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Die Erfindung betrifft ein Initialtrennstück mit einem
Träger
und mindestens einer auf dem Träger aufgebrachten
Verbindungsbildungsanordnung, insbesondere zum Einsatz in einer
Anordnung zum Überführen einer
vorzugsweise über
einen Teilbereich einer Wickelwalze laufenden Materialbahn, insbesondere
einer Papier- oder
Kartonbahn, auf einen, mit der Wickelwalze einen Nip bildenden neuen
Wickelkern, vorzugsweise auf einen Leertambour, wobei die Verbindungsbildungsanordnung
mindestens jeweils einen Verbindungsbildungsbereich sowohl auf ihrer
Oberseite als auch auf ihrer Unterseite aufweist.
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Eine derartige Vorrichtung und ein
zugehöriges
Verfahren werden bereits in der
DE 101 61 073 A1 vorgeschlagen. Die dort
beschriebene Vorrichtung dient zur Überführung einer Materialbahn, beispielsweise
im Bereich einer Aufrolleinrichtung einer Papier- oder Kartonmaschine,
einer Streichmaschine oder einer äquivalenten Maschine, um die
Materialbahn ohne Unterbrechung des Herstellungsprozesses, das heißt ohne
Abschalten der Papier- oder Kartonmaschine, nacheinander auf leere
Wickelkerne, die auch als Leertamboure bezeichnet werden, aufzuwickeln
oder um die Materialbahn in besonderen Situationen, etwa nach dem
Abriss der Papier- oder Kartonbahn oder nach dem Anfahren der Papier- oder
Kartonmaschine, auf einen vorzugsweise leeren Wickelkern aufzuwickeln.
Hierbei muss dafür
gesorgt werden, dass der durch das Trennen der Materialbahn ent stehende
Bahnanfang dem neuen Wickelkern zugeführt wird, um auf diesem eine
neue Wickelrolle zu bilden. Um dies zu erreichen, wird mindestens
ein Initialtrennstück
zur Verbindung zwischen der Materialbahn und dem leeren Wickelkern eingesetzt.
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Durch das Einbringen des mindestens
einen Initialtrennstücks
zwischen den mindestens einen Überführstreifen
und die Wickelwalze, welches nach dem Erreichen des Nips in dem
von dem Überführstreifen
nicht überdeckten
Bereich mit dem neuen Wickelkern verbunden wird, und das definierte
Trennen des Überführstreifens
durch das Initialtrennstück unter
Ausbildung eines neuen, an das Initialtrennstück und den neuen Wickelkern
gebundenen Bahnanfangs wird ein völlig sauberer Wickelbeginn
gewährleistet.
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Aus der US 2002/0 134 879 A1 ist
ein Verfahren zum Überführen einer
Materialbahn, die auf eine Rolle aufgewickelt wird, auf einen leeren
Wickelkern bekannt. Dessen Mantelfläche wird mit einem zweiseitig
klebenden Klebeband beklebt. Erst durch das Aufbringen von Feuchtigkeit
auf die äußere Oberfläche des
Klebebandes wird dessen Klebefähigkeit
aktiviert, so dass die Materialbahn auf ihm haften kann und von
der Rolle in Richtung zu dem Wickelkern herübergezogen wird, nachdem die
Rolle und der Wickelkern unter Bildung eines Nips einander angenähert worden
sind.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, das Initialtrennstück
so auszugestalten, dass eine sichere Verbindung zwischen der Materialbahn und
dem Wickelkern gewährleistet
wird.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem
Initialtrennstück
der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass der mindestens eine
Verbindungsbildungsbereich auf der Unterseite der Verbindungsbildungsanordnung
gegenüber
dem min destens einen Verbindungsbildungsbereich auf der Oberseite der
Verbindungsbildungsanordnung nach hinten, bezogen auf die Laufrichtung
des Initialtrennstücks
und der Materialbahn, versetzt ist.
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Durch diese Maßnahme wird erreicht, dass sich
zunächst
der Verbindungsbildungsbereich auf der Oberseite der Verbindungsbildungsanordnung
sicher mit dem Wickelkern, das heißt dem Leertambour, verbinden
lässt.
Dabei hat dann der Verbindungsbildungsbereich eine Geschwindigkeit,
die der Winkelgeschwindigkeit des Wickelkerns entspricht und ist
mit diesem synchronisiert.
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Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben
sich aus den Unteransprüchen
und der Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung.
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Von Vorteil ist es insbesondere,
wenn der Verbindungsbildungsbereich auf der Unterseite um 2 mm bis
15 mm, insbesondere um 5 mm, gegenüber dem vorderen Anfang des
Verbindungsbildungsbereichs auf der Oberseite der Verbindungsbildungsanordnung
nach hinten versetzt ist.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der
Erfindung ist vorgesehen, dass die Verbindungsbildungsanordnung
an ihrem vorderen Ende, bezogen auf die Laufrichtung des Initialtrennstücks und der
Materialbahn, Mittel zum Verhindern des Aufstellens oder Umknickens
der Verbindungsbildungsanordnung aufweist. Dadurch wird vermieden,
dass beim Verbinden mit der Materialbahn und dem Wickelkern aufgrund
einer unzureichenden Synchronisation die Verbindungsbildungsanordnung
oder Teile von ihr beschädigt
oder abgerissen werden und somit keine ausreichend haftende Verbindung
zum Überführen der
Materialbahn zustande kommt.
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In einer weiteren Ausbildungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass die Verbin dungsbildungsanordnung
an ihrem vorderen Ende aus einem Material mit einer höheren Steifigkeit
besteht und/oder eine Verdickung aufweist. Auch durch diese Maßnahme wird
die Verbindungsbildungsanordnung stabilisiert.
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Bei einer anderen Ausgestaltung der
Erfindung ist es von Vorteil, dass die Verbindungsbildungsanordnung
an ihrem vorderen Ende durch eine mit dem Träger verbundene Fahne, insbesondere aus
Papier oder Karton, überdeckt
ist. Die Fahne ragt, bezogen auf die Laufrichtung der Materialbahn nach
hinten und schützt
das vordere Ende der Verbindungsbildungsanordnung.
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Eine andere mit Vorteil eingesetzte
Maßnahme
zum Verhindern des Aufstellens besteht darin, dass, bezogen auf
die Laufrichtung der Materialbahn und des Initialtrennstücks, das
vordere Ende der Verbindungsbildungsanordnung in eine Öffnung oder
einen Schlitz in dem Träger
hineinragt.
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Eine zusätzliche Maßnahme zum Synchronisieren
der Geschwindigkeiten beim Verkleben der Materialbahn auf der Mantelfläche des
Walzenkerns besteht darin, dass die Verbindungsbildungsanordnung
gegenüber
dem vorderen Ende des Initialtrennstücks zurückgesetzt ist.
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Von Vorteil ist es ebenso, wenn die
Verbindungsbildungsanordnung eine lösbare Verbindung mit dem Träger aufweist.
Der Träger
wird während des Überführens der
Materialbahn von der Verbindungsbildungsanordnung entfernt.
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Vorteilhaft wird die Verbindung zwischen
der Verbindungsbildungsanordnung durch mit dem Träger verbundene
Niederhalter oder durch eine Klemm-, Steck- oder Stanzverbindung mit dem Träger gebildet.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausbildungsform
weist das Initialtrennstück
eine Verbindungsbildungsanordnung auf, die, bezogen auf die Laufrichtung
des Initialtrennstücks
und der Materialbahn, eine bereichsweise unterschiedlich starke
Verbindung mit dem Träger
hat.
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Von Vorteil ist insbesondere eine
Verbindungsbildungsanordnung, die, bezogen auf die Laufrichtung
des Initialtrennstücks
und der Materialbahn, mindestens im hinteren Bereich einen Verbindungsbildungsbereich
auf der Oberseite aufweist. Dadurch wird verhindert, dass sich nach
dem Entstehen der Klebeverbindung mit dem Wickelkern die Verbindungsbildungsanordnung
durch die Fliehkraft, die während
des Klebevorgangs insbesondere auf das hintere Ende der Verbindungsbildungsanordnung einwirkt,
wieder von der Mantelfläche
des Wickelkerns ablöst.
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Besonders geeignet ist ein Initialtrennstück, das
nur eine geringe Stärke
hat, so dass es nicht aufträgt
und durch mehrere auf den Wickelkern aufgewickelte Lagen der Materialbahn
hindurch noch eine Oberflächenunebenheit
erzeugt. Hierdurch kann eine nicht unerhebliche Ausschussmenge entstehen,
die die Effizienz des Herstellungsprozesses stark beeinträchtigt.
Daher weist die Verbindungsbildungsanordnung, bezogen auf die Stärke der
Materialbahn, eine geringe Stärke,
insbesondere eine Stärke
von weniger als dem Dreifachen der Stärke der Materialbahn, auf.
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Besonders geeignet ist ein Initialtrennstück, bei
dem die Stärke
der Verbindungsbildungsanordnung geringer ist als die der Materialbahn.
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Von besonderem Vorteil ist ein Initialtrennstück, bei
dem der mindestens eine Verbindungsbildungsbereich auf der Oberseite
des Trägers
und der Träger
selber zusammen eine Stärke
haben, die im wesentlichen gleich oder geringer als die Stärke der Materialbahn
ist.
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Geeignet ist ein Initialtrennstück, bei
dem der mindestens eine Verbindungsbildungsbereich auf der Verbindungsbildungsanordnung
als Klebebereich ausgebildet ist. Es versteht sich, dass eine Vielzahl anderer
Verbindungsmöglichkeiten,
beispielsweise auf elektrischer oder magnetischer Anziehung basierend,
geschaffen werden kann und dass entsprechende magnetische oder elektrostatisch
geladene Schichten als Verbindungsbildungsbereiche vorgesehen werden
können.
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Die Erfindung bezieht sich ebenso
auf ein Verfahren zum Überführen einer
vorzugsweise über einen
Teilbereich einer Wickelwalze laufenden Materialbahn, insbesondere
einer Papier- oder Kartonbahn, auf einen mit der Wickelwalze einen
Nip bildenden neuen Wickelkern, insbesondere einen Leertambour,
wobei mindestens ein Überführstreifen
mittels mindestens einer vor dem Nip in Laufrichtung der Materialbahn
angeordneten Trenneinrichtung ausgebildet wird und wobei mindestens
ein Initialtrennstück zwischen
den mindestens einen Überführstreifen
und die Wickelwalze direkt oder indirekt mittels mindestens einer
Abgabeeinrichtung eingebracht wird.
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Erfindungsgemäß wird vorgesehen, dass der Verbindungsbildungsbereich
des Initialtrennstücks zunächst eine
Verbindung, insbesondere eine Klebeverbindung, mit dem Wickelkern
bildet und dass gleichzeitig und/oder anschließend die Verbindung zwischen
dem Verbindungsbildungsbereich und dem Träger gelöst wird.
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Nachstehend wird die Erfindung in
Ausführungsbeispielen
näher erläutert. In
den beigefügten Zeichnungen
zeigen:
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1 eine
schematisch und perspektivisch dargestellte Wickelmaschine gemäß dem Stand
der Technik ohne Abgabeeinrichtung zum Abgeben von Initialtrennstücken;
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2 eine
Ausführungsform
der Wickelmaschine mit einer Abgabeeinrichtung zum Abgeben von Initialtrennstücken in
schematisierter Seitenansicht;
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3 eine
perspektivische Draufsicht auf ein Initialtrennstück;
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4 eine
Schnittansicht eines Initialtrennstücks;
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5 eine
Draufsicht auf ein Initialtrennstück mehreren auf seiner Oberseite
aufgebrachten Klebebereichen; und
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6 eine
Draufsicht auf ein Initialtrennstück, bei dem eine Verbindungsbildungsanordnung mit
Klemmverbindungen auf dem Träger
gehalten wird.
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Eine Wickelmaschine 1 (1), wie sie beispielsweise
aus der WO 98/52858 A1 bekannt ist, umfasst unter anderem eine auch
als Anpresstrommel oder Tragtrommel bezeichnete Wickelwalze 2. Eine
Materialbahn wird entweder aus einem hier nicht dargestellten Glättwerk,
einem Kalander, einer Schlussgruppe einer Veredelungsmaschine oder
einer hier ebenfalls nicht dargestellten Trockenpartie einer Papier-
oder Kartonmaschine herausgeführt, umschlingt
dann meistens eine ebenfalls nicht dargestellte Leit- oder Breitstreckwalze
und läuft
dann in Pfeilrichtung L auf der Mantelfläche 4 der Wickelwalze 2 auf,
umschlingt die Mantelfläche
der Wickelwalze 2 um einen gewissen Winkel („Umschlingungswinkel") bis zu einem zwischen
der Wickelwalze 2 und der Wickelrolle 5 vorhandenen
Nip N1, das heißt
einem Bereich, in dem diese einen Einfluss auf die Wickelrolle 5 ausüben kann,
und wird schließlich
auf die Wickelrolle 5 aufgewickelt.
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Wenn nun die Wickelrolle
5 einen
bestimmten Durchmesser D
W erreicht hat,
wird ein neuer Wickelkern
6 (Leertambour) mittels einer
nicht dargestellten Antriebseinrichtung vorbeschleunigt und in Kontakt
mit der Wickelwalze
2 unter Ausbildung eines Nips N2 gebracht.
Danach wird üblicherweise
in die laufende Materialbahn
3 vor oder auf der Wickelwalze
2 mindestens
eine Trennung
7 in mindestens einem Randbereich
8 mittels
mindestens einer an sich bekannten Trenneinrichtung
9 an gebracht,
wodurch mindestens ein Überführstreifen
10 ausgebildet
wird. Zum Überführen der
gesamten Materialbahn
3 auf den neuen Wickelkern
6 wird
der Überführstreifen
10 durchgetrennt
und auf den neuen Wickelkern
6 überführt. Der Überführstreifen
10 kann selbstverständlich auch
in einem mittleren Bereich der Materialbahn
3 herausgetrennt
werden, wie dies beispielsweise in den beiden deutschen Patentanmeldungen
DE 101 63 554.0 und
DE 102 02 410.8 offenbart
ist.
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Viele Varianten dieses Verfahrens
zum Überführen einer
laufenden Materialbahn 3 unter Ausbildung mindestens eines Überführstreifens
sind bekannt.
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Erfindungsgemäß wird das Einbringen eines Initialtrennstücks 11 zwischen
den Überführstreifen 10 und
die Wickelwalze 2 mittels einer der Abgabeeinrichtungen 12, 12.1 oder 12.2 auf
einem direkten oder indirekten Wege realisiert. Die Abgabeeinrichtung 12, 12.1 oder 12.2 weist
beispielsweise die Form und die Funktion eines Papiermagazins eines Plotters
oder eines Druckers mit Multi- oder mit Einzelblattabgabe auf.
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In der bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die lediglich angedeutete Abgabeeinrichtung 12 derart
angeordnet ist, dass das Initialtrennstück 11 im wesentlichen direkt
zwischen den Überführstreifen 10 und
die Wickelwalze 2 einbringbar ist. Vorteilhaft bei dieser
Ausführung
ist neben der einfachen Ausgestaltung der Abgabeeinrichtung 12 und
des Initialtrennstücks 11 auch
die Geschwindigkeit, mit der das Initialtrennstück 11 einbringbar
ist, die um ein Vielfaches geringer als die Materialbahngeschwindigkeit
sein kann, beispielsweise beträgt
sie nur ein Prozent der Materialbahngeschwindigkeit. Darüber hinaus
kann auf eine besondere Führung des
Initialtrennstücks 11 zwar
verzichtet werden, da dieses auf dem Weg zu dem Nip N2 von dem Überführstreifen 10 und
der Wickelwalze 2 ausreichend geführt ist. Jedoch kann in anderen
Ausführungsformen
eine Führung
vorhanden sein.
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Alternativ dazu kann die Abgabeeinrichtung
12.1 derart
angeordnet sein, dass das Initialtrennstück
11 zunächst unterseitig
auf den Überführstreifen
10 oder
die Materialbahn
3 aufbringbar ist und danach mittels der
Materialbahn
3 und/oder des Überführstreifens
10 zwischen
den Überführstreifen
10 und
die Wickelwalze
2 einbringbar ist. Diese Variante bietet
insbesondere bei eingeschränkten
Platzverhältnissen
eine gute Möglichkeit
zum Einbringen des Initialtrennstücks
11. Die Abgabeeinrichtung
12.2 kann
auch so angeordnet sein, dass das Initialtrennstück
11 zunächst bei
temporärer
Verbindung auf der Mantelfläche
4 der
Wickelwalze
2 aufbringbar ist und dann mittels der Wickelwalze
2 zwischen
den Überführstreifen
10 und
die Wickelwalze
2 einbringbar ist. Die temporäre Verbindung
kann durch eine an sich bekannte lösbare Klebeverbindung oder
bei einer besaugten Wickelwalze, die aus der
DE 198 22 052 A1 bekannt
ist, mittels Vakuum ausgeführt
sein.
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Außerdem besteht die Möglichkeit,
eine geeignete Abgabeeinrichtung in der Verlängerung der Wickelwalze 2 vorzusehen,
wie es üblicherweise
bei den bekannten Seilscheiben der Fall ist. Jede dieser Varianten
kann in Abhängigkeit
von der Führung
der Materialbahn 3, ihren Eigenschaften und den Besonderheiten
der Wickelmaschine von Vorteil sein.
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Die Trenneinrichtung 9 kann
gemäß dem Stand
der Technik oberseitig oder unterseitig der Materialbahn 3 vor
dem Nip N2 angeordnet sein und mindestens ein Schneidelement, vorzugsweise
ein Schneidelement mit einem Strahl hoher Energiedichte, insbesondere
ein Wasserstrahl- oder ein Laserstrahl-Schneidelement aufweisen.
Da keine eindeutig bevorzugte Anordnung der Trenneinrichtung 9 existiert,
ergibt sich, wie aus 2 deutlich
erkennbar ist, eine durchaus große Anzahl von Kombinationsmöglichkeiten
in der Anordnung der Abgabeeinrichtung 12, 12.1, 12.2 und
der Trenneinrichtung 9 in der Wickelmaschine 1.
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In einer Ausführungsform (3) weist ein Initialtrennstück 11 einen
Träger 13 auf,
auf dem eine Klebeanordnung 14 als Verbindungsbildungsanordnung
aufgebracht ist. Die Klebeanordnung 14 ist in Aufbringrichtung,
das heißt
in der durch einen Pfeil A gekennzeichneten Maschinen- und Materialbahnlaufrichtung,
in ihrem vorderen Bereich 15 schmal ausgebildet und weitet
sich zu ihrem hinteren Ende hin dreieck- oder trapezförmig auf. Überdies
weist die Verbindungsbildungsanordnung einen Verbindungsbildungsbereich 17 auf
ihrer Unterseite auf, der gegenüber
dem mindestens einen Verbindungsbildungsbereich 15 auf
ihrer Oberseite nach hinten (Abstandspfeil), bezogen auf die Laufrichtung
A (Pfeil) des Initialtrennstücks 11 und
der Materialbahn, versetzt ist.
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Die Klebeanordnung weist eine Trägerschicht 16 (4) auf. An mehreren Stellen
ist diese einerseits mit dem Träger 13 verbunden
und hat andererseits Klebebereiche zur Verbindung mit der Mantelfläche des
Wickelkerns 6. Auf der Unterseite der Trägerschicht
sind Klebebereiche 17, 18 vorhanden, während auf
der Oberseite mindestens ein Klebebereich 19 vorhanden
ist. Es versteht sich, dass eine Vielzahl (von hier nicht dargestellten)
vorzugsweise streifenförmigen
Klebebereichen vorhanden sein kann. Die Klebebereiche haben dabei
entweder eine in Maschinenlaufrichtung konstante Klebekraft oder
eine sich in Maschinenlaufrichtung erhöhende oder verringernde Klebekraft,
je nach dem, was erforderlich ist, um einen optimal synchronisierten Übergang
von der Abgabeeinrichtung 12 zu dem Wickelkern 6 zu
realisieren.
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Vorzugsweise ist der vordere Bereich 15 verstärkt und
dicker als der übrige
Bereich der Klebeanordnung 14. Der Bereich 15 besteht
beispielsweise aus Karton, wie auch der Träger 13 aus Karton
bestehen kann. Dadurch widersteht der Bereich 15 besser den
hohen Belastungen beim Klebevorgang. Zudem ist der Klebebereich 18 auf
der Unterseite der Trägerschicht 16 gegenüber dem
oberen Klebebereich 19 zurückgesetzt, beispielsweise um
einige Millimeter, so dass zu nächst
die Klebeverbindung zwischen der Klebeanordnung 14 und
dem Wickelkern 6 geschaffen wird, bevor die Klebeanordnung 14 von
dem Träger 13 abgelöst wird.
Auf diese Weise haftet der Klebebereich 19 besser am Wickelkern 6.
Um das Ablösen
zu ermöglichen,
ist die Klebeverbindung zwischen dem Träger 13 und den Klebebereichen 17 und 18 sowie
weiteren Klebebereichen auf der Unterseite des Trägers 13 reversibel
ausgestaltet oder wenigstens so, dass eine verhältnismäßig zerstörungs- und materialabtragfreie
Trennung zwischen dem Träger 13 und
der Trägerschicht 16 möglich ist.
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Damit aber ein Umklappen, Umknicken
oder Abreißen
des vorderen Bereichs 15 verhindert wird, ist in der in 4 dargestellten Ausführungsform eine
vor dem Bereich 15 liegende vordere Spitze 20 der
Klebeanordnung 14 nach unten in einen Schlitz oder eine Öffnung 21 in
dem Träger 11 hineingesteckt.
Zusätzlich
oder alternativ zu dieser Maßnahme
ist eine in Maschinenlaufrichtung nach hinten abgespreizte Fahne 22 vorgesehen,
die die vordere Spitze 20 überdeckt oder an diese heranreicht,
um die Klebeanordnung 14 zu schützen.
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Eine weitere Maßnahme zum Erleichtern des Synchronisierens
der Bewegungen beim Aufbringen der Klebeanordnung 14 auf
den Wickelkern 6, während
in etwa zeitgleich die Klebeanordnung 14 auch mit der Materialbahn 3 verbunden
wird, besteht darin, dass die Klebeanordnung 14 gegenüber dem
vorderen Ende oder der Vorderkante 23 des Initialtrennstücks 11 zurückgesetzt
ist. Dadurch ist das Initialtrennstück 11 zum Zeitpunkt des Auftreffens
der Klebeanordnung 14 im Nip N2 an dem Wickelkern 6 bereits
ausreichend beschleunigt. Je höher
die Maschinengeschwindigkeit ist, desto länger muss auch die Vorlaufstrecke
des Initialtrennstücks 11,
das heißt der
Abstand zwischen der Vorderkante 23 und der vorderen Spitze 20,
sein. Diese Maßnahme
kann auch unabhängig
von allen anderen erfindungsgemäßen Anordnungen
realisiert sein.
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In einer weiteren Darstellung eines
Initialtrennstücks 24 (5) mit der Klebeanordnung 14 sind
auf dieser neben dem Bereich 15 weitere Bereiche 25, 26, 27 auf
der Oberseite aufgebracht. Die Bereiche 25, 27 dienen
zur Verbindung mit der Materialbahn 3, die sich beiderseits
eines durch zwei Schneid- oder Trenneinrichtungen, die etwa aufgebaut
sind wie die in 1, 2 dargestellte Trenneinrichtung 9,
erzeugten Schlitzes 28 erstreckt. Die Bereiche 25, 27 liegen
zunächst
unterhalb der Materialbahn 3 und werden schließlich an
diese angedrückt, nachdem
kurz vorher beziehungsweise zeitgleich der vordere Bereich 15 und
dann der hintere Bereich 26 an den Wickelkern 6 gedrückt wurde
beziehungsweise wird.
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In einer anderen Ausführungsform
(6) wird eine vorübergehende
Halterung einer Verbindungsbildungsanordnung 29 auf einem
Initialtrennstück 30 dadurch
geschaffen, dass dieses die Verbindungsbildungsanordnung 29 übergreifende
und einklemmende Vorsprünge 31 auf
seiner Oberseite und/oder auf seiner Unterseite aufweist. Auch in
diesem Fall können
zusätzlich
Klebeverbindungen zwischen der Verbindungsbildungsanordnung 29 und dem
Initialtrennstück 30 vorhanden
sein.
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Anstelle einer Klemmverbindung kann
auch eine Steckverbindung zwischen der Verbindungsbildungsanordnung 29 und
dem Träger
des Initialtrennstücks 11, 30 vorgesehen
werden. Insbesondere bei Einsatz einer Klemmverbindung besteht das
Initialtrennstück 30 aus
einem Karton oder einem sonstigen widerstandsfähigen Material.
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Es versteht sich, dass sich die erfindungsgemäßen Maßnahmen
in beliebiger Weise mit einander kombinieren lassen, um eine Ausführungsvariante der
Erfindung zu realisieren, ohne den Erfindungsgedanken zu verlassen.
Unterschiedliche Haftzonen und -bereiche auf der Oberseite der Klebeanordnung 14 oder
Verbindungsbildungsanordnung 29 gewährleisten eine individuell
angepasste Haftung auf der Materialbahn 3 einerseits und
auf dem Wickelkern 6 andererseits. Zur Be festigung zwischen
der Klebeanordnung 14 oder Verbindungsbildungsanordnung 29 und
dem Träger
lassen sich ebenfalls mehrere Gestaltungen mit unterbrochenen oder
durchgehenden Haftzonen vorsehen oder mit solchen Haftzonen, deren
Haftungskraft sich über
die Länge
des Initialtrennstücks 11, 30 ändert.
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- 1
- Wickelmaschine
- 2
- Wickelwalze
- 3
- Materialbahn
- 4
- Mantelfläche
- 5
- Wickelrolle
- 6
- Wickelkern
(Leertambour)
- 7
- Trennung
- 8
- Randbereich
- 9
- Trenneinrichtung
- 10
- Überführstreifen
- 11
- Initialtrennstück
- 12,
12.1, 12.2
- Abgabeeinrichtung
- 13
- Träger
- 14
- Klebeanordnung
- 15
- Vorderer
Bereich
- 16
- Trägerschicht
- 17,
18
- Klebebereich
- 19
- Klebebereich
- 20
- Spitze
- 21
- Schlitz
oder Öffnung
- 22
- Fahne
- 23
- Vorderkante
- 24
- Initialtrennstück
- 25,
26, 27
- Bereich
- 28
- Schlitz
- 29
- Verbindungsbildungsanordnung
- 30
- Initialtrennstück
- 31
- Vorsprung