DE10326161A1 - Bitumenfugenbänder - Google Patents
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Abstract
Bitumenfugenbänder, die unter Praxisbedingungen undurchlässig gegen Wasser gefährdende Stoffe sind, können zur Abdichtung von Fugenin Dichtflächen gegen Wasser gefährdende Stoffe verwendet werden.
Description
- Die Erfindung betrifft Bitumenfugenbänder, die unter Praxisbedingungen undurchlässig gegen Wasser gefährdende Stoffe sind.
- Deckschichten, z.B. in Bauwerken oder Freiflächen, müssen zur Sicherung der Umwelt gegen Wasser gefährdende Stoffe abgesichert werden. Bei neuen Bauwerken ist dies beispielsweise entsprechend dem „Merkblatt für die Herstellung flüssigkeitsundurchlässiger Asphaltbefestigung für Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen" (MfA-UwS) mit Hilfe von Asphalt möglich. Ein hochverdichteter Asphalt mit einem Hohlraumgehalt von ≥ 3% und ein Gussasphalt werden unter anderem auch in der TRwS (Technische Richtlinie für Wasser gefährdende Stoffe) und in der TRbF (Technische Richtlinie für brennbare Flüssigkeiten) als geeignete Baustoffe beschrieben. Wenn ältere Dichtflächen den Anforderungen zur Sicherung der Umwelt nicht mehr genügen, müssen sie erneuert oder saniert werden. Das gilt insbesondere für Flächen, auf denen mit Wasser gefährdenden Stoffen umgegangen werden soll. Deren Sanierung kann sich auf Teilbereiche beschränken, wenn die Grundsubstanz erhalten ist. Verkehrs- und Lagerflächen zum Beispiel können in der Regel saniert werden, wenn der Untergrund ausreichend tragfähig und nicht kontaminiert ist.
- Bei der fachgerechten Herstellung von Dichtflächen entstehen im allgemeinen an dem Übergang zwischen zwei unterschiedlichen oder zu verschiedener Zeit gefertigten Deckschichten Anschlüsse, die als Fugen ausgebildet sein sollen. Anstatt Fugen nachträglich zu schneiden und zu vergießen, bietet es sich an, vorab in den Fugen zwischen den Flanken der Deckschichtabschnitte Fugenbänder einzusetzen, die bei Asphaltdeckschichten als Bitumenfugenbänder ausgebildet sind. Der dichte Anschluss der Fugenbänder an eine Flanke der zusammenstoßenden Deckschichtabschnitte wird entweder beim „heißen Arbeiten" durch Anschmelzen der Oberflächen des Fugenbandes oder bei „kaltem Arbeiten" durch Ankleben mittels geeigneter Klebstoffe bewerkstelligt, wobei die Klebstoffe ein- oder zweiseitig auf die Flanken des Bitumenfugenbandes aufge bracht werden können. Die Anbindung an die andere Flanke des Bitumenfugenbands entsteht üblicherweise durch Gegenarbeiten mit heißem Asphalt.
- Die wesentlichen Eigenschaften von Fugenbändern in der Praxis sind die feste Verbindung mit den Flanken der Deckschicht und die Dehnfähigkeit bei Bewegung des Fugenspaltes. Dafür sind bestimmte Materialeigenschaften erforderlich, die sich in der Regel auch auf die Verarbeitbarkeit und auf die Lagerfähigkeit auswirken. So ist es für die Verarbeitung bei tiefer Temperatur vorteilhaft, ein möglichst weiches Fugenband zu verwenden. Diese können jedoch im Sommer bei hohen Temperaturen kaum verarbeitet werden, da sie „zerfließen" würde. Geeignete Materialien müssen demnach hohen Anforderungen genügen.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Entwicklung von Bitumenfugenbändern, die unter Praxisbedingungen undurchlässig gegenüber Wasser gefährdenden Stoffen sind und einfach und wirtschaftlich in einem breiten Temperaturbereich verarbeitet werden können.
- Wasser gefährdende Stoffe im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind Stoffe, die üblicherweise in großen Mengen auf Deckflächen gelagert werden und dort anfallen. Wasser gefährdende Stoffe sind beispielsweise in der DIBT-Liste: Schriften des Deutschen Instituts für Bautechnik, Bau- und Prüfgrundsätze für den Gewässerschutz Teil 1, Seiten 10 bis 12 (1993) angeführt. Wichtige Beispiele sind aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe (z.B. Benzin und Dieselöl) und Säuren und Laugen (z.B. Salz- und Schwefelsäure und Alkalihydroxide).
- Unter „unter Praxisbedingungen undurchlässig gegenüber Wasser gefährdenden Stoffen" wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine mittelbare Belastung einer Deckschicht von 3 Tagen bei Temperaturen im Bereich von 20° bis 70° verstanden. Innerhalb dieser Zeit dürfen die genannten Wasser gefährdenden Stoffe die Deckschicht nicht vollständig durchdrungen haben.
- Es wurden Bitumenfugenbänder gefunden, die Bitumen, Polymere, die unter den Anwendungsbedingungen elastische Eigenschaften aufweisen, silikatisches gemahlenes Gestein, Fasern, feingemahlenen Gummi und gegebenenfalls elektrisch leitfähige Bestandteile enthalten, wobei das Bitumenfugenband
- – eine Penetration (nach BS 2499 Part 3:1993) im Bereich von 20 bis 60 (mm 10–1) und
- – einen Erweichungspunkt (nach DIN 52 011) im Bereich von 90 bis 130 (°C) aufweist.
- Die erfindungsgemäßen Bitumenfugenbänder sind unter Praxisbedingungen undurchlässig gegenüber Wasser gefährdenden Stoffen und lassen sich einfach und wirtschaftlich verarbeiten.
- Die erfindungsgemäßen Bitumenfugenbänder bilden mit den Flanken der Fuge in einer Deckschicht eine feste Verbindung mit der Deckschicht, die durch ihre Dehnfähigkeit den Bewegungen des Fugenspaltes folgt. Hierbei ist eine gute Verarbeitung bei tiefen und hohen Außentemperaturen gewährleistet.
- Bei Bitumen handelt es sich um Kohlenwasserstoffe mit komplexer chemischer Zusammensetzung. Das Bitumen fällt üblicherweise als Rückstand bei der Erdöldestillation an. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist Bitumen im allgemeinen eine Mischung aus polymermodifiziertem Bitumen, insbesondere Straßenbaubitumen, das u. a. mit mineralischen Füllstoffen modifiziert ist (Asphalt im Straßenbau, Verlag für Bauwesen, Seite 31 (1998)).
- Im Rahmen der vorliegenden Erfindung setzt man im allgemeinen Bitumen ein, das eine Penetration (nach DIN 52 010) im Bereich von 50 bis 300 mm–1, bevorzugt im Bereich von 70 bis 250 mm–1 und insbesondere bevorzugt im Bereich von 160 bis 220 mm–1 aufweist.
- Bei Polymeren im Rahmen der vorliegenden Erfindung handelt es sich um allgemein Thermoplaste, die mit dem verwendeten Bitumen gut verträglich sind und die bei den Herstell- und Verarbeitungstemperaturen im Bereich von 150 bis 250 °C gut unter üblichen Herstell- und Verarbeitungsbedingungen mit dem Bitumen mischbar sind und bleiben.
- Im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind beispielsweise Polymere aus der Gruppe der Naturkautschuke, der Styrol-Butadien-Styrol Blockcopolymere, Styrol-Butadien-Isopren Blockcopolymere, der Vinylacetat-Copolymere, der Ethylen-Propylen-Copolymere, der Polyolefine und der Butylkautschuke genannt.
- Feingemahlenes silikatisches Gestein im Rahmen der vorliegenden Erfindung hat im allgemeinen eine Teilchengröße bis maximal 0,5 mm, bevorzugt bis maximal 0,2 mm und insbesondere bevorzugt im Bereich bis maximal 0,09 mm.
- Silikatisches Gestein im Rahmen der Erfindung ist bevorzugt Quarzsand. Im allgemeinen kann man Quarzsand einsetzen, wie er in der Natur anfällt. Für die vorliegende Erfindung ist es jedoch bevorzugt, dass der Quarz frei von Carbonatanteilen ist. Dies kann durch Waschen des natürlichen Quarzsandes mit Säure und nachfolgend mit Wasser erreicht werden. Der Quarz wird danach getrocknet und gemahlen.
- Fasern im Rahmen der vorliegenden Erfindung können mineralische oder organische sowie synthetische Fasern sein, die im allgemeinen in relativ kurzer Faserlänge zum Einsatz kommen. Der Durchmesser liegt ungefähr bei maximal 5-10% der Faserlänge.
- Fasern im Rahmen der vorliegenden Erfindung haben im allgemeinen eine Länge bis maximal 5 mm, bevorzugt bis maximal 3 mm und insbesondere bevorzugt bis maximal 2 mm.
- Gummi im Rahmen der vorliegenden Erfindung kann natürlicher oder synthetischer Gummikautschuk sein (Kautschuktechnologie, Seite 1051 und 1052 (2001) Hanser Verlag). Aus wirtschaftlichen Gründen setzt man im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt recycelte Gummireste ein, die gemahlen werden.
- Feingemahlener Gummi im Rahmen der vorliegenden Erfindung hat im allgemeinen eine Teilchengröße bis maximal 2,5 mm, bevorzugt bis maximal 1 mm und insbesondere bevorzugt im Bereich von 0,01 bis 0,75 mm.
- In einer besonderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung können die erfindungsgemäßen bitumenhaltigen Vergussmassen elektrisch leitfähige Bestandteile aufweisen. Elektrisch leitfähige Bestandteile im Rahmen der Erfindung sind bevorzugt Kohlenstoff, insbesondere bevorzugt Graphit und geeigneter Ruß, sowie Metallpulver. Aus wirtschaftlichen Gründen wird Graphit als elektrisch leitfähiger Bestandteil bevorzugt.
- Die elektrisch leitfähigen Bestandteile werden bevorzugt auch im gemahlenen Zustand eingesetzt. Sie haben im allgemeinen eine Teilchengröße im Bereich bis maximal 1 mm, bevorzugt im Bereich von bis maximal 0,5 mm und insbesondere bevorzugt im Bereich bis maximal 0,2 mm.
- Die erfindungsgemäßen Bitumenfugenbänder haben im allgemeinen eine Zusammensetzung von 20 bis 60 Gew.Teile Bitumen, 2 bis 15 Gew.Teile Polymere, 20 bis 50 Gew.Teile feingemahlenes silikatisches Gestein, 2 bis 15 Gew.Teile Fasern und gegebenenfalls 0 bis 15 Gew.Teile feingemahlenen Gummi und 0 bis 15 Gew.Teile elektrisch leitfähige Bestandteile.
- Bevorzugt haben die erfindungsgemäßen Bitumenfugenbänder haben eine Zusammensetzung von 25 bis 50 Gew.Teile Bitumen, 4 bis 12 Gew.Teile Polymere, 25 bis 45 Gew.Teile feingemahlenes silikatisches Gestein, 4 bis 12 Gew.Teile Fasern und gegebenenfalls 2 bis 12 Gew.Teile feingemahlenen Gummi und 2 bis 12 Gew.Teile elektrisch leitfähige Bestandteile.
- Insbesondere bevorzugt werden Bitumenfugenbänder mit einer Zusammensetzung von 30 bis 45 Gew.Teilen Bitumen, 5 bis 10 Gew.Teilen Polymere, 30 bis 40 Gew.Teile feingemahlenem silikatischem Gestein, 5 bis 10 Gew.Teile Fasern und 4 bis 10 Gew.Teile feingemahlenem Gummi und gegebenenfalls 4 bis 10 Gew.Teile elektrisch leitfähigen Bestandteilen.
- Die Herstellung der erfindungsgemäßen Fugenbänder kann nach üblichen Verfahren durchgeführt werden, indem das Bitumen, das Polymer, das unter den Anwendungbedingungen elastische Eigenschaften aufweist, das feingemahlenen silikatische Gestein, die Faser, der feingemahlene Gummi und gegebenenfalls die elektrisch leitfähigen Bestandteile in der Wärme gemischt und anschließend, direkt oder mit weiteren prozeßbedingten Zwischenschritten, zu einem Band geformt werden.
- Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist auch die Verwendung der erfindungsgemäßen Bitumenfugenbänder zur Abdichtung von Fugen in Dichtflächen gegen Wasser gefährdende Stoffe.
- Weiterhin bevorzugt ist die Verwendung der Bitumenfugenbänder zum Abdichten der Fugen beim Verfüllen von Flächen in zu sanierenden Asphaltabdeckungen.
- Bevorzugt ist auch die Verwendung der erfindungsgemäßen bitumenhaltigen Vergussmassen zum Verfüllen von Fugen in und an Flächen aus Walzasphalt, Gussasphalt, halbstarren Belägen, Beton sowie an Metall.
- Asphaltabdeckungen sind hierbei Flächen, deren Deckschicht aus Asphaltbeton besteht. Asphaltbeton ist ein hohlraumarmes Gemisch aus Straßenbaubitumen, Gesteinssplitt und Gesteinsmehl sowie weiteren Zusätzen, das heiß eingebaut und zur Verdichtung gewalzt wird (Asphalt im Straßenbau, Verlag für Bauwesen, Seite 221f. (1998)). Für Lager- und Umschlagflächen hat vor allem besonders hohlraumarmer Asphaltbeton mit einem Hohlraumgehalt von maximal 3 Bedeutung.
- Gussasphalt ist ein Gemisch aus Straßenbaubitumen und Gesteinssplitt und Gesteinsmehl sowie weiteren Zusätzen, das bei der heißen Verarbeitung ohne Verdichtung durch Walzen auskommt, um eine praktisch hohlraumfreie Deckschicht zu liefern; eine durch die Korngrößenverteilung bestimmte Mörtelphase bestimmt die Tragfähigkeit (Asphalt im Straßenbau, Verlag für Bauwesen, Seite 25f. (1998)).
- Betonflächen bestehen zumeist aus einem hochfesten Beton, der in entsprechender Schichtdicke vor Ort vergossen wird oder zur Fertigung von Platten dient, die anschließend vor Ort verlegt werden. Aufgrund seiner begrenzten Flexibilität muß Beton in sehr dichtem Abstand mit Dehnungsfugen versehen sein, um ein unkontrolliertes Reißen durch thermische und mechanische Belastung zu verhindern.
- Halbstarre Beläge bestehen aus einem Gerüst aus bituminiertem grobem Gestein mit hohem Hohlraumgehalt von 20-30 %, das in einem zweiten Fertigungsschritt mit einem Fließmörtel auf Zementbasis ausgefüllt wird; man kombiniert so die Flexibilität der bitumenbasierten Deckschichten mit der hohen Festigkeit und Belastbarkeit von Betonbelägen (Firmenschrift „Densit-Info", Densit A/S, Aalborg, 1994).
- Oft grenzen die genannten Materialien uneinheitlich aneinander, beispielsweise bei einer an eine Asphaltdeckschicht oder an einen Halbstarren Belag grenzenden Betonfläche.
- Sind in diese Fläche Einbauten, z. B. Zapfsäulen oder Rohrleitungen, einbezogen, so hat man es meist mit metallischen Untergründen, zumeist eine Stahlsorte, zu tun, gegen die die Fläche abgedichtet werden muß.
- Die erfindungsgemäßen Bitumenfugenbänder ermöglichen in vorteilhafter Weise den Neubau sowie die fachgerechte Sanierung von schadhaften Dichtflä chen. Hierbei werden Schwachstellen ausgeschlossen, durch die Wasser gefährdenden Stoffen in die Umwelt gelangen können.
- In einer bevorzugten Anwendungsform der vorliegenden Erfindung wird das erfindungsgemäße Fugenband zum Verbund von zwei angrenzenden Abschnitten einer Deckschicht eingesetzt. In diesem Fall wird zuerst die erste Deckschicht aufgetragen oder eine bestehende ältere Deckschicht z.B. von einer reparaturbedürftigen Deckschicht abgetrennt. An die Flanke der bestehenden Deckschicht wird das erfindungsgemäße Fugenband montiert. Daraufhin wird die zweite Deckschicht aufgetragen, die jetzt an das Fugenband angrenzt.
- Bevorzugt ist hierbei, wenn zumindest eine Flanke des wasserundurchlässigen, bitumenhaltigen Materials so gestaltet ist, dass sie eine selbstklebende Schicht aufweist und an die umgebende Deckschicht geklebt wird.
- Alternativ wird bevorzugt, wenn das wasserundurchlässige, bitumenhaltige Material an die Flanken der umgebende Deckschicht angeschmolzen wird. Dies kann beispielsweise durch Wärmezufuhr geschehen.
- Vor der Anbringung des erfindungsgemäßen Fugenbandes wird der Untergrund sorgfältig gesäubert und mit einem Primer/Grundieranstrichmittel gestrichen. Als Primer kommen beispielsweise Lösungen von Harzen, Polymeren und/oder Bitumenzubereitungen in Frage. Danach wird das Fugenband angebracht und nach Einbringen von heißem Asphalt zur Ausbildung der Fuge zusammen mit dem Aufbau der Deckschicht festgewalzt.
- Prüfmethode:
- Die Undurchlässigkeit einer mit der erfindungsgemäßen Fugenvergußmasse abgedichteten Fuge gegenüber wassergefährdenden Stoffen kann in folgendem Laborversuch demonstriert werden, der im „Merkblatt für die Herstellung flüssigkeitsundurchlässiger Asphaltbefestigungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (MfA-UwS, FGSV-Verlag 1999) beschrieben ist:
In der1 ist der Versuchsaufbau schematisch dargestellt. Zwischen zwei Gußasphaltplatten1 befindet sich das ordnungsgemäß eingebrachte Fugenband2 . Oberhalb des Fugenbandes ist ein Glaszylinder3 aufgeklebt, der mit dem Prüfmedium4 gefüllt ist. - Es bietet sich hier an, an beiden Flanken das Fugenband nach einem der beschriebenen praktischen Verfahren aufzubringen, woraus eine Materialstärke in insgesamt der doppelten Fugenbreite resultiert, und nach Erwärmung der beiden Probekörperhälften diese in der Wärme mit Abstandhaltern gegeneinander zu verpressen, da in dieser Modellanordnung kein Gegenasphaltieren möglich ist. Ein entsprechendes Verfahren ist in den „Technischen Prüfvorschriften für Fugenfüllungen in Verkehrsflächen" (TP Fug-StB 01, FGSV Verlag 2001) beschrieben.
- Beispiel 1:
- In einem Modell geeigneter Größe von ca. 10×10 cm Kantenlänge wird die Gußasphalt-Deckschicht in Original-Einbaustärke dargestellt, die mittig zerschnitten ist und bei 12 mm Abstand damit einer üblichen Fugenanordnung entspricht. In diesem Modell wird die Fuge vorbereitet, grundiert und und mit dem erfindungsgemäßen Fugenband in voller Tiefe ausgefüllt, so wie es oben beschrieben wurde.
- Auf diese Fuge wird nun ein Glaszylinder von ca. 50 mm Durchmesser und 10 cm Höhe dichtend aufgeklebt, so daß er die Fuge seitlich beidseits in gleichem Maße überragt. Dieser Zylinder wird mit dem betreffenden wassergefährdenen Stoff, in diesem Fall 20%ige Salzsäure, gefüllt, abgedeckt und über einen Zeitraum von drei Tagen bei 20-25 °C stehengelassen. Hierdurch wird der Kontakt der Oberfläche mit einem ausgelaufenen Medium simuliert.
- Nach der Prüfdauer von drei Tagen werden Zylinder und Medium entfernt. Die Modellfuge wird einer visuellen Kontrolle unterzogen, wobei sich optisch keine signifikanten Veränderungen zeigen.
- Das Modell wird danach durch die Belastungszone hindurch quer zur Fuge aufgetrennt. Bei der Betrachtung des Schnittes zeigt sich, daß die Fuge und der umliegende Asphalt von der verwendeten Säure nicht durchdrungen worden sind. Gegenüber dem beschriebenen Medium ist das erfindungsgemäße Fugenband undurchlässig.
- Beispiel 2:
- In einem weiteren Beispiel wird in einem gleich aufgebauten Modell die Fuge vorbereitet und mit dem erfindungsgemäßen Fugenband in voller Tiefe ausgefüllt, so wie es oben beschrieben wurde.
- Auf diese Fuge wird nun ein Glaszylinder von ca. 50 mm Durchmesser und 10 cm Höhe dichtend aufgeklebt, so daß er die Fuge seitlich beidseits in gleichem Maße überragt. Dieser Zylinder wird mit einem anderen wassergefährdenen Stoff, Trichlormethan (Chloroform), gefüllt, abgedeckt und über einen Zeitraum von drei Tagen bei 20-25 °C stehengelassen. Chloroform ist dafür bekannt, daß es ein gutes Lösemittel für Bitumen ist.
- Nach der Prüfdauer von drei Tagen werden Zylinder und Medium entfernt. Die Modellfuge wird einer visuellen Kontrolle unterzogen, wobei sich eine deutliche Auflösung der Bestandteile von Fuge und umgebender Gußasphaltdeckschicht zeigen.
- Das Modell wird danach durch die Belastungszone hindurch aufgetrennt. Bei der Betrachtung des Schnittes zeigt sich, daß die Fuge und der umliegende Asphalt vom verwendeten Lösemittel deutlich angegriffen sind und eine weite, aber noch keine komplette Durchwanderung der Asphaltschicht und der Fugenfüllung erfolgt sind.
-
- 1
- Gußasphalt
- 2
- Fugenband
- 3
- Glaszylinder
- 4
- Testmedium
Claims (18)
- Bitumenfugenband, enthaltend Bitumen, Polymere, die unter den Anwendungbedingungen elastische Eigenschaften aufweisen, feingemahlenen Quarz, Fasern, feingemahlenen Gummi und gegebenenfalls elektrisch leitfähige Bestandteile, wobei die Vergussmasse – eine Penetration (nach BS 2499 Part 3:1993) im Bereich von 20 bis 60 (mm 10–1) und – einen Erweichungspunkt (nach DIN 52 011) im Bereich von 90 bis 130 (°C) aufweist.
- Bitumenfugenband nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bitumen eine Penetration (nach DIN 52 010) im Bereich von 60 bis 300 (mm 10–1) aufweist.
- Bitumenfugenband nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass Polymere aus der Gruppe der Naturkautschuke, Styrol-Butadien-Styrol Blockcopolymere, Vinylacetat-Copolymere, Ethylen-Propylen-Terpolymere, Polyolefine und Butylkautschuke eingesetzt werden.
- Bitumenfugenband nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das feingemahlene silikatische Gestein eine Teilchengröße von maximal 0,5 mm aufweist.
- Bitumenfugenband nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der feingemahlene Quarz frei von Carbonaten ist.
- Bitumenfugenband nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der feingemahlene Gummi eine Teilchengröße bis maximal 1,0 mm aufweist.
- Bitumenfugenband nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass als elektrisch leitfähige Bestandteile Graphit eingesetzt wird.
- Bitumenfugenband nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das bitumenhaltige Material an die Flanken der umgebende Deckschicht angeschmolzen wird.
- Bitumenfugenband nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass auf mindestens einer Flanke des Fugenbandes eine selbstklebende Schicht aufgebracht ist.
- Bitumenfugenband nach einem der Ansprüche 1 bis 9 dadurch gekennzeichnet, dass es in einer Dicke von 50 bis 100 % der Dicke der umgebenden Deckschicht angebracht wird.
- Bitumenfugenbänder nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Querschnittsform von 8 bis 25 mm zu 20 bis 100 mm aufweisen.
- Verwendung von Bitumenfugenbändern nach einem der Ansprüche 1 bis 11 zur Abdichtung von Dichtflächen gegen wassergefährdende Stoffe.
- Verwendung von Bitumenfugenbändern nach einem der Ansprüche 1 bis 11, zum Abdichten von Fugen in und an Asphaltabdeckungen.
- Verwendung von Bitumenfugenbändern nach einem der Ansprüche 1 bis 11, zum Abdichten von Fugen in und an Gußasphalt.
- Verwendung von Bitumenfugenbändern nach einem der Ansprüche 1 bis 11, zum Abdichten von Fugen in und an halbstarren Belägen.
- Verwendung von Bitumenfugenbändern nach einem der Ansprüche 1 bis 11, zum Abdichten von Fugen an Betonflächen.
- Verwendung von Bitumenfugenbändern nach einem der Ansprüche 1 bis 11, zum Abdichten von Fugen gegen Metallflanken.
- Verwendung von Bitumenfugenbändern nach einem der Ansprüche 1 bis 11 unter Verwendung von Grundieranstrichmitteln.
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