen sind, welches zumindest bei montiertem Steckzapfen 13 axial nicht verschiebbar am Bolzen 14 gehalten ist, und zwar derart, dass der Bolzen 14 an seinem dem Bolzenkopf 14.1 entfernt liegenden Ende mit einem Bolzenabschnitt 14.2 über die dem Bolzenkopf 14.1 abgewandte Seite des Zapfenelements 17 vorsteht. Mit dem Bolzenabschnitt 14.2 ist der Steckzapfen 13 in geeigneter Weise in der Platte 3 der Befestigungsvorrichtung 3 verankert, und zwar derart, dass er mit seinen anderen Elementen über die Plattenseite 4.1 vorsteht.
  • Zum wiederlösbaren Befestigen der Steighilfe 2 am Skikörper 1 wird der Steckzapfen 13 ebenfalls von der Skikörperunterseite in die Öffnung 6 eingeführt, sodass der Zapfenabschnitt 17 in der Öffnung 6 aufgenommen ist und der Rest des Steckzapfens 13 über die Oberseite des Skikörpers 1 vorsteht, zumindest aber der Bolzenkopf 14.1 und der axial verschiebbare Ring 15. Zur Sicherung des Steckzapfens 13 in der Öffnung 6 ist in den zwischen der Bolzenkopf 14.1 und dem Ring 15 gebildeten Ringspalt 18 ein Sicherungselement einführbar, beispielsweise das Sicherungselement 8 oder 8a, welches dann durch die sich am Ring 15 und am Zapfenelement 17 abstützende Druckfeder in der Ringnut 18 zusätzlich auch durch Verklemmen gehalten ist.
  • Der Steckzapfen 13 bietet insbesondere auch die Möglichkeit, für seine Sicherung in der Öffnung 6 und damit für die Sicherung der Befestigungsvorrichtung 3 am Skikörper 1 eine einfache, von einem federelastisch dehnbaren Bandmaterial gebildete Schlaufe zu verwenden, die dann in dem den Steckzapfen 13 sichernden Zustand in der Ringnut 18 zwischen dem Kopfstück 14.1 und dem Ring 15 eingeklemmt ist, wie dies in der 6 mit unterbrochenen Linien für das bandförmige Sicherungselement 19 angedeutet ist.
  • Die Neuerung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Allen Ausführungsbeispielen ist gemeinsam, dass die lösbare Befestigung der Steighilfe 2 zumindest am vorderen Ende des jeweiligen Skikörpers unter Verwendung eines Steckzapfens oder Steckbolzens erfolgt, der von der Unterseite des Skikörpers 1 her in eine im Skikörper vorgesehene Öffnung 6 eingesetzt und an der Oberseite des Skikörpers mit einem Sicherungselement oder Sicherungsglied gesichert wird, welches den Steckzapfen oder Steckbolzen in seiner Lage hält. Ein wesentlicher Vorteil dabei ist, dass das Sichern und Entriegeln des Steckzapfens an der Oberseite des Skikörpers erfolgt, wodurch eine vereinfachte Bedienung gewährleistet ist und außerdem für den Benutzer die Möglichkeit einer ständigen optischen Kontrolle der ordnungsgemäße Verriegelung des Steckzapfens besteht.
  • Allen Ausführungsformen ist weiterhin auch gemeinsam, dass das jeweilige Sicherungselement zum Sichern des Steckzapfens an der Befestigungsvorrichtung unverlierbar vorgesehen ist.
  • 1
    Skikörper
    1.1
    Schaufelbereich
    2
    Steighilfe oder Steigfell
    3
    Befestigungsvorrichtung
    4
    Platte
    4.1
    Plattenseite
    5
    Steckbolzen oder -zapfen
    5.1
    Umfangsnut
    6
    Öffnung im Skikörper 1
    7
    Vorsprung
    8, 8a
    Sicherungselement
    9
    elastisches Verbindungselement oder -band
    10
    Schlaufe
    11
    Platte
    12
    schlüssellochartige Öffnung in der Platte 11
    12.1, 12.2
    Öffnungsabschnitt
    13
    Steckbolzen oder -zapfen
    14
    Bolzen
    14.1
    Bolzenkopf
    14.2
    Bolzenabschnitt
    15
    Ring
    16
    Druckfeder
    17
    Zapfenabschnitt
    18
    Ringnut

Claims (16)

  1. Befestigungsvorrichtung zum wieder lösbaren Befestigen einer Steighilfe (2), beispielsweise eines Steigfells, an einem Gleitbrettkörper (1), gekennzeichnet durch wenigstens einen an einer zur Befestigung an der Steighilfe (2) dienenden Basis (4) vorgesehenen Steckzapfen (5, 13), der durch eine Öffnung (6) im Gleitbrettkörper (1) durchsteckbar ist, sowie durch ein Sicherungselement (8, 8a, 19) zum Sichern des Steckzapfens (5, 13) an einer Gleitbrettkörperoberseite.
  2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (8, 8a, 19) unverlierbar an der Basis (4) vorgesehen oder gehalten ist.
  3. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckzapfen (5, 13) wenigstens eine Ausnehmung (5.1, 18) aufweist, in die das Sicherungselement (8, 8a, 19) einführbar und vorzugsweise durch elastisches Verspannen gesichert werden kann.
  4. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung eine zum Umfang des Steckzapfens (5, 13) offene Ausnehmung, beispielsweise eine Ring- oder Umfangsnut (5.1, 18) ist.
  5. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (8, 8a) über wenigstens ein elastisch dehnbares Verbindungselement (9) mit der Basis (4) oder mit einem an die Oberseite des Schneegleitbrettkörpers reichenden Abschnitt (7) der Basis (4) verbunden ist.
  6. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine an die Oberseite des Schneegleitbretts (1) reichende Abschnitt (7) der Basis (4) einen Rand des Schneegleitbrettes (1) übergreifend ausgebildet ist.
  7. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (8, 8a) zumindest in einem Teilbereich gabel- oder bügelförmig zum radialen Einführen in die Ausnehmung des Steckzapfens (5) ausgebildet ist.
  8. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (8a) mit wenigstens einer Öffnung (12), beispielsweise mit einer schlüssellochartigen Öffnung (12) zum Anbringen des Sicherungselementes (8a) durch axiales Aufsetzen auf den Steckzapfen (5, 13) und durch anschließendes radiales Bewegen relativ zum Steckzapfen (5, 13).
  9. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (8, 8a) über wenigstens zwei elastisch dehnbare Verbindungselemente (9) mit der Basis (4) verbunden ist.
  10. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckzapfen (13) für ein axiales Festklemmen des wenigstens einen Sicherungselementes (19) in der Ausnehmung (18) des Sicherungszapfens (13) ausgebildet ist.
  11. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement ein beidendig an der Basis (4) befestigtes und eine Schlaufe bildendes bandförmiges Element (19) ist, welches im sichernden Zustand in die Ausnehmung (5.1, 18) des Steckzapfens (5, 13) eingreift.
  12. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis ein plattenförmiges Element (4) ist.
  13. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis (4) aus Metall oder Kunststoff gefertigt ist.
  14. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckzapfen (5, 13) zumindest teilweise aus Kunststoff und/oder Metall besteht.
  15. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckzapfen (13) von einem Bolzen (14) mit Bolzenkopf (14.1) und einem auf dem Bolzen (14) axial verschiebbaren, durch eine Feder (16) vorgespannten Ring (15) besteht, und dass die Ausnehmung (18), in die das Sicherungselement (8, 8a, 19) einführbar ist, zwischen dem Bolzenkopf (14.1) und dem Ring (15) gebildet ist.
  16. Steighilfe mit einer Befestigungsvorrichtung zum wieder lösbaren Befestigen an einem Gleitbrettkörper (1), dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1–15 ausgebildet ist.
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