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DE102004013171B3 - Luftdüse - Google Patents

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DE102004013171B3
DE102004013171B3 DE200410013171 DE102004013171A DE102004013171B3 DE 102004013171 B3 DE102004013171 B3 DE 102004013171B3 DE 200410013171 DE200410013171 DE 200410013171 DE 102004013171 A DE102004013171 A DE 102004013171A DE 102004013171 B3 DE102004013171 B3 DE 102004013171B3
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DE
Germany
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air
housing
cover
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air nozzle
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DE200410013171
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English (en)
Inventor
Olaf Uhlenbusch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Dr Schneider Kunststoffwerke GmbH
Original Assignee
DR SCHNEIDER ENGINEERING GmbH
Dr Schneider Engineering GmbH
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Publication date
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60HARRANGEMENTS OF HEATING, COOLING, VENTILATING OR OTHER AIR-TREATING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR PASSENGER OR GOODS SPACES OF VEHICLES
    • B60H1/00Heating, cooling or ventilating [HVAC] devices
    • B60H1/34Nozzles; Air-diffusers
    • B60H1/345Nozzles; Air-diffusers with means for adjusting divergence, convergence or oscillation of air stream
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24FAIR-CONDITIONING; AIR-HUMIDIFICATION; VENTILATION; USE OF AIR CURRENTS FOR SCREENING
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Abstract

Bei einer Luftdüse zum Leiten eines Luftstromes aus einem Luftzuführschacht oder einer Leitung in Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen, insbesondere in Kraftfahrzeugen, aufweisend ein Gehäuse mit einem rückseitigen Anschluss für einen Luftzuführschacht oder einer Luftzufuhrleitung, welches Gehäuse in einen Wanddurchbruch eingesetzt und mindestens vorderseitig mittels steuerbarer Verschließelemente verschließbar oder von einer frontseitigen Abdeckung verschlossen ist oder eine solche aufweist, ist vorgesehen, dass die Luftdüse weiterhin Luftleitmittel an der Abdeckung aufweist oder diese Luftleitmittel mit dem Gehäuse eine solche Abdeckung bildet und/oder mindestens radiale Luftaustrittsöffnungen in einer Mantelwand des Gehäuses und/oder einem damit fest verbundenen Rahmenteil mindestens partiell vorgesehen sind, die den Luftstrom mindestens mit einer Radialkomponente seitlich zur Längsachse des Gehäuses ablenken.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Luftdüse zum Leiten eines Luftstromes aus einem Luftzuführschacht oder einer Leitung in Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen, insbesondere in Kraftfahrzeugen, aufweisend ein Gehäuse mit einem rückseitigen Anschluss für einen Luftzuführschacht oder eine Luftzuführleitung, welches Gehäuse in einen Wanddurchbruch eingesetzt und mindestens vorderseitig mittels steuerbarer Verschließelemente verschließbar oder von einer frontseitigen Abdeckung verschlossen ist oder eine solche aufweist.
  • Luftdüsen der gattungsgemäßen Art sind in den verschiedensten Ausführungen bekannt.
  • Aus der DE 202 13 250 U1 ist eine Luftdüse der gattungsgemäßen Art bekannt, die sich dadurch auszeichnet, dass das Gehäuse geteilt ist und einen hinteren Teil mit einem vorderseitigen runden Lager oder Lageransatz und einen vorderen Teil mit einem hinteren korrespondierenden Lager oder Lageransatz aufweist, wobei die beiden Teile mit den Lagerelementen relativ gegeneinander verdrehbar zusammengesetzt und miteinander abzugsgesichert verbunden sind. Bei einer Ausführung ist vorgesehen, dass der vordere Teile als Runddüse ausgebildet ist. Es kann ferner auf der oder in der Mantelwand des Lageransatzes am ersten oder zweiten Teil eine Steuerkurve oder eine Kulissenbahn mit einer Führungskante auf- oder eingebracht sein, die von einem Mitnahmezapfen eines Steuerhebels einer drehbar im korrespondierenden zweiten Gehäuseteil angeordneten Drosselklappe oder eines anderen Stellorgans oder einer Luftleiteinrichtung hintergriffen wird. Dadurch ist es möglich, durch Verdrehen des vorderen Gehäuseteils die Drosselklappe oder das andere Stellorgan in seiner Öffnungsstellung zu verändern bzw. aus einer Verschließstellung in eine Öffnungsstellung zu verbringen. An Stelle einer Drosselklappe können auch Lamellen vorgesehen sein, die in dem ersten Gehäuseteil parallel und schwenkbar gelagert sind und aus einer Öffnungsstellung in eine Verschließstellung durch Drehung des vorderen Teils verbracht werden können. Der Luftaustritt erfolgt hierbei ausschließlich vorderseitig.
  • Aus der DE 101 36 636 A1 ist eine Luftdüse, insbesondere für Fahrzeuge, mit Achszapfen aufweisenden Luftklappen, einem Koppelglied für die Luftklappen, einem hinterschnittene Steckaufnahmen für die Achszapfen aufweisenden ringförmigen Gehäuse mit einem das Innengehäuse drehbeweglich und axial gesichert aufnehmenden ringförmigen Außengehäuse bekannt. Die Luftklappen überlappen sich in der Schließstellung und verhindern eine Luftströmung.
  • Aus der EP 0 810 112 A2 ist weiterhin eine Runddüse für den Einsatz in Kraftfahrzeugen der gattungsgemäßen Art bekannt, bei der in einem vorderen Rahmen, der in das Gehäuse der Luftdüse eingesetzt ist, schwenkbewegliche Klappen angeordnet sind. Bei Druck auf die Klappen werden diese geöffnet und verschwenkt. Zugleich wird über eine Mitkopplung die eine Klappe in dem Gehäuse verschwenkt, um die Luft bei geöffneter vorderen Klappenanordnung durchlassen zu können und bei geschlossener Anordnung den Luftstrom zu unterbinden.
  • Aus der DE 694 03 995 T2 ist eine Luftdüse für den Luftaustritt für Kraftfahrzeuge mit einem runden kugelkopfförmigen Gehäuseteil und einem eingesetzten kugelförmigen Düsenkopf bekannt. Dieser Düsenkopf ist als Diffusor mit einem ausrichtbaren Diffusionsgitter versehen. Das Diffusionsgitter ist mit dem Gehäuse bzw. Einlasskörper der Düsenanordnung unter Zwischenlagerung eines ringförmigen Rahmens verbunden, welcher am Einlass und am Gitter schwenkbar angelenkt ist und als Kugel/Pfannenverbindungselement wirkt, wodurch das besagte Gitter in Winkelstellungen um einen Punkt verbringbar ist.
  • Aus der DE 100 46 721 A1 ist weiterhin eine Luftdüse bekannt, die in einem Kraftfahrzeug, vorzugsweise in dessen Armaturentafel, eingebaut ist. Die Luftdüse weist ein ortsfestes, an einen Lüftungskanal angeschlossenes Lagerelement auf, in dem ein diesem gegenüber dreh- und schwenkbares kugelabschnittsförmig ausgebildetes Lüftungsteil angeordnet ist. Vorderseitig sind neben einer verschließbaren Mittenöffnung um diese herum Luftdurchlässe in Form von Bohrungen angeordnet, die durch rückseitig vorschiebbare Verschlussstopfen verschließbar sind. Die Strömungsrichtung aller Luftdurchlässe erfolgt nach vorne, so dass der Luftstrom – sofern der Kugelkopf zur Person hin ausgerichtet ist – direkt die Person, die auf einem Sitz sitzt, anströmt.
  • Weiterhin ist aus der DE 36 26 790 A1 ein Kugellüfter, insbesondere zur Sitzplatzbelüftung in Fahrzeugen, wie Bussen, Flugzeugen und dergleichen, bekannt, der einen in das Gehäuse einsetzbaren Rahmen aufweist, an dessen Innenwandungen Steuerkurven vorgesehen sind, über welche beim Drehen ein Verschlusskegel im Gehäuse verschoben wird, um den Durchlasskanal innerhalb des Gehäuses verschließen bzw. öffnen zu können.
  • Bei allen bekannten Düsenanordnungen ist der Nachteil gegeben, dass der Luftstrom in Längsrichtung des Gehäuses vorderseitig austritt und nur bei jenen Düsen abgelenkt werden kann, die als Ablenkmittel vorderseitig Lamellen aufweisen, durch deren Verstellung beispielsweise der Luftstrom nach oben ablenkbar ist. Durch Verschließen der Verschlussklappe im Gehäuse kann die Luftzufuhr in die Luftdüse unterbrochen werden. In anderen Ausführungen strömt die Luft direkt in Richtung der Person, die auf einem Fahrzeugsitz sitzt. Die direkte Anströmung hat in der Regel zur Folge, dass insbesondere zugempfindliche Personen sich erkälten können. Darüber hinaus ist ein angenehmes, zugfreies Klima in der Kraftfahrzeugzelle nicht herstellbar.
  • Bei solchen Düsen, die im Neigungswinkel verstellbare Klappen oder Lamellen aufweisen, ist zwar eine Ablenkung des Luftstromes möglich, eine diffuse Verteilung ohne direkte Ausströmung ist dabei aber ebenfalls nicht gewährleistet.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die bekannten Düsenanordnungen – gleich ob diese rund oder eckig sind oder eine Freiform im Querschnitt aufweisen – so weiterzubilden, dass neben oder an Stelle der direkten Anströmung ein diffuser Luftaustritt richtungsgeprägt oder umlaufend sichergestellt ist und Personen nicht direkt dem Luftstrom ausgesetzt werden.
  • Gelöst wird die Aufgabe durch Ausgestaltung der gattungsgemäßen Düse gemäß der Lehre des Anspruchs 1.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen im Einzelnen angegeben.
  • Es hat sich gezeigt, dass die direkte Anströmung durch austretende Luft für Personen, die im Bereich der Luftdüse sitzen, unangenehm ist und – wie vorher schon ausgeführt wurde – leicht zu Erkältungskrankheiten führen kann. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Luftdüse, die additional hinzutritt oder nur vorgesehen ist, ermöglicht hingegen eine indirekte Anströmung durch breitflächige Luftverteilung. Dies wird als wesentlich angenehmer empfunden und verhindert Erkältungskrankheiten durch Zugluft. All dies wird dadurch erreicht, dass die Luftdüse Luftleitmittel an der Abdeckung aufweist oder diese mit dem Gehäuse solche bilden und/oder mindestens radiale Luftaustrittsöffnungen zusätzlich oder allein in einer Mantelwand des Gehäuses und/oder einen damit fest verbundenen Rahmenteil mindestens partiell vorgesehen sind, die den Luftstrom mindestens mit einer Radialkomponente seitlich zur Längsachse des Gehäuses ablenken. In der idealsten Ausführungsform wird die Luft nur radial verteilt, wobei radial hier so zu verstehen ist, dass eine indirekte Anströmung vorgenommen wird und der Luftstrom praktisch in etwa parallel zur Aufnahmewand der Luftdüse aus dieser austritt. Die erfinderische Lehre ist dabei nicht auf bestimmte Querschnittsformen des Düsengehäuses beschränkt. Das Düsengehäuse kann rund, aber auch rechteckig oder quadratisch sein oder auch andere Freiformen, z. B. ovale Formen, aufweisen. Lediglich dann, wenn die Abdeckung kugelgelenkförmig verschwenkt werden soll, ist eine kugelförmige bzw. zylinderförmige Ausbildung bzw. zylinderförmige Ausbildung mit kugelförmigem Abschnitt erforderlich, um eine Lagerschale für eine Aufnahme zu bilden, an der die Abdeckung befestigt ist, um eine seitliche Auslenkung zu ermöglichen.
  • Die gewünschte indirekte Anströmung wird in einer Ausführungsform dadurch erreicht, dass das Gehäuse oder ein damit frontseitig verbundener Rahmenteil mit mindestens einem Mantelwandabschnitt aus der Aufnahmewand vorsteht und dass in dem vorstehenden Mantelwandabschnitt mindestens eine Luftaustrittsöffnung für den seitlichen Luftaustritt vorgesehen ist. Weist das Gehäuse beispielsweise eine rechteckförmige Querschnittsform auf, so bedeutet dies beispielsweise, dass ein Teil des Gehäuses oder ein darin eingesetzter oder aufgesetzter Rahmenteil die Aufnahmewand mindestens einseitig übersteht und dass in dieser überstehenden Wand Luftaustrittsöffnungen, z. B. in Form eines oder mehrerer Schlitze oder quadratischer oder runder Löcher, eingebracht sind, aus denen die Luft dann parallel zur Aufnahmewand ausströmt. Wenn darüber hinaus vorderseitig Lamellen in dem Rahmen oder dem Gehäuse der Düse angeordnet sind, um eine seitliche oder nach oben oder unten gerichtete Ablenkung des Luftstromes zu ermöglichen, so ist die erfindungsgemäße Maßnahme additional vorgesehen. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass die Düse frontseitig total abgeschlossen ist oder eine gelochte Abdeckung aufweist, aus der Luft diffus ausströmt. Auch könnte eine solche Lochplatte verschließbar ausgeführt sein, zu welchem Zweck beispielsweise eine parallel angeordnete Lochplatte relativ verschiebbar angeordnet ist, so dass die Zwischenräume die Lochungen der Abdeckung verdecken. Selbstverständlich können dabei auch alle Zwischenstufen der Abdeckung eingenommen werden. Dieses Prinzip lässt sich auch auf die im überstehenden Randbereich radial vorgesehenen Löcher zum Verschließen derselben anwenden.
  • Sind als frontseitig steuerbare Verschließelemente Lamellen oder Klappen in einem Rahmen vorgesehen oder ist eine Abdeckung vorgesehen, so ist in einer weiteren Ausgestaltungsform vorgesehen, dass diese so angeordnet sind, dass sie gemeinsam mit der Vorderkante der Luftaustrittsöffnung einen Luftspalt mindestens partiell für den Luftaustritt bilden. Dieser Luftspalt kann auch umlaufend vorgesehen sein. Dabei können die Abdeckung oder der Rahmenteil gegenüber dem Gehäuse bereits einen festen bestimmten Abstand aufweisen. Dieser Abstand kann aber auch bei entsprechender schiebebeweglicher Ausführung des Rahmens oder der Abdeckung gegenüber dem Gehäuse veränderbar sein. Zu diesem Zweck sind die steuerbaren Verschließelemente mit dem Rahmen, der sie trägt, oder die Abdeckung gegenüber der vorderseitigen Stirnwand oder dem Rahmen im Gehäuse relativ tiefenverstellbar angeordnet. Es kann auch der Rahmen eine hülsenförmige Verlängerung aufweisen, die luftdicht in das Gehäuse eingeführt wird. Unterhalb der vorderseitigen Abdeckung sind in die Mantelwand seitliche Luftschlitze eingebracht, so dass durch Vorziehen des Rahmenteiles, das auch durch Drehen desselben bewirkt werden kann, falls eine Wendel mit großem Stei gungsmaß vorgesehen ist und eine relative Verdrehung gegenüber dem Gehäuse über die Wendel ermöglicht wird, ein Luftaustritt über die freigelegten Luftschlitze gewährleistet ist. Durch Schieben oder durch Drehen, was eine runde Querschnittsform des Gehäuses und des Rahmenteils voraussetzt, kann der Luftspalt in der Höhe auch eingestellt werden, sofern keine definierten, freigelegten, schmalen Luftschlitze vorgesehen sind, sondern in der Tiefe größere veränderbare Luftaustrittsöffnungen. Die Tiefenverstellung bei rechteckförmigen Luftdüsen ist in gleicher Weise möglich, allerdings dann nicht durch Drehung, sondern nur durch Vorziehen oder Zurückschieben. Bei fest eingebauten, nicht in der Tiefe verschiebbaren Ausführungsformen können die Luftschlitze auch in einem Gehäuse oder Rahmenabschnitt radial eingebracht werden, also am Umfang vorgesehen sein. Mit dem Gehäuse oder dem Rahmenteil kann ein Verschließteil korrespondierend angeordnet sein, um die eingebrachten Löcher im Bedarfsfall auch teilweise oder völlig verschließen zu können. Solche Schiebeelemente – bei runder Ausführung Rundverstellelemente am Rahmen – weisen deckungsgleiche Lochanordnungen auf, die Zwischenfelder zwischen den Löchern überfahren beim Verschieben oder Verdrehen des Rahmens die darunter liegenden Löcher in der Mantelwand und überdecken diese stufenlos bis zum Verschließen, so dass die Luft dosiert ausströmen kann oder aber auch ein Ausströmen verhindert wird.
  • Wenn eine vorziehbare Abdeckung vorgesehen ist, so ist es selbstverständlich, dass diese im Gehäuse oder im Rahmen, der in das Gehäuse eingesetzt ist, geführt sein muss. Zweckmäßig ist es dabei, eine zentrale Führung vorzusehen, nämlich einen in der Mitte eingesetzten Zapfen, der beispielsweise ein Hohlzapfen sein kann, der in eine Lagerungsbohrung einer Zwischenwand oder eines Steges im Gehäuse oder in dem Rahmenteil, der in das Gehäuse eingesetzt ist, eingreift. Durch Hintergreifen der Rückzugssicherungen kann dabei der Vorziehweg begrenzt werden. Die Rastnasen an dem Ende dieses Zapfens ermöglichen darüber hinaus durch entsprechende Anschrägungen ein leichtes Einsetzen in die Lagerungsbohrung des Steges oder der stegförmigen Zwischenwand. Zur leichteren Handhabung kann ein Drehkreuz oder ein Griffkreuz vorgesehen sein, um die Abdeckung im Bedarfsfall vorziehen zu können, um den gewünschten Luftspalt über der Stirnfläche des Gehäuses bzw. des Rahmenteils, in dem die Abdeckung gelagert ist, bilden zu können. Selbstverständlich sind auch andere Führungsformen, insbesondere bei der rechteckförmigen Ausbildung der Luftdüse, möglich, beispielsweise seitliche Führungen. Auch kann die Abdeckung rahmenförmig ausgebildet sein und die Abdeckung durch die verschlossenen Lamellen selbst gebildet sein, die in die Verschließstellung verbringbar sind. Auch in diesem Fall ist der Rahmen mit den Lamellen vorziehbar, so dass ein seitlicher Luftspalt entsteht, um die indirekte Anströmung bei geschlossenen Lamellen sicherzustellen.
  • Um eine dichte Ausführung zu ermöglichen, ist ferner vorgesehen, dass die Abdeckungen oder auch die Lamellen an ihren Kanten weicheres Material aufweisen, um einen Dichtungsschluss zu den benachbarten Teilen herstellen zu können. Dies ist beispielsweise im Zweikomponenten-Spritzverfahren leicht herzustellen, wenn die Teile aus Kunststoff gefertigt sind.
  • Bei einer Runddüse kann die Abdeckung als trichterförmiger Einsatz ausgebildet sein, an dessen zentrischem Übergang der Lagerzapfen angespritzt ist. Es ist aber auch möglich, an Stelle einer solchen trichterförmigen Abdeckung mit geschlossener Wand einen solchen Einsatz zu verwenden, der einen wendel- oder spiralförmigen Luftaustrittskanal aufweist, der beispielsweise innenseitig in dem Gehäuse oder in einer Aufnahme, die verschwenkbar angeordnet ist, in einer bestimmten Drehstellung voll verschlossen ist, da eine Gegenwand in der Aufnahme die Einströmöffnung dieses Kanals verschließt. Die Aufnahme kann einen kugelförmigen Seitenabschnitt aufweisen und in einer kugelförmigen Lagerschale des Gehäuses oder eines Rahmeneinsatzes gelagert sein, so dass eine Verstellung des Einsatzes innerhalb dieses Lagers in drei Achsenebenen möglich ist, um so zusätzlich nicht nur die indirekte Anströmung zu ermöglichen, sondern auch noch durch Drehung oder Verschwenken eine zusätzliche Richtungskomponente der ausströmenden Luft zu überlagern, damit keine direkte Anströmung der Person erfolgt, die sich im Bereich der Düse befindet. Wenn darüber hinaus die Aufnahme verschiebbar angeordnet ist, kann eine Abdichtung bzw. ein Verschließen durch Drehung einerseits und/oder durch Verschiebung andererseits bewerkstelligt werden, wobei auch dann eine Wand in der Verlängerung der Einströmöffnung vorgesehen sein muss, die luftundurchlässig an der Wand des Gehäuses anliegt.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Abdeckung aus mindestens einer visierförmigen gewölbten Schwenkklappe besteht, die über die axiale Austrittsöffnung bzw. über die Lamellen derart verschwenkbar ist, dass der Luftstrom nach oben und/oder unten oder seitlich, abhängig von dem Überdeckungsgrad, abgeleitet wird. Zu diesem Zweck kann eine einzige Abdeckung, vorzugsweise eine nach außen gewölbte Abdeckung, vorgesehen sein, die aus dem Gehäuse oder einem Rahmen vorschwenkbar ist, so dass beispielsweise beim Verschwenken von unten nach oben der Luftstrom nach oben abgelenkt wird. Die Breite der Klappe kann so groß gewählt sein, dass sie die gesamte Luftaustrittsöffnung zu verschließen vermag. Die Ausführungsform ist sowohl auf rechteckförmige als auch auf runde oder kalottenförmige Düsen anwendbar. Es ist aber auch möglich, die Abdeckung in der Höhe kleiner zu wählen als die Höhe der Luftaustrittsöffnung in dem Rahmen oder dem Gehäuse, so dass beim Verstellen in die Mittenposition die Luft sowohl nach oben als auch nach unten abgelenkt wird. Das gleiche Prinzip ist auch anwendbar bei vertikaler Anordnung der Schwenkachse, so dass seitlich die Luft entsprechend verteilt austritt. Bei dieser Ausführungsform empfiehlt es sich, im Zusammenspiel mit einer zweiten Klappe beide Klappen so anzuordnen, dass die Düse im Bedarfsfall auch durch die Klappen voll verschließbar ist. Die eine Klappe kann dabei von unten nach oben und die andere von oben nach unten verschwenkt werden, so dass in der Mittenstellung die Luftausströmöffnung verschlossen ist. Durch die 2. Klappe wird es ermöglicht, eine extreme Ablenkung nach oben bzw. unten oder, bei Anordnung in einem drehbaren Rahmen, nach jeder Seite zu erzielen, da die Luft gezwungen wird, um diese zu strömen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele ergänzend erläutert.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 in perspektivischer Darstellung einen koronaförmigen Rahmen an einer Luftdüse,
  • 2 den in 1 dargestellten Rahmen im Längsschnitt,
  • 3 den in 1 dargestellten Rahmen mit geschlossenen vorderseitigen Lamellen als Verschließelemente,
  • 4 den in 3 dargestellten Rahmen in einer Querschnittszeichnung,
  • 5 in einer Querschnittsdarstellung eine Luftdüse mit Abdeckung an einem Rahmen im verschlossenen Zustand der Luftaustrittsöffnung,
  • 6 in einer Schnittzeichnung die in 5 dargestellte Luftdüse mit vorgezogenem Rahmen und Abdeckung
  • 7 die in den 5 und 6 dargestellte Luftdüse in der perspektivischen Darstellung mit verschlossener Abdeckung,
  • 8 die in den 5, 6 und 7 dargestellte Luftdüse mit zusätzlich geöffneter Abdeckung,
  • 9 ein Luftdüsengehäuse mit darin verschieblich gelagerter Abdeckung in geschlossenem Zustand,
  • 10 die in 9 dargestellte Luftdüse in Schnittzeichnung mit vorgezogener Abdeckung zur Bildung eines umlaufenden Luftspaltes,
  • 11 die Luftdüse gemäß 10 in perspektivischer Darstellung,
  • 12 in einer Explosionszeichnung die Elemente einer Luftdüse, die in den 13, 14 und 15 im Schnitt dargestellt ist,
  • 13 eine Schnittzeichnung durch eine Luftdüse mit einem verschwenkbaren Aufnahmelagerteil in einem kugelkopfförmigen Gehäuse in geschlossenem Zustand,
  • 14 eine Schnittzeichnung durch eine Luftdüse mit einem verschwenkbaren Aufnahmelagerteil in einem kugelkopfförmigen Gehäuse in geöffnetem Zustand,
  • 15 eine Schnittzeichnung durch eine Luftdüse mit einem verschwenkbaren Aufnahmelagerteil in einem kugelkopfförmigen Gehäuse in geöffnetem und verschwenktem Zustand der Abdeckung,
  • 16 eine weitere Ausführungsform einer Luftdüse mit kugelförmiger Lagerung eines in drei Achsenebe nen verstellbaren Einsatzes mit wendel- oder schneckenförmiger Durchtrittsöffnung,
  • 17 die in 16 abgebildete Luftdüse mit verstelltem Einsatz,
  • 18 die in den 5, 16 und 17 angegebene Luftdüse im zusammengesetzten Zustand perspektivisch,
  • 19 eine Luftdüse mit visierartiger Abdeckung,
  • 2025 Schnittzeichnungen der in 19 dargestellten Luftdüse mit zwei Klappen und verschiedenen Positionen.
  • Die in den 1, 2, 3 und 4 dargestellte Luftdüse 1 besteht aus einem Gehäuse 2, von dem nur ein Teil dargestellt ist. Dieses Gehäuse 2 kann auch ein Rahmenteil in Form eines Ringansatzes sein, der in ein formangepasstes Gehäuse eingesetzt werden kann, welches Gehäuse rückseitig in bekannter Weise mit einer Luftzuleitung oder einem Luftzufuhrschacht verbunden ist. An dem Gehäuse 2 ist ein Rahmenteil 7 befestigt, der aus einer Mantelwand 6 aus Kunststoff besteht, in der radiale Luftaustrittsöffnungen (bezogen auf die Mittenachse der runden Luftdüse) in einem bestimmten Lochraster eingebracht sind. Auf den Rahmenteil 7 ist ein äußerer koronaförmiger Rahmen 8 aufgesetzt, der gegenüber dem Rahmenteil 7 relativ verdrehbar ist und damit ein Schiebeelement 13 bildet. In der Mantelwand dieses Rahmens 8 sind kongruent zu den quadratischen radialen Austrittsöffnungen 5 Durchgangslöcher 14 eingebracht, die durch Zwischenfelder 15 voneinander getrennt sind. Die Weite der Zwischenfelder 15 ist dabei mindestens so groß gewählt wie die Weite der Löcher 5, so dass durch Drehen des Rahmens 8 die radialen Luftaustrittsöffnungen 5 in der Mantelwand 6 durch die Zwischen felder 15 verschlossen werden können bzw. die Löcher 5, 14 in der Durchdringungsweite veränderbar sind. Diese Löcher 5, 14 zur indirekten Anströmung durch die Luft sind zusätzlich zu den vorderseitig in dem Rahmen 8 verschwenkbar eingebrachten Verschließelementen 3 in Form von Lamellen vorgesehen. Diese Lamellen 3 lassen sich über ein Mitkopplungsglied 26 gemeinsam durch Betätigen der mittleren Lamelle, die als Steuerlamelle ausgebildet ist, in verschiedene Schrägstellungen verbringen. Durch diese Konstruktion kann zum einen durch Drehung des Rahmenteiles 8 die Ausströmrichtung durch die Luftaustrittsöffnung 12 in dem Gehäuse über die Lamellen verändert werden, wenn diese sich in einer Öffnungsstellung befinden, zum anderen ist es zugleich auch möglich, die indirekte Anströmung allein oder ergänzend über die Durchgangslöcher 5, 14 vorzusehen. Die Lamellen 3 in geöffneter Stellung, und zwar derart, dass der Luftstrom nach oben abgelenkt wird, sind aus den 1 und 2 ersichtlich, die verschlossene Stellung aus den 3 und 4. Durch weichere Lippen an den einzelnen Verschließelementen 3 kann darüber hinaus ein luftdichter Verschluss sichergestellt werden, so dass die Lamellenanordnung als Abdeckung fungiert und durch relatives Verdrehen des Rahmens 8 gegenüber dem Rahmenteil 7 die indirekte Anströmung verändert werden kann.
  • In den 5, 6, 7 und 8 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel dargestellt, das ein Gehäuse 2 einer Luftdüse 1 zeigt, in das ein zylinderförmiger Rahmenteil 7 eingesetzt ist. Dieser Rahmenteil 7 weist im Ausführungsbeispiel in der Mantelwand radiale Luftaustrittsöffnungen 5 in Form von Schlitzen auf. Der an der Vorderseite befindliche Rahmen 8 greift mit einem umlaufenden Überstand auf die Stirnwand des Gehäuses 2 in der Schließstellung gemäß 5. In dem Rahmen 8 ist eine Abdeckung als Verschließelement 3 verschwenkbar gelagert, wie aus den 7 und 8 ersichtlich ist. Soll nun eine indirekte Anströmung ermöglicht werden, so ist es lediglich erfor derlich, den Rahmen 8 entsprechend 6 vorzuziehen, so dass die radiale Luftaustrittsöffnung 5 von der Mantelwand des Gehäuses 2 nicht mehr verschlossen ist. Die Luft tritt also aus dem so gebildeten Spalt aus. Es kann hier auch ein umlaufender, nur durch Stege unterteilter Luftspalt vorgesehen sein.
  • Wie aus 7 und 8 ersichtlich, kann darüber hinaus das Verschließelement 3 aus einer Verschließstellung in eine Öffnungsstellung zusätzlich verschwenkt werden. Auch in diesem Ausführungsbeispiel bestehen die Teile aus Kunststoff. Darüber hinaus weist der Rahmen 8 an dem Rand Griffausnehmungen 16 auf, um ein leichteres Drehen einerseits und ein leichteres Abziehen andererseits zu ermöglichen. Hierzu sind hinterschnittene Griffausnehmungen rückseitig vorgesehen. Bei dieser Ausführung kann ferner vorgesehen sein, dass das Rahmenteil 7 mit dem Gehäuse 2 über einen Gewindegang miteinander verbunden ist, so dass beim Drehen des Rahmens 8 der Rahmenteil 7 aus dem Gehäuse automatisch herausgedrückt und beim entgegengesetzten Drehen in das Gehäuse 2 hineingeschraubt wird.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist in den 911 dargestellt. Die Figuren zeigen ein Gehäuse 2 mit mindestens einem Quersteg 27, der mittig eine Lagerungsbohrung aufweist, in die eine Mittenachse 22 in Form eines Hohlbolzens mit am Ende angebrachten Rastnasen 28 eingesetzt ist. Die Mittenachse ist die Verlängerung an einem trichterförmigen Einsatz 21 einer Abdeckung 4. Die Abdeckung 4 ist so groß im Durchmesser gewählt, dass sie das runde Gehäuse 2, wie aus 9 ersichtlich, vollständig abdeckt. In dieser Stellung übersteht der die Mittenachse 22 bildende Zapfen mit seinen eine Rückzugsicherung bildenden radial federnden Rastnasen 28 die Unterseite der Lagerungsbohrung um das Maß, um das maximal die Abdeckung 4 herausziehbar in dem Gehäuse 2 gelagert ist. Zur Bildung eines Luftspaltes 10 ist die Abdeckung 4 über ein Drehkreuz oder ein Griffkreuz 19 vorziehbar, und zwar stufenlos bis zur maximalen Höhe des Luftspaltes 10. Begrenzt wird die Herausziehbewegung durch die Rastnasen 28, wie aus 10 zu ersehen ist. Diese Stellung ist auch aus 11 ersichtlich. Die kleinen Pfeile symbolisieren dabei die Strömungsrichtung der Luft, die durch das Gehäuse 2 austritt. Auch diese Teile sind allesamt aus Kunststoff gefertigt und können leicht zusammengesetzt werden.
  • Die 1215 zeigen eine Variante zu der Ausführung gemäß den 911. Diese Variante besteht darin, dass der trichterförmige Einsatz 21 mit der Abdeckung 4 und dem Griffkreuz bzw. dem Drehkreuz 19 nicht in einer Lagerungsbohrung eines Quersteges 27 gelagert ist, sondern in einer Aufnahme 17 mit außenseitigen kugelförmigen Seitenabschnitten 23, die in einer konturenangepassten Lagerschale 18 des Gehäuses kipp- und verschwenkbar gelagert ist. Dadurch ist es möglich, dass die Aufnahme 17 um einen begrenzten Winkel in allen Richtungen verdreht werden kann. Der Winkel kann beispielsweise 15° betragen. Zum Zwecke der Montage ist das Gehäuse 2 geteilt und weist im Abschnitt der Lagerschale einen Ansatz 29 auf, der durch Rastverbindung 30, wie aus 12 ersichtlich ist, an dem Gehäuse 2 befestigt werden kann. Hierdurch ist ein einfaches Einsetzen der Aufnahme 17 mit den darin befindlichen Querstegen 27 möglich, die kreuzweise vorgesehen sind und mittig eine Lagerbohrung aufweisen. Die Mittenachse 22 und die Lagerbohrung 31 weisen im Ausführungsbeispiel quadratische Querschnittsformen auf, so dass der Zapfen nur mit der Aufnahme 17 drehbar ist. Die Lagerbohrung 31 ist aus 12 ersichtlich. In den Ansatz 29 kann z. B. ein trichterförmiger Einsatz 32 mit einer Luftdurchtrittsöffnung 33 eingesetzt werden, der relativ gegenüber dem trichterförmigen äußeren Einsatz 21 verdrehbar ist, so dass die Öffnung durch Verdrehen über ein Abdeckungsteil 4 die Luftdurchtrittsöffnung zu verschließen vermag. Wie aus 13 ersichtlich ist, kann also auch bei geschlossener Abdeckung, bei der diese mit der Innenfläche an der Außenfläche des Ansatzes 29 anliegt, Luft direkt ausströmen. Durch Verschließen der Durchgangsöffnung ist die direkte Ausströmung unterbrochen. 14 zeigt, dass beim Vorziehen der Abdeckung 4 ein Luftspalt 10 gebildet wird, durch den eine indirekte Ausströmung möglich ist. Der als Rahmenabschnitt 9 abgegebene Abschnitt in 15 des Ansatzes 29 bildet in der Schrägstellung gemeinsam mit der Rückseite der Abdeckung 4 einen größeren Luftspalt 10, während auf der anderen Seite durch die Kippstellung praktisch keine Luft austritt. Dies wird durch die Drehkipplagerung der Abdeckung 4 in der Aufnahme 17 sichergestellt.
  • Die 16, 17 und 18 geben ein weiteres Beispiel an, bei dem an Stelle einer Abdeckung 4 in die Aufnahme 17 gemäß den 1215 eine wendel- oder spiralförmige Durchdringungsöffnung eingebracht ist, die teilweise verschlossen ist und deren Austrittsöffnung so gelegt ist, dass die Luft praktisch wie ein Spiralwirbel zur indirekten Anströmung austritt. 16 zeigt die Aufnahme 17 in gerader Anordnung, 17 zeigt sie in geschwenkter Anordnung, wobei die Leitfläche des Luftaustrittskanals 20, wie auch aus 20 zu ersehen ist, im Inneren der Abdeckung 4 endet. Im übrigen sind das Gehäuse und dessen Verbindung so aufgebaut, wie anhand der 1215 dargestellt.
  • Einen anderen Aufbau weist die Luftdüse 1 nach den 1925 auf. Hierbei handelt es sich um eine Luftdüse mit im wesentlichen rechteckförmigem Gehäuse 2. Die Verschließelemente 3 sind als Vertikallamellen in einem Rahmen 8 eingesetzt, so dass der Luftstrom in seitlicher Richtung abgelenkt werden kann. Gemäß der Erfindung sind bei diesem Ausführungsbeispiel zwei Schwenkklappen 24, 25 oben und unten in dem Rahmen 8 verschwenkbar gelagert vorgesehen. Die Lagerungen befinden sich an den Seitenwänden des Rahmens 8. Die Schwenkklappen 24 sind gebogen ausgeführt, entsprechend auch die Lagerkammer in dem Rah men. Wie aus den 20 und 21 ersichtlich ist, sind die Klappen nach vorn verschwenkbar, aber auch wie z. B. aus 22 ersichtlich ist, nach hinten verschwenkbar, so dass die Zuströmung in den Rahmen aus dem Gehäuse heraus unterbunden werden kann. In der vorderseitigen Schließstellung, wie aus 23 ersichtlich ist, wird ebenfalls verhindert, dass die Luft direkt ausströmt.
  • In 21 ist eine Luftaustrittsöffnung dargestellt. Wie darüber hinaus aus 24 ersichtlich ist, kann eine der beiden Schwenkklappen 24, 25 dazu verwendet werden, den Luftstrom nach unten abzulenken, wie aus 24 ersichtlich ist. Darüber hinaus kann die untere Schwenkklappe 25 so weit nach hinten verschwenkt werden, dass nur die Strömung über eine Umleitung an die Rückseite der Klappe 25 erfolgt. Darüber hinaus kann die Schwenkklappe 24 bzw. die Schwenkklappe 25 die in 25 angenommene Mittenposition einnehmen, so dass der Luftstrom durch den oberen Luftspalt 10 und durch den unteren Luftspalt 10 entweichen kann. Hierüber sind beliebige Einstellungsmöglichkeiten gegeben. Die Bauart hat den Vorteil, dass sowohl die Verschließelemente 3 als auch die beiden Schwenkklappen 24 und 25 in dem Rahmen 8 vormontiert sein können. Der Rahmen 8 wird dann in einfacher Weise auf das Gehäuse 2 durch Schnappverbindung aufgesetzt. Es versteht sich dabei von selbst, dass die als Vertikallamellen ausgebildeten Verschließelemente 3 über eine Mitkopplung in Wirkverbindung stehen, so dass bei Verschwenken einer Lamelle alle anderen mitverschwenkt werden.
  • 1
    Luftdüse
    2
    Gehäuse
    3
    Verschließelemente
    4
    Abdeckung
    5
    radiale Luftaustrittsöffnung
    6
    Mantelwand
    7
    Rahmenteil
    8
    Rahmen
    9
    Rahmenabschnitt
    10
    Luftspalt
    11
    Stirnwandabschnitt
    12
    Luftaustrittsöffnung
    13
    Schiebeelement
    14
    Durchgangslöcher
    15
    Zwischenfeder
    16
    Griffausnehmungen
    17
    Aufnahmen
    18
    Lagerschale
    19
    Drehkreuz
    20
    Luftaustrittskanal
    21
    trichterförmiger Einsatz
    22
    Mittenachse
    23
    kugelförmige Seitenabschnitte
    24
    Schwenkklappe
    25
    Schwenkklappe
    26
    Schwenkklappe
    27
    Quersteg
    28
    Rastnasen
    29
    Ansatz
    30
    Rastverbindung
    31
    Lagerbohrung
    32
    trichterförmiger Einsatz
    33
    Luftdurchtrittsöffnung

Claims (19)

  1. Luftdüse (1) zum Leiten eines Luftstromes aus einem Luftzuführschacht oder einer Leitung in Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen, insbesondere in Kraftfahrzeugen, aufweisend ein Gehäuse (2) mit einem rückseitigen Anschluss für einen Luftzuführschacht oder einer Luftzufuhrleitung, welches Gehäuse (2) in einen Wanddurchbruch eingesetzt und mindestens vorderseitig mittels steuerbarer Verschließelemente (3) verschließbar oder von einer frontseitigen Abdeckung (4) verschlossen ist oder eine solche aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftdüse (1) weiterhin Luftleitmittel an der Abdeckung (4) aufweist oder diese Luftleitmittel mit dem Gehäuse (2) eine solche Abdeckung bilden und/oder mindestens radiale Luftaustrittsöffnungen (5) in einer Mantelwand (6) des Gehäuses und/oder einem damit fest verbundenen Rahmenteil mindestens partiell vorgesehen sind, die den Luftstrom mindestens mit einer Radialkomponente seitlich zur Längsachse des Gehäuses (1) ablenken.
  2. Luftdüse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) oder ein damit frontseitig verbundener Rahmenteil (7) mit mindestens einem Mantelwandabschnitt (6) aus der Aufnahmewand vorsteht und dass in dem vorstehenden Mantelwandabschnitt (6) mindestens eine Luftaustrittsöffnung (5) für den seitlichen Luftaustritt vorgesehen ist.
  3. Luftdüse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die steuerbaren Verschließelemente (3) oder die Abdeckung (4) derart angeordnet sind, dass sie mit mindestens einem vorderseitigen Stirnwand- (11) oder Rahmenabschnitt (9) und der Luftaustrittsöffnung (12) einen seitlichen Luftspalt (10) für den Luftaustritt bilden.
  4. Luftdüse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die steuerbaren Verschließelemente (3) oder die Abdeckung (4) mit dem Gehäuse (2) einen umlaufenden Luftaustrittsöffnungsspalt (10) bilden.
  5. Luftdüse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die steuerbaren Verschließelemente (3) oder die Abdeckung (4) zur Bildung eines partiellen oder umlaufenden seitlichen Luftspaltes (10) gegenüber der vorderseitigen Stirnwand oder dem Rahmen (8) im Gehäuse (1) relativ tiefenverstellbar angeordnet sind, wobei im eingeschobenen Zustand die Luftaustrittsöffnung (12) des Gehäuses (2) bzw. der Luftspalt (10) verschlossen ist und im hervorgezogenen Zustand um ein definiertes Maß die maximal mögliche Spaltbreite des Luftspaltes (10) bestimmt ist.
  6. Luftdüse nach Anspruch 1, kombiniert mit einer Ausführung nach mindestens einem der Ansprüche 3 bis 5.
  7. Luftdüse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der vorstehende Mantelwandabschnitt (6) mit Durchbrüchen, Schlitzen oder Löchern als radiale Luftaustrittsöffnungen (5) durchsetzt ist, die von einem am Rahmen (8) oder an der Mantelwand (6) befestigten Schiebeelement (13) mindestens teilweise verschließbar sind.
  8. Luftdüse nach Anspruch 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) oder ein eingesetzter Rahmenteil (7) aus der Aufnahmewand ringförmig vorsteht und am Umfang der Mantelwand (6) verteilt oder partiell Luftdurchdringungsöffnungen (5) vorgesehen sind und dass damit korrespondierend in Schiebeelementen (13) Durchgangslöcher (14) und Zwischenfelder (15) zum Verschließen der Luftdurchdringungsöffnungen (5) im Rahmen (8) oder an der Mantelwand (6) vorgesehen sind.
  9. Luftdüse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Düsengehäuse (2) rund ist und dass am Umfang verteilt in einem Raster Durchbrüche als radiale Luftaustrittsöffnungen (5) eingebracht sind, wobei der Abstand zwischen den Luftaustrittsöffnungen (5) gleich groß oder kleiner den Lochweiten ist, und dass ein drehbarer Rahmenteil (8) vorgesehen ist, der konturengleiche Durchgangslöcher (14) aufweist und der durch Drehen die Luftaustrittsöffnungen (5) in der Mantelwand (6) oder dem Rahmenteil (7) durch die Zwischenwandfelder (15) zwischen benachbarten Durchgangslöchern (14) abdeckt.
  10. Luftdüse nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (4) Bestandteil eines luftdicht in das Gehäuse (2) eingesetzten Rahmens (8) ist, der im Gehäuse (2) vorziehbar oder vorzieh- und kippbar ausgeführt ist und im überstehenden Randbereich (7) mindestens eine quer zur Längsachse des Gehäuses (2) verlaufende Luftaustrittsöffnung oder einen Luftspalt (10) im vorgezogenen Zustand freigibt.
  11. Luftdüse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Rahmen am Umfang verteilt Griffausnehmungen (16) oder an der Abdeckung (4) ein Drehkreuz (19) vorgesehen sind.
  12. Luftdüse nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (4) ein trichterförmiger Einsatz (21) oder ein Einsatz mit wendel- oder spiralförmigem Luftaustrittskanal (20) mit radialer Luftstromablenkung ist, welche Abdeckung mit einer Mittenachse (22) im Gehäuse (2) geführt gelagert oder in einer Aufnahme (17) gelagert ist, die kugelförmige Seitenabschnitte (23) aufweist, die in einem Gehäuse (2) mit kon turenangepasster kugelförmiger Lagerschale (18) um ein bestimmtes Winkelmaß verschwenkbar ist.
  13. Luftdüse nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz mit wendel- oder spiralförmigem Luftaustrittskanal (20) in die Aufnahme (17) integriert und nicht vorziehbar ist.
  14. Luftdüse nach einem der Ansprüche 1 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschließelemente (3) Lamellen oder Klappenelemente sind, die in dem Rahmen (8) kippbar gelagert sind.
  15. Luftdüse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (4) aus mindestens einer visierförmigen gewölbten Schwenkklappe (24, 25) besteht, die über die axiale Luftaustrittsöffnung (12) bzw. über die Lamellen derart verschwenkbar ist, dass der Luftstrom nach oben und/oder unten oder seitlich, abhängig vom Überdeckungsgrad, abgeleitet wird.
  16. Luftdüse nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder zwei Schwenkklappen (24, 25) vorgesehen sind und dass eine Schwenkklappe (24, 25) zur Ebene der aufgestellten Lamellen einen definierten Abstand aufweist und so vorschwenkbar ist, dass die Luftströmung nach oben und unten oder nach links und rechts abgeleitet wird.
  17. Luftdüse nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder beide Schwenkklappen (24, 25) so groß gewählt sind, dass sie die Luftaustrittsöffnung (12) in einer Gebrauchsstellung verschließen.
  18. Luftdüse nach einem der Ansprüche 1, 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) mit der Luftaustrittsöffnung (12) eine im wesentlichen rechteckige Querschnittsform aufweist und dass die eine oder die beiden Luftklappen nach außen gewölbt ausgeführt sind.
  19. Luftdüse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass alle Teile der Luftdüse aus Kunststoff gefertigt sind.
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