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Die
Erfindung betrifft eine Rohrpressverbindung, bestehend aus einem
Pressfittingelement aus Metall und einem darin einschiebbaren und
damit verpressbaren metallischen Leitungsrohr gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruches 1.
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Die
Dichtfunktion der bekannten Verbindung (siehe Prospekt der Mannesmann
Pressfitting GmbH, Ausgabe 8/1994) wird dadurch erreicht, dass durch
plastische Verformung des wulstartig ausgebildeten Endes des Pressfittingelementes
das Dichtelement elastisch verformt wird und über einen bestimmten Teil des
Querschnittsumfanges linienförmig
an den ihn umgebenden Oberflächenbereichen
des wulstartig ausgebildeten Endes des Pressfittingelementes und
des Leitungsrohres zur Anlage kommt. Zur Aufnahme der bei entsprechendem
Innendruck auftretenden Längskräfte wird
der dem wulstartig ausgebildeten Ende benachbarte zylindrische Bereich
des Pressfittingelementes zusammen mit dem eingeschobenen Leitungsrohr
plastisch verformt. Bei der Verpressung werden sowohl das wulstförmig ausgebildete
Ende als auch der benachbarte zylindrische Bereich mittels der Betätigungsvorrichtung
gleichzeitig verformt.
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Bei
Verlegung sehr langer Leitungen kann es erforderlich sein, zum Ausgleich
der thermischen Ausdehnung und zur Entlastung der Verbindungsstellen
sogenannte Wellenkompensatoren einzubauen. Wellenkompensatoren sind
gewellte Rohrleitungen, die mit kontinuierlichem Querschnitt als
Meterware hergestellt sind. Als Verbindungstechnik wird entweder
Schweißen
oder Löten
gewählt
sowie eine Verschraubungstechnik mit Überwurfmutter und dazwischen
angeordneter Flachdichtung.
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Aus
der
DE 10038153 A1 ist
eine Anschlussverbindung für
gewellte Rohrleitungen aus Metall bekannt. Diese Anschlussverbindung
wird ohne Muffe hergestellt, wobei die miteinander zu verbindenden
Enden zweier gewellter Rohrleitungen auf eine glattzylindrische
Form gebracht und durch Aufweiten eines der beiden Enden ineinander
steckbar sind. Die gegenseitige Fixierung erfolgt über eine
stoffschlüssige
oder formschlüssige
Verbindung.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Rohrpressverbindung anzugeben, die für das Verbinden
von gewellten Rohrleitungen mit Pressfittingelementen geeignet ist.
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Diese
Aufgabe wird ausgehend vom Oberbegriff in Verbindung mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind jeweils Gegenstand von Unteransprüchen.
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Nach
der Lehre der Erfindung weist die gewellte Rohrleitung an mindestens
einem Ende einen zylindrisch ausgebildeten Abschnitt auf, wobei
sich die Mindestlänge
dieses Abschnittes durch die erforderliche Einstecktiefe für das Pressfittingelement
und einen Mindestabstand zwischen der Stirnseite des Pressfittingelementes
und der ersten Außenwelle
der gewellten Rohrleitung ergibt.
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Der
Außendurchmesser
des zylindrisch ausgebildeten Abschnittes entspricht der lichten
Weite des zylindrisch ausgebildeten Abschnittes des Pressfittingelementes.
Falls der Außendurchmesser
davon abweichen sollte, kann eine Anpassung durch Aufweiten oder
durch Einziehen erfolgen, was eine Vergrößerung bzw. eine Verkleinerung
des Außendurchmessers
bedeutet. Je nach Anforderung kann es erforderlich sein, auch das
andere Ende der gewellten Rohrleitung mit einem zylindrisch ausgebildeten
Abschnitt zu versehen.
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Der
Vorteil der vorgeschlagenen Rohrpressverbindung ist darin zu sehen,
dass ausgehend von einer Meterware einer gewellten Rohrleitung passend
ein Wellenkompensator herstellbar ist, der ohne Probleme in ein
aus Pressfittingelementen und glatten Leitungsabschnitten bestehendes
Leitungssystem einbaubar ist.
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Zur
Herstellung der gewellten Rohrleitung ist es oft erforderlich, eine
relativ dünne
Wand zu wählen, um
die schwierige Umformung realisieren zu können. Diese dünne Wand
kann im Verpressbereich der Verbindungsstelle unzureichend sein.
Zur Abhilfe wird nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgeschlagen, auf
der Innenseite des zylindrisch ausgebildeten Abschnittes eine Stützhülse anzuordnen.
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Um
die Stützhülse fixieren
zu können,
wird das offene Ende des zylindrisch ausgebildeten Abschnittes umgebördelt.
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Die
Einstecktiefe ist ein wichtiges Kriterium für die Qualität der hergestellten
Rohrpressverbindung. Zur Erleichterung der Einhaltung der Einstecktiefe
wird nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgeschlagen, am
zylindrisch ausgebildeten Abschnitt eine sich nach außen erstreckende
Sicke oder alternativ einen Außenring
anzuordnen. Der Abstand zwischen dem offenen Ende des zylindrisch
ausgebildeten Abschnittes und der Sicke bzw. dem Außenring
entspricht der Einstecktiefe.
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Weitere
Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung von einem in einer Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiel.
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Es
zeigen:
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1 in einer Längsansicht
und partiellem Längsschnitt
eine erste Ausführungsform
einer erfindungsgemäß hergestellten
Rohrpressverbindung,
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2 eine zweite Ausführungsform
mit Stützhülse,
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3 eine dritte Ausführungsform
mit Anschlag,
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4 wie 4 mit modifiziertem Anschlag,
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5 im Längsschnitt der Anwendungsfall
des Einbaues eines Wellenkompensators.
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In 1 ist in einer Längsansicht
und in einem Längsschnitt
eine erste Ausführungsform
einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Rohrpressverbindung dargestellt.
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Sie
zeigt ein bekanntes Pressfittingelement 1 mit einer Ringwulst 2 und
einem darin eingelegten Dichtelement 3, hier in Form eines
Dichtringes. Auf der Einschubseite geht die Ringwulst 2 über in einen
stirnseitig geraden Abschnitt 4, der nahezu senkrecht steht
auf der Längsachse 5 des
Pressfittingelementes 1. Auf der abgewandten Einschubseite
geht die Ringwulst 2 über
einen schrägen
Abschnitt 6 in einen ersten zylindrisch ausgebildeten Abschnitt 7.
Am Ende der Erstreckung geht der erste zylindrisch ausgebildete
Abschnitt 7 mit einem Absatz 8 über in einen
zweiten zylindrisch ausgebildeten Abschnitt 9, der einen
geringeren Innendurchmesser aufweist. Der Absatz 8 dient
als innerer Anschlag für
das einzuschiebende Leitungsrohr.
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Statt
eines üblichen
geraden Leitungsrohres ist bei der erfindungsgemäßen Anordnung das Leitungsrohr
als gewelltes Rohr 10 ausgebildet. An dem dem Pressfittingelement 1 zugewandten
Ende weist das gewellte Rohr 10 einen geraden zylindrisch
ausgebildeten Abschnitt 11 auf.
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Die
Länge 12
dieses Abschnittes 11 ist abhängig von der erforderlichen
Einstecktiefe 13 und einem Mindestabstand 14 bis
zur ersten Außenwelle 15 des
gewellten Rohres 10. Der Mindestabstand 14 zwischen dem
stirnseitigen Abschnitt 4 des Pressfittingelementes 1 und
der ersten Außenwelle 15 des
gewellten Rohres wird im wesentlichen bestimmt durch den erforderlichen
Abstand 31 zwischen dem stirnseitigen Ende 16 der aufgesetzten
Pressbacke 17 und der ersten Außenwelle 15 des gewellten
Rohres 10. Je nach Typ der verwendeten Pressbacke 17 ist
der Mindestabstand 14 zwischen dem stirnseitigen Abschnitt 4 des
Pressfittingelementes 1 und der ersten Außenwelle 15 des
gewellten Rohres 10 entsprechend zu wählen. In jedem Fall muss eine
Kollision zwischen der Pressbacke 17 und der ersten Außenwelle 15 des
gewellten Rohres 10 vermieden werden.
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Die
Rohrpressverbindung wird in der Weise hergestellt, dass nach dem
Einschieben des zylindrisch ausgebildeten Abschnittes 11 des
gewellten Rohres 10 in das Pressfittingelement 1,
die Pressbacken 17 des ansonsten hier nicht dargestellten
Presswerkzeuges auf die Ringwulst 2 aufgesetzt werden.
Durch Betätigung des
Presswerkzeuges werden die Pressbacken 17 geschlossen und
die Ringwulst 2 dabei plastisch im Durchmesser reduziert.
Gleichzeitig wird durch einen Presssteg 18 der Pressbacke
im zylindrischen Abschnitt 7 des Pressfittingelementes 1 eine
Vertiefung nach innen angeformt, die auch das darunter liegende
Rohrelement mit erfasst. Dies bildet dann die axiale Sicherung gegen
ein Herausdrücken
des eingeschobenen gewellten Rohres 10 infolge des Innendruckes
des zu fördernden
Mediums oder bei auftretenden Druckstößen.
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2 zeigt eine zweite Ausführungsform,
wobei für
gleiche Teile gleiche Bezugszeichen gewählt worden sind. Im Unterschied
zur Darstellung in 1 ist
der zylindrisch ausgebildete Abschnitt 11' des gewellten Rohres 10 im
Durchmesser aufgeweitet. Dies kann erforderlich sein, falls eine
Anpassung an die vorgegebene lichte Weite 19 des Pressfittingelementes 1 erforderlich
ist. Auch der umgekehrte Fall ist denkbar, dass der Durchmesser
verringert wird, um ein Einschieben zu ermöglichen. Man wird die Anpassung
in dieser Weise deshalb vornehmen, da die Maße der Pressfittingelemente 1 weitgehend
standardisiert sind und es von den Stückzahlen her wirtschaftlicher
ist, die wenigen benötigten
gewellten Rohre 10 anzupassen als die riesige Stückzahl der
Pressfittingelemente 1 zu modifizieren.
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Weiterhin
ist in diesem Ausführungsbeispiel
die Anordnung einer Stützhülse 20 dargestellt.
Eine solche Anordnung wird immer dann erforderlich sein, wenn die
Wanddicke des gewellten Rohres 10 sehr dünn ist,
so dass bei der Verpressung die Gefahr besteht, dass der zylindrisch
ausgebildete Abschnitt 11' eingedrückt wird.
Die dünne
Wand für
das gewellte Rohr 10 ist wiederum für die Herstellung der Außenwellen 21 von
Vorteil, da die Umformung erleichtert ist.
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Zur
axialen Fixierung der Stützhülse 20 weist
das offene Ende des zylindrisch ausgebildeten Abschnittes 11' eine nach innen
gerichtete Umbördelung 22 auf.
Die Sicherung nach der anderen Seite ergibt sich durch den durch
die Aufweitung gebildeten Absatz 23.
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In
den 3 und 4 sind zwei Ausführungsformen
dargestellt, bei denen die Einhaltung der erforderlichen Einstecktiefe
erleichtert ist und sichtbar gemacht werden kann.
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Dazu
ist in 3 am zylindrisch
ausgebildeten Abschnitt 11'' eine nach außen sich
erstreckende Sicke 24 angeordnet. Der Abstand von der Sicke 24 bis
zum offenen Ende des zylindrisch ausgebildeten Abschnittes 11'' entspricht der erforderlichen
Einstecktiefe. Erst bei Erreichen einer ordnungsgemäßen Einstecktiefe kommt
der stirnseitige Abschnitt 4 des Pressfittingelementes 1 an
der Sicke 24 zur Anlage. Andernfalls würde ein Abstand verbleiben.
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Eine
Variante dazu ist in 4 dargestellt.
Statt einer Sicke ist an der Außenseite
des zylindrisch ausgebildeten Abschnittes 11' ein Außenring 25 angeordnet.
Auch in diesem Fall entspricht der Abstand zwischen dem Außenring 25 und
dem offenen Ende des zylindrisch ausgebildeten Abschnitt 11' der erforderlichen
Einstecktiefe.
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5 zeigt den Anwendungsfall
eines als Wellenkompensator 26 ausgebildeten gewellten
Rohres. Dieser weist an beiden freien Enden je einen zylindrisch
ausgebildeten Abschnitt 11 auf, der in das jeweilige Pressfittingelement
eingeschoben ist. Das hier links liegende Pressfittingelement ist
als Muffe 27 ausgebildet mit zwei Ringwulsten 2 und
jeweils einem darin eingelegten Dichtelement 3. Am linken
offenen Ende der Muffe 27 ist ein übliches glattes Leitungsrohr 28 eingesteckt,
das Bestandteil eines größeren Leitungssystemes
ist. Das rechts vom Wellenkompensator 26 liegende Pressfittingelement
ist als 90°-Bogen 29 ausgebildet.
In das offene Ende des 90°-Bogens
ist ein übliches
glattes Leitungsrohr 30 eingesteckt, das Bestandteil eines
größeren Leitunssystemes
ist.
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Wie
in den 2 bis 4 schon dargestellt, können die
zylindrisch ausgebildeten Abschnitte 11 des Wellenkompensators 26 im
Durchmesser vergrößert oder
verringert und mit einer Stützhülse versehen
sein.
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