DE10153492A1 - Tisch, insbesondere Schülertisch - Google Patents
Tisch, insbesondere SchülertischInfo
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Abstract
Einem insbesondere als Schülertisch ausgebildeten Tisch (11), der eine Arbeitsplatte (13) und ein Gestell (12) zum Tragen der Arbeitsplatte hat, ist mindestens eine Trägereinrichtung (14) für einen Flachbildschirm (15) zugeordnet, mit deren Hilfe der Flachbildschirm zwischen einer Verstauposition unterhalb (33) der Arbeitsplatte und einer Arbeitsposition (34) oberhalb der Arbeitsplatte im Bereich von deren Hinterkante bewegt werden kann. Diese Trägereinrichtung kann unterschiedlich ausgebildet sein, beispielsweise auch als Parallelmechanik mit zwei Gelenkstangen (45, 49). DOLLAR A Herkömmliche Tische können mit der Trägervorrichtung nachgerüstet werden.
Description
Die Erfindung betrifft einen Tisch, insbesondere einen Schülertisch,
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
In Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie Fachhochschulen
und Universitäten oder anderen Bildungseinrichtungen sind Klassen
zimmer und Seminarräume in der Regel für die Aufnahme einer Vielzahl
von Schülern, Studenten oder Auszubildenden ausgelegt. Die in diesen
Räumen eingesetzten Möbel zeichnen sich durch eine zweckmäßige,
robuste und kompakte Bauweise aus. Im Zuge des Einsatzes der elekt
ronischen Medien (Internet, Unterrichts-Software etc.) ist es in dem
meisten Fächern umgänglich geworden, mit dem Computer zu arbeiten.
Zukünftig ist abzusehen, dass jeder Auszubildende seinen eigenen
Rechner-Arbeitsplatz benötigen wird. Dies bedeutet einen stark gestie
genen Platzbedarf im Klassenzimmer, in Anbetracht der heute üblichen
Standard-Bildschirme. Daneben wird in fast allen Fächern auch in Zu
kunft sowohl mit dem Rechner als auch ohne Rechner gearbeitet wer
den. Je nachdem, ob hauptsächlich der Lehrer unterrichtet oder ob am
PC gearbeitet wird, sollte der Arbeitsplatz beide Unterrichtsformen er
möglichen. Das heißt beim traditionellen Unterricht, der in der Regel
durch den Lehrer geleistet wird, sollten die Bildschirme versenkbar un
tergebracht werden können. Grundsätzlich wäre es denkbar, dem bei
Bildschirmarbeit gestiegenen Platzbedarf im Klassenzimmer dadurch
gerecht zu werden, dass die Anzahl der Arbeitsplätze, d. h. die Anzahl
der Schüler im Klassenzimmer verringert wird. Aufgrund der vorhande
nen Bausubstanz, d. h. der Raumgröße und in Verbindung mit den nach
wie vor benötigten Arbeitsplätzen im Klassenzimmer, d. h. ein Lehrer un
terrichtet durchschnittlich etwa 32 Schüler, besteht aber nach wie vor
der dringliche Bedarf, auch bei kompletter PC-Ausstattung alle Schüler
gemeinsam in einem Klassenraum zu unterrichten.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen oben genannten Tisch, insbesonde
re einen Schülertisch, zu schaffen, der derart ausgebildet ist, dass der
durch Rechnerarbeiten zusätzlich entstehende Platzbedarf minimiert
wird und der eine gute Funktionalität bietet.
Diese Aufgabe wird durch einen Tisch mit den Merkmalen des Anspru
ches 1, sowie eine Trägereinrichtung mit den Merkmalen des Anspru
ches 28 gelöst. Vorteilhafte sowie bevorzugte Weiterbildungen der Er
findung sind in den Unteransprüchen dargestellt und werden im folgen
den näher erläutert. Der Wortlaut sämtlicher Ansprüche wird durch
Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
Der erfindungsgemäße Tisch zeichnet sich dadurch aus, dass er min
destens eine Trägereinrichtung für einen Flachbildschirm aufweist, die
derart ausgebildet ist, dass der Flachbildschirm mittels der Trägerein
richtung zwischen einer Verstauposition und einer Arbeitsposition be
wegbar ist.
Unter einem Schülertisch im Sinne der Anmeldung werden tischähnliche
Möbel verstanden, die zum Einsatz in Unterrichts- beziehungsweise
Lehrräumen von Schulen, Fachhochschulen, Universitäten oder anderen
Lehr- und Bildungsstätten vorgesehen sind. Die Tische können wahlwei
se einen, zwei oder noch mehr Arbeitsplätze aufweisen, sie können also
als Ein- oder Mehrsitzer ausgeführt sein. Vorzugsweise werden Zwei
sitzer eingesetzt.
Ein Flachbildschirm im Sinne der Anmeldung ist insbesondere ein Dis
play beziehungsweise ein Monitor geringer Tiefe, der zum Anschluß an
einen Personalcomputer oder dergleichen vorgesehen ist, zum Beispiel
ein TFT-Bildschirm.
Die Trägereinrichtung dient zum Tragen eines Flachbildschirmes und
stellt gleichzeitig eine Führung für den Flachbildschirm dar, um diesen
zwischen seiner Verstauposition und seiner Arbeitsposition zu bewegen.
Der Flachbildschirm ist vorzugsweise an der Trägereinrichtung festge
legt, so dass ein freies Bewegen des Flachbildschirmes verhindert wird.
Insbesondere in Schulklassen wird dadurch verhindert, dass die Schüler
den wertvollen Flachbildschirm einfach abnehmen oder der Flachbild
schirm evtl. auch ausserhalb der Unterrichtszeit durch fremde Personen
entwendet wird. Der erfindungsgemäße Tisch ermöglicht es der Person,
die am Tisch arbeitet, schnell einen Bildschirmarbeitsplatz einzurichten.
Ebenso schnell lässt sich die ursprüngliche Form des Tisches mit voll
flächig nutzbarer Arbeitsplatte und ohne Sicht- und Platzbeeinträchti
gung durch einen Bildschirm wiederherstellen, wenn er beziehungswei
se der Computer nicht mehr benötigt wird. Der Platzbedarf der Träger
einrichtung am Tisch ist vorzugsweise so gering, dass in Unterrichtsräu
men bei Bildschirmarbeiten die Anzahl der Schüler nicht verringert wer
den muss.
Die Trägereinrichtung ist vorzugsweise direkt mit der Arbeitsplatte des
Tisches verbunden. Sie kann alternativ oder zusätzlich auch am Gestell
des Tisches festgemacht werden. Bevorzugt ist die Trägereinrichtung an
dem Gestell befestigt. Besonders bevorzugt ist das Gestell und/oder die
Trägereinrichtung im Bereich der Seiten des Tisches angeordnet.
Besonders bevorzugt ist die Trägereinrichtung derart ausgebildet, dass
der Flachbildschirm in Verstauposition gegen Verschmutzung und/oder
Beschädigung sowie Diebstahl geschützt ist. Der Flachbildschirm kann
dazu beispielsweise in einem von einem Behälter gebildeten Stauraum,
der vorzugsweise unterhalb der Arbeitsplatte und oberhalb der Standflä
che des Tisches liegt, aufbewahrt werden. Ein solcher Stauraum für den
Flachbildschirm kann bevorzugt abschliessbar sein, beispielsweise mit
einem Schloss odgl. Weitere Peripheriegeräte, wie Tastatur, Maus oder
dergleichen können gegebenenfalls ebenfalls in dem Stauraum aufbe
wahrt und bei Bedarf herausgenommen werden. Der Rechner, bei
spielsweise ein Standrechner, befindet sich beispielsweise auf dem Bo
den des Unterrichtsraumes unterhalb der Arbeitsplatte stehend.
Insbesondere in Schulklassen herrscht in den Unterrichtspausen oft eine
starke Unruhe, beispielsweise rennen die Schüler zwischen den Tischen
hin und her, schaukeln mit den Stühlen, klettern auf die Tische oder der
gleichen. Dadurch, dass der Flachbildschirm in seiner Verstauposition
jedoch in einer geschützten Lage, vorzugsweise unterhalb der Arbeits
platte, aufbewahrt wird, kann es bei diesen Aktivitäten der Schüler nicht
zu Beschädigungen des Flachbildschirmes kommen. Auch essen und
trinken die Schüler gern an ihren Tischen, so dass oft Krümel oder Flüs
sigkeitsrückstände auf dem Tisch bleiben. Jedoch ist auch dies für den
Flachbildschirm in seiner gesicherten Verstaupositionslage normaler
Weise nicht gefährlich. Der Behälter, der den Flachbildschirm in seiner
Verstauposition schützt, kann hierzu weitgehend flüssigkeitsdicht abge
dichtet sein, um das Eindringen von Flüssigkeiten von der Arbeitsplatte
zu verhindern. Dieser Verschmutzungsschutz ist auch dadurch möglich,
dass die Arbeitsplatte ununterbrochen beziehungsweise fugenlos ist und
der Behälter beziehungsweise der Flachbildschirm in Verstauposition
unterhalb der Platte angeordnet ist.
Die Trägereinrichtung kann derart ausgebildet sein, dass der Flachbild
schirm in Arbeitsposition automatisch im für Bildschirmarbeiten geeigne
ten Abstand von einem Benutzer positionierbar ist. Der Flachbildschirm
kann beispielsweise im Bereich einer der Benutzerseite gegenüberlie
genden Hinterkante des Tisches plaziert werden.
Die Trägereinrichtung kann derart ausgebildet sein, dass der Flachbild
schirm in Arbeitsposition festgelegt oder festlegbar ist. Dadurch kann
insbesondere ein unbeabsichtigtes Nachvorne- oder Nachhintenklappen
beziehungsweise ein seitliches Verkippen verhindert werden. Die Trä
gereinrichtung kann eine Neigungsverstellung aufweisen, durch die es
möglich ist, den für die Bildschirmarbeiten optimalen Neigungswinkel
des Flachbildschirmes für den jeweiligen Benutzer einzustellen. Damit
kann zum Beispiel einem Spiegeln der Oberfläche des Flachbildschir
mes entgegengewirkt werden. Ferner ist es möglich, dass die Trägerein
richtung so gestaltet ist, dass mit ihrer Hilfe der Abstand des Flachbild
schirmes zum Benutzer variiert werden kann. Dadurch kann eine opti
male, an die Sehschärfe des jeweiligen Benutzers angepasste Position
des Flachbildschirmes eingestellt werden.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung weist die Trägereinrichtung min
destens einen Träger zum Tragen des Flachbildschirmes und mindes
tens eine Führungseinrichtung zur Zwangsführung des Trägers zwi
schen der Verstauposition und der Arbeitsposition auf. Als Zwangsfüh
rung wird dabei eine Einrichtung mit einer oder mehreren Führungs
schienen und/oder einem oder mehreren Schwenklagern, Gelenken o
der Scharnieren oder dergleichen verstanden, die den Träger direkt von
seiner Verstauposition in seine Arbeitsposition beziehungsweise von
seiner Arbeitsposition in seine Verstauposition führt. Der Träger kann
alle zum Tragen des Flachbildschirmes geeigneten Formen aufweisen.
Bevorzugt ist ein L-förmiger Träger, dessen langer Schenkel eine Rück
wand und dessen kurzer Schenkel eine Auflage für den Flachbildschirm
bildet. Die Rückwand kann zugleich eine Schutzwand für den Flachbild
schirm bilden, beispielsweise wenn dieser in seiner Verstauposition un
terhalb der Arbeitsplatte des Tisches angeordnet ist. Die Auflage kann
zur Fixierung des Trägers beispielsweise an der Hinterkante der Ar
beitsplatte dienen und sichert den Träger gegen unbeabsichtigtes Nach
vornekippen. Der Flachbildschirm kann lösbar am Träger befestigbar
sein. Als Befestigungsmittel können zum Beispiel Schrauben, Nieten,
Clips oder dergleichen eingesetzt werden. Es ist auch möglich, dass die
Rückwand des Trägers eine Lasche aufweist, in die eine komplementär
dazu ausgebildete Lasche des Flachbildschirmes gesteckt wird.
Es ist möglich, dass der Flachbildschirm mittels der Trägereinrichtung,
insbesondere des Trägers, zwischen seiner Verstau- und seiner Ar
beitsposition verschwenkbar ist, beispielsweise durch eine einachsige
Schwenkbewegung.
Die Führungseinrichtung kann eine Parallelmechanik aufweisen, welche
mindestens zwei Gelenkstangen aufweist. Diese können übereinander
angeordnet sein, wobei sie insbesondere in einem Winkel zwischen 0°
und 10° zueinander verlaufen können. Dieser Winkel kann auch einstell
bar ausgestaltet sein. Durch eine Parallelmechanik ist es möglich, viel
fältige Schwenkbewegungen durchzuführen. Die Gelenkstangen selber
können unterschiedliche Längen aufweisen. Dabei kann vorzugsweise
eine untere Gelenkstange kürzer sein als eine obere Gelenkstange. Die
wirksame Länge zumindest einer Gelenkstange kann einstellbar sein.
Dadurch kann die Schwenkcharakteristik eingestellt und angepasst wer
den.
Des weiteren kann die Trägereinrichtung einen Träger aufweisen, der
mit einer Änderung seiner Ausrichtung von einer an der Unterseite der
Arbeitsplatte befindlichen Verstauposition in eine oberhalb der Arbeits
platte befindliche Arbeitsposition geführt bewegbar ist. Bei der Änderung
der Ausrichtung wird vorteilhaft die Fläche des Flachbildschirms in der
Arbeitsposition nach hinten gekippt, bevorzugt um einen Winkel zwi
schen 0° und 15°. Die Änderung der Ausrichtung kann bevorzugt ein
stellbar sein.
Es ist auch möglich, dass die Trägereinrichtung derart ausgebildet ist,
dass der Flachbildschirm durch eine Linearbewegung, insbesondere des
Trägers, zwischen seiner Arbeits- und seiner Verstauposition führbar ist.
Die Überführungsbewegung kann eine reine Schwenkbewegung oder
eine reine Linearverschiebung entlang einer geraden oder gekrümmten
Bahn sein. Auch eine Kombination von Linear- und Schwenkbewegung
ist möglich.
Besonders bevorzugt umfasst die Trägereinrichtung einen zumindest in
der Verstauposition unterhalb einer Arbeitsfläche der Arbeitsplatte an
geordneten Schubkasten, in dem der Träger unterbringbar oder unter
gebracht ist. Der Schubkasten kann abschließbar sein. Es ist auch
denkbar, den Schubkasten abzudichten, beispielsweise durch eine Ab
dichtung der Fuge zwischen Träger und Schubkasten, so dass gegebe
nenfalls von der Arbeitsplatte herunterfließende Flüssigkeit, sowie Staub
nicht in den Stauraum des Schubkastens eindringen kann. Bei einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der Schubkasten horizontal ver
schiebbar an der Unterseite der Arbeitsplatte des Tisches befestigt. Um
den Flachbildschirm von seiner Verstauposition in seine Arbeitsposition
zu bringen, kann der Benutzer dabei den Schubkasten in Richtung der
Hinterkante der Arbeitsplatte aufschieben und den Träger mit dem
Flachbildschirm, der verschwenkbar am Schubkasten gelagert ist, auf
stellen. Diese Ausführungsform bietet unter anderem den Vorteil, dass
die Arbeitsplatte ununterbrochen beziehungsweise fugenlos sein kann
und nicht durch Bauteile der Trägereinrichtung unterbrochen ist, die ge
gebenenfalls abgedichtet werden müssen. Da keine wesentlichen Ände
rungen am Tisch erforderlich sind, eignet sich eine derartige Ausfüh
rungsform der Trägereinrichtung besonders gut als Nachrüstsatz.
Es ist auch möglich, den Schubkasten als eine Art stationären Ein
schubkasten auszubilden, der senkrecht von der Unterseite der Arbeits
platte absteht und in den der Träger samt Flachbildschirm durch eine
vertikal zur Arbeitsplatte ausgerichtete Linearbewegung einschiebbar ist.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist die Trägereinrichtung in eine
Ausnehmung der Arbeitsplatte versenkbar. Der Träger samt Flachbild
schirm kann zum Beispiel durch eine Schwenkbewegung von seiner
Verstauposition in beziehungsweise unterhalb der Ausnehmung der Ar
beitsplatte in seine Arbeitsposition oberhalb der Arbeitsplatte gebracht
werden. Die Ausnehmung wird vorzugsweise durch eine Klappe ver
schlossen, die bündig mit der Arbeitsplatte abschließt. Die zwischen der
Arbeitsplatte und der Klappe entstehenden Fugen können abgedichtet
sein, so dass kein Schmutz oder Flüssigkeiten in die Ausnehmung
dringt.
Es ist möglich, dass die Trägereinrichtung einen Träger aufweist, der an
der Arbeitsplatte angelenkt ist. Der Träger kann dabei insbesondere um
eine parallel zur Hinterkante der Arbeitsplatte verlaufende horizontale
Schwenkachse schwenken. Die Schwenkachse kann an der Hinterkante
der Arbeitsplatte verlaufen oder gegenüber dieser parallel versetzt sein,
insbesondere in Richtung der Vorderkante der Arbeitsplatte versetzt.
Dies ermöglicht, dass beim Schwenken der Träger bündig mit der Hin
terkante der Arbeitsplatte abschliesst.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung hat die Trägereinrich
tung einen Träger, der im wesentlichen ohne Änderung seiner Ausrich
tung in einer bogenartigen Bewegung von einer an der Unterseite der
Arbeitsplatte befindlichen Verstauposition in eine oberhalb der Arbeits
position befindliche Arbeitsposition geführt bewegbar ist.
Oftmals werden in Schulklassen die Tische in unterschiedlichster Weise
zusammengestellt, beispielsweise Kopf an Kopf oder in U-Form. Die
Trägereinrichtung kann derart angeordnet sein, dass auch bei dieser
Aufstellung der Tische der Flachbildschirm ohne Behinderung von seiner
Verstauposition in seine Arbeitsposition geführt werden kann. Beispiels
weise kann die Trägereinrichtung an einer vorzugsweise senkrecht zur
Vorder- bzw. Hinterkante der Arbeitsplatte ausgerichteten Seitenkante, in
der Regel die Schmalseite des Tisches, angeordnet sein. Es ist auch
möglich, die Trägereinrichtung derart anzuordnen, dass sie um eine pa
rallel zu einer Seitenkante der Arbeitsplatte verlaufende horizontale
Schwenkachse verschwenkbar ist. Diese Art von Trägereinrichtungen
bieten den Vorteil, dass sie lediglich zur Seite der Arbeitsplatte hin aus
ladend sind, dass also zu keiner Zeit ein Bauteil der Trägereinrichtung
über die Hinterkante der Arbeitsplatte hinaussteht und ein Zusammen
stellen der Tische in oben genannte Weise behindert.
Der Tisch bzw. die Trägereinrichtung kann eine Federeinrichtung auf
weisen, die für eine Arretierung in der Verstauposition und/oder der Ar
beitsposition ausgebildet ist. Als Federeinrichtung bietet sich vorteilhaft
eine Gasdruckfeder an. Die Federeinrichtung greift vorteilhaft derart an
der Trägereinrichtung an, dass durch sie das Gewicht der Trägereinrich
tung zumindest teilweise über einen Bewegungsbereich zwischen
Verstauposition und Arbeitsposition kompensiert ist. So kann ein Teil der
Bewegungsbahn selbsttätig durchlaufen werden, wie beispielsweise bei
einem Kofferraumdeckel eines Kraftfahrzeuges. Zusätzlich kann die Fe
dereinrichtung einen bestimmten Wirkwinkel aufweisen, mit dem sie auf
die Trägereinrichtung einwirkt. Dieser Wirkwinkel kann ein- oder ver
stellbar sein. Eine Einstellung kann vorteilhaft über wenigstens einen
Anlenkpunkt der Federeinrichtung erfolgen, entweder an ihrer Aufhän
gung oder ihrem Angriffspunkt an der Trägereinrichtung.
Bevorzugt weist der Tisch unter der Arbeitsplatte einen Aufnahmebehäl
ter für ein Computersystem auf. Dieser Aufnahmebehälter kann beweg
bar sein. Besonders bevorzugt kann er für eine Zugänglichkeit von vorne
bewegbar sein, so dass das Computersystem erreichbar ist für Einstell
arbeiten odgl. oder das Einführen von Datenträgern. Aus Sicherheits
gründen ist es von Vorteil, wenn der Aufnahmebehälter schließbar ist,
insbesondere mit einer Schließeinrichtung verschließbar ist. So ist er
zum einen vor Verschmutzung und zum anderen vor Beschädigungen
geschützt.
Weiters umfasst die Erfindung eine Trägereinrichtung für einen Flach
bildschirm mit Einrichtungen zum Anbringen der Trägereinrichtung an
einen Tisch, insbesondere einen Schülertisch, wobei der Tisch eine Ar
beitsplatte und ein Gestell zum Tragen der Arbeitsplatte aufweist und
wobei die Trägereinrichtung derart ausgebildet ist, dass der Flachbild
schirm mittels der Trägereinrichtung zwischen einer Verstauposition in
eine Arbeitsposition bewegbar ist. Dadurch ist es möglich, Tische, ins
besondere Schülertische, mit dieser Trägereinrichtung nachzurüsten.
Die Nachrüstung kann bevorzugt ohne wesentliche Veränderung der
Arbeitsplatte durch Aussägen von Einschnitten oder Ausnehmungen
durchführbar sein. Die Trägereinrichtung kann so ausgebildet sein, wie
es vorstehend beschrieben wurde.
Die beschriebenen Merkmale und weitere Merkmale der Erfindung er
geben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Aus
führungsformen in Verbindung mit den Unteransprüchen und den Zeich
nungen. Hierbei können die einzelnen Merkmale jeweils für sich oder zu
mehreren in Kombination miteinander verwirklicht sein.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt
und werden im Folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbei
spiels der Erfindung mit horizontal beweglicher Schublade;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungs
beispiels der Erfindung mit vertikal beweglicher Schubla
de;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht eines dritten Ausführungsbei
spiels der Erfindung mit versenkbarer Trägereinrichtung;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines vierten Ausführungs
beispiels der Erfindung mit einachsig umklappbarem Trä
ger;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines fünften Ausführungs
beispiels der Erfindung mit bogenartig verschwenkbarem
Träger;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines sechsten Ausführungs
beispiels der Erfindung mit um eine Seitenkante des Ti
sches umklappbarem Träger,
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht eines siebten Ausführungs
beispiels der Erfindung mit an einer Seitenkante der Ar
beitsplatte angeordnetem vertikal beweglichen Träger,
Fig. 8 eine Seitenansicht eines achten Ausführungsbeispiels mit
einer Führungseinrichtung mit eine Parallelmechanik im
hochgezogenen Zustand,
Fig. 9 eine Ansicht des Ausführungsbeispiels aus Fig. 8 im ver
senkten Zustand und
Fig. 10 das Ausführungsbeispiel aus Fig. 8 in Schrägdarstellung.
Fig. 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Tisches 11. Der Tisch 11 besteht im Wesentlichen aus einem Gestell 12
und einer Arbeitsplatte 13. Am Tisch 11 ist eine Trägereinrichtung 14
zum Tragen eines Flachbildschirmes 15 angebracht.
Das Gestell 12 kann, wie in den Fig. 1 bis 7 dargestellt, beispiels
weise mit zwei parallel zueinander angeordneten L-förmigen Füßen 16
ausgestattet sein, die über eine horizontal zum Boden verlaufende Tra
verse (nicht dargestellt) verbunden sind. Als Standfüße sind zwei hori
zontal zum Boden verlaufende Stangen 17 vorgesehen, an denen je
weils ein zweiholmiger Vertikalabschnitt 18, befestigt, beispielsweise
angeschweißt ist. Diese Ausführungsform des Gestells 12 bietet den am
Tisch sitzenden Personen einen großen Fußraum und ist sehr kippsicher
und verwindungssteif. Es sind im Rahmen der Erfindung auch andere
Gestellsysteme möglich, zum Beispiel mit Höhenverstellung.
Die Arbeitsplatte 13 ist auf dem Gestell 12, insbesondere auf der Tra
verse des bevorzugten Gestellsystems, starr oder neigungsverstellbar
befestigt. Die ebene Oberseite der Arbeitsplatte 13 bildet eine ebene
Arbeitsfläche 19. In bevorzugter Ausführung bietet der Tisch zwei Per
sonen Platz. Es sind aber auch Ein- oder Mehrsitzer denkbar. Wie er
wähnt ist der Tisch vorzugsweise ein Schülertisch. In zweisitziger Aus
führung bildet die Arbeitsplatte 13 eine vorzugsweise rechteckige Ar
beitsfläche 19, die beispielsweise eine Tiefe von 550 mm bis 650 mm
und eine Breite von 1150 mm bis 1350 mm hat. Die Arbeitsplatte 12 hat
eine zur Benutzerseite hin gewandte vordere Kante 20.
In der in Fig. 1 dargestellten ersten Ausführungsform des Tisches 11
ist die Trägereinrichtung 14 an der Unterseite der Arbeitsplatte 13 zum
Beispiel durch Schrauben angebracht. Die Trägereinheit 14 umfasst im
Wesentlichen einen flachen Schubkasten 21 und einen Träger 22 zur
Aufnahme des Flachbildschirmes 15. Der Schubkasten 21 ist an zwei an
der Unterseite der Arbeitsplatte befestigten Führungsschienen (nicht
dargestellt) horizontal beweglich geführt. Im Gegensatz zu her
kömmlichen Schubladen öffnet sich die Schublade 21 nach hinten, d. h.
zu der dem Benutzer abgewandten Rückseite des Tisches. Der Träger
22 ist am Schubkasten, insbesondere an den Seitenwänden des Schub
kastens 21, um eine horizontale, im Wesentlichen parallel zur Vorder-
und Hinterkante der Arbeitsplatte verlaufende Schwenkachse schwenk
bar gelagert. Der Träger 22 ist L-förmig ausgebildet, wobei ein langer
Schenkel des Trägers die Rückwand 23 und ein kurzer Schenkel des
Trägers 22 eine Auflage 24 für den Flachbildschirm 15 bildet. Der Flach
bildschirm 15 ist mittels einer Schraub-, einer Clipverbindung oder der
gleichen mit der Auflage 24 und gegebenenfalls mit der Rückwand 23
des Trägers 22 verbunden. Der Schubkasten 21 bildet einen Stauraum
25, der zur Aufbewahrung des Trägers 22 samt Flachbildschirm 15, der
Tastatur 26 und anderer Peripheriegeräte, wie Maus oder dergleichen
geeignet ist. Die Schublade ist dabei so klein dimensioniert, dass die
aufnehmbaren Gegenstände gerade hineinpassen, ohne dass große
Leerräume bleiben. Entsprechend kann die Breite weniger als 5% bis
10% größer als die Breite des aufzunehmenden Flachbildschirmes und
die Höhe weniger als 10% bis 20% größer als die senkrecht zur Bild
schirmfläche gemessene Tiefe des Flachbildschirmes sein. Typische
Maße liegen zum Beispiel zwischen ca. 10 cm und 15 cm Höhe und ca.
30 cm bis 50 cm Breite.
Fig. 2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel des Tisches 11. Im Unter
schied zum ersten Ausführungsbeispiel ist hierbei die Trägereinrichtung
14 senkrecht zur Arbeitsplatte 13 an deren Unterseite angeordnet. Zur
Trägereinrichtung 14 gehört ein kastenartiger Behälter, der als Ein
schubkasten 27 dient und im Bereich der Hinterkante 28 der Tischplatte
13 senkrecht nach unten ragend starr an der Arbeitsplatte befestigt ist.
Die Arbeitsplatte 13 hat einen nach hinten offenen Einschnitt, der zum
Inneren des Einschubkastens 27 führt. Der Einschubkasten 27 schliept
bündig mit der Hinterkante 28 der Arbeitsplatte 13 ab. Der Einschubka
sten 27 besitzt Führungselemente, beispielsweise Führungsschienen,
zum Führen eines Trägers 22, an dem der Flachbildschirm 15 befestigt
ist. Durch eine vertikale Linearbewegung senkrecht zur Arbeitsplatte 13
kann der Träger 22 in den Einschubkasten 27 ein- oder ausgefahren
werden. Der für das zweite Ausführungsbeispiel des Tisches 11 vorge
sehene Träger ist im Querschnitt U-förmig ausgebildet. Er besitzt eine
Rückwand 23, sowie eine Auflage 24, an denen der Flachbildschirm 15
befestigt werden kann. Weiterhin besitzt der Träger eine Abdeckung 29,
die in eingefahrenem Zustand des Trägers 22 genau in den Einschnitt
der Arbeitsplatte 13 passt und bündig mit der Hinterkante 28 der Ar
beitsplatte 13 abschließt. Die im eingefahrenen Zustand des Trägers 22
entstehenden Fugen zwischen der Abdeckung 29 und der Arbeitsplatte
13 sind mittels geeigneter Dichtung flüssigkeitsdicht abgedichtet.
Fig. 3 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel des Tisches 11. Im Unter
schied zu den vorhergehend beschriebenen Ausführungsbeispielen ist
hierbei der Flachbildschirm 15 in einer kastenförmigen Ausnehmung 30
der Arbeitsplatte 13 versenkbar. Der Kasten ist an der Unterseite der
Arbeitsplatte 13 parallel zu dieser befestigt. Der Kasten liegt mittig zur
vorderen Kante 20 und zur Hinterkante 28 der Arbeitsplatte 13. Die Aus
nehmung 30 ist durch Hochklappen einer an der Oberseite der Arbeits
platte 13 schwenkbar gelagerten Klappe 31 zugänglich. Danach kann
der Träger 22, der schwenkbar an einer Seitenwand der kastenförmigen
Ausnehmung 30 gelagert ist, durch Verschwenken in Richtung der Hin
terkante 28 der Arbeitsplatte 13 aufgestellt werden. Um eine geschlos
sene Arbeitsfläche 19 herzustellen, wird die Ausnehmung 30 mit der
Klappe 31 verschlossen, so dass eine geschlossene, ebene Arbeitsflä
che 19 entsteht.
Fig. 4 zeigt eine vierte Ausführungsform des Tisches 11. Im Unter
schied zu den vorhergehenden Ausführungsbeispielen hat die Trä
gereinrichtung 14 einen Träger 22, der an der Arbeitsplatte 13 angelenkt
ist. Der Träger 22 kann um eine durch die Hinterkante 28 der Arbeits
platte 13 gebildete Schwenkachse (nicht dargestellt) schwenken. Um zu
gewährleisten, dass der Träger 22 mit der Hinterkante 28 der Arbeits
platte 13 bündig abschließt, kann die Schwenkachse 35 parallel in glei
cher Höhe in Richtung der Vorderkante der Arbeitsplatte 13 ausgerichtet
sein. Um den Flachbildschirm 15 vor Verschmutzungen und Beschädi
gung zu schützen, kann eine Schutzabdeckung 32 vorgesehen sein, in
die der Flachbildschirm 15 bei Nichtgebrauch eingeschwenkt wird.
Fig. 5 zeigt ein fünftes Ausführungsbeispiel des Tisches 11. Die Trä
gereinrichtung 14 hat einen Träger 22, der bogenartig um die Hinterkan
te 28 der Arbeitsplatte 13 mittels Linearführungseinrichtungen führbar
ist. Dies kommt einer Schwenkbewegung um die Hinterkante 28 der Ar
beitsplatte 13 gleich. Bei der Überführungsbewegung zwischen der links
gezeigten Verstauposition und der rechts gezeigten Arbeitsposition än
dert sich jedoch die senkrechte Ausrichtung des Trägers 22 in Bezug auf
die Bewegungsachsen nicht.
Fig. 6 zeigt ein sechstes Ausführungsbeispiel des Tisches 11. Die Trä
gereinrichtung 14 besitzt einen als Kasten 36 ausgebildeten Träger 22,
der senkrecht zur Arbeitsplatte 13 an deren Unterseite angeordnet ist.
Der Flachbildschirm (nicht dargestellt) ist am Kasten 36 befestigt. Der
Kasten 36 ist horizontal zur Arbeitsplatte 13 und parallel zur Hinterkante
28 des Tisches verfahrbar. Der Kasten 36 ist zusätzlich um eine
Schwenkachse an einer eine Schmalseite des Tisches 11 bildenden Sei
ten kante 38 verschwenkbar.
Fig. 7 zeigt ein siebtes Ausführungsbeispiel des Tisches 11. Im Unter
schied zu den vorhergehend beschriebenen Ausführungsbeispielen ist
die Trägereinrichtung 14 an einer Seitenkante 38 der Arbeitsplatte 13
angeordnet. Wie in der in Fig. 2 dargestellten zweiten Ausführungsform
hat die Trägereinrichtung einen Einschubkasten 27, der senkrecht nach
unten ragend starr an der Arbeitsplatte 13 befestigt ist. Der Träger 22 für
den Flachbildschirm (nicht dargestellt) ist im Querschnitt U-förmig aus
gebildet und schliept im eingefahrenen Zustand bündig mit der Schmal
seite der Arbeitsplatte ab. Im ausgefahrenen Zustand ist der Träger 22
um eine senkrecht zur Arbeitsplatte 13 ausgerichteten Schwenkachse
im hinteren Eckbereich der Platte 19 verschwenkbar.
In Fig. 8 ist eine achte Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Dies
ist ein Tisch 11, bestehend aus einer Arbeitsplatte 13, einem Gestell 12
sowie einer Parallelmechanik 40 mit einer Trägereinrichtung 14 für den
Flachbildschirm 15. Das Gestell 12 besteht aus einem Fuß 17 sowie ei
nem senkrechten Rohr 42, welches wiederum die Arbeitsplatte 13 trägt.
Es ist zu erkennen, wie im unteren Bereich das senkrechte Rohr 42
zweigeteilt ist und mit einer Lochrasterung 41 versehen ist. Damit kann
eine Höhenverstellung des senkrechten Rohres 42 und somit des Ge
stells 12 bzw. des gesamten Tisches 11 auf einfache Art und Weise er
folgen.
Unterhalb des vorderen Bereichs der Arbeitsplatte 13 ist ein Unterfach
43 angeordnet, in dem Unterlagen, eine Computertastatur oder derglei
chen abgelegt sein können. Dieses Unterfach kann auch mit einer Aus
ziehmechanik versehen werden, um nach vorne ausgezogen zu werden,
beispielsweise um eine Tastatur ergonomisch zu platzieren. Somit ist
der in Fig. 8 dargestellte Tisch 11 im wesentlichen wie ein bekannter
Tisch ausgebildet.
Seitlich an dem senkrechten Rohr 42 ist die Parallelmechanik 40 ange
schlagen. Sie besteht aus einer oberen Gelenkstange 45 mit Gelenk
punkten 46 und 47 sowie einer unteren Gelenkstange 49 mit Gelenk
punkten 50 und 51. Über die Gelenkpunkte 47 und 51 sind die Gelenk
stangen 45 und 49 mit der Trägereinrichtung 14 bzw. einem Trägerrah
men 53 gelenkig verbunden. Dieser Trägerrahmen 53 trägt an seiner zu
der Arbeitsplatte 13 hin weisenden Seite den Flachbildschirm 15.
Wie zu erkennen ist, verlaufen die Gelenkstangen 45 und 49 nicht exakt
parallel, sondern in einem Winkel von ca. 4° zueinander, welcher einge
zeichnet ist. Außerdem ist die untere Gelenkstange 45 etwas kürzer
ausgebildet Dies führt bei der in Fig. 8 dargestellten Arbeitsposition 34
zu der Schrägstellung des Trägerrahmens 53 samt Flachbildschirm 15
mit Neigung nach hinten. Wie aus Fig. 9 zu entnehmen ist, ist in der
nach unten geführten Verstauposition 33 der Trägerrahmen 53 samt
Flachbildschirm 15 senkrecht verlaufend.
Zur Unterstützung der Bewegung des Trägers 14, insbesondere zur
Dämpfung der Bewegung sowie zur Gewichtskompensation, ist eine
Gasdruckfeder 55 vorgesehen. Diese greift einerseits an der oberen Ge
lenkstange 45 und andererseits an einem mit dem Gestell 12 verbunde
nen unteren Seitenblech 56 an. Hinter dem Seitenblech 56 kann ein Auf
nahmebehälter 57 angeordnet sein, wie er aus Fig. 10 hervorgeht.
Wie zu erkennen ist, ist die Befestigung der Gasdruckfeder 55 an dem
Seitenblech 56 über einen Längsschlitz 58 realisiert. Dabei ist der untere
Befestigungspunkt der Gasdruckfeder 55 innerhalb dieses Längsschlit
zes 58 verstellbar, beispielsweise mittels einer Befestigungsschraube.
Über eine Verstellung kann der Anlenkwinkel der Gasdruckfeder 55 und
somit deren Krafteinwirkung auf die Parallelmechanik 40 bzw. die obere
Gelenkstange 45 eingestellt werden. Ebenso kann damit die Einstellung
eines oder mehrerer sogenannter Totpunkte der Bewegung vorgenom
men werden. Dies sind solche Punkte, bei denen ein Übergang von ei
ner Bremsung zu einer Verstärkung der Bewegung der Parallelmechanik
40 stattfindet. In Fig. 8 ist die Gasdruckfeder 55 ausgefahren dargestellt,
in Fig. 9 in der Verstauposition 33 ist sie zusammengedrückt.
Zumindest einer der Gelenkpunkte 46 oder 47 bzw. 50 oder 51 kann in
Bezug auf das senkrechte Rohr 42, den Trägerrahmen 53 oder eine der
Gelenkstangen 45 oder 49 einstellbar sein. Auf diese Art und Weise
kann die wirksame Länge einer Gelenkstange verändert werden. Somit
kann auch eine Änderung der Geometrie, insbesondere hinsichtlich der
Stellung bzw. Neigung zur Senkrechten erfolgen.
Wie aus Fig. 9 zu entnehmen ist, überragt von der Trägereinrichtung 14
nur der obere Teil des Trägerrahmens 53 die Arbeitsplatte 13. An dieser
Trägereinrichtung kann ein Handgriff angeordnet sein oder, wie darge
stellt, der Trägerrahmen 53 dient selber als Handhabe für die Schwenk
bewegung.
Die Bewegung, die mit dieser Parallelmechanik 40 durchgeführt wird, ist
eine Kombination von einer Linear- mit einer Schwenkbewegung. Dabei
wird zweifach geschwenkt.
Fig. 10 zeigt den Tisch 11 aus Fig. 8 bzw. Fig. 9 in Schrägdarstellung.
Daraus ist insbesondere erkennbar, wie die beiden Flachbildschirme 15
in der Arbeitsposition 34 über die Arbeitsplatte 13 ragen. Des weiteren
ist die Parallelmechanik 40 mit den beiden Gelenkstangen 45 und 49,
die am Trägerrahmen 53 angeschlagen sind, zu erkennen. Der Träger
rahmen 53 weist dabei eine die Flachbildschirme 15 nach hinten abde
ckende Verblendung 60 auf. Diese dient zum einen zur Befestigung der
Flachbildschirme 15 sowie weiterer Einrichtungen, beispielsweise einer
Halterung 61 für eine Maus, wie neben dem linken Flachbildschirm 15
dargestellt. Die Verblendung 60 kann unterschiedliche Befestigungs
möglichkeiten für unterschiedliche Arten und Größen von Flachbild
schirmen 15 aufweisen. Bevorzugt besteht sie dazu aus einem Loch
blech odgl., bei dem durch verschiedene Löcher Befestigungsschrauben
oder dergleichen geführt sein können.
Unter der Arbeitsplatte 13 ist jeweils ein Aufnahmebehälter 57 darge
stellt, wobei der linke Aufnahmebehälter 57 ein Schloß 63 zum Ver
schließen eines darin angeordneten Computersystems aufweist.
Wird der Flachbildschirm 15 nicht benötigt, befindet er sich bei allen be
schriebenen Ausführungsformen in einer Verstauposition 33, in der er
vor Verschmutzungen und Beschädigungen geschützt ist. Mittels der
Trägereinrichtung 14 läßt sich der Flachbildschirm schnell in eine Ar
beitsposition 34, vorzugsweise an der Hinterkante 28 der Arbeitsplatte
13 bringen.
In der ersten Ausführungsform befindet sich der Flachbildschirm in sei
ner Verstauposition 33 innerhalb des Schubkastens 21, der an der Un
terseite der Arbeitsplatte 13 horizontal beweglich geführt ist. Um den
Flachbildschirm 15 in seine Arbeitsposition 34 zu bringen, wird der
Schubkasten 21 vom Benutzer in Richtung Hinterkante 28 der Arbeits
platte 13 gedrückt, so dass der Stauraum 25 des Schubkastens 21 frei
zugänglich wird. Der Träger 22 mit dem Flachbildschirm 15, der sich im
eingeklappten Zustand in dem Stauraum 25 befindet, wird dann durch
eine Schwenkbewegung aufgestellt. Als nächstes kann die Tastatur 26,
die sich unterhalb des Trägers im Stauraum 25 befindet, entnommen
werden und auf die Arbeitsplatte gestellt werden. Der Schubkasten 21
mitsamt dem aufgestellten Träger 22 kann sodann in seine ursprüngli
che Position unterhalb der Arbeitsplatte 13 zurückgezogen werden, bis
der Träger 22 mit dem Flachbildschirm an der Hinterkante 28 der Ar
beitsplatte 13 anstösst. Dabei stützt sich die Auflage 24 auf der Arbeits
platte 13 ab und verhindert ein unbeabsichtigtes Nachvorneklappen des
Trägers 22.
Bei der zweiten Ausführungsform befindet sich der Flachbildschirm 15
zunächst in seiner Verstauposition 33 innerhalb des starr an der Unter
seite der Arbeitsplatte 13 angebrachten Einschubkastens 27. Der Ein
schubkasten 27 steht senkrecht zur Arbeitsplatte 13. Um den Flachbild
schirm in Arbeitsposition 34 zu bringen, wird der Träger 22 mit dem
Flachbildschirm 15 durch eine Vertikalbewegung senkrecht zur Arbeits
platte aus dem Einschubkasten 27 herausgezogen, bis er am Ende der
im Einschubkasten 27 befindlichen Führungsschienen (nicht dargestellt)
einrastet. Um das unbeabsichtigte Einfahren des Trägers 22 mitsamt
dem Flachbildschirm 15 zu verhindern, ist eine Federunterstützung vor
gesehen. Die Tastatur 26 befindet sich zwischen dem Flachbildschirm
und der Rückwand 23 des Trägers 22 (gestrichelte Linie) und kann he
rausgenommen und an den geeigneten Platz gestellt werden.
Bei der dritten Ausführungsform befindet sich der Flachbildschirm 15
zunächst in seiner Verstauposition 33 in der kastenförmigen Ausneh
mung 30 in der Arbeitsplatte 13. Zunächst wird die Klappe 31 aufge
klappt, so dass der Träger 22 und der daran befestigte Flachbildschirm
15 zugänglich sind. Der Träger 22 mitsamt dem Flachbildschirm 15 kann
durch eine einfache Schwenkbewegung in seine Arbeitsposition 34 auf
gestellt werden. Danach wird die Tastatur 26 entnommen und an die
geeignete Position auf der Arbeitsplatte 13 gestellt. Als letzten Schritt
kann die Klappe 31 wieder heruntergeklappt werden, so dass die Aus
nehmung 30 wieder verschlossen wird und die Arbeitsplatte 13 eine
durchgängige Arbeitsfläche 19 hat.
Bei der vierten Ausführungsform befindet sich der Flachbildschirm 15
zunächst in seiner Verstauposition 33 unterhalb der Arbeitsplatte 13. Um
ein Verschmutzen beziehungsweise Beschädigungen des Flachbild
schirmes 15 zu verhindern, ist dieser mit einer Schutzabdeckung 32 ab
gedeckt. Um den Flachbildschirm in seine Arbeitsposition 34 zu bringen,
wird zunächst die Schutzabdeckung abgezogen oder weggeklappt. Der
Träger 22 mitsamt dem Flachbildschirm 15 kann durch eine Schwenk
bewegung um die Schwenkachse 35, die parallel zur Hinterkante 28 der
Arbeitsplatte 13 liegt, in seine Arbeitsposition 34 nach oben auf die Ar
beitsplatte 13 geschwenkt und in dieser Stellung arretiert werden.
Bei der fünften Ausführungsform befindet sich der Flachbildschirm 15
zunächst in seiner Verstauposition 33 in einem an der Unterseite der
Arbeitsplatte 13 angeordneten starren Einschubkasten 27. Der Träger
mit samt dem Flachbildschirm 15 wird zunächst mit Hilfe nicht gezeigter
horizontaler Führungsschienen parallel zur Arbeitsplatte aus dem star
ren Einschubkasten 27 herausgezogen, bis der Träger 22 vertikal, senk
recht zur Arbeitsplatte 13 beweglich ist. Danach wird der Träger 22 mit
samt dem Flachbildschirm 15 durch eine Vertikalbewegung senkrecht
zur Arbeitsplatte 13 nach oben in seine Arbeitsposition 34 geführt. Diese
Bewegung ist über vertikal verlaufende Schienen geführt. Um einen
bündigen Abschluß der Rückwand 23 des Trägers 22 mit der Hinterkan
te 28 der Arbeitsplatte 13 zu erhalten, kann der Träger 22 noch in Rich
tung der Vorderkante 20 der Arbeitsplatte zum Benutzer hin horizontal
verschoben werden. In dieser Arbeitsposition ist der Träger 22 kippsi
cher auf der Platte 13 abgestützt.
Insbesondere dann, wenn die Tische 11 Kopf an Kopf bzw. Hinterkante
28 an Hinterkante 28 gestellt werden, was in Schulklassen nicht unüb
lich ist, eignen sich die Ausführungsformen sechs und sieben.
Bei der sechsten Ausführungsform befindet sich der Flachbildschirm zu
nächst in seiner Verstauposition unterhalb der Arbeitsplatte 13. Um den
Flachbildschirm in seine Arbeitsposition 34 zu bringen, wir der Träger 22
zunächst unterhalb der Arbeitsplatte horizontal zur Arbeitsplatte 13 und
parallel zur Hinterkante der Arbeitsplatte linear zur Schmalseite hin
verschoben, bis er sich vollständig seitlich außerhalb der Arbeitsplatte
13 befindet. Danach wird der Träger 22 mitsamt dem Flachbildschirm
um 180° nach oben auf die Arbeitsplatte 13 in seine Arbeitsposition 34
geklappt.
Bei der siebten Ausführungsform (Fig. 7) befindet sich der Flachbild
schirm in seiner Verstauposition 33 innerhalb des starr an der Schmal
seite der Arbeitsplatte 13 angeordneten Einschubkastens 27. Um den
Flachbildschirm in Arbeitsposition 34 zu bringen, wird der Träger 22 mit
dem Flachbildschirm 15 durch eine Vertikalbewegung senkrecht zur Ar
beitsplatte 13 aus dem Einschubkasten 27 nach oben herausgezogen.
Dann wird der Träger um eine im Bereich der Hinterecke der Platte an
geordnete senkrechte Schwenkachse um 90° in Richtung Hinterkante 28
der Arbeitsplatte 13 in Arbeitsposition geschwenkt.
Bei der achten Ausführungsform wird der Flachbildschirm 15 nach oben
gezogen, wie aus den Fig. 8 und 9 hervorgeht. Das Schwenken findet
ausschliesslich im hinteren Bereich des Tisches 11 statt und stört somit
niemanden, der an dem Tisch sitzt und arbeitet.
Bei allen Ausführungsformen werden zur Überführung des Flachbild
schirmes bzw. seines Trägers zwischen Arbeits- und Verstauposition die
beschriebenen Linear- und/oder Schwenkbewegungen in umgekehrter
Reihenfolge ausgeführt.
Claims (30)
1. Tisch, insbesondere Schülertisch, mit einer Arbeitsplatte (13) und
einem Gestell (12) zum Tragen der Arbeitsplatte (13), gekenn
zeichnet durch mindestens eine Trägereinrichtung (14) für einen
Flachbildschirm (15), die derart ausgebildet ist, dass der Flach
bildschirm (15) mittels der Trägereinrichtung (14) zwischen einer
Verstauposition (33) und einer Arbeitsposition (34) bewegbar ist.
2. Tisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trä
gereinrichtung (14) an dem Gestell (12) befestigt ist, wobei vor
zugsweise das Gestell (12) und/oder die Trägereinrichtung (14) im
Bereich der Seiten des Tisches angeordnet ist.
3. Tisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Trägereinrichtung (14) derart ausgebildet ist, dass der Flachbild
schirm (15) in der Verstauposition (33) gegen Verschmutzung
und/oder Beschädigung geschützt ist.
4. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) derart ausgebildet
ist, dass sie in Verstauposition (33) einen, vorzugsweise unterhalb
einer durch die Arbeitsplatte (13) gebildeten Arbeitsfläche (19) und
oberhalb einer Standfläche des Tisches (11) gelegenen, Stauraum
(25) für den Flachbildschirm (15) bildet.
5. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) derart ausgebildet
ist, dass der Flachbildschirm (15) in Arbeitsposition (34) im für
Bildschirmarbeiten geeigneten Abstand von einem Benutzer posi
tionierbar ist, vorzugsweise im Bereich einer einer Benutzerseite
gegenüberliegenden Hinterkante (28) des Tisches (11).
6. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) derart ausgebildet
ist, dass der Flachbildschirm (15) in Arbeitsposition (34) festgelegt
oder festlegbar ist.
7. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) mindestens einen
Träger (22) zum Tragen des Flachbildschirmes (15) und mindes
tens eine Führungseinrichtung zur Zwangsführung des Trägers
(22) zwischen der Verstauposition (33) und der Arbeitsposition
(34) aufweist.
8. Tisch nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Flach
bildschirm (15) am Träger (22) lösbar befestigbar ist.
9. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) derart ausgebildet
ist, dass der Flachbildschirm (15) zwischen der Verstauposition
(33) und der Arbeitsposition (34) verschwenkbar ist, vorzugsweise
durch eine einachsige Schwenkbewegung.
10. Tisch nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Füh
rungseinrichtung eine Parallelmechanik (40) aufweist, wobei die
Führungseinrichtung vorzugsweise mindestens zwei Gelenkstan
gen (45, 49) aufweist, die vorzugsweise übereinander angeordnet
sind, wobei sie insbesondere in einem Winkel zwischen 0° und
10° zueinander verlaufen.
11. Tisch nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Ge
lenkstangen (45, 49) unterschiedliche Längen aufweisen, wobei
vorzugsweise eine untere Gelenkstange (49) kürzer ist als eine
obere Gelenkstange (45), wobei insbesondere die wirksame Län
ge zumindest einer Gelenkstange einstellbar ist.
12. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) einen Träger (22)
aufweist, der mit einer, insbesondere einstellbaren, Änderung sei
ner Ausrichtung von einer an der Unterseite der Arbeitsplatte (13)
befindlichen Verstauposition (33) in eine oberhalb der Arbeitsplat
te (13) befindliche Arbeitsposition (34) geführt bewegbar ist, wobei
vorzugsweise die Änderung der Ausrichtung ein Kippen der Flä
che des Flachbildschirms in der Arbeitsposition (34) nach hinten
um einen Winkel zwischen 0° und 15° ist.
13. Tisch nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) derart ausgebildet ist,
dass der Flachbildschirm (15) durch eine vorzugsweise geradlini
ge Linearbewegung der Trägereinrichtung (14) zwischen seiner
Arbeitsposition (33) und seiner Verstauposition (34) überführbar
ist.
14. Tisch nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) derart ausgebildet ist,
dass der Flachbildschirm (15) durch eine kombinierte Linear- und
Schwenkbewegung der Trägereinrichtung (14) zwischen Verstau
position (33) und Arbeitsposition (34) überführbar ist.
15. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Trägereinrichtung einen zumindest in der
Verstauposition (33) unterhalb der Arbeitsfläche (19) der Arbeits
platte (13) angeordneten Schubkasten (21) umfasst, in der ein
Träger (22) für einen Flachbildschirm (15) unterbringbar oder un
tergebracht ist.
16. Tisch nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der
Schubkasten (21) horizontal verschiebbar an der Unterseite der
Arbeitsplatte (13) angeordnet und vorzugsweise zu der benutzer
abgewandten Rückseite des Tisches öffenbar ist.
17. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) einen im Wesentli
chen vertikal und/oder senkrecht zur Arbeitsplatte verschiebbaren
Träger aufweist, der vorzugsweise in einen an der dem Benutzer
abgewandten Rückseite des Tisches (11) starr angeordneten Ein
schubkasten (27) einschiebbar ist.
18. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Trägereinrichtung (14) in eine Ausneh
mung (30) der Arbeitsplatte (13) versenkbar ist.
19. Tisch nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeich
net, dass die Trägereinrichtung (14) einen Träger (22) aufweist,
der an der Arbeitsplatte (13) angelenkt und um eine, insbesondere
parallel zur Hinterkante (28) der Arbeitsplatte (13) verlaufende, ho
rizontale Schwenkachse verschwenkbar ist.
20. Tisch nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeic
hnet, dass die Trägereinrichtung (14) einen Träger (22) aufweist,
der im wesentlichen ohne Änderung seiner Ausrichtung von einer
an der Unterseite der Arbeitsplatte (13) befindlichen Verstauposi
tion (33) in eine oberhalb der Arbeitsplatte (13) befindliche Ar
beitsposition (34) geführt bewegbar ist.
21. Tisch nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeich
net, dass die Trägereinrichtung (14) einen parallel zur Hinterkante
(28) der Arbeitsplatte (13) horizontal verschiebbaren Träger (22)
aufweist, der um eine parallel zu einer Seitenkante (38) der Ar
beitsplatte (13) verlaufende horizontale Schwenkachse
verschwenkbar ist.
22. Tisch nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeich
net, dass die Trägereinrichtung (14) an einer insbesondere senk
recht zur Vorder- bzw. Hinterkante (20, 28) ausgerichteten Seiten
kante (38) des Tisches angeordnet ist und einen vertikal und/oder
senkrecht zur Arbeitsplatte (13) verschiebbaren Träger 22 auf
weist, der um eine senkrecht zur Arbeitsplatte verlaufende
Schwenkachse verschwenkbar ist.
23. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, dass er eine Federeinrichtung aufweist, die für eine
Arretierung in der Verstauposition (33) und/oder der Arbeitspositi
on (34) ausgebildet ist, wobei die Federeinrichtung vorzugsweise
eine Gasdruckfeder ist.
24. Tisch nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Fe
dereinrichtung derart an der Trägereinrichtung angreift, dass das
Gewicht der Trägereinrichtung zumindest teilweise in einem Be
reich zwischen Verstauposition (33) und Arbeitsposition (34) kom
pensiert ist.
25. Tisch nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Fe
dereinrichtung einen bestimmten Wirkwinkel aufweist, mit dem sie
auf die Trägereinrichtung (14) einwirkt, wobei vorzugsweise dieser
Wirkwinkel verstellbar ist, insbesondere über wenigstens einen
Anlenkpunkt der Federeinrichtung.
26. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, dass unter der Arbeitsplatte (13) ein Aufnahmebe
hälter (57) für ein Computersystem angeordnet ist, wobei dieser
Aufnahmebehälter insbesondere bewegbar ist, vorzugsweise für
eine Zugänglichkeit von vorne bewegbar ist.
27. Tisch nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Auf
nahmebehälter (57) schließbar ist, insbesondere mit einer
Schließeinrichtung (63) verschließbar ist.
28. Tisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, dass der Flachbildschirm (15) in seiner
Verstauposition (33) sicherbar und/oder abschließbar ist,
insbesondere mit einer Schließeinrichtung abschließbar ist.
29. Trägereinrichtung für einen Flachbildschirm (15) mit Einrichtungen
zum Anbringen der Trägereinrichtung (14) an einen Tisch (11),
insbesondere einen Schülertisch, wobei der Tisch (11) eine Ar
beitsplatte (13) und ein Gestell (12) zum Tragen der Arbeitsplatte
(13) aufweist, und wobei die Trägereinrichtung (14) derart ausge
bildet ist, dass der Flachbildschirm (15) mittels der Trägereinrich
tung (14) zwischen einer Verstauposition (33) und einer Arbeits
position (34) bewegbar ist.
30. Trägereinrichtung nach Anspruch 29, gekennzeichnet durch die
Merkmale des Kennzeichens von mindestens einem der Ansprü
che 2 bis 27.
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