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DE102016200936B4 - Kraftfahrzeug mit Staubsammler - Google Patents

Kraftfahrzeug mit Staubsammler Download PDF

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DE102016200936B4
DE102016200936B4 DE102016200936.2A DE102016200936A DE102016200936B4 DE 102016200936 B4 DE102016200936 B4 DE 102016200936B4 DE 102016200936 A DE102016200936 A DE 102016200936A DE 102016200936 B4 DE102016200936 B4 DE 102016200936B4
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Abstract

Kraftfahrzeug (1) mit mindestens einer in Fahrtrichtung hinter einem Fahrzeugrad (2) angeordneten Struktur, die es erlaubt, dass ein Teil der Luft im Nachlauf des Fahrzeugrades (2) zu einem Staubsammler (6, 7, 12) geleitet wird, und mit einer Einrichtung zum selbsttätigen Einstellen des Abstandes zwischen einer Unterkante der Struktur und einer von dem Fahrzeug befahrenen Fahrbahnoberfläche (5) in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit, dadurch gekennzeichnet, dass
die Struktur eine Luftleitstruktur (4, 8, 10) zum Leiten mindestens eines Teils der Luft im Nachlauf des Fahrzeugrades (2) zu dem Staubsammler (6, 7, 12) ist und dass
entweder die Luftleitstruktur ein im Nachlauf des Fahrzeughecks endender Kanal (10) ist, in dem der Staubsammler (12) angeordnet ist,
oder die Luftleitstruktur ein mit dem Radkasten (3) des Fahrzeugrades (2) in Strömungsverbindung stehendes Luftleitblech (4) ist und der Staubsammler in dem Radkasten (3) angeordnet und ein im Wesentlichen im gesamten Radkasten (3) wirksamer Elektroabscheider (6, 7) ist, welcher eine die gesamte Innenfläche des Radkastens (3) bildende Niederschlagselektrode (6) und eine in dem Raum zwischen dem Fahrzeugrad (2) und dem Radkasten (3) angeordnete Corona-Entladungseinrichtung (7) umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit mindestens einer in Fahrtrichtung hinter einem Fahrzeugrad angeordneten Luftleitstruktur zum Leiten mindestens eines Teils der Luft im Nachlauf des Fahrzeugrades zu einem Staubsammler, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1 ist aus der US 8 979 102 B1 bekannt.
  • Verkehrsbezogene Partikelemissionen, die nicht aus Abgasen, sondern aus Abrieb von Bremsen, Reifen, Kupplungen, Fahrbahnbelag usw. sowie aus Wiederaufwirbelung von Straßenstaub resultieren, tragen erheblich zu Luftverschmutzungen bei. Erwartungsgemäß werden Abgas-Partikelemissionen aufgrund strenger Grenzwerte abnehmen, doch werden die anderen verkehrsbezogenen Partikelemissionen aufgrund größeren Verkehrsvolumens zunehmen und könnten in den Fokus künftiger Regulierungen gelangen. Daten des Deutschen Bundesumweltamts lassen erwarten, dass Abgas-Partikelemissionen im Jahr 2020 noch etwa 18 % aller verkehrsbezogenen Feinstaubemissionen ausmachen werden, wobei der Begriff Feinstaub die als besonders gesundheitsschädlich geltenden Partikel mit aerodynamischen Durchmessern kleiner als 10 µm bezeichnet. Die übrigen 82 % sind nicht durch Abgas, sondern durch Verschleiß verursachte Emissionen. Dies zeigt die zunehmende Bedeutung der nicht durch Abgas verursachten Partikelemissionen.
  • Zur Verminderung speziell von Bremsstaubemissionen kennt man Techniken wie z. B. Abschirmungen, Gebläse und Staubsammler. So offenbart die DE 20 2007 000 246 U1 einen Bremsstaubsammler, bei dem ein Lüfter einen Luftstrom generiert, der entstandenen Bremsstaub zu einem Filterelement transportiert. Das Filterelement kann elektrostatisch ausgeführt sein, um es durch elektrostatische Anlagerung von Staubpartikeln zu unterstützen. Die Lüfterschaufeln können durch Felgenspeichen gebildet sein.
  • Die DE 10 329 961 A1 offenbart eine integrierte Feinstaubabsaugvorrichtung für Fahrzeuge, mit der Feinstäube aus der Umgebungsluft ausgefiltert und für wissenschaftliche Untersuchungen gesammelt werden können und die auch während des Einsammelns mit einem Aerosolspektrometer als Staubmessgerät analysiert werden können, wobei die gemessenen Daten per Funk weitergeleitet werden können.
  • Es wurden auch schon Kraftfahrzeuge vorgeschlagen, mit denen die Umgebungsluft während der Fahrt von Feinstäuben gereinigt werden soll.
  • So offenbart die DE 20 2006 019 335 U1 eine Feinstaubabsaugvorrichtung für Fahrzeuge, mit der die dem Fahrzeuginnenraum zugeführte Frischluft von Feinstäuben gereinigt werden kann, mit der aber auch der Feinstaubgehalt in der Umgebungsluft reduziert werden kann, um gesetzlich vorgeschriebene Feinstaub-Grenzwerte einzuhalten.
  • Die DE 20 2006 004 522 U1 offenbart einen mit elektrischer bzw. magnetischer Abscheidung arbeitenden Feinstaubfilter, der zwischen Lufteinlassgrill und Kühler eines Fahrzeugs angeordnet ist, um die dort hindurchströmende Umgebungsluft von Feinstäuben zu reinigen, auch von solchen, die von anderen Fahrzeugen emittiert oder aufgewirbelt worden sind.
  • Die DE 20 2005 005 673 U1 offenbart einen unter einem Stoßfänger montierten Außenluftfilter für Kraftfahrzeuge zur allgemeinen Reduktion von Luftverschmutzung.
  • Derartige Systeme könnten Feinstaub in der Umwelt nur dann wirksam reduzieren, wenn sie in einer sehr großen Zahl von Fahrzeugen eingebaut würden, und auch der Aufwand zur Reinigung der vielen Filter bzw. zur Entsorgung der eingesammelten Stäube wäre extrem, zumal auch vergleichsweise grobe, nicht wirklich schädliche Stäube eingesammelt würden und die Filter schnell voll würden.
  • Es wurden auch schon Kraftfahrzeuge vorgeschlagen, welche es ermöglichen, die von einem Kraftfahrzeug selbst emittierten bzw. aufgewirbelten Stäube gezielter einzusammeln.
  • So offenbart die KR 101 511 663 B1 ein Kraftfahrzeug mit einem im Radkasten verlaufenden Kanal, der während der Fahrt Luft aufnimmt, die mit aufgewirbeltem Staub beladen ist, und durch einen Staubfilter fördert.
  • Die JP 2008 302 803 A offenbart einen Staubsammler für von einem Kraftfahrzeug aufgewirbelten Staub, wobei hinter einem Fahrzeugrad eine Lufteinlassöffnung liegt, von welcher mit Staub beladene Luft durch einen Lüfter über einen Kanal in einen Staubsammelsack gefördert wird.
  • Die CN 2 052 369 U offenbart ein Kraftfahrzeug mit einem hinter einem Fahrzeugrad angeordneten Staubfang mit einer unten liegenden Lufteinlassöffnung, in die während der Fahrt selbsttätig Luft gelangt, die mit Staub beladen ist, der sich von dem Rad gelöst hat. Die Lufteinlassöffnung ist bei Regen oder Feuchtigkeit mit einer Klappe verschließbar. An seinem oberen Ende besitzt der Staubfang einen Luftauslass, der mit einem passiven Staubsammler wie z. B. einem Wirbelabscheider verbunden ist.
  • Als Spritzschutze zur Verhütung von Fremdverschmutzung kennt man aus der DE 41 30 509 A1 und der US 2010 / 0 217 490 A1 höhenverstellbare Kraftfahrzeug-Radlaufblenden sowie aus der DE 103 12 089 A1 verschließbare Radabdeckungen.
  • Die KR 10 2004 0 063 094 A offenbart eine in einem Kotflügel angeordnete Luftfiltervorrichtung zum Reduzieren von Luftverschmutzung, Staub und Lärm.
  • Die US 2008 0 029 357 A1 offenbart einen Staubsammler mit Elektroabscheidung, der als Ganzes in einem Radkasten untergebracht werden kann.
  • Die JP S59 - 192 675 A offenbart ein Kraftfahrzeug mit einer in Fahrtrichtung hinter einem Fahrzeugrad angeordneten Luftleitstruktur, von der her mindestens ein Teil der Luft im Nachlauf des Fahrzeugrades über einen Schlauch in einen Kanal in einen Staubsammelsack gesaugt wird. Eine Corona-Entladungseinrichtung an der Luftleitstruktur ermöglicht das Anziehen von Feinstaub an eine Staubsammelplatte vor dem Ansaugen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Kraftfahrzeug bereitzustellen, das es ermöglicht, die von dem Kraftfahrzeug selbst emittierten bzw. aufgewirbelten Stäube, also aus Abrieb von Bremsen, Reifen, Kupplungen, Fahrbahnbelag usw. sowie aus Wiederaufwirbelung von Straßenstaub, besonders gezielt einzusammeln.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben.
  • Gemäß der Erfindung enthält das Kraftfahrzeug eine Einrichtung zum selbsttätigen Einstellen des Abstandes zwischen einer Unterkante der Luftleitstruktur und einer von dem Fahrzeug befahrenen Fahrbahnoberfläche in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Dies ermöglicht es, die Staubsammlung auf Situationen zu beschränken, in denen das Kraftfahrzeug in nennenswertem Umfang Staub aus Abrieb von Bremsen, Reifen, Kupplungen, Fahrbahnbelag usw. sowie aus Wiederaufwirbelung von Straßenstaub emittiert bzw. aufwirbelt.
  • Es hat sich gezeigt, dass derartige Emissionen, insbesondere von an der Grenzfläche zwischen Fahrzeugrad und Fahrbahn erzeugten Partikeln, überproportional mit der Fahrgeschwindigkeit zunehmen, und gemäß der Erfindung ist die Staubsammlung nur dann aktiv, wenn eine voreingestellte oder von in Abhängigkeit von weiteren Parametern festgelegte Mindestgeschwindigkeit überschritten wird.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Luftleitstruktur so zu gestalten, dass in erster Linie solche Stäube eingesammelt und dem Staubsammler zugeführt werden, die von dem Kraftfahrzeug während der Fahrt selbst emittiert bzw. aufgewirbelt werden.
  • In einer Ausführungsform ist die Luftleitstruktur ein mit dem Radkasten des Fahrzeugrades in Strömungsverbindung stehendes Luftleitblech, und der Staubsammler ist in dem Radkasten angeordnet. In diesem Fall kann das Luftleitblech, das ungeachtet seiner Bezeichnung natürlich auch aus anderen Materialien als Metall bestehen kann, z. B. aus Kunststoff, in der einfachsten Form eine Art Fortsetzung des hinteren Radkastens nach unten sein, einem Schmutzfänger ähnlich, doch in den Radkasten einziehbar. Das Luftleitblech kann das Fahrzeugrad aber auch vollständiger umgeben, bis hin zu einer Art Radverkleidung, welches das Fahrzeugrad bis auf einen Spalt zur Fahrbahnoberfläche hin im Wesentlichen vollständig einkapselt.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist der Staubsammler ein im Wesentlichen im gesamten Radkasten wirksamer Elektroabscheider, der auf besonders vorteilhafte Weise darin untergebracht werden kann. Ein Elektroabscheider, auch Elektrofilter oder ESP (von engl. electrostatic precipitator) genannt, ermöglicht die Abscheidung von Partikeln aus Gasen mittels elektrostatischer Felder, in denen Staubpartikel geladen und zu einer Niederschlagselektrode transportiert werden, an der sie elektrostatisch anhaften und von der sie entfernt werden können, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofilter
  • Die die Luftleitstruktur kann ein im Nachlauf des Fahrzeughecks endender Kanal sein, in dem der Staubsammler angeordnet ist. In diesem Fall kann der Staubsammler ein Filter, ein Fliehkraftabscheider oder ein Elektroabscheider insbesondere für Feinstaub sein.
  • Der Staubsammler kann auch als ein Filter oder Abscheider für gasförmige Emissionen wirksam sein, die von einer dem Fahrzeugrad zugeordneten Fahrzeugbremse und/oder von der Wechselwirkung zwischen dem Fahrzeugrad und der Fahrbahnoberfläche herrühren.
  • Die Einrichtung zum selbsttätigen Einstellen des Abstandes zwischen der Luftleitstruktur und der Fahrbahnoberfläche kann dafür eingerichtet sein, den Abstand auch in Abhängigkeit von einem oder mehreren weiteren Parametern als die Fahrgeschwindigkeit einzustellen, um die von dem Kraftfahrzeug selbst emittierten bzw. aufgewirbelten Stäube noch selektiver einzusammeln.
  • Entsprechende weitere Parameter können die Beschleunigung und/oder Verzögerung des Fahrzeugs oder einzelner Fahrzeugräder sein oder umfassen. Bei stärkerer Beschleunigung entsteht relativ viel Reifen- und Fahrbahnabrieb, und beim Bremsen wird zusätzlich Bremsstaub emittiert.
  • Entsprechende weitere Parameter können auch Fahrzeugaufhängungsdaten sein oder umfassen, insbesondere in Bezug auf die aktuelle Einfederung aller oder einzelner Fahrzeugräder.
  • Entsprechende weitere Parameter können auch meteorologische Daten sein oder umfassen, insbesondere Temperatur und Feuchtigkeit der Umgebungsluft und/oder Niederschlagsdaten. So ist in feuchter und/oder kühler Umgebung mit weniger Staubaufwirbelung zu rechnen, und unter derartigen Bedingungen kann der Staubsammler entlastet werden und wird auch nicht durch Feuchtigkeit beeinträchtigt.
  • Entsprechende weitere Parameter können auch Beobachtungsdaten eines in Fahrtrichtung vor dem Fahrzeug liegenden Teils der Fahrbahnoberfläche und/oder Kartendaten umfassen, welche die Staubbeladung und/oder den Typ der befahrenen Fahrbahnoberfläche anzeigen. Die Fahrbahnoberfläche kann mit einer Kamera und/oder einen Laserscanner und/oder einem Radarsystem des Fahrzeugs beobachtet werden, um Bilder der Fahrbahnoberfläche in irgendeinem Bereich des elektromagnetischen Spektrums wie z. B. sichtbares oder unsichtbares Licht oder Radarwellen zu gewinnen. Anhand dieser Bilder oder ähnlicher sensorisch gewonnener Beobachtungsdaten der Fahrbahnoberfläche kann im Fahrzeug in Echtzeit automatisch abgeschätzt werden, wie groß die Straßenstaubbeladung des vor dem Fahrzeug liegenden Teils der Fahrbahnoberfläche ist und/oder ob es sich um eine asphaltierte oder nicht asphaltierte Straße handelt, sofern sich Letzteres nicht schon aus elektronischen Karten ergibt.
  • Zusätzlich oder alternativ kann die unmittelbar hinter dem Fahrzeugrad herrschende Staubbeladung mit einem Streulicht-Photometer gemessen werden, und die Luftleitstruktur wird auch dann oder nur dann abgesenkt, wenn mittels des Streulicht-Photometers festgestellt wird, dass das Fahrzeug gerade relativ viel Staub aufwirbelt und/oder emittiert.
  • Es folgt eine Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen. Darin zeigen:
    • 1 links eine Seitenansicht eines PKW und rechts eine Schnittansicht eines Hinterrades und Radkastens des PKW;
    • 2 links eine Seitenansicht eines PKW und rechts eine Schnittansicht eines Hinterrades und Radkastens in einer anderen Ausführungsform;
    • 3 eine teils geschnittene Seitenansicht eines PKW, die ein Ausführungsbeispiel für eine alternative Luftleitstruktur zeigt;
    • 4 ein Blockdiagramm der Abstandseinstellung in Abhängigkeit von einer Vielzahl von Parametern; und
    • 5 Graphen der Abhängigkeit von Staubemissionen von der Fahrgeschwindigkeit.
  • Der in 1 gezeigte PKW 1 besitzt hinter jedem Hinterrad 2 eine Luftleitstruktur zum Leiten mindestens eines Teils der Luft im Nachlauf des Hinterrades 2 zu einem Staubsammler. Natürlich können auch oder alternativ die Vorderräder entsprechend ausgerüstet sein.
  • In 1 ist die Luftleitstruktur ein mit dem Radkasten 3 des Hinterrades 2 in Luftströmungsverbindung stehendes Luftleitblech 4, das mittels eines nicht gezeigten, vorzugsweise elektromotorischen Aktuators in den Radkasten 3 einziehbar ist und das in 1 in einer abgesenkten Stellung gezeigt ist, in der seine Unterkante einen relativ geringen Abstand zur Fahrbahnoberfläche 5 hat. Das Heben und Senken des Luftleitblechs 4 kann zwischen zwei festen Endstellungen erfolgen, doch gibt es vorzugsweise auch variabel wählbare Zwischenstellungen.
  • Das Luftleitblech 4 lenkt Luft, die mit Staub beladen ist, den der PKW 1 während der Fahrt emittiert bzw. aufgewirbelt hat, in den Radkasten 3 hinein. Die gesamte Innenfläche des Radkastens 3 ist als eine Niederschlagselektrode 6 ausgebildet, und in dem Raum zwischen dem Hinterrad 2 und dem Radkasten 3 ist eine Corona-Entladungseinrichtung 7 angeordnet, welche den in der Luft im Radkasten 3 enthaltenen Staub elektrostatisch auflädt, so dass sich dieser auf der gegenpolig geladenen Niederschlagselektrode 6 niederschlägt, und zwar als ein Gemisch aus Bremsstaub, Reifenabrieb und anderen Stäuben, welches tendenziell an der Niederschlagselektrode 6 haften bleibt, auch wenn der durch die Corona-Entladungseinrichtung 7 und die Niederschlagselektrode 6 gebildete Elektroabscheidungs-Staubsammler abgeschaltet wird. Die sich mit der Zeit an der Niederschlagselektrode 6 aufbauende Staubschicht kann z. B. bei Werkstattwartungen entfernt werden, sofern sie nicht schon in Waschstraßen abgewaschen wird, die auch mit geeigneten Schmutzabscheidern ausgestattet sein müssen. Daher ist der Staubsammler praktisch wartungsfrei und auch umweltfreundlich.
  • Der in 2 gezeigte PKW 1 unterscheidet sich nur darin von jenem der 1, dass das Luftleitblech Bestandteil einer größeren Luftleitstruktur ist, nämlich einer Radverkleidung 8, welches das Hinterrad 2 im Wesentlichen vollständig umgibt, bis auf einen Spalt zur Fahrbahnoberfläche 5 hin, der ggf. noch mit flexiblen Bürsten 9 abgedichtet sein kann. Auch die Radverkleidung 8 ist mittels eines Aktuators absenkbar und anhebbar, nicht nur aus den weiter unten näher beschriebenen Gründen, sondern auch, um bei Rangierfahrten Bodenkontakt zu vermeiden und z. B. Bordsteinkanten überfahren zu können.
  • Übrigens haben die in 1 und 2 gezeigten Staubsammelanordnungen mit einem die ganze Innenfläche des Radkastens 3 ausnutzenden Elektroabscheider den Vorteil, dass sie auch dann noch eine gewisse Staubsammelwirkung zeigen, wenn das Luftleitblech 4 oder die Radverkleidung 8 z. B. wegen eines defekten Aktuators nicht mehr abgesenkt werden kann oder z. B. gar nicht vorhanden ist.
  • 3 zeigt einen PKW 1 mit einem Kanal 10 als Luftleitstruktur, der ebenso wie das Luftleitblech 4 von 1 im Nachlauf des Hinterrades 2 beginnt, aber zu einer im Nachlauf des Fahrzeughecks liegenden Auslassöffnung 11 führt. Zwischen dem Beginn und dem Ende des Kanals 10 baut sich während der Fahrt aerodynamisch eine Druckdifferenz auf, welche einen Luftstrom durch den Kanal 10 hindurch hervorruft. In dem Kanal 10 ist ein Staubsammler 12 angeordnet, der ein Filter, ein Fliehkraftabscheider oder ein Elektroabscheider sein kann und der vorzugsweise wartungsfrei oder zumindest wartungsarm ausgebildet ist.
  • Der Luftstrom kann mit zusätzlichen Mitteln hervorgerufen oder verstärkt werden, z. B. durch einen im Kanal 10 eingebauten Lüfter 13 und/oder indem die Felge des Hinterrades 2 mit Lüfterschaufeln ausgebildet ist, welche die im Bereich des Hinterrades 2 befindliche Luft tendenziell in den Kanal 10 befördern, ggf. im Zusammenwirken mit zusätzlichen seitlichen Luftleitblechen. In jedem Fall soll möglichst viel Luft aus dem Bereich des Hinterrades 2 durch den Kanal 10 hindurch und nicht direkt in die Umgebungsluft gefördert werden.
  • Ebenso wie in den vorangegangenen Ausführungsbeispielen bildet auch der Kanal 10 von 3 eine Luftleitstruktur, die mittels eines Aktuators automatisch absenkbar und anhebbar ist, um ihre untere vordere Öffnung während schnellerer Fahrt in einen relativ geringen Abstand zur Fahrbahnoberfläche 5 zu bringen.
  • Das in 3 gezeigte Ausführungsbeispiel zeichnet sich auch dadurch aus, dass es leicht in den hinteren Stoßfänger des PKW 1 integriert werden kann, wobei die Auslassöffnung 11 auch als ein sportliches Designelement wirken kann.
  • 4 veranschaulicht die Einstellung des Abstandes der Unterkante der Luftleitstruktur wie z. B. des Luftleitblechs 4 oder der Radverkleidung 8 oder des Kanals 10 in Abhängigkeit von verschiedenen Parametern.
  • In der einfachsten Variante regelt eine Steuereinheit 21 einen Kanal-Aktuator 22 derart, dass die Kanalposition nur von der Fahrgeschwindigkeit des PKW 1 und optional auch von dessen Beschleunigung und/oder Verzögerung abhängt. Bei langsamer Fahrt ist der Kanal oder eine andere Luftleitstruktur möglichst weit von der Fahrbahn 5 entfernt, um bei Rangier- und Parkmanövern nicht zu stören, und sie wird mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit abgesenkt. Die entsprechenden Werte können als Betriebszustandsdaten 23 des PKW 1 über einen Fahrzeug-CAN-Bus erhalten werden.
  • Über den CAN-Bus sind weiterhin Aufhängungsdaten 24 erhältlich, die ebenfalls in die Höheneinstellung eingehen können, um einen konstanten Abstand zur Fahrbahn 5 einzuhalten, damit die Luftleitstruktur auf unebener Fahrbahn oder bei tiefliegendem PKW 1 nicht auf der Fahrbahn 5 aufsetzt.
  • Über den CAN-Bus sind weiterhin meteorologische Daten 25 wie z. B. Temperatur und Feuchtigkeit der Umgebungsluft und/oder Niederschlagsdaten von einem im PKW 1 eingebauten Regensensor erhältlich, die ebenfalls in die Höheneinstellung einfließen können, um den Staubsammler in einer feuchten und/oder kühlen Umgebung zu entlasten, in der eine Staubsammlung eher unnötig und/oder für den Staubsammler schädlich ist.
  • Über den CAN-Bus sind zusätzliche Daten 26 erhältlich, nämlich Beobachtungsdaten eines in Fahrtrichtung vor dem Fahrzeug liegenden Teils der Fahrbahnoberfläche und/oder Kartendaten, welche die Staubbeladung und/oder den Typ der befahrenen Fahrbahnoberfläche anzeigen.
  • 5 zeigt empirisch gewonnene Graphen der Abhängigkeit von Staubemissionen von der Fahrgeschwindigkeit und dem Fahrbahnzustand, nämlich davon, ob die Fahrbahn asphaltiert bzw. betoniert ist oder nicht. Man erkennt, dass Staubemissionen überproportional mit der Fahrgeschwindigkeit zunehmen und dass sie auf einer nicht asphaltierten Fahrbahn um ein Vielfaches höher sind als auf einer asphaltierten Fahrbahn. Daher kann z. B. auch ein Ausführungsbeispiel sinnvoll sein, in dem die Kanalposition nur von der Geschwindigkeit und dem Straßenzustand abhängt.

Claims (6)

  1. Kraftfahrzeug (1) mit mindestens einer in Fahrtrichtung hinter einem Fahrzeugrad (2) angeordneten Struktur, die es erlaubt, dass ein Teil der Luft im Nachlauf des Fahrzeugrades (2) zu einem Staubsammler (6, 7, 12) geleitet wird, und mit einer Einrichtung zum selbsttätigen Einstellen des Abstandes zwischen einer Unterkante der Struktur und einer von dem Fahrzeug befahrenen Fahrbahnoberfläche (5) in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit, dadurch gekennzeichnet, dass die Struktur eine Luftleitstruktur (4, 8, 10) zum Leiten mindestens eines Teils der Luft im Nachlauf des Fahrzeugrades (2) zu dem Staubsammler (6, 7, 12) ist und dass entweder die Luftleitstruktur ein im Nachlauf des Fahrzeughecks endender Kanal (10) ist, in dem der Staubsammler (12) angeordnet ist, oder die Luftleitstruktur ein mit dem Radkasten (3) des Fahrzeugrades (2) in Strömungsverbindung stehendes Luftleitblech (4) ist und der Staubsammler in dem Radkasten (3) angeordnet und ein im Wesentlichen im gesamten Radkasten (3) wirksamer Elektroabscheider (6, 7) ist, welcher eine die gesamte Innenfläche des Radkastens (3) bildende Niederschlagselektrode (6) und eine in dem Raum zwischen dem Fahrzeugrad (2) und dem Radkasten (3) angeordnete Corona-Entladungseinrichtung (7) umfasst.
  2. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftleitstruktur (4, 8, 10) dafür eingerichtet ist, in erster Linie solche Stäube einzusammeln und dem Staubsammler zuzuführen, die von dem Fahrzeug (1) während der Fahrt selbst emittiert oder aufgewirbelt werden.
  3. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das mit dem Radkasten (3) des Fahrzeugrades (2) in Strömungsverbindung stehende Luftleitblech (4) Bestandteil oder integraler Bestandteil einer Radverkleidung (8) ist, welche das Fahrzeugrad (2) mehr oder weniger vollständig umgibt.
  4. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der in dem Kanal (10) angeordnete Staubsammler (12) ein Filter, ein Fliehkraftabscheider oder ein Elektroabscheider auch für Feinstaub ist.
  5. Kraftfahrzeug (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Staubsammler (6, 7, 12) auch als ein Filter oder Abscheider für gasförmige Emissionen wirksam ist, die von einer dem Fahrzeugrad (2) zugeordneten Fahrzeugbremse und/oder von Wechselwirkung zwischen dem Fahrzeugrad (2) und der Fahrbahnoberfläche (5) herrühren.
  6. Kraftfahrzeug (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum selbsttätigen Einstellen des Abstandes zwischen der Luftleitstruktur (4, 8, 10) und der Fahrbahnoberfläche (5) dafür eingerichtet ist, den Abstand auch in Abhängigkeit von einem oder mehreren der folgenden Parameter einzustellen: Beschleunigung und/oder Verzögerung (23) des Fahrzeugs oder einzelner Fahrzeugräder; Fahrzeugaufhängungsdaten (24) einschließlich Einfederungsdaten; meteorologischen Daten (25) einschließlich Temperatur und Feuchtigkeit der Umgebungsluft und/oder Niederschlagsdaten; und/oder Beobachtungsdaten eines in Fahrtrichtung vor dem Fahrzeug liegenden Teils der Fahrbahnoberfläche und/oder Kartendaten (26), welche Daten die Staubbeladung und/oder den Typ der gerade befahrenen Fahrbahnoberfläche anzeigen.
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