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DE10312836A1 - Vorrichtung zur Herstellung einer Faserstoffbahn - Google Patents

Vorrichtung zur Herstellung einer Faserstoffbahn Download PDF

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DE10312836A1
DE10312836A1 DE2003112836 DE10312836A DE10312836A1 DE 10312836 A1 DE10312836 A1 DE 10312836A1 DE 2003112836 DE2003112836 DE 2003112836 DE 10312836 A DE10312836 A DE 10312836A DE 10312836 A1 DE10312836 A1 DE 10312836A1
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sensors
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DE2003112836
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Thomas Dr. Jaschinski
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Voith Patent GmbH
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Voith Paper Patent GmbH
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    • D21GCALENDERS; ACCESSORIES FOR PAPER-MAKING MACHINES
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    • D21G9/0027Paper-making control systems controlling the forming section
    • DTEXTILES; PAPER
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    • D21F1/48Suction apparatus
    • DTEXTILES; PAPER
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    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
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Abstract

Eine Vorrichtung zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papierbahn, aus einer Faserstoffsuspension mit einem Siebband und einer an dem Siebband angeordneten Saugeinrichtung (1), ist dadurch gekennzeichnet, dass an der Saugeinrichtung (1) eine Messanordnung mit mindestens einem Sensor (5) zur Messung einer Eigenschaft der Faserstoffsuspension angebracht ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papierbahn, aus einer Faserstoffsuspension mit mindestens einem umlaufenden Siebband, das in einem ersten Bereich die Faserstoffbahn fördert und in einem zweiten Bereich zurückläuft, und einer in dem ersten Bereich auf der von der Faserstoffbahn abgewandten Seite angeordneten Anordnung.
  • Aus der DE 44 02 274 A1 ist eine Vorrichtung zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papierbahn, aus einer Faserstoffsuspension mit einem Doppelsiebformer, der zwei miteinander zusammenwirkende Siebbänder aufweist, bekannt. Die bekannte Vorrichtung ist geeignet zum Formen einer mehrlagigen oder mehrschichtigen Papier- oder Kartonbahn.
  • Auch aus der DE 40 05 420 A1 ist ein als Doppelsiebformer ausgebildeter Former bekannt, bei dem zwei Siebbänder eine Doppelsiebzone bilden. In der Doppelsiebzone läuft das eine Siebband über starre Leisten, die mit gegenseitigem Abstand an einem Entwässerungskasten angeordnet sind. In der Doppelsiebzone läuft außerdem das andere Siebband über einige Leisten, die mittels nachgiebiger Elemente, etwa in der Form von Federn, pneumatischer Druckkissen und dergleichen, abgestützt und mit einer wählbaren Kraft gegen das Siebband andrückbar sind.
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung, den Trockengehalt oder die Feuchte einer Faserstoffbahn zu bestimmen.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass an der Anordnung eine Messanordnung mit mindestens einem ersten Sensor zur Messung einer Eigenschaft der Faserstoffsuspension angebracht ist.
  • Zwar sind auch im Bereich der Papiermaschinen mit Sensoren ausgerüstete Traversen bekannt, die quer zur Maschinenlaufrichtung bzw. zur Faserstoffbahn traversieren. Üblicherweise sind solche Anordnungen berührungslos über der Papierbahn angeordnet, ohne dass die Papierbahn im Bereich der Traverse durch ein Sieb abgedeckt ist. Solche Traversen sind im Bereich des Formers nicht üblich, da sie verschmutzen würden. Die Traversen sind in einem Doppelformer lediglich im Bereich nach der Siebtrennung einsetzbar, wären aber auch dort eine Quelle für Störungen. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, Traversen oberhalb des Siebes einzusetzen.
  • Jedoch ist es ein neuer Ansatz der Messtechnik, Saugeinrichtungen oder Saugelemente wie Saugkästen, Formiersauger, Nasssauger oder sonstige Anordnungen, die üblicherweise mit Leisten bestückt und zudem auf der der Papier- oder Faserstoffbahn gegenüberliegenden Seite des Siebs positioniert sind, mit wenigstens einem Sensor auszurüsten und durch das sich bewegende Sieb hindurch auf der Saugeinrichtung eine Messung vorzunehmen.
  • Bislang gab es keine geeignete Methode, den Trockengehalt oder die Feuchte der Papierbahn bereits im Former zu messen. Ferner ist es bei Spalt- (Gap-) oder Hybridsaugern mit den Möglichkeiten des Standes der Technik nicht möglich, den Trockengehalt durch die Siebe hindurch im Bereich der Doppelsiebstrecke zu messen, da keine Messmethode existiert, die es zulässt, durch das Sieb hindurch den Trockengehalt oder andere Größen einer auf dem Sieb liegenden oder durch das Sieb abgedeckten Faserstoffbahn zu bestimmen. Sensoren, die bislang im Einsatz sind, sind für den Einsatz bei der Messung eines Trockengehalts im Bereich von 5 bis 20 %, bezogen auf den ofentrockenen Trockengehalt, gar nicht oder nur bedingt geeignet. Mit den bislang zur Verfügung stehenden Methoden ist somit eine verlässliche Messung des Trockengehalts nicht möglich.
  • Die Verwendung der Leiste hat zudem den Vorteil, dass ein definierter Abstand zwischen der Papier- oder Faserstoffbahn und dem Sensor gegeben ist. Daneben ist aufgrund der Fixierung der Sensoren auf der Leiste der Abstand zwischen von auf verschiedenen Leisten angebrachten Sensoren festgelegt. Dies hat den Vorteil, dass nicht zusätzliche Halterungen oder Traversen für die Aufnahme der Sensoren in den Former eingebracht werden müssen, sondern das Saug- oder Blaselement selber oder eine sonstige Anordnung bzw. die darauf angebrachte Leiste die Tragkonstruktion darstellt.
  • Durch die Erfindung wird somit eine mit mindestens einem Sensor bestückte Einrichtung bereit gestellt, und es wird eine mögliche Anordnung des mindestens einen Sensors, in der dieser in einer derartigen Einrichtung positioniert werden kann, beschrieben.
  • Durch die Erfindung wird eine Sensoranordnung geschaffen, mit der sich der Trockengehalt einer Faserstoffbahn mindestens in einem Trockengehaltsbereich von 5 bis 25 % präzise messen lässt. Die Methode ist so konzipiert, dass eine Messung des Trockengehalts auch in einer Doppelsiebstrecke möglich ist. Die Sensoren bilden im Falle einer Saugeinrichtung mit dem Saugelement oder der Saugeinrichtung selbst eine Systemeinheit. Bei Verwendung vieler Sensoren ist es möglich, aufgrund der Feldabdeckung ein Trockengehaltsprofil zu ermitteln und bei entsprechend hoher Frequenz der Messungen eine Vielzahl von Messungen während eines Siebumlaufs durchzuführen.
  • Gemäß der Erfindung ist es möglich, dass alle Leisten im Former als Sensorleisten ausgeführt sind. So können im Fall einer Blaseinrichtung auch mit Leisten bestückte Blasschlitze zum Ausblasen der Siebe in Siebreinigungsaggregaten mit Sensorleisten ausgerüstet sein. Eine solche Anordnung lässt dann auch Differenzmessungen zu. Einmal wird durch das Sieb hindurch die Faserstoffbahn gemessen und das andere Mal wird im Siebrücklauf ohne Faserstoffbahn nur das Sieb gemessen. Die Messeinrichtung bildet dann die Differenz zwischen den beiden Messergebnissen. Diese technische Maßnahme erhöht die Genauigkeit der Messung, da der Einfluss des Siebs, der sich noch dazu aufgrund der Alterung des Siebs ändert, völlig eliminiert wird.
  • Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass in der das Sieb berührenden Fläche der Saugeinrichtung wenigstens ein Sensor integriert ist, mittels dessen sich beispielsweise der Trockengehalt, aber auch andere Größen wie Temperatur, Leitfähigkeit oder Ladung der Faserstoffbahn durch das Sieb hindurch bestimmen lassen. Hierfür eignen sich auf optischen oder elektrischen, beispielsweise kapazitiven, Prinzipien basierende Messmethoden, womit jedoch auch andere Möglichkeiten nicht ausgeschlossen sind. Allgemein lassen sich verschiedene physikalische, chemische oder technologische Parameter mittels der erfindungsgemäß eingesetzten Sensoren bestimmen.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der Beschreibung in Verbindung mit den Zeichnungen.
  • Von Vorteil ist insbesondere eine Vorrichtung, bei der die Messanordnung mindestens eine Leiste mit mindestens einem Sensor umfasst. Durch die Anordnung der Sensoren in den Leisten, den Sensorleisten, sind die Sensoren auf einfache Weise in der Saugeinrichtung integriert. Sensorleisten können in verschiedener Weise und Folge an der Saugeinrichtung angebracht sein. So kann die Verwendung von zwei aufeinander folgenden Leisten für die Bestückung mit Sensoren sinnvoll sein. Der Einsatz von Sensorleisten und von Leisten mit Haltefunktion oder mit Saugöffnungen, wie sie ohnehin in einer Saugeinrichtung vorgesehen sind, kann auch alternierend sein. Wesentlich ist der definierte Abstand zwischen den mit Sensoren bestückten Leisten.
  • Um eine Feldabdeckung zu erreichen, ist es notwendig, dass mehrere Sensoren neben einander auf einer Leiste angebracht sind, wobei die genaue Positionierung vom Sensortyp abhängt. Mit der Feldabdeckung ist es möglich, zeitgleich den Trockengehalt der Faserstoffbahn quer zur Maschinenlaufrichtung zu bestimmen, was bei einem traversierenden Messsystem nicht möglich ist. Die Sensoren sind dabei in einer Ausführungsform der Erfindung derart beabstandet angeordnet, dass zwischen den elektrischen Feldern der einzelnen Sensoren Interferenzen auftreten, die in der Mess- und Auswertevorrichtung mathematisch ausgewertet werden. In einer anderen Ausführungsform sind die Sensoren gerade so angeordnet, dass sich ihre elektrischen Felder nur noch vernachlässigbar überlagern, so dass keine Korrekturen an den gemessenen Werten angebracht werden müssen.
  • Wesentlich für das Funktionieren der Messung ist, dass beispielsweise der Trockengehalt einer Faserstoffsuspension durch das Sieb hindurch gemessen wird. Dies bedingt, dass die gesamte Messeinrichtung unter dem Sieb auf einer Leiste montiert ist. Ein Vorteil der Lösung, bei der die Sensoren auf einer Leiste integriert sind, besteht darin, dass keine über der Papierbahn angeordnete Traverse für die Sensoren vorgesehen werden muss, wo diese leicht verschmutzen, was wiederum die Ursache für Störungen sein kann.
  • Die Messungen mittels der Sensoren lassen sich mit hoher Frequenz durchführen, beispielsweise mit einer Frequenz von mehr als 8 kHz; während eines Siebumlaufs erfolgt somit eine Vielzahl von Messungen. Je nach Art der Auswertung der Messsignale, der Messfrequenz und je nach den Positionen, an denen die Sensoren angebracht sind, erhält man an verschiedenen Stellen der Siebpartie ein Profil einer Eigenschaft der Faserstoffbahn, beispielsweise des Trockengehalts. Es ist somit auch möglich, sowohl in Maschinenlaufrichtung als auch in der Querrichtung zu messen.
  • Mit der Erfindung ist es ebenfalls möglich, ein Saugelement, das mit Sensorleisten bestückt ist, an verschiedenen Stellen der Siebpartie zu positionieren. Gemäß der Erfindung ist es zum Beispiel vorgesehen, die Formierleisten oder aber auch den Belag des Formiersaugers mit entsprechenden Sensoren zu bestücken. Es soll jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass nicht jedes andere, das Sieb berührende konstruktive Element, beispielsweise eine Abdeckung, zur Aufnahme der Sensoren oder der Sensorleiste genutzt werden kann. Prinzipiell wird somit gemäß dieser Erfindung vorgesehen, dass jedes, das Sieb auf der von der Faserstoff- oder Papierbahn abgewandten Seite berührende Element mit Sensoren ausgestattet werden kann.
  • Gemäß der Erfindung lassen sich verschiedene Arten von Sensoren einsetzen. Besonders geeignet sind hierbei elektrische, insbesondere kapazitive, Sensoren. Eine Alternative hierzu stellen optische Sensoren dar.
  • Mit Vorteil lassen sich die Sensoren über einen Lichtwellenleiter an eine Messeinheit anschließen, da die Lichtwellenleiter sehr dünn sind. Besonders vorteilhaft ist diese Maßnahme, wenn optische Sensoren eingesetzt werden, da in diesem Fall die optischen Signale, ohne Umsetzung in elektrische Signale übertragen werden können. Andererseits können Lichtwellenleiter auch in Verbindung mit elektrischen Sensoren eingesetzt werden, wobei in diesem Fall elektrooptische Wandler, beispielsweise Optokoppler, eingesetzt werden müssen. Beim Einsatz von Lichtwellenleitern lassen sich wegen des geringen Durchmessers der Lichtwellenleiter viele Sensoren mit den zugehörigen Lichtwellenleitern in einer Leiste der Saugeinrichtung integrieren.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass Leisten mit mindestens einem Sensor alternierend mit Saugleisten an dem Sieb angeordnet sind.
  • Insgesamt ergeben sich folgende Vorteile durch die Erfindung: der Trockengehalt der Faserstoffbahn wird bereits in der Siebpartie gemessen. Es besteht die Möglichkeit, durch die Siebe hindurch zu messen. Die Abdeckung der Faserstoffbahn durch die Siebe ist kein limitierender Faktor. Die Sensorik im Former kann für die Steuerung der Entwässerung eingesetzt werden. Dies führt zum einen zu einer Steigerung der Effizienz des Saugers, d. h., dass der Trockengehalt bestimmt wird und nur das zum Erreichen des notwendigen Trockengehalts notwendige Vakuum aufgebracht wird, was zu einer Einsparung an Energie und so zur Reduzierung der Betriebskosten führt.
  • Daneben kann bei hoher Genauigkeit der Trockengehaltsmessung auf eine aufwendige Erfassung der Entwässerungsmengen verzichtet werden, da auf die Entwässerungsmengen aufgrund der Trockengehalte geschlossen werden kann. Da bei der Trockengehaltsmessung nach dem Stand der Technik zumeist radioaktive Strahler zum Einsatz kommen, kann demgegenüber bei der erfindungsgemäßen Benutzung einer optischen und/oder elektrischen (kapazitiven) Messeinrichtung das technische Risiko begrenzt werden bzw. wird dadurch erst die Möglichkeit geschaffen, dass ein Einsatz im Former möglich ist.
  • Gemäß der Erfindung besteht bei einer Ausführungsform ein weiterer Vorteil darin, dass im Siebrücklauf ebenfalls eine entsprechende Sensorik in Form einer Sensorleiste montiert auf einer Saug- oder Blaseinrichtung angebracht ist, so dass es möglich ist, eine zeitliche Verschiebung, die zum Beispiel durch Siebalterung oder Verschmutzung verursacht wird, über eine Differenzmessung zu eliminieren. Die Differenzwerte können anschließend einem Regler in einer Regeleinrichtung zugeführt werden. Somit lässt sich gemäß der Erfindung auch vorsehen, dass eine mittels der Sensoren gemessene Eigenschaft einer Regeleinheit als Ist-Größe zuführt wird, wobei die Steuer- oder Regeleinheit einen Produktionsparameter für die Herstellung der Faserstoffbahn steuert bzw. regelt.
  • Eine mögliche Anordnung der Sensoren ist die Einbringung der Leisten in der beschriebenen Ausführungsform einer Sensorleiste, wodurch andere Ausführungsformen nicht ausgeschlossen werden.
  • Nachstehend wird die Erfindung in Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf eine Saugeinrichtung mit Saugleisten, die mit Sensoren bestückt sind,
  • 2 eine weitere Draufsicht auf eine Saugeinrichtung mit Saugleisten,
  • 3 eine Ansicht im Querschnitt durch den oberen Teil einer Saugeinrichtung und
  • 4 einen Doppelsiebformer in Verbindung mit einer Langsiebmaschine zur Herstellung einer zweilagigen Papierbahn.
  • Eine Saugeinrichtung 1 (1) weist drei auf einander folgend montierte Sensorleisten 2, 3 und 4 auf, die jeweils mit Sensoren 5 bestückt sind. Dabei wird der Abstand der Sensorleisten 2, 3 und 4 durch die Breite von Schlitzen 6, 7 zwischen den Sensorleisten 2, 3, 4 bestimmt. In 3 ist die Saugeinrichtung 1 im Querschnitt dargestellt, wobei zusätzlich eine die Saugeinrichtung 1 umgebende Außenhülle 10 erkennbar ist. Die Sensoren 5 sind jeweils in einer Keramik eingebettet und bilden mit dieser eine plane Oberfläche zu dem Siebband. Dadurch können sich auf der Oberfläche der Sensoren 5 keine Ablagerungen oder Verschmutzungen festsetzen. Die Keramik ist entweder als durchgehender Streifen mit Bohrungen ausgebildet, wobei die Sensoren 5 in die Bohrungen hineingesteckt sind, oder es sind neben einander angeordnete Keramikplatten vorhanden, zwischen denen oder in denen die Sensoren 5 angeordnet sind.
  • In einem anderen Ausführungsbeispiel (2) sind in einer Saugeinrichtung 8 die Sensorleisten 2 und 4 vorhanden, wobei zwischen diesen und den Schlitzen 6, 7 eine nicht mit Sensoren bestückte Leiste 9 angeordnet ist. Die Leiste 9 ist vorzugsweise eine Saugleiste. Der Abstand zwischen den Sensorleisten 2, 4 ist dadurch entsprechend größer als der Abstand zwischen den Leisten 2 und 3 sowie zwischen den Leisten 3 und 4 gemäß 1.
  • Innerhalb einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn aus einer Faserstoffsuspension ist ein Doppelsiebformer 11 (4) oberhalb eines Langsiebformers L angebracht, um zusammen mit diesem eine zweilagige Papierbahn herzustellen.
  • Ein Stoffauflauf STA1 beschickt ein erstes, aus einem Endlosband bestehendes Siebband D1 mit einer Stoffsuspension, die über eine Vorentwässerungsstrecke VE mit einer Mehrzahl von hinter einander angeordneten Entwässerungskästen entwässert wird, zu denen auch die Entwässerungskästen 12, 13, 14, 15 zählen. An diesen sind Sensorleisten 16, 17, 18 angebracht, um den Trockengehalt der Faserstoffbahn auf dem Siebband D1 festzustehen. An die Entwässerungskästen 12 bis 15 schließt sich im Bereich unterhalb eines ebenfalls als Endlosband ausgebildeten Siebbandes D2 ein Saugkasten S an, der Teil einer zweiseitigen Entwässerungsanordnung ZE ist, über die der vorentwässerten Faserstoffsuspension weitere Feuchtigkeit entzogen wird. Der Saugkasten S weist federnd gelagerte Leisten 19 auf, auf denen ebenfalls Sensoren angeordnet sein können.
  • Über eine schwenkbar gelagerte Umlenkwalze U ist das Siebband D2 an das Siebband D1 heranschwenkbar. Die Siebbänder oder Siebe D1 und D2 schließen die Faserstoffsuspension sandwichartig ein. Mittels wird. Die Entwässerungsanordnung ZE umfasst einen innerhalb des Siebes D2 angeordneten mehrteiligen Saugkasten mit über die gesamte Bahnbreite verlaufenden Entwässerungsleisten 20, die mit den auf der Unterseite des Siebes D1 angeordneten Entwässerungsleisten 19 zusammenwirken. Auch die Entwässerungsleisten 20 können mit Sensoren ausgestattet sein, oder zwischen ihnen sind zusätzliche (hier nicht dargestellte) Sensorleisten angeordnet. Die Entwässerungsleisten 20 sind beispielsweise feststehend angebracht.
  • Anschließend wird die Faserstoffbahn über eine Formierwalze FW mit glatter Oberfläche geführt. Auch nach dem Verlassen der Formierwalze FW verbleibt die Faserstoffbahn im Sandwich zwischen den Sieben D1 und D2. Zur Trennung der Faserstoffbahn von dem Sieb D2 dient ein Trennelement TE, das die Faserstoffbahn an das Sieb D1 ansaugt, so dass es stärker auf diesem als auf dem Sieb D2 haftet und von dem Sieb D1 mitgeführt wird.
  • Dem Trennelement TE ist in Drehrichtung des Siebs D2 ein Leitelement LE nachgeordnet, das den Ablösevorgang der Faserstoffbahn von dem Sieb D2 unterstützt, indem es Druckluft auf die Faserstoffbahn bläst.
  • Über ein Gautschelement GE, um das das Sieb D1 herumläuft, wird die Faserstoffbahn an ein Langsieb L herangeführt. Auf diesem wird aus einer über einen Stoffauflauf STA2 zugeführten Faserstoffsuspension eine zweite, über Entwässerungskästen 21, 22, 23, 24, 25, 26 entwässerte Papierlage erzeugt, die mit der aus den Sieben D1, D2 zugeführten Papierlage zusammengeführt wird. Auch die Entwässerungskästen 21 bis 26 sind vorzugsweise mit (hier nicht dargestellten) Sensorleisten ausgestattet.
  • Im weiteren Verlauf wird dann das Sieb D1 an einer Walze W von dem Langsieb L weg nach oben geführt, während die beiden Papierlagen auf dem Langsieb L verbleiben und zur weiteren Verarbeitung transportiert werden.
  • Im Rücklauf des Siebs D1 ist mindestens eine Sensorleiste 27 vorhanden, die aufgebaut ist wie die Sensorleisten 16, 17, 18 und die ein ausschließlich von dem Sieb D1 hervorgerufenes Messsignal erzeugt. Die Sensorleisten 16, 17, 18 und 27 sind über Messsignalleitungen M16, M17, M18 bzw. M27 mit einem Differenzbildner 28 verbunden, der jeweils von den Messsignalen der Sensoren in den Sensorleisten 16, 17, 18 die von den Sensoren der Sensorleiste 27 gemessenen Werte subtrahiert und entsprechende Signalgrößen S erzeugt, die er einem Regler R über eine Signalleitung 29 zuführt.
  • Dem Regler R wird von einem Steuerrechner der Maschine oder von einem Leitstand eine Führungsgröße, beispielsweise ein bestimmter Trockengehalt T der Faserstoffbahn, vorgegeben. Aus der Regeldifferenz xd aus dem Trockengehalt T und der jeweiligen Signalgröße S, die dem Regler R von einem Subtraktionspunkt 30 zugeführt wird, erzeugt dieser eine Stellgröße y oder mehrere Stellgrößen y für die Entwässerungskästen 12 bis 15, die diesen über eine zugehörige Datenleitung zugeleitet werden. Die Stellgrößen y sind beispielsweise die Saugdrücke oder Temperaturen, die im Bereich der Entwässerungskästen 12 bis 15 eingestellt werden können.
  • In äquivalenter Weise können auch die Bedingungen im Bereich des Siebs D2 oder des Langsiebs L eingestellt, gesteuert oder geregelt werden. Anstelle der Saugeinrichtungen lassen sich ebenso Blaseinrichtungen oder andere, die Faserstoffbahn oder die Papierbahn beeinflussende Aggegrate im Bereich der Maschine mittels Signalen beeinflussen, die von Sensoren in Siebleisten erzeugt werden.
  • 1
    Saugeinrichtung
    2
    Sensorleiste
    3
    Sensorleiste
    4
    Sensorleiste
    5
    Sensor
    6
    Spalt
    7
    Spalt
    8
    Saugeinrichtung
    9
    Leiste
    10
    Außenhülle

Claims (10)

  1. Vorrichtung zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papierbahn, aus einer Faserstoffsuspension mit mindestens einem umlaufenden Siebband, das in einem ersten Bereich die Faserstoffbahn fördert und in einem zweiten Bereich zurückläuft, und einer in dem ersten Bereich auf der von der Faserstoffbahn abgewandten Seite angeordneten Anordnung, dadurch gekennzeichnet, dass an der Anordnung eine Messanordnung mit mindestens einem ersten Sensor (5) zur Messung einer Eigenschaft der Faserstoffsuspension angebracht ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dass die Anordnung eine Saugeinrichtung oder eine Blaseinrichtung ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Messanordnung mindestens eine Leiste (2, 3, 4) mit dem mindestens einen ersten Sensor (5) umfasst.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine erste Sensor (5) ein elektrischer, insbesondere kapazitiver, Sensor ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine erste Sensor (5) ein optischer Sensor ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine erste Sensor (5) über einen Lichtwellenleiter an eine Messeinheit angeschlossen ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass Leisten (2, 3, 4) mit dem mindestens einen ersten Sensor (5) alternierend mit Saugleisten (9) einer Sauganordnung (1, 8) oder mit Blasleisten einer Blasanordnung an dem Sieb angeordnet sind.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine erste Sensor in einer Keramik eingebettet ist und mit dieser eine plane Oberfläche zu dem Siebband bildet.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in dem zweiten Bereich des Siebbandes mindestens ein zweiter Sensor angeordnet ist und dass ein Differenzbildner aus den von dem ersten und dem zweiten Sensor gemessenen Messwerten einen Differenzwert bildet und einer Messeinrichtung zuführt.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Regelkreis vorhanden ist, in dem ein Parameter der Faserstoffbahn, insbesondere der Trockengehalt (T) der Faserstoffbahn, als Führungsgröße verwendet wird, wobei der mindestens eine erste Sensor eine Messsignalgröße erzeugt, die einem Regler (R) als Signalgröße zuführbar ist.
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