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Die
Erfindung betrifft ein mobiles Datenverarbeitungsgerät gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 und 2 eine Vorrichtung zur Einfügung des mobilen
Datenverarbeitungsgerätes
gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruches 22.
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Mobile
Datenverarbeitungsgeräte
zeichnen sich dadurch aus, dass sie tragbare Datenverarbeitungseinrichtungen,
wie Personal Computer, insbesondere Laptop, Palmtop oder Notebook-Computer, sind,
sie mit anderen Peripheriegeräten
wie Drucker, oder Scanner verbindbar sind – über im und/oder am Datenverarbeitungsgerät vorhandenen
Schnittstellen und dass ein mobiles Datenverarbeitungsgerät auf einfache
Weise transportiert werden kann.
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Nachteilig
bei einem mobile Datenverarbeitungsgerät ist es jedoch, dass ein Nutzer
trotz der am mobilen Datenverarbeitungsgerät vorhandenen Eingabevorrichtungen
zumeist ein zweites, nichttransportables Computersystem hat, beispielsweise
einen PC, welchen er zu Hause oder im Büro als „Standgerät" einsetzt, dort seine Daten sammelt
und er dort ebenso die meisten Peripheriegeräte lokal stehen hat. Der Grund
hierfür
liegt zumeist darin, dass die Eingabeeinheiten am mobilen Datenverarbeitungsgerät nicht
so komfortabel bedienbar sind, wie bei einem nichttransportablen
Computersystem. Der Nutzer steht somit zumeist vor der Problematik,
zwei Computersysteme zu haben und gegebenenfalls beide mit guten
Anzeigevorrichtungen (Displays, Bildschirmen) zur Nutzung auszustatten.
Hierbei ist zu berücksichtigen,
dass insbesondere die Displayvorrichtung besonders kostenintensiv
ist, soweit ein qualitativ hochwertiges und damit teueres und gutes Exemplar
verwendet werden soll.
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Der
Benutzer steht somit vor dem Problem, sowohl bei der Auswahl eines
mobilen Datenverarbeitungsgerätes
auf eine gute und ergonomische Anzeigevorrichtung zu achten, was,
wie beschrieben, hohe Anschaffungskosten zur Folge hat, als auch
bei seinem nichttransportablen Computersystem eine gute und ergonomische
und dann auch teure Anzeigevorrichtung zusätzlich zu beschaffen.
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Derzeitig
ist bei mobilen Datenverarbeitungsgeräten ein 15 Zoll Display als
durchschnittlich ausreichend anzusehen, bei nichttransportablen Computersystemen
ein 17 Zoll Display.
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Einige
mobile Datenverarbeitungsgeräte werden
derzeitig bereits mit 17 Zoll Displays ausgestattet.
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Nachteilig
hierbei ist, dass das Display ausschlaggebend für die Größe des mobilen Datenverarbeitungsgerätes ist.
Das Display lässt
sich derzeitig nicht zum Beispiel falten verkleinern.
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Derzeitig
ist jedoch ein 17'' Display als ausreichend
sowohl für
einen transportablen Betrieb als auch für einen nichttransportablen
Betrieb anzusehen und stellt einen guten Kompromiss dar.
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Aus
oben genannten Gründen
ist ein Nutzer aus Kostengründen
zumeist gezwungen, eine Zwischenlösung für beide Geräte zu finden.
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Hierzu
bieten sich sogenannte Docking-Stations an, d.h. Geräte bzw.
Adapter, an welche ein mobiles Datenverarbeitungsgerät anschließbar ist
und über
welches Peripherie-Geräte
anschließbar
sind. Dennoch nimmt in einem solchen Fall, falls keine zusätzliche
Anzeigevorrichtung angeschafft werden soll, das mobile Datenverarbeitungsgerät, dessen
integrierte Anzeigevorrichtung dann zur Anzeige von Daten verwendet
wird, einen erheblichen Raum auf dem Arbeitsplatz des Nutzers ein
und ist teilweise störend
beim Arbeiten. Zumal bei üblichen
Laptops die Tastatur als eine zwangsläufige Kompromisslösung zusätzlich raumsperrig
zusätzlich
zur Docking-Station am Arbeitsplatz steht, obwohl oftmals üblicherweise
preiswerte Zusatz-Tastaturen üblicher PC's an den Laptop angeschlossen
werden.
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Aufgabe
der Erfindung ist es ein mobiles Datenverarbeitungsgerät derart
auszugestalten, dass die in das mobile Datenverarbeitungsgerät integrierte Anzeigevorrichtung,
sowie weitere funktionswesentliche Elemente auch beim Einsatz als
nichttransportables Computersystem verwendet werden können. Hierbei
ist zu berücksichtigen,
dass für
das mobile Datenverarbeitungsgerät
Peripherie-Geräte
wie Scanner und Drucker anschließbar sein müssen, diese jedoch zumeist
beim nichttransportablen Computersystem angebunden sind, da diese
nicht einfach und problemlos zu transportieren sind.
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Aus
DE 296 08 270 U1 ist
ein Transportkoffer für
einen tragbaren Computer, der einen Computeraufnahmebereich im Transportkofferboden
sowie einen Peripheriegerätebereich
zur Aufnahme mindestens eines Peripheriegerätes besitzt, bekannt. Der Peripherie-Geräte-Bereich
ist mit beweglichen Komponenten derart mit dem Transportkoffer-Deckel
verbunden, dass der Peripheriegerätebereich bzw. das Peripherie-Gerät so in
räumlichen
Zusammenhang zum Computeraufnahme-Bereich gebracht wird, dass es
sich selbständig
aus einer transportgünstigen
Ruhelage zumindest in einer ersten Arbeitsposition bewegt.
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Aus
DE 291 01 714 U1 ist
ein Koffer zur Aufnahme eines Laptop-Computers und eines Druckers bekannt,
wobei der Koffer zwei zueinander beabstandete Aufnahmen für übereinander
anordenbare elektronische Geräte
aufweist. Hierbei ist die obere Aufnahme für das obere Gerät anhebbar
und/oder schwenkbar und bei geöffnetem
Koffer gegenüber dem
unteren Gerät
in Richtung des Kofferdeckelteils versetzt, ausgestaltet. Das Anheben
oder Verschwenken erfolgt mittels Parallelogrammschwingen, die jeweils
zwei stabförmige
Verbindungselemente aufweisen, die zum einen an den Seitenwänden des
Kofferbodens und zum anderen an der Aufnahme angelenkt sind.
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Aus
DE 199 23 383 A1 ist
eine Schwenkvorrichtung für
Laptop-Computer in einem Koffersystem bekannt. Dieses mobile Datenverarbeitungsgerät umfasst
eine tragbare Einheit, in welchen ein tragbarer PC, bestehend aus
einem Basisteil mit Tastatur und einem Bildschirm untergebracht
ist. Der PC ist an der tragbaren Einheit durch eine Verschwenkvorrichtung
befestigt, welche aus zwei Teilen besteht, die an gegenüberliegenden
Innenseiten der tragbaren Einheit befestigt sind und jeweils ein
schwenkbares Halterungselement mit einer Montagefläche, auf
welcher der PC gehaltert ist, aufweisen. Außerdem sind zwei Schwenkarme
vorhanden, die an zwei verschiedenen Befestigungspunkten des Halteelements
und an zwei ortsfesten Befestigungspunkten an einer Innenseite derart
drehbar angelenkt sind, dass eine Schwenkbewegung des Halterungselements
unter gleichzeitiger Verkippung der Montagefläche derart durchführbar ist,
dass der PC an der vorderseitigen Kante seines Basisteils um eine
horizontale Achse nach oben gekippt wird und damit den darunter
liegenden Bereich zugänglich
macht.
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Aus
keiner der eingangs genannten Erfindungen ist es jedoch bekannt
es zu ermöglichen,
wenigstens die im mobilen Datenverarbeitungsgerät bereits vorhandenen Anzeigevorrichtung
auch für
den Einsatz beim nichttransportablen Computersystem, welches zumeist
als fest installiertes System genutzt wird, platzsparend mitzuverwenden.
Außerdem
ist aus keiner der genannten Erfindungen eine Vorrichtung zur Einfügung des
mobilen Datenverarbeitungsgerätes
bekannt, welche insbesondere bei mobilen Anwendung zum Einsatz kommen
kann.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein mobiles
Datenverarbeitungsgerät
zu schaffen, welches es einem Nutzer zumindest ermöglicht die
Anzeigeeinheit des mobilen Datenverarbeitungsgeräts auch für den Betrieb eines festinstallierten
Datenverarbeitungsgerätes,
einem sogenannten Home-System, zu ermöglicht und dieses platzsparend
zu integrieren. Eine weitere Aufgabe ist es eine Vorrichtung zur
Einfügung
des mobilen Datenverarbeitungsgerätes aufzuzeigen, welche insbesondere
beim mobilen Einsatz anwendbar ist.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1, 2 und 22
gelöst.
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Das
erfindungsgemäße mobile
Datenverarbeitungsgerät
bietet somit den Vorteil, dass ein Nutzer das mobile Datenverarbeitungsgerät sowohl
zu Hause, über
eine Docking-Station, mit weiteren Peripheriegeräten betreiben kann, als auch
das mobile Datenverarbeitungsgerät
unterwegs mitnehmen kann, wobei dann die Docking-Station nicht vorhanden
ist und das Gerät
als tragbarer Computer verwendet werden kann. Die Anzeigevorrichtung
des mobilen Datenverarbeitungsgeräts kann sowohl beim mobilen
Einsatz, als auch als Anzeigevorrichtung bei einem nichttransportablen
Computersystem als dessen dann einzige Anzeigevorrichtung verwendet
werden.
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Hierbei
ist insbesondere zu berücksichtigen, dass
die Peripherieeinheiten wie beispielsweise Scanner und Drucker sehr
groß und
schwer sind und zumeist nur im Betrieb am nichttransportablen Computersystem
am Arbeitsplatz des Nutzers verwendet werden, hingegen beim mobilen
Einsatz zumeist nur das . mobile Datenverarbeitungsgerät selbst
verwendet wird. Für
einen Betrieb zu Hause als Standgerät wünscht sich jedoch der Nutzer
zumeist eine übliche und
komfortable Tastatur und keine „verkleinerte" Tastatur, wie bei
mobilen Datenverarbeitungsgeräten zumeist üblich. Diese
Peripherie-Einheiten werden daher über eine Docking-Station an
das mobile Datenverarbeitungsgerät
angeschlossen. Der Nutzer kann dann in üblicher Weise das Gerät verwenden.
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Außerdem ist
der Nutzer somit in der Lage sein mobiles System mit guten und teuren
Komponenten auszustatten und diese auch zu Hause im „Standbetrieb" zu nutzen.
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Die
weiteren Vorteile der Erfindung, sowie die Erfindung an sich, werden
im weiteren anhand von Figuren beschrieben.
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Es
zeigt
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1 das erfindungsgemäße mobile
Computersystem in Draufsicht;
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2 das erfindungsgemäße mobile
Datenverarbeitungsgerät
in seitlicher Ansicht;
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3 ein um nahezu 180° Grad aufgeklapptes
mobiles Datenverarbeitungsgerät;
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4 ein um nahezu 360° Grad um
eine Drehachse, welche durch die vorhandene Schwenkvorrichtung definiert
wird, gedrehtes mobile Datenverarbeitungsgerät
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5 eine schematische Schnittstelle
eines mobilen Datenverarbeitungsgerätes zum Anschluss an eine Vorrichtung
zur Aufnahme des mobile Datenverarbeitungsgerät;
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6 ein mobiles Datenverarbeitungsgerät mit einer
Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes angeordnet
am Armaturenbrett eines Kraftfahrzeuges;
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7 ein mobiles Datenverarbeitungsgerät mit einer
Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes angeordnet
an der Rückenlehne
eines Sitz eines Kraftfahrzeuges;
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8 mobiles Datenverarbeitungsgerät mit einer
Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes angeordnet
am Dachhimmel in einem Kraftfahrzeug;
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9 eine Aufstellmöglichkeit
eines mobiles Datenverarbeitungsgerätes;
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10 ein mobiles Datenverarbeitungsgerät mit einer
Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes.
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1 zeigt ein erfindungsgemäßes mobiles Datenverarbeitungsgerät 1.
Dieses besteht aus einem ersten Gehäusehälfte 2, welches zu
einer zweiten Gehäusehälfte 3 beweglichen
um eine Schwenkvorrichtung 4 drehbar gelagert ist. Die
erste Gehäusehälfte 2 und
das zweite Gehäusehälfte 3 sind über die
Schwenkvorrichtung 4 fest miteinander verbunden. Prinzipiell
handelt es sich um eine Anordnung eines handelsüblichen bekannten tragbaren
Computersystems bzw. Notebooks oder Laptops. Die Schwenkvorrichtung 4 ist
jedoch an den zwei Gehäusegehäusehälften 2, 3 des
mobilen Datenverarbeitungsgeräts 1 derartig
angeordnet, dass die Schwenkvorrichtung 4 die Drehachse
bzw. die Bewegungsachse beider Gehäusehälften 2, 3 zueinander bildet.
Die Schwenkvorrichtung 4 ist derartig ausgestaltet, dass
die Gehäusehälften 2, 3 um
nahezu 360° Grad
zueinander geschwenkt werden können.
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In
der ersten Gehäusehälfte 2 ist
eine Anzeigevorrichtung 5, in vorteilhafter Ausgestaltung
ein LCD oder TFT-Display, angeordnet, nebst zugehöriger elektronischen
Ansteuerungs- und elektronischer Datenaufbearbeitungseinheiten.
In der zweiten Gehäusehälfte 3 sind
eine Recheneinheit, ein Speicher sowie diverse Peripherie-Einheiten
und Schnittstellen 6, 7, 8 angeordnet.
Außerdem
ist eine Tastatur 9, ein Steuerungspad 10, eine
Eingabeeinheit in Form einer Kugel 11 sowie ein Einschaltknopf 12 vorhanden.
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Bei
der weiteren Beschreibung anhand von Figuren werden die bereits
verwendeten Bezugszeichen, welche in den einzelnen Figuren gleiche
Funktionseinheiten und Teile bezeichnen, unverändert weiterverwendet. Dies
dient zur Übersichtlichkeit
und einem besseren Verständnis
der weiteren Beschreibung.
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2 zeigt eine seitliche Draufsicht
auf ein 90° Grad
aufgeklapptes mobiles Datenverarbeitungsgerät 1, wobei die erste
Gehäusehälfte 2 und die
zweite Gehäusehälfte 3 des
mobilen Datenverarbeitungsgeräts 1 einen
Winkel von ca. 90° Grad
zueinander einnehmen. Hierbei sind insbesondere die Arretierungsvorrichtungen 13 und 14 zu
sehen, welche dafür
Sorge tragen, dass das mobile Datenverarbeitungsgerät 1,
insbesondere durch die erste Arretierungsvorrichtung 13 in
einer Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 mit dort
angeordneten Gegenstücken
zur ersten Arretierungsvorrichtung 13 sicher in der Vorrichtung
fixiert wird.
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Die
zweiten Arretierungsvorrichtungen 14, angeordnet an der
ersten Gehäusehälfte 2,
dienen dazu, wenn die erste Gehäusehälfte 2 und
die zweite Gehäusehälfte 3 zueinander
um die Schwenkvorrichtung C um nahezu 360° Grad geschwenkt sind, eine sichere
Verbindung beider Gehäusehälften 2, 3 zu
erhalten, über
an der zweiten Gehäusehälfte 3 angeordneten
Arretierungsvorrichtungen als Gegenstücke zu den Arretierungsvorrichtungen 14.
Hierzu gehen dann die Gehäusehälften 2, 3 eine über eine
Entriegelung – welche
in 2 nicht dargestellt
ist – lösbare mechanische
Verbindung über
die Arretierungsvorrichtungen 14 und deren Gegenstücke ein.
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3 zeigt eine Draufsicht
auf ein mobiles Datenverarbeitungsgerät 1, bei welchem die
zwei Gehäusehälften 2, 3 geschwenkt
um die Schwenkvorrichtung 4 einen Winkel von nahezu 180° Grad zueinander
einnehmen.
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4 zeigt eine schematische
Darstellung und seitliche Draufsicht auf das mobile Datenverarbeitungsgerät 1,
in dem Zustand in welchem die erste Gehäusehälfte 2 und die zweite
Gehäusehälfte 3 um nahezu
360° Grad
zueinander zur Ausgangslage um die Schwenkvorrichtung 4 geschwenkt
sind.
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In
diesem Fall greifen die Arretierungsvorrichtungen 14 in
deren hier gezeichneten Gegenstücke 15 ineinander
und fixieren beide Gehäusehälften 2, 3 zueinander.
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Außerdem weist
das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 Schnittstellen 16 und
hier nicht sichtbare Arretierungsvorrichtungen auf. Diese in dieser
Figur nicht sichtbaren Arretierungsvorrichtungen dienen dazu, um
das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 in
eine Vorrichtung einzusetzen und dort sicher zu fixieren. Die Schnittstellen 16 – mit elektrischen
und mechanischen Komponenten – dienen
dazu, um einen elektronischen und elektrischen sowie mechanischen
Kontakt zwischen der hier nicht gezeichneten Vorrichtung und dem
das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 herzustellen. Über diese
Vorrichtung sind an das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 Peripherie-Geräte wie Tastatur,
Maus, Drucker etc. anschließbar. Über die
Schnittstellen 16 können
auch im mobilen Datenverarbeitungsgerät 1 vorhandene periphere
Einheiten, wie CD-ROM-Laufwerk, DVD-Laufwerk, Floppy-Laufwerk usw.
ihre Daten an die über
die Schnittstellen 16 angeschlossenen Peripherie-Einheiten übermitteln.
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Die
Schnittstellen 16 sind in vorteilhafter Weise an den Gehäusehälften 2, 3 angeordnet.
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Aus 5 ist schematisch in der
Schwenkvorrichtung 4, welche beim Schwenken eine die Schnittstellen 18, 19 und
die Arretier- sowie die elektronischen und elektrischen Ansteckkomponenten 17, 20 freigibt,
dargestellt. Die Schnittstellen 18, 19 dienen
zur Verbindung mit der Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1, insbesondere
sind diese als Bus-Schnittstellen ausgeführt, beispielsweise als USB-Bus
oder Fire-Wire-Bus.
Die Ansteckkomponenten 17, 20 dienen zur Arretierung
des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 in Vorrichtung
zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1. So ist beispielsweise
die Ansteckkomponente 20 derart ausgeführt, dass beim Einführen des
mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 in
die Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 ein
Bolzen, der in der Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 integriert
ist, in die Ansteckkomponente 20 eindringt uns in dieser
sich fixiert, so dass eine feste Verbindung entsteht und das mobile
Datenverarbeitungsgerät 1 sicher
geführt
wird und sicheren Halt in der Vorrichtung findet.
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Ein
Nutzer ist nunmehr in der Lage, das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 als
Laptop zu verwenden. Möchte
er es jedoch als Standgerät
zu Hause verwenden, so klappt er selbiges um 360° Grad auf, arretiert die erste
Gehäusehälfte 2 mit
der zweiten Gehäusehälfte 3 und
führt das
mobile Datenverarbeitungsgerät 1 in
die Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 ein.
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Bei
der Verschwenkung beider Gehäusehälften 2, 3 des
mobilen Datenverarbeitungsgeräts 1 kommt
somit die Tastatur 9 des mobilen Datenverarbeitungsgeräts 1 und
die Eingabeeinheiten 10, 11 auf der Außenseite
zum liegen. Auf der gegenüber
befindlichen Seite befindet sich dann die Anzeigevorrichtung 5.
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Die
Anzeigevorrichtung 5 ist in vorteilhafter Weise als LCD-Bildschirm
oder TFT-Bildschirm ausgeführt.
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Beim
Einführen
des mobilen Datenverarbeitungsgeräts 1 in die Vorrichtung
zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 wird dann die Anzeigevorrichtung 5 als
Anzeigeeinheit für
das Standgerät
verwendet, da die Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 mit einem
nichttransportablen Computersystem verbunden ist und dann die Anzeigevorrichtung 5 bei
einfügen
in diese Vorrichtung und elektrischer und elektronischer Verbindung über die
jeweiligen Schnittstellen als Anzeigevorrichtung für das nichttransportable Computersystem
verwendet werden kann. Durch das Schwenken und Arretieren der beiden
Gehäusehälften 2, 3 zueinander
kann die Anzeigevorrichtung 5 des mobilen Datenverarbeitungsgerät 1 – eingeführt in die
Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 – als Anzeigevorrichtung
für das
nichttransportable Computersystem verwendet werden. In diesem Zustand
nimmt das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 in der Vorrichtung
zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 kaum mehr Platz
auf dem Arbeitsplatz eines Nutzers ein, als ein handelsüblicher
Bildschirm.
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Vorteilhaft
dabei ist, dass für
das nichttransportable Computersystem kein zweiter Bildschirm (Monitor)
angeschafft werden muss. Das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 selbst
stellt seine Anzeigeeinheit 5 als Anzeigeeinheit für das nichttransportable
Computersystem zur Verfügung.
Auf dem Arbeitsplatz des Nutzers ist Ordnung und Platz geschaffen, da
die sonst übliche
Stellfläche,
welche ein Laptop benötigt,
verringert wird. Über
die Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 sind
weitere Peripherie-Einheiten, insbesondere eine handelsübliche Tastatur,
anschließbar
und der Nutzer kann zu Hause das Gerät benutzen, wie ein nichttransportables
Computersystem.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist in der Schwenkvorrichtung 4 ein
Schalter angeordnet, anhand welchem erkannt wird, dass eine Schwenkung
der ersten Gehäusehälfte 2 zur zweiten
Gehäusehälfte 3 um
mehr als 270° Grad
erfolgt. In diesem Fall wird die Anzeigevorrichtung 5 in der
Weise invertiert, dass die Darstellung auf der Anzeigevorrichtung 5 um
180° Grad
gedreht wird. Dies ist notwendig, da, wenn die Schnittstellenvorrichtungen
am mobilen Datenverarbeitungsgerät 1 derart angeordnet
sind, dass diese an der im Benutzungsform als tragbarer Computer
mit einem Winkel zwischen der ersten und zweiten Gehäusehälfte 2, 3 von mehr
als 180° Grad
davon ausgeht, dass die Anzeigeeinheit 5 in die Vorrichtung
zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 eingeführt werden
soll, in diesem Fall die Darstellung auf der Anzeigevorrichtung
um 180° Grad
zu drehen ist, da sonst eine Darstellung auf dem Kopf stehend erfolgen
würde.
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Wird
ein solcher Fall erkannt, so wird automatisch die Eingabe über die
Eingabeeinheiten 9, 10, 11 gesperrt.
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6 zeigt eine Anbringung
Vorrichtung 17 zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 angeordnet
am Armaturenbrett 19 eines Kraftfahrzeuges 18.
Die Vorrichtung 17 zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 ist
am Armaturenbrett 19 derart angeordnet, dass das mobile
Datenverarbeitungsgerät 1 von
oben problemlos eingeführt
und arretiert werden kann. Sind die beiden Gehäusehälften 2, 3 des
mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 zueinander
um etwa 360° Grad
verschwenkt und miteinander arretiert, so kann die Anzeigevorrichtung 5 des
mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 als
Anzeigevorrichtung für
ein im Kraftfahrzeug 18 vorhandenes Computersystem verwendet werden.
Dieses Computersystem ist mit der Vorrichtung 17 zur Aufnahme
des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 verbunden und
die Daten werden dann über
diverse und kontaktierte Schnittstellen auf der Anzeigevorrichtung 5 des
mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 dargestellt.
Auf diese Weise kann in ein Kraftfahrzeug 18 eine relativ
große
Anzeigevorrichtung integriert werden, welche abnehmbar und für andere
Zwecke ebenfalls einsetzbar ist. Zumal bereits im mobilen Datenverarbeitungsgerät 1 eine komplette
Rechnereinheit vorhanden ist, kann das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 Teilfunktionen
eines In-Car-Computers übernehmen.
Zugleich kann über
die Vorrichtung 17 zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 eine
weitere Eingabevorrichtung anschlossen werden.
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7 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung
in einer Klappstellung, in welcher die zwei Gehäusehälften 2, 3 einen
Winkel zueinander von ca. 270° Grad
in Klapprichtung aufweisen. Hierbei ist vorteilhaft, dass sich das
mobile Datenverarbeitungsgerät 1 in
der Weise aufstellen und sichern lässt, dass in geklappten Zustand
bei ca. 270° Grad
die beiden Gehäusehälften 2, 3 arretiert
werden und in diesem Zustand das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 selbsttätig steht
und den dann benötigten
Stellplatz minimiert. Zugleich ist eine relative Standsicherheit gegeben.
Durch die konkrete Ausführungsform
ist gewährleistet,
dass ein Nutzer einen guten Blick auf die Anzeigevorrichtung 5 hat.
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Wie
bereits ausgeführt,
hat in diesem Zustand jedoch die Anzeigevorrichtung 5 eine
auf den Kopf stehende Darstellung, daher muss durch einen Schalter
das Aufstellen des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 in dieser gewünschten
Art detektiert werden und die Anzeige der Anzeigevorrichtung 5 entsprechend
um 180° Grad
gedreht werden. Dies kann durch eine reine Softwarelösung erfolgen,
dies kann aber auch in Hardware realisiert werden.
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Diese
Ausführungsform
lässt sich
insbesondere gut in Fahrzeugen verwenden. Der Nutzer sitzt hierbei
auf einem entsprechenden Fahrzeugsitz. Im Vordersitz 20 – in dessen
Lehne – ist
heutzutage zumeist ein Tablett, welches klappbar ist, integriert.
Auf diesem Tablett lässt
sich dann das erfindungsgemäße mobile Datenverarbeitungsgerät 1 in
aufgeklapptem Zustand problemlos stellen. In einer besonders vorteilhaften
Ausführung
ist an den entsprechenden Aufstellkanten mindestens ein Fuß angeordnet,
welcher einen sicheren Stand und Halt gewährleistet. Insbesondere kann
dieser Fuß mit
einem Klettband versehen sein, wobei dann am Tablett ein entsprechendes
Gegenstück
vorhanden ist, um das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 zu
fixieren. Im Weiteren besteht die Möglichkeit, diese Füße mit einer
Anti-Rutsch-Sicherung zu versehen.
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Im
Weiteren ist im erfindungsgemäßen Vorrichtungsgegenstand
eine IR-Schnittstelle
vorhanden. Über
diese Schnittstelle kann eine IR-Tastatur angeschlossen werden.
Im Weiteren besteht die Möglichkeit,
weitere Eingabeeinheiten über
diese IR-Schnittstelle zu koppeln und somit unabhängig in einer
Umgebung das Gerät
zu bedienen. Dies ist besonders vorteilhaft im Einsatz von Fahrzeugen,
da dann eine Verbindung zwischen beiden Geräten, sprich Eingabeeinheit
und Anzeigeeinheit nicht notwendig ist.
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Im
Weiteren kann eine geeignete Steckvorrichtung im Tablett integriert
sein, über
welche die Schnittstelle des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 anschließbar sind
und so eine Kopplung an weitere im Fahrzeug vorhandene mobile Datenverarbeitungsgeräte oder
Computer möglich
ist. Auf diese Weise kann ein Zugriff auf weitere, im Kraftfahrzeug installierte
Komponenten genommen werden.
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8 zeigt eine weitere Möglichkeit
zur Anbringung der Vorrichtung 17 zur Aufnahme des mobilen
Datenverarbeitungsgerätes 1 in
einem Fahrzeug. Hierzu sind am Dachhimmel des Fahrzeuges die Vorrichtungen 17 zur
Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 angeordnet.
Dies ist besonders platzsparend, da der Kopfraum zumeist groß dimensioniert
ist.
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9 zeigt ein mobiles Datenverarbeitungsgerät 1 in
einem Zustand in welchem beide Gehäusehälften 2, 3 in
einem Winkel zueinander von mehr als 270 Grad verschwenkt sind,
um die Schwenkvorrichtung 4. Die Schwenkvorrichtung 4 ist
derart ausgestaltet, dass die Drehachse der beiden Gehäusehälften 2, 3 außerhalb
der Gehäusehälften 2, 3 liegt.
An der unteren Seite einer der Gehäusehälften ist eine Klappe 22 angeordnet,
welche Schnittstellen schützt. Diese
Klappe ist öffenbar
und über
diese Schnittstellen können
Peripherie-Geräte
angeschlossen werden.
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10 zeigt eine Klappstellung
von 360° Grad
der beiden Gehäusehälften 2, 3 zueinander
und der Einführung
des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 in eine Vorrichtung 17 zur
Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1.
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Um
die Standsicherheit und die Fixierung des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 im
Fahrzeug in der Vorrichtung 17 zu verbessern, kann im Weiteren
vorgesehen sein, dass seitliche Führungsschienen an der Vorrichtung
integriert sind. Diese geben, sobald das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 eingesteckt
ist, einen größeren Halt
und Sicherheit im Falle eines Verkehrsunfalls. In die Schienen kann
in geeigneter Weise die Gegenstellen zur Schnittstelle des mobilen
Datenverarbeitungsgerätes 1 integriert sein,
seitlich oder am unteren Rand.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die
Anzeigevorrichtung 5 des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 als Touch-Screen-Bildschirm
realisiert. Somit kann dann zum Beispiel beim Einsatz im Fahrzeug
die Anzeigevorrichtung 5 als Eingabemedium verwendet werden.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung können die
Schnittstellen am mobilen Datenverarbeitungsgerät 1 zur Ankopplung
an die Vorrichtung 1 lediglich in einer der Gehäusehälfte 2, 3 angeordnet
sein. Dies führt
dann dazu, dass nicht das gesamte mobile Datenverarbeitungsgerät 1 in die
Vorrichtung 17 einzuführen
ist, sondern lediglich die Gehäusehälfte mit
den Schnittstellen.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung können die
beiden Gehäusehälften 2, 3 voneinander
getrennt werden. In diesem Fall kann die erste Gehäusehälfte 2 mit
der Anzeigevorrichtung 5 als Display-Einheit selbständig eingesetzt,
was zu Gewichts- und Handlingvorteilen führt. In diesem Fall sind beide
Gehäusehälften 2, 3 derart
ausgestaltet, dass zur Kopplung beider Gehäusehälften 2, 3 mechanische
und elektrische Trennstellen vorgesehen, welche über eine Arretierung fixiert
sind. Bei Lösung der
Arretierung lassen sich beide Gehäusehälften 2, 3 trennen.
In diesem Fall kann die zweite Gehäusehälfte 3 mit der Recheneinheit
an eine Vorrichtung 17 angeschlossen werden, und kann die
Funktion einer Recheneinheit für
ein anderes System nehmen, wie die Anzeigevorrichtung 5 der
ersten Gehäusehälfte 2 als
Anzeigevorrichtung für
ein anderes System – insbesondere
in einem Kraftfahrzeug – verwendet
werden kann. Auf diese Weise wird das System noch flexibler.
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Insbesondere
beim Einsatz ins Fahrzeug hätte
dies den Vorteil, dass das Gerät
derart konstruiert und ausgelegt werden kann, dass zwei Funktionen
in getrennter Form erfüllbar
sind.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung ist angedacht, dass
die Anzeigevorrichtung 5 getrennt oder nicht, als TV-Darstellungsgerät zu verwenden
ist. Daher weist das mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 eine
entsprechende Schnittstelle auf, über welche eine TV-Karte bzw.
Anschlüsse
für TV-Empfang
koppelbar sind. Bei Einsetzen in die Vorrichtung 17 kann
somit die Anzeigevorrichtung 5 als Fernsehempfänger und
Anzeigemedium verwendet werden.
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Dies
ist ebenfalls beim Einsatz in einem Fahrzeug von großem Vorteil.
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Schließlich sei
noch darauf hingewiesen, dass das mobile Datenverarbeitungsgeräte 1 auch derart
ausgeführt
werden kann, dass das Gerät
in derart in die Vorrichtung 17 eingeführt wird, dass die Anzeigevorrichtung 5 nicht
auf dem Kopf stehend, sondern in normaler Weise die Ansteuerung
vornehmen kann.
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- 1
- mobiles
Datenverarbeitungsgerät
- 2
- erste
Gehäusehälfte
- 3
- zweite
Gehäusehälfte
- 4
- Schwenkvorrichtung
- 5
- Anzeigevorrichtung
- 6
- Schnittstelle
- 7
- Schnittstelle
- 8
- Schnittstelle
- 9
- Tastatur
- 10
- Steuerungspad
- 11
- Eingabeeinheit
(in Form einer Kugel)
- 12
- Einschaltknopf
- 13
- erste
Arretierungsvorrichtung
- 14
- zweite
Arretierungsvorrichtung
- 15
- dritte
Arretierungsvorrichtung
- 16
- Schnittstellen
- 17
- Vorrichtung
- 18
- Kraftfahrzeug
- 19
- Armaturenbrett
- 20
- Sitz
- 21
- Tablett
- 22
- Klappe