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DE10309185A1 - Glasmodul, insbesondere Schiebefenster, für ein Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug - Google Patents

Glasmodul, insbesondere Schiebefenster, für ein Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug Download PDF

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DE10309185A1
DE10309185A1 DE2003109185 DE10309185A DE10309185A1 DE 10309185 A1 DE10309185 A1 DE 10309185A1 DE 2003109185 DE2003109185 DE 2003109185 DE 10309185 A DE10309185 A DE 10309185A DE 10309185 A1 DE10309185 A1 DE 10309185A1
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Jens Vornbäumen
Martin Dipl.-Ing. Schulte
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Volkswagen AG
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Dura Automotive Plettenberg Entwicklungs und Vertreibs GmbH
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Abstract

Ein Glasmodul, insbesondere ein Schiebefenster, dient zum Einbau in eine Wand oder eine Türe eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs. Das Glasmodul umfaßt einen feststehenden Teil, insbesondere ein feststehendes Fenster (1), ein bewegbares Fenster (2) und Führungselemente, insbesondere Führungsschienen (8), in denen das bewegbare Fenster (2) geführt ist. Um ein derartiges Glasmodul zu verbessern, sind an den Funktionselementen bzw. Führungsschienen (8) Halteclips (12) zur Verbindung mit dem Fahrzeug (13, 13') angeordnet (Fig. 1).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Glasmodul, insbesondere ein Schiebefenster, zum Einbau in eine Wand, insbesondere eine Seitenwand, oder in eine Türe eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs. Das Glasmodul bzw. Schiebefenster umfaßt einen feststehenden Teil, insbesondere ein feststehendes Fenster, ein bewegbares, insbesondere schwenkbares und/oder schiebbares Fenster und Funktionselemente, insbesondere Führungsschienen, in denen das bewegbare Fenster geführt ist. Die Funktionselemente bzw. Führungsschienen sind insbesondere mit dem feststehenden Teil bzw: dem feststehenden Fenster verbunden, insbesondere verklebt, oder an dem feststehenden Teil bzw. feststehenden Fenster vorgesehen. Das feststehende Teil bzw. das feststehende Fenster ist in eine Öffnung des Fahrzeugs einsetzbar und dort befestigbar, insbesondere durch Verkleben. Die Erfindung betrifft ferner ein Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug, mit einem derartigen Glasmodul, insbesondere Schiebefenster. Das Glasmodul, insbesondere dessen feststehender Teil und/oder dessen bewegbares Fenster, können aus Mineralglas, insbesondere Sicherheitsglas, gefertigt sein, aber auch aus Kunststoff, wobei der feststehende Teil und/oder das bewegbare Fenster ganz oder teilweise durchsichtig und/oder milchglasartig und/oder undurchsichtig sein können.
  • Aus der EP 0 778 168 B1 ist ein Glasmodul zum Einbau in eine Wand eines Kraftfahrzeugs bekannt, welches ein feststehendes Fenster und ein schwenkbares Fenster umfaßt. Das Scharnier für das bewegbare Fenster umfaßt eine Querleiste, die das feststehende Element des längsgerichteten Scharniers bildet und deren Enden zwischen dem feststehenden Fenster und den Rändern der Öffnung der Karosserie eingefügt sind. Hierdurch soll erreicht werden, daß das schwenkbare Fenster auch im Falle eines Bruchs des feststehenden Fensters gehalten wird.
  • Aus der EP 0 968 862 A2 ist ein Schiebefenster der eingangs angegebenen Art bekannt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein verbessertes Glasmodul der eingangs angegebenen Art vorzuschlagen.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. An den Funktionselementen bzw. Führungsschienen sind Halteclips zur Verbindung mit dem Fahrzeug, insbesondere mit der Fahrzeugkarosserie oder mit der Fahrzeugtüre, angeordnet. Die Anzahl und Anordnung der Halteclips kann nach den jeweiligen Erfordernissen festgelegt werden. Durch die Halteclips wird gewährleistet, daß die Funktionselemente bzw. Führungsschienen auch im Falle einer Beschädigung oder eines Bruchs des feststehenden Teils bzw. des feststehenden Fensters mit dem Fahrzeug verbunden bleiben, so daß in diesen Fällen Gefahren durch das bewegbare Fenster vermieden werden. Durchgehende Bauteile, also Bauteile, die die gesamte Länge oder Breite des feststehenden Teils bzw. des feststehenden Fensters übergreifen, sind nicht erforderlich. Praktische Versuche haben gezeigt, daß die erforderliche Sicherheit gleichwohl erreichbar ist. Mit der Erfindung kann der weitere Vorteil erreicht werden, daß die diese Sicherheit gewährleistenden Bauteile auch vom Fahrzeug-Innenraum her nicht sichtbar sind.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Vorteilhaft ist es, wenn die Halteclips eine Erstreckung aufweisen, die in den Bereich zwischen dem feststehenden Teil bzw. dem feststehenden Fenster und einem Teil des Fahrzeugs, insbesondere der Fahrzeugkarosserie oder der Fahrzeugtüre, ragt.
  • Die Halteclips können mit dem Funktionselement bzw. der Führungsschiene lösbar oder fest verbunden sein.
  • Nach einer vorteilhaften Weiterbildung sind die Halteclips auf das Funktionselement bzw. die Führungsschiene aufgesteckt. Vorteilhaft ist es, wenn das Funktionselement bzw. die Führungssschiene Rippen aufweist und die Halteclips auf diese Rippen aufgesteckt sind.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Halteclips an dem Funktionselement bzw. der Führungsschiene drehbar gelagert sind. Die Drehachse kann insbesondere senkrecht oder parallel zur Längsrichtung des Funktionselements bzw. der Führungsschiene verlaufen. Vorteilhaft ist es, wenn die Halteclips einen Drehzapfen oder eine Drehverankerung aufweisen.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung sind die Halteclips mit dem Funktionselement bzw. der Führungsschiene vernietet. Vorzugsweise ist an oder in dem Funktionselement bzw. der Führungsschiene, die aus Kunststoff hergestellt sein kann oder die Bestandteile aus Kunststoff aufweisen kann, ein Blecheinleger vorhanden, an dem die Nietverbindung vorgesehen ist.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung sind die Halteclips mit dem Funktionselement bzw. der Führungsschiene verklebt. Wenn das Funktionselement bzw. die Führungsschiene mit dem feststehenden Teil bzw. dem feststehenden Fenster verklebt ist, kann diese Klebung oder Kleberaupe auch für die Verklebung des Halteclips mit dem Funktionselement bzw. der Führungsschiene verwendet werden.
  • Die Halteclips können als Folie, insbesondere als Blechfolie ausgebildet sein. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die Halteclips mit dem Funktionselement bzw. der Führungsschiene verklebt sind, wobei es ferner vorteilhaft ist, wenn für die Verbindung zwischen den Halteclips und dem Funktionselement bzw. der Führungsschiene einerseits und zwischen dem feststehenden Teil bzw. dem festste henden Fenster und dem Funktionselement bzw. der Führungsschiene andererseits dieselbe Verklebung oder Kleberaupe verwendet wird.
  • Die Halteclips können mit dem Fahrzeug bzw. der Fahrzeugkarosserie bzw. der Fahrzeugtüre lösbar oder fest verbindbar bzw. verbunden sein.
  • Vorzugsweise sind die Halteclips mit dem Fahrzeug verklebbar. Wenn das feststehende Teil bzw. das feststehende Fenster mit dem Fahrzeug bzw. der Fahrzeugkarosserie bzw. der Fahrzeugtüre verklebbar ist, kann dieselbe Verklebung oder Kleberaupe für die Klebeverbindung zwischen den Halteclips und dem Fahrzeug verwendet werden. Es ist allerdings auch möglich, für die Klebeverbindung zwischen den Halteclips und dem Fahrzeug eine gesonderte Verklebung oder Kleberaupe zu verwenden.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung sind die Halteclips mit dem Fahrzeug verklemmbar. Insbesondere kann die Verklemmung durch drehbare Halteclips, insbesondere Drehzapfen oder Drehverankerungen, erfolgen.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Halteclips eine Umbördelung für ein Fahrzeugteil aufweisen.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug, das durch ein erfindungsgemäßes Glasmodul, insbesondere Schiebefenster gekennzeichnet ist. Vorzugsweise sind die Halteclips mit dem Fahrzeug bzw. der Fahrzeugkarosserie bzw. der Fahrzeugtüre verklebt und/oder verklemmt und/oder durch eine Umbördelung verbunden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der beigefügten Zeichnung im einzelnen erläutert. In der Zeichnung zeigt
  • 1 eine erste Ausführungsform mit einem auf das als Führungsschiene ausgebildete Funktionselement aufgesteckten Halteclip in einem Querschnitt,
  • 2 die Ausführungsform gemäß 1 in einer perspektivischen Ansicht von oben,
  • 3 die Ausführungsform gemäß 1 und 2 in einer Seitenansicht,
  • 4 eine zweite Ausführungsform mit einem Halteclip, der einen Drehzapfen aufweist, im Zustand vor der Verklemmung in einem Querschnitt,
  • 5 die Ausführungsform gemäß 4 in einer Seitenansicht,
  • 6 die Ausführungsform gemäß 4 und 5 im verklemmten Zustand in einem Querschnitt,
  • 7 die Ausführungsform gemäß 6 in einer Seitenansicht,
  • 8 eine dritte Ausführungsform mit einem Halteclip, der mit der Führungsschiene vernietet und mit der Fahrzeugkarosserie verklebt ist, in einem Querschnitt,
  • 9 die Ausführungsform gemäß 8 in einer Seitenansicht,
  • 10 eine vierte Ausführungsform mit einem Halteclip, der mit der Führungsschiene vernietet und mit der Fahrzeugkarosserie durch eine Umbördelung verbunden ist, in einem Querschnitt,
  • 11 die Ausführungsfrom gemäß 10 in einer Seitenansicht,
  • 12 eine fünfte Ausführungsform mit einem Halteclip, der als Blechfolie ausgebildet und mit der Führungsschiene und der Fahrzeugkarosserie verklebt ist, in einem Querschnitt,
  • 13 die Ausführungsform gemäß 12 in einer Seitenansicht,
  • 14 eine sechste Ausführungsform mit einem Halteclip, der eine Drehverankerung aufweist, im Zustand vor der Verklemmung in einem Querschnitt,
  • 15 den Halteclip gemäß 14 nach der Verklemmung und
  • 16 den Halteclip gemäß 14 und 15 in einer Seitenansicht.
  • Die 1 bis 3 zeigen eine erste Ausführungsform eines Schiebefensters zum Einbau in eine Seitenwand eines Kraftfahrzeugs mit einem feststehenden Fenster 1 und einem schiebbaren Fenster 2, das einen Rahmen 3 umfaßt, der eine zum Innenraum 4 des Kraftfahrzeugs weisende Verlängerung 5 aufweist, an deren inneren und unteren Ende ein Führungsbolzen (in der Zeichnung nicht dargestellt) vorgesehen ist, der in eine entsprechende Führungsnut 6 in der Oberschale 7 einer Führungsschiene 8 eingreift und dort geführt ist. Die Führungsschiene 8 umfaßt ferner einen Blecheinleger 9. Die Oberschale 7 weist an ihrer Unterseite vertikale Rippen 10 auf, die von zentralen Domen 11 sternförmig nach außen gerichtet sind, und weiter Rippen 10, die zwischen zwei benachbarten Vertiefungen 11 liegen.
  • Das schiebbare Fenster 2 ist durch die in der Führungsnut 6 gleitenden Führungsbolzen längsverschieblich und, insbesondere in den Endbereichen, auch querverschieblich und/oder verschwenkbar geführt, beispielsweise wie in der EP 0 968 862 A2 oder der EP 0 683 064 A1 beschrieben.
  • An der Führungsschiene 8 ist ein Halteclip 12 angeordnet, der eine Verbindung zwischen der Führungsschiene 8 und den vertikal nach oben ragenden Blechen 13, 13' der Fahrzeugkarosserie herstellen. Der Halteclip 12 weist Laschen 14 auf, mit denen er auf eine Rippe 10 der Führungsschiene 8 aufgesteckt ist. Die Laschen 14 fassen die Rippe 10 ein. Sie sind nach dem Aufstecken mit der Rippe 10 verrastet.
  • Der Halteclip 12 umfaßt ferner eine in den Bereich 15 zwischen dem feststehenden Fenster 1 und den Blechen 13, 13' der Fahrzeugkarosserie ragende Erstreckung 16, die mit den Blechen 13, 13' verklebt ist, und zwar durch die Kleberaupe 17, durch die auch das feststehende Fenster 1 mit diesen Blechen 13, 13' verklebt ist. Wie aus 1 ersichtlich wird der untere Endbereich der Erstreckung 16 von etwas mehr als der Hälfte der Kleberaupe 17 überdeckt. Die Oberschale 7 der Führungsschiene 8 ist durch eine weitere Kleberaupe 18 mit dem feststehenden Fenster 1 verklebt.
  • Die nach oben weisenden Bleche 13, 13' bilden einen Rohbauflansch, der eine Öffnung in dem Fahrzeug umgrenzt, in die das feststehende Fenster 1 eingesetzt und eingeklebt ist. Im Falle eines Bruchs des feststehenden Fensters 1 bleiben die Halteclips 12 und mit ihnen die Führungsschienen 8 mit den Blechen 13, 13' der Fahrzeugkarosserie verbunden, so daß das schiebbare Fenster 2 ihre in den Führungsnuten 6 gehaltene Stellung beibehalten kann, wodurch Gefahren durch lose gewordene schiebbare Fenster 2 vermieden werden können.
  • Aus 3 ist ersichtlich, daß das feststehende Fenster 1 das schiebbare Fenster 2 vollständig umschließt und daß das feststehende Fenster 1 in eine entsprechende Öffnung in der Fahrzeugkarosserie, die von den Blechen 13, 13' umrandet wird, eingesetzt ist.
  • In den 4 bis 7 ist eine zweite Ausführungsform eines Schiebefensters gezeigt, bei der entsprechende Teile mit denselben Bezugszeichen versehen sind. Bei dieser Ausführungsform ist in die von der Führungsschiene 8 nach unten weisende, im wesentlichen vertikale Erstreckung 16 ein Lagerbolzen 19 eingesetzt, um dessen im wesentlichen horizontal verlaufende Achse ein Drehzapfen 20 drehbar gelagert ist, der mit seinem unteren Ende bis zum oberen Ende des inneren Blechs 13 reicht. Das obere Ende des inneren Blechs 13 ist um einen Winkel von etwa 90° nach außen abgebogen.
  • Der untere Endbereich der Erstreckung 16 ist mit einer nach innen weisenden Abkröpfung 21 versehen, deren unterer Endbereich 22 am oberen Endbereich des äußeren Blechs 13' anliegt.
  • Der Drehzapfen 20 weist ein nach außen ragendes Klemmteil 23 auf, das durch eine Drehung um 90° aus der in 4, 5 gezeigten Ausgangsstellung in die in 6 und 7 gezeigte Klemmstellung gebracht werden kann, in der die Bleche 13, 13' von dem unteren Endbereich 22 und dem Klemmteil 23 eingefaßt und eingeklemmt werden. Durch diese Klemmverbindung ist der Halteclip 12 mit der Fahrzeugkarosserie verbunden.
  • Bei der Ausführungsform nach den 4 bis 7 wird der Halteclip 12 von dem Blecheinleger 9 gebildet, dessen oberer Bereich von der Oberschale 7 eingefaßt ist und dessen unterer Bereich die Erstreckung 16, die Abkröpfung 21 und den unteren Endbereich 22 bildet.
  • In den 8 und 9 ist eine dritte Ausführungsform dargestellt, bei der der Halteclip 12 durch eine Nietverbindung 24 und eine Steckverbindung 25 mit der Führungsschiene 8 verbunden ist. Der Halteclip 12 weist einen inneren oberen Endbereich 26 auf, der an einem entsprechenden horizontalen Bereich des Blecheinlegers 9 in der Oberschale 7 der Führungsschiene 8 anliegt. Eine Niete 27 durchgreift den inneren oberen Endbereich 26 des Halteclips 12 und den horizontalen Bereich des Blecheinlegers, wodurch diese beiden Teile miteinander verbunden werden.
  • Der Halteclip 12 umfaßt ferner zwei vertikal nach oben weisende, U-förmige Enden 28, die zwischen sich einen vertikal nach unten weisenden Endbereich des Blech einlegers 9 aufnehmen, der innerhalb der U-förmigen Enden 28 durch einander gegenüberliegende Vorsprünge eingeklemmt wird.
  • Die nach unten weisende Erstreckung 16 des Haltclips 12, die im Bereich 15 zwischen dem feststehenden Fenster 1 und den Blechen 13, 13' liegt, ist dort durch eine zusätzliche Kleberaupe 29, die von der Kleberaupe 17 zwischen dem feststehenden Fenster 1 und den Blechen 13, 13' verschieden ist (es könnte auch dieselbe Kleberaupe 17 verwendet werden), mit den Blechen 13, 13' verklebt. Ferner sind im unteren Bereich der Erstreckung 16 nach oben und innen weisende Einbiegungen 30 vorgesehen, die den nach außen abgebogenen oberen Endbereich des inneren Blechs 13 nach Art eine Widerhakens hintergreifen.
  • Bei der in 10 und 11 dargestellten, vierten Ausführungsform handelt es sich um eine Abwandlung der dritten Ausführungsform nach 8 und 9, bei der der Halteclip 12 durch eine Umbördelung 30 mit der Fahrzeugkarosserie, nämlich dem oberen, nach außen umgebogenen Ende des inneren Blechs 13 verbunden ist. Die Umbördelung 30 besteht aus zwei sich gabelnden Enden 31, 32, die jeweils um 180° nach innen umgebogen sind und das obere Ende des Blechs 13 einfassen, welches auf diese Weise verkrallt wird.
  • Bei der fünften Ausführungsform, die in 12 und 13 gezeigt ist, wird der Halteclip 12 von einer Blechfolie 33 gebildet, deren oberer Endbereich durch eine Kleberaupe 18' mit dem Blecheinleger 9 in der Oberschale 7 der Führungsschiene 8 und gleichzeitig mit dem feststehenden Fenster 1 verklebt ist und deren unterer Endbereich durch die Kleberaupe 17 mit dem äußeren Blech 13' der Fahrzeugkarosserie und gleichzeitig mit dem feststehenden Fenster 1 verklebt ist, wobei das untere Ende der Blechfolie 33 bis etwa zur Mitte der Kleberaupe 17 reicht.
  • Bei der in 14 bis 16 gezeigten, sechsten Ausführungsform ist der Halteclip 12 mit der Führungsschiene 8 durch eine Drehverankerung 34 verbunden. Ähnlich wie bei der zweiten Ausführungsform nach 4 bis 7 wird der Halteclip 12 von dem Blecheinleger 9 gebildet und weist die nach unten weisende Erstreckung 16 eine nach innen weisende Abkröpfung 21 auf, deren unterer Endbereich 22 an den oberen, vertikalen Endbereich des äußeren Blechs 13' anlegbar ist. Oberhalb der Abkröpfung 21 weist die Erstreckung 16 einen nach innen gerichteten Flansch 35 auf, an dessen innerem Endbereich eine im wesentlichen horizontal und parallel zur Längserstreckung der Führungsschiene 8 verlaufende Drehachse 36 für ein Verankerungsteil 37 vorgesehen ist, das im wesentlichen einen viertelkreisförmigen Querschnitt aufweist. In der in 14 gezeigten Ausgangsstellung ist der Viertelkreis nach innen und unten geöffnet, so daß die Montage durch eine Annäherung an das obere Ende der Bleche 13, 13' erfolgen kann. In der in 15 gezeigten Endstellung ist das Verankerungsteil 37 um 90° im Uhrzeigersinn verschwenkt worden, so daß die innere Fläche seines Viertelkreises an der entsprechenden äußeren oberen Endfläche des inneren Blechs 13 anliegt. In dieser Stellung werden die oberen Enden der Bleche 13, 13' von dem unteren Endbereich 22 und dem Verankerungsteil 37 eingefaßt und eingeklemmt. Darunter ist das feststehende Fenster 1 mit den Blechen 13, 13' durch die Kleberaupe 17 verklebt.

Claims (14)

  1. Glasmodul, insbesondere Schiebefenster, zum Einbau in eine Wand oder eine Türe eines Fahrzeugs, mit einem feststehenden Teil, insbesondere einem feststehenden Fenster (1), mit einem bewegbaren Fenster (2) und mit Funktionselementen, insbesondere Führungsschienen (8), in denen das bewegbare Fenster (2) geführt ist, dadurch gekennzeichnet, daß an den Funktionselementen bzw. Führungsschienen (8) Halteclips (12) zur Verbindung mit dem Fahrzeug (13, 13') angeordnet sind.
  2. Glasmodul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteclips (12) eine in den Bereich (15) zwischen dem feststehenden Teil (1) und einem Teil (13, 13') des Fahrzeugs ragende Erstreckung (16) aufweisen.
  3. Glasmodul nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteclips (12) auf das Funktionselement bzw. die Führungsschiene (8, 7, 10) aufgesteckt sind.
  4. Glasmodul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteclips (12) an dem Funktionselement bzw. der Führungsschiene (8) drehbar (19; 36) gelagert sind.
  5. Glasmodul nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteclips (12) einen Drehzapfen (20) aufweisen.
  6. Glasmodul nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteclips (12) eine Drehverankerung (34) aufweisen.
  7. Glasmodul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteclips (12) mit dem Funktionselement bzw. der Führungsschiene (8, 9) vernietet (24, 27) sind.
  8. Glasmodul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteclips (12) mit dem Funktionselement bzw. der Führungsschiene (8, 9) verklebt (18') sind.
  9. Glasmodul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteclips (12) als Folie, insbesondere als Blechfolie (33) ausgebildet sind.
  10. Glasmodul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteclips (12) mit dem Fahrzeug (13') verklebbar (17; 29) sind.
  11. Glasmodul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteclips (12) mit dem Fahrzeug (13, 13') verklemmbar (23; 37) sind.
  12. Glasmodul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteclips (12) eine Umbördelung (30, 31, 32) für ein Fahrzeugteil (13) aufweisen.
  13. Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, gekennzeichnet durch ein Glasmodul, insbesondere ein Schiebefenster nach einem der Ansprüche 1 bis 12.
  14. Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteclips (12) mit dem Fahrzeug verklebt (17; 29) und/oder verklemmt (23; 37) und/oder durch eine Umbördelung (30, 31, 32) verbunden sind.
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