DE10320113A1 - Roboterarmkonsole - Google Patents
RoboterarmkonsoleInfo
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Abstract
Es wird eien Konsole mit einstellbaren Schwenkarmen vorgesehen. Die bevorzugte Ausführungsform weist zwei Getränkehalter auf, die jeweils einen einstellbaren Arm aufweisen, der sich verschwenkt, um die Abmessung des Getränkehalters zu ändern. Die Arme können vorzugsweise an ihrem Ort verriegelt werden. Eine Verstärkungsrippe ist unterhalb der Schwenkarme angeordnet, um darin gehaltene Getränke abzustützen. Der Körper der Konsole enthält vorzugsweise verschiedene Aufbewahrungs-Unterfächer, die so ausgebildet sein können, spezielle Gegenstände festzuhalten, beispielsweise CDs, Kassetten, Sonnenbrillen, Telefone, Blitzlicher, Wechselgeld usw. Die Konsole ist weiterhin vorzugsweise mit mehreren elektrischen Steckdosen versehen, mit einem Netzkabel, das so ausgebildet ist, dass es in eine Stromversorgungsquelle eingesteckt werden kann, beispielsweise die Zigarettenanzünder-Steckdose von 12 Volt Gleichspannung, die in den meisten Kraftfahrzeugen vorhanden ist, sowie mit einer Schaltung zum betriebsmäßigen Verbinden der Konsolensteckdosen mit der Stromversorgungsquelle. Die Schaltung kann mit einem Leistungswechselrichter versehen sein, so dass zumindest eine der Steckdosen Wechselstrom liefern kann.
Description
- Die Erfindung betrifft allgemein Aufbewahrungseinrichtungen, und insbesondere Aufbewahrungseinrichtungen zum Einsatz im Passagierbereich von Kraftfahrzeugen.
- Es gibt zahlreiche Konsolen, die zum Ordnen und Haltern persönlicher Gegenstände im Innenraum von Kraftfahrzeugen ausgelegt sind. Diese umfassen Konsolen, die so ausgebildet sind, dass sie Getränke der Benutzer haltern. Die meisten Konsolen nach dem Stand der Technik sind jedoch nicht einstellbar, um Getränke unterschiedlicher Abmessungen zu haltern. Jene, die einstellbar sind, halten häufig Getränkebehälter nicht sicher fest, was zum Überschwappen führen kann. Zwar ist ein Überschwappen von Getränken nie wünschenswert, jedoch ist es in Kraftfahrzeugen besonders wenig wünschenswert, da ein übergelaufenes Getränk dazu führen kann, dass der Fahrer abgelenkt wird, was zu einem Unfall führen kann.
- Obwohl Getränkehalterkonsolen bekannt sind, sind die meisten Konsolen nach dem Stand der Technik rein mechanische Aufbewahrungseinrichtungen. Mit der ständig zunehmenden Anzahl elektronischer Geräte für den Endverbraucher wird jedoch die Fähigkeit, eine Stromsteckdose zum Betreiben oder Aufladen derartiger Einrichtungen zu finden, immer wichtiger. Kraftfahrzeuge weisen typischerweise eine Stromquelle von dem Generator und der Batterie auf. Häufig haben sie jedoch nur eine Steckdose, durch welche ein Passagier auf dieses System zugreifen kann. Organisierte Konsolen könnten dazu verwendet werden, dieses Bedürfnis zu erfüllen. Von keiner ist allerdings bekannt, dass sie dies kann. Angesichts der voranstehend geschilderten Unzulänglichkeiten ist eine Konsole erwünscht, die folgenden Anforderungen genügt.
- Ein Vorteil der Erfindung besteht in der Bereitstellung einer Konsole, welche Getränke unterschiedlicher Abmessungen haltern kann.
- Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht in der Bereitstellung einer Konsole, die persönliche Gegenstände haltern kann, beispielsweise Compaktdisketten, Kassetten, Wechselgeld, Schreibgeräte, Personensuchgeräte, Zellulärtelefone, persönliche digitale Assistenten, und dergleichen.
- Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht in der Bereitstellung einer Konsole, die als Armstütze dienen kann.
- Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht in der Bereitstellung einer Konsole, die als Tablett für Lebensmittel dienen kann.
- Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht in der Bereitstellung einer Konsole, die so ausgebildet ist, dass sie sicher auf einer ebenen Oberfläche aufliegt, beispielsweise einem Sitz oder dem Boden eines Fahrzeugs.
- Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht in der Bereitstellung einer Konsole, die so ausgebildet ist, dass sie sicher auf der Getriebeabdeckung aufliegt, die am Boden zahlreicher Kraftfahrzeuge vorgesehen ist.
- Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht in der Bereitstellung einer Konsole, die so ausgebildet ist, dass sie Strom für verschiedene elektronische Geräte zur Verfügung stellt.
- Die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist eine Organisationskonsole zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug. Sie weist eine Oberseite entgegengesetzt zu einer Basis auf, eine Vorderseite und eine Rückseite entgegengesetzt zur Vorderseite, und im wesentlichen senkrecht zur Oberseite und zur Basis, sowie Seitenwände, welche die Oberseite mit der Basis und die Vorderseite mit der Rückseite verbinden. Die Vorderseite, die Rückseite, die Seitenwände und die Basis bilden ein Aufbewahrungsfach aus, das in mehrere Unterfächer unterteilt sein kann, die solche Abmessungen aufweisen, dass sie spezielle Gegenstände haltern, beispielsweise Compaktdisketten, Kassetten, Telefone, Personensuchrufgeräte, Schreibgeräte, Wechselgeld und dergleichen.
- Die Vorderseite der Konsole ist mit zwei Getränkehaltern versehen. Die Getränkehalter sind vorzugsweise einstellbar, um ihnen den Eingriff mit Getränkebehältern mit verschiedenen Abmessungen zu ermöglichen. Die Getränkehalter weisen vorzugsweise jeweils einen schwenkbaren, gebogenen Arm auf. Der Arm legt einen Abschnitt des Durchmessers des Getränkehalters fest. Durch Schwenken des Arms zur Vorderseite der Konsole oder von dieser weg kann der Durchmesser des Getränkehalters je nach Wunsch verringert oder vergrößert werden.
- Die Oberseite der Konsole ist vorzugsweise mit einem eng passenden Deckel versehen, der vorzugsweise auf seiner oberen Oberfläche gepolstert ist. Befindet sich der Deckel an seinem Ort, und ist die richtige Seite oben, dient die Konsole als Armstütze. Die untere Oberfläche des Deckels ist vorzugsweise mit einer Lippe um ihren Umfang versehen. Darüber hinaus ist die obere Oberfläche des Deckels vorzugsweise so groß ausgebildet, dass sie knapp in eine der Öffnungen eines der Unterfächer des Aufbewahrungsfaches paßt. Der Konsolendeckel ist vorzugsweise so ausgebildet, dass er umgeklappt und, mit der Oberseite nach unten, auf der Konsole angeordnet werden kann. Bei dieser Anordnung mit der Unterseite nach oben ist der Konsolendeckel besonders gut zum Einsatz als Lebensmitteltablett geeignet.
- Die Rückseite der Konsole ist vorzugsweise mit einem oder mehreren Schlitzen versehen, die zur Aufnahme eines Anschnallgurtes ausgebildet sind. Wird der Anschnallgurt durch die Schlitze geführt, so kann die Konsole an dem Kraftfahrzeugsitz befestigt werden. Alternativ können die Anschnallgurtschlitze in der Basis der Konsole angeordnet sein.
- Die Basis der Konsole ist weiterhin vorzugsweise mit einer oder mehreren Stromsteckdosen versehen. Die Steckdosen sind vorzugsweise so ausgebildet, dass sie 12 Volt Gleichspannung für Elektrogeräte wie beispielsweise Zellulärtelefone, Laptopcomputer, Videospiele, und dergleichen zur Verfügung stellen. Die Konsole ist weiterhin mit einem Stromkabel und einem Stecker versehen, der zum Einstecken in die Zigarettenanzünder/Stromversorgungssteckdose eines Kraftfahrzeugs angepaßt ist. Schließlich ist die Konsole mit einer elektrischen Schaltung versehen, die Strom von der Stromleitung an die Steckdosen verteilt.
- Die Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert, aus welchen weitere Vorteile und Merkmale hervorgehen. Es zeigt:
- Fig. 1 eine Perspektivansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
- Fig. 2 eine Perspektivansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, mit dem Deckel an seinem Ort, mit der richtigen Seite oben;
- Fig. 3 eine Perspektivansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, mit dem Deckel umgedreht an seinem Platz;
- Fig. 4 eine Aufsicht auf eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ohne Deckel, wobei einer der Getränkehalterarme weg von der Vorderseite der Konsole verschwenkt ist;
- Fig. 5 eine Vorderansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
- Fig. 6 eine Ansicht von hinten einer Befestigungen Ausführungsform der Erfindung, mit Anschnallgurtschlitzen, die im Eingriff mit einem Anschnallgurt gezeigt sind;
- Fig. 7 eine Ansicht von hinten einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, bei welcher die Basis eine solche Form aufweist, dass sie in Eingriff mit der Getriebeabdeckung eines Kraftfahrzeugs gelangt;
- Fig. 8 eine Perspektivansicht von unten einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
- Fig. 9 eine schematische Darstellung der elektrischen Schaltung bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung; und
- Fig. 10 eine Ansicht in Explosionsdarstellung des Verriegelungsscharniermechanismus bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
- Die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist eine Aufbewahrungskonsole 1 zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug. Die Konsole 1 weist eine Oberseite 2 entgegengesetzt zu einer Basis 3 auf. Die Konsole 1 weist weiterhin eine Vorderseite 4 im wesentlichen senkrecht zu einer Rückseite 5 auf. Seitenwände 6 verbinden die Vorderseite 4 mit der Rückseite 5 und die Oberseite 2 mit der Basis 3. Die Vorderseite 4, die Rückseite 5, die Seitenwände 6 und die Basis 3 bilden ein Aufbewahrungsfach 7 aus. Die Oberseite 2 ist vorzugsweise offen, um den Zugriff auf das Aufbewahrungsfach 7 zu ermöglichen. Das Aufbewahrungsfach 7 ist vorzugsweise in ein oder mehrere Unterfächer 8 unterteilt. Vorzugsweise ist zumindest ein Unterfach 8 mit solchen Abmessungen versehen und geschlitzt, dass es Compaktdiskettengehäuse oder Kassettengehäuse haltern kann. Das Aufbewahrungsfach 7 ist weiterhin vorzugsweise mit mehreren, relativ eng vertikal ausgerichteten Aufbewahrungsunterfächern 8 versehen, die ideal dazu geeignet sind, Brillen, Schreibgeräte, Blitzlichter, Zellulärtelefone, persönliche digitale Assistenten, und dergleichen zu haltern. Durch Bereitstellung eines oder mehrerer, länglicher, enger Aufbewahrungsunterfächer 8 können diese Gegenstände in vertikaler Ausrichtung aufbewahrt werden, was ihr Entnehmen erleichtert, da sie nicht in der Unordnung eines größeren, üblichen Aufbewahrungsbehälters verloren gehen. Abnehmbare Unterfächer 8A können so vorgesehen sein, dass sie in eins oder mehrere größere Unterfächer 8 passen, und können dazu dienen, Wechselgeld für Mautstationen und andere ähnliche Gegenstände aufzunehmen.
- Die Basis 3 kann den Boden des Aufbewahrungsfaches 7 bilden. Alternativ weisen ein oder mehrere Unterfächer 8 ihren eigenen Boden auf, der in einer gewissen Entfernung oberhalb der Basis 3 angeordnet sein kann. Dies sorgt für zusätzlichen Aufbewahrungsraum zwischen der Basis 3 und dem Baden oder den Böden der Unterfächer 8. Um den Zugriff auf diesen zusätzlichen Aufbewahrungsraum zu erleichtern, kann die Konsole 1 mit einem oberen Abschnitt 9 und einem unteren Abschnitt 10 versehen sein, die abnehmbar aneinander befestigt sein können, beispielsweise mit Schrauben, Bolzen, oder durch verdeckt angeordnete Verriegelungs- Schnappvorrichtungen. Man kann Wertgegenstände wie beispielsweise Reiseschecks oder eine Kopie des Passes in diesem Aufbewahrungsbereich verbergen, was für eine sicherere Aufbewahrung sorgt als bei den freiliegenderen Bereichen der Konsole 1.
- Die Vorderseite 4 der Konsole 1 ist vorzugsweise mit zwei Getränkehaltern 11 versehen. Die Getränkehalter 11 weisen vorzugsweise zwei bogenförmige Vertiefungen 12 an der Vorderseite 4 auf. Eine Verstärkungsrippe 13, die von der Vorderseite 4 neben der Basis 3 ausgeht, ist vorzugsweise dazu vorgesehen, als Stütze für Getränkebehälter zu dienen, die in den Getränkehaltern 11 angeordnet werden. Obwohl sie als allgemein eben dargestellt ist, kann die Verstärkungsrippe 13 verschiedene Formen aufweisen, so weit sie Getränkebehälter haltern kann. Jeder Getränkehalter 11 ist vorzugsweise mit einem gelenkbeweglichen, gebogenen Arm 14 versehen. Die gebogenen Arme 14 bestehen vorzugsweise aus Kunststoff oder Metall, beispielsweise Aluminium. Sie sind vorzugsweise mit einer Gummi- oder gummiartigen Beschichtung an ihren Spitzen versehen, um den Reibungseingriff mit jenem Getränkebehälter zu erleichtern, der im Getränkehalter 11 angeordnet wird.
- Der Gelenkpunkt 15 für jeden bogenförmigen Arm 14 befindet sich vorzugsweise an einem Ende der bogenförmigen Vertiefung 12 des Getränkehalters 11, die zu dem bogenförmige Arm 14 gehört. Zusammen bilden die Anordnung aus bogenförmiger Vertiefung 12 und aus bogenförmigem Arm 14 eine Schleife 16, die vorzugsweise geschlossen oder im wesentlichen geschlossen ist. Durch Verschwenkung des bogenförmigen Arms 14 um seinen Gelenk- oder Scharnierpunkt 15 weg von der Vorderseite 4 der Konsole 1 kann der Durchmesser der Schleife 16 vergrößert werden, während gleichzeitig der Anteil der Schleife 16 erhöht wird, der nicht geschlossen ist. Durch Ändern des Durchmessers der Schleife 16 kann jeder Getränkehalter 11 zum Haltern von Getränkebehältern auf unterschiedliche Abmessungen eingestellt werden.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Gelenk- oder Scharnierpunkt 15 mit einem Verriegelungsknopf 17 versehen, der gedrückt werden muss, damit sich der bogenförmige Arm 14 verschwenken kann. Die bevorzugte Ausführungsform des Verriegelungsknopfes 14 ist in Fig. 10 dargestellt. Bei dieser Ausführungsform kann der bogenförmige Arm 14 in die gewünschte Position bewegt werden, und dann durch Freigabe des Verriegelungsknopfes 17 ortsfest verriegelt werden. Auf diese Weise kann der Durchmesser der Schleife 16 vom Benutzer ausgewählt und eingestellt werden. Lässt man den Durchmesser der Schleife 16 konstant, so wird die Fähigkeit des Benutzers verbessert, einen Getränkebehälter wieder in den Getränkehalter 11 einzusetzen. Wenn sich der Durchmesser der Schleife 16 verringern könnte, wenn der Getränkebehälter entfernt wird, kann es offensichtlich geschehen, dass der Benutzer sein Getränke nicht zurück in den Getränkehalter 11 einsetzen kann, nachdem er getrunken hat. Dies könnte es erforderlich machen, dass der Benutzer seine Augen von der Straße abwendet, und möglicherweise beide Hände vom Lenkrad löst, damit er die Größe der Schleife 16 neu einstellen kann.
- Obwohl Vorteile in Bezug auf die Verriegelung des gebogenen Arms 14 an seinem Ort vorhanden sind, ist bei einer anderen Ausführungsform der bogenförmige Arm 14 auf einer Feder am Gelenk- oder Scharnierpunkt 15 montiert. Die Feder ist so ausgebildet, dass sie den Arm 14 zurück zur Vorderseite 4 vorspannt. Die Feder veranlaßt den Arm 14 daher dazu, den Getränkebehälter gegen bogenförmige Vertiefungen 12 in der Vorderseite 4 zu drücken, so dass der Getränkebehälter sicherer an seinem Ort festgehalten wird. Dies verringert die Wahrscheinlichkeit für Überschwappen, während sich der Getränkebehälter im Getränkehalter 11 befindet. Wenn die Spannung der Feder nicht zu stark ist, sollte es dem Benutzer möglich sein, nach Gefühl erneut den Getränkebehälter in die Getränkehalter 11 einzusetzen.
- Falls möglich, sollte die Konsole 1 so ausgebildet sein, dass sie nicht ins Rutschen gelangt, wenn das Kraftfahrzeug beschleunigt oder verzögert wird, oder Kurven fährt. Wenn die Konsole 1 am Boden des Kraftfahrzeugs 1 verwendet werden soll, können verschiedene Vorgehensweisen eingesetzt werden. Die Basis 3 der Konsole 1 kann so ausgebildet sein, dass sie die Getriebeabdeckung überspannt, falls das Kraftfahrzeug eine aufweist. Wenn die Konsole 1 trennbare obere und untere Abschnitte 9 und 10 aufweist, kann der untere Rand des oberen Abschnitts 9 an die Oberflächengestalt der Getriebeabdeckung angepaßt sein. Durch Abnehmen des unteren Abschnitts 10 kann daher eine Ausführungsform der Konsole 1 einmal mit ebenem Boden und ein anderes Mal mit einem geformten Boden ausgebildet sein. Wenn die Konsole 1 auf einer ebenen, mit Teppich versehenen Oberfläche aufliegen soll, kann die Außenoberfläche der Basis 3 mit kurzen, spitzen Klauen versehen sein, die sich in den Teppich eingraben, und eine Bewegung der Konsole 1 verhindern. Die Verwendung derartiger Reibungseinrichtungen kann jedoch nicht bei Sitzpolstern oder Leder- oder Vinylsitzbezügen wünschenswert sein. Es besteht das Risiko, dass die Klauen in sämtlichen Fällen die Sitze durchlöchern, und im Falle von Leder- oder Vinylsitzen können die Klauen beim Festhalten des Materials nicht besonders wirksam sein. Offensichtlich ist, wenn die Konsole eher auf dem Sitz des Kraftfahrzeuges als auf dem Boden verwendet werden soll, eine Unterseite, die so ausgeformt ist, dass sie die Getriebeabdeckung überspannt, keine wirksame Art und Weise, die Konsole 1 an ihrem Ort zu halten. Daher ist die Außenoberfläche der Basis 3 bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung eben und glatt. Bei dieser Ausführungsform wird das Problem, die Konsole 1 an ihrem Ort festzuhalten, dadurch gelöst, dass ein oder mehrere Schlitze 20 in der Konsole 1 vorgesehen werden, vorzugsweise in der Rückseite 5 oder der Basis 3. Die Schlitze 20 sollten vorzugsweise solche Abmessungen aufweisen, dass sie den Anschnallgurt bei üblichen Kraftfahrzeugen aufnehmen und mit ihm in Eingriff gelangen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind Schlitze 20 aus mehreren, nach oben weisenden Clips 21 in der Rückseite 5 gebildet. Bei einer anderen Ausführungsform sind Schlitze 20 aus mehreren, nach unten weisenden Clips 21 in der Rückseite 5 gebildet. Die Clips 21 weisen ein Ende auf, das geöffnet ist. Hierdurch kann der Anschnallgurtabschnitt des Anschnallgurtes in den Schlitzen 20 angeordnet werden, ohne dass die Schlitze 20 solche Abmessungen aufweisen müssen, um die typischerweise größeren Schloßbauteile des Anschnallgurtes aufzunehmen. Sobald sich der Anschnallgurt an seinem Ort befindet, kann er angezogen und geschlossen werden, wodurch die Konsole 1 festgelegt wird.
- Die Konsole 1 ist vorzugsweise mit einem Deckel 22 versehen. Der Deckel 22 weist eine obere Oberfläche 23 und eine untere Oberfläche 19 auf. Die obere Oberfläche 23 ist vorzugsweise mit einer gepolsterten Abdeckung 24 versehen. Der Deckel 22 weist solche Abmessungen auf, dass er über einen gewissen Anteil oder sämtliche Aufbewahrungsunterfächer 8 paßt, vorzugsweise durch Einschnappen über die Oberränder der Unterfächer 8. Die gepolsterte Abdeckung 24 der oberen Oberfläche 23 ist ebenfalls vorzugsweise mit solchen Abmessungen versehen, dass sie glatt in ein oder mehrere Unterfächer 8 paßt. Bei der bevorzugten Ausführungsform kann der Deckel 22 daher so an der rechten Seite der Konsole 1 befestigt werden, dass der Deckel 22 mit den Rändern der Unterfächer 8 zusammengeschnappt wird, oder kann der Deckel 22 so an der Konsole umgedreht befestigt werden, dass die gepolsterte Abdeckung 64 in ein Unterfach 8 eingeführt wird. Wenn beim Deckel 22 die Oberseite oben ist, erleichtert die gepolsterte Abdeckung 24 die Verwendung der Konsole 1 als Armstütze. Die untere Oberfläche 19 ist vorzugsweise im wesentlichen eben und glatt. Sie ist ebenfalls vorzugsweise mit einer Lippe 25 entlang zumindest eines Teils des Umfangs der unteren Oberfläche 19 versehen. Die Lippe 25 erleichtert den Eingriff des Deckels 22 mit den oberen Rändern der Unterfächer 8. Befindet sich der Deckel 22 umgedreht an seinem Ort, so erleichtert die Ebenheit der unteren Oberfläche 19 und der Lippe 25 den Einsatz des Deckels 22 als Lebensmitteltablett. Obwohl der Deckel 22 von der Ausrichtung mit der richtigen Seite nach oben in eine umgedrehte Ausrichtung durch eine gleitscharnierartige Anbringung am Rest der Konsole 1 umgedreht werden könnte, ist bei der bevorzugten Ausführungsform der Deckel 22 vollständig von dem Rest der Konsole 1 abnehmbar.
- Bei der ständig ansteigenden Anzahl benutzter elektronischer Geräte von Endverbrauchern besteht ein wachsendes Bedürfnis nach Zugang auf Stromsteckdosen. Für Leute, die viel Zeit im Kraftfahrzeug verbringen, ist der Zugriff auf Stromsteckdosen, während sie sich im Kraftfahrzeug befinden, wichtig. Die meisten Kraftfahrzeuge weisen jedoch nur eine Steckdose in Form einer Zigarettenanzündersteckdose auf, trotz der Tatsache, dass das elektrische System in den meisten Kraftfahrzeugen ausreichend viel Leistung und Stromstärke zur Verfügung stellen kann, um mehrere Steckdosen zu bedienen. Dies kann zu einer Konkurrenz zwischen Passagieren und ihren Geräten in Bezug auf die verfügbare Steckdose oder die verfügbaren Steckdosen im Kraftfahrzeug führen. Die Konsole 1 kann so ausgebildet werden, dass dieses Bedürfnis erfüllt wird, nämlich dadurch, dass sie mit mehreren Stromsteckdosen 26 versehen wird. Die Konsole 1 ist vorzugsweise mit einem Netzkabel 27 versehen, das einen Stecker 28 aufweist, der so ausgebildet ist, dass er in Eingriff mit der Zigarettenanzünderdose bzw. dem Stromversorgungsanschluß eines Kraftfahrzeugs gelangt. Das Netzkabel 27 ist elektrisch mit Steckdosen 26 in der Konsole 1 verbunden, vorzugsweise so, wie in Fig. 9 gezeigt. Bei der bevorzugten Ausführungsform sind die Stromsteckdosen 26 so ausgebildet, dass sie 12 Volt Gleichstrom liefern. Obwohl die Konsole 1 so ausgebildet werden kann, dass sie stärkere Verbraucher versorgt, ist die bevorzugte Ausführungsform so ausgebildet, dass sie insgesamt 10 Ampere bei sämtlichen Steckdosen 26 liefert.
- Bei der voranstehend geschilderten Ausführungsform liefern die Stromsteckdosen 26 Gleichstrom. Falls erwünscht, kann die Konsole 1 jedoch mit einem Leistungswechselrichter zum Umwandeln von Gleichstrom in Wechselstrom versehen sein, der die 12 Volt Gleichstrom in 120 Volt, 60 Hertz Wechselstrom oder 220 Volt, 50 Hertz Wechselstrom umwandelt, oder in andere Spannungs- und Frequenzwerte, falls dies gewünscht ist. Wenn die Konsole 1 mit einem Leistungswechselrichter versehen ist, können die Steckdosen 26 Gleichstrom oder Wechselstrom liefern, und Geräte versorgen, die Wechselstrom oder Gleichstrom benötigen. Selbstverständlich sollten die Steckdosen 26 so ausgebildet sein, dass der Typ der Steckdose zum Typ des Steckers paßt, der normalerweise bei jenem Strom (Gleichstrom oder Wechselstrom, 120 V, 220 V, usw.) eingesetzt wird, der geliefert werden soll.
- Andere Einsätze und Ausführungsformen der Erfindung werden Fachleuten auf diesem Gebiet auf Grundlage der voranstehenden Beschreibung und der Figuren auffallen, und sollen vom Umfang und Wesen der beigefügten Patentansprüche umfasst sein. FIGURENBESCHRIFTUNG Fig. 9:
INPUT 12 VDC:
Eingang, 12 Volt Gleichspannung
OUTPUT (SOCKET):
Ausgang (Steckdose)
Claims (31)
1. Organisationskonsole zur Verwendung im Insassenbereich
eines Kraftfahrzeugs, welche aufweist:
eine offene Oberseite entgegengesetzt zu einer Basis, eine Vorderseite entgegengesetzt zu einer Rückseite, und Seitenwände, welche die Oberseite mit der Basis und die Vorderseite mit der Rückseite verbinden, wobei die Vorderseite, die Rückseite, die Basis und die Seitenwände ein Aufbewahrungsfach ausbilden;
wobei die Konsole weiterhin zumindest einen Getränkehalter aufweist, der so ausgebildet ist, dass er Getränkebehälter haltert, und der Getränkehalter einen gebogenen Arm aufweist, der schwenkbar auf einer Achse im wesentlichen parallel zu der Vorderseite der Konsole verschwenkbar ist, und der Arm so ausgebildet ist, dass er zur Vorderseite hin bzw. von dieser weg verschwenkt wird, wodurch die Entfernung zwischen dem Arm und der Vorderseite geändert werden kann, und wodurch der Getränkehalter so ausgebildet werden kann, dass er Getränkebehälter unterschiedlicher Abmessungen haltert.
eine offene Oberseite entgegengesetzt zu einer Basis, eine Vorderseite entgegengesetzt zu einer Rückseite, und Seitenwände, welche die Oberseite mit der Basis und die Vorderseite mit der Rückseite verbinden, wobei die Vorderseite, die Rückseite, die Basis und die Seitenwände ein Aufbewahrungsfach ausbilden;
wobei die Konsole weiterhin zumindest einen Getränkehalter aufweist, der so ausgebildet ist, dass er Getränkebehälter haltert, und der Getränkehalter einen gebogenen Arm aufweist, der schwenkbar auf einer Achse im wesentlichen parallel zu der Vorderseite der Konsole verschwenkbar ist, und der Arm so ausgebildet ist, dass er zur Vorderseite hin bzw. von dieser weg verschwenkt wird, wodurch die Entfernung zwischen dem Arm und der Vorderseite geändert werden kann, und wodurch der Getränkehalter so ausgebildet werden kann, dass er Getränkebehälter unterschiedlicher Abmessungen haltert.
2. Konsole nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass der
Getränkehalter weiterhin eine bogenförmige Vertiefung in
der Vorderseite, ausgerichtet zu dem bogenförmigen Arm,
aufweist.
3. Konsole nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass eine
Verstärkungsrippe vorgesehen ist, die im wesentlichen
senkrecht von der Vorderseite ausgeht, und so angeordnet
ist, dass sich der Getränkehalter zwischen der
Verstärkungsrippe und der Oberseite befindet, wodurch
die Verstärkungsrippe den Getränkebehälter abstützen
kann, wenn der Getränkebehälter in dem Getränkehalter
angeordnet ist.
4. Konsole nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass der
bogenförmige Arm so ausgebildet ist, dass er in eine
gewünschte Position verschwenkt wird, und dann lösbar an
seinem Ort verriegelt wird.
5. Konsole nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass mehrere
Schlitze vorgesehen sind, die zur Aufnahme eines
Kraftfahrzeug-Anschnallgurtes ausgebildet sind, wodurch
die Konsole durch Anbringen der Konsole an dem
Anschnallgurt befestigt werden kann.
6. Konsole nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch einen Deckel, der so
ausgebildet ist, dass er über zumindest einen Teil des
Aufbewahrungsfaches paßt.
7. Konsole nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel
eine obere Seite und eine untere Seite aufweist, und der
Deckel so ausgebildet ist, in Eingriff mit der Konsole
zu gelangen, ob nun seine untere Seite der Oberseite der
Konsole gegenüberliegt, oder seine obere Seite der
Oberseite der Konsole gegenüberliegt.
8. Konsole nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass die obere
Seite des Deckels gepolstert ist, wodurch die Konsole so
ausgebildet ist, dass sie als Armstütze dient, wenn sich
der Deckel an seinem Ort befindet, und die obere Seite
weg von der Oberseite der Konsole weist.
9. Konsole nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass die untere
Seite des Deckels so ausgebildet ist, dass sie als
Lebensmitteltablett dient, wenn sich der Deckel an
seinem Ort befindet, und seine untere Seite weg von der
Oberseite der Konsole zeigt.
10. Konsole nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass das
Aufbewahrungsfach in mehrere Unterfächer unterteilt ist.
11. Konsole nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, dass zumindest
eines der Unterfächer so ausgebildet ist, dass es
Compaktdisketten-Gehäuse festhält.
12. Konsole nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, dass zumindest
eines der Unterfächer so ausgebildet ist, dass es
Kassettengehäuse festhält.
13. Konsole nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Konsole
einen oberen Abschnitt und einen abnehmbaren, unteren
Abschnitt aufweist, wobei der obere Abschnitt und der
untere Abschnitt zwischen sich einen verborgenen
Aufbewahrungsraum bilden.
14. Konsole nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch zumindest eine
elektrische Steckdose, ein Netzkabel, das ein
Steckerende aufweist, das so ausgebildet ist, dass es
betriebsmäßig mit einer Stromquelle von 12 Volt
Gleichstrom in Eingriff bringbar ist, und durch eine
Schaltung, die so ausgebildet ist, dass sie
betriebsmäßig das Netzkabel mit der Steckdose verbindet.
15. Konsole nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, dass mehrere
Steckdosen vorgesehen sind.
16. Konsole nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Schaltung einen Leistungswechselrichter aufweist, der so
ausgebildet ist, dass er Wechselstrom für zumindest eine
der Steckdosen zur Verfügung stellt.
17. Konsole nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Schaltung einen Leistungswechselrichter aufweist, der so
ausgebildet ist, dass er Wechselstrom für zumindest eine
der Steckdosen zur Verfügung stellt.
18. Konsole nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Stromquelle eine Kraftfahrzeug-Zigarettenanzünder-
Steckdose ist.
19. Organisationskonsole zur Verwendung im Insassenbereich
eines Kraftfahrzeugs, welche aufweist:
eine offene Oberseite entgegengesetzt zu einer Basis, eine Vorderseite entgegengesetzt zu einer Rückseite, und Seitenwände, welche die Oberseite mit der Basis und die Vorderseite mit der Rückseite verbinden, wobei die Vorderseite, die Rückseite, die Basis und die Seitenwände ein Aufbewahrungsfach ausbilden,
wobei die Konsole weiterhin zumindest eine elektrische Steckdose aufweist, ein Netzkabel, das ein Steckerende aufweist, das so ausgebildet ist, dass es betriebsmäßig mit einer Stromversorgungsquelle von 12 Volt Gleichstrom in Eingriff bringbar ist, und eine Schaltung, die so ausgebildet ist, dass sie betriebsmäßig das Netzkabel mit der Steckdose verbindet.
eine offene Oberseite entgegengesetzt zu einer Basis, eine Vorderseite entgegengesetzt zu einer Rückseite, und Seitenwände, welche die Oberseite mit der Basis und die Vorderseite mit der Rückseite verbinden, wobei die Vorderseite, die Rückseite, die Basis und die Seitenwände ein Aufbewahrungsfach ausbilden,
wobei die Konsole weiterhin zumindest eine elektrische Steckdose aufweist, ein Netzkabel, das ein Steckerende aufweist, das so ausgebildet ist, dass es betriebsmäßig mit einer Stromversorgungsquelle von 12 Volt Gleichstrom in Eingriff bringbar ist, und eine Schaltung, die so ausgebildet ist, dass sie betriebsmäßig das Netzkabel mit der Steckdose verbindet.
20. Konsole nach Anspruch 19,
gekennzeichnet durch mehrere Steckdosen.
21. Konsole nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Schaltung einen Leistungswechselrichter aufweist, der so
ausgebildet ist, dass er für zumindest eine der
Steckdosen Wechselstrom zur Verfügung stellt.
22. Konsole nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Schaltung einen Leistungswechselrichter aufweist, der so
ausgebildet ist, dass er Wechselstrom für zumindest eine
der Steckdosen zur Verfügung stellt.
23. Konsole nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Stromquelle eine Kraftfahrzeug-Zigarettenanzünder-
Steckdose ist.
24. Konsole nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, dass die Konsole
weiterhin zumindest einen Getränkehalter aufweist, der
so ausgebildet ist, dass er Getränkebehälter haltert,
wobei der Getränkehalter einen bogenförmigen Arm
aufweist, der schwenkbar auf einer Achse im wesentlichen
parallel zur Vorderseite der Konsole angebracht ist,
wobei der Arm so ausgebildet ist, dass er sich zur
Vorderseite hin und von dieser weg verschwenkt, wodurch
die Entfernung zwischen dem Arm und der Vorderseite
geändert werden kann, und wodurch der Getränkehalter so
ausgebildet werden kann, dass er Getränkebehälter
unterschiedlicher Abmessungen haltert.
25. Konsole nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, dass der
Getränkehalter weiterhin eine bogenförmige Vertiefung in
der Vorderseite, ausgerichtet mit dem bogenförmigen Arm,
aufweist.
26. Konsole nach Anspruch 25,
gekennzeichnet durch eine
Verstärkungsrippe, die im wesentlichen senkrecht von der
Vorderseite ausgeht, und so angeordnet ist, dass sich
der Getränkebehälter zwischen der Verstärkungsrippe und
der Oberseite befindet, wodurch die Verstärkungsrippe
einen Getränkebehälter abstützen kann, wenn der
Getränkebehälter in dem Getränkehalter angeordnet ist.
27. Konsole nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, dass mehrere
Schlitze vorgesehen sind, die so ausgebildet sind, dass
sie einen Kraftfahrzeug-Anschnallgurt aufnehmen, wodurch
die Konsole durch Anbringen der Konsole an einem
Anschnallgurt befestigt werden kann.
28. Konsole nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet, dass die Konsole
weiterhin einen oberen Abschnitt und einen abnehmbaren,
unteren Abschnitt aufweist, und der obere Abschnitt und
der untere Abschnitt zwischen sich einen verborgenen
Aufbewahrungsraum ausbilden.
29. Konsole nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, dass die Konsole
weiterhin einen oberen Abschnitt und einen abnehmbaren,
unteren Abschnitt aufweist, und dass der obere Abschnitt
und der untere Abschnitt zwischen sich einen verborgenen
Aufbewahrungsraum ausbilden.
30. Konsole nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, dass die Konsole
weiterhin einen oberen Abschnitt und einen abnehmbaren,
unteren Abschnitt aufweist, wobei der obere Abschnitt
und der untere Abschnitt zwischen sich einen verborgenen
Aufbewahrungsraum ausbilden.
31. Konsole nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, dass mehrere
Schlitze vorgesehen sind, die so ausgebildet sind, dass
sie einen Kraftfahrzeug-Anschnallgurt aufnehmen, wodurch
die Konsole durch Anbringung der Konsole an einem
Anschnallgurt befestigt werden kann.
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