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Die Erfindung betrifft ein elektromechanisches Beschlagschloss nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Derartige Beschlagschlösser werden für allgemeine Schließaufgaben insbesondere im Hotel- und Bürobereich, jedoch auch im Privatbereich verwendet. Sie zeichnen sich durch die Möglichkeit einer Zutrittskontrolle aus, weil die elektromechanische Ansteuerung der bekannten Beschlagschlösser beispielsweise mittels eines Lesers für beliebige Datenträger, eines Transponders oder biometrische Merkmale erfolgen kann. Wenn in der folgenden Beschreibung die Anwendung eines derartigen Beschlagschlosses beispielweise im Hotelbereich beschrieben wird, ist dies nicht einschränkend zu verstehen. Die Erfindung bezieht sich auf sämtliche elektromechanische Beschlagschlösser, unabhängig davon, wo sie eingesetzt werden.
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Demzufolge betrifft die Erfindung auch ein Beschlagschloss für die Anbringung an Schränken (insbesondere Aktenschränken, Schließfächern, Umkleideschränken und dgl. mehr).
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Es ist eine erste Ausführungsform eines elektromechanischen Beschlagschlosses bekannt geworden, bei dem die gesamt Schließmechanik an der Außenseite (Zutrittsseite) der Tür angeordnet ist. Diese Ausführung wird insbesondere an Hoteltüren angetroffen. Nachteil dieser Ausführung ist jedoch, dass der gesamte Schließmechanismus ungeschützt und lediglich durch einen Kasten verdeckt an der Außenseite der Hoteltür angeordnet ist, und demzufolge leicht zu öffnen und zu manipulieren ist. Weiter Nachteil dieser Außenanordnung der Schließmechanik ist, dass bei Türen, welche die Außenhaut des Gebäudes abschließen das Außenklima unmittelbar auf die Schließmechanik einwirken kann. Sofern in der Schließmechanik Batterien oder andere elektronische Teile angeordnet sind, sind diese dann ungeschützt auch kalten Temperaturen ausgesetzt, was zu einem raschen versagen der Schließmechanik führt.
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In einer zweiten Ausführungsform eines elektromechanischen Beschlagschlosses ist es bekannt, die gesamte Schließmechanik an der Innenseite der Tür anzuordnen. Bei dieser Anordnung ist es ferner bekannt, dass der Außenvierkant drehfest mit einer Sperrscheibe verbunden ist, und die Schließstellung der Sperrscheibe dadurch erreicht wird, dass ein in Richtung auf die Ebene der Sperrscheibe verschiebbar geführter Schieber in zugeordnete Ausnehmungen der Sperrscheibe einfahrbar und ausfahrbar ist.
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Die Ausbildung eines verfahrbaren Schiebers ist jedoch besonders aufwendig und nicht betriebssicher. Der verfahrbare Schieber kann klemmen oder schwergängig werden und die Sperrausnehmungen in der Sperrscheibe, in welche der Schieber einfährt, können verschleißen. Eine solche Anordnung ist gegen einen gewaltsamen Öffnungsversuch nur ungenügend geschützt.
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Der Schieber in Verbindung mit der Sperrscheibe hat nur einen geringen Widerstand gegen gewaltsame Öffnungsversuche. Außerdem ist die sogenannte Notentriegelung kompliziert gelöst. Unter Notentriegelung wird verstanden, dass es jederzeit möglich sein muss, dass die Tür – auch im elektromechanisch verriegelten Zustand – von der Innenseite her ungehindert geöffnet werden kann. Dies wird bei der bekannten Technik mit großem Konstruktionsaufwand gelöst.
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Die
DE 20000320 U1 offenbart ein elektromagnetisches Beschlagschloss nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 oder 2.
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Die
DE 19713752 C2 offenbart ein Einsteckschloss, bei dem der Rückschließvorgang durch eine elektromagnetische Betätigung gesperrt werden kann.
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Die
DE 29913939 U1 offenbart einen Beschlag für Fenster und Türen, der eine Stelleinrichtung mit Hilfe eines Memoryelementes besitzt.
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Die
DE 4413514 C1 offenbart eine Überlastsicherung für Schlösser, deren Verriegelung mit einer Handhabe betätigt wird.
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Die
EP 0712982 A2 offenbart eine elektromagnetische Einrichtung zum Versperren von Türen, die über eine Notentriegelung verfügt, welche aus einem Schloss und einem durch das Schloss entriegelbaren Hebelarm gebildet ist.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein elektromechanisches Beschlagsschloss der eingangs genannten Art so weiter zu bilden, dass es wesentlich einfacher, mit weniger Teilen und betriebssicher arbeitet und einen guten Schutz gegen gewaltsames Öffnen bietet.
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Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche 1 oder 2 gekennzeichnet.
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Dabei ist vorgesehen, dass eine Blockierscheibe mit einem quer verlaufenden Blockierbalken drehfest verbunden ist, welcher mit einem als schwenkbaren Kippriegel ausgebildeten Sperrelement zur Ver- und Entriegelung der Drehbewegung der über die äußere Handhabe drehbaren Blockierscheibe zusammen wirkt.
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Der beispielsweise mit dem Türdrücker verbundene stangenförmige Außenvierkant ist also drehfest mit der Blockierscheibe verbunden, die mit dem quer verlaufenden Blockierbalken verbunden ist, wobei der Blockierbalken mit dem schwenkbar gelagerten Kippriegel zusammen wirkt, welcher Kippriegel elektromechanisch verschwenkbar ausgebildet ist.
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Mit der gegebenen technischen Lehre ergibt sich der wesentliche Vorteil, dass nun der Außenvierkant unmittelbar mit einer an der Innenseite der Tür angeordneten Schließmechanik drehfest mit einer Blockierscheibe verbunden ist, die parallel zur Drückerbewegung drehbar in der Schließmechanik gelagert ist und ferner mit einem quer verlaufenden Blockierbalken verbunden ist, der mit dem vorher genannten Kippregel verriegelbar oder entriegelbar ist.
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Damit ergibt sich der wesentlicher Vorteil, dass alle Öffnungskräfte, die auf den Außenvierkant einwirken, nun drehfest auf eine stabile und nur schwer zu beschädigende Blockierscheibe übertragen werden, die mit relativ großem Materialquerschnitt mit einem Blockierbalken verbunden ist, der sehr hohe Verdrehungskräfte aufnehmen kann. Aus diesem Grunde kann der Blockierbalken große Verdrehungskräfte in Richtung auf den die Drehung des Blockierbalkens blockierenden Kippriegel aufnehmen. Gleiches gilt auch für den Kippriegel, der bevorzugt den Blockierbalken an zwei von einander entfernten Stellen untergreift, um so eine stabile Blockierung des Blockierbalkens zu ermöglichen.
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In einer Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, dass bei Überschreiten bestimmter Drehmomente auf den Außenvierkant dieser abschert, weil er in seinem Querschnittsbereich zwischen dem Türdrücker und der Blockierscheibe eine Sollbruchstelle trägt, die zuerst abschert, bevor mit weiterem gewaltsamen Verdrehen der Blockierbalken den diesen untergreifenden Kippriegel beschädigt.
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Damit ist das elektromechanische Beschlagschloss praktisch vor Vandalismus sicher, weil aufgrund der Sollbruchstelle im Außenvierkant und der stabilen Konstruktion mit der Blockierscheibe und dem damit verbundenen Blockierhebel außerordentlich hohe Verdrehkräfte übertragen werden können.
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Vorstehend wurde angegeben, dass es bei jedem elektromechanischen Beschlagschloss gefordert wird, dass von der Innenseite der Tür her das Beschlagschloss jederzeit, auch im verriegelten Zustand, geöffnet werden kann.
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Zu diesem Zweck sieht die Erfindung vor, dass der innere Türdrücker mit einem Innenvierkant verbunden ist, der drehfest mit einer Drehscheibe verbunden ist, welche Drehscheibe koaxial und fluchtend zu der vorher genannten Blockierscheibe angeordnet ist. Auf der Drehscheibe ist in deren drehbaren Teil eine gegen den schwenkbaren Teil des Kippriegels gerichteter Freischaltstift angeordnet, welcher in einer vertieften Nut am Kippriegel eingreift.
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Wird deshalb der Innenvierkant um einen bestimmten Verstellweg verdreht, dann gelangt der Freischaltstift aus der vertieften Nut am Kippriegel heraus, und betätigt diesen Kippriegel in Öffnungsstellung.
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Bei der Betätigung des Innenvierkants in Öffnungsrichtung wird demzufolge immer ein Öffnen des Beschlagmechanismus mit geringem Aufwand erreicht.
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Gegenüber dem Stand der Technik ist dies einwesentlicher Vorteil, denn beim Stand der Technik musste dafür gesorgt werden, dass der Schieber außer Eingriff mit den zugeordneten Ausnehmungen in der Sperrscheibe kommt und eine translatorische Bewegung des Schiebers war nur über komplizierte Verstellmechanismen möglich. Hier setzt die Erfindung ein, die eine besonders einfache und betriebssichere Notentriegelung vorsieht.
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Im Übrigen ist die Erfindung nicht auf die besondere Art der elektromechanischen Betätigung des Kippriegels beschränkt. In einer bevorzugten Ausführungsform ist es vorgesehen, dass die Betätigung des Kippriegels in seine Verriegelungs- und seine Öffnungsstellung dadurch erfolgt, dass der Kippriegel mit einer Schenkelfeder verbunden ist und das eine Ende der Schenkelfeder in einer drehbar angetriebenen Spindel liegt. Die Spindel wird hierbei von einem Motor angetrieben. Bei entsprechender Bestromung des Motors wird die Spindel somit angetrieben und das eine Federende der Schenkelfeder wird vorgespannt, so dass der Kippriegel 16 außer Eingriff mit dem Blockierbalken kommt.
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Eine solche Federvorspannung des Kippriegels hat den Vorteil, dass auch bei gedrücktem Außenvierkant, wenn eine entsprechende Öffnungskraft bereits schon auf dem Außenvierkant ruht, trotzdem eine Öffnung möglich ist, denn es wird dann lediglich der Blockierbalken gegen den Kippriegel gedrückt und der Kippriegel kann nicht bewegt werden. Wird jedoch die Öffnungskraft von dem Außenvierkant entfernt, dann wird der Kippriegel automatisch aufgrund der bereits aufgebrachten Federvorspannung in seiner Öffnungsstellung schlagartig springen und den Blockierbalken freigeben.
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Damit ist ein besonders einfacher und betriebssicherer Schwenkantrieb des Kippriegels gewährleistet.
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In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung kann es jedoch vorgesehen sein, dass der Kippriegel unmittelbar elektromechanisch z. B. durch einen Hubmagneten betätigt wird, oder auch direkt mit einem mechanischen Spindelantrieb in Verbindung steht.
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Ebenso kann die Schwenkbewegung des Kippriegels durch sogenannten Memory-Metalle bewerkstelligt werden oder auch durch thermoelastische oder thermoplastische Elemente, die zum Stand der Technik gehören.
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Es ist noch eine Besonderheit, dass der Kippriegel an der Achse ausbalanciert ist, und somit das Zuschlagen der Türe nicht zu Bewegungen des Kippriegels führt (Gefahr der Entriegelung durch mechanische Einflüsse).
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellende Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
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Es zeigen:
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1: Schematisierter Schnitt durch ein Türblatt mit dem erfindungsgemäßen Schließmechanismus;
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2: ein Detail der Darstellung in 1;
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3: Schnitt gemäß der Linie III-III in 2;
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4: schematisiert einen Schnitt durch die Anordnung der Rampe an der Drehscheibe;
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5: die Anordnung nach 2 im entriegelten Zustand.
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Der Türmechanismus nach der Erfindung besteht im Wesentlichen aus einem äußeren Türschild 1, welches auf einem Türblatt 2 aufgesetzt ist. Im Türblatt 2 ist in an sich bekannter Weise ein Drücker 3 mit einer zugeordneten Türfallen 7 liegend angeordnet. Die Türfalle 7 ist Bestandteil des in das Türblatt 2 eingelassenen Schlosskastens 5. Insgesamt ist der erfindungsgemäße elektromechanische Schließmechanismus an der Innenseite der Tür 6 des Türblatts 2 angeordnet und zwar im Bereich eines Gehäuses 8, in dessen Innenraum ein zusätzliches Lagergehäuse 9 für den mechanischen Teil des Schließmechanismus angeordnet ist.
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Im Lagergehäuse 9 ist eine Ausnehmung 10 angeordnet, in der zwei Scheiben, nämlich die Drehscheibe 11 und die Blockierscheibe 25 unabhängig voneinander und koaxial zueinander drehbar gelagert sind.
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Die Einzelheiten des Schließmechanismus sind im Vergleich der 1 und der 2 zu entnehmen.
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Das eine Ende des Außenvierkantes 4 ist im Bereich einer Trennebene 32 in eine zugeordnete Ausnehmung 12 in die Blockierscheibe 25 eingesteckt. D. h., das hintere Ende des Außenvierkantes 4 geht nicht über die hintere Begrenzung der Blockierscheibe 25 hinaus.
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Gemäß 3 ist die Blockierscheibe 25 mit einem quer verlaufenden Blockierbalken 24 verbunden.
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In einen bevorzugten Ausführungsbeispiel ist hierbei das Material der Blockierscheibe 25 werkstoffeinstückig mit dem Material des Blockierbalkens 24 ausgebildet. Die beiden Teile können jedoch auch werkstoffgetrennt ausgebildet werden und über bekannte mechanische Verbindungsmittel miteinander verbunden werden.
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Der Blockierbalken 24 wird gemäß 3 an zwei voneinander getrennten Enden jeweils durch die parallelen Arme eines Kippriegels 16 untergriffen, der in einer Schwenkachse 17 im Lagergehäuse 9 schwenkbar gelagert ist. Der Kippriegel 16 ist also als zweiarmiger Hebel ausgebildet, wobei der obere Hebelteil aus zwei Hebelarmen besteht, die jeweils mittels Sperrausnehmungen 44 den Blockierbalken 24 untergreifen. Stirnseitig wird der Blockierbalken jeweils durch Riegelstützen 43 abgedeckt, die den Blockierbalken 24 mindestens teilweise übergreifen. Sinn der Riegelstützen 43 ist die Verstärkung der mechanischen Belastbarkeit des Kippriegels 16 zu verstärken, weil bei der entsprechenden Einwirkung von Verdrehkräften in Pfeilrichtung 53 um die Drehachse 49 des Außenvierkantes 4 die Riegelstützen 43 ein Verschwenken des Kippriegels 16 nach innen verhindern.
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Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf eine doppelarmige Ausführung eines Kippriegels als zweiarmiger Hebel beschränkt. Die Ausführung als Doppelarme mit jeweils zwei voneinander beabstandeten Sperrausnehmungen 44 hat jedoch den Vorteil, dass der Blockierbalken 24 stabil an zwei voneinander getrennten und zur Drehachse 49 beabstandeten Stellen untergriffen ist, so dass es nicht möglich ist, den Türdrücker sowohl in die Öffnungsstellung als auch in die Schließstellung gewaltsam zu bewegen, weil in beiden Stellen der Blockierbalken 24 an den zugeordneten Sperausnehmungen 44 gemäß 3 anschlägt. Die Bewegung der Blockierscheibe 25 erfolgt hierbei beispielsweise in Pfeilrichtung 50, wobei in diesem Falle der rechte Teil des Blockierbalkens 24 an der Sperrausnehmung 44 des rechten Doppelarms des Kippriegel 16 gemäß 3 anschlägt.
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Wird hingegen der Außenvierkant 4 in Gegenrichtung zur eingezeichneten Pfeilrichtung 53 verdreht, dann würde beispielsweise der linke Teil des Blockierbalkens 24 an der linken Sperrausnehmung 44 des doppelarmigen Kippriegels 16 anschlagen.
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Die Ausbildung des Kippriegels mit zwei Doppelarmen hat im Übrigen den weiteren Vorteil, dass das erfindungsgemäße Schließsystem sowohl für einen rechts als auch für eine links angeschlagene Türe verwendet werden kann, wofür keinerlei mechanischen Änderungen oder Ergänzungen notwendig sind.
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Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf das Untergreifen des Blockierbalkens 24 durch einen doppelarmigen Kippriegel 16 beschränkt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel schlägt der Blockierbalken 24 mit seiner Unterseite an der Oberseite der Sperrausnehmungen 44 am Kippriegel 16 an.
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In einer anderen Ausgestaltung könnte es jedoch vorgesehen sein, dass die Sperausnehmungen 44 den Blockierbalken 24 von oben her übergreifen und für diesen Ausführungsfall gelten die gleichen Erläuterungen.
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In einer anderen, dritten Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass im Blockierbalken 24 entsprechende vertiefte Sperrausnehmungen angeordnet sind, in welche der Kippriegel 16 mit zugeordneten Sperrvorsprüngen verriegelnd eingreift.
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Die Entriegelungsstellung wird gemäß 5 dadurch erreicht, dass als elektromechanisches Betätigungselement beispielsweise ein Stellmotor 19 vorhanden ist, der eine zugeordnete Spindel 20 drehend antreibt. In die Gewindesteigungen der Spindel 20 greift gemäß 1 das Federende 21 der vorher erwähnte Positionierungsfeder 18 ein. Bei entsprechender Drehbewegung der Spindel wird demzufolge das Federende 21 vorgespannt (siehe 5) und der Kippriegel 16 wird in seine Öffnungsstellung gemäß 5 verschwenkt. Dieses Verschwenken erfolgt in Pfeilrichtung 48, wodurch die beiden Sperrausnehmungen 44 am Kippriegel 16 außer Eingriff mit dem Blockierbalken 24 gelangen und der Außenvierkant 4 nun um seine Drehachse 49 in Pfeilrichtung 53 verdreht werden kann. Damit wird der Schließmechanismus im Schlosskasten 5 betätigt und beispielsweise die Türfalle 7 zurückgezogen und die Tür 6 damit geöffnet.
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Selbstverständlich bezieht sich die Erfindung auf unterschiedlichste Arten von Schließmechanismen im Schlosskasten 5, die nicht weiter beschrieben werden.
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Damit besteht der Vorteil, dass der erfindungsgemäße Schließmechanismus unabhängig von dem Schließmechanismus im Schlosskasten 5 ist. Es können damit beliebige Schließmechanismen im Schlosskasten 5 mit dem erfindungsgemäßen Schließmechanismus gekoppelt werden.
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Nachfolgend wird nun die Notentriegelungsfunktion des erfindungsgemäßen Schließmechanismus näher erläutert.
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Gemäß 3 liegt koaxial und hinter der Blockierscheibe 25 die vorher erwähnte Drehscheibe 11. Diese Drehscheibe ist drehfest mit dem Innenvierkant 34 gekoppelt. Dieser greift beispielsweise mit seiner vorderen Stirnseite um eine bestimmte Eingriffslänge 35 in die zugeordnete Ausnehmung in der Drehscheibe 11 hinein. Auf der Drehscheibe sind zwei voneinander beabstandete Mitnehmerbolzen 13, 14 befestigt, die mit dem Blockierbalken 24 zusammen wirken. Zwischen dem jeweiligen Mitnehmerbolzen 13, 14 und der Oberkante des Blockierbalkens 24 ist ein gewisses Freispiel 23 vorgesehen.
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Andererseits trägt die Drehscheibe 11 mindestens einen gegen den schwenkbaren Teil des Kippriegels 16 gerichteten Freischaltstift 15, der gemäß 3 und 4 in einer vertieften Nut 42 des Kippriegels 16 sitzt.
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Von dieser vertieften Nut 42 ausgehend ergeben sich rampenförmige Übergangsquerschnitte, die im Ausführungsbeispiel nach 4 sich von der vertieften Innenkante 41 ansteigend bis zu der Außenkante 40 erstrecken. Die Außenkante 40 ist hierbei ebenflächig mit der Oberfläche des Kippriegels 16.
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Zur Notentriegelung kann somit der innere Drücker 29 verdreht werden, wodurch der Innenvierkant 34 mitgenommen wird und demzufolge auch die Drehscheibe 11 sich in Pfeilrichtung 51 verdreht.
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Bei der Verdrehung in Pfeilrichtung 53 wird somit unmittelbar der Freischaltstift 15 in der Nut 42 verdreht, wodurch der Kippriegel 16 in Pfeilrichtung 52 in seine (Öffnungsstellung bewegt wird. Damit erfolgt also eine Entriegelung des Kippriegels 16 und gleichzeitig schlagen danach – nach Überwindung des Freispiels 23 – einer der beiden Mitnehmerbolzen 13 oder 14 an der Oberseite des Blockierbalkens 24 an und nehmen somit den Blockierbalken 24 in Pfeilrichtung 50 mit und verdrehen somit auch den Außenvierkant 4 in Pfeilrichtung 53 um seine Drehachse 49.
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Wichtig ist bei der Ausführung des als zweiarmigen Hebels ausgebildeten Kippriegels 16 auch, dass der untere Riegelteil 45 mit geringem Abstand über einer Anschlagfläche 46 am Lagergehäuse steht. Diese Anschlagfläche 46 verhindert, dass der Kippriegel 16 gewaltsam nach unten gedrückt werden kann, wodurch möglicherweise seine Schwenkachse 17 verbogen wird oder gar bricht.
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In 3 ist noch dargestellt, dass die der Notentriegelung zugeordneten Drehscheibe 11, eine Nullstellungsposition zugeordnet werden kann. Zu diesem Zweck trägt die Drehscheibe 11 an ihrem Außenumfang eine Ausnehmung 38 in die eine mit einer Feder 36 belastete Kugel 37 eingreift.
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Auf diese Weise wird stets sicher gestellt, dass sich der innenseitige Türdrücker 29 stets in einer definierten Ruheposition befindet.
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Der Außenvierkant 4 ist im Übrigen in einem Lager 26 im Lagergehäuse 9 gelagert. Der Innenvierkant 34 ist hingegen in einem Lager 27 ebenfalls im Lagergehäuse 9 drehbar gelagert.
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Die Türdrücker 3, 29 sind in zugeordneten Gleitführungen 28 drehbar gelagert.
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In an sich bekannter Weise sind die Türdrücker 3, 29 auch durch entsprechende Querstifte 31 drehfest mit den zugeordneten Vierkanten 4, 34 gekoppelt.
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Die 2 zeigt im Übrigen die unabhängige Verdrehbarkeit der beiden Scheiben 11, 25, weil zwischen beiden Scheiben ein entsprechender Zwischenraum 33 vorgesehen ist.
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Die Nut 42, die anhand der 3 und 4 beschrieben wurde, kann insgesamt als Rampe 39 bezeichnet werden.
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Die Schwenkachse 30 des Innenvierkants 34 ist im Übrigen fluchtend zur Schwenkachse 49 des Außenvierkants 4 angeordnet. Dies ist jedoch nicht lösungsnotwendig. Die beiden Vierkante 4, 34 können auch zueinander versetzt angeordnet werden.
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Um zu vermeiden, dass bei einem gewaltsamen Öffnungsversuch der erfindungsgemäße Schließ- und Öffnungsmechanismus beschädigt wird, ist im Übrigen vorgesehen, dass im Bereich des Außenvierkantes 4 eine Sollbruchstelle 47 angeordnet ist, die dafür sorgt, dass bei gewaltsamer, übermäßiger Verdrehung des Außenvierkantes 4 zunächst der Außenvierkant im Bereich der Sollbruchstelle 47 bricht, bevor der zugeordnete Schließmechanismus bestehend aus dem Blockierbalken 24 und dem doppelarmigen Kippehebel 16 beschädigt wird.
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Insgesamt ergibt sich durch den erfindungsgemäßen Schließmechanismus der Vorteil, dass mit sehr wenig Teilen eine außerordentlich betriebssichere Funktion gewährleistet ist, die mit hoher Sicherheit gewaltsamen Öffnungsversuchen widersteht.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Türschild außen
- 2
- Türblatt
- 3
- Drücker
- 4
- Außenvierkant
- 5
- Schlosskasten
- 6
- Tür
- 7
- Türfalle
- 8
- Gehäuse
- 9
- Lagergehäuse
- 10
- Ausnehmung
- 11
- Drehscheibe
- 12
- Ausnehmung
- 13
- Mitnehmerbolzen
- 14
- Mitnehmerbolzen
- 15
- Freischaltstift
- 16
- Kippriegel
- 17
- Schwenkachse
- 18
- Positionierungsfeder
- 19
- Stellmotor
- 20
- Spindel
- 21
- Federende
- 22
- Pfeilrichtung
- 23
- Freispiel
- 24
- Blockierbalken
- 25
- Blockierscheibe
- 26
- Lager (Außenvierkant)
- 27
- Lager (Innenvierkant)
- 28
- Gleitführung
- 29
- Drücker (innen)
- 30
- Schwenkachse
- 31
- Querstift
- 32
- Trennebene
- 33
- Zwischenraum
- 34
- Innenvierkant
- 35
- Eingriffslänge
- 36
- Feder
- 37
- Kugel
- 38
- Ausnehmung
- 39
- Rampe
- 40
- Außenkante
- 41
- Innenkante
- 42
- Nut
- 43
- Riegelstütze
- 44
- Sperrausnehmung
- 45
- Riegelteil (unten)
- 46
- Anschlagfläche
- 47
- Sollbruchstelle
- 48
- Pfeilrichtung
- 49
- Drehachse
- 50
- Pfeilrichtung
- 51
- Pfeilrichtung
- 52
- Pfeilrichtung
- 53
- Pfeilrichtung