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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Band sowie die Verwendung eines Bands.
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In vielen Bereichen ergeben sich
Unfallrisiken aufgrund des Umstands, dass Personen und/oder Gegenstände nicht
oder nicht rechtzeitig erkannt werden. Ein derartiges Risiko besteht
beispielsweise bei Personen, die sich bei Dämmerung oder Dunkelheit auf öffentlichen
Straßen
aufhalten. Ganz allgemein können
derartige Risiken aber praktisch zu jeder Zeit und an jedem Ort
bestehen, insbesondere wenn Personen oder Gegenstände sich
an Stellen befinden, sich bewegen oder sich anderen annähern, wobei
dies für
andere unerwartet oder überraschend
ist.
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In all diesen Fällen wäre es wünschenswert, wenn die betreffenden
Personen und/oder Gegenstände
visuell besser zu erkennen sind, insbesondere auf größere Entfernungen
oder bei ungünstigen Lichtverhältnissen.
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Es sind Sicherheitswesten in grellen
Farben oder mit reflektierender Beschichtung bekannt, welche für eine bessere
Erkennbarkeit von Personen eingesetzt werden. Sicherheitswesten
sind in sofern nachteilig, als diese teuer und sperrig sind. Außerdem ist
das Anziehen einer Sicherheitsweste mehr oder weniger umständlich.
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Als Artikel ohne einen besonderen
Zweck bzw. als Werbeträgerartikel
ist ein ca. 3 cm breites und ca. 30 cm langes Band bekannt, welches
eine rechteckige Form besitzt und im Inneren über die gesamte Erstreckung
des Bands verlaufend ein dünnes,
aus Stahl gebildetes Blatt aufweist, wobei dieses Blatt in einem
entspannten Blattzustand einen gekrümmten Längsverlauf des Bands vorsieht
und wobei das Blatt in einem verspannten jedoch stabilen weiteren
Blattzustand einen im Wesentlichen geradlinigen Längsverlauf
des Bands vorsieht. Die im entspannten Blattzustand außen liegende
Oberfläche des
Bands ist in einer grellen Farbe und reflektierend ausgebildet.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, Maßnahmen
zur besseren Erkennbarkeit von Personen oder Gegenständen anzugeben,
insbesondere um die eingangs erwähnten
Unfallrisiken zu verringern.
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Gemäß eines ersten Aspekts der
Erfindung ist ein Band zur visuellen Hervorhebung einer Person oder
eines Gegenstands vorgesehen, wobei das Band eine längliche
Form besitzt und über
einen Großteil
seiner Längserstreckung
verlaufend ein aus einem elastischen Material gebildetes Blatt aufweist, wobei
das Blatt in einem entspannten Blattzustand einen gekrümmten Längsverlauf
des Bands vorsieht, wobei eine im entspannten Blattzustand außen liegende
Oberfläche
des Bands wenigstens zum Teil reflektierend ausgebildet ist, und
wobei das Blatt in einem verspannten jedoch stabilen weiteren Blattzustand
einen im Wesentlichen geradlinigen Längsverlauf des Bands vorsieht.
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Ein solches Band kann sehr einfach
und rasch an einer Person oder einem Gegenstand angebracht werden
und führt
aufgrund der wenigstens zum Teil reflektierend ausgebildeten Bandoberfläche zu einer
visuellen Hervorhebung der Person bzw. des Gegenstands. Der Reflex
des Bands ist bei entsprechender Oberflächenbeschichtung in vielen
Fällen, auch
bei ungünstigen
Lichtverhältnissen,
aus einer Entfernung von einigen 100 m deutlich zu erkennen. Der
gekrümmte
Längsverlauf
des Bands in dem entspannten und stabilen Blattzustand lässt sich
vorteilhaft zur Anbringung des Bands an einem der Gliedmaßen der
Person bzw. an dem Gegenstand nutzen, ohne dass hierfür irgendeine
Art von Verschluss notwendig wäre.
Das Band wird einfach "angeklackt". Außerdem ist
ein solches Band im Hinblick auf die optische Signalwirkung sehr
effektiv. Schließlich
lässt es
sich kostengünstig
und nicht sperrig vorsehen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
besitzt das Band eine Breite von mindestens 3 cm und/oder eine Länge von
mindestens 30 cm. Zur weiteren Erhöhung der Signalwirkung kann
eine Bandbreite von mindestens 5 cm, insbesondere mindestens 7 cm
und/oder eine Bandfläche
von mindestens 150 cm2, insbesondere mindestens
200 cm2 vorgesehen werden. Das elastische
Blatt kann beispielsweise aus Stahl oder einem geeigneten Kunststoff
gebildet sein und vollständig
in einer Ummantelung, insbesondere einer Ummantelung aus Kunststofffolienmaterial
und/oder einem Gewebe eingeschlossen sein. Alternativ kann das elastische
Blatt eine Oberfläche
vorsehen, insbesondere die bei gekrümmten Bandverlauf innere Oberfläche des
Bands.
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Die im gekrümmten Bandzustand äußere Oberfläche kann
vollflächig
aus einem reflektierenden Material gebildet sein. Derartige Materialien
sind beispielsweise aus dem Bereich der Sicherheitswesten bekannt
und bedürfen
hier daher keiner detaillierten Erläuterung. Zur weiteren Erhöhung der
Signalwirkung kann auch vorgesehen sein, dass die äußere Oberfläche nur
bereichsweise reflektierend ist bzw. eine Musterung besitzt (z.
B. zwei oder mehr grelle Farben besitzt).
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Zur Anbringung des Bands an unterschiedlich
dimensionierten Teilen einer Person oder eines Gegenstands ist es
vorteilhaft, wenn die Krümmung des
Band im entspannten Blattzustand so stark ist, dass sich im vollständig entspannten
Zustand ein spiralförmiger
Bandverlauf mit mindestens einer Windung (360 Grad) einstellt.
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Gemäß eines zweiten Aspekts der
Erfindung ist die Verwendung eines Bands mit den eingangs erwähnten Merkmalen
zur visuellen Hervorhebung einer Person oder eines Gegenstands vorgesehen, wobei
die Hervorhebung zur Verringerung eines Unfallrisikos geeignet ist.
Insbesondere ist hierbei an eine Verwendung zum Zwecke gerade dieser
Verringerung des Unfallrisikos gedacht.
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Besonders vorteilhaft ist die visuelle
Hervorhebung in einer zur Benutzung durch Fahrzeuge vorgesehen Umgebung,
wie etwa im Straßenverkehr.
Es ist seit langem bekannt, dass zahlreiche Unfälle, an denen Fahrzeuge beteiligt
sind, durch die schlechte Erkennbarkeit von Fahrzeugen bzw. Personen
bedingt sind. In diesem Bereich bietet die Erfindung daher große Vorteile.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist die Verwendung zum Zwecke einer Verringerung eines Unfallrisikos
für den
Insassen eines liegengebliebenen oder verunglückten Fahrzeugs beim Verlassen
oder nach dem Verlassen des Fahrzeugs vorgesehen.
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Besonders einfach lassen sich die
letzteren Verwendungen realisieren, wenn das Band als Ausstattungsteil
oder Zubehörteil
für ein
Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug verwendet wird. Dies gewährleistet,
dass das Band für
Insassen oder Führer eines
Fahr zeugs im entscheidenden Moment auch tatsächlich verfügbar ist. Vor allem im Hinblick
auf den Fall eines verunglückten
Fahrzeugs ist es von Vorteil, wenn das Band von einem Fahrzeuginsassen schnell
aufzufinden ist. Zu diesem Zweck kann ein Fahrzeug mit Mitteln zur
Aufnahme, insbesondere Halterung, des Band im Griffbereich eines
Fahrzeuginsassen vorgesehen werden (z. B. im Bereich der inneren
Türverkleidung
oder im Bereich einer Sonnenblende eines Kraftfahrzeugs).
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Verwendet werden kann ein solches
Band also beispielsweise von Herstellern oder Händlern für Automobile oder für Automobilzubehör.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand
eines Ausführungsbeispiels
mit Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen weiter erläutert.
Es stellen dar:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Bands zur visuellen Hervorhebung einer
Person oder eines Gegenstands im entspannten, gekrümmten Zustand,
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2 eine
Schnittansicht des Bands entlang der Linie II-II in 1,
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3 eine
perspektivische Ansicht des Bands von 1 im
verspannten, geradlinig verlaufenden Zustand,
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4 eine
Schnittansicht entlang der Linie IV-IV in 3, und
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5 eine
Veranschaulichung der Verwendung eines Bands zum Zwecke einer Verringerung eines
Unfallrisikos im Straßenverkehr.
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1 zeigt
ein insgesamt mit 10 bezeichnetes Band zur visuellen Hervorhebung
einer Person oder eines Gegenstands, wie es vorteilhaft zur Verringerung
eines Unfallrisikos eingesetzt werden kann.
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Im Zustand gemäß 1 besitzt das Band 10 einen spiralförmig gekrümmten Längsverlauf
mit einem "Umschlingungswinkel" von etwa 720 Grad,
d. h. der Bandverlauf bildet etwa zwei Windungen. In diesem Zustand
könnte
das Band beispielsweise an dem Oberarm eines Kindes angebracht sein.
Bei größeren Körperteilen
bzw. wenn die betreffende Person relativ dicke Bekleidung trägt oder
bei größeren Gegenstandabschnitten,
an welchen das Band 10 zu befestigen ist, ist dieser Windungswinkel
von mehr als 360 Grad vorteilhaft.
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Eine äußere Oberfläche 12 des Bands 10 ist aus
einem Reflexmaterial gebildet, wohingegen die innere Oberfläche 14 des
Bands aus einem den Tragekomfort steigernden, weichen Material gebildet
ist.
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Der in 1 dargestellte
eingerollte Verlauf des Bands 10 wird durch eine im Inneren
untergebrachte und entsprechend gekrümmte Stahlblattfeder 16 erreicht,
die in der Schnittdarstellung von 2 ersichtlich
ist. Dieses Stahlblatt 16 ist vollständig eingeschlossen in einem
Kunststofflagenverbund, der gebildet ist aus einer hinteren Lage 18,
einer vorderen Lage 20 und einer Reflexionslage 22, wobei
das Stahlblatt 16 zwischen den Lagen 18 und 20 angeordnet
ist und die Reflexionslage 22 über der vorderen Lage 20 zur
Ausbildung der äußeren, reflektierenden
Oberfläche 12 angeordnet
ist. Sowohl der Lagenverbund als auch das Stahlblatt 16 besitzen
eine im Wesentlichen rechteckige Form, wobei die Lagen 18, 20 und 22 am
Rand umlaufend miteinander verschweißt sind, um den Verbund zu
bilden.
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3 veranschaulicht
einen geradlinigen Längsverlauf
des Band 10 in einem weiteren mechanisch stabilen Zustand des Stahlblatts 16.
Dieser Bandzustand eignet sich besonders gut zum Bereithalten oder
Aufbewahren des Bands 10.
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4 veranschaulicht
die Realisierung des stabilen weiteren Zustands des Stahlblatts 16,
welches einen mechanisch in sich verspannten Zustand einnimmt, bei
dem ein im Blattquerschnitt geringfügig doppelt S-förmiger Verlauf
gegeben ist. Der mittlere Bereich des Stahlblatts 16 bildet
hierbei eine in Längsrichtung
des Blatts 16 verlaufende Einbuchtung, deren Boden zur
Bandinnenseite hingerichtet ist. Durch Aufschlagen der Bandinnenseite
auf beispielsweise den Arm einer Person wird die Einbuchtung des
Blatts 16 zunächst
lokal und dann sehr rasch über
die gesamte Länge
des Blatts 16 unter gleich zeitiger Krümmung des Blattverlaufs aufgehoben,
so dass es zu einer elastischen Umschlingung des Arms kommt. Auf
diese Weise kann das Band 10 zur visuellen Hervorhebung
der betreffenden Person sehr rasch angelegt werden.
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5 veranschaulicht
eine besonders bevorzugte Verwendung eines wie oben beschrieben ausgebildeten
Bands, nämlich
zum Zwecke der Verringerung eines Unfallrisikos für den Insassen
eines liegengebliebenen oder verunglückten Kraftfahrzeugs beim Verlassen
oder nach dem Verlassen des Kraftfahrzeugs.
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Dargestellt ist ein auf einer Straße 30 liegengebliebenes
Kraftfahrzeug 32, dessen Fahrerin 34 das Fahrzeug 32 verlassen
hat, um die Führer
von möglicherweise
nachfolgenden Kraftfahrzeugen zu warnen. Wenn der Unfall oder die
Panne des Fahrzeugs 32 am Ausgang einer Kurve einer mit
relativ hoher Geschwindigkeit zu befahrenden Straße (z. B. Autobahn,
Landstraße
etc.) stattgefunden hat, besteht akute Lebensgefahr sowohl für die Person 34 als
auch die Insassen möglicherweise
nachfolgender Fahrzeuge. Dieses Risiko entsteht unmittelbar nach dem
Stehenbleiben des Fahrzeugs 32. Wenn die Person 34 in
diesem Moment jedoch ein im Fahrzeuginnenraum aufbewahrtes Sicherheitsband 10a anlegt,
so ist das Risiko bereits beim Verlassen des Fahrzeugs 32 erheblich
verringert.
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Dramatisch kann die Situation aber
ebenso bei geradem Streckenverlauf sein, beispielsweise wenn bei
Dunkelheit ein Fahrzeug aufgrund eines Ausfalls der Fahrzeugelektronik
liegenbleibt und weder Fahrzeugbeleuchtung noch Fahrzeugwarnblinkeinrichtungen
funktionieren.
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Auch kann, wie in diesem Beispiel
dargestellt, ein weiteres Sicherheitsband 10b an der Außenseite
des Fahrzeugs 32 befestigt werden (z. B. an einem Außenspiegel),
um auch dieses Fahrzeug 32 für den nachfolgenden Verkehr
visuell hervorzuheben.
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Sofern in dieser Situation ein so
genanntes Warndreieck verfügbar
ist, wie es üblicherweise
im Kofferraum von Kraftfahrzeugen verstaut ist, so sollte auch dieses
Warndreieck zur Warnung des nachfolgenden Verkehrs aufgestellt werden.
Ohne die Verwendung des Sicherheitsbands 10a und/oder des
Sicherheitsbands 10b erhöht die sicherlich empfehlenswerte
Aufstellung eines Warndreiecks jedoch die Gefahr für die Person 34,
und zwar für
denjenigen Zeitraum, der erforderlich ist, um das Fahrzeug 32 zu verlassen,
den Kofferraum zu öffnen,
das Warndreieck zu suchen und aus dem Kofferraum herauszunehmen.
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Bei einem Unfall mit im Unfallbereich
verstreut liegenden Gegenständen
(z. B. Fahrzeugwracks) und/oder unfallbedingt verletzten Personen können Sicherheitsbänder auch
vorteilhaft zur Kenntlichmachung dieser Gegenstände bzw. Personen angeordnet
werden.
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Durch die Verwendung von Sicherheitsbändern kann
das Unfallrisiko in all diesen Situationen in kostengünstiger
und effizienter Weise drastisch verringert werden.