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DE10328352B3 - Manuell betätigbares Spiel- und/oder Freizeitgerät - Google Patents

Manuell betätigbares Spiel- und/oder Freizeitgerät Download PDF

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DE10328352B3
DE10328352B3 DE10328352A DE10328352A DE10328352B3 DE 10328352 B3 DE10328352 B3 DE 10328352B3 DE 10328352 A DE10328352 A DE 10328352A DE 10328352 A DE10328352 A DE 10328352A DE 10328352 B3 DE10328352 B3 DE 10328352B3
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DE
Germany
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leisure
play
game
leisure device
air flow
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Expired - Fee Related
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DE10328352A
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English (en)
Inventor
Daniel Atzorn
Moritz Fischaleck
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Original Assignee
Individual
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Priority to PCT/DE2004/001022 priority patent/WO2004103507A1/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63HTOYS, e.g. TOPS, DOLLS, HOOPS OR BUILDING BLOCKS
    • A63H33/00Other toys
    • A63H33/40Windmills; Other toys actuated by air currents

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  • Toys (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein manuell betätigbares Spiel- und/oder Freizeitgerät (1), insbesondere für Kinder und Heranwachsende, mit mindestens einer Luftströmungsfläche (2). DOLLAR A Ein kostengünstiges Spiel- und/oder Freizeitgerät ist dadurch geschaffen, dass das Spiel- und/oder Freizeitgerät (1) derart ausgeführt und/oder ausgebildet ist, dass es durch die durch mindestens einen menschlichen Finger (3 oder 4) aufgeübte Druckkraft gegenüber einer aus einer auf die Luftanströmungsfläche (2) auftreffenden Luftströmung (5) resultierenden Anströmkraft (F¶A¶) steuerbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät (1) ein plattenähnliches Grundelement (6) mit einer der Luftströmung (5) zugewandten, flächig ausgebildeten ersten Seite (6a) und einer von der Luftströmung (5) abgewandten, flächig ausgebildeten zweiten Seite (6b) aufweist, und dass das Gerät (1) im Wesentlichen durch den Kontakt mit zwei menschlichen Fingern (3 und 4) steuerbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein manuell betätigbares Spiel- und/oder Freizeitgerät, insbesondere für Kinder und Heranwachsende, mit mindestens einer Luftanströmungsfläche.
  • Im Stand der Technik sind die unterschiedlichsten Spiel- und/oder Freizeitgeräte, die manuell betätigt werden können, bekannt. Es sind auch Spiel- und/oder Freizeitgeräte bekannt, die eine Luftanströmungsfläche aufweisen. So existieren bspw. Spiel- und/oder Freizeitgeräte, die als sogenannte Spiel-Fluggeräte ausgebildet sind, bspw. mit Nylonseilen steuerbare Drachen, fernsteuerbare Modell-Motorflugzeuge bzw. fernsteuerbare Modell-Segelflugzeuge, fernsteuerbare Modell-Mini-Helikopter oder dgl.. Allen diesen Spiel- und/oder Freizeitgeräten ist gemeinsam, dass diese zumindest eine Luftanströmungsfläche besitzen, die bspw. bei einem Drachen vzw. tuchartig ausgebildet ist, bei einem Modell-Segelflugzeug als Teil der Tragfläche ausgebildet ist, und bei den erwähnten Modell-Mini-Helikoptern als Teil der Rotorblätter ausgeführt ist. Mit Hilfe dieser Luftanströmungsfläche können die Flugeigenschaften dieser als Fluggeräte ausgebildeten Spiel- und/oder Freizeitgeräte realisiert werden, bzw. hierdurch werden die Geräte, bspw. der Drachen, zumindest teilweise von der Luftströmung/Wind getragen.
  • Allen im Stand der Technik bekannten Spiel- und/oder Freizeitgeräten (Fluggeräten) ist gemeinsam, dass diese mit Hilfsmitteln gesteuert werden. So werden die sog. Drachen mit mindestens einer Nylonschnur, zumeist sogar mit zwei als Nylonschnüre ausgebildeten Steuerseilen entsprechend gesteuert, wobei die ferngesteuerten Modell-Segel- und/oder Motorflugzeuge mit einer entsprechenden Fernsteuerung und mit in dem Modell vorgesehenen Aktuatoren entsprechend ferngesteuert werden. Dies gilt auch für die ferngesteuerten Modell-Mini-Helikopter oder ähnliche Modell-Fluggeräte. Allen im Stand der Technik bekannten Spiel- und/oder Freizeitgeräten, insbesondere Fluggeräten ist gemeinsam, dass diese im Anschaffungspreis, dies gilt insbesondere für die ferngesteuerten Modell-Fluggeräte, besonders kostenaufwendig sind und daher insbesondere für Kinder und/oder Heranwachsende leider nur schwer erschwinglich sind.
  • Durch die US 4281472 A ist ein manuell betätigbares Spiel- und/oder Freizeitgerät der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bezeichneten Art bekannt. Dieses bekannte Gerät wird auf einem Finger des Benutzers aufgesteckt, wobei die Bewegung des Fingers eine Luftströmung erzeugt, die den Propeller des flugzeugartig ausgebildeten Gerätes in Bewegung setzt. Besondere Geschicklichkeit ist hierfür nicht erforderlich. Insbesondere wird die Fingergeschicklichkeit dabei nicht trainiert, da dieses bekannte Gerät fest mit dem Finger verbunden ist.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Spiel- und/oder Freizeitgerät anzugeben, das insbesondere die Geschicklichkeit der Finger und der Hand des Benutzers trainiert und ohne großen Kostenaufwand herstellbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmalen im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst.
  • Durch eine Luftströmung, die auf die Luftanströmungsfläche des Spiel- und/oder Freizeitgerätes trifft, wird eine Anströmkraft erzeugt. Als Gegenkraft dient die durch die menschlichen Finger ausgeübte Druckkraft. Für den Fall, dass dann das Spiel- und/oder Freizeitgerät boardähnlich ausgebildet ist, nämlich ein plattenähnliches Grundelement aufweist, kann nun das so gebildete Spiel- und/oder Freizeitgerät spielerisch mit den Fingern „geflogen" werden. Auch dies soll durch die nachfolgende Beschreibung noch näher ausgeführt bzw. beschrieben werden. Im Ergebnis ist jedoch ein sehr kostengünstiges Spiel- und/oder Freizeitgerät geschaffen, mit dem insbesondere Kinder und Heranwachsende viel Spaß haben können und das Gefühl und die Geschicklichkeit in den Fingern durch die Benutzung eines derartigen Spiel- und/oder Freizeitgerätes extrem gesteigert werden kann, was für die Muskulatur der Hand vorteilhaft ist. Im Ergebnis sind die eingangs beschriebenen Nachteile vermieden und eine Vielzahl von Vorteilen erzielt.
  • Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten das erfindungsgemäße Spiel- und/oder Freizeitgerät auf vorteilhafte Art und Weise auszugestalten und weiterzubilden. Hierfür darf zunächst auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche verwiesen werden. Im Folgenden sollen mehrere bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung, nämlich des Spiel- und/oder Freizeitgerätes, im folgenden „Gerät" genannt, anhand der folgenden Zeichnung und der dazugehörenden Beschreibung näher erläutert werden. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 das erfindungsgemäße Gerät im Flugeinsatz, hier gesteuert durch die Druckkraft zweier menschlicher Finger in einer schematischen perspektivischen Darstellung,
  • 2a und 2b eine erste Ausführungsform des Gerätes mit einem ersten plattenähnlichen Grundelement in einer schematischen Darstellung von oben und von der Seite,
  • 3a und 3b eine zweite Ausführungsform des Gerätes mit einem zweiten plattenähnlichen Grundelement in einer schematischen Darstellung von oben und von der Seite,
  • 4a bis 4c eine dritte Ausführungsform des Gerätes mit einem dritten plattenähnlichen Grundelement in einer schematischen Darstellung von oben bzw. von der Seite,
  • 5a und 5b eine vierte Ausführungsform des Gerätes mit einem vierten plattenähnlichen Grundelement in einer schematischen Darstellung von oben bzw. von der Seite,
  • 6a und 6b eine fünfte Ausführungsform des Gerätes mit einem fünften plattenähnlichen Grundelement in einer schematischen Darstellung von oben bzw. von der Seite,
  • 7a bis 7d eine sechste Ausführungsform des Gerätes mit einem sechsten plattenähnlichen Grundelement in einer schematischen Darstellung von oben bzw. von der Seite,
  • 8a bis 8c eine siebte Ausführungsform des Gerätes mit einem siebten plattenähnlichen Grundelement in schematischer Darstellung von oben bzw. von der Seite,
  • 9a und 9b eine achte Ausführungsform des Gerätes mit einem achten plattenähnlichen Grundelement in schematischer Darstellung von oben und von der Seite,
  • 10a bis 10c eine neunte Ausführungsform des Gerätes mit einem plattenähnlichen neunten Grundelement in einer schematischen Darstellung von oben und von der Seite,
  • 11a und 11b eine zehnte Ausführungsform des Gerätes mit einem zehnten plattenähnlichen Grundelement in schematischer Darstellung von oben und von der Seite,
  • 12a und 12b eine elfte Ausführungsform des Gerätes mit einem elften plattenähnlichen Grundelement in schematischer Darstellung von oben und von der Seite,
  • 13a und 13b eine zwölfte Ausführungsform des Gerätes mit einem zwölften plattenähnlichen Grundelement in schematischer Darstellung von oben und von der Seite,
  • 14a und 14b eine dreizehnte Ausführungsform des Gerätes mit einem dreizehnten plattenähnlichen Grundelement in schematischer Darstellung von oben und von der Seite,
  • 15a und 15b eine vierzehnte Ausführungsform des Gerätes mit einem vierzehnten plattenähnlichen Grundelement in schematischer Darstellung von oben und von der Seite,
  • 16a bis 16c eine fünfzehnte Ausführungsform des Gerätes mit einem zweiteilig ausgebildeten Grundelement in schematischer Darstellung von oben und von der Seite,
  • 17a bis 17c eine sechszehnte Ausführungsform des Gerätes mit einem sechszehnten plattenähnlichen Grundelement in schematischer Darstellung von oben und von der Seite,
  • 18a und 18b ein vzw. als Stecksystem ausgebildetes Gerät in schematischer Darstellung von oben und von der Seite,
  • 18c bis 18f Teile des in den 18a und 18b dargestellten Gerätes in schematischer Darstellung von oben,
  • 19a bis 19c ein weiteres Ausführungsbeispiel für ein Gerät bzw. ein erstes Bindungselement für das in den 2 bis 18 dargestellte Gerät in schematischer Darstellung von oben, teilweise geschnitten von der Seite und in perspektivischer Darstellung,
  • 20a bis 20c ein weiteres Ausführungsbeispiel für ein Gerät bzw. ein zweites Bindungselement für das in den 2 bis 18 dargestellte Gerät in schematischer Darstellung von oben, teilweise geschnitten von der Seite und perspektivischer Darstellung,
  • 21a und 21b ein weiteres Ausführungsbeispiel für ein Gerät bzw. ein drittes Bindungselement für das in den 2 bis 18 dargestellte Gerät in schematischer Darstellung von oben und von der Seite,
  • 22a bis 22c ein weiteres Ausführungsbeispiel für ein Gerät bzw. ein viertes Bindungselement für in den 2 bis 18 dargestellte Gerät in schematischer Darstellung von oben, teilweise geschnitten von der Seite und in perspektivischer Darstellung und
  • 23a und 23b ein weiteres Ausführungsbeispiel für ein Gerät bzw. ein fünftes Bindungselement für das in den 2 bis 18 dargestellte Gerät in schematischer Darstellung von oben und von der Seite.
  • Die 1 bis 23 zeigen zumindest teilweise das Spiel- und/oder Freizeitgerät 1, welches im folgenden allgemein als „Gerät" bezeichnet wird. Die 1 bis 18 zeigen im wesentlichen den Einsatz, bzw. die Verwendung eines Gerätes 1 bzw. dessen unterschiedliche mögliche Ausführungsformen. sowie Bestandteile (vgl. 18).
  • Die 19 bis 23 zeigen einerseits weitere Ausführungsformen eines Gerätes 1, die hier dargestellten „Elemente" können aber auch als sog. „Bindungselemente", also Zusatzteile für entsprechende in den 2 bis 18 dargestellten Geräte 1 verwendet werden, was im folgenden noch näher erläutert werden darf. Im Einzelnen darf nunmehr zunächst folgendes ausgeführt werden:
    Die 1 bis 23 zeigen zunächst ein manuell bedienbares Spiel- und/oder Freizeitgerät 1, im folgenden nur noch einfach als „Gerät 1" bezeichnet. Das Gerät 1 kann insbesondere von Kindern und Heranwachsenden verwendet bzw. angewendet werden. Das Gerät 1 weist mindestens eine Luftanströmungsfläche 2 auf.
  • Die eingangs beschriebenen Nachteile werden nun dadurch vermieden bzw. es ist nunmehr ein kostengünstiges Gerät 1 dadurch geschaffen, dass das Gerät 1 derart ausgeführt und/oder ausgebildet ist, dass es durch die durch mindestens einen menschlichen Finger, hier vorzugsweise zwei menschliche Finger 3 und 4 ausgeübte Druckkraft gegenüber einer aus einer auf die Luftanströmungsfläche 2 auftreffenden Luftströmung 5 resultierenden Anströmkraft FA steuerbar ist. Dies ist nun in der 1 entsprechend dargestellt.
  • 1 zeigt – von links kommend – eine Luftströmung 5, hier eine Windanströmung. Das Gerät 1 ist im wesentlichen boardähnlich ausgebildet und weist mindestens ein plattenähnliches ausgeführtes Grundelement 6 auf. 1 zeigt, wie die Luftströmung 5 von links kommend auf die Unterseite des plattenähnlich ausgeführten Grundelementes 6 trifft und hierdurch eine Anströmkraft Fa, vorzugsweise die hier dargestellte Auftriebskraft FA erzeugt wird. Durch die beiden menschlichen Finger 3 und 4 wird auf die Oberseite des Grundelementes 6 eine gegenüber der Anströmkraft Fa wirkende Druckkraft erzeugt. Je nachdem, wie stark nun das Verhältnis der gegeneinander wirkenden Kräfte ist, bzw. auch in welche Richtung diese wirken bzw. an welcher Stelle diese auf das Grundelement 6 aufgebracht werden, werden nun bestimmte „Flugbewegungen" des Gerätes 1 erzeugt. Anders ausgedrückt das Gerät 1 ist mit Hilfe der über die menschlichen Finger 3 und 4 ausgeübten Druckkraft gegenüber der Luftströmung 5 entsprechend steuerbar und daher in gewisser Weise „flugfähig".
  • Die 1 zeigt, dass das Gerät 1 als eine Art „Air-Surfbrett" ausgebildet ist, was gegenüber einer Luftströmung 5 bewegt wird. Hierzu weist das Grundelement 6 eine der Luftströmung 5 zugewandte erste Seite 6a (Unterseite) und eine der Luftströmung 5 abgewandte zweite Seite 6b (Oberseite) auf. Wie ersichtlich, ist die erste und zweite Seite 6a und 6b des Grundelementes 6 im wesentlichen flächig ausgebildet. Dies hat zum einen den Vorteil, dass durch die erste Seite 6a die Luftanströmungsfläche 2 gebildet wird, wobei durch die zweite Seite 6b wegen der flächigen Ausbildung der zweiten Seite 6b dann das Gerät 1 im wesentlichen durch den Kontakt mit zwei menschlichen Finger 3 und 4 entgegen der Luftströmung 5 steuerbar ist.
  • Es handelt sich also bei dem Gerät 1 im wesentlichen um ein „völlig neuartiges Spielmedium" und es liegt im Geschick des Benutzers, wie er nun mit seinen Fingern 3 und 4 das Gerät 1 entsprechend steuert. Als besonders vorteilhaft hat sich für die Finger 3 und 4 jeweils der Mittel- und/oder Zeigefinger herausge stellt, mit denen also das Gerät 1 vorteilhaft „gut" betätigt bzw. „geflogen" werden kann. Entscheidend ist immer eine existierende Luftströmung 5.
  • Es gibt nun zahlreiche Möglichkeiten wie eine derartige Luftströmung 5 erzeugt werden kann bzw. wo eine derartige Luftströmung 5 aufzufinden ist, so dass das Gerät 1 entsprechend zum Einsatz kommt. Einerseits ist zunächst denkbar, dass bspw. ein eine Luftströmung 5 erzeugendes Element, vorzugsweise ein Ventilator vorgesehen ist, der die entsprechende Luftströmung 5 erzeugt. Weiterhin ist denkbar, dass auch bei in der Natur vorhandenen entsprechend starken Winden an bestimmten Orten ein derartiges Gerät 1 vom Benutzer angewendet werden kann. Auch gegenüber dem Fahrtwind bei leicht aus dem Fenster oder dem Schiebedach eines Kraftfahrzeuges ausgestreckter Hand oder innerhalb eines Kraftfahrzeug-Cabrios könnte ein derartiges Gerät 1 durchaus zum Einsatz kommen.
  • Je nach Geschick des Benutzers ist das Gerät 1 in alle Richtungen während seines „Fluges" drehbar. Es könnte theoretisch sowohl auf der ersten Seite 6a wie auch auf der zweiten Seite 6b entsprechend "geflogen" werden. Dies ist abhängig von der jeweiligen Ausführungsform des Gerätes 1, was im folgenden noch deutlich werden wird. Auf jeden Fall erhöht das Gerät 1 auch bei zunehmender Anwendung die Geschicklichkeit der menschlichen Finger und stärkt daher auch die Muskulatur der menschlichen Hand.
  • Damit das Gerät 1 während des Einsatzes nicht verloren geht, nämlich wegfliegt, ist zur Sicherung des Gerätes 1 mindestens ein vzw. mit der menschlichen Hand 7 wirksam koppelbares Verbindungselement 8 vorgesehen. Die 1 zeigt, dass hier das Verbindungselement 8 vzw. als Sicherungsschnur ausgeführt ist. Es sind auch durchaus andere Ausbildungen/Ausführungen für das Verbindungselement 8 denkbar. Bspw. kann das Verbindungselement 8 an seinem einen Ende einen zusätzlichen Klettverschluss aufweisen, was hier nicht dargestellt ist, mit dessen Hilfe dann das Gerät 1 um das Handgelenk der Hand 7 oder 9 am Daumen der Hand 7 gesichert werden kann. Vorzugsweise ist das Verbindungselement 8 am anderen Ende mit dem Gerät 1 fest verbunden. Die 1 zeigt nun, dass das als Verbindungsschnur ausgeführte Verbindungsele ment 8 durch eine hier nicht näher bezeichnete Ausnehmung des Grundelementes 6 durchgeführt und entsprechend verknotet ist. Vorzugsweise ist das Verbindungselement 8 an dem mit dem Grundelement 6 in Kontakt stehenden Ende mit Hilfe eines Kugellagers am Gerät 1 befestigt, was den Vorteil hat, das ein Verdrehen des Verbindungselementes 8 während des Einsatzes des Gerätes 1 verhindert ist. Eine andere einfache Ausführungsform für das Verbindungselement 8 weist auch ein einfaches Klettband bzw. Klebeband zur Realisierung einer Schlaufe auf. Im wesentlichen wird mit dem Verbindungselement 8 also ein Art „Fangriemen" realisiert, so dass eine entsprechende Verbindung zwischen dem Gerät 1 und dem Benutzer gegeben ist. Als Alternative wäre auch eine Sicherung des Gerätes 1 mit Hilfe des Verbindungselementes 8 denkbar, indem das Gerät 1 bspw. auch an einem anderem Halteelement mit Hilfe des Verbindungselementes 8 gekoppelt wird, bspw. an eine Autotür oder an einem Rückspiegel eines Kraftfahrzeuges.
  • Entscheidend für die Steuerbarkeit des Gerätes 1 und die Kontrolle für den Benutzer bei jeder Art von durchzuführendem "Flugmanöver" ist unter anderem insbesondere die Haftung der menschlichen Finger 3 und 4 auf der Oberfläche, also der zweiten Seite 6b des Gerätes 1. Das Material des Grundelementes 6 ist daher durchaus von entscheidender Bedeutung, da es zunächst „griffig" sein muss, jedoch bei Berührung mit anderen Gegenständen, vorzugsweise mit dem Autolack eines Kraftfahrzeuges keinerlei Schäden hervorrufen darf. Vorzugsweise wird daher das Gerät 1 aus einem weichen Kunststoff hergestellt.
  • Im folgenden sollen nun zunächst bevorzugte Ausführungsformen des Gerätes 1 erläutert und beschrieben werden. Vorab darf nochmals darauf hingewiesen werden, dass zumindest die zweite Seite 6b des Grundelementes 6 eine die Erhöhung der Kontakthaft für die Finger 3 und 4 realisierende Beschichtung aufweist und/oder die Kontaktbereiche für die Finger 3 und 4 als separate Bereiche vzw. als Auswölbungen 15 auf der zweiten Seite 6b ausgebildet sind, um nämlich einen guten Kontakt zwischen den Fingern 3 bzw. 4 und dem Grundelement 6 zu gewährleisten. Im folgenden sollen nun zunächst verschiedene Ausführungsformen des Gerätes 1 näher beschrieben werden:
    Die 2a und 2b zeigen eine erste Ausführungsform des Gerätes 1. Es ist gut zu erkennen, dass hier im wesentlichen ein plattenähnliches Grundelement 6 vorgesehen ist, das im wesentlichen rechteckförmig ausgebildet ist. Vorzugsweise weist das Grundelement 6 hier eine Breite b = 50 mm, eine Länge l = 85 mm und eine Dicke d = 3 mm auf.
  • In den 3a und 3b ist eine zweiten Ausführungsform dargestellt. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um ein plattenähnlich ausgeführtes Grundelement 6, das ovalförmig ausgebildet ist. Dies ist deutlich aus der 3a ersichtlich. Die Abmessungen sind vzw.: Breite b = 50 mm, mittlere Länge l = 85 mm und die Dicke d = 3 mm.
  • Die 4a bis 4c zeigen eine dritte Ausführungsform des Gerätes 1, ebenfalls ist hier ein plattenähnliches Grundelement 6 vorgesehen, dessen obere und untere Bereiche „angeschrägt" sind und wobei das Grundelement 6 im wesentlichen wieder (ohne die angeschrägten Bereiche) ovalförmig ausgebildet ist. Die Abmessungen sind vzw.: Mittlere Breite b = 50 mm, mittlere Länge l = 84 mm, b1 = 22 mm, b2 = 47 mm, l1 = 21 mm und d = 3 mm.
  • Die 5a und 5b zeigen eine vierte Ausführungsform des Gerätes 1 mit einem in den seitlichen Bereichen bogenförmig geformten Grundelement 6, das wiederum plattenähnlich ausgebildet ist. Die Abmessungen sind vzw.: Breite b1 = 35 mm, die Breite b2 = 50 mm, mittlere Länge l1 = 85 mm, die Länge l2 = 69 mm, wobei das Grundelement 6 vzw. eine Dicke d = 2 mm aufweist. Bei den existierenden entsprechenden Radien R, vzw. Radien R1 = 85 mm bzw. R2 = 43 mm.
  • Die 6a und 6b zeigen eine fünfte Ausführungsform des Gerätes 1. Wiederum ist das Grundelement 6 im wesentlichen plattenähnlich ausgeführt. Die Abmessungen sind vzw.: Dicke d = 3 mm, Radius R1 = 40 mm und R2 = 2 mm.
  • Die 7a bis 7d zeigen eine sechste Ausführungsform des Gerätes 1 mit ebenfalls einem im wesentlichen ovalförmig ausgeführten Grundelement 6 mit abgeschrägten seitlichen oberen und unteren Bereichen und den hier vzw. gewählten Abmessungen wie folgt: Länge l1 = 82 mm, Länge l2 = 68 mm, Dicke d = 2 mm, Radius R1 = 82 mm, Winkel α = 115°, Breiten b1 = 7 mm, b2 = 21 mm und b3 = 44 mm, b4 = 11 mm, b5 = 16 mm und b6 = 44 mm.
  • Die 8a bis 8c zeigen eine siebte Ausführungsform des Gerätes 1, wobei wieder ein plattenähnlich ausgebildetes Grundelement 6 vorgesehen ist, das allerdings in den rechts- und linksseitigen Randbereichen nicht näher bezeichnete Ausnehmungen aufweist. Die Abmessungen sind vzw.: Länge l1 = 85 mm, Länge l2 = 30 mm, Breite b1 = 17 mm, b2 = 35 mm, b3 = 44 mm, b4 = 47 mm, Dicke d = 3 mm, Radius R1 = 170 mm, Radius R2 = 15 mm.
  • Die 9a und 9b zeigen eine achte Ausführungsform des Gerätes 1 mit einem plattenähnlichen ausgebildeten Grundelement 6, das an den seitlichen Randungen kurvenförmig ausgebildet ist. Die Abmessungen sind vzw.: Dicke d = 3 mm, eine mittlere Länge l = 85 mm, Radius R1 = 170 mm, Breite b1 = 35 mm und die Breite b2 = 46 mm.
  • Die 10a bis l0c zeigen eine neunte Ausführungsform des Gerätes 1 mit einer plattenähnlich ausgebildeten Grundelement 6 und zwei an den jeweiligen Enden des Grundelementes 6 vorgesehenen Ausnehmungen. Die Abmessungen sind vzw.: Dicke d = 2 mm, eine Breite b1 = 20 mm, eine Breite b2 = 35 mm, Breite b3 = 46 mm, sowie Radien R1 = 170 mm, R2 = 10 mm, Länge l = 85 mm.
  • Die 11a und 11b zeigen eine zehnte Ausführungsform des Gerätes 1, insbesondere der Grundplatte 6. Die Abmessungen sind vzw.: Dicke d = 2 mm, eine Länge l1 = 85 mm, eine Länge l2 = 69 mm, Breite b = 50 mm und der entsprechende äußere hier dargestellte Radius R1 = 42,5 mm.
  • Die 12a und 12b zeigen eine elfte Ausführungsform des Gerätes 1, nämlich hier eine plattenähnlich ausgeführtes Grundelement 6 mit der hier dargestellten Form. Vzw. sind die Abmessungen wie folgt: Dicke d = 3 mm, Länge 1 = 82 mm, die Radien R1 = 2 mm, R2 = 24 mm sowie R3 = 45 mm, die Breite b1 = 25 mm, Breite b2 = 31mm, b3 = 46 mm und b4 = 75 mm.
  • Die 13a und 13b zeigen eine zwölfte Ausführungsform des Gerätes 1 bzw. ein weiteres Grundelement 6. Die entsprechenden Abmessungen sind hier vzw.: l1 = 85 mm, l2 = 77 mm, d = 2 mm, b1 = 35 mm, b2 = 46 mm sowie R1 = 43 mm und R2 = 170 mm.
  • Die 14a und 14b zeigen eine dreizehnte Ausführungsform für ein Gerät 1 bzw. ein weiteres Grundelement 6. Die Abmessungen sind vzw. wie folgt: Länge l1 = 90 mm, l2 = 68 mm, l3 = 25 mm, Breiten b1 = 25 mm, b2 = 50 mm, Radien R1 = 13 mm, R2 = 82 mm und Dicke d = 3mm.
  • Die 15a und 15b zeigen eine vierzehnte Ausführungsform des Gerätes 1 bzw. ein weiteres Grundelement 6. Gut zu erkennen sind die beiden seitlichen Ausnehmungen und die Abmessungen sind vzw. wie folgt: Dicke d = 3 mm, Länge l1 = 99 mm, l2 = 32 mm, Radien R1 = 16 mm bzw. R2 = 2 mm, die Breite b1 = 15 mm, Breite b2 = 36 mm und b3 = 50 mm.
  • Die 16a bis 16c zeigen eine fünfzehnte Ausführungsform des Gerätes 1, wobei hier das Grundelement 6 zweiteilig ausgebildet ist und die beiden Teilbereiche des Grundelementes 6, nämlich die Teilbereiche 6c und 6d mit einem Lagerelement 10 bewegbar verbunden sind. Hierbei ist das Lagerelement 10 stiftförmig ausgeführt und in die jeweiligen Teilbereiche 6c bzw. 6d so einsteckbar, das ein „zusammenhängendes Grundelement 6" realisierbar ist. Die Abmessungen dieser Ausführungsform sind vzw. wie folgt: Länge l1 = 79 mm, l2 = 35 mm, l3 = 25 mm, l4 = 9 mm, Dicke d = 2 mm, Breiten b1 = 4 mm, b2 = 13 mm, b3 = 35 mm, b4 = 44 mm, b5 = 47 mm, Radius R1 = 18 mm, Abstand a = 1 mm.
  • Die 17a bis 17c zeigen eine sechzehnte Ausführungsform des Gerätes 1, also hier insbesondere ein weiteres Grundelement 6. Dessen bevorzugte Abmessungen sind die folgenden: Radius R1 = 16 mm, Länge l1 = 85 mm, Länge l2 = 70 mm, l3 = 50 mm, sowie Breiten b1 = 25 mm, b2 = 32 mm, b3 = 36 mm und b4 = 44 mm, Dicke d = 2 mm.
  • Die 18a bis 18f zeigen eine weitere Ausführungsform eines Gerätes 1, das vzw. als Stecksystem ausgebildet ist. Das hier dargestellte Gerät 1 ist als Raumschiff konzipiert, kann auch einteilig ausgeführt sein, weist hier aber entsprechende einzelne Module auf, die ineinander steckbar sind. Zunächst ist hier das zusammengesteckte Gerät 1 in den 18a und 18b dargestellt, wobei die einzelnen Teilmodule in den 18c bis 18f gut ersichtlich dargestellt sind. Wie erkennbar besteht das in den 18a und 18b dargestellte Gerät 1 im wesentlichen aus dem Grundelement 6 sowie Seitenteilen 11 und seitlichen Rümpfen 12 sowie hinteren Abschlusselementen 13. Die bevorzugten Abmessungen für das Grundelement 6 sind im wesentlichen wie in der 18c ersichtlich, nämlich die Abmessungen sind vzw.: Radius R1 = 10 mm bzw. ein Radius R2 = 23 mm, Breite b1 = 20 mm, Breite b2 = 45 mm bzw. eine Dicke d = 2 mm. Die Seitenteile 11, ein Seitenteil 11 dargestellt in der 18d, weisen vzw. die Abmessungen auf: Länge l1 = 64 mm, l2 = 22 mm, b1 = 18mm. Weiterhin vzw. eine Dicke von d = 3 mm und einen angeschrägten Seitenbereich mit einem Schrägungswinkel von 60°. Die seitlichen Rümpfe 12, dargestellt in 18e weisen vzw. die folgenden Abmessungen auf: Länge l1 = 54 mm, ein Radius R1 = 2 mm, eine Breite b1 = 2 mm bzw. b2 = 4 mm auf. Schließlich zeigt die 18f die Abschlusselemente 13 mit den entsprechenden vzw. Radien R1 = 1mm, R2 = 2mm, R3 = 3 mm.
  • Die in den 1 bis 18 dargestellten Geräte 1 bzw. deren Abmessungen sind hier nur beispielhaft erwähnt. Diese Abmessungen können je nach entsprechender Dimensionierung der Geräte 1 leicht oder auch stark variieren. Dieses ist insbesondere abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall des Gerätes 1. Wie insbesondere aus der 18 ersichtlich, können die Geräte 1 vzw. als eine Art Stecksystem ausgebildet sein, so dass hier mehrere Teile/Bestandteile zu einem Gerät 1 zusammengesteckt bzw. montiert werden können. So kann das Gerät 1 Flügelelemente, Flugstabilisatoren, Finnen und/oder erweiterte Flügelformen aufweisen.
  • Im allgemeinen jedoch weist jedes Gerät 1 vzw. zumindest ein Grundelement 6 auf, das flächig ausgebildet ist. Die Praxis hat gezeigt, dass insbesondere Luftanströmungen mit Geschwindigkeiten von 20 bis 80 km/h oder noch größere Geschwindigkeiten von derartigen Geräten 1 gut vertragen werden bzw. sich diese Geräte 1 für derartige Luftströmungen/Winde eignen. Auch Geräte 1, die Raum schiffen und/oder Flugzeugen und/oder anderen Formen nachgebildet sind, aber nach dem geschildertem Prinzip funktionieren sind denkbar.
  • Die in den 1 bis 18 unterschiedlich dargestellten Formen der Geräte 1 sind für unterschiedliche Flugeigenschaften konzipiert.
  • So sind auch bewegliche Teile an dem Gerät 1 denkbar, so wie dies beispielsweise durch das Gerät 1, das in der 16 dargestellt ist, deutlich wird. Das hier dargestellte Lagerelement 10 verbindet die Teilbereiche 6c und 6d. Die Teilbereiche 6c und 6d sind allerdings beweglich miteinander verbunden, so dass die flächigen Teilbereiche 6c und 6d zueinander bzw. gegeneinander leicht verdreht werden können, was die Flugeigenschaften dieses Gerätes 1 sehr flexibel gestaltet, da auf jeden der Teilbereiche 6c bzw. 6d ein menschlicher Finger 3 bzw. 4 aufgedrückt werden kann.
  • Die 19 bis 23 zeigen nun sowohl entsprechende Geräte 1 als auch sogenannte Bindungselemente 14. Anders ausgedrückt die 19 bis 23 zeigen sowohl Geräte 1 als auch Bindungselemente 14. Einerseits können nämlich die in den 19 bis 23 dargestellten Vorrichtungen als Geräte 1 ausgebildet bzw. verwendet werden, insbesondere können die hier dargestellten Auswölbungen 15 auch als integrale Bestandteile des Grundelementes 6 ausgebildet sein oder auch als separate Auswölbungselemente auf dem Grundelement 6 angeordnet werden. Andererseits ist aber auch denkbar, dass die in den 19 bis 23 dargestellten Vorrichtungen nur Bindungselemente 14 darstellen, die mit den entsprechenden in den 2 bis 18 dargestellten Geräten 1 verbunden werden können, so dass durch derartige Bindungselemente 14 dann der „Grip" für die menschlichen Finger 3 und 4 gebildet ist und entsprechend realisiert wird. Im einzelnen:
    Das in den 19 und 20 gezeigte Gerät 1 bzw. Verbindungselement 14 zeigt jeweils zwei Auswölbungen 15 für menschliche Finger 3 und 4 Die Auswölbungen 15 bei dem Gerät 1 bzw. Bindungselement 14 – in den 19 – sind so ausgebildet, dass der obere Rand der Auswölbungen 15 zur Grundfläche des Bindungselementes 14 bzw. zur Grundfläche des Grundelementes 6 parallel ausge bildet ist. Im Gegensatz dazu ist der obere Rand der Auswölbungen 15 bei dem in den 20 dargestellten Gerät 1 bzw. Bindungselement 14 eben nicht parallel ausgebildet, sondern verläuft schräg zur Grundfläche des Bindungselementes 14 bzw. zur Grundfläche des Grundelementes 6. Die Auswölbungen 15 bei dem in der 19 dargestellten Gerät 1 bzw. Bindungselement 14 weisen vzw. einen Durchmesser von 20 mm und einen Rand mit einer Höhe von vzw. 3 mm auf.
  • Bei dem in der 21 dargestellten Gerät 1 bzw. Bindungselement 14 sind seitliche Begrenzungswandungen 16 gut zu erkennen. Die Abmessungen sind vzw.: ein Radius R1 = 43 mm bzw. R2 = 39 mm mit vzw. einem Abstand a = 5 mm, wobei die Begrenzungswandungen 16 eine Höhe h von vzw. 3 mm aufweisen.
  • Schließlich zeigen die 22 und 23 eine umlaufende Begrenzungswandung 16 bei einem Gerät 1 bzw. einem Bindungselement 14. Die umlaufende Begrenzungswandung 16 ist also bei dem Gerät 1 auf dem Grundelement 6 entsprechend vorgesehen, wobei im Falle des Bindungselementes 14, das in 22 und 23 dargestellte und dann als Bindungselement 14 ausgeführte Element mit einem der Geräte 1 aus den 2 bis 18 gekoppelt werden kann. Denkbar ist auch, dass eine derartige Begrenzungswandung 16 oder der Bereich innerhalb der Begrenzungswandung 16 mit einem wärmesensitiven Plasmakissen ausgestattet ist, so dass eine gute Anpassung an die jeweilige Form der Fingerkuppen der menschlichen Finger 3 und 4 des jeweiligen Benutzers erfolgen kann. Aber auch die anderen Bindungselemente 14 bzw. die entsprechenden Geräte 1 können derartige wärmesensitive Plasmakissen aufweisen.
  • Nochmals zusammenfassend darf darauf hingewiesen werden, dass die 19 bis 23 sowohl Darstellungen zeigen, die direkt als Gerät 1 eingesetzt werden können, als auch – als Alternative – entsprechende Bindungselemente 14 zeigen, die mit den in den 2 bis 18 dargestellten Grundelementen 6 entsprechend gekoppelt werden können, also „Zubehörteile" für die Geräte 1 gemäß den 2 bis 18. Es ist daher durchaus denkbar, dass die hier dargestellten Bindungselemente 14 bei den in den 2 bis 18 dargestellten Grundelementen 6 anordenbar sind. Hierzu können – falls erforderlich – separate Kupplungselemente vorgesehen sein. Die ist abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall.
  • Weiterhin sind Weiterbildungen des Gerätes 1 denkbar, beispielsweise ist das Gerät 1 aus einem fluoreszierenden Material herstellbar oder weist zumindest in einem Teilbereich, insbesondere auf dem Grundelement 6 eine fluoreszierende Beschichtung auf. Hierdurch können derartige Geräte 1 auch nachts leuchten. Weiterhin ist denkbar, dass entsprechende Schlitze und/oder Öffnungen in den Geräten 1, insbesondere in den Grundelementen 6 vorgesehen werden, so dass bei unterschiedlichen Luftanströmungen die verschiedensten Töne erzielbar sind. Hierdurch kann man entsprechende Töne erzeugen, so dass bei bestimmten Abläufen, insbesondere bestimmten Flugmanövern möglicherweise sogar eine „Melodie" entsteht.
  • Weiterhin besteht für die Ausbildung bzw. Ausführung der Auswölbungen 15 weitere denkbare Möglichkeiten. Einerseits können die Auswölbungen 15 als auf das Grundelement 6 aufsetzbare gummiartige Saugnäpfe ausgebildet sein. Weiterhin können die Auswölbungen 15 aus einem weichen Kunststoff hergestellt sein, der auf das Grundelement 6 aufklebbar ist. Hier gibt es entsprechend noch andere denkbare Möglichkeiten. Entscheidend ist, dass mit Hilfe der Auswölbungen 15 separate Teilbereiche für die Fingerkuppen der Finger 3 und 4 geschaffen sind, so dass ein guter „Grip" zur Positionierung der Fingerkuppen der Finger 3 und 4 auf dem jeweiligen Gerät 1 ermöglicht ist. Es ist auch denkbar, dass vzw. auf der zweiten Seite 6b der Geräte 1 separate Vertiefungen für die Positionierung der Fingerkuppen ausgebildet sind. Derartige Vertiefungen könnten auch durch den Benutzer selbst herstellbar sein, wenn nämlich die Geräte 1 auf der zweiten Seite 6b ein wärmesensitives Plasmakissen oder zumindest einen verformbaren Teilbereich aufweisen. Die hier dargestellten Auswölbungen 15 weisen im wesentlichen einen hier nicht näher bezeichneten umlaufenden Rand auf, der dann eine so gebildete „Vertiefung" auf der ersten Seite 6b des Gerätes 1 umgrenzt.
  • Die in den 1 bis 23 dargestellten Geräte 1 bzw. Bindungselemente 14 können aus unterschiedlichen Materialien hergestellt sein, insbesondere aber aus Kunststoff. Hierfür können im wesentlichen auch folgende Materialien in Frage kommen: PVC, ABS, Polyamid (PA), Polycarbonat (PC), Styrol/Acrylmitil und/oder Polymeriate.
  • Wie bereits oben erläutert, sind in den 19 bis 23 sowohl einerseits Geräte 1 dargestellt, als auch – andererseits – sogenannte „Bindungselemente 14", die insbesondere für die in den 1 bis 18 dargestellten Geräte 1 entsprechende Zusatzteile darstellen können. Die hier dargestellten Bindungselemente 14 können bspw. auf die entsprechend in den 1 bis 18 dargestellten Geräte 1 aufgeklebt bzw. angeklebt werden. Es ist auch denkbar, dass über ein nicht dargestelltes Schienensystem die Bindungselemente 14 auf die Geräte 1, also im wesentlichen auf das in den 1 bis 18 dargestellte Grundelement 6 aufgeschoben werden können. Weiterhin könnten Druckknöpfe zum Verbinden der Bindungselemente 14 mit den Grundelementen 6 vorgesehen sein. Auch Schraubverbindungen oder dgl. sind vorstellbar. Schließlich könnten die Bindungselemente 14 mit separaten Klammern an den Geräten 1 befestigt werden. Auch ein separat vorgesehener Einrastmechanismus zur mechanischen Verbindung der Bindungselemente 14 mit den Grundelementen 6 ist denkbar, so dass ein einfaches Ein- und Ausklinken der Bindungselemente 14 auf den Grundelementen 6 ermöglicht ist. Schließlich könnten die in den 19 bis 23 dargestellten Bindungselemente 14 auf einem stoffähnlichen Gewebe angebracht, insbesondere angenäht sein, so dass die dann so hergestellte Grundform der Bindungselemente 14 als „stoffliches Gewebe" existent wäre, in das dann nur noch „als Kern" das in den 1 bis 18 dargestellte Gerät 1 hineingeschoben werden müsste und dann die durch das Stoffgewebe gebildete Form, insbesondere durch einen Reißverschluss verschlossen werden kann. Es wäre dann ein Gerät 1 geschaffen, mit einem stabilen Kern gemäß einer der Ausführungsformen in den 1 bis 18, wobei außen herum dann ein stoffähnliches Gewebe gemäß den 19 bis 23 vorgesehen sein würde, das mit Hilfe eines Reißverschlusses verschließbar ist.
  • Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, die in den 1 bis 23 dargestellten Geräte 1 nochmals derart zu variieren, nämlich vzw. in das Grundelement 6 mehrere kleine Löcher/Ausnehmungen einzubringen, insbesondere zu bohren. Hierdurch wird einerseits eine Gewichtsverringerung der Geräte 1 erreicht und auch keine vollständig geschlossene Luftanströmungsfläche 2 erzielt, was wiederum Einfluss auf die Flugeigenschaften der Geräte 1 nimmt.
  • Schließlich könnten die Geräte 1 aus einem Material hergestellt werden, welches sich bei Kälte-/Wärmeunterschieden verfärbt, so könnten die Bereiche der Auswölbungen 15, also dort wo sich die Fingerkuppen befinden, dann bspw. bei der Verwendung eines auf Wärme reagierenden Materials sich „ins Rötliche" verfärben, wobei der übrige Bereich des Gerätes 1, da dieses vzw. der kälteren Luftströmung 5 ausgesetzt ist, blau verfärben würde. Als Materialien kommen hier sogenannte thermochrome Monobatch-Materialien in Frage, die zu einem Kunststoffausgangmaterial (PP-Granulat) hinzugegeben werden. Der temperaturabhängige Farbwechsel funktioniert, durch sogenannte thermochrome Pigmente auf Basis von Flüssigkristallen. Mit Hilfe eines so ausgestalteten Gerätes 1 kann der Benutzer vzw. auch nach Beendigung des Spiels mit dem Spiel-Fluggerät die bis dahin gehaltene Position mit den Fingerkuppen aufgrund der Verfärbungen nochmals genauer wahrnehmen analysieren und dadurch bei zunehmender Spielzeit seine Flugtechnik durchaus verbessern, indem er seine Flugmanöver unter Berücksichtigung der Position der Finger/Fingerkuppen entsprechend analysiert.
  • Die bevorzugten Abmessungen der Geräte 1 sind bereits in den 1 bis 23 im wesentlichen genannt worden. Ganz allgemein darf darauf hingewiesen werden, dass vzw. die folgenden Abmessungen für die Geräte 1, insbesondere für das Grundelement 6 denkbar sind: Eine Dicke d im Bereich zwischen 0,5 mm bis 50 mm, insbesondere von 1mm bis 5 mm, eine Breite b im Bereich zwischen 10 mm bis 150 mm, insbesondere von 20 mm bis 50 mm sowie eine Länge 1 im Bereich zwischen 30 mm bis 150 mm, insbesondere von 60 mm bis 90 mm. Mit den oben genannten Abmessungen kann das Gerät 1 mit den Fingern 3 und 4, vzw. dem Zeigefinger und dem Mittelfinger „geflogen" werden. Es ist auch denkbar, dass das Gerät 1 mit anderen Fingern, also bspw. nur mit dem Daumen oder mit dem Ringfinger betätigt wird, dies kann im jeweiligen Anwendungsfall individuell verschieden sein. Vzw. wird das Gerät 1 mit zwei Fingern 3 und 4 betätigt. Es ist aber auch denkbar, dass es mit mehreren Fingern betätigt wird, also auch dann mehrere, nämlich eine entsprechende Anzahl von Auswölbungen 15 vorge sehen ist. Vzw. weist das Gerät 1 jedoch zwei Auswölbungen 15 auf. Das Gerät 1 ist daher so konzipiert, dass es vzw. zwei „Fingerkuppen-Auflageflächen" aufweist, auf der der jeweilige Finger 3 bzw. 4 optimal positionierbar ist, so dass ein guter Kontakt und damit eine kontrollierte Druckkraft auf das boardähnlich ausgebildete Gerät 1, also auf das plattenähnliche Grundelement 6 durch den Anwender aufgebracht werden kann. Hierzu sind die „Fingerkuppen-Auflageflächen" vzw. als Auswölbungen 15 ausgebildet. Es ist aber auch denkbar, wie bereits oben. erläutert, dass auf der zweiten Seite 6b (Oberseite) des Grundelementes 6 entsprechende Vertiefungen für den Kontakt mit den Fingerkuppen der Finger 3 und 4 ausgebildet sind bzw. das Bindungselement 14, die Auswölbungen 15 und/oder die Vertiefungen aufweist, wobei das Bindungselement 14 dann auf der zweiten Seite 6b (Oberseite) des Grundelementes 6 angeordnet ist. Weiterhin ist aber auch denkbar, was nicht in den Figuren dargestellt ist, dass zusätzlich auch die erste Seite 6a (Unterseite) des Grundelementes 6 entsprechende Auswölbungen bzw. Vertiefungen oder auch ein zusätzliches Bindungselement aufweist, so dass entsprechende „180-Grad-Flugmanöver" mit dem Gerät 1 möglich sind und das Gerät 1 mit Hilfe der Finger so optimal in jeder Fluglage steuerbar ist.
  • Im Ergebnis ist mit dem hier dargestellten Gerät 1 ein neues Spiel- und/oder Freizeitgerät 1 geschaffen, das sehr kostengünstig herstellbar ist und insbesondere von Kindern und Heranwachsenden als eine Art Geschicklichkeitsspiel verwendet werden kann.
  • 1
    Spiel- und/oder Freizeitgerät
    2
    Luftanströmungsfläche
    3
    Finger
    4
    Finger
    5
    Luftströmung
    6
    Grundelement
    6a
    erste Seite
    6b
    zweite Seite
    6c
    Teilbereich
    6d
    Teilbereich
    7
    Hand
    8
    Verbindungselement
    9
    Daumen
    10
    Lagerelement
    11
    Seitenteil
    12
    Rumpf
    13
    Abschlusselement
    14
    Bindungselement
    15
    Auswölbung
    16
    Begrenzungswandung
    FA
    Anströmkraft
    b, b1,2,3...
    Breite
    l, l1,2,3...
    Länge
    d
    Dicke
    R, R1,2,3...
    Radius
    α
    Winkel
    a
    Abstand
    h
    Höhe

Claims (20)

  1. Manuell betätigbares Spiel- und/oder Freizeitgerät (1), insbesondere für Kinder und Heranwachsende, mit mindestens einer Luftanströmungsfläche (2), wobei das Spiel- und/oder Freizeitgerät (1) durch eine durch mindestens einen menschlichen Finger (3 oder 4) ausgeübte Druckkraft gegenüber einer aus einer auf die Luftanströmungsfläche (2) auftretenden Luftströmung (5) resultierenden Anströmkraft (FA) steuerbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät (1) ein plattenähnliches Grundelement (6) mit einer der Luftströmung (5) zugewandten, flächig ausgebildeten ersten Seite (6a) und einer von der Luftströmung (5) abgewandten, flächig ausgebildeten zweiten Seite (6b) aufweist, und dass das Gerät (1) im Wesentlichen durch den Kontakt mit zwei menschlichen Fingern (3 und 4) steuerbar ist.
  2. Spiel- und/oder Freizeitgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Sicherung des Gerätes (1) mindestens ein mit der menschlichen Hand (7) wirksam koppelbares Verbindungselement (8) vorgesehen ist.
  3. Spiel- und/oder Freizeitgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (8) als Sicherungsschnur ausgeführt ist.
  4. Spiel- und/oder Freizeitgerät nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (8) an einem Ende einen Klettverschluß aufweist.
  5. Spiel- und/oder Freizeitgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (8) am anderen Ende mit Hilfe eines Kugellagers am Gerät (1) befestigt ist.
  6. Spiel- und/oder Freizeitgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindestens die zweite Seite (6b) eine die Erhöhung der Kontakthaft für die Finger (3 und 4) realisierende Beschichtung aufweist.
  7. Spiel- und/oder Freizeitgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktbereiche für die Finger (3 und 4) als separate Bereiche und/oder. als Auswölbungen (15) auf der zweiten Seite (6b) vorgesehen sind.
  8. Spiel- und/oder Freizeitgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät (1) aus Kunststoff hergestellt ist.
  9. Spiel- und/oder Freizeitgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftströmung (5) über den Fahrtwind eines Fahrzeuges oder mit Hilfe eines Ventilators erzeugbar ist.
  10. Spiel- und/oder Freizeitgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät (1) Flügelelemente und/oder Flugstabilisatoren aufweist.
  11. Spiel- und/oder Freizeitgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät (1) als Stecksystem ausgebildet ist.
  12. Spiel- und/oder Freizeitgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät (1) aus einem fluoreszierenden Material hergestellt ist oder in einem Teilbereich zumindest eine fluoreszierende Beschichtung aufweist.
  13. Spiel- und/oder Freizeitgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Schlitze und/oder Öffnungen vorgesehen und derart ausgebildet sind, dass das Gerät (1) im Flugeinsatz akustische Signale erzeugt.
  14. Spiel- und/oder Freizeitgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundelement (6) zweiteilig ausgebildet und die beiden Teilbereiche (6c und 6d) mit einem Lagerelement (10) bewegbar verbunden sind.
  15. Spiel- und/oder Freizeitgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein mit dem Grundelement (6) koppelbares Bindungselement (14) vorgesehen ist.
  16. Spiel- und/oder Freizeitgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bindungselement (14) oder das Grundelement (6) mindestens zwei Auswölbungen (15) zur Fixierung/Positionierung der jeweiligen Fingerkuppen der Finger (3 und 4) aufweist.
  17. Spiel- und/oder Freizeitgerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Rand der Auswölbungen (15) parallel zur Grundfläche des Bindungselementes (14) oder zur Fläche des Grundelementes (6) des Gerätes (1) ausgebildet ist.
  18. Spiel- und/oder Freizeitgerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Rand der Auswölbungen (15) in einer zur Grundfläche des Bindungselementes (14) oder zur Fläche des Grundelementes (6) des Gerätes (1) schrägen Ebene verläuft.
  19. Spiel- und/oder Freizeitgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bindungselement (14) oder das Grundelement (6) des Gerätes (1) zumindest teilweise ausgebildete Begrenzungswandungen (16) aufweist.
  20. Spiel- und/oder Freizeitgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bindungselement (14) oder das Grundelement (6) des Gerätes (1) eine umlaufende Begrenzugswandung (16) aufweist.
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