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DE19727510A1 - Sonnen- und Sichtschutz für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Sonnen- und Sichtschutz für Kraftfahrzeuge

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Publication number
DE19727510A1
DE19727510A1 DE1997127510 DE19727510A DE19727510A1 DE 19727510 A1 DE19727510 A1 DE 19727510A1 DE 1997127510 DE1997127510 DE 1997127510 DE 19727510 A DE19727510 A DE 19727510A DE 19727510 A1 DE19727510 A1 DE 19727510A1
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DE1997127510
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CLIM AIR PLAVA KUNSTSTOFF GmbH
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CLIM AIR PLAVA KUNSTSTOFF GmbH
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Publication date
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Publication of DE19727510C5 publication Critical patent/DE19727510C5/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J1/00Windows; Windscreens; Accessories therefor
    • B60J1/20Accessories, e.g. wind deflectors, blinds
    • B60J1/2011Blinds; curtains or screens reducing heat or light intensity

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Window Of Vehicle (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen mit Halterungen versehenen Sonnen-, Sicht- bzw. Wind- und Insektenschutz mit einer Schutzfläche aus durchbrochenem oder transparentem Material für Kraftfahrzeuge.
Bekannt geworden sind getönte, transparente bzw. durchbrochene Folien, die von innen auf die Heckfensterscheibe bzw. Seitenfensterscheiben geklebt werden, um einen Sicht- bzw. Sonnenschutz zu ermöglichen.
Derartige, auf die Innenseite der Scheiben geklebte Folien haben Nachteile. Sie lösen sich im Laufe der Zeit zumindest teilweise von der Scheibe meist infolge der unterschiedlichen Sonneneinstrahlung. Hierdurch entstehen größere oder kleinere Blasen der Folie, die das Aussehen des Sonnen- bzw. Sichtschutzes nachteilig beeinflussen.
Außerdem behindern die blasenwerfenden aufgeklebten Folien die Reini­ gung, wenn sie - wie auch die Innenseiten der Fensterscheiben, die nicht mit Folie beklebt sind - verschmutzt sind.
Vorteilhaft ist, daß sich die aufgeklebten Folien naturgemäß der Wölbung und der Form der Autofensterscheibe anpassen.
Bekannt geworden als Sicht- und Sonnenschutz sind auch Rollos, die an den Innenseiten der Fensterscheiben - meist entlang der Innen­ seite der Heckfensterscheibe - angeordnet sind. In ihrer Ruhelage sind sie auf einem Stab bzw. einer Stange aufgerollt, die quer zum Heckfenster, meist in der Höhe der Hutablage, angeordnet und drehbar gelagert sind. Der obere Rand des Heckrollos ist mit einer weiteren Querstange verbunden, die sich von Hand oder durch einen Elektro­ motor aus der unteren Position nach oben und zurück aufspannen bzw. einrollen läßt.
Derartige Konstruktionen sind nicht nur teuer, sondern passen sich auch nicht der Wölbung und der Kontur z. B. der Heckfensterscheibe, an, so daß an den Seitenbereichen der Heckfensterscheibe Sicht- bzw. Sonnendurchlässe entstehen. Hinzu kommt, daß infolge des mehr oder weniger größeren Abstandes zwischen einer Heckfensterscheibe und dem Rollo die Vergrößerung des Innenraumes durch das Auswölben der Heckscheibe zunichte gemacht wird. Zu beachten ist auch, daß durch derartige Konstruktionen die Ablagefläche der Hutablage im Kraftfahr­ zeug beeinträchtigt wird.
Bekannt geworden sind schließlich auch Rollos für die Seitenfenster, vorzugsweise im hinteren Bereich des Kraftfahrzeuges, die insbe­ sondere in großen PKW's als Sicht- und Sonnenschutz eingesetzt werden.
Dem gegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen mit Halterungen versehenen Sonnen-, Sicht- bzw. Wind- und Insektenschutz mit einer Schutzfläche aus durchbrochenem oder transparentem Material für Kraftfahrzeuge so zu verbessern, daß er preiswert angeboten werden kann und sich vor allem an die Wölbungen und Konturen der Fensterscheibe anpassen läßt.
Es wurde gefunden, daß sich diese Aufgabe in einfacher Weise dadurch lösen läßt, daß die Schutzfläche der Form ihres jeweiligen Einsatz­ ortes angepaßt und so ausgebildet und/oder ihr Material so behandelt ist, daß sie ihre Ausgangsform in Bezug auf ihren Einsatzort formstabil beibehält.
Weiterbildungen der Erfindung lassen sich den Ansprüchen 2-40 entnehmen.
In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das Material für die Schutzfläche eine Folie, die gemäß Anspruch 3 eine bedampfte reflektierende Folie sein kann.
Die Folien können auch eingefärbt sein.
In anderen Ausführungsbeispielen wird als Material für die Schutzfläche ein Gewirke oder Gewebe aus Polyesterfasern verwendet.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung wird als Material für die Schutzfläche ein Gewirke bzw. Gewebe aus Heterofil Monofilamenten verwendet, deren Monofilamente aus einem mit einem Mantel versehenen Kernen bestehen (z. B. Celbond, Trevira Monolit).
Gemäß Anspruch 7 kann das Material für die Schutzfläche auch aus einer Kombination aus diesem Gewirke bzw. Gewebe mit einer Folie bestehen.
Wenn gemäß Anspruch 9 eine nicht transparente Folie eingesetzt wird, müssen wie auch in anderen nicht transparenten Schutzflächen Durch­ brechungen vorgesehen werden. Diese Durchbrechungen können Löcher sein, die auch in einem gewünschten Muster angeordnet werden können.
Die aus den vorstehend genannten Materialien bestehenden Schutz­ flächen lassen sich vor ihrem Einsatz dem Einsatzort entsprechend verformen. Diese Verformung wird in der Regel thermisch durchgeführt. Die Materialien sind so ausgewählt, daß die einmal aufgeprägte Ver­ formung, die beispielsweise der Kontur und der Wölbung einer Heckscheibe entspricht, formstabil beibehalten wird.
In anderen Ausführungsbeispielen können die Schutzflächen in einem Rahmen ausgespannt sein, der an die Form des Fensterscheibenrandes und damit auch an die Wölbung der Fensterscheibe angepaßt ist.
Die Rahmen lassen sich nach den Ansprüchen 15-18 ausbilden.
Die Schutzflächen sind unter Spannung mit den Rahmen verbunden.
In einem besonderen Ausführungsbeispiel ist gemäß Anspruch 19 der Randbereich der Schutzfläche mit Kunststoff vergossen und gehärtet, so daß dieser so behandelte Randbereich als Rahmen verwendet werden kann.
Die Verbindung zwischen der Schutzfläche und dem Rahmen kann nach den Ansprüchen 20-22 und nach den Ansprüchen 38-40 erfolgen.
Gemäß Anspruch 23 ist bei einem Sonnen- und Sichtschutz für Kraftfahr­ zeugheck- bzw. Seitenfenster der Randbereich bzw. der Rahmen der Schutzfläche dem Rand der Heckfensterscheibe bzw. dem Rand einer Seitenfensterscheibe und ihre Wölbung der jeweiligen Fensterscheibe angepaßt. Hierbei kann der Randbereich der Schutzfläche bzw. ihr Rahmen auch Verformungen aufweisen, wenn z. B. die Randform der Heck­ scheibe den Platzbedarf für eine Rückleuchte oder einen Scheiben­ wischermotor berücksichtigen muß.
Die Schutzflächen nach der Erfindung für Fensterscheiben sind im Abstand zur Innenfläche der jeweiligen Fensterscheibe angebracht. Hierdurch wird die Größe des Kraftfahrzeuginnenraumes, die durch die Wölbung, beispielsweise der Heckscheibe, günstig beeinflußt wird, kaum verringert.
Die Befestigung der Schutzflächen wird in vorteilhafter Weise gemäß Anspruch 25 bewerkstelligt. Die Spannblöcke können auch mit Haft­ magneten verbunden sein, die an der Karosseriewand sitzen. Hierdurch wird ein schnelles Anbringen und Abnehmen des Schutzes gefördert.
Andere Möglichkeiten des Befestigens sind in den Ansprüchen 26-30 gekennzeichnet.
Welche Art der Befestigung im Einzelfall bevorzugt wird, hängt davon ab, für welchen Wagentyp der Sonnen- bzw. Sichtschutz eingesetzt werden soll. Bei manchen Autotypen sind die Ränder der Fensterscheibe direkt mit dem entsprechenden Rand der Karosserie verbunden. Bei anderen Kraftfahrzeugtypen ist zwischen dem Rand der Scheibe und der Karosserie eine besondere Dichtung angeordnet.
Der erfindungsgemäße Schutz läßt sich nicht nur als Sicht- und Sonnen­ schutz für Fensterscheiben einsetzen, sondern er eignet sich auch dafür, als Sonnen-, Sicht- und Insektenschutz eingesetzt zu werden, wenn die Form der Schutzfläche beispielsweise der Form einer Schiebe­ dachöffnung angepaßt wird und wenn die Schutzfläche mittels Klemm­ haltern am Innenrand der Schiebedachöffnung festgespannt wird. Hieraus ergibt sich nicht nur ein Sicht- und Sonnenschutz für die vorderen Sitze des Kraftfahrzeuges, sondern auch ein Schutz gegen Insekten, beispielsweise wenn das Kraftfahrzeug mit offener Schiebedachöffnung geparkt ist. Die Anordnung in Verbindung mit der Schiebedachöffnung kann so sein, daß sich das Schiebedach öffnen und schließen läßt, ohne den Schutz zu beeinträchtigen.
Eine weitere Einsatzmöglichkeit der Erfindung besteht nach Anspruch 32 darin, die Schutzfläche als Windschott in Cabriolets einzusetzen. Dann ist der Windschott mittels einer Verspannvorrichtung zwischen den seitlichen Karosserie- bzw. Innenverkleidungsteilen des PKW's eingespannt.
Diese Spannvorrichtung kann an unterschiedliche Innenbreiten der Kraftfahrzeuge angepaßt werden und gestattet es gemäß der Ansprüche 33-37 das Windschott um die Drehachse zu verschwenken und fest­ zustellen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Innenansicht einer Hecktür,
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie II/II in Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III/III in Fig. 1,
Fig. 4 einen Sicht- und Sonnenschutz für eine Seitenfenster­ scheibe,
Fig. 5 einen Schnitt entlang der Linie V/V durch Fig. 4,
Fig. 6 ein Detail einer Befestigungsmöglichkeit,
Fig. 7 eine andere Befestigungsmöglichkeit der Schutzfläche im Abstand von einer Fensterscheibe,
Fig. 8 eine weitere Befestigungsmöglichkeit,
Fig. 9 einen Querschnitt durch eine Ausstellscheibe in Ver­ bindung mit einem Sonnen- und Sichtschutz,
Fig. 10 eine weitere Befestigungsmöglichkeit,
Fig. 11 eine Schutzfläche aus thermisch verformten Material,
Fig. 12 einen Schnitt entlang der Linie XII/XII durch Fig. 11,
Fig. 13 eine schematische Andeutung der Befestigung der Schutzfläche im Abstand von der Fensterscheibe entlang der Linie XIII/XIII in Fig. 11,
Fig. 14 eine weitere Befestigungsmöglichkeit der Schutzfläche im Abstand von der Fensterscheibe entlang der Linie XIV/XIV in Fig. 11,
Fig. 15 die Verbindung einer Schutzfläche mit einem im Quer­ schnitt kreisförmigen Draht als Rahmen,
Fig. 16 die Verbindung einer Schutzfläche mit einem im Quer­ schnitt vieleckigen Draht als Rahmen,
Fig. 17 die Verbindung einer Schutzfläche mit einem Hohlprofil als Rahmen,
Fig. 18 die Verbindung einer Schutzfläche mit einem im Quer­ schnitt vieleckigen Draht mittels einer Naht bzw. einer Schweißnaht,
Fig. 19 eine Ansicht auf eine Schiebedachöffnung mit einer Schutz­ fläche vom Inneren des Kraftfahrzeuges,
Fig. 20 einen Querschnitt entlang der Linie XX/XX in Fig. 19,
Fig. 21 eine Detailzeichnung,
Fig. 22 eine weitere Einsatzmöglichkeit der Erfindung als Windschott,
Fig. 23 einen Schnitt entlang der Linie XXIII/XXIII in Fig. 22,
Fig. 24 ein Detail einer Spannvorrichtung für das Windschott,
Fig. 25 eine Klemmbefestigung einer Schutzfläche mit einem Rahmen,
Fig. 26 eine andere Klemmbefestigung,
Fig. 27 eine weitere Klemmbefestigung und
Fig. 28 noch eine Klemmbefestigung.
Fig. 1 zeigt die Innenansicht einer Hecktür 33 mit einer in Fig. 1 nicht erkennbaren Heckfensterscheibe 29, die aber in den Fig. 2 und 3 dargestellt ist. Die Heckfensterscheibe 29 weist einen Scheibenrand 30 auf, der gemäß Fig. 1 oben und unten Platz läßt, beispielsweise für eine dritte Heckleuchte bzw. den Motor für einen Scheibenwischer. Ohne am Kern der Erfindung etwas zu ändern, kann die Heckscheibe auch ohne diese Einbuchtungen ausgebildet sein.
Dieser Sonnen- und Sichtschutz 1 für die Heckfensterscheibe 29 weist eine Schutzfläche 4 auf, deren Außenrand als Rahmen 17 mit einem Ver­ kleidungsprofil 43 in einer später geschilderten Weise ausgebildet sein kann. Die Schutzfläche 4 ist gegenüber der Innenseite 32 der Heckfensterscheibe 29 im Abstand 31 von dieser angeordnet. Der Schei­ benrand 30 der Heckfensterscheibe 29 ist mit der Hecktür 33 auf eine hier nicht interessierende Weise verbunden.
Der Abstand zwischen einer Schutzfläche und einer Fensterscheibe beträgt nach der Erfindung etwa 10-20 mm. Die Schutzfläche 4 nach Fig. 1 ist mit der Karosserie durch Spannklötze 36 so verbunden, daß der Abstand 31 zwischen der Heckfensterscheibe 29 und der Schutz­ fläche 4 sichergestellt ist. Die Spannklötze 36 werden später er­ läutert.
Die Anordnung mehrerer Spannklötze 36 entlang des Heckfensterscheiben­ randes 30 ist in Fig. 1 angedeutet.
Fig. 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Sonnen- bzw. Sichtschutzes 1a an einer Seitenfensterscheibe 34, die in Fig. 5 als Schnitt entlang der Linie V/V in Fig. 4 dargestellt ist. Die Seitenfensterscheibe 34 weist einen Rand 35 auf und die Schutzfläche 5 hat einen Rahmen 17, der dem Verlauf des Scheibenrandes 35 und der Wölbung der Scheibe folgt.
Zum Befestigen der Schutzfläche 5 im Abstand von der Seitenfenster­ scheibe 34 sind schematisch dargestellte Spannklötze 36 angedeutet, die im einzelnen nachfolgend beschrieben werden.
Die Fig. 6, 7, 8 und 10 zeigen im Detail Befestigungsvorrichtungen.
Fig. 6 zeigt beispielsweise einen Teil der Heckfensterscheibe 29 in der Hecktür 33. Auf der Innenseite der Hecktür 33 ist eine nur schematisch angedeutete Innenverkleidung 41 vorgesehen, in welche die Federklammer eines Spannklotzes 36 auf die aus Kunststoff be­ stehende- Innenverkleidung 41 aufgeschoben ist. Der Spannklotz 36 hat eine Ausnehmung, in welcher ein als Rand 17 für die Schutzfläche 4 wirkender Federstahldraht 18 bzw. federnder Kunststoffdraht 19 mit einem Verkleidungsprofil 43 angeordnet ist. Durch die Spannung der Drähte 18 bzw. 19 ist die Schutzfläche 4 in die Spannklötze 36 eingespannt.
Fig. 8 zeigt einen Teil der Karosserie 33, 45, 48, an der die Scheibe 29 befestigt ist. Die Karosserie reicht über den unteren Scheibenrand der Fensterscheibe 29 auf der Innenseite nach oben. Mittels eines Haftmagneten 38, der durch eine Schraube 39 mit dem Spannblock 37 verbunden ist, ist dieser an der Karosserie 33, 45, 48 befestigt. Die Schutzfläche 4, 5 ist von einem Federstahldraht 18 bzw. einem Kunststoffdraht 19 umgeben, der einen Kreisquerschnitt 20 aufweist. Die Drähte 18 bzw. 19, die die Schutzfläche 4, 5 umgeben, stehen so unter Spannung, daß die Schutzfläche 4, 5 in den die Scheiben umgebenden Spannblöcken 37 festgespannt ist. Aus diesem Grunde haben die Spannblöcke 37 wie auch die Spannklötze 36 Ausnehmungen, in denen die Ränder der Schutz­ flächen eingedrückt sind.
Fig. 7 zeigt wieder schematisch die Hecktür 33 mit der Karosserie 48. Die Heckscheibe 29 ist mit der Hecktür 33 auf übliche Weise ver­ bunden.
In der Karosserie sind Spalte 41a vorhanden, in denen Federelemente 42 eingehängt sind, an denen Spannklötze 36 sitzen, in denen Feder­ stahldrähte 18 bzw. Kunststoffdrähte 19 mit kreisförmigem Querschnitt 20 eingedrückt sind. Der Draht 18, 19 bildet mit dem Verkleidungsprofil 43 den Rand 17 einer Schutzfläche 4, 5.
In Fig. 9 ist eine Seitenfensterscheibe 34 mit einem Scheibenrand 35 dargestellt, um den Federelemente 42 herumgreifen, an welchem, wie dieses in Fig. 10 im Detail gezeichnet ist, Federstahldraht 18 bzw. Kunststoffdraht 19 mit Kreisquerschnitt 20 eingehängt ist. Der Federstahldraht 18 bildet den Rand einer Schutzfläche 6.
Fig. 11 zeigt eine Schutzfläche 7, die im Querschnitt in Fig. 12 dargestellt ist. Diese Schutzfläche 7 besteht aus thermisch verformten Material. Die Verformung geschieht so, daß sie dem Verlauf des Scheiben­ randes und der Wölbung der Scheibe folgt. Aus ihrem Rand ragen Ansätze 44 heraus, die zur Befestigung der Schutzfläche 7 an den Seitenrändern entsprechender Fensterscheiben dienen, wie dieses in den Fig. 13 und 14 dargestellt ist. Als Material für die Herstellung der Schutz­ fläche 7 sind bevorzugt Gewirke bzw. Gewebe aus Heterofil Monofilamenten verwendet. Die Fäden für diese Gewirke oder Gewebe bestehen aus einem Polyesterdraht als Kern und einer Ummantelung als Thermoplast. Es kommen aber auch Folien und Kombinationen aus Gewirken, Geweben und Folien zum Einsatz.
Die Fig. 15-18 zeigen schematisch im Querschnitt Befestigungsmöglich­ keiten der Schutzflächen 4-10 am Draht 18, 19, wodurch ein Rahmen 17 entsteht. Gemäß Fig. 15 ist der Randbereich 24 der Schutzfläche 4-10 über den Draht 18, 19 gezogen und mittels einer Klebeschicht 25 beispielsweise am kreisförmigen Querschnitt 20 eines Federstahl­ drahtes 18 bzw. eines Kunststoffdrahtes 19 befestigt. Durch ein Ver­ kleidungsprofil 43 wird der Rahmen 17 vervollständigt.
Gemäß Fig. 16 ist der Randbereich 24 einer Schutzfläche 4-10 ebenfalls mittels einer Klebeschicht 25 am vieleckigen Querschnitt 21 am Draht 18, 19 befestigt. Durch das Verkleidungsprofil 43 aus Kunststoff wird der Rahmen 17 vervollständigt.
Gemäß Fig. 17 besteht der Rahmen 17 aus einem mit einem Verkleidungs­ profil 43 umgebenen Hohlprofil 22, das ebenfalls mittels einer Klebe­ schicht 25 mit dem Randbereich 24 der Schutzfläche 4-10 verbunden ist.
Gemäß Fig. 18 ist die Schutzfläche 4-10 mittels einer Umfassung des Randbereiches 24 um einen vieleckigen Draht 18, 19 geschlungen und mittels einer Naht 27 bzw. einer Schweißnaht 28 oder durch beide Nähte 27, 28 mit der Schutzfläche 4 verbunden. Durch das Verklei­ dungsprofil 43 wird der Rahmen 17 vervollständigt.
Die Schutzflächen 4-10 können aus Folien, aber auch aus Gewirken bzw. Geweben z. B. aus Polyesterfasern bestehen. Nicht hinreichend transparente Schutzflächen können mit Durchbrechungen, beispielsweise mit Löchern - versehen werden. Die Schutzflächen 7 können thermisch in die gewünschte Form gebracht werden, die formstabil ist.
Fig. 19 zeigt eine Schutzfläche 9 sowie eine Schiebedachöffnung 46 von unten. Die Schutzfläche 9 stellt einen Sonnen-, Sicht und Insekten­ schutz 2 dar.
Die Schutzfläche 9 ist von einem Rahmen 17 umgeben, der mittels Klemm­ haltern 47 nach Maßgabe der Fig. 20 und 21 am Innenrand 48a der Schie­ bedachöffnung 46 befestigt ist.
Die Klemmhalter 47 sind gemäß den Fig. 20 und 21 S-förmig oder ähnlich ausgebildet und umfassen einerseits den Innenrand 48a und andererseits den Rahmen 17, 43 der Schutzfläche 9.
Gemäß Fig. 20 ist die Befestigung der Schutzfläche 9 so ausgebildet, daß das Schiebedach 49 ohne Störung geöffnet und geschlossen werden kann.
Fig. 22 zeigt eine Schutzfläche 10 für ein Windschott 3. Die Schutz­ fläche ist an einem Rahmen 17, 43 befestigt, der eine im wesentlichen rechteckige Gestalt hat und dessen obere Ecken abgeschrägt sind.
Die unteren Ecken sind als Bögen 53 ausgebildet, die mittels Be­ festigungswinkeln 54 an einem Schwenkrohr 58 befestigt sind. Durch das Schwenkrohr 55 ist eine Gewindestange 56 hindurchgeführt, wie dieses sich der Fig. 23 entnehmen läßt. Mittels äußeren Handrädern 58, die Innengewinde 57 aufweisen, welche auf der Gewindestange sitzen, läßt sich das Windschott 30 zwischen den seitlichen Karosserie­ teilen 51 bzw. den seitlichen Verkleidungsteilen 52 festspannen.
Der Vorteil der Gewindestange 56 in Verbindung mit den äußeren Hand­ rädern 58 besteht darin, daß das Windschott 3 in Kraftfahrzeugen mit unterschiedlichen Innenbreiten festgespannt werden kann.
Zwischen den seitlichen Karosserieteilen 51 bzw. den seitlichen Verkleidungsteilen 52 und den äußeren Handrädern 58 können Gummifüße 59 vorgesehen sein, die ein sicheres Halten ermöglichen.
Neben den Befestigungswinkeln 54 sind innere Handräder 66 vorge­ sehen, durch welche der Sitz des Windschottes 3 auf der Gewindestange 56 gelockert und der Neigungswinkel des Windschottes 3 im Kraft­ fahrzeug verändert werden kann. Durch Anziehen der inneren Hand­ räder 66 in der gewünschten Stellung kann das Windschott fest auf der Gewindestange arretiert werden.
Fig. 24 schließlich zeigt einen Teil des Schwenkrohres 55, der Ge­ windestange 56 und ein inneres Handrad 66. Auf beiden Enden der Gewindestange 56 sind äußere Handräder 58 mit Innengewinde 57 ange­ ordnet.
Die äußeren Handräder 58 enden in einem Zapfen 60 mit einer Unterleg­ scheibe 61. Der Zapfen 60 sitzt in einem Loch 62 in einer Halterung 63, die mittels Schrauben 64 bzw. Schraublöchern 65, die im Kraft­ fahrzeug vorhanden sind, mit dem seitlichen Karosserieteil 51 bzw. den seitlichen Verkleidungsteilen 52 verbunden sind.
Die Anordnung nach Fig. 24 hat den Vorteil, daß ein geometrisch de­ finierter Sitz des Windschottes 3 gewährleistet ist, und daß vorhandene Befestigungsanordnungen mit verwendet werden können.
Die Fig. 25-28 zeigen Möglichkeiten, mit denen die Schutzflächen 4-10 mit einem Rahmen 17 verklemmt werden können. Nach Fig. 25 ist der Randbereich 24 einer Schutzfläche 4-10 um einen Draht 18, 19 geschlungen und in ein offenes Hohlprofil 22a gepreßt, der mit einem Klemm­ verschluß 11 versehen ist.
Gemäß Fig. 26 sind zwei im Querschnitt rechteckige Klemmränder 12, 13 aus Kunststoff oder Metall vorgesehen, zwischen denen der Randbe­ reich 24 einer Schutzfläche 4-10 angeordnet ist und die von Nieten 12a bzw. Schrauben zusammengepreßt werden. Diese Anordnung ist von einem im Querschnitt U-förmigen Verkleidungsprofil 43 umgeben.
Fig. 27 zeigt im Querschnitt ein Klemmprofil 22b mit einem im Quer­ schnitt dreieckförmigen Innenteil, in das der Randbereich 24 einer Schutzfläche 4-10 eingefügt ist und dort mittels eines Klemmzapfen­ bandes 14 festgeklemmt ist.
Fig. 28 schließlich zeigt ein Klemmhohlprofil 22c, in welchem nach Art eines Tannenbaumklemmverschlusses der Randbereich 24 einer Schutz­ fläche 4-10 mittels eines Klemmzapfenbandes 15 festgeklemmt wird.
Die Klemmanordnungen nach den Fig. 25-28 bilden jeweils einen Rah­ men 17.
Bezugszeichenliste
1
Sonnen-Sichtschutz
1
a Sonnen-Sichtschutz
2
Sonnen-, Sicht- und Insektenschutz
3
Windschott
4
Schutzfläche
5
Schutzfläche
6
Schutzfläche
7
Schutzfläche
8
9
Schutzfläche
10
Schutzfläche
11
umlaufender Klemmverschluß
12
Klemmrand Metall oder Kunststoff
13
Klemmrand Metall oder Kunststoff
14
Klemmzapfenband
15
Klemmzapfenband
16
Loch
17
Rahmen
18
Federstahldraht
19
Kunststoffdraht
20
Kreisquerschnitt
21
vieleckiger Querschnitt
22
Hohlprofil
22
a offenes Hohlprofil
22
b Klemmhohlprofi
1
22
c Klemmhohlprofil
23
24
Randbereich
25
Klebeschicht
26
27
Naht
28
Schweißnaht
29
Heckfensterscheibe
30
Scheibenrand
31
Abstand
32
Innenseite
33
Hecktür
34
Seitenfensterscheibe
35
Scheibenrand
36
Spannklotz
37
Spannblock
38
Haftmagnet
39
Schraube
40
Karosseriewand
41
Innenverkleidung
42
Federelement
43
Verkleidungsprofil
44
Ansatz
45
Karosserie
46
Schiebedachöffnung
47
Klemmhalter
48
Innenrand
49
Schiebedach
50
51
seitlicher Karosserieteil
52
seitlicher Verkleidungsteil
53
Bogen
54
Befestigungswinkel
55
Schwenkrohr
56
Gewindestange
57
Innengewinde
58
äußeres Handrad
59
Gummifuß
60
Zapfen
61
Unterlegscheibe
62
Loch
63
Halterung
64
Schraube
65
Schraubloch
66
inneres Handrad
12
a Niet

Claims (40)

1. Mit Halterungen versehener Sonnen-, Sicht- bzw. Wind- und Insekten­ schutz mit einer Schutzfläche aus durchbrochenem oder transpa­ rentem Material für Kraftfahrzeuge, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfläche (4-10) der Form ihres jeweiligen Einsatz­ ortes (1, 1a, 2, 3) angepaßt und so ausgebildet und/oder ihr Material so behandelt ist, daß sie ihre Ausgangsform in Bezug auf den Einsatzort formstabil bei behält.
2. Schutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Material für die Schutzfläche (4-10) eine Folie verwendet wird.
3. Schutz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie eine bedampfte reflektierende Folie ist.
4. Schutz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie eine eingefärbte Folie ist.
5. Schutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Material für die Schutzfläche (4-10) ein Gewirke oder Gewebe aus Polyester­ fasern verwendet wird.
6. Schutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Material für die Schutzfläche (4-10) ein Gewirke bzw. Gewebe aus Heterofil Monofilamenten verwendet wird, die aus einem von einem Mantel umgebenden Kern bestehen.
7. Schutz nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Material für die Schutzfläche (4-10) ein Gewirke bzw. Gewebe in Kombination mit einer Folie verwendet wird.
8. Schutz nach den Ansprüchen 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie transparent ist.
9. Schutz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie eine Polyesterfolie ist.
10. Schutz nach den Ansprüchen 5, 6, 7, 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfläche (4-10) Durchbrechungen aufweist.
11. Schutz nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Durch­ brechungen Löcher (16) sind.
12. Schutz nach den Ansprüchen 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Löcher (16) nach einem gewünschten Muster angeordnet sind.
13. Schutz nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Schutzfläche (4-10) der Form des jeweiligen Einsatzortes (1, 1a, 2, 3) ent­ sprechend verformt ist.
14. Schutz nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfläche (4-10) in einem Rahmen (17) ausgespannt ist,
15. Schutz nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (17) aus Federstahldraht (18) besteht.
16. Schutz nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (17) aus elastisch federndem Kunststoffdraht (19) besteht.
17. Schutz nach den Ansprüchen 15 und 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Drahtes (18, 19) kreisförmig (20) oder vieleckig (21) ist.
18. Schutz nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (17) aus einem federnden Metall- oder Kunststoffprofil (22) besteht.
19. Schutz nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfläche (7) einen Randbereich (23) aufweist, der mit Kunststoff vergossen oder gehärtet ist.
20. Schutz nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche 15-19, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfläche (4-10) einen Randbereich (24) aufweist, der mit dem Rahmen (17) mittels einer Klebeschicht (25) verbunden ist.
21. Schutz nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche 15-19, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbereich (24) der Schutzfläche (4-10) mit dem Rahmen (17) verklemmt ist.
22. Schutz nach einem oder mehreren der Ansprüche 15-19, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbereich (24) der Schutzfläche (4-10) den Rahmen (17) umfaßt und daß die Umfassung mit der Schutzfläche durch eine Naht (27) und/oder durch eine Schweißnaht (28) ver­ bunden ist.
23. Sonnen- und Sichtschutz nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche für Kraftfahrzeugheck- oder Seitenfenster, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbereich (23) bzw. der Rahmen (17) der Schutzfläche (4, 5) dem Scheibenrand (30) der Heckfensterscheibe (29) bzw. dem Scheiben­ rand (35) einer Seitenfensterscheibe (34) und ihre Wölbung der Wölbung der jeweiligen Fensterscheiben (29, 34) angepaßt sind.
24. Sonnen- und Sichtschutz nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfläche (4-10) im Abstand (31) von der Innenfläche (32) der Fensterscheibe (29, 34) angebracht ist.
25. Schutz nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (17) bzw. der Randbereich (23) - im Abstand von der Fensterscheibe (29, 34) - in Spannklötzen (36) bzw. Spannklötzen (37) sitzt, die gleichlaufend zum Scheiben­ rand (30, 35) der Fensterscheibe (29, 34) auf einer vorstehenden Karosseriewand (40) und/oder auf einer Innenverkleidung (41) angebracht sind.
26. Schutz nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Spann­ block (37) mit einem Haftmagneten (38) verbunden ist, der an der Karosseriewand (40) sitzt.
27. Schutz nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Spann­ klötze (36) mittels Federelementen (42) an der Karosseriewand (40) und/oder an der Innenverkleidung (41) aufgesteckt sind.
28. Schutz nach Anspruch 25, vorzugsweise für Ausstellfensterscheiben, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (17) von Federhaken (42) gehalten wird, die den Scheibenrand (35, 34) der als Ausstell­ fensterscheibe ausgebildeten Seitenfensterscheibe übergreifen.
29. Schutz nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (17) bzw. das Hohlprofil (22) mit einem Verkleidungsprofil (43) versehen ist.
30. Schutz nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Randbereich (23) der Schutzfläche (7) Ansätze (44) vorgesehen sind, die zwischen der Fensterscheibe (29, 34) und einer Dichtung bzw. dem Scheibenrand (30, 35) und Karosseriewand (40) bzw. der Innenverkleidung (41) einführbar sind.
31. Sonnen-, Sicht- und Insektenschutz nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Form der Schutzfläche (9) der Form einer Schiebedach­ öffnung (46) angepaßt ist, und daß die Schutzfläche (9) mittels Klemmhaltern (47) am Innenrand (48) der Schiebedachöffnung (46) festgespannt ist.
32. Windschutz nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der voran­ gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß daß er als Wind­ schott (3) für Cabriolets ausgebildet und mittels einer Verspann­ vorrichtung (56, 57, 58, 59; 60, 62, 63) zwischen den seitlichen Karosserie- bzw. Innenverkleidungsteilen (51, 52) des PKW's einge­ spannt ist.
33. Windschutz nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die unteren Ecken bzw. Bögen (53) des Windschotts (3) bzw. des dieses umgebenden Rahmens (17) mittels Befestigungswinkeln (54) auf einem Schwenkrohr (55) sitzen, durch die eine Gewindestange (56) geführt ist, deren Enden mittels mit Innengewinden (57) versehenen äußeren Handrädern (58) an den Seitenbereichen (50, 51) des PKW's festspannbar sind.
34. Schutz nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen jedem äußeren Handrad (58) und den Seitenbereichen (51, 52) des PKW's ein Gummifuß (59) angeordnet ist.
35. Schutz nach den Ansprüchen 33 und 34, dadurch gekennzeichnet, daß jedes äußere Handrad (58) um 30-80 mm auf der Gewindestange (56) verstellbar und die Festspannvorrichtung (56-60; 62, 63) für das Windschott (3) auf unterschiedliche Innenbreiten von PKW's einstellbar ist.
36. Schutz nach den Ansprüchen 33-35, gekennzeichnet durch auf der Gewindestange (56) sitzende innere Handräder (66) an beiden Seiten des Schwenkrohres (55), mit deren Hilfe das Windschott (3) stufenlos um die Gewindestange verschwenkbar, und in der gewünschten Schwenk­ stellung festlegbar ist.
37. Schutz nach den Ansprüchen 33-35, dadurch gekennzeichnet, daß jedes äußere Handrad (58) mittels eines an seinem Ende angeschlos­ senen Zapfens (60) in einem Loch (62) einer Halterung (63) abge­ stutzt ist, die an im PKW vorhandenen Schrauben (64) bzw. Schraub­ löchern (65) befestigt ist.
38. Schutz nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbe­ reich (24) der Schutzfläche (4-10) um den Federstahldraht (18) bzw. den Kunststoffdraht (19) umgelegt in einem offenen Hohlprofil (22a) sitzt und dort von einem umlaufenden Klemmverschluß (11) abgedeckt ist.
39. Schutz nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbe­ reich (24) der Schutzfläche (4-10) zwischen zwei Klemmrändern (12, 13) aus Metall oder Kunststoff eingefaßt und unter Klemm­ spannung von einem offenen Verkleidungsprofil 43 umspannt ist.
40. Schutz nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbe­ reich (24) der Schutzfläche (4-10) innerhalb eines Klemmhohl­ profils (22b, 22c) von einem umlaufenden Klemmzapfenband (14, 15) eingeklemmt ist.
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