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Die
Erfindung betrifft ein Scharnier zum gelenkigen Verbinden eines
ersten Faltelements und eines zweiten Faltelements einer Faltklappe
oder Falttüre,
die zwischen einer ein Möbelstück verschließenden Schließstellung
und einer Offenstellung verstellbar ist, wobei die beiden Faltelemente
in der Schließstellung
in einer gleichen Ebene nebeneinander angeordnet sind und beim Überführen in
die Offenstellung gegensinnige Schwenkbewegungen ausführen, indem
beim Öffnen
das schwenkbar mit dem Möbelstück verbundene
erste Faltelement vom Möbelstück wegschwenkt
und das über
das Scharnier mit dem ersten Faltelement verbundene zweite Faltelement
zum Möbelstück hin schwenkt,
mit einem Tragarm, der mit seinem einen Endbereich am ersten Faltelement
befestigbar ist und im befestigten Zustand über den dem zweiten Faltelement
zugewandten Rand des ersten Faltelements übersteht, mit einem am zweiten
Faltelement zu befestigenden Befestigungsteil, mit einer einerseits
am anderen Endbereich des Tragarms und andererseits am Befestigungsteil
angelenkten Scharnierarmanordnung und mit einer Sicherheitseinrichtung
zum Vergrößern des Spaltes
zwischen den beiden Faltelementen beim Schließen beim Einklemmen eines Gegenstandes.
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Eine
Faltklappe wird insbesondere für
solche Schrankfächer
verwendet, die entweder im oberen Bereich eines Hochschrankes angeordnet
sind oder von einem in der Höhe
hängenden
Oberschrank gebildet werden. Schwenkt man die Faltklappe nach oben,
wird das betreffende Schrankfach zugänglich. Dabei ist die Klappe
aufgrund ihrer Zweiteiligkeit so faltbar, dass die Klappe in der
Offenstellung nicht insgesamt sondern nur mit ihrem ersten, oben
angeordneten Faltelement nach oben hin vorsteht, während das
darunter befindliche zweite Faltelement zum Schrankkorpus hin sozusagen
zurückgefaltet
ist.
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Anstelle
einer nach oben auf schwenkenden Faltklappe könnte es sich prinzipiell auch
um eine zur Seite hin auf schwenkende Falttüre handeln.
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Beim
Schließen
beispielsweise der Faltklappe kann es vorkommen, dass der Benutzer
mit seinen Fingern in den Bereich des Spaltes zwischen den beiden
Faltelementen kommt. Um dabei Verletzungen des Benutzers durch Einklemmen
der Finger zu vermeiden, ist aus der
DE 101 61 645 A1 bereits ein Scharnier der
eingangs genannten Art mit einer Sicherheitseinrichtung bekannt,
durch die im Einklemmfall der Spalt zwischen den Faltelementen vergrößert wird.
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Ausgehend
hiervon liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
Scharnier mit den eingangs genannten Merkmalen zu schaffen, das
einen hinsichtlich der Sicherheitseinrichtung einfachen Aufbau mit
sicherer Wirkungsweise aufweist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Scharnierarmanordnung von zwei Scharnierarmen gebildet
wird, von denen ein erster Scharnierarm über eine erste Scharnierachse am
Tragarm und ein zweiter Scharnierarm über eine zweite Scharnierachse
am Befestigungsteil angelenkt ist, wobei die beiden Scharnierarme,
ausgehend von der ersten und der zweiten Scharnierachse, bei an
den Faltelementen befestigtem Scharnier zum ersten Faltelement hin
gerichtet sind und an ihren der ersten und der zweiten Scharnierachse
entgegengesetzten Enden über
eine dritte Scharnierachse gelenkig miteinander verbunden sind,
und dass die Sicherheitseinrichtung ein Rastglied am Tragarm und
ein Rastelement am zweiten Scharnierarm aufweist, derart, dass bei
unwirksamer Sicherheitseinrichtung der zweite Scharnierarm und der
Tragarm miteinander verrasstet sind und die Verrastung durch eine
beim Einklemmen eines Gegenstandes auftretende Lösekraft selbsttätig lösbar ist,
so dass der zweite Scharnierarm vom Tragarm freikommt.
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Sind
der zweite Scharnierarm und der Tragarm miteinander verrastet, bilden
sie und damit auch der erste Scharnierarm eine in sich feststehende
Einheit, die über
die zweite Scharnierachse mit dem Befestigungsteil verbunden ist.
Die Wirkungsweise ist dann die gleiche wie bei einem einachsigen
Scharnier. Wird beim Einklemmen eines Fingers dagegen die Lösekraft überwunden,
wird die Verrastung zwischen dem zweiten Scharnierarm und dem Tragarm gelöst, so dass
die Scharnierarmanordnung sozusagen aufklappen kann und der Spalt
zwischen den beiden Faltelementen vergrößert wird.
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Zweckmäßige Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Nachstehend
werden zwei hinsichtlich der Sicherheitseinrichtung variiert Scharniere
gemäß vorliegender
Erfindung anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
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1 ein Oberschrank mit einer
Faltklappe im Vertikalschnitt in der Schließstellung, wobei die beiden
die Faltklappe bildenden Faltelemente über ein erfindungsgemäßes Scharnier
miteinander verbunden sind,
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2 einen das Scharnier enthaltenden Ausschnitt
aus 1 in vergrößerter Teildarstellung, wobei
die im Schnitt gezeigten Faltelemente der Übersichtlichkeit wegen unschraffiert
gezeichnet sind,
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3 die gleiche Anordnung
wie in 1, jedoch bei
in der Offenstellung befindlicher Faltklappe,
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4 einen das Scharnier enthaltenden Ausschnitt
der 3 in vergrößerter Teildarstellung, wobei
auch hier die beiden Faltelemente unschraffiert gezeichnet sind,
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5 die Anordnung nach den 1 und 3 in einer beispielsweise beim Schließen erreichten Zwischenstellung
der beiden Faltelemente,
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6 eine den 2 und 4 entsprechende Darstellung
der beiden Faltelemente mit dem erfindungsgemäßen Scharnier kurz vor Erreichen
der Schließstellung,
zusammen mit eingeklemmten, stark schematisch dargestellten Fingern,
so dass die Sicherheitseinrichtung wirksam ist,
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7 das erfindungsgemäße Scharnier
in Einzeldarstellung in Seitenansicht, wobei der zweite Scharnierarm
vom Tragarm entrastet und die Sicherheitseinrichtung somit wirksam
ist,
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8 das gleiche Scharnier
in der 7 entsprechender
Stellung in Schrägansicht,
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9 das gleiche Scharnier
bei unwirksamer Sicherheitseinrichtung in mit Bezug auf die 8 entgegengesetzter Schrägansicht,
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10 ein hinsichtlich der
Ausbildung des Rastelements und des Rastglieds variiertes Scharnier
gemäß vorliegender
Erfindung bei wirksamer Sicherheitseinrichtung in etwa der 8 entsprechender Schrägansicht
und
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11 das Scharnier nach 10 in explodierter Darstellungsweise.
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Insbesondere
aus den 1, 3 und 5 geht ein Oberschrank 1 hervor,
der in der Höhe
an einer Gebäudewand
hängend
befestigt wird. Der Korpus des Schrankes 1 weist zwei einander
entgegengesetzte, vertikale Seitenwände 2, von denen in
der Zeichnung nur eine sichtbar ist, eine Bodenwand 3, eine
Deckenwand 4 und eine nicht im Einzelnen dargestellte Rückwand auf.
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Der
Vorderseite des Oberschrankes 1 ist eine Faltklappe 5 zugeordnet,
die in ihrer aus 1 hervorgehenden
Schließstellung
vertikal ausgerichtet ist und das Schrankinnere verschließt. Die
Faltklappe 5 kann aus dieser Schließstellung in eine den Zugang
zum Schrankinneren gestattende Offenstellung (3) verstellt werden, wobei die Öffnungsbewegung über die
in 5 gezeigte Zwischenstellung erfolgt.
Es versteht sich, dass beim Schließen der Faltklappe 5 die
umgekehrten Vorgänge
ablaufen und somit auch die Zwischenstellung gemäß 5 durchlaufen wird.
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Die
Faltklappe 5 ist zweigeteilt und wird von einem ersten,
oben angeordneten Faltelement 6 und einem zweiten, unten
angeordneten Faltelement 7 gebildet, die durch zwei jeweils
an einem der beiden seitlichen Endbereiche der Faltklappe 5 angeordnete Scharniere 8 gelenkig
miteinander verbunden sind, von denen in der Zeichnung nur eines
dargestellt ist.
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In
der Schließstellung
sind die beiden Faltelemente 6, 7 in einer gleichen
Ebene nebeneinander angeordnet, d.h. das zweite Faltelement 7 befindet sich
in der gleichen vertikalen Ebene unterhalb des ersten Faltelements 6.
Beim Überführen in
die Offenstellung führen
die beiden Faltelemente 6, 7 gegensinnige Schwenkbewegungen
aus, indem das erste Faltelement 6, das mit seinem dem
zweiten Faltelement 7 entgegengesetzten Randbereich über einen hier
im Einzelnen nicht weiter interessierenden Scharnierbeschlag 9 oben
schwenkbar mit dem Schrank 1 verbunden ist, vom Schrank 1 wegschwenkt,
während
das zweite Faltelement 7 aus seiner zum ersten Faltelement 6 koplanaren
Lage zum Schrank 1 hin schwenkt, so dass sich die Faltklappe 5 ein
Stück weit
zusammenfaltet.
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Am
zweiten Faltelement 7 ist mit Abstand zum Scharnier 8 ein
Lenkhebel 10 angelenkt, der andernends schwenkbar mit der
zugewandten Seitenwand 2 verbunden ist und die Bewegung
der Faltklappe 5 steuert. Die Anordnung kann diesbezüglich jedoch
auch anders sein. Dies interessiert im vorliegenden Zusammenhang
nicht weiter.
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Das
Scharnier 8 weist einen Tragarm 11 auf, der mit
seinem einen Endbereich 12, der beim Ausführungsbeispiel
von einer Befestigungsplatte gebildet wird, am ersten Faltelement 6,
zweckmäßigerweise
mit Hilfe von Befestigungsschrauben, befestigt wird. Die Befestigung
erfolgt an der in der Schließstellung
dem Schrankinneren zugewandten Innenseite 12 des ersten
Faltelements 6. Der Tragarm 11 steht im befestigten
Zustand über
den dem zweiten Faltelement 7 zugewandten Rand 14 des
ersten Faltelements 6 vor.
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Das
Scharnier 8 enthält
ferner ein am zweiten Faltelement 7 zu befestigendes Befestigungsteil 15.
Das Befestigungsteil 15 wird zweckmäßigerweise an der Innenseite 16 des
zweiten Faltelements 7 befestigt. Auch dies kann mit Hilfe
geeigneter Befestigungsschrauben erfolgen. Das Scharnier 8 weist
des Weiteren eine Scharnierarmanordnung auf, die einerseits am dem
Befestigungs-Endbereich 12 des Tragarms 11 entgegengesetzten
anderen Tragarm-Endbereich 17 an einer ersten Scharnierachse 18 und andererseits
am Befestigungsteil 15 an einer zweiten Scharnierachse 19 angelenkt
ist. Diese Scharnierarmanordnung wird von einem ersten Scharnierarm 20 und
einem zweiten Scharnierarm 21 gebildet. Der erste Scharnierarm 20 ist über die
erste Scharnierachse 18 am Tragarm 11 und der
zweite Scharnierarm 21 über
die zweite Scharnierachse 19 am Befestigungsteil 15 angelenkt.
Die der ersten und der zweiten Scharnierachse 18, 19 entgegengesetzten
Enden der beiden Scharnierarme 20, 21 sind über eine dritte
Scharnierachse 22 gelenkig miteinander verbunden. Dabei
sind die beiden Scharnierarme 20, 21, ausgehend
von der ersten und der zweiten Scharnierachse 18, 19,
bei an den Faltelementen 6, 7 befestigtem Scharnier 8 zum
ersten Faltelement 1 hin gerichtet.
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Beim
Schließen
der Faltklappe 5 nähern
sich die einander zugewandten Ränder
der beiden Faltelemente 6, 7 aneinander an. Dabei
kann es vorkommen, dass man beim Zudrücken der Faltklappe 5, wenn
man im Bereich des zwischen den beiden Faltelementen 6, 7 vorhandenen
Spaltes gegen die Faltelemente drückt, mit den Fingern 23 in
den genannten Spalt gerät
(siehe 6). Um ein schmerzhaftes Einklemmen
der Finger 23 zu vermeiden, ist eine Sicherheitseinrichtung
vorhanden, so dass sich beim Einklemmen eines Gegenstandes, beispielsweise der
Finger 23, der Spalt zwischen den beiden Faltelementen 6, 7 vergrößert.
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Die
Sicherheitseinrichtung weist ein Rastglied 24; 24a am
Tragarm 11 und ein Rastelement 25; 25a am
zweiten Scharnierarm 21 auf, wobei die Anordnung so getroffen
ist, dass bei unwirksamer Sicherheitseinrichtung, d.h. wenn nichts
eingeklemmt ist und das Scharnier seine Normallage einnimmt, der
zweite Scharnierarm 21 und der Tragarm 11 über das
Rastglied 24; 24a und das mit diesem zusammenwirkende
Rastelement 25; 25a miteinander verrastet sind
(1 bis 5 und 9).
Diese Verrastung wird beim Auftreten einer Lösekraft selbsttätig gelöst. Diese
Lösekraft
entsteht beim Einklemmen der Finger 23 zwischen die beiden
Faltelemente 6, 7. Ist die Verrastung gelöst, kommt
der zweite Scharnierarm 21 vom Tragarm 11 frei,
so dass die von den beiden Scharnierarmen 20, 21 gebildete
Scharnierarmanordnung sozusagen aufklappen kann und das zweite Faltelement 7 sich
unter Vergrößerung des
genannten Spaltes vom ersten Faltelement 6 genügend weit
entfernt.
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Das
Rastglied 24; 24a und/oder das Rastelement 25; 25a sind
zweckmäßigerweise
elastisch nachgiebig ausgebildet oder angeordnet. Beim Zusammenklappen
der Scharnierarmanordnung 20, 21, wenn man nach
einem Einklemmfall die Sicherheitseinrichtung wieder in ihren Ausgangszustand überführen will,
treffen das Rastglied 24; 24a und das Rastelement 25; 25a aufeinander
und verrasten unter elastischem Ausweichen hintereinander.
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Das
elastisch nachgiebige Rastglied 24; 24a und/oder
Rastelement 25; 25a besteht zweckmäßigerweise
aus Kunststoff. Beim Ausführungsbeispiel ist
lediglich das am Tragarm 11 sitzende Rastglied 24; 24a aus
nachgiebigem Kunststoff gefertigt, wäh rend das Rastelement 25; 25a von
einem Metallteil gebildet wird.
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Im
Falle der 1 bis 8 weist das elastisch nachgiebige
Rastglied 24 eine Rastkante 26 zum verrastenden
Hintergreifen durch das Rastelement 25 auf. Bei der Variante
nach den 10 und 11 bildet das elastisch nachgiebige
Rastglied 24a dagegen einen Rastschlitz 27 mit
einer verjüngten
Schlitzmündung 28,
so dass das Rastelement 25a durch die verjüngte Schlitzmündung 28 in
den Rastschlitz 27 eintritt und die Schlitzmündung 28 verrastend
hintergreift.
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In
dem Falle, dass man das am zweiten Scharnierarm angeordnete Rastelement
elastisch nachgiebig ausbildet, ergibt sich die umgekehrte Anordnung.
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Das
Rastglied 24a der Variante gemäß den 10 und 11 ist
klammerartig ausgebildet und steht vom Tragarm 17 hoch.
Durch die klammerartige Ausbildung werden zwei Klammerschenkel 29, 30 gebildet,
die den Rastschlitz 27 begrenzen. Bei der Variante nach
den 1 bis 9 weist das Rastglied 24 dagegen
eine klotzartige Gestalt mit an seiner Außenseite angeordneter Rastkante 26 auf.
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Bei
beiden Varianten enthält
der zweite Scharnierarm 21 eine Ausnehmung 31,
in die das Rastglied 24; 24a im mit dem Rastelement 25; 25a verrasteten
Zustand eintaucht. Dabei ist das Rastelement 25 bei der
Variante nach den 1 bis 9 am Umfangsrand der Ausnehmung 31 angeordnet,
der im Scharnierarm-Längsschnitt
gesehen eine keilartig zulaufende Randpartie aufweist, die das Rastelement 25 bildet.
Bei der Variante nach den 10 und 11 wird das Rastelement 25a dagegen
von einem die Ausnehmung 31 durchquerenden Raststift 32 gebildet.
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Ist
der zweite Scharnierarm 21 mit dem Tragarm 11 verrastet,
wird auch der erste Scharnierarm 20 festgehalten, da er
ja einerseits am Tragarm 11 und andererseits am zweiten
Scharnierarm 21 angelenkt ist. Somit bildet bei mit dem
Tragarm 11 verrastetem zweitem Scharnierarm 21 die
zweite Scharnierachse 19 das Scharniergelenk, um das sich
der Tragarm 11 und das Befestigungsteil 15 relativ
zueinander verschwenken lassen.
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Der
erste Scharnierarm 20 weist zwei mit Abstand zueinander
verlaufende Scharnierarmschenkel 33, 34 auf. Der
zweite Scharnierarm 21 ist so breit, dass er zwischen die
beiden genannten Scharnierarmschenkel 33, 34 passt.
Auf diese Weise können die
beiden Scharnierarme 20, 21 bei mit dem Tragarm 11 verrastetem
zweitem Scharnierarm 21 eine zusammengeklappte, im Wesentlichen
parallel zum Tragarm 11 verlaufende Lage einnehmen.
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Der
Tragarm 11 ist in seinem Bereich, über den hinweg sich der erste
Scharnierarm 20 erstreckt, im Querschnitt U-artig ausgebildet,
so dass die beiden Scharnierarme 20, 21, ist der
zweite Scharnierarm 21 mit dem Tragarm 11 verrastet,
in den Tragarm 11 eintauchen können.
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Das
Rastglied 24; 24a steht vom Tragarm 11 aus
zwischen den Scharnierarmschenkeln 33, 34 des
ersten Scharnierarms 20 hindurch hoch, wenn es mit dem
am zweiten Scharnierarm 21 angeordnetem Rastelement 25; 25a verrastet
ist.
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Das
Befestigungsteil 15 weist eine am zweiten Faltelement 7 zu
befestigende Befestigungspartie 35 und eine sich von dieser
im befestigten Zustand in Richtung vom dem ersten Faltelement 6 zugewandten
Rand 36 des zweiten Faltelements 7 weg erstreckende
Verlängerungspartie 37 auf,
die armartige Gestalt hat und an der die zweite Scharnierachse 19 angeordnet
ist.
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Das
Befestigungsteil 15 weist ferner eine Aussparung 38 auf,
die fluchtend zur Ausnehmung 31 des zweiten Scharnierarms 21 angeordnet
ist, wenn der zweite Scharnierarm 21 und der Tragarm 11 miteinander
verrastet sind. Das Rastglied 24; 24a kann dann,
wenn es entsprechend hoch ist, in die Aussparung 38 eintauchen.
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Die
Schwenkbewegung des ersten Scharnierarms 20 in Richtung
vom Tragarm 11 weg ist durch eine zwischen dem ersten Scharnierarm 20 und
dem Tragarm 11 wirksame Anschlageinrichtung auf einen maximalen
spitzen Winkel beschränkt.
Dieser maximale Winkel ist in 6 erreicht.
Die Anschlageinrichtung kann beispielsweise dadurch gebildet werden,
dass der erste Scharnierarm 20 etwas über die erste Scharnierachse 18 hinaus
verlängert ist
und dort eine Anschlagpartie 39 bildet, die beim Erreichen
des maximalen spitzen Winkels am Tragarm 11 anschlägt.
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Der
maximale Schwenkwinkel zwischen dem zweiten Scharnierarm 21 und
dem Befestigungsteil 15 ist dagegen zweckmäßigerweise
ein stumpfer Winkel, der in der Offenstellung eingenommen wird (4). Dies wird durch eine
entsprechend am zweiten Scharnierarm 21 angeordnete Anschlagfläche 40 erreicht,
der am Befestigungsteil 15 zur Anlage gelangt.
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Wie
bereits erwähnt,
ist bei der Variante nach den 10 und 11 das Rastglied 24a klammerartig ausgebildet
und bildet zwei den Rastschlitz 27 mit der Schlitzmündung 28 begrenzende
Klammerschenkel 29, 30, zwischen denen das Rastelement 25a verrastet.
Dabei wird das Rastelement 25a von einem Raststift 32 gebildet.
Der Raststift 32 weist in den 10 und 11 eine
kreiszylindrische Gestalt auf. Zweckmäßigerweise kann der Raststift
jedoch auch von einem Vierkantstift gebildet werden. Dieser Vierkantstift kann
einen quadratischen Querschnitt aufweisen. Dabei ist dieser Vierkantstift
in einer solchen Drehlage am zweiten Scharnierarm 21 angeordnet,
dass er beim Verrasten mit einer seiner Kanten voran zwischen die
Klemmschenkel 29, 30 gelangt.
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Dieser
Vierkantstift ist in der Zeichnung nicht dargestellt. Es ist jedoch
ohne weiteres vorstellbar, dass man in den 10 und 11 den
kreiszylindrischen Raststift 32 durch einen solchen Vierkantstift ersetzen
kann.