DE19727510A1 - Sonnen- und Sichtschutz für Kraftfahrzeuge - Google Patents
Sonnen- und Sichtschutz für KraftfahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen mit Halterungen versehenen
Sonnen-, Sicht- bzw. Wind- und Insektenschutz mit einer Schutzfläche
aus durchbrochenem oder transparentem Material für Kraftfahrzeuge.
Bekannt geworden sind getönte, transparente bzw. durchbrochene Folien,
die von innen auf die Heckfensterscheibe bzw. Seitenfensterscheiben
geklebt werden, um einen Sicht- bzw. Sonnenschutz zu ermöglichen.
Derartige, auf die Innenseite der Scheiben geklebte Folien haben
Nachteile. Sie lösen sich im Laufe der Zeit zumindest teilweise
von der Scheibe meist infolge der unterschiedlichen Sonneneinstrahlung.
Hierdurch entstehen größere oder kleinere Blasen der Folie, die
das Aussehen des Sonnen- bzw. Sichtschutzes nachteilig beeinflussen.
Außerdem behindern die blasenwerfenden aufgeklebten Folien die Reini
gung, wenn sie - wie auch die Innenseiten der Fensterscheiben, die
nicht mit Folie beklebt sind - verschmutzt sind.
Vorteilhaft ist, daß sich die aufgeklebten Folien naturgemäß der
Wölbung und der Form der Autofensterscheibe anpassen.
Bekannt geworden als Sicht- und Sonnenschutz sind auch Rollos, die
an den Innenseiten der Fensterscheiben - meist entlang der Innen
seite der Heckfensterscheibe - angeordnet sind. In ihrer Ruhelage
sind sie auf einem Stab bzw. einer Stange aufgerollt, die quer zum
Heckfenster, meist in der Höhe der Hutablage, angeordnet und drehbar
gelagert sind. Der obere Rand des Heckrollos ist mit einer weiteren
Querstange verbunden, die sich von Hand oder durch einen Elektro
motor aus der unteren Position nach oben und zurück aufspannen bzw.
einrollen läßt.
Derartige Konstruktionen sind nicht nur teuer, sondern passen sich
auch nicht der Wölbung und der Kontur z. B. der Heckfensterscheibe, an,
so daß an den Seitenbereichen der Heckfensterscheibe Sicht- bzw.
Sonnendurchlässe entstehen. Hinzu kommt, daß infolge des mehr oder
weniger größeren Abstandes zwischen einer Heckfensterscheibe und
dem Rollo die Vergrößerung des Innenraumes durch das Auswölben der
Heckscheibe zunichte gemacht wird. Zu beachten ist auch, daß durch
derartige Konstruktionen die Ablagefläche der Hutablage im Kraftfahr
zeug beeinträchtigt wird.
Bekannt geworden sind schließlich auch Rollos für die Seitenfenster,
vorzugsweise im hinteren Bereich des Kraftfahrzeuges, die insbe
sondere in großen PKW's als Sicht- und Sonnenschutz eingesetzt werden.
Dem gegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen mit
Halterungen versehenen Sonnen-, Sicht- bzw. Wind- und Insektenschutz
mit einer Schutzfläche aus durchbrochenem oder transparentem Material
für Kraftfahrzeuge so zu verbessern, daß er preiswert angeboten
werden kann und sich vor allem an die Wölbungen und Konturen der
Fensterscheibe anpassen läßt.
Es wurde gefunden, daß sich diese Aufgabe in einfacher Weise dadurch
lösen läßt, daß die Schutzfläche der Form ihres jeweiligen Einsatz
ortes angepaßt und so ausgebildet und/oder ihr Material so behandelt
ist, daß sie ihre Ausgangsform in Bezug auf ihren Einsatzort formstabil
beibehält.
Weiterbildungen der Erfindung lassen sich den Ansprüchen 2-40
entnehmen.
In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das Material für
die Schutzfläche eine Folie, die gemäß Anspruch 3 eine bedampfte
reflektierende Folie sein kann.
Die Folien können auch eingefärbt sein.
In anderen Ausführungsbeispielen wird als Material für die Schutzfläche
ein Gewirke oder Gewebe aus Polyesterfasern verwendet.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung wird als
Material für die Schutzfläche ein Gewirke bzw. Gewebe aus Heterofil
Monofilamenten verwendet, deren Monofilamente aus einem mit einem
Mantel versehenen Kernen bestehen (z. B. Celbond, Trevira Monolit).
Gemäß Anspruch 7 kann das Material für die Schutzfläche auch aus
einer Kombination aus diesem Gewirke bzw. Gewebe mit einer Folie
bestehen.
Wenn gemäß Anspruch 9 eine nicht transparente Folie eingesetzt wird,
müssen wie auch in anderen nicht transparenten Schutzflächen Durch
brechungen vorgesehen werden. Diese Durchbrechungen können Löcher
sein, die auch in einem gewünschten Muster angeordnet werden können.
Die aus den vorstehend genannten Materialien bestehenden Schutz
flächen lassen sich vor ihrem Einsatz dem Einsatzort entsprechend
verformen. Diese Verformung wird in der Regel thermisch durchgeführt.
Die Materialien sind so ausgewählt, daß die einmal aufgeprägte Ver
formung, die beispielsweise der Kontur und der Wölbung einer Heckscheibe
entspricht, formstabil beibehalten wird.
In anderen Ausführungsbeispielen können die Schutzflächen in einem
Rahmen ausgespannt sein, der an die Form des Fensterscheibenrandes
und damit auch an die Wölbung der Fensterscheibe angepaßt ist.
Die Rahmen lassen sich nach den Ansprüchen 15-18 ausbilden.
Die Schutzflächen sind unter Spannung mit den Rahmen verbunden.
In einem besonderen Ausführungsbeispiel ist gemäß Anspruch 19 der
Randbereich der Schutzfläche mit Kunststoff vergossen und gehärtet,
so daß dieser so behandelte Randbereich als Rahmen verwendet werden
kann.
Die Verbindung zwischen der Schutzfläche und dem Rahmen kann nach
den Ansprüchen 20-22 und nach den Ansprüchen 38-40 erfolgen.
Gemäß Anspruch 23 ist bei einem Sonnen- und Sichtschutz für Kraftfahr
zeugheck- bzw. Seitenfenster der Randbereich bzw. der Rahmen der
Schutzfläche dem Rand der Heckfensterscheibe bzw. dem Rand einer
Seitenfensterscheibe und ihre Wölbung der jeweiligen Fensterscheibe
angepaßt. Hierbei kann der Randbereich der Schutzfläche bzw. ihr
Rahmen auch Verformungen aufweisen, wenn z. B. die Randform der Heck
scheibe den Platzbedarf für eine Rückleuchte oder einen Scheiben
wischermotor berücksichtigen muß.
Die Schutzflächen nach der Erfindung für Fensterscheiben sind im
Abstand zur Innenfläche der jeweiligen Fensterscheibe angebracht.
Hierdurch wird die Größe des Kraftfahrzeuginnenraumes, die durch
die Wölbung, beispielsweise der Heckscheibe, günstig beeinflußt wird,
kaum verringert.
Die Befestigung der Schutzflächen wird in vorteilhafter Weise gemäß
Anspruch 25 bewerkstelligt. Die Spannblöcke können auch mit Haft
magneten verbunden sein, die an der Karosseriewand sitzen. Hierdurch
wird ein schnelles Anbringen und Abnehmen des Schutzes gefördert.
Andere Möglichkeiten des Befestigens sind in den Ansprüchen 26-30
gekennzeichnet.
Welche Art der Befestigung im Einzelfall bevorzugt wird, hängt davon
ab, für welchen Wagentyp der Sonnen- bzw. Sichtschutz eingesetzt
werden soll. Bei manchen Autotypen sind die Ränder der Fensterscheibe
direkt mit dem entsprechenden Rand der Karosserie verbunden. Bei
anderen Kraftfahrzeugtypen ist zwischen dem Rand der Scheibe und
der Karosserie eine besondere Dichtung angeordnet.
Der erfindungsgemäße Schutz läßt sich nicht nur als Sicht- und Sonnen
schutz für Fensterscheiben einsetzen, sondern er eignet sich auch
dafür, als Sonnen-, Sicht- und Insektenschutz eingesetzt zu werden,
wenn die Form der Schutzfläche beispielsweise der Form einer Schiebe
dachöffnung angepaßt wird und wenn die Schutzfläche mittels Klemm
haltern am Innenrand der Schiebedachöffnung festgespannt wird. Hieraus
ergibt sich nicht nur ein Sicht- und Sonnenschutz für die vorderen
Sitze des Kraftfahrzeuges, sondern auch ein Schutz gegen Insekten,
beispielsweise wenn das Kraftfahrzeug mit offener Schiebedachöffnung
geparkt ist. Die Anordnung in Verbindung mit der Schiebedachöffnung
kann so sein, daß sich das Schiebedach öffnen und schließen läßt,
ohne den Schutz zu beeinträchtigen.
Eine weitere Einsatzmöglichkeit der Erfindung besteht nach Anspruch
32 darin, die Schutzfläche als Windschott in Cabriolets einzusetzen.
Dann ist der Windschott mittels einer Verspannvorrichtung zwischen
den seitlichen Karosserie- bzw. Innenverkleidungsteilen des PKW's
eingespannt.
Diese Spannvorrichtung kann an unterschiedliche Innenbreiten der
Kraftfahrzeuge angepaßt werden und gestattet es gemäß der Ansprüche
33-37 das Windschott um die Drehachse zu verschwenken und fest
zustellen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der
Zeichnung erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Innenansicht einer Hecktür,
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie II/II in Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III/III in Fig. 1,
Fig. 4 einen Sicht- und Sonnenschutz für eine Seitenfenster
scheibe,
Fig. 5 einen Schnitt entlang der Linie V/V durch Fig. 4,
Fig. 6 ein Detail einer Befestigungsmöglichkeit,
Fig. 7 eine andere Befestigungsmöglichkeit der Schutzfläche
im Abstand von einer Fensterscheibe,
Fig. 8 eine weitere Befestigungsmöglichkeit,
Fig. 9 einen Querschnitt durch eine Ausstellscheibe in Ver
bindung mit einem Sonnen- und Sichtschutz,
Fig. 10 eine weitere Befestigungsmöglichkeit,
Fig. 11 eine Schutzfläche aus thermisch verformten Material,
Fig. 12 einen Schnitt entlang der Linie XII/XII durch Fig. 11,
Fig. 13 eine schematische Andeutung der Befestigung der Schutzfläche
im Abstand von der Fensterscheibe entlang der Linie XIII/XIII
in Fig. 11,
Fig. 14 eine weitere Befestigungsmöglichkeit der Schutzfläche im
Abstand von der Fensterscheibe entlang der Linie XIV/XIV
in Fig. 11,
Fig. 15 die Verbindung einer Schutzfläche mit einem im Quer
schnitt kreisförmigen Draht als Rahmen,
Fig. 16 die Verbindung einer Schutzfläche mit einem im Quer
schnitt vieleckigen Draht als Rahmen,
Fig. 17 die Verbindung einer Schutzfläche mit einem Hohlprofil
als Rahmen,
Fig. 18 die Verbindung einer Schutzfläche mit einem im Quer
schnitt vieleckigen Draht mittels einer Naht bzw.
einer Schweißnaht,
Fig. 19 eine Ansicht auf eine Schiebedachöffnung mit einer Schutz
fläche vom Inneren des Kraftfahrzeuges,
Fig. 20 einen Querschnitt entlang der Linie XX/XX in Fig. 19,
Fig. 21 eine Detailzeichnung,
Fig. 22 eine weitere Einsatzmöglichkeit der Erfindung als
Windschott,
Fig. 23 einen Schnitt entlang der Linie XXIII/XXIII in Fig. 22,
Fig. 24 ein Detail einer Spannvorrichtung für das Windschott,
Fig. 25 eine Klemmbefestigung einer Schutzfläche mit einem
Rahmen,
Fig. 26 eine andere Klemmbefestigung,
Fig. 27 eine weitere Klemmbefestigung und
Fig. 28 noch eine Klemmbefestigung.
Fig. 1 zeigt die Innenansicht einer Hecktür 33 mit einer in Fig.
1 nicht erkennbaren Heckfensterscheibe 29, die aber in den
Fig. 2 und 3 dargestellt ist. Die Heckfensterscheibe 29 weist einen
Scheibenrand 30 auf, der gemäß Fig. 1 oben und unten Platz läßt,
beispielsweise für eine dritte Heckleuchte bzw. den Motor für einen
Scheibenwischer. Ohne am Kern der Erfindung etwas zu ändern, kann
die Heckscheibe auch ohne diese Einbuchtungen ausgebildet sein.
Dieser Sonnen- und Sichtschutz 1 für die Heckfensterscheibe 29 weist
eine Schutzfläche 4 auf, deren Außenrand als Rahmen 17 mit einem Ver
kleidungsprofil 43 in einer später geschilderten Weise ausgebildet
sein kann. Die Schutzfläche 4 ist gegenüber der Innenseite 32 der
Heckfensterscheibe 29 im Abstand 31 von dieser angeordnet. Der Schei
benrand 30 der Heckfensterscheibe 29 ist mit der Hecktür 33 auf eine
hier nicht interessierende Weise verbunden.
Der Abstand zwischen einer Schutzfläche und einer Fensterscheibe
beträgt nach der Erfindung etwa 10-20 mm. Die Schutzfläche 4 nach
Fig. 1 ist mit der Karosserie durch Spannklötze 36 so verbunden,
daß der Abstand 31 zwischen der Heckfensterscheibe 29 und der Schutz
fläche 4 sichergestellt ist. Die Spannklötze 36 werden später er
läutert.
Die Anordnung mehrerer Spannklötze 36 entlang des Heckfensterscheiben
randes 30 ist in Fig. 1 angedeutet.
Fig. 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Sonnen- bzw.
Sichtschutzes 1a an einer Seitenfensterscheibe 34, die in Fig. 5
als Schnitt entlang der Linie V/V in Fig. 4 dargestellt ist. Die
Seitenfensterscheibe 34 weist einen Rand 35 auf und die Schutzfläche
5 hat einen Rahmen 17, der dem Verlauf des Scheibenrandes 35 und
der Wölbung der Scheibe folgt.
Zum Befestigen der Schutzfläche 5 im Abstand von der Seitenfenster
scheibe 34 sind schematisch dargestellte Spannklötze 36 angedeutet,
die im einzelnen nachfolgend beschrieben werden.
Die Fig. 6, 7, 8 und 10 zeigen im Detail Befestigungsvorrichtungen.
Fig. 6 zeigt beispielsweise einen Teil der Heckfensterscheibe 29
in der Hecktür 33. Auf der Innenseite der Hecktür 33 ist eine nur
schematisch angedeutete Innenverkleidung 41 vorgesehen, in welche
die Federklammer eines Spannklotzes 36 auf die aus Kunststoff be
stehende- Innenverkleidung 41 aufgeschoben ist. Der Spannklotz 36
hat eine Ausnehmung, in welcher ein als Rand 17 für die Schutzfläche
4 wirkender Federstahldraht 18 bzw. federnder Kunststoffdraht 19
mit einem Verkleidungsprofil 43 angeordnet ist. Durch die Spannung
der Drähte 18 bzw. 19 ist die Schutzfläche 4 in die Spannklötze 36
eingespannt.
Fig. 8 zeigt einen Teil der Karosserie 33, 45, 48, an der die Scheibe
29 befestigt ist. Die Karosserie reicht über den unteren Scheibenrand
der Fensterscheibe 29 auf der Innenseite nach oben. Mittels eines
Haftmagneten 38, der durch eine Schraube 39 mit dem Spannblock 37 verbunden
ist, ist dieser an der Karosserie 33, 45, 48 befestigt. Die Schutzfläche
4, 5 ist von einem Federstahldraht 18 bzw. einem Kunststoffdraht
19 umgeben, der einen Kreisquerschnitt 20 aufweist. Die Drähte 18
bzw. 19, die die Schutzfläche 4, 5 umgeben, stehen so unter Spannung,
daß die Schutzfläche 4, 5 in den die Scheiben umgebenden Spannblöcken
37 festgespannt ist. Aus diesem Grunde haben die Spannblöcke 37 wie
auch die Spannklötze 36 Ausnehmungen, in denen die Ränder der Schutz
flächen eingedrückt sind.
Fig. 7 zeigt wieder schematisch die Hecktür 33 mit der Karosserie
48. Die Heckscheibe 29 ist mit der Hecktür 33 auf übliche Weise ver
bunden.
In der Karosserie sind Spalte 41a vorhanden, in denen Federelemente
42 eingehängt sind, an denen Spannklötze 36 sitzen, in denen Feder
stahldrähte 18 bzw. Kunststoffdrähte 19 mit kreisförmigem Querschnitt
20 eingedrückt sind. Der Draht 18, 19 bildet mit dem Verkleidungsprofil
43 den Rand 17 einer Schutzfläche 4, 5.
In Fig. 9 ist eine Seitenfensterscheibe 34 mit einem Scheibenrand
35 dargestellt, um den Federelemente 42 herumgreifen, an welchem,
wie dieses in Fig. 10 im Detail gezeichnet ist, Federstahldraht 18
bzw. Kunststoffdraht 19 mit Kreisquerschnitt 20 eingehängt ist. Der
Federstahldraht 18 bildet den Rand einer Schutzfläche 6.
Fig. 11 zeigt eine Schutzfläche 7, die im Querschnitt in Fig. 12
dargestellt ist. Diese Schutzfläche 7 besteht aus thermisch verformten
Material. Die Verformung geschieht so, daß sie dem Verlauf des Scheiben
randes und der Wölbung der Scheibe folgt. Aus ihrem Rand ragen Ansätze
44 heraus, die zur Befestigung der Schutzfläche 7 an den Seitenrändern
entsprechender Fensterscheiben dienen, wie dieses in den Fig. 13
und 14 dargestellt ist. Als Material für die Herstellung der Schutz
fläche 7 sind bevorzugt Gewirke bzw. Gewebe aus Heterofil Monofilamenten
verwendet. Die Fäden für diese Gewirke oder Gewebe bestehen aus einem
Polyesterdraht als Kern und einer Ummantelung als Thermoplast. Es
kommen aber auch Folien und Kombinationen aus Gewirken, Geweben und
Folien zum Einsatz.
Die Fig. 15-18 zeigen schematisch im Querschnitt Befestigungsmöglich
keiten der Schutzflächen 4-10 am Draht 18, 19, wodurch ein Rahmen
17 entsteht. Gemäß Fig. 15 ist der Randbereich 24 der Schutzfläche
4-10 über den Draht 18, 19 gezogen und mittels einer Klebeschicht
25 beispielsweise am kreisförmigen Querschnitt 20 eines Federstahl
drahtes 18 bzw. eines Kunststoffdrahtes 19 befestigt. Durch ein Ver
kleidungsprofil 43 wird der Rahmen 17 vervollständigt.
Gemäß Fig. 16 ist der Randbereich 24 einer Schutzfläche 4-10 ebenfalls
mittels einer Klebeschicht 25 am vieleckigen Querschnitt 21 am Draht
18, 19 befestigt. Durch das Verkleidungsprofil 43 aus Kunststoff
wird der Rahmen 17 vervollständigt.
Gemäß Fig. 17 besteht der Rahmen 17 aus einem mit einem Verkleidungs
profil 43 umgebenen Hohlprofil 22, das ebenfalls mittels einer Klebe
schicht 25 mit dem Randbereich 24 der Schutzfläche 4-10 verbunden
ist.
Gemäß Fig. 18 ist die Schutzfläche 4-10 mittels einer Umfassung
des Randbereiches 24 um einen vieleckigen Draht 18, 19 geschlungen
und mittels einer Naht 27 bzw. einer Schweißnaht 28 oder durch beide
Nähte 27, 28 mit der Schutzfläche 4 verbunden. Durch das Verklei
dungsprofil 43 wird der Rahmen 17 vervollständigt.
Die Schutzflächen 4-10 können aus Folien, aber auch aus Gewirken
bzw. Geweben z. B. aus Polyesterfasern bestehen. Nicht hinreichend
transparente Schutzflächen können mit Durchbrechungen, beispielsweise
mit Löchern - versehen werden. Die Schutzflächen 7 können thermisch
in die gewünschte Form gebracht werden, die formstabil ist.
Fig. 19 zeigt eine Schutzfläche 9 sowie eine Schiebedachöffnung 46
von unten. Die Schutzfläche 9 stellt einen Sonnen-, Sicht und Insekten
schutz 2 dar.
Die Schutzfläche 9 ist von einem Rahmen 17 umgeben, der mittels Klemm
haltern 47 nach Maßgabe der Fig. 20 und 21 am Innenrand 48a der Schie
bedachöffnung 46 befestigt ist.
Die Klemmhalter 47 sind gemäß den Fig. 20 und 21 S-förmig oder ähnlich
ausgebildet und umfassen einerseits den Innenrand 48a und andererseits
den Rahmen 17, 43 der Schutzfläche 9.
Gemäß Fig. 20 ist die Befestigung der Schutzfläche 9 so ausgebildet,
daß das Schiebedach 49 ohne Störung geöffnet und geschlossen werden
kann.
Fig. 22 zeigt eine Schutzfläche 10 für ein Windschott 3. Die Schutz
fläche ist an einem Rahmen 17, 43 befestigt, der eine im wesentlichen
rechteckige Gestalt hat und dessen obere Ecken abgeschrägt sind.
Die unteren Ecken sind als Bögen 53 ausgebildet, die mittels Be
festigungswinkeln 54 an einem Schwenkrohr 58 befestigt sind. Durch
das Schwenkrohr 55 ist eine Gewindestange 56 hindurchgeführt, wie
dieses sich der Fig. 23 entnehmen läßt. Mittels äußeren Handrädern
58, die Innengewinde 57 aufweisen, welche auf der Gewindestange
sitzen, läßt sich das Windschott 30 zwischen den seitlichen Karosserie
teilen 51 bzw. den seitlichen Verkleidungsteilen 52 festspannen.
Der Vorteil der Gewindestange 56 in Verbindung mit den äußeren Hand
rädern 58 besteht darin, daß das Windschott 3 in Kraftfahrzeugen
mit unterschiedlichen Innenbreiten festgespannt werden kann.
Zwischen den seitlichen Karosserieteilen 51 bzw. den seitlichen
Verkleidungsteilen 52 und den äußeren Handrädern 58 können Gummifüße
59 vorgesehen sein, die ein sicheres Halten ermöglichen.
Neben den Befestigungswinkeln 54 sind innere Handräder 66 vorge
sehen, durch welche der Sitz des Windschottes 3 auf der Gewindestange
56 gelockert und der Neigungswinkel des Windschottes 3 im Kraft
fahrzeug verändert werden kann. Durch Anziehen der inneren Hand
räder 66 in der gewünschten Stellung kann das Windschott
fest auf der Gewindestange arretiert werden.
Fig. 24 schließlich zeigt einen Teil des Schwenkrohres 55, der Ge
windestange 56 und ein inneres Handrad 66. Auf beiden Enden der
Gewindestange 56 sind äußere Handräder 58 mit Innengewinde 57 ange
ordnet.
Die äußeren Handräder 58 enden in einem Zapfen 60 mit einer Unterleg
scheibe 61. Der Zapfen 60 sitzt in einem Loch 62 in einer Halterung
63, die mittels Schrauben 64 bzw. Schraublöchern 65, die im Kraft
fahrzeug vorhanden sind, mit dem seitlichen Karosserieteil 51 bzw.
den seitlichen Verkleidungsteilen 52 verbunden sind.
Die Anordnung nach Fig. 24 hat den Vorteil, daß ein geometrisch de
finierter Sitz des Windschottes 3 gewährleistet ist, und daß vorhandene
Befestigungsanordnungen mit verwendet werden können.
Die Fig. 25-28 zeigen Möglichkeiten, mit denen die Schutzflächen
4-10 mit einem Rahmen 17 verklemmt werden können. Nach Fig. 25 ist
der Randbereich 24 einer Schutzfläche 4-10 um einen Draht 18, 19
geschlungen und in ein offenes Hohlprofil 22a gepreßt, der mit einem Klemm
verschluß 11 versehen ist.
Gemäß Fig. 26 sind zwei im Querschnitt rechteckige Klemmränder 12,
13 aus Kunststoff oder Metall vorgesehen, zwischen denen der Randbe
reich 24 einer Schutzfläche 4-10 angeordnet ist und die von
Nieten 12a bzw. Schrauben zusammengepreßt werden. Diese Anordnung ist
von einem im Querschnitt U-förmigen Verkleidungsprofil 43 umgeben.
Fig. 27 zeigt im Querschnitt ein Klemmprofil 22b mit einem im Quer
schnitt dreieckförmigen Innenteil, in das der Randbereich 24 einer
Schutzfläche 4-10 eingefügt ist und dort mittels eines Klemmzapfen
bandes 14 festgeklemmt ist.
Fig. 28 schließlich zeigt ein Klemmhohlprofil 22c, in welchem nach
Art eines Tannenbaumklemmverschlusses der Randbereich 24 einer Schutz
fläche 4-10 mittels eines Klemmzapfenbandes 15 festgeklemmt wird.
Die Klemmanordnungen nach den Fig. 25-28 bilden jeweils einen Rah
men 17.
1
Sonnen-Sichtschutz
1
a Sonnen-Sichtschutz
2
Sonnen-, Sicht- und Insektenschutz
3
Windschott
4
Schutzfläche
5
Schutzfläche
6
Schutzfläche
7
Schutzfläche
8
9
Schutzfläche
10
Schutzfläche
11
umlaufender Klemmverschluß
12
Klemmrand Metall oder Kunststoff
13
Klemmrand Metall oder Kunststoff
14
Klemmzapfenband
15
Klemmzapfenband
16
Loch
17
Rahmen
18
Federstahldraht
19
Kunststoffdraht
20
Kreisquerschnitt
21
vieleckiger Querschnitt
22
Hohlprofil
22
a offenes Hohlprofil
22
b Klemmhohlprofi
1
22
c Klemmhohlprofil
23
24
Randbereich
25
Klebeschicht
26
27
Naht
28
Schweißnaht
29
Heckfensterscheibe
30
Scheibenrand
31
Abstand
32
Innenseite
33
Hecktür
34
Seitenfensterscheibe
35
Scheibenrand
36
Spannklotz
37
Spannblock
38
Haftmagnet
39
Schraube
40
Karosseriewand
41
Innenverkleidung
42
Federelement
43
Verkleidungsprofil
44
Ansatz
45
Karosserie
46
Schiebedachöffnung
47
Klemmhalter
48
Innenrand
49
Schiebedach
50
51
seitlicher Karosserieteil
52
seitlicher Verkleidungsteil
53
Bogen
54
Befestigungswinkel
55
Schwenkrohr
56
Gewindestange
57
Innengewinde
58
äußeres Handrad
59
Gummifuß
60
Zapfen
61
Unterlegscheibe
62
Loch
63
Halterung
64
Schraube
65
Schraubloch
66
inneres Handrad
12
a Niet
Claims (40)
1. Mit Halterungen versehener Sonnen-, Sicht- bzw. Wind- und Insekten
schutz mit einer Schutzfläche aus durchbrochenem oder transpa
rentem Material für Kraftfahrzeuge,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schutzfläche (4-10) der Form ihres jeweiligen Einsatz
ortes (1, 1a, 2, 3) angepaßt und so ausgebildet und/oder ihr
Material so behandelt ist, daß sie ihre Ausgangsform in Bezug
auf den Einsatzort formstabil bei behält.
2. Schutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Material
für die Schutzfläche (4-10) eine Folie verwendet wird.
3. Schutz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie
eine bedampfte reflektierende Folie ist.
4. Schutz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie
eine eingefärbte Folie ist.
5. Schutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Material
für die Schutzfläche (4-10) ein Gewirke oder Gewebe aus Polyester
fasern verwendet wird.
6. Schutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Material
für die Schutzfläche (4-10) ein Gewirke bzw. Gewebe aus
Heterofil Monofilamenten verwendet wird, die aus einem von einem
Mantel umgebenden Kern bestehen.
7. Schutz nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß als Material für die Schutzfläche
(4-10) ein Gewirke bzw. Gewebe in Kombination mit einer Folie
verwendet wird.
8. Schutz nach den Ansprüchen 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Folie transparent ist.
9. Schutz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie
eine Polyesterfolie ist.
10. Schutz nach den Ansprüchen 5, 6, 7, 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schutzfläche (4-10) Durchbrechungen aufweist.
11. Schutz nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Durch
brechungen Löcher (16) sind.
12. Schutz nach den Ansprüchen 10 und 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Löcher (16) nach einem gewünschten Muster angeordnet
sind.
13. Schutz nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Schutzfläche (4-10)
der Form des jeweiligen Einsatzortes (1, 1a, 2, 3) ent
sprechend verformt ist.
14. Schutz nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfläche (4-10) in einem
Rahmen (17) ausgespannt ist,
15. Schutz nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen
(17) aus Federstahldraht (18) besteht.
16. Schutz nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen
(17) aus elastisch federndem Kunststoffdraht (19) besteht.
17. Schutz nach den Ansprüchen 15 und 16, dadurch gekennzeichnet,
daß der Querschnitt des Drahtes (18, 19) kreisförmig (20) oder
vieleckig (21) ist.
18. Schutz nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen
(17) aus einem federnden Metall- oder Kunststoffprofil (22) besteht.
19. Schutz nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfläche (7) einen Randbereich
(23) aufweist, der mit Kunststoff vergossen oder gehärtet ist.
20. Schutz nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche 15-19,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfläche (4-10) einen
Randbereich (24) aufweist, der mit dem Rahmen (17) mittels einer
Klebeschicht (25) verbunden ist.
21. Schutz nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche 15-19,
dadurch gekennzeichnet, daß der Randbereich (24) der
Schutzfläche (4-10) mit dem Rahmen (17) verklemmt ist.
22. Schutz nach einem oder mehreren der Ansprüche 15-19, dadurch
gekennzeichnet, daß der Randbereich (24) der Schutzfläche (4-10) den
Rahmen (17) umfaßt und daß die Umfassung mit der Schutzfläche
durch eine Naht (27) und/oder durch eine Schweißnaht (28) ver
bunden ist.
23. Sonnen- und Sichtschutz nach einem oder mehreren der vorangehenden
Ansprüche für Kraftfahrzeugheck- oder Seitenfenster,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Randbereich (23) bzw. der Rahmen (17) der Schutzfläche (4, 5)
dem Scheibenrand (30) der Heckfensterscheibe (29) bzw. dem Scheiben
rand (35) einer Seitenfensterscheibe (34) und ihre Wölbung der
Wölbung der jeweiligen Fensterscheiben (29, 34) angepaßt sind.
24. Sonnen- und Sichtschutz nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schutzfläche (4-10) im Abstand (31) von der Innenfläche
(32) der Fensterscheibe (29, 34) angebracht ist.
25. Schutz nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (17) bzw. der Randbereich
(23) - im Abstand von der Fensterscheibe (29, 34) - in Spannklötzen
(36) bzw. Spannklötzen (37) sitzt, die gleichlaufend zum Scheiben
rand (30, 35) der Fensterscheibe (29, 34) auf einer vorstehenden
Karosseriewand (40) und/oder auf einer Innenverkleidung (41)
angebracht sind.
26. Schutz nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Spann
block (37) mit einem Haftmagneten (38) verbunden ist, der an
der Karosseriewand (40) sitzt.
27. Schutz nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Spann
klötze (36) mittels Federelementen (42) an der Karosseriewand
(40) und/oder an der Innenverkleidung (41) aufgesteckt sind.
28. Schutz nach Anspruch 25, vorzugsweise für Ausstellfensterscheiben,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (17) von Federhaken (42)
gehalten wird, die den Scheibenrand (35, 34) der als Ausstell
fensterscheibe ausgebildeten Seitenfensterscheibe übergreifen.
29. Schutz nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (17) bzw. das Hohlprofil
(22) mit einem Verkleidungsprofil (43) versehen ist.
30. Schutz nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß am Randbereich (23) der Schutzfläche
(7) Ansätze (44) vorgesehen sind, die zwischen der Fensterscheibe
(29, 34) und einer Dichtung bzw. dem Scheibenrand (30, 35) und
Karosseriewand (40) bzw. der Innenverkleidung (41) einführbar sind.
31. Sonnen-, Sicht- und Insektenschutz nach Anspruch 1 und einem
oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Form der Schutzfläche (9) der Form einer Schiebedach
öffnung (46) angepaßt ist, und daß die Schutzfläche (9) mittels
Klemmhaltern (47) am Innenrand (48) der Schiebedachöffnung (46)
festgespannt ist.
32. Windschutz nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der voran
gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß daß er als Wind
schott (3) für Cabriolets ausgebildet und mittels einer Verspann
vorrichtung (56, 57, 58, 59; 60, 62, 63) zwischen den seitlichen
Karosserie- bzw. Innenverkleidungsteilen (51, 52) des PKW's einge
spannt ist.
33. Windschutz nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die
unteren Ecken bzw. Bögen (53) des Windschotts (3) bzw. des dieses
umgebenden Rahmens (17) mittels Befestigungswinkeln (54) auf
einem Schwenkrohr (55) sitzen, durch die eine Gewindestange (56)
geführt ist, deren Enden mittels mit Innengewinden (57) versehenen
äußeren Handrädern (58) an den Seitenbereichen (50, 51) des PKW's
festspannbar sind.
34. Schutz nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
jedem äußeren Handrad (58) und den Seitenbereichen (51, 52) des
PKW's ein Gummifuß (59) angeordnet ist.
35. Schutz nach den Ansprüchen 33 und 34, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes äußere Handrad (58) um 30-80 mm auf der Gewindestange
(56) verstellbar und die Festspannvorrichtung (56-60; 62, 63)
für das Windschott (3) auf unterschiedliche Innenbreiten von
PKW's einstellbar ist.
36. Schutz nach den Ansprüchen 33-35, gekennzeichnet durch auf der
Gewindestange (56) sitzende innere Handräder (66) an beiden Seiten
des Schwenkrohres (55), mit deren Hilfe das Windschott (3) stufenlos
um die Gewindestange verschwenkbar, und in der gewünschten Schwenk
stellung festlegbar ist.
37. Schutz nach den Ansprüchen 33-35, dadurch gekennzeichnet, daß
jedes äußere Handrad (58) mittels eines an seinem Ende angeschlos
senen Zapfens (60) in einem Loch (62) einer Halterung (63) abge
stutzt ist, die an im PKW vorhandenen Schrauben (64) bzw. Schraub
löchern (65) befestigt ist.
38. Schutz nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbe
reich (24) der Schutzfläche (4-10) um den Federstahldraht (18)
bzw. den Kunststoffdraht (19) umgelegt in einem offenen Hohlprofil
(22a) sitzt und dort von einem umlaufenden Klemmverschluß (11)
abgedeckt ist.
39. Schutz nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbe
reich (24) der Schutzfläche (4-10) zwischen zwei Klemmrändern
(12, 13) aus Metall oder Kunststoff eingefaßt und unter Klemm
spannung von einem offenen Verkleidungsprofil 43 umspannt ist.
40. Schutz nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbe
reich (24) der Schutzfläche (4-10) innerhalb eines Klemmhohl
profils (22b, 22c) von einem umlaufenden Klemmzapfenband (14, 15)
eingeklemmt ist.
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| DE1997127510 DE19727510C5 (de) | 1997-06-30 | 1997-06-30 | Sonnen- und Sichtschutz für Kraftfahrzeuge |
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| DE1997127510 DE19727510C5 (de) | 1997-06-30 | 1997-06-30 | Sonnen- und Sichtschutz für Kraftfahrzeuge |
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