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DE102005058385A1 - Transponderanordnung - Google Patents

Transponderanordnung Download PDF

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DE102005058385A1
DE102005058385A1 DE200510058385 DE102005058385A DE102005058385A1 DE 102005058385 A1 DE102005058385 A1 DE 102005058385A1 DE 200510058385 DE200510058385 DE 200510058385 DE 102005058385 A DE102005058385 A DE 102005058385A DE 102005058385 A1 DE102005058385 A1 DE 102005058385A1
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DE
Germany
Prior art keywords
transponder
fastening
optical
arrangement according
transponder arrangement
Prior art date
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Ceased
Application number
DE200510058385
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English (en)
Inventor
Markus Richtsfeld
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Corning Research and Development Corp
Original Assignee
CCS Technology Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by CCS Technology Inc filed Critical CCS Technology Inc
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Priority to PCT/EP2006/011678 priority patent/WO2007065641A1/de
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Ceased legal-status Critical Current

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    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K19/00Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings
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    • GPHYSICS
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    • G06K19/077Constructional details, e.g. mounting of circuits in the carrier
    • G06K19/07749Constructional details, e.g. mounting of circuits in the carrier the record carrier being capable of non-contact communication, e.g. constructional details of the antenna of a non-contact smart card
    • G06K19/07758Constructional details, e.g. mounting of circuits in the carrier the record carrier being capable of non-contact communication, e.g. constructional details of the antenna of a non-contact smart card arrangements for adhering the record carrier to further objects or living beings, functioning as an identification tag

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Abstract

Eine Transponderanordnung umfasst eine Transpondereinrichtung (20), die zwischen zwei Schichten (13, 14) eines Trägerelementes (10) angeordnet ist. Die Transpondereinrichtung weist darüber hinaus eine Befestigungsvorrichtung (30, 40) auf. Die Befestigungsvorrichtung ist beispielsweise als ein flexibles bandförmiges Verbindungselement (33, 43) ausgebildet. Sie weist an ihren beiden Enden Befestigungselemente (BE1, BE2) auf, mit denen die Transponderanordnung an einem optischen oder elektrischen Übertragungselement (OK, EK) oder einer Leerröhre (LR) befestigt werden kann. Die Transponderanordnung kann somit nachträglich, nach der Verlegung eines Kabels, an interessierenden Stellen des Kabels ohne Werkzeuge mit einfachen Handgriffen angebracht werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Transponderanordnung zur Speicherung von Daten eines optischen oder elektrischen Übertragungselements, beispielsweise eines optischen oder elektrischen Kabels. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer Transponderanordnung zur Speicherung von Daten eines optischen oder elektrischen Übertragungselements. Die Erfindung betrifft darüber hinaus die Verwendung einer derartigen Transponderanordnung.
  • Bei optischen oder elektrischen Übertragungselementen, wie optischen oder elektrischen Kabeln, ist es von großer Bedeutung grundlegende Informationen über das Kabel jederzeit verfügbar abzulegen. So wird zum Beispiel bei Wartungsarbeiten an einem Kabel auf solche Informationen zurückgegriffen. Wichtige Informationen sind beispielsweise Informationen über den Kabeltyp, den Aufbau des Kabels oder Längenangaben des Kabels. Zurzeit werden Daten, die ein optisches oder elektrisches Kabel betreffen mittels verschiedener Drucktechniken direkt am Kabelmantel aufgebracht.
  • Bei Verwendung derartiger Bedruckungsverfahren ist die Informationsmenge, die durch das Beschriften des Kabelmantels an einer bestimmten Stelle zur Verfügung gestellt werden kann, begrenzt. Zum anderen kann die Bedruckung durch mechanische Einflüsse alle Art zerstört werden.
  • Zur Vermeidung dieser Nachteile wurde vorgeschlagen, Transponderanordnungen innerhalb des Kabelaufbaus eines Kabels vorzusehen. Radio Frequency Identification (RFID)- Transponder sind flexible elektronische Bauteile, welche über eine Seriennummer verfügen und mit Daten beschrieben werden können.
  • Die Druckschrift DE 198 14 540 A1 behandelt beispielsweise ein Kabel sowie eine Messvorrichtung zur Bestimmung der Kabellänge eines Kabels. Das Kabel ist an definierten Längspositionen mit Datenträgern, wie Transpondern, Barcode oder Magnetstreifen versehen, die von einem entsprechend angepassten Datenlesegerät ausgelesen werden können. Die Datenträger beziehungsweise Transponder werden bei der Fertigung des Kabels im Inneren des Kabels, beispielsweise in der Ummantelung des Kabels, angeordnet.
  • Der Aufwand bei der Kabelfertigung wird durch das zusätzliche Vorsehen von Transpondern wesentlich erhöht, da die Transponderanordnungen vor hohen Temperaturen, die beispielsweise bei der Extrusion des Kabelmantels auftreten, geschützt werden müssen. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass bereits bei der Herstellung des Kabels festgelegt werden muss, an welchen Positionen des Kabels die Transponderanordnungen angeordnet werden.
  • Transponderanordnung, die innerhalb eines Kabels angeordnet sind, sind von außen nicht mehr zugänglich. Insbesondere bei der Verlegung von Kabeln wäre es jedoch wünschenswert, an bestimmten Stellen des Kabels Informationen über das Kabel bereitzustellen, wobei sich diese Stellen erst bei der Verlegung des Kabels ergeben und vorher, bei der Fertigung des Kabels, noch nicht bekannt sind. Zu diesen Stellen gehören beispielsweise Kabelmuffen, an denen zwei optische Kabel miteinander verbunden werden. Innerhalb der Kabelmuffe sind die Lichtwellenleiter des einen optischen Kabels mit den Licht wellenleitern des anderen optischen Kabels im Allgemeinen durch eine Spleißverbindung miteinander verbunden. Gerade an solchen Verbindungsstellen ist es wichtig, einem Wartungspersonal Informationen darüber bereitzustellen, welche Lichtwellenleiter des einen Kabels mit welchen Lichtwellenleitern des anderen Kabels verbunden sind beziehungsweise in welche Richtungen sich die Lichtwellenleiter an der Verbindungsstelle verzweigen.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Transponderanordnung anzugeben, mit der sich Informationen über ein Kabel an beliebigen Stellen des Kabels auf einfache und zuverlässige Weise bereitstellen lassen. Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung einer Transponderanordnung anzugeben, mit der sich Informationen über ein Kabel an beliebigen Stellen des Kabels auf einfache und zuverlässige Weise bereitstellen lassen.
  • Die Aufgabe in Bezug auf die Transponderanordnung wird gelöst durch eine Transponderanordnung mit einem Trägerelement, mit einer Transpondereinrichtung, die an dem Trägerelement angeordnet ist, und mit einer Befestigungsvorrichtung, die an dem Trägerelement angeordnet ist. Das Trägerelement ist mittels der Befestigungsvorrichtung an einem optischen oder elektrischen Übertragungselement befestigbar.
  • Eine Weiterbildung der Transponderanordnung sieht vor, dass die Befestigungsvorrichtung ein erstes Befestigungselement und ein zweite Befestigungselement umfasst. Das erste Befestigungselement ist an dem zweiten Befestigungselement befestigbar.
  • Eine weitere Ausgestaltungsform der Transponderanordnung sieht vor, dass das erste Befestigungselement an einer Seite des Trägerelements und das zweite Befestigungselement an einer anderen Seite des Trägerelements angeordnet sind.
  • Bei einer anderen Ausbildungsform weist die Befestigungsvorrichtung ein Verbindungselement mit einem ersten Ende und einem zweiten Ende auf. Das erste Ende des Verbindungselements ist an einer Seite des Trägerelements angeordnet. Das erste Befestigungselement ist an dem zweiten Ende des Verbindungselements angeordnet. Das zweite Befestigungselement ist an einer anderen Seite des Trägerelements angeordnet.
  • Bei einer anderen Ausbildungsform der Transponderanordnung weist das Trägerelement eine Lasche auf. Die Befestigungsvorrichtung weist ein Verbindungselement mit einem ersten Ende und einem zweiten Ende auf. Das Verbindungselement ist an der Lasche befestigt. Das erste Befestigungselement ist an dem ersten Ende des Verbindungselements angeordnet. Das zweite Befestigungselement ist an dem zweiten Ende des Verbindungselements angeordnet.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist das erste und zweite Befestigungselement jeweils eine Sägezahnanordnung auf. Die Sägezahnanordnung des ersten Befestigungselementes kann dabei in die Sägezahnanordnung des zweiten Befestigungselementes einrasten.
  • Das erste Befestigungselement kann auch als eine Einrastevorrichtung ausgebildet sein. Bei dieser Ausbildungsform ist das zweite Befestigungselement als eine Einschubvorrichtung ausgebildet. Die Einrastevorrichtung des ersten Befestigungselements ist bevorzugt derart ausgebildet, dass sie zum Verbin den der beiden Befestigungselemente in die Einschubvorrichtung des zweiten Befestigungselements einrasten kann und zum Trennen der beiden Befestigungselemente aus der Einschubvorrichtung des zweiten Befestigungselements ausrasten kann.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Transponderanordnung ist das Verbindungselement als ein bandförmiges Element ausgebildet. Das Verbindungselement kann aus einem Material aus einem Kunststoff oder aus einem Material aus einem Gummi ausgebildet sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist das Trägerelement als ein flexibles Element ausgebildet, das an eine äußere Oberfläche des optischen oder elektrischen Übertragungselements anschmiegsam ist.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Transponderanordnung ist das Trägerelement aus mindestens zwei Schichten ausgebildet, wobei die Transpondereinrichtung zwischen den zwei Schichten eingebettet ist. Die erste der Schichten ist vorzugsweise aus einem gummierten Material ausgebildet, während die zweite der Schichten als eine Abdeckung aus einem Material aus einem spritzbaren Kunststoff ausgebildet ist.
  • Das optische oder elektrische Übertragungselement kann als ein Leerrohr ausgebildet sein, in dem optische oder elektrische Leiter verlaufen. Das optische Übertragungselement kann auch als ein optisches Kabel ausgebildet sein, das mindestens einen Lichtwellenleiter umfasst. Das elektrische Übertragungselement kann als ein elektrisches Kabel ausgebildet sein, das mindestens eine Kupferader umfasst.
  • Im Folgenden wird ein Verfahren zur Herstellung einer Transponderanordnung angegeben. Das Verfahren sieht das Bereitstellen eines Trägerelementes vor. Eine Transponderanordnung wird auf dem Trägerelement angebracht. Zur Befestigung des Trägerelements an einem optischen oder elektrischen Übertragungselement wird eine Befestigungsvorrichtung an dem Trägerelement angebracht.
  • Gemäß einer Weiterbildung des Verfahrens wird als Trägerelement eine Schicht aus einem gummierten Material bereitgestellt, an der die Transponderanordnung angebracht wird. Ein Material aus einem Kunststoff wird als weitere Schicht des Trägerelements um die Transponderanordnung gespritzt.
  • Gemäß einer Weiterbildung des Verfahrens wird ein erstes Befestigungselement an einer ersten Seite des Trägerelements und ein zweites Befestigungselement an einer zweiten Seite des Trägerelements angebracht. An das erste und das zweite Befestigungselement wird jeweils eine Sägezahnanordnung angebracht.
  • Die erfindungsgemäße Transponderanordnung lässt sich auf der äußeren Oberfläche eines optischen oder elektrischen Kabels zur Speicherung von Daten betreffend das optische oder elektrische Kabel verwenden. Des Weiteren lässt sich die erfindungsgemäße Transponderanordnung auf einer äußeren Oberfläche einer Kabelmuffe zur Verbindung zweier optischer oder zweier elektrischer Kabel verwenden.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Figuren, die Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung zeigen, näher erläutert. Es zeigen:
  • 1A eine Draufsicht auf ein Trägerelement mit einer Transpondereinrichtung,
  • 1B ein Querschnitt einer Transponderanordnung,
  • 2A eine erste Ausführungsform einer Transponderanordnung zum Anbringen an einem optischen oder elektrischen Übertragungselement,
  • 2B eine zweite Ausführungsform einer Transponderanordnung zum Anbringen an einem optischen oder elektrischen Übertragungselement,
  • 3 eine dritte Ausführungsform einer Transponderanordnung zum Anbringen an einem optischen oder elektrischen Übertragungselement,
  • 4 eine vierte Ausführungsform einer Transponderanordnung zum Anbringen an einem optischen oder elektrischen Übertragungselement,
  • 5A, 5B eine fünfte Ausführungsform einer Transponderanordnung zum Anbringen an einem optischen oder elektrischen Übertragungselement,
  • 6 eine Transponderanordnung, die an einem optischen oder elektrischen Übertragungselement oder an einer Leerröhre angebracht ist,
  • 7 eine Kabelmuffe, an der eine Transponderanordnung angebracht ist.
  • 1A zeigt eine Draufsicht auf eine Transponderanordnung, die von außen an die Oberfläche eines optischen oder elektrischen Übertragungselements oder auf die äußere Oberfläche einer Leerröhre, die ein optisches oder elektrisches Kabel aufnehmen kann, anschmiegsam ist. Die Transponderanordnung 10 umfasst ein Trägerelement 13, auf dem die Transpondereinrichtung 20 angeordnet ist. Die Transpondereinrichtung 20 ist von einer Abdeckung 14 geschützt.
  • 1B zeigt einen Querschnitt durch die Transponderanordnung der 1A. Das Trägerelement 10 umfasst die Schicht 13 auf, auf der die Transpondereinrichtung 20 angeordnet ist. Die Transpondereinrichtung 20 wird von der Abdeckung 14 gegen äußere Einflüsse geschützt.
  • Die Schicht 13 ist aus einem gummierten Material ausgebildet, wodurch sich die Transponderanordnung leicht an die äußere Oberfläche eines optischen oder elektrischen Übertragungselements beziehungsweise einer Leerröhre anschmiegen kann. Des Weiteren weist das gummierte Material gute Hafteigenschaften auf, so dass die Transponderanordnung beispielsweise auf einem optischen Kabel mit einem PVC-Kabelmantel gut haftet und nicht verrutscht. Die Schicht 13 hat eine Dicke zwischen 0,5 mm bis 1 mm.
  • Im Gegensatz zu dem relativ weichen gummierten Material der Schicht 13 ist die Schicht 14 aus einem härteren Material ausgebildet. Ihre Aufgabe ist, die Transponderanordnung vor Verkratzungen und Schlägen zu schützen. Als Material für die Schicht 13 kommt jeder spritzbare Kunststoff, wie beispielsweise Polyvinylchlorid, in Frage. Für die Schicht 14 ist eine Dicke von bis zu 0,5 mm ausreichend.
  • Durch die Verwendung der in 1B gezeigten Sandwich-Struktur, in der die Transpondereinrichtung eingebettet ist, ist die Transponderanordnung nicht nur schlag- und kratzfest, sondern auch wasserdicht ausgeführt. Die Transpondereinrichtung ist durch die beiden Schichten 13 und 14 wasserdicht von der Umgebung abgeschlossen und somit vor äußeren Einflüssen, insbesondere vor dem Eindringen von Feuchtigkeit oder auch vor Beschädigungen in Folge von Bauarbeiten, geschützt. Ein Datenverlust von Daten, die innerhalb der Transpondereinrichtung gespeichert sind, ist somit im Wesentlichen ausgeschlossen.
  • Die verwendete Transpondereinrichtung weist eine typische Speicherkapazität von bis zu 4 kByte auf. Die Daten, die in der Transpondereinrichtung abgespeichert werden, lassen sich berührungslos über elektromagnetische Felder von einem Lesegerät auslesen. Ebenso lassen sich über ein Schreibgerät Daten in die Transpondereinrichtung einschreiben. Die Transpondereinrichtung arbeitet bevorzugt in einem Band von 13,56 MHz. Die Datenübertragung ist in diesem Frequenzband störsicher in Bezug auf Verschmutzung und Feuchtigkeit.
  • Die Daten, die mit der Transpondereinrichtung abspeicherbar sind, sind vorzugsweise Daten, die das optische oder elektrische Übertragungselement beziehungsweise die Leerröhre betreffen, an der die Transponderanordnung befestigt ist. Es handelt sich dabei um Informationen über den Kabeltyp, beispielsweise ob es sich bei dem Übertragungselement um ein Kupferdatenkabel oder ein Glasfaserkabel handelt, oder über den Verlegeort des Kabels. So werden beispielsweise in der Transpondereinrichtung Daten abgespeichert, die eine Information enthalten, zwischen welchen Orten das Kabel verlegt ist. Des Weiteren lassen sich in der Transpondereinrichtung Infor mationen über die Art der Wartung, die Wartungsintervalle, den Betreiber oder Informationen in Bezug auf die Installation des Kabels abspeichern.
  • Die 2A bis 5B zeigen weitere Ausführungsformen der Transponderanordnung. Der Einfachheit halber ist die Transpondereinrichtung 20 sowie die Abdeckung 14 nicht mehr dargestellt.
  • 2A zeigt eine Transponderanordnung T1, bei der das Trägerelement 10 an einer ersten Seite 11 und an einer zweiten Seite 12 eine Befestigungsvorrichtung 30 aufweist. Die Befestigungsvorrichtung 30 umfasst zwei Verbindungselemente 33, die als schmale Bänder ausgebildet sind. Als Material für die schmalen Bänder wird vorzugsweise ein flexibles Kunststoffmaterial verwendet. Am Ende 31 der Verbindungselemente 33 ist jeweils ein Befestigungselement BE1 angeordnet. Das Befestigungselement BE1 ist beispielsweise eine Sägezahnanordnung, die in ein Befestigungselement BE2 der Befestigungsvorrichtung, das an der Seite 12 des Trägerelements angeordnet ist, eingreifen kann. Dazu weist auch das Befestigungselement BE2 eine Sägezahnanordnung auf, wobei die sägezahnartigen Strukturen der Befestigungselemente BE1 und BE2 entgegen gesetzt zueinander verlaufen.
  • 2B zeigt eine weitere Ausführungsform T2 der Transponderanordnung. Im Gegensatz zur Ausführungsform der 2A ist anstelle der beiden schmalen Verbindungselemente 33 ein breiteres Verbindungselement 33 vorgesehen, das mit einem Ende 32 an der Seite 11 des Trägerelements 10 angeordnet ist. Das freie Ende 31 des Verbindungselements 33 wird zur Befestigung der Transponderanordnung an einem optischen oder elektrischen Übertragungselement beziehungsweise an einer Leerröhre in das Befestigungselement BE2, das an der Seite 12 des Trägerelements angeordnet ist, eingeführt. Das Befestigungselement BE2 kann als eine Einschubvorrichtung ausgebildet sein, die eine Sägezahnanordnung aufweist. Damit das lose Ende 31 des Befestigungselementes BE1 in das Befestigungselement BE2 einrasten kann, weist auch das Befestigungselement BE1 sägezahnartige Strukturen auf, die in die sägezahnartigen Strukturen des Befestigungselementes BE2 eingreifen können.
  • 3 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Transponderanordnung. An dem Trägerelement 10 sind jeweils zwei untereinander angeordnete Laschen 15 angeordnet. Durch die Laschen 15 verläuft eine Befestigungsvorrichtung 40. Diese umfasst ein Verbindungselement 43, das als ein schmales Band ausgebildet ist, und an einem Ende 41 ein Befestigungselement BE1 und an einem Ende 42 ein Befestigungselement BE2 aufweist. Das Befestigungselement BE2 ist beispielsweise als eine Lasche mit einer sägezahnartigen Struktur ausgebildet, in die eine sägezahnartige Struktur des Befestigungselementes BE1 eingreifen kann.
  • Die Befestigungsvorrichtung 40 kann beispielsweise als ein herkömmlicher Kabelbinder ausgebildet sein. Da derartige Kabelbinder in verschiedenen Längen zur Verfügung stehen, kann die Transponderanordnung T3 an ein Kabel mit unterschiedlichen Durchmessern angeordnet werden.
  • 4 zeigt eine weitere Ausführungsform T4 der Transponderanordnung. Das Trägerelement 10 umfasst hier zwei Halbschalen, die über eine Einrastevorrichtung E und eine Einschubvorrichtung L, in die die Einrastevorrichtung eingreift, miteinander verbunden werden können. Auf der gegenüber liegenden Seite sind die beiden Halbschalen des Trägerelementes 10 über eine Naht N miteinander verbunden. Das Trägerelement 10 weist auch hier vorzugsweise den in 1A und 1B gezeigten schichtartigen Aufbau auf. Eine derartige Anordnung eignet sich insbesondere für ein Kabel mit einem bekannten Durchmesser.
  • Die 5A und 5B zeigen eine weitere Ausgestaltungsform T5 des Trägerelements einer Transponderanordnung. Das Trägerelement 10 weist auf der Oberfläche O an einem Ende eine Sägezahnanordnung SBE1 und auf einer Unterseite U eine Sägezahnanordnung SBE2 auf, wobei die Sägezähne jeweils in unterschiedlicher Richtung ausgerichtet sind. Wie 5B zeigt, greift die sägezahnartige Struktur an einem Ende 11 des Trägerelements in die sägezahnartige Struktur an einem Ende 12 des Trägerelements 10 ein. Dadurch kann der Durchmesser des in 5B bereits rohrförmig verbogenen Trägerelementes beliebig reduziert oder erweitert werden und somit an den äußeren Durchmesser des optischen oder elektrischen Übertragungselementes beziehungsweise an den äußeren Durchmesser einer Leerröhre angepasst werden.
  • 6 zeigt eine Transponderanordnung gemäß der in 2A gezeigten Ausführungsform, bei der das Trägerelement 10 über die Verbindungselemente 33 und die Befestigungselemente BE1 und BE2 an einem optischen Kabel OK, einem elektrischen Kabel EK beziehungsweise einer Leerröhre LR befestigt ist. Im Falle eines optischen Kabels sind im Inneren des Kabels mindestens ein Lichtwellenleiter LWL angeordnet. Im Falle eines elektrischen Kabels EK sind innerhalb des Kabels im Allgemeinen Kupferadern KL angeordnet. Im Falle einer Leerröhre befinden sich innerhalb der Leerröhre optische und/oder elektrische Leiter.
  • 7 zeigt eine weitere Möglichkeit zur Verwendung der Transponderanordnung. Dargestellt ist eine Kabelmuffe KM, über die ein optisches Kabel OK1 und ein optisches Kabel OK2 miteinander verbunden sind. Die optischen Kabel weisen jeweils Lichtwellenleiter LWL auf, die an Spleißstellen SP miteinander verbunden sind. An dem äußeren Umfang der Kabelmuffe KM ist die Transponderanordnung T1 gemäß einer der Ausführungsformen der 2A bis 5B angeordnet. Insbesondere bei einer derartigen Kabelmuffe ist die Möglichkeit, eine Transponderanordnung nachträglich an der Muffe anzubringen, wünschenswert. In der Transpondereinrichtung der Transponderanordnung lassen sich beispielsweise Informationen abspeichern, welcher Lichtwellenleiterstrang des einen Kabels mit welchem Lichtwellenleiterstrang des anderen Kabels verspleißt ist. Des Weiteren lassen sich Informationen darüber abspeichern, zu welchen Kunden beziehungsweise an welchem Ort sich die einzelnen Kabel, die in der Kabelmuffe miteinander verspleißt werden, verzweigen.
  • Mit der erfindungsgemäßen Transponderanordnung ist es möglich, eine Transpondereinrichtung nachträglich, nach Herstellung eines Kabels, ohne Werkzeug, mit einfachen Handgriffen an endlose Kabel oder an endlose Röhren anzubringen, ohne diese trennen zu müssen. Somit kann beispielsweise ein Wartungstrupp Transponderanordnungen an ihn interessierende Stellen eines Kabels, die sich oftmals erst nach der Verlegung des Kabels ergeben, nachträglich anbringen. Somit können Informationen über den Kabeltyp, den Kabelaufbau und das Netzwerk an beliebigen Stellen des Kabels abgelegt werden. Die Informationen können jederzeit von außen durch ein Lese/Schreibgerät in die Transpondereinrichtung eingeschrieben, gelöscht, aktualisiert oder ausgelesen werden. Durch den schichtartigen Aufbau des Trägerelements mit einem gummierten Material an der Unterseite des Trägerelements wird ein gute Haftsitz der Transponderanordnung an einem Objekt, beispielsweise einer Leerröhre oder einem Kabel, gewährleistet. Die Transponderanordnung ist durch Einbettung der Transpondereinrichtung in die sandwichartige Struktur des Trägerelements vor dem Eindringen von Wasser, aber auch vor äußeren mechanischen Einflüssen, wie Schlägen oder Verkratzungen, geschützt. Die Transponderanordnung kann auf einfache Weise, beispielsweise mit herkömmlichen Kabelbindern, an dem äußeren Umfang des Kabels installiert werden, ohne das Kabel zerschneiden zu müssen. Da die Schichten des Trägerelementes nur einen geringen Durchmesser aufweisen, wird trotz des äußeren Anbringens der erfindungsgemäßen Transponderanordnung der Durchmesser eine Kabels oder einer Leerröhre nicht wesentlich erhöht.
  • T
    Transponderanordnung
    10
    Trägerelement
    13, 14
    Schichten des Trägerelements
    20
    Transpondereinrichtung
    30
    Befestigungsvorrichtung
    33
    Verbindungselement
    BE
    Befestigungselement
    15
    Lasche
    N
    Naht
    E
    Einschubvorrichtung
    L
    Lasche
    SBE
    Sägezahlanordnung
    OK
    Optisches Kabel
    EK
    Elektrisches Kabel
    LR
    Leerröhre
    KM
    Kabelmuffe
    SP
    Spleißstelle
    LWL
    Lichtwellenleiter

Claims (25)

  1. Transponderanordnung – mit einem Trägerelement (10), – mit einer Transpondereinrichtung (20), die an dem Trägerelement (10) angeordnet ist, – mit einer Befestigungsvorrichtung (30, 40), die an dem Trägerelement (10) angeordnet ist, – bei der das Trägerelement (10) mittels der Befestigungsvorrichtung (30) an einem optischen oder elektrischen Übertragungselement (OK, EK) befestigbar ist.
  2. Transponderanordnung nach Anspruch 1, – bei der die Befestigungsvorrichtung (30, 40) ein erstes Befestigungselement (BE1) und ein zweite Befestigungselement (BE2) umfasst, – bei der das erste Befestigungselement (BE1) an dem zweiten Befestigungselement (BE2) befestigbar ist.
  3. Transponderanordnung nach Anspruch 2, bei der das erste Befestigungselement (BE1) an einer Seite (11) des Trägerelements (10) und das zweite Befestigungselement (BE2) an einer anderen Seite (12) des Trägerelements (10) angeordnet ist.
  4. Transponderanordnung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, – bei der die Befestigungsvorrichtung (30) ein Verbindungselement (33) mit einem ersten Ende (31) und einem zweiten Ende (32) aufweist, – bei der das erste Befestigungselement (BE1) an dem ersten Ende (31) des Verbindungselements (33) angeordnet ist, – bei der das zweite Ende (32) des Verbindungselements (33) an einer Seite (11) des Trägerelements angeordnet ist, – bei der das zweite Befestigungselement (BE2) an einer andere Seite (12) des Trägerelements (10) angeordnet ist.
  5. Transponderanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, – bei der das Trägerelement (10) eine Lasche (15) aufweist, – bei der die Befestigungsvorrichtung (40) ein Verbindungselement (43) mit einem ersten Ende (41) und einem zweiten Ende (42) aufweist, – bei der das Verbindungselement (40) an der Lasche (15) befestigt ist, – bei der das erste Befestigungselement (BE1) an dem ersten Ende (41) des Verbindungselements (43) angeordnet ist, – bei der das zweite Befestigungselement (BE2) an dem zweiten Ende (42) des Verbindungselements (43) angeordnet ist.
  6. Transponderanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, – bei der das erste und zweite Befestigungselement (BE1, BE2) jeweils eine Sägezahnanordnung (SBE1, SBE2) aufweisen, – wobei die Sägezahnanordnung (SBE1) des ersten Befestigungselements (BE1) in die Sägezahnanordnung (SBE2) des zweiten Befestigungselements (BE2) einrasten kann.
  7. Transponderanordnung nach Anspruch 6, bei der die Sägezahnanordnung (SBE1) des ersten Befestigungselements (BE1) auf einer Oberseite (O) des Trägerelements (10) und die Sägezahnanordnung (SBE2) des zweiten Befestigungselements (BE2) auf einer Unterseite (U) des Trägerelements (10) angeordnet ist.
  8. Transponderanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, bei der das erste Befestigungselement (BE1) als eine Einrastevorrichtung (E) ausgebildet ist, – bei der das zweite Befestigungselement (BE2) als eine Einschubvorrichtung (L) ausgebildet ist.
  9. Transponderanordnung nach Anspruch 8, bei der die Einrastevorrichtung (E) des ersten Befestigungselements (BE1) derart ausgebildet ist, dass sie zum Verbinden der beiden Befestigungselemente in die Einschubvorrichtung (L) des zweiten Befestigungselements (BE2) einrasten kann und zum Trennen der beiden Befestigungselemente aus der Einschubvorrichtung des zweiten Befestigungselements ausrasten kann.
  10. Transponderanordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, bei der das Verbindungselement (33) als ein bandförmiges Element ausgebildet ist.
  11. Transponderanordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, bei der das Verbindungselement (33) aus einem Material aus einem Kunststoff ausgebildet ist.
  12. Transponderanordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, bei der das Verbindungselement (33) aus einem Material aus einem Gummi ausgebildet ist.
  13. Transponderanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bei der das Trägerelement (10) als ein flexibles Element ausgebildet ist, das an eine äußere Oberfläche des optischen oder elektrischen Übertragungselements (OK, EK) anschmiegsam ist.
  14. Transponderanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, bei der das Trägerelement (10) aus mindestens zwei Schichten (13, 14) ausgebildet ist, wobei die Transpondereinrichtung (20) zwischen den zwei Schichten eingebettet ist.
  15. Transponderanordnung nach Anspruch 14, – bei der die erste der Schichten (13) aus einem gummierten Material ausgebildet ist, – bei der die zweite der Schichten (14) als eine Abdeckung aus einem Material aus einem spritzbaren Kunststoff ausgebildet ist.
  16. Transponderanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, bei der das optische oder elektrische Übertragungselement als ein Leerrohr (LR) ausgebildet ist, in dem optische oder elektrische Leiter (LWL, KL) verlaufen.
  17. Transponderanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, bei der das optische Übertragungselement als ein optisches Kabel (OK) ausgebildet ist, das mindestens einen Lichtwellenleiter (LWL) umfasst.
  18. Transponderanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, bei der das elektrische Übertragungselement als ein elektrisches Kabel (EK) ausgebildet ist, das mindestens eine Kupferader (KL) umfasst.
  19. Verfahren zur Herstellung einer Transponderanordnug, umfassend die folgenden Schritte: – Bereitstellen eines Trägerelementes (10), – Anbringen einer Transponderanordnung (20) auf dem Trägerelement (10), – Anbringen einer Befestigungsvorrichtung (30) an dem Trägerelement (10) zur Befestigung des Trägerelements an einem optischen oder elektrischen Übertragungselement (OK, EK).
  20. Verfahren nach Anspruch 19, umfassend die folgenden Schritte: – Bereitstellen einer Schicht aus einem gummierten Material als Trägerelement (10), – Anbringen der Transponderanordnung (20) auf dem gummierten Material (13), – Spritzen eines Materials aus einem Kunststoff als weitere Schicht des Trägermaterials um die Transponderanordnung (20).
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 oder 20, umfassend die folgenden Schritte: – Anbringen eines ersten Befestigungselements (BE1) an einer ersten Seite (11) des Trägerelements (10), – Anbringen eines zweiten Befestigungselements (BE2) an einer zweiten Seite (12) des Trägerelements (10).
  22. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 oder 20, bei dem die Befestigungsvorrichtung als ein bandförmiges Verbindungselement (33, 43) ausgebildet ist, das an einem ersten Ende (31) ein erstes Befestigungselement (BE1) und an einem zweiten Ende (32) ein zweites Befestigungselement (BE2) aufweist.
  23. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 oder 22, umfassend den folgenden Schritt: Anbringen von jeweils einer Sägezahnanordnung (SBE1, SBE2) an dem ersten und zweiten Befestigungselement (BE1, BE2).
  24. Verwendung einer Transponderanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 18 auf einer äußeren Oberfläche eines optischen oder elektrischen Kabels (OK, EK) zur Speicherung von Daten betreffend das optische oder elektrische Kabel.
  25. Verwendung einer Transponderanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 18 auf einer äußeren Oberfläche einer Kabelmuffe (KM) zur Verbindung zweier optischer oder zweier elektrischer Kabel.
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