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DE10325124B4 - Frontairbag mit nachgiebiger Aufprallzone - Google Patents

Frontairbag mit nachgiebiger Aufprallzone Download PDF

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DE10325124B4 DE2003125124 DE10325124A DE10325124B4 DE 10325124 B4 DE10325124 B4 DE 10325124B4 DE 2003125124 DE2003125124 DE 2003125124 DE 10325124 A DE10325124 A DE 10325124A DE 10325124 B4 DE10325124 B4 DE 10325124B4
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Abstract

Airbaganordnung für ein Kraftfahrzeug mit einem aus einem Innenausstattungsteil des Kraftfahrzeuges heraus entfaltbaren Gassack, wobei der Gassack in aufgeblasenem Zustand zur Ausbildung einer nachgiebigen Kopfaufprallzone eingerichtet ist, wobei der Gassack in aufgeblasenem Zustand wenigstens eine Einbuchtung aufweist, mittels der im Aufprallbereich des Kopfes zwei in Aufprallrichtung hintereinander angeordnete und gegeneinander bewegliche Aufblasbereiche bereitgestellt sind, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ausbildung der Einbuchtung (15) ein in dem Gassack (14) verlaufendes, mit seinem einen Ende im Bereich des Innenausstattungsteils (13) und mit seinem anderen Ende an dem das Tiefste der auszubildenden Einbuchtung (15) des Gassackes (14) ausbildenden Abschnitt der Gassackhülle angeschlagenes Fangband (18) vorgesehen ist und dass die in Aufprallrichtung einander gegenüberliegenden Wandabschnitte (20, 21) der die Einbuchtung (15) ausbildenden Aufblasbereiche (16, 17) durch ein beim Entfaltungsvorgang zwischen den Wandabschnitten (20, 21) aufgespanntes Spannband (19) positioniert sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Airbaganordnung für ein Kraftfahrzeug mit einem aus einem Innenausstattungsteil des Kraftfahrzeuges heraus entfaltbaren Gassack, wobei der Gassack in aufgeblasenem Zustand zur Ausbildung einer nachgiebigen Kopfaufprallzone eingerichtet ist, wobei der Gassack in aufgeblasenem Zustand wenigstens eine Einbuchtung aufweist, mittels der im Aufprallbereich des Kopfes zwei in Aufprallrichtung hintereinander angeordnete und gegeneinander bewegliche Aufblasbereiche bereitgestellt sind.
  • Eine Airbaganordnung mit den vorgenannten Merkmalen ist in der EP 1 314 616 A1 beschrieben. Bei dieser bekannten Airbaganordnung sind zwei getrennte Gassäcke vorgesehen, die derart angeordnet und miteinander verbunden sind, dass sich eine Einbuchtung ergibt, die eine Relativbewegung der beiden Gassäcke zueinander in Aufprallrichtung ermöglicht. Die beiden Gassäcke sind mittels einer Überströmöffnung miteinander verbunden, so dass das Aufblasen der beiden Gassäcke von einem zentralen, an den ersten Gassack angeschlossenen Gasgenerator bewirkt werden kann. Mit der bekannten Anordnung ist der Nachteil verbunden, dass der Herstellungs- und Montageaufwand für die beiden getrennten Gassäcke entsprechend hoch ist.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Airbaganordnung mit den gattungsgemäßen Merkmalen in ihrem Aufbau zu vereinfachen.
  • Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus dem Anspruch 1; vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, dass zur Ausbildung der Einbuchtung ein in dem Gassack verlaufendes, mit seinem einen Ende im Bereich des Innenausstattungsteils und mit seinem anderen Ende an dem das Tiefste der auszubildenden Einbuchtung des Gassackes ausbildenden Abschnitt der Gassackhülle angeschlagenes Fangband vorgesehen ist und dass die in Aufprallrichtung einander gegenüberliegenden Wandabschnitte der die Einbuchtung ausbildenden Aufblasbereich durch ein beim Entfaltungsvorgang zwischen den Wandabschnitten aufgespanntes Spannband positioniert sind Mit der Erfindung ist der Vorteil verbunden, dass ein einheitlicher Gassack herstellbar und am Fahrzeug montierbar ist, dessen besondere Formgebung im aufgeblasenen Zustand lediglich mittels eines zusätzlich in seinem Inneren angeordneten Fangbandes sowie eines die Ausbildung der Einbuchtung festlegenden Spannbandes herbeigeführt wird.
  • Hierzu ist aus der US 5 489 119 A ein einheitlicher Gassack mit wenigstens einem innenseitig angeordneten Fangband bekannt, welches bei noch nicht aufgeblasenem Gassack schlaufenförmig mit Sollbruchstellen an seinen Schlaufen verlegt ist derart, dass bei der Entfaltung des Gassackes der an das Fangband angeschlossene Bereich des Gassacks zeitverzögert seine Form im aufgeblasenen Zustand einnimmt, indem mit wachsendem Aufblasdruck die in die Fangbandschlaufen eingeschalteten Sollbruchstellen nach und nach gelöst werden. In aufgeblasenem Zustand jedoch weist der Gassack eine einheitliche kissenförmige Gestalt auf.
  • Weiterhin ist aus der DE 198 60 804 A1 ein Gassack bekannt, der zwei aufblasbare Bereiche aufweist, von denen nach Auslösung der Aufblasvorrichtung der in einer ersten Phase aufgeblasene erste Bereich des Gassackes durch ein in dessen Inneren angeordnetes Fangband in einer vorgegebenen Position und Gestalt gehalten wird, während sich der zweite, an den ersten Bereich anschließende Bereich des Gassackes nach Zerstörung einer Reißnaht entfaltet und aufbläst. Die beiden Bereiche des Gassackes bilden allerdings keine in ihrer Form durch ein zusätzliches Spannband festgelegte Einbuchtung im Sinne der Erfindung aus.
  • Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in wenigstens einem der in Aufprallrichtung gegenüberliegenden Wandabschnitte wenigstens eine Gasauslaßöffnung angeordnet; alternativ kann vorgesehen sein, daß in beiden der in Aufprallrichtung einander gegenüberliegenden Wandabschnitten wenigstens eine Gasauslaßöffnung angeordnet ist.
  • Hierbei kann vorgesehen sein, daß jeweils auch mehrere Gasauslaßöffnungen angeordnet sind.
  • Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß in der Einbuchtung des Gassacks eine die wenigstens eine Gasauslaßöffnung abdeckende Filtervorrichtung angeordnet ist, wobei vorgesehen sein kann, daß die Filtervorrichtung aus einer Anordnung von zwischen den gegenüberliegenden Wandbereichen der Einbuchtung vorgesehenen Lagen aus einem permeablen Material besteht.
  • Die Erfindung sieht in einem Ausführungsbeispiel vor, daß in aufgeblasenem Zustand des Gassackes mehrere Einbuchtungen eingerichtet sind.
  • Schließlich kann vorgesehen sein, daß eine sensorgesteuerte Vorrichtung zur Trennung der Fangbänder vorgesehen ist, womit der Vorteil verbunden ist, daß aufgrund einer aktiven Separation der Fangbänder eine Volumenzunahme des Gassackes und somit eine Minderung der Agressivität herbeigeführt werden kann; desweiteren kann eine Veränderung der Positionierung des Gassackes erzielt werden.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wiedergegeben, welches nachstehend beschrieben ist. Es zeigen:
  • 1 die Airbaganordnung in Bezug auf einen Fahrzeuginsassen bei aufgeblasenem Gassack vor einem Insassenaufprall,
  • 2 den Gegenstand der 1 bei einem Insassenaufprall,
  • 3 den aufgeblasenen Gassack gemäß 1 in einer Einzeldarstellung.
  • Wie sich aus den 1 und 2 ergibt, geht es um den Schutz eines auf einem Fahrzeugsitz 10 sitzenden Insassen 11 mittels der erfindungsgemäßen Airbagvorrichtung. Die Fahrzeugkontur ist dabei durch eine Dachlinie 12 angedeutet, wobei vor dem Insassen 11 ein Armaturenbrett 13 als Innenausstattungsteil angeordnet ist, in welchem in dem nicht dargestellten Zustand vor Auslösung der Airbagvorrichtung der in den 1 und 2 dargestellte aufgeblasene Gassack 14 eingefaltet ist.
  • Der gemäß 1 aus dem Armaturenbrett 13 heraus aufgeblasene Gassack 14 ist durch eine Einbuchtung 15 in zwei durch die Einbuchtung 15 getrennte Aufblasbereiche 16 und 17 unterteilt, wobei der Aufblasbereich 16 dem Insassen 11 zugewandt ist, während sich der Bereich 17 dem Armaturenbrett 13 benachbart befindet. Die Herstellung der Einbuchtung 15 mit der in 1 dargestellten Form wird durch ein Fangband 18 erreicht, welches mit seinem einen Ende im Bereich des Armaturenbrettes 13 befestigt ist und mit seinem anderen Ende an dem das Tiefste der auszubildenden Einbuchtung 15 ausbildenden Abschnitt der Gassackhülle angeschlagen ist. Im äußeren, oberen Bereich der Einbuchtung 15 erfolgt eine Begrenzung der Ausbildung der Einbuchtung 15 durch ein Spannband 19, welches an den einander gegenüberliegenden Wandabschnitten 20 und 21 des Aufblasbereiches 16 bzw. des Aufblasbereiches 17 befestigt ist und für eine entsprechende Formgebung der Einbuchtung 15 sorgt.
  • Wie sich aus 2 ergibt, wird der dem Insassen zugewandte Aufblasbereich 16 durch den Kopfaufprall des Insassen 11 in die Einbuchtung 15 hineinbewegt, wobei die Einbuchtung 15 einen ausreichenden Spielraum für die Nachgiebigkeit des Aufblasbereiches 16 gibt. Damit ist die gewünschte Reduktion der Rückhaltesteifigkeit des Gassackes 14 herbeigeführt.
  • Wie sich aus 3 ferner ergibt, ist in dem Wandabschnitt 20 des Aufblasbereiches 16 und in dem gegenüberliegenden Wandabschnitt 21 des Aufblasbereiches 17 jeweils eine Gasauslaßöffnung 22 angeordnet, wodurch eine direkte Anstrahlung des Insassen 11 durch die austretenden heißen Gase vermieden ist. Hierbei expandiert das Gas in der Einbuchtung 15 so stark, daß sich das Gas bis zum seitlichen Verlassen der Einbuchtung 15 bzw. des Gassackes 14 ausreichend abkühlt.
  • Die Positionierung der Gasauslaßöffnung 22 bzw. mehrerer Gasauslaßöffnungen in der Einbuchtung 15 kann weiterhin derart erfolgen, daß beim kompletten Zusammendrücken der Einbuchtung 15 die entsprechende Gasauslaßöffnung 22 abgedeckt wird und somit die Steifigkeit des Gassackes 14 angehoben wird. Dadurch steigt der Gassackinnendruck an und führt zu einer erhöhten Schutzwirkung im komprimierten Zustand zur Vermeidung eines Durchschlagens. Dies kann im Falle einer Überlastung der Airbagvorrichtung durch eine hohe Crashschwere oder durch einen schweren Insassen von Vorteil sein.
  • Wie nicht weiter dargestellt, kann vorgesehen sein, daß in die Einbuchtung 15 Filter, beispielsweise in Form von permeablen Gewebelagen, gespannt werden, um die Partikelemission oder die Schadstoffemission der aus einer Gaslaßöffnung bzw. Gaslaßöffnungen austretenden Gase zu reduzieren.

Claims (8)

  1. Airbaganordnung für ein Kraftfahrzeug mit einem aus einem Innenausstattungsteil des Kraftfahrzeuges heraus entfaltbaren Gassack, wobei der Gassack in aufgeblasenem Zustand zur Ausbildung einer nachgiebigen Kopfaufprallzone eingerichtet ist, wobei der Gassack in aufgeblasenem Zustand wenigstens eine Einbuchtung aufweist, mittels der im Aufprallbereich des Kopfes zwei in Aufprallrichtung hintereinander angeordnete und gegeneinander bewegliche Aufblasbereiche bereitgestellt sind, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ausbildung der Einbuchtung (15) ein in dem Gassack (14) verlaufendes, mit seinem einen Ende im Bereich des Innenausstattungsteils (13) und mit seinem anderen Ende an dem das Tiefste der auszubildenden Einbuchtung (15) des Gassackes (14) ausbildenden Abschnitt der Gassackhülle angeschlagenes Fangband (18) vorgesehen ist und dass die in Aufprallrichtung einander gegenüberliegenden Wandabschnitte (20, 21) der die Einbuchtung (15) ausbildenden Aufblasbereiche (16, 17) durch ein beim Entfaltungsvorgang zwischen den Wandabschnitten (20, 21) aufgespanntes Spannband (19) positioniert sind.
  2. Airbaganordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in wenigstens einem der in Aufprallrichtung einander gegenüberliegenden Wandabschnitte (20, 21) wenigstens eine Gasauslaßöffnung (22) angeordnet ist.
  3. Airbaganordnung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in beiden der in Aufprallrichtung einander gegenüberliegenden Wandabschnitten (20, 21) wenigstens eine Gasauslaßöffnung (22) angeordnet ist.
  4. Airbaganordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Gasauslaßöffnungen (22) vorgesehen sind.
  5. Airbaganordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in der Einbuchtung (15) des Gassacks (14) eine die wenigstens eine Gasauslaßöffnung (22) abdeckende Filtervorrichtung angeordnet ist.
  6. Airbaganordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Filtervorrichtung aus einer Anordnung von zwischen den gegenüberliegenden Wandbereichen (16, 17) der Einbuchtung (15) vorgesehenen Lagen aus einem permeablen Material besteht.
  7. Airbaganordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in aufgeblasenem Zustand des Gassackes (14) mehrere Einbuchtungen (15) eingerichtet sind.
  8. Airbaganordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine sensorgesteuerte Vorrichtung zur Trennung der Fangbänder (19, 18) vorgesehen ist.
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