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DE10331185A1 - Mobiles Datenverarbeitungsgerät - Google Patents

Mobiles Datenverarbeitungsgerät Download PDF

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Publication number
DE10331185A1
DE10331185A1 DE2003131185 DE10331185A DE10331185A1 DE 10331185 A1 DE10331185 A1 DE 10331185A1 DE 2003131185 DE2003131185 DE 2003131185 DE 10331185 A DE10331185 A DE 10331185A DE 10331185 A1 DE10331185 A1 DE 10331185A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
data processing
mobile data
processing device
housing
housing half
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2003131185
Other languages
English (en)
Inventor
Sandra Proell-Wagenbuechler
Antje Hallas
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Proll-Wagenbuechler Sandra
Original Assignee
Proll-Wagenbuechler Sandra
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Proll-Wagenbuechler Sandra filed Critical Proll-Wagenbuechler Sandra
Priority to DE2003131185 priority Critical patent/DE10331185A1/de
Publication of DE10331185A1 publication Critical patent/DE10331185A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein mobiles Datenverarbeitungsgerät, bestehend aus zwei zueinander beweglichen Gehäusehälften. Die Gehäusehälften sind über eine Schwenkvorrichtung miteinander verbunden, wobei in der ersten Gehäusehälfte eine Anzeigevorrichtung und in der zweiten Gehäusehälfte mindestens eine Eingabeeinheit angeordnet ist. Die erste Gehäusehälfte ist zur zweiten Gehäusehälfte um die Schwenkvorrichtung um nahezu 360 DEG zueinander schwenkbar.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein mobiles Datenverarbeitungsgerät gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und 2 eine Vorrichtung zur Einfügung des mobilen Datenverarbeitungsgerätes gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 22.
  • Mobile Datenverarbeitungsgeräte zeichnen sich dadurch aus, dass sie tragbare Datenverarbeitungseinrichtungen, wie Personal Computer, insbesondere Laptop, Palmtop oder Notebook-Computer, sind, sie mit anderen Peripheriegeräten wie Drucker, oder Scanner verbindbar sind – über im und/oder am Datenverarbeitungsgerät vorhandenen Schnittstellen und dass ein mobiles Datenverarbeitungsgerät auf einfache Weise transportiert werden kann.
  • Nachteilig bei einem mobile Datenverarbeitungsgerät ist es jedoch, dass ein Nutzer trotz der am mobilen Datenverarbeitungsgerät vorhandenen Eingabevorrichtungen zumeist ein zweites, nichttransportables Computersystem hat, beispielsweise einen PC, welchen er zu Hause oder im Büro als „Standgerät" einsetzt, dort seine Daten sammelt und er dort ebenso die meisten Peripheriegeräte lokal stehen hat. Der Grund hierfür liegt zumeist darin, dass die Eingabeeinheiten am mobilen Datenverarbeitungsgerät nicht so komfortabel bedienbar sind, wie bei einem nichttransportablen Computersystem. Der Nutzer steht somit zumeist vor der Problematik, zwei Computersysteme zu haben und gegebenenfalls beide mit guten Anzeigevorrichtungen (Displays, Bildschirmen) zur Nutzung auszustatten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere die Displayvorrichtung besonders kostenintensiv ist, soweit ein qualitativ hochwertiges und damit teueres und gutes Exemplar verwendet werden soll.
  • Der Benutzer steht somit vor dem Problem, sowohl bei der Auswahl eines mobilen Datenverarbeitungsgerätes auf eine gute und ergonomische Anzeigevorrichtung zu achten, was, wie beschrieben, hohe Anschaffungskosten zur Folge hat, als auch bei seinem nichttransportablen Computersystem eine gute und ergonomische und dann auch teure Anzeigevorrichtung zusätzlich zu beschaffen.
  • Derzeitig ist bei mobilen Datenverarbeitungsgeräten ein 15 Zoll Display als durchschnittlich ausreichend anzusehen, bei nichttransportablen Computersystemen ein 17 Zoll Display.
  • Einige mobile Datenverarbeitungsgeräte werden derzeitig bereits mit 17 Zoll Displays ausgestattet.
  • Nachteilig hierbei ist, dass das Display ausschlaggebend für die Größe des mobilen Datenverarbeitungsgerätes ist. Das Display lässt sich derzeitig nicht zum Beispiel falten verkleinern.
  • Derzeitig ist jedoch ein 17'' Display als ausreichend sowohl für einen transportablen Betrieb als auch für einen nichttransportablen Betrieb anzusehen und stellt einen guten Kompromiss dar.
  • Aus oben genannten Gründen ist ein Nutzer aus Kostengründen zumeist gezwungen, eine Zwischenlösung für beide Geräte zu finden.
  • Hierzu bieten sich sogenannte Docking-Stations an, d.h. Geräte bzw. Adapter, an welche ein mobiles Datenverarbeitungsgerät anschließbar ist und über welches Peripherie-Geräte anschließbar sind. Dennoch nimmt in einem solchen Fall, falls keine zusätzliche Anzeigevorrichtung angeschafft werden soll, das mobile Datenverarbeitungsgerät, dessen integrierte Anzeigevorrichtung dann zur Anzeige von Daten verwendet wird, einen erheblichen Raum auf dem Arbeitsplatz des Nutzers ein und ist teilweise störend beim Arbeiten. Zumal bei üblichen Laptops die Tastatur als eine zwangsläufige Kompromisslösung zusätzlich raumsperrig zusätzlich zur Docking-Station am Arbeitsplatz steht, obwohl oftmals üblicherweise preiswerte Zusatz-Tastaturen üblicher PC's an den Laptop angeschlossen werden.
  • Aufgabe der Erfindung ist es ein mobiles Datenverarbeitungsgerät derart auszugestalten, dass die in das mobile Datenverarbeitungsgerät integrierte Anzeigevorrichtung, sowie weitere funktionswesentliche Elemente auch beim Einsatz als nichttransportables Computersystem verwendet werden können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für das mobile Datenverarbeitungsgerät Peripherie-Geräte wie Scanner und Drucker anschließbar sein müssen, diese jedoch zumeist beim nichttransportablen Computersystem angebunden sind, da diese nicht einfach und problemlos zu transportieren sind.
  • Aus DE 296 08 270 U1 ist ein Transportkoffer für einen tragbaren Computer, der einen Computeraufnahmebereich im Transportkofferboden sowie einen Peripheriegerätebereich zur Aufnahme mindestens eines Peripheriegerätes besitzt, bekannt. Der Peripherie-Geräte-Bereich ist mit beweglichen Komponenten derart mit dem Transportkoffer-Deckel verbunden, dass der Peripheriegerätebereich bzw. das Peripherie-Gerät so in räumlichen Zusammenhang zum Computeraufnahme-Bereich gebracht wird, dass es sich selbständig aus einer transportgünstigen Ruhelage zumindest in einer ersten Arbeitsposition bewegt.
  • Aus DE 291 01 714 U1 ist ein Koffer zur Aufnahme eines Laptop-Computers und eines Druckers bekannt, wobei der Koffer zwei zueinander beabstandete Aufnahmen für übereinander anordenbare elektronische Geräte aufweist. Hierbei ist die obere Aufnahme für das obere Gerät anhebbar und/oder schwenkbar und bei geöffnetem Koffer gegenüber dem unteren Gerät in Richtung des Kofferdeckelteils versetzt, ausgestaltet. Das Anheben oder Verschwenken erfolgt mittels Parallelogrammschwingen, die jeweils zwei stabförmige Verbindungselemente aufweisen, die zum einen an den Seitenwänden des Kofferbodens und zum anderen an der Aufnahme angelenkt sind.
  • Aus DE 199 23 383 A1 ist eine Schwenkvorrichtung für Laptop-Computer in einem Koffersystem bekannt. Dieses mobile Datenverarbeitungsgerät umfasst eine tragbare Einheit, in welchen ein tragbarer PC, bestehend aus einem Basisteil mit Tastatur und einem Bildschirm untergebracht ist. Der PC ist an der tragbaren Einheit durch eine Verschwenkvorrichtung befestigt, welche aus zwei Teilen besteht, die an gegenüberliegenden Innenseiten der tragbaren Einheit befestigt sind und jeweils ein schwenkbares Halterungselement mit einer Montagefläche, auf welcher der PC gehaltert ist, aufweisen. Außerdem sind zwei Schwenkarme vorhanden, die an zwei verschiedenen Befestigungspunkten des Halteelements und an zwei ortsfesten Befestigungspunkten an einer Innenseite derart drehbar angelenkt sind, dass eine Schwenkbewegung des Halterungselements unter gleichzeitiger Verkippung der Montagefläche derart durchführbar ist, dass der PC an der vorderseitigen Kante seines Basisteils um eine horizontale Achse nach oben gekippt wird und damit den darunter liegenden Bereich zugänglich macht.
  • Aus keiner der eingangs genannten Erfindungen ist es jedoch bekannt es zu ermöglichen, wenigstens die im mobilen Datenverarbeitungsgerät bereits vorhandenen Anzeigevorrichtung auch für den Einsatz beim nichttransportablen Computersystem, welches zumeist als fest installiertes System genutzt wird, platzsparend mitzuverwenden. Außerdem ist aus keiner der genannten Erfindungen eine Vorrichtung zur Einfügung des mobilen Datenverarbeitungsgerätes bekannt, welche insbesondere bei mobilen Anwendung zum Einsatz kommen kann.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein mobiles Datenverarbeitungsgerät zu schaffen, welches es einem Nutzer zumindest ermöglicht die Anzeigeeinheit des mobilen Datenverarbeitungsgeräts auch für den Betrieb eines festinstallierten Datenverarbeitungsgerätes, einem sogenannten Home-System, zu ermöglicht und dieses platzsparend zu integrieren. Eine weitere Aufgabe ist es eine Vorrichtung zur Einfügung des mobilen Datenverarbeitungsgerätes aufzuzeigen, welche insbesondere beim mobilen Einsatz anwendbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1, 2 und 22 gelöst.
  • Das erfindungsgemäße mobile Datenverarbeitungsgerät bietet somit den Vorteil, dass ein Nutzer das mobile Datenverarbeitungsgerät sowohl zu Hause, über eine Docking-Station, mit weiteren Peripheriegeräten betreiben kann, als auch das mobile Datenverarbeitungsgerät unterwegs mitnehmen kann, wobei dann die Docking-Station nicht vorhanden ist und das Gerät als tragbarer Computer verwendet werden kann. Die Anzeigevorrichtung des mobilen Datenverarbeitungsgeräts kann sowohl beim mobilen Einsatz, als auch als Anzeigevorrichtung bei einem nichttransportablen Computersystem als dessen dann einzige Anzeigevorrichtung verwendet werden.
  • Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Peripherieeinheiten wie beispielsweise Scanner und Drucker sehr groß und schwer sind und zumeist nur im Betrieb am nichttransportablen Computersystem am Arbeitsplatz des Nutzers verwendet werden, hingegen beim mobilen Einsatz zumeist nur das . mobile Datenverarbeitungsgerät selbst verwendet wird. Für einen Betrieb zu Hause als Standgerät wünscht sich jedoch der Nutzer zumeist eine übliche und komfortable Tastatur und keine „verkleinerte" Tastatur, wie bei mobilen Datenverarbeitungsgeräten zumeist üblich. Diese Peripherie-Einheiten werden daher über eine Docking-Station an das mobile Datenverarbeitungsgerät angeschlossen. Der Nutzer kann dann in üblicher Weise das Gerät verwenden.
  • Außerdem ist der Nutzer somit in der Lage sein mobiles System mit guten und teuren Komponenten auszustatten und diese auch zu Hause im „Standbetrieb" zu nutzen.
  • Die weiteren Vorteile der Erfindung, sowie die Erfindung an sich, werden im weiteren anhand von Figuren beschrieben.
  • Es zeigt
  • 1 das erfindungsgemäße mobile Computersystem in Draufsicht;
  • 2 das erfindungsgemäße mobile Datenverarbeitungsgerät in seitlicher Ansicht;
  • 3 ein um nahezu 180° Grad aufgeklapptes mobiles Datenverarbeitungsgerät;
  • 4 ein um nahezu 360° Grad um eine Drehachse, welche durch die vorhandene Schwenkvorrichtung definiert wird, gedrehtes mobile Datenverarbeitungsgerät
  • 5 eine schematische Schnittstelle eines mobilen Datenverarbeitungsgerätes zum Anschluss an eine Vorrichtung zur Aufnahme des mobile Datenverarbeitungsgerät;
  • 6 ein mobiles Datenverarbeitungsgerät mit einer Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes angeordnet am Armaturenbrett eines Kraftfahrzeuges;
  • 7 ein mobiles Datenverarbeitungsgerät mit einer Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes angeordnet an der Rückenlehne eines Sitz eines Kraftfahrzeuges;
  • 8 mobiles Datenverarbeitungsgerät mit einer Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes angeordnet am Dachhimmel in einem Kraftfahrzeug;
  • 9 eine Aufstellmöglichkeit eines mobiles Datenverarbeitungsgerätes;
  • 10 ein mobiles Datenverarbeitungsgerät mit einer Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes.
  • 1 zeigt ein erfindungsgemäßes mobiles Datenverarbeitungsgerät 1. Dieses besteht aus einem ersten Gehäusehälfte 2, welches zu einer zweiten Gehäusehälfte 3 beweglichen um eine Schwenkvorrichtung 4 drehbar gelagert ist. Die erste Gehäusehälfte 2 und das zweite Gehäusehälfte 3 sind über die Schwenkvorrichtung 4 fest miteinander verbunden. Prinzipiell handelt es sich um eine Anordnung eines handelsüblichen bekannten tragbaren Computersystems bzw. Notebooks oder Laptops. Die Schwenkvorrichtung 4 ist jedoch an den zwei Gehäusegehäusehälften 2, 3 des mobilen Datenverarbeitungsgeräts 1 derartig angeordnet, dass die Schwenkvorrichtung 4 die Drehachse bzw. die Bewegungsachse beider Gehäusehälften 2, 3 zueinander bildet. Die Schwenkvorrichtung 4 ist derartig ausgestaltet, dass die Gehäusehälften 2, 3 um nahezu 360° Grad zueinander geschwenkt werden können.
  • In der ersten Gehäusehälfte 2 ist eine Anzeigevorrichtung 5, in vorteilhafter Ausgestaltung ein LCD oder TFT-Display, angeordnet, nebst zugehöriger elektronischen Ansteuerungs- und elektronischer Datenaufbearbeitungseinheiten. In der zweiten Gehäusehälfte 3 sind eine Recheneinheit, ein Speicher sowie diverse Peripherie-Einheiten und Schnittstellen 6, 7, 8 angeordnet. Außerdem ist eine Tastatur 9, ein Steuerungspad 10, eine Eingabeeinheit in Form einer Kugel 11 sowie ein Einschaltknopf 12 vorhanden.
  • Bei der weiteren Beschreibung anhand von Figuren werden die bereits verwendeten Bezugszeichen, welche in den einzelnen Figuren gleiche Funktionseinheiten und Teile bezeichnen, unverändert weiterverwendet. Dies dient zur Übersichtlichkeit und einem besseren Verständnis der weiteren Beschreibung.
  • 2 zeigt eine seitliche Draufsicht auf ein 90° Grad aufgeklapptes mobiles Datenverarbeitungsgerät 1, wobei die erste Gehäusehälfte 2 und die zweite Gehäusehälfte 3 des mobilen Datenverarbeitungsgeräts 1 einen Winkel von ca. 90° Grad zueinander einnehmen. Hierbei sind insbesondere die Arretierungsvorrichtungen 13 und 14 zu sehen, welche dafür Sorge tragen, dass das mobile Datenverarbeitungsgerät 1, insbesondere durch die erste Arretierungsvorrichtung 13 in einer Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 mit dort angeordneten Gegenstücken zur ersten Arretierungsvorrichtung 13 sicher in der Vorrichtung fixiert wird.
  • Die zweiten Arretierungsvorrichtungen 14, angeordnet an der ersten Gehäusehälfte 2, dienen dazu, wenn die erste Gehäusehälfte 2 und die zweite Gehäusehälfte 3 zueinander um die Schwenkvorrichtung C um nahezu 360° Grad geschwenkt sind, eine sichere Verbindung beider Gehäusehälften 2, 3 zu erhalten, über an der zweiten Gehäusehälfte 3 angeordneten Arretierungsvorrichtungen als Gegenstücke zu den Arretierungsvorrichtungen 14. Hierzu gehen dann die Gehäusehälften 2, 3 eine über eine Entriegelung – welche in 2 nicht dargestellt ist – lösbare mechanische Verbindung über die Arretierungsvorrichtungen 14 und deren Gegenstücke ein.
  • 3 zeigt eine Draufsicht auf ein mobiles Datenverarbeitungsgerät 1, bei welchem die zwei Gehäusehälften 2, 3 geschwenkt um die Schwenkvorrichtung 4 einen Winkel von nahezu 180° Grad zueinander einnehmen.
  • 4 zeigt eine schematische Darstellung und seitliche Draufsicht auf das mobile Datenverarbeitungsgerät 1, in dem Zustand in welchem die erste Gehäusehälfte 2 und die zweite Gehäusehälfte 3 um nahezu 360° Grad zueinander zur Ausgangslage um die Schwenkvorrichtung 4 geschwenkt sind.
  • In diesem Fall greifen die Arretierungsvorrichtungen 14 in deren hier gezeichneten Gegenstücke 15 ineinander und fixieren beide Gehäusehälften 2, 3 zueinander.
  • Außerdem weist das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 Schnittstellen 16 und hier nicht sichtbare Arretierungsvorrichtungen auf. Diese in dieser Figur nicht sichtbaren Arretierungsvorrichtungen dienen dazu, um das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 in eine Vorrichtung einzusetzen und dort sicher zu fixieren. Die Schnittstellen 16 – mit elektrischen und mechanischen Komponenten – dienen dazu, um einen elektronischen und elektrischen sowie mechanischen Kontakt zwischen der hier nicht gezeichneten Vorrichtung und dem das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 herzustellen. Über diese Vorrichtung sind an das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 Peripherie-Geräte wie Tastatur, Maus, Drucker etc. anschließbar. Über die Schnittstellen 16 können auch im mobilen Datenverarbeitungsgerät 1 vorhandene periphere Einheiten, wie CD-ROM-Laufwerk, DVD-Laufwerk, Floppy-Laufwerk usw. ihre Daten an die über die Schnittstellen 16 angeschlossenen Peripherie-Einheiten übermitteln.
  • Die Schnittstellen 16 sind in vorteilhafter Weise an den Gehäusehälften 2, 3 angeordnet.
  • Aus 5 ist schematisch in der Schwenkvorrichtung 4, welche beim Schwenken eine die Schnittstellen 18, 19 und die Arretier- sowie die elektronischen und elektrischen Ansteckkomponenten 17, 20 freigibt, dargestellt. Die Schnittstellen 18, 19 dienen zur Verbindung mit der Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1, insbesondere sind diese als Bus-Schnittstellen ausgeführt, beispielsweise als USB-Bus oder Fire-Wire-Bus. Die Ansteckkomponenten 17, 20 dienen zur Arretierung des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 in Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1. So ist beispielsweise die Ansteckkomponente 20 derart ausgeführt, dass beim Einführen des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 in die Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 ein Bolzen, der in der Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 integriert ist, in die Ansteckkomponente 20 eindringt uns in dieser sich fixiert, so dass eine feste Verbindung entsteht und das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 sicher geführt wird und sicheren Halt in der Vorrichtung findet.
  • Ein Nutzer ist nunmehr in der Lage, das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 als Laptop zu verwenden. Möchte er es jedoch als Standgerät zu Hause verwenden, so klappt er selbiges um 360° Grad auf, arretiert die erste Gehäusehälfte 2 mit der zweiten Gehäusehälfte 3 und führt das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 in die Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 ein.
  • Bei der Verschwenkung beider Gehäusehälften 2, 3 des mobilen Datenverarbeitungsgeräts 1 kommt somit die Tastatur 9 des mobilen Datenverarbeitungsgeräts 1 und die Eingabeeinheiten 10, 11 auf der Außenseite zum liegen. Auf der gegenüber befindlichen Seite befindet sich dann die Anzeigevorrichtung 5.
  • Die Anzeigevorrichtung 5 ist in vorteilhafter Weise als LCD-Bildschirm oder TFT-Bildschirm ausgeführt.
  • Beim Einführen des mobilen Datenverarbeitungsgeräts 1 in die Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 wird dann die Anzeigevorrichtung 5 als Anzeigeeinheit für das Standgerät verwendet, da die Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 mit einem nichttransportablen Computersystem verbunden ist und dann die Anzeigevorrichtung 5 bei einfügen in diese Vorrichtung und elektrischer und elektronischer Verbindung über die jeweiligen Schnittstellen als Anzeigevorrichtung für das nichttransportable Computersystem verwendet werden kann. Durch das Schwenken und Arretieren der beiden Gehäusehälften 2, 3 zueinander kann die Anzeigevorrichtung 5 des mobilen Datenverarbeitungsgerät 1 – eingeführt in die Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 – als Anzeigevorrichtung für das nichttransportable Computersystem verwendet werden. In diesem Zustand nimmt das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 in der Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 kaum mehr Platz auf dem Arbeitsplatz eines Nutzers ein, als ein handelsüblicher Bildschirm.
  • Vorteilhaft dabei ist, dass für das nichttransportable Computersystem kein zweiter Bildschirm (Monitor) angeschafft werden muss. Das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 selbst stellt seine Anzeigeeinheit 5 als Anzeigeeinheit für das nichttransportable Computersystem zur Verfügung. Auf dem Arbeitsplatz des Nutzers ist Ordnung und Platz geschaffen, da die sonst übliche Stellfläche, welche ein Laptop benötigt, verringert wird. Über die Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 sind weitere Peripherie-Einheiten, insbesondere eine handelsübliche Tastatur, anschließbar und der Nutzer kann zu Hause das Gerät benutzen, wie ein nichttransportables Computersystem.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist in der Schwenkvorrichtung 4 ein Schalter angeordnet, anhand welchem erkannt wird, dass eine Schwenkung der ersten Gehäusehälfte 2 zur zweiten Gehäusehälfte 3 um mehr als 270° Grad erfolgt. In diesem Fall wird die Anzeigevorrichtung 5 in der Weise invertiert, dass die Darstellung auf der Anzeigevorrichtung 5 um 180° Grad gedreht wird. Dies ist notwendig, da, wenn die Schnittstellenvorrichtungen am mobilen Datenverarbeitungsgerät 1 derart angeordnet sind, dass diese an der im Benutzungsform als tragbarer Computer mit einem Winkel zwischen der ersten und zweiten Gehäusehälfte 2, 3 von mehr als 180° Grad davon ausgeht, dass die Anzeigeeinheit 5 in die Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 eingeführt werden soll, in diesem Fall die Darstellung auf der Anzeigevorrichtung um 180° Grad zu drehen ist, da sonst eine Darstellung auf dem Kopf stehend erfolgen würde.
  • Wird ein solcher Fall erkannt, so wird automatisch die Eingabe über die Eingabeeinheiten 9, 10, 11 gesperrt.
  • 6 zeigt eine Anbringung Vorrichtung 17 zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 angeordnet am Armaturenbrett 19 eines Kraftfahrzeuges 18. Die Vorrichtung 17 zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 ist am Armaturenbrett 19 derart angeordnet, dass das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 von oben problemlos eingeführt und arretiert werden kann. Sind die beiden Gehäusehälften 2, 3 des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 zueinander um etwa 360° Grad verschwenkt und miteinander arretiert, so kann die Anzeigevorrichtung 5 des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 als Anzeigevorrichtung für ein im Kraftfahrzeug 18 vorhandenes Computersystem verwendet werden. Dieses Computersystem ist mit der Vorrichtung 17 zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 verbunden und die Daten werden dann über diverse und kontaktierte Schnittstellen auf der Anzeigevorrichtung 5 des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 dargestellt. Auf diese Weise kann in ein Kraftfahrzeug 18 eine relativ große Anzeigevorrichtung integriert werden, welche abnehmbar und für andere Zwecke ebenfalls einsetzbar ist. Zumal bereits im mobilen Datenverarbeitungsgerät 1 eine komplette Rechnereinheit vorhanden ist, kann das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 Teilfunktionen eines In-Car-Computers übernehmen. Zugleich kann über die Vorrichtung 17 zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 eine weitere Eingabevorrichtung anschlossen werden.
  • 7 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung in einer Klappstellung, in welcher die zwei Gehäusehälften 2, 3 einen Winkel zueinander von ca. 270° Grad in Klapprichtung aufweisen. Hierbei ist vorteilhaft, dass sich das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 in der Weise aufstellen und sichern lässt, dass in geklappten Zustand bei ca. 270° Grad die beiden Gehäusehälften 2, 3 arretiert werden und in diesem Zustand das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 selbsttätig steht und den dann benötigten Stellplatz minimiert. Zugleich ist eine relative Standsicherheit gegeben. Durch die konkrete Ausführungsform ist gewährleistet, dass ein Nutzer einen guten Blick auf die Anzeigevorrichtung 5 hat.
  • Wie bereits ausgeführt, hat in diesem Zustand jedoch die Anzeigevorrichtung 5 eine auf den Kopf stehende Darstellung, daher muss durch einen Schalter das Aufstellen des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 in dieser gewünschten Art detektiert werden und die Anzeige der Anzeigevorrichtung 5 entsprechend um 180° Grad gedreht werden. Dies kann durch eine reine Softwarelösung erfolgen, dies kann aber auch in Hardware realisiert werden.
  • Diese Ausführungsform lässt sich insbesondere gut in Fahrzeugen verwenden. Der Nutzer sitzt hierbei auf einem entsprechenden Fahrzeugsitz. Im Vordersitz 20 – in dessen Lehne – ist heutzutage zumeist ein Tablett, welches klappbar ist, integriert. Auf diesem Tablett lässt sich dann das erfindungsgemäße mobile Datenverarbeitungsgerät 1 in aufgeklapptem Zustand problemlos stellen. In einer besonders vorteilhaften Ausführung ist an den entsprechenden Aufstellkanten mindestens ein Fuß angeordnet, welcher einen sicheren Stand und Halt gewährleistet. Insbesondere kann dieser Fuß mit einem Klettband versehen sein, wobei dann am Tablett ein entsprechendes Gegenstück vorhanden ist, um das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 zu fixieren. Im Weiteren besteht die Möglichkeit, diese Füße mit einer Anti-Rutsch-Sicherung zu versehen.
  • Im Weiteren ist im erfindungsgemäßen Vorrichtungsgegenstand eine IR-Schnittstelle vorhanden. Über diese Schnittstelle kann eine IR-Tastatur angeschlossen werden. Im Weiteren besteht die Möglichkeit, weitere Eingabeeinheiten über diese IR-Schnittstelle zu koppeln und somit unabhängig in einer Umgebung das Gerät zu bedienen. Dies ist besonders vorteilhaft im Einsatz von Fahrzeugen, da dann eine Verbindung zwischen beiden Geräten, sprich Eingabeeinheit und Anzeigeeinheit nicht notwendig ist.
  • Im Weiteren kann eine geeignete Steckvorrichtung im Tablett integriert sein, über welche die Schnittstelle des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 anschließbar sind und so eine Kopplung an weitere im Fahrzeug vorhandene mobile Datenverarbeitungsgeräte oder Computer möglich ist. Auf diese Weise kann ein Zugriff auf weitere, im Kraftfahrzeug installierte Komponenten genommen werden.
  • 8 zeigt eine weitere Möglichkeit zur Anbringung der Vorrichtung 17 zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 in einem Fahrzeug. Hierzu sind am Dachhimmel des Fahrzeuges die Vorrichtungen 17 zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 angeordnet. Dies ist besonders platzsparend, da der Kopfraum zumeist groß dimensioniert ist.
  • 9 zeigt ein mobiles Datenverarbeitungsgerät 1 in einem Zustand in welchem beide Gehäusehälften 2, 3 in einem Winkel zueinander von mehr als 270 Grad verschwenkt sind, um die Schwenkvorrichtung 4. Die Schwenkvorrichtung 4 ist derart ausgestaltet, dass die Drehachse der beiden Gehäusehälften 2, 3 außerhalb der Gehäusehälften 2, 3 liegt. An der unteren Seite einer der Gehäusehälften ist eine Klappe 22 angeordnet, welche Schnittstellen schützt. Diese Klappe ist öffenbar und über diese Schnittstellen können Peripherie-Geräte angeschlossen werden.
  • 10 zeigt eine Klappstellung von 360° Grad der beiden Gehäusehälften 2, 3 zueinander und der Einführung des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 in eine Vorrichtung 17 zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1.
  • Um die Standsicherheit und die Fixierung des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 im Fahrzeug in der Vorrichtung 17 zu verbessern, kann im Weiteren vorgesehen sein, dass seitliche Führungsschienen an der Vorrichtung integriert sind. Diese geben, sobald das mobile Datenverarbeitungsgerät 1 eingesteckt ist, einen größeren Halt und Sicherheit im Falle eines Verkehrsunfalls. In die Schienen kann in geeigneter Weise die Gegenstellen zur Schnittstelle des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 integriert sein, seitlich oder am unteren Rand.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Anzeigevorrichtung 5 des mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 als Touch-Screen-Bildschirm realisiert. Somit kann dann zum Beispiel beim Einsatz im Fahrzeug die Anzeigevorrichtung 5 als Eingabemedium verwendet werden.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung können die Schnittstellen am mobilen Datenverarbeitungsgerät 1 zur Ankopplung an die Vorrichtung 1 lediglich in einer der Gehäusehälfte 2, 3 angeordnet sein. Dies führt dann dazu, dass nicht das gesamte mobile Datenverarbeitungsgerät 1 in die Vorrichtung 17 einzuführen ist, sondern lediglich die Gehäusehälfte mit den Schnittstellen.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung können die beiden Gehäusehälften 2, 3 voneinander getrennt werden. In diesem Fall kann die erste Gehäusehälfte 2 mit der Anzeigevorrichtung 5 als Display-Einheit selbständig eingesetzt, was zu Gewichts- und Handlingvorteilen führt. In diesem Fall sind beide Gehäusehälften 2, 3 derart ausgestaltet, dass zur Kopplung beider Gehäusehälften 2, 3 mechanische und elektrische Trennstellen vorgesehen, welche über eine Arretierung fixiert sind. Bei Lösung der Arretierung lassen sich beide Gehäusehälften 2, 3 trennen. In diesem Fall kann die zweite Gehäusehälfte 3 mit der Recheneinheit an eine Vorrichtung 17 angeschlossen werden, und kann die Funktion einer Recheneinheit für ein anderes System nehmen, wie die Anzeigevorrichtung 5 der ersten Gehäusehälfte 2 als Anzeigevorrichtung für ein anderes System – insbesondere in einem Kraftfahrzeug – verwendet werden kann. Auf diese Weise wird das System noch flexibler.
  • Insbesondere beim Einsatz ins Fahrzeug hätte dies den Vorteil, dass das Gerät derart konstruiert und ausgelegt werden kann, dass zwei Funktionen in getrennter Form erfüllbar sind.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung ist angedacht, dass die Anzeigevorrichtung 5 getrennt oder nicht, als TV-Darstellungsgerät zu verwenden ist. Daher weist das mobilen Datenverarbeitungsgerätes 1 eine entsprechende Schnittstelle auf, über welche eine TV-Karte bzw. Anschlüsse für TV-Empfang koppelbar sind. Bei Einsetzen in die Vorrichtung 17 kann somit die Anzeigevorrichtung 5 als Fernsehempfänger und Anzeigemedium verwendet werden.
  • Dies ist ebenfalls beim Einsatz in einem Fahrzeug von großem Vorteil.
  • Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass das mobile Datenverarbeitungsgeräte 1 auch derart ausgeführt werden kann, dass das Gerät in derart in die Vorrichtung 17 eingeführt wird, dass die Anzeigevorrichtung 5 nicht auf dem Kopf stehend, sondern in normaler Weise die Ansteuerung vornehmen kann.
  • 1
    mobiles Datenverarbeitungsgerät
    2
    erste Gehäusehälfte
    3
    zweite Gehäusehälfte
    4
    Schwenkvorrichtung
    5
    Anzeigevorrichtung
    6
    Schnittstelle
    7
    Schnittstelle
    8
    Schnittstelle
    9
    Tastatur
    10
    Steuerungspad
    11
    Eingabeeinheit (in Form einer Kugel)
    12
    Einschaltknopf
    13
    erste Arretierungsvorrichtung
    14
    zweite Arretierungsvorrichtung
    15
    dritte Arretierungsvorrichtung
    16
    Schnittstellen
    17
    Vorrichtung
    18
    Kraftfahrzeug
    19
    Armaturenbrett
    20
    Sitz
    21
    Tablett
    22
    Klappe

Claims (30)

  1. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1), bestehend aus zwei zueinander beweglichen Gehäusehälften (2, 3), welche über eine Schwenkvorrichtung (4) miteinander verbunden sind, wobei in der ersten Gehäusehälfte (2) eine Anzeigevorrichtung (5) und in der zweiten Gehäusehälfte (3) mindestens eine Eingabeeinheit (9, 10, 11) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Gehäusehälfte (2) zur zweiten Gehäusehälfte (3) um die Schwenkvorrichtung (4) um nahezu 360 Grad zueinander schwenkbar ist.
  2. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1), bestehend aus zwei Gehäusehälften (2, 3), welche über eine Vorrichtung (4) miteinander verbunden sind, wobei in der ersten Gehäusehälfte (2) eine Anzeigevorrichtung (5) und in der zweiten Gehäusehälfte (3) mindestens eine Eingabeeinheit (9, 10, 11) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Gehäusehälfte (2) von der zweiten Gehäusehälfte (3) über die Vorrichtung (4) trennbar ist.
  3. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das mobile Datenverarbeitungsgerät (1) ein Notebook, ein Laptop, Palmtop, ein Mobilfunkgerät oder ein Handy ist.
  4. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkvorrichtung (4) die Drehachse der ersten und der zweiten Gehäusehälfte (2, 3) zueinander bildet.
  5. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabeeinheiten (9, 10, 11) eine Tastatur (9) ein Eingabe-Pad (10) und ein Trackball (11) sind.
  6. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung (5) ein LCD- oder TFT-Display ist.
  7. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der ersten Gehäusehälfte (2) für die Anzeigevorrichtung (5) benötigte elektronischen Ansteuerungs- und elektronische Datenaufbereitungseinheiten integriert sind.
  8. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der zweiten Gehäusehälfte (3) eine Recheneinheit, eine Speichereinheit sowie diverse Peripherie-Einheiten und Schnittstellen (6, 7, 8) angeordnet sind.
  9. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mobile Datenverarbeitungsgerät (1) Arretiervorrichtungen (13, 14) aufweist.
  10. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiervorrichtung (13) vorgesehen ist, um das mobile Datenverarbeitungsgerät (1) in einer Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes (1) zu fixieren.
  11. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Arretierungsvorrichtungen (14) an der ersten Gehäusehälfte (2) angeordnet sind, um die erste Gehäusehälfte (2) und die zweite Gehäusehälfte (3), an welcher Gegenstücke zur Arretiervorrichtung (14) angeordnet sind, im Falle der Verschwenkung der ersten und zweiten Gehäusehälfte (2, 3) um nahezu 360 Grad um die Schwenkvorrichtung (4) miteinander mechanisch zu fixieren.
  12. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Entriegelung vorgesehen ist, welche die mechanischen Verbindungen über die Arretiervorrichtungen (14) und deren Gegenstücke zwischen den beiden Gehäusehälften (2, 3) des mobilen Datenverarbeitungsgeräts (1) lösen.
  13. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am mobilen Datenverarbeitungsgerät (1) Schnittstellen (16) weitere Arretiervorrichtungen vorgesehen sind, welche beim Einsetzen des mobilen Datenverarbeitungsgeräts (1) in eine Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgeräts (1) eine mechanische Fixierung und eine elektrische Kontaktierung zwischen dem mobilen Datenverarbeitungsgerät (1) und der Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgeräts (1) sicherstellen.
  14. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierkomponenten und die Schnittstellen (18, 19) sowie die elektrischen Ansteckkomponenten (17, 20) in der Schwenkvorrichtung (4) derart angeordnet sind, dass diese erst freigegeben werden, wenn die erste und zweite Gehäusehälfte (2, 3) des mobilen Datenverarbeitungsgerätes um mehr als 270° Grad zueinander verschwenkt sind.
  15. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittstellen (18, 19) USB- oder Firewire-Bus-Schnittstellen sind.
  16. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansteckkomponenten (17, 18) zur Arretierung des mobilen Datenverarbeitungsgerätes (1) in der Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes dienen.
  17. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansteckkomponente (20) ein Bolzen ist, welcher bei Einführung des mobilen Datenverarbeitungsgerätes (1) in die Vorrichtung zur Aufnahme des mobilen Datenverarbeitungsgerätes (1) in die Ansteckkomponente (20) eindringt und diese fixiert und somit das mobile Datenverarbeitungsgerät (1) einen sicheren Halt in der Vorrichtung findet.
  18. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Schwenkvorrichtung (4) ein Sensor vorgesehen ist, welcher erkennt, sobald eine Verschwenkung der ersten und zweiten Gehäusehälfte (2, 3) des mobilen Datenverarbeitungsgerätes (1) um mehr als 270° Grad erfolgt und diesem Falle die Eingabeeinheiten für Eingaben sperrt und ggf. die Darstellung auf der Anzeigevorrichtung (5) um 180 Grad gedreht darstellt.
  19. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einer der Gehäusehälften (2, 3) eine Klappe angeordnet ist, hinter welcher Kontaktierungs-, Ansteck- und Schnittstelleneinheiten angeordnet sind, mittels welchen das mobile Datenverarbeitungsgerät (1) kontaktierbar ist.
  20. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung passgenau ein zusammenfügen der beiden Gehäusehälften (2, 3) im getrennten Zustand gewährleistet.
  21. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) nach Anspruch 2 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Gehäusehälfte Trennstellen aufweisen, welche zur Kontaktierung von Vorrichtungen zur Aufnahme jeweils einer der getrennt voneinander befindlichen Gehäusehälften dienen, um einen Betrieb der Vorrichtungen (5, 9, 10, 11) der jeweiligen Gehäusehälften (2, 3) getrennt voneinander ermöglicht.
  22. Vorrichtung zur Aufnahme eines mobilen Datenverarbeitungsgerätes (1) oder einer Gehäusehälfte (2, 3) des mobilen Datenverarbeitungsgerätes (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung Schnittstellen aufweist, welche Gegenschnittstellen am mobilen Datenverarbeitungssystem (1) oder an einer der Gehäusehälften des mobilen Datenverarbeitungssystems (1) dienen und das mobile Datenverarbeitungssystem (1) oder eine Gehäusehälfte (2, 3) des mobile Datenverarbeitungssystem (1) beim Einführen in die Vorrichtung kontaktieren und zugleich eine sichere Fixierung des mobilen Datenverarbeitungsgerätes (1) oder einer der Gehäusehälfte (2, 3) in der Vorrichtung gewährleisten.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung am Armaturenbrett oder am Dachhimmel oder an der Lehne eines Sitzes eines Kraftfahrzeuges angeordnet ist.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung mit einem im Fahrzeug vorhandenen Bus-System kontaktiert ist und ein in die Vorrichtung eingefügtes mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) oder eine Gehäusehälfte (2, 3) des mobilen Datenverarbeitungsgerätes über die Vorrichtung, welche mit mindestens einem Bus-System im Fahrzeug verbunden ist, Zugriff auf dieses Bus-System und dessen Daten erhält.
  25. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein in die Vorrichtung eingefügtes mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) oder die erste Gehäusehälfte (2) des mobilen Datenverarbeitungsgerätes, insbesondere dessen Anzeigevorrichtung (5), zur Darstellung von Daten dient.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die darzustellenden Daten Navigationsdaten sind.
  27. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten Daten zur Darstellung von Fahrthinweisrichtungen oder Landkartendaten eines Navigationssystems sind.
  28. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass über die Bus-Schnittstelle externe im Fahrzeug angeordnete Geräte wie GPS, GSM, usw. kontaktiert und ansprechbar sind.
  29. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung (5) ein Touch-Screen ist.
  30. Mobiles Datenverarbeitungsgerät (1) einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass über eine IR-Schnittstelle eine externe Tastatur anschließbar ist.
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