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DE10312174A1 - Bauraumreduzierter Druckgeber zur Druckerfassung im Brennraum von Brennkraftmaschinen - Google Patents

Bauraumreduzierter Druckgeber zur Druckerfassung im Brennraum von Brennkraftmaschinen Download PDF

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DE10312174A1 DE2003112174 DE10312174A DE10312174A1 DE 10312174 A1 DE10312174 A1 DE 10312174A1 DE 2003112174 DE2003112174 DE 2003112174 DE 10312174 A DE10312174 A DE 10312174A DE 10312174 A1 DE10312174 A1 DE 10312174A1
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf einen Druckgeber zur Druckerfassung im Brennraum von Brennkraftmaschinen, insbesondere von Kraftfahrzeugen. Im Gehäuse (2, 20) des Druckgebers (1) ist eine Bohrung ausgebildet, in welcher ein Übertragungsstempel (39) geführt ist, der mit seinem einen Ende an einem Messelement (8) liegt und auf dieses einwirkt, so dass ein dem zu bestimmenden Druck proportionales Messsignal erzeugt wird. Ein Ende der den Übertragungsstempel (39) aufnehmenden Bohrung ist mit einer Membran (24) verschlossen, an der das andere Ende des Übertragungsstempels (39) anliegt. Der Druckgeber (1) enthält einen aus einem keramischen Material gefertigten Übertragungsstempel (39) zur Kraftübertragung und zur Wärmeableitung.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfassung des in einem Brennraum einer Brennkraftmaschine herrschenden Druckniveaus kann über Brennraumdrucksensoren erfolgen. In einer Begrenzungswandung des Brennraumes der Verbrennungskraftmaschine ist ein Sensor derart eingelassen, dass seine Membran aus einem temperaturbeständigen, auslenkbaren Material durch den im Brennraum herrschenden Druck beaufschlagt wird. Über die Verformung dieser Membran erfolgt eine Erfassung des im Brennraum herrschenden Druckes aufgrund der Verformung des Membranmaterials. Die Druckübertragung erfolgt von einer Membran auf einen Stempel an einen Silizium-Chip, der in einem der Stempellänge entsprechenden Abstand von der auslenkbaren Membran entfernt angeordnet ist.
  • EP 0 495 935 B1 offenbart ein Verfahren zur Herstellung eines Druckgebers zur Druckerfassung im Brennraum von Brennkraftmaschinen. Eine Membran wird ohne mechanische Justage bezüglich eines piezoresistiven Messelementes, eine erste Öffnung verschließend auf den Schaft eines Gehäuses des Druckgebers aufgebracht. Ein Stempel sowie das piezoresistive Messelement werden durch eine zweite Öffnung in den Schaft des Gehäuses eingeschoben und so auf die Membran aufgepresst, dass sich zwischen dem Stempel und dem Messelement ein formschlüssiger Kraftschluss ergibt. Für einen genauen Abgleich werden die elektrischen Größen des piezoresistiven Messelementes beziehungsweise von dessen Auswerteelektronik gemessen und auf einen gewünschten Sollwert voreingestellt. Ein Gegenlager für den Stempel wird so weit in das Gehäuse eingepresst, dass sich eine Anprägung des Stempels auf dem piezoresistiven Element oder auf der das piezoresistive Element umgebenden Glasschicht einstellt.
  • DE 195 38 854 C1 bezieht sich auf einen Druckgeber zur Druckerfassung im Brennraum von Brennkraftmaschinen. Im Gehäuse des Druckgebers ist eine Bohrung ausgebildet, in welcher ein Stempel angeordnet ist. Der Stempel liegt mit seinem einen Ende direkt auf einem Messelement auf und wirkt auf dieses derart ein, dass ein dem zu bestimmenden Druck proportionales Messsignal erzeugt wird. Der Stempel ist derart ausgebildet, dass die Fließgrenze des Werkstoffes des Stempels kleiner ist als die Bruchgrenze des Materials des Messelements. Ein auf dem Messelement aufliegendes Ende des Stempels ist ballig ausgebildet, wobei das ballige Ende des Stempels mit einer so großen Kontaktfläche auf dem Messelement aufliegt, dass die auftretenden mechanischen Spannungen einen vorgegebenen Sollwert nicht überschreiten. Ferner ist die Differenz der Rauhigkeiten der Oberfläche des einen Endes des Stempels und die Rauhigkeit der Oberfläche des Messelementes kleiner oder gleich 2 μm. Das Messelement wird insbesondere als ein Silizium-Chip ausgebildet, in welchem geschaltete Widerstände angeordnet sind. Diese Widerstände können als piezoresistive Widerstände ausgeführt sein.
  • Infolge der Anforderungen an die Montierbarkeit, infolge von Fertigungstoleranzen sowie des mechanischen Verhaltens hinsichtlich des Knickens werden an den Stempel hohe Anforderungen gestellt. Ein längerer Stempel ist infolge der besseren Wärmeableitung wünschenswert. Bisher wurde als Material, aus welchem der Stempel gefertigt ist, Remanit oder ein ähnlicher Stahl gewählt. Die Entwicklungstendenzen an modernen Verbrennungskraftmaschinen verlaufen dahingehend, dass bis zu 4 Ein- und Auslassventile sowie eine aufwändig ausgeführte Zylinderkopfkühlung den Bauraum im Zylinderkopf derart begrenzen, dass die Anforderung besteht, aufgrund des beschränkten Bauraums den Brennraumdrucksensor zu verkleinern. Aufgrund der oben aufgezählten Anforderungen an den Brennraumstempel lassen sich aus Materialfestigkeitsgründen aus Remanit oder ähnlichem Stahl gefertigte Übertragungsstempel, wie sie bei bisherigen Brennraumdrucksensoren eingesetzt wurden, nicht mehr einsetzen.
  • Mit der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung der Fertigung des Übertragungsstempels für Brennraumdrucksensoren aus einem keramischen Werkstoff, wie beispielsweise Siliziumnitrit, lässt sich die Stempellänge einerseits deutlich erhöhen und der Übertragungsstempeldurchmesser andererseits wesentlich reduzieren. Dadurch kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der im Zylinderkopf einer Verbrennungskraftmaschine mit mehreren Ventilen pro Zylinder zu montierende erfindungsgemäße Brennraumdruck sensor einen möglichst geringen Einfluss auf den Verlauf der Kühlwasserbohrungen nimmt, so dass thermische Überlastungen des Zylinderkopfes vermieden werden. Ein keramischer Werkstoff wie beispielsweise Siliziumnitrit weist im Vergleich zu bisher eingesetzten Materialien, wie zum Beispiel Remanit oder ähnliche Stähle, einen E-Modul auf, das den von Remanit um 50% übersteigt. Damit ist ein aus einem keramischen Material wie beispielsweise Siliziumnitrit gefertigter Übertragungsstempel wesentlich knicksicherer. Um eine möglichst geringe Hysterese der Sensorkennlinie zu erreichen, ist dieser Werkstoff als Material für einen Übertragungsstempel eines Brennraumdrucksensors ebenfalls sehr vorteilhaft, da dessen Reibmoment im Vergleich zu bisher eingesetztem Remanit oder ähnlichen Stählen um bis zu 25% geringer liegt. Ferner ist hervorzuheben, dass die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung mit dem Vorteil einhergeht, dass die Wärmeausdehnung eines keramischen Werkstoffs wie beispielsweise Siliziumnitrit nur etwa 20% der Wärmeausdehnung eines Stahls beträgt. Eine weitere günstige Materialeigenschaft des keramischen Materials im Vergleich zu bisher eingesetzten Materialien wie Remanit oder anderer Stähle ist das geringe spezifische Gewicht, welches insbesondere in Bezug auf die Eigenresonanz sehr vorteilhaft ist.
  • Der erfindungsgemäß vorgeschlagene Brennraumdrucksensor, dessen Übertragungsstempel aus einem keramischen Werkstoff wie beispielsweise Siliziumnitrit gefertigt ist, ermöglicht die Auslegung eines Brennraumdrucksensors mit einem kleineren Sensorkopfdurchmesser unter Beibehaltung des übrigen, bisher schon erprobten und bewährten Brennraumdrucksensor-Designs. Ein weiterer vorteilhafter Aspekt der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung liegt darin, dass nicht nur der Kraftübertragungs- und Wärmeableitungsstempel aus einem keramischen Werkstoff wie Siliziumnitrit gefertigt werden kann, sondern auch die auslenkbare Sensormembran sowie das Sensorgehäuse beziehungsweise die Messzelle. Die Messzelle und die auslenkbare Membran können einerseits aus einem Teil gefertigt werden und andererseits auch mehrteilig ausgeführt sein.
  • Anhand der Zeichnung wird die Erfindung nachstehend eingehender beschrieben.
  • Es zeigt:
  • 1 einen bekannten Brennraumdrucksensor, dessen Übertragungsstempel aus einem Stahl, wie beispielsweise Remanit, gefertigt ist und
  • 2 einen erfindungsgemäßen Brennraumdrucksensor mit Komponenten aus keramischem Material im Längsschnitt.
  • Ausführungsvarianten
  • 1 ist ein bekannter Brennraumdrucksensor entnehmbar, dessen Komponenten aus einem Stahl, wie beispielsweise Remanit, gefertigt sind.
  • Ein Druckgeber 1 umfasst ein Gehäuse 2, an dessen brennraumseitigem Ende ein konisch ausgebildeter Dichtsitz 3 ausgebildet ist. Das Gehäuse 2 ist an seiner Außenumfangsfläche mit einem Einschraubgewinde 4 versehen, mit welchem der Druckgeber 1 in eine Wandung, beispielsweise eines Brennraumes einer Verbrennungskraftmaschine, eingelassen werden kann. Das Gehäuse 2 ist an seinem brennraumseitigen Ende in einem Durchmesser 5 von etwa 6 mm ausgebildet. Am brennraumseitigen Ende des Druckgebers 1 befindet sich eine in das Gehäuse 2 integrierte auslenkbare Membran 6. Im Gehäuseinneren des Gehäuses 2 liegt ein Ende eines Übertragungsstempels 7 mit einem Ende an der auslenkbar beschaffenen Membran 6 an. Das andere Ende des aus Stahl, wie Remanit oder Wälzlagerstahl, gefertigten Übertragungsstempels 7 liegt an einem Silizium-Chip 8 an. Der Silizium-Chip, welcher das Messelement darstellt, ist auf einem im Inneren des Gehäuses 2 angeordneten Header 9 aufgenommen.
  • Auf dem Gehäuse 2 des Druckgebers 1 ist ein Anschlusssteckerkörper 10 aufgenommen, an dem ein Schlüsselansatz 11 ausgebildet ist. Vom Anschlusssteckerkörper 10 aus erstreckt sich ein Verbindungskabel 12, welches mehrere Kabeladern 13 aufweist, zu einem in 1 nicht dargestellten Motormanagementsystem einer ebenfalls nicht dargestellten Verbrennungskraftmaschine.
  • Der in 1 dargestellte bekannte Druckgeber 1 umfasst einen Übertragungsstempel 7, der aus Stahl gefertigt ist und eine Länge 14 aufweist. Die thermischen Beanspruchungen des Übertragungsstempels 7 erfordern, dass der Übertragungsstempel 7 in einem Durchmesser ausgebildet ist, der erzwingt, dass das brennraumseitige Ende des Gehäuses 2 im Durchmesser 5 von 6 mm und mehr ausgebildet werden muß.
  • 2 zeigt einen erfindungsgemäßen Brennraumdrucksensor, der Komponenten aus keramischem Material umfasst.
  • Der Druckgeber 1 gemäß der Darstellung in 2 umfasst ebenfalls ein Gehäuse 20, an dessen Außenumfangsfläche neben einem Einschraubgewinde 4 ein konisch ausgebildeter Dichtsitz 3 ausgebildet ist. Im Gegensatz zur Darstellung des Druckgebers 1 gemäß 1 umfasst der Druckgeber 1 gemäß der Darstellung in 2 ein Gehäuse 20, das aus einem keramischem Material, wie zum Beispiel Siliziumnitrit, gefertigt ist. Der im Gehäuse 20 verschiebbar, entlang einer Führungsabschnittslänge 22 geführte Übertragungsstempel 39 ist ebenfalls aus einem keramischen Material wie Siliziumnitrit gefertigt. Im Gehäuse 20 ist ein Hohlraum 23 ausgebildet, der vom Übertragungsstempel 39 durchsetzt ist. An das Gehäuse 20 des Druckgebers 1 gemäß der Darstellung in 2 schließt sich ein Verlängerungsabschnitt 40 an. Der aus keramischem Material gefertigte Übertragungsstempel 39 erstreckt sich ebenfalls durch den Verlängerungsabschnitt 40 und liegt an einer am Verlängerungsabschnitt 40 angebrachten auslenkbaren Membran 24 an. Aufgrund des Verlängerungsabschnittes 40 ist eine Einbaulänge 25 des Druckgebers 1 in einen Zylinderkopf einer Verbrennungskraftmaschine erheblich verlängert im Vergleich zum Druckgeber 1 gemäß 1. Da der Übertragungsstempel 39 zur Kraftübertragung und Wärmeableitung aus keramischem Material gefertigt ist, weist der Druckgeber 1 am brennraumseitigen Ende, d.h. am Verlängerungsabschnitt 40, einen reduzierten Durchmesser 26 auf, der lediglich noch etwa 4 mm beträgt. Wird der erfindungsgemäß vorgeschlagene Druckgeber 1 gemäß der Darstellung in 2 im Zylinderkopf einer Verbrennungskraftmaschine befestigt, so nimmt dieser aufgrund seiner verlängerten Einbaulänge 25 und seines reduzierten Durchmessers 26 einen sehr geringen Einfluss auf den Verlauf der Kühlwasserbohrungen, die den Zylinderkopf einer Verbrennungs-kraftmaschine durchziehen, so dass thermische Überlastungen des Zylinderkopfes weitestgehend vermieden werden. Aufgrund der Materialeigenschaften des keramischen Materials ist der Übertragungsstempel 39 aus keramischem Material in einer Länge 21 ausgebildet, die die Länge 14 des Übertragungsstempels 7 aus Stahl gemäß des Druckgebers 1 aus 1 erheblich übersteigt. Durch die Verlängerung des Übertragungsstempels 39 lässt sich eine erheblich bessere Wärmeableitung erzielen.
  • Das eingesetzte keramische Material, aus dem der Übertragungsstempel 39, der Verlängerungsabschnitt 40 sowie die Messzelle 20 bevorzugt gefertigt werden, weist eine Wärmeausdehnung von 2,1 × 10–4/K auf, welche nur noch 20% der Wärmeausdehnung eines Stahlmaterials, wie Wälzlagerstahl oder Remanit, aufweist, die 10,6 × 10–4/K beträgt. Der E-Modul des keramischen Materials liegt bei 320 GPa, was sehr günstig hinsichtlich der Knickfestigkeit des Übertragungsstempels ist. Aufgrund dieser Materialeigenschaft kann der Übertragungsstempel 39 aus keramischem Material in einem verringerten Durchmesser, verglichen mit dem Übertragungsstempel 7 aus Stahl gemäß 1 gefertigt werden. Eine Durchmesserreduzierung des Übertragungsstempels 39 kann zur Durchmesserverringerung des Durchmessers 26 am brennraumseitigen Ende des Verlängerungsabschnittes 40 beziehungsweise des Gehäuses 20 ausgenutzt werden, so dass sich ein geringerer Einbauraum bei Montage des erfindungsgemäß ausgebildeten Druckgebers 1 erzielen lässt. Der Übertragungsstempel 39 aus keramischem Material gemäß der Darstellung in 2 weist eine Länge 21 auf, die im Wesentlichen der Länge des Verlängerungsabschnitts 40 sowie des Führungsabschnittes 22 innerhalb des Gehäuses 20 entspricht.
  • Während das brennraumseitige Ende des Übertragungsstempels 39 aus keramischem Material an einer in den Verlängerungsabschnitt 40 integrierten Membran 24 anliegt, steht das andere Ende des Übertragungsstempels 39 mit dem Messelement 8 in Gestalt eines Silizium-Chips 8 in Kontakt. Der Silizium-Chip 8 ist auf einem Header 27 aufgenommen. Der Header 27 ist mittels eines Kodierstiftes 28 zur Metallhülse 37 des Druckgebers 1 ausgerichtet. Der Kodierstift 28 erleichtert eine schnelle Fügbarkeit des Druckgebers bei der Fertigung. Der Header 9 steht über Anschlusspins 29 sowie eine Kontaktbuchse 30 mit einer von der Metallhülse 37 umschlossenen Platine 31 in Verbindung. Die Kontaktbuchse 30 ihrerseits ist über einen Anschlussstecker 33 kontaktiert. Mit Bezugszeichen 32 sind auf der Platine 31 aufgenommene SMD (Surface Mounted Devices) bezeichnet. Die SMD's 32 sind von einem Vergussmaterial 34 innerhalb der Metallhülse 37 umschlossen. Die Platine 31 wird von den einzelnen Kabeladern 13 des Verbindungskabels 12 kontaktiert, die ihrerseits innerhalb der Metallhülse 37 des Druckgebers 1 von Umspritzungen 35, 36 umgeben sind. Mit Bezugszeichen 38 ist eine Kabelführung des Verbindungskabels 12 bezeichnet, um das Verbindungskabel 12 in der Metallhülse 37 des Druckgebers 1 zu fixieren.
  • Während in 2 das Gehäuse 20 und der Verlängerungsabschnitt 40 am brennraumseitigen Ende des Druckgebers 1 als zwei separate Bauteile ausgebildet sind, können das Gehäuse 20 sowie der Verlängerungsabschnitt 40 auch als einteiliges Bauelement aus keramischem Material, wie beispielsweise Siliziumnitrit, gefertigt werden. Im Vergleich zur Fertigung aus einem Stahlwerkstoff weist der Übertragungsstempel 39 aus keramischem Material ein um etwa 25% im Vergleich zum Stahl reduziertes Reibmoment auf. Je geringer das Reibmoment zwischen dem im Gehäuse 20 und dem Verlängerungsabschnitt 40 geführten Übertragungsstempel 39 gehalten werden kann, eine desto geringere Hysterese hinsichtlich der Sensorkennlinie stellt sich am Druckgeber 1 ein. Aufgrund der erheblich verbesserten Wärmeausdehnung bei Ausbildung des Übertragungsstempel 39 aus keramischem Material sind Thermoschockfehler nahezu ausgeschlossen und eine Temperaturkompensation nicht erforderlich. Bei bisherigen Ausführungen von Druckgebern 1 wurde eine Temperaturkompensation durch eine Korrektur innerhalb der Sensorelektronik herbeigeführt, so zum Beispiel in der Ausgestaltung eines Tiefpasses, um einem schnell erfolgenden Druckanstieg im Brennraum zu beherrschen. Eine derartige Korrektur in der Sensorelektronik kann bei Einsatz des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Druckgebers 1 entfallen.
  • Im Vergleich zum Gewicht des in 1 dargestellten Übertragungsstempels 7 aus einem Stahlwerkstoff weist der Übertragungsstempel 39 aus keramischem Material ein spezifisches Gewicht auf, welches lediglich 40% des Gewichtes des Übertragungsstempels 7 aus Stahlwerkstoff ausmacht. Der Übertragungsstempel 39 aus keramischem Material ist daher wesentlich günstiger in Bezug auf das Eigenresonanzverhalten, so dass eventuell auftretende Schwingungen sehr schnell abgebaut werden und eine geringere Verstärkung aufgrund zu hoher Massenträgheit bewirken.
  • Die auslenkbare Membran 24, 40, deren Auslenkung aufgrund des im Brennraum herrschenden Druckes mittels des Übertragungselementes 39 aus keramischem Material an das Messelement 8 in Gestalt eines Silizium-Chips 8 übertragen wird, kann in den Verlängerungsabschnitt 40 integriert sein, d.h. ebenfalls aus keramischem Material, wie beispielsweise Siliziumnitrit, gefertigt werden. Die auslenkbare Membran 24, die in den Verlängerungsabschnitt 40 am brennraumseitigen Ende integriert sein kann, umfasst einen Verformungsweg von nur wenigen μm. Damit lassen sich Brennraumdrücke, die etwa im Bereich zwischen 0 und 300 bar liegen, mit ausreichender Genauigkeit erfassen.
  • Aufgrund der verlängerten Einbaulänge 25 – sei es durch einen einteilig am Gehäuse 20 ausgebildeten Verlängerungsabschnitt 40, sei es durch einen dem Gehäuse 20 zugeordneten, separaten Verlängerungsabschnitt 40 – lässt sich der erfindungsgemäß vorgeschlagene Druckgeber 1 gemäß der Darstellung in 2 so in den Zylinderkopf einer Verbrennungskraftmaschine integrieren, dass dieser einen vernachlässigbaren Einfluss auf den Verlauf der Kühlwasserbohrungen innerhalb des Zylinderkopfes nimmt. Die erzielte Durchmesserverringerung am Durchmesser 26 im Vergleich zum Durchmesser 5 des Druckgebers 1 gemäß der Darstellung in 1 mit einem Durchmesser von 6 mm erlaubt den Einsatz des erfindungsgemäßen Druckgebers 1 auch an Verbrennungskraftmaschinen mit 4 Ein- beziehungsweise Auslassventilen. Dies wird in vorteilhafter Weise durch die Einbaulänge 25 realisiert, in welcher der Kopf des Druckgebers 1 den reduzierten Durchmesser 26 bis zum Dichtsitz 3 aufweist. An der Außenseite des Gehäuses 20 befindet sich das Einschraubgewinde 4. Das Einschraubgewinde 4 des Gehäuses 20 aus keramischem Material wird mit einem vorgebbaren, wohl definierten Anzugsdrehmoment in den Zylinderkopf einer Verbrennungskraftmaschine eingeschraubt.
  • 1
    Druckgeber
    2
    Gehäuse
    3
    Dichtsitz
    4
    Einschraubgewinde
    5
    Durchmesser Druckgeberkopf
    6
    Membran
    7
    Übertragungsstempel (Stahl)
    8
    Silizium-Chip
    9
    Header
    10
    Anschlusssteckerkörper
    11
    Schlüsselweite
    12
    Verbindungskabel
    13
    Kabeladern
    14
    Stempellänge
    20
    Gehäuse
    21
    Übertragungsstempellänge
    22
    Führungsabschnittslänge Gehäuse
    23
    Hohlraum
    24
    auslenkbare Membran
    25
    Einbaulänge
    26
    Durchmesser Druckgeberkopf
    27
    Auflage Silizium-Chip
    28
    Kodierstift
    29
    Anschlusspin
    30
    Kontaktbuchse
    31
    Platine
    32
    SMD
    33
    Anschlussstecker
    34
    Vergussmaterial
    35
    erste Umspritzung
    36
    zweite Umspritzung
    37
    Metallhülse
    38
    Kabelführung
    39
    Übertragungsstempel
    40
    Verlängerungsabschnitt

Claims (10)

  1. Druckgeber zur Druckerfassung im Brennraum von Brennkraftmaschinen, insbesondere von Kraftfahrzeugen, in dessen Gehäuse (2, 20) eine Bohrung ausgebildet ist, in welcher ein Übertragungsstempel (39) geführt ist, der mit seinem einen Ende direkt auf einem Messelement (8) aufliegt und auf dieses einwirkt, so dass ein dem zu bestimmenden Druck proportionales Messsignal erzeugt wird und ein Ende der den Übertragungsstempel (39) aufnehmenden Bohrung mit einer Membran (24) verschlossen ist, an der das andere Ende des Übertragungsstempels (39) anliegt, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckgeber einen aus einem keramischen Material gefertigten Übertragungsstempel (39) aufweist.
  2. Druckgeber gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (20) und ein die Membran (24) aufnehmender Verlängerungsabschnitt (40) aus keramischem Material gefertigt sind.
  3. Druckgeber gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (20) aus keramischem Material gefertigt ist.
  4. Druckgeber gemäß der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das keramische Material Siliziumnitrit ist.
  5. Druckgeber gemäß der Ansprüche 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Verlängerungsabschnitt (40) und das Gehäuse (20) als ein einteiliges Bauteil ausgebildet sind.
  6. Druckgeber gemäß der Ansprüche 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (20) und der Verlängerungsabschnitt (40) jeweils als separate Bauteile ausgeführt sind.
  7. Druckgeber gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (20) am brennraumseitigen Ende einen die Einbaulänge (25) verlängernden Abschnitt (40) aufweist, welcher in einem Durchmesser (26) ≤ 4 mm ausgeführt ist.
  8. Druckgeber gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge (21) des Übertragungsstempels (39) der Summe aus Einbaulänge (25) des Gehäuses (20) und einer Führungslänge (25) des Übertragungsstempels (39) innerhalb des Gehäuses (20) entspricht.
  9. Druckgeber gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (24) in den Verlängerungsabschnitt (40) integriert ist.
  10. Druckgeber gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (20) einen konisch ausgebildeten Dichtsitz (3) aufweist.
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