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DE10309202A1 - Federkonstruktion - Google Patents

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DE10309202A1
DE10309202A1 DE2003109202 DE10309202A DE10309202A1 DE 10309202 A1 DE10309202 A1 DE 10309202A1 DE 2003109202 DE2003109202 DE 2003109202 DE 10309202 A DE10309202 A DE 10309202A DE 10309202 A1 DE10309202 A1 DE 10309202A1
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DE
Germany
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lower cover
cover
spring construction
iii
construction according
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2003109202
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English (en)
Inventor
August-Wilhelm Gelmke
Tom Gehring
Manfred Schorling
Kay Döppner
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BASF SE
Original Assignee
BASF SE
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Federkonstruktion, enthaltend ein hohles Dämpfungselement (i), mindestens ein Rundlager (ii), enthaltend mindestens ein hohles, elastisches Lagerelement (iii), das einen Einleger (iv) umfasst, sowie mindestens eine untere Abdeckung (v) und mindestens eine obere Abdeckung (vi), zwischen denen das Rundlager (ii) positioniert ist, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Abdeckung (v) über mindestens einen seitlichen Fortsatz (vii) verfügt und die obere Abdeckung (vi) über mindestens einen seitlichen Fortsatz (viii) verfügt und eine Befestigung der unteren Abdeckung (v) mit der oberen Abdeckung (vi) über die Fortsätze (vii) und (viii) vorliegt.

Description

  • Die Erfindung betrifft Federkonstruktionen enthaltend ein hohles bevorzugt zylindrisches Dämpfungselement (i) bevorzugt auf der Basis von Gummi oder besonders bevorzugt zelligen Polyisocyanat-Polyadditionsprodukten, bevorzugt auf der Basis von zelligen Polyurethanelastomeren, die ggf. Polyharnstoffstrukturen enthalten können, besonders bevorzugt auf der Basis von zelligen Po1yurethanelastomeren bevorzugt mit einer Dichte nach DIN 53 420 von 200 bis 1100, bevorzugt 300 bis 800 kg/m3, bevorzugt mit einer Zugfestigkeit nach DIN 53571 von ≥ 2, bevorzugt 2 bis 8 N/mm2, einer Dehnung nach DIN 53571 von ≥ 300, bevorzugt 300 bis 700 % und einer Weiterreißfestigkeit nach DIN 53515 von ≥ 8, bevorzugt 8 bis 25 N/mm, mindestens ein Rundlager (ii) enthaltend mindestens ein bevorzugt zylindrisches, hohles, elastisches Lagerelement (iii), bevorzugt auf der Basis von Gummi oder besonders bevorzugt zelligen Polyisocyanat-Polyadditionsprodukten, insbesondere Materialien, die für (i) als besonders bevorzugt dargestellt werden, das einen bevorzugt hohlen bevorzugt zylindrischen Einleger (iv) umfasst, sowie mindestens eine untere Abdeckung (v) und mindestens eine obere Abdeckung (vi), zwischen denen das Rundlager (ii) positioniert ist. Außerdem bezieht sich die Erfindung auf Verfahren zur Montage von Federkonstruktionen enthaltend mindestens ein Rundlager (ii) enthaltend mindestens ein zylindrisches, hohles, elastisches Lagerelement (iii), das einen Einleger (iv) umfasst, sowie mindestens eine untere Abdeckung (v) und mindestens eine obere Abdeckung (vi) in einer Automobilkarosserie. Des weiteren betrifft die Erfindung Automobile, beispielsweise Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Busse, bevorzugt Automobilfahrwerke enthaltend die erfindungsgemäße Federkonstruktion.
  • Aus Polyurethanelastomeren hergestellte Federungselemente werden in Automobilen beispielsweise innerhalb des Fahrwerks verwendet und sind allgemein bekannt. Sie werden insbesondere in Kraftfahrzeugen als schwingungsdämpfende Federelemente eingesetzt. Dabei übernehmen die Federelemente eine Endanschlagfunktion, beeinflussen die Kraft-Weg-Kennung des Rades durch das Ausbilden oder Verstärken einer progressiven Charakteristik der Fahrzeugfederung. Die Nickeffekte des Fahrzeuges können reduziert werden und die Wankabstützung wird verstärkt. Insbesondere durch die geometrische Gestaltung wird die Anlaufsteifigkeit optimiert, dies hat maßgeblichen Einfluss auf den Federungskomfort des Fahrzeuges. Durch die gezielte Auslegung der Geometrie ergeben sich über der Lebensdauer nahezu konstante Bauteileigenschaften. Durch diese Funktion wird der Fahrkomfort erhöht und ein Höchstmaß an Fahrsicherheit gewährleistet.
  • Häufig werden zusätzlich zu sogenannten Zusatzfedern, die üblicherweise auf der Kolbenstange des Stoßdämpfers platziert werden, Dämpferlager, auch als Rundlager bezeichnet, zum Einsatz, die die Kolbenstange elastisch mit der Karosserie verbinden. Aufgrund des elastischen und damit empfindlichen Materials des Lagerelementes des Rundlagers stellt die Montage dieses Dämpferlagers einen kritischen Schritt für die anschließende Funktionsfähigkeit der gesamten Federkonstruktion dar. Zudem wird die Funktionalität der Federkonstruktion entscheidend vom Aufbau, d.h. der Fixierung des Rundlagers und der Anordnung von den Bauteilen zueinander geprägt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es somit, eine neue Federkonstruktion enthaltend ein hohles zylindrisches Dämpfungselement (i), mindestens ein Rundlager (ii) enthaltend mindestens ein zylindrisches, hohles, elastisches Lagerelement (iii), das einen Einleger (iv) umfasst, sowie mindestens eine untere Abdeckung (v) und mindestens eine obere Abdeckung (vi), zwischen denen das Rundlager (ii) positioniert ist, zu entwickeln, bei der insbesondere die Anordnung und die Montage des Lagerelementes (iii) und damit des Rundlagers (ii) verbessert ist. Außerdem sollten Beschädigung des Lagerelementes (iii) in der neuen Federkonstruktion sowohl bei der Montage als auch beim Einsatz möglichst verringert werden.
  • Diese Aufgaben konnten dadurch gelöst werden, dass die untere Abdeckung (v) über mindestens einen seitlichen Fortsatz (vii) verfügt und die obere Abdeckung (vi) über mindestens einen seitlichen Fortsatz (viii) verfügt und eine Befestigung, bevorzugt Vernietung, Verklebung und/oder Verschraubung, besonders bevorzugt Verschraubung, der unteren Abdeckung (v) mit der oberen Abdeckung (vi) über die Fortsätze (vii) und (viii) vorliegt.
  • Die Vorteile der erfindungsgemäßen Federkonstruktionen bestehen darin, dass eine schnelle und gleichmäßige Fixierung des Lagerelementes (iii) des Rundlagers mit den Befestigungsteilen (untere Abdeckung (v) und obere Abdeckung (vi)) erreicht wird, die das Rundlager mit der Karosserie befestigen. Durch die einfache Montage des Rundlagers zwischen der unteren und oberen Abdeckung kann das Lagerelement unter einem über den gesamten Umfang gleichmäßigen Druck zwischen diesen Abdeckungen fixiert werden. Beschädigung sowohl bei der Montage als auch im Betrieb, z.B. durch auftretende Spannungen, werden deutlich vermindert. Außerdem kann die Montage der Federkonstruktion mit der Montage der Federkonstruktion an die Karosserie eines Automobils kombiniert werden, wodurch eine Vereinfachung des gesamten Montageprozesses erreicht wird. Eine Verformung des Gehäuserandes, in dem das Rundlager positioniert wird, und somit Gefügeveränderungen, die zu Spannungsrissen und dem kompletten Ausfall des Rundlagers und ggf. zum Bruch des Dämpferlagergehäuses führen können, werden erfindungsgemäß vermieden.
  • Es ist aber auch möglich das Rundlager (ii) zwischen den Abdekkungen (v) und (vi) vorzumontieren und erst anschließend die Federkonstruktion bevorzugt über die Fortsätze (vii) und (viii) an der Karosserie zu befestigen.
  • Eine weitere Aufgabe bestand darin, ein verbessertes Verfahren zur Montage von Federkonstruktionen enthaltend mindestens ein Rundlager (ii) enthaltend mindestens ein zylindrisches, hohles, elastisches Lagerelement (iii), das einen Einleger (iv) umfasst, sowie mindestens eine untere Abdeckung (v) und mindestens eine obere Abdeckung (vi) in einer Automobilkarosserie zu entwickeln, das sowohl einfach ist als auch zu Federkonstruktionen führt, die die oben dargestellten Vorteile aufweisen.
  • Diese Aufgabe konnte dadurch gelöst werden, dass man das Rundlager zwischen der unteren Abdeckung (v) und der oberen Abdeckung (vi) positioniert und anschließend die untere Abdeckung (v) mit der oberen Abdeckung (vi) sowie der Automobilkarosserie über Bohrungen (ix) in Fortsätzen (vii) der unteren Abdeckung (v) sowie Fortsätzen (viii) der oberen Abdeckung (vi) verschraubt, verklebt oder vernietet, bevorzugt verschraubt oder vernietet. Dabei ist der Einleger (iv) bevorzugt mit der Kolbenstange eines Stoßdämpfers montiert, auf der sich ein hohles zylindrisches Dämpfungselement (i) befindet, wobei das Dämpfungselement (i) bevorzugt in der unteren Abdeckung (v) positioniert ist.
  • Beispielhafte, bevorzugte erfindungsgemäße Federkonstruktionen sind im Detail in den 1 bis 4 dargestellt. Die 1 zeigt eine Federkonstruktion, bei die Zusatzfeder, d.h. das Dämpfungselement (i) von unten in die untere Abdeckung positioniert wird und von dem Lagerelement (iii) durch einen Rand, auch Trennelement (vii) genannt, der unteren Abdeckung (v) getrennt ist. Durch diesen Rand (xxx) wird ein stabiler Sitz sowohl des Dämpfungselementes (i) als auch des Lagerelementes (iii) unterstützt. Die 2 stellt die in 1 dargestellte Federkonstruktion im Querschnitt dar. Die 3 offenbart eine Federkonstruktion, bei der das Dämpfungselement (i) von oben in die untere Abdeckung (v) gesteckt wird und durch eine Kante (xxxv) des Dämpfungselementes (i), die auf einem entsprechenden Absatz (xxxvi) der unteren Abdeckung positioniert wird, in der unteren Abdeckung fixiert wird. Bei dieser Ausgestaltungsform liegt zwischen Dämpfungselement (i) und Lagerelement (iii) bevorzugt ein Trennelement (vii) vor, das nicht Teil der unteren Abdeckung (v) ist sondern nach dem Einfügen des Dämpfungselementes (i) in die untere Abdeckung (v) auf dem oberen Rand des Dämpfungselementes (i) positioniert wird. 4 stellt die Federkonstruktion der 3 im Querschnitt dar.
  • Als Fortsätze kommen beispielsweise entsprechende Ränder oder Ausstülpungen auf der äußeren Oberfläche der Abdeckungen in Frage, die wobei der oder die Fortsätze (vii) bevorzugt am oberen Rand der unteren Abdeckung (v) positioniert ist und der oder die Fortsätze (viii) bevorzugt am unteren Rand der oberen Abdeckung (vi). Bei den Abdeckungen (v) und (vi) handelt es sich bevorzugt und zylindrische Formkörper, die jeweils auf der äußeren Oberfläche die erfindungsgemäßen Fortsätze (vii) und (viii) aufweisen. Bevorzugt liegen die Fortsätze (vii) und (viii) in der Federkonstruktion, d.h. im montierten zustand, in direkten Kontakt zueinander vor, besonders bevorzugt direkt übereinander, insbesondere deckungsgleich übereinander. Die Dicke der Fortsätze (d.h. die Abmessung in axiale Richtung) beträgt bevorzugt zwischen 2 mm und 20 mm. Die Fortsätze (vii) und (viii) sind horizontal oder in einem Winkel zur axialen Ausrichtung, bevorzugt horizontal, d.h. insbesondere senkrecht zur axialen Ausrichtung der Federkonstruktion ausgerichtet. Dabei ist die axiale Ausrichtung definiert durch die Richtung des Hohlraums des Dämpfungselementes (i), insbesondere die Ausrichtung einer Kolbenstange. Bei den Fortsätzen (vii) und (viii) kann es sich jeweils um einen Fortsatz handeln, der um den gesamten Umfang der jeweiligen Abdeckung läuft oder um begrenzte Fortsätze wie in den 1 bis 4 dargestellt. In den Figuren werden Abdeckungen offenbart, die jeweils über zwei Fortsätze verfügen. Bevorzugt können die Abdeckungen (v) und (vi) jeweils über mindestens eine, bevorzugt 2 bis 8, besonders bevorzugt 2 bis 4 Fortsätze verfügen. Die Befestigung der unteren Abdeckung mit der oberen Abdeckung kann beispielsweise derart erfolgen, das die Fortsätze (vii) und (viii) miteinander verklebt werden, beispielsweise in Abhängigkeit vom gewählten Material für die Abdeckungen (v) und (vi) mit Klebstoffe, die für diese Materialien üblich und bekannt sind. Bevorzugt wird die untere Abdeckung (v) mit der oberen Abdeckung (vi) durch Nieten oder Schrauben, die durch Bohrungen (ix) in den Fortsätzen (v) und (vi) geführt werden, befestigt.
  • In der oder den Fortsätzen (vii) bzw. (viii) befinden sich somit bevorzugt Bohrungen (ix), die sowohl der Montage der unteren mit der oberen Abdeckung dienen können als auch der Montage der Federkonstruktion mit der Karosserie, beispielsweise durch Vernieten oder Verschrauben durch diese entsprechenden Bohrungen (ix). Bevorzugt liegen in den jeweiligen Fortsätzen (vii) und (viii) jeweils mindestens zwei, bevorzugt 2 bis 8, besonders bevorzugt 2 bis 4 Bohrungen (ix) vor. Dabei sind die Bohrungen (ix) der oberen Abdeckung (vi) in axialer Verlängerung der Bohrungen (ix) der unteren Abdeckung (v) angeordnet sind, d.h. die Bohrungen sind übereinander angeordnet. Bevorzugt erfolgt die Verbindung der unteren Abdeckung mit der oberen Abdeckung, indem man durch die Bohrungen (ix) eine Schraube führt und entweder mit einem Gewinde in der Bohrung oder in der Karosserie oder durch eine entsprechende Mutter verschraubt und somit fixiert. Alternativ ist es möglich, durch die Bohrungen Nieten zu treiben und zu fixieren.
  • Bevorzugt liegt das Lagerelement (iii) durch das Vernieten oder bevorzugt das Verschrauben der unteren Abdeckung (v) mit der oberen Abdeckung (vi) zwischen der unteren Abdeckung (v) und der oberen Abdeckung (vi) unter Druck fixiert vor, d.h. unter Vorspannung, insbesondere in einer Vorspannung, die 5 bis 30 % der Rundlagerhöhe in axialer Richtung beträgt.
  • Bevorzugt wird lediglich das Lagerelement zwischen der unteren Abdeckung (v) und der oberen Abdeckung (vi), bevorzugt durch direkten Kontakt mit der unteren Abdeckung (v) und der oberen Abdeckung (vi), fixiert. Der Einleger (iv) wird bevorzugt lediglich über das Lagerelement (iii) mit der unteren bzw. oberen Abdeckung befestigt und ist entsprechend bevorzugt elastisch in den Abdeckungen gelagert. An dem Einleger (iv) kann bevorzugt die Kolbenstange des Stoßdämpfers verschraubt werden, was bevorzugt dazu führt, dass auftretende Kräfte des Stoßdämpfers über das Lagerelement gedämpft in die Karosserie gehen. Bevorzugt ist somit das Lagerelement (iii), nicht aber der Einleger (iv) durch die Befestigung der unteren Abdeckung (v) mit der oberen Abdekkung (vi) mit Kontakt zwischen dem Lagerelement (iii) und der unteren Abdeckung (v) sowie der oberen Abdeckung (vi) fixiert.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung kann die Federkonstruktion eine Kolbenstange eines Stoßdämpfers enthalten. Dabei wird die Kolbenstange bevorzugt in den Hohlräumen des Dämpfungselementes (i), der unteren Abdeckung (v) und des Einlegers (iv) positioniert und besonders bevorzugt an dem Einleger (iv) befestigt. Der gemeinsame Hohlraum, in dem die Kolbenstange zum Liegen kommt, ist den 2 und 4 deutlich zu entnehmen. Bevorzugt weist somit die untere Abdeckung (v) einen Hohlraum auf und besonders bevorzugt bilden die Hohlräume des Einlegers (iv), der unteren Abdeckung (v) und des Dämpfungsele mentes (i) einen durchgehenden Hohlraum bevorzugt in axialer Richtung, wobei bevorzugt in diesem Hohlraum eine Kolbenstange positioniert ist, die mit dem Einleger (iv) befestigt ist.
  • Wie bereits in Erklärungen zu den Figuren dargestellt, liegt zwischen dem Dämpfungselement (i) und dem Lagerelement (iii) bevorzugt eine Trennelement (vii) vor. Dieses Trennelement dient sowohl dem besseren Sitz des Dämpfungselementes in der unteren Abdeckung als auch einer Entkopplung der beiden elastischen Elemente (i) und (iii). Das Trennelement (vii) kann sowohl Teil der unteren Abdeckung (v) sein als auch als externes Teil in die untere Abdeckung (v) eingefügt werden. Bevorzugt ist das Trennelement Teil der unteren Abdeckung (v), beispielsweise ein Rand (xxx). Um einen möglichst sicheren Sitz des Dämpfungselementes (i) in der unteren Abdeckung (v) zu ermöglichen, kann die untere Abdeckung (v) einen Rand (xxv) aufweisen, der bevorzugt passgenau einen Teil des Dämpfungselementes (i) umschließt und damit das Dämpfungselement (i) in der unteren Abdeckung (v) fixiert. Bevorzugt ist somit, dass das Dämpfungselement (i) zumindest teilweise von einem Rand (xxv) der unteren Abdeckung (v) umfasst wird.
  • Zu den einzelnen Elementen der erfindungsgemäßen Federkonstruktion ist ansonsten Folgendes auszuführen:
    Die untere Abdeckung (v) und die obere Abdeckung (vi), die geschlossen oder wie die untere Abdeckung (v) mit einer mittigen Bohrung vorliegen kann, können auf allgemein bekannten bevorzugt harten Materialien basieren, beispielsweise Metallen oder harten Kunststoffen, z.B. thermoplastischem Polyurethan, Polyamid, Polyethylen, Polypropylen, Polystyrol oder bevorzugt Polyoxymethylen. Der äußere Durchmesser der unteren und oberen Abdeckung beträgt bevorzugt zwischen 30 mm und 200 mm. Die Gesamthöhe der unteren Abdeckung (v) und der oberen Abdeckung (vi) im montierten Zustand beträgt bevorzugt zwischen 70 mm und 200 mm.
  • Der Einleger (iv) kann auf allgemein bekannten bevorzugt harten Materialien basieren, beispielsweise Metallen oder harten Kunststoffen, z.B. thermoplastischem Polyurethan, Polyamid, Polyethylen, Polypropylen, Polystyrol oder bevorzugt Polyoxymethylen, besonders bevorzugt Metallen, insbesondere Stahl oder Aluminium. Der äußere Durchmesser des Einlegers (iv) beträgt bevorzugt zwischen 30 mm und 90 mm, besonders bevorzugt zwischen 15 mm und 60 mm.
  • Bevorzugt weist das Dämpfungselement (i) mindestens eine umlaufende Einschnürung (x) auf der äußeren Oberfläche auf. Bevorzugt besitzt das Dämpfungselement (i) an dem dem Befestigungstopf (v) abgewandten Ende eine umlaufende Lippe (xi). Der Durchmesser des Dämpfungselementes (i) beträgt bevorzugt zwischen 30 mm und 80 mm. Die Höhe des Dämpfungselementes (i) beträgt bevorzugt zwischen 15 mm und 100 mm, besonders bevorzugt zwischen 15 mm und 60 mm.
  • Die erfindungsgemäßen Dämpfungselemente (i) und die Lagerelemente (iii) bevorzugt auf Elastomeren zum Beispiel Gummi und/oder auf der Basis von Polyisocyanat-Polyadditionsprodukten, beispielsweise Polyurethanen und/oder Polyharnstoffen, beispielsweise Polyurethanelastomeren, die gegebenenfalls Harnstoffstrukturen enthalten können. Bevorzugt handelt es sich bei den Elastomeren um mikrozellige Elastomere auf der Basis von Polyisocyanat-Polyadditionsprodukten, bevorzugt mit Zellen mit einem Durchmesser von 0,01 mm bis 0,5 mm, besonders bevorzugt 0,01 bis 0,15 mm. Besonders bevorzugt besitzen die Elastomere die eingangs dargestellten physikalischen Eigenschaften. Elastomere auf der Basis von Polyisocyanat-Polyadditionsprodukten und ihre Herstellung sind allgemein bekannt und vielfältig beschreiben, beispielsweise in EP-A 62 835 , EP-A 36 994 , EP-A 250 969 , DE-A 195 48 770 und DE-A 195 48 771 .
  • Die Herstellung erfolgt üblicherweise durch Umsetzung von Isocyanaten mit gegenüber Isocyanaten reaktiven Verbindungen.
  • Die Elastomere auf der Basis von zelligen Polyisocyanat-Polyadditionsprodukte werden üblicherweise in einer Form hergestellt, in der man die reaktiven Ausgangskomponenten miteinander umsetzt. Als Formen kommen hierbei allgemein übliche Formen in Frage, beispielsweise Metallformen, die aufgrund ihrer Form die erfindungsgemäße dreidimensionale Form des Federelements gewährleisten. Die Herstellung der Polyisocyanat-Polyadditionsprodukte kann nach allgemein bekannten Verfahren erfolgen, beispielsweise indem man in einem ein- oder zweistufigen Prozess die folgenden Ausgangsstoffe einsetzt:
    • (a) Isocyanat,
    • (b) gegenüber Isocyanaten reaktiven Verbindungen,
    • (c) Wasser und gegebenenfalls
    • (d) Katalysatoren,
    • (e) Treibmittel und/oder
    • (f) Hilfs- und/oder Zusatzstoffe, beispielsweise Polysiloxane und/oder Fettsäuresulfonate.
  • Die Oberflächentemperatur der Forminnenwand beträgt üblicherweise 40 bis 95°C, bevorzugt 50 bis 90°C.
  • Die Herstellung der Formteile wird bevorzugt bei einem NCO/OH-Verhältnis von 0,85 bis 1,20 durchgeführt, wobei die erwärmten Ausgangskomponenten gemischt und in einer der gewünschten Formteildichte entsprechenden Menge in ein beheiztes, bevorzugt dichtschließendes Formwerkzeug gebracht werden. Die Formteile sind nach 5 bis 60 Minuten ausgehärtet und damit entformbar. Die Menge des in das Formwerkzeug eingebrachten Reaktionsgemisches wird üblicherweise so bemessen, dass die erhaltenen Formkörper die bereits dargestellte Dichte aufweisen. Die Ausgangskomponenten werden üblicherweise mit einer Temperatur von 15 bis 120°C, vorzugsweise von 30 bis 110°C, in das Formwerkzeug eingebracht. Die Verdichtungsgrade zur Herstellung der Formkörper liegen zwischen 1,1 und 8, vorzugsweise zwischen 2 und 6.
  • Der äußere Durchmesser des Lagerelementes (iii) beträgt bevorzugt zwischen 60 mm und 120 mm. Der innere Durchmesser, d.h. der Durchmesser des Hohlraumes des Lagerelementes (iii) beträgt bevorzugt zwischen 10 mm und 80 mm. Der Einleger (iv) kann bevorzugt in das Lagerelement (iii) geclipst werden, beispielsweise in eine Kerbe, die auf der inneren Oberfläche des Lagerelementes (iii) vorliegt.
  • Die Durchmesser der Hohlräume in (iv), (v) und (i) sowie gegebenenfalls (vii) betragen bevorzugt zwischen 10 mm und 80 mm.

Claims (13)

  1. Federkonstruktion enthaltend ein hohles Dämpfungselement (i), mindestens ein Rundlager (ii) enthaltend mindestens ein hohles, elastisches Lagerelement (iii), das einen Einleger (iv) umfasst, sowie mindestens eine untere Abdeckung (v) und mindestens eine obere Abdeckung (vi), zwischen denen das Rundlager (ii) positioniert ist, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Abdeckung (v) über mindestens einen seitlichen Fortsatz (vii) verfügt und die obere Abdeckung (vi) über mindestens einen seitlichen Fortsatz (viii) verfügt und eine Befestigung der unteren Abdeckung (v) mit der oberen Abdekkung (vi) über die Fortsätze (vii) und (viii) vorliegt.
  2. Federkonstruktion gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, das die Fortsätze (vii) und (viii) horizontal angeordnet sind und jeweils über mindestens zwei Bohrungen (ix) verfügen, durch die die untere Abdeckung (v) mit der oberen Abdeckung (vi) vernietet oder verschraubt ist.
  3. Federkonstruktion gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrungen (ix) der oberen Abdeckung (vi) in axialer Verlängerung der Bohrungen (ix) der unteren Abdeckung (v) angeordnet sind.
  4. Federkonstruktion gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Lagerelement (iii) durch Vernieten oder Verschrauben der unteren Abdeckung (v) mit der oberen Abdeckung (vi) zwischen der unteren Abdeckung (v) und der oberen Abdeckung (vi) unter Druck fixiert wird.
  5. Federkonstruktion gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Lagerelement (iii), nicht aber der Einleger (iv) durch die Befestigung der unteren Abdeckung (v) mit der oberen Abdeckung (vi) mit Kontakt zwischen dem Lagerelement (iii) und der unteren Abdeckung (v) sowie der oberen Abdekkung (vi) fixiert ist.
  6. Federkonstruktion gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Abdeckung (v) einen Hohlraum aufweist und die Hohlräume des Einlegers (iv), der unteren Abdeckung (v) und des Dämpfungselementes (i) einen durchgehenden Hohlraum bevorzugt in axialer Richtung bilden.
  7. Federkonstruktion gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Hohlraum eine Kolbenstange positioniert ist, die mit dem Einleger (iv) befestigt ist.
  8. Federkonstruktion gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der unteren Abdeckung (v) zwischen Lagerelement (iii) und Dämpfungselement (i) ein Trennelement (vii) vorliegt.
  9. Federkonstruktion gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennelement Teil der unteren Abdeckung (v) ist.
  10. Federkonstruktion gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämpfungselement (i) zumindest teilweise von einem Rand der unteren Abdeckung (v) umfasst wird.
  11. Verfahren zur Montage von Federkonstruktionen enthaltend mindestens ein Rundlager (ii) enthaltend mindestens ein zylindrisches, hohles, elastisches Lagerelement (iii), das einen Einleger (iv) umfasst, sowie mindestens eine untere Abdeckung (v) und mindestens eine obere Abdeckung (vi) in einer Automobilkarosserie, dadurch gekennzeichnet, dass man das Rundlager zwischen der unteren Abdeckung (v) und der oberen Abdeckung (vi) positioniert und anschließend die untere Abdeckung (v) mit der oberen Abdeckung (vi) sowie der Automobilkarosserie über Bohrungen (ix) in Fortsätzen (vii) der unteren Abdeckung (v) sowie Fortsätzen (viii) der oberen Abdekkung (vi) verschraubt, verklebt oder vernietet.
  12. Verfahren gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Einleger (iv) mit der Kolbenstange eines Stoßdämpfers montiert ist, auf der sich ein hohles zylindrisches Dämpfungselement (i) befindet, und das Dämpfungselement (i) in der unteren Abdeckung (v) positioniert ist.
  13. Automobile enthaltend Federkonstruktion gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10.
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