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Die Erfindung betrifft ein Glasmodul,
insbesondere ein Schiebefenster, zum Einbau in eine Wand, insbesondere
eine Seitenwand, oder in eine Türe
eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs. Das Glasmodul
bzw. Schiebefenster umfaßt einen
feststehenden Teil, insbesondere ein feststehendes Fenster, ein
bewegbares, insbesondere schwenkbares und/oder schiebbares Fenster
und Funktionselemente, insbesondere Führungsschienen, in denen das
bewegbare Fenster geführt
ist. Die Funktionselemente bzw. Führungsschienen sind insbesondere
mit dem feststehenden Teil bzw: dem feststehenden Fenster verbunden,
insbesondere verklebt, oder an dem feststehenden Teil bzw. feststehenden
Fenster vorgesehen. Das feststehende Teil bzw. das feststehende
Fenster ist in eine Öffnung
des Fahrzeugs einsetzbar und dort befestigbar, insbesondere durch
Verkleben. Die Erfindung betrifft ferner ein Fahrzeug, insbesondere
ein Kraftfahrzeug, mit einem derartigen Glasmodul, insbesondere
Schiebefenster. Das Glasmodul, insbesondere dessen feststehender
Teil und/oder dessen bewegbares Fenster, können aus Mineralglas, insbesondere
Sicherheitsglas, gefertigt sein, aber auch aus Kunststoff, wobei der
feststehende Teil und/oder das bewegbare Fenster ganz oder teilweise
durchsichtig und/oder milchglasartig und/oder undurchsichtig sein
können.
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Aus der
EP 0 778 168 B1 ist ein
Glasmodul zum Einbau in eine Wand eines Kraftfahrzeugs bekannt,
welches ein feststehendes Fenster und ein schwenkbares Fenster umfaßt. Das
Scharnier für das
bewegbare Fenster umfaßt
eine Querleiste, die das feststehende Element des längsgerichteten Scharniers
bildet und deren Enden zwischen dem feststehenden Fenster und den
Rändern
der Öffnung der
Karosserie eingefügt
sind. Hierdurch soll erreicht werden, daß das schwenkbare Fenster auch
im Falle eines Bruchs des feststehenden Fensters gehalten wird.
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Aus der
EP 0 968 862 A2 ist ein
Schiebefenster der eingangs angegebenen Art bekannt.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein
verbessertes Glasmodul der eingangs angegebenen Art vorzuschlagen.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. An den Funktionselementen
bzw. Führungsschienen
sind Halteclips zur Verbindung mit dem Fahrzeug, insbesondere mit
der Fahrzeugkarosserie oder mit der Fahrzeugtüre, angeordnet. Die Anzahl und
Anordnung der Halteclips kann nach den jeweiligen Erfordernissen
festgelegt werden. Durch die Halteclips wird gewährleistet, daß die Funktionselemente
bzw. Führungsschienen
auch im Falle einer Beschädigung
oder eines Bruchs des feststehenden Teils bzw. des feststehenden
Fensters mit dem Fahrzeug verbunden bleiben, so daß in diesen
Fällen
Gefahren durch das bewegbare Fenster vermieden werden. Durchgehende
Bauteile, also Bauteile, die die gesamte Länge oder Breite des feststehenden
Teils bzw. des feststehenden Fensters übergreifen, sind nicht erforderlich.
Praktische Versuche haben gezeigt, daß die erforderliche Sicherheit
gleichwohl erreichbar ist. Mit der Erfindung kann der weitere Vorteil erreicht
werden, daß die
diese Sicherheit gewährleistenden
Bauteile auch vom Fahrzeug-Innenraum her nicht sichtbar sind.
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Vorteilhafte Weiterbildungen sind
in den Unteransprüchen
beschrieben.
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Vorteilhaft ist es, wenn die Halteclips
eine Erstreckung aufweisen, die in den Bereich zwischen dem feststehenden
Teil bzw. dem feststehenden Fenster und einem Teil des Fahrzeugs,
insbesondere der Fahrzeugkarosserie oder der Fahrzeugtüre, ragt.
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Die Halteclips können mit dem Funktionselement
bzw. der Führungsschiene
lösbar
oder fest verbunden sein.
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Nach einer vorteilhaften Weiterbildung
sind die Halteclips auf das Funktionselement bzw. die Führungsschiene
aufgesteckt. Vorteilhaft ist es, wenn das Funktionselement bzw.
die Führungssschiene
Rippen aufweist und die Halteclips auf diese Rippen aufgesteckt
sind.
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Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung
ist dadurch gekennzeichnet, daß die
Halteclips an dem Funktionselement bzw. der Führungsschiene drehbar gelagert
sind. Die Drehachse kann insbesondere senkrecht oder parallel zur
Längsrichtung
des Funktionselements bzw. der Führungsschiene
verlaufen. Vorteilhaft ist es, wenn die Halteclips einen Drehzapfen
oder eine Drehverankerung aufweisen.
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Nach einer weiteren vorteilhaften
Weiterbildung sind die Halteclips mit dem Funktionselement bzw.
der Führungsschiene
vernietet. Vorzugsweise ist an oder in dem Funktionselement bzw.
der Führungsschiene,
die aus Kunststoff hergestellt sein kann oder die Bestandteile aus
Kunststoff aufweisen kann, ein Blecheinleger vorhanden, an dem die
Nietverbindung vorgesehen ist.
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Nach einer weiteren vorteilhaften
Weiterbildung sind die Halteclips mit dem Funktionselement bzw.
der Führungsschiene
verklebt. Wenn das Funktionselement bzw. die Führungsschiene mit dem feststehenden
Teil bzw. dem feststehenden Fenster verklebt ist, kann diese Klebung
oder Kleberaupe auch für
die Verklebung des Halteclips mit dem Funktionselement bzw. der
Führungsschiene
verwendet werden.
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Die Halteclips können als Folie, insbesondere
als Blechfolie ausgebildet sein. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft,
wenn die Halteclips mit dem Funktionselement bzw. der Führungsschiene
verklebt sind, wobei es ferner vorteilhaft ist, wenn für die Verbindung
zwischen den Halteclips und dem Funktionselement bzw. der Führungsschiene
einerseits und zwischen dem feststehenden Teil bzw. dem festste henden
Fenster und dem Funktionselement bzw. der Führungsschiene andererseits
dieselbe Verklebung oder Kleberaupe verwendet wird.
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Die Halteclips können mit dem Fahrzeug bzw.
der Fahrzeugkarosserie bzw. der Fahrzeugtüre lösbar oder fest verbindbar bzw.
verbunden sein.
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Vorzugsweise sind die Halteclips
mit dem Fahrzeug verklebbar. Wenn das feststehende Teil bzw. das
feststehende Fenster mit dem Fahrzeug bzw. der Fahrzeugkarosserie
bzw. der Fahrzeugtüre verklebbar
ist, kann dieselbe Verklebung oder Kleberaupe für die Klebeverbindung zwischen
den Halteclips und dem Fahrzeug verwendet werden. Es ist allerdings
auch möglich,
für die
Klebeverbindung zwischen den Halteclips und dem Fahrzeug eine gesonderte
Verklebung oder Kleberaupe zu verwenden.
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Nach einer weiteren vorteilhaften
Weiterbildung sind die Halteclips mit dem Fahrzeug verklemmbar.
Insbesondere kann die Verklemmung durch drehbare Halteclips, insbesondere
Drehzapfen oder Drehverankerungen, erfolgen.
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Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung
ist dadurch gekennzeichnet, daß die
Halteclips eine Umbördelung
für ein
Fahrzeugteil aufweisen.
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Die Erfindung betrifft ferner ein
Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug, das durch ein erfindungsgemäßes Glasmodul,
insbesondere Schiebefenster gekennzeichnet ist. Vorzugsweise sind
die Halteclips mit dem Fahrzeug bzw. der Fahrzeugkarosserie bzw.
der Fahrzeugtüre
verklebt und/oder verklemmt und/oder durch eine Umbördelung
verbunden.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung
werden nachstehend anhand der beigefügten Zeichnung im einzelnen
erläutert.
In der Zeichnung zeigt
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1 eine
erste Ausführungsform
mit einem auf das als Führungsschiene
ausgebildete Funktionselement aufgesteckten Halteclip in einem Querschnitt,
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2 die
Ausführungsform
gemäß 1 in einer perspektivischen
Ansicht von oben,
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3 die
Ausführungsform
gemäß 1 und 2 in einer Seitenansicht,
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4 eine
zweite Ausführungsform
mit einem Halteclip, der einen Drehzapfen aufweist, im Zustand vor
der Verklemmung in einem Querschnitt,
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5 die
Ausführungsform
gemäß 4 in einer Seitenansicht,
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6 die
Ausführungsform
gemäß 4 und 5 im verklemmten Zustand in einem Querschnitt,
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7 die
Ausführungsform
gemäß 6 in einer Seitenansicht,
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8 eine
dritte Ausführungsform
mit einem Halteclip, der mit der Führungsschiene vernietet und mit
der Fahrzeugkarosserie verklebt ist, in einem Querschnitt,
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9 die
Ausführungsform
gemäß 8 in einer Seitenansicht,
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10 eine
vierte Ausführungsform
mit einem Halteclip, der mit der Führungsschiene vernietet und
mit der Fahrzeugkarosserie durch eine Umbördelung verbunden ist, in einem
Querschnitt,
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11 die
Ausführungsfrom
gemäß 10 in einer Seitenansicht,
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12 eine
fünfte
Ausführungsform
mit einem Halteclip, der als Blechfolie ausgebildet und mit der
Führungsschiene
und der Fahrzeugkarosserie verklebt ist, in einem Querschnitt,
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13 die
Ausführungsform
gemäß 12 in einer Seitenansicht,
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14 eine
sechste Ausführungsform
mit einem Halteclip, der eine Drehverankerung aufweist, im Zustand
vor der Verklemmung in einem Querschnitt,
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15 den
Halteclip gemäß 14 nach der Verklemmung
und
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16 den
Halteclip gemäß 14 und 15 in einer Seitenansicht.
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Die 1 bis 3 zeigen eine erste Ausführungsform
eines Schiebefensters zum Einbau in eine Seitenwand eines Kraftfahrzeugs
mit einem feststehenden Fenster 1 und einem schiebbaren
Fenster 2, das einen Rahmen 3 umfaßt, der
eine zum Innenraum 4 des Kraftfahrzeugs weisende Verlängerung 5 aufweist,
an deren inneren und unteren Ende ein Führungsbolzen (in der Zeichnung
nicht dargestellt) vorgesehen ist, der in eine entsprechende Führungsnut 6 in
der Oberschale 7 einer Führungsschiene 8 eingreift
und dort geführt
ist. Die Führungsschiene 8 umfaßt ferner
einen Blecheinleger 9. Die Oberschale 7 weist
an ihrer Unterseite vertikale Rippen 10 auf, die von zentralen
Domen 11 sternförmig
nach außen gerichtet
sind, und weiter Rippen 10, die zwischen zwei benachbarten
Vertiefungen 11 liegen.
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Das schiebbare Fenster
2 ist
durch die in der Führungsnut
6 gleitenden
Führungsbolzen
längsverschieblich
und, insbesondere in den Endbereichen, auch querverschieblich und/oder
verschwenkbar geführt,
beispielsweise wie in der
EP
0 968 862 A2 oder der
EP 0 683 064 A1 beschrieben.
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An der Führungsschiene 8 ist
ein Halteclip 12 angeordnet, der eine Verbindung zwischen
der Führungsschiene 8 und
den vertikal nach oben ragenden Blechen 13, 13' der Fahrzeugkarosserie
herstellen. Der Halteclip 12 weist Laschen 14 auf,
mit denen er auf eine Rippe 10 der Führungsschiene 8 aufgesteckt ist.
Die Laschen 14 fassen die Rippe 10 ein. Sie sind nach
dem Aufstecken mit der Rippe 10 verrastet.
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Der Halteclip 12 umfaßt ferner
eine in den Bereich 15 zwischen dem feststehenden Fenster 1 und
den Blechen 13, 13' der
Fahrzeugkarosserie ragende Erstreckung 16, die mit den
Blechen 13, 13' verklebt
ist, und zwar durch die Kleberaupe 17, durch die auch das
feststehende Fenster 1 mit diesen Blechen 13, 13' verklebt ist.
Wie aus 1 ersichtlich wird
der untere Endbereich der Erstreckung 16 von etwas mehr
als der Hälfte
der Kleberaupe 17 überdeckt.
Die Oberschale 7 der Führungsschiene 8 ist durch
eine weitere Kleberaupe 18 mit dem feststehenden Fenster 1 verklebt.
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Die nach oben weisenden Bleche 13, 13' bilden einen
Rohbauflansch, der eine Öffnung
in dem Fahrzeug umgrenzt, in die das feststehende Fenster 1 eingesetzt
und eingeklebt ist. Im Falle eines Bruchs des feststehenden Fensters 1 bleiben
die Halteclips 12 und mit ihnen die Führungsschienen 8 mit
den Blechen 13, 13' der
Fahrzeugkarosserie verbunden, so daß das schiebbare Fenster 2 ihre
in den Führungsnuten 6 gehaltene
Stellung beibehalten kann, wodurch Gefahren durch lose gewordene
schiebbare Fenster 2 vermieden werden können.
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Aus 3 ist
ersichtlich, daß das
feststehende Fenster 1 das schiebbare Fenster 2 vollständig umschließt und daß das feststehende
Fenster 1 in eine entsprechende Öffnung in der Fahrzeugkarosserie,
die von den Blechen 13, 13' umrandet wird, eingesetzt ist.
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In den 4 bis 7 ist eine zweite Ausführungsform
eines Schiebefensters gezeigt, bei der entsprechende Teile mit denselben
Bezugszeichen versehen sind. Bei dieser Ausführungsform ist in die von der
Führungsschiene 8 nach
unten weisende, im wesentlichen vertikale Erstreckung 16 ein
Lagerbolzen 19 eingesetzt, um dessen im wesentlichen horizontal
verlaufende Achse ein Drehzapfen 20 drehbar gelagert ist,
der mit seinem unteren Ende bis zum oberen Ende des inneren Blechs 13 reicht.
Das obere Ende des inneren Blechs 13 ist um einen Winkel
von etwa 90° nach
außen
abgebogen.
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Der untere Endbereich der Erstreckung 16 ist mit
einer nach innen weisenden Abkröpfung 21 versehen,
deren unterer Endbereich 22 am oberen Endbereich des äußeren Blechs 13' anliegt.
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Der Drehzapfen 20 weist
ein nach außen
ragendes Klemmteil 23 auf, das durch eine Drehung um 90° aus der
in 4, 5 gezeigten Ausgangsstellung in die in 6 und 7 gezeigte Klemmstellung gebracht werden
kann, in der die Bleche 13, 13' von dem unteren Endbereich 22 und
dem Klemmteil 23 eingefaßt und eingeklemmt werden.
Durch diese Klemmverbindung ist der Halteclip 12 mit der
Fahrzeugkarosserie verbunden.
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Bei der Ausführungsform nach den 4 bis 7 wird der Halteclip 12 von
dem Blecheinleger 9 gebildet, dessen oberer Bereich von
der Oberschale 7 eingefaßt ist und dessen unterer Bereich
die Erstreckung 16, die Abkröpfung 21 und den unteren
Endbereich 22 bildet.
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In den 8 und 9 ist eine dritte Ausführungsform
dargestellt, bei der der Halteclip 12 durch eine Nietverbindung 24 und
eine Steckverbindung 25 mit der Führungsschiene 8 verbunden
ist. Der Halteclip 12 weist einen inneren oberen Endbereich 26 auf,
der an einem entsprechenden horizontalen Bereich des Blecheinlegers 9 in
der Oberschale 7 der Führungsschiene 8 anliegt.
Eine Niete 27 durchgreift den inneren oberen Endbereich 26 des
Halteclips 12 und den horizontalen Bereich des Blecheinlegers, wodurch
diese beiden Teile miteinander verbunden werden.
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Der Halteclip 12 umfaßt ferner
zwei vertikal nach oben weisende, U-förmige Enden 28, die
zwischen sich einen vertikal nach unten weisenden Endbereich des
Blech einlegers 9 aufnehmen, der innerhalb der U-förmigen Enden 28 durch
einander gegenüberliegende
Vorsprünge
eingeklemmt wird.
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Die nach unten weisende Erstreckung 16 des
Haltclips 12, die im Bereich 15 zwischen dem feststehenden
Fenster 1 und den Blechen 13, 13' liegt, ist
dort durch eine zusätzliche
Kleberaupe 29, die von der Kleberaupe 17 zwischen
dem feststehenden Fenster 1 und den Blechen 13, 13' verschieden ist
(es könnte
auch dieselbe Kleberaupe 17 verwendet werden), mit den
Blechen 13, 13' verklebt.
Ferner sind im unteren Bereich der Erstreckung 16 nach oben
und innen weisende Einbiegungen 30 vorgesehen, die den
nach außen
abgebogenen oberen Endbereich des inneren Blechs 13 nach
Art eine Widerhakens hintergreifen.
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Bei der in 10 und 11 dargestellten,
vierten Ausführungsform
handelt es sich um eine Abwandlung der dritten Ausführungsform
nach 8 und 9, bei der der Halteclip 12 durch
eine Umbördelung 30 mit
der Fahrzeugkarosserie, nämlich
dem oberen, nach außen
umgebogenen Ende des inneren Blechs 13 verbunden ist. Die
Umbördelung 30 besteht
aus zwei sich gabelnden Enden 31, 32, die jeweils
um 180° nach
innen umgebogen sind und das obere Ende des Blechs 13 einfassen,
welches auf diese Weise verkrallt wird.
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Bei der fünften Ausführungsform, die in 12 und 13 gezeigt ist, wird der Halteclip 12 von einer
Blechfolie 33 gebildet, deren oberer Endbereich durch eine
Kleberaupe 18' mit
dem Blecheinleger 9 in der Oberschale 7 der Führungsschiene 8 und
gleichzeitig mit dem feststehenden Fenster 1 verklebt ist und
deren unterer Endbereich durch die Kleberaupe 17 mit dem äußeren Blech 13' der Fahrzeugkarosserie
und gleichzeitig mit dem feststehenden Fenster 1 verklebt
ist, wobei das untere Ende der Blechfolie 33 bis etwa zur
Mitte der Kleberaupe 17 reicht.
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Bei der in 14 bis 16 gezeigten,
sechsten Ausführungsform
ist der Halteclip 12 mit der Führungsschiene 8 durch
eine Drehverankerung 34 verbunden. Ähnlich wie bei der zweiten
Ausführungsform
nach 4 bis 7 wird der Halteclip 12 von
dem Blecheinleger 9 gebildet und weist die nach unten weisende
Erstreckung 16 eine nach innen weisende Abkröpfung 21 auf,
deren unterer Endbereich 22 an den oberen, vertikalen Endbereich
des äußeren Blechs 13' anlegbar ist.
Oberhalb der Abkröpfung 21 weist
die Erstreckung 16 einen nach innen gerichteten Flansch 35 auf,
an dessen innerem Endbereich eine im wesentlichen horizontal und
parallel zur Längserstreckung
der Führungsschiene 8 verlaufende
Drehachse 36 für
ein Verankerungsteil 37 vorgesehen ist, das im wesentlichen
einen viertelkreisförmigen
Querschnitt aufweist. In der in 14 gezeigten
Ausgangsstellung ist der Viertelkreis nach innen und unten geöffnet, so
daß die
Montage durch eine Annäherung
an das obere Ende der Bleche 13, 13' erfolgen kann. In der in 15 gezeigten Endstellung
ist das Verankerungsteil 37 um 90° im Uhrzeigersinn verschwenkt
worden, so daß die
innere Fläche
seines Viertelkreises an der entsprechenden äußeren oberen Endfläche des
inneren Blechs 13 anliegt. In dieser Stellung werden die
oberen Enden der Bleche 13, 13' von dem unteren Endbereich 22 und dem
Verankerungsteil 37 eingefaßt und eingeklemmt. Darunter
ist das feststehende Fenster 1 mit den Blechen 13, 13' durch die Kleberaupe 17 verklebt.