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DE10153492A1 - Tisch, insbesondere Schülertisch - Google Patents

Tisch, insbesondere Schülertisch

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DE10153492A1
DE10153492A1 DE10153492A DE10153492A DE10153492A1 DE 10153492 A1 DE10153492 A1 DE 10153492A1 DE 10153492 A DE10153492 A DE 10153492A DE 10153492 A DE10153492 A DE 10153492A DE 10153492 A1 DE10153492 A1 DE 10153492A1
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Germany
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DE10153492A
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English (en)
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Friedrich Korte
Lothar Singer
Reinhard Weber
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VS Vereinigte Spezialmobelfabriken GmbH and Co KG
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VS Vereinigte Spezialmobelfabriken GmbH and Co KG
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B21/00Tables or desks for office equipment, e.g. typewriters, keyboards
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    • A47B21/0073Tables or desks for office equipment, e.g. typewriters, keyboards with under-desk displays, e.g. displays being viewable through a transparent working surface of the table or desk liftable above the desk top
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    • A47B2200/0066Workstations
    • A47B2200/0073Desk with integrated computer

Landscapes

  • Combinations Of Kitchen Furniture (AREA)
  • Tables And Desks Characterized By Structural Shape (AREA)

Abstract

Einem insbesondere als Schülertisch ausgebildeten Tisch (11), der eine Arbeitsplatte (13) und ein Gestell (12) zum Tragen der Arbeitsplatte hat, ist mindestens eine Trägereinrichtung (14) für einen Flachbildschirm (15) zugeordnet, mit deren Hilfe der Flachbildschirm zwischen einer Verstauposition unterhalb (33) der Arbeitsplatte und einer Arbeitsposition (34) oberhalb der Arbeitsplatte im Bereich von deren Hinterkante bewegt werden kann. Diese Trägereinrichtung kann unterschiedlich ausgebildet sein, beispielsweise auch als Parallelmechanik mit zwei Gelenkstangen (45, 49). DOLLAR A Herkömmliche Tische können mit der Trägervorrichtung nachgerüstet werden.

Description

Die Erfindung betrifft einen Tisch, insbesondere einen Schülertisch, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
In Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie Fachhochschulen und Universitäten oder anderen Bildungseinrichtungen sind Klassen­ zimmer und Seminarräume in der Regel für die Aufnahme einer Vielzahl von Schülern, Studenten oder Auszubildenden ausgelegt. Die in diesen Räumen eingesetzten Möbel zeichnen sich durch eine zweckmäßige, robuste und kompakte Bauweise aus. Im Zuge des Einsatzes der elekt­ ronischen Medien (Internet, Unterrichts-Software etc.) ist es in dem meisten Fächern umgänglich geworden, mit dem Computer zu arbeiten. Zukünftig ist abzusehen, dass jeder Auszubildende seinen eigenen Rechner-Arbeitsplatz benötigen wird. Dies bedeutet einen stark gestie­ genen Platzbedarf im Klassenzimmer, in Anbetracht der heute üblichen Standard-Bildschirme. Daneben wird in fast allen Fächern auch in Zu­ kunft sowohl mit dem Rechner als auch ohne Rechner gearbeitet wer­ den. Je nachdem, ob hauptsächlich der Lehrer unterrichtet oder ob am PC gearbeitet wird, sollte der Arbeitsplatz beide Unterrichtsformen er­ möglichen. Das heißt beim traditionellen Unterricht, der in der Regel durch den Lehrer geleistet wird, sollten die Bildschirme versenkbar un­ tergebracht werden können. Grundsätzlich wäre es denkbar, dem bei Bildschirmarbeit gestiegenen Platzbedarf im Klassenzimmer dadurch gerecht zu werden, dass die Anzahl der Arbeitsplätze, d. h. die Anzahl der Schüler im Klassenzimmer verringert wird. Aufgrund der vorhande­ nen Bausubstanz, d. h. der Raumgröße und in Verbindung mit den nach wie vor benötigten Arbeitsplätzen im Klassenzimmer, d. h. ein Lehrer un­ terrichtet durchschnittlich etwa 32 Schüler, besteht aber nach wie vor der dringliche Bedarf, auch bei kompletter PC-Ausstattung alle Schüler gemeinsam in einem Klassenraum zu unterrichten.
Aufgabe und Lösung
Aufgabe der Erfindung ist es, einen oben genannten Tisch, insbesonde­ re einen Schülertisch, zu schaffen, der derart ausgebildet ist, dass der durch Rechnerarbeiten zusätzlich entstehende Platzbedarf minimiert wird und der eine gute Funktionalität bietet.
Diese Aufgabe wird durch einen Tisch mit den Merkmalen des Anspru­ ches 1, sowie eine Trägereinrichtung mit den Merkmalen des Anspru­ ches 28 gelöst. Vorteilhafte sowie bevorzugte Weiterbildungen der Er­ findung sind in den Unteransprüchen dargestellt und werden im folgen­ den näher erläutert. Der Wortlaut sämtlicher Ansprüche wird durch Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
Der erfindungsgemäße Tisch zeichnet sich dadurch aus, dass er min­ destens eine Trägereinrichtung für einen Flachbildschirm aufweist, die derart ausgebildet ist, dass der Flachbildschirm mittels der Trägerein­ richtung zwischen einer Verstauposition und einer Arbeitsposition be­ wegbar ist.
Unter einem Schülertisch im Sinne der Anmeldung werden tischähnliche Möbel verstanden, die zum Einsatz in Unterrichts- beziehungsweise Lehrräumen von Schulen, Fachhochschulen, Universitäten oder anderen Lehr- und Bildungsstätten vorgesehen sind. Die Tische können wahlwei­ se einen, zwei oder noch mehr Arbeitsplätze aufweisen, sie können also als Ein- oder Mehrsitzer ausgeführt sein. Vorzugsweise werden Zwei­ sitzer eingesetzt.
Ein Flachbildschirm im Sinne der Anmeldung ist insbesondere ein Dis­ play beziehungsweise ein Monitor geringer Tiefe, der zum Anschluß an einen Personalcomputer oder dergleichen vorgesehen ist, zum Beispiel ein TFT-Bildschirm.
Die Trägereinrichtung dient zum Tragen eines Flachbildschirmes und stellt gleichzeitig eine Führung für den Flachbildschirm dar, um diesen zwischen seiner Verstauposition und seiner Arbeitsposition zu bewegen. Der Flachbildschirm ist vorzugsweise an der Trägereinrichtung festge­ legt, so dass ein freies Bewegen des Flachbildschirmes verhindert wird. Insbesondere in Schulklassen wird dadurch verhindert, dass die Schüler den wertvollen Flachbildschirm einfach abnehmen oder der Flachbild­ schirm evtl. auch ausserhalb der Unterrichtszeit durch fremde Personen entwendet wird. Der erfindungsgemäße Tisch ermöglicht es der Person, die am Tisch arbeitet, schnell einen Bildschirmarbeitsplatz einzurichten. Ebenso schnell lässt sich die ursprüngliche Form des Tisches mit voll­ flächig nutzbarer Arbeitsplatte und ohne Sicht- und Platzbeeinträchti­ gung durch einen Bildschirm wiederherstellen, wenn er beziehungswei­ se der Computer nicht mehr benötigt wird. Der Platzbedarf der Träger­ einrichtung am Tisch ist vorzugsweise so gering, dass in Unterrichtsräu­ men bei Bildschirmarbeiten die Anzahl der Schüler nicht verringert wer­ den muss.
Die Trägereinrichtung ist vorzugsweise direkt mit der Arbeitsplatte des Tisches verbunden. Sie kann alternativ oder zusätzlich auch am Gestell des Tisches festgemacht werden. Bevorzugt ist die Trägereinrichtung an dem Gestell befestigt. Besonders bevorzugt ist das Gestell und/oder die Trägereinrichtung im Bereich der Seiten des Tisches angeordnet.
Besonders bevorzugt ist die Trägereinrichtung derart ausgebildet, dass der Flachbildschirm in Verstauposition gegen Verschmutzung und/oder Beschädigung sowie Diebstahl geschützt ist. Der Flachbildschirm kann dazu beispielsweise in einem von einem Behälter gebildeten Stauraum, der vorzugsweise unterhalb der Arbeitsplatte und oberhalb der Standflä­ che des Tisches liegt, aufbewahrt werden. Ein solcher Stauraum für den Flachbildschirm kann bevorzugt abschliessbar sein, beispielsweise mit einem Schloss odgl. Weitere Peripheriegeräte, wie Tastatur, Maus oder dergleichen können gegebenenfalls ebenfalls in dem Stauraum aufbe­ wahrt und bei Bedarf herausgenommen werden. Der Rechner, bei­ spielsweise ein Standrechner, befindet sich beispielsweise auf dem Bo­ den des Unterrichtsraumes unterhalb der Arbeitsplatte stehend.
Insbesondere in Schulklassen herrscht in den Unterrichtspausen oft eine starke Unruhe, beispielsweise rennen die Schüler zwischen den Tischen hin und her, schaukeln mit den Stühlen, klettern auf die Tische oder der­ gleichen. Dadurch, dass der Flachbildschirm in seiner Verstauposition jedoch in einer geschützten Lage, vorzugsweise unterhalb der Arbeits­ platte, aufbewahrt wird, kann es bei diesen Aktivitäten der Schüler nicht zu Beschädigungen des Flachbildschirmes kommen. Auch essen und trinken die Schüler gern an ihren Tischen, so dass oft Krümel oder Flüs­ sigkeitsrückstände auf dem Tisch bleiben. Jedoch ist auch dies für den Flachbildschirm in seiner gesicherten Verstaupositionslage normaler­ Weise nicht gefährlich. Der Behälter, der den Flachbildschirm in seiner Verstauposition schützt, kann hierzu weitgehend flüssigkeitsdicht abge­ dichtet sein, um das Eindringen von Flüssigkeiten von der Arbeitsplatte zu verhindern. Dieser Verschmutzungsschutz ist auch dadurch möglich, dass die Arbeitsplatte ununterbrochen beziehungsweise fugenlos ist und der Behälter beziehungsweise der Flachbildschirm in Verstauposition unterhalb der Platte angeordnet ist.
Die Trägereinrichtung kann derart ausgebildet sein, dass der Flachbild­ schirm in Arbeitsposition automatisch im für Bildschirmarbeiten geeigne­ ten Abstand von einem Benutzer positionierbar ist. Der Flachbildschirm kann beispielsweise im Bereich einer der Benutzerseite gegenüberlie­ genden Hinterkante des Tisches plaziert werden.
Die Trägereinrichtung kann derart ausgebildet sein, dass der Flachbild­ schirm in Arbeitsposition festgelegt oder festlegbar ist. Dadurch kann insbesondere ein unbeabsichtigtes Nachvorne- oder Nachhintenklappen beziehungsweise ein seitliches Verkippen verhindert werden. Die Trä­ gereinrichtung kann eine Neigungsverstellung aufweisen, durch die es möglich ist, den für die Bildschirmarbeiten optimalen Neigungswinkel des Flachbildschirmes für den jeweiligen Benutzer einzustellen. Damit kann zum Beispiel einem Spiegeln der Oberfläche des Flachbildschir­ mes entgegengewirkt werden. Ferner ist es möglich, dass die Trägerein­ richtung so gestaltet ist, dass mit ihrer Hilfe der Abstand des Flachbild­ schirmes zum Benutzer variiert werden kann. Dadurch kann eine opti­ male, an die Sehschärfe des jeweiligen Benutzers angepasste Position des Flachbildschirmes eingestellt werden.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung weist die Trägereinrichtung min­ destens einen Träger zum Tragen des Flachbildschirmes und mindes­ tens eine Führungseinrichtung zur Zwangsführung des Trägers zwi­ schen der Verstauposition und der Arbeitsposition auf. Als Zwangsfüh­ rung wird dabei eine Einrichtung mit einer oder mehreren Führungs­ schienen und/oder einem oder mehreren Schwenklagern, Gelenken o­ der Scharnieren oder dergleichen verstanden, die den Träger direkt von seiner Verstauposition in seine Arbeitsposition beziehungsweise von seiner Arbeitsposition in seine Verstauposition führt. Der Träger kann alle zum Tragen des Flachbildschirmes geeigneten Formen aufweisen. Bevorzugt ist ein L-förmiger Träger, dessen langer Schenkel eine Rück­ wand und dessen kurzer Schenkel eine Auflage für den Flachbildschirm bildet. Die Rückwand kann zugleich eine Schutzwand für den Flachbild­ schirm bilden, beispielsweise wenn dieser in seiner Verstauposition un­ terhalb der Arbeitsplatte des Tisches angeordnet ist. Die Auflage kann zur Fixierung des Trägers beispielsweise an der Hinterkante der Ar­ beitsplatte dienen und sichert den Träger gegen unbeabsichtigtes Nach­ vornekippen. Der Flachbildschirm kann lösbar am Träger befestigbar sein. Als Befestigungsmittel können zum Beispiel Schrauben, Nieten, Clips oder dergleichen eingesetzt werden. Es ist auch möglich, dass die Rückwand des Trägers eine Lasche aufweist, in die eine komplementär dazu ausgebildete Lasche des Flachbildschirmes gesteckt wird.
Es ist möglich, dass der Flachbildschirm mittels der Trägereinrichtung, insbesondere des Trägers, zwischen seiner Verstau- und seiner Ar­ beitsposition verschwenkbar ist, beispielsweise durch eine einachsige Schwenkbewegung.
Die Führungseinrichtung kann eine Parallelmechanik aufweisen, welche mindestens zwei Gelenkstangen aufweist. Diese können übereinander angeordnet sein, wobei sie insbesondere in einem Winkel zwischen 0° und 10° zueinander verlaufen können. Dieser Winkel kann auch einstell­ bar ausgestaltet sein. Durch eine Parallelmechanik ist es möglich, viel­ fältige Schwenkbewegungen durchzuführen. Die Gelenkstangen selber können unterschiedliche Längen aufweisen. Dabei kann vorzugsweise eine untere Gelenkstange kürzer sein als eine obere Gelenkstange. Die wirksame Länge zumindest einer Gelenkstange kann einstellbar sein. Dadurch kann die Schwenkcharakteristik eingestellt und angepasst wer­ den.
Des weiteren kann die Trägereinrichtung einen Träger aufweisen, der mit einer Änderung seiner Ausrichtung von einer an der Unterseite der Arbeitsplatte befindlichen Verstauposition in eine oberhalb der Arbeits­ platte befindliche Arbeitsposition geführt bewegbar ist. Bei der Änderung der Ausrichtung wird vorteilhaft die Fläche des Flachbildschirms in der Arbeitsposition nach hinten gekippt, bevorzugt um einen Winkel zwi­ schen 0° und 15°. Die Änderung der Ausrichtung kann bevorzugt ein­ stellbar sein.
Es ist auch möglich, dass die Trägereinrichtung derart ausgebildet ist, dass der Flachbildschirm durch eine Linearbewegung, insbesondere des Trägers, zwischen seiner Arbeits- und seiner Verstauposition führbar ist. Die Überführungsbewegung kann eine reine Schwenkbewegung oder eine reine Linearverschiebung entlang einer geraden oder gekrümmten Bahn sein. Auch eine Kombination von Linear- und Schwenkbewegung ist möglich.
Besonders bevorzugt umfasst die Trägereinrichtung einen zumindest in der Verstauposition unterhalb einer Arbeitsfläche der Arbeitsplatte an­ geordneten Schubkasten, in dem der Träger unterbringbar oder unter­ gebracht ist. Der Schubkasten kann abschließbar sein. Es ist auch denkbar, den Schubkasten abzudichten, beispielsweise durch eine Ab­ dichtung der Fuge zwischen Träger und Schubkasten, so dass gegebe­ nenfalls von der Arbeitsplatte herunterfließende Flüssigkeit, sowie Staub nicht in den Stauraum des Schubkastens eindringen kann. Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der Schubkasten horizontal ver­ schiebbar an der Unterseite der Arbeitsplatte des Tisches befestigt. Um den Flachbildschirm von seiner Verstauposition in seine Arbeitsposition zu bringen, kann der Benutzer dabei den Schubkasten in Richtung der Hinterkante der Arbeitsplatte aufschieben und den Träger mit dem Flachbildschirm, der verschwenkbar am Schubkasten gelagert ist, auf­ stellen. Diese Ausführungsform bietet unter anderem den Vorteil, dass die Arbeitsplatte ununterbrochen beziehungsweise fugenlos sein kann und nicht durch Bauteile der Trägereinrichtung unterbrochen ist, die ge­ gebenenfalls abgedichtet werden müssen. Da keine wesentlichen Ände­ rungen am Tisch erforderlich sind, eignet sich eine derartige Ausfüh­ rungsform der Trägereinrichtung besonders gut als Nachrüstsatz. Es ist auch möglich, den Schubkasten als eine Art stationären Ein­ schubkasten auszubilden, der senkrecht von der Unterseite der Arbeits­ platte absteht und in den der Träger samt Flachbildschirm durch eine vertikal zur Arbeitsplatte ausgerichtete Linearbewegung einschiebbar ist. Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist die Trägereinrichtung in eine Ausnehmung der Arbeitsplatte versenkbar. Der Träger samt Flachbild­ schirm kann zum Beispiel durch eine Schwenkbewegung von seiner Verstauposition in beziehungsweise unterhalb der Ausnehmung der Ar­ beitsplatte in seine Arbeitsposition oberhalb der Arbeitsplatte gebracht werden. Die Ausnehmung wird vorzugsweise durch eine Klappe ver­ schlossen, die bündig mit der Arbeitsplatte abschließt. Die zwischen der Arbeitsplatte und der Klappe entstehenden Fugen können abgedichtet sein, so dass kein Schmutz oder Flüssigkeiten in die Ausnehmung dringt.
Es ist möglich, dass die Trägereinrichtung einen Träger aufweist, der an der Arbeitsplatte angelenkt ist. Der Träger kann dabei insbesondere um eine parallel zur Hinterkante der Arbeitsplatte verlaufende horizontale Schwenkachse schwenken. Die Schwenkachse kann an der Hinterkante der Arbeitsplatte verlaufen oder gegenüber dieser parallel versetzt sein, insbesondere in Richtung der Vorderkante der Arbeitsplatte versetzt.
Dies ermöglicht, dass beim Schwenken der Träger bündig mit der Hin­ terkante der Arbeitsplatte abschliesst.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung hat die Trägereinrich­ tung einen Träger, der im wesentlichen ohne Änderung seiner Ausrich­ tung in einer bogenartigen Bewegung von einer an der Unterseite der Arbeitsplatte befindlichen Verstauposition in eine oberhalb der Arbeits­ position befindliche Arbeitsposition geführt bewegbar ist.
Oftmals werden in Schulklassen die Tische in unterschiedlichster Weise zusammengestellt, beispielsweise Kopf an Kopf oder in U-Form. Die Trägereinrichtung kann derart angeordnet sein, dass auch bei dieser Aufstellung der Tische der Flachbildschirm ohne Behinderung von seiner Verstauposition in seine Arbeitsposition geführt werden kann. Beispiels­ weise kann die Trägereinrichtung an einer vorzugsweise senkrecht zur Vorder- bzw. Hinterkante der Arbeitsplatte ausgerichteten Seitenkante, in der Regel die Schmalseite des Tisches, angeordnet sein. Es ist auch möglich, die Trägereinrichtung derart anzuordnen, dass sie um eine pa­ rallel zu einer Seitenkante der Arbeitsplatte verlaufende horizontale Schwenkachse verschwenkbar ist. Diese Art von Trägereinrichtungen bieten den Vorteil, dass sie lediglich zur Seite der Arbeitsplatte hin aus­ ladend sind, dass also zu keiner Zeit ein Bauteil der Trägereinrichtung über die Hinterkante der Arbeitsplatte hinaussteht und ein Zusammen­ stellen der Tische in oben genannte Weise behindert.
Der Tisch bzw. die Trägereinrichtung kann eine Federeinrichtung auf­ weisen, die für eine Arretierung in der Verstauposition und/oder der Ar­ beitsposition ausgebildet ist. Als Federeinrichtung bietet sich vorteilhaft eine Gasdruckfeder an. Die Federeinrichtung greift vorteilhaft derart an der Trägereinrichtung an, dass durch sie das Gewicht der Trägereinrich­ tung zumindest teilweise über einen Bewegungsbereich zwischen Verstauposition und Arbeitsposition kompensiert ist. So kann ein Teil der Bewegungsbahn selbsttätig durchlaufen werden, wie beispielsweise bei einem Kofferraumdeckel eines Kraftfahrzeuges. Zusätzlich kann die Fe­ dereinrichtung einen bestimmten Wirkwinkel aufweisen, mit dem sie auf die Trägereinrichtung einwirkt. Dieser Wirkwinkel kann ein- oder ver­ stellbar sein. Eine Einstellung kann vorteilhaft über wenigstens einen Anlenkpunkt der Federeinrichtung erfolgen, entweder an ihrer Aufhän­ gung oder ihrem Angriffspunkt an der Trägereinrichtung.
Bevorzugt weist der Tisch unter der Arbeitsplatte einen Aufnahmebehäl­ ter für ein Computersystem auf. Dieser Aufnahmebehälter kann beweg­ bar sein. Besonders bevorzugt kann er für eine Zugänglichkeit von vorne bewegbar sein, so dass das Computersystem erreichbar ist für Einstell­ arbeiten odgl. oder das Einführen von Datenträgern. Aus Sicherheits­ gründen ist es von Vorteil, wenn der Aufnahmebehälter schließbar ist, insbesondere mit einer Schließeinrichtung verschließbar ist. So ist er zum einen vor Verschmutzung und zum anderen vor Beschädigungen geschützt.
Weiters umfasst die Erfindung eine Trägereinrichtung für einen Flach­ bildschirm mit Einrichtungen zum Anbringen der Trägereinrichtung an einen Tisch, insbesondere einen Schülertisch, wobei der Tisch eine Ar­ beitsplatte und ein Gestell zum Tragen der Arbeitsplatte aufweist und wobei die Trägereinrichtung derart ausgebildet ist, dass der Flachbild­ schirm mittels der Trägereinrichtung zwischen einer Verstauposition in eine Arbeitsposition bewegbar ist. Dadurch ist es möglich, Tische, ins­ besondere Schülertische, mit dieser Trägereinrichtung nachzurüsten. Die Nachrüstung kann bevorzugt ohne wesentliche Veränderung der Arbeitsplatte durch Aussägen von Einschnitten oder Ausnehmungen durchführbar sein. Die Trägereinrichtung kann so ausgebildet sein, wie es vorstehend beschrieben wurde.
Die beschriebenen Merkmale und weitere Merkmale der Erfindung er­ geben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Aus­ führungsformen in Verbindung mit den Unteransprüchen und den Zeich­ nungen. Hierbei können die einzelnen Merkmale jeweils für sich oder zu mehreren in Kombination miteinander verwirklicht sein.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbei­ spiels der Erfindung mit horizontal beweglicher Schublade;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungs­ beispiels der Erfindung mit vertikal beweglicher Schubla­ de;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht eines dritten Ausführungsbei­ spiels der Erfindung mit versenkbarer Trägereinrichtung;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines vierten Ausführungs­ beispiels der Erfindung mit einachsig umklappbarem Trä­ ger;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines fünften Ausführungs­ beispiels der Erfindung mit bogenartig verschwenkbarem Träger;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines sechsten Ausführungs­ beispiels der Erfindung mit um eine Seitenkante des Ti­ sches umklappbarem Träger,
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht eines siebten Ausführungs­ beispiels der Erfindung mit an einer Seitenkante der Ar­ beitsplatte angeordnetem vertikal beweglichen Träger,
Fig. 8 eine Seitenansicht eines achten Ausführungsbeispiels mit einer Führungseinrichtung mit eine Parallelmechanik im hochgezogenen Zustand,
Fig. 9 eine Ansicht des Ausführungsbeispiels aus Fig. 8 im ver­ senkten Zustand und
Fig. 10 das Ausführungsbeispiel aus Fig. 8 in Schrägdarstellung.
Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Fig. 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Tisches 11. Der Tisch 11 besteht im Wesentlichen aus einem Gestell 12 und einer Arbeitsplatte 13. Am Tisch 11 ist eine Trägereinrichtung 14 zum Tragen eines Flachbildschirmes 15 angebracht.
Das Gestell 12 kann, wie in den Fig. 1 bis 7 dargestellt, beispiels­ weise mit zwei parallel zueinander angeordneten L-förmigen Füßen 16 ausgestattet sein, die über eine horizontal zum Boden verlaufende Tra­ verse (nicht dargestellt) verbunden sind. Als Standfüße sind zwei hori­ zontal zum Boden verlaufende Stangen 17 vorgesehen, an denen je­ weils ein zweiholmiger Vertikalabschnitt 18, befestigt, beispielsweise angeschweißt ist. Diese Ausführungsform des Gestells 12 bietet den am Tisch sitzenden Personen einen großen Fußraum und ist sehr kippsicher und verwindungssteif. Es sind im Rahmen der Erfindung auch andere Gestellsysteme möglich, zum Beispiel mit Höhenverstellung.
Die Arbeitsplatte 13 ist auf dem Gestell 12, insbesondere auf der Tra­ verse des bevorzugten Gestellsystems, starr oder neigungsverstellbar befestigt. Die ebene Oberseite der Arbeitsplatte 13 bildet eine ebene Arbeitsfläche 19. In bevorzugter Ausführung bietet der Tisch zwei Per­ sonen Platz. Es sind aber auch Ein- oder Mehrsitzer denkbar. Wie er­ wähnt ist der Tisch vorzugsweise ein Schülertisch. In zweisitziger Aus­ führung bildet die Arbeitsplatte 13 eine vorzugsweise rechteckige Ar­ beitsfläche 19, die beispielsweise eine Tiefe von 550 mm bis 650 mm und eine Breite von 1150 mm bis 1350 mm hat. Die Arbeitsplatte 12 hat eine zur Benutzerseite hin gewandte vordere Kante 20.
In der in Fig. 1 dargestellten ersten Ausführungsform des Tisches 11 ist die Trägereinrichtung 14 an der Unterseite der Arbeitsplatte 13 zum Beispiel durch Schrauben angebracht. Die Trägereinheit 14 umfasst im Wesentlichen einen flachen Schubkasten 21 und einen Träger 22 zur Aufnahme des Flachbildschirmes 15. Der Schubkasten 21 ist an zwei an der Unterseite der Arbeitsplatte befestigten Führungsschienen (nicht dargestellt) horizontal beweglich geführt. Im Gegensatz zu her­ kömmlichen Schubladen öffnet sich die Schublade 21 nach hinten, d. h. zu der dem Benutzer abgewandten Rückseite des Tisches. Der Träger 22 ist am Schubkasten, insbesondere an den Seitenwänden des Schub­ kastens 21, um eine horizontale, im Wesentlichen parallel zur Vorder- und Hinterkante der Arbeitsplatte verlaufende Schwenkachse schwenk­ bar gelagert. Der Träger 22 ist L-förmig ausgebildet, wobei ein langer Schenkel des Trägers die Rückwand 23 und ein kurzer Schenkel des Trägers 22 eine Auflage 24 für den Flachbildschirm 15 bildet. Der Flach­ bildschirm 15 ist mittels einer Schraub-, einer Clipverbindung oder der­ gleichen mit der Auflage 24 und gegebenenfalls mit der Rückwand 23 des Trägers 22 verbunden. Der Schubkasten 21 bildet einen Stauraum 25, der zur Aufbewahrung des Trägers 22 samt Flachbildschirm 15, der Tastatur 26 und anderer Peripheriegeräte, wie Maus oder dergleichen geeignet ist. Die Schublade ist dabei so klein dimensioniert, dass die aufnehmbaren Gegenstände gerade hineinpassen, ohne dass große Leerräume bleiben. Entsprechend kann die Breite weniger als 5% bis 10% größer als die Breite des aufzunehmenden Flachbildschirmes und die Höhe weniger als 10% bis 20% größer als die senkrecht zur Bild­ schirmfläche gemessene Tiefe des Flachbildschirmes sein. Typische Maße liegen zum Beispiel zwischen ca. 10 cm und 15 cm Höhe und ca. 30 cm bis 50 cm Breite.
Fig. 2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel des Tisches 11. Im Unter­ schied zum ersten Ausführungsbeispiel ist hierbei die Trägereinrichtung 14 senkrecht zur Arbeitsplatte 13 an deren Unterseite angeordnet. Zur Trägereinrichtung 14 gehört ein kastenartiger Behälter, der als Ein­ schubkasten 27 dient und im Bereich der Hinterkante 28 der Tischplatte 13 senkrecht nach unten ragend starr an der Arbeitsplatte befestigt ist. Die Arbeitsplatte 13 hat einen nach hinten offenen Einschnitt, der zum Inneren des Einschubkastens 27 führt. Der Einschubkasten 27 schliept bündig mit der Hinterkante 28 der Arbeitsplatte 13 ab. Der Einschubka­ sten 27 besitzt Führungselemente, beispielsweise Führungsschienen, zum Führen eines Trägers 22, an dem der Flachbildschirm 15 befestigt ist. Durch eine vertikale Linearbewegung senkrecht zur Arbeitsplatte 13 kann der Träger 22 in den Einschubkasten 27 ein- oder ausgefahren werden. Der für das zweite Ausführungsbeispiel des Tisches 11 vorge­ sehene Träger ist im Querschnitt U-förmig ausgebildet. Er besitzt eine Rückwand 23, sowie eine Auflage 24, an denen der Flachbildschirm 15 befestigt werden kann. Weiterhin besitzt der Träger eine Abdeckung 29, die in eingefahrenem Zustand des Trägers 22 genau in den Einschnitt der Arbeitsplatte 13 passt und bündig mit der Hinterkante 28 der Ar­ beitsplatte 13 abschließt. Die im eingefahrenen Zustand des Trägers 22 entstehenden Fugen zwischen der Abdeckung 29 und der Arbeitsplatte 13 sind mittels geeigneter Dichtung flüssigkeitsdicht abgedichtet.
Fig. 3 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel des Tisches 11. Im Unter­ schied zu den vorhergehend beschriebenen Ausführungsbeispielen ist hierbei der Flachbildschirm 15 in einer kastenförmigen Ausnehmung 30 der Arbeitsplatte 13 versenkbar. Der Kasten ist an der Unterseite der Arbeitsplatte 13 parallel zu dieser befestigt. Der Kasten liegt mittig zur vorderen Kante 20 und zur Hinterkante 28 der Arbeitsplatte 13. Die Aus­ nehmung 30 ist durch Hochklappen einer an der Oberseite der Arbeits­ platte 13 schwenkbar gelagerten Klappe 31 zugänglich. Danach kann der Träger 22, der schwenkbar an einer Seitenwand der kastenförmigen Ausnehmung 30 gelagert ist, durch Verschwenken in Richtung der Hin­ terkante 28 der Arbeitsplatte 13 aufgestellt werden. Um eine geschlos­ sene Arbeitsfläche 19 herzustellen, wird die Ausnehmung 30 mit der Klappe 31 verschlossen, so dass eine geschlossene, ebene Arbeitsflä­ che 19 entsteht.
Fig. 4 zeigt eine vierte Ausführungsform des Tisches 11. Im Unter­ schied zu den vorhergehenden Ausführungsbeispielen hat die Trä­ gereinrichtung 14 einen Träger 22, der an der Arbeitsplatte 13 angelenkt ist. Der Träger 22 kann um eine durch die Hinterkante 28 der Arbeits­ platte 13 gebildete Schwenkachse (nicht dargestellt) schwenken. Um zu gewährleisten, dass der Träger 22 mit der Hinterkante 28 der Arbeits­ platte 13 bündig abschließt, kann die Schwenkachse 35 parallel in glei­ cher Höhe in Richtung der Vorderkante der Arbeitsplatte 13 ausgerichtet sein. Um den Flachbildschirm 15 vor Verschmutzungen und Beschädi­ gung zu schützen, kann eine Schutzabdeckung 32 vorgesehen sein, in die der Flachbildschirm 15 bei Nichtgebrauch eingeschwenkt wird.
Fig. 5 zeigt ein fünftes Ausführungsbeispiel des Tisches 11. Die Trä­ gereinrichtung 14 hat einen Träger 22, der bogenartig um die Hinterkan­ te 28 der Arbeitsplatte 13 mittels Linearführungseinrichtungen führbar ist. Dies kommt einer Schwenkbewegung um die Hinterkante 28 der Ar­ beitsplatte 13 gleich. Bei der Überführungsbewegung zwischen der links gezeigten Verstauposition und der rechts gezeigten Arbeitsposition än­ dert sich jedoch die senkrechte Ausrichtung des Trägers 22 in Bezug auf die Bewegungsachsen nicht.
Fig. 6 zeigt ein sechstes Ausführungsbeispiel des Tisches 11. Die Trä­ gereinrichtung 14 besitzt einen als Kasten 36 ausgebildeten Träger 22, der senkrecht zur Arbeitsplatte 13 an deren Unterseite angeordnet ist. Der Flachbildschirm (nicht dargestellt) ist am Kasten 36 befestigt. Der Kasten 36 ist horizontal zur Arbeitsplatte 13 und parallel zur Hinterkante 28 des Tisches verfahrbar. Der Kasten 36 ist zusätzlich um eine Schwenkachse an einer eine Schmalseite des Tisches 11 bildenden Sei­ ten kante 38 verschwenkbar.
Fig. 7 zeigt ein siebtes Ausführungsbeispiel des Tisches 11. Im Unter­ schied zu den vorhergehend beschriebenen Ausführungsbeispielen ist die Trägereinrichtung 14 an einer Seitenkante 38 der Arbeitsplatte 13 angeordnet. Wie in der in Fig. 2 dargestellten zweiten Ausführungsform hat die Trägereinrichtung einen Einschubkasten 27, der senkrecht nach unten ragend starr an der Arbeitsplatte 13 befestigt ist. Der Träger 22 für den Flachbildschirm (nicht dargestellt) ist im Querschnitt U-förmig aus­ gebildet und schliept im eingefahrenen Zustand bündig mit der Schmal­ seite der Arbeitsplatte ab. Im ausgefahrenen Zustand ist der Träger 22 um eine senkrecht zur Arbeitsplatte 13 ausgerichteten Schwenkachse im hinteren Eckbereich der Platte 19 verschwenkbar.
In Fig. 8 ist eine achte Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Dies ist ein Tisch 11, bestehend aus einer Arbeitsplatte 13, einem Gestell 12 sowie einer Parallelmechanik 40 mit einer Trägereinrichtung 14 für den Flachbildschirm 15. Das Gestell 12 besteht aus einem Fuß 17 sowie ei­ nem senkrechten Rohr 42, welches wiederum die Arbeitsplatte 13 trägt. Es ist zu erkennen, wie im unteren Bereich das senkrechte Rohr 42 zweigeteilt ist und mit einer Lochrasterung 41 versehen ist. Damit kann eine Höhenverstellung des senkrechten Rohres 42 und somit des Ge­ stells 12 bzw. des gesamten Tisches 11 auf einfache Art und Weise er­ folgen.
Unterhalb des vorderen Bereichs der Arbeitsplatte 13 ist ein Unterfach 43 angeordnet, in dem Unterlagen, eine Computertastatur oder derglei­ chen abgelegt sein können. Dieses Unterfach kann auch mit einer Aus­ ziehmechanik versehen werden, um nach vorne ausgezogen zu werden, beispielsweise um eine Tastatur ergonomisch zu platzieren. Somit ist der in Fig. 8 dargestellte Tisch 11 im wesentlichen wie ein bekannter Tisch ausgebildet.
Seitlich an dem senkrechten Rohr 42 ist die Parallelmechanik 40 ange­ schlagen. Sie besteht aus einer oberen Gelenkstange 45 mit Gelenk­ punkten 46 und 47 sowie einer unteren Gelenkstange 49 mit Gelenk­ punkten 50 und 51. Über die Gelenkpunkte 47 und 51 sind die Gelenk­ stangen 45 und 49 mit der Trägereinrichtung 14 bzw. einem Trägerrah­ men 53 gelenkig verbunden. Dieser Trägerrahmen 53 trägt an seiner zu der Arbeitsplatte 13 hin weisenden Seite den Flachbildschirm 15.
Wie zu erkennen ist, verlaufen die Gelenkstangen 45 und 49 nicht exakt parallel, sondern in einem Winkel von ca. 4° zueinander, welcher einge­ zeichnet ist. Außerdem ist die untere Gelenkstange 45 etwas kürzer ausgebildet Dies führt bei der in Fig. 8 dargestellten Arbeitsposition 34 zu der Schrägstellung des Trägerrahmens 53 samt Flachbildschirm 15 mit Neigung nach hinten. Wie aus Fig. 9 zu entnehmen ist, ist in der nach unten geführten Verstauposition 33 der Trägerrahmen 53 samt Flachbildschirm 15 senkrecht verlaufend.
Zur Unterstützung der Bewegung des Trägers 14, insbesondere zur Dämpfung der Bewegung sowie zur Gewichtskompensation, ist eine Gasdruckfeder 55 vorgesehen. Diese greift einerseits an der oberen Ge­ lenkstange 45 und andererseits an einem mit dem Gestell 12 verbunde­ nen unteren Seitenblech 56 an. Hinter dem Seitenblech 56 kann ein Auf­ nahmebehälter 57 angeordnet sein, wie er aus Fig. 10 hervorgeht.
Wie zu erkennen ist, ist die Befestigung der Gasdruckfeder 55 an dem Seitenblech 56 über einen Längsschlitz 58 realisiert. Dabei ist der untere Befestigungspunkt der Gasdruckfeder 55 innerhalb dieses Längsschlit­ zes 58 verstellbar, beispielsweise mittels einer Befestigungsschraube.
Über eine Verstellung kann der Anlenkwinkel der Gasdruckfeder 55 und somit deren Krafteinwirkung auf die Parallelmechanik 40 bzw. die obere Gelenkstange 45 eingestellt werden. Ebenso kann damit die Einstellung eines oder mehrerer sogenannter Totpunkte der Bewegung vorgenom­ men werden. Dies sind solche Punkte, bei denen ein Übergang von ei­ ner Bremsung zu einer Verstärkung der Bewegung der Parallelmechanik 40 stattfindet. In Fig. 8 ist die Gasdruckfeder 55 ausgefahren dargestellt, in Fig. 9 in der Verstauposition 33 ist sie zusammengedrückt.
Zumindest einer der Gelenkpunkte 46 oder 47 bzw. 50 oder 51 kann in Bezug auf das senkrechte Rohr 42, den Trägerrahmen 53 oder eine der Gelenkstangen 45 oder 49 einstellbar sein. Auf diese Art und Weise kann die wirksame Länge einer Gelenkstange verändert werden. Somit kann auch eine Änderung der Geometrie, insbesondere hinsichtlich der Stellung bzw. Neigung zur Senkrechten erfolgen.
Wie aus Fig. 9 zu entnehmen ist, überragt von der Trägereinrichtung 14 nur der obere Teil des Trägerrahmens 53 die Arbeitsplatte 13. An dieser Trägereinrichtung kann ein Handgriff angeordnet sein oder, wie darge­ stellt, der Trägerrahmen 53 dient selber als Handhabe für die Schwenk­ bewegung.
Die Bewegung, die mit dieser Parallelmechanik 40 durchgeführt wird, ist eine Kombination von einer Linear- mit einer Schwenkbewegung. Dabei wird zweifach geschwenkt.
Fig. 10 zeigt den Tisch 11 aus Fig. 8 bzw. Fig. 9 in Schrägdarstellung. Daraus ist insbesondere erkennbar, wie die beiden Flachbildschirme 15 in der Arbeitsposition 34 über die Arbeitsplatte 13 ragen. Des weiteren ist die Parallelmechanik 40 mit den beiden Gelenkstangen 45 und 49, die am Trägerrahmen 53 angeschlagen sind, zu erkennen. Der Träger­ rahmen 53 weist dabei eine die Flachbildschirme 15 nach hinten abde­ ckende Verblendung 60 auf. Diese dient zum einen zur Befestigung der Flachbildschirme 15 sowie weiterer Einrichtungen, beispielsweise einer Halterung 61 für eine Maus, wie neben dem linken Flachbildschirm 15 dargestellt. Die Verblendung 60 kann unterschiedliche Befestigungs­ möglichkeiten für unterschiedliche Arten und Größen von Flachbild­ schirmen 15 aufweisen. Bevorzugt besteht sie dazu aus einem Loch­ blech odgl., bei dem durch verschiedene Löcher Befestigungsschrauben oder dergleichen geführt sein können.
Unter der Arbeitsplatte 13 ist jeweils ein Aufnahmebehälter 57 darge­ stellt, wobei der linke Aufnahmebehälter 57 ein Schloß 63 zum Ver­ schließen eines darin angeordneten Computersystems aufweist.
Funktion
Wird der Flachbildschirm 15 nicht benötigt, befindet er sich bei allen be­ schriebenen Ausführungsformen in einer Verstauposition 33, in der er vor Verschmutzungen und Beschädigungen geschützt ist. Mittels der Trägereinrichtung 14 läßt sich der Flachbildschirm schnell in eine Ar­ beitsposition 34, vorzugsweise an der Hinterkante 28 der Arbeitsplatte 13 bringen.
In der ersten Ausführungsform befindet sich der Flachbildschirm in sei­ ner Verstauposition 33 innerhalb des Schubkastens 21, der an der Un­ terseite der Arbeitsplatte 13 horizontal beweglich geführt ist. Um den Flachbildschirm 15 in seine Arbeitsposition 34 zu bringen, wird der Schubkasten 21 vom Benutzer in Richtung Hinterkante 28 der Arbeits­ platte 13 gedrückt, so dass der Stauraum 25 des Schubkastens 21 frei zugänglich wird. Der Träger 22 mit dem Flachbildschirm 15, der sich im eingeklappten Zustand in dem Stauraum 25 befindet, wird dann durch eine Schwenkbewegung aufgestellt. Als nächstes kann die Tastatur 26, die sich unterhalb des Trägers im Stauraum 25 befindet, entnommen werden und auf die Arbeitsplatte gestellt werden. Der Schubkasten 21 mitsamt dem aufgestellten Träger 22 kann sodann in seine ursprüngli­ che Position unterhalb der Arbeitsplatte 13 zurückgezogen werden, bis der Träger 22 mit dem Flachbildschirm an der Hinterkante 28 der Ar­ beitsplatte 13 anstösst. Dabei stützt sich die Auflage 24 auf der Arbeits­ platte 13 ab und verhindert ein unbeabsichtigtes Nachvorneklappen des Trägers 22.
Bei der zweiten Ausführungsform befindet sich der Flachbildschirm 15 zunächst in seiner Verstauposition 33 innerhalb des starr an der Unter­ seite der Arbeitsplatte 13 angebrachten Einschubkastens 27. Der Ein­ schubkasten 27 steht senkrecht zur Arbeitsplatte 13. Um den Flachbild­ schirm in Arbeitsposition 34 zu bringen, wird der Träger 22 mit dem Flachbildschirm 15 durch eine Vertikalbewegung senkrecht zur Arbeits­ platte aus dem Einschubkasten 27 herausgezogen, bis er am Ende der im Einschubkasten 27 befindlichen Führungsschienen (nicht dargestellt) einrastet. Um das unbeabsichtigte Einfahren des Trägers 22 mitsamt dem Flachbildschirm 15 zu verhindern, ist eine Federunterstützung vor­ gesehen. Die Tastatur 26 befindet sich zwischen dem Flachbildschirm und der Rückwand 23 des Trägers 22 (gestrichelte Linie) und kann he­ rausgenommen und an den geeigneten Platz gestellt werden.
Bei der dritten Ausführungsform befindet sich der Flachbildschirm 15 zunächst in seiner Verstauposition 33 in der kastenförmigen Ausneh­ mung 30 in der Arbeitsplatte 13. Zunächst wird die Klappe 31 aufge­ klappt, so dass der Träger 22 und der daran befestigte Flachbildschirm 15 zugänglich sind. Der Träger 22 mitsamt dem Flachbildschirm 15 kann durch eine einfache Schwenkbewegung in seine Arbeitsposition 34 auf­ gestellt werden. Danach wird die Tastatur 26 entnommen und an die geeignete Position auf der Arbeitsplatte 13 gestellt. Als letzten Schritt kann die Klappe 31 wieder heruntergeklappt werden, so dass die Aus­ nehmung 30 wieder verschlossen wird und die Arbeitsplatte 13 eine durchgängige Arbeitsfläche 19 hat.
Bei der vierten Ausführungsform befindet sich der Flachbildschirm 15 zunächst in seiner Verstauposition 33 unterhalb der Arbeitsplatte 13. Um ein Verschmutzen beziehungsweise Beschädigungen des Flachbild­ schirmes 15 zu verhindern, ist dieser mit einer Schutzabdeckung 32 ab­ gedeckt. Um den Flachbildschirm in seine Arbeitsposition 34 zu bringen, wird zunächst die Schutzabdeckung abgezogen oder weggeklappt. Der Träger 22 mitsamt dem Flachbildschirm 15 kann durch eine Schwenk­ bewegung um die Schwenkachse 35, die parallel zur Hinterkante 28 der Arbeitsplatte 13 liegt, in seine Arbeitsposition 34 nach oben auf die Ar­ beitsplatte 13 geschwenkt und in dieser Stellung arretiert werden. Bei der fünften Ausführungsform befindet sich der Flachbildschirm 15 zunächst in seiner Verstauposition 33 in einem an der Unterseite der Arbeitsplatte 13 angeordneten starren Einschubkasten 27. Der Träger mit samt dem Flachbildschirm 15 wird zunächst mit Hilfe nicht gezeigter horizontaler Führungsschienen parallel zur Arbeitsplatte aus dem star­ ren Einschubkasten 27 herausgezogen, bis der Träger 22 vertikal, senk­ recht zur Arbeitsplatte 13 beweglich ist. Danach wird der Träger 22 mit­ samt dem Flachbildschirm 15 durch eine Vertikalbewegung senkrecht zur Arbeitsplatte 13 nach oben in seine Arbeitsposition 34 geführt. Diese Bewegung ist über vertikal verlaufende Schienen geführt. Um einen bündigen Abschluß der Rückwand 23 des Trägers 22 mit der Hinterkan­ te 28 der Arbeitsplatte 13 zu erhalten, kann der Träger 22 noch in Rich­ tung der Vorderkante 20 der Arbeitsplatte zum Benutzer hin horizontal verschoben werden. In dieser Arbeitsposition ist der Träger 22 kippsi­ cher auf der Platte 13 abgestützt.
Insbesondere dann, wenn die Tische 11 Kopf an Kopf bzw. Hinterkante 28 an Hinterkante 28 gestellt werden, was in Schulklassen nicht unüb­ lich ist, eignen sich die Ausführungsformen sechs und sieben.
Bei der sechsten Ausführungsform befindet sich der Flachbildschirm zu­ nächst in seiner Verstauposition unterhalb der Arbeitsplatte 13. Um den Flachbildschirm in seine Arbeitsposition 34 zu bringen, wir der Träger 22 zunächst unterhalb der Arbeitsplatte horizontal zur Arbeitsplatte 13 und parallel zur Hinterkante der Arbeitsplatte linear zur Schmalseite hin verschoben, bis er sich vollständig seitlich außerhalb der Arbeitsplatte 13 befindet. Danach wird der Träger 22 mitsamt dem Flachbildschirm um 180° nach oben auf die Arbeitsplatte 13 in seine Arbeitsposition 34 geklappt.
Bei der siebten Ausführungsform (Fig. 7) befindet sich der Flachbild­ schirm in seiner Verstauposition 33 innerhalb des starr an der Schmal­ seite der Arbeitsplatte 13 angeordneten Einschubkastens 27. Um den Flachbildschirm in Arbeitsposition 34 zu bringen, wird der Träger 22 mit dem Flachbildschirm 15 durch eine Vertikalbewegung senkrecht zur Ar­ beitsplatte 13 aus dem Einschubkasten 27 nach oben herausgezogen. Dann wird der Träger um eine im Bereich der Hinterecke der Platte an­ geordnete senkrechte Schwenkachse um 90° in Richtung Hinterkante 28 der Arbeitsplatte 13 in Arbeitsposition geschwenkt.
Bei der achten Ausführungsform wird der Flachbildschirm 15 nach oben gezogen, wie aus den Fig. 8 und 9 hervorgeht. Das Schwenken findet ausschliesslich im hinteren Bereich des Tisches 11 statt und stört somit niemanden, der an dem Tisch sitzt und arbeitet.
Bei allen Ausführungsformen werden zur Überführung des Flachbild­ schirmes bzw. seines Trägers zwischen Arbeits- und Verstauposition die beschriebenen Linear- und/oder Schwenkbewegungen in umgekehrter Reihenfolge ausgeführt.

Claims (30)

1. Tisch, insbesondere Schülertisch, mit einer Arbeitsplatte (13) und einem Gestell (12) zum Tragen der Arbeitsplatte (13), gekenn­ zeichnet durch mindestens eine Trägereinrichtung (14) für einen Flachbildschirm (15), die derart ausgebildet ist, dass der Flach­ bildschirm (15) mittels der Trägereinrichtung (14) zwischen einer Verstauposition (33) und einer Arbeitsposition (34) bewegbar ist.
2. Tisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trä­ gereinrichtung (14) an dem Gestell (12) befestigt ist, wobei vor­ zugsweise das Gestell (12) und/oder die Trägereinrichtung (14) im Bereich der Seiten des Tisches angeordnet ist.
3. Tisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) derart ausgebildet ist, dass der Flachbild­ schirm (15) in der Verstauposition (33) gegen Verschmutzung und/oder Beschädigung geschützt ist.
4. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) derart ausgebildet ist, dass sie in Verstauposition (33) einen, vorzugsweise unterhalb einer durch die Arbeitsplatte (13) gebildeten Arbeitsfläche (19) und oberhalb einer Standfläche des Tisches (11) gelegenen, Stauraum (25) für den Flachbildschirm (15) bildet.
5. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) derart ausgebildet ist, dass der Flachbildschirm (15) in Arbeitsposition (34) im für Bildschirmarbeiten geeigneten Abstand von einem Benutzer posi­ tionierbar ist, vorzugsweise im Bereich einer einer Benutzerseite gegenüberliegenden Hinterkante (28) des Tisches (11).
6. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) derart ausgebildet ist, dass der Flachbildschirm (15) in Arbeitsposition (34) festgelegt oder festlegbar ist.
7. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) mindestens einen Träger (22) zum Tragen des Flachbildschirmes (15) und mindes­ tens eine Führungseinrichtung zur Zwangsführung des Trägers (22) zwischen der Verstauposition (33) und der Arbeitsposition (34) aufweist.
8. Tisch nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Flach­ bildschirm (15) am Träger (22) lösbar befestigbar ist.
9. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) derart ausgebildet ist, dass der Flachbildschirm (15) zwischen der Verstauposition (33) und der Arbeitsposition (34) verschwenkbar ist, vorzugsweise durch eine einachsige Schwenkbewegung.
10. Tisch nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Füh­ rungseinrichtung eine Parallelmechanik (40) aufweist, wobei die Führungseinrichtung vorzugsweise mindestens zwei Gelenkstan­ gen (45, 49) aufweist, die vorzugsweise übereinander angeordnet sind, wobei sie insbesondere in einem Winkel zwischen 0° und 10° zueinander verlaufen.
11. Tisch nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Ge­ lenkstangen (45, 49) unterschiedliche Längen aufweisen, wobei vorzugsweise eine untere Gelenkstange (49) kürzer ist als eine obere Gelenkstange (45), wobei insbesondere die wirksame Län­ ge zumindest einer Gelenkstange einstellbar ist.
12. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) einen Träger (22) aufweist, der mit einer, insbesondere einstellbaren, Änderung sei­ ner Ausrichtung von einer an der Unterseite der Arbeitsplatte (13) befindlichen Verstauposition (33) in eine oberhalb der Arbeitsplat­ te (13) befindliche Arbeitsposition (34) geführt bewegbar ist, wobei vorzugsweise die Änderung der Ausrichtung ein Kippen der Flä­ che des Flachbildschirms in der Arbeitsposition (34) nach hinten um einen Winkel zwischen 0° und 15° ist.
13. Tisch nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) derart ausgebildet ist, dass der Flachbildschirm (15) durch eine vorzugsweise geradlini­ ge Linearbewegung der Trägereinrichtung (14) zwischen seiner Arbeitsposition (33) und seiner Verstauposition (34) überführbar ist.
14. Tisch nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) derart ausgebildet ist, dass der Flachbildschirm (15) durch eine kombinierte Linear- und Schwenkbewegung der Trägereinrichtung (14) zwischen Verstau­ position (33) und Arbeitsposition (34) überführbar ist.
15. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Trägereinrichtung einen zumindest in der Verstauposition (33) unterhalb der Arbeitsfläche (19) der Arbeits­ platte (13) angeordneten Schubkasten (21) umfasst, in der ein Träger (22) für einen Flachbildschirm (15) unterbringbar oder un­ tergebracht ist.
16. Tisch nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Schubkasten (21) horizontal verschiebbar an der Unterseite der Arbeitsplatte (13) angeordnet und vorzugsweise zu der benutzer­ abgewandten Rückseite des Tisches öffenbar ist.
17. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) einen im Wesentli­ chen vertikal und/oder senkrecht zur Arbeitsplatte verschiebbaren Träger aufweist, der vorzugsweise in einen an der dem Benutzer abgewandten Rückseite des Tisches (11) starr angeordneten Ein­ schubkasten (27) einschiebbar ist.
18. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) in eine Ausneh­ mung (30) der Arbeitsplatte (13) versenkbar ist.
19. Tisch nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeich­ net, dass die Trägereinrichtung (14) einen Träger (22) aufweist, der an der Arbeitsplatte (13) angelenkt und um eine, insbesondere parallel zur Hinterkante (28) der Arbeitsplatte (13) verlaufende, ho­ rizontale Schwenkachse verschwenkbar ist.
20. Tisch nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeic­ hnet, dass die Trägereinrichtung (14) einen Träger (22) aufweist, der im wesentlichen ohne Änderung seiner Ausrichtung von einer an der Unterseite der Arbeitsplatte (13) befindlichen Verstauposi­ tion (33) in eine oberhalb der Arbeitsplatte (13) befindliche Ar­ beitsposition (34) geführt bewegbar ist.
21. Tisch nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeich­ net, dass die Trägereinrichtung (14) einen parallel zur Hinterkante (28) der Arbeitsplatte (13) horizontal verschiebbaren Träger (22) aufweist, der um eine parallel zu einer Seitenkante (38) der Ar­ beitsplatte (13) verlaufende horizontale Schwenkachse verschwenkbar ist.
22. Tisch nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeich­ net, dass die Trägereinrichtung (14) an einer insbesondere senk­ recht zur Vorder- bzw. Hinterkante (20, 28) ausgerichteten Seiten­ kante (38) des Tisches angeordnet ist und einen vertikal und/oder senkrecht zur Arbeitsplatte (13) verschiebbaren Träger 22 auf­ weist, der um eine senkrecht zur Arbeitsplatte verlaufende Schwenkachse verschwenkbar ist.
23. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, dass er eine Federeinrichtung aufweist, die für eine Arretierung in der Verstauposition (33) und/oder der Arbeitspositi­ on (34) ausgebildet ist, wobei die Federeinrichtung vorzugsweise eine Gasdruckfeder ist.
24. Tisch nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Fe­ dereinrichtung derart an der Trägereinrichtung angreift, dass das Gewicht der Trägereinrichtung zumindest teilweise in einem Be­ reich zwischen Verstauposition (33) und Arbeitsposition (34) kom­ pensiert ist.
25. Tisch nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Fe­ dereinrichtung einen bestimmten Wirkwinkel aufweist, mit dem sie auf die Trägereinrichtung (14) einwirkt, wobei vorzugsweise dieser Wirkwinkel verstellbar ist, insbesondere über wenigstens einen Anlenkpunkt der Federeinrichtung.
26. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, dass unter der Arbeitsplatte (13) ein Aufnahmebe­ hälter (57) für ein Computersystem angeordnet ist, wobei dieser Aufnahmebehälter insbesondere bewegbar ist, vorzugsweise für eine Zugänglichkeit von vorne bewegbar ist.
27. Tisch nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Auf­ nahmebehälter (57) schließbar ist, insbesondere mit einer Schließeinrichtung (63) verschließbar ist.
28. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, dass der Flachbildschirm (15) in seiner Verstauposition (33) sicherbar und/oder abschließbar ist, insbesondere mit einer Schließeinrichtung abschließbar ist.
29. Trägereinrichtung für einen Flachbildschirm (15) mit Einrichtungen zum Anbringen der Trägereinrichtung (14) an einen Tisch (11), insbesondere einen Schülertisch, wobei der Tisch (11) eine Ar­ beitsplatte (13) und ein Gestell (12) zum Tragen der Arbeitsplatte (13) aufweist, und wobei die Trägereinrichtung (14) derart ausge­ bildet ist, dass der Flachbildschirm (15) mittels der Trägereinrich­ tung (14) zwischen einer Verstauposition (33) und einer Arbeits­ position (34) bewegbar ist.
30. Trägereinrichtung nach Anspruch 29, gekennzeichnet durch die Merkmale des Kennzeichens von mindestens einem der Ansprü­ che 2 bis 27.
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