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Die
Erfindung betrifft allgemein ein Verfahren zur Gewinnung von biologischen
Flüssigkeiten
als Fraktion von einem oder mehreren hintereinander geschalteten
Zentrifugations-Vorgängen.
Wenn in der folgenden Beschreibung lediglich die Gewinnung von Thrombozyten
aus Vollblut beschrieben wird, ist dies nicht einschränkend zu
verstehen.
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Es
ist bekannt, dass zur Heilung von Knochendefekten und ähnlichen
Maßnahmen
der Zusatz von körpereigenen
Thrombozyten sehr hilfreich und beschleunigend zum Wiederaufbau
der Knochensubstanz führt,
sei es nun in der Kieferchirurgie zur Verankerung von Zahnersatz,
in der orthopädischen Chirurgie
oder in der Unfallchirurgie zur Beseitigung von Unfallschäden.
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Verschiedene
Verfahren zum gleichen Zweck sind nicht nur sehr umständlich sondern
auch relativ unsteril, weil sie mit „offenen Systemen" und den Nachteilen
von hohen Kosten unter ungenauer reproduzierbarer Qualität arbeiten.
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Der
Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und
eine Vorrichtung insbesondere zur Gewinnung von Thrombozyten aus
Blut- und Blutbestandteilen der eingangs genannten Art so weiterzubilden,
dass die Vorrichtung mehrfach verwendet werden kann und insbesondere
mit herkömmlichen
Blutbeuteln arbeitet. Es sollen bei einer hierfür verwendbaren Vorrichtung
die Herstellkosten wesentlich vermindert sein.
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Zur
Lösung
der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre
des Anspruches 1 gekennzeichnet. Hierbei ist wesentlich, dass mit
ein und demselben Blutbeutel zwei unterschiedliche Schleudervorgänge durchgeführt werden.
Im ersten Schleudergang wird der gerade, langgestreckte Blutbeutel
zentrifugiert, während
im daran anschließenden
Schleudergang der abgeknickte Blutbeutel zentrifugiert wird.
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Eine
für das
erfindungsgemäße Verfahren verwendbare
Schleudervorrichtung besteht im Wesentlichen aus Vorrichtungsteilen,
die einmal die Zentrifugation des langgestreckten, geraden und zum
zweiten die Zentrifugation des gleichen, abgeknickten Blutbeutels
ermöglichen.
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Die
Erfindung ist nicht auf die Gewinnung von körpereigenen Thrombozyten (insbesondere
für die
Chirurgie) beschränkt.
Mit dem Verfahren nach der Erfindung können auch Thrombozyten in anderen
Anwendungsbereichen der Medizin aus Blut- oder Blutbestandteilen gewonnen werden.
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Die
Erfindung schlägt
damit ein kostengünstiges
Verfahren vor, welches zum Beispiel auch für die Zahnmedizin geeignet
ist. Hier müssen
nur geringe Mengen von Thrombozyten aus Vollblut gewonnen werden.
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Zur
Verbesserung der bekannt gewordenen, relativ umständlichen
und sehr teuren Gewinnung von Thrombozyten – überwiegend in einem offenen System – wird nach
der Erfindung ein sehr einfaches, kostengünstiges, praktikables und geschlossenes System
als Verfahren und Vorrichtung vorgeschlagen, das nicht nur zur Gewinnung
von Thrombozyten geeignet ist, sondern auch zur Gewinnung von Stammzellen
aus Nabelschnurblut anwendbar sein kann.
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Zur
Thrombozytengewinnung wird dem Patienten ein Volumen von ca. 20
ml Blut abgenommen, das in einen Blutbeutel fließt (mit zum Beispiel einer Abmessung
von ca. 150 mm lang und ca. 40 mm breit), in dem eine Anticoagulanzvorlage,
ein Antigerinnungsmittel CPD enthalten ist, das in seiner Menge
dem abzunehmenden Blutvolumen entspricht.
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Dieser
nicht prall, sondern locker gefüllte Blutbeutel
wird nun der Länge
nach in eine zweiteilige, schachtelartige Schleudervorrichtung gesteckt und
an seiner oberen Hälfte
mit dem abnehmbaren Deckel verriegelt, wodurch die stabile Lage
während der
Zentrifugation gesichert ist. Der Blutbeutel nimmt eine tafelartige
Gestalt an und wird schwach (bei ca. 300 g) zentrifugiert, wodurch
sich radial außen
die Ansammlung von Erythrozyten und innen das plättchenreiche Plasma bilden.
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Am
Ende dieser ersten schwachen Zentrifugation wird dieser Zustand
durch Abnehmen des Deckels sichtbar gemacht und der Beutel an der
Trennlinie abgeknickt und abgequetscht und wahlweise sofort – oder nach
einer bestimmten Ruhezeit – schärfer bei
ca. 1000 g zentrifugiert, wobei der Deckel in die zweite Position
versetzt worden ist und die abgeknickte Hälfte des Beutels sicher und
ebenfalls wieder tafelförmig
umschließt.
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Auf
der Rückseite
der Beutelhälfte
bildet sich in wenigen Minuten das Erythrozytenkonzentrat, das nicht
mehr interessiert, und auf der vorderen, abgeknickten Hälfte am
Schlauchende des Beutels das Thrombozytenkonzentrat, das nunmehr
nach Abnahme des Deckels über
den Schlauch bequem entnommen werden kann.
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Das
darüber
stehende Plasma wird wahlweise durch eine einfache Klammer abgequetscht
oder auch teilweise in einem gewünschten
Verhältnis
mit den Thrombozyten vermischt, um eine bevorzugte und zweckentsprechende
Verdünnung
zu erhalten.
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Somit
spielen sich die ganzen Vorgänge
bis zur Entnahme in einem einzigen geschlossenen System ab, nämlich in
dem eingesetzten kleinen Blutbeutel.
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Zur
Gewinnung größerer Mengen
werden größere Blutbeutel
in entsprechend größeren Vorrichtungen
zentrifugiert und verarbeitet, oder die Menge wird auf mehrere kleinere
Beutel aufgeteilt.
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Der
Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht
nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination
der einzelnen Patentansprüche
untereinander.
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Alle
in den Unterlagen, einschließlich
der Zusammenfassung offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere
die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden
als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in
Kombination gegenüber
dem Stand der Technik neu sind.
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Es
zeigen:
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1: eine Zentrifuge nach
der Erfindung mit jeweils zwei Schleudervorrichtungen in unterschiedlichen
Verfahrensschritten;
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2: die Rotorscheibe der
Zentrifuge;
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3: das Winkelstück zum Einhängen der Schleudervorrichtung
in die Rotorscheibe;
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3a: Eine rückseitige
Ansicht der Schleudervorrichtung
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4: schematisiert einen Blutbeutel
in Draufsicht;
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5: Draufsicht auf den Blutbeutel
nach 4 im geknickten
Zustand;
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6: die Schleudervorrichtung
perspektivisch in Seitenansicht;
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7: den Deckel zur Schleudervorrichtung;
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8: die Bestückung der
Schleudervorrichtung mit dem Blutbeutel vor Schließen des
Deckels;
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9: die Schleudervorrichtung
nach 8 im fertiggestellten
Zustand zur Durchführung
der ersten Zentrifugation;
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10: die Umrüstung der
Schleudervorrichtung beim Übergang
von der ersten auf die zweite Zentrifugation;
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11: den umgerüsteten Zustand
der Schleudervorrichtung mit den Bestandteilen in auseinander gezogener
Darstellung;
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12: die umgerüstete Schleudervorrichtung
zur Durchführung
der zweiten Zentrifugation;
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13: eine gegenüber den 6 bis 12 abgewandelte Ausführungsform einer Schleudervorrichtung
vor oder nach Durchführung
der ersten Zentrifugation;
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14: die Schleudervorrichtung
nach 13 zur Durchführung der
zweiten Zentrifugation.
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Die 1 zeigt einen Scheibenrotor 1,
der bevorzugt aus einem rostfreien Metallmaterial besteht. Er ist
im Bereich seiner Drehachse 2 drehbar gelagert und in nicht
näher dargestellter
Weise drehend angetrieben. Er ist bevorzugt in einen nicht näher dargestellten
Kessel eingesetzt.
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Ein
Ausschwinggehänge
an einem Scheibenrotor allgemeiner Art ist beispielsweise in der
eigenen
EP 0 612 565
B1 beschrieben. Auf die dortige Offenbarung wird Bezug
genommen.
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Dieser
soll von der Offenbarung der vorliegenden Erfindung umfasst sein.
Die Erfindung ist jedoch nicht auf die Anordnung der später zu erläuternden
Schleudervorrichtungen 10, 40 in einem Scheibenrotor 1 beschränkt.
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Ebenso
erstreckt sich der Erfindungsgedanke (Verwendung von Schleudervorrichtungen 10, 40 mit
darin eingesetzten Blutbeuteln 7) auch auf sämtliche
bekannten Winkelkopf- oder Schrägbett-Zentrifugen.
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Der
einfacheren Erläuterung
wegen wird anhand der Zeichnungen lediglich die Ausführungsform eines
Ausschwinggehänges
mit dem dargestellten Scheibenrotor 1 gezeigt.
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In
die Schlitze 3 des Scheibenrotors 1 sind hierbei
Winkelstücke 4 nach 3 eingehängt. Es besteht im wesentlichen
aus einer inneren Abkröpfung 5,
welche durch den Schlitz 3 des Scheibenrotors 1 hindurchgreift,
ein sich daran anschließenden ebenen
Auflageteil 6a, welches sich an der Rückwand der Schleudervorrichtung 10, 40 anlegt
und einem etwa senkrecht dazu abgebogenen zweiten Auflageteil 6b,
welches die bodenseitige Abstützung
für die
darauf aufzusetzende Schleudervorrichtung 10, 40 bildet.
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Gemäß 1 weist jede Schleudervorrichtung 10 gegeneinander
gerichtete und parallel zueinander angeordnete Führungsrippen 14 auf,
die zwischen sich eine Einschubnut ausbilden.
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Diese
Einschubnut ist auf die seitlichen Ansätze 6c des Winkelstückes 4 aufgeschoben,
so dass die Schleudervorrichtungen 10, 40 auf
die Winkelstücke 4 aufgeschoben
sind und von dem bodenseitigen Auflageteil 6b getragen
werden.
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Der
besseren Übersichtlichkeit
wegen sind in 1 zwei
verschiedene Umbauzustände
der jeweiligen Schleudervorrichtung 10 dargestellt.
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Mit
dem Bezugszeichen 10 sind zwei einander gegenüberliegende
Schleudervorrichtungen vor oder nach Beendigung des ersten Zentrifugationsvorganges
dargestellt, während
mit dem Bezugszeichen 10a die gleichen Schleudervorrichtungen 10,
jedoch im umgebauten Zustand, vor oder nach dem zweiten Zentrifugationsvorgang
dargestellt sind.
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In
der Praxis weisen jedoch alle am Scheibenrotor 1 befestigten
Schleudervorrichtungen 10, 10a stets den gleichem
Umrüstungszustand
auf.
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Die 4 und 5 erläutern
nun schematisch, wie die Zentrifugation des Blutbeutels 7 in
den zwei verschiedenen, zeitlich hintereinander geschalteten Zentrifugationsvorgängen stattfindet.
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Es
wird ein relativ kleiner, schmaler, etwa rechteckförmiger Blutbeutel 7 verwendet,
dessen Innenraum zu Hälfte
mit Vollblut gefüllt
wird. Das Einfüllen
erfolgt über
den Schlauch 9, der flüssigkeitsleitend über den
Ansatz 8 in den Innenraum des Blutbeutels 7 einführt.
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Nach
dem ersten Zentrifugationsvorgang setzen sich im Bodenbereich (dem
Schlauch 9 gegenüberliegend)
die schwereren Erythrozyten 45 ab, wie dies in 4 angedeutet ist.
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Oberhalb
dieser Fraktion bildet sich das plättchenreiche PRP in Verbindung
mit dem Plasma 46.
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Zur
Durchführung
des zweiten Zentrifugationsvorganges wird nun der Blutbeutel nach 4 etwa in seinem Mittelbereich
um eine Knickkante 34 in Pfeilrichtung 48 umgeknickt,
so dass er die Formgebung nach 5 erhält.
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Wichtig
ist, dass die Knickkante 34 durch eine Schiebeklemme 37 oder
durch ein anderes Abquetschmittel so abgedichtet wird, dass kein
flüssigkeitsleitender Übergang
zwischen den beiden sich jetzt ausbildenden Blutbeutelteilen 42, 44 entsteht.
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Wird
nun der Blutbeutel 7 nach 5 erneut zentrifugiert,
dann lagern sich in der rechten Kammer (unterer Blutbeutelteil 44)
gleichwohl nur Erythrozyten und Plasma ab, während sich jedoch in der anderen
Kammer (oberer Blutbeutelteil 42) aus der PRP-Fraktion
die gewünschten
Thrombozyten 47 nach unten in die Nähe des Schlauchansatzes 8 des Schlauches 9 absetzen.
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Damit
ist die gewünschte
Abtrennung der Thrombozyten aus dem Vollblut in zwei verschiedene,
zeitlich hintereinander folgende Zentrifugationsvorgängen erreicht.
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Die 4 ist lediglich der besseren Übersicht
wegen (bei einem geraden Blutbeutel 7) dargestellt, dass
sich die Thrombozyten 47 etwa in der Nähe des Ansatzes 8 am
Schlauch 9 ablagern. In Wirklichkeit hat der Blutbeutel
jedoch seine abgeknickten Form nach 5.
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In 6 ist die ersten Ausführungsform
einer Schleudervorrichtung 10 dargestellt, die bevorzugt aus
einem Kunststoff-Material besteht.
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Die
Schleudervorrichtung 10 weist eine untere Stützplatte 11 auf,
die sich etwa über
die gesamte Länge
der Vorrichtung erstreckt. Oberhalb, parallel und im Abstand hierzu
ist eine etwa halb so lange obere Stützplatte 15 darüber liegend
angeordnet.
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Zwischen
der unteren, längeren
Stützplatte 11 und
der oberen, kürzeren
Stützplatte 15 wird
somit ein unteres Abteil 36 für das Einschieben des fußseitigen
Endes des Blutbeutels (nämlich
des Blutbeutelteils 44) geschaffen.
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An
der Rückseite
der Stützplatte 11 sind
einander gegenüberliegende
Führungsnuten 14 angeordnet,
die in der Darstellung in 3a abgelichtet sind,
in welche die seitlichen Ansätze 6c des
Winkelstücks 4 eingreifen.
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Die
untere Stützplatte 11 ist
durch seitliche Führungsränder 12 begrenzt,
an deren Außenflächen zugeordnete
Führungsrippen 23 angeordnet sind,
welche die Verschiebeführung
und die Halterung für
einen darauf aufzuschiebenden Schiebedeckel 21 (siehe 7) bilden.
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Gleichfalls
weist die obere Stützplatte 15 seitliche,
parallel zueinander angeordnete und die Platte begrenzende Führungsränder 16 auf,
an deren Außenseiten
wiederum Führungsrippen 24 angeordnet
sind, welche ebenfalls als Verschiebeführung und Halterung für den in 7 dargestellten Schiebedeckel 21 ausgebildet
sind.
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Damit
bildet die obere Stützplatte 15 ein
oberes Abteil 35, in welches in einem späteren Verfahrensschritt
der abgeknickte Blutbeutelteil 42 des Blutbeutels 7 eingefaltet
und durch den Schiebedeckel gehalten wird. Der bodenseitige Teil
der Schleudervorrichtung 10 wird durch eine Bodenfläche 17 gebildet,
deren Fläche
etwa senkrecht zur Ebene der Stützplatten 11, 15 ist.
Diese Bodenfläche 17 ist durch
einen etwa bogenförmigen
umlaufenden Stützrand 18 begrenzt,
an dem seitliche Schlitze 19 eingearbeitet sind.
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Damit
gibt es zwei verschiedene und unabhängig voneinander arbeitende
Verschiebeführungen
und Halterungen für
den in 7 dargestellten Deckel.
Es muss jeweils nur eine Verschiebeführung oder Halterung vorhanden
sein.
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Einmal
kann es vorgesehen sein, dass an der Innenseite des in 7 dargestellten Schiebedeckels 21 an
den seitlichen Ansätzen 25 in
Längsrichtung
verlaufende und parallel zueinander angeordnete Führungsrippen
angeordnet sind, die in Richtung zur Deckelseite jeweils eine Führungsnut 26 bilden.
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In
diese Führungsnut
greifen die vorher erwähnten
Führungsrippen 23 und
wahlweise – je
nach der Halterungsanordnung des Schiebedeckels 21 – auch die
Führungsrippen 24 gemäß 6 ein.
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Die
Erfindung ist selbstverständlich
nicht auf die Halterung des Schiebedeckels 21 mittels der
beschriebenen Verschiebeführungen
oder Schlitzhalterungen beschränkt.
Ebenso kann es vorgesehen sein, dass der Deckel schwenkbar oder
klappbar (z.B. über
Filmscharniere) an der Schleudervorrichtung 10 angeordnet
ist.
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Im
Bereich der Deckplatte 22 des Schiebedeckels 21 ist
im Übrigen
eine Ausnehmung 51 für den
Durchtritt des Schlauches 9 des Blutbeutels 7 angeordnet.
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An
der axial gegenüberliegenden
Seite der Deckplatte ist diese in Form eines schmaleren Ansatzes 28 nach
oben verlängert
und bildet in Verbindung mit bogenförmigen, seitlichen Kanten einen
Führungskragen 29 für die Führung des Schlauches 9 aus.
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Die 8 zeigt nun die Vorbereitung
der Schleudervorrichtung 10 zur Durchführung des ersten Zentrifugationsvorganges.
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Hierbei
wird der Blutbeutel 7 als gerade, langgestreckte Tafel
mit seinem unteren Ende in das untere Abteil 36 der Schleudervorrichtung 10 eingesteckt
und dann wird der Schiebedeckel 21 in Pfeilrichtung 31 auf
die Stützplatte 11 geschoben,
so dass der Blutbeutel 7 gegen Umknicken oder Verziehen geschützt ist.
Hierbei liegt die untere Kante 52 des Schiebedeckels 21 auf
die Knickkante 34 auf.
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Damit
ist der Schiebedeckel 21 lagengesichert und fest mit der
Schleudervorrichtung 10 verbunden. Die 9 zeigt die nun so fertig gestellte Montagelage
des Schiebedeckels.
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Nach
Beendigung des ersten Zentrifugationsvorganges wird der Schiebedeckel 21 in
Pfeilrichtung 32 nach oben entfernt und der Blutbeutel 7 wird mit
seinem oberen Ende in Pfeilrichtung 33 über den Knickrand 34 der
Schleudervorrichtung 10 umgeklappt (10).
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Damit
werden die beiden voneinander getrennten Blutbeutelteile 42 und 44 definiert,
wobei gemäß 5 der Blutbeutelteil 42 in
dem oberen Abteil 35 zu liegen kommt, während der andere Blutbeutelteil 44 in
dem unteren Abteil 36 der Schleudervorrichtung 10 verbleibt.
Die geknickte Formgebung des Blutbeutels 7 ist in 11 dargestellt.
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Um
nun einen absolut dichten Abschluss zwischen den beiden Blutbeutelteilen 42, 44 im
Bereich der Knickkante 34 zu gewährleisten, wird nach der Erfindung
gemäß 11 eine Schiebeklemme 37 verwendet,
die auf die vorher beschriebene Verschiebeführung aufgesetzt wird. Hierbei
weist die Schiebeklemme 37 einander gegenüberliegende
und parallele Führungsnuten 39 auf,
die mit den zugeordneten Führungsrippen 23 an
der Seitenwand der Stützplatte 11 zusammenwirken.
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Die
Schiebeklemme 37 weist an ihrem unteren Ende einander gegenüberliegende und
etwa V-förmig
sich verengende Plattenteile auf, die zwischen sich eine konisch
zulaufende Klemmöffnung 38 bilden.
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Die
Schiebeklemme wird somit in Pfeilrichtung 31 auf die Stützplatte 11 aufgeschoben
und die Klemmöffnung 38 übergreift
kraft- und formschlüssig den
Knickrand 34 und quetscht den Blutbeutel 7 im Bereich
der Knickkante 34 absolut dicht zusammen. Es handelt sich
um eine selbsthemmende Anordnung, so dass die Schiebeklemme 37 sich
nicht mehr selbsttätig
lösen kann.
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Nach
der Montage der Schiebeklemme 37 wird der Schiebedeckel 21 nunmehr
gemäß 12 auf die obere Stützplatte 15 verschoben.
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Im
gezeigten Ausführungsbeispiel
ist dargestellt, dass die Führungsnuten 53 des
Schiebedeckels 21 mit den zugeordneten Führungsrippen 24 zusammenwirken.
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Der
Schiebedeckel wird somit auf die Führungsrippen 24 aufgeschoben
und sichert den abgeknickten Blutbeutel, insbesondere den oberen
Blutbeutelteil 42 gegen Ausbeulen oder Verformen. Die Ausnehmung 51 des
Schiebedeckels 21 übergreift den
abgeknickten und verschlossenen Schlauch 9.
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Die
so umgebaute Schleudervorrichtung 10a gemäß 12 (siehe auch 1) wird nun einer länger dauernden
Zentrifugation mit höherer
Beschleunigungskraft von z. B. 1000 g unterworfen.
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Es
tritt gemäß 5 bei dem nach 12 abgeknickten Blutbeutel
die Abtrennung der Thrombozyten 47 aus dem PRP ein, die
sich demgemäss
in der Nähe
des Schlauches 9 anreichern.
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Nach
dieser Zentrifugation wird die Zentrifuge gestoppt und die gesamte
Schleudervorrichtung 10a wird aus dem Gehänge der
Zentrifuge entnommen. Der Schlauch 9 wird beispielsweise
abgeschnitten und die Thrombozyten werden in Pfeilrichtung 41 entnommen.
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Damit
wurden unter absolut sterilen Bedingungen und im abgeschlossenen
Raum des Blutbeutels Thrombozyten 47 aus dem Plasma 46 des
Vollblutes gewonnen.
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Die 13 und 14 zeigen eine weitere Schleudervorrichtung 40,
die eine abgewandelte Ausführung
der Schleudervorrichtung 10, 10a darstellt.
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Während die
Schleudervorrichtung 10, 10a zwei Stützplatten 11, 15 mit
daran ausgebildeten Abteilen 35, 36 ausbildete,
wird dies bei der Ausführungsform
nach 13 bis 14 anders gelöst. Dort
ist dargestellt, dass die Schleudervorrichtung 40 ein oberes
Abteil 35 bildet, an dessen oberen freien Ende jedoch Lagerzapfen 43 angeordnet
sind, in denen schwenkbar das untere Abteil 36 gelagert
ist.
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Im
ersten Zentrifugationsschritt ergibt sich die Stellung der Schleudervorrichtung 40 nach 13, wobei der langgestreckte
Blutbeutel 7 in der Einstecktasche zwischen dem oberen
und dem unteren Abteil 35, 36 gehalten wird.
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Es
wird ebenfalls ein Schiebedeckel verwendet, wie er vorstehend beschrieben
wurde, um den im Abteil 36 liegenden Blutbeutel zu halten
und gegen Abknicken zu fixieren.
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Beim Übergang
von dem ersten zum zweiten Zentrifugationsschritt wird jedoch das
gesamte Abteil 36 um die Lagerzapfen 43 in Pfeilrichtung 33 verschwenkt,
so dass sich die Stellung nach 14 ergibt.
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Der
Blutbeutel wird hierbei über
die Knickkante 34 gefaltet, wodurch sich wiederum die beiden Blutbeutelteile 42, 44 nach 5 ergeben. Es kann dann
wiederum eine Schiebeklemme 37 auf den Übergangsbereich im Bereich
der Knickkante 34 aufgeschoben werden.
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Bei
der gezeigten zweiten Ausführungsform bedarf
es also nicht mehr eines Umsteckens eines Schiebedeckels 21,
weil in der zweiten Umbaustufe der Schleudervorrichtung 40a die
Stützplatte
des Abteils 36 gleichzeitig die Knick- und Lagensicherung des
Blutbeutels 7 bildet.
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Der
Schiebedeckel wird also nur in der Umbausituation der Schleudervorrichtung 40 nach 13 benötigt.
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Vorstehend
wurde die Gewinnung von Thrombozyten aus Vollblut geschildert. Hierauf
ist die Erfindung jedoch nicht beschränkt. Es wird allgemein beansprucht,
dass unter sterilen Bedingungen aus einem mit einer biologischen
Flüssigkeit
gefüllten Beutel
durch zwei zeitlich hintereinander geschaltete Zentrifugationsvorgänge eine
bestimmte (Unter-)Fraktion gewonnen wird.
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Im
ersten Zentrifugationsschritt wird die biologische Flüssigkeit
in mindestens zwei unterschiedliche Fraktionen getrennt und im zweiten
Zentrifugationsschritt wird aus der einen, gewonnenen Fraktion eine
weitere Fraktion abgeteilt und damit gewonnen.
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- 1
- Scheibenrotor
- 2
- Drehachse
- 3
- Schlitz
- 4
- Winkelstück
- 5
- Abkröpfung
- 6
- Auflageteil
a, b, Ansatz c
- 7
- Blutbeutel
- 8
- Ansatz
- 9
- Schlauch
- 10
- Schleudervorrichtung
(10a)
- 11
- Stützplatte
(unten)
- 12
- Führungsrand
- 13
- Einschubfach
- 14
- Führungsnut
- 15
- Stützplatte
(oben)
- 16
- Führungsrand
- 17
- Bodenfläche
- 18
- Stützrand
- 19
- Schlitz
- 20
-
- 21
- Schiebedeckel
- 22
- Deckplatte
- 23
- Führungsrippe
- 24
- Führungsrippe
- 25
- Ansatz
- 26
- Führungsnut
- 27
-
- 28
- Ansatz
- 29
- Führungskragen
- 30
- Bodenteil
- 31
- Pfeilrichtung
- 32
- Pfeilrichtung
- 33
- Pfeilrichtung
- 34
- Knickkante
- 35
- oberes
Abteil
- 36
- unteres
Abteil
- 37
- Schiebeklemme
- 38
- Klemmöffnung
- 39
- Führungsnut
- 40
- Schleudervorrichtung 40a
- 41
- Pfeilrichtung
- 42
- oberer
Blutbeutelteil
- 43
- Lagerzapfen
- 44
- unterer
Blutbeutelteil
- 45
- Erythrozyten
- 46
- Plasma
- 47
- Thrombozyten
- 48
- Fahrtrichtung
- 49
-
- 50
-
- 51
- Ausnehmung
- 52
- Kante
- 53
- Führungsnut