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DE10312089A1 - Vorrichtung zum Öffnen/Schließen einer Radabdeckung - Google Patents

Vorrichtung zum Öffnen/Schließen einer Radabdeckung Download PDF

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DE10312089A1
DE10312089A1 DE2003112089 DE10312089A DE10312089A1 DE 10312089 A1 DE10312089 A1 DE 10312089A1 DE 2003112089 DE2003112089 DE 2003112089 DE 10312089 A DE10312089 A DE 10312089A DE 10312089 A1 DE10312089 A1 DE 10312089A1
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DE
Germany
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opening
wheel cover
wheel
cover
fender
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DE2003112089
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English (en)
Inventor
Arno Dipl.-Ing. Jambor
Oliver Dipl.-Ing. Wagner
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Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
DaimlerChrysler AG
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Publication date
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    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
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    • B62D25/16Mud-guards or wings; Wheel cover panels
    • B62D25/18Parts or details thereof, e.g. mudguard flaps
    • B62D25/182Movable mudguards, or mudguards comprising movable or detachable parts
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
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  • Transportation (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (4) zum Öffnen und/oder Schließen einer Radabdeckung (10) in einer Öffnung (18) eines Kotflügels (9), insbesondere für gelenkte Fahrzeugräder (6), an einem Kraftfahrzeug, wobei die Radabdeckung (10) aus einem flexiblen Abdeckungsmaterial (1) gebildet ist. Die Vorrichtung (4) weist eine Antriebseinrichtung (11) auf, welche zur Verstellung der Radabdeckung (10) zwischen einer die Öffnung (18) des Kotflügels (9) freigebenden Passivstellung und einer die Öffnung (18) des Kotflügels (9) zumindest teilweise verschließenden Aktivstellung ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Öffnen und/oder Schließen einer Radabdeckung in einer Öffnung eines Kotflügels, insbesondere für gelenkte Fahrzeugräder, an einem Kraftfahrzeug.
  • Aus der DE 32 98 415 A1 ist ein Fahrzeug mit einer Diebstahlsicherung bekannt. Das Fahrzeug ist mit einer mit verglasten Öffnungen und Radaussparungen versehenen Karosserie ausgestattet und weist Schutzjalousien auf, die jeweils den verglasten Öffnungen und den Radaussparungen entsprechen. Jede Jalousie ist zwischen einer Ruhestellung, in welcher sie unsichtbar ist, und einer aktiven Stellung, in welcher sie die entsprechende verglaste Öffnung oder die entsprechende Radaussparung verdeckt, beweglich. Die den Radaussparungen zu geordneten Jalousien sind so beschaffen, dass sie in der aktiven Stellung den Zugang zu den Befestigungsvorrichtungen der Räder an den entsprechenden Radlagern verhindern. Die zu den Radaussparungen der Lenkräder zugehörigen Jalousien sind so gestaltet, dass sie in der aktiven Stellung eine Lenkung der Räder verhindern. Durch diese Eigenschaften ist bei herunter gelassenen Schutzjalousien ein Zugang ins Innere des Kraftfahrzeugs, auch bei zerbrochenen Fensterscheiben, nicht möglich. Gleichermaßen verhindern die Schutzjalousien an den Radaussparungen einen Zugang zu den Rädern selbst, wodurch ein Entwenden der Räder bei einem parkenden Fahrzeug verhindert werden kann.
  • Aus der DE 43 24 024 C2 ist eine Radverkleidung für gelenkte Räder von Kraftfahrzeugen bekannt. Die Radverkleidung weist einen mit der Fahrzeugkarosserie fest verbundenen Kunststoff-Kotflügel auf, der das Rad oberhalb der Reifenlauffläche überdeckt sowie eine mit dem Kotflügel einstückig ausgebildete Kunststoff-Radseitenabdeckung, die die Radaußenseite mindestens teilweise abdeckt und durch elastische Nachgiebigkeit das Einschlagen des Rades ermöglicht. Der Kotflügel besteht aus steifem, hochfestem Kunststoff und die Radseitenabdeckung aus sehr flexiblem, dehnbarem Kunststoffmaterial, wobei der Kotflügel und die Radseitenabdeckung in Zwei-Komponenten-Spritzgusstechnik hergestellt sind. Der hochfeste Bereich der Radverkleidung, ist für die Dimensionsstabilität der Radverkleidung verantwortlich und ist dem herkömmlichen Kotflügel gleichzusetzen. Dieser feste Kotflügelbereich geht ohne sichtbaren Übergang in den elastischen Bereich der Radverkleidung, hier der Ratseitenabdeckung, über, die bei Lenk- oder Radeinschlag von dem Rad ausreichend gedehnt werden kann und anschließend elastisch in ihre Grundstellung zurückfedert. Die Radseitenabdeckung kann dabei so ausgeführt werden, dass Sie aus Gründen der cw-Wert-Optimierung das gesamte Rad bis hin zur Kotflügelunterkante überspannt und ausschließlich aus Gründen der Schmutzfreihaltung des Karosserieseitenbereichs das Rad nur im Reifenbereich überdeckt.
  • Aus der DE 43 39 112 C1 ist ein Kotflügel mit einer um eine Scharnierachse schwenkbaren Radabdeckung bekannt. Die Radabdeckung ist teilweise über das Rad gewölbt und es sind Mittel zum Auslenken der Radabdeckung abhängig von der Einfederung des Rades vorgesehen. Die Scharnierachse ist in einem Abstand zur Radaußenseite zur Fahrzeugmitte hin angeordnet, wodurch es möglich ist, die Radabdeckung und damit auch den Kotflügel relativ dicht über das Rad zu führen, so dass eine weitere Verringerung des Luftwiderstands erreicht werden kann. Bei einer Einfederung des Rades auf Grund von Fahrbahnunebenheiten wird die Radabdeckung nach oben ausgelenkt, so dass keine Berührungen zwischen dem laufenden Rad und der Radabdeckung auftreten.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, eine Möglichkeit zur Reduzierung des Luftwiderstands bei einem Fahrzeug aufzuzeigen, insbesondere ohne dabei die Lenkbarkeit lenkbarer Fahrzeugräder zu beeinträchtigen.
  • Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs gelöst, vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, in einer Öffnung eines Kotflügel an einem Kraftfahrzeug eine eine Antriebseinrichtung aufweisende Vorrichtung für eine aus einem flexiblen Abdeckungsmaterial ausgebildete Radabdeckung vorzusehen, die die Radabdeckung zwischen einer die Öffnung des Kotflügels freigebenden Passivstellung und einer die Öffnung zumindest teilweise verschließenden Aktivstellung verstellt. Im Unterschied zu herkömmlichen Radabdeckungen, die entweder nur eine ortsfeste Aktivstellung kennen oder nur bei stehendem Fahrzeug verstellbar sind, bietet die erfindungsgemäße Vorrichtung den Vorteil, die Radabdeckung lediglich im Gebrauchsfall, also während der Fahrt, in die Aktivstellung zu verfahren und im Nichtgebrauchsfall in der Passivstellung, also in der die Öffnung des Kotflügels freigebenden Stellung, zu belassen. Die Erfindung berücksichtigt dabei, dass ein reduzierter Luftwiderstand nicht in allen Betriebspunkten des Fahrzeugs benötigt wird. Beispielsweise spielt bei niedriger Geschwindigkeit der CW-Wert nahezu keine Rolle, während der ästhetische Eindruck des Fahrzeugs durch die in die Passivstellung verstellten Abdeckungen verbessert werden kann.
  • Des weiteren ist denkbar, dass die Radabdeckung erst ab einer vorgegebenen Geschwindigkeit, beispielsweise erst ab ca. 80 km/h, mittels eines entsprechenden Steuerungselementes, welches ein Signal an die Antriebseinrichtung sendet, selbsttä tig in die Aktivstellung verfährt, wogegen sie bei geringen Geschwindigkeiten, beispielsweise im Stadtverkehr oder beim Einparken, in ihrer Passivstellung verbleibt und dadurch ein ungehindertes Einlenken der Räder ermöglicht. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann somit sowohl an gelenkten Fahrzeugrädern als auch an nicht gelenkten Fahrzeugrädern eingesetzt werden. Die Erfindung berücksichtigt dabei, dass bei höheren Geschwindigkeiten, in denen die Reduzierung des Luftwiderstands Sinn macht, an den gelenkten Rädern in der Regel nur noch relativ kleine Lenkwinkel entstehen, so dass die aktivierte Radabdeckung den Lenkeinschlag regelmäßig nicht behindert.
  • Zweckmäßig kann ein Federelement vorgesehen sein, welches in der Aktivstellung die Radabdeckung in Richtung der Passivstellung vorspannt und eine Notrückstellfunktion aufweist, durch welche die Radabdeckung in einer Notsituation, beispielsweise einem starken Einlenken, z.B. verursacht durch ein Ausweichmanöver, schnell in ihre Passivstellung verstellt werden kann. Wie eingangs erwähnt, wird die Radabdeckung erst bei höheren Geschwindigkeiten in die Aktivstellung verstellt, da erst dann positive Auswirkungen hinsichtlich des Luftwiderstandes und des Sprühnebels zu erwarten sind und bei denen die auftretenden Lenkwinkel so klein sind, dass die Fahrzeugräder mit der Abdeckung normalerweise nicht in Berührung kommen. In einer Gefahren- und/oder Notsituation, beispielsweise infolge eines Ausweichmanövers oder ähnlichem, können jedoch auch bei höheren Geschwindigkeiten größere Lenkwinkel auftreten, wobei ein Grenzlenkwinkel vorgesehen sein kann, bei dessen Erreichen die Notrückstellfunktion ausgelöst wird und die Radabdeckung augenblicklich in ihre Passivstellung verstellt wird, so dass ein ungehindertes Ausweichen bzw. Einlenken ermöglicht wird.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das Abdeckungsmaterial in der Passivstellung in einer im wesentlichen oberhalb eines Radlaufes angeordneten Karosserie ausbuchtung verstaubar ausgebildet ist und/oder dass die Antriebseinrichtung für die Radabdeckung als Seilzugvorrichtung ausgebildet ist, welche zwei seitliche Führungen aufweist, an denen die Radabdeckung geführt wird. Derartige Seilzugvorrichtung können einfach und kostengünstig realisiert werden und sind zudem, beispielsweise durch von außen leicht zugängliche Bauteile, wie z.B. Seilzüge und Umlenkrollen, leicht zu warten.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung kann vorgesehen sein, dass in das Abdeckungsmaterial Querspriegel zur Steigerung der Steifigkeit der Radabdeckung eingearbeitet sind, wobei die Querspriegel als aufblasbare Kammern ausgebildet sein können. Die in das Abdeckungsmaterial eingearbeiteten Querspriegel sorgen für ausreichende Stabilität gegenüber aerodynamischen Druckkräften während des Fahrens. Die Querspriegel können dabei beispielsweise aus Kunststoff, aber auch als aufblasbare Kammern ausgebildet sein, welche eine versteifende Wirkung in der Aktivstellung und nach einer Evakuierung der Kammern ein enges Zusammenrollen und/oder Zusammenfalten in der für die Radabdeckung vorgesehenen Karosserieausbuchtung erlauben.
  • Generell bietet die Erfindung Vorteile gegenüber herkömmlichen Radabdeckungen, da kein aufwändiges Gestänge für Lenkbewegungen benötigt wird und keine sperrige Verkleidung im Stadtverkehr und beim Parken das Einschlagen der Räder behindert. Zudem treten durch die in die Passivstellung verfahrbare Radabdeckung keine Probleme beim Radwechsel auf und das Kraftfahrzeug behält im geparkten Zustand sein gewohntes Aussehen. Die verstellbare Radabdeckung tritt nur dann in Aktion, wenn die dadurch hervorgerufenen Auswirkungen vorteilhaft sind.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus den zugehörigen Figurenbeschreibungen anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in den nachfolgenden Beschreibungen näher erläutert, wobei sich Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht auf einen Frontendabschnitt eines Kraftfahrzeugs mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 2 eine Seitenansicht eines Frontendabschnitts eines Kraftfahrzeugs, jedoch mit einer anderen Vorrichtung,
  • 3a eine faltbare Vorrichtung in einer Passivstellung,
  • 3b eine faltbare Vorrichtung wie in 3a, jedoch in einer Aktivstellung,
  • 4 eine Darstellung wie in 1, jedoch mit aufblasbaren Kammern.
  • Entsprechend 1 ist an einem Frontendabschnitt 8 eines im übrigen nicht vollständig dargestellten Kraftfahrzeugs im Bereich einer seitlichen Öffnung 18 eines Kotflügels 9 eine Vorrichtung 4 zum Öffnen und/oder Schließen einer Radabdekkung 10 vorgesehen. Diese Vorrichtung 4 und weist eine Antriebseinrichtung 11 auf, welche zur Verstellung der Radab deckung 10 zwischen einer die Öffnung 18 des Kotflügels 9 freigebenden Passivstellung und einer die Öffnung 18 des Kotflügels 9 zumindest teilweise verschließenden Aktivstellung ausgebildet ist. Die Radabdeckung 10 ist aus einem flexiblen Abdeckungsmaterial 1 ausgebildet und ist in der Passivstellung z.B. in einer im wesentlichen oberhalb eines Radlaufes angeordneten Karosserieausbuchtung 7 verstaubar. Gemäß 1 ist die Radabdeckung 10 um eine Rollachse 16 auf- und abrollbar, wobei sie in aufgerolltem Zustand (Passivstellung) vollständig und von außen unsichtbar in der Karosserieausbuchtung 7 unterbringbar ist. Im Vergleich zu herkömmlichen Radabdekkungen bietet die Erfindung hauptsächlich den Vorteil, die Radabdeckung 10 im Gebrauchsfall, also insbesondere während der Fahrt, in die Aktivstellung zu verfahren und im Nichtgebrauchsfall in der Passivstellung, also in der die Öffnung 18 des Kotflügels 9 freigebende Stellung, zu belassen.
  • Zum Öffnen und/oder Schließen der Vorrichtung 4 wird die Antriebseinrichtung 11 mittels eines Betätigungsschalters 13 (vgl. 2) manuell betätigt und/oder über ein geschwindigkeitsabhängiges Steuerungselement 12 gesteuert. Gemäß 2 kann der Betätigungsschalter 13 im Bereich eines nicht dargestellten Armaturenbretts angeordnet sein, wogegen das Steuerungselement 12 lageunabhängig ist. Das Steuerungselement 12 kann ab einer vorgegebenen Geschwindigkeit, insbesondere ab ca. 80 km/h, die Antriebseinrichtung 11 der Vorrichtung 4 steuern und die Radabdeckung 10 beim Erreichen oder Überschreiten der vorgegebenen Geschwindigkeit von der Passivstellung in die Aktivstellung verstellen. Bei geringen Geschwindigkeiten, beispielsweise im Stadtverkehr oder beim Einparken, verbleibt die Radabdeckung 10 in ihrer Passivstellung und ermöglicht dadurch ein ungehindertes Einlenken eines Fahrzeugrades 6 bzw. ein ungehindertes Rangieren des Kraftfahrzeugs.
  • Gemäß 1 kann an der Vorrichtung 4 eine Rückstelleinrichtung, z.B. in Form eines Federelement 15 vorgesehen sein, welches beispielsweise als Blatt- und/oder als Spiralfeder ausgebildet ist, und welches in der Aktivstellung die Abdekkung 10 in Richtung der Passivstellung vorspannt. Das Federelement 15 weist eine Notrückstellfunktion auf, durch welche die Radabdeckung 10 schnell in ihre Passivstellung verstellbar ist. Denkbar ist auch, dass die Radabdeckung 10 erst bei höheren Geschwindigkeiten, ab ca. 80 km/h, von der Passivstellung in die Aktivstellung verstellt wird, da erst dann positive Auswirkungen bezüglich des Luftwiderstandes und des Sprühnebelaustritts zu erwarten sind und gleichzeitig die dann üblicherweise noch auftretenden Lenkwinkel an den Fahrzeugrädern 6 so klein sind, dass diese mit der Radabdeckung 10 normalerweise nicht in Kontakt treten. In einer Notsituation, beispielsweise auf Grund eines Ausweichmanövers, können jedoch auch bei höheren Geschwindigkeiten größeren Lenkwinkel erreicht werden und dadurch die Notrückstellfunktion auslösen, welche die Radabdeckung 10 schnell, insbesondere noch vor einem Kontakt mit dem jeweiligen gelenkten Fahrzeugrad 6, in ihre Passivstellung verstellt, so dass ein ungehindertes Ausweichen des Fahrzeugs bzw. ein ungehindertes Einlenken der Fahrzeugräder 6 ermöglicht wird.
  • Entsprechend den 1 und 2 kann die Rollachse 16 im wesentlichen parallel oder schräg zu einer Fahrzeugunterkante 17 verlaufen. Die Radabdeckung 10 wird beim Verstellen an zwei seitlichen Führungen 2 geführt, welche beispielsweise als Schienen ausgeführt sein können, in welchen ein jeweiliger seitlicher Endbereich der Radabdeckung 10 verstellbar gelagert ist. Des weiteren kann die Antriebseinrichtung 11 als Seilzugvorrichtung 3 ausgebildet sein; denkbar ist jedoch aber auch eine Ausbildung der Antriebseinrichtung 11 als Kettenzugvorrichtung.
  • 3a und 3b zeigen eine Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung 4 bei der die Radabdeckung 10 faltbar ausgebildet ist. Ähnlich den 1 und 2 wird die Radabdeckung 10 in ihrer Passivstellung oberhalb eines Radlaufes z.B. in einer in
  • 3a und 3b nicht dargestellten Karosserieausbuchtung 7 verstaut, wogegen sie in ihrer Aktivstellung gemäß 3b die seitliche Öffnung 18 des Kotflügels 9 verdeckt und somit zur Verbesserung der Aerodynamik und/oder zur Reduzierung des Spritzwassernebels beiträgt.
  • Entsprechend den 1 bis 4 sind zur Aussteifung der Radabdeckung Querspriegel 5 in das Abdeckungsmaterial 1 eingearbeitet. Die Querspriegel 5 können beispielsweise aus Kunststoff und/oder aus Leichtmetall oder gemäß 4 als aufblasbare Kammern 14 ausgebildet sein und sorgen damit für ausreichende Stabilität gegenüber aerodynamischen Druckkräften während des Fahrens. Zum Verstellen der Radabdeckung 10 in deren Passivstellung werden die in der Aktivstellung aufgeblasenen Kammern 14 evakuiert, so dass ein enges Zusammenrollen und/oder Zusammenfalten der Radabdeckung 10 in der vorgesehenen Karosserieausbuchtung 7 gewährleistet wird.
  • Zusammenfassend lassen sich die wesentlichen Merkmale der Erfindung wie folgt charakterisieren:
    In einer seitlichen Öffnung 18 eines Kotflügel 9 an einem Kraftfahrzeug, das sowohl ein Pkw als auch ein Nutzfahrzeug sein kann, ist eine eine Antriebseinrichtung 11 aufweisende Vorrichtung 4 für eine aus einem flexiblen Abdeckungsmaterial 1 ausgebildete Radabdeckung 10 vorgesehen, die die Radabdekkung 10 zwischen einer Passivstellung und einer Aktivstellung verstellt und damit die Öffnung 18 am Kotflügel 9 freigibt oder verschließt.
  • Zudem kann eine Rückstelleinrichtung (Federelement 15) vorgesehen sein, welche eine Notrückstellfunktion aufweist, durch welche die aktivierte Radabdeckung 10 in einer Notsituation, beispielsweise bei einem Ausweichmanöver, schnell in ihre Passivstellung verstellt werden kann.
  • In das Abdeckungsmaterial 1 eingearbeitete Querspriegel 5 tragen zu einer Steigerung der Steifigkeit der Radabdeckung 10 bei.

Claims (12)

  1. Vorrichtung (4) zum Öffnen und/oder Schließen einer Radabdeckung (10) in einer Öffnung (18) eines Kotflügels (9), insbesondere für gelenkte Fahrzeugräder (6), an einem Kraftfahrzeug, – wobei die Radabdeckung (10) aus einem flexiblen Abdekkungsmaterial (1) gebildet ist, und – wobei die Vorrichtung (4) eine Antriebseinrichtung (11) aufweist, welche zur Verstellung der Radabdeckung (10) zwischen einer die Öffnung (18) des Kotflügels (9) freigebenden Passivstellung und einer die Öffnung (18) des Kotflügels (9) zumindest teilweise verschließenden Aktivstellung ausgebildet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (11) mittels eines Betätigungsschalters (13) manuell betätigbar und/oder über ein geschwindigkeitsabhängiges Steuerungselement (12) steuerbar ausgebildet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (11) ab einer vorgegebenen Geschwindigkeit, insbesondere ab ca. 80 km/h, über das Steuerungselement (12) gesteuert wird, beim Überschreiten der vorgegebenen Geschwindigkeit die Radabdeckung (10) automatisch in deren Aktivstellung verstellt und beim Überschreiten der vorgegebenen Geschwindigkeit die Radabdeckung (10) automatisch in deren Passivstelllung verstellt.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Rückstelleinrichtung (15) vorgesehen ist, die eine Notrückstellfunktion aufweist und durch welche die Radabdeckung (10) schnell in ihre Passivstellung verstellbar ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückstelleinrichtung wenigstens ein Federelement (15) aufweist, welches in der Aktivstellung die Radabdekkung (10) in Richtung der Passivstellung vorspannt.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Notrückstellfunktion bei Erreichen eines vorgegebenen Grenzlenkwinkels ausgelöst wird.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckungsmaterial (1) in der Passivstellung in einer im wesentlichen oberhalb eines Radlaufs angeordneten Karosserieausbuchtung (7) verstaubar ausgebildet ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass in das Abdeckungsmaterial (1) Querspriegel (5) zur Aussteifung der Radabdeckung (10) eingearbeitet sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Querspriegel (5) als aufblasbare Kammern (14) ausgebildet sind.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (11) als Seilzugvorrichtung (3) ausgebildet ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (4) zwei seitliche Führungen (2) aufweist, an denen die Radabdeckung (10) geführt wird.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Radabdeckung (10) auf- und abrollbar und/oder faltbar ausgebildet ist.
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