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DE10005712A1 - Multifunktionsbox für ein Fahrzeug - Google Patents

Multifunktionsbox für ein Fahrzeug

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Publication number
DE10005712A1
DE10005712A1 DE10005712A DE10005712A DE10005712A1 DE 10005712 A1 DE10005712 A1 DE 10005712A1 DE 10005712 A DE10005712 A DE 10005712A DE 10005712 A DE10005712 A DE 10005712A DE 10005712 A1 DE10005712 A1 DE 10005712A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lamp
container element
vehicle
recess
removable
Prior art date
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Ceased
Application number
DE10005712A
Other languages
English (en)
Inventor
Mauricio Santos
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
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Publication date
Application filed by Volkswagen AG filed Critical Volkswagen AG
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Publication of DE10005712A1 publication Critical patent/DE10005712A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R11/00Arrangements for holding or mounting articles, not otherwise provided for
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q3/00Arrangement of lighting devices for vehicle interiors; Lighting devices specially adapted for vehicle interiors
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    • B60R7/04Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps in driver or passenger space, e.g. using racks

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Arrangements Of Lighting Devices For Vehicle Interiors, Mounting And Supporting Thereof, Circuits Therefore (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Multifunktionsbox (1) für ein Fahrzeug mit einem einteiligen oder mehrteiligen Behälterelement (3, 5) zur Aufnahme von Funktionsteilen, wobei im Behälterelement (3, 5) wenigstens eine mit der Stromversorgung des Fahrzeugs verbundene elektrische Steckbuchse zum Anschluß elektrischer Funktionselemente vorgesehen ist. Erfindungsgemäß ist eine abnehmbare Leuchte (12) mit wenigstens einem wiederaufladbaren Akku und einer Ladestation in eine Ausnehmung (11) des Behälterelements (3, 5) einsetzbar. Dazu ist im Bereich der Ausnehmung (11) eine elektrische Steckbuchse vorgesehen, an der die eingesetzte Leuchte (12) mit elektrischen Steckkontakten zur Aufladung des Akkus lösbar eingesteckt ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Multifunktionsbox für ein Fahrzeug, insbesondere eine abnehmbare Mittelarmkonsole als Multifunktionskonsole für eine Fondsitzbank nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine bekannte, gattungsgemäße Mittelarmkonsole als Multifunktionskonsole (Bezeichnung: Travelboy; Hersteller: Quattro GmbH) ist zum Einbau als Zusatzteil auf dem Mittelplatz der Fondsitzbank von Personenkraftwagen vorgesehen. Der Grundaufbau dieser Mittelarmkonsole ist etwa L-förmig, wobei ein L-Schenkel als Aufnahmefach vor der Fondsitzbank auf einen Fahrzeugmitteltunnel aufsetzbar ist und der andere L-Schenkel als Aufnahmefach und als Mittelarmlehne auf dem Mittelplatz der Fondsitzbank aufliegt. Die Befestigung dieser Mittelarmkonsole erfolgt sowohl durch das Aufsetzen auf den Fahrzeugmitteltunnel und durch Einstecken von zwei Führungslaschen in Spalte seitlich der fahrzeugseitig vorhandenen Mittelarmlehne sowie durch eine Verzurrung mit einem Beckengurt des mittleren Fondsitzplatzes. Der Beckengurt wird dabei durch sitzflächenseitige Gurtführungen der Mittelarmkonsole gezogen, in dem zum Beckengurt zugehörigen Gurtschloß eingerastet und gestrafft. Zur Anpassung an individuelle Benutzererfordernisse enthält eine solche Multifunktionskonsole eine Aufteilung in unterschiedliche Fächer, die schubladenartig herausziehbar oder durch Klappdeckel abdeckbar sind.
Zudem ist eine solche bekannte Multifunktionskonsole elektrifizierbar, wobei in einem Behälterelement eine mit der Stromversorgung des Fahrzeugs verbundene, elektrische Steckbuchse zum Anschluß externer elektrischer Funktionselemente, beispielsweise eines tragbaren, elektrischen Rechners enthalten ist. Beleuchtungsfunktionen sind hier nicht vorgesehen.
Zudem sind Beleuchtungseinrichtungen für Fahrzeuginnenräume mit abnehmbaren, wiederaufladbaren Handleuchten bekannt, die jeweils in einer elektrifizierten Halterung aufgenommen sind und die für eine Verwendung als Handleuchte mit einem Akku und einer Ladestation ausgerüstet sind.
Dazu ist es bekannt, in Schubladenelemente die an sich zur Aufnahme von Tonbandkassetten vorgesehen sind, anstelle einer Tonbandkassette eine wiederaufladbare Handleuchte einzulegen (DE 37 12 530 A1). Eine solche Handleuchte kann nur verwendet werden, wenn ein Schubladenelement für eine Tonbandkassette im Fahrzeug eingebaut ist. Zudem muß ein solches Schubladenelement nachträglich elektrifiziert werden und mit geeigneten Steckanschlüssen für einen Aufladevorgang ausgerüstet werden.
Weiter ist eine Halterung als wannen- oder schalenförmiges Gehäuse mit einem darin herausschwenkbar gelagerten Kassettenfach für eine Handleuchte mit einem Make-up- Spiegel bekannt (DE 37 27 346 A1). Diese Halterung mit einem herausschwenkbaren Kassettenfach ist aufwendig gestaltet. Für einen flächenbündigen Einbau der Halterung ist es erforderlich, daß von vorneherein entsprechende Einsenkungen oder Ausnehmungen in Innenverkleidungsteilen, beispielsweise dem Dachhimmel eines Fahrzeugs, vorgesehen sind. Es handelt sich somit hier um ein Serienteil, daß von vorneherein bei der Gestaltung der Innenraumverkleidung eines Fahrzeugs berücksichtigt werden muß und das für einen nachträglichen Einbau nicht geeignet ist.
Für eine ähnliche Anordnung wurde bereits vorgeschlagen, die übliche Beleuchtungseinrichtung für einen Fahrzeuginnenraum als abnehmbare Handleuchte auszubilden (DE-GM 71 07 432). Eine solche Leuchtenausbildung ist ebenfalls als Serienteil bei der Fahrzeugmontage einzubauen und für einen nachträglichen Einbau nicht geeignet. Da es sich hier lediglich um die normale Innenraumleuchte handelt, ergibt sich damit keine Verbesserung bei der Innenraumausleuchtung.
Es ist auch bekannt, in ein im Fahrzeug vorhandenes Aschenbecherfach anstelle des Aschenbechers eine entsprechend geformte Handleuchte einzustecken und eine dort ggf. vorhandene Elektrifizierung als Ladeanschluß zu nützen (US-PS 5 645 314; DE 38 31 390 A1). Hierbei wird die Funktionsvielfalt im Sinne einer Multifunktion nicht erhöht, da lediglich die Aschenbecherfunktion durch die Leuchtenfunktion ersetzt ist.
Weiter wurde bereits eine automatisch nachladbare Pannenleuchte vorgeschlagen (DE 195 07 182 A1), die an einer nachträglich über eine Kabelverbindung in einem Kofferraum installierbare Ladestation aufladbar ist. Eine Verwendung einer solchen Pannenleuchte im Fahrzeuginnenraum ist nicht vorgesehen.
Aufgabe der Erfindung ist es demgegenüber die Funktionsvielfalt einer gattungsgemäßen Multifunktionsbox weiter zu vergrößern.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Gemäß Anspruch 1 ist eine abnehmbare Leuchte mit wenigstens einem wiederaufladbaren Akku und einer Ladestation in eine Ausnehmung des Behälterelements einsetzbar. Im Bereich der Ausnehmung ist eine elektrische Steckbuchse vorgesehen, an der die eingesetzte Leuchte mit elektrischen Steckkontakten zur Aufladung der Akkus lösbar eingesteckt ist.
Damit ist eine gattungsgemäße Multifunktionsbox um eine Leuchtenfunktion erweitert, wobei die Leuchtenfunktion je nach Leuchtenausführung unterschiedlich gestaltet sein kann:
In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Leuchte eine Lichtaustrittfläche auf, die im eingesetzten Zustand ein Bestandteil der Ausnehmungsinnenfläche und damit der Innenfläche des Behälterelements ist. Zudem ist an der Leuchte ein Ein/Aus-Schalter und/oder ein Dimmer für das Leuchtmittel so angeordnet, daß dieser bei in die Ausnehmung eingesetzter Leuchte von außen zugänglich ist. Somit kann bei eingesetzter Leuchte eine Behälterinnenbeleuchtung bequem von außen eingeschaltet werden. Dies ist besonders bei Nachtfahrten vorteilhaft, da die übliche Fahrzeuginnenbeleuchtung tiefe Fächer der Multifunktionsbox nicht ausreichend ausleuchten kann. Bei einer abgenommenen Leuchte kann diese als Handleuchte verwendet werden.
Zusätzlich oder anstelle der Funktion für eine Behälterinnenbeleuchtung wird in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, die Leuchte mit einer Lichtaustrittsfläche auszurüsten, die im eingesetzten Zustand in den Fahrzeuginnenraum weist. Auch hier wird ein Schalter und/oder ein Dimmer für ein zugeordnetes Leuchtmittel von außen zugänglich angeordnet. Bei eingesetzter Leuchte kann damit eine zusätzliche Fahrzeuginnenbeleuchtung eingeschaltet werden, die bei Nachtfahrten beispielsweise die Benutzung von in der Multifunktionsbox mitgeführten Funktionsteilen ermöglicht oder verbessert. Eine Behälterinnenbeleuchtung und eine Fahrzeuginnenbeleuchtung können hier mit einem Leuchtmittel gemeinsam oder bei getrennten Leuchtmitteln auch einzeln schaltbar ausgeführt sein. Bei abgenommener Leuchte können eine oder beide Lichtaustrittflächen in einer Handleuchtfunktion benutzt werden. Zusätzlich oder anstelle einer Innenraumbeleuchtungsfunktion kann auch ein Leuchtkopf entsprechend einer üblichen Taschenlampe ggf. mit einstellbarem Fokus integriert sein, so daß bei abgenommener Leuchte auch eine übliche Taschenlampenfunktion mit gebündeltem Licht erhalten werden kann. Zudem ist in die Leuchte eine Blinkfunktion integrierbar, so daß die Leuchte auch als abnehmbare Warnleuchte einsetzbar ist.
Die Leuchte läßt sich bei gutem Design mit einfacher Mechanik in den Wandaufbau der Multifunktionsbox integrieren. Dazu kann die in die Ausnehmung eingesetzte Leuchte flächenbündig als Wandbereich des Behälterelements ausgeführt sein und bildet dabei ein abnehmbares Wandbestandteil. Da die Leuchte in der Regel an der Multifunktionsbox verbleiben soll und nur kurzzeitig als Handleuchte verwendet wird, stellt die Behälteröffnung bei abgenommener Leuchte keinen Nachteil dar, insbesondere dann, wenn vorzugsweise die Ausnehmung in einem oberen Behälterbereich liegt.
Als Lage für die Ausnehmung wird bei einer L-förmig ausgebildeten Mittelarmkonsole vorzugsweise die L-Ecke verwendet, wobei ein vertikales L-Schenkelfach vor der Fondsitzbank auf einen Fahrzeugmitteltunnel aufsetzbar und das andere, horizontale L- Schenkelfach auf dem Mittelplatz der Fondsitzbank auflegbar ist. Mit einer solchen Anordnung der Ausnehmung und damit der Leuchte wird bei gutem Design eine zweckmäßige Anordnung für die Funktion als Behälterinnenbeleuchtung und/oder als Fahrzeuginnenbeleuchtung erreicht.
Zweckmäßig wird an der Leuchte eine Halteschlaufe angebracht, die als Sicherung beim Tragen als Handleuchte und ggf. zur Halterung in der Ausnehmung herangezogen werden kann.
Anhand einer Zeichnung wird die Erfindung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische, perspektivische Darstellung einer in einem Fahrzeug angeordneten Multifunktionsbox mit in den Wandaufbau der Multifunktionsbox eingesetzter, abnehmbarer Leuchte, und
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines Teils einer Multifunktionsbox mit einer nicht eingesteckten Leuchte.
In der Fig. 1 ist eine auf einem Mittelplatz einer Fondsitzbank 2 angeordnete Multifunktionsbox 1 schematisch dargestellt. Diese Multifunktionsbox 1 ist als Mittelarmkonsole in etwa L-förmig ausgebildet. Ein vertikales L-Schenkel- Behälterelement 3 der L-förmigen Multifunktionsbox 1 ist als Aufnahmefach vor der Fondsitzbank 2 auf einen Fahrzeugmitteltunnel 4 aufgesetzt. Ein zweites, horizontales L- Schenkel-Behälterelement 5, das ebenfalls als Aufnahmefach ausgebildet ist, liegt als Mittelarmlehne auf dem Mittelplatz der Fonsitzbank 2 auf.
Wie dies in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist, weist die Multifunktionsbox im Bereich des L- Schenkel-Behälterelements 3 ein herausklappbares Flaschenfach 6 und im Übergangsbereich des vertikalen L-Schenkel-Behälterelements 3 zum horizontalen L- Schenkel-Behälterelement 5 ein Staufach 7 für kleinere Utensilien auf. Weiter weist die Multifunktionsbox 1, wie dies in der Fig. 1 schematisch gezeigt ist, im oberen Bereich bzw. im Seitenbereich des horizontalen L-Schenkel-Behälterelements 5 weitere Staufächer 8, 9 auf. Diese Staufächer 7 bis 9 können z. B. durch Klappdeckel abdeckbar sein oder auch schubladenartig herausziehbar sein.
In der L-Ecke 10 im Bereich des Übergangs des vertikalen L-Schenkel-Behälterelements 3 zum horizontalen L-Schenkel-Behälterelements 5 ist im Bereich des horizontalen L- Schenkel-Behälterelements 5 eine Ausnehmung 11 vorgesehen. In diese Ausnehmung 11 ist eine abnehmbare Leuchte 12, die einen wiederaufladbaren Akku und eine Ladestation umfaßt, einsetzbar. Zur Aufladung des Akkus ist ferner im Bereich der Ausnehmung 11 eine elektrische Steckbuchse angeordnet, an der die Leuchte 12 im eingesetzten Zustand mit elektrischen Steckkontakten lösbar eingesteckt ist.
Die Leuchte 12 ist, wie dies aus der Fig. 1 ersichtlich ist, formschlüssig und flächenbündig in die Ausnehmung 11 der Multifunktionsbox 1 einsetzbar, so daß die Leuchte 12 mit ihrer Außenfläche einen Wandbereich der Multifunktionsbox 1 bildet.
Die Leuchte 12 weist eine erste Lichtaustrittsfläche 13 auf, die im in der Fig. 1 dargestellten eingesetzten Zustand der Leuchte einen Bestandteil der Ausnehmungsinnenfläche bildet und damit in das Innere der Multifunktionsbox 1 gerichtet ist. Dadurch können auch durch die übliche Fahrzeuginnenbeleuchtung nicht ausreichend ausleuchtbare Fächer der Multifunktionsbox 1 gut ausgeleuchtet werden. Ferner weist die Leuchte 12 an der der ersten Lichtaustrittsfläche gegenüberliegenden Seite eine zweite Lichtaustrittsfläche 14 auf, die im eingesetzten Zustand der Leuchte in den Fahrzeuginnenraum weist. Damit kann z. B. bei Nachtfahrten die Benutzung von in der Multifunktionsbox mitgeführten Funktionsteilen ermöglicht oder verbessert werden.
Wie dies aus der Fig. 2 ersichtlich ist, ist im Bereich unterhalb der zweiten Lichtaustrittsfläche 14 ein Ein/Aus-Schalter 15 für das Leuchtmittel der ersten Lichtaustrittsfläche 13 und ein Ein/Aus-Schalter 16 für das Leuchtmittel der zweiten Lichtaustrittsfläche 14 angeordnet. Dadurch ist die Innenbeleuchtung der Multifunktionsbox 1 sowie die zusätzliche Fahrzeuginnenbeleuchtung bequem von außen zugänglich mit jeweils getrennten Leuchtmitteln einzeln schaltbar ausgeführt.
In einer alternativen Ausführungsform kann die Leuchte 12 auch nur mit einem Leuchtmittel ausgestattet sein, das über einen einzigen Ein/Aus-Schalter betätigbar ist. Weiter können zusätzlich zu den Ein/Aus-Schaltern 15, 16 auch Dimmer für das oder die Leuchtmittel an der Leuchte 12 angeordnet sein.
Wie dies aus der Fig. 2 ersichtlich ist, kann an der Leuchte 12 zusätzlich auch eine Halteschlaufe 17 angebracht sein. Diese dient beim Einsatz der Leuchte 12 als Handleuchte im nicht in die Ausnehmung 11 eingesetzten Zustand als Tragesicherung. Die Leuchte 12 kann zusätzlich noch mit einem Leuchtkopf entsprechend einer üblichen Taschenlampe ausgestattet sein, so daß die Leuchte 12 im abgenommenen Zustand auch eine übliche Taschenlampenfunktion erfüllt. Gegebenenfalls ist in die Leuchte 12 auch noch eine Blinkfunktion integrierbar, so daß die Leuchte auch als Warnleuchte Verwendung finden kann.
BEZUGSZEICHENLISTE
1
Multifunktionsbox
2
Fondsitzbank
3
vertikales L-Schenkel-Behälterelement
4
Fahrzeugmitteltunnel
5
horizontales L-Schenkel-Behälterelement
6
Flaschenfach
7
Staufach
8
Staufach
9
Staufach
10
L-Ecke
11
Ausnehmung
12
Leuchte
13
erste Lichtaustrittsfläche
14
zweite Lichtaustrittsfläche
15
Ein/Aus-Schalter
16
Ein/Aus-Schalter
17
Halteschlaufe

Claims (6)

1. Multifunktionsbox für ein Fahrzeug, insbesondere abnehmbare Mittelarmkonsole als Multifunktionskonsole für eine Fondsitzbank, mit einem einteiligen oder mehrteiligen Behälterelement zur Aufnahme von Funktionsteilen, wobei im Behälterelement wenigstens eine mit der Stromversorgung des Fahrzeugs verbundene elektrische Steckbuchse zum Anschluß elektrischer Funktionselemente vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet,
daß eine abnehmbare Leuchte (12) mit wenigstens einem wiederaufladbaren Akku und einer Ladestation in eine Ausnehmung (11) des Behälterelements (3, 5) einsetzbar ist, und
daß im Bereich der Ausnehmung (11) eine elektrische Steckbuchse vorgesehen ist, an der die eingesetzte Leuchte (12) mit elektrischen Steckkontakten zur Aufladung des Akkus lösbar eingesteckt ist.
2. Multifunktionsbox nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leuchte (12) eine Lichtaustrittfläche (13) aufweist, die im eingesetzten Zustand ein Bestandteil der Ausnehmungsinnenfläche und damit der Innenfläche des Behälterelements (3, 5) ist, und
daß ein Ein/Aus-Schalter (15) und/oder Dimmer für das Leuchtmittel so an der Leuchte (12) angeordnet ist, daß er im eingesetzten Zustand von außen zur Schaltung einer Behälterinnenbeleuchtung zugänglich ist.
3. Multifunktionsbox nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchte (12) eine Lichtaustrittfläche (14) und/oder einen im Fokus einstellbaren Leuchtkopf aufweist, wobei die Lichtaustrittfläche (14) im eingesetzten Zustand der Leuchte (12) zum Fahrzeuginnenraum weist und ein oder mehrere Schalter (16) oder Dimmer für zugeordnete Leuchtmittel von außen zugänglich angeordnet sind.
4. Multifunktionsbox nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die in die Ausnehmung (11) eingesetzte Leuchte (12) flächenbündig mit äußeren und/oder inneren angrenzenden Wandbereichen des Behälterelements (3, 5) ist und dabei vorzugsweise ein abnehmbarer Wandbestandteil des Behälterelements (3, 5) ist.
5. Multifunktionsbox nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Multifunktionsbox (1) als Mittelarmkonsole etwa L-förmig ausgebildet ist, wobei ein vertikales L-Schenkelfach (3) vor der Fondsitzbank (2) auf einen Fahrzeugmitteltunnel (4) aufsetzbar ist und das andere horizontale L-Schenkelfach (5) auf dem Mittelplatz der Fondsitzbank (2) aufliegt, und
daß die Ausnehmung (11) für die abnehmbare Leuchte (12) im Bereich der L-Ecke (10) vorzugsweise im horizontalen L-Schenkelfach (5) liegt.
6. Multifunktionsbox nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an der Leuchte (12) eine Halteschlaufe (17) angebracht ist.
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Cited By (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
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