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DE10316598A1 - Verfahren zur Gewinnung von biologischen Flüssigkeiten, insbesondere von Thrombozyten aus Blut- und Blutbestandteilen - Google Patents

Verfahren zur Gewinnung von biologischen Flüssigkeiten, insbesondere von Thrombozyten aus Blut- und Blutbestandteilen Download PDF

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DE10316598A1
DE10316598A1 DE10316598A DE10316598A DE10316598A1 DE 10316598 A1 DE10316598 A1 DE 10316598A1 DE 10316598 A DE10316598 A DE 10316598A DE 10316598 A DE10316598 A DE 10316598A DE 10316598 A1 DE10316598 A1 DE 10316598A1
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blood
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spinner
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Günter Eberle
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Andreas Hettich GmbH and Co KG
Original Assignee
Andreas Hettich GmbH and Co KG
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Publication date
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Abstract

Es wird ein Verfahren zur Gewinnung von biologischen Flüssigkeiten, insbesondere von Thrombozyten, aus Blut- und Blutbestandteilen durch ein- oder mehrstufige Zentrifugation eines Blutbeutels beschrieben, welches durch folgende Verfahrensschritte gekennzeichnet ist: DOLLAR A 1. Ein mit Vollblut ca. halb gefüllter kleiner Blutbeutel wird in eine schachtelartige Schleudervorrichtung eingelegt, in die Halterung eines Zentrifugenrotors gesteckt und schwach zentrifugiert, bis sich an der Bodenseite des Beutels Erythrozyten absetzen und an der Oberseite sich ein plättchenreiches (PRP) ausbildet DOLLAR A 2. nach Abnehmen des Deckels ist im oberen Blutbeutelteil das plättchenreiche Plasma (PRP) sichtbar DOLLAR A 3. das Oberteil mit dem PRP wird umgeknickt und bei Bedarf mit einer Klammer abgeklemmt DOLLAR A 4. nach einer kurzen Ruhepause wird der Deckel schachtelartig über das Unterteil der Schleudervorrichtung geschoben und der Blutbeutel im abgeknickten Zustand jetzt scharf zentrifugiert, wodurch sich auf der abgeknickten Seite des plättchenreichen Plasmas eine Trennung zwischen Plasma und Thrombozyten ergibt DOLLAR A 5. die Schleudervorrichtung wird aus der Zentrifuge genommen, der Deckel abgenommen, wodurch die am Schlauchanschluss versammelten Thrombozyten durch Öffnen des während der Zentrifugation verschlossenen Schlauchs bequem entnommen werden können. Gegebenenfalls ist vorher durch Abklemmen des Beutelteils eine gewisse Vermischung der Thrombozyten mit Plasma, d. h. eine entsprechende Verdünnung, zu ...

Description

  • Die Erfindung betrifft allgemein ein Verfahren zur Gewinnung von biologischen Flüssigkeiten als Fraktion von einem oder mehreren hintereinander geschalteten Zentrifugations-Vorgängen. Wenn in der folgenden Beschreibung lediglich die Gewinnung von Thrombozyten aus Vollblut beschrieben wird, ist dies nicht einschränkend zu verstehen.
  • Es ist bekannt, dass zur Heilung von Knochendefekten und ähnlichen Maßnahmen der Zusatz von körpereigenen Thrombozyten sehr hilfreich und beschleunigend zum Wiederaufbau der Knochensubstanz führt, sei es nun in der Kieferchirurgie zur Verankerung von Zahnersatz, in der orthopädischen Chirurgie oder in der Unfallchirurgie zur Beseitigung von Unfallschäden.
  • Verschiedene Verfahren zum gleichen Zweck sind nicht nur sehr umständlich sondern auch relativ unsteril, weil sie mit „offenen Systemen" und den Nachteilen von hohen Kosten unter ungenauer reproduzierbarer Qualität arbeiten.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung insbesondere zur Gewinnung von Thrombozyten aus Blut- und Blutbestandteilen der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass die Vorrichtung mehrfach verwendet werden kann und insbesondere mit herkömmlichen Blutbeuteln arbeitet. Es sollen bei einer hierfür verwendbaren Vorrichtung die Herstellkosten wesentlich vermindert sein.
  • Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet. Hierbei ist wesentlich, dass mit ein und demselben Blutbeutel zwei unterschiedliche Schleudervorgänge durchgeführt werden. Im ersten Schleudergang wird der gerade, langgestreckte Blutbeutel zentrifugiert, während im daran anschließenden Schleudergang der abgeknickte Blutbeutel zentrifugiert wird.
  • Eine für das erfindungsgemäße Verfahren verwendbare Schleudervorrichtung besteht im Wesentlichen aus Vorrichtungsteilen, die einmal die Zentrifugation des langgestreckten, geraden und zum zweiten die Zentrifugation des gleichen, abgeknickten Blutbeutels ermöglichen.
  • Die Erfindung ist nicht auf die Gewinnung von körpereigenen Thrombozyten (insbesondere für die Chirurgie) beschränkt. Mit dem Verfahren nach der Erfindung können auch Thrombozyten in anderen Anwendungsbereichen der Medizin aus Blut- oder Blutbestandteilen gewonnen werden.
  • Die Erfindung schlägt damit ein kostengünstiges Verfahren vor, welches zum Beispiel auch für die Zahnmedizin geeignet ist. Hier müssen nur geringe Mengen von Thrombozyten aus Vollblut gewonnen werden.
  • Zur Verbesserung der bekannt gewordenen, relativ umständlichen und sehr teuren Gewinnung von Thrombozyten – überwiegend in einem offenen System – wird nach der Erfindung ein sehr einfaches, kostengünstiges, praktikables und geschlossenes System als Verfahren und Vorrichtung vorgeschlagen, das nicht nur zur Gewinnung von Thrombozyten geeignet ist, sondern auch zur Gewinnung von Stammzellen aus Nabelschnurblut anwendbar sein kann.
  • Zur Thrombozytengewinnung wird dem Patienten ein Volumen von ca. 20 ml Blut abgenommen, das in einen Blutbeutel fließt (mit zum Beispiel einer Abmessung von ca. 150 mm lang und ca. 40 mm breit), in dem eine Anticoagulanzvorlage, ein Antigerinnungsmittel CPD enthalten ist, das in seiner Menge dem abzunehmenden Blutvolumen entspricht.
  • Dieser nicht prall, sondern locker gefüllte Blutbeutel wird nun der Länge nach in eine zweiteilige, schachtelartige Schleudervorrichtung gesteckt und an seiner oberen Hälfte mit dem abnehmbaren Deckel verriegelt, wodurch die stabile Lage während der Zentrifugation gesichert ist. Der Blutbeutel nimmt eine tafelartige Gestalt an und wird schwach (bei ca. 300 g) zentrifugiert, wodurch sich radial außen die Ansammlung von Erythrozyten und innen das plättchenreiche Plasma bilden.
  • Am Ende dieser ersten schwachen Zentrifugation wird dieser Zustand durch Abnehmen des Deckels sichtbar gemacht und der Beutel an der Trennlinie abgeknickt und abgequetscht und wahlweise sofort – oder nach einer bestimmten Ruhezeit – schärfer bei ca. 1000 g zentrifugiert, wobei der Deckel in die zweite Position versetzt worden ist und die abgeknickte Hälfte des Beutels sicher und ebenfalls wieder tafelförmig umschließt.
  • Auf der Rückseite der Beutelhälfte bildet sich in wenigen Minuten das Erythrozytenkonzentrat, das nicht mehr interessiert, und auf der vorderen, abgeknickten Hälfte am Schlauchende des Beutels das Thrombozytenkonzentrat, das nunmehr nach Abnahme des Deckels über den Schlauch bequem entnommen werden kann.
  • Das darüber stehende Plasma wird wahlweise durch eine einfache Klammer abgequetscht oder auch teilweise in einem gewünschten Verhältnis mit den Thrombozyten vermischt, um eine bevorzugte und zweckentsprechende Verdünnung zu erhalten.
  • Somit spielen sich die ganzen Vorgänge bis zur Entnahme in einem einzigen geschlossenen System ab, nämlich in dem eingesetzten kleinen Blutbeutel.
  • Zur Gewinnung größerer Mengen werden größere Blutbeutel in entsprechend größeren Vorrichtungen zentrifugiert und verarbeitet, oder die Menge wird auf mehrere kleinere Beutel aufgeteilt.
  • Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
  • Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
  • Es zeigen:
  • 1: eine Zentrifuge nach der Erfindung mit jeweils zwei Schleudervorrichtungen in unterschiedlichen Verfahrensschritten;
  • 2: die Rotorscheibe der Zentrifuge;
  • 3: das Winkelstück zum Einhängen der Schleudervorrichtung in die Rotorscheibe;
  • 3a: Eine rückseitige Ansicht der Schleudervorrichtung
  • 4: schematisiert einen Blutbeutel in Draufsicht;
  • 5: Draufsicht auf den Blutbeutel nach 4 im geknickten Zustand;
  • 6: die Schleudervorrichtung perspektivisch in Seitenansicht;
  • 7: den Deckel zur Schleudervorrichtung;
  • 8: die Bestückung der Schleudervorrichtung mit dem Blutbeutel vor Schließen des Deckels;
  • 9: die Schleudervorrichtung nach 8 im fertiggestellten Zustand zur Durchführung der ersten Zentrifugation;
  • 10: die Umrüstung der Schleudervorrichtung beim Übergang von der ersten auf die zweite Zentrifugation;
  • 11: den umgerüsteten Zustand der Schleudervorrichtung mit den Bestandteilen in auseinander gezogener Darstellung;
  • 12: die umgerüstete Schleudervorrichtung zur Durchführung der zweiten Zentrifugation;
  • 13: eine gegenüber den 6 bis 12 abgewandelte Ausführungsform einer Schleudervorrichtung vor oder nach Durchführung der ersten Zentrifugation;
  • 14: die Schleudervorrichtung nach 13 zur Durchführung der zweiten Zentrifugation.
  • Die 1 zeigt einen Scheibenrotor 1, der bevorzugt aus einem rostfreien Metallmaterial besteht. Er ist im Bereich seiner Drehachse 2 drehbar gelagert und in nicht näher dargestellter Weise drehend angetrieben. Er ist bevorzugt in einen nicht näher dargestellten Kessel eingesetzt.
  • Ein Ausschwinggehänge an einem Scheibenrotor allgemeiner Art ist beispielsweise in der eigenen EP 0 612 565 B1 beschrieben. Auf die dortige Offenbarung wird Bezug genommen.
  • Dieser soll von der Offenbarung der vorliegenden Erfindung umfasst sein. Die Erfindung ist jedoch nicht auf die Anordnung der später zu erläuternden Schleudervorrichtungen 10, 40 in einem Scheibenrotor 1 beschränkt.
  • Ebenso erstreckt sich der Erfindungsgedanke (Verwendung von Schleudervorrichtungen 10, 40 mit darin eingesetzten Blutbeuteln 7) auch auf sämtliche bekannten Winkelkopf- oder Schrägbett-Zentrifugen.
  • Der einfacheren Erläuterung wegen wird anhand der Zeichnungen lediglich die Ausführungsform eines Ausschwinggehänges mit dem dargestellten Scheibenrotor 1 gezeigt.
  • In die Schlitze 3 des Scheibenrotors 1 sind hierbei Winkelstücke 4 nach 3 eingehängt. Es besteht im wesentlichen aus einer inneren Abkröpfung 5, welche durch den Schlitz 3 des Scheibenrotors 1 hindurchgreift, ein sich daran anschließenden ebenen Auflageteil 6a, welches sich an der Rückwand der Schleudervorrichtung 10, 40 anlegt und einem etwa senkrecht dazu abgebogenen zweiten Auflageteil 6b, welches die bodenseitige Abstützung für die darauf aufzusetzende Schleudervorrichtung 10, 40 bildet.
  • Gemäß 1 weist jede Schleudervorrichtung 10 gegeneinander gerichtete und parallel zueinander angeordnete Führungsrippen 14 auf, die zwischen sich eine Einschubnut ausbilden.
  • Diese Einschubnut ist auf die seitlichen Ansätze 6c des Winkelstückes 4 aufgeschoben, so dass die Schleudervorrichtungen 10, 40 auf die Winkelstücke 4 aufgeschoben sind und von dem bodenseitigen Auflageteil 6b getragen werden.
  • Der besseren Übersichtlichkeit wegen sind in 1 zwei verschiedene Umbauzustände der jeweiligen Schleudervorrichtung 10 dargestellt.
  • Mit dem Bezugszeichen 10 sind zwei einander gegenüberliegende Schleudervorrichtungen vor oder nach Beendigung des ersten Zentrifugationsvorganges dargestellt, während mit dem Bezugszeichen 10a die gleichen Schleudervorrichtungen 10, jedoch im umgebauten Zustand, vor oder nach dem zweiten Zentrifugationsvorgang dargestellt sind.
  • In der Praxis weisen jedoch alle am Scheibenrotor 1 befestigten Schleudervorrichtungen 10, 10a stets den gleichem Umrüstungszustand auf.
  • Die 4 und 5 erläutern nun schematisch, wie die Zentrifugation des Blutbeutels 7 in den zwei verschiedenen, zeitlich hintereinander geschalteten Zentrifugationsvorgängen stattfindet.
  • Es wird ein relativ kleiner, schmaler, etwa rechteckförmiger Blutbeutel 7 verwendet, dessen Innenraum zu Hälfte mit Vollblut gefüllt wird. Das Einfüllen erfolgt über den Schlauch 9, der flüssigkeitsleitend über den Ansatz 8 in den Innenraum des Blutbeutels 7 einführt.
  • Nach dem ersten Zentrifugationsvorgang setzen sich im Bodenbereich (dem Schlauch 9 gegenüberliegend) die schwereren Erythrozyten 45 ab, wie dies in 4 angedeutet ist.
  • Oberhalb dieser Fraktion bildet sich das plättchenreiche PRP in Verbindung mit dem Plasma 46.
  • Zur Durchführung des zweiten Zentrifugationsvorganges wird nun der Blutbeutel nach 4 etwa in seinem Mittelbereich um eine Knickkante 34 in Pfeilrichtung 48 umgeknickt, so dass er die Formgebung nach 5 erhält.
  • Wichtig ist, dass die Knickkante 34 durch eine Schiebeklemme 37 oder durch ein anderes Abquetschmittel so abgedichtet wird, dass kein flüssigkeitsleitender Übergang zwischen den beiden sich jetzt ausbildenden Blutbeutelteilen 42, 44 entsteht.
  • Wird nun der Blutbeutel 7 nach 5 erneut zentrifugiert, dann lagern sich in der rechten Kammer (unterer Blutbeutelteil 44) gleichwohl nur Erythrozyten und Plasma ab, während sich jedoch in der anderen Kammer (oberer Blutbeutelteil 42) aus der PRP-Fraktion die gewünschten Thrombozyten 47 nach unten in die Nähe des Schlauchansatzes 8 des Schlauches 9 absetzen.
  • Damit ist die gewünschte Abtrennung der Thrombozyten aus dem Vollblut in zwei verschiedene, zeitlich hintereinander folgende Zentrifugationsvorgängen erreicht.
  • Die 4 ist lediglich der besseren Übersicht wegen (bei einem geraden Blutbeutel 7) dargestellt, dass sich die Thrombozyten 47 etwa in der Nähe des Ansatzes 8 am Schlauch 9 ablagern. In Wirklichkeit hat der Blutbeutel jedoch seine abgeknickten Form nach 5.
  • In 6 ist die ersten Ausführungsform einer Schleudervorrichtung 10 dargestellt, die bevorzugt aus einem Kunststoff-Material besteht.
  • Die Schleudervorrichtung 10 weist eine untere Stützplatte 11 auf, die sich etwa über die gesamte Länge der Vorrichtung erstreckt. Oberhalb, parallel und im Abstand hierzu ist eine etwa halb so lange obere Stützplatte 15 darüber liegend angeordnet.
  • Zwischen der unteren, längeren Stützplatte 11 und der oberen, kürzeren Stützplatte 15 wird somit ein unteres Abteil 36 für das Einschieben des fußseitigen Endes des Blutbeutels (nämlich des Blutbeutelteils 44) geschaffen.
  • An der Rückseite der Stützplatte 11 sind einander gegenüberliegende Führungsnuten 14 angeordnet, die in der Darstellung in 3a abgelichtet sind, in welche die seitlichen Ansätze 6c des Winkelstücks 4 eingreifen.
  • Die untere Stützplatte 11 ist durch seitliche Führungsränder 12 begrenzt, an deren Außenflächen zugeordnete Führungsrippen 23 angeordnet sind, welche die Verschiebeführung und die Halterung für einen darauf aufzuschiebenden Schiebedeckel 21 (siehe 7) bilden.
  • Gleichfalls weist die obere Stützplatte 15 seitliche, parallel zueinander angeordnete und die Platte begrenzende Führungsränder 16 auf, an deren Außenseiten wiederum Führungsrippen 24 angeordnet sind, welche ebenfalls als Verschiebeführung und Halterung für den in 7 dargestellten Schiebedeckel 21 ausgebildet sind.
  • Damit bildet die obere Stützplatte 15 ein oberes Abteil 35, in welches in einem späteren Verfahrensschritt der abgeknickte Blutbeutelteil 42 des Blutbeutels 7 eingefaltet und durch den Schiebedeckel gehalten wird. Der bodenseitige Teil der Schleudervorrichtung 10 wird durch eine Bodenfläche 17 gebildet, deren Fläche etwa senkrecht zur Ebene der Stützplatten 11, 15 ist. Diese Bodenfläche 17 ist durch einen etwa bogenförmigen umlaufenden Stützrand 18 begrenzt, an dem seitliche Schlitze 19 eingearbeitet sind.
  • Damit gibt es zwei verschiedene und unabhängig voneinander arbeitende Verschiebeführungen und Halterungen für den in 7 dargestellten Deckel. Es muss jeweils nur eine Verschiebeführung oder Halterung vorhanden sein.
  • Einmal kann es vorgesehen sein, dass an der Innenseite des in 7 dargestellten Schiebedeckels 21 an den seitlichen Ansätzen 25 in Längsrichtung verlaufende und parallel zueinander angeordnete Führungsrippen angeordnet sind, die in Richtung zur Deckelseite jeweils eine Führungsnut 26 bilden.
  • In diese Führungsnut greifen die vorher erwähnten Führungsrippen 23 und wahlweise – je nach der Halterungsanordnung des Schiebedeckels 21 – auch die Führungsrippen 24 gemäß 6 ein.
  • Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf die Halterung des Schiebedeckels 21 mittels der beschriebenen Verschiebeführungen oder Schlitzhalterungen beschränkt. Ebenso kann es vorgesehen sein, dass der Deckel schwenkbar oder klappbar (z.B. über Filmscharniere) an der Schleudervorrichtung 10 angeordnet ist.
  • Im Bereich der Deckplatte 22 des Schiebedeckels 21 ist im Übrigen eine Ausnehmung 51 für den Durchtritt des Schlauches 9 des Blutbeutels 7 angeordnet.
  • An der axial gegenüberliegenden Seite der Deckplatte ist diese in Form eines schmaleren Ansatzes 28 nach oben verlängert und bildet in Verbindung mit bogenförmigen, seitlichen Kanten einen Führungskragen 29 für die Führung des Schlauches 9 aus.
  • Die 8 zeigt nun die Vorbereitung der Schleudervorrichtung 10 zur Durchführung des ersten Zentrifugationsvorganges.
  • Hierbei wird der Blutbeutel 7 als gerade, langgestreckte Tafel mit seinem unteren Ende in das untere Abteil 36 der Schleudervorrichtung 10 eingesteckt und dann wird der Schiebedeckel 21 in Pfeilrichtung 31 auf die Stützplatte 11 geschoben, so dass der Blutbeutel 7 gegen Umknicken oder Verziehen geschützt ist. Hierbei liegt die untere Kante 52 des Schiebedeckels 21 auf die Knickkante 34 auf.
  • Damit ist der Schiebedeckel 21 lagengesichert und fest mit der Schleudervorrichtung 10 verbunden. Die 9 zeigt die nun so fertig gestellte Montagelage des Schiebedeckels.
  • Nach Beendigung des ersten Zentrifugationsvorganges wird der Schiebedeckel 21 in Pfeilrichtung 32 nach oben entfernt und der Blutbeutel 7 wird mit seinem oberen Ende in Pfeilrichtung 33 über den Knickrand 34 der Schleudervorrichtung 10 umgeklappt (10).
  • Damit werden die beiden voneinander getrennten Blutbeutelteile 42 und 44 definiert, wobei gemäß 5 der Blutbeutelteil 42 in dem oberen Abteil 35 zu liegen kommt, während der andere Blutbeutelteil 44 in dem unteren Abteil 36 der Schleudervorrichtung 10 verbleibt. Die geknickte Formgebung des Blutbeutels 7 ist in 11 dargestellt.
  • Um nun einen absolut dichten Abschluss zwischen den beiden Blutbeutelteilen 42, 44 im Bereich der Knickkante 34 zu gewährleisten, wird nach der Erfindung gemäß 11 eine Schiebeklemme 37 verwendet, die auf die vorher beschriebene Verschiebeführung aufgesetzt wird. Hierbei weist die Schiebeklemme 37 einander gegenüberliegende und parallele Führungsnuten 39 auf, die mit den zugeordneten Führungsrippen 23 an der Seitenwand der Stützplatte 11 zusammenwirken.
  • Die Schiebeklemme 37 weist an ihrem unteren Ende einander gegenüberliegende und etwa V-förmig sich verengende Plattenteile auf, die zwischen sich eine konisch zulaufende Klemmöffnung 38 bilden.
  • Die Schiebeklemme wird somit in Pfeilrichtung 31 auf die Stützplatte 11 aufgeschoben und die Klemmöffnung 38 übergreift kraft- und formschlüssig den Knickrand 34 und quetscht den Blutbeutel 7 im Bereich der Knickkante 34 absolut dicht zusammen. Es handelt sich um eine selbsthemmende Anordnung, so dass die Schiebeklemme 37 sich nicht mehr selbsttätig lösen kann.
  • Nach der Montage der Schiebeklemme 37 wird der Schiebedeckel 21 nunmehr gemäß 12 auf die obere Stützplatte 15 verschoben.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist dargestellt, dass die Führungsnuten 53 des Schiebedeckels 21 mit den zugeordneten Führungsrippen 24 zusammenwirken.
  • Der Schiebedeckel wird somit auf die Führungsrippen 24 aufgeschoben und sichert den abgeknickten Blutbeutel, insbesondere den oberen Blutbeutelteil 42 gegen Ausbeulen oder Verformen. Die Ausnehmung 51 des Schiebedeckels 21 übergreift den abgeknickten und verschlossenen Schlauch 9.
  • Die so umgebaute Schleudervorrichtung 10a gemäß 12 (siehe auch 1) wird nun einer länger dauernden Zentrifugation mit höherer Beschleunigungskraft von z. B. 1000 g unterworfen.
  • Es tritt gemäß 5 bei dem nach 12 abgeknickten Blutbeutel die Abtrennung der Thrombozyten 47 aus dem PRP ein, die sich demgemäss in der Nähe des Schlauches 9 anreichern.
  • Nach dieser Zentrifugation wird die Zentrifuge gestoppt und die gesamte Schleudervorrichtung 10a wird aus dem Gehänge der Zentrifuge entnommen. Der Schlauch 9 wird beispielsweise abgeschnitten und die Thrombozyten werden in Pfeilrichtung 41 entnommen.
  • Damit wurden unter absolut sterilen Bedingungen und im abgeschlossenen Raum des Blutbeutels Thrombozyten 47 aus dem Plasma 46 des Vollblutes gewonnen.
  • Die 13 und 14 zeigen eine weitere Schleudervorrichtung 40, die eine abgewandelte Ausführung der Schleudervorrichtung 10, 10a darstellt.
  • Während die Schleudervorrichtung 10, 10a zwei Stützplatten 11, 15 mit daran ausgebildeten Abteilen 35, 36 ausbildete, wird dies bei der Ausführungsform nach 13 bis 14 anders gelöst. Dort ist dargestellt, dass die Schleudervorrichtung 40 ein oberes Abteil 35 bildet, an dessen oberen freien Ende jedoch Lagerzapfen 43 angeordnet sind, in denen schwenkbar das untere Abteil 36 gelagert ist.
  • Im ersten Zentrifugationsschritt ergibt sich die Stellung der Schleudervorrichtung 40 nach 13, wobei der langgestreckte Blutbeutel 7 in der Einstecktasche zwischen dem oberen und dem unteren Abteil 35, 36 gehalten wird.
  • Es wird ebenfalls ein Schiebedeckel verwendet, wie er vorstehend beschrieben wurde, um den im Abteil 36 liegenden Blutbeutel zu halten und gegen Abknicken zu fixieren.
  • Beim Übergang von dem ersten zum zweiten Zentrifugationsschritt wird jedoch das gesamte Abteil 36 um die Lagerzapfen 43 in Pfeilrichtung 33 verschwenkt, so dass sich die Stellung nach 14 ergibt.
  • Der Blutbeutel wird hierbei über die Knickkante 34 gefaltet, wodurch sich wiederum die beiden Blutbeutelteile 42, 44 nach 5 ergeben. Es kann dann wiederum eine Schiebeklemme 37 auf den Übergangsbereich im Bereich der Knickkante 34 aufgeschoben werden.
  • Bei der gezeigten zweiten Ausführungsform bedarf es also nicht mehr eines Umsteckens eines Schiebedeckels 21, weil in der zweiten Umbaustufe der Schleudervorrichtung 40a die Stützplatte des Abteils 36 gleichzeitig die Knick- und Lagensicherung des Blutbeutels 7 bildet.
  • Der Schiebedeckel wird also nur in der Umbausituation der Schleudervorrichtung 40 nach 13 benötigt.
  • Vorstehend wurde die Gewinnung von Thrombozyten aus Vollblut geschildert. Hierauf ist die Erfindung jedoch nicht beschränkt. Es wird allgemein beansprucht, dass unter sterilen Bedingungen aus einem mit einer biologischen Flüssigkeit gefüllten Beutel durch zwei zeitlich hintereinander geschaltete Zentrifugationsvorgänge eine bestimmte (Unter-)Fraktion gewonnen wird.
  • Im ersten Zentrifugationsschritt wird die biologische Flüssigkeit in mindestens zwei unterschiedliche Fraktionen getrennt und im zweiten Zentrifugationsschritt wird aus der einen, gewonnenen Fraktion eine weitere Fraktion abgeteilt und damit gewonnen.
  • 1
    Scheibenrotor
    2
    Drehachse
    3
    Schlitz
    4
    Winkelstück
    5
    Abkröpfung
    6
    Auflageteil a, b, Ansatz c
    7
    Blutbeutel
    8
    Ansatz
    9
    Schlauch
    10
    Schleudervorrichtung (10a)
    11
    Stützplatte (unten)
    12
    Führungsrand
    13
    Einschubfach
    14
    Führungsnut
    15
    Stützplatte (oben)
    16
    Führungsrand
    17
    Bodenfläche
    18
    Stützrand
    19
    Schlitz
    20
    21
    Schiebedeckel
    22
    Deckplatte
    23
    Führungsrippe
    24
    Führungsrippe
    25
    Ansatz
    26
    Führungsnut
    27
    28
    Ansatz
    29
    Führungskragen
    30
    Bodenteil
    31
    Pfeilrichtung
    32
    Pfeilrichtung
    33
    Pfeilrichtung
    34
    Knickkante
    35
    oberes Abteil
    36
    unteres Abteil
    37
    Schiebeklemme
    38
    Klemmöffnung
    39
    Führungsnut
    40
    Schleudervorrichtung 40a
    41
    Pfeilrichtung
    42
    oberer Blutbeutelteil
    43
    Lagerzapfen
    44
    unterer Blutbeutelteil
    45
    Erythrozyten
    46
    Plasma
    47
    Thrombozyten
    48
    Fahrtrichtung
    49
    50
    51
    Ausnehmung
    52
    Kante
    53
    Führungsnut

Claims (9)

  1. Verfahren zur Gewinnung von biologischen Flüssigkeiten, insbesondere von Thrombozyten aus Blut- und Blutbestandteilen durch ein- oder mehrstufige Zentrifugation eines Aufnahmegefäßes, wobei die durch die Zentrifugation gewonnenen Fraktionen von einander getrennt werden, gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte: 1. ein mit Vollblut gefüllter Blutbeutel (7) wird in die Schleudervorrichtung (10, 40) einer Zentrifuge eingelegt und schwach zentrifugiert, solange bis sich auf der einen Seite Erythrozyten und auf der anderen Seite ein plättchenreiches Plasma (PRP) ausbildet, 2. die Zentrifuge wird gestoppt und die Schleudervorrichtung (10, 40) geöffnet, 3. der Blutbeutel (7) wird etwa im Bereich der Phasengrenze zwischen den Fraktionen abgeknickt und im Bereich der Knickstelle abdichtend zusammen gequetscht, wobei sich zwei voneinander getrennte Blutbeutelteile (42, 44) bilden, 4. der geknickte Blutbeutel (7) wird in der Schleudervorrichtung erneut befestigt und 5. mindestens ein zweites Mal zentrifugiert, solange bis sich in dem einen Blutbeutelteil (42) eine Trennung zwischen Plasma (46) und Thrombozyten (47) ergibt, 6. bei stillstehender Zentrifuge wird die Schleudervorrichtung (10, 40) aus dem Rotor entnommen und aus dem einen Blutbeutelteil (42) des geknickten Blutbeutels (7) werden die Thrombozyten über den Schlauch (9) entnommen.
  2. Verfahren zur Gewinnung von biologischen Flüssigkeiten durch ein- oder mehrstufige Zentrifugation eines Aufnahmegefäßes, wobei die durch die Zentrifugation gewonnenen Fraktionen von einander getrennt werden, gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte: 1. ein mit der Flüssigkeit gefüllter Beutel wird in die Schleudervorrichtung (10, 40) einer Zentrifuge eingelegt und schwach zentrifugiert, solange bis sich zwei voneinander unterscheidbare Fraktionen bilden, 2. die Zentrifuge wird gestoppt und die Schleudervorrichtung (10, 40) geöffnet, 3. der Beutel wird etwa im Bereich der Phasengrenze zwischen den Fraktionen abgeknickt und im Bereich der Knickstelle abdichtend zusammen gequetscht, wobei sich zwei voneinander getrennte Beutelteile bilden, 4. der geknickte Beutel wird in der Schleudervorrichtung (10, 40) erneut befestigt und 5. mindestens ein zweites Mal zentrifugiert, solange bis sich in dem einen Beutelteil eine Trennung in der dort enthaltenen Fraktion ergibt, 6. bei stillstehender Zentrifuge wird die Schleudervorrichtung (10, 40) aus dem Rotor entnommen und aus dem einen Beutelteil des geknickten Beutels wird die eine Teilfraktion über den Schlauch (9) entnommen.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Zentrifugiervorgang bei etwa 300 g und der zweite Zentrifugiervorgang bei etwa 1000 g stattfindet.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis vom Volumen des Blutbeutels zu dem darin enthaltenen Volumen so gewählt ist, dass der Blutbeutel nur locker gefüllt wird.
  5. Vorrichtung zur Ausübung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleudervorrichtung (10, 40) eine erste, sich etwa über die Hälfte der Länge des Blutbeutels erstreckende Einstecktasche (unteres Abteil 36) für das Einstecken des Blutbeutels (7) aufweist, deren axial obere Begrenzung durch eine Knickkante (34) für das Umknicken des Blutbeutels (7) gebildet ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Blutbeutel (7) nach dem Umknicken über die Knickkante (34) in ein weiteres Abteil (35) der Schleudervorrichtung (10) einfaltbar und dort lagenfixierbar ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagenfixierung des Blutbeutels (7) durch einen Schiebedeckel (21) erfolgt.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schiebedeckel (21) mit Verschiebeführungen (16, 23, 24) an der Schleudervorrichtung (10) abnehmbar gehalten ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Schleudervorrichtung (40) das Abteil (36) zur Aufnahme des langgestreckten Blutbeutels (7) schwenkbar bezüglich der Knickkante (34) ausgebildet ist.
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