Es
ist daher Aufgabe der im folgenden beschriebenen Erfindung, die
Interferenz von in der Probe mitgelöstem oder -suspendiertem Bindungsproteinen
in quantitativen Messungen von deren Liganden auf einfache Art auszuschalten.
Dieses geschieht durch eine Technik, mit deren Hilfe diese Testsysteme,
insbesondere alle derzeit existierenden Assays für Wachstumshormon, unanfälliger für den Störfaktor
des in bspw. Serumproben stets vorhandenen Bindungsproteins – wie hGHBP – gemacht
werden können.
Daher
ist Gegenstand der Erfindung ein Verfahren zur quantitativen Bestimmung
eines Liganden eines Bindungsproteins in einer Liganden und Bindungsprotein
in gelöster
oder suspendierter Form enthaltenden Probe, bei der der zu messenden
Probe ein Antikörper
A gegen das Bindungsprotein, der gegen die Bindungsstelle des Liganden
auf dem Bindungsprotein gerichtet ist, zugesetzt wird.
Dabei
zeigte es sich, daß die
Bindung des spezisch gegen das Bindungsprotein gerichteten Antikörpers A
an das Bindungsprotein exakt dort, wo auch der Ligand bindet, zu
einer Verdrängung
der Wachstumshormonmoleküle
(Ligand) aus ihrer Bindung an hGHBP führt und dabei auch eine erneute Bindung
des Liganden verhindert. Diese Verdrängung fällt natürlich umso stärker aus,
je größer die Menge
zugesetzten Antikörpers
A, insbesondere im Verhältnis
zum Bindungsprotein, ist, so daß meist
ein großer Überschuß an Antikörper günstig ist.
Das so "freigesetzte" Wachstumshormon
kann nun ohne sterische Hemmung durch das Bindungsprotein quantitativ
gemessen werden. Da der „Anti-Bindungsprotein- Antikörper" A selber nicht mit
den zur Messung vom Liganden (bspw. hGH) evt. verwendeten „Anti-Liganden-Antikörpern" B interferiert,
entfällt
auch die Notwendigkeit einer vorgeschalteten Entfernung der Antikörper-A/Bindungsprotein-Komplexe
aus der Probe. Vorteilhafterweise kann die Probe, abgesehen vom
Zusatz des Antikörpers
A und einer evtuellen Vorinkubation, genauso eingesetzt werden,
wie für
den jeweiligen Assay vom Hersteller beschrieben.
Unter
Bindungsprotein im Sinne dieser Erfindung sind alle Proteine zu
verstehen, die mit hoher Affinität
einen hier zu messenden Liganden binden können. Die hier relevanten Bindungsproteine
sind meist löslich
bzw. liegen in der Probe als Suspension vor. Beispiele sind bestimmte
lösliche
Rezeptoren oder beispielsweise im Cytosol oder Blut auftretende Hormonbindungsprotein,
wie Wachstumshormonbindungsprotein.
Unter „Ligand" im Sinne dieser
Erfindung sind Verbindungen zu verstehen, die mit hoher Affinität an ein
Bindungsprotein binden und deren Konzentration in bestimmten Assays
gemessen werden kann und beispielsweise für medizinische Zwecke auch
gemessen wird. Beispiele sind Botenstoffe, wie Hormone, Transmitter,
bspw. Neurotransmitter, extrazelluläre Signalpeptide oder -proteine,
Cytokine, Chemokine, Lymphokine etc.
Unter „Probe" im Sinne dieser
Erfindung ist jede Art von zu untersuchender Lösung zu verstehen, insbesondere
aber Lösungen
medizinisch relevanter Substanzen, wie z.B. Blut, Lymphe, Serum,
Urin, Liquor, auch in für
die Probenbearbeitung aufbereiteter Form.
Unter „in gelöster oder
suspendierter Form" ist
im Sinne dieser Erfindung jede Form von Lösung des Bindungsproteins oder
des Liganden im weiteren Sinne im Lösungsmittel zu verstehen. Damit
sind auch Situationen umfaßt,
in denen beispielsweise das Bindungsprotein am Rand oder jenseits
des Ausfallens ist, aber eben doch noch Bestandteil der Lösung ist.
„Antikörper" sind im Sinne dieser
Erfindung durch Vertebraten oder künstlich hergestellte Proteine
oder evt. andere Strukturen, die mit hoher Affinität an eine
bestimmte Oberflächenkonfirmation
(Epitop) eines Antigens, also eines anderen Moleküls, binden, vorzugsweise
mono- oder polyklonale (Teil)strukturen von Immunglobulinen (bspw.
IgG, IgA, IgD, IgE) oder auch polyklonal monospezifische Antikörper. Typischerweise
enthalten derartige Antikörper
zumindest den variablen Teil von Immunglobulinen, ggf. auch mindestens
eine Domäne
des konstanten Teils von Immunglobulinen. In diesem Sinne sind bspw. auch
F(ab)2-Fragmente
Antikörper
im Sinne der vorliegenden Erfindung.
Dabei
bedeutet ein Antikörper
gegen das Bindungsprotein, der gegen die Bindungsstelle des Liganden
auf dem Bindungsprotein gerichtet ist, daß der Antikörper als bindendes Epitop spezifisch
die Bindungsstelle des Liganden auf dem Bindungsprotein mit hoher
Affinität
bindet.
Unter „quantitativer
Bestimmung" ist
generell jede dem Fachmann bekannte Art der Messung der Menge eines
gelösten
Analyten in einer Probe zu verstehen. Explizit gemeint ist damit
z.B. die Quantifizierung über
chromatographische Methoden mit einem mitlaufenden Standard und
insbesondere die über die
hochaffine Wechselwirkung zwischen Antikörper und Ligand (Antigen) erfolgende
Quantifizierung durch kompetitive Assays oder Bindungsassays, wie z.B.
einen Sandwich-Assay auch im ELISA-Format. Ein besonderer Vorteil
dieser Erfindung ist es, daß das
vorgestellte Verfahren des Antikörperzusatzes mit
praktisch jedem bekannten – insbesondere
kommerziell erhältlichen – Testkit
bzw. Testsystem zur quantitativen Analyse des jeweiligen Analyten
(Liganden) ohne größeren Aufwand
kombiniert werden kann.
Dabei
ist es besonders bevorzugt, wenn in dem erfindungsgemäßen Verfahren
der Antikörper
A vor oder während,
vorzugsweise vor, der quantitativen Bestimmung zugesetzt wird und/oder
mit der Probe inkubiert wird.
Dabei
versteht man unter Inkubation eine Reaktionsbedingung, bei der Reaktionspartner,
hier Antikörper
A und Bindungsprotein sowie sekundär auch der Ligand, miteinander
eine Reaktion eingehen können.
Die Inkubation ist meist zeitlich begrenzt, hier beispielsweise
6, 12, 18 oder 24 h. Insbesondere ist hier unter Inkubation die
Vorinkubation – beispielsweise über 6, 12,
18 oder 24 h – zu
verstehen, die vor Beginn der quantitativen Messung (beispielsweise
mit einem kommerziell erhältlichen
Testkit) erfolgt.
Ebenso
ist es bevorzugt, wenn die im erfindungsgemäßen Verfahren gemessene Probe
Körperflüssigkeit,
vorzugsweise humane Körperflüssigkeit,
insbesondere Blut bzw. humanes Blut, enthält.
Unter
Körperflüssigkeit
versteht man jede aus dem Körper
eines Vertebraten, insbesondere eines Säugetieres, insbesondere eines
Menschen gewonnene Flüssigkeit.
Das wäre
im Falle des Menschen beispielsweise Blut, Urin oder Lymphe, aber auch
cytosolische Präparationen
aus menschlichen Zellen.
Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist der Ligand ein physiologischer Ligand des physiologischen Bindungsproteins.
Die
erfindungsgemäße Methode
ist auch dann sinnvoll, wenn Ligand und/oder Bindungsprotein von
außen
(exogen) zugesetzt wurde, z.B. also nach Injektion oder anderweitiger
Aufnahme von rekombinantem hGH bei Patienten oder Probanden. Damit
besteht die Möglichkeit,
ein erfindungsgemäßes Verfahren
etwa zur Analyse von Proben bei Verdacht auf Do ping (z.B. im Hochleistungssport)
mit hGH oder anderen Hormonen Beispiele für Liganden im Sinne der vorliegenden
Erfindung einzusetzen, um nach erfindungsgemäßer Quantifizierung der bspw.
hGH-Konzentration in der Probe (ohne verfälschende Einflüsse des/der
jeweiligen Bindungsproteins/e) Dopingverdacht ausschließen oder
begründen zu
können.
Auch bei pharmakokinetischen Analysen stören die Bindungsproteine, so
daß auch
diesbezüglich
das künstlich
zugeführte
hGH gebunden wird, und damit Resultate zur bspw. hGH-Konzentration durch
die Anwesenheit von Bindungsprotein verfälscht wird. Eine erfindungsgemäße Vorgehensweise
kann auch in diesen Fällen
Abhilfe schaffen.
Unter
einem physiologischen Liganden ist ein Ligand im oben angegebenen
Sinne zu verstehen, der ohne von außen zugesetzt zu sein im Körper eines
Vertebraten insbesondere in einer Körperflüssigkeit auftritt. Entsprechendes
gilt für
das physiologische Bindungsprotein, wobei dieses auch der natürliche unter
physiologischen Bedingungen auftretende Bindungsprotein des physiologischen
Liganden ist.
Werter
ist es bevorzugt, wenn das im erfindungsgemäßen Verfahren verwendete Bindungsprotein
löslich,
vorzugsweise ein löslicher
Rezeptor oder ein Hormonbindungsprotein, insbesondere ein Hormonbindungsprotein,
ist.
Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist der Ligand eine peptidische Verbindung und/oder ein Hormon,
vorzugsweise ein peptidisches Hormon, insbesondere ein Wachstumshormon.
Dabei
versteht man unter peptidisch jede Verbindung, deren Bestandteile überwiegend über eine
peptidische Bindung R1-NH-C(O)-R2 miteinander verknüpft sind.
Unter
Hormon versteht man einen chemischen Botenstoff, der in Abstand
zu seinem Synthese- und Freisetzungsort wirkt. Dabei werden Hormone
vorzugsweise von endokrinen Drüsen,
bspw. Hypophyse, Keimdrüsen
oder Epiphyse, hergestellt. Beispiele sind Wachstumshormon oder
luteinisierendes Hormon LTH, Insulin, Melatonin, Glucagon, Gastrin,
Angiotensin, Substanz P, Interleukine, Vasopressin, Endorphine,
Enkephaline, Relaxin oder der atrionatriuretische Faktor. Hormonbindungsproteine
sind entsprechend Bindungsproteine (s.o.), die affin Hormone binden.
In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist der Ligand humanes Wachstumshormon (human Growth Hormon/hGH)
und das Bindungsprotein humanes Wachstumshormon-Bindungsprotein (human Growth hormon
binding protein/hGHBP) und der Antikörper A ist gegen die Bindungsstelle
des hGH auf dem hGHBP gerichtet.
Besonders
bevorzugt ist es auch, wenn der im erfindungsgemäßen Verfahren verwendete Antikörper A ein
monoklonaler Antikörper
bzw. ein single-chain Antikörper,
vorzugsweise ein monoklonaler Antikörper, ist. Dabei ist es besonders
bevorzugt, wenn der verwendete Antikörper A ZMC1 ist. ZMC1 ist ein
monoklonaler Antikörper,
der gegen die Bindungsstelle des humanen Growth hormones (hGH) auf
dem humanen Growth hormone binding protein (hGHBP) gerichtet ist
und wurde im Rahmen der Erfindung zur Lösung der Aufgabe optimiert.
Dieser wurde mit Eingang vom 21. Januar 2003 anmelderseitig unter
der Nummer DSM ACC2582 (vom Hinterleger zugeteiltes Bezugszeichen:
ZMC1) nach Maßgabe
des Budapester Vertrags bei der DSMZ (Deutsche Sammlung für Mikroorganismen
und Zellkulturen GmbH) in Braunschweig (Deutschland, Maschenroder
Weg 1b, 38124 Braunschweig) in lebensfähiger Form hinterlegt.
Dabei
versteht man unter monoklonal insbesondere das Produkt eines künstlichen
Konstrukts, in welchem eine Antikörper-produzierende Zelle (B-Zelle)
mit einer immortalisierten Krebszelle fusioniert wird (Hybridom),
was zu einer Hybridomzelle führt. Daraus
sind spezifische Antikörper
zu gewinnen, die alle ausschließlich
auf ein Epitop gerichtet sind.
Werter
ist es bevorzugt, wenn bei dem erfindungsgemäßen Verfahren die quantitative
Bestimmung des Liganden unter Ausnutzung der Bindung des Liganden
als Antigen an einen, vorzugsweise monoklonalen, Antikörper B erfolgt.
Dabei ist es in einer Ausführungsform
vorteilhaft, wenn die quantitative Bestimmung über einen kompetitiven Bindungstest,
vorzugsweise einen „radio-immuno
assay" (RIA), erfolgt.
Genauso günstig
ist es auch, wenn die quantitative Bestimmung durch Messung eines
in Abhängigkeit
von der Konzentration des zu messenden Liganden ansteigenden Meßparameters
erfolgt, vorzugsweise durch einen enzyme-linked immuno sorbent Assay
(ELISA) und/oder durch einen entsprechenden Sandwich-Assay.
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird vor der quantitativen Bestimmung keine Abtrennung des Bindungsproteins
aus der zu messenden Probe durchgeführt. Darunter versteht man
insbesondere, daß es
bei der vorliegenden Erfindung unnötig ist, das Bindungsprotein
vor der quantitativen Analyse der Probe aus dieser zu extrahieren,
wie dies im Stand der Technik bei anderen Hormonen durchgeführt werden
muß. Dabei
ist praktisch jede Form von Extraktion denkbar, bei der der zu messende
Ligand – wie
beispielsweise das Hormon – in
der Probe verbleibt, während
das Bindungsprotein abgetrennt wird, z.B. durch Fällung und/oder
Filtration mit bestimmten Molekülgewichtsausschlußgrenzen,
chromatographische Methoden, wie z.B. Affinitätschromatographie oder HPLC,
Dialyse bei bestimmten Ligandengrößen etc. Aber genau darauf
kann vorzugsweise bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
verzichtet werden, da durch die Wahl des Antikörpers A weder dieser noch der
Komplex aus Antikörper
A und Bindungsprotein an den zu messenden Liganden bindet und damit
die Mes sung nicht mehr behindert oder verfälscht wird, auch wenn das komplexierte
Bindungsprotein in der Probe verbleibt. Daran ändert auch der Einsatz hochaffiner
Antikörper
B zur quantitativen Messung nichts, da diese an den zu messenden
Liganden und nicht den Antikörper
A, das Bindungsprotein oder den Komplex aus beiden binden.
Dieser
Vorteil tritt insbesondere bei einem besonders günstigen und bevorzugten erfindungsgemäßen Verfahren
auf, bei dem der Antikörper
A so zugegeben wird, daß der
Antikörper
A in der Probe nach Zugabe in einer höheren Konzentration als das Bindungsprotein
vorliegt, vorzugsweise in einer mindestens um 50%, insbesondere
mindestens um 100%, vorzugsweise mindestens um 200%, insbesondere
mindestens um 400% höheren
Konzentration.
Gerade
diese Zugabe des Antikörpers
A im Überschuß zum Bindungsprotein
ist besonders günstig,
da bei ausreichendem Überschuß des Antikörpers A
sowohl alle Liganden aus dem Bindungsprotein vollständig verdrängt und
somit meßbar
werden, als auch das Bindungsprotein quantitativ komplexiert wird
und damit bei der Bestimmung nicht mehr interferiert.
Die
genaue, richtige und ausreichende Menge an spezifischem Antikörper A,
die der Probe zur möglichst
interferenzfreien quantitativen Messung des Liganden mindestens
und evt. höchstens
zugesetzt werden muß bzw.
kann, kann vom Fachmann in wenigen einfachen Vorversuchen festgelegt
werden. Die optimale Zugabe hängt
natürlich
von der Menge an Bindungsprotein in der Probe und evt. dem verwendeten
quantitativen Testsystem ebenso ab wie möglicherweise von der Menge
an zu messendem Liganden.
Die
besonders bevorzugte Form des erfindungsgemäßen Verfahrens ist ein Verfahren
zur quantitativen Bestimmung von hGH unter Ausnutzung der affinen
Bindung von hGH als Antigen an einen monoklonalen Antikör per B in
einer humanes Blut enthaltenden Probe, in der hGH und hGHBP in gelöster oder
suspendierter Form enthalten sind, bei der der zu messenden Probe
der gegen die Bindungsstelle des hGH auf dem hGHBP gerichtete Antikörper A,
vorzugsweise der hinterlegte monoklonale Antikörper ZMC 1, in deutlichem Überschuß gegenüber der
Menge an hGHBP vor oder während,
vorzugsweise vor, der quantitativen Bestimmung des hGH mittel Antikörper B zugesetzt
wird und inkubiert wird.
Durch
die Erfndung wird die Interferenz des Wachstumshormon-Bindungsproteins
dadurch verhindert, daß ein
spezifischer, gezielt gegen das Wachstumshormon-Bindungsprotein
hergestellter und durch spezifische Experimente charakterisierter, vorzugsweise
monoklonaler Antikörper,
in hohem Überschuß zu der
zu messenden Probe zugesetzt wird. Dieser monoklonale Antikörper (ZMC
1) wurde aufgrund seiner besonders bevorzugten Eigenschaft ausgewählt, daß er auf
dem hGHBP-Molekül exakt dort
bindet, wo das Wachstumshormonmolekül ebenfalls bindet. Hierdurch
kommt es – wenn
man den Antikörper
im Überschuß zugibt – zu einer
Verdrängung der
Wachstumshormonmoleküle
aus ihrer Bindung an hGHBP. Das so "freigesetzte" Wachstumshormon kann nun ohne sterische
Hemmung durch das Bindungsprotein in jedem Immunoassay fur Wachstumshormon
gemessen werden. Da der „Anti-Bindungsprotein-Antikörper" selber nicht mit
den zur Messung von hGH verwendeten „Ant-Wachstumshormon-Antikörpern" interferiert, entfällt auch
die Notwendigkeit einer vorgeschalteten Entfernung der Antikörper hGHBP-Komplexe
aus der Probe. Praktisch wird der spezielle anti-hGHBP Antikörper ZMC
1 mit der hGH-verdrängenden
Eigenschaft der Probe vor der Analyse zugesetzt und die Probe nach
Vorinkubation, wie für
den jeweiligen Assay vom Hersteller beschrieben, eingesetzt.
Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Antikörper A gegen ein in Körperflüssigkeiten
gelöstes
oder suspendiertes physiologisches Bindungsprotein eines physiologischen
Liganden, wobei der Antikörper
A ge gen die Bindungsstelle des Liganden auf dem Bindungsprotein
gerichtet ist.
Besonders
bevorzugt ist es, wenn der erfindungsgemäße Antikörper A ein monoklonaler Antikörper und/oder
ein single-chain Antikörper,
vorzugsweise ein monoklonaler Antikörper, ist.
Der
Begriff "Antikörper" umfaßt im vorliegenden
Sinne allerdings sowohl polyklonale, insbesondere polyklonale monospezifische
Antikörper
(d.h. Antikörper
mit verschiedenen variablen Regionen, die jedoch alle ein spezifisches
Epitop erkennen), als auch monoklonale, chimärische Antikörper, anti-idiotypische
Antikörper
(gerichtet gegen erfindungsgemäße Antikörper), die
alle in gebundener oder löslicher
Form vorliegen und ggf. durch "Label" (bspw. Fluoreszenzmarker,
Goldmarker, angekoppelte Enzyme) markiert sein können, sowie auch Fragmente der
vorgenannten Antikörper.
Neben den Fragmenten von erfindungsgemäßen Antikörpern in Alleinstellung können erfindungsgemäße Antikörper auch
in rekombinanter Form als Fusionsproteine mit anderen (Protein)-Bestandteilen
auftreten. Fragmente als solche oder Fragmente von erfindungsgemäßen Antikörpern als
Bestandteile von Fusionsproteinen werden typischerweise durch die
Methoden enzymatischer Spaltung, der Protein-Synthese oder die dem Fachmann
geläufigen
Rekombinationsmethoden hergestellt. Als Antikörper werden nach der vorliegenden
Erfindung also sowohl polyklonale, monoklonale, humane oder humanisierte
oder rekombinante Antikörper
oder Fragmente davon, single chain Antikörper oder auch synthetische
Antikörper
bezeichnet.
Bei
den polyklonalen Antikörpern
handelt es sich um heterogene Mischungen von Antikörpermolekülen, die
aus Seren von Tieren hergestellt werden, die mit einem Antigen immunisiert
worden sind. Ein monoklonaler Antikörper enthält eine im wesentlichen homogene
Population von Anti körpern,
die spezifisch gegen Antigene gerichtet sind, wobei die Antikörper im
wesentlichen gleiche oder gleiche Epitop-Bindungsstellen aufweisen.
Die verschiedenen Antikörpervarianten
mit Monospezifität
können
den nachfolgend beschriebenen Immunglobulinklassen angehören, es
kann sich also um Mischungen von verschiedenen Haupt- oder Subklas-
sen handeln, bevorzugt handelt es sich um eine homogene Mischung
von IgG-Antikörpern.
Diese Homogenität kann
durch einen zusätzliche
Reinigungsschritt (Immunopräzipitation,
Chromatographie, bspw. über
gegen IgG gerichtete Antikörper),
erreicht werden.
Monoklonale
Antikörper
können
durch die im Stand der Technik bekannten Verfahren erhalten werden
(z. B. Köhler
und Milstein, Nature, 256, 495-397, (1975); US-Patent 4,376,110;
Ausübel
et al., Harlow und Lane "Antikörper": Laboratory Manual,
Cold Spring, Harbor Laboratory (1988); Ausubel et al., (eds), 1998,
Current Protocols in Molecular Biology, John Wiley & Sons, New York)).
Die in den vorgenannten Literaturstellen enthaltene Beschreibung wird
als Bestandteil der vorliegenden Erfindung in die Offenbarung der
vorliegenden Erfindung einbezogen.
Auch
lassen sich gentechnisch manipulierte erfindungsgemäße Antikörper nach
Verfahren, wie in den vorgenannten Druckschriften beschrieben, herstellen.
Erfindungsgemäße Antikörper können einer der
folgenden Immunglobulinklassen angehören: IgG, IgM, IgE, IgA, GILD
und ggf. einer Unterklasse der vorgenannten Klassen, wie die Subklassen
des IgG oder deren Mischungen zu verstehen. Bevorzugt sind IgG und
seine Subklassen wie beispielsweise IgG1, IgG2, IgG2a, IgG2b, IgG3
oder IgGM. Besonders bevorzugt sind die IgG Subtypen IgG1/k oder IgG2b/k.
Ein Hybridom-Zellklon,
der erfindungsgemäße monoklonale
Antikörper
produziert, kann in vitro oder in vivo kultiviert werden. Die Herstellung
von großen
Titern an monoklonalen Antikörpern
erfolgt vorzugsweise in vivo oder in situ.
Bei
den erfindungsgemäßen chimärische Antikörpern handelt
es sich um Moleküle,
die verschiedene Bestandteile enthalten, wobei diese sich aus verschiedenen
Tierarten ableiten (z. B. Antikörper,
die eine variable Region, die aus einem Mäuse-monoklonalen Antikörper abgeleitet
ist, und eine konstante Region eines humanen Immunglobulins aufweisen):
Chimärische
Antikörper
werden vorzugsweise eingesetzt, um einerseits die Immunogenizität bei der
Anwendung zu reduzieren und andererseits die Ausbeuten bei der Produktion
zu erhöhen,
z.B. ergeben murine monoklonale Antikörper höhere Ausbeuten aus Hybridom-Zellinien,
führen
aber auch zu einer höheren
Immunogenizität
beim Menschen, so daß human/murine
chimärische
Antikörper
vorzugsweise eingesetzt werden. Chimärische Antikörper und
Verfahren zu ihrer Herstellung sind aus dem Stand der Technik bekannt
(Cabilly et al., Proc. Natl. Sei. USA 81: 3273-3277 (1984); Morrison et al. Proc. Natl.
Acad. Sci USA 81:6851-6855 (1984); Boulianne et al. Nature 312 643-646
(1984); Cabilly et al., EP-A-125023;
Neuberger et al., Nature 314: 268-270 (1985); Taniguchi et al.,
EP-A-171496; Morrion et al., EP A-173494; Neuberger et al., WO 86/01533;
Kudo et al., EP-A-184187; Sahagan et al., J. Immunol. 137: 1066-1074
(1986); Robinson et al., WO 87/02671; Liu et al., Proc. Natl. Acad.
Sci USA 84:3439-3443 (1987); Sun et al., Proc. Natl. Acad. Sci USA 84:214218
(1987); Better et al., Science 240: 1041-1043 (1988) und Har-low und Lane, Antikörper: A
Laboratory Manual, wie oben zitiert. Diese Zitatstellen werden als
zur Offenbarung gehörig
in die vorliegende Erfindung einbezogen.
Ein
erfindungsgemäßer anti-idiotypischer Antikörper ist
ein Antikörper,
der eine Determinante, die im allgemeinen mit der Antigenbindungsstelle
eines erfindungsgemäßen Antikörpers assoziiert
ist, erkennt. Ein antiidiotypischer Antikörper kann durch die Immunisierung
eines Tieres der gleichen Art und des gleichen genetischen Typs
(z.B. eines Mäusestamms)
als Ausgangspunkt für
einen monoklonalen Antikörper,
gegen welchen ein erfindungsgemäßer anti-idiotypischer
Antikörper
gerichtet ist, hergestellt werden. Das immunisierte Tier wird die
idiotypischen Determinanten des immunisierenden Antikörpers durch
die Produktion eines Antikörpers,
der gegen die idiotypischen Determinanten gerichtet ist (nämlich ein
erfindungsgemäßer anti-idiotypischer
Antikörper),
erkennen (U.S. 4,699,880). Ein erfindungsgemäßer anti-idiotypischer Antikörper kann
auch als Immunogen eingesetzt werden, um eine Immunantwort in einem
weiteren Tier hervorzurufen und um dort zur Produktion eines sog.
antianti-idiotypischen Antikörpers
zu führen.
Der anti-anti-idiotypische Antikörper
kann, muß aber
nicht, bezüglich
seiner Epitop-Konstruktion identisch mit dem originären monoklonalen
Antikörper
sein, der die anti-idiotypische Reaktion hervorgerufen hat. Auf
diese Weise können durch
die Verwendung von gegen idiotypische Determinanten eines monoklonalen
Antikörpers
gerichtete Antikörper
andere Klone, die Antikörper
von identischer Spezifität
exprimieren, identifiziert werden.
Monoklonale
Antikörper,
die gegen ein in Körperflüssigkeiten
gelöstes
oder suspendiertes physiologisches Bindungsprotein eines physiologischen Liganden
gerichtet sind, können
eingesetzt werden, um die Bindung von anti-idiotypischen Antikörpern in entsprechenden
Tieren, wie z. B. der BALB/c Maus, zu induzieren. Zellen aus der
Milz einer solchen immunisierten Maus können verwendet werden, um anti-idiotypische
Hybridom-Zellinien,
die anti-idiotypische monoklonale Antikörper sekretieren, zu produzieren.
Weiterhin können
anti-idiotypische monoklonale Antikörper auch an einen Träger gekoppelt
werden (KLH, "keyhole
limpet hemocyanin")
und dann verwendet werden, um weitere BALB/c-Mäuse zu immunisieren. Die Sera
dieser Mäuse
enthalten dann anti-anti-idiotypische Antikörper, die die Bindungseigenschaften
der originären
monoklonalen Antikörper haben
und spezifisch für
ein in Körperflüssigkeiten gelöstes oder
suspendiertes physiologisches Bindungsprotein eines physiologischen
Liganden (s. bevorzugte Beispiele unten). Die anti-idiotypischen
monoklonalen Antikörper
haben auf diese Weise ihre eigenen idiotypischen Epitope oder "Idiotope", die strukturell
mit dem zu untersuchenden Epitop ähnlich sind.
Die
Bezeichnung "Antikörper" soll sowohl intakte
Moleküle
als auch Fragmente derselben einschließen. Als Fragmente seien alle
verkürzten
oder veränderten
Antikörperfragmente
mit einer oder zwei dem Antigenkomplementären Bindungsstellen, wie Antikörperteile
mit einer den Antikörper
entsprechenden von leichter und schwerer Kette gebildeten Bindungsstelle
wie Fv-, Fab- oder F(ab')2-Fragmente oder Einzelstrangfragmente, genannt.
Bevorzugt sind verkürzte
Doppelstrangfragmente wie Fv-, Fab- oder F(ab')2. Fab und
F(ab')2-Fragmente
entbehren eines Fc-Fragments,
wie etwa in einem intakten Antikörper
vorhanden, so daß sie
im Blutkreislauf schneller transportiert werden können und
vergleichsweise weniger nicht-spezifische Gewebsbindung als intakte
Antikörper
aufweisen. Hierbei wird hervorgehoben, daß Fab und F(ab')2 Fragmente
von erfindungsgemäßen Antikörpern bei
einem erfindungsgemäßen Verfahren
i.S. der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden können. Solche
Fragmente werden typischerweise durch proteolytisehe Spaltung hergestellt,
indem Enzyme, wie z. B. Papain (zur Herstellung von Fab-Fragmenten)
oder Pepsin (zur Herstellung von F(ab')2, Fragmenten)
verwendet werden, oder durch chemische Oxidation oder durch gentechnische
Manipulation der Antikörpergene
erhalten werden.
Weiterhin
kann ein erfindungsgemäßer Antikörper A auch
weitere kovalent (oder nicht kovalent) angekoppelte Moleküle oder
Gruppen aufweisen, bspw. eine Fluoreszenzmarkierung oder einen Label, bspw.
einen Goldlabel, oder spezifische Epitope, die von Drittmolekülen erkannt
werden können.
Weiterhin kann ein erfindungsgemäßer Antikörper A auch bispezifisch
sein, also mit seinen beiden Paratope unterschiedliche Epitope erkennen,
vorzugsweise zwei verschiedene Epitope des gleichen Proteins oder
Peptids (s.o.), ggf. können
aber auch die beiden Paratope ihrer Struktur nach unterschiedlich
sein, jedoch dasselbe Epitop oder zumindest überlappende Bereiche binden.
Gegenstand
der vorliegenden Erfindung sind auch Mischungen von erfindungsgemäßen Antikörpern im
oben genannten Sinne, bspw. Mischungen monoklonaler Antikörper oder
Mischungen von monoklonalen Antikörpern mit Antikörperfragmenten, Mischungen
anti-idiotypischer Antikörper
etc.
Es
ist ebenfalls bevorzugt, wenn der o.g. Ligand, an dessen Bindungsstelle
der erfindungsgemäße Antikörper A bindet,
ein Peptid und/oder Hormon und/oder vorzugsweise humanem Ursprungs ist,
ggf. auch gegen Fragmente nativer Poly- oder Oligopeptide gerichtet
ist.
In
einer bevorzugten Form des erfindungsgemäßen Antikörpers A ist der Antikörper A gegen die
Bindungsstelle des humanen Growth hormones (hGH) auf dem humanen
Growth hormone binding protein (hGHBP) gerichtet.
Besonders
bevorzugt ist es, wenn der erfindungsgemäße Antikörper A der Antikörper ZMC1
ist, bspw. der bei der DSMZ hinterlegte Antikörper DSM ACC2582.
Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Arzneimittel enthaltend
einen erfindungsgemäßen Antikörper A sowie
gegebenfalls weitere Wirkstoffe sowie Zusatz- und/oder Hilfsstoffe.
Dabei
ist dieses Arzneimittel besonders geeignet, zur Behandlung eines
Mangelzustandes eines der oben bereits genannten Liganden zu dienen, da
durch den Antikörper
A der Ligand freigesetzt werden kann oder seine Bindung durch Bindungsprotein verhindert
werden kann, so daß beispielsweise
der Plasmaspiegel an freiem Liganden ansteigt, bspw. im Falle einer
erwnschten Erhöhung
des Plasmatiters von hGH.
Das
hGH-bindende Bindungsprotein (hGHBP) entspricht einem extrazellulären Fragment des
hGH-Rezeptors. Erfindungsgemäß gegen hGHBP bindende
Antikörper,
die gegen dessen Bindungsstelle für hGH gerichtet sind, können also
auch an den membranständigen
hGH-Rezeptor binden und zwar entsprechend in einer solchen Weise,
daß der
hGH-Rezeptor für
die Anlagerung von hGH blockiert ist. Damit können erfindungsgemäße Antikörper A grundsätzlich als
Wachstumshormon-Rezeptor Antagonisten therapeutisch eingesetzt werden.
Damit kann ein erfindungsgemäßer Antikörper zur
Herstellung eines Arzneimittels dienen, das die physiologische Wirkung
des humanen Wachstumshormons (hGH) inhibiert. Daher kann ein Arzneimittel,
enthaltend einen oder mehr erfindungsgemäße Antikörper A (und ggf. wertere Hilfs-
oder Zusatzstoffe), bei all jenen Erkrankungen zum therapeutischen
Einsatz gelangen, bei denen die Wirkung von hGH in unphysiologischer,
bspw. pathologischer Weise, gesteigert ist. Damit ergibt sich erfindungsgemäß auch die
Verwendung entsprechender erfindungsgemäßer Antikörper A zur Behandlung (bzw.
zur Herstellung eines Arzneimittels zur Behandlung) von all jenen
Störungen,
Erkrankungen oder Pathophysiologien, für die hGH-Exzeß ätiologisch
ist. Bspw. kann ein derartiges Arzneimittel, enthaltend mindestens
einen erfindungsgemäßen Antikörper A,
oder ein erfindungsgemäßer Antikörper A zur
Behandlung der Akromegalie eingesetzt werden.
Durch
Gabe erfindungsgemäßer Antikörper A oder
entsprechender erfindungsgemäßer Arzneimittel
können
auf diese Art und Weise die Wirkung von pathophysiologisch erhöhten extrazellulären Wachstumshormon-Konzentrationen blockiert
werden, ohne dadurch die entsprechenden Serumkonzentrationen zu
erniedrigen. Damit können
mit einem erfindungsgemäßen Antikörper bspw.
die Symptome von Hypophysenadenomen, die für eine gesteigerte Sekretion
von Wachstumshormonen verantwortlich sind, behandelt werden.
Gegebenenfalls
kann eine Therapie betroffener Patienten mit Hypophysenadenom in
Kombination mit solchen Arzneimitteln oder Wirkstoffen durchgeführt werden,
die die Sekretion von hGH verringern. Hierbei kann es sich bspw.
um eine Behandlung mit Somatostatin-Analoga (bspw. Octreotid) und/oder
Dopamin-Agonisten (bspw. Bromocriptin, Cabergolin) handeln. Alternativ
können
therapeutisch auch konventielle Verfahren, wie etwa neurochirurgische
Intervention oder Bestrahlung, im Zusammenhang mit der Gabe von
erfindungsgemäßen Arzneimitteln
oer Antikörpern
eingesetzt werden. Daneben sind auch weitere Antitumor-Substanzen
(Chemotherapeutika) in einer derartigen Therapie einsetzbar.
Schließlich kann
also ein erfindungsgemäßes Arzneimittel,
enthaltend erfindungsgemäße Antikörper A auch
weitere Substanzen, insbesondere Somatostatin-Analoga, Dopamin-Antagonisten und/oder
antineoplastische Substanzen, enthalten oder aber separiert bspw.
therapeutisch in einem Kit kombiniert, eingesetzt werden.
Darüber hinaus
ist auch eine therapeutische Kombination erfindungsgemäßer Antikörper mit
Pegvisomant (Deutsches Ärzteblatt,
Jahrgang 98, Heft 9, 2001, A 532) denkbar, ebenso wie ein erfindungsgemäßes Arzneimittel,
enthaltend erfindungsgemäßen Antikörper A und
Pegvisomant und ggf. weitere Wirkstoffe (bspw. einen der oben genannten
Wirkstoffe). Im Falle einer kombinierten Therapie, in einem Arzneimittel
(enthaltend mindestens einen erfindungsgemäßen Antikörper A und Pegvisomant), könnte die langfristige
Wirkung erfindungsgemäßer Antikörper A aufgrund
deren längerer
Halbwertszeit mit der kurzen Halbwertszeit des Rezeptorantagonisten
Pegvisomant kombiniert werden.
Weitere
Erkrankungen, bei denen ein erfindungsgemäßes Arzneimittel oder ein erfindungsgemäßer Antikörper eingesetzt
werden können
oder zur Herstellung eines Arzneimittels dienen könnten, sind insbesondere
Diabetes mellitus (bspw. in Hinblick auf die bei einer Diabetes
mellitus auftretenden mittelbar durch hGH vermittelten Retinopathie)
oder auch als antitumurigenes Agens bei hGH-abhängigen Tumoren.
Typischerweise
wird ein erfindungsgemäßer Antikörper als
lyophilisiertes Pulver vorliegen, das zwischen 0,5 mg und 100 mg
erfindungsgemäßen Antikörper A,
und weitere Zusatzstoffe, bspw. Glycin, Manitol, und/oder Natriumphosphat
Monohydrat aufweist. Dieses lyophilisierte Pulver wird in einer
geeigneten wässrigen
Lösung
bereitgestellt und dann, bspw. subkutan ein- oder mehrfach täglich verabreicht.
Prinzipiell
können
die erfindungsgemäßen Arzneimittel
als flüssige
Arzneiformen insbesondere in Form von Injektionslösungen verabreicht
werden.
Geeignete
Zusatz- und/oder Hilfsstoffe sind z.B. Lösungs- oder Verdünnungsmittel,
Stabilisatoren, Suspensionsvermittler, Puffersubstanzen, Konservierungsmittel,
sowie Farbstoffe, Füllstoffe, und/oder
Bindemittel. Die Auswahl der Hilfsstoffe sowie die einzusetzenden
Mengen derselben hängt
davon ab, ob das Arzneimittel parenteral, intrvasal, intravenös, intraperitoneal
oder intramuskulär
appliziert werden soll. Für
alle parenteralen Applikationen eignen sich Zubereitungen in Form
von Suspensionen und Lösungen
sowie leicht rekonstituierbare Trockenzubereitungen.
Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Diagnostikum enthaltend
mindestens einen erfindungsgemäßen Antikörper sowie
gegebenenfalls Zusatz- und/oder Hilfsstoffe.
Unter
einem Diagnostikum versteht man eine Zubereitung oder Hilfsmittel
mit deren Hilfe beispielsweise eine bestimmte Krankheit diagnostiziert werden
kann.
Ein
werterer Gegenstand der Erfindung ist ein Kit enthaltend voneinander
getrennt mindestens eine erste Zubereitung enthaltend einen erfindungsgemäßen Antikörper und
einen auf der Basis einer Antigen/Antikörper-Reaktion funktionierenden fertigen Testassay
zur quantitativen Bestimmung eines Liganden, der in diesem Test
als Antigen dient.
Unter
einem Kit ist eine gemeinsam auftretende Form verschiedener Bestandteile
in einer Verpackungsform zu verstehen. Hier ist es insbesondere ein
Diagnostik-Kit, der die veschiedenen notwendigen Bestandteile zur
quantitativen Analyse eines Liganden enthält.
Bevorzugt
ist ein Kit, bei dem die erste Zubereitung einen Antikörper, der
gegen die Bindungsstelle des humanen Growth hormones (hGH) auf dem humanen
Growth hormone binding protein (hGHBP) gerichtet ist, enthält und/oder
neben der ersten Zubereitung und dem auf der Basis einer Antige/Antikörper-Reaktion
funktionierenden fertigen Testassay zur quantitativen Bestimmung
eines Liganden auch eine Zubereitung zur Kalibrierung enthält.
Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
ist ein erfindungsgemäßer Kit,
in dem die erste Zubereitung den Antikörper ZMC1 (hinterlegt s.o.) enthält und/oder
die Zubereitung zur Kalibrierung „Internationale Referenz-Präparation
88/624" oder „Internationale
Referenz-Präparation
80/505", vorzugsweise „Internationale
Referenz-Präparation
88/624" enthält und/oder
der Antikörper
in dem beiliegenden auf der Basis einer Antigen/Antikörper-Reaktion funktionierenden
fertigen Testassay zur quantitativen Bestimmung eines Liganden (hGH)
ein, vorzugsweise monoklonaler, Antikörper B gegen die 22 kDa große Hauptisoform
des hGH ist.
Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung eines Antikörpers zur,
vorzugsweise quantitativen, Bestimmung eines physiologischen Liganden
eines physiologischen Bindungsproteins.
Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung eines erfindungsgemäßen Antikörpers zur
Herstellung eines Medikaments zur Behandlung von Wachstumsstörungen.
Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung
eines erfindungsgemäßen Antikörpers, also
eines Antikörpers,
der gegen ein Bindungsprotein für
einen Liganden gerichtet ist, mit folgenden Schritten: (a) Immunisierung
von Tieren mit rekombinant hergestelltem Bindungsprotein, (b) Isolierung
von Immunzellen aus dem Tier, (c) Fusion mit Myelom-Zellinien zu
Hybridomzellkulturen, (d) Selektion von Klonen mit hoher Spezifität für das Bindungsprotein.
Die Immunisierung kann in allen für derartige Zwecke in Betracht
kommenden Tieren erfolgen, also . bspw. bei Mäusen, Kaninchen, Schweinen,
Pferden etc. Um solche Klone, die Antikörper gegen das Bindungsprotein
(z.B. GHBP) produzieren, von erfindungsgemäßen Klonen (die Antikörper produzieren,
die spezifisch gegen die Ligandenbindungsstelle des Bindungsproteins
gerichtet sind) zu trennen, werden geeignete Medien (z.B. wells
von Mikrotiterplatten, Polystyrolbeads, Plastikröhrchen) mit jeweils einem (unselektierten)
anti-GHBP-Fangantikörper in
einem Verfahrensschritt (e) beschichtet, und in einem Verfahrensschritt
(f) werden das Bindungsprotein (z.B. GHBP) und nachfolgend der Ligand
(z.B. hGH) hinzugegeben. Hierbei sollte der Ligand markiert sein
(bspw. durch Biotinylierung, Label (radiaktiver Laber, Fluoreszenzmarker,
Enzymmarker (Meerrettich-Peroxidase) etc.)) oder über einen
entsprechenden anti-Ligand-Antikörper
detektierbar sein, um die Eigenschaft des Liganden, an das Bindungsprotein
in dem mit Fangantikörper
beschichteten Behältnis, überprüfen zu können. Alternative
Verfahren sind demnach bspw. Radioaktivität, Chemiluminiszenz, kolorimetrische
Verfahren oder Enzymreaktion. Nach einem Waschschritt können solche "wells" oder „beads" identifiziert werden,
die kein Signal nach Ligandenzugabe aufweisen. In diesem Fall blockiert
der Fangantikörper
die Ligandenbindungsstelle, die Bindungsstelle steht damit für die Ligandenbindung
nicht mehr zur Verfügung,
der Fangantikörper
interferiert mit dem Liganden.
Schließlich kann
ein erfindungsgemäßer Antikörper durch
kompetitive Bindungsassays identifiziert werden. Hierzu wird, wie
oben beschrieben, beschichtet, allerdings jedes „well" mit einem nicht spezifisch die Ligandenbindungsstelle
erkennenden anti-Bindungsprotein-Antikörper. Nach Zugabe von Bindungsprotein
wird in jedes „well" jeweils ein potentiell interessanter
Antikörper
(mit der Eigenschaft, die Ligandenbindungsstelle spezifisch zu erkennen)
mit markiertem Liganden hinzugefügt.
Mit zu- nehmender Konzentration des ligandenbindungsstellenspezifischen
Antikörpers
nimmt die Signalintensität
des Liganden im „well" ab. Auf diese Weise
können
erfindungsgemäße Antikörper (bspw.
gegen GHBP) selek- tiert werden.
Alternativ
zur Herstellung mit Hilfe von Hybridomen können auch die sogenannten „phage
display" Verfahren
(Morphosys oder Cambridge Antibody Technologies) zum Einsatz kommen,
um potentiell erfindungsgemäße Antikörper zu
generieren und dann, wie oben beschrieben, zu selektieren.