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Die
Erfindung betrifft eine Luftdüse
zur Führung
eines Luftstroms aus einem Luftzuführschacht oder einer Leitung
in Heizungs-, Lüftungs-
oder Klimaanlagen, insbesondere in Kraftfahrzeugen, mit den im Oberbegriff
des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
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Aus
EP 0 810 112 A 2 ist
eine Runddüse
für Fahrgasträume von
Kraftfahrzeugen bekannt, bei der im Düsengehäuse ein Rahmen eingesetzt ist,
in dem mehrere Klappen schwenkbar angeordnet sind. Die Klappen werden
bei Druckbeaufschlagung geöffnet und
geschwenkt, wobei über
eine Mitkopplung eine weitere Klappe im Gehäuse ebenfalls schwenkbar ist.
Folglich kann ein Luftstrom aus der Düse strömen, sofern die vordere Klappenanordnung
geöffnet ist,
während
der Luftstrom bei geschlossenen Klappen unterbunden wird.
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In
DE 100 46 721 A 1 wird
eine Luftdüse
für eine
Anordnung in der Armaturentafel eines Kraftfahrzeuges beschrieben.
Diese Luftdüse
weist ein ortsfestes, an einen Lüftungskanal
angeschlossenes Lagerelement auf, in dem ein diesem gegenüber dreh-
und schwenkbar ausgebildetes kugelabschnittsförmiges Lüftungsteil angeordnet ist.
An der Vorderseite der Düse
sind neben einer verschließbaren
Mittenöffnung
mehrere ebenfalls verschließbare Bohrungen
als Luftdurchlässe
ausgestaltet.
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Bei
den beiden o.g. Konstruktionen tritt der Luftstrom überwiegend
in Längsrichtung
der Düse
an deren Vorderseite aus und ist folglich direkt auf die Fahrzeuginsassen
gerichtet. Dies kann bei zugempfindlichen Personen Erkältungen
bewirken, wobei mit einer solchen direkten Anströmung ein angenehmes und zugfreies
Klima im Fahrgastraum ohnehin nicht realisierbar ist.
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Hingegen
kann mit der technischen Lösung gemäß
DE 201 01 735 U 1 die
Richtung des aus einer Düse
ausströmenden
Luftstroms verändert
werden. Diese Konstruktion weist zueinander parallel angeordnete
und miteinander verbundene Horizontal- sowie ebenso miteinander
verbundene Vertikallamellen auf. An einer Horizontallamelle ist
ein als Griff ausgestaltetes Betätigungselement
verschiebbar angeordnet, das mit einer Vertikallamelle derart in
Wirkverbindung steht, dass alle Vertikallamellen verschwenkt werden
können.
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In
DE 101 44 122 C 1 wird
eine weitere Luftdüse
mit Horizontal- und Vertikallamellen beschrieben. Hierbei ist eine
der Horizontallamellen als Steuerlamelle ausgebildet, deren Bewegung über mehrere
Bauteile in eine Drehbewegung der Vertikallamellen übertragen
wird. Somit wird eine Richtungsänderung
des aus der Düse
ausströmenden
Luftstroms erreicht.
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Mit
diesen technischen Lösungen
gemäß
DE 201 01 735 U 1 und
DE 101 44 122 C 1 kann
der austretende Luftstrom durch im Neigungswinkel verstellbare Klappen
oder Lamellen zwar unterschiedlich abgelenkt werden, eine diffuse
Verteilung ohne direkte Ausströmung
ist jedoch nicht möglich.
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Eine
Düsenanordnung,
mit der sowohl eine direkte Anströmung als auch ein diffuser
Luftaustritt möglich
sind, wird in
DE 20 2004
004 229 U 1 beschrieben. Hierfür weist die Luftdüse zusätzliche Luftleitmittel
oder Ausströmöffnungen
an der Abdeckung oder am Gehäuse
auf, mit denen der Luftstrom radial zur Längsachse des Gehäuses abgelenkt
werden kann. Somit wird ein diffuser Luftaustritt richtungsgeprägt oder
umlaufend erzielt.
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Mit
einer Luftdüse
gemäß
DE 20 2004 016 983
U 1 können
ebenfalls unterschiedliche Luftströme realisiert werden. Hierbei
wird durch Änderung der
Position von vorzugsweise horizontal angeordneten Horizontallamellen
zur Luftführung
alternativ eine direkte Belüftung
mit gebündeltem
Luftstrahl oder eine diffuse Belüftung
mit aufgeweitetem Luftstrahl erreicht. Die Horizontallamellen sind
in einer bevorzugten Ausführung
durch ein Koppelelement miteinander verbunden, so dass eine zueinander
abgestimmte Bewegung dieser einzelnen Horizontallamellen erreicht
wird. Dabei werden die Horizontallamellen für die Realisierung einer diffusen
Anströmung
durch das Koppelelement aufgefächert.
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EP 1 541 395 A 1 betrifft
eine Luftdüse
mit mehreren Lamellen, die mit Zapfen jeweils in Führungsschlitzen
einer mehrfach verlagerbaren Kulissenplatte eingreifen. Somit kann
die relative Ausrichtung der Lamellen durch eine Bewegung der Kulissenplatte
verändert
werden. Unabhängig
hiervon kann die Winkelausrichtung der Lamellen mit einem separaten
Schieber synchron verstellt werden.
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In
DE 88 16 559 U 1 wird
schließlich
vorgeschlagen, eine zueinander abgestimmte Bewegung der Lamellen
mit einer gemeinsamen Koppelstange auszulösen.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine weitere technische Lösung zur Betätigung eines
Koppelelementes für
die Horizontallamellen einer Luftdüse zu schaffen, die einen stufenlosen
und feinfühligen Übergang
zwischen einer direkten und einer indirekten Belüftung bewirkt, wobei die Horizontallamellen für eine diffuse
Anströmung
durch das Koppelelement aufgefächert
werden.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch Ausgestaltung einer Luftdüse
gemäß den Merkmalen
der nebengeordneten Ansprüche.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben, deren
technische Merkmale im Ausführungsbeispiel näher beschrieben
werden.
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Bei
einer erfindungsgemäß ausgestalteten Luftdüse ist das
Koppelelement für
die Horizontallamellen derart angeordnet und ausgestaltet, dass
zusätzlich
zu der eine gleichartige Schwenkbewegung der Horizontallamellen
bewirkenden Bewegung eine weitere Bewegung des Koppelelementes realisierbar ist,
die eine Lageänderung
der Horizontallamellen in eine aufgefächerte Ausrichtung bewirkt.
Demzufolge lassen sich die Horizontallamellen mit dem Koppelelement
in üblicher
Weise nach oben und unten verschwenken. Durch eine Zusatzbewegung
dieses Koppelelementes lassen sich jedoch auch diffuse Luftströme erzielen,
indem die Horizontallamellen gleichmäßig aufgefächert werden.
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Hierfür kann das
Koppelelement für
die Horizontallamellen verschiedenartig ausgestaltet werden.
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In
einer ersten Ausführung
ist vorgesehen, dass das Koppelelement als eine Koppelstange ausgestaltet
ist, die an zwei Vorsprüngen
an der Wand des Gehäuses
abgestützt
und rechtwinklig zur Längsachse
der Luftdüse
verlagerbar ist. Die Koppelstange führt somit eine Bewegung ähnlich wie
ein Vorgelegegetriebe aus. Ein diffuser Luftstrom wird durch seitliches
Verschieben der Koppelstange erreicht.
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In
einer zweiten Ausführung
ist vorgesehen, dass das Koppelelement als eine Koppelplatte ausgestaltet
ist, die an einer Horizontallamelle abgestützt und um eine rechtwinklig
zur Längsachse
der Luftdüse
verlaufende Achse schwenkbar ist. Die Koppelplatte führt somit
eine pendelnde Bewegung aus. Ein diffuser Luftstrom wird durch einen
Winkelschwenk der Koppelplatte erreicht.
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In
einer dritten Ausführung
ist vorgesehen, dass das Koppelelement als eine Hubplatte mit mehreren
zugeordneten Koppelstangen ausgestaltet ist, wobei die Hubplatte
in zwei Ausnehmungen in der Wand des Gehäuses abgestützt und in Richtung der Längsachse
der Luftdüse
verlagerbar ist. Dabei stehen die Koppelstangen mit den Horizontallamellen
in Wirkverbindung. Die Hubplatte und die zugeordneten Koppelstangen
führen
somit eine Bewegung ähnlich wie
ein Kniehebel aus. Bei dieser Ausgestaltung werden zwar mehr Einzelteile
als bei den vorherigen Varianten benötigt, dafür fährt die Hubplatte für die einzelnen
Koppeln jedoch stets linear definiert in einer Führung nach vorn in Richtung
der Luftausströmöffnung.
Folglich kann hierbei auf eine zusätzliche schwingende oder schwenkende
Bewegung verzichtet werden, so dass eventuelle Probleme durch Verklemmen
oder Totpunktlagen ausgeschlossen sind.
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Für die Betätigung des
Koppelelementes sind ebenfalls verschiedenartige Ausgestaltungen vorgesehen.
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Dabei
ist es beispielsweise möglich,
dass das Koppelelement mit einem Bedienrad betätigbar ist. Das Bedienrad kann
einen Umfangsabschnitt mit einer zahnradförmigen Kontur aufweisen, die über weitere
Bauteile mit Zahnradkonturen mit einer Klappe zur Steuerung des
Strömungsquerschnittes
innerhalb der Luftdüse
in Wirkverbindung steht. Alternativ kann das Bedienrad über eine
Koppelstange mit einer Klappe zur Steuerung des Strömungsquerschnittes
innerhalb der Luftdüse
in Wirkverbindung stehen. Bei beiden Varianten kann vorgesehen werden,
dass die den Strömungsquerschnitt
innerhalb der Luftdüse steuernde
Klappe bei einer diffusen Stellung der Horizontallamellen in eine
Schließstellung
verlagerbar ist, d.h., die Betätigung
der Schließklappe
ist dann an die diffuse Stellung der Horizontallamellen gekoppelt.
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Die
vorstehend beschriebene Ausgestaltung mit einem Bedienrad ist vorzugsweise
für eine
seitliche Anordnung desselben neben den Horizontallamellen geeignet.
Die zur Betätigung
des Koppelementes notwendigen Bauteile können jedoch anstelle einer
solchen seitlichen Anordnung auch innerhalb der Ausströmöffnung in
einer Luftdüse
platziert werden.
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Sofern
hierbei ebenfalls ein Bedienrad verwendet wird, kann dieses Bedienrad
baulich in eine der Horizontallamellen integriert werden. Alternativ kann
ein solches Bedienrad auch baulich in einen Bedienknopf integriert
werden, der auf einer Horizontallamelle abgestützt ist.
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In
einer weiteren Ausführung
ist vorgesehen, dass das Koppelelement mit einem Bedienknopf betätigbar ist,
der auf einer Horizontallamelle abgestützt ist. Der Bedienknopf kann
mehrteilig ausgeführt
werden, wobei lediglich ein mit dem Koppelelement verbundener Teilabschnitt
verlagerbar ausgestaltet ist, während
der andere Teilabschnitt lagefixiert angeordnet ist.
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Weiterhin
kann zur Betätigung
des Koppelelementes eine Walze vorgesehen werden, die baulich in
eine der Horizontallamellen integriert ist. Alternativ kann eine
solche Walze auch baulich in einen Bedienknopf integriert werden,
der auf einer Horizontallamelle abgestützt ist.
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In
einer weiteren Ausführung
ist vorgesehen, dass das Koppelelement für die Horizontallamellen mit
einem Hebelwerk betätigbar
ist. Dieses Hebelwerk ist mit einem Bedienknopf verlagerbar, der
auf einer Horizontallamelle abgestützt ist und beispielsweise
in seiner seitlichen Maximalstellung mit diesem Hebelwerk in Wirkverbindung
steht.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele ergänzend erläutert. Es
zeigen:
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1 mehrere
Baugruppen einer an sich bekannten Ausführung einer Luftdüse in perspektivischer
Ansicht
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2 eine
Luftdüse
gemäß 1 mit
Darstellung der Horizontallamellen in einer ersten Position
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3 eine
Luftdüse
gemäß 1 mit
Darstellung der Horizontallamellen in einer zweiten Position
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4 mehrere
Baugruppen einer erfindungsgemäßen Ausführung einer
Luftdüse
in perspektivischer Ansicht
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5 eine
Luftdüse
gemäß 4 mit
Darstellung der Horizontallamellen in einer ersten Position
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6 eine
Luftdüse
gemäß 4 mit
Darstellung der Horizontallamellen in einer zweiten Position
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7 mehrere
Baugruppen einer weiteren Ausführung
einer erfindungsgemäßen Luftdüse in perspektivischer
Ansicht
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8 eine
Luftdüse
gemäß 7 mit
Darstellung der Horizontallamellen in einer ersten Position
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9 eine
Luftdüse
gemäß 7 mit
Darstellung der Horizontallamellen in einer zweiten Position
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10 mehrere
Baugruppen einer weiteren Ausführung
einer erfindungsgemäßen Luftdüse in perspektivischer
Ansicht
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11 eine
Luftdüse
gemäß 10 mit
Darstellung der Horizontallamellen in einer ersten Position
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12 eine
Luftdüse
gemäß 10 mit Darstellung
der Horizontallamellen in einer zweiten Position
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13 eine
erste Ausführung,
bei der das Betätigungselement
für das
Koppelelement innerhalb der Ausströmöffnung platziert ist, in perspektivischer Ansicht
und mit Darstellung der Horizontallamellen in einer ersten Position
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14 eine
Ausführung
gemäß 13 mit Darstellung
der Horizontallamellen in einer zweiten Position
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15 mehrere
Baugruppen einer Ausführung
gemäß 13 im
Detail
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16 eine
zweite Ausführung,
bei der das Betätigungselement
für das
Koppelelement der Ausströmöffnung platziert
ist, in perspektivischer Ansicht und mit Darstellung der Horizontallamellen
in einer ersten Position
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17 eine
Ausführung
gemäß 16 mit Darstellung
der Horizontallamellen in einer zweiten Position
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18 eine
dritte Ausführung,
bei der das Betätigungselement
für das
Koppelelement innerhalb der Ausströmöffnung platziert ist, in perspektivischer Ansicht
und mit Darstellung der Horizontallamellen in einer ersten Position
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19 eine
Ausführung
gemäß 18 mit Darstellung
der Horizontallamellen in einer zweiten Position
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20 eine
vierte Ausführung,
bei der das Betätigungselement
für das
Koppelelement innerhalb der Ausströmöffnung platziert ist, in perspektivischer Ansicht
und mit Darstellung der Horizontallamellen in einer ersten Position
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21 eine
Ausführung
gemäß 20 mit Darstellung
der Horizontallamellen in einer zweiten Position
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Die
in der Zeichnung dargestellte Luftdüse ist zur Führung eines
Luftstroms aus einem Luftzuführschacht
oder einer Leitung in Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen geeignet.
Eine bevorzugte Anwendung sind Kraftfahrzeuge, bei denen das Gehäuse 1 der
Luftdüse
in einem Wanddurchbruch der in der Zeichnung nicht näher dargestellten
Instrumententafel eingesetzt wird. Das Gehäuse 1 weist eine vorderseitige
Luftausströmöffnung 2 und
einen rückseitigen
Anschluss 3 für
einen Luftzuführschacht oder
eine Luftzuführleitung
auf. Im Gehäuse 1 sind mehrere
Horizontallamellen 4 abgestützt. Diese Horizontallamellen 4 sind
durch ein Koppelelement miteinander verbunden und gleichartig verschwenkbar. Hierbei
ist vorgesehen, dass das Koppelelement für die Horizontallamellen 4 derart
angeordnet und ausgestaltet ist, dass zusätzlich zu der eine gleichartige Schwenkbewegung
der Horizontallamellen 4 bewirkenden Bewegung eine weitere
Bewegung des Koppelelementes realisierbar ist, die eine Lageänderung der
Horizontallamellen 4 in eine aufgefächerte Ausrichtung bewirkt.
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In 1 bis 3 ist
eine weitgehend als Stand der Technik bekannte Ausführung dargestellt, bei
der das Koppelelement für
die Horizontallamellen 4 als eine Kulissenplatte 5 ausgestaltet
ist. Diese Darstellungen zeigen lediglich das an sich bekannte Grundprinzip
eines mehrere Bewegungsrichtungen ausführenden Koppelelementes, wobei
an dieser Stelle auf diesbezüglich
weitere Erläuterungen
verzichtet werden kann.
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In
der Ausführung
gemäß 4 bis 6 ist das
Koppelelement für
die Horizontallamellen 4 als eine Koppelstange 7 ausgestaltet.
Die Koppelstange 7 weist zwei Aus nehmungen 71 auf,
die an Vorsprüngen 13 an
der Wand des Gehäuses 1 abgestützt sind. Im
gezeigten Ausführungsbeispiel
sind die Ausnehmungen 71 als Bohrungen und die Vorsprünge 13 als hierzu
kongruente Zapfen ausgestaltet. Somit ist die Koppelstange 7 rechtwinklig
zur Längsachse "X" der Luftdüse verlagerbar.
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Die
Koppelstange 7 kann weitere Ausnehmungen aufweisen, denen
jeweils ein zapfenförmiger Vorsprung 41 der
Horizontallamellen 4 zugeordnet ist. Alternativ kann die
Koppelstange 7 zapfenförmige Vorsprünge aufweisen,
denen jeweils eine Ausnehmung der Horizontallamellen 4 zugeordnet
ist. Hierbei ist vorgesehen, dass die zapfenförmigen Vorsprünge jeweils
gekröpft
ausgestaltet sind.
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In
der Zeichnung ist eine Ausgestaltung dargestellt, bei der die Koppelstange 7 an
der zur vorderseitigen Ausströmöffnung 2 der
Luftdüse
gerichteten Stirnseite eine U-förmige
Ausnehmung 72 aufweist. Dieser Ausnehmung 72 ist
ein separates flächiges Bauteil 73 zur
Wirkverbindung mit den Horizontallamellen 4 zugeordnet.
Hierfür
weist das separate flächige
Bauteil 73 Ausnehmungen 74 auf, denen jeweils
ein zapfenförmiger
Vorsprung 41 der Horizontallamellen 4 zugeordnet
ist. Alternativ kann das separate flächige Bauteil 73 zapfenförmige Vorsprünge aufweisen,
denen jeweils eine Ausnehmung der Horizontallamellen 4 zugeordnet
ist. Hierbei ist ebenfalls vorgesehen, dass die zapfenförmigen Vorsprünge jeweils
gekröpft
ausgestaltet sind.
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Die
Koppelstange 7 ist mit einem Bedienrad 6 betätigbar.
An der Stirnfläche
des Bedienrades 6 ist ein zapfenförmiger Vorsprung 61 ausgestaltet.
Dieser zapfenförmige
Vorsprung 61 verläuft
in Richtung der Mittelachse des Bedienrades 6 und wird
durch einen Durchbruch 12 in der Wand des Gehäuses 1 geführt. Im
weiteren Verlauf weist der zapfenförmige Vorsprung 61 an
seinem zum Bedienrad 6 gegenüberliegenden Endabschnitt einen
rechtwinklig abste henden Zapfen 62 auf. Dieser Zapfen 62 ist
einer Kulissenbahn 75 zugeordnet, die in der Koppelstange 7 gewindegangartig
verlaufend ausgestaltet ist. Somit wird eine Ausführung ähnlich einer
Gewindespindel erreicht, mit der die Koppelstange 7 durch
das Bedienrad 6 gesteuert werden kann.
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In
der Ausführung
gemäß 7 bis 9 ist das
Koppelelement für
die Horizontallamellen 4 als eine Koppelplatte 8 ausgestaltet.
Diese Koppelplatte 8 ist an einer Horizontallamelle 4 abgestützt und
um eine rechtwinklig zur Längsachse "X" der Luftdüse verlaufende Achse "Y" schwenkbar. Für eine selbsttätige Rückstellung
beim Austritt aus der diffusen Stellung wird die Koppelplatte 8 von
einer in Richtung ihrer Schwenkachse wirkenden Feder 81 beaufschlagt.
Die Feder 81 ist an einer Horizontallamelle 4 abgestützt.
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Für eine optimale
Auffächerung
des Luftstroms ergeben sich Vorteile, sofern eine ungerade Anzahl
von Horizontallamellen 4 vorgesehen ist. Dabei ist die
Koppelplatte 8 an der mittleren Horizontallamelle 4 abgestützt. Gemäß der Zeichnung
weist die Koppelplatte 8 Ausnehmungen 82 auf,
denen jeweils ein zapfenförmiger
Vorsprung 41 der Horizontallamellen 4 zugeordnet
ist. Alternativ kann die Koppelplatte 8 zapfenförmige Vorsprünge aufweisen,
denen jeweils eine Ausnehmung der Horizontallamellen 4 zugeordnet
ist.
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Die
Koppelplatte 8 ist mit einem Bedienrad 6 betätigbar.
Dabei ist an der Koppelplatte 8 an der zu den Horizontallamellen 4 gegenüberliegenden
Seite ein zapfenförmiger
Vorsprung 83 ausgestaltet, der durch einen Durchbruch 12 in
der Wand des Gehäuses 1 geführt ist.
Diesem zapfenförmigen
Vorsprung 83 ist eine Kulissenbahn 63 zugeordnet,
welche in der Stirnfläche
des Bedienrades 6 ausgestaltet ist. Diese Kulissenbahn 63,
die eine Verlagerung der Horizontallamellen 4 in eine aufgefächerte Position
und so mit für
die Luftdüse
eine diffuse Stellung bewirkt, kann speziell ausgestaltet werden,
um für
die Koppelplatte 8 eine selbsttätige Rückstellung beim Austritt aus
der diffusen Stellung zu erreichen.
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In
der Ausführung
gemäß 10 bis 12 ist
das Koppelelement für
die Horizontallamellen 4 als eine Hubplatte 9 ausgestaltet.
Die Hubplatte 9 ist in zwei Ausnehmungen 11 in
der Wand des Gehäuses 1 abgestützt und
in Richtung der Längsachse "X" der Luftdüse verlagerbar. Der Hubplatte 9 sind
mehrere Koppelstangen 91 zugeordnet, die jeweils mit den
Horizontallamellen 4 in Wirkverbindung stehen. Weiterhin
weist die Hubplatte 9 mehrere sichelförmige Ausnehmungen 92 auf.
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In
der Zeichnung ist eine Ausgestaltung dargestellt, bei der in den
sichelförmigen
Ausnehmungen 92 jeweils ein zapfenförmiger Vorsprung eines Verbindungsgliedes 93 geführt ist.
Die Verbindungsglieder 93 weisen auf ihrer zur Hubplatte 9 gegenüberliegenden
Stirnfläche
jeweils einen weiteren zapfenförmigen
Vorsprung auf, der in eine hierzu kongruente Öffnung einer Koppelstange 91 eingreift.
Aus Gründen
der Übersichtlichkeit
ist in der Zeichnung auf eine Angabe von Bezugszeichen für die jeweiligen
Vorsprünge
und Ausnehmungen verzichtet worden, diese Ausgestaltungen sind jedoch
insbesondere aus 10 zweifelsfrei ersichtlich.
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Sofern
in einer einfachen Ausführung
auf die Verbindungsglieder 93 verzichtet werden soll, weist die
Hubplatte 9 ebenfalls mehrere sichelförmige Ausnehmungen 92 auf,
in denen dann jeweils unmittelbar ein zapfenförmiger Vorsprung einer Koppelstange 91 geführt wird.
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Auch
bei einer Ausführung
gemäß 10 bis 12 können wie
bei den vorherigen Ausführungen
am Koppelelement (hier an den Koppelstangen 91) Ausnehmungen
vorgesehen werden, denen jeweils ein zapfenförmiger Vorsprung 41 der Horizontallamellen 4 zugeordnet
ist. Alternativ können
die Koppelstangen 91 zapfenförmige Vorsprünge aufweisen,
denen jeweils eine Ausnehmung der Horizontallamellen 4 zugeordnet
ist.
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Die
Hubplatte 9 ist mit einem Bedienrad 6 betätigbar.
An der Stirnfläche
vom Bedienrad 6 ist ein zapfenförmiger Vorsprung 61 ausgestaltet.
Der zapfenförmige
Vorsprung 61 wird durch einen Durchbruch 12 in
der Wand des Gehäuses 1 geführt und
einer Kulissenführung 94 zugeordnet,
die in der Hubplatte 9 ausgestaltet ist. Durch die Wirkverbindung des
zapfenförmigen
Vorsprungs 61 mit der Kulissenführung 94 wird eine
Führung
für die
Hubplatte 9 realisiert, um diese zwischen den Lamellenpositionen
für eine
diffuse und für
eine als „Spot" ausgeprägte Luftströmung bewegen
zu können.
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Unabhängig von
der konkreten Ausgestaltung kann bei den beschriebenen Ausführungen
die Position der Horizontallamellen 4 mit dem Koppelelement – Kulissenplatte 5/Koppelstange 7/Koppelplatte 8/Hubplatte 9 – verändert werden.
Hierbei zeigen 3, 6, 9 und 12 eine
konventionelle Anordnung mit zueinander parallel verlaufenden Horizontallamellen 4.
Hingegen zeigen 2, 5, 8 und 11 eine
durch Anwendung der Erfindung mögliche
Anordnung mit zueinander aufgefächerten
Horizontallamellen 4, die einen diffusen Luftstrom bewirken.
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Sofern
das Koppelelement für
die Horizontallamellen 4 mit einem Bedienrad 6 betätigt wird,
kann das Bedienrad 6 einen Umfangsabschnitt mit einer zahnradförmigen Kontur 64 aufweisen.
Diese Kontur 64 steht über
weitere Bauteile 20 mit Zahnradkonturen mit einer Klappe 21 zur
Steuerung des Strömungsquerschnittes
innerhalb der Luftdüse
in Wirkverbindung. Eine derartige Ausgestaltung ist aus 1, 4, 7 und 10 ersichtlich.
Ebenso ist es möglich,
dass das Bedienrad 6 über
eine Koppelstange mit der Klappe 21 zur Steuerung des Strömungsquerschnittes
innerhalb der Luftdüse
in Wirkverbindung steht, wobei eine solche Ausgestaltung in der
Zeichnung allerdings nicht näher
dargestellt ist. Für
beide Varianten ist es möglich,
dass das Koppelelement mit der Klappe 21 derart in Wirkverbindung steht,
dass die Klappe 21 bei diffuser Stellung der Horizontallamellen 4 in
eine Schließstellung
verlagert wird.
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Während die
bisherigen Darlegungen eine seitliche Anordnung des Betätigungselementes
für das
Koppelelement betreffen, können
die hierfür
notwendigen Bauteile auch innerhalb der Ausströmöffnung 2 in einer
Luftdüse
platziert werden. Diesbezügliche
Ausgestaltungen sind aus 13 bis 21 ersichtlich,
auf die nachfolgend Bezug genommen wird.
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13 bis 15 zeigen
eine Konstruktion, bei der das Koppelelement für die Horizontallamellen 4 ähnlich wie
die Koppelplatte 8 in 7 ausgestaltet ist.
Die hier gezeigte Koppelplatte 22 ist jedoch mit einem
Bedienknopf 23 betätigbar.
Dieser Bedienknopf 23 ist auf einer Horizontallamelle 4 abgestützt und mehrteilig
ausgestaltet. Dabei ist lediglich ein mit der Koppelplatte 22 verbundener
Teilabschnitt 231 verlagerbar. Hingegen ist der andere
Teilabschnitt 232 lagefixiert angeordnet.
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Wie 15 zeigt,
ist am lagefixierten Teilabschnitt 232 eine Führungsbahn
ausgestaltet, in welcher der verlagerbare Teilabschnitt 231 mit
einem hierzu kongruenten Konturabschnitt abstützbar ist. Gemäß dieser
Darstellung kann der verlagerbare Teilabschnitt 231 gegenüber dem
lagefixierten Teilabschnitt 232 beispielsweise in Form
einer T-Führung
geradlinig verlagert werden. Alternativ kann vorgesehen werden,
dass die Teilabschnitte 231 und 232 des Bedienknopfes 23 zueinander
kreisbogenförmig
verlagerbar sind. Dann könnte
eine umlaufende Führungshülse verwendet
werden.
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Diesbezüglich sind
weitere Ausgestaltungen möglich.
So könnte
der Bedienungsknopf 23, der im gezeigten Ausführungsbeispiel
per Hand gezogen wird, auch mit einer Push-Push-Funktion ausgestattet werden. Außerdem wäre es möglich, die
Kappe um 90° zu
drehen und das Koppelelement durch eine Art Getriebe (z.B. mittels
Schnecke) anzusteuern. Der Bedienknopf 23 kann ferner mit
einem Dekorelement 233 versehen werden.
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Bei
der Ausführung
gemäß 13 und 14 sind
jeweils zwei Horizontallamellen 4 durch ein Verbindungsglied 24 miteinander
gekoppelt. Von den gekoppelten Horizontallamellen 4 wird
jeweils nur eine Horizontallamelle 4 in einer Kulissenführung 221 geführt, die
in der Koppelplatte 22 ausgestaltet ist. Dadurch lassen
sich die Zugkräfte
des geteilten Bedienknopfes 23 minimieren und der Abstimmaufwand
wird reduziert.
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16 bis 21 zeigen
weitere Ausgestaltungen, bei denen das Koppelelement für die Horizontallamellen 4 ähnlich wie
die Koppelplatte 8 in 7 ausgestaltet
ist.
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Die
hier gezeigten Koppelplatten 22 können gemäß 16 und 17 mit
einem Bedienrad 25 betätigt
werden. Dieses Bedienrad 25 kann in eine der Horizontallamellen 4 integriert
werden oder auch in einen Bedienknopf, der auf einer Horizontallamelle 4 abgestützt ist.
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Weiterhin
können
die Koppelplatten 22 gemäß 18 und 19 mit
einer Walze 26 betätigt werden.
Diese Walze 26 kann in eine der Horizontallamellen 4 baulich
integriert werden oder auch in einen Bedienknopf, der auf einer
Horizontallamelle 4 abgestützt ist.
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Ferner
können
die Koppelplatten 22 gemäß 20 und 21 mit
einem Hebelwerk 27 betätigt werden.
Dieses Hebelwerk 27 ist mit einem Bedienknopf verlagerbar,
der auf einer Horizontallamelle 4 abgestützt ist
und der z.B. nur in seiner seitlichen Maximalstellung mit dem Hebelwerk 27 in
Wirkverbindung steht.
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Unabhängig von
der konkreten Ausgestaltung kann bei den Ausführungen gemäß 13 bis 21 die
Position der Horizontallamellen 4 mit der Koppelplatte 22 verändert werden.
Hierbei zeigen 13, 16, 18 und 20 eine
konventionelle Anordnung mit zueinander parallel verlaufenden Horizontallamellen 4.
Hingegen zeigen 14, 17, 19 und 21 eine
durch Anwendung der Erfindung mögliche
Anordnung mit zueinander aufgefächerten
Horizontallamellen 4, die einen diffusen Luftstrom bewirken.
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Die
beschriebene Erfindung ist auch auf Vertikallamellen anwendbar.
Die Koppelemente oder Lagerplatten, die oben- und untenseitig im Düsengehäuse angeordnet
sind, sind mindestens in einer Achsrichtung verschiebbar gelagert
und derart miteinander gekoppelt, dass sie parallel bewegt werden, um
die gewünschte
zusätzliche
Bewegung der Lamellenanordnung zu der Verstellung der Einzellamellen
zu bewirken.
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- 1
- Gehäuse
- 11
- Ausnehmung
- 12
- Durchbruch
- 13
- Vorsprung
- 2
- Luftausströmöffnung
- 3
- Anschluss
für Luftzuführung
- 4
- Horizontallamelle
- 41
- zapfenförmiger Vorsprung
- 5
- Kulissenplatte
- 51
- zapfenförmiger Vorsprung
- 52
- Ausnehmung
- 53
- Kulissenführung
- 6
- Bedienrad
- 61
- zapfenförmiger Vorsprung
- 62
- rechtwinklig
abstehender Zapfen
- 63
- Kulissenbahn
- 64
- Zahnradkontur
- 7
- Koppelstange
- 71
- Ausnehmung
- 72
- U-förmige Ausnehmung
- 73
- flächiges Bauteil
- 74
- Ausnehmung
im flächigen
Bauteil
- 75
- gewindegangartige
Kulissenbahn
- 8
- Koppelplatte
- 81
- Feder
- 82
- Ausnehmung
- 83
- zapfenförmiger Vorsprung
- 9
- Hubplatte
- 91
- Koppelstange
- 92
- sichelförmige Ausnehmung
- 93
- Verbindungsglied
- 94
- Kulissenführung
- 20
- Bauteil
mit Zahnradkontur
- 21
- Klappe
- 22
- Koppelplatte
- 221
- Kulissenführung
- 23
- Bedienknopf
- 231
- verlagerbarer
Teilabschnitt
- 232
- lagefixierter
Teilabschnitt
- 233
- Dekorelement
- 24
- Verbindungsglied
- 25
- Bedienrad
- 26
- Walze
- 27
- Hebelwerk
- X
- Längsachse
der Luftdüse
- Y
- Schwenkachse
der Koppelplatte