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Die
Erfindung betrifft ein manuell betätigbares Spiel- und/oder Freizeitgerät, insbesondere
für Kinder
und Heranwachsende, mit mindestens einer Luftanströmungsfläche.
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Im
Stand der Technik sind die unterschiedlichsten Spiel- und/oder Freizeitgeräte, die
manuell betätigt
werden können,
bekannt. Es sind auch Spiel- und/oder Freizeitgeräte bekannt,
die eine Luftanströmungsfläche aufweisen.
So existieren bspw. Spiel- und/oder Freizeitgeräte, die als sogenannte Spiel-Fluggeräte ausgebildet
sind, bspw. mit Nylonseilen steuerbare Drachen, fernsteuerbare Modell-Motorflugzeuge
bzw. fernsteuerbare Modell-Segelflugzeuge, fernsteuerbare Modell-Mini-Helikopter oder dgl..
Allen diesen Spiel- und/oder Freizeitgeräten ist gemeinsam, dass diese
zumindest eine Luftanströmungsfläche besitzen,
die bspw. bei einem Drachen vzw. tuchartig ausgebildet ist, bei
einem Modell-Segelflugzeug
als Teil der Tragfläche
ausgebildet ist, und bei den erwähnten
Modell-Mini-Helikoptern als Teil der Rotorblätter ausgeführt ist. Mit Hilfe dieser Luftanströmungsfläche können die
Flugeigenschaften dieser als Fluggeräte ausgebildeten Spiel- und/oder
Freizeitgeräte
realisiert werden, bzw. hierdurch werden die Geräte, bspw. der Drachen, zumindest
teilweise von der Luftströmung/Wind
getragen.
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Allen
im Stand der Technik bekannten Spiel- und/oder Freizeitgeräten (Fluggeräten) ist
gemeinsam, dass diese mit Hilfsmitteln gesteuert werden. So werden
die sog. Drachen mit mindestens einer Nylonschnur, zumeist sogar
mit zwei als Nylonschnüre
ausgebildeten Steuerseilen entsprechend gesteuert, wobei die ferngesteuerten
Modell-Segel- und/oder Motorflugzeuge mit einer entsprechenden Fernsteuerung
und mit in dem Modell vorgesehenen Aktuatoren entsprechend ferngesteuert
werden. Dies gilt auch für
die ferngesteuerten Modell-Mini-Helikopter oder ähnliche Modell-Fluggeräte. Allen
im Stand der Technik bekannten Spiel- und/oder Freizeitgeräten, insbesondere
Fluggeräten
ist gemeinsam, dass diese im Anschaffungspreis, dies gilt insbesondere für die ferngesteuerten
Modell-Fluggeräte, besonders
kostenaufwendig sind und daher insbesondere für Kinder und/oder Heranwachsende
leider nur schwer erschwinglich sind.
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Durch
die
US 4281472 A ist
ein manuell betätigbares
Spiel- und/oder Freizeitgerät
der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bezeichneten Art bekannt.
Dieses bekannte Gerät
wird auf einem Finger des Benutzers aufgesteckt, wobei die Bewegung
des Fingers eine Luftströmung
erzeugt, die den Propeller des flugzeugartig ausgebildeten Gerätes in Bewegung
setzt. Besondere Geschicklichkeit ist hierfür nicht erforderlich. Insbesondere
wird die Fingergeschicklichkeit dabei nicht trainiert, da dieses
bekannte Gerät
fest mit dem Finger verbunden ist.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Spiel- und/oder
Freizeitgerät
anzugeben, das insbesondere die Geschicklichkeit der Finger und
der Hand des Benutzers trainiert und ohne großen Kostenaufwand herstellbar
ist.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmalen im kennzeichnenden Teil des Anspruchs
1 gelöst.
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Durch
eine Luftströmung,
die auf die Luftanströmungsfläche des
Spiel- und/oder Freizeitgerätes trifft,
wird eine Anströmkraft
erzeugt. Als Gegenkraft dient die durch die menschlichen Finger
ausgeübte Druckkraft.
Für den
Fall, dass dann das Spiel- und/oder Freizeitgerät boardähnlich ausgebildet ist, nämlich ein
plattenähnliches
Grundelement aufweist, kann nun das so gebildete Spiel- und/oder
Freizeitgerät
spielerisch mit den Fingern „geflogen" werden. Auch dies
soll durch die nachfolgende Beschreibung noch näher ausgeführt bzw. beschrieben werden.
Im Ergebnis ist jedoch ein sehr kostengünstiges Spiel- und/oder Freizeitgerät geschaffen,
mit dem insbesondere Kinder und Heranwachsende viel Spaß haben
können
und das Gefühl
und die Geschicklichkeit in den Fingern durch die Benutzung eines
derartigen Spiel- und/oder Freizeitgerätes extrem gesteigert werden
kann, was für
die Muskulatur der Hand vorteilhaft ist. Im Ergebnis sind die eingangs
beschriebenen Nachteile vermieden und eine Vielzahl von Vorteilen
erzielt.
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Es
gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten das
erfindungsgemäße Spiel-
und/oder Freizeitgerät auf
vorteilhafte Art und Weise auszugestalten und weiterzubilden. Hierfür darf zunächst auf
die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche verwiesen
werden. Im Folgenden sollen mehrere bevorzugte Ausführungsbeispiele
der Erfindung, nämlich
des Spiel- und/oder Freizeitgerätes,
im folgenden „Gerät" genannt, anhand
der folgenden Zeichnung und der dazugehörenden Beschreibung näher erläutert werden.
In der Zeichnung zeigt:
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1 das erfindungsgemäße Gerät im Flugeinsatz,
hier gesteuert durch die Druckkraft zweier menschlicher Finger in
einer schematischen perspektivischen Darstellung,
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2a und 2b eine erste Ausführungsform des Gerätes mit
einem ersten plattenähnlichen
Grundelement in einer schematischen Darstellung von oben und von
der Seite,
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3a und 3b eine zweite Ausführungsform des Gerätes mit
einem zweiten plattenähnlichen Grundelement
in einer schematischen Darstellung von oben und von der Seite,
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4a bis 4c eine dritte Ausführungsform des Gerätes mit
einem dritten plattenähnlichen
Grundelement in einer schematischen Darstellung von oben bzw. von
der Seite,
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5a und 5b eine vierte Ausführungsform des Gerätes mit
einem vierten plattenähnlichen Grundelement
in einer schematischen Darstellung von oben bzw. von der Seite,
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6a und 6b eine fünfte Ausführungsform des Gerätes mit
einem fünften
plattenähnlichen Grundelement
in einer schematischen Darstellung von oben bzw. von der Seite,
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7a bis 7d eine sechste Ausführungsform des Gerätes mit
einem sechsten plattenähnlichen Grundelement
in einer schematischen Darstellung von oben bzw. von der Seite,
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8a bis 8c eine siebte Ausführungsform des Gerätes mit
einem siebten plattenähnlichen Grundelement
in schematischer Darstellung von oben bzw. von der Seite,
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9a und 9b eine achte Ausführungsform des Gerätes mit
einem achten plattenähnlichen Grundelement
in schematischer Darstellung von oben und von der Seite,
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10a bis 10c eine neunte Ausführungsform des Gerätes mit
einem plattenähnlichen
neunten Grundelement in einer schematischen Darstellung von oben
und von der Seite,
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11a und 11b eine zehnte Ausführungsform des Gerätes mit
einem zehnten plattenähnlichen
Grundelement in schematischer Darstellung von oben und von der Seite,
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12a und 12b eine elfte Ausführungsform des Gerätes mit
einem elften plattenähnlichen
Grundelement in schematischer Darstellung von oben und von der Seite,
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13a und 13b eine zwölfte Ausführungsform des Gerätes mit
einem zwölften
plattenähnlichen
Grundelement in schematischer Darstellung von oben und von der Seite,
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14a und 14b eine dreizehnte Ausführungsform
des Gerätes
mit einem dreizehnten plattenähnlichen
Grundelement in schematischer Darstellung von oben und von der Seite,
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15a und 15b eine vierzehnte Ausführungsform
des Gerätes
mit einem vierzehnten plattenähnlichen
Grundelement in schematischer Darstellung von oben und von der Seite,
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16a bis 16c eine fünfzehnte Ausführungsform
des Gerätes
mit einem zweiteilig ausgebildeten Grundelement in schematischer
Darstellung von oben und von der Seite,
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17a bis 17c eine sechszehnte Ausführungsform
des Gerätes
mit einem sechszehnten plattenähnlichen
Grundelement in schematischer Darstellung von oben und von der Seite,
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18a und 18b ein vzw. als Stecksystem ausgebildetes
Gerät in
schematischer Darstellung von oben und von der Seite,
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18c bis 18f Teile des in den 18a und 18b dargestellten
Gerätes
in schematischer Darstellung von oben,
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19a bis 19c ein weiteres Ausführungsbeispiel für ein Gerät bzw. ein
erstes Bindungselement für
das in den 2 bis 18 dargestellte Gerät in schematischer
Darstellung von oben, teilweise geschnitten von der Seite und in
perspektivischer Darstellung,
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20a bis 20c ein weiteres Ausführungsbeispiel für ein Gerät bzw. ein
zweites Bindungselement für
das in den 2 bis 18 dargestellte Gerät in schematischer
Darstellung von oben, teilweise geschnitten von der Seite und perspektivischer
Darstellung,
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21a und 21b ein weiteres Ausführungsbeispiel für ein Gerät bzw. ein
drittes Bindungselement für
das in den 2 bis 18 dargestellte Gerät in schematischer
Darstellung von oben und von der Seite,
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22a bis 22c ein weiteres Ausführungsbeispiel für ein Gerät bzw. ein
viertes Bindungselement für
in den 2 bis 18 dargestellte Gerät in schematischer
Darstellung von oben, teilweise geschnitten von der Seite und in
perspektivischer Darstellung und
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23a und 23b ein weiteres Ausführungsbeispiel für ein Gerät bzw. ein
fünftes
Bindungselement für
das in den 2 bis 18 dargestellte Gerät in schematischer
Darstellung von oben und von der Seite.
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Die 1 bis 23 zeigen zumindest teilweise das Spiel-
und/oder Freizeitgerät 1,
welches im folgenden allgemein als „Gerät" bezeichnet wird. Die 1 bis 18 zeigen
im wesentlichen den Einsatz, bzw. die Verwendung eines Gerätes 1 bzw.
dessen unterschiedliche mögliche
Ausführungsformen.
sowie Bestandteile (vgl. 18).
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Die 19 bis 23 zeigen einerseits weitere Ausführungsformen
eines Gerätes 1,
die hier dargestellten „Elemente" können aber
auch als sog. „Bindungselemente", also Zusatzteile
für entsprechende in
den 2 bis 18 dargestellten Geräte 1 verwendet werden,
was im folgenden noch näher
erläutert
werden darf. Im Einzelnen darf nunmehr zunächst folgendes ausgeführt werden:
Die 1 bis 23 zeigen zunächst ein manuell bedienbares
Spiel- und/oder Freizeitgerät 1,
im folgenden nur noch einfach als „Gerät 1" bezeichnet. Das
Gerät 1 kann
insbesondere von Kindern und Heranwachsenden verwendet bzw. angewendet
werden. Das Gerät 1 weist
mindestens eine Luftanströmungsfläche 2 auf.
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Die
eingangs beschriebenen Nachteile werden nun dadurch vermieden bzw.
es ist nunmehr ein kostengünstiges
Gerät 1 dadurch
geschaffen, dass das Gerät 1 derart
ausgeführt
und/oder ausgebildet ist, dass es durch die durch mindestens einen menschlichen
Finger, hier vorzugsweise zwei menschliche Finger 3 und 4 ausgeübte Druckkraft gegenüber einer
aus einer auf die Luftanströmungsfläche 2 auftreffenden
Luftströmung 5 resultierenden Anströmkraft FA steuerbar ist. Dies ist nun in der 1 entsprechend dargestellt.
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1 zeigt – von links kommend – eine Luftströmung 5,
hier eine Windanströmung.
Das Gerät 1 ist
im wesentlichen boardähnlich
ausgebildet und weist mindestens ein plattenähnliches ausgeführtes Grundelement 6 auf. 1 zeigt, wie die Luftströmung 5 von
links kommend auf die Unterseite des plattenähnlich ausgeführten Grundelementes 6 trifft und
hierdurch eine Anströmkraft
Fa, vorzugsweise die hier dargestellte Auftriebskraft FA erzeugt
wird. Durch die beiden menschlichen Finger 3 und 4 wird auf
die Oberseite des Grundelementes 6 eine gegenüber der
Anströmkraft
Fa wirkende Druckkraft erzeugt. Je nachdem, wie stark nun das Verhältnis der gegeneinander
wirkenden Kräfte
ist, bzw. auch in welche Richtung diese wirken bzw. an welcher Stelle diese
auf das Grundelement 6 aufgebracht werden, werden nun bestimmte „Flugbewegungen" des Gerätes 1 erzeugt.
Anders ausgedrückt
das Gerät 1 ist
mit Hilfe der über
die menschlichen Finger 3 und 4 ausgeübten Druckkraft
gegenüber
der Luftströmung 5 entsprechend
steuerbar und daher in gewisser Weise „flugfähig".
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Die 1 zeigt, dass das Gerät 1 als
eine Art „Air-Surfbrett" ausgebildet ist,
was gegenüber
einer Luftströmung 5 bewegt
wird. Hierzu weist das Grundelement 6 eine der Luftströmung 5 zugewandte
erste Seite 6a (Unterseite) und eine der Luftströmung 5 abgewandte
zweite Seite 6b (Oberseite) auf. Wie ersichtlich, ist die
erste und zweite Seite 6a und 6b des Grundelementes 6 im
wesentlichen flächig
ausgebildet. Dies hat zum einen den Vorteil, dass durch die erste
Seite 6a die Luftanströmungsfläche 2 gebildet wird,
wobei durch die zweite Seite 6b wegen der flächigen Ausbildung
der zweiten Seite 6b dann das Gerät 1 im wesentlichen
durch den Kontakt mit zwei menschlichen Finger 3 und 4 entgegen
der Luftströmung 5 steuerbar
ist.
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Es
handelt sich also bei dem Gerät 1 im
wesentlichen um ein „völlig neuartiges
Spielmedium" und
es liegt im Geschick des Benutzers, wie er nun mit seinen Fingern 3 und 4 das
Gerät 1 entsprechend steuert.
Als besonders vorteilhaft hat sich für die Finger 3 und 4 jeweils
der Mittel- und/oder Zeigefinger herausge stellt, mit denen also
das Gerät 1 vorteilhaft „gut" betätigt bzw. „geflogen" werden kann. Entscheidend
ist immer eine existierende Luftströmung 5.
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Es
gibt nun zahlreiche Möglichkeiten
wie eine derartige Luftströmung 5 erzeugt
werden kann bzw. wo eine derartige Luftströmung 5 aufzufinden ist,
so dass das Gerät 1 entsprechend
zum Einsatz kommt. Einerseits ist zunächst denkbar, dass bspw. ein
eine Luftströmung 5 erzeugendes
Element, vorzugsweise ein Ventilator vorgesehen ist, der die entsprechende
Luftströmung 5 erzeugt.
Weiterhin ist denkbar, dass auch bei in der Natur vorhandenen entsprechend
starken Winden an bestimmten Orten ein derartiges Gerät 1 vom
Benutzer angewendet werden kann. Auch gegenüber dem Fahrtwind bei leicht
aus dem Fenster oder dem Schiebedach eines Kraftfahrzeuges ausgestreckter
Hand oder innerhalb eines Kraftfahrzeug-Cabrios könnte ein
derartiges Gerät 1 durchaus
zum Einsatz kommen.
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Je
nach Geschick des Benutzers ist das Gerät 1 in alle Richtungen
während
seines „Fluges" drehbar. Es könnte theoretisch
sowohl auf der ersten Seite 6a wie auch auf der zweiten
Seite 6b entsprechend "geflogen" werden. Dies ist
abhängig
von der jeweiligen Ausführungsform
des Gerätes 1,
was im folgenden noch deutlich werden wird. Auf jeden Fall erhöht das Gerät 1 auch
bei zunehmender Anwendung die Geschicklichkeit der menschlichen
Finger und stärkt
daher auch die Muskulatur der menschlichen Hand.
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Damit
das Gerät 1 während des
Einsatzes nicht verloren geht, nämlich
wegfliegt, ist zur Sicherung des Gerätes 1 mindestens ein
vzw. mit der menschlichen Hand 7 wirksam koppelbares Verbindungselement 8 vorgesehen.
Die 1 zeigt, dass hier
das Verbindungselement 8 vzw. als Sicherungsschnur ausgeführt ist.
Es sind auch durchaus andere Ausbildungen/Ausführungen für das Verbindungselement 8 denkbar.
Bspw. kann das Verbindungselement 8 an seinem einen Ende
einen zusätzlichen Klettverschluss
aufweisen, was hier nicht dargestellt ist, mit dessen Hilfe dann
das Gerät 1 um
das Handgelenk der Hand 7 oder 9 am Daumen der
Hand 7 gesichert werden kann. Vorzugsweise ist das Verbindungselement 8 am
anderen Ende mit dem Gerät 1 fest
verbunden. Die 1 zeigt
nun, dass das als Verbindungsschnur ausgeführte Verbindungsele ment 8 durch
eine hier nicht näher
bezeichnete Ausnehmung des Grundelementes 6 durchgeführt und entsprechend
verknotet ist. Vorzugsweise ist das Verbindungselement 8 an
dem mit dem Grundelement 6 in Kontakt stehenden Ende mit
Hilfe eines Kugellagers am Gerät 1 befestigt,
was den Vorteil hat, das ein Verdrehen des Verbindungselementes 8 während des
Einsatzes des Gerätes 1 verhindert
ist. Eine andere einfache Ausführungsform
für das
Verbindungselement 8 weist auch ein einfaches Klettband
bzw. Klebeband zur Realisierung einer Schlaufe auf. Im wesentlichen
wird mit dem Verbindungselement 8 also ein Art „Fangriemen" realisiert, so dass eine
entsprechende Verbindung zwischen dem Gerät 1 und dem Benutzer
gegeben ist. Als Alternative wäre
auch eine Sicherung des Gerätes 1 mit
Hilfe des Verbindungselementes 8 denkbar, indem das Gerät 1 bspw.
auch an einem anderem Halteelement mit Hilfe des Verbindungselementes 8 gekoppelt wird,
bspw. an eine Autotür
oder an einem Rückspiegel
eines Kraftfahrzeuges.
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Entscheidend
für die
Steuerbarkeit des Gerätes 1 und
die Kontrolle für
den Benutzer bei jeder Art von durchzuführendem "Flugmanöver" ist unter anderem insbesondere die
Haftung der menschlichen Finger 3 und 4 auf der
Oberfläche,
also der zweiten Seite 6b des Gerätes 1. Das Material
des Grundelementes 6 ist daher durchaus von entscheidender
Bedeutung, da es zunächst „griffig" sein muss, jedoch
bei Berührung
mit anderen Gegenständen,
vorzugsweise mit dem Autolack eines Kraftfahrzeuges keinerlei Schäden hervorrufen
darf. Vorzugsweise wird daher das Gerät 1 aus einem weichen Kunststoff
hergestellt.
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Im
folgenden sollen nun zunächst
bevorzugte Ausführungsformen
des Gerätes 1 erläutert und beschrieben
werden. Vorab darf nochmals darauf hingewiesen werden, dass zumindest
die zweite Seite 6b des Grundelementes 6 eine
die Erhöhung
der Kontakthaft für
die Finger 3 und 4 realisierende Beschichtung
aufweist und/oder die Kontaktbereiche für die Finger 3 und 4 als
separate Bereiche vzw. als Auswölbungen 15 auf
der zweiten Seite 6b ausgebildet sind, um nämlich einen
guten Kontakt zwischen den Fingern 3 bzw. 4 und
dem Grundelement 6 zu gewährleisten. Im folgenden sollen
nun zunächst
verschiedene Ausführungsformen
des Gerätes 1 näher beschrieben
werden:
Die 2a und 2b zeigen eine erste Ausführungsform
des Gerätes 1.
Es ist gut zu erkennen, dass hier im wesentlichen ein plattenähnliches
Grundelement 6 vorgesehen ist, das im wesentlichen rechteckförmig ausgebildet
ist. Vorzugsweise weist das Grundelement 6 hier eine Breite
b = 50 mm, eine Länge
l = 85 mm und eine Dicke d = 3 mm auf.
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In
den 3a und 3b ist eine zweiten Ausführungsform
dargestellt. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um ein plattenähnlich ausgeführtes Grundelement 6,
das ovalförmig
ausgebildet ist. Dies ist deutlich aus der 3a ersichtlich. Die Abmessungen sind
vzw.: Breite b = 50 mm, mittlere Länge l = 85 mm und die Dicke
d = 3 mm.
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Die 4a bis 4c zeigen eine dritte Ausführungsform
des Gerätes 1,
ebenfalls ist hier ein plattenähnliches
Grundelement 6 vorgesehen, dessen obere und untere Bereiche „angeschrägt" sind und wobei das
Grundelement 6 im wesentlichen wieder (ohne die angeschrägten Bereiche)
ovalförmig
ausgebildet ist. Die Abmessungen sind vzw.: Mittlere Breite b =
50 mm, mittlere Länge
l = 84 mm, b1 = 22 mm, b2 =
47 mm, l1 = 21 mm und d = 3 mm.
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Die 5a und 5b zeigen eine vierte Ausführungsform
des Gerätes 1 mit
einem in den seitlichen Bereichen bogenförmig geformten Grundelement 6, das
wiederum plattenähnlich
ausgebildet ist. Die Abmessungen sind vzw.: Breite b1 =
35 mm, die Breite b2 = 50 mm, mittlere Länge l1 = 85 mm, die Länge l2 = 69
mm, wobei das Grundelement 6 vzw. eine Dicke d = 2 mm aufweist.
Bei den existierenden entsprechenden Radien R, vzw. Radien R1 = 85 mm bzw. R2 =
43 mm.
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Die 6a und 6b zeigen eine fünfte Ausführungsform des Gerätes 1.
Wiederum ist das Grundelement 6 im wesentlichen plattenähnlich ausgeführt. Die
Abmessungen sind vzw.: Dicke d = 3 mm, Radius R1 =
40 mm und R2 = 2 mm.
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Die 7a bis 7d zeigen eine sechste Ausführungsform
des Gerätes 1 mit
ebenfalls einem im wesentlichen ovalförmig ausgeführten Grundelement 6 mit
abgeschrägten
seitlichen oberen und unteren Bereichen und den hier vzw. gewählten Abmessungen
wie folgt: Länge
l1 = 82 mm, Länge l2 =
68 mm, Dicke d = 2 mm, Radius R1 = 82 mm,
Winkel α =
115°, Breiten
b1 = 7 mm, b2 =
21 mm und b3 = 44 mm, b4 = 11
mm, b5 = 16 mm und b6 =
44 mm.
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Die 8a bis 8c zeigen eine siebte Ausführungsform
des Gerätes 1,
wobei wieder ein plattenähnlich
ausgebildetes Grundelement 6 vorgesehen ist, das allerdings
in den rechts- und linksseitigen Randbereichen nicht näher bezeichnete
Ausnehmungen aufweist. Die Abmessungen sind vzw.: Länge l1 = 85 mm, Länge l2 =
30 mm, Breite b1 = 17 mm, b2 =
35 mm, b3 = 44 mm, b4 =
47 mm, Dicke d = 3 mm, Radius R1 = 170 mm,
Radius R2 = 15 mm.
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Die 9a und 9b zeigen eine achte Ausführungsform
des Gerätes 1 mit
einem plattenähnlichen ausgebildeten
Grundelement 6, das an den seitlichen Randungen kurvenförmig ausgebildet
ist. Die Abmessungen sind vzw.: Dicke d = 3 mm, eine mittlere Länge l =
85 mm, Radius R1 = 170 mm, Breite b1 = 35
mm und die Breite b2 = 46 mm.
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Die 10a bis l0c zeigen eine
neunte Ausführungsform
des Gerätes 1 mit
einer plattenähnlich ausgebildeten
Grundelement 6 und zwei an den jeweiligen Enden des Grundelementes 6 vorgesehenen
Ausnehmungen. Die Abmessungen sind vzw.: Dicke d = 2 mm, eine Breite
b1 = 20 mm, eine Breite b2 =
35 mm, Breite b3 = 46 mm, sowie Radien R1 = 170 mm, R2 =
10 mm, Länge
l = 85 mm.
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Die 11a und 11b zeigen eine zehnte Ausführungsform
des Gerätes 1,
insbesondere der Grundplatte 6. Die Abmessungen sind vzw.:
Dicke d = 2 mm, eine Länge
l1 = 85 mm, eine Länge l2 =
69 mm, Breite b = 50 mm und der entsprechende äußere hier dargestellte Radius
R1 = 42,5 mm.
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Die 12a und 12b zeigen eine elfte Ausführungsform
des Gerätes 1,
nämlich
hier eine plattenähnlich
ausgeführtes
Grundelement 6 mit der hier dargestellten Form. Vzw. sind
die Abmessungen wie folgt: Dicke d = 3 mm, Länge 1 = 82 mm, die Radien R1 = 2 mm, R2 = 24
mm sowie R3 = 45 mm, die Breite b1 = 25 mm, Breite b2 =
31mm, b3 = 46 mm und b4 = 75
mm.
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Die 13a und 13b zeigen eine zwölfte Ausführungsform des Gerätes 1 bzw.
ein weiteres Grundelement 6. Die entsprechenden Abmessungen sind
hier vzw.: l1 = 85 mm, l2 =
77 mm, d = 2 mm, b1 = 35 mm, b2 =
46 mm sowie R1 = 43 mm und R2 =
170 mm.
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Die 14a und 14b zeigen eine dreizehnte Ausführungsform
für ein
Gerät 1 bzw.
ein weiteres Grundelement 6. Die Abmessungen sind vzw.
wie folgt: Länge
l1 = 90 mm, l2 =
68 mm, l3 = 25 mm, Breiten b1 =
25 mm, b2 = 50 mm, Radien R1 =
13 mm, R2 = 82 mm und Dicke d = 3mm.
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Die 15a und 15b zeigen eine vierzehnte Ausführungsform
des Gerätes 1 bzw.
ein weiteres Grundelement 6. Gut zu erkennen sind die beiden seitlichen
Ausnehmungen und die Abmessungen sind vzw. wie folgt: Dicke d =
3 mm, Länge
l1 = 99 mm, l2 =
32 mm, Radien R1 = 16 mm bzw. R2 =
2 mm, die Breite b1 = 15 mm, Breite b2 = 36 mm und b3 =
50 mm.
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Die 16a bis 16c zeigen eine fünfzehnte Ausführungsform
des Gerätes 1,
wobei hier das Grundelement 6 zweiteilig ausgebildet ist
und die beiden Teilbereiche des Grundelementes 6, nämlich die Teilbereiche 6c und 6d mit
einem Lagerelement 10 bewegbar verbunden sind. Hierbei
ist das Lagerelement 10 stiftförmig ausgeführt und in die jeweiligen Teilbereiche 6c bzw. 6d so
einsteckbar, das ein „zusammenhängendes
Grundelement 6" realisierbar
ist. Die Abmessungen dieser Ausführungsform
sind vzw. wie folgt: Länge
l1 = 79 mm, l2 =
35 mm, l3 = 25 mm, l4 =
9 mm, Dicke d = 2 mm, Breiten b1 = 4 mm,
b2 = 13 mm, b3 =
35 mm, b4 = 44 mm, b5 =
47 mm, Radius R1 = 18 mm, Abstand a = 1
mm.
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Die 17a bis 17c zeigen eine sechzehnte Ausführungsform
des Gerätes 1,
also hier insbesondere ein weiteres Grundelement 6. Dessen
bevorzugte Abmessungen sind die folgenden: Radius R1 = 16
mm, Länge
l1 = 85 mm, Länge l2 =
70 mm, l3 = 50 mm, sowie Breiten b1 = 25 mm, b2 = 32
mm, b3 = 36 mm und b4 =
44 mm, Dicke d = 2 mm.
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Die 18a bis 18f zeigen eine weitere Ausführungsform
eines Gerätes 1,
das vzw. als Stecksystem ausgebildet ist. Das hier dargestellte
Gerät 1 ist
als Raumschiff konzipiert, kann auch einteilig ausgeführt sein,
weist hier aber entsprechende einzelne Module auf, die ineinander
steckbar sind. Zunächst ist
hier das zusammengesteckte Gerät 1 in
den 18a und 18b dargestellt, wobei die
einzelnen Teilmodule in den 18c bis 18f gut ersichtlich dargestellt
sind. Wie erkennbar besteht das in den 18a und 18b dargestellte
Gerät 1 im
wesentlichen aus dem Grundelement 6 sowie Seitenteilen 11 und
seitlichen Rümpfen 12 sowie
hinteren Abschlusselementen 13. Die bevorzugten Abmessungen
für das
Grundelement 6 sind im wesentlichen wie in der 18c ersichtlich, nämlich die
Abmessungen sind vzw.: Radius R1 = 10 mm
bzw. ein Radius R2 = 23 mm, Breite b1 = 20 mm, Breite b2 =
45 mm bzw. eine Dicke d = 2 mm. Die Seitenteile 11, ein
Seitenteil 11 dargestellt in der 18d, weisen vzw. die Abmessungen auf:
Länge l1 = 64 mm, l2 = 22
mm, b1 = 18mm. Weiterhin vzw. eine Dicke
von d = 3 mm und einen angeschrägten
Seitenbereich mit einem Schrägungswinkel
von 60°.
Die seitlichen Rümpfe 12,
dargestellt in 18e weisen
vzw. die folgenden Abmessungen auf: Länge l1 =
54 mm, ein Radius R1 = 2 mm, eine Breite
b1 = 2 mm bzw. b2 =
4 mm auf. Schließlich
zeigt die 18f die Abschlusselemente 13 mit
den entsprechenden vzw. Radien R1 = 1mm, R2 = 2mm, R3 = 3 mm.
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Die
in den 1 bis 18 dargestellten Geräte 1 bzw.
deren Abmessungen sind hier nur beispielhaft erwähnt. Diese Abmessungen können je
nach entsprechender Dimensionierung der Geräte 1 leicht oder auch
stark variieren. Dieses ist insbesondere abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall
des Gerätes 1.
Wie insbesondere aus der 18 ersichtlich, können die
Geräte 1 vzw.
als eine Art Stecksystem ausgebildet sein, so dass hier mehrere
Teile/Bestandteile zu einem Gerät 1 zusammengesteckt
bzw. montiert werden können.
So kann das Gerät 1 Flügelelemente,
Flugstabilisatoren, Finnen und/oder erweiterte Flügelformen
aufweisen.
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Im
allgemeinen jedoch weist jedes Gerät 1 vzw. zumindest
ein Grundelement 6 auf, das flächig ausgebildet ist. Die Praxis
hat gezeigt, dass insbesondere Luftanströmungen mit Geschwindigkeiten von
20 bis 80 km/h oder noch größere Geschwindigkeiten
von derartigen Geräten 1 gut
vertragen werden bzw. sich diese Geräte 1 für derartige
Luftströmungen/Winde
eignen. Auch Geräte 1,
die Raum schiffen und/oder Flugzeugen und/oder anderen Formen nachgebildet
sind, aber nach dem geschildertem Prinzip funktionieren sind denkbar.
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Die
in den 1 bis 18 unterschiedlich dargestellten
Formen der Geräte 1 sind
für unterschiedliche
Flugeigenschaften konzipiert.
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So
sind auch bewegliche Teile an dem Gerät 1 denkbar, so wie
dies beispielsweise durch das Gerät 1, das in der 16 dargestellt ist, deutlich
wird. Das hier dargestellte Lagerelement 10 verbindet die Teilbereiche 6c und 6d.
Die Teilbereiche 6c und 6d sind allerdings beweglich
miteinander verbunden, so dass die flächigen Teilbereiche 6c und 6d zueinander bzw.
gegeneinander leicht verdreht werden können, was die Flugeigenschaften
dieses Gerätes 1 sehr
flexibel gestaltet, da auf jeden der Teilbereiche 6c bzw. 6d ein
menschlicher Finger 3 bzw. 4 aufgedrückt werden
kann.
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Die 19 bis 23 zeigen nun sowohl entsprechende Geräte 1 als
auch sogenannte Bindungselemente 14. Anders ausgedrückt die 19 bis 23 zeigen sowohl Geräte 1 als auch Bindungselemente 14.
Einerseits können
nämlich
die in den 19 bis 23 dargestellten Vorrichtungen
als Geräte 1 ausgebildet
bzw. verwendet werden, insbesondere können die hier dargestellten
Auswölbungen 15 auch als
integrale Bestandteile des Grundelementes 6 ausgebildet
sein oder auch als separate Auswölbungselemente
auf dem Grundelement 6 angeordnet werden. Andererseits
ist aber auch denkbar, dass die in den 19 bis 23 dargestellten
Vorrichtungen nur Bindungselemente 14 darstellen, die mit
den entsprechenden in den 2 bis 18 dargestellten Geräten 1 verbunden
werden können,
so dass durch derartige Bindungselemente 14 dann der „Grip" für die menschlichen
Finger 3 und 4 gebildet ist und entsprechend realisiert
wird. Im einzelnen:
Das in den 19 und 20 gezeigte Gerät 1 bzw.
Verbindungselement 14 zeigt jeweils zwei Auswölbungen 15 für menschliche
Finger 3 und 4 Die Auswölbungen 15 bei dem
Gerät 1 bzw.
Bindungselement 14 – in
den 19 – sind so
ausgebildet, dass der obere Rand der Auswölbungen 15 zur Grundfläche des
Bindungselementes 14 bzw. zur Grundfläche des Grundelementes 6 parallel
ausge bildet ist. Im Gegensatz dazu ist der obere Rand der Auswölbungen 15 bei
dem in den 20 dargestellten
Gerät 1 bzw. Bindungselement 14 eben
nicht parallel ausgebildet, sondern verläuft schräg zur Grundfläche des
Bindungselementes 14 bzw. zur Grundfläche des Grundelementes 6.
Die Auswölbungen 15 bei
dem in der 19 dargestellten
Gerät 1 bzw.
Bindungselement 14 weisen vzw. einen Durchmesser von 20
mm und einen Rand mit einer Höhe
von vzw. 3 mm auf.
-
Bei
dem in der 21 dargestellten
Gerät 1 bzw.
Bindungselement 14 sind seitliche Begrenzungswandungen 16 gut
zu erkennen. Die Abmessungen sind vzw.: ein Radius R1 =
43 mm bzw. R2 = 39 mm mit vzw. einem Abstand
a = 5 mm, wobei die Begrenzungswandungen 16 eine Höhe h von
vzw. 3 mm aufweisen.
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Schließlich zeigen
die 22 und 23 eine umlaufende Begrenzungswandung 16 bei
einem Gerät 1 bzw.
einem Bindungselement 14. Die umlaufende Begrenzungswandung 16 ist
also bei dem Gerät 1 auf
dem Grundelement 6 entsprechend vorgesehen, wobei im Falle
des Bindungselementes 14, das in 22 und 23 dargestellte
und dann als Bindungselement 14 ausgeführte Element mit einem der
Geräte 1 aus
den 2 bis 18 gekoppelt werden kann. Denkbar
ist auch, dass eine derartige Begrenzungswandung 16 oder
der Bereich innerhalb der Begrenzungswandung 16 mit einem
wärmesensitiven
Plasmakissen ausgestattet ist, so dass eine gute Anpassung an die
jeweilige Form der Fingerkuppen der menschlichen Finger 3 und 4 des
jeweiligen Benutzers erfolgen kann. Aber auch die anderen Bindungselemente 14 bzw.
die entsprechenden Geräte 1 können derartige
wärmesensitive
Plasmakissen aufweisen.
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Nochmals
zusammenfassend darf darauf hingewiesen werden, dass die 19 bis 23 sowohl Darstellungen zeigen, die direkt
als Gerät 1 eingesetzt
werden können,
als auch – als
Alternative – entsprechende
Bindungselemente 14 zeigen, die mit den in den 2 bis 18 dargestellten Grundelementen 6 entsprechend
gekoppelt werden können,
also „Zubehörteile" für die Geräte 1 gemäß den 2 bis 18. Es ist daher durchaus denkbar, dass
die hier dargestellten Bindungselemente 14 bei den in den 2 bis 18 dargestellten Grundelementen 6 anordenbar sind.
Hierzu können – falls
erforderlich – separate Kupplungselemente
vorgesehen sein. Die ist abhängig
vom jeweiligen Anwendungsfall.
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Weiterhin
sind Weiterbildungen des Gerätes 1 denkbar,
beispielsweise ist das Gerät 1 aus
einem fluoreszierenden Material herstellbar oder weist zumindest
in einem Teilbereich, insbesondere auf dem Grundelement 6 eine
fluoreszierende Beschichtung auf. Hierdurch können derartige Geräte 1 auch nachts
leuchten. Weiterhin ist denkbar, dass entsprechende Schlitze und/oder Öffnungen
in den Geräten 1,
insbesondere in den Grundelementen 6 vorgesehen werden,
so dass bei unterschiedlichen Luftanströmungen die verschiedensten
Töne erzielbar
sind. Hierdurch kann man entsprechende Töne erzeugen, so dass bei bestimmten
Abläufen,
insbesondere bestimmten Flugmanövern
möglicherweise
sogar eine „Melodie" entsteht.
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Weiterhin
besteht für
die Ausbildung bzw. Ausführung
der Auswölbungen 15 weitere
denkbare Möglichkeiten.
Einerseits können
die Auswölbungen 15 als
auf das Grundelement 6 aufsetzbare gummiartige Saugnäpfe ausgebildet
sein. Weiterhin können die
Auswölbungen 15 aus
einem weichen Kunststoff hergestellt sein, der auf das Grundelement 6 aufklebbar
ist. Hier gibt es entsprechend noch andere denkbare Möglichkeiten.
Entscheidend ist, dass mit Hilfe der Auswölbungen 15 separate
Teilbereiche für
die Fingerkuppen der Finger 3 und 4 geschaffen
sind, so dass ein guter „Grip" zur Positionierung
der Fingerkuppen der Finger 3 und 4 auf dem jeweiligen
Gerät 1 ermöglicht ist.
Es ist auch denkbar, dass vzw. auf der zweiten Seite 6b der
Geräte 1 separate
Vertiefungen für
die Positionierung der Fingerkuppen ausgebildet sind. Derartige
Vertiefungen könnten
auch durch den Benutzer selbst herstellbar sein, wenn nämlich die
Geräte 1 auf
der zweiten Seite 6b ein wärmesensitives Plasmakissen
oder zumindest einen verformbaren Teilbereich aufweisen. Die hier dargestellten
Auswölbungen 15 weisen
im wesentlichen einen hier nicht näher bezeichneten umlaufenden
Rand auf, der dann eine so gebildete „Vertiefung" auf der ersten Seite 6b des
Gerätes 1 umgrenzt.
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Die
in den 1 bis 23 dargestellten Geräte 1 bzw.
Bindungselemente 14 können
aus unterschiedlichen Materialien hergestellt sein, insbesondere
aber aus Kunststoff. Hierfür
können
im wesentlichen auch folgende Materialien in Frage kommen: PVC,
ABS, Polyamid (PA), Polycarbonat (PC), Styrol/Acrylmitil und/oder
Polymeriate.
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Wie
bereits oben erläutert,
sind in den 19 bis 23 sowohl einerseits Geräte 1 dargestellt, als
auch – andererseits – sogenannte „Bindungselemente 14", die insbesondere
für die
in den 1 bis 18 dargestellten Geräte 1 entsprechende
Zusatzteile darstellen können.
Die hier dargestellten Bindungselemente 14 können bspw.
auf die entsprechend in den 1 bis 18 dargestellten Geräte 1 aufgeklebt bzw.
angeklebt werden. Es ist auch denkbar, dass über ein nicht dargestelltes
Schienensystem die Bindungselemente 14 auf die Geräte 1,
also im wesentlichen auf das in den 1 bis 18 dargestellte Grundelement 6 aufgeschoben
werden können.
Weiterhin könnten
Druckknöpfe
zum Verbinden der Bindungselemente 14 mit den Grundelementen 6 vorgesehen sein.
Auch Schraubverbindungen oder dgl. sind vorstellbar. Schließlich könnten die
Bindungselemente 14 mit separaten Klammern an den Geräten 1 befestigt
werden. Auch ein separat vorgesehener Einrastmechanismus zur mechanischen
Verbindung der Bindungselemente 14 mit den Grundelementen 6 ist denkbar,
so dass ein einfaches Ein- und Ausklinken der Bindungselemente 14 auf
den Grundelementen 6 ermöglicht ist. Schließlich könnten die
in den 19 bis 23 dargestellten Bindungselemente 14 auf
einem stoffähnlichen
Gewebe angebracht, insbesondere angenäht sein, so dass die dann so
hergestellte Grundform der Bindungselemente 14 als „stoffliches Gewebe" existent wäre, in das
dann nur noch „als Kern" das in den 1 bis 18 dargestellte Gerät 1 hineingeschoben
werden müsste
und dann die durch das Stoffgewebe gebildete Form, insbesondere durch
einen Reißverschluss
verschlossen werden kann. Es wäre
dann ein Gerät 1 geschaffen,
mit einem stabilen Kern gemäß einer
der Ausführungsformen
in den 1 bis 18, wobei außen herum
dann ein stoffähnliches
Gewebe gemäß den 19 bis 23 vorgesehen sein würde, das mit Hilfe eines Reißverschlusses
verschließbar
ist.
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Grundsätzlich besteht
auch die Möglichkeit, die
in den 1 bis 23 dargestellten Geräte 1 nochmals
derart zu variieren, nämlich
vzw. in das Grundelement 6 mehrere kleine Löcher/Ausnehmungen einzubringen,
insbesondere zu bohren. Hierdurch wird einerseits eine Gewichtsverringerung
der Geräte 1 erreicht
und auch keine vollständig
geschlossene Luftanströmungsfläche 2 erzielt,
was wiederum Einfluss auf die Flugeigenschaften der Geräte 1 nimmt.
-
Schließlich könnten die
Geräte 1 aus
einem Material hergestellt werden, welches sich bei Kälte-/Wärmeunterschieden
verfärbt,
so könnten
die Bereiche der Auswölbungen 15,
also dort wo sich die Fingerkuppen befinden, dann bspw. bei der
Verwendung eines auf Wärme
reagierenden Materials sich „ins
Rötliche" verfärben, wobei
der übrige
Bereich des Gerätes 1,
da dieses vzw. der kälteren
Luftströmung 5 ausgesetzt
ist, blau verfärben
würde.
Als Materialien kommen hier sogenannte thermochrome Monobatch-Materialien
in Frage, die zu einem Kunststoffausgangmaterial (PP-Granulat) hinzugegeben werden.
Der temperaturabhängige
Farbwechsel funktioniert, durch sogenannte thermochrome Pigmente
auf Basis von Flüssigkristallen.
Mit Hilfe eines so ausgestalteten Gerätes 1 kann der Benutzer
vzw. auch nach Beendigung des Spiels mit dem Spiel-Fluggerät die bis
dahin gehaltene Position mit den Fingerkuppen aufgrund der Verfärbungen
nochmals genauer wahrnehmen analysieren und dadurch bei zunehmender
Spielzeit seine Flugtechnik durchaus verbessern, indem er seine
Flugmanöver
unter Berücksichtigung
der Position der Finger/Fingerkuppen entsprechend analysiert.
-
Die
bevorzugten Abmessungen der Geräte 1 sind
bereits in den 1 bis 23 im wesentlichen genannt
worden. Ganz allgemein darf darauf hingewiesen werden, dass vzw.
die folgenden Abmessungen für
die Geräte 1,
insbesondere für
das Grundelement 6 denkbar sind: Eine Dicke d im Bereich
zwischen 0,5 mm bis 50 mm, insbesondere von 1mm bis 5 mm, eine Breite
b im Bereich zwischen 10 mm bis 150 mm, insbesondere von 20 mm bis
50 mm sowie eine Länge
1 im Bereich zwischen 30 mm bis 150 mm, insbesondere von 60 mm bis
90 mm. Mit den oben genannten Abmessungen kann das Gerät 1 mit
den Fingern 3 und 4, vzw. dem Zeigefinger und
dem Mittelfinger „geflogen" werden. Es ist auch
denkbar, dass das Gerät 1 mit
anderen Fingern, also bspw. nur mit dem Daumen oder mit dem Ringfinger
betätigt wird,
dies kann im jeweiligen Anwendungsfall individuell verschieden sein.
Vzw. wird das Gerät 1 mit zwei
Fingern 3 und 4 betätigt. Es ist aber auch denkbar,
dass es mit mehreren Fingern betätigt
wird, also auch dann mehrere, nämlich
eine entsprechende Anzahl von Auswölbungen 15 vorge sehen
ist. Vzw. weist das Gerät 1 jedoch
zwei Auswölbungen 15 auf. Das
Gerät 1 ist
daher so konzipiert, dass es vzw. zwei „Fingerkuppen-Auflageflächen" aufweist, auf der
der jeweilige Finger 3 bzw. 4 optimal positionierbar
ist, so dass ein guter Kontakt und damit eine kontrollierte Druckkraft
auf das boardähnlich
ausgebildete Gerät 1,
also auf das plattenähnliche
Grundelement 6 durch den Anwender aufgebracht werden kann.
Hierzu sind die „Fingerkuppen-Auflageflächen" vzw. als Auswölbungen 15 ausgebildet.
Es ist aber auch denkbar, wie bereits oben. erläutert, dass auf der zweiten
Seite 6b (Oberseite) des Grundelementes 6 entsprechende Vertiefungen
für den
Kontakt mit den Fingerkuppen der Finger 3 und 4 ausgebildet
sind bzw. das Bindungselement 14, die Auswölbungen 15 und/oder
die Vertiefungen aufweist, wobei das Bindungselement 14 dann
auf der zweiten Seite 6b (Oberseite) des Grundelementes 6 angeordnet
ist. Weiterhin ist aber auch denkbar, was nicht in den Figuren dargestellt ist,
dass zusätzlich
auch die erste Seite 6a (Unterseite) des Grundelementes 6 entsprechende
Auswölbungen
bzw. Vertiefungen oder auch ein zusätzliches Bindungselement aufweist,
so dass entsprechende „180-Grad-Flugmanöver" mit dem Gerät 1 möglich sind
und das Gerät 1 mit
Hilfe der Finger so optimal in jeder Fluglage steuerbar ist.
-
Im
Ergebnis ist mit dem hier dargestellten Gerät 1 ein neues Spiel-
und/oder Freizeitgerät 1 geschaffen,
das sehr kostengünstig
herstellbar ist und insbesondere von Kindern und Heranwachsenden als
eine Art Geschicklichkeitsspiel verwendet werden kann.
-
- 1
- Spiel-
und/oder Freizeitgerät
- 2
- Luftanströmungsfläche
- 3
- Finger
- 4
- Finger
- 5
- Luftströmung
- 6
- Grundelement
- 6a
- erste
Seite
- 6b
- zweite
Seite
- 6c
- Teilbereich
- 6d
- Teilbereich
- 7
- Hand
- 8
- Verbindungselement
- 9
- Daumen
- 10
- Lagerelement
- 11
- Seitenteil
- 12
- Rumpf
- 13
- Abschlusselement
- 14
- Bindungselement
- 15
- Auswölbung
- 16
- Begrenzungswandung
- FA
- Anströmkraft
- b,
b1,2,3...
- Breite
- l,
l1,2,3...
- Länge
- d
- Dicke
- R,
R1,2,3...
- Radius
- α
- Winkel
- a
- Abstand
- h
- Höhe