DE20112066U1 - Sitzanordnung - Google Patents
SitzanordnungInfo
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Description
Johnson Controls GmbH
Industriestraße 20-30, 51399 Burscheid
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sitzanordnung, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit einem im wesentlichen horizontalen Sitzflächenteil, bestehend aus einem Basisteil und einem Polsterteil, das um eine Schwenkachse schwenkbar gelagert ist, so daß das Polsterteil als Klappdeckel ausgebildet ist, der gemeinsam mit dem Basisteil einen Aufnahmeraum im Basisteil bildet.
Eine Sitzanordnung der genannten Art beschreibt beispielsweise die GB 2 316 608 A. Das Polsterteil ist bei diesem bekannten Sitz schwenkbar und als Deckel ausgebildet. In der senkrechten Position des Polsterteils wird ein Aufnahmeraum im Basisteil zugänglich, wobei das Polsterteil durch einen Sperrhakenmechanismus an dem Basisteil befestigt ist. Vorzugsweise gibt es ein Artikelaufnahmeteil im Aufnahmeraum des Basisteils in Form eines offenen Einsatzteils, das herausnehmbar ist.
In diesem Aufnahmeraum des Basisteils können jedoch nur relativ kleine Gegenstände lose untergebracht werden, so daß im geöffneten Zustand ein sicherer Halt der ablegten oder abgestellten Gegenstände nicht vorhanden ist, insbesondere ist eine sichere Unterbringung von elektrischen/elektronischen Geräten nicht möglich.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs beschriebene Sitzanordnung derart zu verbessern, daß ohne Verringerung des vorhandenen Stauraums zusätzlich eine sichere Unterbringung von Geräten aller Art, insbesondere von elektrischen/elektronischen Geräten, bei leichter Montage und guter Bedienbarkeit gegeben ist.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß das Polsterteil auf seiner dem Basisteil zugewandten Seite einen zusätzlichen Aufnahmeraum derart aufweist, daß dieser im geöffneten Zustand des Polsterteils zugänglich ist.
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Der Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß eine konstruktiv einfache und preisgünstige Sitzanordnung geschaffen wird, bei dem das Polsterteil als Klappdeckel mit Aufnahmeraum ausgebildet ist. Es können Gegenstände in dem Aufnahmeraum des Basisteils verstaut werden, insbesondere wird in der aufgeklappten Stellung der Aufnahmeraum im Polsterteil frei zugänglich, in den zum Beispiel elektrische Geräte eingeschoben werden können. Hierzu ist es von Vorteil, wenn der Aufnahmeraum zweiseitig offen ist und an drei Seiten durch zwei senkrecht zur Schwenkachse befindliche Seitenwandungen und eine parallel zur Schwenkachse verlaufende Stirnwandung begrenzt ist. Insbesondere können über eine Schiebeführung elektrische Geräte kraft- und/oder formschlüssig befestigt werden, wobei die Schiebeführungen in den Seitenwandungen ausgebildet sind.
Vorteilhafterweise wird der Klappdeckel durch Verriegelungselemente in einer aufgeklappten Stellung gehalten, so daß ein unbeabsichtigtes Umklappen des Polsterteils in die horizontale Position infolge einer starken Beschleunigung beziehungsweise eines starken Bremsens vermieden wird. Zum Schließen des Polsterteils werden die Verriegelungselemente von Hand gelöst.
Vorzugsweise läßt sich die erfindungsgemäße Sitzanordnung als Teil einer Rücksitzbank mit drei Sitzplätzen ausführen, wobei die beschriebene Sitzanordnung den mittleren Sitz bildet. Werden maximal zwei der drei Plätze der Rücksitzbank belegt, dann läßt sich das Polsterteil in eine vertikale Position klappen, und der Aufnahmeraum befindet sich im Blickfeld einer auf der Rücksitzbank befindlichen Person. Diese Ausführung bietet einen hohen Komfort durch eine gute visuelle Wahrnehmbarkeit und eine ergonomische Benutzung zum Beispiel der elektrischen Geräte.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale und Vorteile der Erfindung sind in der Beschreibung und in den Unteransprüchen enthalten.
Anhand eines bevorzugten, in der beiliegenden Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles wird die Erfindung näher erläutert. Dabei zeigt die einzige Figur eine Perspektivansicht auf eine erfindungsgemäße Sitzanordnung im aufgeklappten Zustand.
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Wie aus der Figur ersichtlich, besteht eine erfindungsgemäße Sitzanordnung aus einem im wesentlichen horizontalen Sitzflächenteil 1 und einer Rückenlehne 2.
Das Sitzflächenteil 1 besteht aus einem Basisteil 3 und einem Polsterteil 4. Das Polsterteil 4 ist um eine, an einer vorderen Sitzkante 5 des Basisteils 3 angeordneten Schwenkachse 6 schwenkbar gelagert. Das Basisteil 3 weist einen Innenraum auf, der als Aufnahmefach 7 ausgebildet ist, dessen obere Begrenzung das Polsterteil 4 als Deckel bildet.
In dem Polsterteil 4 befindet sich ein nach zwei Seiten offenes Aufnahmefach 8, das dreiseitig durch zwei senkrecht zur Schwenkachse 6 angeordnete Seitenwandungen 9 und durch eine parallel zur Schwenkachse 6 befindlichen Stirnwandung 10 umfaßt wird. Zum Befestigen von insbesondere elektrischen Geräten in dem Polsterteil 4 sind in den Seitenwandungen 9 Haltemittel 11 in Form von Schiebeführungen 12 integriert, die auch eventuell durch zusätzliche Rastmittel ergänzt werden können. Die Stirnwandung 10 dient als Auflagefläche 13. Erfindungsgemäß wird eine kraft- und/oder formschlüssige Verbindung zwischen dem Polsterteil 4 und einem eingeschobenem Gerät gewährleistet, wobei der Einschub leicht, von der offenen, der Stirnwandung 10 gegenüberliegenden Seite, erfolgen kann.
In dem aufgeklappten Zustand des Polsterteils 4 sind in dem Aufnahmeraum 8 verwahrte Geräte von einem benachbarten Sitzplatz aus sehr gut bedienbar und sichtbar.
Die Schiebeführung 12 kann als eine Nut ausgeführt sein, in die eine Führung in Form einer Nutfeder eingreift, die an einem einzuschiebenden Gerät vorhanden ist
Vorteilhafterweise hat der Benutzer beide Hände frei, da das elektrische Gerät sich fest in der Schiebeführung 12 des Polsterteils 4 befindet.
Der Aufnahmeraum 7 besitzt elektrische Anschlüsse 14 für den Betrieb elektrischer Geräte, die insbesondere in einer im Basisteil 3 befindlichen Konsole 15 angeordnet sind.
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Eventuell kann die Konsole 15 durch einen schwenkbaren Deckel abdeckt werden, der mindestens zwei Durchbrüche besitzt, wobei die Kabel durch die Durchbrüche durchgeführt werden können.
Um eine gute visuelle Wahrnehmbarkeit zu gewährleisten, ist es notwendig, daß das Basisteil 3 und das Polsterteil 4 einen Öffnungswinkel &agr; größer als 90° bilden.
Durch Verriegelungselemente 16 wird der geöffnete Zustand des Polsterteils 4 fixiert, so daß ein unbeabsichtigtes Umklappen des Polsterteils 4 in die horizontale Lage zum Beispiel in Folge einer starken Beschleunigung beziehungsweise eines starken Bremsens verhindert wird. Zum Schließen des Polsterteils 4 werden die Verriegelungselemente 16 von Hand gelöst.
Das Polsterteil 4 besteht aus einer Polsterauflage 17 und einem stabilen Grundkörper 18. Die Polsterauflage 17 setzt sich vorzugsweise aus einem Schaumgrundkörper 19 und einer textlien Abschlußlage 20, die dekorative Zwecke erfüllt, zusammen. Wird dagegen die Sitzanordnung nur als Notsitz benutzt, dann kann die Polsterauflage 17 nur aus einem Integralschaum bestehen, der aus optischen Gründen an den Sichtflächen geschlossenzellig und genarbt ausgeprägt ist. Der Grundkörper 18 ist vorteilhafterweise ein Kunststoff-Formteil.
Vorzugsweise sind in dem Aufnahmefach 7 im Basisteil 3 zusätzliche Halterungen 21 für sonstige Gegenstände integriert, insbesondere für Getränkebehälter, deren Form an die Standardbehälter wie zum Beispiel Einweg-Getränkedosen und Einweg-Getränkeflaschen angepaßt wird.
Das Basisteil 3 besitzt zwei Seitenwandungen 22, deren Auflagefläche 23 bogenlinienförmig geformt ist. Im Bereich der Halterungen 21 ist die Seitenwandung 22 konkav ausgebildet und besitzt die geringste Höhe senkrecht zur Bodenplatte 24. Dadurch wird eine leichte Entnahme der in den Halterungen 21 untergebrachten Gegenstände möglich. Im Bereich der Konsole 15 dagegen besitzt die Seitenwandung 22 die größte Höhe senkrecht zur Bodenplatte 24, dadurch wird ermöglicht, daß die Konsole 15 einen großen Aufnahmeraum aufweisen kann.
Ein Absatz 25 des Polsterteils 4 besitzt eine Auflagefläche 26, die in Negativform zur Auflagefläche 23 ausgebildet ist. Im geschlossenen Zustand des Polsterteils 4 liegt die Auflagefläche 26 des Polsterteil 4 vollständig auf der Auflagefläche 23 der Seitenwandungen 22 des Basisteils 3 auf.
Vorteilhafterweise verfügt das Basisteil 3 und das Polsterteil 4 über kraftschlüssige Haltemittel 27 in Form einer Schnappverbindung, so daß ein unbeabsichtigtes öffnen des Polsterteils 4 vermieden wird. Die Schnappverbindung könnte als Federhaken mit einer Rastnase ausgebildet sein, der in eine Rastaufnahme eingreift, die einen Hinterschnitt als Raste besitzt. Das Basisteil 3 verfügt über eine Öffnung 28, wodurch es möglich wird, die Verrastung von Hand zu lösen.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen.
Claims (11)
1. Sitzanordnung, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit einem im wesentlichen horizontalen Sitzflächenteil (1), bestehend aus einem Basisteil (3) und einem Polsterteil (4), das um eine Schwenkachse (6) schwenkbar gelagert ist, so daß das Polsterteil (4) als Klappdeckel ausgebildet ist, der gemeinsam mit dem Basisteil (3) einen Aufnahmeraum (7) im Basisteil (3) bildet, dadurch gekennzeichnet, daß das Polsterteil (4) auf seiner dem Basisteil (3) zugewandten Seite einen zusätzlichen Aufnahmeraum (8) derart aufweist, daß dieser im geöffneten Zustand des Polsterteils (4) zugänglich ist.
2. Sitzanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeraum (8) zweiseitig offen ist und an drei Seiten durch zwei senkrecht zur Schwenkachse (6) befindliche Seitenwandungen (9) und eine parallel zur Schwenkachse (6) befindliche Stirnwandung (10) begrenzt wird.
3. Sitzanordnung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeraum (8) auf der, der Stirnwandung (10) gegenüberliegenden Seite oben offen ist und in den Seitenwandungen (9) Schiebeführungen (12) zur kraft- und/oder formschlüssigen Aufnahme von Geräten besitzt.
4. Sitzanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Aufnahmeraum (7) des Basisteils (3) elektrische Anschlüsse (14) für den Betrieb elektrischer Geräte angeordnet sind.
5. Sitzanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die für den Betrieb elektrischer Geräte befindlichen Anschlüsse (14) in einer im Aufnahmeraum (7) des Basisteils (3) befindlichen Konsole (15) angeordnet sind.
6. Sitzanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisteil (3) und das Polsterteil (4) einen Öffnungswinkel (α) größer als 90° bilden.
7. Sitzanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der geöffnete Zustand des Polsterteils (4) mit Verriegelungselementen (16) lösbar festgelegt wird.
8. Sitzanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Polsterteil (4) aus einer Polsterauflage (17) und einem stabilen Grundträger (18) besteht.
9. Sitzanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich in dem Aufnahmeraum (7) des Basisteils (3) Halterungen (21) für sonstige Gegenstände, insbesondere für Getränkebehälter, befinden.
10. Sitzanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (22) des Aufnahmefachs (7) im Basisteil (3) die geringste Höhe senkrecht zur Bodenplatte (24) im Bereich der Halterungen (21) und die größte Höhe senkrecht zur Bodenplatte (24) im Bereich der Konsole (15) haben.
11. Sitzanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Polsterteil (4) und an dem Basisteil (3) kraftschlüssige Haltemittel (27) in Form einer Schnappverbindung vorhanden sind.
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Legal Events
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Effective date: 20030116 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20041028 |
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