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DE10331258A1 - Anti-Pumping-Abgabeventil - Google Patents

Anti-Pumping-Abgabeventil Download PDF

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Publication number
DE10331258A1
DE10331258A1 DE10331258A DE10331258A DE10331258A1 DE 10331258 A1 DE10331258 A1 DE 10331258A1 DE 10331258 A DE10331258 A DE 10331258A DE 10331258 A DE10331258 A DE 10331258A DE 10331258 A1 DE10331258 A1 DE 10331258A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
fluid flow
control
housing
membrane
plate
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10331258A
Other languages
English (en)
Inventor
Kenji A. Devore Kingsford
Mario Whittier Fregoso
Raymond T. Pilot Point Savard
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Saint Gobain Performance Plastics Corp
Original Assignee
Saint Gobain Performance Plastics Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Saint Gobain Performance Plastics Corp filed Critical Saint Gobain Performance Plastics Corp
Publication of DE10331258A1 publication Critical patent/DE10331258A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16KVALVES; TAPS; COCKS; ACTUATING-FLOATS; DEVICES FOR VENTING OR AERATING
    • F16K41/00Spindle sealings
    • F16K41/10Spindle sealings with diaphragm, e.g. shaped as bellows or tube
    • F16K41/103Spindle sealings with diaphragm, e.g. shaped as bellows or tube the diaphragm and the closure member being integrated in one member
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16KVALVES; TAPS; COCKS; ACTUATING-FLOATS; DEVICES FOR VENTING OR AERATING
    • F16K23/00Valves for preventing drip from nozzles

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Fluid-Driven Valves (AREA)
  • Lift Valve (AREA)
  • Details Of Valves (AREA)

Abstract

Die nach den Prinzipien dieser Erfindung gestalteten Anti-Pumping Abgabeventile enthalten ein Fluiddurchlassgehäuse, das einen sich in das Gehäuse erstreckenden Fluideinlasskanal, einen aus dem Gehäuse herausführenden Fluidauslasskanal und eine innerhalb des Gehäuses angeordnete Fluiddurchlasskammer aufweist. Die Fluiddurchlasskammer umfasst einen Ventilsitz. Ein Steuergehäuse ist an dem Fluiddurchlassgehäuse befestigt und umfasst eine Steuerkammer, die mit der Fluiddurchlasskammer in Verbindung steht. Innerhalb der Fluiddurchlasskammer ist eine Membran-/Tellereinrichtung angeordnet und umfasst einen dem Sitz nachgelagert angeordneten Teller, der gegen den Sitz gelegt wird, um den Flüssigkeitsfluss durch die erste Flüssigkeitskammer zu stoppen. Innerhalb der Steuerkammer ist eine Steuereinrichtung zum Bewegen der Membran-/Tellereinrichtung angeordnet. Die erfindungsgemäßen Abgabeventile bewirken, dass innerhalb der Fluidflusskanäle im Ventil ein leichtes Vakuum zur Verfügung gestellt wird, um nicht abgegebene Flüssigkeit zurückzuhalten, oder in das Ventil zurückzuziehen, wodurch das Auftreten von Produktverschmutzungen auf Grund der Abgabe von unerwünschter, überschüssiger Flüssigkeit oder getrockneten Flüssigkeitsrestbeständen verhindert und/oder wesentlich reduziert wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft Fluidventile, die zur Flüssigkeitsabgabe benutzt werden. Die Erfindung betrifft insbesondere Fluidventile, die wiederholt exakte Mengen von chemisch aggressiven und/oder chemisch reinen Flüssigkeiten abgeben, ohne sie abzubauen oder in einer anderen schädlichen Art und Weise auf die Flüssigkeiten oder das hergestellte Produkt zu wirken.
  • Fluidventile wie z.B. Fluidabgabeventile, werden in Bereichen eingesetzt, in denen das Ventilinnere korrodierenden, säurehaltigen oder kaustischen Flüssigkeiten ausgesetzt ist, oder wenn der Reinheitsgrad der durch das Ventil fließenden Flüssigkeit erhalten werden soll. Ein Beispiel für eine solche Anwendung findet sich in der Halbleiterindustrie, wo die im Verfahren eingesetzte Chemikalie, die durch ein solches Ventil geführt wird, ein hohes Maß an chemischer Reinheit beibehalten muss, um jegliche Verunreinigung zu verhindern, die auf mikroskopischer Ebene erfolgen kann und die bekanntermaßen das erzeugte Produkt, wie z.B. einen Halbleiterwafer, beschädigt.
  • Es ist während bestimmter Verfahrensschritte auch wünschenswert, dass eine exakte Menge der im Verfahren eingesetzten Chemikalie auf das Produkt abgeschieden wird. Daher ist es wichtig, dass das für diese Aufgabe eingesetzte Ventil wiederholt ein genaue Menge der im Verfahren benutzten Flüssigkeit abgeben kann, ohne dass nach Verschließen des Ventils überschüssige Flüssigkeit auf das Produkt tröpfelt. Es ist jedoch in der Industrie bekannt, dass die für diese Aufgabe eingesetzten Ventile die Flüssigkeitsabgabe beim Verschließen nicht immer beenden.
  • Zum Beispiel enthalten gebräuchliche Abgabeventile mit dem dort benötigten Fassungsvermögen bekanntermaßen noch eine kleine Flüssigkeitsmenge oder tropfen noch etwas, nachdem das Ventil verschlossen wurde. Diese zusätzliche Menge an Flüssigkeit gelangt entweder vom Ventil auf das Produkt, womit es einen unerwünschten Überschuss der abgegebenen Flüssigkeit zur Verfügung stellt, oder wird in der Auslassöffnung bzw. der letzten Abgabeeinrichtung des Ventils wie z.B. einer Leitung oder einer Düse zurückbehalten. Auch in dem Fall, dass die überschüssige Flüssigkeit im Ventil behalten wird, stellt dies ein Problem dar, weil die Flüssigkeit in der Nähe der Öffnung der letzten Abgabeeinrichtung trocknen kann. Die getrocknete Menge der Flüssigkeit kann dann auf ein Produkt abgegeben werden, wenn das nächste Mal vom Ventil die im Verfahren eingesetzte Flüssigkeit gespendet wird. Die Abgabe von solchen getrockneten Flüssigkeitsmengen auf das Produkt beschädigt bekanntermaßen das Produkt und ist daher zu vermeiden.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Abgabeventil zur Verfügung zu stellen, das das Auftreten der Beherbergung und/oder das überschüssige Tropfen und/oder die überschüssige Abgabe von Flüssigkeit steuert und/oder beseitigt, nachdem das Ventil geschlossen wurde. Es ist weiterhin Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Abgabeventil zur Verfügung zu stellen, dessen Betrieb mit chemisch aggressiven und/oder reinen Flüssigkeiten möglich ist, ohne dass sich dabei die Flüssigkeit abbaut oder in einer anderen Form verunreinigtes Material in die Flüssigkeit gelangt. Es ist des Weiteren Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Abgabeventil zur Verfügung zu stellen, das eine reduzierte Anzahl an für die Flüssigkeit undichten Kanälen aufweist, wodurch das Auftreten von in die äußere Umwelt auslaufenden Chemikalien vermindert wird.
  • Diese Aufgaben löst die Erfindung durch die Abgabeventile gemäß der unabhängigen Ansprüche 1, 9 und 18 sowie des Verfahrens gemäß des unabhängigen Anspruchs 28. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen, Aspekte und Details der Erfindung ergeben sich aus den unabhängigen Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
  • Anti-Pumping-Abgabeventile, die nach den erfindungsgemäßen Prinzipien hergestellt sind, können gemäß wenigstens zwei verschiedenen Ausführungsformen gebildet werden. Eine erste Ausführungsform eines Abgabeventils umfasst das Fluiddurchflussgehäuse, das einen Fluideinlasskanal, einen Fluidauslasskanal, und dazwischen angeordnet eine Fluiddurchflusskammer aufweist. Die Fluiddurchflusskammer umfasst einen Ventilsitz.
  • An dem Fluiddurchflussgehäuse ist ein Steuergehäuse befestigt, das eine Steuerkammer umfasst, die mit der Fluiddurchflusskammer in Kontakt steht. Eine Membran-/Tellereinrichtung befindet sich innerhalb der Fluiddurchflusskammer und umfasst einen dem Ventilsitz nachgelagerten Teller, der gegen den Sitz gelegt wird, um den Fluidfluss durch das Ventil zu steuern. Erfindungsgemäß ist der Teller dem Sitz nachgelagert angeordnet, so dass die steuernde Bewegung, die notwendig ist, um den Teller gegen den Sitz zu legen, eine Volumenvergrößerung in dem Teil des Fluiddurchflussgehäuses verursacht, der dem Sitz nachgelagert ist. Diese Volumenvergrößerung beim Schließen des Ventiles bewirkt, dass innerhalb des dem Ventilsitz nachgelagerten Ventilteils ein leichter Saugeffekt zur Verfügung gestellt wird, der dazu dient, nicht abgegebene Flüssigkeit im Ventil einzubehalten.
  • Eine zweite Ausführungsform eines Abgabeventils umfasst ein Fluiddurchflussgehäuse, das einen Fluideinlasskanal, der sich in das Gehäuse hinein erstreckt, einen Fluidauslasskanal, der aus dem Gehäuse herausführt, und innerhalb des Gehäuses eine erste und zweite, in Reihe befindliche Fluiddurchflusskammer umfasst. Die zweite Fluiddurchflusskammer ist der ersten Fluiddurchflusskammer nachgelagert, und die erste Fluiddurchflusskammer umfasst einen Ventilsitz.
  • An dem Fluiddurchflussgehäuse ist ein Steuergehäuse befestigt, das eine erste und eine zweite Steuerkammer umfasst, die mit der jeweiligen ersten und zweiten Fluiddurchflusskammer verbunden sind. Eine Membran-/Tellereinrichtung befindet sich innerhalb der ersten Fluidtranportkammer und enthält einen dem Ventilsitz nachgelagerten Teller, um ihn gegen den Sitz zu legen und dadurch den Fluidfluss durch die erste Fluiddurchflusskammer zu steuern.
  • Innerhalb der zweiten Fluiddurchflusskammer befinden sich Mittel zum Verändern des Volumens der zweiten Fluiddurchflusskammer, z.B. zum Vergrößern des Volumens der zweiten Fluiddurchflusskammer. Innerhalb der ersten und zweiten Steuerkammer befinden sich Steuermittel, um die Bewegung der jeweiligen Teller-/Membraneinrichtung zu steuern sowie Mittel zum Verändern des Volumens.
  • Abgabeventile dieser Erfindung werden als „Anti-Pumping-Ventile" bezeichnet, weil nach Schließen des Ventils die verschließende Bewegung des Tellers (in der ersten Ausführungsform des Abgabeventils) und die kombinierte Bewegung des Tellers und der Mittel zum Steuern des Volumens (in der zweiten Ausführungsform des Abgabeventils) nicht bewirkt, dass überflüssige und unerwünschte Flüssigkeitsmengen aus dem Ventil gedrückt oder gepumpt werden. Statt dessen bewirken der Teller und/oder die Mittel zur Steuerung des Volumens, dass ein leichtes Vakuums innerhalb der Fluidkanäle der jeweiligen Ventile zur Verfügung gestellt wird, um nicht abgegebene Flüssigkeit zu halten oder sie in das Ventil zurück zu saugen. Diese Arbeitsweise ist wünschenswert, weil sie das Auftreten von Produktverunreinigungen, die durch unerwünschte, überschüssige Abgabe von Flüssigkeit oder getrocknete Flüssigkeitsrückstände entstehen, verhindert und/oder wesentlich reduziert.
  • Diese und andere Merkmale, Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden im Zusammenhang mit der folgenden, detaillierten Beschreibung, den angefügten Ansprüchen und zugehörigen Zeichnungen noch deutlicher. Darin zeigen:
  • 1 perspektivisch eine erste Ausführungsform eines Abgabeventils, das gemäß den Prinzipien der vorliegenden Erfindung erstellt wurde;
  • 2 den seitlichen Querschnitt des Abgabeventils gemäß 1 in geschlossenem Zustand zur Steuerung des Fluidflusses durch dieses;
  • 3 einen Ausschnitt aus den 1 und 2, der den seitlichen Querschnitt der Membran-/Tellereinrichtung des Ventils zeigt;
  • 4 perspektivisch eine zweite Ausführungsform eines Abgabeventils, das gemäß den Prinzipien der vorliegenden Erfindung erstellt wurde; und
  • 5 den seitlichen Querschnitt des Abgabeventils gemäß 4 in geschlossenem Zustand zur Steuerung des Fluiddurchflusses durch dieses.
  • Die gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellten Abgabeventile umfassen eine einteilige Membran-/Tellereinrichtung, die sich innerhalb eines Ventilgehäuses befindet. Die Membran-/Tellereinrichtung ist derart ausgestaltet, dass sie einen Teller umfasst, der sich in einer abdichtenden Position einem Ventilsitzes, der innerhalb einer Fluiddurchflusskammer durch das Gehäuse angeordnet ist, nachgelagert befindet. So ausgestaltet dient die Membran/Tellereinrichtung dazu, die unerwünschte Rückhaltung von Flüssigkeit im Ventil und/oder das unerwünschte Tropfen aus dem Ventil nach dem Verschließen des Ventils zu steuern und/oder zu verhindern.
  • Abgabeventile nach dieser Erfindung können zusätzlich zu der oben beschriebenen Membran-/Tellereinrichtung eine zweite Membran aufweisen, die innerhalb einer zweiten Kammer zum Fluiddurchfluss durch das Gehäuse und der Membran/Tellereinrichtung nachgelagert ist. Die zweite Membran wird in Verbindung mit der Membran-/Tellereinrichtung gesteuert, um das Volumen der zweiten Fluiddurchflusskammer zu vergrößern und dadurch alle der Membran-/Tellereinrichtung nachgelagerte Flüssigkeit im Ventil zurückzuhalten, wenn das Ventil in eine geschlossene Position gebracht wurde. Erfindungsgemäße Abgabeventile enthalten mit Flüssigkeiten in Kontakt kommende Teile, die aus fluorpolymeren Materialien gebildet werden, um einem unerwünschten Abbau durch den Kontakt zu den im Verfahren eingesetzten chemisch aggressiven Flüssigkeiten zu widerstehen.
  • 1 zeigt ein erstes erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel eines Abgabeventils 10, das einen Ventilkörper 12 aus – von unten nach oben – der Basis 14, ein über der Basis 14 angeordnetes Fluiddurchflussgehäuse (FDG) 16 und ein über dem FDG 16 angeordnetes Steuergehäuse 18 umfasst. Schrauben 20, oder andere für die Befestigung geeignete Mittel, erstrecken sich durch das Steuergehäuse 18 und das FDG 16, und werden in der Basis 14 gefasst, um das Steuergehäuse und das FDG 16 daran zu befestigen.
  • Das FDG 16 umfasst eine Fluideinlassöffnung 22 durch eine der Seitenwände und durch die gegenüberliegende Seitenwand eine Fluidauslassöffnung 24. In einer durch Luft bzw. Luftdruck gesteuerten Ausführungsform des Abgabeventils 10 umfasst das Steuergehäuse 18 eine Lufteinlassöffnung 26 und durch die Seitenwand eine Luftauslassöffnung oder Entlüftung 28. Das FDG kann auch derart ausgestaltet sein, dass es eine Leckerkennungsöffnung (nicht gezeigt) aufweist, die durch eine der Seitenwände führt und das Auftreten von Fluidverlusten innerhalb des Abgabeventils überwacht.
  • Wie in den 2 und 3 dargestellt und weiter unten noch genauer besprochen, befindet sich die Membran-/Tellereinrichtung 30 innerhalb des FDG 16 und umfasst an einem Ende eine bewegliche Membran 32 sowie am anderen Ende den unperforierten Teller 34. Die Membran-/Tellereinrichtung ist an einer Steuerkolbeneinrichtung 36 befestigt, die die Bewegung der Membran-/Tellereinrichtung in axialer Richtung innerhalb der Fluiddurchflusskammer (FDK) 38 des FDG 16 bewirkt. Der Teller 34 befindet sich dem Ventilsitz 40, der innerhalb der FDK 38 angeordnet ist, nachgelagert und ist so ausgestaltet, dass er im Zusammenwirken mit dem Ventilsitz 40 den Fluiddurchfluss durch das Ventil steuert.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Abgabeventil so ausgestaltet, dass es eine pneumatisch gesteuerte Membran-/Tellereinrichtung aufweist. Hier wie im Folgenden werden das Wort „gesteuert" und andere, den gleichen Wortstamm enthaltende Formen synonym zum Begriff „betätigt" bzw. den entsprechenden anderen, den gleichen Wortstamm enthaltenden Formen verwendet. Es ist für den Fachmann offensichtlich, dass die Gestaltung des Abgabeventils im Rahmen der Erfindung verändert werden kann, und andere Mittel zur Steuerung der Membran-/Tellereinrichtung wie z.B. mechanische, magnetische, hydraulische und ähnliche Steuermittel eingesetzt werden können.
  • Das in 2 gezeigte FDG 16 umfasst einen Fluideinlasskanal 42, der sich von der Fluideinlassöffnung 22 durch einen FDG-Seitenwandabschnitt in die FDK 38 erstreckt. Die FDK 38 erstreckt sich durch das FDG, senkrecht zur Fluideinlassöffnung vom offenen Ende 44 des FDG bis zur gegenüberliegenden Basis bzw. zum geschlossenen Ende 46 des FDG. Die FDK 38 ist im Allgemeinen kegelförmig mit einem vom offenen Ende 44 zur Basis 46 hin abnehmenden Durchmesser. Diese Form kann jedoch je nach der entsprechenden Anwendung für das Ventil verändert werden. Das FDG 16 umfasst einen Fluidauslasskanal 48, der sich von der Fluidaunlassöffnung 24 durch einen zur Fluideinlassöffnung 22 gegenüberliegenden FDG-Seitenwandabschnitt in die FDK 38 erstreckt. Der Ventilsitz 40 ist innerhalb der FDK zwischen dem Fluideinlass- und -auslasskanal 42 und 48 positioniert. Der Ventilsitz 40 wird im Umfang durch einen FDK-Bereich mit vermindertem Durchmesser begrenzt.
  • Das offene Ende 44 des FDG 16 umfasst eine Vertiefung 50, die rings um die Außenkante einer im Wesentlichen flachen und sich in radialer Richtung von der Vertiefung bis zur FDK 38 hinein erstreckenden FDG-Oberfläche 52 herumläuft. Die Vertiefung 50 ist derart ausgestaltet, dass sie – wie es weiter unten noch genauer beschrieben wird – eine ergänzende Zunge der Membran-/Tellereinrichtung umfasst, um eine leckfreie Dichtung dazwischen zu gewährleisten.
  • Das FDG 16 kann aus jedem struktursteifen Material gebildet werden. In einer beispielhaften Ausführungsform, in der das Abgabeventil in einer Anwendung der Halbleiterindustrie zur Abgabe von der im Verfahren eingesetzten Chemikalien benutzt wird, sollte das FDG aus einem nicht-metallischen Material gebildet sein, um die Verunreinigung der im Verfahren eingesetzten Flüssigkeit zu vermeiden. In einer solchen Anwendung kann das FDG aus konventionellen Kunststoff- oder polymeren Materialien bestehen wie Polypropylen u.ä. Wenn gewünscht, kann das FDG aus fluorpolymerem Material ausgewählt aus der Gruppe umfassend Polytetrafluorethylen (PTFE), fluoriertes Ethylen-Propylen (FEP), Perfluoralkoxy-Fluorcarbonharz (PFA), Polychlortrifluorethylen (PCTFE), Ethylenchlortrifluorethylen-Copolymer (ECTFE), Ethylen-Tetrafluorethylen-Copolymer (ETFE), Polyvinylidenfluorid (PVDF), Polyvinylfluorid (PVF) u.ä. gebildet werden. In einer bevorzugten Ausführungsform wird das FDG aus Polypropylen geformt. Da die Basis 14 nicht mit der im Verfahren eingesetzten Flüssigkeit in Kontakt kommt, kann sie aus einem metallischen Material sein; in einer bevorzugten Ausführungsform zur Anwendung in der Halbleiterindustrie ist sie aus Edelstahl gebildet.
  • Das Steuergehäuse 18 ist am offenen Ende 44 des FDG 16 , angebracht. Das Steuergehäuse umfasst eine Kolbenkammer 54, die sich dadurch axial (im Folgenden auch „in axialer Richtung") von einem offenen Ende 56, das an das offene Ende 44 des FDG anschließt, bis zum gegenüberliegenden teilweise geschlossenen Ende 58 des Steuergehäuses erstreckt. Wenn das Steuergehäuse eine druckluftbetätigte Bewegung der Tellereinrichtung zur Verfügung stellen soll, umfasst es, wie bereits oben erwähnt, eine Lufteinlassöffnung 26 (vgl. 1) und eine Luftauslassöffnung 28 (vgl. 1), die jeweils durch eine Steuergehäuseseitenwand führen. Zusätzlich kann das Steuergehäuse derart ausgestaltet sein, dass es eine Leckerkennung über eine sich durch die Seitenwand erstreckende Leckerkennungsöffnung (nicht gezeigt) zur Verfügung stellt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Kolbenkammer 54 einen in radialer Richtung kreisförmigen Querschnitt auf und umfasst sowohl einen Bereich 60 eines ersten Durchmessers – im Folgenden „erster Bereich" genannt –, der sich von dem offenen Ende 56 des Steuergehäuses in axialer Richtung über eine gewisse Distanz erstreckt, und einen Bereich 62 eines zweiten, kleineren Durchmessers – im Folgenden „zweiter Bereich genannt" –, der sich von dem ersten Bereich 60 in axialer Richtung bis zum teilweise geschlossenen Ende 58 des Steuergehäuses erstreckt. Die Kolbenkammer 54 ist so konstruiert, dass sie die nicht- bzw. unbewegliche Kolbenstopfbüchse 64 aufnimmt bzw. Raum für sie bereitstellt. Das Steuergehäuse kann aus den selben Materialien gebildet werden wie sie oben für das FDG aufgelistet wurden. Da das Steuergehäuse jedoch nicht mit dem durch das Ventil geleiteten Verfahrensflüssigkeiten in Kontakt gerät, kann es aus metallischem Material gebildet werden. In einer beispielhaften Ausführungsform ist das Steuergehäuse aus Edelstahl gebildet.
  • Die Kolbenstopfbüchse 64 wird in den Anwendungen benutzt, wo eine durch Luft betätigte Tellereinrichtung eine luftdichte Druckkammer innerhalb der Kolbenkammer erzeugen soll. Die Kolbenstopfbüchse 64 ist kranzförmig geformt mit einer mittigen, sich dadurch axial erstreckenden Öffnung 66, die Raum für die Steuerkolbeneinrichtung 36 bereitstellt. Die Stopfbüchse 64 umfasst eine Außenwandoberfläche mit einem solchen Durchmesser, dass sie innerhalb des ersten Bereiches 60 der Kolbenkammer angeordnet werden kann. Eine axial gerichtete Bewegung der Kolbenstopfbüchse 64 in der Kolbenkammer in Richtung des teilweise verschlossenen Endes 58 ist durch das Zusammenwirken der Stopfbüchse und dem Bereich 62 des zweiten Durchmessers begrenzt. Die Stopfbüchse 64 ist in axialer Richtung so dimensioniert, dass sie, wenn sie in die Kolbenkammer eingebracht wird, in Kontakt mit der angrenzenden Oberfläche der Membran-/Tellereinrichtung kommt, um diese gegen das FDG 16 zu drücken. Die Kolbenstopfbüchse 64 kann aus den gleichen Materialien gebildet werden wie sie oben für die Herstellung des FDG aufgelistet wurden. In einer bevorzugten Ausführungsform wird sie aus Polypropylen geformt.
  • Die Kolbenstopfbüchse 64 beinhaltet eine oder mehr Ringdichtungen um die Außendurchmesseroberfläche, um eine leckfreie Abdichtung zur angrenzenden Wandoberfläche der Kolbenkammer zu bilden. In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die Stopfbüchse eine einzige Ringdichtung 68, die sich ringförmig um den Außendurchmesser erstreckt und in einer Vertiefung angeordnet ist. Die Kolbenstopfbüchse umfasst auch einen Dichtring 70, der sich rings um die Oberfläche der mittigen Öffnung 66 in einer Vertiefung erstreckt. Die Ringdichtung 70 bildet eine luftdichte Abdichtung zur Steuerkolbeneinrichtung 36, um eine durch Luft betriebene Bewegung des Kolbens zu ermöglichen. Die mit der Kolbenstopfbüchse eingesetzten Ringdichtungen sind bevorzugt O-Ring artige Dichtungen, die aus einem Material gebildet sind, das die gewünschten Elastizitätseigenschaften aufweist. Wo auch eine chemische Resistenz gewünscht wird, können die O-Ringe aus Viton® oder anderen käuflich erwerbbaren fluorpolymeren Materialen gebildet sein.
  • Wie oben bereits knapp erwähnt, befindet sich die Steuerkolbeneinrichtung 36 in axialer Richtung innerhalb der Kolbenkammer 54. Die Steuerkolbeneinrichtung 36 umfasst an einem der axialen Enden eine Noppe 72, die sich der Länge nach durch die Öffnung 74 in das teilweise verschlossene Ende 58 erstreckt. Die Noppe umfasst einen Kopf 76, der aus der oberen Oberfläche des Steuergehäuses 18 herausragt, und der einen Durchmesser aufweist, der größer als die Öffnung 74 ist. Die Noppe 72 umfasst auch einen Stift 78, der sich vom Kopf in axialer Richtung einwärts in das Steuergehäuse erstreckt. Der Stift 78 ist derart ausgestaltet, dass er eine Anzahl von der axialen Position abhängigen Vertiefungen 80 aufweist, die dort entlang jeweils gegenüber der Öffnung 74 angebracht sind. Eine radial verlaufende Vertiefung befindet sich um den Stift herum, in axialer Richtung benachbart zu den Vertiefungen 80, und ist so ausgestaltet, dass sie darin eine O-Ring-Dichtung 82 aufnimmt, um eine leckfreie Abdichtung zwischen der Noppe und dem Steuergehäuse zu gewährleisten. Die Steuerkolbeneinrichtung kann aus den selben Materialarten gebildet werden wie sie oben für das FDG aufgelistet wurden. Da die Steuerkolbeneinrichtung jedoch nicht mit dem durch das Ventil geleiteten Verfahrensflüssigkeiten in Kontakt kommt, kann es aus metallischem Material geformt werden. In einer beispielhaften Ausführungsform wird das Steuergehäuse aus Edelstahl gebildet.
  • Die von der axialen Position abhängigen Vertiefungen 80 befinden sich entlang des Stiftes, um mit der Begrenzungsbzw. Arretiereinrichtung 84, die sich zwischen einer zur Öffnung 74 senkrecht angeordneten Öffnung in einem Seitenwandabschnitt des Steuergehäuses 18 befindet, zusammenzuwirken. Die Arretiereinrichtung umfasst eine Kugel 86, die so positioniert ist, dass sie sich innerhalb einer der von der axialen Position abhängigen Vertiefungen 80 bewegen soll, und wird durch die Schraube 88 und die Feder 90 zu dieser Zusammenarbeit gezwungen. Die von der axialen Position abhängigen Vertiefungen 80 können derart ausgestaltet sein, dass sie jeweils unterschiedliche Vertiefungsbreiten aufweisen, um verschiedene Stifthublängen innerhalb des Steuergehäuses zur Verfügung zu stellen.
  • So ausgestaltet wird die Arretiereinrichtung 84 zur Führung und Begrenzung der Bewegung der Stift- und Steuerkolbeneinrichtung innerhalb des Steuergehäuses benutzt. Die Hublänge des Stiftes und des Steuerkolbens wird durch die Fassung der Begrenzungs- bzw. Arretierkugel 86 zwischen den beiden, in axialer Richtung gegenüberliegenden Vertiefungsenden begrenzt. Im Fall, dass eine andere Hublänge, z.B. kürzer oder länger, gewünscht wird, kann der Benutzer den Stift derart drehen, dass die Arretiereinrichtung mit einer anderen von der axialen Position abhängigen Stiftvertiefung zusammenwirkt, die eine in axiale Richtung größere oder kleinere Ausdehnung aufweist.
  • An einem Abschnitt des Steuerkolbenstiftes 78 ist ein Kolben 91 befestigt, der sich in die Kolbenkammer 54 erstreckt. Der Kolben 91 erfüllt im Allgemeinen zwei Funktionen: Eine erste Funktion des Kolbens besteht darin, eine leckfreie Abdichtung zur Kolbenkammer zur Verfügung zu stellen, um eine druckluftbetätigte Bewegung zu ermöglichen. Eine zweite Funktion des Kolbens besteht darin, die Membran-/Tellereinrichtung 30 zu kontaktieren und zu verursachen, dass der Teller mit dem Ventilsitz 40 zusammenwirkt. Der Kolben 91 umfasst eine axial durch den Kolben angeordnete Öffnung 92, die Raum für den Stift 78 der Steuerkolbeneinrichtung bereitstellt. Der Kolben 91 umfasst einen Bereich 94 eines ersten Durchmessers – im Folgenden „erster Bereich" genannt -, wobei der Außendurchmesser etwas kleiner ist als der zweite Durchmesser des zweiten Bereiches 62 der Kolbenkammer. Der erste Bereich des Kolbens umfasst eine O-Ring-Dichtung, die innerhalb einer Vertiefung ringförmig angeordnet ist und eine leckfreie Dichtung zwischen Kolbenkammer und Kolben zur Verfügung stellt. Der Kolben kann aus den selben Materialarien gebildet werden wie sie oben für die Herstellung des FDG aufgelistet wurden. In einer beispielhaften Ausführungsform wird der Kolben aus Polyvinyldifluorid (PVDF) geformt.
  • Der Kolben 91 umfasst einen Bereich 96 eines zweiten Durchmessers – im Folgenden „zweiter Bereich" genannt –, der sich vom ersten Bereich 94 in axialer Richtung über eine gewisse Entfernung erstreckt, und dessen Durchmesser kleiner ist als der des ersten Bereiches. Der Kolben 91 umfasst des Weiteren einen Bereich 98 eines dritten Durchmessers – im Folgenden „dritter Bereich" genannt -, der sich vom zweiten Bereich 96 in axialer Richtung über eine gewisse Entfernung erstreckt, und dessen Durchmesser kleiner ist als der des zweiten Bereiches. Der dritte Bereich 98 ist innerhalb der Kolbenstopfbüchsenöffnung 66 angeordnet. Eine Feder 100 befindet sich innerhalb der Kolbenkammer 54 und ist um den zweiten Bereich 96 des Kolbens herum angeordnet. Die Feder ist axial zwischen dem ersten Kolbenbereich 94 bei einem Federende und der Kolbenstopfbüchse 64 bei dem anderen Federende angeordnet. So ausgestaltet drückt die Feder den Kolben 91 weg von der Kolbenstopfbüchse.
  • Die Steuerkolbeneinrichtung 36 ist zur Membran-/Tellereinrichtung 30 über den Kolben 91 verknüpft. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Kolben 91 an der Membran-/Tellereinrichtung 30 über einen Gewindebolzen 102 befestigt, der innerhalb der durch den Kolben 91 verlaufende Öffnung 92 und der in Verbindung stehenden Öffnung 104 innerhalb der Membran-/Tellereinrichtung 30 angeordnet ist. In dieser Ausgestaltung bleibt die Membran-/Tellereinrichtung an der Steuerkolbeneinrichtung während jeder Hin- und Herbewegung des Kolbens in der Kolbenkammer befestigt. Auch wenn hier die Verbindung zwischen Membran-/Tellereinrichtung und Steuerkolbeneinrichtung über einen Gewindebolzen beschrieben und dargestellt wurde, können im Rahmen der Erfindung ebenso alternative Methoden zur Befestigung der beiden Einrichtungen angewandt werden.
  • Wie an den 2 und 3 zu erkennen ist, ist die Teller-/Membraneinrichtung 30 in axialer Richtung innerhalb der FDK 38 angeordnet. Die Teller-/Membraneinrichtung 30 ist eine einteilige Einrichtung, die eine bewegliche Membran 32 umfasst, die zwischen einem integrierten, scheibenförmigen Befestigungsglied 108 angeordnet ist, das sich von der Membran in radialer Richtung (radial) nach außen erstreckt, und einem integrierten Stift 110, der in radialer Richtung innerhalb der Membran angeordnet ist, und der in axialer Richtung eine gewisse Entfernung über die Membran herausragt. Das scheibenförmige Befestigungsglied 108 umfasst eine Zunge 112, die entlang der Außenkante angeordnet ist und in axialer Richtung darüber herausragt. Die Zunge 112 weist eine Dicke auf, die etwas größer als die Breite der Vertiefung 50 entlang des offenen Endes 44 des FDG 16 ist, um eine leckfrei passende Abdichtung zur Verfügung zu stellen.
  • Die Membran-/Tellereinrichtung beinhaltet einen Teller 34, der an einem abschließenden Ende des Stiftes 110 und innerhalb der FDK dem Ventilsitz 40 nachgelagert angeordnet ist. Der Teller ist derart ausgestaltet, dass er ein Kopfteil umfasst, der einen im Vergleich zum Stift vergrößerten Durchmesser aufweist und der eine winklige oder konische Außenfläche hat, die so ausgestaltet ist, um mit dem Ventilsitz 40 zusammenzuwirken. In einer beispielhaften Ausführungsform, weist der Tellerkopf eine Berührungsfläche 111 mit dem Ventilsitz auf, die vom Stift aus Richtung Tellerkopfteil mit einem Winkel von 45° kegelförmig nach außen gerichtet ist.
  • Der Stift 110 umfasst einen inneren Hohlraum 114, der sich von einer Öffnung durch das Membranende der Einrichtung zu einem geschlossenen, noch vor dem Teller 34 liegenden Ende erstreckt. Der Hohlraum 114 ist so dimensioniert und ausgestaltet, dass er darin den Bolzen 102 zur Befestigung der Membran-/Tellereinrichtung an die Steuerkolbeneinrichtung aufnimmt. Der Hohlraum 114 erstreckt sich nicht vollständig durch den Stift und somit wird ein Teller zur Verfügung gestellt, der zur Reduzierung der Anzahl undichter Stellen im Ventil unperforiert ist.
  • Die Membran-/Tellereinrichtung kann aus den gleichen Materialien gebildet sein wie oben für das FDG besprochen. In einer beispielhaften Ausführungsform, bei der das Ventil in einem Halbleiterherstellungsprozess mit aggressiven und sehr reinen Chemikalien eingesetzt wird, ist es bevorzugt, dass die Membran-/Tellereinrichtung aus fluorpolymerem Material wie z.B. Teflon® PTFE geformt ist, das z.B. von DuPont Company of Wilmington, Del. erhältlich ist.
  • Die Funktionsweise der ersten Ausführungsform des Abgabeventils gemäß 2 ist folgendermaßen: Das Abgabeventil 10 kann zusammen mit einem Fluiddurchflusssystem benutzt werden, indem die Fluideinlass- und -auslassöffnungen 22 und 24 an die jeweiligen Fluiddurchlasssystemankoppelteile 118 und 120 angeschlossen werden. Die Anschlussteile können zum Verbinden des Ventils an konventionelle, fluidleitende Rohr- oder Schlauchleitungen und Ähnlichem benutzt werden. Die die im Verfahren benutzte Flüssigkeit mit einem gewünschten Druck bereitstellende Quelle wird zum Ventil und über die Fluideinlassöffnung 22 und den Fluideinlasskanal 42 in die FDK 38 geleitet. Das in 2 dargestellte Abgabeventil befindet sich in geschlossenem Zustand (dieser Zustand wird im Folgenden auch „nicht-betätigter Zustand" genannt), so dass, sofern nicht ein ausreichender pneumatischer Steuerdruck in die Kolbenkammer 54 zwischen den Kolben 94 und das teilweise verschlossene Ende 58 des Steuergehäuses 18 geführt wird, die Feder 100 den Teller 34 gegen den Ventilsitz 40 drückt, um zu verhindern, dass Verfahrensflüssigkeit in den Fluidauslasskanal 48 gelangt.
  • Wird ein pneumatischer Steuerdruck in die Kolbenkammer geleitet, der ausreicht, um die Federkraft zu überwinden, bewegt sich die Steuerkolbeneinrichtung 36 in axialer Richtung innerhalb der Kammer. Die Bewegungsstrecke, oder die Hublänge, wird zusammen mit der einen der im Stift von der axialen Position abhängigen und der Begrenzungseinrichtung 84 arretierten Vertiefung 80 bestimmt. Die Membran-/Tellereinrichtung 30 wird auch in axialer Richtung durch die Steuerkolbeneinrichtung 36 bewegt, wodurch der Teller 34 vom Ventilsitz 40 abgehoben wird und den Fluiddurchfluss von der FDK 38 in den Fluidauslasskanal 40 und aus dem Ventil heraus auslöst. Das abzugebende Flüssigkeitsvolumen kann von der Steuerhublänge und/oder der Dauer des zur Verfügung gestellten Steuerdruckes gesteuert werden. Wurde das gewünschte Volumen von dem Ventil abgegeben, wird der Steuerdruck reduziert, wodurch die Federkraft den Teller gegen den Ventilsitz drückt und somit den Flüssigkeitsfluss von der FDK unterbricht.
  • So ausgestaltet, dient das Abgabeventil des ersten Ausführungsbeispieles dazu, unerwünschtes Tropfen oder Lecken von Verfahrensflüssigkeit nach Verschließen des Ventils in der folgenden Art und Weise zu verhindern oder zu reduzieren: Wenn sich das Ventil in geöffneter Position befindet, lässt der nachgelagerte Teller eine gewisse Menge in den Fluidauslasskanal fließen, wodurch die äquivalente Menge der Flüssigkeit innerhalb des Kanals bewegt wird. Wenn der Teller in die geschlossene Position gebracht wird, wird die vom Teller in den Fluidauslasskanal gelassene Menge reduziert, wodurch das der Flüssigkeit zur Verfügung stehende Volumen innerhalb des Kanals in äquivalenter Weise zunimmt. Weil diese Zunahme an Flüssigkeitsvolumen im Flüssigkeitsausgangskanal stattfindet, nachdem sich der Teller gegen die Dichtung angelegt hat und das Ventil verschlossen ist, verursacht die Flüssigkeitsvolumenzunahme einen Saugeffekt in dem Kanal, durch den alle nicht abgegebene Flüssigkeit in dem Fluidauslasskanal und dem Ventil gehalten wird.
  • Die 4 und 5 zeigen eine zweite erfindungsgemäße Ausführungsform eines Abgabeventils 200, die im Wesentlichen einen Ventilkörper 202 umfasst, der – von unten nach oben – eine Basis 204, ein Fluiddurchflussgehäuse (FDG) 206, angeordnet über der Basis 204, und ein Steuergehäuse 208, angeordnet über dem FDG 206, aufweist. Schrauben 210, oder andere zur Befestigung geeignete Mittel, reichen durch das Steuergehäuse 208 und das FDG 206, und sind in der Basis 204 gefasst, um das Steuergehäuse 208 und das FDG 206 daran zu befestigen.
  • Das FDG 206 umfasst eine Fluideinlassöffnung 212 durch eine der Seitenwände, und eine Fluidaunlassöffnung 214 durch die gegenüberliegende Seitenwand. In einer durch Luft bzw. Luftdruck gesteuerten Ausführungsform des Abgabeventils 200 umfasst das Steuergehäuse 208 eine Lufteinlassöffnung 216 und eine Luftauslassöffnung oder Entlüftung (nicht gezeigt), die durch die Seitenwand führt. Das FDG kann auch derart ausgestaltet sein, dass es eine Leckerkennungsöffnung (nicht gezeigt) aufweist, die durch eine der Seitenwände führt und das Auftreten von Fluidverlusten innerhalb des Abgabeventils überwacht.
  • Im Wesentlichen unterscheidet sich das Abgabeventil 200 gemäß des zweiten Ausführungsbeispieles von dem gemäß des ersten Ausführungsbeispieles darin, dass sowohl das FDG, als auch das Steuergehäuse derart ausgestaltet sind, dass sie ein zweites Fluiddurchflusssystem 220 aufweisen, das dem ersten Fluiddurchflusssystem 218 nachgelagert ist. Das erste Fluiddurchflusssystem 218 ist identisch zu dem des Abgabeventils gemäß des ersten Ausführungsbeispieles, das weiter oben beschrieben und in den 1, 2 und 3 dargestellt ist.
  • In Richtung des Fluidflusses nach der Fluideinlassöffnung 212 umfasst das FDG 206 einen Fluideinlasskanal 222, der in Fluidflussverbindung mit der Fluideinlassöffnung steht und der in eine erste Fluiddurchflusskammer (FDK) 224 mündet. Die erste FDK ist in gleicher weise ausgestaltet wie oben im ersten Ausführungsbeispiel eines Abgabeventils beschrieben und umfasst darin eine Membran-/Tellereinrichtung 226, die einen Teller 228 aufweist, der mit dem Ventilsitz 230 zusammenwirkt. Der Ventilsitz 230 ist zwischen Fluideinlasskanal 222 und dem Fluidzwischenkanal 232 angeordnet.
  • Das FDG umfasst ein zweites Fluiddurchflusssystem 220, das dem mittleren Fluidkanal 232 nachgelagert ist und eine zweite FDK 234 umfasst, die in Fluidflussverbindung mit dem Fluidzwischenkanal steht. Das FDG umfasst einen Fluidauslasskanal 236, der der zweiten FDK 234 nachgelagert ist und der in Fluidflussverbindung mit der Fluidauslassöffnung 214 steht. Die zweite FDK 234 ist im Allgemeinen zylindrisch geformt und erstreckt sich in axialer Richtung innerhalb des FDG von einer geschlossenen Basis 238 zum gegenüberliegenden offenen Ende 240. Im Gegensatz zum ersten Fluiddurchflusssystem 218, umfasst das zweite Fluiddurchflusssystem kein Mittel zum Schließen bzw. Blockieren des Flüssigkeitsflusses durch das FDG. Das FDG kann aus den gleichen Materialien hergestellt werden, wie oben im ersten Ausführungsbeispiel des Abgabeventils beschrieben wurde.
  • Das Steuergehäuse 208 ist in der oben beschriebenen Art und Weise an dem FDG befestigt und ist so ausgestaltet, um die Steuerelemente des ersten und zweiten Fluiddurchflusssystems zu beinhalten. Das Steuergehäuse 208 umfasst eine erste Steuer- oder Kolbenkammer 242, die die Kolbenstopfbüchse 244, die Steuerkolbeneinrichtung 246, die Feder 248 und die Begrenzungs- bzw. Arretiereinrichtung 250, jeweils so wie es oben beschrieben und in 2 für die erste Ausführungsform eines Abgabeventils dargestellt wurde, enthält. Das Steuergehäuse 208 umfasst des Weiteren eine zweite Steuerkammer 252, die getrennt von der ersten Steuerkammer 242 angeordnet ist. Die zweite Steuerkammer 252 umfasst ein offenes Ende 254, das an das FDG angrenzt, und ein in axialer Richtung gegenüberliegendes, teilweise geschlossenes Ende 256. Das Steuergehäuse 208 wird von den gleichen Materialien gebildet wie sie oben für das Abgabeventil des ersten Ausführungsbeispieles besprochen wurden.
  • Von der zweiten FDK 234 aus, in 4 nach oben, umfasst das zweite Fluiddurchflusssystem 220 eine Membran 258, die am offenen Ende der zweiten FDK angeordnet ist. Die Membran 258 ist einteilig gebildet und umfasst einen mittig angeordneten unperforierten Kopf, und einen beweglichen dünnwandigen Bereich 260, der sich vom Kopf über eine gewisse Entfernung radial nach außen erstreckt. Die Membran wird entlang ihrer, in radialer Richtung äußersten Außenkante durch einen Flansch 262 begrenzt, der eine axial auskragende Zunge 264 umfasst, die in einer Vertiefung angeordnet ist, die um das offene Ende der zweiten FDK 234 läuft. Die Größe der Zunge ist derart ausgestaltet, dass sie etwas größer als die Breite der Vertiefung ist, um eine leckfreie Abdichtung mit dem FDG zur Verfügung zu stellen. Die Membran 258 ist aus dem gleichen Material gebildet wie es oben für die Membran/Tellereinrichtung der ersten Ausführungsform eines Abgabeventils besprochen wurde.
  • Eine Steuereinrichtung 266 ist innerhalb des Steuergehäuses 208 angeordnet und mit der Membran 258 kontaktiert. Von der Membran 258 aus nach oben umfasst die Steuereinrichtung den Schaft 268, der sich in axialer Richtung innerhalb der Steuerkammer 252 befindet, und der an einem axialen Ende einen Kragen 270 umfasst, der so ausgestaltet ist, um mit der Membran zusammenzuwirken. Insbesondere kann der Kragen durch eine mittige Öffnung 272 begrenzt werden, die so dimensioniert ist, dass sie den rückseitigen Überstand des Membrankopfes in sich aufnimmt. Der Schaft 268 umfasst einen Bereich mit einem ersten Durchmesser – im Folgenden „erster Bereich" genannt -, der die Außenfläche des Kragens 270 begrenzt, und einen Bereich mit einem zweiten Durchmesser – im Folgenden „zweiter Bereich genannt" -, der sich in axialer Richtung weg vom Kragen in das entgegengesetzte Ende des Schaftes erstreckt und dessen Durchmesser größer als der erste Durchmesser ist. Der Schaft kann aus den gleichen Materialien gebildet werden wie sie oben für das FDG erwähnt wurden, und in einer beispielhaften Ausführungsform wird er aus einem metallischen Material, wie z.B. Aluminium, gebildet.
  • Ein Träger in Form eines Tragrings 274 ist innerhalb der Steuerkammer 252 angeordnet. Der Träger weist eine mittige Öffnung auf, die den Schaftkragen aufnimmt, und sich in radialer Richtung zwischen dem Schaftkragen und einem an das offene Ende 240 angrenzenden Rand des FDG erstreckt. Axial befindet sich der Träger 274 zwischen dem Membranflansch 262 auf der einen Seite und einem Spacer (Abstandshalter) 276 auf der anderen Seite. Der Träger kann aus den gleichen Materialien gebildet werden wie sie oben für die Kolbenstopfbüchse 244 des Abgabeventils gemäß des ersten Ausführungsbeispieles dargelegt wurden. Der Spacer 276 wird weiter unten noch genauer beschrieben.
  • Eine Feder 278 ist um den zweiten Bereich des Schaftes 268 angeordnet, und ist in axialer Richtung zwischen dem Träger 274 auf der einen Seite und dem Ring 280 auf der anderen Seite eingespannt. Der Ring 280 ist in einer Vertiefung innerhalb des zweiten Schaftbereiches gefasst und ragt darüber in radialer Richtung über eine ausreichende Strecke hinaus, um einen Federteller zur Verfügung zu stellen. Die Feder ist so dimensioniert und ausgestaltet, dass sie eine gewünschte Federkraft zwischen Ring und Halterung aufbringen kann. In der so beschriebenen Ausgestaltung dient der Träger 274 als Führung des Schaftkragens, als Befestigungsfläche für den Membranflansch und als Trägerfläche für die Feder. In einer beispielhaften Ausführungsform sind sowohl die Feder, als auch der gehaltene Ring aus einem metallischen Material, wie z.B. Edelstahl, gebildet. Die Position, in der sich die Membran auf Grund der Federkraft und ohne ausreichenden pneumatischen Steuerdruck befindet, wird als nicht-betätigter Zustand bezeichnet.
  • Der Spacer 276 ist im Allgemeinen kegelförmig, konzentrisch innerhalb der Steuerkammer 252 und in axial zwischen dem FDG und dem Steuergehäuse angeordnet. Der Spacer 276 umfasst eine Schulter 282, die in radialer Richtung nach außen über ein axiales Spacerende hinausraugt, und die zwischen den gegensätzlichen, offenen Enden des Fluiddurchlass- und Steuergehäuses angeordnet ist. Der Spacer 276 umfasst einen Hals, der sich in axialer Richtung weg von der Schulter 282 erstreckt, einen kleineren Durchmesser als diese aufweist und konzentrisch zur die Steuerkammer 252 begrenzenden Seitenwandfläche ist. Der Hals umfasst ein axiales Ende, das an das teilweise verschlossene Ende 256 des Steuergehäuses angrenzt. So ausgestaltet dient der Spacer dazu, wenn er in die Steuerkammer 252 eingebracht wird, eine gewünschte axialgerichtete Kraft auf den Träger 274 an einem axialen Ende, und auf das Trägerteil einer zweiten Membran an dem gegenüberliegenden axialen Ende, auszuüben, wie es weiter unten noch genauer beschrieben wird. Der Spacer kann aus den gleichen Materialien gebildet werden wie sie für das FDG benutzt werden. Weder der Träger, noch der Spacer sind als Teile der Steuereinrichtung 266 aufzufassen – auch wenn sie innerhalb der Steuerkammer angeordnet sind –, weil sie innerhalb des Steuergehäuses jeweils statische Elemente sind.
  • Das Steuergehäuse 266 enthält des Weiteren eine zweite Membran 284, die innerhalb der Steuerkammer 252 an einem dem Kragen 270 in axialer Richtung gegenüberliegenden Ende des Schaftes 268 angeordnet ist. Die zweite Membran 284 umfasst einen mittig angeordneten Kopf 286, einen dünnwandigen Bereich 288, der sich vom Kopf aus radial nach auflen erstreckt, und einen Flansch 290, der den äußeren Rand des dünnwandigen Bereiches begrenzt. Der Flansch umfasst eine davon in axialer Richtung herausragende Zunge, die in einer Vertiefung um einen Durchmesser des teilweise geschlossenen Endes 256 des Steuergehäuses herumlaufend angeordnet ist. Die Zunge ist so dimensioniert, dass ihre Dicke etwas größer als die Breite der Vertiefung ist, um eine leckfrei passende Abdichtung damit zu gewährleisten. Der Flansch 290 ist zwischen einem axialen Ende des Spacers 276 und dem teilweise geschlossenen Ende 256 angeordnet.
  • Die zweite Membran ermöglicht eine in axiale Richtung gerichtete Bewegung des Schaftes 268 innerhalb der Steuerkammer, wobei dazu gleichzeitig das übrige Steuergehäuse von allen möglichen Fluidlecks innerhalb der Steuerkammer abgedichtet wird. Die zweite Membran kann aus den gleichen Materialien gebildet werden wie sie für die Membran 258 benutzt werden.
  • Die Steuereinrichtung 266 umfasst des Weiteren einen Stift 292, der von der Oberfläche der zweiten Membran 284 in axialer, dem Schaft 268 entgegengesetzter Richtung durch eine Öffnung 294 durch das Steuergehäuse 208 ragt. Der Stift 292 umfasst ein erstes axiales Ende, das mit der zweiten Membran in Kontakt steht, und ein zweites axiales Ende, das aus dem Steuergehäuse herausragt und eine daran befestigte Noppe 296 umfasst. Der Stift 292 umfasst eine oder mehrere an ihm entlang angebrachte von der axialen Position abhängigen Vertiefungen 298, die benachbart zu einer Begrenzungs- bzw. Arretiereinrichtung 300 sind, die sich innerhalb eines Seitenwandabschnittes des ringförmigen Gehäuses befindet. Der Stift kann aus den gleichen Materialien gebildet werden wie sie zur Bildung des FDG benutzt werden, und kann, wenn gewünscht, aus metallischen Materialien gebildet werden.
  • Die Arretiereinrichtung 300 ist in der gleichen Art und Weise ausgestaltet wie sie oben für das erste Fluiddurchflusssystem beschrieben wurde und dient dem Zweck, den Hub des Stiftes 292 zu steuern und die Steuereinrichtung 266 innerhalb des zweiten Fluiddurchflusssystems zu steuern. Der Stift umfasst auch eine O-Ring-Dichtung, die rings um ihn herum zum Zweck einer leckfreien Abdichtung zwischen Stift und dem ringförmigen Gehäuse angeordnet ist, wodurch der pneumatische Steuerdruck innerhalb des Steuergehäuses gehalten wird. Die O-Ring-Dichtung kann aus den gleichen Materialien bestehen wie sie oben in der ersten Ausführungsform von Abgabeventilen für O-Ringe dargelegt wurden.
  • Wie oben bereits erwähnt, umfasst das ringförmige Gehäuse 208 eine Lufteinlassöffnung 216, über die unter Druck gesetzte Luft zur Steuerung aufgenommen wird. Die erste und zweite Luftöffnung 302 und 304 sind innerhalb des ringförmigen Gehäuses angeordnet und mit der Lufteinlassöffnung 216 verbunden. Die erste Luftöffnung 302 leitet zur Steuerung der Steuerkolbeneinrichtung 246 unter Druck stehende Luft in die Kolbenkammer 242, und die zweite Luftöffnung 304 leitet unter Druck stehende Luft in die Öffnung 298 zur Steuerung der Steuereinrichtung 266. So ausgestaltet, bewirkt die durch die Lufteinlassöffnung in das Steuergehäuse zugeführte Luft die Steuerung sowohl des ersten, als auch des zweiten Fluiddurchflusssystems.
  • Das zweite Fluiddurchflusssystem 266 unterstützt das erste Fluiddurchflusssystem in der Aufgabe, in dem FDG zurückbleibende Flüssigkeitsmengen zu halten und/oder zurückzusaugen, nachdem das erste Fluiddurchflusssystem in die geschlossene Position gebracht wurde. Im Wesentlichen wird dies von dem zweiten Fluiddurchflusssystem dadurch erreicht, dass die Membran 258 innerhalb der zweiten Fluiddurchflusskammer 234 eingezogen wird, kurz nachdem der Teller 228 in dem ersten Fluiddurchflusssystem gegen den Ventilsitz 230 abgedichtet wird. Dieser zeitlich abgepasste Rückzug der Membran dient der Vergrößerung des Volumens der zweiten FDK nach Verschließen des ersten Fluiddurchflusssystems, wodurch ein leichter Unterdruck erzeugt wird, durch den in dem Fluidauslasskanal 236 und der Fluidauslassöffnung 214 übriggebliebene Flüssigkeit einbehalten oder zurück in die zweite FDK 234 gezogen wird.
  • Das bereitgestellte Einziehen der Membran 258 nach Verschließen des ersten Fluiddurchflusssystems kann durch eine Vielzahl von verschiedenen Methoden erreicht werden. Eine Methode könnte sein, der ersten und zweiten Steuerkammer zeitlich unterschiedlich abgepasste Steuersignale, wie z.B. unterschiedliche Luftdrücke, zur Verfügung zu stellen. In einer bevorzugten Ausführungsform wird der ersten und zweiten Steuerkammer über eine gemeinsame Lufteinlassöffnung Luftdruck bereitgestellt. Daher wird in einer solchen bevorzugten Ausführungsform das schrittweise Einziehen über die Benützung von verschiedenen Hublängen für die erste und zweite Steuereinrichtung zur Verfügung gestellt. In einer bevorzugten Ausführungsform weist die zweite Steuereinrichtung einen längeren Hub als die erste Steuereinrichtung auf, so dass, nachdem die erste Steuereinrichtung den Teller in eine gegen den Ventilsitz abgedichtete Position steuert, die zweite Steuereinrichtung ihren Hub noch nicht vollständig zurückgelegt hat und sich immer noch innerhalb der zweiten Fluiddurchflusskammer bewegt, um die gewünschte Volumenvergrößerung zu verursachen.
  • Durch die Steuerung der vorhandenen, dem Ventilsitz nachgelagerten Flüssigkeit innerhalb des Ventils, wie es in der oben beschriebenen Erfindung dargestellt wurde, wird das Auftreten der unerwünschten, überschüssigen Flüssigkeitsabgabe des Ventils nach dem Verschlieflen wesentlich unterbunden und/oder vermindert. Auf diese Weise wird das Auftreten von dadurch verursachten, unerwünschten Verunreinigungen verhindert oder wesentlich vermindert.
  • Die oben dargestellten, aus polymeren Materialien gebildeten Teile der erfindungsgemäßen Abgabeventile der ersten und zweiten Ausführungsform können je nach dem gewählten Material und dem Projektbudget entweder in einem Bearbeitungs- oder Formgebungsprozess gebildet werden.

Claims (32)

  1. Anti-Pumping-Abgabeventil (10; 200) mit: – ein Fluiddurchflussgehäuse (16; 206), das einen sich in das Gehäuse erstreckenden Fluideinlasskanal (42; 222), einen sich aus dem Gehäuse heraus erstreckenden Fluidauslasskanal (48;236) und eine Fluiddurchflusskammer (38; 224), die innerhalb des Gehäuses angeordnet ist und mit dem Fluideinlass- und -auslasskanal in Fluidflussverbindung steht, aufweist; – einen in der Fluiddurchflusskammer integrierten und zwischen Fluideinlass- und Fluidauslasskanal angeordneten Ventilsitz (40; 230); – eine innerhalb der Fluiddurchflusskammer angeordnete einteilige Membran-/Tellereinrichtung (30; 226) mit: – einen sich innerhalb der Fluiddurchflusskammer befindenden, dem Ventilsitz nachgelagerten, unperforierten Tellerkopf (34; 228) an einem axialen Ende der Einrichtung, der gegen den Ventilsitz gelegt wird, um den Fluidfluss durch die Fluiddurchflusskammer zu stoppen; und – eine sich von der Einrichtung in radialer Richtung nach außen erstreckende elastische Membran (32) an dem gegenüberliegenden axialen Ende der Einrichtung; – ein an dem Fluiddurchflussgehäuse angebrachtes Steuergehäuse (18; 208), das eine darin angeordnete Steuerkolbeneinrichtung (36; 246) umfasst, die mit der Membran-/Tellereinrichtung zum Bewegen der Membran-/Tellereinrichtung innerhalb der Fluiddurchflusskammer in Verbindung steht; und – innerhalb des Steuergehäuses angeordnete Mittel zum Einstellen der Hublänge der Steuerkolbeneinrichtung.
  2. Abgabeventil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerkolbeneinrichtung (36; 246) umfasst: – einen an einem axialen Ende des Steuergehäuses (18; 208) angeordneten Kolben (91), der in axialer Richtung innerhalb des Steuergehäuses beweglich ist; – eine an einem gegenüberliegenden axialen Ende des Steuergehäuses angeordnete, an das Fluiddurchflussgehäuse (16; 206) angrenzende ringförmige Stopfbüchse (64; 244); und – eine axial zwischen dem Kolben und der Stopfbüchse angeordnete Feder (100; 248).
  3. Abgabeventil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerkolbeneinrichtung (36; 246) des Weiteren Mittel zum Verbinden des Kolbens (91) mit der Membran/Tellereinrichtung (30; 226) umfasst.
  4. Abgabeventil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Verbinden ein gemeinsamer Stift sind.
  5. Abgabeventil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerkolbeneinrichtung (36; 246) einen durch das Steuergehäuse (18; 208) angeordneten Stift (78; 292) umfasst und dass die Mittel zum Einstellen eine innerhalb des Steuergehäuses angeordnete Begrenzungs- bzw. Arretiereinrichtung (84; 250) umfassen, die derart ausgestaltet ist, dass sie mit dem Stift zusammenwirkt.
  6. Abgabeventil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es eine weitere Fluiddurchflusskammer (234) umfasst, die innerhalb des Fluiddurchflussgehäuses (206) angeordnet und dem Ventilsitz (230) nachgelagert ist, und dass die weitere Fluiddurchflusskammer darin angeordnete Mittel enthält, um das Volumen der weiteren Fluiddurchflusskammer als Reaktion auf die Bewegung der Membran-/Tellereinrichtung (226) zu vergrößern.
  7. Abgabeventil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass es eine innerhalb des Steuergehäuses (208) angeordnete weitere Steuereinrichtung (266) umfasst, die mit den Mitteln zum Vergrößern in Verbindung steht, und dass die Mittel zum Vergrößern eine sich zwischen Ventilsitz (230) und Fluidauslasskanal (236) befindende Membran (258) umfassen.
  8. Abgabeventil nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Steuereinrichtung (266) derart ausgestaltet ist, dass sie eine Hublänge zur Verfügung stellt, die verschieden von der der Membran-/Tellereinrichtung (226) ist, so dass die Bewegung der Membran (258) andauert, nachdem der Teller (228) sich gegen den Sitz (230) gelegt hat.
  9. Anti-Pumping-Abgabeventil mit: – ein Fluiddurchflussgehäuse (206), das einen sich in das Gehäuse erstreckenden Fluideinlasskanal (222), einen sich aus dem Gehäuse heraus erstreckenden Fluidauslasskanal (236), eine erste und zweite Fluiddurchflusskammer (224, 234), die innerhalb des Gehäuses angeordnet sind, wobei die zweite Fluiddurchflusskammer der ersten Fluiddurchflusskammer nachgelagert ist und die erste Fluiddurchflusskammer einen integrierten Ventilsitz (230) umfasst, aufweist; – ein an dem Fluiddurchflussgehäuse angebrachtes Steuergehäuse (208), das eine erste und eine zweite Steuerkammer (242, 252) umfasst, die mit den jeweiligen ersten und zweiten Fluiddurchflusskammern in Verbindung stehen; – eine innerhalb der ersten Fluiddurchflusskammer angeordnete Membran-/Tellereinrichtung (226), die einen dem Ventilsitz nachgelagerten Teller (228) umfasst, der gegen den Sitz gelegt wird, um den Fluidfluss durch die erste Fluiddurchflusskammer zu stoppen; – innerhalb der zweiten Fluiddurchflusskammer angeordnete Mittel, um das Volumens der zweiten Fluiddurchflusskammer als Reaktion auf die Tellerbewegung zu verändern; und – innerhalb der jeweils ersten und zweiten Steuerkammer angeordnete Steuermittel (246, 266) zum Bewegen der jeweiligen Membran-/Tellereinrichtung und Mittel zum Verändern des Volumens.
  10. Abgabeventil nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass es des Weiteren Mittel zum Steuern der relativen Bewegung der jeweiligen Steuermittel (246, 266) innerhalb der ersten und zweiten Steuerkammer (242, 252) umfasst.
  11. Abgabeventil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Steuern ein Paar von jeweils innerhalb des Steuergehäuses angeordneten Begrenzungs- bzw. Arretiereinrichtungen (250, 300) umfassen, die jeweils derart ausgestaltet sind, dass sie mit einem Teil der jeweiligen Steuermittel (246, 266) in Verbindung kommen, um die Hublänge der jeweiligen Steuermittel zu steuern.
  12. Abgabeventil nach Anspruch 11, d a d u r c h gekennzeichnet, dass die Mittel zum Steuern bewirken, dass eine Bewegung der Steuermittel (246, 266) zur Verfügung gestellt wird, durch die sowohl die Membran-/Tellereinrichtung (226), um den Teller (228) gegen den Ventilsitz (230) zu legen, als auch die Mittel zur Volumensveränderung, um eine Volumensvergrößerung in der zweiten Fluiddurchflusskammer (234) zu verursachen, nachdem sich der Teller gegen den Sitz gelegt hat, bewegt werden.
  13. Abgabeventil nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuermittel eine erste und zweite Steuereinrichtung (246, 266) umfassen und dass die erste und zweite Steuereinrichtung jeweils eine leckfreie Abdichtung innerhalb der jeweils ersten und zweiten Steuerkammer (242, 252) bilden, um die Steuerbewegung durch druckluftbetätigte Mittel zu ermöglichen, und dass die jeweils erste und zweite Steuereinrichtung durch in der ersten und zweiten Steuerkammer angeordnete Federn (248, 278) in einen nichtbetätigten Zustand voreingestellt ist.
  14. Abgabeventil nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran-/Tellereinrichtung (226) eine an einem axialen, dem Teller (228) gegenüberliegenden Ende angeordnete bewegliche Membran (32) umfassen, und dass die bewegliche Membran einen sich entlang der Augenkante der Membran befindenden Flansch (108) umfasst, der eine leckfreie Abdichtung zum Fluiddurchflussgehäuse (206) bildet.
  15. Abgabeventil nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran-/Tellereinrichtung (226) einteilig aufgebaut und der Teller (228) unperforiert ist.
  16. Abgabeventil nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran-/Tellereinrichtung (226) fest an dem jeweiligen Steuermittel (246) befestigt ist.
  17. Abgabeventil nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Verändern des Volumens eine innerhalb der zweiten Fluiddurchflusskammer (234) angeordnete bewegliche Membran (258) und einen entlang einer Außenkante angeordneten Flansch (262) umfassen, der eine leckfreie Abdichtung zum Fluiddurchflussgehäuse (206) bildet.
  18. Abgabeventil (200) mit: – ein Fluiddurchflussgehäuse (206), das eine erste (224) und eine zweite (234) zwischen einem Fluideinlasskanal (222) in das Gehäuse und einem Fluidkanal (236) aus dem Gehäuse heraus angeordnete Fluiddurchflusskammer aufweist, wobei die zweite Fluiddurchflusskammer der ersten Fluiddurchflusskammer nachgelagert ist und mit dieser in Fluidflussverbindung steht, und die erste Fluiddurchflusskammer einen Ventilsitz (230) umfasst, der zwischen Fluideinlasskanal und der zweiten Fluiddurchflusskammer angeordnet ist; – ein mit dem Fluiddurchflussgehäuse verbundenes Steuergehäuse (208), das eine erste (242) und zweite (252), jeweils mit der ersten und zweiten Fluiddurchflusskammer verbundene Steuerkammer umfasst; – eine erste Steuereinrichtung (246), die innerhalb der ersten Steuerkammer angeordnet ist und mit einem innerhalb der ersten Fluiddurchflusskammer angeordneten, dem Sitz nachgelagerten Teller (228) in Verbindung steht, der abdichtend an den Sitz anschließt, wenn das Ventil in die geschlossene Position gebracht wird; – eine zweite Steuereinrichtung (266), die innerhalb der zweiten Steuerkammer angeordnet ist, und in Verbindung mit einer sich innerhalb der zweiten Fluiddurchflusskammer befindlichen beweglichen Membran (258) steht, wobei die bewegliche Membran einen Flansch (262) entlang einer Außenkante umfasst, der eine leckfreie Abdichtung zum Fluiddurchflussgehäuse bildet; und – Mittel zum Steuern der relativen Bewegung der ersten und zweiten Steuereinrichtung innerhalb der jeweiligen Steuerkammern dergestalt, dass eine Vergrößerung des Volumens in der zweiten Fluiddurchflusskammer entsteht, nachdem der Teller sich gegen den Sitz gelegt hat.
  19. Abgabeventil nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Steuern der relativen Bewegung ein Paar von Begrenzungs- bzw. Arretiereinrichtungen (250, 300) umfassen, die innerhalb des Steuergehäuses (208) angeordnet sind, und auf einen Teil der jeweiligen Steuereinrichtung (246, 266) zugreifen.
  20. Abgabeventil nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Teller (228) an einem axialen Ende der Membran-/Tellereinrichtung (226) befindet, die eine zweite, an einem gegenüberliegenden axialen Ende angeordnete bewegliche Membran umfasst, wobei die zweite Membran (32) entlang einer Außenkante einen Flansch (108) umfasst, der eine leckfreie Abdichtung zum Fluiddurchflussgehäuse bildet.
  21. Abgabeventil nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran-/Tellereinrichtung (226) einteilig aufgebaut ist und der Teller (228) unperforiert ist.
  22. Abgabeventil nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran-/Tellereinrichtung (228) einen Hohlkanal (114) umfasst, der sich axial teilweise durch die Einrichtung erstreckt, und dass die Membran-/Tellereinrichtung mit der ersten Steuereinrichtung (246) durch einen gemeinsamen, sich zwischen der ersten Steuereinrichtung und in den Kanal erstreckenden Stift befestigt ist.
  23. Abgabeventil nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Steuereinrichtung (246) einen sich in axialer Richtung in das erste Steuergehäuse erstreckenden Stift (292), einen ringförmigen Kolben und eine Kolbenstopfbüchse (244), die sich jeweils innerhalb der ersten ringförmigen Kammer (242) befinden und um unterschiedliche Stiftabschnitte angeordnet sind, und eine innerhalb des ersten Steuergehäuses, in axialer Richtung zwischen dem ringförmigen Kolben und der Kolbenstopfbüchse angeordnete Feder (248), um den Teller (228) gegen den Sitz (230) zu drücken, umfasst.
  24. Abgabeventil nach einem der Ansprüche 18 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Steuereinrichtung (266) einen sich in axialer Richtung in die zweite Steuerkammer (252) erstreckenden Stift (292) umfasst, der an einem seiner axialen Enden mit einer dritten beweglichen Membran (284), die innerhalb der zweiten Steuerkammer angeordnet ist, in Verbindung steht und einen Schaft (268), der in axialer Richtung zwischen der beweglichen Membran und der dritten beweglichen Membran angeordnet ist, wobei der Schaft durch eine sich um den Schaft befindliche, innerhalb der zweiten Steuerkammer angeordnete Feder (278) in einer gewünschten, nichtbetätigten Position voreingestellt ist.
  25. Abgabeventil nach einem der Ansprüche 18 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergehäuse (208) eine Lufteinlassöffnung (216) zur Aufnahme eines steuernden, unter Druck stehenden Luftstroms und Luftverteileröffnungen (302, 304), die die steuernde Luft parallel in die erste und zweite Steuerkammer (242, 252) leiten, umfasst.
  26. Abgabeventil nach einem der Ansprüche 18 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und zweite Fluiddurchflusskammer (224, 234), miteinander über einen Fluidzwischenkanal (232) verbunden sind, der sich durch das Fluiddurchlassgehäuse (206) vom Sitz (230) zur zweiten Fluiddurchflusskammer erstreckt.
  27. Abgabeventil nach einem der Ansprüche 18 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Teller (228) und die Membran (32, 258, 284) jeweils aus einem fluorpolymeren Material gebildet sind.
  28. Verfahren zum Steuern der Flüssigkeit in einem Abgabeventil, umfassend die Schritte: – dem Ventil und der ersten Fluiddurchflusskammer wird eine Flüssigkeitsversorgung zur Verfügung gestellt; – in einer ersten Fluiddurchflusskammer wird ein Teller betätigt, um einen Flüssigkeitsfluss durch den Ventilsitz auszulösen, wobei der Teller dem Ventilsitz nachgelagert ist; – die Flüssigkeit wird in eine zweite Fluiddurchflusskammer, die innerhalb des Ventils der ersten Fluiddurchflusskammer nachgelagert angeordnet ist, geleitet, und die Flüssigkeit wird vom Ventil abgegeben, wobei die zweite Fluiddurchflusskammer eine darin angeordnete Membran umfasst; – der Teller wird zum Abdichten gegen den Ventilsitz gesteuert, um die Flüssigkeitsabgabe von der ersten Fluiddurchflusskammer zu beenden; und – die Membran wird angesteuert, um das Volumen der zweiten Fluiddurchflusskammer zu vergrößern, wodurch alle Flüssigkeit, die von dem Ventil noch nicht abgegeben wurde, nachdem die Abgabe von der ersten Fluiddurchflusskammer beendet wurde, zurückgehalten wird.
  29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass es des Weiteren folgenden Schritt umfasst: – Die relative Geschwindigkeit, mit der der Teller und die Membran bewegt werden, wird gesteuert, um eine dem Teller folgende Bewegung der Membran zu gewährleisten.
  30. Verfahren nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Geschwindigkeit der Membran so gesteuert wird, dass sie mit einer im Vergleich zu der des Tellers kleineren Geschwindigkeit bewegt wird.
  31. Verfahren nach einem der Ansprüche 28 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und zweite Fluiddurchflusskammer innerhalb eines gemeinsamen Fluiddurchflussgehäuses angeordnet sind, und dass der Teller und die Membran jeweils ein Flanschelement aufweisen, das eine leckfreie Abdichtung zum Fluiddurchflussgehäuse bildet.
  32. Verfahren nach einem der Ansprüche 28 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Schritte zur Steuerung des Tellers und der Membran von unterschiedlichen Steuereinrichtungen, die innerhalb der jeweiligen Steuerkammer in einem gemeinsamen Steuergehäuse angeordnet sind, durchgeführt werden.
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