DE10321518A1 - Luftdüse - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Luftdüse zum Auslass eines Luftstromes aus einem Luftzuführschacht oder einer -leitung in Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen, insbesondere in Kraftfahrzeugen, die ein Gehäuse mit einem rückseitigen Anschluss für einen Luftzuführschacht oder einer -leitung und mit einer vorderseitigen Luftaustrittsöffnung aufweist, wobei das Gehäuse geteilt ist und einen hinteren Teil mit einem vorderseitigen runden Lager oder Lageransatz und einem vorderen Teil mit einem hinteren korrespondierenden Lager oder Lageransatz aufweist und die beiden Teile mit den Lagerelementen relativ gegeneinander verdrehbar zusammengesetzt und gegeneinander abzuggesichert verbunden sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Luftdüse zum Auslass eines Luftstromes aus einem Luftzuführschacht oder einer -leitung in Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen, insbesondere in Kraftfahrzeugen, aufweisend ein Gehäuse mit einem rückseitigen Anschluss für einen Luftzuführschacht oder einer -leitung und einer vorderseitigen Luftaustrittsöffnung.
- Luftdüsen der gattungsgemäßen Art sind in verschiedensten Ausführungen bekannt. Die Luftdüsen weisen in der Regel innerhalb des Gehäuses Drosselklappen auf, die durch einen Einstellmechanismus aus einer Verschließposition in eine vollständige Öffnungsposition verschwenkt oder verdreht werden können. Darüber hinaus sind in dem Gehäuse verschiedene vertikale und horizontale Lamellen angeordnet, um dem Luftstrom eine gewünschte Richtung geben zu können. Bei einigen Ausführungen sind die Lamellen fest mit den Gehäusewänden verbunden. Im anderen Fall sind diese verschwenkbar gelagert und werden durch einen Einstellmechanismus eingestellt. Bei allen Luftdüsen der bekannten Art ist es bekannt, die Rückseite des Gehäuses mit einem Luftzuführschacht bzw. einem flexiblen Schlauch, über den die Luft zugeführt wird, zu verbinden. Solche Luftdüsen werden insbesondere in der Fahrgastzelle eines Kraftfahrzeuges, in Bussen und anderen Fahrzeugen in verschiedensten Ausführungen eingesetzt. Es sind auch Luftdüsen bekannt, bei denen der Düsenkopf als Kugelkopf ausgebildet und in verschiedene Richtungen verschwenkbar ist. Eingesetzte Lamellen, die an der Mantelwand befes tigt sind, ermöglichen dabei eine Ausrichtung des Luftstromes in gewünschter Weise, um beispielsweise den Kopfbereich eines Fluggastes besser mit Frischluft versorgen zu können. Kugelkopfdüsen bedingen stets genaue Anpassungen und aufwendige Herstellungsverfahren der Teile, um in den kugelförmigen Lagerkopf die Lagerschale einbringen zu können, damit der Kugelkopf mit den Durchtrittsöffnungen und Lamellen verstellt werden kann.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Luftdüse derart auszubilden, dass sie besonders preiswert herstellbar ist, einfach montiert werden kann und bei Einbringung von Leitrippen oder Lamellen eine Luftstromrichtungsänderung ermöglicht.
- Die Aufgabe löst die Erfindung durch Ausgestaltung der Luftdüse gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1.
- Eine nach dem Anspruch 1 ausgebildete Düse besteht aus zwei Gehäuseteilen, die gegeneinander relativ verdrehbar zusammengefügt sind. Dadurch ist es möglich, beispielsweise unterschiedliche hintere Teile herzustellen und diese mit unterschiedlichen Luftzuführschächten zu verbinden, während der vordere Teil gleichbleibend für alle Ausführungen verwendet werden kann. Umgekehrt kann aber auch der hintere Teil stets gleichbleibend für verschiedene vordere Düsenteile ausgebildet sein. In allen Fällen müssen beide Teile über eine Drehlagerverbindung miteinander gekoppelt sein, so dass eine relative Verdrehung, in der Regel eine Verdrehung des vorderen Teils gegenüber dem hinteren Teil, ermöglicht wird.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass der vordere Teil des Düsengehäuses als Düsenring ausgebildet ist und in der Luftaustrittsöffnung Lamellen vorgesehen sind, die starr mit den Wänden verbunden oder schwenkbar angeordnet sein können. Um den Luftstrom darüber hinaus drosseln und ggf. auch durch den In nenraum des Gehäuses gezielt lenken zu können, kann in das Gehäuse, nämlich in unmittelbarer Nähe der Kopplungsstelle der drehbaren Teile mit dem Lagerring im Lagerbereich, eine Drosselklappe eingebracht werden, die durch Verschwenken aus einer Öffnungsstellung in Längsachsenrichtung ausgerichtet in eine quer verlaufende Verschließstellung verbracht werden kann, in der das runde Durchgangsloch des Innenraumes verschlossen ist. Diese Klappe kann durch einen separaten Antrieb verschwenkt werden. Es ist aber auch auf einfache Weise möglich, durch Verdrehen des vorderen Teils ebenfalls ein Verschwenken der Klappe zu bewirken, zu welchem Zweck eine Mitkopplung vorgesehen ist, die in einfachster Weise dadurch realisiert werden kann, dass auf dem Umfang des vorderen Teils, und zwar auf dem Umfang des runden Ansatzteils, eine Kulissenbahn außenseitig oder innenseitig eingebracht ist, die von einem Mitnahmeansatz eines Steuerhebels hintergriffen wird. Dieser Steuerhebel ist mit der Achse der Klappe starr verbunden. Die Kulissenbahn ist in Längsrichtung derart steigend und abfallend verlaufend angeordnet, dass der daran geführte Mitnahmehebel ein Verschwenken der Luftklappe beim Drehen des Düsenringes des vorderen Teils ermöglicht. Die Kulissenbahn kann sich über den gesamten Umfang erstrecken oder aber auch nur über einen Teilabschnitt, über den eine Verstellmöglichkeit des vorderen Teils gegenüber dem hinteren möglich sein soll. Es ist auch möglich, die Kulissenbahn so anzulegen, dass eine Luftumlenkfunktion, ähnlich einer V- oder H-Lamelle, in bekannter Ausführung durch die Luftklappe erzielt wird.
- Sind in der Luftaustrittsöffnung Lamellen eingebracht, so kann bei einer maximalen Drehung um 360° oder darüber hinausgehend jede gewünschte Luftströmrichtung der austretenden Luft eingestellt werden, wobei durch die Mitkopplung in gewünschter Weise bei verschiedenen Drehstellungen der Luftstrom reduziert wird oder ungehindert durchtreten kann.
- Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind selbsterklärend in den Unteransprüchen im einzelnen angegeben, wobei die Steuerung der Luftklappe bzw. Drosselklappe durch die Form der Steuerkulissenbahn oder einer Leitkurve am Umfang des vorderen Teils derart vorgegeben sein kann, dass bei bestimmten Stellungen des vorderen Teils mit den Lamellen, bezogen auf eine Person, die beispielsweise im Kraftfahrzeug sitzt, unterschiedliche Schließwinkel eingenommen werden, wie später noch anhand der Beispiele erläutert wird.
- Die beiden gegeneinander verdrehbaren Teile können durch eine an sich bekannte Rastverbindung miteinander verrastet werden, wobei mindestens zwei Rastansätze in eine Nut eingreifen. Es können aber auch andere Sicherungen zur abzugsgesicherten Verbindung der beiden Teile eingesetzt werden. Es empfiehlt sich, die Drosselklappe im hinteren Teil des Gehäuses anzuordnen und die Kulissenbahn bzw. die Steuerkurve auf dem Umfang des vorderen Teils, und zwar des Lageransatzteiles, aufzubringen oder in diese Wand von der Innenseite her eine entsprechende Kurve einzubringen. Im Falle, dass die Drosselklappe federbelastet verschwenkbar angeordnet ist, also gegen die Kraft der Feder verschwenkt werden kann, ist diese so anzubringen, dass der Mitnahmezapfen an der Kulissenbahn anliegt. Im Falle, dass eine U-förmige Leitkurve eingebracht wird, wird eine zwangsweise Mitnahme des eingreifenden Mitnahmezapfens in jeder Richtung bewirkt.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels ergänzend erläutert.
- In der perspektivischen Explosionsdarstellung gemäß
1 ist eine Luftdüse in Form einer Runddüse dargestellt, die ein Gehäuse1 aufweist, das geteilt ist und einen hinteren Teil2 und einen vorderen Teil3 als Düsenring aufweist. Der vordere Teil3 weist im vorderen Kantenbereich am Umfang einen Griffring mit Griffmulden4 auf, um den vorderen Teil3 gegenüber dem hinteren Teil2 , der als feststehender Teil anzusehen ist, per Hand relativ verdrehen zu können. In der Luftaustrittsöffnung5 sind Lamellen6 schrägstehend fest eingebracht, so dass – wie aus den2 bis5 ersichtlich – die Luftaustrittsöffnung durch ein gestalterisches Element vorderseitig abgeschlossen ist und dennoch die Luft abgelenkt heraustreten kann. Die Lamellen können aber auch als verschwenkbare Lamellen vorgesehen sein. Auch ist die Erfindung nicht auf eine rein runde Ausgangsform beschränkt, vielmehr ist nur der hintere Bereich des vordere Gehäuseteils3 rund auszubilden, um eine relative Verdrehung und Verbindung mit dem hinteren Teil2 zu ermöglichen. - In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist ferner in dem hinteren Teil
2 , unmittelbar am Lagerring11 , ein Lager15 für eine Achse16 einer Drosselklappe7 vorgesehen. Mit dieser Achse16 ist obenseitig ein Steuerhebel8 verbunden, an dessen vorderem Ende ein Mitnahmezapfen9 nach unten vorstehend vorgesehen ist. Dieser Mitnahmezapfen9 hintergreift eine Kulissenbahn10 am äußeren Umfang des Lageransatzes12 , die beabstandet zum Lagerring11 mit einer bestimmten axialen Ausformung bzw. Erstreckung aufgebracht ist bzw. bei der Formgebung des vorderen Teils3 des Gehäuses1 , das aus Kunststoff besteht, eingeformt ist. Es ist ersichtlich, dass diese Steuerkurve und deren Höhenversatz die Bewegung des Steuerhebels8 bei Drehung des Gehäuses bewirkt und zwar in der Weise, dass der Mitnahmezapfen9 gegen die Kulissenbahn10 gegendrückt und den Steuerhebel8 mitnimmt. An dem hinteren Teil2 stehen vier Rastzungen13 hervor, die aus dem Kunststoffteil ausgeformt sind, die eine Nutwand14 einer Ringnut, die in die Mantelwandung des vorderen Teils3 eingebracht ist, hintergreifen und somit eine Ringsicherung bilden, die zugleich eine Drehung des vorderen Teils3 ermöglichen. -
2 zeit ein zusammengesetztes Gehäuse1 mit nach links weisenden Lamellen6 . Die nicht sichtbare Klappe7 ist in dieser Drehstellung quer zur Luftaustrittsöffnung5 verbracht und verschließt damit bei entsprechender Dimensionierung den runden Durchlass des hinteren Teils2 . Der Luftstrom wird also unterbrochen. Wird nun der Düsenring z. B. um 90° gedreht, so dass die Lamellen gemäß3 nach unten oder gemäß5 nach oben den Luftstrom ablenken, so ist die Klappe7 , wie aus5 ersichtlich, geöffnet. Entsprechend ist die Luftdüse ausgebildet. Bei weiterer Drehung des vorderen Teils3 um 90° weisen die Lamellen6 nach rechts, zugleich ist die Klappe7 geöffnet oder bleibt in der Öffnungsstellung durch entsprechenden Kurvenverlauf der Leitkurve bzw. der Kulissenbahn10 . - Es ist ersichtlich, dass die Kulissenbahn
10 in axialer Richtung so festgelegt werden kann, dass sich nicht nur die Endstellung sondern auch beliebige Zwischenstellungen, die sich durch Drehung des Düsenringes ergeben, einstellen lassen. Durch das Verdrehen kann man deshalb fast alle Bereiche der Passagiere in einem Fahrgastraum eines Kraftfahrzeuges mit dem Luftstrom abdecken oder aber auch den Austritt des Luftstroms verhindern. - Sämtliche Teile sind aus Kunststoff im Spritzgießverfahren gefertigt und werden zusammengesetzt oder durch Kombinationsspritzen hergestellt. Eine Abziehsicherung des einen Teils
2 vom anderen Teil3 des Düsengehäuses1 ist durch die an sich bekannten Rastzungen13 realisiert, die eine Wand11 einer Ringnut hintergreifen. Auch können hier Wulst-Nutverbindungen an den miteinander verbindenden Lippen und Gehäuseteilen des Lagers verbunden werden. -
- 1
- Gehäuse
- 2
- hinterer Teil
- 3
- vorderer Teil
- 4
- Griffmulden
- 5
- Luftaustrittsöffnung
- 6
- Lamellen
- 7
- Drosselklappe
- 8
- Steuerhebel
- 9
- Mitnahmezapfen
- 10
- Kulissenbahn
- 11
- Lagerring
- 12
- Lageransatz
- 13
- Rastzungen
- 14
- Nutwand
- 15
- Lager
- 16
- Achse
Claims (13)
- Luftdüse zum Auslass eines Luftstromes aus einem Luftzuführschacht oder einer -leitung in Heizungs-, Lüftungsoder Klimaanlagen, insbesondere in Kraftfahrzeugen, aufweisend ein Gehäuse mit einem rückseitigen Anschluss für einen Luftzuführschacht oder einer -leitung und mit einer vorderseitigen Luftaustrittsöffnung, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
1 ) geteilt ist und einen hinteren Teil (2 ) mit einem vorderseitigen runden Lager oder Lageransatz und einem vorderen Teil (3 ) mit einem hinteren korrespondierenden Lager oder Lageransatz (12 ) aufweist und dass die beiden Teile mit den Lagerelementen relativ gegeneinander verdrehbar zusammengesetzt und gegeneinander abzuggesichert verbunden sind. - Luftdüse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der vordere Teil (
3 ) als Runddüse ausgebildet ist. - Luftdüse nach Anspruch 1, oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass auf der oder in die Mantelwand des Lageransatzes (
12 ) am ersten oder zweiten Teil eine Steuerkurve oder eine Kulissenbahn (10 ) mit einer Führungskante auf- oder eingebracht ist, die von einem Mitnahmezapfen (9 ) eines Steuerhebels (8 ) einer drehbar im korrespondierenden zweiten Teil angeordneten Drosselklappe (7 ) oder eines anderen Stellorgans oder einer Luftleiteinrichtung hintergriffen ist. - Düse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerkurve oder die Kulissenbahn (
10 ) über einen definierten Umfangswinkel zwischen 0° und 360° derart in axialer Richtung geformt verläuft, dass bei relativer Verdrehung um den definierten Umfangswinkel des einen Teils (2 ,3 ) gegenüber dem anderen eine Mitnahme des Steuerhebels (8 ) in der Weise erfolgt, dass die Klappe (7 ) im Gehäuse (1 ) aus einer ersten Stellung in mindestens eine zweite verschwenkt. - Luftdüse nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerhebel (
8 ) außenseitig am Gehäuse (1 ) vorgesehen ist und in eine Leitkurve eingreift bzw. eine Kulissenbahn (10 ) am Umfang des zylinderförmigen Gehäuseabschnittes am vorderen Gehäuseteil (3 ) hintergreift und bei Drehung eines der Gehäuseteile (2 ,3 ) entlang der Leitkurve derart gleitet, dass bei Ausrichtung des vorderen Teils (3 ) in eine gewünschte Drehposition die Klappe (7 ) geöffnet ist und bei Drehung um einen bestimmten Winkel verschlossen ist. - Luftdüse nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnahmezapfen (
9 ) des Steuerhebels (8 ) unter auf den Steuerhebel (8 ) ausgeübter Federwirkung an der Leitkurve bzw. Kulissenbahn (10 ) anliegt. - Luftdüse nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnahmezapfen (
9 ) in eine U-förmige Leitkurve eingreift. - Luftdüse nach Anspruch 3, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerkurve oder Kulissenbahn (
10 ) innenseitig in die Mantelwand eingearbeitet ist. - Luftdüse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Luftaustrittsöffnung (
5 ) des vorderen Teils (3 ) des Düsengehäuses feste oder verschwenkbare Luftleitlamellen (9 ) vorgesehen sind. - Luftdüse nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens am vorderen Rand des vorderen Gehäuseteils (
3 ) bzw. der Runddüse ein Griffring auf Griffmulden (4 ) vorgesehen ist. - Luftdüse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an einem der beiden Teile (
2 ,3 ) im Bereich der Lager bzw. des Lageransatzes am Umfang verteilt mindestens zwei vorstehende Rastzungen (13 ) vorgesehen sind, die hinter eine ringförmige Wulst- oder Nutwand (14 ) innen oder außenseitig am korrespondierenden Teil (2 ,3 ) hintergreifen. - Luftdüse nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastzungen (
13 ) an dem Teil (2 ) befestigt oder einteilig mit dem Teil ausgeformt sind, in dem sich das Lager für die Drosselklappe (7 ) befindet und außenseitig verlaufend die Leitkurve oder Kulissenbahn (10 ) übergreifend die vorgesehene Wulst- oder Nutwand (14 ) hintergreift. - Luftdüse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Teile der Luftdüse aus Kunststoff bestehen.
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