DE4328070C1 - Verfahren zur Bestimmung eines Analyten in einem Volumen einer flüssigen Probe sowie seine Anwendung zur Bestimmung von anti-TSH-Rezeptor-Autoantikörpern in einem Patientenserum - Google Patents
Verfahren zur Bestimmung eines Analyten in einem Volumen einer flüssigen Probe sowie seine Anwendung zur Bestimmung von anti-TSH-Rezeptor-Autoantikörpern in einem PatientenserumInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung eines
Analyten in einem Volumen einer flüssigen Probe sowie seine
Anwendung zur Bestimmung von anti-TSH-Rezeptor-Autoantikör
pern in einem Patientenserum.
Ein "Analyt" im Sinne der Ausführungen zu der vorliegenden
Erfindung ist in erster Linie eine biologisch aktive Sub
stanz, deren Anwesenheit und/oder Menge in einer von Natur
aus flüssigen oder in einer durch eine entsprechende Vor
behandlung in flüssige Form überführten biologischen Probe
bestimmt werden soll. Analyten im Sinne der vorliegenden
Erfindung sind daher in erster Linie Substanzen mit Hapten-
oder Antigeneigenschaften, wie Hormone, Peptidhormone, phy
siologisch aktive Peptide und Proteine, wobei letztere auch
Proteine mit Immunglobulin-Charakter, also Antikörper oder
Autoantikörper, umfassen. Die biologischen Proben sind in
erster Linie Blutproben oder andere flüssige Blutfraktionen,
wie insbesondere Serumproben oder Plasmaproben, es kann sich
bei der Probe grundsätzlich jedoch auch um eine andere biolo
gische Flüssigkeit, wie Speichel oder Urin, oder um solubili
sierte Gewebsextrakte handeln. Die Erfindung ist jedoch nicht
auf die Bestimmung biologisch aktiver Substanzen natürlicher
Herkunft beschränkt, sondern umfaßt auch die Bestimmung von
Arzneimitteln und ihren Metaboliten in biologischen Flüssig
keiten und kann auch zur Bestimmung beliebiger anderer Sub
stanzen in beliebigen Flüssigkeiten angewandt werden, wenn
zur Bestimmung derartiger Analyten der Einsatz des relativ
aufwendigen Verfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung
sinnvoll ist und die zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens in einem solchen Falle erforderlichen Bindungs-
und Umsetzungspartner gefunden werden können. Die vorliegende
Erfindung hat jedoch besondere Bedeutung für die Bestimmung
von biologisch aktiven Substanzen, insbesondere von Substan
zen proteinischer Natur, in biologischen Flüssigkeiten, und
dabei wiederum für die Bestimmung solcher Analyten, deren
Bestimmung auf andere, an sich bekannte Weise problematisch
ist. Wenn in der Folge das erfindungsgemäße Bestimmungsver
fahren vorrangig anhand bestimmter Typen von Analyten oder
sogar anhand bestimmter Analyten erläutert wird, ist das
nicht im Sinne einer Einschränkung des erfindungsgemäßen
Verfahrens auf derartige Analyten zu interpretieren.
Während für einfache chemische Substanzen anorganischer oder
organischer Natur eine große Vielfalt von chemischen und/oder
physikalischen Bestimmungsverfahren zur Verfügung steht,
müssen biologisch aktive Analyten, insbesondere natürlich
vorkommende Biomoleküle mit bestimmten physiologischen Auf
gaben in der Regel nach sogenannten immundiagnostischen
Verfahren bestimmt werden, da aufgrund ihrer Natur und/oder
der Menge ihres Auftretens andere Bestimmungsverfahren nicht
anwendbar oder z. B. für eine klinische Praxis zu aufwendig
sind.
Die grundsätzliche Bekanntheit derartiger immunologischer
Bestimmungsverfahren kann vorausgesetzt werden. Die bekannten
Verfahren lassen sich je nach Reaktionstyp, zu bestimmender
Substanz oder anzuwendendem Nachweisverfahren verschiedenen
Typen zuordnen. So kann man einen Teil der Verfahren soge
nannten kompetitiven Bestimmungen zuordnen, zu denen der
klassische Radioimmunoassay (RIA) gehört, und die je nach
Markierung, Art des zu bestimmenden Moleküls und der Bestim
mung in homogener oder heterogen er Phase noch einmal ver
schiedenen Untertypen zugeordnet werden können. Bezüglich der
Grundverfahren zur Bestimmung von Antigenen und Antikörpern
nach kompetitiven Verfahren kann z. B. auf die US-B1-3654090,
Spalte 3, oben verwiesen werden. Bei diesen Verfahren setzt
man der zu untersuchenden Probe eine bekannte Menge eines
Kompetitors sowie einen Unterschusses eines spezifischen
Binders zu, wobei i.d.R. eine der Komponenten Kompetitor oder
Binder markiert und die andere immobilisiert vorliegen, und
man ermittelt die gesuchte Menge des Analyten aus der Menge
der an die feste Phase gebundenen Markierung. Es ist bei
diesem Verfahren somit erforderlich, daß wenigstens einer von
Binder und Kompetitor immobilisierbar ist und der andere
markierbar, wobei anstelle einer direkten Markierung auch
eine nachträglich indirekte Markierbarkeit ausreicht.
Ein anderes Prinzip, das als sog. Zweiseiten- oder Sandwich-
Bestimmungsverfahren bekannt ist, ist für Analyten geeignet,
die zwei unterschiedliche Bindungsstellen für Binder, wie
z. B. verschiedene Antikörper aufweisen. Dabei wird mittels
eines Überschusses eines ersten immobilisierten Antikörpers
zuerst die gesamte in der Probe vorhandene Menge des Analyten
gebunden, und diese wird anschließend oder gleichzeitig mit
einem zweiten markierten Antikörper markiert. In indirekten
Varianten dieses Prinzips, wie sie z. B. in der EP-Al-0105714
oder der EP-Al-147848 verwirklicht werden, wird entweder zur
Immobilisierung oder zur Markierung des den gesuchten Analy
ten enthaltenden Sandwiches ein weiterer immobilisierter oder
markierter Antikörper verwendet. Bei allen diesen Verfahren
findet sich zum Schluß der zu bestimmende Analyt selbst im
immobilisierten und markierten Immunkomplex, der als Ergebnis
des Bestimmungstests erhalten und vermessen wird.
In ihren verschiedenen Ausführungsformen sind die obigen
Grundverfahren für die Bestimmung der meisten biologisch
aktiven Analyten in biologischen Flüssigkeiten einsetzbar.
Es gibt jedoch eine Reihe von Fällen, in denen aus verschie
denen Gründen, zu denen Verfügbarkeit, erreichbare Reinheit,
Stabilität, Immobilisierbarkeit und Bindungseigenschaften der
in dem Bestimmungsverfahren miteinander umgesetzten Reaktan
ten gehören, die bekannten Prinzipien nicht ohne weiteres
anwendbar oder bei ihrer Anwendung mit einer Reihe schwerwie
gender Nachteile verbunden sind, die auf den ersten Blick
aufwendigere Abwandlungen der klassischen Bestimmungsver
fahren gegenüber den einfachen Grundverfahren vorteilhafter
machen. Ein Beispiel für ein derartiges komplexeres Bestim
mungsverfahren findet sich im deutschen Patent DE 41 20 412
der Anmelderin, bei dem aus den im genannten Patent näher
erläuterten Gründen die Bestimmung von Autoantikörpern gegen
humane Schilddrüsenperoxidase (hTPO) so erfolgt, daß die
Störung des Aufbaus eines Sandwich aus zum Reagenziensatz des
Bestimmungsverfahrens gehörenden Bestandteilen durch den in
der Probe vorhandenen Analyten, d. h. durch Autoantikörper
gegen hTPO, gemessen wird. Bei diesem Verfahren äußert sich
die Anwesenheit des zu bestimmenden Analyten als Verminderung
der Bindung einer Markierung an eine feste Phase. Ein wesent
licher Vorteil des genannten Verfahrens besteht darin, daß
auf die vorher als erforderlich angesehene Hochreinigung des
Antigens hTPO, das als Kompetitor zu den anti-hTPO-Antikör
pern dient, verzichtet werden kann.
Aus der WO 85/00226 ist ein komplexeres Verfahren zur Bestim
mung der Menge eines freien Liganden bekannt, d. h. der nicht
an endogene Bindeproteine gebundenen Menge eines Liganden wie
z. B. eines der Schilddrüsenhormone T₃ oder T₄, bei dem man die
den gesuchten freien Liganden enthaltende Probe mit einem
Ligandenanalogen, einem spezifischen Binder für sowohl den
Liganden als auch das Ligandenanaloge sowie einem exogenen
Binder, der z. B. ein Antikörper sein kann und der nur das
Ligandenanaloge, jedoch nicht den Liganden bindet, umsetzt.
Der exogene Binder dient als Puffer, der gewährleistet, daß
die Konzentration des Ligandenanalogen in der Reaktionsmi
schung nicht unkontrollierten Fluktuationen unterworfen ist,
so daß insbesondere Effekte einer Bindung des Ligandenanalogen
an die endogenen Bindeproteine ausgeglichen werden können. Die
Anwesenheit des exogenen Binders ist nur durch seine Funktion,
die Gleichgewichte (endogene Bindeproteine)/Ligandenanalo
ges/(spezifischer Binder)/(exogener Binder) ausgleichend zu
beeinflussen, gerechtfertigt. Die Verwendung eines zusätzli
chen exogenen Binders für andere Meßverfahren wird weder
gelehrt, noch erscheint sie vor dem Hintergrund der theoreti
schen Begründung für die Anwesenheit des exogenen Binders bei
anderen Meßverfahren sinnvoll.
Etwas anders gelagerte Probleme können insbesondere in sol
chen Fällen auftreten, bei denen einer der Reaktionspartner
des Bestimmungsverfahrens ein Rezeptor ist. Die Bindung von
Biomolekülen von Peptid- oder Proteinnatur an Rezeptoren ist
in der Regel sehr komplexer Natur, und die Ausbildung einer
Bindung zwischen Rezeptor und Biomolekül ist sehr viel emp
findlicher gegenüber strukturellen Veränderungen des Biomole
küls bzw. des Rezeptors, z. B. durch Markierung oder Immobili
sierung, als das bei einem üblichen Bindungspaar Antigen/-
Antikörper der Fall ist. Für die Durchführbarkeit der bekann
ten immunologischen Bestimmungsverfahren nach einem der oben
geschilderten Grundprinzipien führt das dazu, daß nur eine
geringe Freiheit im Hinblick auf die Ausgestaltung eines
derartigen Verfahrens besteht. So konnte im Falle der Bestim
mung von anti-TSH-Rezeptor-Autoantikörpern bisher nicht mit
immobilisierten Rezeptoren (und markiertem bTSH) oder immobi
liserten Kompetitoren (und markiertem Rezeptor) gearbeitet
werden.
Die so eben gemachten Ausführungen sollen am Fall der Bestim
mung von Autoantikörpern gegen den TSH-Rezeptor noch näher
erläutert werden, der gleichzeitig einen bevorzugten Fall für
die Durchführung eines typischen Bestimmungsverfahrens gemäß
der vorliegenden Erfindung darstellt.
TSH ist ein Hypophysenhormon, das bei der Regulierung der
Funktion der Schilddrüse eine zentrale Aufgabe erfüllt.
Seine Freisetzung wird durch das im Hypothalamus gebildete
Hormon TRH angeregt und steuert die Bildung und Ausschüttung
des wichtigsten Schilddrüsenhormons Thyroxin (T4). Im Sinne
einer Rückkopplung steuert der Gehalt des Serums an Thyroxin
die TSH-Freisetzung. Die Bildung von Thyroxin durch die
Schilddrüsenzellen wird von TSH dadurch stimuliert, daß das
von der Hypophyse ausgeschüttete TSH an den TSH-Rezeptor der
Schilddrüsenzellmembran bindet.
Gegen diesen TSH-Rezeptor können bei bestimmten Krankheits
zuständen jedoch auch verschiedene Arten von Autoantikörpern
gebildet werden. Je nach Art dieser Autoantikörper kann es
entweder durch Abschirmung der TSH-Moleküle an den TSH-Rezep
toren zu einer Inhibierung der Bildung und Ausschüttung von
Thyroxin kommen, oder im Gegenteil auch dazu, daß dieses
Schilddrüsenhormon unkontrolliert ausgeschüttet wird, weil
die anti-TSH-Rezeptor-Autoantikörper im Sinne der Wirkung des
TSH die Synthese und Ausschüttung von Schilddrüsenhormonen
stimulieren. Der im letzteren Falle resultierende Schild
drüsenhormonüberschuß äußert sich u. a. als eine Hyperthyreose
vom Typ Morbus Basedow.
Der Nachweis von anti-TSH-Rezeptor-Autoantikörpern hat somit
für die klinische Praxis eine hohe Bedeutung, und es sind
bereits eine Reihe von Radiorezeptor-Assays bekannt, die die
Bestimmung von derartigen Autoantikörpern in biologischen
Flüssigkeiten ermöglichen.
Derartige TSH-Rezeptor-Assays funktionieren ähnlich wie
kompetitive Radioimmunoassays, wobei jedoch als spezifisches
Bindungsreagenz für die zu bestimmenden Autoantikörper und
die als Kompetitor in radioaktiv markierter Form eingesetzte
TSH-Präparation nicht anti-Analyt-Antikörper verwendet wer
den, sondern Präparationen von TSH-Rezeptoren. Wegen der
nachfolgend noch weiter erläuterten Besonderheiten der Wech
selwirkung Rezeptor/TSH muß der Test so durchgeführt werden,
daß man die Umsetzung der TSH-Rezeptor-Präparation mit der
radioaktiv markierten TSH-Präparation und der Probe in flüs
siger Phase durchführt und daß man die gebildeten Reaktions
produkte aus Rezeptor und Bindungspartnern ausfällt, z. B.
durch Zugabe von Polyethylenglykol, und nach Abtrennung des
Überstands die Radioaktivität in dem pelletierten Nieder
schlag mißt.
Die Grundprinzipien und Einzelheiten der bekannten Bestimmung
von anti-TSH-Rezeptor-Autoantikörpern in Humanserum werden in
einer Vielzahl von Literaturstellen beschrieben, von denen
neben den Produktinformationen der verschiedenen Test-Her
steller insbesondere zu nennen sind der Artikel von L.C.
Harrison und P.J. Leedman in Clin.Biochem. Vol. 23, Seiten 43
bis 48, 1990; Bernard Rees Smith et al. in Endocrine Reviews,
Band 9, Nr. 1, Seiten 106 bis 121, 1989; sowie Bernard Rees
Smith und Reginald Hall, Methods in Enzymology, Band 74,
Seite 405 bis 420, 1981. Alle beschriebenen Rezeptorassays
zur Bestimmung von anti-TSH-Rezeptor-Autoantikörpern ver
wirklichen das oben beschriebene Grundverfahren. Bezüglich
weiterer Einzelheiten wird noch verwiesen auf den Inhalt des
nicht vorveröffentlichten deutschen Patents
DE 42 37 430. C1 der Anmelderin. Nach einem anderen Grundprinzip
als dem oben geschilderten arbeitende Rezeptorassays zur
Bestimmung von anti-TSH-Rezeptor-Autoantikörpern sind bisher
nicht bekannt geworden.
Der Grund dafür liegt in der Natur der Wechselwirkung Rezep
tor/Autoantikörper bzw. Rezeptor/markierte TSH-Präparation.
Diese machte es z. B. bislang unmöglich, den TSH-Rezeptor in
immobilisierter Form einzusetzen und die zu messende Radio
aktivität an der Festphase nach einer üblichen Flüssig/Fest
trennung zu messen, und auch eine Markierung-der Rezeptor
präparation und deren Umsetzung mit einer immobilisierten
TSH-Präparation als Kompetitor zu dem Analyten erwies sich
bisher als nicht machbar. Auch eine Markierung der TSH-Präpa
ration mit anderen als radioaktiven Labels war bisher in der
Praxis nicht möglich. So ist beispielsweise das radioaktive
Label nicht durch ein Enzym- oder Fluoreszenzlabel ersetzbar,
da diese bei der erforderlichen Ausfällung der Komplexe
Rezeptor/Bindungspartner entweder mitgefällt oder desakti
viert würden. Außerdem wird durch den Versuch einer Anfügung
voluminöser organischer Reste als Label die Rezeptorbindefä
higkeit bekannter TSH-Präparationen zu stark und unkontrol
liert beeinträchtig.
Bisherige Rezeptorassays zur Bestimmung von anti-TSH-Rezep
tor-Autoantikörpern waren daher zwangsläufig Radiorezeptoras
says vom Präzipitationstyp, obwohl derartige Assays für den
Anwender wie auch für den Produzenten mit einer Reihe von
Nachteilen belastet sind, nämlich:
- 1. Ausschließlich radioaktive Verfahren bringen die bekannten sicherheitstechnischen Belastungen für Produzenten, Anwender und Umwelt mit sich.
- 2. Die zur Gebunden/Frei-Trennung erforderliche Zentrifuga tion zur Pelletierung des Niederschlags ist wesentlich zeit aufwendiger und unbequemer zu handhaben als andere, heute in der Immundiagnostik sehr verbreitete Methoden, wie z. B. die "Coated Tube"- und Mikrotiterplatten-Technologie.
- 3. Die Produktion des radioaktiv markierten TSH als Tracer ist kostenaufwendig und technisch schwierig. Zunächst muß das aus natürlichen Quellen gewonnene, in der Regel bovine TSH mehrstufig aufwendig gereinigt werden, was zu Lasten der spezifischen Rezeptor-Bindungsaktivität geht. Die erforderli che anschließende oxidative Radioiodierung reduziert die Bindungsaktivität weiter.
- 4. Die Wirksamkeit der Fällung sowie die unspezifische Pelle tierung des Tracer sind u. a. auch abhängig von der Zusammen setzung der Probe. Letztere variiert jedoch bei unterschied lichen Patientenseren, so daß bei diesem Test-Design die eigentlichen Meßwerte verfälscht werden können.
Zu den Vorteilen des bekannten Verfahrens gehört, daß in der
Serumprobe vorhandenes endogenes humanes TSH nicht mit der
Bindung des bovinen TSH an den in der Regel verwendeten
porcinen TSH-Rezeptor interferiert. Die Affinität von bovinem
TSH an porcinen TSH-Rezeptor ist die größte aller untersuch
ten Kombinationen TSH/TSH-Rezeptor verschiedenen biologischen
Ursprungs, so daß erwünscht ist, daß diese Vorteile auch bei
neu zu schaffenden Tests genutzt werden können.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein neues Ver
fahren zur Bestimmung eines Analyten in einem Volumen einer
flüssigen Probe zu schaffen, insbesondere ein Verfahren, das
zum Typ der Rezeptorassays gehört, bei dem im Hinblick auf
die Natur des Kompetitors für einen zu bestimmenden Analyten
und die Methode zu seiner Markierung eine höhere Unabhängig
keit des Tests von der Natur des Analyten und des zugehörigen
Binders besteht und das es insbesondere ermöglicht, Rezeptor
assays zu schaffen, die ohne einen Fällungsschritt auskommen
und mit nahezu beliebiger Markierung arbeiten können.
Eine besondere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein
nach einem solchen neuartigen Prinzip arbeitendes Verfahren
zur Bestimmung von anti-TSH-Rezeptor-Autoantikörpern zu
schaffen, das von den oben genannten Nachteilen des bekannten
Verfahrens frei ist, gleichzeitig jedoch dessen Vorteile
beibehält.
Diese Aufgaben werden durch Bestimmungsverfahren gemäß Pa
tentanspruch 1 sowie die Ausgestaltung dieses Verfahrens
gemäß Patentanspruch 15 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen dieser Verfahren sind in den
nachgeordneten Unteransprüchen beschrieben.
Weitere bevorzugte Ausführungsformen und Merkmale des Grund
verfahrens und seiner speziellen Ausgestaltung zur Bestimmung
von anti-TSH-Rezeptor-Autoantikörpern ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung.
Dabei wird zur Erläuterung und Veranschaulichung des Grund
prinzips des Verfahrens auf Fig. 1 verwiesen.
Das erfindungsgemäße Verfahren löst die Grundaufgabe dadurch,
daß man die Anwesenheit und Menge des zu bestimmenden Analy
ten (A) indirekt mißt, indem man die eigentliche Konzentra
tionsmessung als Messung der Konzentration des nicht an den
Binder (B) gebundenen immobilisierten Kompetitors (K) durch
führt, der direkt markiert ist oder insbesondere unter Aus
bildung eines immobilisierten Sandwich mit einem zusätzlichen
Antikörper (Mark) markierbar ist und dessen Menge mit der
Menge des Analyten (A) in der zu untersuchenden Probe so
korreliert ist, daß ein erhöhter Gehalt an Analyt (A) zu
einer erhöhten Menge an gebundenem Kompetitor (K) bzw. gebun
dener Markierung (Mark) führt.
Da es bei dem erfindungsgemäßen Verfahren nicht erforderlich
ist, daß man die Markierung in dem Komplex aus Binder, z. B.
Rezeptor, und Kompetitor findet, sondern die Markierung
unabhängig von einem Komplex Binder/Analyt bzw. Kompetitor
erfolgen kann, kann bei dem erfindungsgemäßen Verfahren jede
Einschränkung im Hinblick auf die Verwendbarkeit bestimmter
Label vermieden werden.
Aufgrund der indirekten Bestimmung des Analyten über eine
Bestimmung eines nicht an den Binder gebundenen Kompetitors
können die Anforderungen an die Reinheit und sonstigen Bin
dungseigenschaften der Testreagenzien Binder und Kompetitor
abgesenkt werden. Es ist für ein Funktionieren des Tests in
erster Linie nur erforderlich, daß
- - das Ausmaß der Bindung der Kompetitors an den Binder, z. B. den Rezeptor, von der Anwesenheit des zu bestimmenden Analy ten hinreichend eindeutig beeinflußt wird - dieses Erforder nis ist in der Regel nur erfüllt, wenn der Binder ein spezi fischer Binder, z. B. auch ein Rezeptor, ist; und daß
- - die nicht gebundenen Anteile des Kompetitors so immobili siert werden können, daß es zu keiner gleichzeitigen Immobi lisierung und/oder Markierung der an den Binder gebundenen Anteile des Kompetitors kommen kann und die Bindung des Kompetitors an den Binder durch die Immobilisierung der ungebundenen Mengen des Kompetitors nicht nennenswert beein trächtigt wird.
Mit anderen Worten muß die Bindung des Kompetitors (z. B. des
bovinem TSH bei der Bestimmung von anti-TSH-Rezeptor-Auto
antikörpern) an den Binder (TSH-Rezeptor) im Vergleich zu der
Bindung des Kompetitors an die feste Phase hinreichend begün
stigt sein, d. h. der durch Wechselwirkung zwischen Binder und
Kompetitor gebildete Komplex muß thermodynamisch und/oder
kinetisch stabil genug sein, so daß es in Gegenwart der für
die selektive Immobiliserung des Kompetitors verwendeten
Substanz innerhalb der zur Anwendung kommenden gemeinsamen
Inkubationszeiten nicht zu einer nennenswerten Freisetzung
des bereits gebundenen Kompetitors aus dem genannten Komplex
kommt. Zu erreichen ist das über eine richtige Auswahl der
Konzentrationen der Testkomponenten und/oder die zeitliche
Staffelung und Dauer der Inkubationen für die verschiedenen
Reaktionen und/oder die Auswahl von solchen Antikörpern zur
Immobilisierung und Markierung des nicht an den Binder gebun
denen Kompetitors, die hinreichend niedrige Assoziations
kinetiken aufweisen oder daß man unter Bedingungen arbeitet,
die zu solchen Assoziationskinetiken führen.
Ferner muß sichergestellt werden, daß die an die feste Phase
gebundene Markierung tatsächlich nur eine Markierung des
nicht an den Binder gebundenen Kompetitors ist. Es muß mit
anderen Worten gewährleistet werden, daß a) zu einer nachträgli
chen Markierung des Kompetitors verwendete Antikörper oder
Antikörperfragmente direkt an die auf der festen Phase immo
bilisierten Antikörper zur Immobilisierung des Kompetitors
binden und daß b) außerdem die Komplexe aus Binder und Kom
petitor nicht an die feste Phase gebunden werden können oder,
wenn sie gebunden werden sollten, nicht markiert werden. Die
letztgenannte Anforderung ist dann erfüllt, wenn wenigstens
einer der zur Immobilisierung und Markierung des Kompetitors
verwendeten beiden Antikörper an ein solches Epitop des
Kompetitors (bTSH) bindet, das durch die bevorzugte Bindung
des Kompetitors an den Binder (des bTSH an den porcinen
TSH-Rezeptor) blockiert ist.
Selbstverständlich müssen der Kompetitor und der Binder als
Testkomponenten in solchen Mengen eingesetzt werden, daß eine
effektive Konkurrenz des Kompetitors mit dem Analyten um die
Bindungsstellen des Binders erfolgt. Es ist dabei aber nicht
nötig, daß Kompetitor und Analyt um die gleiche Bindungs
stelle direkt konkurrieren, es ist vielmehr ausreichend, daß
die Bindung des Kompetitors durch eine Bindung des Analyten
an den Binder in eindeutiger Weise vermindert wird. Dann wird
ein erhöhter Anteil an ungebundenem Kompetitor in der flüssi
gen Phase erhalten, der die Konzentration des Analyten in der
flüssigen Reaktionsmischung widerspiegelt und daher an
schließend durch Bindung an eine feste Phase und Markierung
bestimmt werden kann.
Aufgrund der Proportionalität zwischen Antikörperkonzentra
tion und nicht an den Binder gebundenen und dafür an der
Festphase immobilisierten und markierten Kompetitor ermög
licht das erfindungsgemäße Verfahren eine quantitative Mes
sung der Konzentration des Analyten in der flüssigen Probe,
wobei selbstverständlich wie bei derartigen Tests üblich ein
gemessener Wert mit einer unter Verwendung von Eichsubstanzen
erstellten Eichkurve verglichen wird.
Das Verfahren kann jedoch auch als einfacher qualitativer
Ja/Nein-Test durchgeführt werden, indem relativ kleine Mengen
an Binder und Kompetitor eingesetzt werden, so daß bei den in
einer Probe zu erwartenden Analytkonzentrationen stets mit
einer vollständigen Verdrängung des Kompetitors vom Binder zu
rechnen ist und das dann erhältliche, mehr oder weniger
konstante Signal des immobilisierten Kompetitors ein Signal
für "Anwesenheit des Analyten" darstellt.
Daß die verschiedenen obigen Anforderungen an die Komponenten
des Bestimmungsverfahrens in der Praxis verwirklichbar sind,
zeigt das folgende konkrete Ausführungsbeispiel für die
Durchführung dieses Verfahrens als Verfahren zur Bestimmung
von anti-TSH-Rezeptor-Autoantikörpern.
Im Zusammenhang mit der Beschreibung des genannten konkreten
Verfahrens wird Bezug genommen auf Figuren, die zeigen:
Fig. 1 ein schematische Darstellung des erfindungsgemäßen
Grundverfahrens mit seinen erforderlichen Testkomponenten am
Beispiel der Bestimmung von anti-TSH-Rezeptor-Autoantikör
pern;
Fig. 2 die von der Konzentration eines zugesetzten bTSH ab
hängige Bindung eines markierten TSH-Antikörpers an eine mit
einem anderen TSH-Antikörper beschichtete Festphase in Form
einer Wand eines Teströhrchens;
Fig. 3 die Verminderung des Meßsignals im System gemäß Fig. 2
bei Vorinkubation mit einem porcinen TSH-Rezeptor;
Fig. 4 die Aufhebung der rezeptorbedingten Verminderung des
Meßsignals gemäß Fig. 3 durch Zusatz von Patientenserum mit
anti-TSH-Rezeptor-Autoantikörpern, wobei ansteigenden Mengen
an Autoantikörpern ansteigende Mengen an immobilisiertem und
markiertem bTSH entsprechen;
Fig. 5 die Ergebnisse einer Messung von Serumkollektiven von
Morbus Basedow-Patienten und Gesunden nach dem erfindungs
gemäßen Verfahren, und
Fig. 6 eine Korrelation der nach dem erfindungsgemäßen Ver
fahren erhaltenen Meßwerte mit den Meßwerten eines in der
Praxis erprobten traditionellen Tests zur Bestimmung von
anti-TSH-Rezeptor-Autoantikörpern.
Zur Prüfung der Frage, ob anti-TSH-Rezeptor-Autoantikörper in
der Praxis nach einem erfindungsgemäßen Bestimmungsverfahren
bestimmt werden können, wurden unter Verwendung der folgenden
Materialien und Methoden verschiedene Versuche durchgeführt.
1. Teströhrchen
Zur Herstellung einer Festphase zur Immobilisierung des als Kompetitor verwendeten bTSH wurden Polystyrol-Stern-Röhrchen (NUNC) mit 1,0 µg monoklonalem, im Handel erhältlichem anti- TSH-Antikörper (Antikörper Nr. 5405 der Fa. MEDIX, Finnland) pro 300 µl 0,1 M NaHCO₃, pH 8,0 beschichtet (15 Stunden, Zimmertemperatur), und anschließend wurde wie an sich bekannt mit 0,5% Rinderserumalbumin (BSA)/3% Karion/0,005% NaN₃ abgesättigt und lyophilisiert.
Zur Herstellung einer Festphase zur Immobilisierung des als Kompetitor verwendeten bTSH wurden Polystyrol-Stern-Röhrchen (NUNC) mit 1,0 µg monoklonalem, im Handel erhältlichem anti- TSH-Antikörper (Antikörper Nr. 5405 der Fa. MEDIX, Finnland) pro 300 µl 0,1 M NaHCO₃, pH 8,0 beschichtet (15 Stunden, Zimmertemperatur), und anschließend wurde wie an sich bekannt mit 0,5% Rinderserumalbumin (BSA)/3% Karion/0,005% NaN₃ abgesättigt und lyophilisiert.
Der spezielle anti-TSH-Antikörper ist lt. Hersteller spezi
fisch für hTSH bzw. die beta-Subunit von hTSH und hat eine
Affinitätskonstante von 5 × 10⁹ l/mol hTSH. Er ist in vitro
hergestellt und ist im Handel als affinitätsgereinigte Ig-
Fraktion in 0,15 mol/l NaCl mit einem Gehalt von 0,1% NaN₃
(Proteinkonzentration 0,02 mg/ml) erhältlich.
2. Als Kompetitor verwendetes bovines TSH-Präparat
Es wurde ein handelsübliches TSH-Präparat mit der Bezeichnung "Thytropar" der Fa. Rorer Pharmaceuticals in einer Menge von 100 µU pro Bestimmung verwendet.
Es wurde ein handelsübliches TSH-Präparat mit der Bezeichnung "Thytropar" der Fa. Rorer Pharmaceuticals in einer Menge von 100 µU pro Bestimmung verwendet.
3. Als Binder verwendeter porciner TSH-Rezeptor
Es wurde ein porciner TSH-Rezeptor verwendet, der einen cruden Detergenz-Extrakt aus Schweineschilddrüsenmembranen darstellt, dessen Präparation in der Literatur beschreiben ist (vgl. z. B. Bernard Rees Smith und Hall in Meth. Enzym. 74, Seiten 405 bis 420, 1981 oder Patentschrift DE 42 37 430 C1 der Anmelderin). Der porcine TSH-Rezeptor wurde in einer gegenüber üblichen bekannten Bestimmungsverfahren vierfach erhöhten Konzentration eingesetzt.
Es wurde ein porciner TSH-Rezeptor verwendet, der einen cruden Detergenz-Extrakt aus Schweineschilddrüsenmembranen darstellt, dessen Präparation in der Literatur beschreiben ist (vgl. z. B. Bernard Rees Smith und Hall in Meth. Enzym. 74, Seiten 405 bis 420, 1981 oder Patentschrift DE 42 37 430 C1 der Anmelderin). Der porcine TSH-Rezeptor wurde in einer gegenüber üblichen bekannten Bestimmungsverfahren vierfach erhöhten Konzentration eingesetzt.
4. Markierter Antikörper zur Markierung eines immobilisierten
bTSH-Kompetitors.
Ein im Handel erhältlicher monoklonaler anti-bTSH-Antikörper aus der Maus, von dem bekannt ist, daß er bTSH in einem anderem Epitop bindet als der zur Beschichtung der Teströhr chen verwendete Antikörper (monoklonaler anti-bTSH-Antikörper 920831-52 der Fa. CLB, Amsterdam, Niederlande), wurde nach bekannten Methoden mit Acridiniumester in einem molaren Verhältnis von 1 : 1 markiert. Nicht an den Antikörper gebun denes Acridiniumesterlabel wurde durch Gelfiltration abge trennt. Für die Durchführung des Tests wurde der erhaltene Tracer auf eine Konzentration von 200.000 RLU (Relative Light Units) pro 200 µl 10 mM Tris/HCl pH 7,5/0,1% BSA/0,4 mg/ml Maus IgG/0,4 mg/ml bovines IgG eingestellt.
Ein im Handel erhältlicher monoklonaler anti-bTSH-Antikörper aus der Maus, von dem bekannt ist, daß er bTSH in einem anderem Epitop bindet als der zur Beschichtung der Teströhr chen verwendete Antikörper (monoklonaler anti-bTSH-Antikörper 920831-52 der Fa. CLB, Amsterdam, Niederlande), wurde nach bekannten Methoden mit Acridiniumester in einem molaren Verhältnis von 1 : 1 markiert. Nicht an den Antikörper gebun denes Acridiniumesterlabel wurde durch Gelfiltration abge trennt. Für die Durchführung des Tests wurde der erhaltene Tracer auf eine Konzentration von 200.000 RLU (Relative Light Units) pro 200 µl 10 mM Tris/HCl pH 7,5/0,1% BSA/0,4 mg/ml Maus IgG/0,4 mg/ml bovines IgG eingestellt.
Es ist davon auszugehen, daß die Verwendung dieses genannten
Antikörpers genauso wenig kritisch ist wie die des zuerst
genannten. Die Eignung möglicher anderer, auf an sich be
kannte Weise durch Immunisierung (z. B. mit bTSH) von Testtie
ren und anschließende übliche Selektion erhältlicher monoklo
naler Antikörperpaare läßt sich auf die in den nachfolgenden
Versuchen 1 und 2 beschriebene Weise einfach testen.
Unter Verwendung der obigen Materialien wurden die folgenden
Versuche durchgeführt:
Als Vorversuch wurde festgestellt, ob unter Verwendung der
für die Beschichtung der Teströhrchen und zur Herstellung des
Tracers verwendeten monoklonalen Antikörper ein an eine
Festphase gebundener bTSH-Sandwich herstellbar ist. Zu diesem
Zweck wurden in die wie oben beschrieben hergestellten Test
röhrchen unterschiedliche Mengen an bovinem TSH zusammen mit
200.000 RLU des wie oben hergestellten Tracers in einem
Volumen von 300 µl in PBS (phosphatgepufferte Salzlösung)
unter Schütteln bei 300 Umdrehungen/min inkubiert. An
schließend erfolgte die Gebunden/Frei-Trennung auf an sich
bekannte Weise und die Messung der Festphasenlumineszenz. Die
an die Teströhrchen gebundene Lumineszenz wurde mit einem
LP 952 T-Luminometer der Fa. Bertold gemessen.
Fig. 2 zeigt, daß mit steigenden Mengen an bTSH steigende
Mengen an Tracer immobilisiert werden, d. h. daß unter Ver
wendung der beiden ausgewählten Antikörper ein Sandwich
herstellbar ist.
Prüfung des Einflusses der Anwesenheit einer TSH-Rezeptor-
Präparation auf die in der "Sandwich"-Reaktion gemäß Versuch
1 meßbare Menge an bovinem TSH.
Es wurde wie folgt vorgegangen:
- 1. Es wurden variable Mengen an crudem porcinem TSH-Rezeptor (50 µl, aus TSH-Rezeptor-Reagenz TRAK-Assay Henning Berlin) in die mit monoklonalem anti-TSH-Antikörper beschichteten Teströhrchen pipettiert.
- 2. Anschließend wurden 25 µl an bovinem TSH (Thytropar, Fa. Rorer, 100 µU in PBS) pipettiert.
- 3. Anschließend wurden 200 µl markierter monoklonaler anti- TSH-Antikörper (Lumineszenz-markiert; 200.000 RLU in PBS) zupipettiert.
Anschließend wurde unter Schütteln bei 300 U/min und Raumtem
peratur zwei Stunden inkubiert, wonach die Gebunden/Frei-
Trennung, ein Waschen der Festphase und die Messung der
festphasengebundenen Lumineszenz wie in Fig. 1 erfolgte.
Wie Fig. 3 zeigt, führt die Anwesenheit der porcinen TSH-
Rezeptor-Präparation zu einer Verminderung der an der Fest
phase immobilisierbaren und markierbaren bTSH-Menge, was
beweist, daß die Menge an bTSH in der Lösung durch Bindung an
den zugesetzten Rezeptor vermindert wurde.
Dem Testsystem gemäß Versuch 2 wurden definierte Mengen an
anti-TSH-Rezeptor-Autoantikörpern zugesetzt. Eine Autoanti
körper-Konzentrationseinheit entspricht einem Serum mit einem
Antikörpertiter von 350 U/l. Ein derartiges Serum wurde mit
einem antikörperfreien Serum verdünnt und dem Reagenziensy
stem gemäß Versuch 2 zugesetzt.
Im einzelnen wurde der nunmehr vollständige Test, der in
dieser Form sowohl zur Eichung mit bekannten Proben als zur
Vermessung unbekannter Proben durchgeführt werden kann, wie
folgt durchgeführt:
In unbeschichtete Teströhrchen wurden zuerst pipettiert:
50 µl des porcinem TSH-Rezeptors sowie 50 µl der antikör
perhaltigen Serumprobe.
Es folgte eine fünfzehnminütige Inkubation bei Zimmertempera
tur. Dann wurden hinzupipettiert 25 µl bTSH (100 µU).
Nach einer Stunde Inkubation bei Raumtemperatur wurden 100 µl
der flüssigen Reaktionsmischung in die beschichteten
Teströhrchen überführt, die mit dem monoklonalen anti-TSH-
Antikörper 5405 beschichtet waren, und es wurden 200 µl des
mit dem Acridiniumester markierten zweiten anti-bTSH-Antikör
pers zum Aufbau des Sandwich zugesetzt.
Es wurde drei Stunden bei Zimmertemperatur unter Schütteln
bei 300 U/min inkubiert und unter Verwendung einer handels
üblichen Lumitest-Waschlösung der Fa. Henning Berlin gewa
schen. Anschließend wurde die an die Teströhrchen gebundene
Lumineszenz wie in Versuch 1 mit dem LB 952 T-Luminometer der
Fa. Bertold gemessen.
Fig. 4 zeigt die Erhöhung der Konzentration des an die Wand
des Teströhrchens gebundenen Lumineszenzmarkers in Abhängig
keit von den Mengen an zugesetztem anti-TSH-Rezeptor-Auto
antikörper.
Zur Bestimmung der klinischen Wertigkeit wurden Seren, deren
Spender als "Morbus Basedow-krank" klassifiziert sind, nach
dem unter Versuch 3 beschriebenen Inkubationsprotokoll nach
dem erfindungsgemäßen Bestimmungsverfahren gemessen. Außerdem
wurden Seren von Schilddrüsengesunden, die frei von anti-
TSH-Rezeptor-Autoantikörpern waren, vermessen.
Fig. 5 zeigt klar, daß nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
eine klare Unterscheidung zwischen gesunden und Morbus Base
dow-Patienten möglich ist.
Die bei der Messung der antikörperhaltigen Seren nach dem
erfindungsgemäßen Verfahren erhaltenen Werte wurden ferner
mit Meßergebnissen eines anerkannten, in der Praxis einge
führten Vergleichsverfahrens (TRAK-Assay der Fa. Henning
Berlin) verglichen.
Die Ergebnisse sind in Fig. 6 gezeigt. Es ist zu erkennen,
daß die Ergebnisse des erfindungsgemäßen Verfahrens mit den
nach dem bekannten Bestimmungsverfahren erhaltenen Ergebnis
sen korrelierbar sind. Autoantikörperfreie, negative Seren
(< 15 U/l) werden im erfindungsgemäßen Test wie im bekannten
Test niedrig gemessen, autoantikörperhaltige, positive Seren
werden auch im erfindungsgemäßen Bestimmungsverfahren in der
Regel mit größeren Werten gemessen. Die in Fig. 6 gezeigten
Ergebnisse dokumentieren die klinische Wertigkeit des neuen
Bestimmungsverfahrens in der beschriebenen praktischen Aus
führungsform.
Bei dem oben beschriebenen Bestimmungsverfahren erfolgt eine
Vorinkubation von Binder (cruder porciner TSH-Rezeptor aus
Schweineschilddrüsen) mit der Probe (Patientenserum) sowie
dem Kompetitor (crudem bovinem TSH) in einem Teströhrchen.
Die flüssige Reaktionsmischung wird dann in ein Teströhrchen
überführt, das eine Beschichtung zur selektiven Bindung
derjenigen Anteile des Kompetitors aufweist, die nicht an den
Binder gebunden sind (Beschichtung mit einem monoklonalen
anti-bTSH-Antikörper), und gleichzeitig wird dem Röhrchen der
zweite, markierte Antikörper (Lumineszenzmarkierter monoklo
naler anti-bTSH-Antikörper) zugesetzt. Dieser ist so ausge
wählt, daß er nicht an den vom Binder gebundenen Kompetitor
(an den Rezeptor gebundenes bTSH) oder den zweiten, an der
Teströhrchenwand immobilisierten anti-bTSH-Antikörper bindet.
Nach der Inkubation wird gewaschen und die Lumineszenz an der
Röhrchenwand gemessen. Die Menge des so nachgewiesenen bTSH
ist proportional zur Menge des Analyten in der Patienten
probe.
Der geschilderte Reaktionsablauf ist im einzelnen bezüglich
Konzentration der Komponenten, Pipettierreihenfolge usw.
jedoch variierbar.
Gegenüber dem eingangs geschilderten Bestimmungsverfahren für
anti-TSH-Rezeptor-Autoantikörper weist das erfindungsgemäße
Verfahren folgende Vorteile auf:
- 1. Zur Verwendung in dem erfindungsgemäßen Test muß das als Kompetitor verwendete bovine TSH weder gereinigt noch mar kiert werden, sondern es kann das in einem Schritt aus Rin derhypophysen als crudes Homogenat extrahierte bovine TSH eingesetzt werden. Damit vermindert sich die Gefahr eines Aktivitätsverlusts durch spezielle Reinigungs- und Markie rungsschritte, und es ist ein Maximum an spezifischer Rezep tor-Bindungsaktivität gewährleistet.
- 2. Anders als bei den bekannten Verfahren erfolgt die Gebun den/Frei-Trennung nicht durch Zentrifugation, sondern durch einfaches, an sich bekanntes Waschen der Teströhrchen. Das ist schneller, preiswerter und bequemer und stellt damit einen erheblichen Handling-Vorteil für den Anwender dar.
Die bei dem bekannten Test existierende Beschränkung auf die
Verwendung von radioaktiven Labels besteht bei dem erfin
dungsgemäßen Verfahren nicht. Da der Kompetitor nicht direkt
markiert werden muß, muß keine Rücksicht auf die Beeinträch
tigung der Rezeptor-Bindungsaktivität des Kompetitors genom
men werden. Die Markierung eines Antikörpers als Tracer ist
sehr viel unproblematischer als die von bTSH als Kompetitor.
Die Wechselwirkung eines Antikörpers mit einem Antigen er
folgt unter Beteiligung nur eines kleinen Teils des Antikör
pers, wodurch ein grober Teil des Antikörpers chemisch ver
ändert werden kann, ohne daß dies dessen Immunreaktivität
beeinflußt. Die Rezeptorbindung ist demgegenüber sehr viel
komplexer und sehr viel empfindlicher gegenüber äußeren
Einwirkungen, wie sie durch das Einbringen eines Labels
bewirkt werden können.
- 4. Da bei dem erfindungsgemäßen Verfahren nicht zentrifugiert wird, treten keine dadurch bedingten Meßfehler auf, die beispielsweise auf unterschiedliche Proteinkonzentrationen in den zu vermessenden Proben und eine davon abhängige unspezi fische Pelletierung des Tracers zurückzuführen sind und bei dem bekannten Verfahren vorkommen können.
Claims (17)
1. Verfahren zur Bestimmung eines Analyten in einem Volumen
einer flüssigen Probe, bei dem man die Probe unter Bildung
einer flüssigen Reaktionsmischung versetzt mit einem oder
mehreren Bestimmungsreagenz(ien), das enthält bzw. die ent
halten
- a) eine vorgegebene Menge eines Binders (B) für den Analyten
- b) eine vorgegebene Menge eines Kompetitors (K), der eben falls von dem Binder (B) gebunden wird, und zwar so, daß das Ausmaß seiner Bindung an den Binder (B) mit der gleichzei tigen Anwesenheit des Analyten (A) und/oder dessen Menge in der Probe korreliert ist, wobei der Kompetitor (K) mit einem Label markiert ist oder markierbar ist, das seine qualitative und/oder quantitative Bestimmung ermöglicht, dadurch gekennzeichnet, daß man
- c) die flüssige Reaktionsmischung gleichzeitig oder zeitlich nachgeordnet mit einer Festphase umsetzt, an die eine Sub stanz (Imm) für die selektive Immobilisierung der nicht an den Binder (B) gebundenen Menge des Kompetitors (K) gebunden ist, sowie gegebenenfalls einem markierten Umsetzungspartner (Mark) für den immobilisierten Kompetitor (K), und daß man nach einer quantitativen Trennung der Festphase von der flüssigen Reaktionsmischung auf an sich bekannte Weise die Menge des an die Festphase gebundenen Kompetitors (K) anhand eines physikalischen und/oder chemischen Nachwei ses des an diesen gebundenen Labels bestimmt und die ermit telte Menge des Kompetitors (K) mit der Anwesenheit und/oder Menge des Analyten (A) in der ursprünglichen Probe korre liert.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man vor der Zugabe der Festphase die flüssige Reaktionsmi
schung aus Probenflüssigkeit und den Bestimmungsreagenzien
gemäß a) und b) so lange gemeinsam inkubiert, daß die Konzen
trationen des Analyten (A) und des Kompetitors (K), die nicht
an den Binder (B) gebunden sind, im wesentlichen konstante
Werte erreicht haben.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß der Kompetitor (K) während seiner Bindung an die
Festphase oder im Anschluß daran mit einem markierten Umset
zungspartner (Mark), der an den immobilisierten Kompetitor
(K) bindet, jedoch nicht an die Festphase, markiert wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
man den markierten Umsetzungspartner (Mark) in Form eines
weiteren flüssigen Reagenz einsetzt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kompetitor (K) oder der markierte
Umsetzungspartner (Mark) mit einem radioaktiven Isotop, einem
Enzym, einem Substrat einer Enzymreaktion, einem Fluoreszenz
label oder einem Chemilumineszenzlabel direkt markiert sind.
6. Verfahren nach einem der vorausgehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der Analyt (A) eine biologisch
aktive Substanz mit Antigen- oder Haptencharakter ist.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Analyt (A) ein Antikörper oder Autoantikörper ist.
8. Verfahren nach einem der vorausgehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der Kompetitor (K) eine biologisch
aktive Substanz mit Antigen- oder Haptencharakter ist.
9. Verfahren nach einem der vorausgehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der Binder (B) ein aus biologischem
Material gewonnener oder gentechnologisch hergestellter
biologischer Rezeptor für den Kompetitor (K) oder den Analy
ten (A) ist.
10. Verfahren nach einem der vorausgehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß man es als Verfahren zur Bestimmung
der Gesamtmenge des in der Probe vorhandenen Analyten (A)
durchführt.
11. Verfahren nach einem der vorausgehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Substanz (Imm) für die selekti
ve Immobilisierung des nicht an den Binder (B) gebundenen
Kompetitors (K) ein monoklonaler Antikörper gegen den Kom
petitor (K) ist.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der markierte Umsetzungspartner (Mark)
zur Markierung des immobilisierten Kompetitors (K) ein mono
klonaler Antikörper gegen den Kompetitor (K) oder ein Anti
körperfragment ist, dessen Bindung an den Kompetitor (K)
durch die Immobilisierung des Kompetitors (K) an der Fest
phase nicht beeinträchtigt wird bzw. diese Immobilisierung
nicht stört.
13. Verfahren nach einem der vorausgehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Substanz (Imm) zur Immobilisie
rung des Kompetitors (K) und der markierte Umsetzungspartner
(Mark) so ausgewählt sind, daß a) eine Immobilisierung und/-
oder Markierung derjenigen Anteile des Kompetitors (K), die
an den Binder gebunden sind, verhindert wird, und/oder daß
sie b) nicht zu einer Freisetzung der gebundenen Anteile des
Kompetitors (K) aus seiner Bindung an den Binder (B) führen.
14. Verfahren nach einem der vorausgehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß man als Festphase die Wand eines
beschichteten Teströhrchens verwendet.
15. Verfahren nach einem der vorausgehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß man es als Verfahren zur Bestimmung
von anti-TSH-Rezeptor-Autoantikörpern (A) in einem Patienten
serum durchführt, indem man
- - als Binder (B) eine standardisierte oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Bestimmungsverfahrens eichbare TSH- Rezeptor-Präparation,
- - als Kompetitor (K) eine standardisierte oder im Zusammen hang mit der Durchführung des Bestimmungsverfahrens eichbare TSH-Präparation,
- - als Substanz (Imm.) für die selektive Immobilisierung an die Festphase einen ersten monoklonalen anti-TSH-Antikörper und
- - als markierten Umsetzungspartner (Mark) einen weiteren monoklonalen anti-TSH-Antikörper oder ein markiertes Fragment eines solchen Antikörpers verwendet, der unter Aufbau eines TSH-Sandwich an einen anderen Bereich des immobilisierten Kompetitors (K) TSH bindet als der zur Immobilisierung ver wendete erste Antikörper und eine Markierung in Form eines nicht-radioaktiven Labels aufweist.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
der TSH-Rezeptor als Binder (B) in Form einer porcinen TSHr-
Präparation eingesetzt wird und der Kompetitor (K) in Form
einer bovinen TSH-Präparation eingesetzt wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
die porcine TSH-Rezeptor-Präparation in Form eines cruden
Extrakts aus porcinen Schilddrüsenmembranen eingesetzt wird
und die bovine TSH-Präparation ebenfalls in cruder Form
eingesetzt wird.
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