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Die
vorliegende Erfindung befasst sich mit einer Vorrichtung zur Einstellung
von Zeitintervallen bei der Zahnpflege, insbesondere mit Zeitgebereinrichtungen,
die mechanisch oder elektrisch betrieben werden können.
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Derartige
Einrichtungen sind im Stand der Technik aus der
DE 100 45 353 A bekannt.
Diese Druckschrift offenbart eine Zahnbürste mit einem Zeitgeber, der
in einem Gehäuse
untergebracht ist, das neben dem Zeitgeber einen Zahnbürstenhalter für mindestens
zwei Zahnbürsten,
ein Tonwiedergabegerät
und ein Bildwiedergabegerät
beinhaltet. Dabei gibt der eingebaute Zeitgeber in dem alles umfassenden
Gehäuse
ein Signal an die Klang- und/oder Lichteffekte aussendende Einheit,
um diese in Betrieb zu setzen. Das Startsignal zur Einschaltung
des Zeitgebers geht dabei von dem Benutzungszeitpunkt der Zahnbürste aus,
die elektromagnetisch ein Signal an einen Empfänger des Zeitgebers aussendet.
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Diese
gesamte bekannte Vorrichtung wird für den häuslichen Gebrauch und insbesondere
für den Gebrauch
für Kinder,
die zur gründlichen
Zahnpflege erzogen werden sollen, als zu kompliziert und technisch
zu aufwendig angesehen. Ein weiterer Nachteil wird darin gesehen,
dass derartige Geräte
im Stand der Technik im Hinblick auf den Nutzeffekt und die Anwendbarkeit
zu kostenintensiv sind und dadurch nicht die Zielgruppe des Verkehrs
erreicht.
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Daher
ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, zur Einstellung von Zeitintervallen
eine Vorrichtung bereitzustellen, die leicht zu bedienen sowie einfach
und kostengünstig
in der Herstellung ist.
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Diese
Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs
gelöst.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Anbringen an beliebigen Flächen
zur Unterstützung
der Zahnpflege mit einer Zeitgebereinheit (1), die in vorbestimmten
Zeitintervallen ein Signal abgibt, ist dadurch gekennzeichnet, dass
das Gehäuse
(2) getrennt und unabhängig
von anderen Gerätschaften allein
die Zeitgebereinrichtung (3) umschließt und nicht wie in den bekannten
Geräten
Teil eines komplexen technischen Aufbaus ist, der in der Handhabung,
insbesondere für
Kinder, zu kompliziert ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist deshalb
vorteilhaft, weil die Bedienung einfach ist und die Anschaffungskosten
gering sind.
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Bei
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist es vorteilhaft, die Zeitgebereinheit mechanisch oder elektrisch
zu betreiben.
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Ferner
ist es vorteilhaft, das Gehäuse
an der Rückseite
mit einem Befestigungsmittel zu versehen, das vorteilhaft ein Saugnapf,
ein Haken, eine Schlaufe oder ein Gehäusedurchbruch ist.
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Vorteilhaft
ist es ferner, dass die Zeitintervalle beliebig einstellbar sind.
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Von
Vorteil ist es auch, dass das Signal akustisch oder optisch ausgebildet
ist.
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Vorteilhaft
kann das Gehäuse
jede beliebige äußere Form
annehmen.
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Ein
weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass das Einschaltmittel ein
Druckknopf ist.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft, dass das akustische Signal eine Melodie oder
eine Sprache darstellt und beinhaltet.
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Ferner
ist es vorteilhaft, das optische Signal getrennt oder zusammen mit
dem akustischen Signal einzuschalten.
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Eine
vorteilhafte Ausbildung des Gehäuses ist
darin zu sehen, dass das Gehäuse
als Gebiss ausgebildet ist.
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Ferner
ist es vorteilhaft, auf dem Gehäuse gut
sichtbar und erreichbar eine in Minuten geeichte Scala anzuordnen,
auf der mit einem Zeigerglied das Zeitintervall eingestellt wird.
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Ferner
ist es vorteilhaft, dass das Einschaltglied für den Zeitgeber integriert
ist in das Zeiteinstellglied.
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Weitere
vorteilhafte Ausbildungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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Im
nun Folgenden wird die Erfindung anhand von Zeichnungen im Detail
näher erläutert. Es
zeigt
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1: ein Blockschaltbild der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
(1) mit einer Zeitgebereinrichtung (3);
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2: einen Saugnapf (4)
als Befestigungsmittel des Gehäuses
(1);
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3: die Draufsicht auf einen
Teil der Rückseite
des Gehäuses
(1) mit einem Gehäusedurchbruch
(6);
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4: ein Ausführungsbeispiel
eines Gehäuses
(1) in Form eines menschlichen Mundes mit einem Gebiss
(8);
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5: einen Teilausschnitt
aus der Vorderseite des Gehäuses
(1) mit einem Zeitintervall-Einstellglied (10) und einem
Einschaltglied (11);
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6 die Frontansicht eines
möglichen länglichen
ovalen Gehäuses
(1);
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7 die Frontansicht eines
möglichen rechteckigen
Gehäuses
(1);
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8 die Frontansicht eines
möglichen
runden Gehäuses
(1).
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Die 1 zeigt ein Blockschaltbild
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
die in einem einzigen Gehäuse 2 untergebracht
ist. Das Gehäuse 2 beinhaltet
die Zeitgebereinrichtung 3 sowie das Zeitintervall-Einstellglied 10 und
das Einschaltglied 11 für
den Zeitgeber 3. Die Zeitgebereinrichtung 3 kann
entweder mechanisch oder elektrisch betrieben werden. Diese Einrichtungen
sind kommerziell auf dem Markt bereits erhältlich. Der Zeitgeber 3 wird
ebenfalls mechanisch oder elektrisch von einem Zeiteinstellglied 10 angesteuert
und erhält
dadurch das vorgegebene Zeitintervall. Eingeschaltet wird die Vorrichtung
mit dem Einschaltglied 10, das den Startzeitpunkt des Zeitintervalls
bestimmt. Nach Ablauf des eingestellten Zeitintervalls gibt der
Zeitgeber 3 ein Signal aus, wodurch ein akustisches oder
optisches Signal an der entsprechenden Einheit erscheint.
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Die 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel
eines Saugpfropfens 4 als Befestigungsmittel des Gehäuses 2.
Der Saugpfropfen 4 weist auf der einen Seite eine Mulde 12 auf,
die im Gebrauchsfall gegen die glatte Oberfläche eines Gegenstandes, an
dem das erfindungsgemäße Gerät angebracht
werden soll, gedrückt
wird. Das andere Ende des Saugpfropfens 4 wird mit seinem
Hals 13 in eine Ausnehmung 14 des Gehäuses 1 gesteckt
und mit einem Nippel 15 in der Ausnehmung des Gehäuses gehalten.
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Die 3 zeigt einen Teilausschnitt
aus der Rückwand
des Gehäuses 2 mit
einer Ausnehmung 6. Die Ausnehmung 6 ist so ausgebildet,
dass durch den unteren aufgeweiteten Teil der Ausnehmung ein Schraubenkopf
hindurch gesteckt wird und anschließend das Gehäuse abgesenkt
wird, so dass der Schraubenschaft in dem oberen schmalen Teil der Ausnehmung 6 ruht
und das Gerät
in seiner vorgesehenen Position festhält.
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Die 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel
eines Teils oder das Ganze eines möglichen Gehäuses für die erfindungsgemäße Vorrichtung,
die in Form eines menschlichen Gebisses 8 ausgebildet ist.
Dabei ist es unerheblich, ob das Gebiss einen Teil oder das Ganze
des Gehäuses
darstellt. Die hier nicht gezeigten Stellglieder 10 und 11 der
Vorrichtung 1 sind an geeigneter Stelle anzuordnen.
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Die 5 zeigt einen Teilausschnitt
der Frontseite des Gehäuses 2 mit
den Schaltgliedern 10, 11. Ein Ausführungsbeispiel
der Schaltglieder 10 und 11 ist derart ausgebildet,
dass mit einem Drehknopf, auf dem eine Markierung 16 angeordnet
ist, das Zeitintervall vorgegeben wird. Die Länge des Zeitintervalls ist
auf einer Scala 9, die in Minuten geeicht ist, vorgegeben.
Konzentrisch zur Drehscheibe des Zeiteinstellgliedes 10 ist
ein Einschaltglied 11 in Form eines Druckknopfes vorgesehen.
Der Druckknopf 11 bzw. das Einschaltglied 11 gibt
den Startzeitpunkt des Zeitintervalls an. Nach Ablauf des eingestellten Zeitintervalls,
zum Beispiel drei Minuten, erscheint auf der oben erwähnten akustischen
oder optischen Einheit ein entsprechendes Signal.
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Die 6 zeigt die Frontansicht
eines möglichen,
im wesentlichen länglichen
ovalen Gehäuses 2,
das im oberen Bereich ein Fenster 19 aufweist, in das Solarzellen 20 eingebaut
sind, die die Stromversorgung für
die elektrischen Bauelemente der Vorrichtung übernehmen. An der gebogenen
oberen Stirnseite 21 ist ein Druckknopf 7' angeordnet,
der der allgemeinen ovalen Form des Gehäuses 2 angepasst ist
und zum Einschalten der Vorrichtung dient. Im mittleren Bereich
der Frontseite ist ein weiterer Einstellknopf 7' zur Zeitvorgabe
angeordnet, der durch einmalige Betätigung die Zeitvorgabe um eine Minute
weiterschaltet. Die Grundeinstellung der Zeitvorgabe ist ein fest
eingestellter Wert, z.B. 2 Minuten, der jeweils um eine Minute durch
Knopfdruck erhöht werden
kann. Zwischen Solarzellen 20 und dem Druckknopf 7' ist ein Display 22 angeordnet,
das die eingestellte Zeitvorgabe anzeigt und nach Einschaltung der
Vorrichtung 1 die noch nicht abgelaufenen Zeitvorgabe anzeigt.
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In 7 ist ein Ausführungsbeispiel
mit einem im wesentlichen rechteckigen Gehäuse 2 gezeigt, bei
dem die Druckknöpfe 7, 7' seitlich und
das Fenster 19 für
die Solarzellen 20 und das Display 22 übereinander
angeordnet sind.
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In 8 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
runden Gehäuses 2 gezeigt,
bei dem die seitlichen Druckknöpfe 7, 7' und das Fenster 17 für die Solarzellen 20,
sowie das Display 22 der allgemeinen runden Form angepasst
sind.