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Die
Erfindung betrifft eine Transponderanordnung zur Speicherung von
Daten eines optischen oder elektrischen Übertragungselements, beispielsweise
eines optischen oder elektrischen Kabels. Des Weiteren betrifft
die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer Transponderanordnung
zur Speicherung von Daten eines optischen oder elektrischen Übertragungselements.
Die Erfindung betrifft darüber hinaus
die Verwendung einer derartigen Transponderanordnung.
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Bei
optischen oder elektrischen Übertragungselementen,
wie optischen oder elektrischen Kabeln, ist es von großer Bedeutung
grundlegende Informationen über
das Kabel jederzeit verfügbar
abzulegen. So wird zum Beispiel bei Wartungsarbeiten an einem Kabel
auf solche Informationen zurückgegriffen.
Wichtige Informationen sind beispielsweise Informationen über den
Kabeltyp, den Aufbau des Kabels oder Längenangaben des Kabels. Zurzeit werden
Daten, die ein optisches oder elektrisches Kabel betreffen mittels
verschiedener Drucktechniken direkt am Kabelmantel aufgebracht.
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Bei
Verwendung derartiger Bedruckungsverfahren ist die Informationsmenge,
die durch das Beschriften des Kabelmantels an einer bestimmten Stelle
zur Verfügung
gestellt werden kann, begrenzt. Zum anderen kann die Bedruckung
durch mechanische Einflüsse
alle Art zerstört
werden.
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Zur
Vermeidung dieser Nachteile wurde vorgeschlagen, Transponderanordnungen
innerhalb des Kabelaufbaus eines Kabels vorzusehen. Radio Frequency
Identification (RFID)- Transponder
sind flexible elektronische Bauteile, welche über eine Seriennummer verfügen und
mit Daten beschrieben werden können.
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Die
Druckschrift
DE 198
14 540 A1 behandelt beispielsweise ein Kabel sowie eine
Messvorrichtung zur Bestimmung der Kabellänge eines Kabels. Das Kabel
ist an definierten Längspositionen mit
Datenträgern,
wie Transpondern, Barcode oder Magnetstreifen versehen, die von
einem entsprechend angepassten Datenlesegerät ausgelesen werden können. Die
Datenträger
beziehungsweise Transponder werden bei der Fertigung des Kabels
im Inneren des Kabels, beispielsweise in der Ummantelung des Kabels,
angeordnet.
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Der
Aufwand bei der Kabelfertigung wird durch das zusätzliche
Vorsehen von Transpondern wesentlich erhöht, da die Transponderanordnungen vor
hohen Temperaturen, die beispielsweise bei der Extrusion des Kabelmantels
auftreten, geschützt werden
müssen.
Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass bereits bei der Herstellung
des Kabels festgelegt werden muss, an welchen Positionen des Kabels
die Transponderanordnungen angeordnet werden.
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Transponderanordnung,
die innerhalb eines Kabels angeordnet sind, sind von außen nicht
mehr zugänglich.
Insbesondere bei der Verlegung von Kabeln wäre es jedoch wünschenswert,
an bestimmten Stellen des Kabels Informationen über das Kabel bereitzustellen,
wobei sich diese Stellen erst bei der Verlegung des Kabels ergeben
und vorher, bei der Fertigung des Kabels, noch nicht bekannt sind.
Zu diesen Stellen gehören
beispielsweise Kabelmuffen, an denen zwei optische Kabel miteinander
verbunden werden. Innerhalb der Kabelmuffe sind die Lichtwellenleiter
des einen optischen Kabels mit den Licht wellenleitern des anderen
optischen Kabels im Allgemeinen durch eine Spleißverbindung miteinander verbunden.
Gerade an solchen Verbindungsstellen ist es wichtig, einem Wartungspersonal
Informationen darüber
bereitzustellen, welche Lichtwellenleiter des einen Kabels mit welchen
Lichtwellenleitern des anderen Kabels verbunden sind beziehungsweise
in welche Richtungen sich die Lichtwellenleiter an der Verbindungsstelle
verzweigen.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Transponderanordnung
anzugeben, mit der sich Informationen über ein Kabel an beliebigen
Stellen des Kabels auf einfache und zuverlässige Weise bereitstellen lassen.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren
zur Herstellung einer Transponderanordnung anzugeben, mit der sich
Informationen über
ein Kabel an beliebigen Stellen des Kabels auf einfache und zuverlässige Weise
bereitstellen lassen.
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Die
Aufgabe in Bezug auf die Transponderanordnung wird gelöst durch
eine Transponderanordnung mit einem Trägerelement, mit einer Transpondereinrichtung,
die an dem Trägerelement
angeordnet ist, und mit einer Befestigungsvorrichtung, die an dem
Trägerelement
angeordnet ist. Das Trägerelement
ist mittels der Befestigungsvorrichtung an einem optischen oder
elektrischen Übertragungselement
befestigbar.
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Eine
Weiterbildung der Transponderanordnung sieht vor, dass die Befestigungsvorrichtung
ein erstes Befestigungselement und ein zweite Befestigungselement
umfasst. Das erste Befestigungselement ist an dem zweiten Befestigungselement
befestigbar.
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Eine
weitere Ausgestaltungsform der Transponderanordnung sieht vor, dass
das erste Befestigungselement an einer Seite des Trägerelements und
das zweite Befestigungselement an einer anderen Seite des Trägerelements
angeordnet sind.
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Bei
einer anderen Ausbildungsform weist die Befestigungsvorrichtung
ein Verbindungselement mit einem ersten Ende und einem zweiten Ende
auf. Das erste Ende des Verbindungselements ist an einer Seite des
Trägerelements
angeordnet. Das erste Befestigungselement ist an dem zweiten Ende
des Verbindungselements angeordnet. Das zweite Befestigungselement
ist an einer anderen Seite des Trägerelements angeordnet.
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Bei
einer anderen Ausbildungsform der Transponderanordnung weist das
Trägerelement eine
Lasche auf. Die Befestigungsvorrichtung weist ein Verbindungselement
mit einem ersten Ende und einem zweiten Ende auf. Das Verbindungselement ist
an der Lasche befestigt. Das erste Befestigungselement ist an dem
ersten Ende des Verbindungselements angeordnet. Das zweite Befestigungselement ist
an dem zweiten Ende des Verbindungselements angeordnet.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform weist
das erste und zweite Befestigungselement jeweils eine Sägezahnanordnung
auf. Die Sägezahnanordnung
des ersten Befestigungselementes kann dabei in die Sägezahnanordnung
des zweiten Befestigungselementes einrasten.
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Das
erste Befestigungselement kann auch als eine Einrastevorrichtung
ausgebildet sein. Bei dieser Ausbildungsform ist das zweite Befestigungselement
als eine Einschubvorrichtung ausgebildet. Die Einrastevorrichtung
des ersten Befestigungselements ist bevorzugt derart ausgebildet,
dass sie zum Verbin den der beiden Befestigungselemente in die Einschubvorrichtung
des zweiten Befestigungselements einrasten kann und zum Trennen
der beiden Befestigungselemente aus der Einschubvorrichtung des
zweiten Befestigungselements ausrasten kann.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal der Transponderanordnung ist das Verbindungselement
als ein bandförmiges
Element ausgebildet. Das Verbindungselement kann aus einem Material
aus einem Kunststoff oder aus einem Material aus einem Gummi ausgebildet
sein.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist das Trägerelement
als ein flexibles Element ausgebildet, das an eine äußere Oberfläche des
optischen oder elektrischen Übertragungselements
anschmiegsam ist.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der Transponderanordnung ist das Trägerelement aus mindestens zwei
Schichten ausgebildet, wobei die Transpondereinrichtung zwischen
den zwei Schichten eingebettet ist. Die erste der Schichten ist
vorzugsweise aus einem gummierten Material ausgebildet, während die
zweite der Schichten als eine Abdeckung aus einem Material aus einem
spritzbaren Kunststoff ausgebildet ist.
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Das
optische oder elektrische Übertragungselement
kann als ein Leerrohr ausgebildet sein, in dem optische oder elektrische
Leiter verlaufen. Das optische Übertragungselement
kann auch als ein optisches Kabel ausgebildet sein, das mindestens
einen Lichtwellenleiter umfasst. Das elektrische Übertragungselement
kann als ein elektrisches Kabel ausgebildet sein, das mindestens
eine Kupferader umfasst.
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Im
Folgenden wird ein Verfahren zur Herstellung einer Transponderanordnung
angegeben. Das Verfahren sieht das Bereitstellen eines Trägerelementes
vor. Eine Transponderanordnung wird auf dem Trägerelement angebracht. Zur
Befestigung des Trägerelements
an einem optischen oder elektrischen Übertragungselement wird eine
Befestigungsvorrichtung an dem Trägerelement angebracht.
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Gemäß einer
Weiterbildung des Verfahrens wird als Trägerelement eine Schicht aus
einem gummierten Material bereitgestellt, an der die Transponderanordnung
angebracht wird. Ein Material aus einem Kunststoff wird als weitere
Schicht des Trägerelements
um die Transponderanordnung gespritzt.
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Gemäß einer
Weiterbildung des Verfahrens wird ein erstes Befestigungselement
an einer ersten Seite des Trägerelements
und ein zweites Befestigungselement an einer zweiten Seite des Trägerelements
angebracht. An das erste und das zweite Befestigungselement wird
jeweils eine Sägezahnanordnung
angebracht.
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Die
erfindungsgemäße Transponderanordnung
lässt sich
auf der äußeren Oberfläche eines
optischen oder elektrischen Kabels zur Speicherung von Daten betreffend
das optische oder elektrische Kabel verwenden. Des Weiteren lässt sich
die erfindungsgemäße Transponderanordnung
auf einer äußeren Oberfläche einer
Kabelmuffe zur Verbindung zweier optischer oder zweier elektrischer
Kabel verwenden.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Figuren, die Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung zeigen, näher erläutert. Es zeigen:
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1A eine
Draufsicht auf ein Trägerelement
mit einer Transpondereinrichtung,
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1B ein
Querschnitt einer Transponderanordnung,
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2A eine
erste Ausführungsform
einer Transponderanordnung zum Anbringen an einem optischen oder
elektrischen Übertragungselement,
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2B eine
zweite Ausführungsform
einer Transponderanordnung zum Anbringen an einem optischen oder
elektrischen Übertragungselement,
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3 eine
dritte Ausführungsform
einer Transponderanordnung zum Anbringen an einem optischen oder
elektrischen Übertragungselement,
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4 eine
vierte Ausführungsform
einer Transponderanordnung zum Anbringen an einem optischen oder
elektrischen Übertragungselement,
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5A, 5B eine
fünfte
Ausführungsform
einer Transponderanordnung zum Anbringen an einem optischen oder
elektrischen Übertragungselement,
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6 eine
Transponderanordnung, die an einem optischen oder elektrischen Übertragungselement
oder an einer Leerröhre
angebracht ist,
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7 eine
Kabelmuffe, an der eine Transponderanordnung angebracht ist.
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1A zeigt
eine Draufsicht auf eine Transponderanordnung, die von außen an die
Oberfläche eines
optischen oder elektrischen Übertragungselements
oder auf die äußere Oberfläche einer
Leerröhre,
die ein optisches oder elektrisches Kabel aufnehmen kann, anschmiegsam
ist. Die Transponderanordnung 10 umfasst ein Trägerelement 13,
auf dem die Transpondereinrichtung 20 angeordnet ist. Die Transpondereinrichtung 20 ist
von einer Abdeckung 14 geschützt.
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1B zeigt
einen Querschnitt durch die Transponderanordnung der 1A.
Das Trägerelement 10 umfasst
die Schicht 13 auf, auf der die Transpondereinrichtung 20 angeordnet
ist. Die Transpondereinrichtung 20 wird von der Abdeckung 14 gegen äußere Einflüsse geschützt.
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Die
Schicht 13 ist aus einem gummierten Material ausgebildet,
wodurch sich die Transponderanordnung leicht an die äußere Oberfläche eines
optischen oder elektrischen Übertragungselements
beziehungsweise einer Leerröhre
anschmiegen kann. Des Weiteren weist das gummierte Material gute Hafteigenschaften
auf, so dass die Transponderanordnung beispielsweise auf einem optischen
Kabel mit einem PVC-Kabelmantel gut haftet und nicht verrutscht.
Die Schicht 13 hat eine Dicke zwischen 0,5 mm bis 1 mm.
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Im
Gegensatz zu dem relativ weichen gummierten Material der Schicht 13 ist
die Schicht 14 aus einem härteren Material ausgebildet.
Ihre Aufgabe ist, die Transponderanordnung vor Verkratzungen und
Schlägen
zu schützen.
Als Material für
die Schicht 13 kommt jeder spritzbare Kunststoff, wie beispielsweise
Polyvinylchlorid, in Frage. Für
die Schicht 14 ist eine Dicke von bis zu 0,5 mm ausreichend.
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Durch
die Verwendung der in 1B gezeigten Sandwich-Struktur, in der
die Transpondereinrichtung eingebettet ist, ist die Transponderanordnung
nicht nur schlag- und kratzfest, sondern auch wasserdicht ausgeführt. Die
Transpondereinrichtung ist durch die beiden Schichten 13 und 14 wasserdicht von
der Umgebung abgeschlossen und somit vor äußeren Einflüssen, insbesondere vor dem
Eindringen von Feuchtigkeit oder auch vor Beschädigungen in Folge von Bauarbeiten,
geschützt.
Ein Datenverlust von Daten, die innerhalb der Transpondereinrichtung gespeichert
sind, ist somit im Wesentlichen ausgeschlossen.
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Die
verwendete Transpondereinrichtung weist eine typische Speicherkapazität von bis
zu 4 kByte auf. Die Daten, die in der Transpondereinrichtung abgespeichert
werden, lassen sich berührungslos über elektromagnetische
Felder von einem Lesegerät
auslesen. Ebenso lassen sich über
ein Schreibgerät
Daten in die Transpondereinrichtung einschreiben. Die Transpondereinrichtung
arbeitet bevorzugt in einem Band von 13,56 MHz. Die Datenübertragung
ist in diesem Frequenzband störsicher
in Bezug auf Verschmutzung und Feuchtigkeit.
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Die
Daten, die mit der Transpondereinrichtung abspeicherbar sind, sind
vorzugsweise Daten, die das optische oder elektrische Übertragungselement
beziehungsweise die Leerröhre
betreffen, an der die Transponderanordnung befestigt ist. Es handelt
sich dabei um Informationen über
den Kabeltyp, beispielsweise ob es sich bei dem Übertragungselement um ein Kupferdatenkabel
oder ein Glasfaserkabel handelt, oder über den Verlegeort des Kabels.
So werden beispielsweise in der Transpondereinrichtung Daten abgespeichert,
die eine Information enthalten, zwischen welchen Orten das Kabel
verlegt ist. Des Weiteren lassen sich in der Transpondereinrichtung
Infor mationen über
die Art der Wartung, die Wartungsintervalle, den Betreiber oder
Informationen in Bezug auf die Installation des Kabels abspeichern.
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Die 2A bis 5B zeigen
weitere Ausführungsformen
der Transponderanordnung. Der Einfachheit halber ist die Transpondereinrichtung 20 sowie
die Abdeckung 14 nicht mehr dargestellt.
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2A zeigt
eine Transponderanordnung T1, bei der das Trägerelement 10 an einer
ersten Seite 11 und an einer zweiten Seite 12 eine
Befestigungsvorrichtung 30 aufweist. Die Befestigungsvorrichtung 30 umfasst
zwei Verbindungselemente 33, die als schmale Bänder ausgebildet
sind. Als Material für
die schmalen Bänder
wird vorzugsweise ein flexibles Kunststoffmaterial verwendet. Am
Ende 31 der Verbindungselemente 33 ist jeweils
ein Befestigungselement BE1 angeordnet. Das Befestigungselement
BE1 ist beispielsweise eine Sägezahnanordnung,
die in ein Befestigungselement BE2 der Befestigungsvorrichtung,
das an der Seite 12 des Trägerelements angeordnet ist,
eingreifen kann. Dazu weist auch das Befestigungselement BE2 eine
Sägezahnanordnung
auf, wobei die sägezahnartigen
Strukturen der Befestigungselemente BE1 und BE2 entgegen gesetzt
zueinander verlaufen.
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2B zeigt
eine weitere Ausführungsform T2
der Transponderanordnung. Im Gegensatz zur Ausführungsform der 2A ist
anstelle der beiden schmalen Verbindungselemente 33 ein
breiteres Verbindungselement 33 vorgesehen, das mit einem Ende 32 an
der Seite 11 des Trägerelements 10 angeordnet
ist. Das freie Ende 31 des Verbindungselements 33 wird
zur Befestigung der Transponderanordnung an einem optischen oder
elektrischen Übertragungselement
beziehungsweise an einer Leerröhre
in das Befestigungselement BE2, das an der Seite 12 des
Trägerelements
angeordnet ist, eingeführt. Das
Befestigungselement BE2 kann als eine Einschubvorrichtung ausgebildet
sein, die eine Sägezahnanordnung
aufweist. Damit das lose Ende 31 des Befestigungselementes
BE1 in das Befestigungselement BE2 einrasten kann, weist auch das Befestigungselement
BE1 sägezahnartige
Strukturen auf, die in die sägezahnartigen
Strukturen des Befestigungselementes BE2 eingreifen können.
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3 zeigt
eine weitere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Transponderanordnung.
An dem Trägerelement 10 sind
jeweils zwei untereinander angeordnete Laschen 15 angeordnet.
Durch die Laschen 15 verläuft eine Befestigungsvorrichtung 40. Diese
umfasst ein Verbindungselement 43, das als ein schmales
Band ausgebildet ist, und an einem Ende 41 ein Befestigungselement
BE1 und an einem Ende 42 ein Befestigungselement BE2 aufweist.
Das Befestigungselement BE2 ist beispielsweise als eine Lasche mit
einer sägezahnartigen
Struktur ausgebildet, in die eine sägezahnartige Struktur des Befestigungselementes
BE1 eingreifen kann.
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Die
Befestigungsvorrichtung 40 kann beispielsweise als ein
herkömmlicher
Kabelbinder ausgebildet sein. Da derartige Kabelbinder in verschiedenen
Längen
zur Verfügung
stehen, kann die Transponderanordnung T3 an ein Kabel mit unterschiedlichen
Durchmessern angeordnet werden.
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4 zeigt
eine weitere Ausführungsform T4
der Transponderanordnung. Das Trägerelement 10 umfasst
hier zwei Halbschalen, die über
eine Einrastevorrichtung E und eine Einschubvorrichtung L, in die
die Einrastevorrichtung eingreift, miteinander verbunden werden
können.
Auf der gegenüber
liegenden Seite sind die beiden Halbschalen des Trägerelementes 10 über eine
Naht N miteinander verbunden. Das Trägerelement 10 weist
auch hier vorzugsweise den in 1A und 1B gezeigten schichtartigen
Aufbau auf. Eine derartige Anordnung eignet sich insbesondere für ein Kabel
mit einem bekannten Durchmesser.
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Die 5A und 5B zeigen
eine weitere Ausgestaltungsform T5 des Trägerelements einer Transponderanordnung.
Das Trägerelement 10 weist auf
der Oberfläche
O an einem Ende eine Sägezahnanordnung
SBE1 und auf einer Unterseite U eine Sägezahnanordnung SBE2 auf, wobei
die Sägezähne jeweils
in unterschiedlicher Richtung ausgerichtet sind. Wie 5B zeigt,
greift die sägezahnartige Struktur
an einem Ende 11 des Trägerelements
in die sägezahnartige
Struktur an einem Ende 12 des Trägerelements 10 ein.
Dadurch kann der Durchmesser des in 5B bereits
rohrförmig
verbogenen Trägerelementes
beliebig reduziert oder erweitert werden und somit an den äußeren Durchmesser
des optischen oder elektrischen Übertragungselementes
beziehungsweise an den äußeren Durchmesser
einer Leerröhre
angepasst werden.
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6 zeigt
eine Transponderanordnung gemäß der in 2A gezeigten
Ausführungsform,
bei der das Trägerelement 10 über die
Verbindungselemente 33 und die Befestigungselemente BE1
und BE2 an einem optischen Kabel OK, einem elektrischen Kabel EK
beziehungsweise einer Leerröhre LR
befestigt ist. Im Falle eines optischen Kabels sind im Inneren des
Kabels mindestens ein Lichtwellenleiter LWL angeordnet. Im Falle
eines elektrischen Kabels EK sind innerhalb des Kabels im Allgemeinen Kupferadern
KL angeordnet. Im Falle einer Leerröhre befinden sich innerhalb
der Leerröhre
optische und/oder elektrische Leiter.
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7 zeigt
eine weitere Möglichkeit
zur Verwendung der Transponderanordnung. Dargestellt ist eine Kabelmuffe
KM, über
die ein optisches Kabel OK1 und ein optisches Kabel OK2 miteinander
verbunden sind. Die optischen Kabel weisen jeweils Lichtwellenleiter
LWL auf, die an Spleißstellen
SP miteinander verbunden sind. An dem äußeren Umfang der Kabelmuffe
KM ist die Transponderanordnung T1 gemäß einer der Ausführungsformen
der 2A bis 5B angeordnet.
Insbesondere bei einer derartigen Kabelmuffe ist die Möglichkeit,
eine Transponderanordnung nachträglich
an der Muffe anzubringen, wünschenswert.
In der Transpondereinrichtung der Transponderanordnung lassen sich beispielsweise
Informationen abspeichern, welcher Lichtwellenleiterstrang des einen
Kabels mit welchem Lichtwellenleiterstrang des anderen Kabels verspleißt ist.
Des Weiteren lassen sich Informationen darüber abspeichern, zu welchen
Kunden beziehungsweise an welchem Ort sich die einzelnen Kabel,
die in der Kabelmuffe miteinander verspleißt werden, verzweigen.
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Mit
der erfindungsgemäßen Transponderanordnung
ist es möglich,
eine Transpondereinrichtung nachträglich, nach Herstellung eines
Kabels, ohne Werkzeug, mit einfachen Handgriffen an endlose Kabel
oder an endlose Röhren
anzubringen, ohne diese trennen zu müssen. Somit kann beispielsweise
ein Wartungstrupp Transponderanordnungen an ihn interessierende
Stellen eines Kabels, die sich oftmals erst nach der Verlegung des
Kabels ergeben, nachträglich
anbringen. Somit können
Informationen über den
Kabeltyp, den Kabelaufbau und das Netzwerk an beliebigen Stellen
des Kabels abgelegt werden. Die Informationen können jederzeit von außen durch
ein Lese/Schreibgerät
in die Transpondereinrichtung eingeschrieben, gelöscht, aktualisiert
oder ausgelesen werden. Durch den schichtartigen Aufbau des Trägerelements
mit einem gummierten Material an der Unterseite des Trägerelements
wird ein gute Haftsitz der Transponderanordnung an einem Objekt,
beispielsweise einer Leerröhre
oder einem Kabel, gewährleistet.
Die Transponderanordnung ist durch Einbettung der Transpondereinrichtung
in die sandwichartige Struktur des Trägerelements vor dem Eindringen
von Wasser, aber auch vor äußeren mechanischen
Einflüssen,
wie Schlägen
oder Verkratzungen, geschützt.
Die Transponderanordnung kann auf einfache Weise, beispielsweise
mit herkömmlichen
Kabelbindern, an dem äußeren Umfang
des Kabels installiert werden, ohne das Kabel zerschneiden zu müssen. Da
die Schichten des Trägerelementes
nur einen geringen Durchmesser aufweisen, wird trotz des äußeren Anbringens
der erfindungsgemäßen Transponderanordnung
der Durchmesser eine Kabels oder einer Leerröhre nicht wesentlich erhöht.
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- T
- Transponderanordnung
- 10
- Trägerelement
- 13,
14
- Schichten
des Trägerelements
- 20
- Transpondereinrichtung
- 30
- Befestigungsvorrichtung
- 33
- Verbindungselement
- BE
- Befestigungselement
- 15
- Lasche
- N
- Naht
- E
- Einschubvorrichtung
- L
- Lasche
- SBE
- Sägezahlanordnung
- OK
- Optisches
Kabel
- EK
- Elektrisches
Kabel
- LR
- Leerröhre
- KM
- Kabelmuffe
- SP
- Spleißstelle
- LWL
- Lichtwellenleiter