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DE10312163A1 - Verfahren zum Waschen gewerblich textilen Waschgutes und Vorrichtung hierfür - Google Patents

Verfahren zum Waschen gewerblich textilen Waschgutes und Vorrichtung hierfür

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Publication number
DE10312163A1
DE10312163A1 DE10312163A DE10312163A DE10312163A1 DE 10312163 A1 DE10312163 A1 DE 10312163A1 DE 10312163 A DE10312163 A DE 10312163A DE 10312163 A DE10312163 A DE 10312163A DE 10312163 A1 DE10312163 A1 DE 10312163A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
water
steam
laundry
wash
chamber
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10312163A
Other languages
English (en)
Inventor
Heinrich Anton Kamm
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE10312163A priority Critical patent/DE10312163A1/de
Publication of DE10312163A1 publication Critical patent/DE10312163A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F31/00Washing installations comprising an assembly of several washing machines or washing units, e.g. continuous flow assemblies
    • D06F31/005Washing installations comprising an assembly of several washing machines or washing units, e.g. continuous flow assemblies consisting of one or more rotating drums through which the laundry passes in a continuous flow

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Accessory Of Washing/Drying Machine, Commercial Washing/Drying Machine, Other Washing/Drying Machine (AREA)

Abstract

Gegenstand der Erfindung ist ein Waschverfahren zum Waschen gewerblich textilen Waschgutes, wobei das Waschgut zunächst in einer sich aus mehreren Kammern zusammensetzenden Vorwaschstraße (VWS) vorgewaschen wird, anschließend in einer sich ebenfalls aus mehreren Kammern zusammensetzenden Hauptwaschstraße (HWS) hauptgewaschen und schließlich gespült wird, bevor das Waschgut in einer der Hauptwaschstraße (HWS) nachgeschalteten Trockenvorrichtung zumindest teilweise getrocknet wird. Den Wasser- und Energiebedarf beim Waschen weiter zu senken, wird dadurch erreicht, dass das Schmutzwasser destilliert wird, wobei das Destillat und die dabei freiwerdenden Kondensationsenergien den Waschvorgang zugeführt werden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Waschen gewerblichen, textilen, insbesondere vermieteten, Waschgutes gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 18 zu dessen Durchführung.
  • Täglich werden in der Bundesrepublik Deutschland ca. 700.000 Berufsbekleidungsartikel entsprechend ca. 280.000 kg allein von den Betrieben textiler Mietdienste gewaschen. Solche Textilien werden von Krankenhaus- oder Großküchenpersonal, sowie Handwerkern benutzt und unterliegen naturgemäß einer starken Verschmutzung. Um eine die Textilien schonende Wäsche zu erreichen, die die notwendigen hygienischen Standards erfüllt und dennoch wirtschaftlich ist, werden derartige hochbelastete Textilien in Taktwaschverfahren gewaschen. Dabei liegt der Wasserverbrauch pro kg Waschgut bei äußerst günstig eingestellten Verfahren bei 12 bis 14 Litern. Für diesen Bereich werden also täglich ca. 3.640.000 l oder 3.640 m3 Frischwasser benötigt. Neben dem hohen Wasserverbrauch ist zu beachten, dass die Textilien beim Waschen einer hohen Belastung unterliegen und hierdurch stark verschleißen. Auch ist die Belastung im Abwasser zu beachten. Die zulässige Abwasserbelastung wird in der BRD durch die Verwaltungsvorschrift, Anhang 55 (Temperatur, pH-Wert, CSB, Frachten etc.) begrenzt. Dadurch werden in vielen Waschbetrieben Vorklärungen erforderlich, damit die Kriterien des Anhangs 55 erfüllt werden. Trotzdem erreichen neben den teilweise unbekannten Fleckensubstanzen auch verbrauchte Wasch-, Desinfektions- und Bleichmittel mit dem Abwasser die öffentliche Kläranlage. Diese Betriebsweise bedeutet nicht nur eine erhöhte Umweltbelastung, sie ist auch in Bezug auf den Wasserverbrauch und den Energiebedarf von wenig Wirtschaftlichkeit geprägt.
  • Nach dem Stand der Technik (Workshop des Wäschereiforschungsinstituts Krefeld: Anhang 55 und die Konsequenzen, Krefeld 17. 05. 2001) können unterschiedliche Verfahren zur Reinigung von Abwässern aus Wäschereien angewendet werden, z. B. aerobe und anaerobe biologische Behandlung, Fällung, Flockung, Ultrafiltration und Umkehrosmose, sowie Verdampfung. Es sind auch Kombinationen dieser Verfahren möglich. Allen dieser Verfahren ist es jedoch gemeinsam, dass diese am Ende des Waschprozesses platziert werden müssen (end of pipe) und praktisch eine Vorstufe der Kläranlage darstellen. Der Aufwand für die Abwasserbehandlung kann um so geringer gehalten werden, je kleiner die zu behandelnde Abwassermenge ist. Dies geht mit der Forderung einher, den Wasserverbrauch beim Waschprozess so klein wie möglich zu halten.
  • Aus der DE 38 21 406 C2 ist ein Taktwaschverfahren für Wäschereibetriebe bekannt, welches die Zeit der Einlagerung der Wäsche in der Wäscherei dazu nutzt, eine mechanische Kalt-Nass-Behandlung der Wäsche durchzuführen, welche vor Eintritt in die Hauptwaschstraße vorgenommen wird, so dass der eigentliche Hauptwaschgang in der an sich bekannten Weise durchführbar ist. Diese Maßnahme verringert nicht nur den Wasserverbrauch und die Abwasserproduktion, sowie den Waschmitteleinsatz, sie reduziert auch den Energiebedarf, da weniger Frischwasser aufgeheizt werden muss. Gleichwohl wird bei einem Waschgang gemäß DE 38 21 406 C2 noch eine erhebliche Menge Frischwasser benötigt.
  • Aus dem DE 200 14 280 U1 ist eine Vorrichtung zum Destillieren von Schmutzwasser einer gewerblichen Waschanlage bekannt, bei dem unter geschickter Ausnutzung der anfallenden Abwärme der Energiebedarf beim Verdampfen von Schmutzwasser auf ein Minimum gesenkt werden kann.
  • Dabei wird das Destillat wieder dem Waschprozess zugeführt.
  • Aus der DE 44 13 213 A1 ist eine Durchlaufwaschanlage bekannt, bei der aus dem Klarwaschbereich und aus dem Spülbereich abgeleitetes Wasser gereinigt, gekühlt und dem Vorwaschbereich zugeführt wird. Die beim Kühlen freigesetzte Energie wird zum Teiltrocknen des Waschgutes wiederverwendet.
  • Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Waschen gewerblichen, textilen Waschguts mit noch geringerem Wasser- und Energiebedarf zu schaffen.
  • Als technische Lösung dieser Aufgabe wird ein Waschverfahren mit den Merkmalen des Anspruches 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmaien des Anspruches 18 vorgeschlagen. Vorteilhafte Weiterbildungen sind den jeweiligen Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Ein nach dieser technischen Lehre ausgebildetes Verfahren und eine diesbezügliche Vorrichtung haben den Vorteil, dass durch die Destillation eine optimale Reinigung des Schmutzwassers erfolgt und vor allem, dass aufgrund der Wiederverwendung des Destillats im Waschverfahren erstens das anfallende Abwasser um diese Menge reduziert wird und zweitens entsprechend wenig Frischwasser zugekauft werden muss.
  • Durch den geschickten Einsatz der im Rahmen der Destillation freiwerdenden Wärmeenergie wird der Energiebedarf des Waschverfahrens entsprechend gesenkt.
  • Betrachtet man die Waschvorrichtung in seiner Gesamtheit, so ist festzustellen, dass sämtliches Schmutzwässer durch Destillation wieder aufbereitet werden, so dass keinerlei Abwässer entstehen. Einzig im Rahmen der Trocknung des Waschgutes wird dem System Wasser entzogen, so class der Frischwasserbedarf bei unter 0,5 l je kg Waschgut liegt. Durch den Einsatz der Kondensationsenergie im Waschverfahren ist das erfindungsgemäße Verfahren bzw. die erfindungsgemäße Vorrichtung energieneutral gegenüber Verfahren und Anlagen aus dem Stand der Technik. Daraus ergibt sich der große Vorteil, dass ohne zusätzliche Energie eine Destillation des Schmutzwassers durchgeführt werden kann, was zu einer erheblichen Kostenreduzierung bei Abwasser und Frischwasser führt. Einzig der Destillationsschlamm muss entsorgt werden, was aber aufgrund der vergleichsweisen geringen Menge keine hohen Kosten zur Folge hat.
  • Der Einsatz des Dampfes zum Trocknen des Waschgutes hat eine hohe Einsparung an Fremdenergie zur Folge, da der über 100°C heiße Dampf hier wirkungsvoll eingesetzt wird.
  • Durch das zweistufige Kondensieren des Schmutzwassers wird ein hoher Rückgewinnungsgrad erreicht, ohne dass ungewollte Rückstände im Dampf bzw. Destillat verbleiben.
  • Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass durch das Rückführen der Spülwässer diese und die darin verbliebenen Waschmittel mehrfach genutzt werden, so dass eine signifikante Einsparung von Frischwasser und eine deutliche Einsparung von Waschmitteln erzielt wird.
  • Noch ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das verwendete Rückführwasser bereits eine gegenüber dem Frischwasser erhöhte Temperatur aufweist, so dass Energie zum Erwärmen des Wassers eingespart wird.
  • Noch ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Rückführwasser bereits zumindest teilweise enthärtet und/oder abgesäuert ist, so dass auf entsprechende Zusätze zumindest teilweise verzichtet werden kann und so dass die textilen Fasern durch dass weiche Rückführwasser geschont werden. Letzteres führt zu einer erhöhten Lebensdauer der Miettextilien.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wird der Heißlufttrockner kontinuierlich betrieben. Dabei hat es sich als Vorteilhaft erwiesen, den Heißlufttrockner im Gegenstromverfahren zu betreiben. Hierdurch kann die bei der Destillation anfallende Abwärme von 105°C bis 120°C genutzt werden, um das Waschgut zumindest überwiegend zu trocknen. Dies hat zum einen den Vorteil, dass bereits vorhandene Wärme ausgenutzt werden kann, was die Energiekosten senkt und zum anderen den Vorteil, dass das Waschgut nicht wie im Stand der Technik auf 170°C bis 180°C aufgeheizt werden braucht. Letzteres führt zu einer sehr viel schonenderen Behandlung der textilen Fasern und somit zu einer längeren Lebensdauer der Miettextilien.
  • Ein anderer Vorteil der Erfindung besteht darin, in einer Vorwaschstraße das Waschgut mit Rückführwasser bei 30°C bis 35°C aus einer Hauptwaschstraße sowie mit Waschmitteln zu beaufschlagen, zur Einweichung und Schmutzablösung im Taktverfahren durch mehrere Kammern zu führen und anschließend in einer Hauptwaschstraße in mehreren ebenso im Taktverfahren arbeitenden Kammern, die ein Taktgleiches Umladen ausführen, mit Rückführwasser aus der Spülzone zu waschen. Das Rückführwasser wird in der ersten Kammer der Hauptwaschstraße durch Einblasen von Dampf auf eine Temperatur von 85°C bis 90°C erwärmt und die Wässer aus den ersten 4 Kammern der Hauptwaschstraße werden nach Behandlung durch Verdampfung mit Hilfe eines Strahlverdichters, teilweise flüssig und gemeinsam mit Frischwasser in die Spülzone der Hauptwaschstraße geleitet, um dort einerseits den Waschvorgang zu Ende zu führen und andererseits die Rückführwässer für die ersten 4 Kammern der Hauptwaschstraße und für die erste Kammer der Vorwaschstraße zu bilden. Durch Dampfeinblasen in die erste Kammer der Hauptwaschstraße wird das Rückwassers erwärmt, während ein Vortrockner für das mechanisch entwässerte Waschgut mit Heißdampf betrieben wird.
  • Die Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sieht vor, dass zur Einweichung des Waschguts eine Vorwaschstraße bestehend aus fünf Kammern, die ein taktgleiches Umladen ermöglichen, verwendet wird, der sich eine Hauptwaschstraße bestehend aus zehn Kammern (in der Funktion ähnlich wie die der Vorwaschstraße) anschließt, bei der die erste Kammer dampfseitig mit einem Ausdampfbehälter verbunden ist, während 3 der ersten 4 Kammern entleerungsseitig mit einem Sammelrohr in Verbindung stehen, durch das die verbrauchten Waschwässer zur Vorwärmung und Verdampfung gelangen und dass 2 der letzten 4 Kammern der Hauptwaschstraße entleerungsseitig mit 2 Behältern mit eingebauten Sieben verbunden sind, die über Leitungen mit darin eingebauten Pumpen an die erste Kammer der Vorwaschstraße und an 4 weitere Kammern der Hauptwaschstraße zwecks Versorgung mit Rückführwasser angeschlossen sind. In weiterer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass die letzte Kammer der Hauptwaschstraße waschgutseitig über eine Zentrifuge zur mechanischen Entwässerung mit einem Vortrockner verbunden ist, dessen rotierende, mit Luft beheizte Trommel aus einem perforierten Rohr besteht, durch dass das Waschgut über mehrere durch Durchtritte miteinander verbundenen Kammern im Gegenstrom zu Luft geleitet wird, die in einem oberhalb der Trommel angeordneten, dampfbeheizten Wärmetauscher aufgeheizt wird, wobei die Dampfleitung mit einem Ausdampfbehälter in Verbindung steht.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in Fig. 1 dargestellt und wird im Folgenden näher erläutert. Es zeigt ein Ablaufschema des erfindungsgemäßen Verfahrens und die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • Das Waschgut ml tritt gemeinsam mit dem Rückführwasser m2 in die erste Kammer 1 der Vorwaschstrasse VWS ein, welche aus den Kammern 1 bis 5 besteht, die drehbar auf 4 Rollenlagern angeordnet sind. In die Kammer 1 werden Wasch- und Waschhilfsmittel zugegeben, durch das Hin- und Herdrehen der Kammern 1 bis 5 wird ein Schwenkwinkel bis zu 270° erzeugt. Der Schwenkwinkel kann durch frequenzgesteuerten Antrieb sowohl in der Gradzahl als auch in der Häufigkeit der Rechts- und Linksdrehungen, entsprechend dem Waschgut, verändert werden. Dieses erzeugt eine optimale Kalt-Nass-Mechanik innerhalb der Taktzeit von 4 Minuten. Ist die Taktzeit abgefahren, vollführt die erste Kammer 1 der Vorwaschstrasse VWS im Schwenkwinkel eine 360° Umdrehung und transportiert so das Waschgut mit dem Rückführwasser m2 in die zweite Kammer 2 der Vorwaschstrasse VWS. Zeitgleich wird die erste Kammer 1 der Vorwaschstrasse VWS mit dem nächsten Posten Waschgut und dem nächsten Rückführwasser m2 beladen. Durch diese wiederholten Vorgänge, also fünf Takten, gelangt der zuerst eingeladene Posten von der Kammer 1 in die Kammer 5 und wird am Taktende gemeinsam mit dem Rückführwasser m2 in die erste Kammer 6 der Hauptwaschstrasse HWS eingespült. Auch, wenn die Vorwaschstrasse VWS während der Taktzeit mit geringerem Schwenkwinkel und geringerem Wechsel des Schwenkwinkels zeitlich gesehen, läuft, so stellt sie sich am Ende des Taktes für den Umladeprozess auf die Geschwindigkeit ein, die die Hauptwaschstrasse HWS ausführt. Das heißt, steht ein Posten aus der Kammer 5 nach Taktende zum Umladen in die Hauptwaschstrasse HWS bereit, erzeugt die Vorwaschstrasse VWS einen Schwenkwinkel von 360° zeitgleich mit einem Schwenkwinkel der Hauptwaschstrasse HWS ebenso um 360°.
  • In der ersten Kammer 6 der Hauptwaschstrasse HWS wird nach dem Umladeprozess aus der Vorwaschstrasse VWS, das zur Kalt-Nass-Mechanik in die Vorwaschstrasse VWS eingespülte Rückführwasser m2 als Schmutzwasser m10 in das Sammelrohr SR abgelassen. Darauf wird das Rückführvorspülwasser m4 in die erste Kammer 6 der Hauptwaschstrasse HWS zugegeben und nach Erreichung des gewählten Flottenstandes wird über ein perforiertes Blech der Dampf m34 eingeblasen, um eine Temperatur von ca. 85°C zu erreichen. Gleichzeitig können hier Waschmittel und Waschhilfsmittel zugegeben werden. Während der Taktzeit von 4 Minuten wird durch Schwenken der Hauptwaschstrasse HWS mit einem Schwenkwinkel von 270° ein guter Wascheffekt erzielt. Am Ende der Taktzeit vollführt die Hauptwaschstrasse HWS eine Kreisdrehung von 360° und transportiert so den Posten von der ersten Kammer 6 in die zweite Kammer 7 mit der nun heißen Waschflotte und Rückführvorspülwasser m4. Auch in der zweiten Kammer 7 der Hauptwaschstrasse HWS wird jetzt der Wäscheposten ohne Beheizung 4 Minuten lang im Schwenkwinkel von 270° behandelt. Am Taktende erfolgt wiederum eine Drehung von 360° in eine Drehrichtung, um den Wäscheposten in die dritte Kammer 8 der Hauptwaschstrasse HWS zu transportieren. Gleich zu Taktanfang wird ein Teil des Rückführvorspülwassers m4 in der Kammer 8 der Hauptwaschstrasse HWS als Schmutz-wasser m11 in das Sammelrohr SR abgelassen und der Flottenstand wieder durch Zuführung von Rückführvorspülwasser m5 auf das entsprechende Niveau angehoben. Am Taktende erfolgt das gleiche Procedere mit dem Umladen in die vierte Kammer 9 der Hauptwaschstrasse HWS, wo ebenso zu Taktanfang ein Badwechsel erfolgt und das verbrauchte Schmutzwasser als m12 in das Sammelrohr SR abfließt und mit Rückführvorspülwasser m6 der Badstand ergänzt wird. Nach der Ergänzung durch m6 werden in der vierten Kammer 9 der Hauptwaschstrasse HWS Bleichmittel zugegeben und am Ende wird durch 360° Drehung in eine Richtung der Wäscheposten mit Flotte in die fünfte Kammer 10 der Hauptwaschstrasse HWS transportiert. Nach weiteren 4 Minuten in die sechste Kammer 11 und nach weiteren 4 Minuten ebenso in die siebte Kammer 12. In der Kammer 12 findet zu Taktanfang eine Flottenstandsabsenkung statt, wobei das freigesetzte Wasser als Rückführvorspülwasser m14 über ein Sieb in den Behälter B1 geleitet wird. Durch einbringen von Rückführendspülwasser m7 in die Kammer 13 wird der Flottenstand wieder ausgeglichen, wobei durch die gelochte Kammertrennwand zwischen den Kammern 13 und 12 in der Taktzeit das Niveau in beiden Kammern gleichermaßen erhöht wird. Gleichzeitig findet während der Verweilzeit in der Kammer 12 der Vorspülprozess des Wäschegutes statt. Auf die gleiche Weise gelangt das Wäschegut nun am Taktende in die Kammer 13 und erfährt hier wiederum durch Zugabe von Rückführendspülwasser m7 eine intensivere Vorspülung. Bei Taktende erfolgt wiederum ein Umladen in die Kammer 14, wo ein Endspülprozess mit frischem Klarwasser m8 erfolgt. Vor Taktende findet eine Badstandsabsenkung statt und das so abfließende Endspülwasser m15 gelangt in den Behälter B2 über eine Siebfläche. Bei Taktende erfolgt dann der Transport mit niedrigem Badstand des Wäschegutes in die Kammer 15, in welcher die Absäuerung der Flotte und des Wäschegutes erfolgt, die dann am Taktende im hautfreundlichen Bereich zwischen pH 5,5 und pH 6 liegt.
  • Alsdann wird bei Taktende durch Umladen der Wäscheposten mit Flotte in die Zentrifuge Z transportiert, die hier taktgleich die Entwässerung des Wäschepostens durchführt und das so auszentrifugierte Wasser als m16 wieder in den Behälter B2 zurückleitet. Alle abgelassenen Wässer ab der Kammer 11 bis zur Zentrifuge sind praktisch Vorspül-, Spül- oder Zentrifugenwässer und gelangen in die Behälter B1 und B2 über Siebflächen, wo die Flusen zurückgehalten werden. Aus dem Behälter B1 versorgen die Pumpen P1, P2 und P3 die Kammern 6, 8, 9 der Hauptwaschstrasse HWS, während aus dem Behälter B2 die Pumpe 4, die Kammer 1 der Vorwaschstrasse VWS mit m2 versorgt und die Pumpe PS die Kammer 13 mit Vorspülwasser m7 beschickt.
  • Durch die Mehrfachverwendung von Rückführwässern wird ein äußerst effektives und sparsames Wasserverbrauchsverhalten beim Waschen erzielt.
  • Die Wassermengen werden auf die Menge des trockenen Waschguts bezogen. Der Waschprozess in der Vorwasch- und in der Hauptwaschstrasse wird vorteilhaft mit den folgenden Verhältnissen betrieben (Verhältnis Wasser/trockenes Waschgut Wasser/ml):
    • - Zugeführte Ströme
      m2/m1 = 3,4 l/kg; m4/m1 = 2,0 l/kg; m5/ml = 1,0 l/kg;
      m6/m1 = 1,0 l/kg; m7/m1 = 7,6 l/kg; m8/ml = 5,0 l/kg
    • - Abgeführte Ströme
      m10/m1 = 3 l/kg; m11/m1 = 1 l/kg; m12/m1 = 1 l/kg;
      m14/m1 = 4 l/kg; m15/ml = 5 l/kg;
    • - anhängendes Wasser in m9/m1 = 6 k/kg.
  • Allein durch Wasserrückführung ergibt sich ein sehr niedriger Wasserbedarf m8/m1 = 5,0 l.
  • Das mechanisch entwässerte Waschgut m17 gelangt in den als Vortrockner ausgebildeten Heißlufttrockner VT, der im Wesentlichen aus der Trommel T, dem Luftvorwärmer W4 sowie Kanälen für Luftdurchtritt und Leitungen für die Heizmittelführung besteht. Die Trommel T ist drehbar angeordnet und besitzt Durchtritte für den Durchlauf des Waschguts. Sie wird vorzugsweise aus einem perforierten Rohr gefertigt. Durch die auf dem Umfang vorgesehenen Löcher wird warme Luft im Kreuz-Gegenstrom zum Waschgut geführt, um die im Waschgut enthaltene Feuchte durch Trocknung zu reduzieren. Die Trommelneigung ist so eingestellt, dass das Waschgut durch ihr Eigengewicht in entgegen gesetzter Richtung zur Luftströmung transportiert werden kann. Hierdurch kann der Heißlufttrockner kontinuierlich betrieben werden.
  • Die Luft m18 strömt quer zum Heizbündel des Luftvorwärmers W4, heizt sich hierbei auf, kommt schrittweise mit dem Waschgut in den Kammern der Trommel in Berührung und nimmt die im Waschgut enthaltene Feuchte teilweise auf. Am Eintritt des mechanisch entwässerten Waschguts m17 verlässt die feuchte Luft m18 den Vortrockner. Das teilweise getrocknete Waschgut m20 wird in einem sogenannten Tunnelfinisher (Haupttrockner) weiter bearbeitet und getrocknet. Durch Trocknung kann 50% des dem Waschgut anhängenden Wassers entfernt werden.
  • Die in der Hauptwaschstraße HWS anfallenden Abwässer werden zwecks Wasserrückgewinnung in einer als Destillationsanlage ausgebildeten Behandlungsanlage aufgearbeitet. Dazu werden die verbrauchten Waschwässer m10, m11 und m12 aus den Kammern 6, 8 und 9 der Hauptwaschstraße HWS in einem Sammelrohr SR zum Wasserstrom m13 vereinigt, welcher über die Pumpe P6 durch den Plattenwärmetauscher W1 zur Aufheizung gepumpt wird. Nach Aufheizung vermischt sich der Wasserstrom m13 mit einem Umwälzstrom m21 und bildet den aufzuheizenden Wasserstrom m22, welcher mit der Umwälzpumpe P7 durch den Plattenwärmetauscher W2 gefördert wird, sich dabei aufheizt und teilweise verdampft. Nach Aufheizung und teilweiser Verdampfung tritt m22 in den Ausdampfbehälter B3 ein und wird durch Separierung in den Dampfstrom 24 und das erste Konzentrat m23 aufgetrennt. Das erste Konzentrat m23 wird nach Druckabsenkung (z. B. durch ein Drosselventil) mit einem weiteren Umwälzstrom m29 vermischt und bildet den konzentrierten Wasserstrom m30, welcher durch die Umwälzpumpe P8 durch den Plattenwärmetauscher W3 gefördert wird und dabei teilweise verdampft. m30 ergibt nach Eintritt in den Ausdampfbehälter B4 den Dampft m33 und das zweite Konzentrat m30. Letzteres wird in einer Kammerfilterpresse F1 entwässert. Dabei entsteht eine geringe Menge Restwasser m31 und die Feststoffmasse m32, die hauptsächlich aus Schmutzstoffen besteht. m31 und m32 werden über geeignete Wege entsorgt.
  • Der Dampf m33 aus B4 wird in die Teilströme m34 und m35 aufgeteilt. m34 wird in die Kammer 6 der Hauptwaschstraße HWS eingeblasen und dient zur Aufheizung des Rückführwassers m4. m35 gibt im Luftvorwärmer W4 Wärme an die Luft m18 ab und kondensiert dabei. Das Kondensat wird durch die Pumpe P12 in den Destillat-Sammelbehälter B5 gefördert. Somit wird die Wärme des Dampfes aus der Wasserbehandlung vollständig verwertet.
  • Zur Erreichung eines niedrigen Energiebedarfs wird der Dampf m24 aus dem Ausdampfbehälter B3 in die Dampfströme m25 und m26 aufgeteilt, wobei m25 zur Beheizung von m30 im Wärmetauscher W3 benutzt wird. Hier kondensiert m25 und gelangt als Kondensat mittels Pumpe P9 in den Destillat- Sammelbehälter B5. Der Dampfstrom m26 wird durch den Strahlverdichter St angesaugt, mit dem Treibdampf m27 vermischt bzw. verdichtet und als Heizdampf m28 dem Wärmetauscher W2 zugeführt. Dort gibt m28 Wärme an m22 zwecks teilweiser Verdampfung ab und kondensiert dabei. Das Kondensat wird in den Destillat-Sammelbehälter B5 gesammelt. Hieraus wird ein Teilstrom m36 mit Hilfe der Hockdruckpumpe P10 auf höheren Druck gebracht und in den Treibdampf-Erzeuger D1 gefördert, der mit dem Heizdampf aus dem Dampfnetz m40 beheizt wird. In den vertikalen Rohren von D1 verdampft der eingeführte Teilstrom m36 durch Wärmezufuhr und bildet den Treibdampf m27 zum Betrieb des Strahlverdichters St. Der andere Teilstrom m37, der praktisch frei von Verschmutzung ist, wird nach Wärmeabgabe an den ankommenden Wasserstrom m13 im Plattenwärmetauscher W1 im Vorratsbehälter B6 als Destillat gesammelt und in den Waschprozess zurückgeführt. Zur Deckung des Wasserverlustes wird das Frischwasser m38 zugesetzt. Das resultierende Wasser m39 wird mittels der Pumpe P11 durch den Aktivkohlefilter F2 geleitet, um das frische Klarwasser m8 zu erhalten, welches der Kammer 14 der Hauptwaschstraße HWS zufließt.
  • Mit dem beschriebenen Verfahren werden folgende Vorteile erreicht:
    • - Der Wasserverbrauch wird auf weniger 0,5 l pro kg Waschgut reduziert (gegenüber dem Stand der Technik von 13 l/kg);
    • - Als frisches Klarwasser steht destilliertes Wasser zu Verfügung, welches für den Waschvorgang weniger Waschmittel benötigt. Der Aufwand für die Entsalzung des Frischwassers entfällt.
    • - Der Energiebedarf für die Haupttrocknung (Tunnelfinisher) wird um mehr als die Hälfte reduziert;
    • - Die Haupttrocknung kann bei niedrigeren Temperaturen durchgeführt werden; Damit wird das Waschgut geschont.

Claims (26)

1. Verfahren zum Waschen gewerblich textilen Waschgutes unter Verwendung von Waschwasser, wobei das Waschgut zunächst in einer Vorwaschstraße (VWS) vorgewaschen wird, anschließend in einer Hauptwaschstraße (HWS) hauptgewaschen und schließlich gespült wird, bevor dem Waschgut in einer der Hauptwaschstraße (HWS) nachgeschalteten Waschgut-Entwässerungsvorrichtung zumindest ein Teil des Waschwassers wieder entzogen wird, wobei aus der Vor- (VWS) und/oder Hauptwaschstraße (HWS) entnommenes Schmutzwasser wieder aufbereitet wird und wobei das dabei anfallende, aufbereitete Klarwasser wiederverwendet wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Schmutzwasser zumindest teilweise verdampft wird, dass der Dampf anschließend gekühlt wird, wobei im Dampf befindliches Wasser kondensiert, dass das dabei anfallende Destillat als Klarwasser zum Spülen und/oder Waschen des Waschgutes eingesetzt wird, und dass die beim Kühlen des Dampfes freiwerdende Energie zum Erwärmen des Waschwassers und/oder des Schmutzwassers und/oder zum Teiltrocknen des Waschgutes und/oder zum Verdampfen von weiterem Schmutzwasser genutzt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schmutzwasser zunächst nur teilweise verdampft wird, dass anschließend der gebildete Dampf in einem Ausdampfbehälter vom verbleibenden Schmutzwasserkonzentrat getrennt wird und dass das verbleibende Schmutzwasserkonzentrat erneut teilweise verdampft wird.
3. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der beim Verdampfen des Schmutzwassers gewonnene Dampf zumindest teilweise in einen Wärmetauscher geleitet wird und dort abkühlt, so dass das im Dampf befindliche Wasser kondensiert, wobei mit der Kondensationsenergie des Dampfes weiteres Schmutzwasser verdampft wird.
4. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der beim Verdampfen des Schmutzwassers gewonnene Dampf zumindest teilweise einem Strahlverdichter zugeführt wird, indem dieser mit Hilfe von Treibdampf verdichtet wird und dass der derart verdichtete Dampf in einen Wärmetauscher geleitet wird und dort abkühlt, so dass das im Dampf befindliche Wasser kondensiert, wobei mit der Kondensierungsenergie des Dampfes Schmutzwasser verdampft wird.
5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der beim Verdampfen des Schmutzwassers gewonnene Dampf zumindest teilweise in die Waschgut-Entwässerungsvorrichtung geleitet wird und dort abkühlt, so dass das im Dampf befindliche Wasser kondensiert, wobei mit der Kondensationsenergie des Dampfes das Waschgut zumindest teilweise getrocknet wird.
6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der beim Verdampfen des Schmutzwassers gewonnene Dampf zumindest teilweise in die Vor- (VWS) und/oder Hauptwaschstrasse (HWS) geleitet wird und dort mit Waschwasser vermischt wird, so dass die beim Abkühlen des Dampfes freiwerdende Kondensationsenergie das Waschwasser erwärmt, wobei sich das dabei bildende Destillat mit dem Waschwasser mischt.
7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zum Spülen einzusetzende Klarwasser aus dem Destillat und einer geringen Menge Frischwasser gebildet wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Spülen des Waschgutes mit Klarwasser am Ende der Hauptwaschstraße (HWS), vorzugsweise in der neunten Kammer (14) der Hauptwaschstraße (HWS) erfolgt.
9. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Spülen des Waschgutes in der Hauptwaschstraße (HWS) abfallendes Spülwasser als Rückführspülwasser zurückgeführt wird und zum Vorwaschen und/oder zum Hauptwaschen des Waschgutes verwendet wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Waschgut in der Vorwaschstraße (VWS) mit Waschmitteln und mit Rückführspülwasser bei 30°C bis 35°C aus der sich anschließenden Hauptwaschstraße (HWS) beaufschlagt wird, zur Einweichung und Schmutzablösung im Taktverfahren durch mehrere Kammern geführt wird, während der Taktzeit durch periodische Drehbewegung behandelt und anschließend in der Hauptwaschstraße (HWS) mit ebenso mehreren im Taktverfahren arbeitenden Kammern mehrfach mit Rückführspülwasser aus der Spülzone gewaschen wird.
11. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
a) das Waschgut wird in einer Vorwaschstraße mit Waschmitteln und mit Rückführwasser bei 30-35°C aus einer sich anschließenden Hauptwaschstraße beaufschlagt, zur Einweichung und Schmutzablösung im Taktverfahren durch mehrere Kammern geführt, während der Taktzeit durch periodische Drehbewegung behandelt und anschließend in einer Hauptwaschstraße mit ebenso mehreren im Taktverfahren arbeitenden Kammern mehrfach mit Rückführwasser aus der Spülzone gewaschen, wobei das der 1. Kammer der Hauptwaschstraße zugeführte Rückführwasser durch Einblasen von Dampf aus einem Ausdampfbehälter 2 auf eine Temperatur von 85-90°C aufgeheizt wird;
b) der 1., der 3. und der 4. Kammer der Hauptwaschstraße werden Rückführwasser aus der Spülzone zugeführt und nach Ablauf der Taktzeit von 4 Minuten in der Reihenfolge abgelassen und einer Destillation zugeführt;
c) in der 8. Kammer der Hauptwaschstraße erfolgt eine Spülung mit Rückführwasser, in der 9. eine Spülung mit frischem Klarwasser aus der Destillation vermischt mit Frischwasser, wobei die Waschwässer nach Ablauf der Taktzeit von 4 Minuten aus der 7. und 9. Kammer der Hauptwaschstraße abgelassen und in einem 1. und einem 2. Behälter gesammelt werden;
d) dem Behälter werden die Rückführwässer für die 1., 3. und 4. Kammer der Hauptwaschstraße entnommen, der 2. Behälter nimmt auch das Wasser aus der mechanischen Entwässerung des Waschguts in einer sich der Hauptwaschstraße anschließenden Zentrifuge auf und liefert das Rückführwasser für die 1. Kammer der Vorwaschstraße;
e) das entwässerte Waschgut gelangt in die Trommel eines Vortrockners, die einen perforierten Mantel besitzt, durch den warme Luft über mehrere Kammern im Gegenstrom zum Waschgut geführt wird, um die darin enthaltene Feuchte zu reduzieren.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Erwärmung der Luft im Vortrockner durch Wärmeübertragung vom Dampf erfolgt, der aus demselben Ausdampfbehälter 2 bezogen wird, der auch den Dampf zur Erwärmung des der 1. Kammer der Hauptwaschstraße zugeführten Rückführwassers liefert.
13. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die verbrauchten Waschwässer aus der 1., 3. und 4. Kammer der Hauptwaschstraße in einem Sammelrohr zu einem Wasserstrom vereinigt werden, der von dort aus durch eine Plattenwärmetausche gepumpt und im Gegenstrom zum Destillat aufgeheizt wird, um anschließend mit einem Umwälzstrom einen weiteren Plattenwärmetauscher zu durchströmen, dabei Wärme vom Heizdampf aufzunehmen und teilweise zu verdampfen, wobei der entstehende Dampf in einem 1. Ausdampfbehälter vom zugehörigen Konzentrat 1 getrennt und teilweise einem Strahlverdichter zugeführt wird, der diesen Teil des Dampfes mit Hilfe von Treibdampf verdichtet und dem zuvor erwähnten Plattenwärmetauscher zugeführt, wobei das hierbei entstehende Kondensat in einem Destillatbehäiter gesammelt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Konzentrat 1 aus dem 1. Ausdampfbehälter nach Druckabsenkung gemeinsam mit einer konzentrierten Umwälzlösung durch einen Plattenwärmetauscher, dessen Beheizung durch einen Teil des Dampfes aus dem 1. Ausdampfbehälter erfolgt, geführt und zur teilweisen Verdampfung gebracht wird, wobei der entstehende Dampf vom zugehörigen Konzentrat 2 in einem Ausdampfbehälter 2 getrennt wird, welcher die Dampfströme für die Beheizung der Luft in einem Wärmetauscher des Vortrockners und für die Beheizung des Rückführwassers in der 1. Kammer der Hauptwaschstraße liefert, wobei sowohl das Kondensat aus dem Wärmetauscher zur Lufterwärmung als auch das Kondensat aus dem Plattenwärmetauscher zu einem Destillatbehälter gepumpt werden.
15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass aus dem Destillatbehälter ein Teilstrom auf höheren Druck gebracht, in einem Treibdampferzeuger verdampft und als Treibdampf dem Strahlverdichter zugeführt wird.
16. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Konzentrat 2 durch mechanische Filterung entwässert wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 und 15, dadurch gekennzeichnet, dass aus dem Destillatbehälter Destillat entnommen, in einem Plattenwärmetauscher im Gegenstrom zum aus verbrauchten Waschwässern resultierenden Wasserstrom abgekühlt, anschließend mit Frischwasser versetzt und durch ein Adsorptionsfilter geleitet wird, um als frisches Klarwasser der 9. Kammer der Hauptwaschstraße zur Spülung des Waschgutes zugeführt zu werden.
18. Waschstraße zum Waschen textilen Waschgutes unter Verwendung von Wasser umfassend eine Vorwaschstraße (VWS), eine Hauptwaschstraße (HWS) und eine Waschgut-Entwässerungsvorrichtung, gekennzeichnet durch eine Destillationsanlage zum Destillieren von aus der Vor- (VWS) und/oder Hauptwaschstraße (HWS) abgeleitetem Schmutzwasser, durch Mittel zum Zurückführen des dabei gewonnen Destillats in den Waschvorgang, und durch Mittel zum Zuführen von bei der Destillation frei werdender Wärme in den Waschvorgang.
19. Waschstraße nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Destillationsanlage zweistufig ausgebildet ist.
20. Waschstraße nach einem der Ansprüche 18 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Destillationsanlage einen Wärmetauscher (W2, W3) zum zumindest teilweisen Verdampfen des Schmutzwassers aufweist, der zumindest teilweise mit Dampf aus bereits verdampftem Schmutzwasser beaufschlagbar ist.
21. Waschstraße nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Destillationsanlage einen Ausdampfbehälter (B3, B4) aufweist, in dem das teilweise verdampfte Schmutzwasser in Dampf und Schmutzwasserkonzentrat trennbar ist.
22. Waschstraße nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausdampfbehälter (B4) dampfseitig mit der Hauptwaschstraße (HWS) und/oder mit einem Heißlufttrockner (VT) verbunden ist.
23. Waschstraße nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Waschgut-Entwässerungsvorrichtung als Heißlufttrockner (VT) ausgebildet ist, deren Wärmetauscher (W4) mit Dampf aus der Destillationsanlage beaufschlagbar ist.
24. Waschstraße nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Heißlufttrockner (VT) eine rotierende Trommel umfassend ein perforiertes Rohr mit mehreren Kammern zur Führung des Waschgutes und der warmen Luft besitzt, wobei der mit Dampf aus der Destillationsanlage beaufschlagbare Wärmetauscher (W4) oberhalb der Trommel angeordnet ist und Kondensatseitig mit einem Destillatbehälter (B5) verbunden ist.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorwaschstraße 5 Kammern besitzt, die ein taktgleiches Umladen ermöglichen, und deren letzte Kammer oberhalb der 1. Kammer der Hauptwaschstraße bestehend aus 10 Kammern - in der Funktion ähnlich wie die der Vorwaschstraße - in der Weise angeordnet ist, dass das Waschgut aus der letzten Kammer der Vorwaschstraße die 1. Kammer der Hauptwaschstraße im freien Fall erreichen kann und die nächsten Kammern ebenso durch taktgleiches Umladen durchläuft, wobei die 1. Kammer der Vorwaschstraße dampfseitig mit einem Ausdampfbehälter 2 verbunden ist, während die 1., die 2. und die 4. Kammer entleerungsseitig mit einem Sammelrohr in Verbindung stehen, durch das über eine Leitung mit einer eingebauten Pumpe an einen Plattenwärmetauscher angeschlossen ist und dass die 7. Kammer und die 9. Kammer der Hauptwaschstraße entleerungsseitig in der Reihenfolge mit einem 1. Behälter und einem 2. Behälter verbunden sind, die zur Zurückhaltung fester Partikel Siebe enthalten und über Leitungen mit eingebauten Pumpen mit den Kammern der Haupt- und Vorwaschstraße in Verbindung stehen, wobei der 1. Behälter über 3 Pumpen die 1., die 3. und die 4. Kammer der Hauptwaschstraße mit Rückführwasser versorgt, während der 2. Behälter, der über eine Leitung auch das Zentrifugenwasser aufnimmt, über 2 Pumpen Rückführwasser für die 1. Kammer der Vorwaschstraße und für die 8. Kammer der Hauptwaschstraße liefert.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptwaschstraße zur mechanischen Entwässerung des Waschguts mit einer Zentrifuge in Verbindung steht, welche das entwässerte Waschgut an einen Vortrockner weiterleitet, der eine rotierende Trommel bestehend aus einem perforierten Rohr mit mehreren Kammern zur Führung des Waschguts und der warmen Luft besitzt, wobei oberhalb der Trommel ein dampfbeheizter Wärmetauscher für Luft angeordnet ist, der dampfseitig mit einem Ausdampfbehälter 2 und kondensatseitig über eine Pumpe mit einem Destillatbehälter in Verbindung steht.
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