DE19546242C1 - Schutzeinrichtung für die Insassen eines Kraftfahrzeuges - Google Patents
Schutzeinrichtung für die Insassen eines KraftfahrzeugesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schutzeinrichtung für die Insas
sen eines Kraftfahrzeuges, die mit einer durch eine bei einem
Aufprall ausgelösten Verstelleinrichtung in eine Wirkposition
bewegten Fang- oder Aufpralleinrichtung versehen ist, insbe
sondere für einen offenen Rennsportwagen.
Für geschlossene Fahrzeuge, beispielsweise Limousinen, sind
Schutzeinrichtungen der eingangs genannten Art bekannt (DE 36
36 040 A1), bei denen man Schwenkhebel im Bereich der A-Säulen
und im seitlichen Dachrahmenbereich angeordnet hat,
die bei einem Fahrzeugaufprall aus ihrer hinter der Verklei
dung gehaltenen Stellung in den Bereich seitlich der Wind
schutzscheibe und vor das Seitenfenster schwenken und dabei
Fangtücher, die ebenfalls im seitlichen Dachrahmenbereich und
oberhalb der Windschutzscheibe zusammengefaltet gehalten
sind, in den Auftreffbereich des Kopfes der Fahrzeuginsassen
bewegen und als Auffangeinrichtung spannen. Durch diese Maß
nahmen kann das Auftreffen des Kopfes von Fahrzeuginsassen
auf die Seitenscheibe oder auf die Windschutzscheibe verhin
dert werden, und es kann auch verhindert werden, daß bei
spielsweise Kopf und Oberkörper des Fahrzeuginsassen seitlich
aus einem offenen Fenster hinausbewegt werden.
Bekannt ist es auch, zu einem ähnlichen Zweck einen Gassack
schlauchförmig auszubilden und ihn im zusammengefalteten Zu
stand im Bereich der A-Säule und dem daran anschließenden
seitlichen Dachrahmenbereich zu verlegen. Diese Gassäcke sind
dabei an beiden Enden karosseriefest gehalten und werden bei
einem Fahrzeugaufprall durch das dann ausgelöste Aufblasen
aus ihrer versteckten Anordnung hinter der Verkleidung her
ausgerissen und von vorne nach hinten ansteigend vor die
seitlichen Fensteröffnungen gezogen WO 94/19215 A1; WO 93/09977 A1; BMW ITS-System, Mai
′95). Für beide Schutzeinrichtungen ist es aber erforderlich,
ein geschlossenes Fahrzeug mit einem seitlichen Dachrahmen
zur Verfügung zu haben. Dies ist bei offenen Fahrzeugen, ins
besondere bei Rennsportfahrzeugen, nicht der Fall.
Man hat in letzter Zeit immer mehr versucht, auch die Fahrer
von Rennsportwagen, insbesondere der Formel I, bei Unfällen
durch Einrichtungen zu schützen, die dem Fahrzeug beigegeben
werden. So ist auch daran gedacht worden, in Rennsportwagen
neben den schon üblichen Gurten auch noch einen sogenannten
Airbag vorzusehen. Die Realisierung dieser Idee scheiterte
bisher aber stets daran, daß die räumlichen Verhältnisse in
nerhalb des Cockpits sehr beengt sind und insbesondere auch
der Durchmesser des Lenkrades, das oft nur als ein Lenkrad
segment ausgebildet ist, zu klein ist, um einen Airbag unter
bringen zu können.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Schutzeinrichtung der eingangs genannten Art vorzusehen, die
den Einsatz von als Airbag bezeichneten Gassäcken als Schut
zeinrichtung auch in Rennsportwagen ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgesehen, die Fang- oder
Aufpralleinrichtung als einen aufblasbaren Gassack auszubil
den, der im nicht aktivierten Zustand schlauchförmig zusam
mengefaltet oder gerollt in einem im vorderen Bereich des um
laufenden Randes des offenen Cockpits angeordneten Spalt un
tergebracht ist und als Verstelleinrichtung mindestens ein
pyrotechnisch betätigbares Zugelement vorzusehen, das an min
destens einem Ende des
Gassackes angreift sowie eine Anordnung, durch die der
Gassack bei betätigtem Zugelement über das Lenkrad hinweg in
eine Wirkposition zwischen Lenkrad und Fahrer führbar ist.
Durch diese Ausgestaltung wird eine Schutzeinrichtung ge
schaffen, bei der bei einem Fahrzeugaufprall ein aufgeblase
ner Gassack zwischen dem Lenkrad und dem Fahrer vorgesehen
ist, der aber nicht, wie bei anderen Fahrzeugen bekannt, im
Lenkrad selbst untergebracht werden muß. In seiner Wirkposi
tion stützt sich dieser aufgeblasene Gassack, wie auch bei
anderen Airbaganordnungen bekannt, am Lenkrad ab und schützt
so den Fahrer. Dabei ergibt sich der entscheidende Vorteil,
daß in keiner Weise die Hände des Fahrers beeinflußt werden.
Diese können daher während des Unfalls weiter am Lenkrad ver
bleiben, so daß der Fahrer das Fahrzeug notfalls weiter steu
ern kann. Das wird auch dadurch gewährleistet, daß der Gas
sack in seiner Größe und Form so bemessen ist, daß er in der
Wirkposition und im aufgeblasenen Zustand unterhalb des
Sichtwinkels des Fahrers liegt.
In Weiterbildung der Erfindung kann das Zugelement ein in ei
nem mit einem Treibsatz versehenen Zylinder bewegbarer Kolben
sein, der über ein Seil oder einen Gurt mit dem Gassack ver
bunden ist. Auf diese Weise wird es möglich, den zusammenge
legten Gassack mit einem Ende am seitlichen Cockpitrand so zu
befestigen, daß er in der Wirkposition vor das Lenkrad kommt
und mit seinem anderen Ende, das in der Ruhelage im Bereich
des Cockpitrandes noch vor dem Lenkrad liegen kann, sofort in
die Wirkposition zu ziehen, wobei der Aufblasvorgang des Gas
sackes erst beendet ist, wenn der Gassack die Wirkposition
eingenommen hat.
In Weiterbildung der Erfindung kann in den Fällen, wo das
Lenkrad mit seiner Oberkante höher liegt als der vordere Rand
des Cockpits, eine Führungseinrichtung, z. B. ein Schwenkhebel
seitlich am Cockpit angelenkt sein, der an seinem freien Ende
am Gurt angebracht ist und der bei seiner Verschwenkung mit
seinem freien Ende eine halbkreisförmige Bahn durchläuft, de
ren höchster Punkt höher als die Lenkradoberkante liegt. Auf
diese Weise wird es auch bei solchen Cockpit/Lenkradanord
nungen möglich, den Gassack über das Lenkrad hinweg in die
gewünschte Wirkposition zu ziehen. Natürlich ist es einfa
cher, wenn der Spalt am Rand des Cockpits von vornherein hö
her angeordnet ist als die Lenkradoberkante, weil dann die
Anordnung eines Schwenkhebelmechanismus überflüssig wird.
Der Gassack kann in Weiterbildung der Erfindung an seinem von
dem Zugelement abgewandten Ende mit einem am Fahrzeug ange
brachten Gasgenerator verbunden sein, der den Aufblasvorgang
übernimmt. Dabei kann vorgesehen werden, daß eine Auslöseein
richtung vorgesehen wird, mit der das Zugelement zeitlich et
was vor dem Gasgenerator aktivierbar ist, so daß in jedem
Fall durch den Aufblasvorgang die Bewegung des Gassackes in
seine spätere Wirkposition nicht behindert wird. Möglich ist
auch der Einsatz eines mehrstufig wirkenden Gasgenerators,
der dafür sorgen kann, daß der Gassack über längere Zeit auf
geblasen bleibt.
Schließlich kann noch vorgesehen werden, daß der Gassack am
Zugelement über ein lösbares Befestigungselement angebracht
ist, mit dem es möglich ist, den Gassack z. B. zum Zweck der
Bergung des Fahrers auszuhängen. Ein solches Befestigungs
element kann ein Karabinerhaken oder auch ein auf Knopfdruck
pyrotechnisch lösbares Seilkappelement sein.
Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in einer
Zeichnung dargestellt und wird im folgenden erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 die teilweise Seitenansicht eines Rennsportfahrzeuges
mit dem nach oben offenen Cockpit,
Fig. 2 die Draufsicht auf die Cockpitöffnung des Fahrzeuges
der Fig. 1 mit der erfindungsgemäßen Schutzeinrich
tung in der Ruhestellung,
Fig. 3 die Draufsicht auf die Cockpitöffnung gemäß Fig. 2,
jedoch mit der aktivierten und in der Wirkposition
stehenden Schutzeinrichtung,
Fig. 4 eine vergrößerte teilweise Seitenansicht des Cockpit
bereiches nach Fig. 1 in einer ersten Bauausführung
und
Fig. 5 die Darstellung des Cockpitbereiches gemäß Fig. 4,
jedoch in einer anderen Bauart.
In der Fig. 1 ist schematisch der vordere Bereich eines Renn
sportwagens (1) - beispielsweise der Formel I - dargestellt,
mit dem nach oben offenen Cockpit (2), aus dem der mit einem
Helm (3) geschützte Kopf des Fahrers (4) herausragt. Im vor
deren Ausschnitt des Cockpits (2) ist das Lenkrad (5) ange
ordnet, dessen Oberkante aus Gründen der Aerodynamik etwas
unterhalb des nach vorne hochgezogenen Randes (6) des Cock
pits (2) liegt.
Aus der Fig. 2 wird erkennbar, daß entlang des vorderen Be
reiches des Randes (6) des nach oben offenen Cockpits (2) ein
schlauchförmig zusammengefalteter Gassack (7) verlegt ist,
der in einem Spalt (8) oder in einer Rinne am Rand (6) des
Cockpits verlegt ist und dort in dieser Ruhelage, in der er
entlang des Randes (6) im vorderen Bereich des Cockpits (2)
verläuft, beispielsweise durch eine elastische Lippe oder ei
ne Bürstendichtung innerhalb des Spaltes (8) gehalten ist.
Das in Fahrtrichtung (9) rechte Ende des Gassackes (7) ist
dabei, wie Fig. 2 zeigt, ortsfest an einem seitlich unter dem
Cockpitrand (6) angebrachten Gasgenerator (10) befestigt, der
in bekannter Weise bei einem Fahrzeugaufprall, der über ein
Sensorgerät festgestellt wird, den Gassack (7) aufblasen
kann.
Das linke Ende des Gassackes (7) ist an der Stelle (11), bei
spielsweise durch einen schnell zu öffnenden Karabinerhaken,
an einem geeignet ausgebildeten Gurtband (15) oder an einem
Seilzug befestigt, der seinerseits mit dem von der Befesti
gungsstelle (11) abgewandten Ende mit einem Kolben (12) fest
verbunden ist, der in einem ebenfalls unterhalb des Randes
(6) des Cockpits (2) befestigten Zylinder (13) verschiebbar
ist. Vor dem Kolben (12), in Richtung zur Befestigungsstelle
(11) für den Gassack (7) gesehen, befindet sich ein an sich
bekannter pyrotechnischer Treibsatz (14), der über das vorher
erwähnte Sensorgerät, ebenso wie der Gasgenerator (10), aus
gelöst werden kann. Geschieht dies, dann wird der Kolben aus
der in der Fig. 2 dargestellten Lage in die in der Fig. 3 er
kennbare Lage (12′) schlagartig verschoben, wodurch sich die
Befestigungsstelle (11) im Sinn des Pfeiles (16) in die Lage
(11′) bewegt und dadurch der Gassack in die Position (7′)
hinter dem Lenkrad (5), d. h. also zwischen Fahrer und Lenkrad
und über das Lenkrad hinweg im Sinn des Pfeiles (17) der Fig.
1 gezogen wird. In der Fig. 3 ist der Gassack (7) im aufge
blasenen Zustand gezeigt. Er dient als Prallsack für den bei
einem Aufprall nach vorne in die Stellung (3′) bewegten Kopf
und den Helm des Fahrers. Der Gassack (7′) stützt sich dabei
in der auch von anderen Airbaganordnungen bekannten Weise am
Lenkrad (5) ab.
Es kann dabei, um die Bewegung des Gassackes aus dem Spalt
(8) heraus und über das Lenkrad hinweg im Sinn des Pfeiles
(17) (Fig. 1) zu erreichen, für den Fall, daß der vordere
Teil des Randes (6) des Cockpits (2) nur wenig oder gar nicht
die Oberkante des Lenkrads (5) überragt, eine Anordnung vor
gesehen sein, die in diesem Fall sicher dafür sorgt, daß der
Gurt (15) mit dem Prallsack (7) auch über das Lenkrad hinweg
gezogen wird. Die Fig. 4 zeigt, daß man auf der Seite, wo
sich das Gurtband (15) befindet, einen Schwenkhebel (19) an
einer Achse (18) schwenkbar anbringen kann, der mit seinem
freien Ende beispielsweise an der Anlenkstelle (11) des Gas
sackes (7) am Gurt (15) mitangelenkt sein kann. Fig. 2 zeigt
für diesen Fall die Lage der Anlenkachse (18) und die Aus
gangsstellung des Schwenkhebels (19). Es wäre auch denkbar,
seitlich einen in der Art einer Kulissenführung wirkenden Fe
derbügel anzuordnen, der durch die Auslösung des Zugelementes
aus einer Lage unterhalb des Cockpit-Randes nach oben
schnappt.
Es ist aus Fig. 4 nun ohne weiteres erkennbar, daß dann, wenn
der Treibsatz (14) der Zugeinrichtung (20), die aus dem Kol
ben (12) und dem Zylinder (13) besteht, aktiviert wird, mit
der Bewegung der Anlenkstelle (11) auch der Schwenkhebel (19)
im Sinn des Pfeiles (17) nach hinten in die Stellung (19′)
geschwenkt wird und daß bei dieser Schwenkbewegung der Prall
sack (7) sicher über das Lenkrad (5) hinweg in seine Wirkpo
sition (7′) gebracht werden kann.
Die Fig. 5 schließlich zeigt eine einfachere Variante, bei
der man auf die Anordnung eines Schwenkhebels (19) verzichten
kann. Hier ist die Ausgestaltung so getroffen, daß der vorde
re Rand (6) des Cockpits so hoch gezogen ist, daß er über der
Oberkante des Lenkrades (5) liegt. Hier genügt es daher, das
Ende des Gassackes (7) aus dem Spalt (8) bei Betätigung des
Treibsatzes (14) im Sinn des Pfeiles (21) herauszuziehen, um
schon über das Lenkrad (5) hinwegzukommen und den Prallsack in
die Wirkposition (7′) zwischen Fahrerkopf (Helm) (3) und
Lenkrad (5) zu bringen. Falls erforderlich oder gewünscht,
könnte am oberen Rand des Cockpits auch eine Kulissenführung
(23) vorgesehen sein, die den Gassack sicher in die Lage vor
dem Lenkrad (5) überführt.
In allen Fällen kann die Sensoreinrichtung, mit der bei einem
Fahrzeugaufprall die pyrotechnischen Treibsätze ausgelöst
werden, so aufgebaut sein, daß der Treibsatz (14) für das Zu
gelement zeitlich etwas vor dem in bekannter Weise auch mit
einem pyrotechnischen Treibsatz versehenen Gasgenerator (10)
ausgelöst wird, damit in jedem Fall der Gassack (7) noch
nicht so weit aufgeblasen ist, daß seine Verlagerung aus dem
Spalt (8) in die Wirkposition (7′) behindert wird.
Schließlich kann auch vorgesehen sein, daß der Gasgenerator
(10) mit mehreren gaserzeugenden Ladungen versehen ist, die
entweder über je einen elektrischen Zünder oder auf pyrotech
nische Weise nacheinander zündbar sind. Durch einen solchen
Gasgenerator wird erreicht, daß der Gassack in seiner Wirkpo
sition über längere Zeit aufgeblasen bleibt.
Die geschilderte Ausgestaltung ermöglicht die Anordnung einer
an sich bekannten Prallsackschutzeinrichtung für Fahrer von
Rennsportwagen, für die eine Prallsackabsicherung bisher aus
Platzgründen nicht möglich war.
Claims (12)
1. Schutzeinrichtung für die Insassen eines Kraftfahr
zeuges, die mit einer durch eine bei einem Aufprall ausgelö
sten Verstelleinrichtung in eine Wirkposition bewegten Fang-
oder Aufpralleinrichtung versehen ist, insbesondere für einen
offenen Rennsportwagen, dadurch gekennzeichnet, daß die Fang-
oder Aufpralleinrichtung ein aufblasbarer Gassack (7) ist,
der im nicht aktivierten Zustand schlauchförmig zusammenge
faltet oder gerollt in einem im vorderen Bereich des umlau
fenden Randes (6) des offenen Cockpits (2) angeordneten Spalt
(8) untergebracht ist, und daß als Verstelleinrichtung minde
stens ein pyrotechnisch betätigbares Zugelement (20) vorgese
hen ist, das an mindestens einem Ende des Gassackes (7) an
greift, sowie eine Anordnung, durch die der Gassack (7) bei
betätigtem Zugelement (20) über das Lenkrad (5) hinweg in ei
ne Wirkposition (7′) zwischen Lenkrad (5) und Fahrer führbar
ist.
2. Schutzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Gassack (7) in Größe und Form so bemessen
ist, daß er in seiner Wirkposition und im aufgeblasenen Zu
stand unterhalb des Sichtwinkels des Fahrers liegt.
3. Schutzeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Zugelement (20) ein in einem mit einem
Treibsatz (14) versehenen Zylinder (13) bewegbarer Kolben
(12) ist, der über ein Seil oder einen Gurt (15) mit einem
Ende des Gassackes (7) verbunden ist, der mit seinem anderen
Ende karosseriefest gehalten ist.
4. Schutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß seitlich am Cockpit (2) minde
stens eine Führungseinrichtung (19) vorgesehen ist, durch die
der Gassack (7) über das Lenkrad (5) hinweg hebbar ist.
5. Schutzeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Führungseinrichtung aus mindestens einem
Schwenkhebel (19) besteht, der an seinem freien Ende mit dem
Gassack (7) verbunden ist und bei seiner Verschwenkung mit
diesem freien Ende eine halbkreisförmige Bahn (22) durch
läuft, deren höchster Punkt höher als die Lenkradoberkante
liegt.
6. Schutzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Spalt (8) am Rande des Cockpits (2) höher
angeordnet ist, als die Oberkante des Lenkrads (5).
7. Schutzeinrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, da
durch gekennzeichnet, daß der Gassack (7) an seinem karosse
riefest angeordneten Ende an einem Gasgenerator (10) ange
bracht ist, der an der Karosserie befestigt ist.
8. Schutzeinrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3 und 7,
gekennzeichnet durch eine Auslöseeinrichtung, mit der das Zu
gelement (20) zeitlich etwas vor dem Gasgenerator (10) akti
vierbar ist.
9. Schutzeinrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3 und 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Gasgenerator (7) mit mehreren
gaserzeugenden Ladungen ausgerüstet ist.
10. Schutzeinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß jeder Ladung ein elektrischer Zünder zugeordnet
ist.
11. Schutzeinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Ladungen zeitverzögert auf pyrotechnische
Weise zündbar sind.
12. Schutzeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Gassack (7) an seiner Befestigungsstelle
(11) schnell lösbar angebracht ist.
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| D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
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