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Die
Erfindung betrifft eine Luftdüse
zum Leiten eines Luftstromes aus einem Luftzuführschacht oder einer Leitung
in Heizungs-, Lüftungs-
oder Klimaanlagen, insbesondere in Kraftfahrzeugen, aufweisend ein
Gehäuse
mit einem rückseitigen
Anschluss für
einen Luftzuführschacht
oder eine Luftzuführleitung,
welches Gehäuse
in einen Wanddurchbruch eingesetzt und mindestens vorderseitig mittels steuerbarer
Verschließelemente
verschließbar
oder von einer frontseitigen Abdeckung verschlossen ist oder eine
solche aufweist.
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Luftdüsen der
gattungsgemäßen Art
sind in den verschiedensten Ausführungen
bekannt.
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Aus
der
DE 202 13 250
U1 ist eine Luftdüse der
gattungsgemäßen Art
bekannt, die sich dadurch auszeichnet, dass das Gehäuse geteilt
ist und einen hinteren Teil mit einem vorderseitigen runden Lager oder
Lageransatz und einen vorderen Teil mit einem hinteren korrespondierenden
Lager oder Lageransatz aufweist, wobei die beiden Teile mit den
Lagerelementen relativ gegeneinander verdrehbar zusammengesetzt
und miteinander abzugsgesichert verbunden sind. Bei einer Ausführung ist
vorgesehen, dass der vordere Teile als Runddüse ausgebildet ist. Es kann
ferner auf der oder in der Mantelwand des Lageransatzes am ersten
oder zweiten Teil eine Steuerkurve oder eine Kulissenbahn mit einer
Führungskante
auf- oder eingebracht sein, die von einem Mitnahmezapfen eines Steuerhebels
einer drehbar im korrespondierenden zweiten Gehäuseteil angeordneten Drosselklappe
oder eines anderen Stellorgans oder einer Luftleiteinrichtung hintergriffen
wird. Dadurch ist es möglich,
durch Verdrehen des vorderen Gehäuseteils
die Drosselklappe oder das andere Stellorgan in seiner Öffnungsstellung
zu verändern bzw.
aus einer Verschließstellung
in eine Öffnungsstellung
zu verbringen. An Stelle einer Drosselklappe können auch Lamellen vorgesehen
sein, die in dem ersten Gehäuseteil
parallel und schwenkbar gelagert sind und aus einer Öffnungsstellung
in eine Verschließstellung
durch Drehung des vorderen Teils verbracht werden können. Der
Luftaustritt erfolgt hierbei ausschließlich vorderseitig.
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Aus
der
DE 101 36 636
A1 ist eine Luftdüse, insbesondere
für Fahrzeuge,
mit Achszapfen aufweisenden Luftklappen, einem Koppelglied für die Luftklappen,
einem hinterschnittene Steckaufnahmen für die Achszapfen aufweisenden
ringförmigen
Gehäuse mit
einem das Innengehäuse
drehbeweglich und axial gesichert aufnehmenden ringförmigen Außengehäuse bekannt.
Die Luftklappen überlappen
sich in der Schließstellung
und verhindern eine Luftströmung.
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Aus
der
EP 0 810 112 A2 ist
weiterhin eine Runddüse
für den
Einsatz in Kraftfahrzeugen der gattungsgemäßen Art bekannt, bei der in
einem vorderen Rahmen, der in das Gehäuse der Luftdüse eingesetzt
ist, schwenkbewegliche Klappen angeordnet sind. Bei Druck auf die
Klappen werden diese geöffnet
und verschwenkt. Zugleich wird über
eine Mitkopplung die eine Klappe in dem Gehäuse verschwenkt, um die Luft
bei geöffneter
vorderen Klappenanordnung durchlassen zu können und bei geschlossener
Anordnung den Luftstrom zu unterbinden.
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Aus
der
DE 694 03 995
T2 ist eine Luftdüse für den Luftaustritt
für Kraftfahrzeuge
mit einem runden kugelkopfförmigen
Gehäuseteil
und einem eingesetzten kugelförmigen
Düsenkopf
bekannt. Dieser Düsenkopf
ist als Diffusor mit einem ausrichtbaren Diffusionsgitter versehen.
Das Diffusionsgitter ist mit dem Gehäuse bzw. Einlasskörper der Düsenanordnung
unter Zwischenlagerung eines ringförmigen Rahmens verbunden, welcher
am Einlass und am Gitter schwenkbar angelenkt ist und als Kugel/Pfannenverbindungselement
wirkt, wodurch das besagte Gitter in Winkelstellungen um einen Punkt
verbringbar ist.
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Aus
der
DE 100 46 721
A1 ist weiterhin eine Luftdüse bekannt, die in einem Kraftfahrzeug,
vorzugsweise in dessen Armaturentafel, eingebaut ist. Die Luftdüse weist
ein ortsfestes, an einen Lüftungskanal
angeschlossenes Lagerelement auf, in dem ein diesem gegenüber dreh-
und schwenkbares kugelabschnittsförmig ausgebildetes Lüftungsteil
angeordnet ist. Vorderseitig sind neben einer verschließbaren Mittenöffnung um
diese herum Luftdurchlässe
in Form von Bohrungen angeordnet, die durch rückseitig vorschiebbare Verschlussstopfen
verschließbar sind.
Die Strömungsrichtung
aller Luftdurchlässe
erfolgt nach vorne, so dass der Luftstrom – sofern der Kugelkopf zur
Person hin ausgerichtet ist – direkt
die Person, die auf einem Sitz sitzt, anströmt.
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Weiterhin
ist aus der
DE 36 26
790 A1 ein Kugellüfter,
insbesondere zur Sitzplatzbelüftung
in Fahrzeugen, wie Bussen, Flugzeugen und dergleichen, bekannt,
der einen in das Gehäuse
einsetzbaren Rahmen aufweist, an dessen Innenwandungen Steuerkurven
vorgesehen sind, über
welche beim Drehen ein Verschlusskegel im Gehäuse verschoben wird, um den
Durchlasskanal innerhalb des Gehäuses
verschließen
bzw. öffnen
zu können.
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Bei
allen bekannten Düsenanordnungen
ist der Nachteil gegeben, dass der Luftstrom in Längsrichtung
des Gehäuses
vorderseitig austritt und nur bei jenen Düsen abgelenkt werden kann,
die als Ablenkmittel vorderseitig Lamellen aufweisen, durch deren
Verstellung beispielsweise der Luftstrom nach oben ablenkbar ist.
Durch Verschließen
der Verschlussklappe im Gehäuse
kann die Luftzufuhr in die Luftdüse
unterbrochen werden. In anderen Ausführungen strömt die Luft direkt in Richtung
der Person, die auf einem Fahrzeugsitz sitzt. Die direkte Anströmung hat
in der Regel zur Folge, dass insbesondere zugempfindliche Personen
sich erkälten
können. Darüber hinaus
ist ein angenehmes, zugfreies Klima in der Kraftfahrzeugzelle nicht
herstellbar.
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Bei
solchen Düsen,
die im Neigungswinkel verstellbare Klappen oder Lamellen aufweisen,
ist zwar eine Ablenkung des Luftstromes möglich, eine diffuse Verteilung
ohne direkte Ausströmung
ist dabei aber ebenfalls nicht gewährleistet.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, die bekannten Düsenanordnungen – gleich
ob diese rund oder eckig sind oder eine Freiform im Querschnitt
aufweisen – so
weiterzubilden, dass neben oder an Stelle der direkten Anströmung ein
diffuser Luftaustritt richtungsgeprägt oder umlaufend sichergestellt
ist und Personen nicht direkt dem Luftstrom ausgesetzt werden.
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Gelöst wird
die Aufgabe durch Ausgestaltung der gattungsgemäßen Düse gemäß der Lehre des Anspruchs 1.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen im
Einzelnen angegeben.
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Es
hat sich gezeigt, dass die direkte Anströmung durch austretende Luft
für Personen,
die im Bereich der Luftdüse
sitzen, unangenehm ist und – wie
vorher schon ausgeführt
wurde – leicht
zu Erkältungskrankheiten
führen
kann. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung
der Luftdüse,
die additional hinzutritt oder nur vorgesehen ist, ermöglicht hingegen eine
indirekte Anströmung
durch breitflächige
Luftverteilung. Dies wird als wesentlich angenehmer empfunden und
verhindert Erkältungskrankheiten durch
Zugluft. All dies wird dadurch erreicht, dass die Luftdüse Luftleitmittel
an der Abdeckung aufweist oder diese mit dem Gehäuse solche bilden und/oder mindestens
radiale Luftaustrittsöffnungen
zusätzlich oder
allein in einer Mantelwand des Gehäuses und/oder einen damit fest
verbundenen Rahmenteil mindestens partiell vorgesehen sind, die
den Luftstrom mindestens mit einer Radialkomponente seitlich zur
Längsachse
des Gehäuses
ablenken. In der idealsten Ausführungsform
wird die Luft nur radial verteilt, wobei radial hier so zu verstehen
ist, dass eine indirekte Anströmung
vorgenommen wird und der Luftstrom praktisch in etwa parallel zur
Aufnahmewand der Luftdüse
aus dieser austritt. Die erfinderische Lehre ist dabei nicht auf
bestimmte Querschnittsformen des Düsengehäuses beschränkt. Das Düsengehäuse kann rund, aber auch rechteckig
oder quadratisch sein oder auch andere Freiformen, z. B. ovale Formen,
aufweisen. Lediglich dann, wenn die Abdeckung kugelgelenkförmig verschwenkt
werden soll, ist eine kugelförmige
bzw. zylinderförmige
Ausbildung bzw. zylinderförmige
Ausbildung mit kugelförmigem
Abschnitt erforderlich, um eine Lagerschale für eine Aufnahme zu bilden,
an der die Abdeckung befestigt ist, um eine seitliche Auslenkung
zu ermöglichen.
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Die
gewünschte
indirekte Anströmung
wird in einer Ausführungsform
dadurch erreicht, dass das Gehäuse
oder ein damit frontseitig verbundener Rahmenteil mit mindestens
einem Mantelwandabschnitt aus der Aufnahmewand vorsteht und dass
in dem vorstehenden Mantelwandabschnitt mindestens eine Luftaustrittsöffnung für den seitlichen
Luftaustritt vorgesehen ist. Weist das Gehäuse beispielsweise eine rechteckförmige Querschnittsform
auf, so bedeutet dies beispielsweise, dass ein Teil des Gehäuses oder ein
darin eingesetzter oder aufgesetzter Rahmenteil die Aufnahmewand
mindestens einseitig übersteht und
dass in dieser überstehenden
Wand Luftaustrittsöffnungen,
z. B. in Form eines oder mehrerer Schlitze oder quadratischer oder
runder Löcher,
eingebracht sind, aus denen die Luft dann parallel zur Aufnahmewand
ausströmt.
Wenn darüber
hinaus vorderseitig Lamellen in dem Rahmen oder dem Gehäuse der Düse angeordnet
sind, um eine seitliche oder nach oben oder unten gerichtete Ablenkung
des Luftstromes zu ermöglichen,
so ist die erfindungsgemäße Maßnahme additional
vorgesehen. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass die Düse frontseitig
total abgeschlossen ist oder eine gelochte Abdeckung aufweist, aus
der Luft diffus ausströmt.
Auch könnte eine
solche Lochplatte verschließbar
ausgeführt sein,
zu welchem Zweck beispielsweise eine parallel angeordnete Lochplatte
relativ verschiebbar angeordnet ist, so dass die Zwischenräume die
Lochungen der Abdeckung verdecken. Selbstverständlich können dabei auch alle Zwischenstufen
der Abdeckung eingenommen werden. Dieses Prinzip lässt sich
auch auf die im überstehenden
Randbereich radial vorgesehenen Löcher zum Verschließen derselben
anwenden.
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Sind
als frontseitig steuerbare Verschließelemente Lamellen oder Klappen
in einem Rahmen vorgesehen oder ist eine Abdeckung vorgesehen, so
ist in einer weiteren Ausgestaltungsform vorgesehen, dass diese
so angeordnet sind, dass sie gemeinsam mit der Vorderkante der Luftaustrittsöffnung einen Luftspalt
mindestens partiell für
den Luftaustritt bilden. Dieser Luftspalt kann auch umlaufend vorgesehen
sein. Dabei können
die Abdeckung oder der Rahmenteil gegenüber dem Gehäuse bereits einen festen bestimmten
Abstand aufweisen. Dieser Abstand kann aber auch bei entsprechender
schiebebeweglicher Ausführung
des Rahmens oder der Abdeckung gegenüber dem Gehäuse veränderbar sein. Zu diesem Zweck
sind die steuerbaren Verschließelemente
mit dem Rahmen, der sie trägt,
oder die Abdeckung gegenüber
der vorderseitigen Stirnwand oder dem Rahmen im Gehäuse relativ
tiefenverstellbar angeordnet. Es kann auch der Rahmen eine hülsenförmige Verlängerung
aufweisen, die luftdicht in das Gehäuse eingeführt wird. Unterhalb der vorderseitigen
Abdeckung sind in die Mantelwand seitliche Luftschlitze eingebracht,
so dass durch Vorziehen des Rahmenteiles, das auch durch Drehen
desselben bewirkt werden kann, falls eine Wendel mit großem Stei gungsmaß vorgesehen
ist und eine relative Verdrehung gegenüber dem Gehäuse über die Wendel ermöglicht wird,
ein Luftaustritt über
die freigelegten Luftschlitze gewährleistet ist. Durch Schieben oder
durch Drehen, was eine runde Querschnittsform des Gehäuses und
des Rahmenteils voraussetzt, kann der Luftspalt in der Höhe auch
eingestellt werden, sofern keine definierten, freigelegten, schmalen Luftschlitze
vorgesehen sind, sondern in der Tiefe größere veränderbare Luftaustrittsöffnungen.
Die Tiefenverstellung bei rechteckförmigen Luftdüsen ist in
gleicher Weise möglich,
allerdings dann nicht durch Drehung, sondern nur durch Vorziehen
oder Zurückschieben.
Bei fest eingebauten, nicht in der Tiefe verschiebbaren Ausführungsformen
können
die Luftschlitze auch in einem Gehäuse oder Rahmenabschnitt radial
eingebracht werden, also am Umfang vorgesehen sein. Mit dem Gehäuse oder
dem Rahmenteil kann ein Verschließteil korrespondierend angeordnet
sein, um die eingebrachten Löcher
im Bedarfsfall auch teilweise oder völlig verschließen zu können. Solche
Schiebeelemente – bei
runder Ausführung
Rundverstellelemente am Rahmen – weisen deckungsgleiche
Lochanordnungen auf, die Zwischenfelder zwischen den Löchern überfahren
beim Verschieben oder Verdrehen des Rahmens die darunter liegenden
Löcher
in der Mantelwand und überdecken
diese stufenlos bis zum Verschließen, so dass die Luft dosiert
ausströmen
kann oder aber auch ein Ausströmen
verhindert wird.
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Wenn
eine vorziehbare Abdeckung vorgesehen ist, so ist es selbstverständlich,
dass diese im Gehäuse
oder im Rahmen, der in das Gehäuse
eingesetzt ist, geführt
sein muss. Zweckmäßig ist
es dabei, eine zentrale Führung
vorzusehen, nämlich
einen in der Mitte eingesetzten Zapfen, der beispielsweise ein Hohlzapfen
sein kann, der in eine Lagerungsbohrung einer Zwischenwand oder
eines Steges im Gehäuse
oder in dem Rahmenteil, der in das Gehäuse eingesetzt ist, eingreift.
Durch Hintergreifen der Rückzugssicherungen
kann dabei der Vorziehweg begrenzt werden. Die Rastnasen an dem
Ende dieses Zapfens ermöglichen
darüber
hinaus durch entsprechende Anschrägungen ein leichtes Einsetzen
in die Lagerungsbohrung des Steges oder der stegförmigen Zwischenwand.
Zur leichteren Handhabung kann ein Drehkreuz oder ein Griffkreuz
vorgesehen sein, um die Abdeckung im Bedarfsfall vorziehen zu können, um
den gewünschten
Luftspalt über der
Stirnfläche
des Gehäuses
bzw. des Rahmenteils, in dem die Abdeckung gelagert ist, bilden
zu können. Selbstverständlich sind
auch andere Führungsformen,
insbesondere bei der rechteckförmigen
Ausbildung der Luftdüse,
möglich,
beispielsweise seitliche Führungen.
Auch kann die Abdeckung rahmenförmig ausgebildet
sein und die Abdeckung durch die verschlossenen Lamellen selbst
gebildet sein, die in die Verschließstellung verbringbar sind.
Auch in diesem Fall ist der Rahmen mit den Lamellen vorziehbar,
so dass ein seitlicher Luftspalt entsteht, um die indirekte Anströmung bei
geschlossenen Lamellen sicherzustellen.
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Um
eine dichte Ausführung
zu ermöglichen, ist
ferner vorgesehen, dass die Abdeckungen oder auch die Lamellen an
ihren Kanten weicheres Material aufweisen, um einen Dichtungsschluss
zu den benachbarten Teilen herstellen zu können. Dies ist beispielsweise
im Zweikomponenten-Spritzverfahren leicht
herzustellen, wenn die Teile aus Kunststoff gefertigt sind.
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Bei
einer Runddüse
kann die Abdeckung als trichterförmiger
Einsatz ausgebildet sein, an dessen zentrischem Übergang der Lagerzapfen angespritzt ist.
Es ist aber auch möglich,
an Stelle einer solchen trichterförmigen Abdeckung mit geschlossener
Wand einen solchen Einsatz zu verwenden, der einen wendel- oder
spiralförmigen
Luftaustrittskanal aufweist, der beispielsweise innenseitig in dem
Gehäuse
oder in einer Aufnahme, die verschwenkbar angeordnet ist, in einer
bestimmten Drehstellung voll verschlossen ist, da eine Gegenwand
in der Aufnahme die Einströmöffnung dieses
Kanals verschließt.
Die Aufnahme kann einen kugelförmigen
Seitenabschnitt aufweisen und in einer kugelförmigen Lagerschale des Gehäuses oder
eines Rahmeneinsatzes gelagert sein, so dass eine Verstellung des
Einsatzes innerhalb dieses Lagers in drei Achsenebenen möglich ist, um
so zusätzlich
nicht nur die indirekte Anströmung zu
ermöglichen,
sondern auch noch durch Drehung oder Verschwenken eine zusätzliche
Richtungskomponente der ausströmenden
Luft zu überlagern,
damit keine direkte Anströmung
der Person erfolgt, die sich im Bereich der Düse befindet. Wenn darüber hinaus
die Aufnahme verschiebbar angeordnet ist, kann eine Abdichtung bzw.
ein Verschließen
durch Drehung einerseits und/oder durch Verschiebung andererseits
bewerkstelligt werden, wobei auch dann eine Wand in der Verlängerung
der Einströmöffnung vorgesehen
sein muss, die luftundurchlässig
an der Wand des Gehäuses
anliegt.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Abdeckung aus mindestens einer visierförmigen gewölbten Schwenkklappe
besteht, die über
die axiale Austrittsöffnung
bzw. über
die Lamellen derart verschwenkbar ist, dass der Luftstrom nach oben
und/oder unten oder seitlich, abhängig von dem Überdeckungsgrad,
abgeleitet wird. Zu diesem Zweck kann eine einzige Abdeckung, vorzugsweise
eine nach außen
gewölbte
Abdeckung, vorgesehen sein, die aus dem Gehäuse oder einem Rahmen vorschwenkbar
ist, so dass beispielsweise beim Verschwenken von unten nach oben
der Luftstrom nach oben abgelenkt wird. Die Breite der Klappe kann
so groß gewählt sein,
dass sie die gesamte Luftaustrittsöffnung zu verschließen vermag.
Die Ausführungsform
ist sowohl auf rechteckförmige
als auch auf runde oder kalottenförmige Düsen anwendbar. Es ist aber
auch möglich,
die Abdeckung in der Höhe
kleiner zu wählen
als die Höhe
der Luftaustrittsöffnung
in dem Rahmen oder dem Gehäuse,
so dass beim Verstellen in die Mittenposition die Luft sowohl nach
oben als auch nach unten abgelenkt wird. Das gleiche Prinzip ist
auch anwendbar bei vertikaler Anordnung der Schwenkachse, so dass
seitlich die Luft entsprechend verteilt austritt. Bei dieser Ausführungsform
empfiehlt es sich, im Zusammenspiel mit einer zweiten Klappe beide
Klappen so anzuordnen, dass die Düse im Bedarfsfall auch durch
die Klappen voll verschließbar
ist. Die eine Klappe kann dabei von unten nach oben und die andere
von oben nach unten verschwenkt werden, so dass in der Mittenstellung
die Luftausströmöffnung verschlossen
ist. Durch die 2. Klappe wird es ermöglicht, eine extreme Ablenkung
nach oben bzw. unten oder, bei Anordnung in einem drehbaren Rahmen,
nach jeder Seite zu erzielen, da die Luft gezwungen wird, um diese
zu strömen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Figuren dargestellten
Ausführungsbeispiele ergänzend erläutert.
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In
den Zeichnungen zeigen:
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1 in
perspektivischer Darstellung einen koronaförmigen Rahmen an einer Luftdüse,
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2 den
in 1 dargestellten Rahmen im Längsschnitt,
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3 den
in 1 dargestellten Rahmen mit geschlossenen vorderseitigen
Lamellen als Verschließelemente,
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4 den
in 3 dargestellten Rahmen in einer Querschnittszeichnung,
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5 in
einer Querschnittsdarstellung eine Luftdüse mit Abdeckung an einem Rahmen
im verschlossenen Zustand der Luftaustrittsöffnung,
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6 in
einer Schnittzeichnung die in 5 dargestellte
Luftdüse
mit vorgezogenem Rahmen und Abdeckung
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7 die
in den 5 und 6 dargestellte Luftdüse in der
perspektivischen Darstellung mit verschlossener Abdeckung,
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8 die
in den 5, 6 und 7 dargestellte
Luftdüse
mit zusätzlich
geöffneter
Abdeckung,
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9 ein
Luftdüsengehäuse mit
darin verschieblich gelagerter Abdeckung in geschlossenem Zustand,
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10 die
in 9 dargestellte Luftdüse in Schnittzeichnung mit
vorgezogener Abdeckung zur Bildung eines umlaufenden Luftspaltes,
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11 die
Luftdüse
gemäß 10 in
perspektivischer Darstellung,
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12 in
einer Explosionszeichnung die Elemente einer Luftdüse, die
in den 13, 14 und 15 im
Schnitt dargestellt ist,
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13 eine
Schnittzeichnung durch eine Luftdüse mit einem verschwenkbaren
Aufnahmelagerteil in einem kugelkopfförmigen Gehäuse in geschlossenem Zustand,
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14 eine
Schnittzeichnung durch eine Luftdüse mit einem verschwenkbaren
Aufnahmelagerteil in einem kugelkopfförmigen Gehäuse in geöffnetem Zustand,
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15 eine
Schnittzeichnung durch eine Luftdüse mit einem verschwenkbaren
Aufnahmelagerteil in einem kugelkopfförmigen Gehäuse in geöffnetem und verschwenktem Zustand
der Abdeckung,
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16 eine
weitere Ausführungsform
einer Luftdüse
mit kugelförmiger
Lagerung eines in drei Achsenebe nen verstellbaren Einsatzes mit
wendel- oder schneckenförmiger
Durchtrittsöffnung,
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17 die
in 16 abgebildete Luftdüse mit verstelltem Einsatz,
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18 die
in den 5, 16 und 17 angegebene
Luftdüse
im zusammengesetzten Zustand perspektivisch,
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19 eine
Luftdüse
mit visierartiger Abdeckung,
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20–25 Schnittzeichnungen
der in 19 dargestellten Luftdüse mit zwei
Klappen und verschiedenen Positionen.
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Die
in den 1, 2, 3 und 4 dargestellte
Luftdüse 1 besteht
aus einem Gehäuse 2,
von dem nur ein Teil dargestellt ist. Dieses Gehäuse 2 kann auch ein
Rahmenteil in Form eines Ringansatzes sein, der in ein formangepasstes
Gehäuse eingesetzt
werden kann, welches Gehäuse
rückseitig in
bekannter Weise mit einer Luftzuleitung oder einem Luftzufuhrschacht
verbunden ist. An dem Gehäuse 2 ist
ein Rahmenteil 7 befestigt, der aus einer Mantelwand 6 aus
Kunststoff besteht, in der radiale Luftaustrittsöffnungen (bezogen auf die Mittenachse der
runden Luftdüse)
in einem bestimmten Lochraster eingebracht sind. Auf den Rahmenteil 7 ist
ein äußerer koronaförmiger Rahmen 8 aufgesetzt,
der gegenüber
dem Rahmenteil 7 relativ verdrehbar ist und damit ein Schiebeelement 13 bildet.
In der Mantelwand dieses Rahmens 8 sind kongruent zu den
quadratischen radialen Austrittsöffnungen 5 Durchgangslöcher 14 eingebracht,
die durch Zwischenfelder 15 voneinander getrennt sind.
Die Weite der Zwischenfelder 15 ist dabei mindestens so
groß gewählt wie
die Weite der Löcher 5,
so dass durch Drehen des Rahmens 8 die radialen Luftaustrittsöffnungen 5 in
der Mantelwand 6 durch die Zwischen felder 15 verschlossen
werden können
bzw. die Löcher 5, 14 in der
Durchdringungsweite veränderbar
sind. Diese Löcher 5, 14 zur
indirekten Anströmung
durch die Luft sind zusätzlich
zu den vorderseitig in dem Rahmen 8 verschwenkbar eingebrachten
Verschließelementen 3 in
Form von Lamellen vorgesehen. Diese Lamellen 3 lassen sich über ein
Mitkopplungsglied 26 gemeinsam durch Betätigen der
mittleren Lamelle, die als Steuerlamelle ausgebildet ist, in verschiedene Schrägstellungen
verbringen. Durch diese Konstruktion kann zum einen durch Drehung
des Rahmenteiles 8 die Ausströmrichtung durch die Luftaustrittsöffnung 12 in
dem Gehäuse über die
Lamellen verändert
werden, wenn diese sich in einer Öffnungsstellung befinden, zum
anderen ist es zugleich auch möglich,
die indirekte Anströmung
allein oder ergänzend über die
Durchgangslöcher 5, 14 vorzusehen. Die
Lamellen 3 in geöffneter
Stellung, und zwar derart, dass der Luftstrom nach oben abgelenkt
wird, sind aus den 1 und 2 ersichtlich,
die verschlossene Stellung aus den 3 und 4.
Durch weichere Lippen an den einzelnen Verschließelementen 3 kann
darüber
hinaus ein luftdichter Verschluss sichergestellt werden, so dass
die Lamellenanordnung als Abdeckung fungiert und durch relatives
Verdrehen des Rahmens 8 gegenüber dem Rahmenteil 7 die
indirekte Anströmung
verändert
werden kann.
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In
den 5, 6, 7 und 8 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel
dargestellt, das ein Gehäuse 2 einer
Luftdüse 1 zeigt,
in das ein zylinderförmiger
Rahmenteil 7 eingesetzt ist. Dieser Rahmenteil 7 weist
im Ausführungsbeispiel
in der Mantelwand radiale Luftaustrittsöffnungen 5 in Form
von Schlitzen auf. Der an der Vorderseite befindliche Rahmen 8 greift
mit einem umlaufenden Überstand auf
die Stirnwand des Gehäuses 2 in
der Schließstellung
gemäß 5.
In dem Rahmen 8 ist eine Abdeckung als Verschließelement 3 verschwenkbar
gelagert, wie aus den 7 und 8 ersichtlich
ist. Soll nun eine indirekte Anströmung ermöglicht werden, so ist es lediglich
erfor derlich, den Rahmen 8 entsprechend 6 vorzuziehen,
so dass die radiale Luftaustrittsöffnung 5 von der Mantelwand
des Gehäuses 2 nicht
mehr verschlossen ist. Die Luft tritt also aus dem so gebildeten
Spalt aus. Es kann hier auch ein umlaufender, nur durch Stege unterteilter Luftspalt
vorgesehen sein.
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Wie
aus 7 und 8 ersichtlich, kann darüber hinaus
das Verschließelement 3 aus
einer Verschließstellung
in eine Öffnungsstellung
zusätzlich
verschwenkt werden. Auch in diesem Ausführungsbeispiel bestehen die
Teile aus Kunststoff. Darüber
hinaus weist der Rahmen 8 an dem Rand Griffausnehmungen 16 auf,
um ein leichteres Drehen einerseits und ein leichteres Abziehen
andererseits zu ermöglichen.
Hierzu sind hinterschnittene Griffausnehmungen rückseitig vorgesehen. Bei dieser
Ausführung
kann ferner vorgesehen sein, dass das Rahmenteil 7 mit
dem Gehäuse 2 über einen
Gewindegang miteinander verbunden ist, so dass beim Drehen des Rahmens 8 der
Rahmenteil 7 aus dem Gehäuse automatisch herausgedrückt und
beim entgegengesetzten Drehen in das Gehäuse 2 hineingeschraubt
wird.
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Ein
weiteres Ausführungsbeispiel
ist in den 9–11 dargestellt.
Die Figuren zeigen ein Gehäuse 2 mit
mindestens einem Quersteg 27, der mittig eine Lagerungsbohrung
aufweist, in die eine Mittenachse 22 in Form eines Hohlbolzens
mit am Ende angebrachten Rastnasen 28 eingesetzt ist. Die
Mittenachse ist die Verlängerung
an einem trichterförmigen
Einsatz 21 einer Abdeckung 4. Die Abdeckung 4 ist
so groß im
Durchmesser gewählt,
dass sie das runde Gehäuse 2,
wie aus 9 ersichtlich, vollständig abdeckt.
In dieser Stellung übersteht
der die Mittenachse 22 bildende Zapfen mit seinen eine
Rückzugsicherung
bildenden radial federnden Rastnasen 28 die Unterseite
der Lagerungsbohrung um das Maß,
um das maximal die Abdeckung 4 herausziehbar in dem Gehäuse 2 gelagert
ist. Zur Bildung eines Luftspaltes 10 ist die Abdeckung 4 über ein
Drehkreuz oder ein Griffkreuz 19 vorziehbar, und zwar stufenlos
bis zur maximalen Höhe
des Luftspaltes 10. Begrenzt wird die Herausziehbewegung
durch die Rastnasen 28, wie aus 10 zu
ersehen ist. Diese Stellung ist auch aus 11 ersichtlich.
Die kleinen Pfeile symbolisieren dabei die Strömungsrichtung der Luft, die
durch das Gehäuse 2 austritt.
Auch diese Teile sind allesamt aus Kunststoff gefertigt und können leicht
zusammengesetzt werden.
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Die 12–15 zeigen
eine Variante zu der Ausführung
gemäß den 9–11.
Diese Variante besteht darin, dass der trichterförmige Einsatz 21 mit
der Abdeckung 4 und dem Griffkreuz bzw. dem Drehkreuz 19 nicht
in einer Lagerungsbohrung eines Quersteges 27 gelagert
ist, sondern in einer Aufnahme 17 mit außenseitigen
kugelförmigen
Seitenabschnitten 23, die in einer konturenangepassten
Lagerschale 18 des Gehäuses
kipp- und verschwenkbar gelagert ist. Dadurch ist es möglich, dass
die Aufnahme 17 um einen begrenzten Winkel in allen Richtungen
verdreht werden kann. Der Winkel kann beispielsweise 15° betragen.
Zum Zwecke der Montage ist das Gehäuse 2 geteilt und
weist im Abschnitt der Lagerschale einen Ansatz 29 auf,
der durch Rastverbindung 30, wie aus 12 ersichtlich
ist, an dem Gehäuse 2 befestigt
werden kann. Hierdurch ist ein einfaches Einsetzen der Aufnahme 17 mit
den darin befindlichen Querstegen 27 möglich, die kreuzweise vorgesehen
sind und mittig eine Lagerbohrung aufweisen. Die Mittenachse 22 und
die Lagerbohrung 31 weisen im Ausführungsbeispiel quadratische
Querschnittsformen auf, so dass der Zapfen nur mit der Aufnahme 17 drehbar
ist. Die Lagerbohrung 31 ist aus 12 ersichtlich.
In den Ansatz 29 kann z. B. ein trichterförmiger Einsatz 32 mit
einer Luftdurchtrittsöffnung 33 eingesetzt
werden, der relativ gegenüber dem
trichterförmigen äußeren Einsatz 21 verdrehbar ist,
so dass die Öffnung
durch Verdrehen über
ein Abdeckungsteil 4 die Luftdurchtrittsöffnung zu
verschließen
vermag. Wie aus 13 ersichtlich ist, kann also auch
bei geschlossener Abdeckung, bei der diese mit der Innenfläche an der
Außenfläche des
Ansatzes 29 anliegt, Luft direkt ausströmen. Durch Verschließen der
Durchgangsöffnung
ist die direkte Ausströmung unterbrochen. 14 zeigt,
dass beim Vorziehen der Abdeckung 4 ein Luftspalt 10 gebildet
wird, durch den eine indirekte Ausströmung möglich ist. Der als Rahmenabschnitt 9 abgegebene
Abschnitt in 15 des Ansatzes 29 bildet
in der Schrägstellung
gemeinsam mit der Rückseite
der Abdeckung 4 einen größeren Luftspalt 10,
während
auf der anderen Seite durch die Kippstellung praktisch keine Luft
austritt. Dies wird durch die Drehkipplagerung der Abdeckung 4 in der
Aufnahme 17 sichergestellt.
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Die 16, 17 und 18 geben
ein weiteres Beispiel an, bei dem an Stelle einer Abdeckung 4 in
die Aufnahme 17 gemäß den 12–15 eine
wendel- oder spiralförmige Durchdringungsöffnung eingebracht
ist, die teilweise verschlossen ist und deren Austrittsöffnung so
gelegt ist, dass die Luft praktisch wie ein Spiralwirbel zur indirekten
Anströmung
austritt. 16 zeigt die Aufnahme 17 in
gerader Anordnung, 17 zeigt sie in geschwenkter
Anordnung, wobei die Leitfläche
des Luftaustrittskanals 20, wie auch aus 20 zu
ersehen ist, im Inneren der Abdeckung 4 endet. Im übrigen sind
das Gehäuse
und dessen Verbindung so aufgebaut, wie anhand der 12–15 dargestellt.
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Einen
anderen Aufbau weist die Luftdüse 1 nach
den 19–25 auf.
Hierbei handelt es sich um eine Luftdüse mit im wesentlichen rechteckförmigem Gehäuse 2.
Die Verschließelemente 3 sind
als Vertikallamellen in einem Rahmen 8 eingesetzt, so dass
der Luftstrom in seitlicher Richtung abgelenkt werden kann. Gemäß der Erfindung
sind bei diesem Ausführungsbeispiel
zwei Schwenkklappen 24, 25 oben und unten in dem
Rahmen 8 verschwenkbar gelagert vorgesehen. Die Lagerungen
befinden sich an den Seitenwänden
des Rahmens 8. Die Schwenkklappen 24 sind gebogen
ausgeführt,
entsprechend auch die Lagerkammer in dem Rah men. Wie aus den 20 und 21 ersichtlich
ist, sind die Klappen nach vorn verschwenkbar, aber auch wie z.
B. aus 22 ersichtlich ist, nach hinten
verschwenkbar, so dass die Zuströmung
in den Rahmen aus dem Gehäuse
heraus unterbunden werden kann. In der vorderseitigen Schließstellung,
wie aus 23 ersichtlich ist, wird ebenfalls
verhindert, dass die Luft direkt ausströmt.
-
In 21 ist
eine Luftaustrittsöffnung
dargestellt. Wie darüber
hinaus aus 24 ersichtlich ist, kann eine
der beiden Schwenkklappen 24, 25 dazu verwendet
werden, den Luftstrom nach unten abzulenken, wie aus 24 ersichtlich
ist. Darüber
hinaus kann die untere Schwenkklappe 25 so weit nach hinten
verschwenkt werden, dass nur die Strömung über eine Umleitung an die Rückseite
der Klappe 25 erfolgt. Darüber hinaus kann die Schwenkklappe 24 bzw.
die Schwenkklappe 25 die in 25 angenommene
Mittenposition einnehmen, so dass der Luftstrom durch den oberen
Luftspalt 10 und durch den unteren Luftspalt 10 entweichen
kann. Hierüber
sind beliebige Einstellungsmöglichkeiten
gegeben. Die Bauart hat den Vorteil, dass sowohl die Verschließelemente 3 als
auch die beiden Schwenkklappen 24 und 25 in dem
Rahmen 8 vormontiert sein können. Der Rahmen 8 wird
dann in einfacher Weise auf das Gehäuse 2 durch Schnappverbindung
aufgesetzt. Es versteht sich dabei von selbst, dass die als Vertikallamellen
ausgebildeten Verschließelemente 3 über eine
Mitkopplung in Wirkverbindung stehen, so dass bei Verschwenken einer
Lamelle alle anderen mitverschwenkt werden.
-
- 1
- Luftdüse
- 2
- Gehäuse
- 3
- Verschließelemente
- 4
- Abdeckung
- 5
- radiale
Luftaustrittsöffnung
- 6
- Mantelwand
- 7
- Rahmenteil
- 8
- Rahmen
- 9
- Rahmenabschnitt
- 10
- Luftspalt
- 11
- Stirnwandabschnitt
- 12
- Luftaustrittsöffnung
- 13
- Schiebeelement
- 14
- Durchgangslöcher
- 15
- Zwischenfeder
- 16
- Griffausnehmungen
- 17
- Aufnahmen
- 18
- Lagerschale
- 19
- Drehkreuz
- 20
- Luftaustrittskanal
- 21
- trichterförmiger Einsatz
- 22
- Mittenachse
- 23
- kugelförmige Seitenabschnitte
- 24
- Schwenkklappe
- 25
- Schwenkklappe
- 26
- Schwenkklappe
- 27
- Quersteg
- 28
- Rastnasen
- 29
- Ansatz
- 30
- Rastverbindung
- 31
- Lagerbohrung
- 32
- trichterförmiger Einsatz
- 33
- Luftdurchtrittsöffnung